4. Vorabdruck

0.L.IN. Archiv UI M 690


Nur für den Dienstgebrauch

Allgemeine Bauvorschrift

 

für den

Schiffskörper

von

Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Deutschen Kriegsmarine

Berlin 1938

' w


 

 

Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 Neichsstrafgesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be­stimmungen dieses Gesetzes bestrast, sofern nicht andere Etrafbestimmungen in Frage kommen.

ÖUNDESARCH1V

Militärarchiv

•Amtedrucksachen •

Ardhhrgwt, Z^gangMCli

4.      Vorabdruck       [^.m^ki

^ 690

Nur für den Dienstgebrauch >

Allgemeine Bauvorschrift für den Schiffskörper von Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Deutschen Kriegsmarine (A.B.V.-S-)

Berlin, den                           1938

Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine

Berlin, den                           1V38

Der Chef des Konstruktionsamts

B^^^ —' Berlin 1938

-Amtadruok^so^^

Sw& 6/<2$8 tML/asva


 

 

 

 

■ -3

Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 Reichs-Straf-Gesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be- stimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strasbestinnnungen in Frage kommen.


Inhaltsverzeichnis


Mit

Vorbemerkungen............................. *.............................. ...................... 1

1     Zeichnungen

2     Einteilung

3     verwieguug

4     Werkstoffe

8        Zur Verwendung gelangende Fvrmstahle, Stabstahle, Breitflachstahle

6     Abmessungen

a der Platten und Formstahle

b der schweren Stahlguß- und Schmiede­stücke

7     Bauausführung

a Allgemeines

1.                                        Leichtbau

2.                                         Marineübliche Ausführung

3.                                         Normen- und Musterblätter

4.                                         Leichtmetalle

5.                                         Elektrisch Schweißen

6.                                         Nieten

7.                                         Verzinken

8.                                         Phosphatieren

b Bearbeitung von Walzwerkstoff

1.                                        Biegen

2.                                         Bördeln

3.                                         Ioggeln, Überlappen

4.                                         Kröpfen

5.                                         Lochen

6.                                         Versenken

7.                                         Streichen

8.                                         Zusammenpassen

9.                                         Dichten

10.                            Verstimmen o Derbandteile

1.                                           Stoßanordnung

» neben Öffnungen

2.                                         Stoßverbindung

3.       Träger-Gurtplatten » -Stege

4.                                           Endbefestigung

8.                                           Örtliche Belastung

6.                                           Kniebleche

7.       Einfassung von Erleichterung»- und Mann­löchern

8.                                           Unterbrochene Derbandteile

9.       Ausschnitte für LängSbänder usw. in Spanten usw.

10.                                         Öffnungen

11.                                         ErleichterungSlöcher

12.                                         Kreuzende Verbandteile

13.                                         Örtliche Verstärkungen

8         Wasser» und Öldichtigkeit

9        Prüfung der Wasser» und öldichten Wan­dungen

10      Erhaltung der Wasser- und vldichtigkeit und Prüfung von LüftungSkanälen, Sprachrohren usw.

11      Schwer zugängliche Stellen

12      Frostschutz

13      Durchflußöffnungen

14      Schutz gegen Splitterwirkung und Gas­druck

15      Anbringen von Einrichtungen am Panzer

16       LoSnehmbare Teile

17        Schutzanstrich

18         Zinkschutz

19         Frei zu haltende Decksflächen

20         Stauplätze

21 Bauzustand beim Stapellauf

Sein

8 I Schiffbauwerkstatt

Gruppe 4 Längsverbindungen ...............................................................  zg

a Kiel

b Längsspanten

c LängSbänder an der Außenhaut

d Dockkiele

e Schlingerkiele

Gruppe 5 Ouerspanten........................................................................... 20

Gruppe 6 Vorsteven..............................................................................   21

Gruppe 7 Hintersteven.......................................................................      21

Gruppe 8 Ruder.....................................................................................   22

Ruderschäfte

Ruderblätter

Beplattung und Aussteifung

Aufhängung der Ruder Untere Ruderlager Obere Ruderlager

Gruppe 9 Welleuträger ........................................................................    23

a Welleuträger für die Mittelwelle

Abschlußbock

Schottstutzen

d Wellenträger für die Seitenwellen Wellenböcke Abschlußstücke Schottstutzeu

Gruppe 10 Schwere Schotte.................................................................. 25

Beplattung

Öffnungen

Abmessungen der Türen usw. Durchbrechungen Versteifungen Abstand der Umschottungen von Luken und NotauSgängen im Panzerdeck

Gruppe 11 Iuaenboden .........................................................................  27

Beplattung

Stutzen für Bodenventile Aussteifung

Gruppe 12 «afchineuträger.................................................................... 29

Träger

Halterungen für Kabel

Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks........................... 30

Beplattungen Verstärkungen Decksöffnungen Luken, Mannlöcher Öffnungen zum Einbringen von Maschinen usw.

Aussteifungen Querbalken LängSbalken Schlingen Unterzüge Sülle, Süllwinkel


— I

Sein

Decksbelag

Holz

Linoleum

Terrazzo

Gleitschutz

Gruppe 13 Plattformdecks.............................................................................. SB

Gruppe 14 Zwischendeck...............................................................................   35

Gruppe 15 Panzerdeck ..................................................................................   36

Gruppe 16 Batteriedeck......................................................................             ^6

Gruppe 17 Oberdeck ...................................................................................     36

Gruppe 18 Aufbaudecks.................................................................................   36

Gruppe 19 Außenhaut..................................................................................... 36

Flachkiel und Bodengänge im

Bereich der Dockkielsohle

Gruppe 2V Leichte Schotte............................................................................   38

Sonstiges

Gruppe 21 Masten..........................................................................................   39

Scheinwerferleuchtstände

Gruppe 22 Schanzkleider................................................................................ 40

Wellenbrecher

Gruppe 23 Deckshäuser.................................................................................   40

Gruppe 24 Schächte für Maschinen« und Kesselräume .... 41

Sülle der Rauchfänge und Rauch­fangmäntel

Wände der Rauchfangschächte

Sülle und Wände der Luftschächte

Gruppe 25 Wegerungen ...............................................................................    42

A Isolierungen gegen Wärme« und Luft­austausch a Oberschiff b Unterschisf

1.       Munitionskammern und sonstige Räume

2.                                            Diesel-L-Werk

3.                                            Kühlraum

4.                                            Akkumulatorenräume

5.                                            Räume für Benzinlagerung

B Isolierungen gegen Schall

a Zwischen«, Kammerwände und Decken

b Funkräume und Fernsprechzellen

v U.T.<3iaume und -Horchstelle

C Sonstige Wegerungen

Entwürfe

Gruppe 26 Munitionskammer«........................................................................ 47

Staueinrichtungen

Artilleriemunition und Bomben für Flug­zeuge

Torpedomunition

lV —

Gruppe 27 Kettenkasten .......................................................................  4g

Gruppe 28 Lasten, Hellegats usw............................................................. 48

Raumbezeichnungen

Einzelheiten

Bauart der Regale, Stehpulte, Schränke, Arbeitstische, Kiste für Twist und Putzzeug

Richtlinien für die Ausstattung der Lasten, Hellegats usw.

Schwere Einrichtungen

Gruppe 29 Deckstützen ............................................................................  56

Allgemeines zu den Gruppen 8130 bis 35 (Vertikal-

Panzerungen)   ..........................................................................................   56

Gruppe 30 Seitenpanzer ...........................................................................  57

Gruppe 31 Zitadellpanzer .........................................................................  57

Gruppe 32 Kafemattpanzer.......................................................................   57

Gruppe33 Geschütztürme........................................................................    57

Drehtürme")

a Barbetten ") und Turmunterbauten drr schweren Artillerie

Barbetten °) Turmunterbauten

b Barbetten °) und Turmunterbauten der mittleren Artillerie

Barbetten °) Turmunterbauten

Gruppe 34 Kommandotürme .................................................................     59

Gruppe 35 Panzersülle ...............................................................................  60................................................................................................................................. :

Gruppe 36 Deckpanzer............................................................................... 60

Beplattung

Verbindung

Öffnungen und Durchbrechungen Panzerdeckel

Panzergrätinge

Gruppe 38 Brücken ...................................................................................   62

Gruppe 45 Ankereinrichtungen........................................ ..................... ®2

Bugk lüsen

Reserveklüsen

Heckklüse

Decksklüsen

Gruppe 46 Einrichtungen für Beiboote........................................................ a Barrings und Klampen d Träger für die Davits

Gruppe 47 Takelage ......................................................................................  !

ei

Gruppe 48 Artillerieeinrichtungen..................................................................... I................................................................................................................................ 1

Schwere Geschütze")

Munitionsförderung für schwere Artillerie

Munitionsaustausch für schwere Artillerie

Geschütze") der mittleren und leichten Artillerie tz Munitionsförderung für mittlere und

leichte Artillerie

Munitionsaustausch für mittlere Artillerie


eettr

Gruppe 60 Verschiedener Ausbau .................................................  87

Ahminge

Besondere Vorrichtungen zur Befestigung von Gestängen, Rohrleitungen, Kabeln usw.

Fahrtmeßanlage Fallreepstreppen Flurplatten und Grätinge GefechtSfignalstellen Kompasse")

Lagerung der Reserveschrauben bzw. Reserve- schraubenflügel

Laternenbretter und Kasten für Seiten- lichter

Lotplattformen

Marken für Flucht- und Rullinien

Meßlatten für die Erprobung der Leistung der Lenzpumpen und Lenzstrahler

Meßleisten für daS Ausrichten der Geschütz­stände und der Geräte in den artille­ristischen BetriebSräumen

Niedergangskappen

Plattformen für Ankermanöver Plattformen für Sirene usw. Schächte für Antennen Schächte für Notausgänge Schraubenschutz für Boote Seefallreeps Splitterschutz für Kabel Staueinrichtungen für Geräte Windmeßanlage Sonstiges

811 Schlofferwerkstatt

Gruppe 1 Kammertüren............................................................... 92

a Türen für Wollkämmern, Kajüte und Messen

b Türen für Bäder, Aborte, Küchen, Hellegats usw.

Gruppe 2 Rundhölzer ..................................................................  93

Backspieren, Heckspieren Flaggenstöcke und Göschstock

Gruppe 3 Geländer .................................................................  93

a für Decks, Brücken, Marsen, Platt» formen

b für Luken und Treppen e sonstige Geländer

Gruppe 4 Beschläge für Panzertüren und Panzerdeckel ... 94 a für Panzertüren b für Panzerdeckel, Pfortenklappen im

Seitenpanzer

6 für Grätinge

Gruppe 5 Treppen...................................................................... 97

a für Decks und Brücken

b für Maschinen- und Kesselräume e Leitern, Steigeisen, Stufen, Tritte !                           usw.

«rite

Maschinengewehre •) Munitionsübernahme für schwere Artillerie für mittlere und leichte Artillerie

LadeübungSkanone") Exerzierladegerät °) Sonstiges

a Geschützunterbauten der schweren Artillerie der mittleren Artillerie (Drehtürme) der mittleren Artillerie in M. P. L.

und der leichten Artillerie b Munitionsschächte

für schwere und mittlere Artillerie in Drehtürmen

für mittlere Arttllerie in M.P.L. und für leichte Arttllerie

SruPPe 49 Torpedoeinrichtuugea, Einrichtungen für Sperr' $$ Waffen, Rebelanlage, Bugschutzgerät..................................................

A Torpedoeinrichtungen

Stände der Torpedorohre

B Einrichtungen für Sperrwaffen

6 Nebelanlage

v Bugschutzgerät")

Gruppe 50 Flugzeugeinrichtungen ................................................         69

Sockel für die Flugzeugschleudern

Gruppe 52 vekohlungseinrichtungen .....................................................  70

Nicht vorhanden

Gruppe 53 Aschförderung ....................................................................  70

Aschaufzüge (nicht vorhanden)

Förderwege für verbrauchtes Mauerwerk usw.

Gruppe 54 Lüftungseinrichtungen ........................................................  70

Zweck

Luftbedarf

Lüftungsarten Lüftungsgruppen Schiffsraumlüfter Kreiselgehäuse, Luftschächte, -kanäle und ' -kammern

Lüftungseinrichtungen besonderer Räume Entwurf und Berechnung

a Luftschächte

b Lüfterkammern und nicht wasser­dichte Luftkanäle

o Wasserdichte Luftkanäle

Gruppe57 Rannschaftsräume .........................................................   85

Einrichtungen

Gruppe 58 Kammern......................................................................... 86

Räume für Waffenleitung Schlingeranlagen

Gruppe 59 Verzierungen ....................................................  ...........   86

a Bugverzierung b Hoheitszeichen")


Seite 98

Gruppe 6 Fenster.....................................................................

a Seitenfenster

b Deckfenster

c Decksgläser

d Blenden für die Sehschlitze -in den Kommandotürmen, Sehschlitzfenster mit Blenden, Fenster in den splittersicheren Schutzständen für die Schifföführung usw.

e Fenster für Ausbauten, Schächte usw.

Gruppe 7 Speigatten...............................................................................      100

Werkstoffe

a Speigatten

° Rohre

auf Schiffen

auf Booten und kleinen Sonderschiffen

b Fallrohre für Bäder, Waschräume, Aborte und Pissoire, Sammelkasten usw.

c Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser usw.

6 Verkleidung der Speigatten usw.

Gruppe 8 Berschlüffe für Schotte, Decks und Außenhaut 103

u wasserdichte Türen

Türen, und Luken für Munitionskammer» Nottüren

b luft- und dampfdichte Türen

c wasserdichte Luken deckel

Einlegedeckel, Deckel für Gasschutz und Schalldämpfung

6 nichtwasserdichte Lukendeckel

e Mannlochdeckel Handlochdeckel

k Pfortenklappen in der Außenhaut

8 Sonstige Verschlüsse

Gruppe 9 Einrichtungen für Waffer............................................................. 111

Rohrleitungen

Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzerdecks und Panzcrschotten

Gestänge

Bedienungsstellen Sicherheitsschlöffer Absperrorgane Werkstoffe

Vorlage von Zeichnungen usw.

a Hauptlenzeinrichtung

Hauptlenzstutzen Pumpenbuch Schleusenschieber und Hauptentwässe- rungSrohre

im Unterschiff

im Oberschiff

d Seitenlenzeinrichtung Schleusenschieber

v HilfSlenzeinrichtung

6 Sonstige Entwässerungseinrich.

tungen

unter dem Panzerdeck

Entwässerung von Diesel-L. Werken in Plattformdecks

über dem Panzerdeck

s Künstliche Fluteinrichtung

Einzelheiten über Einrichtung der Muni- tionSkammern

Trupp« 18

Hauptfiutleitung s Ringleitung Gruppenfiutleitung

Flut- und BerieselungSrohre für MunitionS- kammern

Erprobungen der Flut- und Entwässerungs- einrichtungen für Munitionskammer»

k Natürliche Fluteinrichtung

g Bodenventile einschließlich Wasser- finger

k Feuerlöscheinrichtung

Löschmittel:

Wasser

Gas

Lustschaum

1        Peil-, Luft-, Peillenzrohre, Durch. lüftungShähne oder «röhre

Flut-Luftrohre k Trinkwasserleitung 1 Waschwasserleitung m Seewasserleitung

Seewasserspülleitung Seewasserkühlleitung u Handpumpen

Feste Pumpen

Tragbare Pumpen o Verkleidungen

für Rohre und Gestänge

Gruppe 10 Steuereinrichtungen ...................................................................  153

A Antrieb deS Ruders mittels Schrauben, spindel

Berechnung

Ruderjoch

Lenkstangen

Schraubenspindeln, Führungsmuffen, Füh« rungsstangen

Ruderbremse

8 Antrieb des RuderS mittels Quadranten Berechnung

Handsteuervorrichtung Ru derballeinrichtung

Gruppe 11 Ankereinrichtungen......................................................................... ^

A Vorschiff a Bugankerspill Handantrieb b Bugverholspill c Bugankerkran d Sonstiges

Schlippstopper

Kettenkneifer

Zurrvorrichtungen für die Anker usw.

Beschläge für die Kettenkasten

8 Hinterschiff a Heckankerspill b Heckverholspill c Heckankerkran d Sonstiges

Gruppe 12 Einrichtungen für Beiboote ....................................................

a und b Bootskrane

c Lademasten mit Ladebäumen

d Davits


N8.

g»' :r.

.. 1b3 n»

äh'

ten

... 156

Seite

Gruppe 13 Takelagezubehör.............................................................. .    158

Augbolzcn und sonstige Teile des Takelage- zubehörs

Gruppe 14 Artillerieeinrichtungen .........................................................  159

a Munitionsaufzüge

für die Drehtürme der schweren und mitt­leren Artillerie

für die mittlere Artillerie in M.P.L.

für die leichte Artillerie

d Einrichtungen für HilfSaufzüge

o MunitionSförderung in den Kam­mern

für die Munition der schweren Artillerie

für die Munition der mittleren und leich­ten Artillerie

d MunitionSförderung in den Decks

e Munitionsübernahme und-austausch

für die Munition der schweren Artillerie für die Munition der mittleren und leich­

ten Artillerie

f Einrichtungen für BereitschaftS- munition

der schweren und mittleren Artillerie (Dreh­türme)

der mittleren Artillerie in M.P.L. und der leichten Artillerie

g Dichtungen

für Drehtürme und Scharten

für Schilde

tr Einrichtungen für Entfernungsmeß- gerate und Zielgeräte

i Sonstiges

Gruppe 15 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen für Sperr- waffen, Nebelanlage, Bugschutzgerät..................................................        164

A Torpedoeinrichtungen

a llbernahmekrane, Davits, Spieren, Spieren an den Rohrsätzen

b Torpedobahnen und Weichen

o Fördermulden

6 Torpedolukendeckel

s Torpedolager

k Träger für Zielapparate

g Sonstiges

B Einrichtungen für Sperrwaffen

6 Nebelanlage

D Bugschutzgerät")

Gruppe 15 F Flugzeugeinrichtungen ....................................................  165

a Flugzeugschleudern")

b Zurreinrichtungen für die Flugzeuge

e Landesegeleinrichtungen") nebst Zu­behör

Gruppe 16 Befehls- und Meldeanlagen ...............................................  166

Sprachrohre und Fernsprecher

Gruppe 17 Bekohlungseinrichtungen.............................................. 166

Nicht vorhanden

Gruppe 18 Aschfördereinrtchtungen............................................... 166

Nicht vorhanden

Augen, Deckel usw. für Schächte zur Förderung von verbrauchtem Mauerwerk usw.

Seite

Gruppe 19 Lüftungseinrichtungen........................................................   167

a Schachtverschlüsse b Verschlüsse für wasserdichte Kanäle o Verschlüsse für nichtwasserdichte Ka­näle 6 Einzelverschlüsse s Gruppenverschlüsse k Verschlüsse für besondere Zwecke g Druck- und Saugeköpfe

Gruppe 20 Ladeeinrichtungen..................................................... .......... 169

a Badewannen b Brausen c Waschschüsseln mit Gestellen und Einzelwaschschüsseln -,.

Gepreßte Waschtischplatten aus emaillier­tem Stahlblech

Waschbecken aus Kristallporzellan

Gruppe 21 Aborteinrichtungen.............................................................. 171

a Aborte b Pissoire

Gruppe 22 Berschiedener Ausbau.....................................................     172

Augplatten, Bügel usw.

BereitschaftSkästen für Peilaufsätze und Doppelgläser (D F) Halterungen, Spuren Polier und Klampen Schiffsglocke Schilder Schlösser und Zubehör Schutzeinrichtungen Strecktaubügel Tiefgangsstandrohre Sonstiges

8III Tischlerwerkstatt

Gruppe 1 Verkleidungen ......................................................................   176

a Verkleidungen b Tapeten (nicht vorhanden)

Allgemeines zu den Gruppen 8III2 bis 4 ..............................................  176

Abmessungen, Bauart und Aufstellung der Möbel usw.

Gruppe 2 Einrichtungen für den Admiral, für den Führer der Minensuchboote (F. d. M.), der U-Boote (F. d. U.) und für den Kommandanten.... 177

a Kajüte b ArbeitS- und Schlafräume usw. e Brückenkammern

Gruppe 3 Einrichtungen der Meffeu................................................. a Offiziermesse b Oberfeldwebelmesse c Fähnrichmesse


Gruppe 7 Einrichtungen der Hellegats, Vorrat-räume und Lasten...........

Gruppe 8 Sonstiges .................................................................................................... 1$  I

Leichte Spinde und Staueinrichtu». gen in den Decks

8IV Malerwerkstatt

Gruppe 1 Ausbauten und Brücken ..................................

Gruppe 2 Oberdeck ........................................................

Gruppe 3 Batteriedeck ...............................................  ......................  189

Gruppe 4 Panzerdeck .........................................  .........................................  189

Gruppe 5 Zwischendeck ...................................................................  189

Gruppe 6 Plattformdecks .....................................................................................  igg

Gruppe 7 Maschinen, usw. Räume ..................................................  189

Gruppe 8 Sonstige Räume .................................................................. 189

Gruppe 9 Doppelboden ...................................................................     189

Gruppe 10 Außenbords unter Wasser ................................................ 189

Gruppe 11 Außenbords über Wasser................................................. 1®®

Gruppe 12 Zementierungen ...............................................................

Gruppe 13 Besondere Anstriche............................................................. ^

Anhang

A Verzeichnis      der               von der                                            Bauwerft dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegenden Einzelzeichnungen, Berechnungen usw. 1$

B Verzeichnis      der               von der                                            Bauwerft dem O. K. M. zur Kenntnisnahme vorzulegenden Zeichnungen usw   

C Verzeichnis      der                vom O.                                            K. M. der Bauwerst noch zu liefernden Zeichnungen und Angaben             $

D Verzeichnis      der gegebenenfalls aus Leichtmetall anzufertigenden Gegenstände gemäß 8.8. V. — S —                      

E Verzeichnis der zu verzinkenden Bauteile gemäß 8.8. V. — 8 —.................................................................................................................................... .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... .................................................................................................................................... ....................................................................................................................................

F Verzeichnis der EinrichtungS- und Bauteile, für welche Holz zu verwenden ist.................................................................................................................................... .................................................................................................................................... ....................................................................................................................................

G Abschriften zu beachtender Verfügungen und Vorschriften ............ .................................................................................................................. ..................................................................................................................

Seite Gruppe 4 Einrichtungen der Wohnkammern .......................  17°

a Offizierkammern

b Oberfeldwebel« und Feldwebelkam- mern

o Kammern für Köche und Kellner

Gruppe 5 Einrichtungen der MannschaftSräume ................................................  179

a Backstische und «bänke

b Backs spinde

c Abwaschbecken für BackSgeschirr

d Kleider« und Heizerspinde, Backs« kisten und Kojen

8 Karabiner«, Pistolen«, Seitengewehr- schränke, Trommelbrett

k Lese« und Schreibräume für Unter­offiziere und Mannschaften

8 UnterrichtSraum für Unteroffiziere und Mannschaften

Allgemeines zu den Gruppen 8III 6 und 7 .........................................  181

Gruppe 6 Einrichtungen der Kammern für besondere Zwecke 181

a Küchen, Anrichten, Bäckerei, Kantine

d Wasch- und Baderäume, Aborte

e Lazarett, Gefechtsverbandplätze

6 Kartenhaus, Instrumentenkammer, Kar- tenkammer, Unterstand für das Si­gnalpersonal, Kommandozentrale, Artilleriezentralen, Artillerie-Rechen- und Schaltstellen, Torpedo - Rechen- und Schaltstelle, Funkräume, U.T.« Räume und -Horchstelle, Bordwetter- warte usw.

v Schreibstuben

1 Raum für Messegerät, Raum für Mu­sikinstrumente

g Dunkelkammer

h Arresträume

i Wäschetrockenräume

k Werkstätten

1 Barbierstube

m Wäscherei, Plätterei


5                             Alphabetisches Inhaltsverzeichnis.

Soweit in -er A. B.V. — S — die Gegenstände usw. in den angeführten Gruppen oder Unter gruppen nicht besonders erwähnt find, find nähere Angaben in der 8 8. V. — 8 — enthalten


Trappe

A

Abfallrohre ...................................................................  n 7b II Sä

Abhalterollen................................................................... n     11 Ad und Bd

Abkommunition................................................................. I 26

«bluftkanäle ......................................................................  154 1119

Abluftschächte für Maschinen-            und Kesselräume                           I 24

Abmessungen der Türen.................................................. 110

Abmessungen und Bauart der Möbel .....................................................  III 2—4

Abortbecken .....................................................................  II 7b II 21»

Aborte ..........................  113—18 154 I11 H 7b II 21a III 6b

Aborteinrichtungen................................................. II 7b II 21a III6b

Abschlußbock für die Mittelwelle................................................................... 19

Abschlußschieber in den Munitionsschächten .... I 48 II 8g

Abschlußstücke für Wellenhosen.................................................................. 19

Absperrorgane.................................................................. n 9

Ab stand der Umschottungen von Luken und Not- ausgängen im Panzerdeck................................................................................... 110

Abwaschbecken....................................................................................... III. 5, 6

Ahminge ......................................................................................................  I  60

Akkumulatorenkästen..................................................................................   I 54

Akkumulatorenspinde ................................................................................  III   8

Ankereinrichtungen........................................................... I 45 nil

Ankerlagerung............................................................................................ I.. 45

Ankerspille ................................................................................................  n.. 11

Anordnung wichtiger              Teile unter Panzerschutz. Vordem.                   15

Anrichten........................................................................... I 54 1 58 III 6»

Anstrich............................................................................. Vordem. 7b 7IV

Antennenführung für         Funkeinrichtung.....................                           I   60

Avtennenschächte...................................................................................... I.. 60

Anwesenheitstafel............................................................. Hl 3, Anhang!'

Apotheke .................................................................................................  IH.. 6o

Arbeitsraum für den Admiral............................................. III 2

*                 * » Kommandanten................................                          itt a

» für Fähnriche .................................................................................  III.... 4 c

Arme der Wellenböcke................................................................................... 19

Armierung............................................................................. 14g n 14

Arresträume.............................................................................................. III..... 6h

Artillerieakkumulatoren ....................................................  in 8

Artillerteeinrichtungen ...................................................... I 48 II 14 in 8

Artilleriehellegat................................................................ I 28

Artillerielandung-gerät, Hellegat für.................................                            I 28

Artilleriemechanikerhellegat............................................. I 28

Artilleriemechanikerlast.................................................. 128

«rtilleriezielgeräte .....................................................................................  II.. 14h

Aschaufzüge .....................................................................  153 I118

Aschförderung................................................................ I 63 I118

Aufbaudecks..................................................................... 1 ig

Ausbauten ........................................................................  118 119

Trupp»

Aufenthaltsräume für den Admiral und den Kommandanten ..............    III 2 c

Aufhängung der Ruder...................................................... I 8

Aufstellung der Möbel ..........................................................................  m     2—4

Auftritte am Schanzkleid ...................................................  I 22

Aufzugsschächte für verbrauchtes Mauerwerk .. I 53, I118

Aufzüge für Munition .........................................................  I 48 II 14a

» , Hilfs-, für Munition....................................................................... II.... 14b

Augbolzen für Takelage ....................................................  I113

Auge zum Einsetzen und Herausnehmen der Ruder...... I 8 n 22

Ausbau, Verschiedener ....................................................  I 60

Ausgaberaum für Wäschereianlage......................................................... III 6m

Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser usw....................                         n 7 c

Ausrüstungszubehör für die Armierung und Munition.............                  .................................................. I 48 II14 in 8

Außenhaut.................................................................. 119

Aussteifungen der Decks ..................................................  113—18

Aussteifungen der Ruder ..................................................  I 8

B

Bäckerei .............................................................................  113—18 in 6a

Backsbänke....................................................................... 157 IH 5a

Backspieren .....................................................................  I      47 H 2e I113

Backsspinde ......................................................................  157 IH 5h

Backstische .......................................................................  I 57 m 5a

Badeeinrichtung ...........................................................  11   7b II 20 IH 6b

Badeleitung........................................................................ n 9m H 20

Baderäume .......................................................................  H 20 ni 6b

Badewannen...................................................................... n 7b H 20a

Balken, Allgemeine- ..........................................................  113—18

»    der      Aufbaudecks ...........................................  118

»      »     Plattformdeck- ...........................................  113

»    de-      Batteriedecks ..............................................  116

»      »     Oberdecks .................................................  11?

»      » Panzerdecks ............................ .................... 116

»      »     Zwischendeck-.............................................. 114

Barbetten..................................................................................................   I     83

Barbierstube............................................................................................ IH     61

Barkunen................................................................................................ II     12 d

Barring-.................................................................................................... I     46a

Bauart der Möbel................................................................................... m    2—4

Bauausführung............................................................................   Borbem.       7


Snipp«

Bauteile, im Ernstfälle zu entfernende .................................  Borbem.

Bauzustand beim Stapellauf............................... - • • Vordem. 21

Bearbeitung von Walzwerkstoff........................................... Vordem.. 7 b

Bedienungsstellen für Absperrorgane............................................... II 9

Befehls- und Meldeanlagen............................................................. 1116

Behälter für Abkommkanonen.................................. m 8

»             -    Geheimbücher ..................................  III8

Beiboote..................................................................... I 46

Bekleidung von Rohrleitungen........................................... n 7d n 9o

Bekohlungseinrichtungen..................................................... I  52 n 17

Belag, Holz-................................................................ 113—18

» , Linoleum-...................................................... 113—18

»                                                                                         , Terrazzo-                            113—18

Belegklampen............. ............................................. II13

Beplattung der   Aufbaudecks .................................  118

»                  »  Brücken.......................................... 138

»                  »  Decks, Allgemeines ......................  113—18

»                  »  Deckshäuser.........................................................   123

»                  -   Plattformdecks ..............................  113

»                  »  Ruder ........................................................................  18

»                  »  Schotte........................................... 110

»                  »  Wellenhosen.................................. 119

»                  des.............................................. Batteriedecks         116

»                  »  Bodens, äußeren........................... 119

»                  »  Jnnenbodens................................. 111

»                 » Oberdecks....................................... 117, I 36b

»                  -   Panzerdecks.................................. 136a

»                  »  Zwischendecks.............................. 114

Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und Doppel­gläser (VF)                   .................................. 1122

Bereitschaftsmunition................................................. n 14f

Bereitschaftsspinde ...................................................  H 14k

Bereitschastsspinde für    Flottenatmer.....................                        in 8

Bereitschaftsspinde für     Sternsignalpatronen....                          III 8

Berieselungsrohre.............................................................................   II 9 e

Beschläge für Kettenkasten.............................................................. nilAd

»              -  Kommandoturmtüren.........................                          n   4

»              -  Panzertüren' Panzerdeckel      und

Grätinge........................................ II                           4

Bestreichungswinkel der Geschütze..................................................   I 48

Bezeichnungsschilder....................................................................... H 22

Biegen......................................................................... Borbem. 7b 1

Blenden.................................................................. n 6d, e

Blöcke....................................................................................   I. 47 H 13

Böcke für Wellen................................................................................... 19

Bodenbeplattung, äußere .........................................  119

»              innere..................................................... 111

Bodengänge............................................................... 119

Bodenventile........................................................ 111 119 II 9g

Bodenventilgehäuse.................................................. n 9

Bojenkette .........................................................................................  nilAd

Bojenstander,     Bügel für................................................................. H 22

»     olzen ...............................................................................   Borbem. 4 b

Bomben für Flugzeuge....................................................................     i. zg

Boote.................................................................................................... I 46

Bootsdavits......................................................................................    U 12

Bootseinrichtungen............................................................... I 46 n 12

Bootsklampen....................................................................................   146

Bootskrane.......................................................................... n. 12a unb b

Bootsmannshellegat.........................................................................    1 28

Bootsmannslast.................................................................................. I 28

Borde.................................................................... in 2—4 in 6, 7

Bordscheiben, große und kleine........................................................ ! 48

Bordwetterwarte................................................................................ III  6

Bördeln ..............................................................................  Borbem. 7b2

Brausebäder....................................................................................... n^

Brausen............................................................................................ II Atz

Brennstoff, Raum für........................................................................... ^

Brotlast ................................................................................................  1

Brücken................................................................................................ 1 sg  I

Brückenkammern........................................................ m 2

Bücherschrank............................................................. III5,8

Buganker..................................................................... 145

Bugankerspier (nicht vorhanden)..................................................... miAc

Bugankerspille............................................................ II11 Aa

Bügel für Bojenstander....................................................................... u 22

Bugklampen .......................................................................................    n 22

Bugklüfen..................................................................... 145

Bugschutzanlage......................................................... I 49 D U 15 D

Bugschutzgerät............................................................ I 49 D H 15 D

Bugverholspill.............................................................. II11 Ab

Bugverzierung....................................................................................   1. 59

C                            I

Chromnickelstahl..................................................................    Borbem.  4b I

Chronometerspind............................................................................... m 8 |

D                            I

Dampfdichte Türen....................................................... n 8d

Davits, Boots-................................................................................... II 12d I

Davits für Proviant- und             Lastenübernahme...                           NA»

Davitunterstützung................................................. 146b I

Deckel für Klüsen.................................................................    I 45 D 81

»     » Munitionsschächte.................................... 148 II 8g ■

» , Luken-.............................................................................    n 8c, d

- , Mannloch-....................................................... n8eI

Deckfenster......................................................................................... N6dl

Deckpanzer.......................................................................................... 1^1

DeckMtzen........................................................................................... I^M

Decks................................................................

Decksbalken .......................................................  113-18 f

Decksbelag .............................................................................................   k  g

Decksbeplattungen............................................................................... jj I @

Decks flächen, freizuhaltende ......................................................   ®°ttäj|. E

Decksgläser................................................................................................. L

Deckshäuser.....................................................................................     ^ I »

Decksklüsen...................................................................    145   UllAdl

Decksöffnungen.............................................. 113—18 136 N^l Eli

Decksspuren für schwere Scheibengerüste.............. H ^1 ^

Decksverband.............................................................

Decksverkleidungen................................................................      1351

Decksverstärkungen .......................................................  ^. ^^”1 %bJl

Dichten............................................................................    Borbem.«... I


Krupp«

EntseuchungSspind... i.... i.....................................................................   in. 8

Entwässerungseinrichtungen................................................................... n. 9

Entwässerungslöcher................. ................................... Vordem.. 13 II 9

Erleichterungslöcher...........................................................   Vordem.  7o 11

Exerzierladegerät...................................................................................... i 4g

8

Fähnrichanrichte..................................................................................... III 6 a

Fähnrichmesse.......................................................................................   III. 3 o

Fähnrichspinde....................................................................................... III. 5 d

Fahrtball .....................................................................................................  147

Fahrtmeßanlage ..............................................................  160

Fallreep......................................................................................................   160

Fallreepdavits................................................................... I 60

Fallreepgeländer........................................................................................ I 60

Fallreeptreppen ........................................................................................   I. 60

Fallrohre für Bäder, Waschräume, Worte, Sam-

mellasten usw................................................................................      II. 7b

Feldwebellammern.................................................................................. m. 4 b

Fenster.............................................................................. II 6

, für Ausbauten, Schächte usw.................................                          II  6 e

-          » Sehschlitze........................................................................... II  6d

Fernsprecher ....................................................................  II16

Feuergefährliche Farben, Raum für ................................  128

Feuerleitgeräte.......................................................................................   n. 14h

Feuerlöscheinrichtung.............................................................................. II 9h

Feuerwerkerhellegat..................................................... I. 28 II 14i III 7

Flachkiel.....................................................................................................   119

Flaggenleisten.............................................................................................. 1122

Flaggenstöcke.................... *....................................................................    11  2

Fla.-Leitstände .................................................................  ^ 888

Fla.-Rechenstelle..................................................................................... m. 6d

Fla.-Schaltstelle.......................................................................................   m. 6d

Fleischbänke............................................................................................ IH 6a

Fleischhaken............................................................................................... I   22

Fleischkühlraum................................................................................... I 25 Ad

Fleischlast................................................................................................... 1     28

Fleischspinde ..............................................................................................   in6a

Fliehkrastlüfter................................................................... 154

Fliesen ..........................................................................................  Vordem.  4 f

Flottenatmer, Spind für...................................................... in 8

Flucht- und Nullinien............................ '.................... 160

Flugzeugeinrichtungen..................................................... 150 H15F

Flurplatten .........................................................................  I 60

Flußstahl ...........................................................................  Vordem. 4—6

Fluteinrichtungen................................................................................ H 9e—g

Fluteinrichtung, Künstliche .......................................................................  H 8 ®

» Natürliche................................................................

Flutrohre für Munition-kammern...................................................................... *

Flulluftrohre....................................................................... ~                           '

Formstahle........................................................................ vordem. 5

Förderbänder für Munitionsförderung.............................. I 48 n 14

Fördermulden....................................................................

Fördermulden für Torpedos..............................................

Förderwerke...................................................................... 148 II14

Freilote .......................................................................................................  m 8

Frostschutz.................................................................................... Vordem. 12

Führung-muffen für Steuereinrichtung...................................................... n     10

Führungsstangen der Steuereinrichtung              ......                               H 10

Gruppe

Dichtungen für Drehtürme....................... ..............................................  II  14g

Dichtungsmaterial für Mannlochdeckel ..........................  n 8

Dockkiele.......................................................................... I 4d, 119

Doppelboden .......................................................  111

Doppelkojen............................................................................................   m 2—4

Doppellafetten  .........................................  I 48

Doppelschächte............................................................... I 48b

Dopplungen der Deck-..................................................... 113—18, 136

*                       in den Schotten................................................................ 110

Drahtgeflecht, Schotte aus................ . ^......................... , 120 I 28

Drehdavit-.................... ... .....................................................................    H12d

Drehtürme........................................................... I 33 I 48

Druckerei ................................................................................................     IH6e

Druckköpfe für Lüftung.................................................... 164 H 19g

Dunkelkiönmer .. .7...................................................... in 6g

Durchbiegung (Peillinie für Schiffsdurchbiegung)                                       I 60

Durchbrechungen der Mittelkielplatte........................................................... 14

*                                 » Panzerung................................   .......... I 83 I 34

Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzer­decks und Panzerschotten .....................................................................................  D 9

Durchlüftungshähne........................................................ H 9i

Durchlüftungsrohre.......................................................... H 9i

Durchreichöffnungen für           Munition........................ H 14

E

8-Hellegat..................... ............................................................................... 128

Einbauten für Wasserfängergrätinge der Boden- ventile 119

Einfassung von Erleichterungs- und Mann­löchern ...................   Vordem. 7o 7

Einrichtungen der Munitionskammern............................                             I 26

*                       für Admiral............................................. III2

*                       - Anker................................................... I 45 II11

*                       - Artillerie ............................................  148.... II14 III 8

*                       - Beiboote .............................................  I 46 n 12

*                       »      Bereitschaftsmunition...................                      II     14k

*                       »      Entfernungsmeßgeräte ....................................  II    14h

*                       *      Kajüte, Messen, Kammern,

Mannschaftsräume, Helle­gats und Lasten I 28 157 I 58 m 2—7

*                       » Kinovorführungen .................................................  m     2—5

*                       » Kommandanten ................................  in 2

*                       » Torpedos................................................ I.... 49 A II15 A

*                       - Wasser................................................ n 9

*                       > Zielgeräte ..............................................................  n       14h

*                       zum Signalisieren .. n 2 II13 n 22 HI8

Einschicht-Sicherheitsglas.............................................. II6

Einteilung der Bauvorschrift.......................... -.................................... Vordem. 2

Linzelverschlüsse für Lüftung.................................................................. II    19d

EiSlast.......................................................................................................   I    28

S-Last......................................................................................................... I    28

klektrikerhellegat (E. Hellegat).................................................................. I    28

Elektron ...y................................................................................... Vordem.    46

Em ....................................................................................  134 II14h

Embe-Pumpen.........................................................................................   II      9 n

Entfernungsmeßgeräte............................................................................ II    14h

8-Meßstände ...............................................................................................  134


 

ü 6 t | Kantine •

n»nl Karabiners

Aartenhau

j

*

-

Handleisten ...............................................................................................   SJ

Handlotmaschine ...............................................  «4« I

Handpumpen .....................................................................

*                ' feste ................................................................................  n^

»               , tragbare.........................................................................    u,.

Handräder ..........................................................................  II g u

Hängematten............................................................. ,...

Hängemattshalen .....................................................    .......

Hängemattsräume ....................................................................................   ^^

Hartalversahren...................................................................................... 11%

Hartgläser ...........................................     ,.................................... BwÄem. 41

Hauptentwässerung............................................................ D <

Hauptentwässerungsrohre ..............................................  II81

Hauptflutrvhre ...........................................................................................   llz,

Hauptgefechtsverbandplatz.......................................... 158    III 5g IH 6t

Hauptlenzeinrichtungen ..........................................  ....                            II9,

Hauptlenzpumpen ..............................................................

Hauptlenzstutzen ................................................................

Hauptquerschotte  ....................................................................................     i,

Hauptsteuerstellen....................................................................................   n 1

Hauptwerkstatt (Maschinenwerkstatt).........................                            MS

Havariekabel ...........................................................................................    n 1

Heckanker ...............................................................................................     I l

Heckankerkran.................................................................... n 111

Heckankerspill..................................................................... n 111

Heckklampe................................................................................................. II!

Heckklüse..................................................................................................... L

Hecklaterne, Halter für ..............................................................................   II!

Heckspier..................................................................................................... n

Heckverholspill ...................................................................  II11B

Heckverzierung............................................................................................ Ik

Heizerspinde ......................................................................  I 57 IIII

Heizölbunker ...............................................................................................   I

Hellegats .........................................................................     I. SO I 28 II

Hilfsahminge..............................................................................................    I

Hilfslenzeinrichtung ...................................................................................   II

Hinterer Kommandoturm.................................................... '........................ I

Hintersteven.................................................................................................    ]

Hoheitszeichen...........................................................................................   1

Holz ...............................................................................  Vordem. 4« 118-

I

Jackstage............................................................................ III

Jakobsleitern .......................................................................  I 47 II

Jnnenboden.................................................................................................. II

Instrumenten- und Aartenkammer...................................... 128 in 6

Jocharme............................................................................. III

Joggeln................................................................................ Vordem. 7b

Isolierungen ......................................................................  1  25 1 28 IIS

K

Kabellagerung.................................................................... I

Kälber (bronzene) ..............................................................  

Kajüte .....................................................................................   1  25 M^

Kammern............................................................... 120    1 58 1114 ®

» für Köche und Külner....................................................................... ^^

Kammerschotte ..................................................................

Kammertüren .....................................................................

Gruppe

Füllstellen für die Patronengurte.................................................................. I  48

Funkhellegat ................................................................................................   I  28

FunkpeilkreiS............................................................................................. III. 6d

Funkrah ......................................................................................................  n.. 2b

Funkräume ...............................................................  I 25 B b III 6d

Fußbadewannen................................................................ 1120

Fußlager für Spillspindeln  ................................................  II 11

Fußleisten ......................................................  113 bis 18 160 II 5

G

Gasdruck, Schutz gegen............................................................ Vordem. 14

Gasschutzhellegat.......................................................................................   I. 28

Gasschutzklappen............................................................. H 14 II19

Gefechtssignalstellen  .................................................................................   I  60

Gefechtsverbandplätze .....................................................  I 58 III 5g

Geheimspind .............................................................................................   III  6 d

Geländer ............................................................................  II 3

- für Decks, Brücken, Marsen, Platt­

formen ..........................................................................  II 3a

Geländer für Luken und Treppen ...............................  n 3b

-        , Fallreeps-  ...................................................................................  I. 60

»        , sonstige ....................................................................................   H  3c

Geruchverschlüss e............................................................. II 7

Geschützaufstellung .........................  ................................  I 48

Geschütze ..................................................................      - -                           148

Geschützeinrich ung ....................................................  I 48 II14

Geschützstände der schweren Artillerie ............................ I 33 I 48

»                      » mittleren Artillerie ..............................  I 33 I 48

»                      » leichten Artillerie................................ 148

Geschütztürme ...................................................................  I 33

Geschützunterbauten.......................................................... I 33 I 48

Gläser, Decks-..................................................................... II 60

Mäserborde .........................................................................  III 4d m 6a

Gleitschutz........................................................................... 113—18

Göschstock .........................................................................  II 2

Gradeinteilung ....................................................................  II 14h n 10

Granatkammer ...................................................................  I 26

Granitol.................................................................... m 2—4 III 6

Grätinge ...................................................    128... 1 36 1 38 1 60 II 4c

n7 n8 119g in? in8

Groveköpfe ..........................................................................................       II. 19b

Grundplatten für Maschinengewehre .........                                               II141

Gruppenverschlüsse .............................................................................     H. 19e

Gummimaterialkasten........................................................ I 28

Gurtplatten............... ..................................................................   Sorbetti. 7c 3

Guß- und Schmiedestücke ...................................................    Vordem. 4 d 6b

H

Halter für Backsspinde .......................................................  1 57 m 5

»       » Backstische ...........................................................................        157

»       » Hecklaterne..................................................... II 22

Hatterung für Doppelgläser..................................... n 22

Hallerungen für Kabel.................................... 112

Halterungen für Papierkörbe.............................................. m 8

Halterungen für Reserveschraubenflügel.................................................... I 60

Handantrieb für Bugankerspill .............................................................   n. 11 Aa

Handgriffe........................................................................... n 3c II 4d, 0


— xm —

Gruppe

Uz, U 22

vs, us vu ry

128 usr

Vordem, ij

II9 n 8» II 9e

II ög m 6c

II 3t n>j

II 9e f no n 10

W8t n iß i« niiBc n 11 Ba n 22 145;

1122 n2

II 11 B b 159

157 HI5d

128

Kantine ........................................................................

Kantinenlast.....................................................................................

Karnbincrschränke .......................................................

Kartenhaus ..................................................................

Kartenkammer...............................................................

Kartenspind...................................................................

Kartentisch.....................................................................

Kartuschbüchsen..........................................................

Kasten für Fernrohre ....................................................

»     ». RettungSbojenlichte ..................................

, j. SeiteEchter ......................................................

,     » Schiffskasse .................................................

,     » Verschlußsachen.........................................

, , wasserdichter, für Munitionswinden ...

» zur Unterbringung von Gummi..........................

Kesselträger ..................................................................

Kettenkasten..................................................................

Kettenkneifer..................................................................

Kettenschlippstopper .•■................................................

Kiel..................................................................................

m 6a

I 28 ni4i III 5e in 6d

128 HI Cd in 8 ni6d in 8

I 26 in 8 in 8

I 60 in 8 in 8 ms

I 28 112 12? nii n 11 Ad n 11 Ad

I 4»

Gruppe

8

Ladebäume ....................................................................

H 12

Ladespind für Artillerie-Akkumulatoren.........................                         III 8

Ladetische................................................................................................. I. 48

Ladeübungskanone...................................................................   I. 48 II14 i

Lafettensockel, Unterlage für .........................................  I 33

Lage der Schraubenwellen............................................. 112

Lager für Backspieren..................................................... H 2e

» , oberes, für Ruder............................................................................ 18

» unteres, »             »       ....................................... 1718

Lamellenbremse .............................................................  n 11

LängSbalken der Decks ..................................................  113—18

» 128 m i

I 6«

ii 9|

I 34

17

159 iu 4e 113—18

1122

I 47 160 111 128 M kä n io Vordem. 7b3

35 128 H9«

58

lH öll

25 M^'

I*

s I

Kielplatten.....................................................................................   14*    119

Klampen ..........................................................  I«» H 13 1122

Klappsitze....................................................................... 111 6

Klarsichtsenster..........................................................................................   116

Klauenmuffen................................................................. n 10

Klebstoff für Granitol ......................................................  in 1

Kleiderhaken ....................................................................................   HI  2—4

Kleiderkammer ...............................................................  128

Kleiderschränke  ..............................................................................   HI  2—4

Kleiderspinde für Mannschaften.................................... I 57 HI 5d

Klinken............................................................................. H 8 n 22

Klüsen .............................................................................  I 45

Klüsenmündungen .........................................................  145

Klüsenrohr....................................................................... I 45

Kniebleche............................................................................... Vordem.  7 c 6

Kohlenbunkereinrichtung ...............................................  I 52 II 17

Kojen ...............................................................................................    UI. 2—4

Kolonialpumpe (Embe-Pumpe).............................................................. n  9n

Kommandantenküche ....................................................  in 6

Kommandantenlast......................................................... I 28

Kommandantenräume ......................................................................  HI  2—4

Kommandobrücke ....................................................................................  I. 38

Kommandoschacht................................................................................... I  34

Kommandostand ....................................................................................    I  34

Kommandoturm............................................... 134 H 16 H 14h

Kommandozentrale................................................................................ III. 6 d

Kompaßaufstellung................................................................................... I. 60

Kompaßausrüstung.................................................................................. I. 60

Kondensatzellen....................................................................................... I. 28

Kopffernsprecher, Hellegat für................................................................. I 28

Korkfüllung ..................................................................................................  19

Kreiselmutterkompasse ........................................  ...                               160

Kreiseltochterkompasse .........................................................................   I 60

Kreuzende Verbandteile ......................................................  Vordem.. 7o 12

Kreuzpoller .............................................................................................   n  22

Kröpfen .................................................................................    Vordem. 7b 4

Küchen..................................................................... 113-18 IH 6a

KüchenauSgüsse ...................................................................................  n  7c

Kühlraum .............................................................  I 25 Ao I 28 I 54

Kühlschränke ........................................................................................  m. 6a

Kühlwasserpumpen  ......................................................  n 9

Künstliche Fluteinrichtung....................................................................    n  9e

Kupfer .........................................................................................  Vordem.. 4o

Kutter ..............................................................................  146

Längsbänder....................................................................

Längsschotte ...................................................................

Längsspanten .............................................................

Längsverbindungen ........................................................

Landungsfunkgerät, Hellegat für.....................................

Lasten...............................................................................

Last für feuergefährliche Farben.....................................

Laternenbretter.................................................................

Laternenträger .................................................................

Laufplanken......................................................................

Laufschienen ....................................................................

Lazarett .............................................   H. 7b H 91 H 20

Lazaretthellegat................................................................

Leckdienstkasten .......................................................

Leckpumpen.....................................................................

Lederjacken, Spinde für ...................................................

Leichte Schotte.................................................................

14c IU 110

I 4b

I 4

I 28 128 IH 7

I 28 I 60 n 22

I 26 n i4c

II 21 in 6c I 28 in 6c in 8 n 9 in 8

I 20

Leichtmetalle..................................... Vordem. 4d und 7a 4, Anhang D

Leitern...................................................................................   120. 121 n 5o

Lenkstangen für Steuereinrichtung ...........................................................  n 10

Lenzbrunnen..................................................................... H1

Lenzeinrichtungen............................................................ II 9

Lenzpumpen..................................................................... n 9

Leseräume und Schreibräume.................................................................. m. 5f

Leuchtmunition...........................................................................................   I. 86

Limonadenapparat, Raum für ....................................................................  I. 28

Linoleum

Vordem. 4k 113—18

Lochen ..............................................................................

Lochgrätinge .....................................................................

Lotmaschinen, Spuren für................................................

Lotplattformen...................................................................

Lotpodeste ........................................................................

Luftdichte Türen................................................................

Lufthähne .....................................................................

» kammern................................................................

> kanäle ....................................................................

» pumpen .................................................................

» röhre.......................................................................

> sammler ................................................................

» saugekammern .....................................................

> schachte ...............................................................

» Wechsel .................................................................

Lüfter.................................................................................

» , tragbare...............................................................

LüstungSarten..................................................................

» bücher....................................................................

» einrichtung.............................................................

> Maschinen.............................................................

Luken....................................... -................... 113—18

Vordem. 7b 5 136 n 22 160 160

Q8b n 9i

I 54b 154 H19

149 150 n 9i

149 154

124 154 I 54

I 54 154 154 154

154 H19 154

136 H 8c, d


XIV

A»" ■••■ n,Är-M»m° • »Panzer ...

| Panzerdeck

 

»

I

9

F

decke grLti plab röhr schrq schul Mle türe

- Panzerung m«PeilloMp^ m»!» lenzrol IIX» , linie s I % [ » röhre I 49C n 15t Pforten ü

m 6t IM m

Phosphat «Pissoire.

Vordem.« Pissoirbeö

Vordem. 7»! Pistolensö

Vordem.

II 5 n 6 II

nii

I

Plattforn Plattsorn

117 I«

ihm

nuH

> 

Plätterei Polier .I Polstersti Posteinri Pritscher ^Profile > Provian Prüfung ^Pult füi

Pulverkc

MM Pumper

Vordem. 7«Is Pumper

113—18 Allgemein!» Pumper

tt

113-18 I S 136 im 113-1 II

8 l?^"^bal'

11 I#

Ouerfchc

n 7b n 8i in®

m^ ni^ m*i i^

nis* in*11

Nahen., ^"dpM ^KlK,>

«kuppt

Lukendeckel.................................................. I 36 II 4 II 8o, d S

» geländer................................................................................................. Ü3b

» grätinge ....................................................... ;............. I 18—18 H 8

3

M

Magnewin................................................. -.................. - -- Vordem. 4ä

Malerhellegat ....................................................... -............... 1 28

Malerwerkstatt...................................................................... ^ 3

Mannlochdeckel ..........................................................  --              n 4b H 8e 3

Mannlöcher im Jnnenboden ............................................ - -                            m........................................................................................... -

» in den Decks ...................                                                             113—18                                                                                                                  I

» ’               » » Schotten............................................... 110                            f

»                 » » Stützzylindern der mittleren                            s

und leichten Artillerie ..............................................  I 48 II 8s s

Mannschaftsaborte ..............................................................  I  54 n 7 b II 21 f

» kleiderspinde .............................................................  I 57 in 5d l

> küche ....................................................   -.....................................................   m6».................................................................... 1

» räume ...........................................................  I 57 m 5 ’

» waschraum ................................................................  H 20 '

Marineleim ................................................................................  Vordem.. 4f I 9 1

Marken für Flucht- und Nullinien........................................... I 60

Marcks-Geräte, Spuren und Halterungen für                                                 H 22

Maschinengerät ....................................................................  128

- gewehre ....................................................................    I  48 I114 IH 8

»           Hellegat ..............................................................  128

>           last................................................................................................   128

» fchreibstube ........................................................................................   1H............................................................................................................................ 6s

-            telegraphen ........................................................  II16

» träger ............................................................................  14 15 112

Mast................................................................................. ......               I 21 n 5

Materialienverwalterlast ........................................................  I 28

Material für Rohrleitungen..................................................... n 9

Mechanikerwerkstatt (L-Werkstatt) ................................................................  in  6 k

Messegerät, Raum für ...........................................................  I 28 Hl 6f

Messen ..................................................................................  m 3

Messevorratsräume............................................................................................ I.......................................................................................................................... 28

Messing ...........................................................................................      Vordem........................................................................................................................... 4o

Meßlatten für die Erprobung der Leistung der

Lenzpumpen und Ejektoren............................................. I.................................................................................................... 60

Meßleisten zum Ausrichten der Geschützstände .                                           160

Mineralwasserapparat, Raum für.......................................... I                             28

Mittelkielplatte ........................................................................  I                             4a

Mittellängsschotte.................................................................. 110

Möbelabmessungen.................................................................................... Hl  2—4

Motorlotmaschine ..................................................................  113—18 II 22

Motorpunkter.......................................................................... II14

Mulden für Förderung der Munition................................................................. I114

Munitionsaufzüge................................................................................. I. 48 I114

- austausch ......................................................................  I 48 H 14s

- bahnen...................................................................................................   H14

» förderung....................................................................................   I  48 II14

, »in den Kammem...........................................................                        II 14o

»                     »             » » Decks................................... II 14d

» kammern ........................................  110 I 25 I 26 I 54 II 9s

»           kammerschotte ...................................................  110

»           schüchte.............................................................. 148b

Muniti onSstauvorrichtungen ............................................  126 H 1<B

» Übernahme............................................................. II ^

» winden ............................................................................................  fl^

» zurrvorrichtungen ....................................................  126 Hui

Musikinstrumente, Raum für............................................... 128 mJ

N

Nachtschußbojen........................................................................................ Hl

Nachtvisiere .................................................................................................  II

Natürliche Fluteinrichtung ..........................................................................  H

Nautische Instrumente, Raum für ..............................................................  1

Nebeleinrichtungen.............................................................. I 49C n

Nebengefechtsverbandplatz....................................................................... H

Niedergangskappen............................................................. Niedergangsschächte .........................................................  Niete, Nietschrauben............................................................................................... Barben

Meten ............................................................................................  Borbem.

Normalien ...................................................................................    Borbem.

Notausgänge........................ s. I 48 H 3o II 4 U 5 n 6 Notlüstung            r b4 I

Nottüren ............................................... *............ -...............

Nullinien................................................................................

■ O

Oberdeck........................................................................... 117

Oberfeldwebelaborte ...................................................  II. 7 b II 21

» kammern ..................................................................................  » last      » messe ..........................................................................................

Öffnungen................................................................................. Vordem

» für Maschinenteile ...............................................  113—18 Allge

»                 im Deckpanzer ................................................

»                 über den Hauptmaschinenräumen .. 113—11

136 -                  zum Einbringen von Maschinen ... I

»                      »                »           der Ruder....................

Ölbunter ...............................................................................................  .

Oldichttgkeit............................................................................. «"dem.

Olsänger..............................................................................

Oltropfrinnen .......................................................................

Olübernahme und Olabgabe in See, Lippen, Mulden usw. für...

Offizierabort ...................................................................... U 7b n 21

» bad............................................................................................ 1120

» kammern............................................................................

» küche ..................................................................................

» last......................................................................................

» mesfe..................................................................................

Operation-raum.....................................................................


Gruppe

,                                                           ................................

* 26 Pollen ..................................................................

I 88 u^ Pallkränze .................................................................................................................

Panzer...................................................................... Panzerdeck ...........

» deckel ........................................  » grätinge..................................

» platten.............................................................................

» röhr .................................................................................

» schrauben......................................................................

» schütz, Anordnung wichtiger Teile................................

-         fülle ............................................................................

. türen, Beschläge für .......................................................................  Panzerungen, Allgemeines......................................................................  

Peilkompaß .............................................................................

» lenzrohre.......................................................   ...............

-         linie für Schiffsdurchbiegung....................................

^^ » röhre ..........................................................................  -.... -......

19C H Pforten im Zitadellpanzer.....................................................................

m^ » in der Außenhaut...................................................................

^Phosphatieren.....................................................................   ..

l» Pissoire..................................... -..................................................

Borbem. 4 Pissoirbecken ........................................................................  orbem. 7»l Pistolenschränke...................

orbem. 7» Plattformdecks........................................................................

II6 II ^Plattformen für Ankermanöver                                                        151 ni! 9                                                                                                                    » Fallreepstreppen                                                                                       

Hi                      ,               » Scheinwerfer.......................................

IM                 ,             , Sirene, Dampfheuler und

Tyfone..........................................

» im Mast ..........................................................................  ^Plätterei .......

Poller..............................................................................

Polsterstühle ...........................................................................

f Posteinrichtung ........................................................................

, Pritschen für Arresträume .....................................................................  Profile (Formstahle) .............................................................................................  Provianträume...........................................................................................

117 II Prüfung der Wasser- und öldichten Wandungen II21 in 8 Pult für das Signalbuch ................................................................................................

W »                  - » Logbuch.«.............................................................

U Pulverkammer.....................................................................

M Pumpen.............................................................................................

Korbem. M PumpenmeisterheNegat .......................................................

18 MgeiB «urnpenmeisterspind ...............................................................

113-18 If

136

<1 Querbalken der Decks................................................................ 113—18

«orbem.» ^Querschotte ................................................................................      110

^Querspanten............................................................................................    15

II11 nn 130—35 115 136 136 II 4b 136 II 4c 130—35 134 133 134 Borbem. 15

I 35

II 4» I 30—35 160

II 9i 160

II 9! 130 131 II 4

II 8 Borbem. 7«, n?b n 21 n 21b H14i m 5e

113 160 160 I 21

160 1 21 in 6m

II 22 in 2—4 in 6e in 6h Borbem. 5 I 28 II 5 Borbem. 9

III 8

III 8 126 II 9 I 28

HI 8

Trupp«

Rauchfänge, Süllplatten......................................................... 124.

Raumbezeichnungen........................................................ x zg

Raum für Admiral............................................................... m 2

-     » Artillerie-, Torpedo- und Minengerät                                          1 zg

»    - Bekleidungen..................................................... 128

»    - feuergefährliche Farben ..............................  I 28 II 9«

»    » Hängematten..................................................... I 28

»      »     Kommandanten........................................... III2

-        -     Kopfhörer............................................................................. 128

»      »     Kurzwellensender .......................................  160

»    - Messegerät.................................................................... 128      III 6k

»       -     Mineralwasser- und Selterwasser-

Apparat .............................................................................   128

»    - Musikinstrumente............................................ m 6f

»       -     Sand............................................................. 128

»       -     Sperrgerät............................................ 128

»      »     Tropenzeug .................................................  128

-       »     Borräte.......................................................... 128

Raumluftkühlung ...............................................................  I 54

Reeptrommeln ..................................................................  II11

Regenkappenbügel ...........................................................  n 22

Registrierapparat, Halterung für................................................................... 1122

Reinaluminium..........................................................    Borbem.    46, Anhang v

Reinigungsgeschirr, Raum für........................................... I                                 28

Reserveanker ....................................................................  I.............................................................................. 45

Reserve-Gefechtsfunkraum ..............................................  I 54 m 6

Reservekleiderkammer..................................................... I............................................................................................ 28

Reserveklüse...................................................................... I.............................................................................. 45

Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel, Lagerung der                   .................................................   ............................ 160

Reservesteuerstellen.............................................................. I110

Rettungsringe, Spuren und Halterungen für                                                    II 22

Richtungsachsen .......................................................  134 I 48 I114

Riffelblech.......................................................................... 113-18

Rinnen an Fenstern zur Ablenkung des Wassers                                           II6»

Rohre ..............................................................................................    Borbem.    4b

Rohrleitungen................................................................................................   II      9

Rohrverkleidung..........................................................................................    U  9o

Rotguß...............................................................................................   Borbem.  4o

Rückschlagklappen........................................................... H? U9

Rückstoß der Geschütze ...............................................................................  I  48

Ruder.................................................................................. I8 U 10

Ruderballeinrichtung .........................................................  II10

Ruderbeplattung...............................................................

Ruderblatt........................................................................... • 18

Rudergeschirr.......................................................................... n 10

Ruderjoch........................................................................... 18 MIO

Ruderlager, oberes...................................................................................... 18

- unteres................................................................................................... 17

Rudermaschinen .............................................................  113—18 II10

Ruderschaft .......................................................................  18 U 10

Ruderwinkel.................................................................................................    H  10

Rundhölzer ..................................................................................................    II     2


Rahen.............................................................................................................    n  2

> j Randpolsterung an den Munitionsschächten ...                                                                                                                                    I 48

EkRasierstuhl................................................................................................... III................................... 61

Salutmunition ........................................................................     I      26 II14

Sammelkasten.......................................................................    n   7b II 9m

Sammler, Luft-............................................................. --........................ J^®

Sand, Kasten für............................................................ g

Saugeköpfe für Lüftung.................................................


Schacht für Antennen.............................................

»          - Befehls- und Meldeanlagen.

Schächte für Maschinen- und Kesselräume

»           » Rotausgänge...................................

Schachtverschlüfse .....................  Schamfilplatten Schamfilrollen          Schanzkleider............................... Scharnierdeckel                  Scheibenmaterial, Raum für....................................... Scheinwerfer Scheinwerferleuchtstände....................................................... Schieber, wasserdichter    Schienen unter den Backsbänken ..........................  Schießblenden                Schiffbaustahl (Flußstahl) ....................................  Schiffbauwerkstatt                              ....................................................... Schiffsglocke   . -

Schiffsname............................. Schiffsraumlüfter.                                   

Schiffsschreibstube................................................

Schiffstreppen................................................ '• • • ■

Schilder ..........................................................  Schlafraum für den Admiral...........................................................................

vvipv« 160 134 124

154 160 11 19a n 13 II 22

I 22 118 128 121 121

148 H8

113—18 Allgemeines ... Vordem. 14 II 6 .... Vordem. 4—5

 

» » Kommandanten

Schleusenschieber..................................................

Schlingen.................................................................

Schlingeranlagen, Räume für........ Schlingerkiele                                   .........................................................

Schlipphaken für Ankerzurrvorrichtungen.

» im Kettenkasten...........................................

Schlippstopper............................................ Schlösser             Schlosserwerkstatt ..................................................

Schlüssel......................................... Schmiedestücke                              ...................................

Schottbeplattung...... Schotte, leichte ...................  Schottöffnungen     Schottstutzen............................

Schottversteifungen...... Schranktüren................. ......                             

Schrauben................................................................

Schraubenschutz für Schiffe, Sonderschiffe

145

I

II 22 1122

154 in 6e

II 5

II 22 III 2

III 2

II 9», 6 113—18

158

I 4s II11 Ad nil Ad II11 Ad

H 22 n

II 22

Vordem. 4b 6b 110 120

110 II 8 19

110

»

» Boote

Schraubenspindel für Steuereinrichtung............................ Schraubenwellen..............................................................................................

Schreibstuben......................................................................

Schreibräume für Unteroffiziere und Mann­schaften ..........

Schreibtische.......................................................................

Schutz gegen Splitterwirkung und Gasdruck... Schutzanstrich               

Schutzblech für Bordwandstutzen......................................

» an Spillen ..................................................................

Schutzgeländer....................................................................

Schutzkleider..................... Schutzsegeleinrichtung.. Schutzsiebe       ...................................................

Schutzvorrichtungen für Luken..................... Schweißen.......                  ..........................................

Schweißwerkstatt.................................................................

Schwer zugängliche Stellen................................................ Schwimmwesten, Spuren und Halterungen für

Vordem. 45

II 22

I 60

II10

19 m 6e

III 5f

Vordem. 14 Vordem. 17 n 7

I111

II 3 n 22 n 22 n9

II 8

Vordem. 7 a 5

III 6K

Vordem. 11

II 22

Seefallreep ...................................

Seewasserkühlleitung .................

Seewasserleitung.........................

Seewasserspülleitung .................

Segelhellegat...............................

Sehschlitzfenster..........................

Seitenfenster................................

Seitengänge der Außenhaut Seitenlängsschotte    Seitenlenzeinrichtung....................................................... Seitenlichter, Kasten für...

Seitensonnensegel............................................................

Sicherheitsschlösser .........................................................

Sicherheitsvorrichtungen an den Drehschächten Signalflaggen              .......................................................

Signalhellegat ....................................................................

Signalmunition ...................................................................

Signalfcheinwerfer, Halter für......................................

Sockelringe .................................... -................. -...............

Sofadoppelkojen............................ 1...............

Sofakojen...................................................................     

Sondermefsing ..................................................................  Spakenkränze ............................................................................................  Spannschrauben für Takelage ...........................................................................

»                  - Ankerzurrvorrichtungen...

Spanten s. Querspanten usw..................... Sparstoffe ..        

Speigatten....................................................................  

Speigattrohre .....................................................................

Speisetische ......................................................................

Speisewasserzellen .................................  Sperrhellegat  Sperrwaffen, Einrichtungen für .............................................................

Spiegelglas ................................................................

Spier für Lotmaschine ......................................................

SpMe.................................................................................

Spinde, leichte .............................................................

i« UA HA nu

m

h

II8

I«, in».

Stauge^ Staukafd standei Staupläs Stauspir Stehend Steigeis« k Steigele

Steigen j Stellen, : Stellkla

ITT 8- t Stemm

Vordem. Sternsli

III.

ii iiAt it

Vorbem. 4g

III

m 2a III 3a, 1

1 49B

 

»■

» .

2

3

»

Spind

für artilleristische Instrumente

-

#

»

y

»

Aufschlagmelder .....................................

Chronometer..............................................

Flottenatmer ............................................. .-

Gefechtsersatz-Glühlampen.....................

Heizer .........................................................

Karten.........................................

Mannschaft.................................................

Nachtvisiereinrichtungen ...........................

Pistolen.......................................................

Pumpenmeister ...............................

Salutmunition.............................................

Signalbuch und Signalflaggen...

Sternsignalpattonen ...........................

schutzgerät

Spirituslast

» Zündungen............................................   .-

(gasdichtes) zum Entseuchen von Gas'

157

157

I % I»

Steuere Steuer! Steuen Steum Steven

* Stöße Stopfb Stoppe Streckte

^Streich! U ^ Stufen

ll

IIS! III

mi ini n»

in«

w!i

1118

III51 w!

Mi<

Stühle Sturm! Stützm Stützzt Stutzei Sülle

SMwi

lHU Takelax

mr>

Tatelax Tapetei

H14i #

IIH Taulast lH Tauwe, lll ’ Teakhol

Telegra Terrazz

128

Splitterschutz für Kabel........................................................

Splitterwirkung, Schutz gegen.............................................

Sprachrohre..........................................................................

Spülpumpe...........................................................................

Spülrohre für Aborteinrichtung ............................................

Spülwasserleitung ................................  Spuren zum Aufstellen der Hand- und Motor­lotmaschine .................................  .............................

M Tiefgmi

n 9®          ^^

l« Tische r Borbtix-1 Tischler, II14 Torpedl

II9®

"2 äMt Neb«

o^


nq vs„

n iy m.U o^

11] UsE

n^ n 22 nut

128

IIN I«»

m 2-4 Vordem. U

Ult

111}

H 11 At j

Borbem. 4t

HZ

II 7t a in 3», i

9B

IA

I2(

n i5i

2 t

II21 UI!

12

12 i m t in«

L 57

[57

nie 12 bt nie IH5d wf in 6t

M ni« in* Si

ll 14» m^

H!t 119-^ -°^! 2^ ll--^

-^

Gruppe

Stahlguß stricke  .................................................................  Borbem.      4 b 6b

Stahlmaterial ................................................................................  Borbem...... 4

Stapellauf, Bauzustand ............................................................      Borbein.... 21

Staueinrichtungen für Geräte ......................................................  160      m 8

»                               - Heckanker   ..............................  I 45

»                               » Munition   ..................................  I 26

»                               - Spiegel, Streuer ufw.

des Scheinwerfers ...                                         III  8

Staugerüste................................................................................................. I  26

Staukasten für Fenster des SchiffSführungs- standes ............................  IH   8

Stauplätze .....................................................................  Borbeim 20

Stauspinde für Artillerie-Akkumulatoren..........................                           UI   8

Stehendes Gut...........................................................................................     147

Steigeisen ........................................................................  1 34 H 5c

Steigeleiter .......................................................................  Höc

Steigerohre................................................................................................. II.... 9h

Stellen, schwer zugängliche .......................................................   Borbem...... 11

Stellklappen zur Regelung der Luftmengen ..                                           I 54

Stemrnlöcher................................................................................   Borbem. 7b 9

Sternsignalpatronenspinde .......................................................................  ÜI    8

Steuereinrichtungen.......................................... .................. n 10

Steuerkompasse.........................................................................................    I 60

Steuermannsgerät, Raum für...................................................................... I  28

Steuermannshellegat..................................................................................   I 28

Steven, Bor- ......................................................  I 6

» , Hinter- ...............................................................................................   17

Stöße..........................................................................................     Borbem.. 7c 1

Stopfbuchsen.................................................................... H 11

Stopper............................................................................. H 11

Strecktaubügel...........................................................................................   1122

Streichen........................................................................................ Borbem.. 7b 7

Stufen................................................................................ I 26 H 5c

Stühle .......................................................................................................  in. 2—4

Sturmhaken für Türen............................................................................... H..... 22

Stützmäntel für die Geschütze ........................................  I 48

Stützzylinder..................................................................... 1 48

Stutzen für Bodenventile .................................................  111 113 119

Sülle ........................................................................................... 111113—18,24

Süllwinkel.......................................................................... 111 113—18

T

Takelage....................................................................................................   I.. 47

Takelagezubehör ...................................................................................    H.. 13

Tapeten..................................................................................................... in.. 1b

Taulast   ......................................................................................................  I..... 28

Tauwerk......................................................................................... Borbem....... 4k

Teakholz........................................................................... 113—18

Telegraphen ...............................................................................................  n 16

Terrazzo............................................................................ 113—18

Tiefgangsmarken ........................................................................................  I  60

Tiefgangsstandrohre................................................................................... n 22

Tische und Stühle ......................................................  I.... 57 III 2—4 IH 5

Tischlerwerkstatt ..........................................................................................    UI

Torpedoarmierung ...........................................................  I 49A n 15A

Torpedobahnen................................................................ II15A

Torpedohellegat ...................................... '.,................................................. 128

Torpedolager...................................................................... H 15A

Torpedolukendeckel ........................................................  II 15A

Torpedoeinrichtungen........................................... I 49A II 15A

Torpedoschotte............................................................ 110

Bruppe

Torpedoübernahmekran.................................................. II15A

Traditionstafel ..............................................................................     Anhang     F

Träger der Hauptmaschinen, Wellen, Kessel und Rohrleitungen              112

»         »       Hilfsmaschinen für Maschinen- und

Schiffszwecke ..................................................................  112

» für die Davits................................................................ I                          46

-           - Zielapparate .......................................  ... H 14h U 15A

Transporteinrichtungen für Asche .......................................  I 53 I118

Transp orteinrichtungen für Munition.............................. I 48 I114 Treibölbunker........................................................................................... I 28

Treppen............................................................................ II 5

»          für Decks und Brücken......................................................... n       5a

»          - Maschinenräume................................                               II 5 b

Treppengeländer.............................................................. II 3

Trimmzelle...........................................................................................   II      9d, f

Trinkwasserzellen..........................................................................   128   n 9k

Trinkwasserleitung.....................................................................................    U9k

Tritte.......................................................................... I 26 n 5o

Trockenlast...............................................................................................     I  28

Trockenräume...........................................................................................    I  54

Trommelbrett............................................................................................   m  5e

Tropfbecken..............................................................................................   II  10

Trossenkneifer....................................... ,...\..^i.:-------------- n 11 Bd

Trossenrollen ..............^.••<.............................................. Borbem.     19 II 22

Trossentrommel............................                                                             1111

Türen, wasserdichte .........................................................  H 8a

- , luft- und dampfdichte .................................     ..... . ..                    H 8b

*     für Wohnkammern und Messen.......                                         I11

-     - Küchen, Bäder, Aborte, Hellegats usw.                                  I11

Türöffnungen, Größe der............^.>..v                                                            110

Türvorhänge.................. ^..... /-/....                                                      in 2—4

Turmunterbauten............................................................... I                                33

Turngeräteraum.............................                                                                  I   28

u

Umschottungen der Niedergänge ..............................................................   HO

Unmagnetischer Stahl ................... Borbem. 4b                                             I 60

Unterbau für Kommandotürme............................................. .                  134

Unterbauten für Wellenlager und Wellenbauten                                            112

Unteres Plattformdeck..................................................... 113a

Unterlage für Lafettensockel....................................................................... I  33

Unteroffizieraborte ...........................................................  H 7b II 21

Unteroffizierbad......................................................................................... H  20

Unteroffizierräume ...................................................................................  IH  5a

Unterrichtsraum für Unteroffiziere und Mann­

schaften .....................................................................  HI 5g

Unterstützungszylinder der Geschütze........................... I 48»

Unterstützung der Feuerleitgeräte........................................ I     34, 38 H 14

Unterzüge......................................................................... 113—18 I 23

U. D.-Räume und Horchstelle.............................................................. I     25 Bc

B

Ventilation s. Lüftungseinrichtung................................... I 54 H 19

Ventilatoren s. Lüfter................................................................................... 1  64

Bentilatorköpfe...........................................................................................   n  19

Ventile, Boden-........................................................................................... II  9g

Bentilverschlüsse...........................................................................................     7


Verbandteile

— xvm —

Gruppe

Vordem. 7o

Verbindung Vordem. 7» u. die entsprechenden Gruppen von 81

Berholklampen.........................................................................

Verholspille..............................................................................

Berkehrsboote .........................................................................

Berkehrsluken..........................................................................

Berkehrstüren, Größe der.......................................................

Verkleidungen, Decks-, zu Schönheitszwecken...

II 22

I111

I 46

I 13—18, 36

110

III la

Waschtische (Waschbecken)... Waschwasserzellen               Waschwasserleitung......................... Wasserabweiser für Flutspier Wasserdichte Schieber....................

^

-

 

für Rohre und Gestänge der Entwässerungseinrichtung         der Speigatten..................................................................

n 9o

II 7d

§

Schotte .....................................

Spanten ...................................

Türen.................................

Verschlüsse......................

Wandungen, Prüfen der

Vernietung Vordem. 7a u. die entsprechenden Gruppen von 8 I

Verschiedener Ausbau

Verschlüsse ................

, wasserdichte............... für besondere Zwecke

))

-

*

 

2

nicht wasserdichte Kanäle..... wasserdichte Kanäle               Pforten   .................................................

Schotte, Decks und Außenhaut.

Verschlußplatten für Verkehrsöffnungen

Versenken..............................................................

Verstärkungen der Decks......................................

I 60 II 22

II 22

II 8 H 19f II 19b II 19b

II 4

II 8

I 10 Vordem. 7b 6 113—18

 

» Ausbauten

Verstemmen.................................

Vertikalpanzerungen Berwaltergerät, Raum für Verwaltungsschreibstube... Verwiegung der Bauteile. Verzierungen                  Verzinkung             Vorhänge.............. Borratsräume                                                              ...............................

... I 4, I 5, 118, 119

.........  Vordem. 7 b 10

.........                    130—35

..........                             128

.........                         III 6s

.........  Vordem. 3

..........                             159

Vordem. 7», Anhang E              ni 2—4

..........              128 HI7

Wasserdichtigkeit ....  Wasser, Einrichtungen für Wasser, Räume für Wasserlöcher................ Wegerungen                                     

Wellenbocknaben....................... Wellenböcke        Wellenbrecher         Wellenhosen..... Wellenmitten.. Wellenrohre                        

Wellenträger ............................

Werkstätten ..................................

Werkstoffe.....................................

Borbem. 13

14

128 1191

H9i ii lös 148 üz 110 ii

II 8t II 8 1119 Vordem, g Vordem. 8 uz IA 15 112

125 ii U

IL 119 112

IS 19 112

Vordem. 4

I 28

Borrichtungen zum Befestigen von Gestängen,

 

 

Rohrleitungen, Kabeln.. Einsetzen und Herausnehmen der Ruder         Auffangen der Schrauben und Schraubenwellen...

I 60

18 1122

Vorsteven

II 22

I 6

Wärmebrücken.....................................................................

Wallganglängsschotte..........................................................

Wallgangquerschotte...........................................................

Walzmaterial.........................................................................

Walzstahlprofile....................................................................

Wände der Niedergangsschächte zu den Ma- schinen- und Kesselräumen.......................................................................................

I 25 110 110

Vordem. 4 Vordem. 5

Wände

der Kommandotürme » Lustschächte    

des Kettenkastens ...

Wandpult für Urlaubsbücher ...

Wannenbäder ........................................

Wascheinrichtung für Mannschaft

H 20

Wäscherei...................

Wäscheschränke.... Wäschetrockenräume Waschräume       Waschschüsseln ....

110

I 34

I 24 110 in 8 H 21

III 6m III 6m

IH 2—4

...................  125 154 H16i 113—18 H 91, m n 20 III 6b                             ..............  n 20c

Wh n/A, Ww n/A.....................................

Wetterwarte, Raum für Personal der Wielinge, Augen für       WindmeßanlageO)............................................... Wohnkammern            Wohnkammerschotte ...................  Wohnkammertüren          

in 6k

ii 7 ns

Vordem. 411 123 in 8 II 22

I 60

120 ni

Zahlbrett ................................................................................

Zapfhähne .............................................................................

Zapfstellen.............................................................................

Zeichnungen .........................................................................

Zeigervorrichtung mit Gradeinteilung ..................................

Zellenschotte ........................................................................

Zement....................................................................................

Zementierungen.....................................................................

Zentralverschlüsse .................................................................

Zentrifugallüfter.......................................................................

Zielgeräte............................................................................

Zielgerät, Raum für.................................................................

Zimmermannsgerät, Raum für........................ Zimmermannshellegat    Zinkfchutz ...............................................................................

Zugangsöffnungen in den Turmunterbauten .. Zulauf-Kupplungen                                                  (Einheits- Schlauchkupp­lungen)              

Zuluftkanäle ...........................................................................

Zündungsspinde ....................................................................

Zurrvorrichtung für Anker ......................................................  Zurrvorrichtungen für Geschütze ...........  Zusammenpassen............................

Zwischendeck...................................................................  

Zwischenringe an den Geschützunterbauten ....

Zylinder zur Unterstützung der Geschütze ..........................

III>

II Ak

II91

Vordem,

II IM

Vordem. IM

II 14b

II?

IM

II 1511;

i#E

IM

Sorbentlf 133 lM

IM 3 mu4

Vordem.

1 14


 

 

Allgemeine Bauvorschrift I

für den

Schiffskörper von Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Deutschen Kriegsmarine

S                                     |

Es fallen unter die Bezeichnung:

Schiffe: Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Schwere Kreuzer, Leichte Kreuzer, Flugzeugträger.

Boote: Zerstörer, Torpedoboote, Geleitboote, Minensuchboote, Kanonenboote.

Sonderschiffe: Artillerie-Schulschiffe, U-Boots-Begleitschiffe, Schnellboots-Begleitschiffe Flottentender, U-Boots-Tender, Minenschiffe, Minenräumschiffe, Eisbrecher, Avisos, Forschungs- und Dermeffungsschiffe, Versuchsschiffe, Segelschulschiffe.

l Zeichnungen                                                                                             Vorbemerkungen

Beachte die besondere Bauvorschrist.

2 Einteilung

Die allgemeine und die besondere Bauvorschrift für den Schiffskörper — S — umfassen vier Abschnitte:

8 I Schiffbauwerkstatt,

8 II Schlosserwerkstatt/

8III Tischlerwerkstatt, 8 IV Malerwerkstatt.

Die vier Abschnitte sind in Gruppen, die der besonderen Bauvorschrift noch >” Untergruppen eingeteilt. Die Untergruppen sind am Rande des Textes durch fette« Druck kenntlich gemacht.

Erscheinen Untergruppen auch in der allgemeinen Bauvorschrist, sind sie ebenfalls durch fetten Druck kenntlich gemacht.

Die allgemeine und die besondere Bauvorschrift für den Schiffskörper werde» abgekürzt bezeichnet: A.B.V. — S —, B.B.V.— 8___________________________________________________________ .


2 Vorbemerkungen (3—4»)


3 verwies««-

Die Gewichte der zum Schiffskörper gehörigen Bauteile sind genau nach der Einteilung der für jedes Schiff oder jede Schiffsklaffe aufzustellenden besonderen Bauvorschrift in dir erforderlichenfalls zu ändernde Gewichtsliste 8 einzutragen. Sind über Bauteile nur in der allgemeinen Bauvorschrift Bestimmungen getroffen (wie z. B. über Wegerungen 8125, übn wasserdichte und nicht wasserdicbte Luftkanäle 8 I 54), so sind die Bauteile hiernach zu verwiegen. Werden Bauteile, die zu verschiedenen Gruppen gehören, vor dem Einbau zu einem Stück zusammcngeschweißt, so ist die Verteilung auf die einzelnen Gewichtsgruppen unter M. Wirkung der Baubeaufsichtigung vorzunehmen, sofern die B. B. V. — 8 — nicht besondere Bestimmungen über die Verwiegung enthält.

Grundsätzlich soll jede WerkstattSzeichnung einen Hinweis über die Gruppenzugehörigkei der einzelnen Bauteile erhalten.

In der B. B. V. — 8 — bedeutet der Hinweis »Vergleiche«, baß daS Gewicht zwar unter der Gruppe zu verwiegen ist, die den Hinweis enthält, daß aber an der Stelle, auf dic hingewiesen wird, gleichfalls über den erwähnten Bauteil Bestimmungen getroffen sind. Dir gleiche Bedeutung hat der Hinweis »Beachte« in der A. B. V. — 8 —.

In der B.B.V.— 8 — und in der A.B.V.— 8 — bedeutet der Hinweis »Siehe» daß der erwähnte Bauteil unter der Gruppe zu verwiegen ist, auf die hingewiesen wird, un daß dort — im allgemeinen in beiden Bauvorschriften — über den Bauteil etwas gesagt ist.

Die in den Bauvorschriften erwähnten Teile, welche zu der Hauptmaschinenanlage — NI — und zu den maschinenbaulichen Einrichtungen für Schiffszwecke — MII — rechnen, sind durch entsprechende Hinweise gekennzeichnet.

Die Gewichte »sonstiger Teile« sind wie folgt nachzuweisen: Allgemeine Geräte........................................................................................................................... in der Gewichtsliste J,

Nautische Geräte ....................................................................................................................................  » »................................................................................................................................. » N/

Takelage .............................................  ..’.......................................................................... .................................................................... » »................................................................. » T%

Artilleriebewaffnung und Teile derselben, soweit sie zur

Bauwerftlieferung gehören und in den Bauvorschriften — 8 — mit f bezeichnet sind, ....................................................................................................................................  » ».................................................................................................................................. -................................................................................................................................ A,

Teile der Torpedobewaffnung und der Nebelanlage, soweit

sie mit °) bezeichnet sind,.................................................................... ............................................................................................................... » »............................................................................................................... »............................................................................................................... 1,

Teile der Sperrwaffen, soweit sie mit ") bezeichnet sind.................................................................................................................................... - -.................................................................................................................................. -............................................................................................................................. Spr,

Teile der Flugzeugemrichtung, soweit sie mit °) bezeichnet sind » »                                                                                                                                  »                                                                                                                                 F, I

die mit °) bezeichneten Gegenstände — als Teile der vor-

behaltenen Lieferungen —, soweit sie zum Schiffskörper gehören, nach der Gruppeneinteilung der Bauvorschriften — 8 —.................................................................................................................................... in den Anhängen I unb UD

zur Gewichtsliste 8.

Erscheinen die »sonstigen Teile« nur in der A.B.V. — 8—, so find auch ihreD Gewichte in den zugehörigen Gewichtslisten nachzuweisen.

Abweichungen von diesen Verwiegungsvorschriften bedürfen der Genehmigung des Ober» kommandos der Kriegsmarine (im folgenden abgekürzt: O. K. M.).

4 Werkstoffe

a) Allgemeines

Sämtliche für die Kriegsschiffe zu verwendenden Werkstoffe müssen von einwan^k freier Beschaffenheit sein. Es sind vorzugsweise die in den LU-Werkstoffnormblättern knt'R haltenen Werkstoffe zu verwenden, sofern nicht in Sonderfällen die Verwendung nOR genormter Werkstoffe erforderlich ist.

In bezug auf die Auswahl und Anwendung der Werkstoffe sind au^k die Angaben in den B.B. V. — 8 — zu beachten.

In den Stücklisten der Zeichnungen, in Bauvorschriften, Bestellungen usw. ist genormte Werkstoffkurzzeichen, bei nicht genormten Werkstoffen eine eindeutige und gen^J Werkstoffbezeichnung anzugeben.

Alle Werkstoffe, soweit sie nicht für untergeordnete und wenig beanspruchte Teile U bestimmt sind, müffen nach den technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine abgenoin.L men werden und sind nur von Firmen zu beschaffen, die. nach der Lieferanteniiste fKrL Kriegsschiffslieferungen zugelaffen sind.

Für untergeordnete und nichttragende Bauteile kann auch Werkstoff, der nicht W marineseitig geprüft und abgenommen oder von Firmen außerhalb der Lieferanteniiste U beschafft worden ist, verwendet werden. Hierzu ist jedoch das Einverständnis der Bau. R beaufsichtigung erforderlich.

d) Flußstahl, gewalzt oder geschmiedet

Voll- und Profilstangen nach KM9103, Bleche nach KM9104.

Für alle tragenden schiffbaulichen Verbände und alle wichtigeren Bauteile sindU die Stähle 8t 34 KMZ St 42 KM und St 52 KM nach KM 9103 und 9104 zu toi wenden, für sonstige weniger beanspruchte Teile können auch die in den KM»®exf(B stoffnormblättern aufgeführten vin-Stähle verwendet werden.

1.                    8t 34 KM

für solche Teile, die feuergeschweißt werden müffen.

2.                    8t 42 KM

besonders für Bauteile mit geringer Dicke sowie für warm zu biegende Teile.»

3.                    St 52 KM

darf nicht für solche Bauteile verwendet tverden, die scharf geknickt werden müffen, insbesondere nicht für Winkel, die aus Plattenstreifen gebogen werden müffen.

.           4. Unmagnetischer Stahl

Für alle besonders beanspruchten Bauteile in der Nähe der Magnet­kompasse sind unmagnetische (austenitische) Stähle, und zwar möglichst Nickel- arme oder nickelfreie Stähle zu verwenden. Es muß jedoch von Fall zu Fall bei der Abnahme durch Magnetisierungsproben nachgeprüft werden, ob der Stahl genügend unmagnetisch ist.

5.       Ungehärtete Panzerbleche und Panzerplatten (Wh—n/A u. Ww—n/A nach A B. B. I Nr. 27

Zur Erzielung einer möglichst hohen Kerbzähigkeit quer zur Walzrich- tung, welche für die Beschußeigenschaften von wesentlicher Bedeutung ist, soll die Blechbreite möglichst mehr als 3 000 mm, auf keinen Fall aber unter 2 000 nun betragen. Das Verhältnis von Länge zu Breite soll möglichst 3 :1 nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Plattenbreite 3 300 nun und mehr beträgt. Das gleiche gilt sinngemäß für Laschbleche, weil sonst die Laschen bei Treffern zur Rißbildung in der Längsrichtung neigen.

Verwendung gemäß 8. 8. V. — 8 —.

6.                    Gehärtete Panzerplatten

nach A. B. B. I Nr. 27 für die Gruppen 8130 bis 35, solveit nicht in der 8.8. V. — 8 — etwas anderes vorgcschrieben ist.

7.                    Niete und Nietschrauben (hierfür beachte XN9103)

Sofern in den besonderen Bauunterlagen nicht anders bestimmt wird/ sollen für die Niete und Nietschrauben zur Verbindung der Bauteile ft'' / gende Werkstoffe verwandt werden:

8t 34 KM jur Verbindung von St 34 KM und St 42 KM mit« und unter'

einander.

St 44 nKM

für Niete zur Verbindung von 8t 52 KM untereinander und mit unge. | härtetem Panzermaterial (Whn/A und Wwn/A), ebenfalls für Niete L zur Verbindung von ungehärtetem Panzermaterial untereinander, wobei W jedoch zu beachten ist, daß zur Erhöhung der Festigkeit in der Verbindung I entweder der Nietabstand für das nach Nietvorschrift zu wählende Niet nach I dem nächstniedrigem Niet bestimmt oder aber der Nietabstand beibehalten R und der Nietdurchmesser des nächst höheren Nietes gewählt wird.

8t 50 KM

für Nietschrauben zur Verbindung von 8152 KM untereinander und | mit ungehärtetem Panzermaterial (Whn/A und Wwn/A) sowie von ■ ungchärtetem Panzermaterial untereinander.

Chrom-Nickelstahl

nach besonderen Abnahmebedingungen, die einzufordern sind, zum Nieten besonderer Bauteile gemäß B. B. V. — 8 —.

Wo zur Verbindung von Bauteilen Niete und Nietschrauben gleichzeitig verwendet werden müssen, sollen die Nietschrauben aus dem gleichen Werk« stoff wie die Niete hergestellt werden.

8.                       Schrauben und Bolzen

Auswahl der Werkstoffe je nach Verwendungszweck und erforderlichen Festigkeit nach den XN-Normblättern für Voll- und Profilstangen KM 9103 Blatt 1 und 2.

Für minderwichtige Verbindungen können mit Zustimmung der Bau- beaufsichtigung handelsübliche Schrauben verwendet werden.

Panzerbolzen und Panzerschrauben

aus Sonderstahl nach der Materialvorschrift der Deutschen Kriegsmarine, Ausgabe 1915, Heft B Nr. 15 zur Verbindung von Panzermaterial der Gruppen 8130 bis 35. Beachte auch A. B. B. II Nr. 10.

9.                       Rohre

Bei höherer Beanspruchung sind nahtlose Rohre nach KM 9105 zu ver­wenden, z. B. für Deckflützen 8t 45 KM.

Bei mäßiger Beanspruchung können auch Wassergas-, autogen- oder elek- irisch geschweißte Rohre verwendet werden.

10.                     Schmiedestücke

nach KM 9102

Für Schmiedestücke ist im allgemeinen unlegierter Flußstahl 8t 42,11,1 StC25KM, St 50,11 oder StC35KM zu verwenden, z. B. für Labe-I geschirr, Wellenböcke, Ruderschäfte usw. Näheres hierüber siehe unter den entW sprechenden Gruppen der Bauvorschrist.

11.                     Stahlguß

nach KM 9106

Stahlgußstücke sind nach Möglichkeit durch Schmiedestücke oder durch W Schweißkonstruktionen zu ersetzen. Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, daß W auch ein Stahlgußstück infolge seiner günstigeren Formgebung einem (^ f schweißten Stück überlegen sein kann.

Bauteile für die in den Bauunterlagen Stahlguß vorgeschrieben ist, so^ I in der Regel aus Stg 45 8 KM hergestellt werden. Für höher beansprucht 1 Stahlgußstücke kann auch Stg 55 KM verwendet werden.

12.                                              Temperguß

Für mäßig beanspruchte, insbesondere dünnwandige und schwierig I Gußstücke kann hochwertiger Temperguß verwendet werden und zwar ent<I weder Te 35,92 (Schwarzguß) oder Te 38,92 (weißer Temperguß) nach! Din 1692.

Schwarzer Temperguß hat etwas größere Dehnung und Zähigkeit unb I ist besonders bei Stücken mit großer und stark wechselnder Wanddicke zu der-| wenden. Für Stücke, die verzinkt oder geschweißt werden sollen, ist weißer Temperguß zu nehmen.

13.                                              Gußeisen

Verwendung nur für wenig beanspruchte Gußteile, die keinen wesentlichen Stoßbeanspruchungen ausgesetzt sind, besonders für dickwandigere Gußteile (beachte Dia 1691).

c) Kupfer und Kupferlegierungen

(Messing, Sondermessing, Rotguß, Bronze, Sonderbronzen)

Schmiede- und Preßteile nach 019202,

Stangenprofile und Drähte nach 049203,

Bleche nach 019204,

Nahtlose Rohre nach LN9205,

Gußteile nach 019206.

Kupfer- und Kupferlegierungen sind für diejenigen Bauteile im Bereich der Magnet­kompasse zu verwenden, die nicht mit Rücksicht auf die Festigkeit aus höher legierten unmagnetischem Stahl herzustellen sind.

Es ist zu prüfen, wie weit sich für Teile in der Kompaßzone Kupferlegierungen durch Leichtmetalle austauschen lassen.

6)                 Leichtmetalle

1.                                        Schmiede- und Preßstücke nach 019302

Für Schmiede- und Preßteile AlMgSi oder AI Mg<ßegierungen und, soweit die Teile geringer Korrosionsbeanspruchung ausgesetzt sind, auch AI Cu AlZ-Legierungen.

2.                                        Stangen und Profile nach 019303,

Bleche nach 04 9304,

Nahtlose Rohre nach 019305.

Reinaluminium und ^1 Alu-Legierungen für mechanisch wenig beanspruchte Teile.

Plattierte ^16uAl§-Legierungen und AlMg*Legierungen für alle höher beanspruchten Teile.

AlCuMg»Legierungen für höher beanspruchte Bauteile, die keiner Korro­sionsbeanspruchung ausgesetzt sind (im allgemeinen besser AICuMg plattiert).

3.                                        Gußteile

nach KM 9306

Leichtmetallguß kommt wegen seiner niedrigen Festigkeitswerte im allgemeinen nur für wenig beanspruchte Bauteile in Frage. Wegen der besseren Festigkeit eigenschaften sind Preß- und Schmiedestücke im allgemeinen Gußstücken vorzu- ziehen, jedoch kommen Preßstücke wegen der hohen Gesenkkosten nur bei größer^ Stückzahl in Frage.

GAlMg^ßegierungen für wenig beanspruchte Gußstücke, die der FeuchtiM ausgesetzt sind.

6^18i-Legierung für Gußstücke, besonders für schwierige Gußstücke, die dy Feuchtigkeit nicht auSgesetzt sind.

Für Gußteile, die Wechselbeanspruchungen (jedoch keinen wesentlichen Kor rofionsbeanspruchungm) auSgesetzt sind, GAlSiMg oder GAlSi geglüht.

Legierungen, die nicht in den XN-Werkstofsnormen enchaltm sind, di nur mit besonderer Genehmigung des O. K. M. verwendet werden. Leicht | metalle, auch wenn sie für Teile von untergeordneter Bedeutung verwende werden, dürfen nur von zugelaffenen Firmen beschafft werden.

Magnesiumlegierungen (Elektron, Magnewin), die sehr geringe Beständig t keit gegen Seewafferkorrosion haben, dürfen nur mit besonderer Genehmigung deS O. K. M. verwendet werden.

v) Holz

nach der Materialvorschrift der Deutschen Kriegsmarine Ausgabe 1915 Heft F st die in der B. B. V. — S — genannten Hölzer.

Beachte auch Anhang F »Verzeichnis der Einrichtungs- und Bauteile, für welch Holz zu verwmden ist«.

k) Sonstige Werkstoffe:

Marine leim nach der Materialvorschrist der Deutschen Kriegsmarine Ausgab« 1915 Heft 6 Nr. 104.

Linoleum 1

^liefen I h^Ebliche Ware, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.

Farben

I

Hartgläser nach der Materialvorschrist der Deutschen Kriegsmarine M gäbe 1915 Heft G Nr. 106, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.

WegerungSstoffe.

Alfol mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 v. H.

Expansitkorkstein 1 nach der Materialvorschrist der Deutschen Kriegsmaria; Kieselgur f Ausgabe 1931 Heft E.

Tauwerk

nach den Technischen Liestrbedingungen der Kriegsmarine für Stahl-Tauwerk, nach den Technischen Liestrbedingungen der Kriegsmarine für Bronze-Tauwerk, nach den Technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine für Hanf-Tauwerk.

g) Sparstosfe

Bei allen Konstruktionen ist darauf zu achten und zu prüstn, wie weit sich ^ Beeinträchtigung der Betriebssicherheit die Verwendung von Sparstosftn (Nickel, 8^ k Kupfer und sonstige aus dem Auslande einzuführende Rohstoffe) einschränken läßt.

Bezüglich Versorgung mit Rohstoffen für Liestrungen an die Kriegsmarine sind besonderen Bestimmungen und Verfügungen zu beachten.

8 Zur Verwendung gelangende Formstahle, Stabstahle, Breitflachstahle

Gemäß Verzeichnis der B. B. V. — 8 Vorbemerkung 5 —.

6 Abmessungen

• der Platte« u. Formstahle

Die für den Längsverband in Frage kommenden Platten und Formstahle aus Flußstahl sollen in möglichst großen Längen verwendet werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderer I vorgeschrieben ist, sollen auf Schiffen über 150 m Länge die Platten möglichst nicht unter 12 m,l die Formstahle möglichst nicht unter 15 m lang sein. Für die Abmessungen der ungehärteten^ Panzerbleche und Panzerplatten beachte Vorbemerkung 4d5. Wenn beim Einziehen von Längs. I bändern infolge der oben verlangten großen Länge Schwierigkeiten entstehen, können die Längs, bänder den vorliegenden Verbältniffen entsprechend kürzer gewählt werden.

d der schweren Stahl» guh» und Schmiede» stücke

7 Bauausführung

a Allgemeines

1. Leichtbau

Falls aus Herstellungsgründen für die schweren Stahlguß- und Schmiedestücke Änderungen der Wanddicken, Rippen usw. nötig sind, ist eine Zeichnung der Änderung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Alle Teile des Schiffskörpers und seiner Einrichtungen müssen sv leicht wie möglich gebaut werden.

2. Marineübliche Ausführung

Gebrauch und Vorschriften der Marine sind auch dort maßgebend, wo in den Bauunterlagen nicht besonders darauf hingewiesen wird oder Abweichungen nicht ausdrücklich angegeben sind.

3.Normen« und Musterblätter

Normen« und Musterblätter sind anzuwenden, soweit dem nicht wirtschaftliche Bedenken oder Einzelbestimmungen in der Bauvorschrift entgegenstehen/ jedoch ist in jedem Einzelfalle zu prüfen, ob nicht zur Gewichtsverminderung die Werkstoffdicken und auch einzelne Größen« abmeffungen herabgesetzt oder Gußstücke durch Gebilde aus geschweißten Platten ersetzt werden können.

4. Leichtmetalle

Leichtmetalle sind zur Ersparnis von Gewicht etwa in dem im Anhang D der B. B. V. — S — angegebenen Umfange zu verwenden.

Die Aluminiumlegierungen sind, soweit möglich, mit einem Oberflächenschutz (Eloxalschutz oder geeignete Schutzanstriche) zu versehen. Die Eloxalschicht muß in jedem Falle nachgedichtet werden. Bei geringerer Korrosionsbeanspruchung genügt Einfetten, bei stärkerer Beanspruchung Nachdichtung nach dem Bichromat- oder Sealing-Verfahrm oder durch Lacke. Bei besonders starker Beanspruchung hat sich am besten eine Nachdichtung der Eloxalschicht durch Bichromat mit zusätzlichem Lackanstrich bewährt. AI Cu N^-plattiert wird im allgemeinen nicht eloxiert.

Eine Verbindung von Leichtmetallen und Schwermetallen (besonders Kupfer und Kupfer- legierungen und ungeschütztem Stahl) muß wegen der Gefahr der Elementbildung und Korrosion vermieden werden. Wo Verbindung zwischen Leichtmetall und Stahl erforderlich ist, ist das Leichtmetall möglichst zu eloxieren und der Stahl möglichst zu Phosphatieren (bondern, parkern, atramentieren) und mit einem geeigneten Lackschutz zu versehen.

Stiftschrauben oder Bolzenverbindungen in Leichtmetall, die lösbar oder beweglich sein müssen, sind gut einzufetten.

Soweit Bauvorschrift und Zeichnungen die Werkstoffdicken (Bleche und Formstäbe) für Flußstahl angeben, müssen bei Verwendung von Leichtmetallen die Jestigkeitseigenschaften dieser Baustoffe berücksichtigt werden. Ausgehärtete (vergütete) Leichtmetalle (wie Duralumin, Bondur usw.) dürfen nur durch kaltgeschlagene Niete miteinander verbunden werden. Schweißen, Löten und sonstige Erwärmung sind an diesen Leichtmetallen nicht zulässig. Zu« Nieten ist möglichst der gleiche oder ein ähnlicher Werkstoff wie das Blech zu verwenden. Weich' lötung an Leichtmetallen ist nicht gestattet, Hartlötung nur, wenn das Material keiner Korro« sion ausgesetzt ist.

Ein Verzeichnis der aus Leichtmetall herzustellenden Gegenstände und der hierfür zu vel' wendenden Leichtmetallarten ist zur Genehmigung vorzulegen.


vorbei» als» gen (7a5-bl)

5.   Elektrisch Schweißen

6.   Rieten

7. Verzinken

8. Phosphatieren

b Bearbrit»»s vo« «erl-w-rkstoft

1. Biegen

Der Schiffskörper ist in allen Teilen elektrisch zu schweißen, wenn dabei die Gewähr fa eine sachgemäße Arbeitsausführung übernommen werbe» kann und soweit nicht für einzeln SchiffSarten allgemein oder für einzelne Bauteile Nietung besonders vorgeschrieben wirb. Wen» durch die Schweißung der Baufortgang unzulässig verzögert werden sollte oder wenn e- dir; Bauwerst zum AuSgleich von Schrumpfungen für nötig hält, so kann für einzelne Bautrilr Nietung gewählt werden/ dazu ist für jeden Fall besondere Genehmigung vorher einzuholen.

Sofern wegen der Flanschbreite der vorgeschriebenen Formstahle die in der Nietvorschrist verlangten Niete nicht angeordnet werden können, ist der Nietdurchmeffer nach der Flanschbreid zu wählen.

Für die Anordnung und Ausführung der Schweißung gilt die Schweißvorschrift A. B. B. II Nr. 4 A, für die der Nietung die Nietvorschrift A. B. B. Nr. 9 und die RM/HN^Normenblätter Nil—5. Wegen der zu verwendenden Nietdurchmeffer (ob nach A. B. B. Nr. 9 oder nach Ni 1—3) ist anzufragen, für die Nietform gelten die Normenblätter.;

Grundsätzlich sollen verzinkt werden, soweit nicht in der 8. B. V. — S — etwas änderet oorgeschrieben wird:

‘ I. Bauteile aus Flußstahl von geringer Dicke in Bilgen.

2.       Beplattung unter 5 nun Dicke bei Wetterbecks ohne Holzbelag und bei solchen Schein« Werfer-Plattformen, deren Konservierung schwierig ist.

3.       Umschottungen von Aborten, Bade- und Waschräumen, Küchen und sonstigen der; Feuchtigkeit ausgesetzten Räumen, desgleichen Wegerungsbleche, sofern sie für diese; Räume vorgesehen werden.

4.           Rauchfang- und Luftschächte unter 5 nun Dicke.

5.       Alle Bleche und Formstahle von 3 nun Dicke und darunter (die 2 nun dicken Topp­platten an Kammerschotten, die der Feuchtigkeit nicht ausgesetzt find, brauchen »licht verzinkt zu werden) sowie alle eisernen Bauteile, die mit solchen aus Leichtmetalll verbunden werden/ ferner solche Bau- und Beschlagteile aus Eisen und Stahl, bei! denen es zur Vermeidung von Rostbildung in der Marine gebräuchlich ist, wie Be> I schlüge an Türm, Treppen und Luken, soweit sie auf fteim Decks liegm, an Masten, I am Ladegeschirr, an den Rundhölzern usw./ Drahtnetze, Fleischhakm, Geländer,! Grätinge, Griffe, Holzschrauben, schmiedeeiserne Rohrleitungm, Bedienungsgestängt I (Rohre), Stutzen für Bodenventile, durch die warmes Wasser nach außenbords» geführt wird, Takelagezubehör usw.

Die tatsächlich auf den verschiedenen Schiffsartm für die Verzinkung in Betracht ww«» mmdm Bauteile werden in der 8.8. V. — S — im Anhang E festgelegt.

Auf die DerzinkUng ist besondere Sorgfalt zu verwmben. Die Bauteile sind im allgemeinen» beiderseitig zu verzinken. Dagegm sind Innenflächen von Trinkwasserzellen, Olbunkern und» Öltanks sowie alle Bauteile in diesen Zellen, Bunkern und TanK nicht zu verzinken.

Platten dürfen beim Verzinken zusammengebogen werden, wenn die Krümmungshalb» meffer der Buchten so groß sind, daß weder die Festigkeit der Platten noch die Güte der Der-» zinkung durch das Biegen beeinträchtigt werden.                                                                                                                                  D

Stabteile können zwecks Korrosionsschutz phoöphatiert (geparkert, gebonbert ober att^M mentiert) werden. Die Phosphatschicht muß mit geeigneten Lacken (bei schwacher KorrosionS» beanspruchung auch mit Fett) überzogen werben, da ohne Nachbehandlung kein genügender« Rostschutz gewährleistet ist.

Der PhoSphatschutz kann mit Zustimmung der Bauaufsicht oder des O. K. M. an Stelle» der Verzinsung treten.

Diejenigen Walzwerkstoffe aus Flußstahl, die im Feuer bearbeitet ober im kalten Zustande I scharf gebogen werben müssen, sollen in den Bestellisten besonder- bezeichnet werden. Lauteile» von II wm Dicke und darüber dürftn nur in hell-rotwarmem Zustande scharf gebogen ober« geknickt werbm. ES ist zu beachten, baß bei der Bearbeitung der blauwarme Zustand und die»

durch diesen bedingte Sprödigkeit beS Werkstoffs nicht eintreten. Die betreffenden Werkstücke ft^ gegebenenfalls wieder auf eine entsprechend höhere Temperatur zu bringen, bevor sie weiter bearbeitet werden. Platten und Formstahle, welche stark gebogen werden müssen, find Löcher in oder in der Nähe der Krümmung erst nach dem Bieg«. ,u bohrn,, «eil sonst erfahrungsgemäß die Platten beim Biegen leicht br-ch-n °ber die Flanschen der Formst^ leicht zerreißen. ES wird steigestellt, in weniger b-denNichen Fällen vor dem Biegen kieinn, Löcher zu bohren ober zu stanzen, die nach dem Biegen auf den erforderlichen Durchmesser aus.

gerieben werden. Beachte auch 4d3.

Bauteile auS ungehärteten Panzerblechen und Panzerplatten (Whn/A und Wwn/A) dürfen nicht scharf gebogen, nicht geknickt und nicht im Feuer bearbeitet werden, daS autogene Schneideverfahren gilt dabei nicht als Feuerbearbeitung.

Da daS Kaltbiegen bei diesem Werkstoff den Befchußwiderstand verringert, darf der innere Krümmungshalbmesser der Biegung nicht weniger als etwa SOfache Plattendicke be- tragen. Biegungen mit einem kleineren Krümmungshalbmesser, bei denen der Werkstoff ange- wärmt werden muß, dürfen im allgemeinen nur von der Fa. Fried. Krupp A. G. auSgeführt werden. In jedem einzelnen Falle ist anzufragen.

2.    Bördeln                              Die freien Kanten aller Stützbleche, Kniebleche usw. von 10 mm Dicke und darunter find

zu bördeln, wenn die Bauunterlagen nicht andere Angaben enthalten. Der innere Krümmungs­halbmesser der Bördelungen soll nicht weniger als die doppelte, ihre Breite im allgemeine« nicht mehr als die vierfache Plattendicke betragen. Soweit zulässig, soll an den Enden der Börbelungm zur GewichtSersparniS das für die Festigkeit überflüssige Material unter einem Winkel von etwa 20° abgeschnitten werden.

Um daS Einreißen von Platten beim Bördeln und Ioggeln zu vermeiden, find Scheren- grate vorher zu entfernen. Körnerschläge zum Anzeichnen der Bördelung müssen auf deren Innenseite gesetzt werden, um daS Einreißen an den Stellen der Körnerschläge zu verhindern.

Bei Anwendung von Nietung sollen, soweit möglich, an Stelle von VerbindungSwinkeln an den Stützblechen und an den eingeschobenen Platten der Ouerspanten usw. sowie an den über der Schwimmlinie liegender, Schott- und Decksversteifungen Bördelungen angeordnet werden.

3.    Ioggeln, Über- Werben Plattennähte genietet, so sollen die Landungen im allgemeinen klinkerartig ab-1 läppen               geknickt werden.

Wenn in besonderen Fällen beabsichtigt wirb, die Nähte zu joggeln, so ist die Entscheidung» de8 O. K. M. einzuholen.

Um eine durchlaufende Gurtung für die zugehörigen Spanten, Balken ober Versteifungen I zu schaffen, müssen im allgemeinen an ben betreffenden Kreuzungsstellen vor Ausführung der! Nietung die Kehlen auf 40fache Plattendicke vollgeschweißt werden.

Stöße dürfen nicht gejoggelt werben/ sie werden geklinkert, ober sie erhalten Stoßbleche I Der Biegungshalbmesser ber Ioggelung muß mindestens die doppelte, die KrüpfungSbrelle» die vierfache Plattendicke betragm.

4.    Kröpfen                              Um daS Kröpfen von Formstahlen über die Flanschen von Gußstücken und über Platte«'«

kanten zu vermeiden, sind die Gußflanschen und Plattenkanten auszuschärfen, oder eS sind Keil' I stücke einzulegen/ die Flanschen ber Guß- unb Schmiedestücke für Geschützstände dürftn nicht auS-L geschärft werden.

Sponungm, Falze, Derblattungen find mit abgerundeten Ecken herzustellen.

5.    Lochen                               Bördelungen und Ioggelungen sollen im allgemeinen erst nach dem Biegen gelocht werbe«/»

im übrigen beachte A. B. B. Nr. 9 Abschn. D.

6.    Versenken                         Jedes Versenk muß die vorschriftsmäßige Tiefe und Form erhalten. Beachte A.BB S^I

und RM/HNA. Ni 1 bis 5.

QräflMtfmraffi (7b 7—c 1)

7.    Streichen                            Alle Eisenteile find vor dem Aufträgen des ersten Anstrichs durch Schrapen und Bürsten I

von Rost und Schmutz gründlich zu reinigen. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, daß I die zu streichenden Bauteile vollständig trocken find, damit die Farbe bindet und das Eisen ■ unter der Farbschicht nicht rostet. Im besonderen ist die Beseitigung von Schwitzwaffer dadurch I ficherzustellen, daß die zu streichenden Teile unmittelbar vor dem Anstrich in kleinen Flächen | abgetrocknet werden.

Überlappungen, Laschen, Dopplungen und DerstärkungSplatten und überhaupt alle aus. f einanderliegenden Flächen find vor dem Zusammenlegen gut mit dicker Bleimennige zu streichen. Unter den Beschlägen und Augplatten ist ebenfalls hinreichend Bleimennige aufzutragen/ dir Ränder find gut zu verstrmmen, damit sich infolge eindringenden Wassers kein Rost bilden kann. Dies ist besonders auch bei Befestigung genannter Teile auf dem Innenboden und an den unteren Plattengängen von Schotten zu beachten. Elektrisch geschweißte Nähte sowie Heft- schweißungen und die Verbindungsstellen sind mit Rücksicht aus die hier vorliegende erhöhte KorrosionSgefahr grundsätzlich mit Bleimennige vorzustreichen/ nach Möglichkeit aber erst nach Ausführung der Druckprobe.

Leichtnletalle müssen vor dem Streichen gut gereinigt und entfettet werden (Reinigung durch Sandstrahlen, Beizen in Natronlauge usw., Entfetten in geeigneten Lösungsmitteln). Für den Anstrich der Leichtmekalle sind geeignete und erprobte Spezial-Anstrichmittel zu ver­wenden.

8.    Zusammenpassen Zusammmzunietende Flächen müffm in ihrer ganzen Ausdehnung unmittelbar aufrin- anderliegen, u. a. auch die mit der Beplattung zu vernietenden Flanschen von L, £_, "L und £ Spanten usw. an den SchiffSenden und an ähnlichen Stellen mit stärkerer Krümmung.

Bei zu nietenden Naht« und Stoßverbindungen mit Nahtstrrifen und Stoßblechen müssen die Plattenkanten gehobelt werden. Bei zu schweißenden Plattrnverbindungen genügt im allge­meinen schräger Scheren- oder Brennerschnitt,' der entstehende Grat ist zu besetttgen.

Schweißung und Nietung gemäß Vorbemerkung 7 a, 5 und 6.

9.    Dichte»                               Bei geschweißten Wandungen soll die Dichttgkeit durch die Schweißung selbst ohne wettere

Nacharbeit erreicht werden. Genietete Schotte usw. find grundsätzlich durch Verstemmen Wasser- und öldicht zu machen.

Wo erforderlich, find Stemmlöcher oder Schweißlücher vorzusehen.

Nur in Ausnahmefällen dürfen Dichtungsmittel verwendet werden, und zwar Mennige- geträntte Segeltuchpackung bei wasserdichten Wandungen und Holzteerkitt für öldichte Wan­dungen mit folgender Zusammensetzung:

I GewichtSteil Zement, 2 Eisenmennige, 1 Graphit, 4 bis 4'/, Holzteer.

Die feingemahlenen und gesiebten festen Bestandteile sind zunächst nur mit etwas Holzteer zu verrühren/ erst dann wird der Rest des Holzteeres zugesetzt. Dieser Kitt darf jedesmal höchstens nur für einm 14tägigen Bedarf angeferttgt werden.

An Stelle deS Holzteerkitts kann petrolftster Kitt (Schellackkitt) verwendet werden.

Außerdem sind »Copalit«-Dichtungsmasse (flüssig und Kitt) und die »Copalit«.Dichtungs- binde der Fa. A. G. Ioh. Ieserich, Bln.-Charlottrnburg, für öldichte Wandungen und Slbunker- decke! (Heizöle und Dieselkraftstoff) zugelaffen.

10. Verstemmen

• Verbandteile

1.   Stoßanordnung

Alle genieteten Wasser- und öldichten Wandungen sind sorgfälttg zu verstemmen/ hierbei müssen Kerbwirkungen an all den Stellen, wo sie schwingungSbeanspruchten Bauteilen gefähr­lich werden können, durch geeignete Werkzeugführung verhindert werden.

Stöße sind grundsätzlich so zu legen, daß fie aus den örtlichen Belastungen keine ober nur unerhebliche Beanspruchungen erhalten.


vorbm»rdu»g« (7c 1—4)

neben Öffnungen

2. Stoßverbindung

Soweit bei den Baugruppen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, müsse, die Stöße aller Längsverbandteile untereinander gut verschießen, und zwar bei NahtschweißunM die Stöße benachbarter Platten um mindestens */* Plattenbreite, die- Stöße von Längsbändn» je nach der Stegdicke um 2—3 Formstahlhöhen.

Bei genieteten Nähten muß der Vorschuß der Stöße entsprechend größer sein.

In Beplattungen sollen neben größeren Öffnungen, z. B. querab von den Türmen, Stößel möglichst vermieden werben. Im Bereich von rechteckigen breiten Öffnungen soll der unmittel bar benachbarte Plattengang möglichst keinen Stoß ausweisen/ läßt sich dies wegen zu groß« Länge der Öffnung nicht vermeiden, so muß der Stoß ausreichenden Abstand von den Ende, der Öffnung haben. Alle Öffnungen müssen an den Ecken möglichst große Abrundungen erhalten.

Im allgemeinen sollen Nähte und Stöße geschweißt werden. Wo Verbandteile noch genietet werden sollen, wird bei den einzelnen Gruppen bestimmt. In diesem Falle soll« durchlaufende Längsverband-Formstahle entsprechend geformte Laschen erhalten. Dies gilt aber nicht für die doppelten Winkel an Torpedvschotten sowie für Winkel an Platten mit Erleich­terungslöchern, wenn der Stoß auf dem vollen Teil der Platten liegt.

Der Nietquerschnitt bei Festigkeitsmietung ist so zu bemessen, daß sich die Spannungen der anzuschließenden Querschnitte zu den Spannungen der Nietquerschnitte verhalten wie 1 :0,6.

Bei mehrreihiger Nietung sind außerdem Wertzahlen nach folgender Tabelle zu berück­sichtigen:

Bei Verbindung etwa gleichdicker Teile

 

Reihenzahl

1

2

3

4

Zug...............

1

2

2,7

3,4

Schnb ....

1

2

2,3

3. Träger- Gurtplattrn

-Stege

4. Endbefestigung

Bei Verbindung von 'Teilen, deren einer mehr als doppelt so dick ist als der andere, hat auch schon die zweite Reihe nicht den vollen Wert.

Für Doppellaschen ist außerdem die Wertzahl 1,75 gegenüber Überlappungen anzuwenden

Die Breite der Gurtplatte von Trägern, Decksbalken und Versteifungen soll dem Biege- Moment entsprechend nach den Enden zu fischförmig ab- und nötigenfalls wieder zunehmen Bei durchlaufenden Gurtplatten darf an hochbeanspruchten Stellen, wie z. B. beim Gasdruö der Geschütze, kein Stoß angeordnet werden/ wo das nicht zu umgehen ist, muß der Stoß untel einem Winkel von höchstens 45° zur Längsrichtung der Gurtung angcordnet werden.

Die Gurtungen dürfen nicht angebohrt oder sonstwie geschwächt werden.

Scheren- oder Schneidgrate an Gurtplatten sind durch Behobeln oder Abschmirgeln p beseitigen.

Die Stege von Schottversteifungen und, soweit zulässig, von Unterzügen usw. sollen dk!« Biegemoment entsprechende ab- und zunehmende Höhe erhalten.

Die Steghöhr (und die Gurtbreite) an den Äuflagerstellen ist abhängig von dem erreich baren Einspannmoment, bei dessen Ermittlung die Widerstandsfähigkeit der anschließenden Ver­steifungen oder der mehr oder weniger unversteiften Wände berücksichtigt werden muß. Knie bleche dürfen angewandt werden, wenn dadurch kein Mehrgewicht entsteht.

Wo bei Trägern, die an glatten Wänden abstoßen, Einspannung erzielt werben soll, die Gurtungen durch die Platten hindurchzuführen und mit den Versteifungsstegen der ent' sprechenden Wände oder Schottbeplattung gabelartig zu verblatten und zu verschweißt«


Sinngemäß sollen im Bereiche des Gasdrucks der Geschütze an den Kreuzungen von DeckSbalkr» mit einem durchlaufenden Unterzug die Gurtungen der Decksbalken unter dem Unterzug durch, geführt werben.

5. Örtliche Belastung

Wo Gurtungen senkrecht zu ihrer Ebene auf Zug beansprucht werden, ist durch Voll schweißen im Bereiche der BeanspruchungSstelle dafür zu sorgen, daß sie nicht vom Ste^ abgerissen werden.

6. .Kniebleche

Hierfür gelten die beiden vorstehenden Abschnitte sinngemäß, d. h. an den Knieblechenden sind die anzuschließenden Bauteile durchlaufend zu schweißen.

7. Einfassung von Erleichterungs- und Mann­löchern

In nicht Wasser- oder öldichten Wänden, Bodenwrangen usw. sollen ErleichterungS- m Mannlöcher nicht durch ringartige Gurte eingefaßt werden. Statt dessen müssen, wenn nöti unter und über und erforderlichenfalls auch neben den Öffnungen waagerechte und senkrecht! Versteifungen angebracht werden, die paarweise auf verschiedenen Seiten des Blechs antz schweißt werden können.

Bei in Wasser- und öldichten Wänden anzuschweißenden Mannlochzargen muß durch richt bemessene Längenzugabe und sachgemäßes Schweißen (Stoß zuerst, dann, vom Stoß anfangend die Derschweißung mit der Blechkante, wobei die Längenzugabe aufgebraucht werden soll) das gesorgt werden, daß keine Schweißspannungen nachbleiben. Die obengenannten Versteifungen sind nötigenfalls außerdem anzubringen.

8. Unterbrochene Derbandteile

Müssen Längs- ober Querverbände unterbrochen werden, so find fie durch Schlingen abzufangen, die bis zu dem nächsten durchlaufenden entsprechend zu verstärkenden Quer- ob Längsverband reichen. Dasselbe gilt sinngemäß für Schottversteifungen usw.

9. Ausschnitte für Längsbänder usw. in Spanten usw.

In nicht wasserdichten Decks und Schotten und im Steg von Spanten und Balken darf der Ausschnitt für hinburchgehende Wulststahle usw. nur so groß gemacht werden, daß der Steg des Wulststahles zur Übertragung des Auflagerdrucks etwa in halber Höhe im Deck usw. oder am Spant- oder Balkensteg angeschweißt werden kann. Die Balken- und Spantstege müssen so bemessen werden, daß über den Durchführungsöffnungen ausreichender Querschnitt zur Aufnahme der eigenen Auflagekräfte stehenbleibt,' nötigenfalls muß der Steg auf beiden Seiten des Längsbandes usw. auf ausreichender Höhe mit diesen verschweißt werden.

Rand- und Befestigungswinkel an Platten mit Erleichterungslöchern sollen möglichst im Bereiche des vollen Teiles der Platten gestoßen werden.

Bei Nietverbindungen sollen die Platten die Formstahle im allgemeinen nur so weit überlappen, als es für die Nietung nötig ist. Die Schenkel von Befestigungswinkeln sollen nicht breiter sein, als es die Nietung erfordert.

10. Öffnungen

Sämtliche Öffnungen sollen abgerundete Ecken erhalten. Die Abrundung richtet sich nach der Größe der Öffnung und der durch sie hervorgerufenen Schwächung des Derbandteils. Beachte auch 8136.

Für die Verstärkung der Ecken beachte Allgemeines zu 8113 bis 18.

11. Erleichterungs­löcher

Es dürfen nur die in den Bauunterlagen angegebenen Erleichterungslöcher eingeschnitten werden/ da sie diejenigen Teile der Platten begrenzen, welche erhalten bleiben sollen, müssen ihre Abmessungen geändert werden, wenn sich die Plattengrößen ändern.

Bei der Bemessung der Erleichterungslöcher sind außer den Biegungsspannungen im ganzen Träger noch die Schubspannungen und die im Bereiche des Loches durch die Querkrast hervorgerufenen zusätzlichen Biegungsspannungen zu berücksichtigen.

12. Kreuzende Verbaudteile

Wenn Spant-, Balken- oder Unterzug-Stege oder Wandungen und Decks von Verband- teilen gekreuzt werden, die auf diese Stege usw. Auflagerkräfte übertragen, so müssen diese Auflagerkräfte durch entsprechend bemessene Blechstücke den Stegen im Bereich der großen Schubspannungen, d. h. etwa im mittleren Drittel abgenommen und zugefiihrt werden, ©ei

Wandungen und Decks genügt u. U. die Anordnung leichter, in etwa 550 mm Abstand angevr^I neter Flacheisenstege, die bis zum nächsten Balken reichen,' im allgemeinen sind aber in dn» Ebene der kreuzenden Versteifungen ausreichend bemessene Flacheisen-, Winkel- oder I-Stäb« so weit auf die Wandungen und Decks hinaufzuführen, daß die Schubspannung nicht über» schritten wird und Wellenbildung nicht zu befürchten ist.

13. Örtliche Verstärkungen

Bei der Befestigung von Augplatten, Augbolzen usw. an Beplattungen, wie Schotten,»' Decks, Außenhaut, ist zu beachten, daß bei Beanspruchungen in der Ebene der Beplattungen buk Beplattung, bei Beanspruchungen senkrecht zur Beplattung die Versteifungen entsprechend der» Tragfähigkeit der Augplatten usw. zu verstärken sind.

8 Wasser- und Ll- dichtigkeit

Der Umfang der Waffer- und Öldichtigkeit wird in dem Schema für waffer- und öldiGW Wandungen festgelegt.

Die schweren Schotte und Schächte sind, soweit sie nicht öldicht sein müssen oder nur» luftdicht zu sein brauchen, im allgemeinen bis zum Deck über der Druckhöhenlinie (beachte dir» Zeichnung »Druckhöhen- und Belastungsplan«) wasserdicht zu bauen. Inwieweit die einzelne«» Decks als Schwimmdeck zu betrachten sind und demnach für Belastung durch den Luftdruck» zu bemessen sind, ist im Druckhöhenplan festgelegt. Ebenso sind alle Außenwände oberhalb d^L freien Decks wasserdicht herzustellen. Ausnahmen sind aus dem genannten Schema und auM der B. B. V. — S — zu ersehen.

Die Außenhaut und der Innenboden sind wasserdicht zu machen, soweit sie nicht öldichtl sein müssen. Die Decks sind im allgemeinen wasserdicht und im erforderlichen Umfange öldichti zu machen. Wenn einzelne Decks oder Teile etwa nicht wasserdicht zu sein brauchen, wird dies in der 8.8. V. — S — festgelegt.

Zur Befestigung von Bauteilen sind Löcher in den Beplattungen für durchgehende Schrauben grundsätzlich zu vermeiden.

Auf der Dersteifungsseite der Wandungen sind die Bauteile an den Versteifungen selbst oder auf zwischen diesen vorzusehenden Verbindungsstücken zu befestigen. Auf der Plattenseitr sind sie durch Schweißen oder Nieten unmittelbar mit den Platten selbst zu verbinden. Wo ausnahmsweise Schrauben verwendet werden müssen, sind die Schraubbolzen auf die Be- plattung zu schweißen, andernfalls sind Nictschrauben zu verwenden.

Für die Herstellung von Öldichtigkeit gelten folgende Bestimmungen:

1.       Genietete Verbandteile sind so anzuordnen, daß alle Dichtungsnähte sowie alle Kanten und Niete von einer Seite (der Hauptstemmfeite) gestemmt werden können. Bei ein- seitig benetzten Wandungen ist im allgemeinen die unbenetzte Seite die Hauptstemw' feite. Es sollen möglichst wenig Verbandteile durch die Wände der Bunker und Tankt gehen. Die erforderlichen Stemmlöcher sind vorzusehen. Wenn möglich sind nie mehr als zwei Bauteile durch dasselbe Niet zu verbinden. Es sollm so wenig Bauteile wie möglich an der Hauptstemmseite der Wände befestigt werden. Läßt sich dies nicht vermeiden, sind alle Nietköpfe und alle Kanten dieser Bauteile an der Hauptstemi»' feite zu stemmen. Ausnahmsweise dürfen die Köpfe von Nieten für Versteifung stähle, die an der Außenwand der Bunker und Tanks angebracht werden, auf der voo> Öl benetzten Seite gestemmt werden. Kabel, Rohrleitungen usw. dürfen nicht W mittelbar auf der Hauptstemmseite befestigt werden. Die Hauptstemmseite soll eint« auffälligen Anstrich erhalten, um die Beachtung der vorstehenden Bestimmungen 1« sichern.

2.       Alle geschweißten Derbandteile sind so anzuordnen, daß die Dichtigkeit ohne M| arbeit erreicht wird. Hierfür sind Schweißlöcher in dem erforderlichen Umfang vorzusehen.

3.       Die zu verstemmenden Kanten sind sauber zu bearbeiten, wenn möglich zu hobel»- Beim Lochen ist darauf zu achten, daß die Löcher von der Seite aus gestanzt werde»' mit welcher die Derbandteile aufeinanderliegen sollen. Nähte und Stöße der Wo"' düngen sind nicht zu joggeln.

1.                         Der Nietabstand soll bei allen Bauteilen, deren Kanten zu stemmen sind, betragen I nicht mehr als 31/* Nietdurchmesser bei Dicken unter 8 nun und nicht.mehr als 4 Nietdurchmeffer bei Dicken von 8 mm an auswärts. Die Niete sollen zwei versenkte Köpfe haben, welche die zu verbindenden Bauttib» nicht ganz durchdringen dürfen. Der Konus in den Dichtungsteilen muß genau dem der Nietköpfe paffen. An schlecht zugänglichen Stellen, an denen versenkte Niete W nicht einwandfrei geschlagen werden können, dürfen Niete mit vorstehenden Setz- uO I Schließköpfen verwandt werden.

Für die Ausführung der Schweißung ist die Schweißvorschrist maßgebend.

5.                Bei genieteten Bauteilen darf Dichtungsmaffe angcwendet werden:

a)       bei Bauteilen, die eine Wand der Olbunker und -tanks durc^ringen, wemiR Stemmlöcher aus Fcstigkeitsgründen nicht zulässig sind,

d)       an den Stellen, an denen sich Nähte und Wände oder Nähte und Versteifung^. I stähle kreuzen,

o)       dort, wo wegen Zusammentreffens mehrerer Derbandteile die Dichtung durch! Derstemmen unmöglich ist.

Für die Ausführung der Derschlüffe und für die Oldichtigkeit von Rohr- und Gestänge-| durchführungen usw. ist die in den Bauplänen angegebene Verwendung der Räume maßgebend. I Müssen an Torpedo- und sonstigen Schutzschotten oder an gepanzerten Decks unterhalb der Druckhöhenlinie (beachte die Zeichnung »Druckhöhen- und Belastungsplan«) Bauteile, die an! den beiden Plattenseiten einander gegenüberliegen, durch Schrauben befestigt werden, so ist die Schraubenteilung so zu wählen, daß die Löcher nicht aufeinandertreffen. Wenn das nicht möglich ist, muß durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, daß Ol oder Leckwasser nicht durch die Schranbenverbindung treten kann.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Wafferdichtigkeit.

» Prüft«« »er •jg*

*1^ Schichten Wen dangen

Alle Wasser- und öldichten Längs- und Ouerspanten, Längsschotte, Querschotte, Decks, Plattformen sowie der Innenboden sind auf ihre Dichtigkeit unter Druck zu prüfen, soweit fit unter der vorgeschriebenen Druckhöhe liegen.

Bei Wafferzellen ist der Prüfdruck durch Wafferfüllung herzustellen- bei Olbunkern und -tanks soll Ol von derjenigen Art benutzt werden, für welche die Bunker oder Tanks bestimmt sind. An Stelle des Ols darf Wasser verwendet werden, jedoch hat die Bauwerft in jedem Fallt bis zum Ablauf der Gewährfrist die bei einer nachträglichen ersten Füllung mit Ol entstandenen Mängel auf ihre Kosten zu beseitigen und den etwa entstandenen Schaden zu bezahlen.

Die Druckhöhcn gehen aus der Zeichnung »Druckhöhen- und Belastungsplan« hervor,' sie werden si'ir die Bunker, Tanks und Zellen entweder nach der Standrohrhöhe für die Llüber- nahmeringleitung bestimmt oder so festgelegt, daß in den Wandungen dieser Räume eim bestimmte, auf dem Druckhöhenplan anzugebende Spannung nicht überschritten wird. Für die sonstigen wafferdichten Schotte und Decks sind die Druckhöhen durch eine besondere Linie in Druckhöhenplan bestimmt, die auf Grund von Leckrechnungen festgelegt wird in der Annahmc, daß je nach Art und Größe des Schiffes, Bootes oder Fahrzeuges zwei oder mehr Abteilungen vorn oder in der Mitte oder hinten vollaufen. Für seitlich gelegene Räume, die nicht Bunker, Tanks oder Wafferzellen sind, muß diese Druckhöhe um ein Maß vergrößert werden, das eint1 Krängung von 10° nach der Seite des zu flutenden Raumes entspricht.

Für Schlingerdämpfungszellen werden die Druckhöhen unter Berücksichtigung des Bt triebsdrucks für die Dämpfungsanlage auf dem Druckhöhenplan besonders festgelegt.

In der B. B. V. — 8 — und auf dem Druckhöhenplan ist besonders anzugeben, wen»! nicht sämtliche Doppelbodenzellen oder Zellen in der Stauung mit der oben gekennzeichnete« Druckhöhe geprüft zu werden brauchen.

Die oberhalb der Druckhöhenlinie liegenden Schotte und Zwischenschotte in Zwischendecks' räumen usw. sind durch Abspritzen zu erproben, sofern nicht in der L. 8. V. — 8 — aus' drücklich etwas anderes bestimmt wird. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Druckhöbe sind nötigenfalls Rohre aufzusetzen. Es empfiehlt sich, die Druckproben, mindestens soweit die Prüfung der Außenhaut aus Dichtigkeit in Betracht kommt, auf Stapel oder im Da" vorzunehmen.

Wenn bei kurzer Bauzeit der Bausortgang erfordert, die Maschinen oder Kessel auf 1*1 Helling einzusetzen, darf mit der vorher unter Vorlage der Bauzeichnungen einzuholendeM Genehmigung der O. K.M. ausnahmsweise von der Wasserdruckprobe der Schotte dn» betreffenden Maschinen« und Kesselräume abgesehen werden, die Arbeitsausführung diesnU Schotte ist in solchem Ausnahmefalle besonders eingehend und sorgfältig zu überwachen undR zu prüfen/ in zweifelhaften Fällen sollen etwa nicht dicht erscheinende Bauteile durch AbspritznW geprüft werden.

Bei den Druckproben dürfen bleibende Durchbiegungen der Schotte nicht entstehen I Werden die Ausbuchtungen der Schotte im Laufe des Versuchs so groß, daß bei DermehnwtzR des Drucks dauernde Durchbiegungen zu befürchten sind, so ist der Versuch zu unterbrechen und R erst nach dem Einbau hinreichender Versteifungen wieder aufzunehmen und burchzuführrn.

Bei den Versuchen dürfen die Schotte nicht abgestützt werden.

Sind öldicht zu bauende Räume zunächst nicht als Olbunker oder «tanks einzurichten, so ist» für die Druckhöhe der höchste vvrgeschriebene Fülldruck gleichartiger als Olbunker oder «tauft I einzurichtender Räume maßgebend.

Diese Bestimmung gilt auch für die öldicht zu bauendm Doppelbodenzellen.

Über die Prüfungsergebnisse sind Verhandlungen gemäß A. B. B. II Nr. 5 aufzunchmnN und an die zuständigen Dienststellen zu geben.

10 Erhaltung der Wasser» und Lldtchtigkett und Prüfung von Lüftungskanälen, Sprachrohren «fw.

Bei allen nach Ausführung der Druckproben an den Schotten usw. noch vorzunehmenden I Arbeiten ist die größte Aufmerksamkeit auf Erhaltung der Wasserdichtigkeit zu richten. Durch« » brechungen aller Art, Durchführungen von Kabeln, Gestängen, Dampf«, Pumpen und Sprach«» röhren, wasserdichte Türen usw. sind nach Fertigstellung in geeigneter und genauester Weise I auf Wafferdichtigkeit zu prüfen/ eine Wiederholung der Druckprobe durch Auffüllen ist jedoch im allgemeinen nicht erforderlich. Bei allen Durchbrechungen von größerer Bedeutung sinds. Versteifungen anzuordnen, die den durch die Durchbrechung entstehenden Verlust an Festigkeit ausgleichen. Bei der Prüfung der wasserdichten Sprachrohre und Lüftungskanäle ist wie folgt zu verfahren:

8.) Sprachrohre.

In einem Satz der Sprachrohrtabellen sind hinter jede zu prüfende Sprachrohr« leitung Prüfungsdruck und Prüfungsdatum in roter Tinte zu vermerken. Falls aus besonderen Gründen eine Prüfung nicht stattgefunden hat oder festgestellte Untüchtig« i keiten nicht beseitigt sind, ist dies in den Tabellen anzugebm.

b) Luftkanäle.

In einem Satz der Lüftungspläne ist in geeigneter Weise an den einzelnen Wasser« dichten Luftkanälen der Prüfungsdruck und das Prüfungsdatum einzutragen. Ferner ist kenntlich zu machen, wenn ein Kanal aus besonderen Gründen nicht geprüft werden [ konnte ober noch Undichtigkeiten aufweist. In den meisten Fällen wird die Ein« tragung in die beiden Längsschnitte genügen.

In allen Fällen ist anzugeben, ob mit Wasser oder Luft geprüft wurde. Den Anlagen U zum Neubaubericht ist je ein Exemplar der Aufzeichnungen zu s. und b beizufügen.

Bei auf Privatwerften gebauten Schiffen ist dafür zu sorgen, daß bei der Übergabe des j Schiffes an die Marine die unerledigten Punkte der Marinewerft oder dem Arsenal bekannt gegeben werden.

Für die weiteren gemäß A. B. B. II Nr. 5 Abschnitt 8 und 6 vorgeschriebenen Nach' Prüfungen lebenswichtiger Räume unter Panzerdeck auf Dichtigkeit sollen Anschlußmöglichkeitr« für Preßluft von vornherein vorgesehen werden. Diese Anschlüsse sind nach jeder Prüfung i zu plombieren. Für die Zusammenstellung der Untersuchungsergebnisse usw. gilt bak vor' stehend unter Vorbemerkung 9 am Schluß Gesagte.

11 Schwer zugang. liche Stellen

1.       Alle Räume müssen zugänglich sein. Schwer zugängliche Stellen, an welchen dir spätere Untersuchung und Erhaltung des Schiffskörpers erschwert ist oder unmöglich sein würde, müssen vermieden werden. Ist dies nicht zu erreichen, so ist folgende* zu beachten:

Alle toten Ecken und Winkel sind, soweit erforderlich, mit Zement oder Kork ^ Marineleim auszufüllen. Sofern einzelne Räume nicht gänzlich gefüllt werden, Ms sich an die teilweise Füllung ein sorgfältig ausgetragener Schutzanstrich von Asphch oder Marineleim anschließen. Wo eine Füllung des Raumes oder ein Schutzanstrj^ nicht vorgesehen werden oder wo letzterer nachher durch das Schweißen beschädig wird (z. B. Ruder), können die Räume zur Konservierung mit Öl abgedrückt web den. Die Füll« und Entleerungslöcher sind dann durch Schrauben aus Nirostag verschließen, um bei llberholungsarbeiten die Ölkonservierung wiederholen zu könne«.

Alle Ecken und Winkel, in denen sich Wasser ansammeln kann, wie im Boden der Schiffes, zwischen der Panzerdecksböschung und der Außenhaut usw., sollen so aus. zementiert werden, daß sich das Wasser an bestimmten Stellen sammeln kann.

Auf der Panzerdecksböschung angeordnete Winkel für die Verbindung des Panzer, decks mit der Außenhaut sollen sorgfältig in Zement eingebettet werdm.

Wo die Zementlage eine Dicke von 100 inm und darüber erhalten muß, ist zunächst eine 25 bts 30 mm dicke Schicht Zement aufzutragen. Hierauf ist eine Schicht gejwßeuer Koks aufzubringen, der sorgfältig mit einer Zementschlcht zu bedecken ist. Derartig Zementierungen sind auch sonst anzubringen, wo es erforderlich ist, jedoch so leicht und sparsam wie möglich auszuführen, um rrnnötrge Mehrgewichte zu vermeide«.

2.       Ringsherum abgeschottete Räume, die unbenutzt bleiben, sollen in ihren Umschoi- tungen Öffnungen erhalten, die nötigenfalls mit Deckeln oder losschraubbaren Plat« ten zu versehen sind, oder es sind ganze Wände mit Schrauben zu befestigen. Hierher gehören die zylindrischen Unterbauten der Geschütze, die Unterbauten von Boots« tränen usw., die Ecken und Winkel, die beim Einbau von Einrichtungen entstehen und Blechabschottungen erhalten (soweit sie nicht zu 1. gehören), die an den Decks« senstern zum Schutz gegen Pulvergase durch Abschrägung geschaffenen Räume und dergleichen.

Die Unterbauten der Hauptmaschinen, Kessel, Wellenleitung und Hilfs« Maschinen sind durch genügend große Öffnungen zugänglich zu machen. Diejenigen Bauteile, die ihrer Lage wegen nur selten untersucht werden können, sind namenllich an den Stellen, wo sie mit Bilgewasser in Berührung kommen, besonders sorgfältig mit dem vorgeschriebenen Anstrich zu versehen.

3.       Wenn größere Flächen durch Rohrleitungen usw. bedeckt werden, so sind die Rohr­leitungen usw. möglichst in so großen Abständen von den Wandungen usw. zu ver« legen, daß diese noch zugänglich bleiben. Dies gilt auch für die Aufstellung vo« Hilssmaschinen, Apparaten u. dgl.

Bei Kabelbündeln wird die Zugänglichkeit der Wandungen häufig durch Löse«! der Kabelschellen und Abbiegen der Kabel erreicht werden können. Sofern die Kabel« bündel jedoch sehr umfangreich und unbiegsam werden, sind sie aus besonderen Blech« streifen und in solchem Abstande von den Wandungen zu verlegen, daß deren Zugäng-I lichkeit gewahrt bleibt. Wo dies wegen Raummangels nicht durchführbar ist, müsse«! die Wandungen usw. durch Anstrich mit Marineleim oder Asphalt so geschützt werde«« daß Rostbildung nicht auftreten kann.

4.       Mit den Luftkanälen ist wie 3. zu verfahren, sofern sie nicht auch bei wasserdichtcW Kanälen im ganzen losnehmbar eingerichtet werden, um nicht nur die benachbarte«« Bauteile, sondern auch die Kanäle selbst zugänglich zu machen.

Wenn es notwendig wird, Luftkanäle unmittelbar auf einem Schott oder auf Außenhaut derartig zu befestigen, daß eine Wand des Kanals durch die betreffend Beplattung gebildet wird, so ist letztere dadurch zugänglich zu machen, daß in de«M Kanälen Öffnungen (Handlöcher) mit verschraubbaren, bei wasserdichten Kanälen ssW wasserdichten Deckeln vorgesehen werben, oder ein größerer Teil einer KanalM^I losnehmbar eingerichtet wirb.

12 Krostfchntz

Gegen Sprengung durch Frost sollen hohle Teile durch Abdichtcn oder, wenn trotzbe«» Wasser in ba8 Innere gelangen kann, durch Entwäfferungslöcher an der tiefsten Stelle okM in anderer geeigneter Weise geschützt werden. Beachte Vorbemerkung 11.

13 Durchfluß­öffnungen

In den nicht Wasser- oder öldichten Längs« und Querspanten, im nicht waffer- oder öldichtn, Teile der Mittelkielplatte, in den Maschinen- und Keffelträgern und wo sonst noch erforderlich, sind Durchflußöffnungen in genügender Zahl und Größe vorzusehen, damit die Flüssigkeit den Saugern schnell genug zufließen kann. Von besonderer Bedeutung ist dies für Räume, auz denen Pumpen mit großer Lenzleistung saugen.

Außer diesen Öffnungen sind für den Durchfluß kleiner Flüssigkeitsmengen (auch Schwitz- waffer) in den auf dem Boden und Innenboden sowie an der Bordwand angeordneten Bau­teilen (Querspanten, Längsspanten, Längsbänder, Maschinen- und Keffelträger u. dgl.) an der tiefsten Stelle ausreichende, dem Bauteil angepaßte Durchflußöffnungen anzuordnen.

14 Schutz gegen Splitterwirkung und Gasdruck

Schutz der Kabel gegen Splitterwirkung siehe 8160.

Leicht verletzbare Einrichtungen und Apparate auf den Brücken, an den Ausbauten usw. sind so anzuordnen, daß sie der Wirkung des Gasdrucks möglichst entzogen werden. An Mn- den, Schallschirmen usw., die dem Mündungsdruck der Geschütze besonders stark ausgesetzt sind und heftig erschüttert werden, sind möglichst keine Teile, wie z. B. Schalter, Anlasser usw., an- zubringen. Wo dies ausnahmsweise nicht zu umgehen ist, sind diese Teile federnd in der Weist anzubringen, daß ihre Befestigung der auftretenden Beanspruchung gewachsen ist. Leichte Ein­richtungen, bei denen eine Beschädigung durch Gasdruck zu befürchten ist, sind gegen Gasdruck geschützt aufzustellen. Sorgfältige Befestigung von Schellen, Vorreibern, Haltern und Bügeln filr Kabel, Sprachrohre, Lampen usw. zur Vermeidung von Schießschäden siehe 8160. Große oder schwere Einrichtungsgegenstände, die im Bereiche des Gasdrucks unter Deck angebracht werden, müssen so befestigt werden, daß sie beim Schießen nicht abfliegen können. Dies ist bei anzuschweißenden Halterungen besonders zu beachten. Für die Befestigung fest eingebauter Kammermöbel an Wanden, die dem Gasdruck ausgesetzt sind, beachte Allgemeines zu 8 HI2—4. Fensterblenden siehe 8II6.

Die Decks, Außenhaut, Luksülle, Schächte, Türen, Lukendeckel usw. sind unter Berücksichti­gung der neusten vorliegenden Erfahrungen für den Gasdruck der Geschütze ausreichend zu bemessen. Don 5 Kaliber hinter bis 20 Kaliber vor der Mündung ist der Gasdruck mit seinem vollen Betrag zu berücksichtigen/ nach hinten nimmt der Druck bis 15 Kaliber hinter der Mündung und nach vorn bis 65 Kaliber vor der Mündung auf 0 ab.

Quer zur jeweiligen Rohrrichtung ist von minus 5 bis plus 20 Kaliber (der Länge nach) j der volle Gasdruck nur auf 5 Kaliber Breite auf jeder Seite einzusetzen. Der Gasdruck nimmt | auf 25 Kaliber Breite auf jeder Seite aus Null ab. Don minus 5 bis minus 15 bzw. pluS j 20 bis plus 65 Kaliber (der Länge nach) verringern sich die angegebenen Brüten (2x5 bzw. | 2 X 25 Kaliber) auf Null/ vgl. nachstehende Skizze.

Das Widerstandsmoment der Wände und Decks soll bis zu dem Bereich, in welchem dt> Gasdruck größer ist als die im Druckhöhenplan angegebene Decksbelastung, gleichmäßig auf das der unverstärkten Teile abnehmen.

Verstärkungen sind, soweit sie nicht bereits in den Bauunterlagen vorgesehen sind, M Genehmigung vorzulegen.

15 Anbringen von Einrichtungen am Panzer

II Losnehmbare Banteile

17 Schutzanstrich

18 Zinkschutz

19 Frei zu haltende Decksfiächen

20 Stauplätze

21 Bauzustand bet« Stapellauf

Runde Seitenfenster, an denen Geschütze entlang feuern, sind bis zu einem Abstanbe von 6 Kalibern hinter und 40 Kalibern vor der Mündung mit Schießblenden zu versehen. Das­selbe gilt auch für runde Fenster in dem darunterliegenden Deck, über welche Geschütze in einer Höhe von nicht mehr als 4 m hinwegfeuern, jedoch verringert sich dann der Abstand aus 30 Kaliber vor der Mündung.

Für rechteckige Fenster erhöhen sich die vorstehend angegebenen Abstände auf 70 Kaliber bei entlang feuernden und auf 60 Kaliber bei darüber hinweg feuernden Geschützen. Sofern jedoch bei den rechteckigen Fenstern infolge starker Erschütterung oder Durchbiegung bn Wand mit einem Zerspringen der Scheiben unter den Blenden zu rechnen ist, sind die Fenster bei entlang feuernden Geschützen bis auf 60 Kaliber und bei darüber hinweg feuernden Ge­schützen bis auf 50 Kaliber vor der Mündung durch elastische Lagerung der Scheiben in Gummi oder durch Verstärken der Wand im Bereiche des Fensterrahmens zu sichern.

Wenn die Wand mit den Fenstern unter einem so spitzen Winkel überschossen wird, daß die größte Wirkung des Gasdrucks, das sind 2 m bei der leichten und mittleren und 3,5 m bei der schweren Artillerie, vor dieser Wand zur Geltung kommt, sind die Schüsse als Entlang- feuern aufzufaffen.

Ein Plan über die. Anordnung und Ausführung der Schießblenden ist zur Genehmigung vorzulegen.

Beachte A. B. B. II Nr. 10.

Unter Lüftungsöffnungen des Panzerdecks dürfen wichtige, leicht verletzbare Teile, wir Hilfsmaschinen, Rohrleitungen, Gestänge, Kabel usw., im allgemeinen nicht angeorbnet werben. Wo sich dies nicht umgehen läßt, sind diese Teile an gefährdeten Stellen nach Möglichkeit durch kräftige Schutzbleche gegen Splittergesahr zu schützen. Beachte auch 8124 und 54.

An den losnehmbaren Bauteilen, die im Gefechtsfalle entfernt werden sollen, dürfen Ein­richtungen, die bann gebraucht werben, wie Befehlsapparate, Kabel, Rohrleitungen, Zugstangen für Dampfpfeifen usw., nicht befestigt werden.

Für den Farbanstrich ist außer der A. B. B. Nr. 31 (beachte auch 8IV) die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Ausführung von Anstreicherarbeiten in Schiffsräumen vom 2. Februar 1921 (Reichsgesetzbl. 1921 Nr. 15) zu beachten. Es ist jedoch gemäß •§ 3 dieser Der- ! ordnung anzustreben, daß, soweit irgend angängig, von der im § 2 vorgeschriebenen Anord- i nung der Zugangsöffnungen und von der Anbringung eines zweiten Mannloches für jeden Z Raum abgesehen wird.

Bodenventile und Schieber sind von vornherein mit Zinkschutz zu versehen.

Am Hinterschiff und Ruder sind Zinkschutzplatten erst während deS ersten Dockens nach I der Indienststellung anzubringen, soweit sich Anfreffungen zeigen, die die Anordnung von I Zinkschutz zweckmäßig erscheinen lassen.

Bei mehreren Schiffen, Booten oder Sonderschiffen gleichen Typs ist der Zinkschutz nach I den Erfahrungen bei dem zuerst in Dienst gestellten Schiff, Boot oder Sonberschiff schon beim M Bau anzubringen.

Das Stb-Achterdeck bis zum Fallreep ist, sofern in den Bauunterlagen nichts andere- angegeben ist, von Teilen, die den Verkehr hindern, wie Troffenrollen, Staueinrichtungen, Aug- bolzen usw., möglichst frei zu halten.

Ob außerdem noch andere Teile des Oberdecks usw. zu besonderen Zwecken frei gehaltn werden müssen, wirb in der 8. 8. V. — 8 — bestimmt.

Alle Teile der Ausrüstung (Ersatzteile, Geräte, Derbrauchsstoffe usw.), deren Lage nicht ! durch die Bauunterlagen festgelegt ist, sind möglichst tief zu stauen, um eine gute Stabilität j zu gewährleisten. Auch soll das Stauen der Ausrüstung mit dazu benutzt werben, um etwaige | Schlagseite oder ungünstigen Trimm des Schiffes auszugleichen.

Für den Bauzustand beim Stapellauf und die zu treffenden Maßnahmen sind die mit Dfg. v. 1. 5.1922 — BKId 1244— erlassenen Vorschriften (Anhang G) maßgebend.

Die Stapellaufrechnung ist zur Genehmigung vorzulegen.

8 I Schiffbauwerkstatt                                                      I

S I Gruppe 4 Längsverbindungen

Die Anordnung und der Verlauf der in dieser Gruppe aufgeführten LängsverbindungM gehen auS den Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie au|K der Zeichnung »Anordnung der Längsverbände und Außenhaut« hervor.

Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff« und »Hintn-W schiff« zn entnehmen.

Für die Waffer- und Öldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdicht« Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch VvvM bemerkung 8.

Prüfung der Wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

Durchbrechungen der Mittelkielplatte und der Längsspanten zur Durchfiihrung von Rohm» usw. sind möglichst einzuschränken und gleichmäßig zu verteilen, keinesfalls übereinander anzu« ordnen. Derartige Öffnungen sind nur in der mittleren Hälfte der Länge dieser Längsverbin«! düngen zwischen zwei Hauptquerschotten zulässig. Für unterbrochene Längsverbände beachtm Vorbemerkung 7o 8, für Durchflußöffnungen Vorbemerkung 13.

a Kiel

Die Mittelkielplatte soll möglichst vom Heck bis zum Vorsteven durchlaufen. Wo Mittel« längSschotte bis auf die Außenhaut reichen, ersetzen sie den Mittelkiel. Sind Kielwinkel von gesehen, so ist die Mittelkielplatte, soweit der Mittelkiel zum Docken herangezogen wird, unten genau bündig mit den Kielwinkeln abzuschlichten, um beim Docken die Niete zu entlasten.

b Längsspanten

Schiffe nach dem Längsspantensystem sollen durchlaufende Längsspanten erhalten, dem Anzahl, Lage und Höhe aus den besonderen Bauunterlagen hervorgehen.

Bei der Anordnung der Längsspanten im Bereiche der Maschinen- und Kesselräume ist in Zusammenarbeit mit dem Maschinenbau auf die Maschinen- und Kesselträger, soweit sie zur Verstärkung der Längsspanten herangezogen werden können, rechtzeitig Rücksicht zu nehmen. Die Längsträger der Hauptmaschinenunterbauten sollen nach Möglichkeit über den Längsspanten liegen. Nach Bedarf sind die Längsspanten in diesem Bereich zu verstärken. Beachte 8112.

Die Stöße der Längsspanten sollen, wenn angängig, auf 74 des Querschottabstandck liegen.

Für Erleichterungslöcher in nicht dichten Längsspanten beachte Vorbemerkung 7e 11. D den Spantfeldern unmittelbar vor und hinter den Querschotten sind wegen der hohen Schud spannungen keine Erleichterungslöcher vorzusehen. Beachte auch das unter Vorbemerkung 7c9 »Ausschnitte für Längsbänder usw.« über Auflagerdruck Gesagte. Wenn erforderlich, sin zum Befahren der. Zellen Öffnungen in Mannlochgröße einzuschneiden.

An den Enden sollen die Längsspanten, soweit sie nicht an LängSschotte herangefühlt werden, allmählich mit Dreiecksplatten in die Längsbänder übergeführt werden.

t Längsbänder an der Der Abstand der Längsbänder voneinander und von den übrigen Längsverbänden bal Außenhaut       die in den Zeichnungen »Hauptspant« und »Bauspantenriß« angegebenen Entfernungen

allgemeinen nicht übersteigen. Muß diese Entfernung ausnahmsweise an einer Stelle übel' schritten werden, so ist nachzuprüfen, ob mit Rücksicht auf eine unzulässige Belastung dtl Außenhaut durch den vorgeschriebenen Wasserdruck eine besondere Verstärkung notwendig wird Nach Bedarf sind kurze Längsbänder einzufügen. Die Gurtung der Längsbänder darf nirgend entfernt werden.

d Dockkiele

e Schlingerkiele

Bei Anordnung der Längsbänder ist darauf zu achten, daß die Seitenfenster von dn> nach oben schlagenden Seeblenden gut frei gehen.

Die Längsbänder sind an den Ouerspanten oder Querschotten, an denen sie aufhören, durch ■ Kniebleche mittels doppelter Winkelstücke oder Schweißen zu befestigen.

Ihre Stöße sollen nicht näher als */s des Ouerschottabstandes am Querschott, im übrigen auf ^4 der Spantenentfernung liegen und durch Schweißen verbunden werden/ wo die aus. tretenden Spannungen es erfordern, sind außerdem Laschen vorzusehen. Die Stöße dürfen mit entsprechenden» Verschuß in einem Spantfeld angeordnet werden, wenn dieses nicht von einem Querschott begrenzt wird. Wenn die Spannung unter 1000 kg/cm* bleibt, dürfen die Längs, i bändec an den Querschotten abstoßen. Im übrigen beachte Vorbemerkung 7c 1 -Stoß, anordnung«.

Durch die öldichten Ouerspanten und Querschotte sind die Längsbänder öldicht durch« ! zuführen.

Für unterbrochene Längsbänder beachte Vorbemerkung 7 v 8, für Durchflußüffnungen Vor-; bemerkung 13.

Nach 8.8. V. — 8 —.

Für Unebenheiten der Dockkiele beachte A. B. V. — S119 — unter -Flachkiel und Boden, gänge im Bereiche der Dockkielsohle«.

Die Schlingerkiele sollen aus zwei dachförmig angeordneten Platten bestehen, von denen die untere senkrecht zur Außenhaut stehen soll. An der Außenkante der unteren Platte ist ein Rundeisen anzuschweißen. Auszusteifen sind die Schlingerkiele durch Querwände und durch ! aufgeschweißte Formstahle. Bei der Stoßverbindung der beiden Platten ist daraus Rücksicht i zu nehmen, daß der Schlingerkiel außer den örtlichen Beanspruchungen noch die gleichen Span: ! nungen auszuhalten hat wie die benachbarten Bauteile. Der tote Raum der Schlingerkiele ist mit einem guten Teeranstrich zu versehen. Im übrigen beachte die besonderen Bauunterlagrn. I

Die Zeichnungen der Schlingerkiele sind zur Genehmigung vorzulegen.

8 I Gruppe 5 Ouerspanten                                                 I

Die Anordnung und der Verlauf der Ouerspanten gehen aus den Zeichnungen »Bau-» spantenriß«, »Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung der ■ Querverbände« hervor.

Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff«, »Hinterschiff», I »Wellenträger« und »Geschützstände« zu entnehmen.

Für die Waffer- und Öldichtigkeit sind die Zeichnungen -Schema für öl« und wasserdichte I Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch Vor- M bemerkung 8.

Prüfung der Wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

Der Abstanb der Ouerspanten voneinander soll im allgemeinen 1 500 nun nicht über- I schreiten. Spant 0 liegt im Schnittpunkt der Umrißlinie der Mittschiffsebene am Heck mit der V Konstruktionswafferlinie. Die Spantzahlen in den Zeichnungen geben die Entfernung vo« I Spant 0 in m an.

Als Mallkante der Ouerspanten soll von Mitte Schiff aus gerechnet nach hinten Dorkante, nach vorn die Hinterkante der Spanten ober Schotte gelten. Bei Verwendung Profilstangen jedoch (L, L/ 1/ 0/ die so anzuordnen sind, daß ihre an der AußenhaM liegenden Schenkel nach Mitte Schiff zeigen, bildet die nach den Schiffsenden zu liegende KanM die Mallkantr.

Unter den Maschinen« und Keffelträgern sind die Ouerspanten nach Bedarf zu verstärkt,.«

Öffnungen und Ausschnitte in Ouerspanten dürfen mit Rücksicht auf die zu übertragen^« Auflagekräfte nicht in der Nähe der Auflagestellen angeordnet werden. Beachte auch die gaben unter Vorbemerkung 7c9, » Ausschnitte für Längsbänder usw.« über Auflagedruck/ nötige,,« falls müffen die Ausschnitte für die Längsbänder in den Spantrahmenblechen an der fa,» LängSspant zugewandten Seite kleiner gehalten werden als auf der anderen Seite.

Wenn in den Gurtungen der Spantrahmen im Knick so große Kräfte auftreten, daß du» Mittelkraft aus den Gurtkräften die Schweißverbindung mit dem Gurt des über dem RnidS liegenden Längsbandes unzulässig hoch beansprucht würde, so muß die am stärksten beanspruch j Gurtung durchlaufen und dazu aufgeschlitzt und über die Spantstützbleche gestreift werben.

Dies gilt sinngemäß an allen hoch beanspruchten Rahmenecken, soweit sie Zugecken find.

Für unterbrochene Ouerspanten beachte Vorbemerkung 7 o 8, für Durchfiußöffnungen Bor bemerkung 13.

8 I Gruppe 6 Vorsteven

Siehe 8.8. V. —81 6—.

81 Gruppe 7 Hintersteven

Eiche 8.8. V. — 81 7 —.

Das untere Ruderlager ist unter dieser Gruppe nur dann zu verwiegen, wenn es mit W; ! Hintersteven in einem Stück gefertigt wird, anderenfalls siehe 818.

Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18.


8 I Gruppe 8 Ruder

Die Ruder der verschiedenen Schiffsarten find nach der Zeichnung »Hinterschiff« ^ Derdrängungsruder, und zwar als freischwingende Balanceruder wasserdicht auszuführn». DaS Innere der Ruder soll frei bleiben. Nur im unterm Teil ist eine Zementierung derart vorzusehen, daß sich etwaiges Leck- oder Schwitzwasser in der Gegend des Ruderschaftes an. sammeln kann. Die Innensiächen der Ruder sind besonders sorgfältig zu konservieren, beacht, Vorbemerkung 11.

Um die Ruder von Schwesterschiffen austauschen zu können, sind für die Längen, abmeffungen und Durchmesser im unteren Lager, in der Iochnabe und im oberen Lager der Ruderschaftes Stichmaße und Schablonen herzustellen und den Bauwerften der Schwesterschiss, auf Antrag zu übersenden. Diese Unterlagen sind von der Bauwerft zu liefern, welche die Ausführungszeichnung für die Ruder anfertigt. Bei der Ausarbeitung der Einzelheiten ist darauf zu. achten, daß die Ruder unbehindert mit Hilfe vvn Kränen in einfacher Weise ein. gesetzt und herausgenommen werden können.

Die Zeichnung und Berechnung der Ruder mit Lagerung sind zur Genehmigung vor. zulegm.

Ruderschäfte

Ruderblätter

Beplattung und. Aussteifung

Aufhängung der Ruder

Untere Ruder­lager

Sie sollen aus 8t 6 35 X Ll geschmiedet und in der Längsachsenrichtung nach Maßgabe der Zeichnung ausgebohrt werden.

Die Bohrung der Schäfte soll als Peilrohr für etwaiges im Innern des Ruderblattes sich ansammelndes Wasser und zum Einführen des Lenzschlauches dienen/ an ihrem oberen Ende soll sie eine Peilverschraubung erhalten, die gegen ein Auge zum Einsetzen und Herausnehmen des Ruders ausgetauscht werden kann.

Die Ruderblätter sollen im waagerechten Schnitt fischförmig, im senkrechtm Schnitt trapezförmig verlaufen/ sie sind aus Platten als Hohlkörper zu bauen und durch Wink! oder Platten auszusteifm. Alle Teile sind untereinander und mit den Ruderschästen durch Schweißen • zu verbinden. ,

Die einzelnen Plattengänge und die Kappen sollen durchlaufen. Aussteifung in senk­rechter Richtung durch geschweißte Rahmen, deren Innenkante mit einer aufgeschweißten Gurt- platte zu versehen ist, in waagerechter Richtung durch Arme ober Rippen, bestehend aus Platten mit Erleichterungslöchern, an deren Rändern eine Gurtplatte aufzuschweißen ist. Für bis hinteren Ruderflächen, soweit sie für das Schweißen von innen nicht zugänglich find, sollen Dübel an den Armen und entsprechend große Schlitze in der Beplattung vorgesehen werden, I die untereinander zu verschweißen find.

Mit dem Ruderschaft ist die Beplattung durch die Ruderarme und zwischen den Ruder- armen durch besondere nach Maßgabe der Zeichnung »Hinterschiff« angeorbnete Zwischenarmr mittels Schweißen zu beftstigen. Auch die obere Kappe des Ruderblatts ist mit dem Ruderschaft zu verbinden.

Die Ruder sollen im allgemeinen im unteren Lager aufgehängt werben. In Fällen, ^ das untere Lager schwer zugänglich ist, ober bei großen Schiffen, die unten noch Gleitlager erhalten, sinb die Derttkalkräste im oberen Lager aufzunehmen.

Die unteren Ruderlager sind entweder au8 StC25KM zu schmieden oder ^ Stg45SKM als Stahlgußstücke auözuführen. Die Schmiede- ober Stahlgußstücke so^ Aussteifungsrippen, außerdem Quer«, Längs- und Diagonalrippen zur Befestigung an Quer- und Längsspanten erhalten.

Bei der Verwendung von Gleitlagern ist die Lageröffnung schwach konisch genau in Richtung der Ruberachse auszubohren und mit einer gegen Drehen gesicherten Grundbuchst""

23        81 8, v

mit einem Stopfbuchsendeckel aus Bronze zu versehen. Für einen guten Abfluß des durch W Stopfbuchse dringenden Wassers sowie für eine möglichst leichte Bedienung der StopfbuHM ist Sorge zu tragen.

Bei der Verwendung von Pendelrollenlagern ist außer der oberen Stopfbuchse noch untere vorzusehm.

Wird das untere Ruderlager mit dem Hintersteven aus einem Stück gefertigt, ist es untM 817 zu verwiegen.

Obere Ruderlager Für die Ausnahme der oberen Ruderschaftenden sind aus St42 • 11 zu schweißende LagM vorzusehm. Zur Entlastung der Befestigungsschrauben für die Lager ist um jedes ein ScheniiM zu legen, der mit dem Lagerdeck zu verschweißen ist. Ausreichende Schmierung ist vorzusehM über die Anwendung der Gleit- oder Pendelrollenlagerung wird von Fall zu Fall schieden.

Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18.

Vorrichtungen zum Einsetzen der Ruder siehe 8II22.

8 I Gruppe 9 Wellenträger

Die Form und Anordnung der Wellenträger ist den Zeichnungen »Hinterschiff« un! »Wellenträger« zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, daß die auf der Zeichnung »Wella träger« als Ergänzung des Linienrisses angegebenen äußeren Formen eingehalten werden. M wenn die konstruktiven Einzelheiten eine Verbesserung gestatten, ist diese in der zur Genehm! gung vorzulegenden Zeichnung darzustellen. Die Guß- und Schmiedestücke sind so zu bemessen« daß trotz etwaigen Verziehens oder Schrumpfens dieser Teile beim Einbau in den SchiW korper noch der erforderliche Werkstoff für die Bearbeitung vorhanden ist. Die genauen DuriM Messer für die Bohrung im Abschluhbock der Mittelwelle, in den Wellenböcken und in AM Abschlußstücken für die Seitenwellen sind vom Maschinenbau anzugeben.

Die Zeichnungen der Stahlguß- und Schmiedestücke sind zur Genehmigung vorzulegeM Es ist erwünscht, daß gleichzeitig mit den Zeichnungen der Wellenböcke auch die Schraube« Zeichnungen vorgelegt werden. Wenn dies zu dem für die Herstellung der Böcke erforderlichM früheren Zeitpunkt noch nicht möglich ist, sollen auf den Zeichnungen der Wellenböcke die v<M aussichtlichen Umrisse der Schraubennaben und die Wellen angegeben und bei Vorlage Schraubenzeichnungen etwaige Abweichungen hiervon besonders hervorgehoben werden.

a Wellenträger für die Mittelwelle Abschlußbock

Schottstutzen

Der Abschlußbock für die Mittelwelle ist als Stahlgußstück (81g 45 SKM auszuführen, zur Beftstigung mit der Außenhaut mit einer Sponung zu versehen ist. Bei der Fomgeb»M ist auf einen glatten Übergang nach der Schraubennabe zu achten. Zur Verbindung mit Bauteilen im Schiff sind Rippen vorzusehm.

Der Schottstutzen ist aus 81g 45 S KM oder St 42*11 herzustellen und der Welle sprechend aus Maß auszubohren. An den Durchführungen der Welle durch die wasserbil? Schotte sind Schottstopfbuchsen (siehe Ick 111) vorzusehen.


 

b Wellentrager für die Die-Wellenböcke sind auS StC25KM zu schmieden. Bei zu großen Abmessungen^» Seitenwellen Wellenböcke wird der Bauwerft fteigestellt, Vorschläge für geteilte Ausführung zu machen. Wellenböcke                                             Für kleinere Boote und Fahrzeuge können die Wellenböcke aus Stahlguß-gefertigt werdr^L

jedoch ist hierzu die Genehmigung der O. K. M. einzuholen.

Um einen glatten Übergang von der Wellenbocknabe nach der Schraubennabe und Welle zu schaffen, soll die Wellenbocknabe eine Umhüllung erhalten, die nach vorn bis an Welle heranzuführen ist. Sie ist so zu gestalten, daß sie zusammen mit der SchraubennaKL und deren Hinteren Verlängerung einen tropfenförmigen Rotationskörper mit elliptischer Spi^L bildet. Der größte Durchmeffer soll auf etwa '/, seiner Länge von vorn liegen. Der Ran»» zwischen Umhüllung und Wellenbocknabe ist zur Konservierung mit Kork und Marmeln«» sorgfältig auszufüllen.

Die Flanschen der Wellenbockarme sollen durch die Außenhaut durchgesteckt und mit dn» inneren Bauteilen sorgfältig verbunden werden. An den Durchführungsstellen der AußenhaM stnd Dichtungsbleche (siehe 8119) anzuordnen, die mit der Außenhaut und mit den Wellt«» bockarmen zu verschweißen sind.

Die Bodenwrangen sind im Bereiche der Wellenböcke verstärkt auszuführen.

Abschlußstücke                  Die Abschlußstücke der Wellenhosen sollen aus ringförmigen Schmiedestücken mit angt»

schmiedeten oder angeschweißten Flanschen aus 8t 42-11 bestehen, die mit den SpanD blechen zu verschweißen und durch die Beplattung der Wellenhosen miteinander zu verbinde» sind. Die Beplattung soll um die Abschlußstücke herumfaffen, sie ist mit ihnen zu verschweiß« bzw. zu verschrauben.

In den Schmiedestücken sind zwischen Außenbaut und Ringfläche möglichst an der tiefst« Stelle Durchflußschlitze anzuordnen.

Zur Vermeidung von Wirbeln soll die Hinterfiäche der Abschlußstücke im Zuge der Wellen Hosen eine Haube erhalten. Zwischen Wellenbekleidung und Haubenranb ist mindestens 10 mm Spielraum zu lasten.

Die Naben der Abschlußstücke sind den Wellenrohren entsprechend auszubohren.

Schottstutzen                      Beachte das unter a über Schottstutzen Gesagte.

Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18.

Lage der Schraubenwellen nach B. B. V. — S112 —.

Beplattung der Wellenhosen siehe 8119.


S I Gruppe 10 Schwere Schotte

Die Anordnung der Schotte geht aus den Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Längsschnitt, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung der Querverbände« hervor.

Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff«, »Hinterschiff,, und -Geschützstände« zu entnehmen.

Für die Wasser- und Sldichtigkeit sind die Zeichnungen -Schema für öl- und wasserdicht^ Wandungen« sowie -Schema für die Einrichtung für Waffer« maßgebend. Beachte auch Tor! bemerkung 8.

Prüfung der waffer- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

In Gruppe 10 sind alle in der B. B. V. — S110 — aufgeführten Schotte zu verwiega! mit folgenden Ausnahmen: Deckshäuser in 8123, Schächte für Maschinen- und Kessel räume in 8124, Panzerquerschotte in dem auf der Zeichnung »Panzerabwicklung« dargestellten Umfange in 8130 und 31, Unterbauten der Kommandotürme in 8134, Brücken in 8138, Munitionsschächte in 8148, Schächte für Schiffslüftung mit Ausnahme derjenigen für Ma­schinen- und Keffelräume in 81 54.

Im allgemeinen sollen die Schotte, soweit in den besonderen Bauunterlagen nichts änderet bestimmt ist, an den Decks abstoßen.

Deplattung

Öffnungen

Die Platten sollen möglichst große Abmessungen erhalten. Beachte auch Vorbemerkung 6 a? Sie sind sowohl in ihrm Nähten und Stößen als auch mit den angrenzenden Bauteilen durch Schweißen zu verbinden. Stöße von Längsschotten, die für die Längsfestigkeit in Betrachts kommen, müssen in dem Bereich größter Längsbiegungsbeanspruchungen zwischen den Spanten so angeordnet werden, daß sie aus dem Wasser- oder Öldruck keine oder nur unerhebliche örtliche Belastungen erhalten.

Dies gilt sinngemäß für alle Schottstöße und Nähte.

Für die Nähte und Stöße der Schotte aus ungehärtetem Panzermaterial beachte die einzelnen Untergruppen der B. B. V. — 8 —.

Soweit es für den Einbau der Wellen, Maschinen und Kessel erforderlich ist, dürfen in den Schotten Verkehrsöffnungen vorgesehen werden, die nach beendetem Einbau durch Platten j von der Dicke der Schotte zu verschließen sind. Diese Platten können bei Grundreparatum | losgenommen werden. Beachte A. B. V. — M123 —.

Tür« und Durchgangsöffnungen in schweren Schotten dürfen nur an den in den Zeich^ nungen angegebenen Stellen angeordnet werden. Die Abmessungen sind der B. B. V. — 8 — zu entnehmen.

Die Türöffnungen sind im allgemeinen unterhalb des untersten durchlaufenden Deck oben und unten halbkreisförmig abzurunden. Oberhalb dieses Decks sollen sie allgemein recht­eckige Form mit abgerundeten Ecken erhalten, falls sie nicht aus Festigkeitsgrünben Halbkreis' förmig abgerundet sein müssen. Die Abrundungen der rechteckigen Türöffnungen sind mit- einem Halbmeffer von 150 mm auszuführen.

Türen dürfen im allgemeinen nicht übereinanderliegen, sondern müssen so weit gegen' einander versetzt werden, daß zwischen ihnen ein volles Dersteifungsfeld durchläuft.

Läßt sich dies nicht durchführen, so muß zwischen den Türen eine Versteifung von dem ^] über der oberen Tür bis zum Deck unter der unteren Tür durchlaufen/ in diesem Falle sollt" auch die beiden äußeren Versteifungen durchgeführt tverden.

Sofern Mannlöcher in Wänden von Olbunkern, Öltanks und Frischwasserzellen angeordaet । werden, sind sie so hoch wie möglich einzuschneiden.


Falls die Niebergangsschächte für das Aus- und Einbringen von häufig auszuwechselnde«! Gegenständen nicht genügen, sind Teile der Luftschächte oder Decks an geeigneten Stellen leicht losnehmbar einzurichten. Beachte 81 24, A. B. V. — MI — und MII »Allgemein Vorschriften«.

Abmessungen der Türen usw.

Durchbrechungen

Gemäß L. L. V. — 8 —.

Bei Durchbrechungen von Hauptquer- und -längsschotten zur Durchführung von Rohr.» lcitungen, Sprachrohren, Gestängen u. dgl. ist zu beachten, daß die Leitungen zur Wahrung der I Schottfestigkeit in möglichst großen Abständen voneinander (mindestens 4mal Lochdurchmessn) W verlegt werden. In Ausnahmefällen ist ein geringerer Lochabstand zulässig, jedoch ist dann» bei genieteten Schotten die Beplattung durch Doppelungen entsprechend zu verstärken. Bn» geschweißten Schotten sollen entsprechend dickere Platten von vornherein eingefügt werden.« Sofern die Doppelungen mit, der Schottbeplattung vernietet werden müssen, sind sie Bereiche der Überlappung auf die Dicke der Schottbeplattung auszuhobeln und mit ibr wie» die Nähte und Stöße des betreffenden Schotts zu verbinden. Bei Anwendung von SchweißunzN sind sie auf die Dicke der Schottbeplattung abzufasen. Wenn mehrere Rohre von großem» Durchmesser verlegt werden müssen, sollen sie möglichst nicht in demselben Dersteifungsfeld» nntereinanderliegen.

Wenn gegenüber dem Entwurf nachträglich mehrere größere Durchbrechungen eingeschnitttn» werden müssen, so ist durch eine Rechnung der Nachweis zu erbringen, daß das Schott sowohl» bei Schiff im Seegang als bei Schiff im Dock imstande ist, die Biege- und Schubbeanspruchungen aufzunehmen.

Bei der Durchführung von Kabeln und Leitungen sind die G. f. e. A. zu beachten.

Lustkanäle sollen in möglichst großen Abständen von den Türöffnungen durch die Haupt« schotte geführt werden. An der Durchgangsftelle soll ein kreisförmiger oder quadratischer Querschnitt angestrebt werden. Eine Doppelung oder Verstärkung ist im allgemeinen nur? dann anzubringen, wenn die Durchbrechung größer als 0,1 m* ist. Für die Führung von Lust' kanälen zur Vermeidung von Schottdurchbrechungen beachte 8154.

Für die Durchbrechungen der Torpedoschotte und Panzerschotte beachte das unter 8119 über »Durchbrechungen« Gesagte.

Versteifungen

Als Versteifungen sollen im allgemeinen senkrecht stehende, aus Steg- und Gurtplattrn zusammengeschweißte 1"-Stahle nach Maßgabe der Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«., »Mittelschiff«, »Hinterschiff« und »Geschützstände« verwendet werden. Beachte Vorbemerkung 7d »Steg- und Gurtplatten«.

Werden Schotte von wichtigen Unterzögen durchbrochen, so sollen unter diesen Att' steifungen stehen, die mit den Unterzügen gut zu verbinden und nach Bedarf zu verstärken sind.

Örtliche Verstärkungen nach Vorbemerkung 7 c 13.

Wo Längsschotte über drei und mehr unter ihnen endende Querschotte reichen, sind sie mit diesen an den Kreuzungsstellen mittels das Deck durchdringender Zugbänder in geeignete! Weise zu verbinden.

An Kreuzungsstellen senkrechter Versteifungen mit waagerechten Trägern auf der entgegen' gesetzten Schottseite sind zur Erzielung der erforderlichen Einspannung Stützbleche beiderseits der senkrechten Versteifungen anzubringen, die mit den angrenzenden Verbandteilen durch doppelt durchlaufende Schweißung zu verbinden sind.

Für unterbrochene Versteifungen beachte Vorbemerkung 7 o 8.

An Tür- und Durchgangsöffnungen sollen die Dersteifungsstahle möglichst nicht kurv schnitten, sondern nahe neben ihnen angeordnet werden. Über den Türöffnungen und hei eincC Süllhöhe von mehr als 150 mm auch unter denselben sind die Schotte durch waagerecht Schlingen auszusteifen, die sich über drei Versteifungsfelder erstrecken sollen.


27 si 10,11


Bei kleineren Öffnungen, wie z.B. Durchreichöffnungen für die Munition, brauch,, Schlingen nur im Dersteifungsfeld der Öffnung angeordnet zu werden.

AI8 Türrahmen am Schott sind aufgeschweißte Flacheisen zu verwenden.

Die Schottversteifungen sind an ihren Enden im allgemeinen mit dem Innenboden, de,i Decks usw. durch Schweißen zu befestigen. Bei allen Versteifungen der Wandungen von Flüssig,) keitsräumen (Bunkern, Zellen und Tanks) soll die Spannung in den Anschlußschweißungen de^ Wert von 1200 kg/cm2, bei den Wandungen von durch Gebläse beaufschlagten Schlingert dämpfungszellen den Wert von 1000 kgl ein- nicht überschreiten. Bei Nietung dürfen entt sprechend niedrigere Nietspannungen nicht überschritten werden. Die Enden dieser Versteifung^ sind an den Auflagerstellen als eingespannt zu betrachten in einem Grade, der aus der Winkel, änderung infolge Durchbiegung der anschließenden Wände oder der darauf befindlichen Der. steifungen ermittelt werden muß. Soweit die Versteifungen frei aufliegend sind, ist nur das Steg. । ende mit den als Auflage dienenden Verbandteilen zu verbinden, und zwar mit nur so viel Niete,- oder Schweißgut, als hier der Auflagedruck an Querschnitt erfordert.

Wände und Niedergangsschächte, die zur Schottaussteifung mitbenutzt werden, sollen mit- ihren Enden in gerader Linie bis an die Decks, Plattformen oder bis auf den Innenboden hinuntergesührt und mit diesen verbunden werden.

Abstand der Um- schottungen von Luken und Notaus­gängen im Panzer­deck

Beplattung

Alle Umschottungen von Luken im Panzerdeck, die zu Räumen führen, die im Gefecht besetzt sind, sollen so angeordnet werden, daß die Lukendeckel beim Öffnen bis zu 45° mit einem Abstand von 150 bis 200 mm von den Umschottungen frei gehen. Dies gilt auch sinngemäß für Umschottungen von Notausgängen.

Für den Bauzustand der Schotte beim Stapellauf ist die Stapellaufvorschrift (Vor bemerkung 21) maßgebend.

Verzinken gemäß Vorbemerkung 7 a7.

Türen und Mannlochdeckel siehe 8II8.

8 I Gruppe 11 Innenboden

Die Anordnung und der Verlauf des Innenbodens gehen aus den Zeichnungen -Bau- spantenriß« und »StauungsPlan« hervor.

Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Mittelschiff« und »Innenboden« z« entnehmen.

Für die Wasser- und Öldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdichte Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch Vor- bemerkung 8.

Prüfung der waffer- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

An den Enden ist die Beplattung nach Maßgabe der Zeichnungen zipfelartig auf de» i Mittelkiel, die Längsspanten und die Längsschotte überzuführen.

Die Stöße der Innenbodenbeplattung sollen mit den Mannlöchern des InnenbodenS, be«! Öffnungen für größere Bodenventile und sonstigen Schwächungen sowie mit den Stößen bet I Längsspanten verschießen. Soweit in den besonderen Bauunterlagen nicht etwas anderes vot', geschrieben ist, dürfen bei Anordnung eines verstärkten Ganges über der Mittelkielplatte zur Förderung des Baufortganges die Stöße der seitlichen Gänge mit Ausnahme etwaiger vek'

stärkte Gänge in eine Ebene gelegt werden, die auf etwa 7a des Schottabstandes vom Ouer-W schott liegen muß. Die Stöße des Plattenganges über dem Mittelkiel und die der verstärkte« I Seitengänge müssen gegen die der übrigen Gänge verschießen.

Verstärkte — oder bei genietetem Innenboden Doppelungs- — Platten sind im Bereiche» der großen Längsbiegungsspannungen an allen Öffnungen anzubringen und so zu bemessen,W daß der Querschnittsverlust wieder ausgeglichen wird. Soweit möglich, können benachbarte,» entsprechend zu verstärkende Längsspanten oder Längsbänder hierbei mit herangezogen werde«. W Die Verstärkungs- oder Doppelungsplatten müssen die Öffnung entweder vollkommen oder, « wenn dies wegen zu großer Breite der Öffnung nicht möglich ist, mindestens an jeder Seite, um V« der Breite umfassen. Der Querschnitt der Dopplungen muß je nach der Form bet Durchbrechung bis zu 10 v. H. größer genommen werden als der weggefallene Querschnitts Der Länge nach sollen die Platten so bemessen werden, daß ein ungestörter Kraftlinienflußl möglich ist. Die Dopplungen sollen die Öffnungen bei runden Durchbrechungen um etwa 0,5,s bei ovalen um 0,75 und bei eckigen um 1,0 der wirksamen Dopplungsbreite überragen, bevo^ die Abschrägung der Verbindungslänge beginnt.

Etwaige für die Maschinenanlage erforderliche Einbeulungen sind auf das unbedingt not­wendige Maß zu beschränken. Insbesondere ist zu beachten, daß die Längsspanten nach Mög­lichkeit in voller Höhe erhalten bleiben.

Die halbkreisförmig abzurundenden Öffnungen für die Mannlöcher sollen im allgemeine«!; eine lichte Weite von 600 x 400 mm erhalten, in Ausnahmefällen dürfen aus Platz- oder! Festigkeitsrücksichten Löcher bis zu 400 X 300 nun oder runde Löcher von etwa 450 bi$ 500 mm lichtem Durchmesser angeordnet werden. Sie sind in der für die Zugänglichkeit der! Doppelbodenzellen nötigen Anzahl möglichst in V« Schottentfernung von den Querschotten! vorzusehen und sollen Sülle von 100 nun Höhe erhalten/ beachte auch Vorbemerkung 17.

Bei artilleristischen Betriebsräumen, die unmittelbar auf dem Innenboden liegen, sind Mannlöcher nach Olbunkern, Öltanks und Wafferzellcn möglichst zu vermeiden, um eine Ver­schmutzung der artilleristischen Betriebsräume bei Öffnung und Benutzung der Mannlöcher zu verhindern. In den Räumen der Artillerie-Rechen- und -Schaltstellen sowie im Regelmaschinen- räum dürfen Mannlöcher zum Befahren der Ölbunker und -tanks nicht vorgesehen werden. Beachte auch — 8158 —.

Für die Hilfslenzrohrstutzcn sind in die Innenbodenbeplattung im Anhalt an die in dem »Schema für die Einrichtungen für Wasser« angegebenen Stellen Lenzbrunnen von etwa 200 bis 300 l Fassungsvermögen öldicht einzubaucn. Sie müssen so liegen, daß die Bilgen bei jeder Trimmlage des Schiffes restlos gelenzt werden können. Sie dürftn aber nicht unmittel­bar an die Querschotte verlegt werden, um die als Gurtung dienende Innenbodenbeplattung; nicht wegzuschneiden. Für die Zugänglichkeit der Lenzbrunnen beachte 8II9.

Für die Schmierölsammeltanks sind im Doppelboden nach Maßgabe der Zeichnungen M Wannen (Zwischenböden) einzubauen. Zum Befahren der Wannen und der Leerzellen unter» den Wannen sind die erforderlichen Zugangsschächte und Mannlöcher vorzusehen.

Eine Anordungszeichnung aller in die Innenbodenbeplattung einzuschneidenden Löcher I und der etwa vorzusehenden Verstärkungen ist zur Genehmigung vorzulegen.

Stutzen für Boden- Zwischen der Außenhaut und dem Innenboden sind für die Aufnahme und Sicherung» Ventile  der Bodenventile, der Saugrohre und der Auswurfrohre der Pumpen aus Platten herzn-»

stellende Stutzen anzubringen, die mit der Außenhaut und dem Innenboden durch Schweißen» zu verbinden und je nach ihrer Lage wasserdicht oder öldicht herzustellen sind. Sie sind, wenn» irgend angängig, in die Nähe der Längsspanten zu setzen. Überall da, wo Bodenventilstutze«» nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Längs- und Oucrspanten angeordnet werden sonnen»® wie z. B. zwischen Außenhaut und Wallganglängsschott, sollen, wo angängig, die Stutze«» 8-formig so geführt werden, daß stets Gesälle nach der Außenhaut hin vorhanden und Bildung von Luftsäcken ausgeschlossen ist. Die Zeichnung der Stutzen ist zur Genehmigung vot'M zulegen. Das über die Anordnung der Mannlöcher Gesagte gilt auch hier.

 

 

Aussteifung

 

«Diejenigen Bodenstutzen, deren Unterkante nicht höher als 0,5 in über Unterkante Kiel 1 liegt oder die den von den benachbarten Längs« und Querspanten begrenzten Raum fa I Doppelbodens zu sehr beengen, sind möglichst an den Längs« und Querspanten selbst M befestigen, und zwar derart, daß die Spanten als ein Teil der Wandungen für die Bade», stutzen dienen. Als Ausgleich etwaiger Schwächungen durch Abrösten sind die die Bodenstutze, I begrenzenden Bauteile dicker auszuführen. Verstärkungen sind auch dort anzubringen, wo dir' Längsbänder an der Außenhaut als Teil der Wandungen für die Bodenstutzen dienen. Der.) stärkung der Außenhaut im Bereiche der Stutzen siehe 8119.

Stutzen für Bodenventile an der Außenhaut siehe 8110.

Stutzen für Bodenventile am unteren Plattformdeck siehe 8113 a

Stutzen für Bodenveptile am mittleren Plattformdeck siehe 8113b.

Zur Aussteifung des Innenbodens zwischen den Längsspanten sind an der Unterseite der Beplattung LängSbänder aus Formstahlen vorzusehen. Im übrigen gelten die Vorschriften über Längsbänder unter 814 sinngemäß.

Verstärkungen der Innenbodenbeplattung und Versteifungen unter den Maschinen« und Kesselträgern/ an Bodenventilgehäusen und Mannlöchern sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen.

Verzinken gemäß Vorbemerkung 7a7.

Mannlochdeckel siehe SII8e.

Anstrich der Stutzen siehe 8IV.

Für die Anordnung und Lage der Bodenventile beachte A. B. V. — M110 — — NII28 — und — 8II 9g.

 

8 I Gruppe 12 Maschinenträger.

Bei der Formgebung der Grundplatten und Gehäuse sowie der Anordnung der Unter- bauten ist in enger Zusammenarbeit zwischen Schiffbau und Maschinenbau die jeweils günstigste Bauart anzustreben. Hierbei wird auf das unter 814 »Längsspanten« Gesagte hingewiesen. Für die Aufstellung von elektrischen Maschinen im Schiff sind die G. f. e. A. und B. B. V. — MII29 — zu beachten. Bei der Formgebung der Grundplatten für die DieseldynamoS ist auf die Besonderheiten der Gummilagerung Rücksicht zu nehmen.

Die Befestigungsschrauben zwischen Maschinenteil und Unterbau sollen auf Mitte Steg der Unterbauträger oder so dicht wie möglich an den Stegen der Unterbauträger liegen, damit die Beanspruchungen, welche durch das Gewicht oder den Betrieb der Maschinen eintreten, durch die Schrauben unmittelbar auf die Maschinenträger übertragen werden.

Die Abmessungen der Platten und Winkel sind nach den auf sie entfallenden Belastungen j zu bestimmen. Auf gute Verbindung mit den benachbarten Schiffsvcrbänden ist besonderer Wert zu legen. Zum Schweißen geeignete Konstruktionen sind in möglichst ausgedehntem j Maße anzuwenden. Die Durchbiegung des Bodenwerks einschließlicb der Unterbauten darf die j für die Maschinen zugelaffene Durchbiegung nicht überschreiten.

Besondere Sorgfalt ist dort geboten, wo die Träger mit den Decken oder Wänden von ] Olbunkern, Öltanks und Wafferzellen verbunden werden müssen. Vom Schweißen an Stelle dck I Nietens ist dabei weitgehend Gebrauch zu machen.

Durchbrechungen für Rohre usw. sind möglichst zu vermeiden. Für Durchflußöffnunge" I beachte Vorbemerkung 13. Beim Einschneiden der Löcher ist nach Möglichkeit auf die Verlegung V der Rohre durch die Träger Rücksicht zu nehmen.

Die Zeichnungen der Unterbauten für die Hauptmaschinen, Kessel, Wellenlager und Well^ bremsen, der Träger für die Hilfskesscl, die Diesel- oder Turbodynamos, Lüftungsmaschin^ Maschinen für Waffenzwecke usw. sowie die Bauzeichnungen der Widerlager von Dampft»^ leitungen für Maschinen- und Schiffszwecke, die den vollen Dampfdruck der Stopfbuchsen a^ zunehmen haben, sind zur Genehmigung vorzulegen. Die Verbindung er aschm^W Kesselteile mit den Trägern sowie die Belastung der Träger sind auf n en sprechen en Zei^ nungen einzutragen.

Lage der Wellen nach 8.8. V. — S112 —.

Träger                                                Die Unterbauten der Hauptmaschinen und Kessel sind aus Platten und Form stahlen tV

sprechender Abmessungen und Dicke herzustellen und sollen im Verein mit der Bodenkonstruktio^ und, wo angängig, auch mit den Raumwänden ein zusammenhängendes Trägersystem bildet durch das eine möglichst starre Lagerung der Maschinen und Kessel gewährleistet wird. Es iß anzustreben, die Querträger nicht bis an die Torpedoschotte zu führen, damit bei einem etwaige, Durchbiegen der Schotte infolge Detonation die Querträger nicht in Mitleidenschaft gezogn, werden. Beachte 8. 8. V. — M15 —.

Für die Unterbauten der Drucklager, Wetlenbremsen, der Lager für die Schraubenwelln gilt sinngemäß dasselbe. Die Wellenbremsen sollen möglichst mit dem nächstliegenden Laus/ ,             lager auf einem gemeinsamen Unterbau angeordnet werden, um eine bessere Kraftübertragung

und Gewichtsersparnis zu erzielen.

Für die Dampf- usw. Rohre, für die Hilfsmaschinen fiir Maschinen- und für Schiffszwer» und für die Maschinen und Apparate für Waffenzwecke (soweit sie mit dem Schiffskörper frW verbunden und von den Herstellern der Apparate nicht mitgeliefert werden) sind entsprechen« gebaute Träger vorzusehen.

Etwa erforderliche Verstärkungen von Schiffsverbandteilen wie Längs- und QuerspantenI Schotte, Jnnenboden, Decks, Plattformen und dgl. siehe die entsprechenden Gruppen von 8«

Halternnge« für Kabel Zu den Halterungen für die Maschinen- und waffenelektrischen Kabel rechnen alle mit &« Schiffskörper fest verbundenen Vorrichtungen, die konstruktiv nicht zu den Schotten, Decks usk» gehören, wie Kabelbahnträger (im Raum angeordnete Gerüste), Hörner, Konsolen, Schott- un« Decksdurchführungen (d. h. mit den Schotten oder Decks verschweißte Blechrahmen zur Au« nähme der Vergußmasse für die Kabelbündel) und die Bleche für die Befestigung der KabeM in den Munitionskammern (vgl. G. f. e. A. IX § 6).

Verscbraubbare Kabelbahn-Abschlußschellen, Stopfbuchsen in den Schotten und Decks für« Einzelkabel, Kabelrohre in Repräsentationsräumen, Jsolierungs- und Dichtungsmaterial usw« siehe MII38 8.

Allgemeines zu den Gruppen 8 I 13 bis 18, Decks I

Die Anordnung und der Verlauf der Decks gehen aus den Zeichnungen »Bauspantennß'W »Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung der Querverbände« hervor. Decksbucht und -sprung nach den besonderen Bauunterlagen.

Die Bauart der Decks ist den Zeichnungen »Hauptspant«, -Vorschiff«, "Mittelschiff« »Hinterschiff« zu entnehmen.

Für die Wasser- und Oldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wafferbniM Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch ^U bemerkung 8.

Prüfung der wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

Beplattungen                                     Die Platten sind in möglichst großen Abmessungen zu verwenden. Beachte

bemerkung 6 a.

Die Nähte und Stöße sollen durch Schweißen verbunden werden, sofern die besonder«» Bauunterlagen nicht etwas anderes vorschreiben. Dickere Platten sind hierbei jeweils aus W


Dicke der dünneren Platten abzufasen. Die Stöße müssen zwischen den Balken so angeord^ werden, daß sie in den durch die Längsbiegung des Schiffes bereits hoch beanspruchten StelH keine oder nur unerhebliche Beanspruchungen aus den örtlichen Belastungen (und sinngemjz aus dem Gasdruck) erhalten. Über Lage der Stöße in der Nähe größerer Öffnungen beacht, die Ausführungen unter Vorbemerkung 7 c 1.

Bei genieteten Decksbeplattungen, die nicht genügend örtliche Steifigkeit besitzen, tönW Formstahle als Nahtstreifen verwendet werden oder es sind andere Maßnahmen zu treffen, ^1 das Durchfedern des Decks Verbindern. Namentlich ist hieraus bei den im Bereiche des ©af druckes der Geschütze und den in nächster Umgebung der Geschützstände liegenden Teilen du Decksbeplattungen zu achten. Auf Vorbemerkung 14 wird hingewiesen.

Alle Verbindungen sind wasserdicht oder öldicht auszuführen.

Für Hilfslenzstutzen sind in den Beplattungen im Anhalt an die im Schema "Einrichtung^! für Wasser« angegebenen Stellen Lenzbrunnen von etwa 2001 Fassungsvermögen öldicht oder! wasserdicht einzubauen. Beachte 8II9.

Für besondere Beanspruchungen der Decks in der Ebene der Beplattungen, wie z. B. nebe, Verstärkungen ^ Pollern, dem Halslager der Spille usw., sind Vorbemerkung 7 e 13, für Verstärkungen den Decks im Bereiche der Geschütze Vorbemerkung 14 und die besonderen Bauunterlagen zu b« achten.

Bei Decks ohne Holzbelag ist gegen den Verschleiß im Bereiche des Ankerkettenlaufs eint] Verstarkungsplatte auf die Decksbeplattung zu legen.

Decksöffnungen Bei der Anordnung von Decksöffnungen, wie Luken, Decksfenster usw., ist die Schwächung des Längsverbandes der Decks, soweit erforderlich, durch Verstärkungen auszugleichen. An den Ecken von im oder unmittelbar am tragenden Längsverband liegenden Öffnungen sind di« Ecken umfassende VerstärkungsPlatten einzuschweißen oder bei genieteten Decks aufzunieten. Füg die Abrunbungen in den Ecken beachte Vorbemerkung 7 c 10.

Wo größere Öffnungen (wie z. B. für Lüftungsschächte) im obersten Tragedeck beider.» seits von schweren Schotten unmittelbar nebeneinanderliegen, ist darauf zu achten, daß für beo» geschwächten Decksqucrverband ein Plattenstreifen von 20facher Plattendicke nach jeder SeiM vom Steg, aber nicht unter einer Gesamtbreite von 250 mm als Gurtung fiir das Schot» stehenbleibt. Wo diese Anordnung unmöglich ist, muß durch geeignete Maßnahrmn eine Übn» anstrengung der geschwächten Gurtung verhindert werben. Die Gürtung muß knicksest sein. »

Die Öffnungen für die in den Längsverband eingezogenen Decks dürfen gegenüber öe« Bauunterlagen nur nach Genehmigung abgeändert werden/ beachte Vorbemerkung 7 c 1 »Stoß« anordnung neben Öffnungen«.

Luken, Mannlöcher                     Abmessungen der Luken und Mannlöcher nach B.B. V. — Allgemeines zu 8113 — 18-1

Öffnungen zum Ein-                   Bei der Platteneinteilung ist auf die Öffnungen zum Einsetzen der Hauptmaschinen, Hilst»

bringen von Maschinen, Kessel und Hilfskcssel usw. von vornherein Rücksicht zu nehmen, so daß die Öffnung»» Maschinen usw. mit möglichst geringem Arbeitsaufwand und ohne größere Einrichtungen, Schotte, Aufbaut»» usw. entfernen zu müssen, freigelegt werden können. Rohrleitungen, Kabel usw. sind in dieses» Bereiche möglichst nicht zu verlegen.

Für das Ein- und Ausbringen größerer Teile der vorstehend genannten Haupt« Maschinen usw. sind im allgemeinen die Verkchrsluken zu benutzen und nur, falls diese hierfür« nicht ausreichen, nach Einholung der Genehmigung d. O. K. M. besondere Förderwege vor^N sehen. Beachte auch die Allgem. Vorschriften zu MI und MII der A. B. V. — M —. Derschlußplatten sind im allgemeinen zu vernieten. Verschraubung ist nur dort anzuwenl^M wo mit mehrfachem Öffnen innerhalb eines Jahres zu rechnen ist.

Für das Ein- und Ausbringen der Ersatzmotoren für die Bordflugzeuge sind die erforbel'» lichen Förderwege ebenfalls frei zu halten.

Für den Ein- und Ausbau der Apparate in den Betriebsräumen der Artillerie. Torpedofeuerleitung sind die Förderwege und die Abmessungen der Türen und Luken B. B. V. — S110 — und — Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks — vorzufeh^M

Aussteifungen Querbalken, Längsbalken, Schlingen, Unterzüge, Sülle, Süll- winkel

Zum Einsetzen der Ruder sind in den Decks wasserdicht verschraubbare MontageöffnunM anzuordnen.

Für den Danzustand der Decks beim Stapellauf beachte Vorbemerkung 21.

Die Decks sind durch Querbalken, Längsbalken, Unterzöge usw. auszusteifen. Für bit ■ Querbalken und Unterzüge sind im allgemeinen aus Steg- und Gurtplatten zusammengeschwrißtr T-Stahle, für die Längsbalken Formstahle zu verwenden. Außerdem beachte:

Für Längsbalken....................................................................... 814 »Längsbänder«,

Unterbrochene Aussteifung..................................................... Vorbemerkung 7c 8,

Frei aufliegende Träger ........................................................... 8110 »Schottversteifungen«,

Fest eingespannte Träger ....................................................... Vorbemerkung 7 e4 »Endbefestigung»,

Gurtplatten und Stege an den Decks­

aussteifungen ......................................................................................................... ..............................................................................................................................  Vorbemerkung 7o 3 »Träger-Gurtplatten.«

» -Stege.«

Die unteren Flanschen und Gurtungen der Decksaussteiftmgen dürfen für die Befestigung von Hängemattshaken, von Aufhängevorrichtungen für Backsbänke und -tische und von sonstigen Ausstattungsteilen nicht angebohrt oder sonstwie geschwächt werden.

Wo Decksbalken parallel zu einem Schott laufen, an dem das Deck abstößt, ohne sich auf der anderen Seite fortzusetzen, sind vom Schott bis zum nächsten Balken in etwa 0,5 m Ent- fernung niedrige Versteifungen einzubauen, falls nicht andere senkrecht an das Schott heran­reichende Versteifungen vorhanden sind. Die Abmessungen der Versteifungen sind nach den Vor­bemerkungen 7 612 »Kreuzende Derbandteile« zu bestimmen.

An Kreuzungsstellen von Längs- und Querbalken oder Unterzögen mit darüberliegenden Schotten find zur Erzielung der erforderlichen Einspannung Stützbleche beiderseits der Balkeu oder Unterzüge anzubringen, die mit den angrenzenden Verbandteilen durch doppelte durch- laufende Schweißung zu verbinden sind.

Schlingen sind überall da anzuordnen, wo Längs- oder Querbalken unterbrochen werden ! müssen. Sie sind erforderlichenfalls losnehmbar einzurichten. Beachte Vorbemerkung 7 e8 »Unterbrochene Verbandteile«.

Unterzüge find zum Abfangen der Querbalken einzubauen, wo Längsschotte nicht vorhanden find und wo die Balken infolge ihrer Länge zu hoch und zu schwer werden würden. Damit auch die Unterzüge nicht zu große Abmessungen erhalten, find zu ihrer Unterstützung zwischen ! den Querschotten Dccksstützen (siehe 8129) vorzusehen. Außerdem sind Unterzüge nach Bedarf an den Stellen anzubringen, wo stärkere Beanspruchungen auftreten, wie unter den Klampen, ! den Klüsen, den Poltern, den Spillen, den Spillmaschinen, der Motorlotmaschine usw.

Über die Befestigung von Unterzügen an Kreuzungsstellen mit darüberliegenden Schotten beachte das vorstehend Gesagte. Durchbrechungen der Hauptunterzüge zur Durchführung von V Rohren, Kabeln, Lüftungskanälen usw. bedürft« der Genehmigung.

Für die Verstärkung und Abstützung von Decksbalken ist — KI Ag 431/11 v. 27.1.12 - I (Anhang G) zu beachten.

Die Sülle der nicht umschotteten Niedergänge und Luken sollen in den Außendecks 200 mw, I in den übrigen Decks allgemein so hoch sein wie die Sülle der Verkehrstüren.

Sülle um Luken auf dem Panzerdeck, die zu Räumen führen, die im Geftcht besetzt sind, I sollen 500 mm hoch sein und 150 bis 200 nun Abstand von den Luken haben.

Die Dicke der Sülle für Luken richtet sich im allgemeinen nach der Decksbeplattung und W der Beanspruchung/ wo die Sülle Decksschlingen ersetzen oder dem Gasdruck der Geschütze oder » dem Seeschlag ausgesetzt sind, sind sie entsprechend stärker zu bauen. Sie find an den Ecken I abzurunben, mit der Decksbeplattung mittels Bördelung zu vernieten oder zu verschweißen und I am oberm Rande angemessm zu versteift». Für das Einlegen von Grätingblechen sind, tv" I erforderlich, Knaggen vorzusehen.

Sülle sämtlicher Öffnungen in Mannlochgröße sollen durch L 60x6 oder eingeschweißtt I Ringe aus Flacheisen 60 X 6 mm gebildet werden.

Sülle für DeckSftnster sind nach den Musterzeichnungen auszuführen.

In der Umgebung von Hilfsmaschinen und Olförderstellen sind die Decks, wenn ersord,,. A lich, vor Verunreinigung durch aufgeschweißte oder aufgenietete Sülle zu schützen.

Wo Sülle den Verkehr unzulässig behindern würden, sind mit den Decks bündigliegend,« Deckel anzuwenden.

Luken- und Mannlochdeckel siehe 8II8.

Lukendeckel für die gepanzerten Decks siehe 81 36, Beschläge siehe 8II4.

ckgbelaa                                   Umfang, Art und Dicke des Decksbelages werden für die einzelnen Schiffsgattungen in dn »

Ho^                                    B. B. V. — 8 — bestimmt.

Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke (einschließlich ihres zug,. W hörigen überdachten Schutzstandes) mit Signalstand und der Artilleriestände sollen keinen ftsttilW Holzbelag, sondern Holzgrätinge (siehe 8III8) erhalten. Die Decks sollen in diesem Bereich» einen Anstrich (siehe 8IV) und unten innerhalb von Kammern Wärme- und Schallisolierung» (siehe 8125) erhalten.

Beim Verlegen von Holzdecks soll die Breite der Planken nicht über 140mrn betragen. Wo durch ungleich dicke Beplankung -es Decks Unebenheiten entstehen würden, sind sie durch? Schlichten der Planken auszugleichen. Der Holzbelag soll über Stohplatten, Nahtstreifen ober 1 dergleichen im allgemeinen nicht dünner als 45 mm werden.

An den am tiefsten liegenden Stellen des Decks, möglichst an der Bordwand, sind Wasser- läuft von angemessener Breite vorzusehen. Die innere Begrenzung des Wasserlaufs soll durch? ein auf das Deck Hochkant aufgeschweißtes Flacheisen gebildet werden, das um 5 mm niedriger ! zu halten ist als die Plankendicke.

An Wasserläusen, Decksaufbauten und wo sonst erforderlich, sind Leibhölzer einzubauen.

Wo der Holzbelag gegen Decksaufbauten oder dergleichen abstößt, müssen deren etwaige Befestigungswinkel über die Planken hervorragen, um ein sachgemäßes Dichten zu ermöglichen.

Vor dem Verlegen des Holzbelags ist die Dccksbeplattung und die Unterseite der Planken zweimal mit Bleimennige sorgfältig zu streichen.

Zur Befestigung der Planken sind auf die Decksbcplattung eiserne verzinkte Schraubbolzen von 12 bis 15 mm Schaftdicke auszuschweißen. Die Muttern sind so weit einzulassen, daß die Versenklöcher mit Holzpfropsen sachgemäß ausgefüllt werden können. Sei sollen Unterleg­scheiben erhalten und sind durch Wergzöpfe und Mennigckitt abzudichten.

Bei Decks von größerer Dicke können einschraubbare Bolzen mit Schlitz verwendet werden.

Die Schraubenbolzen sollen abwechselnd an der einen und der anderen Kante der Planke» sitzen. Die Plankenenden sind mit je 2 Bolzen zu befestigen.

Der Abstand der Bolzen soll betragen:

a)       auf Decksbeplattungen von weniger als 15 mm Dicke etwa 500 bis 700 mm, je nach dem Abstande der Decksbalken,

b)       auf Decksbeplattungen von 15 mm und größerer Dicke im allgemeinen etwa 1000 bis 1400 mm, jedoch von 2 m hinter bis 6 m vor den Vtündungen von Geschützen von 15 em und größerem Kaliber etwa 500 bis 700 mm.

Die Nähte der Planken sind durch Werg sachgemäß zu dichten und darüber mitMarinrglnt Marke Supra II auszugießen.

Vor Verkehrstüren und Verkehrsluken ist der Holzbelag zu verstärken.

Unter dem Bugankerkettenlauf ist Moaholz oder eine um 30 mm verstärkte Beplankung? aus möglichst schwerem Teakholz in einer Breite zu verwenden, daß die Kette beim Ankerfalle« i nicht von dem Belag herunterschlägt.

Im Bereiche des Hülsenauswurfs der schweren Türme sollen um die Barbettrn LeiD, auf dem Holzdeck so angeordnet werden, daß sie den Decksbelag im Bereiche der aufschlagende« ? Hülsenkanten schützen. Die Decksleisten sind im Anhalt an die Ausführung auf dem Liblacht schiff »Gneisenau« anzuordnen.

Für die Ausführung des Wafferlaufs ist die B. B. V. — 8 — maßgebend.

Ungemustertes braunes Linoleum von 3,6 mm Dicke ist in den Wohnkammern, *K^ (mit Ausnahme der Offiziersmessen auf Schiffen und Sonderschiffen — beachte den folgend^ Abschnitt »Gummi«), Anrichten, Vorräumen, Gängen, den Unteroffiziers- und Mannschaft räumen außerhalb der Schränke, in den Kartenhäusern, Funkräumen, Kommandotür^ Gängen der Salutmunitionskammer, Zentralen, Hilfsmaschinenräumen mit elektrischen H^ lagen (Rudermaschinenräume, Bugspill-, Heckspill- und Bootswindenraum), Einzelbädern, a«D kleineren Plattformen, wie Scheinwerferplattfvrmen, Leitstände usw., Brücken (mit Ausnah^ der frei liegenden Teile), und überall vorzusehen, wo es in der Marine gebräuchlich ist.

Nicht mit Holz belegte Wetterdecks, die viel begangen werden und für die in den besondert Bauunterlagen Linoleumbelag vorgeschrieben ist, sollen solche in 4-6 mm Dicke erhalten.

In den Wohnräumen ist das Linoleum nur bis an die Spanten heran zu verlegen. SovW Spinde auf Sockeln stehen, ist das Linoleum an die Sockel heranzuführen und durch einen J an den Süllen der Sockel zu befestigenden Winkel vor Loslösen zu sichern. Decksflächen unter] Spinden mit Füßen sind zur befferen Reinhaltung mit Linoleumbelag nach Zeichnung A77| der Deutschen Werke Kiel A. G. zu versehen.

Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke (einschließlich ihres üb« dachten Schutzstandes) mit Signalstand und der Artilleriestände sollen keinen Linoleumbelau sondern Holzgrätinge (siehe 8III8) erhalten. Die Decks sollen in diesem Bereich einen A« strich (siehe 8IV) und unten innerhalb von Kammern Wärme- und Schallisolierung (fi« 8125) erhalten.

Vor dem Belegen mit Linoleum sind die eisernen Decks von Schmutz und Rost gut i reinigen. Soweit gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) ein Anstrich für das Deck voll geschrieben ist, ist er erforderlichenfalls auszubeffern oder zu erneuern.

Vorhandene Unebenheiten, wie Nahtstreifen usw., werden durch passende Holzleisten ot» eiserne ausgeschärfte Schienen ausgeglichen, so daß das Linoleum glatt aufliegt.

Das Linoleum ist mit Klebemasse oder Harzkitt aufzukleben. An Stellen, wo eine gi» Abdichtung und ein dauerndes Festhaften des Belages durch Aufkleben allein nicht gewährleist! erscheint, z. B. an den Rändern und auf Nähten in Gängen und Mannschaftsräumen, wo M die Reinigung mit Waffer gespült wird, sind verzinkte Schienen vorzusehen.

Die Schienen sind im allgemeinen durch unmittelbares Anschrauben am Deck zu befestig« Soweit die Decks von unten, z. B. infolge Wegerung und Isolierung, nicht zugänglich fi« sollen zur Vermeidung von Durchbohrungen des Decks Mutterschienen zur Aufnahme der V« festigungsschrauben oder an senkrechten Wänden nur an diesen zu befestigende Winkel vorgesiM werden. Die Art der Ausst'ihrung ist zur Genehmigung vorzulegen.

Über Zellen, Bunkern und Tanks ist mit Ausnahme der Kanten um Mannlochöffnung« ; keine Schienenbefestigung anzuwenden.

An den Stellen, wo der Linoleumbelag der Abnutzung besonders ausgesetzt ist, wie lW ! Verkehrstüren und an Niedergängen, ist ein auswechselbares Linoleumstück mit RiffelschienM oder eine in einem Süll liegende auswechselbare Holzauflage vorzusehen. Vor Beginn W Arbeiten ist wegen der zu wählenden Ausst'ihrung anzufragen.

Beim Verlegen der Schienen und bei Erneuerung des Linoleumbelages ist mit größM Sorgfalt zu verfahren, damit die Wasserdichtigkcit der Decks gewahrt bleibt. Alte Löcher M Befestigungsschrauben, die bei Anordnung neuer Schienen nicht wieder benutzt werden könBM sind vor der Befestigung dieser Schienen dichtzuschweißen oder anderweitig wasserdicht M schließen.

Obenliegende Verstärkungsplatten und Dopplungen, die wenig auffallen, brauchen keiM Belag zu erhalten.

Im Bedienungsbereich der leichten Geschütze, wo der Linoleumdecksbelag Beschädigu"M besonders stark ausgesetzt ist, sind Schweißwarzen in Verbindung mit einem DecksansW vorzusehen.

Für den Bodenbelag in den ^-Werken sind die in den G. f. e. A., Abschnitt III, 812 w Abschnitt VHI, § 29 enthaltenen Bestimmungen maßgebend.

In Lasten, Hellegats und sonstigen selten begangenen Räumen oder an schwer zug^ liehen Stellen soll an Stelle deS Linoleums ein konservierender Anstrich gemäß A. B. B. (Neuentwurf) vorgesehen werden.

Vor Beschaffung deS Linoleums ist anzufragen, ob ein anderer DeckSbelag gew^ werden soll.

Die OffizierSmeffen der Schiffe und Sonderschiffe sollen bis auf weiteres an Stelle d^ Linoleumbclages einen solchen aus Gummi erhalten.

Der Belag ist auf vollständig ebenem Boden — am besten auf dünner Steinholzuntn. läge — sachgemäß zu verlegen. Als Klebemittel ist ein nicht brennbarer, guthastender ij j möglichst feuchtigkeitsbeständiger Klebestoff zu verwenden.

Zur Herabsetzung der Schmutzempfindlichkeit ist ein dunkler und gesprenkelter (marine rierter) Farbton des Belages zu wählen.

Terrazzo                                    Terrazzobelag nach Musterzeichnung ist in der Bäckerei, den Küchen, Kühlräumen, Bädru i

(mit Ausnahme der Einzelbäder), Waschräumen und Aborten sowie im Raum für PfiichtschiH behandlung (Spritzraum), Lazarettbad und -abort zu verlegen.

In den Küchen sind Abflußrinnen mit leichtem Gesälle nach den Speigatten vorzusehnj Sie sind, soweit erforderlich, mit durchlochtem Blech abzudecken.

Der Terrazobelag selbst soll nach Möglichkeit zur Rinne hin abfallen, um einen besser^ Wafferzufiuß zu ermöglichen.

Wegen etwaigen Fortfalls des Terrazzobelages und Ersatzes durch einen anderen Werkst« ist rechtzeitig anzuftagen.

Gleitschutz                                Soweit die Decksbeplattung ohne Belag bleibt und begangen wird, sind zum Schutze gego

AuSgleiten Schweißwarzen auf der Beplattung anzubringen.

Auf den Außendecks soll an der Außenhaut und neben den Ausbauten je ein etwa 150 um breiter Streifen von Warzen frei bleiben, damit beim Deckwaschen ein guter Abfluß des Wassili Und der Schmutzrückstände gewährleistet wird.

Im Innenschiff sind Schweißwarzen in den Räumen für Maschinen und SchiffShilft Maschinen (Ausnahmen unter »Linoleum«), in den Werkstatträumen usw. vorzusehen.

Für den Gleitschutz in der Maschinenwerkstatt beachte 8III 61c.

In den Niedergängen zu Maschinen-, Kessel- und sonstigen Räumen sind statt der Schwkij waren schachbrettartig anzuordnende Riffelschienen nach Zchg. 8II 5 Nr. 20 der KriegSmari« werft Wilhelmshaven auf das Deck zu schweißen.

In den Gängen der Munitionskammern mit Ausnahme der Salutmunitionskammer fiii S Riffelschienen einzubauen. Sie sind längsschiffs mit einem Abstand von 120 bis 150 wwz« verlegm und mit dem Deck zu verschweißen. Die Schweißkuppen dürfen nicht höher sein $ die Riffelung.

S I Gruppe 13 Plattformdecks

Siehe B. B. V. — SI 13 —.

S I Gruppe 14 Zwischendeck

Siehe B.B.V. — SI 14 —.


8 I Gruppe 15 Panzerdeck

Siehe B.B.V. SI 15 —.

8 I Gruppe 16 Batteriedeck

Siehe B.B.V. — SI 16 —.

8 I Gruppe 17 Oberdeck

Siehe B.B.V. — SI 17 ^

8 I Gruppe 18 Aufbaudecks

Siehe 8.8. V. — 8118 ->

81 Gruppe 19 Außenhaut

Für die Anordnung und den Verlauf sowie die Dicke der AußenhautgLnge sollen dir Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Anordnung der LängSverbände und Außenhaut« und »Ha«p spant« maßgebend sein.

Für die Wasser- und Sldichtigkeit beachte Vorbemerkung 8,- Prüfung der Wasser- ^! öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9.

ES ist darauf zu achten, daß die Nähte die Längsspanten, Längsbänder und Decks mögE wenig überschneiden.

Die Stöße sollen zwischen den Spanten so angeordnet werden, daß vor allem in durch die LängSbiegung bereits hoch beanspruchten Stößen keine oder nur unerhebliche anspruchungen aus dem örtlichen Wasserdruck entstehen und daß bei drei benachbarten Ging^ nirgends mehr als ein Stoß zwischen denselben Ouerspanten liegt. Auf die Durc^rechunS^s der Außenhaut für Bodenventile usw. ist nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Für die Abmessungen der Platten beachte Vorbemerkung 8 a. Wenn e8 die LinteilM erfordert, darf bei Schiffen über 150 m Länge an den äußersten Enden des Schiffe- die 8^ der Platten weniger als 12 m betragen.

Im allgemeinen sind Nähte und Stöße stumpf zu schweißen. Für den MontageauSM dürfen aus jeder Schiffsseite zwei Überlappungen mit innen und außen durchlaufend vqV schweißter Kehle angeordnet werden. Bei schwierigen Platten im Hinter- und Dorsch« wird freigestellt, falls gegen die Schweißung dieser Nähte Bedenken bestehen, die Platten überlappen und zweireihig zu nieten. Die zu nietenden Platten dürfen vor dem Nieten an M Nähten schwach ausgebogen werden, damit die Gänge an Mallkante Spant anliegen.

Außenliegende Kanten zu nietender Nähte, und Stöße sind zu hobeln, sofern sie nitz autogen geschnitten werden. Werden ausnahmsweise Stöße überlappt, so sollen die äußere Kanten nach achtern zeigen und unter Waffer etwa unter 45° gebrochen werden. Ebenso fitz die Kanten von außenliegenden Dopplungsplatten unter Waffer zu brechen, soweit nicht etz

Abschrägung durch Schweißen erfolgt. Schweißraupen im Vorschiff sind mit Rücksicht aß den Schiffswiderstand möglichst niedrig zu halten.

An den Austrittsstutzen von Rohrleitungen, an den Bodenvcntilstutzen und wo sonst ^ forderlich, sind zum Ausgleich des Ouerschnittsverlustes entsprechend dickere Platten vorzuseh^ die auf die Dicke der benachbarten Plattengänge abzufasen sind.

Liegen die Öffnungen unmittelbar beiderseits von schweren Schotten oder dichten Quei spanten, so muß wie bei den Decks für den geschwächten Querverband ein PlattenstreiW der Außenhaut als Gurtung für das Schott oder Spant stehenbleiben/ beachte »Allgemein« zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks unter Decksöffnungen«.

Für die Saugebodenventile der Kühlwafferpumpen ist die Außenhaut nach Maßgabe l» Musterzeichnung muldenförmig einzuziehen. Beachte auch das unter »Allgemeines« und i A. B. V. — N 110 —Gesagte.

In den Bauunterlagen nicht vorgeschriebene vorstehende Teile an der Außenhaut bedürsi wegen ihres Einflusses auf den Schiffswiderftand und der Spritzwasserbildung der Genehm gung. Hierzu gehören auch die Mulden in der Außenhaut für Bodenventile (auch maschino bauliche), Grätinge usw.

Beim Bau ist mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, daß die für das Docken t« Schiffes in Frage kommenden Außenhautgänge (Flachkiel, Bodengänge im Bereiche der D«t kielsohle) in Qnerschiffsrichtung vollkommen waagerecht, in Längsschisfrichtung vollkomim gerade angeordnet werden, damit beim Docken des Schiffes unsachgemäßes Aufliegen öü Dockkiels oder der Dockkiele oder gar unzulässige Formänderung des Schiffes nicht eintretti können.                                                                          '

Vor dem Stapellauf ist durch genaue Messungen festzustellen, ob die Lage der Unterflächls der Dockkiele (bei mehreren Dockkielen auch zueinander) den Bauunterlagen entspricht.

Eine Skizze der Dockkielsohle, in die etwa festgcstellte Abweichungen eingetragen sind, ij dem O. K. M. zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Beachte ferner:

Für die Aussteifung der Außenhaut durch Längsbänder 814, durch Ouerspanten 81^ für besondere Beanspruchung der Außenhaut in der Ebene der Beplattungen und senkrecht tos Vorbemerkung 7 c 13 »Örtliche Verstärkungen«, für die Durchführung der Wellenbockarme d>^ ! die Außenhaut 819, für die Durchführung der Bodenventilstutzen durch die Außenhaut 81 [ für die Anordnung und Lage der Bodenventilstutzen 8II9 g, A. B. V. — M110 — ^ MII28 —.

8 I Gruppe 20 beichte Schotte

Zu den leichten Schotten gehören alle dünnen Schotte, soweit sie nicht nach der B.KyB _ 8 — unter 110 oder 123 zu verwiegen sind. Sie dienen im allgemeinen zur Abtrennu«M von Kammern, Hellegats, Lasten usw.

Je nach ihrem Verwendungszweck sind die leichten Schotte wie folgt auszuführen:

Schottbeplattung

Dicke

Süll Stahlblech

Topplatte Stahlblech Dicke mm

Dicke mm

Höhe mm

 

 

150

 

 

 

oder

 

1,5 mm Stahlblech ------------------

3

300

2

1,8 mm Leichtmetall .......

3

150

2

1,8 mm Leichtmetall für Boote

2

150

2

3 mm Stahlblech..........................

Drahtgeflecht od. Streckmetall

3

150

2

Senkrechte Versteifung

Bördelung von 15—20 nid

Bördelung von 15—20

Bördelung von 15—20 md

E 40x20x3 leichte -L Formstahle

Die Schotte sind mit Ausnahme der Sülle im allgemeinen nicht wasserdicht herzu stelln» Alle Bleche und Formstahle aus Eisen von 3 mm Dicke und darunter sind zu verzinken. Da 2 mm dicken Topplatten an Kammerschotten, die der Feuchtigkeit nicht ausgesetzt sind, brauch« nicht verzinkt zu werden. Beachte auch Vorbemerkung 7 a 7 sowie B. B. V. — 8 — Anhang Ei

Die größere Süll Höhe ist an solchen Stellen zu Wahlen, wo Schutz gegen größere Waffe« mengen erforderlich ist, z. B. für Kammern im Batteriedeck vor und in der Kasematte, fu» Aborte, Bäder, Brausen, Waschräume u. dgl. Die nicht wasserdichten Umschottungen vo« Umformerräumen sollen wasserdichte Sülle in gleicher Höhe wie die nach B.B. V. — S110-1 vorgefchriebenen Sülle für Verkehrstüren in dem betreffenden Deck erhalten.

Die Türöffnungen sind gut zu versteifen/ die Ecken der Utnschottungen find abzurundk«.»

Bei Baderäumen müssen die Schottplatten die Sülle innen überlappen, sonst außen.» Die Versteifungen sind durchlaufend zu verschweißen.

Diejmigen Schotte, welche unter Decks stehen, die besonderen Beanspruchungen ausgeseM find, sollen verschiebbar an diesem Deck befestigt werden, um bei dessen Durchbiegung vor schädigungen geschützt zu sein.

Schotte, die an gehärtete Panzerwände stoßen, sind nicht am Panzer zu befestigen, sondeaR mir einem stärkeren Form stahl zu versehen, der oben und unten an den Decks befestigt wird und» gut am Panzer anliegt, zwischen dem Formstahl und dein Panzer ist eine Zwischenlage geteertem Filz anzubringen.

Wo nicht aus besonderen Gründen eine andere Ausführungsweise erforderlich ist, su^D für die in Frage kommenden Umschaltungen nachstehende Blechdicken zu wählen:

1/5 mm dicke Stahlbleche für

Bäder, Waschräume, Brausen, Wäscherei, Wäschetrockenräume, nicht wasserdicht» Niedergänge in Maschinen- und Hilfsmaschinenräumen, Aborte (Trennungswä^D oben und unten offen).

1.8    mm dicke Bleche aus Reinaluminium oder

1.5    mm dicke Bleche aus Hydromalium oder anderen ^.I^Z-Legierungt»» mit 2^ bis 3 v. H. Nx für

Kajüte, Meffen, Kammern, Anrichten, Schreibstuben, Lazarett, Apotheke, Röntgt»'» räum, Raum für Pflichtschutzbehandlung, Hellegats, Lasten, Werkstätten (oberM Hälfte der Umschottung Drahtgeflecht oder Streckmetall), Instrumenten, und Kaltt»M kammer, Reinigungsgeschirräume, Lüfterräume, Küchen und Bäckerei.

Für die Ausführung dieser Umschaltungen ist die Musterzeichnung maßgebe^W

Für die Ausschottung der Zimmermanns-Werkstatt beachte die Angaben unter 8IlIöM

Wohnkammerschotte sind oberhalb der Eingangstür zur besseren Lüftung zu durch. I bohren und dahinter mit einer leichten Klappe zu versehen. Bei nebeneinandtr-U liegenden Küchen kann die Trennungswand oberhalb aus Drahtgeflecht oder StntR metall bestehen.

Dickere Bleche sind nur bann zu verwenden, wmn die Lage einzelner vorstehender! - Räume im Schiff oder örtliche Beanspruchungen der Schotte oder andere zwingend, Gründe die Anwendung dickerer Schotte notwendig machen.

3mm dicke Stahlbleche für

Arrestraume, Hängemattsräume, Kartoffelräume sowie alle frei auf Wetterdecks und' Brücken stehende Häuser.

Schotte aus Drahtgeflecht oder Streckmetall

Umschottungen für Hellegats und Lasten können auch aus Drahtgeflecht oder Str«k- metall hergestellt werden. Hiervon ausgeschloffen ist das Malerhellegat, das wegni des Farbengeruchs dichte Umschaltungen erhalten muß. Ferner dürfen Lasten odn Hellegats zur Verhinderung von Entwendungen an den Stellen nicht mit Draht, gestecht umschottet werden, wo sie an stets zugängliche Räume grenzen.

Sonstiges

Die Höhen der Umschottungen und der Trennungsschotte der Waschräüme find nach A. B. B. Nr. 34 auszuführen.

Hängemattsräume von mehr als 1,5 m Höhe sind der Höhe nach in zwei Räume zu teile«.! Der obere Raum ist erforderlichenfalls durch eine losnehmbare Leiter — siehe 8II 5o - zugänglich zu machen. Größere Stauräume sind wiederum der Breite nach so zu unterteile«, daß die einzelnen Räume nicht mehr als 30 Hängematten fassen.

Die Abteilungen des Kühlraumes sind durch Schotte aus Drahtgeflecht oder Streckmeta voneinander zu trennen. Beachte 8128.

Über den Montageluken für die Hauptmaschinen sind die leichten Schotte leicht losnehmbar einzubauen.

Wegerungsbleche siehe 8125.

Für Lage usw. der Hellegats, Lasten und Kammern beachte 8128 und 58.

Leichte Türen siehe 8111.

Für die Verwendung von Leichtmetallen beachte Vorbemerkung 4 ä, 7 a 4 sowie B.B.V. — 8'Anhang D —.

SI Gruppe 21 Masten

Anzahl, Art und Höhe der Masten richten sich nach dem Verwendungszweck der einzelne»» Schiffe.

Die Masten sind so anzuorbnen, daß das Gewicht und die auS Wantspannungen tretenden Druckkräfte möglichst unmittelbar auf tragfähige Bauteile gebracht werben. DeW Masten sind in den Decks einzuspannen.

Bei der Berechnung der Masten sind die austretenden Beschleunigungskräfte zu berü«-; sichtigen. Erforderlichenfalls muß bei der Berechnung die für artilleristische Apparate noch f| zulässig gehaltene Winkeländerung berücksichtigt werben.

Die Eigenschwingungszahlen der Masten sind unter vereinfachenden Annahmen zu rechnen. Die Berechnung ist zur Genehmigung vorzulegen.



Scheinwerfer- leuchtstäyde

Für die Aufstellung der Scheinwerfer sind Plattformen vorzusehen.

Sie sind konsolartig zu bauen, mit einer angeschweißten Süllplatte zu versehen und bU Belastung entsprechend gegen den Mast, den Schornsteinmantel usw. abzustützen. Die W steifungen unter den Scheinwerfern sind so anzuordnen, daß die Befestigungsschrauben so dicht! wie möglich neben den Stegen der Formstahle sitzen. Die Plattformen sind mit Linoleum J belegen. Beachte Allgemeines zu 8113 bis 18 »Decksbelag«. Speigatten (siehe 8117) fi^f an paffenden Stellen vorzusehen.

Auf Booten sind die Plattformen aus durchlochtem Blech herzustellen.

Die Beschläge für stehendes Gut usw. sind sachgemäß anszuführen. Beachte auch 8si Schlofferwerkstatt.

81 Gruppe 22 Schanzkleider

Schanzkleider sind auf dem Oberdeck, den Brücken, den Artillerie-, Torpedo- und Signal! ständen, den Nachtleitständen, im Bereiche der leichten Geschütze (8 K C/30) usw. nach Maß^ gäbe der Einrichtungszeichnungen anzuordnen.

Das Oberdeckschanzkleid ist an der Oberkante mit einem kräftigen Relingeisen zu vev sehen. Sturzpforten sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen.

Bei den übrigen Schanzkleidern ist die Oberkante mit Gasrohr oder Halbrundei^ einzufaffen. Die Schanzkleider sind durch gebaute Stützen den örtlichen Verhältnissen ent­sprechend auszusteifen und im Bereiche des Gasdrucks der Geschütze, oder, wo sonst besondere Beanspruchungen auftreten, zu verstärken.

Die Höhe des Schanzkleides soll im allgemeinen 1450 mm über Eisendeck betragen, fester oder klappbarer Windschutz nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen. Oberkante Wink schütz soll grundsätzlich 1600 nun über Oberkante Holzgräting, falls solche nicht vorhanden,« der gleichen Höhe über dem Deck liegen.

Hinter dem 1600 mm hohen Schanzkleid sind in etwa 250 mm Höhe über Eisendeck 250 bis 300 mm breite Auftritte anzubringen. Damit der Rudergänger von seinem Stand aus über das 1600 mm hohe Schanzkleid' hinwegsehen kann, ist für ihn eine entsprechend hohe Hotzf gräting vorzusehen.

An der Unterkante der Schanzkleider sind, »öo erforderlich, Regenrinnen mit Abfluß­rohren (siehe 8117) vorzusehen.

Wellenbrecher

Wellenbrecher sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen einzubauen. Sie sind durch Kniebleche gut zu versteifen, so daß ein Kanten durch Seeschlag und dadurch entstehen Undichtigkeiten im Deck sicher verhindert werden. Aus den Gasdruck und den Senkung Winkel der Geschütze ist Rücksicht zu nehmen.

Die Oberkante der Wellenbrecher ist mit einem Gasrohr oder Halbrundeisen einzufafs^

8 I Gruppe 28 Deckshäuser

Siehe B. B. V. — SI 23 —.


SI Gruppe 24 Schächte für Maschinen- und Keffelräume

Die Schächte für die Maschinen- und Kesselräume sind in ihren Nähten und Stößen s«W jur Befestigung mit den Süllen oder Decks zu schweißen. An den Stellen, wo häufiger Al^ schinenteile usw. durchzubringen sind, sind die Schächte leicht losnehmbar zu machen (bracht A. B. V. — M123 —). Damit bei hochgesteigerten Fahrten und bei der Höchstmeile dir Leistungen der Lüfter der Kesielräume voll ausgenutzt werden können, ist besonderer Wert (^ eine möglichst widerstandslose Führung des Luftstromes in den Zuführungsschächten von dy Eintrittsöffnungen bis zum untersten Deck zu legen.

Die zur Abführung der heißen Luft aus den Maschinenräumen bestimmten Schächte uJ Decksöffnungen dürfen durch Dampf-, Waffer-, Sprachrohre usw. nicht verbaut werden, um W Lüftung dieser Räume nicht zu beeinträchtigen. Es ist daher schon bei der Ausarbeitung feg Rohrpläne auf die Freihaltung der Lüftungsschächte zu achten. In diesen Plänen sind säW licht über den Rohren liegende Schächte anzudeutcn, um ersehen zu können, daß bei dem 3^ legen der Rohre genügende Rücksicht auf die Lüftung genommen worden ist.

Sülle der Rauch­fänge und Rauch­fangmäntel

Wände der Rauch- fangschächte

Sülle und Wände der Luftschächte

Für die Rauchfänge und Rauchfangmäntel sind nach Maßgabe der besonderen Bauuntm lagen in den Decks Sülle cinzubaucn.

Die unteren Rauchfänge und Rauchfnngmäntel sollen verschiebbar zwischen die Sülle du untersten Decks hineinragen. Die oberen Rauchfänge und Rauchfangmantel sind mit den Süll« der Decks 311 verschweißen und am oberen Ende mit dem Schornstein fest zu verbinden (sieh A. B. V. — M13 —).

Die Rauchfangschächte sollen im allgemeinen bis zum nächsten über der Drückhöhrnlim liegenden Deck sowie außerhalb der Ausbauten im Obcrschiff wasserdicht, im übrigen staubdich sein. Die Plattendicke und Anßsteifung der Schächte sind den benachbarten Schotten anzupaffa soweit sie nicht zur Unterstützung benachbarter Bauteile oder als Splitterschutz stärker gebaut werden müssen.

Sülle fiir die Luftschächtc der Maschinen- unb Keffelräume nach den besonderen 5M unterlagen.

Für die Dichtigkeit der Luftschächtc gilt das vorstehend über die Rauchfangschächte Gesagit sinngemäß. Sie sind so zu bauen, daß sie gegen Wasserdruck ebensoviel halten wie die angrenzc^ den Schotte. Wo die Schächte zur Unterstützung benachbarter Bauteile herangczogen werbt«, sind sie entsprechend zu verstärken. Trennungswände sollen, soweit sie nur luftdicht zu!^ brauchen, leichter ausgeführt werden. Oberhalb des Decks über der Druckhöhcnlinie und inn^ halb von Scitenlängsschotten oder anderen schützenden Wänden können die Schachtwande >v< die Luftkammern (beachte 81 54) ausgeführt werden, wenn nicht besondere Rücksichten aB stärkere Bauart erfordern. Falls die Versteifungen waagerecht angeordnet werden, sind sie außen zu legen. Die Öffnungen der Schächte sind mit Drahtgitter zu versehen, die vorki Öffnungen aller für eine häufige Reinigung in Frage kommenden Luftschächtc an den M Decks klappbar einzurichten sind. Gegen unbefugtes Öffnen des Gitters ist eine Silbers vorzusehen.

Für Trennungswände, Drahtnetze, Pilzkappen, Klappen an den oberen Enden der Schärf k beachte 81 54.

In den Zuluftschächten der Keffelräume über Zwischendeck sind für Reinigung^ k wasserdichte Zugangstüren in der Größe von 750x500 nun und 500 nun Süllhöhe vvrzul^ k Die gleichen Maßnahmen sind, wo erforderlich, auch auf die Zu- und Abluftschäcktt I Maschincuraume, Hafenbetriebsanlage und sonstige Schächte auszudehnen, deren Reinigung Maschinenpersonal auszuführen ist.

Wegerung siehe 8125.

Panzergrätinge siehe 8136.

Luftschächte für Schiffsräume siehe 8154.

Einrichtungen zum Befahren siehe 8II 5.

Türen siehe 8II8.

Querschnitt der Luftschächte für die Maschinenräume beachte A. B. V. M114 bis 17

Gasklappen in den Schächten siehe 8II19.

SI Gruppe 25 Wegerungen

Zur Verwendung kommt hauptsächlich Alfol, 0,007 mm Alfol hart und, 0,04 nun Als» weich. Beachte auch Vorbemerkung 4 k.

Der der Berechnung der Isolierungen zugrunde zu legende Wärmedurchgang beträgt dv । Schiffen mit Hochdruckdampfanlagen und den Schiffen, die für den Auslandsdienst in Fraz i kommen, 15 kcal/m2 h; bei den übrigen Schiffen ist ein Wärmedurchgang von 20kcaI/m* zulässig. Für die zu schützenden Räume ist eine Höchsttemperatur von 300 C anzunehmen. AuK 1 nahmen sind im nachstehenden besonders behandelt.

Das Isoliermaterial muß in bezug auf Wasserbeständigkeit, Wasseraufnahme, Brei« barkeit, Festigkeit usw. den Materialvorschriften entsprechen. Isoliermaterialien aus Gl< i dürfen im Oberschiff nicht verwendet werden. Im Bereiche der Geschütze sind die Verbindung« I mit dem Deckblech besonders sorgfältig auszuführen. Wenn erforderlich, können die Blechdicki an diesen Stellen erhöht werden.

Allgemein ist, namentlich in Munitionskammern, anzustreben, daß eine metallische 3a bindung zwischen Wärmequelle und isoliertem Raum nach Möglichkeit vermieden wird.

Wenn Kieselgur zur Isolierung verwendet wird, sollen im Unterschiff allgemein und in Oberschiff an den leicht mit Wasser in Berührung kommenden Stellen nur kernimprägniech an den übrigen Flächen gewöhnliche, aber wasserbeständige Platten eingebaut werden. Für bis Alfolisolierungen sind hauptsächlich Knitterfolien zu verwenden. An allen Stellen, an denni nur Blech als Isolierung verwendet wird, sind die Wände und Bleche an der dem HohlraunS zugewandten Seite mit Aluminiumbronze gemäß Ä. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) zu streichvu l

Wegerungsbleche aus Aluminium und Aluminium-Legierungen sind so zu verlegen, sich an keiner Stelle Feuchtigkeit ansammeln kann. Sollten Feuchtigkeitsansammlungen trot&l fcstgestellt werden, ist für rechtzeitige Erneuerung des Anstrichs Sorge zu tragen.

Leichtmetall ist gemäß den Vorbemerkungen 46, 7 a 4 sowie Anhang D der B. B. V. -4 8 — zu verwenden.

Für die Verwendung von Holz ist Anhang F zu beachten.

ü. Isolierungen gegen

Wärme- und Luft­

austausch

a Oberschiff                                   Für die Art der Isolierungen sind im allgemeinen die Musterzeichnungen und voll

läufigen Musterzeichnungen sinngemäß maßgebend.

Die Bordwände der Mannschaftsräume auf großen Schiffen werben im allgemeinen isoliert.

Unter Wetterdecks ohne Holzbelag sowie an den Außenwänden der Lese- und UnteroffizillI räume, Arresträume, des Segelhellegats, des Raumes für Turn-, Fecht- und Zielgerät so^ an der Bordwand von Torpedobooten, Fahrzeugen usw., wenn hier keine Köjen vorgesk^ i sind, ist allgemein nur Leichtmetall als Isolierung (ohne Isoliermaterial) an der Innenka«^ k

der Spanten- ober Längsbänder und an der Unterkante der Decks- und Längsbalken mit W zwischenlagen an den Auslagestellen zu verwenden. Bei Holzbelag ist der unterhalb des Wassn.s lauss liegende Teil zu wcgern.

Die Dicke des Leichtmetalls als Abdeckblech soll etwa 1,3 mm betragen. Zur Gewicht ersparnis kann auf Booten und Sonderschiffen leichter Bauart das Wegerungsblech eine Di^ von 0,8 bis 1,0 mm haben, in den Mesien und bester ausgestatteten Räumen jedoch soll dch Wegerungsblech 1,0 mm bzw. 1,3 mm dick sein. Zur Beseitigung der Leichtmetallbleche untn 1,3 mm Dicke sind Linsenkopfschrauben ohne Versenk zu verwenden.

Neben den Schreibtischen oder Schreibplatten ist hier für den Kälteschutz des Armes tid Isolierung vorzusehen.

Bei Schallisolierungen für Räume mit besonders wichtigem Hörempfang sind an Stchz der Filzzwischenlagen solche aus »Buna« (Gummimaterial) in einer Breite von höchstes 50 mm bei etwa 3 mm Dicke an den Auflagestellen vorzusehen.,

Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke mit Signalstand und d« Artilleriestände sollen in dem erforderlichen Bereich nur losnehmbare Holzgrätinge (W 8III8) erhalten. Die Decken der darunterliegenden Kammern sind gegen Wärme und Scha^ mit Also! zu isolieren. Beachte auch Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks.

Für die Isolierung der übrigen Wandungen, die der Sonnenbestrahlung oder der Kälte- wirkung ausgesetzt sind — auch im Bereiche der Möbel — sowie an den Bordwänden von Mannschaftsräumen auf Torpedobooten, Fahrzeugen usw. (wenn hier Kojen vorgesehen sind) ist auf allen größeren Schiffen zwischen Panzerdeck und den freien Decks Alfolisolierunj von entsprechender Dicke zu verwenden. Das Isolicrmaterial muß an den Auslagestellen durch gehen (vgl. die Musterzeichnung für Bvrdwandisolicrung.

Decken- und Bordwandisolierung sollen gegeneinander und gegen die Decken oder Schom möglichst luftdicht abschließen, um einen Luftwechsel zwischen- dem Raum unter Deck und dea an der Bordwand sowie zwischen beiden und dem Wohnraum zu verhindern.

Für die Abdeckung der Isolierung in der Wäscherei, der Plätterei, in den Wäschetrockm räumen und in allen Räumen mit hohem Feuchtigkeitsgehalt ist verzinktes Stahlblech zu bei wenden.

Die Außenwände der Wohnräume auf den Brücken, namentlich die dem Fahrtwind am gesetzten Flächen, sind besonders gut zu isolieren.

Zum Entfernen von Schwitzwaffer sind an geeigneten Stellen am Fuße der Bordwan!« isolierungen im Süllblech gut dichtende Vorsatzbleche mit Vorreibern in genügender Zahl iinil Größe aus verzinktem Eisenblech vorzusehen. Wenn Isolicrmaterial vorgesehen ist, sind auch! die Vorsatzbleche zu bekleiden. Kabel, Rohre usw. sollen nach Möglichkeit auf der BlechbekW düng, nicht auf den Vorsatzblechen, verlegt werden, andernfalls sind die Isolierungen im forderlichen Umfange losnehmbar anzubringen. Beachte die Musterzeichnung für Bordwand« isolierungen.

Wo erforderlich, sind etwa 600 nun über Deck zwischen Außenhaut und IsolieruM Schutzgitter gegen Ratten anzubringen.

Die auf freien Decks oder unter freien Decks ohne Holzbelag liegenden Lasten, Hellegat« Vorrats- und ähnliche Räume, Aborte, Bäder und Waschräume (mit Ausnahme der llntti'I offizier- und Mannschaftswaschräume) sowie die Hangemattsräume sollen gegen SchwitzwaW isoliert werden.

In besetzten Räumen mit besonderen Wärmequellen, wie Küchen, Bäckereien und Ws^V reien auf oder unter den freien Decks, sind die Decken auch dann gegen Schwitzwafser zu W lieren, wenn die Decks mit Holz belegt sind.

An allen Abluftschächten, in Wäschetrockenräumen und an sonstigen besonderen Wa^i oder Kältequellen sowie an Kartoffellasten usw. ist Isolierungsmaterial und Blech ZU wenden.                                                                                                                                   I

Die Rauchfangschächte neben den Herden und Backöfen und ähnliche heiße Flächen i mit feuersicherem Isoliermaterial und Blech besonders w isolieren. Für den Alum.-2r>UvW anstrich an den Innenseiten der Rauchfangschächte beachte die A. B. B. Nr. 31 (Neuentwul r

b Uuterschiff

1. Munitions­kammer» und sonstige Räume

2 Diesel-L-Werk

Wo erforderlich, ist auch der Schornsteinmantel zum Schlitze der Boote usw. angemessen zu bekleiden.

Isolierung der Dampfrohrleitungen siehe A. B. V. — M110 —. Wenn Dampfrohrleit. tungen über oder neben Kojen oder Hängematten geführt werden, sind außer der Isolierung innen blanke Schutzbleche gegen Wärmestrahlung vorzusehen.

Überall, wo sollst noch erforderlich, ist zur Abhaltung von Warme, Kälte oder Feuchtigkeit (Schwitzwasserbildung bei den Zuluftschachten, Lichtschächten, Wasserbehältern usw.) ange. messen zu isolieren.

Die Wandungen der Waschetrockenräume sind der vorgeschriebenen Raumtemperatur von 45° 6 (beachte Vorschrift für die Dampfheizuugsanlagen) und der zulässigen Temperatur in den angrenzenden Räumen entsprechend zu isolieren. A. B. B. Nr. 61 und 62 sind zu beachten.

Gasschutzhellcgats, deren Raumtemperatur dllrch Wärmequellen über 15° 0 steigen kann, sind an den in Frage kommenden Flächen so zu isolieren, daß der Wärmeübergang bei dein vorhandenen Temperaturunterschied zwischen Hellegat — + 15° C — und Wärmequelle höchstens 15 kcal/m2 h beträgt.

Ein Entwurf der Isolierung für das Oberschiff ist zur Genehmigung vorzulegen. Wegen der Pläne und Angaben beachte das über das Unterschiff Gesagte.

Verkleidungen siehe 8IIII.

Die Munitionskammern sollen mit feuersicheren Materialien und Blech isoliert werden.

Mit. Ausnahme der Bodenisolierung ist die Isolierung innerhalb der Kammern vor« zusehen. Die Bodenisolicrung ist, wenn angängig, unter dem Boden anzuorbnen. Die Boden« isolierung innerhalb der Kammern ist durch ein 100 mm hohes Süll gegen Eindringen voi Wasser zu schützen.

Versteifungsstahle, Stützbleche, Decks und Schotte sind, soweit sie als Wärmebrncken für Temperaturunterschiede über 5° 0 in Frage kommen, zu bekleiden.

Muß die Isolierung außerhalb der Räume angebracht werden, so ist sie nach Bedarf gegen! Feuchtigkeit und Beschädigungen sachgemäß zu schützen.

Damit die Dichtigkeit der wasserdicht herzustellenben Wandungen jederzeit nachgeprüst» werden kann, ist das Anbringen von zweiseitigen Isolierungen möglichst zu vermeiden.

Im Bereiche der Durchführung von Kabeln, Sprachrohren, Luftkanälen und Gestängen» sind die an wasserdichten Wandungen zu verlegenden Isolierungen in solchem Umfange los>» nehmbar herzustellcn, daß diese Durchführungen ohne Schwierigkeit auf Dichtigkeit geprüft» und nachgedichtet werden können. Bei der Ausführung der losnehmbaren Isolierungen ist ganz» besonders auf die Vermeidung von Wärmebrücken zu achten.

Innerhalb der Munitionskammern sind Kanäle, die warme Luft abführen, zu isoliem-U

Wegen Einbau der Isolierungen in Munitionskammern beachte A. B. B. Nr. 37 unter« »Erprobungen auf Schiffsneubauten«.

Der Wärmeübergang in die Munitionskammern darf bei gekühlten Kammern nicht mebr« als 15 kcal/m* h Einstrahlungsfläche betragen. Soweit bei nicht gekühlten Kammern Isol^M rungcn erforderlich sind, soll an diesen Stellen der Wärmeübergang nicht mehr als 20 IccsI/m^I betragen. Die Isolierung der Wärmebrücken darf bei Berechnung der Einstrahlung u«M Kälteleistung nicht mit berücksichtigt werden. Die zulässige Raumtemperatur in den tionskammern beträgt 30° 6. Wegen Zuschläge für Wärmebrücken usw. beachte A. B. — M n 1 —.

Isolierungen von Lüftungskanälen und Rohrleitungen siehe 81 54 und 8 II 7 und 9. e

Für den Schutz der Torpedoräume gegen Wärme beachte A. B. B. II Nr. 23.

Decken und Wände der Räume sollen, soweit notwendig, nur mit feuersicherem MateriW isoliert werden.

& Kühl räum

4. Akkumulatoren, räume

.» Aäumc für Benzin­lagerung

8. Isolierungen gegen Schall

a Zwischen-, Kammer- wände und Decken

b Funkräume und

Fernsprechzellen

c U. T.^Hnumc und

-Horchstelle

Der Wärmeübergang svll bei einer Temperatur im Kühlraum von — 10" nicht #J 10 kcal/m2 h betragen. Die Innenwände zur Unterteilung des Kühlguts nach Lagertm^J raturen sollen Isolierungen für einen Temperaturunterschied von 20" C erhalten. Das Isolier» Material ist an den Wänden und Decken niit Zinkblech zu bekleiden. Nähte und Köpfe Befestigungsstifte sind sorgfältig zu verlöten.

Das gesamte für den Kühlraum zu verwendende Material muß völlig geruchlos sein.

Eine Zeichnung nebst Berechnung des Kältebedarfs (beachte auch A. B. V. — M n 1 ist bei Vorlage der Munitionskammern mit den erforderlichen Angaben über Raumgröß» Abzüge für Isolierung und Einrichtungen, Kühlgutmenge, Größe der Eislast usw. zur M nehmigung vorzulegen.

Die Lustkanäle im Kühlraum müssen so geteilt werden, daß sie nach Bedarf ufpj Schwierigkeit gereinigt und desinfiziert werden können. Rohrleitungen dürfen nicht durch d« Kühlraum geführt werden.

Für die Wand zwischen dem Dorraum und dem Kühlraum ist eine Isolierung boJ 2X15 nun Holz mit einer Zwischenlage von 30 nun Alfol einzubauen.

Anstrich im Kühlraum und in den Zugängen gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwmhl Grätinge im Maunschaftskühlraum und Haken für Kühlgut siehe 8128.

Die Dorreiber für die Eingangstür zum Kühlraum müssen beiderseitig bedienbar fein. Durch auffällige Schilder ist sicherzustellen, daß die Dorreiber erst nach Verlassen deß KW raumes angeschloffen werden.

Warnklingelanlage siehe Nil.

In Akkumulatorenräumen mit Batterien von mehr als 110 Volt Entladespannung solle Wände und Decke Holzisolierung erhalten. Beachte G. f. e. A. III § 13. Akkuräume muß kühl liegen und gegen etwaige Wärmequellen so gut isoliert werden, daß auch bei abgestellli Lüftung nachteilige Temperaturen von über 30° 6 in den Räumen vermieden werden.

Gegen Wärmequellen sind die Räume so zu isolieren, daß eine Raumtemperatur bo etwa +.25° C nicht überschritten wird.

Alle an Wohnkammern grenzenden Wände von Räumen mit Geräuschquellen sowie W Umschaltungen aller Wohnkammern, für welche eine Schalldämpfung im dienstlichen IntenW erforderlich ist, sind gegen Schallübertragung zu isolieren.

Die Krankenräume sowie die darin verlegten Lüftungskanäle sind gegen SchallüberüW gung und Temperaturunterschiede besonders gut zu isolieren.

Der Boden in den Pflichtschutzbehandlungsräumen ist mit Terrazzo zu belegen.

Alle Funkräume unb Fernsprechzellen sind gegen Wärme- und Geräuschübertragung so? isolieren, daß der Hürempfang in den Räumen nicht beeinträchtigt wird. Die Bodenisolim»! für Funkräume ist aus schalltechnischen Gründen nach Möglichkeit auf dem Boden vorzuscht^ Sie ist mit 3 mm dickem verzinkten Stahlblech und 3,6 mm dickem Linoleum abzudecken. Lit^ Versteifungen im Raum, so müssen zwei Lagen Alfol — weich — über diesen Versteifung dnrchgeführt werden. Die frühere Musterzeichnung ist als Anhalt zu verwenden. Die Blk§ bekleidnng der Isolierungen in den Räumen ist an den Seitenwänden mindestens lmal an den Quadratmeter leitend mit dem Schott durch Erdungsbvlzen zu verbinden.

Die H.D.-Räume und -Horchstelle sind gegen Schall im Anhalt an die Musterzeichn^ für Schiffe zu isolieren.

Überall, wo sonst noch erforderlich, ist gegen Schall angemessen zu isolieren.

Isolierung von Luftschächten oder -kanälen sowie von Lüfterkammern gegen Sä)all R S154.

I" den Zuluftkauälen der ^unt- und Horchraunie sind Schalldämpfer vorzusehen. 81 54.

^„ ben Lasten, Vorratsräumen und Hellegats, mit Ausnahme solcher Lasten und äh^ c. Sonstige Wegerung n ^ ^äume, deren Inhalt nicht gegen Schwitzwasserbildung oder gegen Temperaturunth schiede geschützt zu werden braucht, sind die an die Außenhaut und an Olbunkerwändc Qttj zcnden Wände mit losnchmbarem verzinktem Eisenblech von 1 mm Dicke zu isolieren. Die Wa^ düngen der Lebensmittellasten sind gegen den Wärmeübergang durch Wegerungen zu schütz^ die für eine Lagertemperatur von 10° C zu berechnen sind.

Bei Lage der Kartoffellast und der Brotlast auf dein freien Deck müssen die AußenwäM mit 50 mm Also! — 5 Lagen zu 0,007 mm — gewegert werden.

In den Kartoffelräumen sind Grätinge über dem Boden, an der Decke und den Wände, vorzusehen. Die Isolierungen der Brotlasten, Mehllastcn und Kantinenvorräte sind mit 15 nu^ Kiefernholz abzudecken. Für die Möglichkeit, vorhandenes Schwitzwaffer schnell zu entfernn- ist Sorge zu tragen.

Die Hängemattskasten sind an der Bordwand mit verzinktem Eisenblech, an den übri« Stellen mit Drahtgeflecht zu bekleiden.

Die zur Verhütung von Verletzungen oder aus sonstigen, nicht unter »Wegerungen gtM Wärme und Luftaustausch« und »Wegcrungen gegen Schall« fallenden Gründen erforderliche Verkleidungen sind vorzusehen. Beachte auch B. B. V. — SII 9o —.

Verkleidungen aus Schönheitsrücksichten siehe 8III1.

Die Entscheidung des O. K. M. über die für Olbunker anzunehmenden Temperaturen i rechtzeitig einzuholen.

Entwürfe                                Der Entwurf für die Isolierung der Munitionskammern und der übrigen Räume nei

Berechnung und Zeichnungen, aus denen die Anbringung der einzelnen Isolierungen, l Lage der Wärme- und Schallquellen usw. ersichtlich sind, sowie eine Zusaunnenstellung der B rechnungsergebniffe sind zur Genehmigung vorzulegen. Beachte 8126 und A. B. V. J Miii —.

Muster nach Skizzenbuch.

Um unnötige Änderungen zu vermeiden, sind die Entwürfe möglichst erst dann vorzi legen, wenn keine größeren Raumänderungen mehr zu erwarten sind.

Die zugehörigen Pläne — Mittschiffs-, Bb-, Stb-Längsschnitt, Decks und Querschnitt! und die Zusammenstellungen — sollen in übersichtlicher Form enthalten:

Die Raum- und Flächentemperaturen der an die Munitionskammer» und sonstig! Räume grenzenden Räume, die zugrunde gelegten Temperaturunterschiede, die farbig! schematische Darstellung der Isolierungen mit Angaben über deren Art, die Dicken und i Wärmeleitzahlen des zu verwendenden Materials, die errechneten Wärmedurchgangskoeffiziental für die zu kühlenden Munitionskammer» die Größe der einzelnen Einstrahlungsflächen in Oaj dratmeter mit den zugehörigen Wärmemengen in kcal/msh sowie die Gesamtwärmemen« für jede Kammer mit den gesondert anzugebcnden Zuschlägen für Wärmeschwankungen, WäM drücken, Verminderung des Wärmeschutzes der Materialien usw. Beachte A.B.V. — MÜH

Bei den gegen Schall zu schützenden Räumen mit Gefechtswert ist zur Beurteilung ^ Schallbämpfung das Gewicht der Wandungen in kg/m2 anzugeben — Platte, Versteifung Halterungen, Abdeckblech u. dgl. —.

Nach Möglichkeit ist bei den Schallwegerungen eine Luftschicht von etwa 30 nun zwischtt Alfol und der Wand oder dem Abdeckblech vorzusehen.

Die Art des Decksbelages ist in allen Plänen so weit anzugeben, wie es zur Beurteil!^ der Geräuschübertragung oder des Wärmeüberganges erforderlich ist.

Für die Räume mit elektrischen Maschinen ist anzugeben, welche Wärmemengen von Maschinen an die Räume abgegeben werden und ob für die Maschinen Eigenlüftung ^ -kühlung vorgesehen oder ob Raumluftkühlung oder beides erforderlich wird.

.                                                           Vor dem Entwurf ist zunächst mit den der Berechnung zugrunde zu legenden TempeE !

turen und der Anordnung der Isolierungen zur Genehmigung vorzulegen.

8 I Grllppe 26 Munitionskammern

Die Mrinitionskammern sind nach A. B. B. Nr. 37 zu bauen und einzurichten/ brennb-M Stoffe sind in den Munitionskammern möglichst zu vermeiden.

Die Außen- und Zwischenwände der Geschoß- und Kartuschstapel und die StapelhvlM sind dicht über Deck mit Wafferdurchlaßöffnnngen zu versehen.

Um den Stauraum nicht zu beengen, sollen Kanäle, Kabelbahnen und Rohrleitungen m J lichst nicht durch die Munitionskammern geführt werden.

Alls den Schiffen sind alle Kammern für die Geschütz- und Gewehrnmnition (mit $^ nähme der Kammer für Salutmunition) sowie für die Munition und Bomben der Flugzn^ mit Kühleinrichtung (siehe A. B. V. — MI11) zu versehen/ für Boote und Sonderschiffe wiüs nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen von Fall zu Fall entschieden.

Die Lage der Munitionskammern und ihre Belegung mit Munition ist aus den Zeichnung zu ersehen.

Genaue Angaben über Menge, Gewichte und Abmeffungen der Munition aller Kalib sind einzufordern, soweit sie nicht durch die Sonderanlagen zur B. B. V. — 8 — bereits srs gelegt sind.

In den Munitionskammern für die schweren Geschütze soll ausreichender Raum für da maschinellen Fördereinrichtungen bleiben.

Etwaige Änderungen an den Munitionskammern, durch welche die Munitionsstauung um die Munitionsförderung beeinflußt werden, sind zur Genehmigung vorzulegen.

Staueinrichtungen

Artill^riemunition und Bomben für Flugzeuge

Torpedo- munition

Die zum Stauen erforderlichen Einrichtungen: Staugerüstc, Laufplanken, Plattform« Stufen, Tritte usw., sind nach besonderen, von der Bauwerft zu entwerfenden und vom O. K.M zu genebmigenden Stauplänen berzustcllen. A.B.B. Nr.38 (Neuentwurf) und MunitionSlagr» Vorschrift (B W Ic 3810 v. 1.8. 29), WIII2101 v. 23. 4.12, X la 6491 v. 7.10.26 uni K la 7295 v. 10.11. 31 (Anhang G) sind bei Anfertigung der Staugerüste und der Stäup!« zu beachten.

Wenn irgend möglich, ist alle Munition längsschiffs zu lagern.

Die Munition der schweren und mittleren Artillerie ist nach Geschossen und Kartus« büchsen getrennt zu stauen. Alle Geschosse müssen sich in ihren Lagern scharf machen lassen. '

Die Staueinrichtungen in den Torpedomunitionskammcrn find nach A.B.B.II Nr.Ä auszuführen. Für die Anfertigung der Torpedomunitionsstauungspläne ist die A. B. Nr. 40 a maßgebend.

In den Torpedozündungskammern sind außer den Torpedozündungen auch die SpreW gerät-, Räumgerät- usw. -Zündungen unterzubringen. Für die Gefechtspistolen ist ein besonder« Raum von der Kammer nach den für Zündungen geltenden Vorschriften abzuschotten. NähM Angaben sind von der T. V. A. einzuholen.

Für die Mitwirkung der T. I. und S. I. beachte 8149.

Die Elektrolote sind gemäß B W Ic 3810 v. 1.8.29 unterzubringen.

Vorrichtungen für die Aufstellung von tragbaren Lüftern in den künstlich gekühlM Munitionskammern sind vorzusehen, beachte A. B. V. — MIL1 —.

Schotte der Munitionskammern siehe 8110.

Wegerungen siehe 8125.

Lüftung siehe 8154.

Fluteinrichtung siehe 8II9.

Fördereinrichtungen in den Munitionskammern siehe 81114.

Kühleinrichtungen siehe M n 1.


8 I 27, 28

aumbezeichnungen

Einzelheiten

8 I Gruppe 27 Kettenkasten                                                                        I

Siehe B. B. V. — S127 —.

81 Gruppe 28 Lasten, Hellegats usw.

Kammern, Hellegats, Lasten, Bunker, Zellen, Tanks usw. sind für die einzelnen Schissz.» gattungen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorzusehen.

Für die Vorratsräume sind in allen baulichen Unterlagen (Zeichnungen, Büchern, Vor» schriften, Beschreibungen usw.) nachstehende Raumbczeichnungen anzuwenden:

1.       Zur Unterscheidung nach ihrem Inhalt und zur Kennzeichnung der Schutz räume: 1

a) für brennstofführende Räume: Bunker (z. B. Kohlen-, Heizöl-, Treiböl.« Benzin-, Benzolbunker),

d)       für wasserführende Räume und Schutzräume: Zellen (z.B. Speisewassn.« Waschwasier-, Trinkwasser-, Trimm-, Leerzellen),

c)       für schmierölführende Räume: Tanks (z.B. Turbinen-, Motoren-, Maschinen» Zylinderschmieröltanks),

d)       für Räume, in denen Geräte und Verbrauchsstoffe für die entsprechenden Abschnitt» in kleinen Mengen für den täglichen Bedarf bereitgehalten und durch ständig vo« gesehenes Personal verausgabt werden: Hellegat,

e)       für die nicht ständig besetzten Räume zur Lagerung der Gerate, die nur in größere« Zeitabschnitten benötigt werden und sich wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nich» im Hellegat unterbringen lasten sowie der Verbrauchsstoffe in größerem Umfange» Last.

II.   Zur Unterscheidung nach ihrer Lage:

z. B. Doppelboden.

Doppelwand- . bunker, -zellen usw.

Wallgang-

III.    Zur Unterscheidung nach ihrer Verwendungsweise:

z.B Vorrats-, Verbrauchs-, Gesechtsverbrauchs-, Uberlausbunker, Vorrats-, AuW gleich-, Überlauf-, Gesechtsüberlaufzellen, Vorrats-, Sammel-, ReinigungstanK.»

Die Räume sind mit allen erforderlichen Einrichtungen dem Zweck und der Ortlichkeit entM sprechend nach dem Gebrauche der Marine zu versehen: mit Abschottungen, Augen zum Staun« und Zurren schwerer Gegenstände, Borden, Bügeln, Haken, Haltern, Latten zwischen den Balka« Plattformen, Stehpulten, verschließbaren Schränken mit dichten Türen oder Türen aus Draht« gesiecht, Arbeitstischen, Schreibtischen, Schubkasten, Seitenbrettern, Verschlagen, Tritten, KiW für Twist und Putzzeug usw.

Zeichnerische Unterlagen dafür sind erforderlichenfalls von der Kriegsmarinewerft WilheloiW haven anzusordern. - Rückfragen über Lasten, Hellegats usw. sind an die Kriegsmarinewrift« Wilhelmshaven oder Kiel zu richten. Erforderliche Besichtigungen sind mit denselben Stelln» zu vereinbaren.

Stückzahl, Abmessungen und Gewichte der in den einzelnen Lasten, Hellegats usw. stauenden Geräte und Verbrauchsstoffe sind aus den zugehörigen Geräte- und Derbrauch-stoE listen zu entnehmen.

Auf Schiffen sind die Einrichtungen der Lasten und Hellegats im allgemeinen au- zinktem Stahlblech von I mm Dicke, für leichte Gegenstände über Panzerdeck gegebenen^^W aus Leichtmctall herzustellen. Unter Panzerdeck darf Leichtmetall nicht verwendet werden.

Auf Booten sind die Einrichtungen aus Leichtmctall zu fertigen,' für Sonderschiffe genj die Bestimmungen in der B. B. V. — 8 —.

Für die Ausführung von Leichtmetallwänden sind die Bestimmungen unter 8120 beachten. Es ist tunlichst feuersicheres Material zu verwenden. Etwa 10 v. H. der BodenW der Hellegats und Lasten sollen Grätinge erhalten, auf denen die Vorräte, welche durch Ieuchti« keit leiden, gelagert werden können. Für die unter dem Panzerdeck liegenden Räume dürf^ hölzerne Grätinge verwendet werden.

Für den Einbau der elektrischen Beleuchtung in Lasten, Hellegats usw. sind die in by? G.f.e.A. in Abschnitt X § 38 enthaltenen Bestimmungen zu beachten.

Bauart der Re» gale, Steh­pulte, Schränke, Arbeitstische, Kiste für Twist und Putzzeug

Regale und Wände aus Stahlblech sind durch Flacheisen 30x3, die mit dem Schiffs körper zu verschweißen sind, zu befestigen. Sie müssen zur Konservierung der Außenhaut leiH herausnehmbar sein. Die Vorderkante der Regale ist etwa 40 nun hoch zu bördeln. Die Reg» sind durch Zwischenwände zu unterteilen und durch Winkel oder Flacheisen angemessen au8m steifen. Vor sämtlichen Regalen sind Vorlegeleisten anzubringen.

Bei Lasten in der Stauung empfiehlt es sich, für die Durchführung von Rohren und LuV kanälen unter dem untersten Regelboden und über dem obersten Bord genügend Raum ftei $ halten.

Stehpult, 1100 mm hoch, neben Eingangstür, Oberteil mit Schreibfläche 600 X 500 wq und darunterliegendem Schubkasten. Unterbau 400 mm tief auf 150 mm hohen Füßen ini 2 Türm und 2 Zwischenböden. Über dem Stehpult schmale Regale zum Ablegen von Büchch

Schränke mit mehreren Zwischenböden, nur für Gegenstände, die unter Verschluß lagn müssen. Die Türen sind der Höhe nach zu unterteilen und möglichst schmal zu halten, da« der Raum nicht zu sehr beengt wird. Türschlösser oder -Vorreiber. Schränke, die bis auf & Deck herunterreichen, sollen einen aufgeschweißten Sockel aus 1,5 mm dickem Stahlblech erhaltn Der unterste Schrankboden ist mit Deckel oder Klappe zu versehen, damit das Deck im Bereis des Schlankes konserviert werden kann.

Zur Befestigung der Seiten und Böden an Wasser- oder öldichten Schottm sollm FlaW eisenstücke 30 x 3 von 80 mm Länge an den Schottwänden angeschweißt werdm. Zur Befesti» gung der Sockel an Deck sollen durchlaufende, wasserdicht an Deck zu schweißende FlacheiM 30 X 3 verwendet werdm.

Arbeitstisch nur dort, wo das Hellegat gleichzeitig als Arbeitsplatz dient. TischhöW 900 mm, Tischbreite je nach Raumverhältnissen 500 bis 700 mm, Sockel auf Deck 80 mm ho« Tischplatte aus 40 mm dickem Holz. An Vorderkante ein Winkel 40 X 4. Unterbau mi Schubkästm, Türen, Boden und Zwischenböden. Deckel im unteren Boden wie vorher.

Oberhalb des Tisches schmale Regale bzw. Schubkasten zum Ablegen von Werkzeugin« Derbrauchsstoffen. Schubkästm 400 x 300 X100 mm mit Vorreibern gegen HerausgleitaM Teilweise Unterteilung in kleine Fächer.

Kiste für Twist und Putzzeug in jedem Hellegat. Höhe über Deck 750mm, DW 700 mm, Länge je nach Raumverhältniffen mit aufklappbarem Vorder- und Oberteil. Dort«« klappe mit Riegel. 80 mm hoher Sockel auf Deck, Boden mit Deckel wie vorher.

Richtlinien für Die Kleiderkammer soll zur Lagerung und Ausgabe von blauem Zeug, ParabezE die Ausstattung Unterzeug, Strümpfen, Mützen, Schuhen, Abzeichen sowie sonstigen Zubehörteilen für ll«W der Lasten, Hel- sonnen dienen. Der Raum ist gegen Feuchtigkeit zu wegern,' sämtliche Regale, Zwischenbö^V legats usw. und Schubkästm sind mit Granitol zu bekleben.

Einrichtung: Stehpult in der Nähe der Tür, großer Tisch (Platte mit Linoleum) iM Ablegen von Zeug, Unterbau mit Schubkästen und Schränk/ Schränke mit Schubkästm dichten Türm. Die Schubkästm sind einzuteilen in kleinere Fächer für Knöpfe, Abzeichen nW Außerdem sind Schränke mit Zwischenböden und offene Regale in Abständen von etwa 450 anzuordnen. Die Regale, etwa 500 bis 600 mm breit, sowie die Schrankzwischenböden aus mehreren nach unten umgebördeltm Blechstreifen (etwa 120 mm breit, Zwischenra»M

50 mm, Bördelung 20 mm) bestehen. Für die Auflage der Blechstreifen sind Winkel 25 ^ vorzusehen, die an den Trennungswänden zu befestigen sind. Abstand der TrennungSwä^ etwa 1200 mm. Der vorderste Streifen der einzelnen Regale ist gegen Durchbiegen verW auszüführen. Zum Schutz gegen Verstauben des Zeugs ist vor sämtlichen Regalen eine Star^ aus '//'Gasrohr zur Befestigung eines Vorhanges anzubringen. Stangen zum Aushängyi von Schuhen an geeigneten Stellen.

Eingangstür mit Ausgabeklappe.

Die Reserve-Kleiderkammer, die vorwiegend zum Lagern von Tropenzeug die«, soll, ist erst vor Antritt einer Auslandsreise des Schiffes einzurichten.

Das Bootsmann8Hellegat soll zur Aufbewahrung und Ausgabe von Reinigung gerät, wie Besen, Schrubber, Pützen, Rostkratzer, Blöcke, Tauwerk, Farbe, Pinsel u.^ hergerichtet werden.

Einrichtung: Arbeitstisch, Regale zum Verstauen des Gerätes, Stangen an der Dich mit Haken.

In der Bootsmannslast sollen vorwiegend das Reinigungsgerät, wie Besen, Schrubb« Feudel, Wischtücher, Rostkratzer sowie sonstiges Arbeitsgerät für Bootsmann, untergebrus werden. In dieser Last oder in einem anderen geeigneten Vorratsraum ist auch der nur no< in geringen Mengen an Bord erforderliche Sand zu lagern.

Einrichtung: .1 Stehpult, Kiste für Twist und Tauwerk, Kasten für Sand, Schrär mit dichten Türen und Zwischenböden, Regale in Abständen vor« 350 bis 400 mm (unterfil Regal etwa 50O mm über Decks, außerdem nach Bedarf verschließbare Wäschespinde fi Bettwäsche und Handtücher der Kammerbewohner.

In der Tau last sollen Stahltroffen, Ladegeschirr, Tauwerk und Sonnensegel verst« werden. Der Fußboden ist mit Holzgrätingen auszulegen. Möglichst 9VO mm breite, zwl flügelige Eingangstür.

Besondere Einrichtungen sind nicht vorzusehen.

Das Segelhellegat soll zur Unterbringung von Kojenzeug, HängemattSbezügq Wolldecken, Takelzeug, Handtüchern, Bezügen u. dgl. dienen.

Einrichtung: Für Kojenzeug dichte Schränke mit mehreren Zwischenböden in etm 300 bis 35O mm Abstand, für die übrigen Gegenstände Regale in Abständen von et« 500 bis 600 mm. Arbeitstisch an geeigneter Stelle. Die Bordwand ist dicht zu wegtt^

Das Steuermannshellegat soll der Unterbringung und Ausgabe der Flagg«» Flaggensäcke, Laternen usw. sowie des nautischen Geräts dienen, soweit dieses nicht in beW Instrumentenkammer untergebracht werden kann. Die Flaggen sind in offenen Regalen, Flaggensäcke in einer Kiste zu lagern. Auf Schiffen mit besonderem Signalhellegat kann bM Steuermannshellegat entsprechend verkleinert werden.

Signalhellegat (nur auf größeren Schiffen) möglichst in der Nähe der Brücke fürW Unterbringung und Ausgabe der Flaggen, Flaggensäcke usw.

Die Flaggen sind in offenen Regalen, die Flaggensäcke in einer Kiste zu lagern.

Im Zimmermannshellegat sind unterzubringen.' Werkzeuge, Schrauben, NögtW Tanchergerät, Staufferfett, Linoleumkleister, Twist, Geräte für Kutter usw.

Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, darüber mehrere Schubkästen mit kleinen Fächer« die durch Dorreiber gegen Herausgleiten zu sichern sind, Schränke mit Drahttüren für zeuge, Regale in Abständen von etwa 150 mm für kleinere, von etwa 300 bis 350 mw E größere Gegenstände, Kiste für Twist und Putzzeug.

Pumpenmeisterhellegat ^(mit Arbeitsstelle auf Schiffen und gegebenenfalls Sonderschiffen).

Einrichtung: Arbeitstisch, Regale für Werkzeug, I Schränk mit etwa 6 bis 7 SchudlätM der erforderlichen Arbeitsplätze richtet, mit Platz für Schraubstock, Unterbau mit Schubkäb« und Schränken, über dem Tisch schmale Regale für Werkzeuge, Schubkasten für MattN« in Größe von 400 X 300 X 100 mm, Regale zürn Verstauen von Schläuchen, Mundstälk««

Schlüsseln usw., Regalabstand etwa 300 bis 400 mm, ein Schränk mit Drahttüren ^i Zwischmböden, Kiste für Twist, ein wasserdichter Kasten mit wd. Deckel und Bodenhahn ^1 Aufbewahren von Gummimaterial für Schiffbauzwecke/ Abmessungen gemäß B.B.V. — 8.1

Auf Booten ohne Pumpenmeisterhellegat ist der wasserdichte Kasten in der Sachverwalterl<»M unterzubringen.

Malerhellegat, zugleich Arbeitsraum für Maler.

Einrichtung: 1 Arbeitstisch, Schränk zmn Aufbewahren von Pinseln, Regale (in ständan von 300 bis 400 mm) für Farbe in Dosen zum täglichen Gebrauch. Fächer zum Unter,« bringen von Reserveglaspmtten.

Auf größeren Schiffen ist für den Bootsmann an Oberdeck in Nähe des Bootsmanns Hellegats ein kleiner Raum mit Arbeitstisch für Farbenausgabe vorzusehen.

Lazarettheilegat s

*                                                                                     } Einrichtung gemäß A. B. B. II Nr. 6 ö I.

Lazarettlasi; )

Im Feuerwerkerhellegat sollen vorwiegend die Kästen mit Ersatzteilen für dir» Geschütze lagern.

Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch mit Holzplatte, Unterbau mit Schubküsten und! Schränken, darüber Regale bzw. Schrrbkästen, Abstand der Regale etwa 450 bis 500 nun! ferner Schränke mit Drahttüren und Zwischmböden, Kiste für Twist, Stangen an der Dvka mit Haken usw.

Die Einrichtung ist zweckmäßig im Einvernehmen mit dem Baubelehrungskomman» einzubauen.

Das Artilleriehellegat soll vorwiegend der Lagerung und Ausgabe von Ersa« und Zubchörteilm für die Artillerie dienen.

Einrichtung: Arbeitstisch, Regale für Werkzeuge, Schränk mit etwa 6 bis 7 Schi« kästen in Größe von je 500 x 400 X100 mm, die in kleine Fächer zu unterteilen sind, Regals in Abständen von 200 bis 300 mm, Kiste für Twist. Die Eingangstür ist mit einer Am gabeklappe zu versehen.

Im Hellegat für Artillerielandungsgerät sollen Stahlhelme, Kästen mit Z« behör und Ersatzteilen für Maschinengewehre u. dgl. untergebracht werden.

Einrichtung! Stehpult, Schränke für Lederzmg, Regale für Kästen usw.

Einteilung des Raumes ist zweckmäßig nach Ausmaßen der zu verstaumdm Geräte un)| im Einvernehmen mit dem Baubelehrungskommando vorzunehmm.

In der Artillerielandungslast sollen artilleristische Zubehörteile gelagert foertaJ Einrichtung: Stehpult, Regale mit 300 und 400 mm Borbabständen.

Im Artilleriemechanikerheklegat sollen Kästen mit Zubchörteilm für Artillerie und Meßinstrumente lagern.

Einrichtung: Arbeitstisch und Regale, die nach Ausmaßen der Geräte und nach Angaitl der Baubelehrung anzusertigen' sind.

Im Artillerieelektrikerhellegat sollen vorwiegend Ersatz- und Zubehörteile für dieß Artillerie untergebracht werden.

Einrichtung: Arbeitstisch, Regale sür Werkzeug, I Schränk mit etwa 6 bis 7 Schubkast« in Größe von 500 x 400 x 100 mm, unterteilt in kleine Fächer, I Kiste für Twist, Regale J^l Bodenabständen von 200 bis 300 mm.

Die Eingangstür zum Hellegat ist mit einer Ausgabeklappe zu versehm.

Die Handwaffenlast muß gut zugänglich sein und eine für die Ausgabe der WaßM zweckmäßige Lage habm.

Einrichtung: Arbeitstisch mit Unterbau zur Lagerung des GewehrreinigungsmateriaiW Regale mit Halterungm für die liegend zu verstaumden Karabiner mit zugehörigen Seit^W gewehren. Schränke mit Borden in 300 mm Abstand für die Unterbringung des Koppelzeugk-J Eisenhalterungen sind mit Leder zu benähen.


Raum für Druckflüssigkeit ohne besondere Einrichtung außer Halterunge« M Kannen. Etwaige anznbringende Borde müssen aus durchlochten Blech hergestellt werde«,» der Raum berieselt wird.

Das Hellegat für Kopffernsprecher soll vorwiegend zur Lagerung und ReparaM der Reserve Kopffernsprechcr dienen, die übrigen Kopfhörer sind jeweils an den GebrauchZsteM unterzubringen.

Einrichtung: Arbeitstisch, Schränke für Kopffernsprecher mit Fächern in ISO mm Abstq» 320 nun Tiefe und mit Schiebetüren, hoher Schränk für Material und Sicherungen, mehrst i unterteilt mit Schubkasten verschiedener Größe für Sicherungen (Höhe 60 bis 100 mm), j übrigen Zwischenböden in Abständen von 200 bis 300 mm.

Im Torpedohellegat unterzubringende Geräte nach Angabe der T. I.

Einrichtung: Schränke und Regale für Torpedogerät, Schränke für Leder- rmd Arbeit! zeug, Schreibgelrgenheit für I Mann.

Einteilung des Raumes nach Ausmaßen i«s zu verstauenden Torpedogerates im Eindh nehmen mit dem Baubelehrungskommando.

Im Gasschutzhellegat unterzubringende Gerate nach Angabe der T. I.

Das Hellegat muß mit Rücksicht auf die an den Gasschutzgeräten befindlichen Gum, teile an möglichst kühler Stelle im Schiff angeordnet werden. Höchsttemperatur 15° s Heizungskörper und Heizungsrohre dürfen weder eingebaut noch durchgeführt werden.

 

Einrichtung: 1 Arbeitstisch (Platte mit Linoleum), darüber Wandschrank mit vech baren Borden für Gasmaskenzubehörteile, Regale für Gasmasken, Filterbüchsen, & Patronen, Sauerstoffflaschen usw. Die Abstände der Regale sind nach den Abmessungen zu verstauenden Geräte zu bemessen.

Zum Aufhänger, von Gasschutzanzügen sind an der Decke des Hellegats Stangen an bringen. Platz für drei große Sauerstoffvorratszylinder mit Umfüllpumpen ist vorzusehen.

Die Mannschastsgasmasken weiten in den Mannschaftsspinden, die Flottenatmer besonderen Spinden (siehe 8III 8) aufbewahrt. Im Gasschutzhellegat soll nur das Resnl gasschutzgcrät lagern.

Das Maschinenhellegat soll vorwiegend zur Unterbringung und Ausgabe v Werkzeug, wie Feilen, Bohrer, Schraubenschlüssel, Zangen, kleine Ölkannen usw., ferner« Feuerlöschern, Dosen mit Füümaterial hierfür, Feuerschutzfarbe in Dosen, Dichtungsmateü usw., dienen.

Einrichtung: Schrcibpult, Arbeitstisch, Regale für Werkzeug in kleinen Abständen, ach dem Regale in Abständen von 350 bis 400 mm, mehrere Schubkästen, in kleine Fächer uch teilt, Schränke für kleine Sachen, Schlüffelspind, Kiste für Twist und Putzzeug.

In der Maschinenlast unterzubringende Gegenstände: Wasserstandsgläser, Manornetl! Dootsfahrgerät, Ersatzteile str Maschinen, Twistballen (600 x450 mm bzw. 450 X 550 um u.dgl.

Einrichtung: Für kleine Gegenstände Schränke mit Drahttüren und Zwischenböden, s Twistballen und größere Sachen Regale in Abständen von 500 bis 600 mm, Stauplatz mehrere Tafeln Blech, Schreibgelegenheit für I Mann.

Laboratorium für Öl und Wasser. Auf großen Schiffen sind hierfür getreust Räume vorzusehen.

Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, Gerätespind, Regal für Reagenzgläser, SpüM aus säurebeständigem Werkstoff (Bleiblech, säurebeständiges Steingut). Im übrigen nac^ R gaben der Schiffsmaschineninspektion und nach A. B. V. — MII22 —.

L-Hellegat für Lagerung und Ausgabe von elektrischen Verbrauchsgegenständen I Werkzeugen des L-Abschnitts.

Einrichtung: Schreibpult, kleiner Arbeitstisch mit Platz für Schraubstock, darüber ich«'' ■ Regale zum Ablegen von Werkzeugen, Schränk mit mehreren Schubkästen, die in kleine zu unterteilen sind, herausziehbare Regale für Sicherungen in Abständen von 00 mm, sts^I kleine Fächer unterteilte Regale in Abständen von etwa 200 mm zum Verstauen von kleine Kiste für Twist.

Beachte auch G. f. e. A. Abschnitt IN 8 14 und A. B. V. — M II 34 —.

QLast für die Lagerung von elektrischen Verbrauchsgegenständen, wie Birnen, SchaltnA Steckdosen, Fassungen, Sicherungen, Ersatzgläser und Ersatzteilen für Motoren.

Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, Schränke, in kleine Fächer unterteilte Regale, Hei^s Kiste für Twist.

In der Last für feuergefährliche Farben sollen Spiritus, Terpentinöl, Firni« < Benzin, Benzol, Petroleum für Reinigungszwecke, Schiffsbodenfarbe u. a. aufbewahrt werden» Anzahl und Größe der Verpackungsgefäße für die Tvrpedoverbrauchsstoffe nach Angabe dn» T. V. A.

Einrichtung: Regale sind dem vorhandenen Raum und den zu verstauenden Gefäßen an^ passen. Kanister und größere Gefäße sind gegen Umkippen zu sichern. A. B. B. Nr. 41 j« zu beachten.

Die Sachverw alter last soll zur Lagerung und Ausgabe für folgende DerbrauchsstH dienen: Farbe, Fette, Seife, Soda, Besen, Schaufeln, Putzmaterial, Twist, Segeltuch, Schreib, Material usw.

Einrichtung: 1 Schreibtisch von 800 nun Höhe (Länge und Breite nach Ortlichkrit^ Unterbau mit 80 mm hohem Sockel, Auszügen und Schränken,' Boden mit Deckel un^ Zwischenböden, Schubkästen, etwa 400 X 300 x 100 nun groß, in mehrere Fächer unterteil^ Schränke mit Zwischenböden für kleinere Sachen, Regale in Abständen von 300 bis 400 nun (unterster Boden 500 mm über Deck), große Kiste für Twist und Putzzeug, Twistkasten mi Überfällen, Schränke mit Vorreibern und Augen zum Einhängen von Vorhängeschlössern. ]

Außerdem sollen in der Sachverwalterlast untcrgebracht werden: Backsgcschirr, Kaffeckrssel große und kleine Teller, Tassen, Wassergläser und -Karaffen.

Einrichtungen hierfür: 1 Stehpult, Schränke mit Zwischenböden in etwa 200 bis 250 ma Abstand, Regale für Backsgeschirr in etwa 400 bis 500 mm Abstand (unteres Regal etÄ 600 min über Deck),' außerdem Tellerborde nach Anzahl der zu verstauenden großen uni kleinen Teller, Taffenhaken an der Decke, Kiste für Twist usw.

Funkhellegat, Sperrhellegat, Räume für Scheibenmaterial, Turn-^ Fecht« und Zielgerät, Musikinstrumente.

Einrichtung: Einteilung der Räume zweckmäßig nach Ausmaßen der jeweils zu verstW enden Geräte und im Einvernehmen mit dem Baubelehrungskommando.

Für die Einrichtung des Nachrichtenmittel-Hellegats sind die erforderlichen Angaben von der schiffskammerbildenden Werft (Maschinenbau, Abtlg. Elektrotechnik) einzuholen.

Die Fnstrumentenkammer und die Kartenkammer sind nach A.B.B. Nr.83 und nach Musterzeichnung auszustatten.

Last für Motorbootzubehör. Einrichtung: Wenn Raumverhältnisse es gestattet Arbeitstisch, darüber kleinere Wandschränke mit 2 b'is 3 Fächern, 1 Schränk mit Fächern m 200 und 300 mm Abstand, Regale mit Borden in 400 mm Abstand.

In der Last für Flugzeugeinrichtungen sind Staueinrichtungen für Gerätes Material und Ersatzteile einzubauen.

Proviantlasten:

Bei der Anordnung der Lasten für Lebensmittel ist zu beachten, daß die Räume von große? wärmeführenden Rohren, von Ventilen, wie z. B. Flutventilen usw., nach Möglichkeit f# gehalten werden.

Die Staugerüste sind so anzuordnen, daß ein günstiger Luftumlauf erzielt wird.

Für unterteilte Proviantlasten sind zwecks Auskühlung der einzelnen Räume Drahtgittkv türen vorzusehen.

Kommandanten-, Offizier- und Oberfeldwebellast

Die einzelnen Lasten müssen verschließbar sein. Türen aus Winkelrahrnen 35x4 ^ Maschendraht. Trennungswände etwa 1,5 mm, Regale 1,3 mm, Jlaschenborde 0,8 mm^ Jede Last ist in eine Abteilung für Lebensmittel, eine Abteilung für Getränke und eine solches zollpflichtige Sachen zu unterteilen.

Einrichtung der Abteilung für Lebensmittel: Regale zum Lagern von Konserven rw^ anderen Lebensmitteln in Abständen von 350 bis 400 mm, ein Holzbord und an der De^ Stangen mit Haken.

Einrichtung der Getränkeabteilung: Herausnehmbare Flaschenborde aus gewelli^L Blech, den Flaschen angepaßt/ etwa 1000 mm lang/ 650 mm breit für 2 Reihen Flaschen vorM einander oder 300 mm breit für 1 Reihe Flaschen, Aussteifung der Borde an Vor« und HinterZ kante durch je einen Winkel 40x20x3- Als Auflage für die Borde kleine WmkelfiüM 25 x 3 etwa 60 mm lang, die an den Trennungswänden zu befestigen sind. Borde geK» Herausfallen der Flaschen nach hinten um 150 bis 200 mm geneigt, oberstes Bord ohne Neigung zum etwaigem Verstauen von Flaschen in Kisten. Abstand der einzelnen Borde voneinandch 200 mm.

Die Getränkeabteilung ist an möglichst erschütterungsfreier Stelle des Schiffes anzuordne^ Einrichtung der Abteilung für zollpflichtige Sachen: Regale für Konservm um andere Lebensmittel, Flaschenborde und ein verschließbarer Schränk für Tabakwaren.

Die Kantinen!äst soll zur Lagerung für die in der Kantine verkäuflichen Sachen dienn^

Einrichtung: Stehpult, Schränke mit Türen und Regalen, Stangen mit Haken an bt^ Decke. Wenn nur 1 Kantinenlast vorhanden, ist ein Teil des Raumes für zollpflichtige Sachns abznschotten, sonst zweite Last als Zollast einrichten. Soweit eine besondere Bierlast nicht vor^ gesehen ist, ist in der Kantinenlast, wenn angängig, eine freier Platz zum Verstauen von Bich fässern vorzuschen.

In der Fleischlast sollen Konserven ausbewahrt werden.

Einrichtung: Regale in Abständen von 350 bis 400 mm. Aufteilung nach den jeweilig« Raumverhältnissen.

Dr'otlast. Für die Lagerung der Brote sind zweckmäßig Holzgrätinge einzubauen, a» denen das Brot (10 bis 12 Stck) in 2 Reihen voreinander lagert. Bauart der Holzgrätingk Holzrahmen 941 bzw. 788 mm lang, 650 mm tief, 50 mm hoch mit Zwischenfächern für^ l^ bzw. 10 Brote und 10 mm dicken Holzsproffen. Die Holzgrätinge, in 200 mm Höhenabstani sollen auf Winkeln 25 x 3 gelagert werden, die an senkrechten Stützen zu befestigen sind. Es stützm: L 35 X 4. Alle Einzelheiten sind aus der Musterzeichnung »Brotstaugerüst« ersichtlit Gegen Herausgleiten sind die Holzgrätinge durch Flacheisen an Vorderkante Gestell zu sichtM Brotgröße etwa 280 X 130 X 120 mm.

Bei beschränkten Raumverhältnissen für die Brotkasten dürfen der Abstand der Hof grätinge von 200 auf 300 mm erhöht und die Brote in 2 Lagen übereincmdergestaut werde^

Die Trockenlast soll zum Lagern von Mchl, Hülsenfrüchten, Suppenpulver, Kajfch Räucherwaren usw. dienen.

Einrichtung: Für Mehl Holzborde, in ihrem Bereiche Lattenwegerung, übrige Einric tung: Regale in Abständen von 350 bis 400 mm Abstand (unterer Boden 500 mm über Dech Stangen mit Haken für Räucherwaren an der Decke in den Gängen.

Die Kartoffellasten sollen eiserne Umschyttungen erhalten. Wände und Decken fi«! gemäß 8125 6 zu wegern und mit herausnehmbaren Lattengrätingen zu versehen. Für eint/ wirksame Durchlüftung ist Sorge zu tragen,' die verzinkten, durchlochten Lüftungsrohre müM bis zum Boden reichen, siehe auch 8154. Im darüberliegenden Deck ist eine Einschültöffnu« und an der tiefsten Stelle des Bodens eine Entnahmeöffnung mit Schieber oder Staubrett vo« zusehen. Die Schütthöhe der zu lagernden Kartoffeln darf 1 m nicht übersteigen,' bohe Raua sind daher entsprechend zu unterteilen, ohne daß jedoch die laufende Kartoffelentnahme daduri erschwert wird.

Für die Lagerung von Frischgemüse ist möglichst in der Nähe der Mannschaftsküche ti^ kleiner luftiger Raum mit einer Anzahl Regale vorzusehen.

Sonstiges.

In dem Raum für Regenzeug soll das Ölzeug frei hängen können. Für gute LüM durch Fenster, Luftöffnungen usw. ist Sorge zu tragen.

Außer Benutzung befindliche Feuerlösch- und Reinigungsschläuche Räumen zu lagern, deren Temperatur im allgemeinen 5° nicht unter- und 25° nicht schreiten soll.

Einrichtung der Schlauchlasten: Regale für Ersatzteile mit Borden in etwa 300 mw Höhe, 1 Regal für Feuerlöschschläuche, 1 Stauraum mit großem Luk für die Olschläuche^A Einrichtung für Olübernahme in See, auf günstige freie Förderwege zu diesem Raum ist J achten. Übrige Einrichtung nach Angabe der Baubelehrung.

Der Kühlraum soll einen Vorraum erhalten, der durch eine isolierte Schleuse zugängM zu machen ist und der in bezug auf Einrichtung, Wegerung und Kühlung so anzuordnen ist, dM er im Bedarfsfälle mit als Ki'chlraum verwendet werden kann. Im eigentlichen Kühlraum für jede Messe und für die Kantinenvorräte verschließbare Abteilungen vorzusehen, die doM Dorraum aus getrennt zugänglich sein muffen. Trennungsschotte stehe 8120. Die ersordM liehen Regale sind einzubauen. Für die Lagerung von Fleisch sind unter der Decke verzink« Eisenstangen in 360 nun Abstand anzubringen, an denen verzinkte Fleischhaken in 225 ww HM fernung voneinander anzuordnen sind. An den Wänden sind 2 Reihen verzinkte Haken veM zusehen.

In dem für die Mannschaften vorgesehenen Teil des Kühlraumes sind für eine ek« erforderlich werdende Fleischlagerung auf dem Boden 3 mrn dicke, verzinkte Lochblech-GrätW so vorzusehen, daß zwischen dem Boden des Raumes und den Grätingen ein Zwischenraum dq 50 mm Höhe für Kaltluftkühlung des Fleisches bleibt. Die Grätinge sollen der BodenstLs entsprechend so unterteilt werden, daß eine handliche Größe vorhanden ist.

Ferner sind für die Unterbringung von kleinerem Kühlgut an geeigneten Wänden b Mannschaftskühlraumes Aufhängevorrichtungen aus verzinktem Stahl oder Leichtmet, [ (kupferfreie Legierungen) anzubringen.

Einrichtung der Kühlräume auf Booten gemäß 8. B. V. — S —.

Die Kühlmaschinenräume sind möglichst so anzuordnen, daß Störungen der Hon anlage vermieden werden.

Die Ei8last soll von dem Kühlmaschinenraum und vom Treppenraum aus zugänglich feil Trinkwasserzellen

Waschwasserzellen > Beachte A. B. B. Nr. 74.

Speisewasserzellen

Kondensatzellen — KI Ah 12839 v. 12.9.14 (Anhang 6) ist zu beachten —.

Olbunker und Öltanks sind möglichst nicht unter oder neben Lasten für Mundvorrä zu legen. Wenn es sich nicht vermeiden läßt, muß bei dem Bau solcher Bunker und Taick l bei der Anordnung ihrer Mannlöcher und beim Einbau der Ölleitungen besondere Sorgst darauf verwendet werden, daß keine Olgase nach den Vorratslasten übertreten können. 3 solchen Fällen sind die Mannlöcher zu den Olbunkern und -tanks in besonderen Vorräiimtl anzuordnen, deren Wände bis etwa 400 mm über dem tiefsten Punkt des Borraums ölöH im übrigen wasserdicht auszuführen sind. Alle Ölleitungen, Entlüftungsrohre, FernmeßeinriE k tungen usw. sind innerhalb dieses Vorraums in die Bunker oder Tanks zu führen, so t« I auch bei Undichtigkeiten oder Reparaturen an den Leitungen usw. keine Olgase in die Vorrach i räume übertreten können. Die Vorräume sind durch besondere Abluftkanäle künstlich? entlüften.

Zellen, Bunker und Tanks, die an der Bordwand liegen, dürfen je nach der Schiffsart i^ t zu 0,70 bzw. 0,85 ihres Rauminhaltes gefüllt werden. Für die übrigen Zellen, Bunker W k Tanks ist eine Füllung bis zu 0,85 bzw. 0,95 ihres Raumgehaltes zulässig, brach» ü. 8. V. — 8 —.

Wegen des Abstandes der Flüssigkeitsoberfläche von Munitionsstapeln vgl. A.B.B. 9& I I (Neuentwurf).

Für die Aufstellung eines Fasses Petroleum für ReinigungSzwecke ist ein geeigneter ^ I auf freiem Deck vorzusehen. Das Faß muß gegen Seeschlag und Sonnenstrahlen geschützt st I und sich bei Feuersgefahr leicht über Bord werftn lassen. Die erforderlichen Halterungen st» anzubringen. Gegen die Verunreinigung de- Decks durch Petroleum sind Vorkehrung^ E l treffen.


 

Schwere Einrich­tungen

Unter 8128 sind von den unter Einzelheiten aufgeführten Einrichtungen nur die schwer«,,» nicht unter 8III7 fallenden zu verwiegen, wie: Augen zum Stauen und Zurren schwer« V Gegenstände, Bügel, Fleischhaken, Haken, Halter, Plattformen usw., soweit sie nicht ihr«! Natur nach unter 8II22 fallen. Die Fleischhaken sind gegen Gleiten zu sichern.

Bei Anordnung der Staugerüste für die Lasten ist darauf zu achten, daß Pumpen, ManD löcher, Rohrleitungen usw. möglichst in den ohnehin vorzusehenden Gängen liegen, so d-ßz besondere Zugänge hierfür nicht erforderlich sind. Ebenso ist beim Einbau der erwähnt«,! Einrichtungen nach Möglichkeit auf die zweckmäßige Lage der Staugerüste Rücksicht zu nehm«,.; Für den Einbau der letzteren sollen in erster Linie Wände und Ecken ausgenutzt werden, damit Platz zum Verstauen größerer Gegenstände bleibt.

Umschottungen siehe 8 110 und 20.

Kettenkasten und deren Einrichtungen siehe 8127 bzw. 8110 und 8 H II.

Wegerungen siehe 8125.

Lüftung siehe 81 54.

Türen und Deckel siehe 8111, 8II4 und 8II8.

Treppen, Leitern und Tritte siehe 8II 5.

Einrichtungen für Wasser siehe 8II9.

Davits für Proviant- und Lastenübernahme sowie Beschläge siehe 8II22.

Anstriche und Zementierungen siehe 8IV.

Einrichtungen der Llbunker siehe A. B. V. — M12 — und — MII14 —.

S I Gruppe 29 Deckstützen

Deckstützen aus nahtlos gezogenen oder gewalzten Rohren sind unter den Unterzögen bzw. Balken der Decks nach Maßgabe der Zeichnungen und der B. B. V. — 8 — aufznstellen. Abmessungen der Rohre nach Normblatt DIN 2448.

An Orten, wo es sonst die Verhältnisse erfordern, sind nach Bedarf weitere Stützen anzubringen. Wo erforderlich, sind die Stützen klappbar einzurichten.

Die mit X IA 431/11 v. 27.1.1912 (Anhang G) erlassene Vorschrift über die Abstützunz^ von Decksbalken ist zu beachten. Zur zug- und druckfesten Verbindung der Rohre mit den Decks, Unterzügen und dem Innenbodcn sollen Stegplatten dienen, die in die entsprechend aufgeschlitzten Rohre einzuschweißen und mit dem Deck oder den Decksaussteifungcn zu vernieten oder zu verschweißen sind. Beachte die zu vorstehender Vsg. gehörigen Skizzen.

Werkstoff für Deckstützen nach Vorbemerkung 4 b (Nahtlose Rohre aus Flußstahl).

Allgemeines zu den Gruppen 8130 bis 35 (Vertikalpanzerungen)

Art und Verteilung der Panzerung, ungefähre Abmessungen und Bolzenverteilung sind der Zeichnung »Panzerabwicklung« zu entnehmen.

Für die Bearbeitung des Panzers, die Anordnung von Durchbrechungen, die Anbringung einer Holzhinterlage, die Panzerbefestigung und -Verbindung sowie für das Anbringen wM Einrichtungen an, Panzer ist die A. B. B. II Nr. 10 rnaßgebcnd, soweit nicht Zeichnung und■ B. B. V. — 8 — andere Angaben enthalten. Für die Panzerbolzen und Panzerschraukeg ist statt des Kordelgewindes Rundgewinde nach DIN 405 zu wählen.

Entgegen der A. B. B. II Nr. 10 Abschnitt IV sind sämtliche Panzerlaschrn aus Ww»/^ herzustellen.

$7           8130,31,32,33

SI Gruppe 30 Seiteupanzer

Siehe 8. L. V, L130 —.

81 Gruppe 31 Zitadellpanzer

Siehe 8. 8. V. — 8131—.

81 Gruppe 32 Kasemattpanzer

Siehe 8.8. VM- 8132

8 1 Gruppe 33 Geschütztürme

DrehtürmeO)                                          Für die Aufstellung der Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie sind dir W

sonderen Bauunterlagen maßgebend.

» Barbetten °) und

Turmunterbauten der schwere« Artillerie

BarbettenO)                                            Die Dicke, Zahl und Form der Panzerplatten der Barbetten sind der Zeichnung »PanM

abwicklung« zu entnehmen. Die Platten sind nach Maßgabe der Zeichnung am oberen nach innm abzuschrägen. Es ist mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, daß der obM Rand der Barbetten vollkommen waagerecht und eben eingebaut wird. Die senkrechten platW stöße sind durch Verkämmung und Laschen zu verbinden. Der Schraubenabstand soll vier Durchmesser betragen. Die Laschen sind am oberen Ende abzurunden. Von OberkaM Barbette bis obere Einspannstelle des Turmunterbaues sollen Versenkkopfschrauben verwe«W werden.

Der geringste Abstand zwischen Oberkante Barbette und Drehturm soll, soweit H ß. B. V. — 8 — nichts anderes vorschreibt, 50 nun sein. Etwa vorhandene Ungenauigk^ dürfen höchstens > 20 mm betragen. Die Abstände sind während des Baues nach Maßg^ der Vfg. vom 8.3.1913 — KI Be. 16609 — (Anhang G) festzustellen. Das Ergebnis zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die in den Zeichnungen »'Geschützstände der schwere« tillerie« angegebenen Höhenmaße sind genau einzuhalten.

°) Vgl. Zusammenstellung V (Anlage zu 8 5 IV der Lirftrvorschrift).



58 Sl33


In jeder Barbette ist nach später einzuholenden Angaben eine ZugangsöffnungyM Panzertür nach Maßgabe der Zeichnung vorzusehen.

Mit den Decks sind die Barbetteplatten nach Zeichnung »Geschützstände der schweiM Artillerie« zu verbinden. Die Decks sollen gegen die Barbctten abstoßen. Wo verstärkte Du« oder die zur Einspannung der Geschützstände dienenden Platten gegen den Barbettepan^ stoßen, sind Paßstücke anzuordnen, damit die Platten gut an der Barbette anliegen.

Zwischen dem Boden des Turmüberhangs und den festen Schiffsteilen sollen etwa 100 wM Lust bleiben.

Beachte die Zeichnungen »Geschützstände der schweren Artillerie«.

Für Hülsenauswurf und Einsteigleitern beachte 8148.

Steigeleitern an den Barbetten siehe 8II 5 c.

Turmunterbauten

Für die Berechnung der Turmunterbauten sind die größten Beanspruchungen zugruM zu legen, die sich aus dem Gewicht der Drehtürme und dem Rückstoß der Geschütze ergebn!

Die Mantelplatten der Turmunterbauten sollen nach Maßgabe der Zeichnungen »Geschütz« stände der schweren Artillerie« auf dem Panzerdeck über den hierfür vorzusehenden Querschotts und Turmtragelängsschotten stehen. Auf dem Panzerdeck sollen sie achteckigen Grundriß halten, der nach oben allmählich in einen Kreis übergeht.

Der Mantel der Turmunterbauten ist aus Platten herzustellen und mit dem Panzerd« durch Schweißung zu verbinden.

Die Mantelplatten sollen aufrecht stehen und in ganzer Höhe in einer Länge durchlauf» Die Plattennähte sollen geradlinig verlaufen und sind zu schweißen.

Die an dem Mantel anzubringenden austechten Versteifungen sollen von der Deckplam des Turmunterbaues (Geschützplattform) bis zum Panzerdeck in einer Länge durchlaufen um mit der Geschützplattform und dem Panzerdeck nach Maßgabe der Zeichnungen Verbuni« werden. Gegen Verkanten sind sie durch Kränze zu stützen. Als Versteifungen fi« aus Platten geschweißte ^-Stahle zu verwenden.

Die Mantelfläche ist so zu formen, daß die Mallkanten der Versteifung geradlinig verlaufen.

In die Turmunterbauten sind Zugangsöffnungen nach Maßgabe der Zeichnungen einm schneiden. Die Türen oder Deckel sind verschließbar und wasserdicht auszuführen. Die W nungen sind durch Schlingen zu fassen, die Schwächung des Mantels ist durch Dopplung» auszugleichen.

Auf dem Mantel ist für den Lafettensockel eine vollkommen waagerechte und ebene Platq form (Geschützplattform) herzustellen, und zwar durch eine auf den Mantel aufzuschweißeni« Topplatte, deren Dicke nach dem Abdrehen mindestens 60 mm betragen muß. Die in dou Zeichnungen eingetragenen Höhenmaße für die Lage der ausgerichteten Geschützplattformen M genau einzuhalten.

Die Stöße der Plattformplatten sollen unter sich und mit den Stößen der Lafettensockri gut verschießen. Der Raum oberhalb der Geschützplattformen zwischen Sockelring und Barbkitr soll zur Wartung der Kugelbahn durch Mannlöcher in der Einspannplatte von unten auS ^ gänglich sein.

In Höhe der Maschinenplattform sind nach Maßgabe der Zeichnung Plattformkränze n» zubauen, die mit dem Turmunterbau zu verbinden und angemessen zu versteifen sind.

Um die Durchbrechungen des Panzerdecks für die Drehschächte sind wasserdichte Sülle <^ 75 mm hohen, 8 mm dicken Platten vorzusehen. Die Schachträume sind in Höhe deß Panzt decks durch Schleifdichtungen zwischen Panzerdeck und Drehplattform gegen unbeabsichtigt Luftwechsel zu sichern. An Unterkante des Ausschnitts im Panzerdeck ist ein Laufring für t Druckrollen vorzusehen, der durch Kniebleche abzustützen ist.

Die Turmunterbauten sind in allen Teilen auf das genaueste auszuführen. Auf Schweißung I und Nietung ist besondere Sorgfalt zu verwenden.

Die Lauf-O) und Führungsschienen°) für die Geschoßringwagen") und für die Geschoß.« Plattformen") sowie die Unterteilei') der festen Labetische") sind auf dem zugehörigen Platt.» formdeck zentrisch und rechtwinklig zur Drehachse der Türme auSzurichten und aüfzuschweißei». I

Die Turmunterbauten sind bis zu der in den Vorbemerkungen unter 9 angegebenen Höh I wasserdicht auszuführen. Entwässerung der Geschützstände siehe 8II9 ä.

Die Einzelzeichnungen für die Geschützstände und die darunterstehenden Schotten mit ihnns Durchbrechungen und Versteifungen sind zur Genehmigung vorzulegen.

Etwaige Änderungen der Geschützstände, sofern sie den Bau der Lafetten beeinflussen^ z. B. der Luken, Sülle, Decksdurchbrechungen, Öffnungen in ben Turmtrageschotten und in den ! Barbetten, der Versteifungen, Unterzüge usw., sind sofort der Firma Krupp in Effen nach tze. nehmigung durch das O. K. M. bekanntzugeben.

Über die von der Konstruktion der Drehschächte abhängigen Einzelheiten, als DecksauS. schnitte, Plattformen, Druckrollenanordnung usw., sowie über die endgültige Lage und Au8. führung der Zugangsöffnungen und Türen in den Barbetten und Turmunterbauten sind nähen Angaben einzuholen.

d varbett««°) und Turmunterbimten der mittleren Artillerie

BarbettenO) Turmunterbauten

Dicke, Zahl und Form der Panzerplatten sind der Zeichnung »Panzerabwicklung«

zu ritt-

nehmen.

Zwischen Oberkante Barbette und Drehturm soll ein 40 nun breiter Spalt bleiben.

Im übrigen sind die Bestimmungen für die Barbetten und Turmunterbauten Artillerie auch hierfür sinngemäß zu beachten.

Beachte die Zeichnungm -Geschützstände der mittleren Artillerie«.

der schwer«

81 Gruppe 34 Kommandotürme

Der Berechnung der Unterbauten für die Kommandotürme sind die Beanspruchungen durch daS Eigengewicht und die durch die Schiffsbewegungen entstehenden BeschleunigungSkräfit zugrunde zu legen.

Die Kommandotürme sollen Sehschlitze nach besonderen Angaben erhalten. Zum Hin durchführen von beweglichen Kabeln mit Steckern und von Sprachrohrschläuchen soll die lichte Weite der Schlitze 50 mm betragen/ die vorderen Ecken dieser Schlitze sind kreisförmig aus 70 mm Durchmesser zu erweitern (Blenden sie 8II6).

Die Gestelle für die Aufnahme der Apparate in den Kommandotürmen sind in 50 uu» Entfernung von der Panzerwand anzuordnen, die Apparate selbst sind bis auf 25 mm an die Panzerwand heranzurücken. Die Apparategestelle dürfen nicht mit der Turmwand verbündt» werden.

Beschläge und Aufdrehvorrichtung für die Türen der Kommandotürme siehe 8II4.

Nichtungsachsen für die Meßgeräte und Gradeinteilung siehe 81114 h.

Ausstattung der Kommandotürme mit Befehls- und Meldcanlagen siehe 8 I116.

Steigeisen (siehe 8II5) sind im Schacht für Befehls- und Meldeanlagen sowie im und«" den Kommandotürmen nach Bedarf anzubringen.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der vitfrrvorschrlft).

8 1 34,35,36

81 Gruppe 35 Panzersülle

Siehe B. B. V. — SI 35 —.

SI Gruppe 36 Deckpanzer


Beplattung

Die Beplattung soll überall aus einer Plattenlage bestehen. Die Platten sind an alltu 1 Kanten zu Hobeln und genau zusammenzupassen. Bezüglich ihrer Abmessungen sind die in Dvr.j bemerkung4b5 enchaltenen Bestimmungen zu beachten.

Nähte und Stöße sind so anzuordnen, daß das Gewicht der Naht- und Stoßstreisen mög.s lichst gering wird und daß die für Einbau und Instandsetzung der Maschinen- und Kesselanlagt erforderlichen Öffnungen unter tunlichstcr Verwendung bleibender Decksöffnungen leicht gt.

schaffen werden können. Die Nähte und Stöße an diesen Öffnungen sind, ohne daß Festigkeit unb] Dichtigkeit darunter leiden, so zu vernieten, daß die Platten leicht losgenommen werden können.!

Bei der Platteneinteilung des gepanzerten Oberdecks und, soweit nötig, der andere Panzerdecks soll die Längsfestigkeit der Decks berücksichtigt werden. Auf die unter Allgemeines zu 8113 bis 18 zur Erhaltung der Längsfestigkeit gegebene Anweisung ist besonders zu achten.- Die Plattennähte sollen in möglichst großen Abständen von den großen Decksöffnungen (Rauch.! fangöffnungen, Luftschächte, Deckfenster, Niedergänge usw.) liegen.

Die Naht- und Stoßstreifen können im allgemeinen an den Decksbalken, Schlingen odm Schotten abstoßen, doch muß eine einwandfreie Herstellung der Wafferdichtigkeit gewährleistet werden. Beim Oberdeck jedoch müffen die Nahtstreifen durchlaufen und ihre Stöße unterem^ ander und mit den Plattenstößen verschießen. Werkstoff nach Vorbemerkung 4 der 8.8. V.’ — 8—.

Die Derblattungen sind bündig auszuführen, um für die Laschen eine glatte Auflagefläche zu bieten. Unebenheiten aus der Laschseite sind abzuhobeln.

Verbindung

Für die Vernietung des Deckpanzers sind die besonderen Bauunterlagen maßgebend.

Öffnungen und

Durchbrechungen

Öffnungen sind stets mit abgerundeten Ecken auszuführen. Der Halbmesser der Abrun-j düngen soll für Niedergangsluken und kleinere Öffnungen 50 bis 100 mm, für größere 150 bis 200 mm betragen.

In den gepanzerten Decks sind zwischen den Nauchfängen und den Rauchfangmänteln sowie zwischen den Rauchfangmänteln und den Rauchsangschächten Lüftungsöffnungen nach Maßgabe | der besonderen Bauunterlagen vorzusehen.

Für die Öffnungen zum Einbringen von Maschinen usw. sind die unter »Allgemeines« z«j den Grüppen 8113 bis 18 enthaltenen Vorschriften zu beachten.

Öffnungen und Durchbrechungen des Panzerdecks sind im allgemeinen nur in dem a« höchsten liegenden Teile innerhalb der Panzerquerschotte anzuordnen. Rohre, Gestänge, Kabel | usw. dürfen nur in diesem Teile durch das Panzerdeck geführt werden. Ausnahmen können nur! dann genehmigt werden, wenn sonst schwerwiegende Nachteile in Kauf aenommen werde« müßten. Beachte auch 8II9 — Durchbrechungen von Panzerdeck — und A. B. V. — M »All' gemeine Vorschriften« —.

Eine Zeichnung des Panzerdecks, in die sämtliche Öffnungen und Durchbrechungen ei«' getragen sind, ist zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Abmessungen der Luken nach 8. 8. V. — Allgemeines zu 81 13—18 —, Decksverbändt usw. beim Stapellauf nach Vorbemerkung 21.

Panzerdeckel

Alle Öffnungen in gepanzerten Decks (Derkehrsluken, Decksenster usw.) sollen, sofern in Kr 8.8. V. — 8 — nicht anders bestimmt ist, Panzerdeckel von der Dicke und dem Werkstoff ^ betreffenden Decks erhalten.

In die Decksbeplattung sind die Deckel so weit einzulassen, daß sie nur wenig vorskhen. Ihre Ränder sind unter flachem Winkel so weit abzufasen, daß sie bündig mit dem Deck find.

Die Deckel der Decksenster dürfen zweiteilig sein.

Die Deckel der auf Decks mit Holzbelag liegenden Niedergangsluken find innerhalb dn Luksülle mit Holz zu belegen- die Luksülle sind mit Abflußlöchern zu versehen.

Beschläge und Dichtungseinrichtungen der Panzerdeckel siehe 8II4.

Abstand der Umschottungen von Luken und Notausgängen im Panzerdeck gemäß 8110-

Panzergrätinge

Die Öffnungen in den gepanzerten Decks für Luftschächte mit einem freien Querschnitt von über 0,06 m2 sowie die Decksöffnungen für die Rauchfänge sollen Panzergrätinge erhalte», die als Lochgrätinge auszuführen find.

Für die Lüstungskanäle (auch für Munitionskammern) find Grätinge anzuordnen, wen, sich in den Decks Öffnungen von mehr als 0,06 m- und in den Seitensplitterschotten von mehr als 0,1 m* nicht durch Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Luftgesc^vinbigkeiten ober durch Anordnung von zwei genügend weit voneinanderliegenden Kanälen vermeiden lassen.

Wenn in einem Raum aus einer Schiffsseite mehrere Öffnungen in den gepanzert« Decks mit einem freien Querschnitt von je höchstens 0,06 m2 eingeschnitten werden müssen, di< in einem geringeren Abstande als 2 m voneinander entfernt liegen, so sind diese Öffnungen zusam< menzulegen und die dazugehörigen Luftschächtc alle durch diese eine Öffnung zu führen. Dil Öffnung ist dann mit einer Panzergräting abzudecken, sofern sie über 0,06 m2 hinausgeht Diese Bestimmung gilt sinngemäß für die Öffnungen in den Seitensplitterschotten bei Öffm gen über 0,1 m2 Querschnitt. Der Längsverbandquerschnitt darf durch die Zusammenlegum der Öffnungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

Die Grätinge der Lüftungsöffnungen in allen mit Raumluftkühlung oder Eigenkühlu«« der Aggregate versehenen Räume sowie für Lüftungsöffnungen in den Seitensplitterschott« sollen klappbar sein. Bei der Berechnung der Lüsterpreffung find die Grätingwiderstände an diesen Stellen also nicht in Rechnung zu stellen.

Die Dicke der Grätinge soll betragen:

für 20 mm

»30           »

» 40/50 -

»60           »

dicken Deckpanzer............................................

-                  9                  . . *......................................................................

>         *           .............................................

»         » und darüber.................................

55 mm

75 »

100 -

120 - .

Besonderes Augenmerk ist auf richtige Bohrung, der Löcher zu richten, die für Abluft unJ Abgase sich nach oben, für Zuluft nach unten trichterförmig erweitern sollen.

Der freie Querschnitt in den Lochgrätingen muß mindestens 50 v. H. des zugehörig^ Schacht« oder Kanalquerschnittes betragen. Die Geschwindigkeit der Luft in den Löchern itck Grätinge für Schiffsraumschächte, oder -kanäle darf in keinem Fall 30m/gef. übersteigert« anderenfalls sind die Öffnungen im Deck zu vergrößern. Luftgeschwindigkeit in den Grätinge« für Maschinenraumschächte siehe M114 bis 17.

In den Rauchfängen müssen die Panzergrätinge wegen der Wärmeausdehnung mit nügendem Spielraum gelagert sein.

Für das Hindurchführen von fliegenden Kabeln der Feuerleitungs- und sonstigen mandoanlagen durch die Lüftungsschächte sind in den Ecken der betreffenden Grätingen gut E gängliche, herausnehmbare oder klappbare Teilgrätinge vorzusehen, die rund herum aufliegeW müssen- sie sind durch (den für die großen Grätinge üblichen Halteknaggen ähnliche) leicht lösbaltI Vorkehrungen zu Haltern. Diese Teilgrätinge sind nur dann offen zu fahren, wenn HavarM kabel durchgeführt werden müssen. Die Größe dieser klappbaren oder herausnehmbaren TeilD grätingc ist von Fall zu Fall besonders festzulegen und richtet sich nach dem Umfang der zusehenden Havarieleitungen.

Gegen Abheben sind die Grätinge durch kurze Winkel oder Knaggen zu sichern.

Werkstoff der Lochgrätinge nach Vorbemerkung 4 der 8. 8. V. — 8 —.


S I Gruppe 38 Brücken

Zur Erzeugung eines kräftigen Aufwindes, welcher die Brücke bis zu einer gewissen Hohe vv^ lästigem Zugwind freihätt, ist in ganzer Breite eine glatte Brückenfront ohne Vorbauten anz«, streben. Ihn dem Gegner das Einpeilen des Schiffskurses zu erschweren, soll die Brückenst^ nicht geradlinig, sondern gering gewölbt sein.

Bei der Ausarbeitung der Brücken ist weitestgehend darauf zu achten, daß das Gewicht unb die aus den Bewegungen des Schiffes herrührenden Beschleunigungskräfte auf tragfähige Bau- teile, möglichst Querschotte, übertragen werden. Auch ist bei Anordnung von Ständen, Platt- formen u. dgl. zu berücksichtigen, daß die für für die einzelnen Apparate noch für zulässig erachteten Winkeländerungen nicht überschritten werden.

Zur Vermeidung von Erschütterungen an den artilleristischen Geräten sollen die Unter, züge sowohl längs- als auch querschiffs eine gute Einspannung gegenüber Kippschwingungen der Geräte ergeben. Die Unterzüge sind senkrecht unter den Befestigungsschrauben des Germ sockels durchzuführen und sollen die Grundfläche des Sockels ringförmig oder rechteckfölzniz nach Art eines kurzen dtützzylinders unterfangen.

Ferner ist nach Möglichkeit jedes Deck, auf dem artilleristische Geräte aufzustellen fin^ zur Erzielung größter Biegesteifigkeit kastenförmig mit oberer und unterer Beplattung au§^ führen. Kabel und Rohrleitungen sind innerhalb des Kastens zu verlegen. Die untw Beplattung ist zu diesem Zweck losnehmbar einzurichten.

Entfernungsmeßgeräte sind schwingungsfrei zu lagerst. Soweit sie auf Plattformen auf gestellt werden, sind diese auf Federn und Stoßdämpfern zu lagern, wobei die Lagerung gew^ den Gewichten und Trägheitsmomenten des Em. abzustimmen ist.

8 I Gruppe 45 Ankereinrichtungen

Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Ankern ist die 8. B. V. — 8 - maßgebend. $

Die Buganker sollen Schäfte mit rundem Querschnitt erhalten, dessen Größe dem Wider standsmoment des entsprechenden normalen Schaftquerschnittes anzupassen ist. Das Gewichi der Anker soll dabei nicht überschritten werden, so baß eine Schaftverkürzung eintritt.

Bugklüsen

Die Klüsen sind aus Flußstahl zu schweißen.

Die Form der Klüsenränder, namentlich an der Hinterkante der unteren Klüsenmündunge^ sind so zu wählen, daß die Kettenglieder nirgends ungünstig beansprucht werden. Die oben» Klüsenmündungen sind so zu formen, daß der Anker unbehindert fällt und ohne Schwierigkeit« gezurrt werden kann. Der obere Teil des Klüsenrohres soll, wenn das unbehinderte Fall« des Ankers fraglich ist, eine etwas geringere Neigung zur Waagerechten als der untere erhalte«, so daß der Ankerschaft in der Zurrlage nur in ersterem gestützt wird und der Anker beim Nach geben der Kette kippt und abrutscht.

Für das Aufliegen der Kette an dem unteren Klüsenrande kann als Grenzlage eine Richtung von 60" — voraus und achteraus — gegen die Senkrechte angesehen werden. Innerhalb! dieses Bereiches, besonders nach achteraus, ist die Ausrundung der Klüse so groß zu mach«' als es die Auflage des Ankers sowie die Größe und Formgebung der Klüsenmündung irg«^ gestatten. An den oberen Übergängen aus vorbenanntem Bereich ist für die KlüsenabrundM ein Halbmesser von mindestens 3 6 anzustreben (d = Kettendicke).

Für den Auslauf der Kette an Deck ist der Abrundungshalbmesser der Klüse möglichst g^ mindestens jedoch gleich 10 ä zu bemessen.

Bei der Anfertigung von Klüsenmodellen sind vorstehende Hinweise zu beachten.

Reserveklüsen

Heckklüse

Decksklüsen

Die Reserveklüse ist ähnlich wie die Bugklüse zu formen, weil im Notfälle auch vor Reserveklüse geankert werden soll.

Das Klüsenrohr muß so weit sein, daß neben dem Ankerschaft eine Bugkette von au J durchgeholt werden und der Anker dann mit dieser Kette fallen kann.

Die Heckklüse für einen Anker mit verkürztem Schaft ist sinngemäß wie die Bugklüse am zuführen. Auf das Anbringen des Hoheitszeichens am Heck ist hierbei Rücksicht zu nehmen.

Die Decksklüsen über den Kettenkasten der Bugankerkrtten sind aus Flußstahl entsprechend Dicke zu schweißen und kappenartig mit nach hinten weisender Öffnung auszubilden. $d Öffnungen sollen gegen Eindringen größerer Waffermengen ins Schiff senkrechte Schief erhalten, auf deren Durchbildung besondere Sorgfalt zu verwenden ist.

Unter den Klüsen sind Führungstrichter oder Rohre für die Ketten nach Bedarf avp bringen.

Sonstige Ankereinrichtungen siche 8II11.

Klüsendeckel siehe 8II8.

8 I Gruppe 46 Einrichtungen für Beiboote

Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Beibooten") ist die B.B.1 — 8 — maßgebend. A. B. B. Nr. 54 ist zu beachten.

Zum Ein- und Aussetzen der Boote sollen Krane oder Ladebäume dienen/ für das W bringen der Rettungsboote sind im allgemeinen Davits zu verwenden.

Die Zeichnungen der Bootsaufstellung find zur Genehmigung vorzulegen.

Barriags und                                Die Barrings sind chrer Belastung entsprechend zu bäum und mit den zu ihrer UmM

Klampen                    stützung heranzuziehenden Bauteilen sachgemäß zu verbindm.

Für alle Boote, mit Ausnahme der ständig in den Davits hängenden, sind eiserne RIampt mit Holzfutter anzubringen, die nach Bedarf klappbar zu machen sind. Die Bootsklampen su b«i Ei^säAecks auf das Deck, bei Eisendecks mit Holzbelag auf eine mit dem Deck (in Anlt nung an die Befestigung des Holzbelags) zu verschraubende Grundplatte zu schweißen und n« in Fällen, wo ein Versetzen der Klampen in Frage kommt (z. B. beim Verfahren der Beibo^ bei Schießübungen), losnehmbar einzurichten.

Bei der Anordnung der Motorboote ist darauf zu achten, daß der Motor zugänglich bleil und unbehindert versehen werdm kann, auch wenn andere Boote in dem Sitzraum oder darüm gelagert werden.

Träger für sie Davits Die Davits find durch gebaute Träger sachgemäß zu stützm.

Sonstige Einrichtungen für Boote flehe 81112.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrift).


81 Gruppe 47 Takelage

Derwiegung der Takelage gemäß Vorbemerkung 3.

Sämtliches Bronze-, Hanf-, Manila- und Stahltauwerk, die Blöcke und sonstigen M bet Takelage sollen den in der Marine gültigen Vorschriften und technischen Beding entsprechen. In der Nähe der Magnetkompasse ist unmagnetischer Werkstoff zu verweh A. B. v. Nr. 48 ist zu beachten.

Zur Verhinderung von Schleifenbildungen in der Takelage ist diese weitgehend dy doppelte Eierisolatoren zu unterteilen, so daß ein Takelagekurzschluß nicht mehr in sie, kommt.

DaS stehende Gut ist so anzuordnen, haß e8 durch daS Feuer der Geschütze nicht grfjhj wirb und baß deren Schwenkwinkel und daß Meßfeld der EntfcrnungSmehgerLte rn-A wenig beeinträchtigt werben.

An den Stellm, wo Kreuzungen nicht zu vermeiden sind, ist eS so zu setzen, baß an Kreuzung-stellen ein Abstand von mindestens 120 nun bleibt.

Die Rahen sollen Pferde erhalten.

Die Backspieren und die Heckspier find mit Strecktauen, Vor- und Achterholern, T nanten, Standern, Jakobsleitern usw., die Schraubenschutzspieren mit Toppnanten, Dor. Achterholern zu versehen.

Die Takelage für die BootSauSsetzvorrichtungen, Schutzsegel, und Signaleinricht« Signallaternen, Fahrt- und Ruderbälle, Nachtfignalapparate, Fernfignale usw. ist nach schrist und Gebrauch der Marine den Anforderungen entsprechend herzustrllen.

Die Strecktaue für die Schutzsegel find au8 bekleidetem Stahlta« zu fertigm.

Eine Zeichnung der Takelage ist zur Genehmigung vorzulegen.

Takelagezubehör fiehe 81113.

8 I Gruppe 48 Artillerieeinrichtungen

Schwere Geschützes Die schweren Geschütze werden in ausbalancierten Drehtürmen °) mit angehängten DaW schächten aufgestellt. Die Schwenkwerke werden elektrisch, die Höhenrichtmaschinen und AM züge hydraulisch bewegt. Außerdem sind Reserveantriebe für Schwenkwerk und HöhenrW Maschinen sowie ReservemunitionSförderschächte vorgesehen. Die elektrisch angetriebaM Druckpumpen zum Betriebe der Höhenrichtmaschinm und Aufzüge werden innerhalb Lafetten aufgestellt.

Angaben über den Rückstoß der Geschütze, die größte Erhöhung und Senkung, die streichungSwinkel und Feuerhöhen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

Der Abstand zwischen den Rohren in der Hartrichtung und den festen Teilen deS DhiM körperS soll so groß sein, daß hie Geschütze mindestens 1° über die Hartrichtung hinwegdaW können. Hierbei sollen feste SchiffSteile hinter der Rohrmündung mindestens 50 mm von Rohren selbst, vor der Mündung mindestens 500 mm von der verlängerten Rohrachse entsto sein. Bei Anordnung der Poller, Klampen, Luftschächte u. dgl. ist zu beachten, baß * Senkung der Rohre möglichst weit auSgenutzt werden kann. Bugspille sind so anzuordnen, ^ die Geschützrohre deS vordersten TurmeS mit Senkung frei durchschwenken können.


Jede Ladung besteht aus dem Geschoß, einer Kartusche und einer Vorkartusche.

Im Bereiche des Hülsenauswurfes und der Einsteigeleitern sollen im Schwenkbereich d^ Türme keine Teile über das Deck vorstehen, damit das Auswerfen der Kartuschhülsen und da- Einsteigen in die Türme während des Drehens nicht behindert wird.

Für die Anbringung von nicht artilleristischen Zwecken dienenden Gegenständen an dr« Außenseiten, auf der Decke und unter dem Überhang der Drehtürme ist die Genehmigung der O. K. M. einzuholen.

Munitionsförve- runa für schwere Artillerie

Munitionsaus­tausch für schwere Artillerie

Geschütze^) der mitt- leren und leichten Artillerie

Die für die Munitionsförderung in den Kammern vorzusehenden Einrichtungen st) sind elektrisch und von Hand betriebene Hub- und Fahrwinden st), Förderbänder und Rollenbahnens) und Laufwindenst) für die Geschosse sowie Krane") für die Kartuschen. Die elektrisch betrit-^ benen Hub- und Fahrwinden, die an Laufbahnen unter Deck fahren, sollen die Geschosse bon; den Stapeln nach den Förderbändern bzw. Rollenbahnen befördern, von wo sie mittels besonderer Einrichtungen über Geschoßringwagen") zur Lafette gelangen. Die Durchsahr- öffnungen in den Schotten sollen wasserdicht haltende Schnellverschlüsse (siehe 8II8) erhalten. Die Kartuschkrane") sollen zum Herausnehmen der Kartuschen aus den Stapeln und zur^ Weitergabe nach besonderen Muldenst) dienm, von denen aus die Munition den Kartuschring., wagen") zugeführt wird.

Die Lage der Geschoßstapel und Laufschienen, der Durchfahröffnungen in den Schotten und, der Ladetische ist so zu wählen, daß ein in jeder Beziehung einwandfreier Geschoßtranspoch möglich ist. Es ist ganz besonders darauf zu achten, daß die Cchwerpunktslage bzw. -wegeZ der Geschosse in Stapeln, Hub- und Fahrwinden, Förderbändern und Rollenbahnen und ®f< schoßringwagen genau aufeinander einspielen, da eine Berichtigung der Lage der Geschosse von Hand wegen ihres Gewichtes schwierig ist. Die gesamten Munitionsfördereinrichtungen solle»? imstande sein, die in der B. B. V. — 8 — angegebene Schußzahl in der Minute an die Lade- tische der Lafette zu bringen.

Zur Förderung etwaiger auf dem Boden der Kammer gelagerten Geschosse sollen Lauf­windenst) dienen, die an Schienen (1100) laufen.

Vor Beginn der Arbeiten für die Durchfahröffnungen und Schieber in den Schotten slnd^ Angaben einzuholen. Beachte B. B. V. — 81 10 Ag. —.

Für die zulässigen Abstände von den Magnetkompassen beachte 8160.

Für den Austausch der Munition sollen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlago», Förderbahnen eingebaut werden. Sie sollen waagerecht so verlegt werden, daß die Stehhöhe! darunter möglichst groß bleibt. Die Krümmungshalbmesser in den Bahnen dürfen nicht, geringer als 500 min sein. Aus den Kammern soll die Munition durch außerhalb der! Barbetten übereinanderliegende Öffnungen und Luken in das betreffende Deck geheißt werden.«

Die Geschütze der mittleren Artillerie — in Drehtürmen mit angehängten Drehschächtea 1 oder in M. P. L. — und die Geschütze der leichten Artillerie sind nach Maßgabe der besonderen« Bauunterlagen aufzustellen und zu zurren. Sie sollen im Bereiche ihrer Bestreichungswinltl« ihre größten Erhöhungen und Senkungen den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausnutztn« können.

Für eine etwaige zweite Zurrstellung (Alarmstellung) ist die Entscheidung des O. K. einzuholen.

Rückstoß der Geschütze nach B. B. V. — S —.

") vgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Lirfervorschrift).


Munition-förde- rung für mitt­lere und leichte Artillerie

Munition-aus­tausch für mittlere Artil­lerie

Maschinen- gewehre^)

Die Munition für die mittlere Artillerie (Drehtürme) soll innerhalb der Türme vv«, Beladeraum direkt nach den Geschützen, für die Geschütze- in M. P. L. in Schächten durch - elektrisch betriebene Förderwerke au- den Kammern nach dem betreffenden Deck gefördert und von hier an die Geschütze gebracht werden.

Für die leichten Geschütze soll die Munition durch Einzel- oder Doppelschächte au- den Kammern mittels elektrisch betriebener Winden (siehe M n 15) oder elektrisch betriebener Förderwerke auf Deck gefördert und von hier an die Geschütze gebracht werben.

Die mit BWII 4791 v. 9. ü. 1927 (Anhang G) erlassenen Vorschriften über die Be. triebSsicherheit der Munition-fördergeräte sind zu beachten.

Genaue Angaben über Gewichte und Abmessungen der Munition find einzuforderu, Beachte auch 8126.

Der Entwurf für die Munition-förderanlage ist zur Genehmigung vorzulege«.

Nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen.

Aufstellungsorte für die Maschinengewehre find an geeigneten Stellen vorzusehen, sofern nicht die besonderen Bauunterlagen bereits bestimmte Plätze angeben. Die Bauteile solle» bei einer Beanspruchung von 800 kg/cm* folgenden Rückstoß aufnehmen können:

0,151 für die M G 08,

0,4 t » . M GC/30 in L C/30.

Stauplätze für die doppelte Anzahl der im Inlande an Bord befindlichen Maschinen­gewehre sowie Füllstellen für die Patronengurte find vorzusehen. Für die Aufstellung der Ick 6 6/30 ist zu beachten, daß beim Schwenken der M G die Bedienungsmannschaften zwischen Bordwand bzw. Geländer und Lafttte nicht durch die Haltevorrichtung für die Patronen- rahmen oder vorhandenen Kniebleche behindert werden.

Munition-über- Die Einrichtungen sind so zu bemessen, daß die gesamte Munition der schweren, mittleren nähme         und leichten Artillerie in höchstens 10 Stunden übergenommen werben kann. Die vorhandene«

Bordeinrichtungen sind, soweit möglich, hierzu httanzuziehen. Außerdem sollen Einrichtungen vorgesehen werden, welche die Übernahme von einzelnen Schüssen Übung-munition ohne um­fangreiche Vorbereitungen ermöglichen.

Ein ausführlicher Entwurf ist zur Genehmigung vorzulegen. Dem Entwurf ist eine Be­rechnung der Leistung sämtlicher Übernahmemittel und eine FestigkeitSrechnung für etwaige Spieren und Toppbäume mit ihrer Takelung beizufügen.

Es ist dafür zu sorgen, daß das Deck im Bereiche der Förderwege möglichst eben hergestellt wird und Klampen, Augen usw. vermieden werden.

für schwere                         Die Munition für die schwere Artillerie soll auf das Oberdeck übergenommen und durch

Artillerie untereinanderliegende Öffnungen direkt in die Kammern gefiert werden. Für das Heranschasfcn der Munition auf den freien Decks sind von Hand getriebene Wagens) ohne besondere Schienen, Davits und Handwinden nach Bedarf vorzusehen. Fördereinrichtungen siehe 81114.

für mittlere und Die Munition soll durch die MumtionSöffnungen, Schächte oder Luken mittels Munition-- leichte Artille- winden, Handwinden ober Munitionswippenf) nach den Kammern gefördert werben (sieht rie 81114).

Labeübung-.                       Für die Stauung der LabeübungSkanonen und bei ExerzierlabegerätS ist Platz frei

kanone°)                       zu halten.

Exerzierlabe- Befestigung der LadeübungSkanonen an Deck stehe 81114 i. gerät°) ----------------------------------------------

•) vgl. Zusammenstellung V (Anlage ju § 5 IV bei Vtrfervorschrift).


LandungSlafettenI Für die Unterbringung der Landungslafetten mit Zubehör ist der erforderliche Platz -, Bord frei zu halten.

Halterungen siehe 81114 i.

Sonstiges                                  Für die Aufstellung der großen und der beiden kleinen Dordscheiben sind die erforderlich«

Halterungen anzubringen. llbernahmeeinrichtung siehe 81112.

Um zu verhüten, baß die vorgeschriebenen BedienungSkreise der Geschütze im Bereis unmittelbar begrenzender Aufbau- und Luftschachtwände durch Pilzkappen, Schacht- und Sicherungskasten eingeschränkt werben, sollen während des BauzustandeS die in Frage komm» den Wände durch einen auffallenden Anstrich oder durch Hinweistaftln kenntlich gemai werden. In einem Abstand von 2 m über dem Geschützstanddeck kann hinsichtlich deS $ dienungSkreises von dieser Einschränkung abgegangen werden.

Einrichtungen für Bereitschaftsmunition siehe 8II 14 k.

Einrichtungen für EnffernungSmeßgeräte siehe 8 H14 h.

Grundplatten siehe 811141.

Akkumulatvrenspinde siehe 8 Hl 8.

veschützunterbauten der schweren Artillerie

der mittleren Artillerie (Dreh­türme)

der mittleren Artillerie in M.P.L. und der leichten Artillerie

d MunitionSschSchte für schwere

und mittlere Artillerie in Drehtürmea

Geschützunterbauten der schweren Artillerie sowie der mittleren Artillerie in Drehtürm siehe 8133.

Es ist durch geeignete Sicherheitsvorrichtungen Sorge zu tragen, daß die eintretend Leute durch die schwenkende Lafette nicht gefährdet werden (siehe 81114).

Meßleisten für daS Ausrichten der Geschützstände siehe 8160.

Für die Berechnung der Unterbauten sind die größten Beanspruchungen zugrunde zu leg« die sich aus dem Gewicht und dem Rückstoß des Geschützes ergeben können.

Die Geschützunterbautrn find in allen Teilen auf daS genaueste auSzuführen. Einzelheit der Bauart find den Zeichnungen "Geschützstände« zu entnehmen.

Die Sockelringe sind aus Flußstahl 8t 6 25 X N zu schmieden.

Sie werden im allgemeinen von runden Stützzylindern getragen, die bis zum darunter liegenden Deck reichen. Gegen senkrechte Kräfte sind die Zylinder in geeigneter Weise an da benachbarten Bauteilen abzustützen. Das Innere des Zylinders ist durch Mannlöcher zugänglii zu machen.

Die Oberkante der Sockelringe muß vollkommen waagerecht und eben sein und vor d Auffetzen des Geschütze- genau abgebreht werden. Zu beachten ist, daß die in den Geschü Zeichnungen angegebenen Abmessungen (Nennmaße) für die Durchmesser der Zentrieransätze a den Geschützsockeln mit festgesetzten Mindermaßen bis zu 0,15 mm ausgeführt werden dürft

Die Sockelringe der Stände (Geschützplattformen) sollen mindestens 0,5 nun größer ausgeb«! werben als das Nennmaß deS Zentrieransatzes. Eine weitere Vergrößerung bis zu 0,5 w» ist noch zulässig.

Die erforderlichen Einrichtungen für die Befestigung der im Innern deS Zylinders lieg« den Teile") sind nach Angabe der Geschützlieferfirma vorzusehen.

Meßleisten filr daS Ausrichten der Geschützstände siehe 8160.

Die Einzelzeichnungen für die Geschützstände und die darunterstehenben Schotte mit ihr^ Durchbrechungen und Versteifungen sind zur Genehmigung vorzulegen.

Etwaige Änderungen an den Geschützständen, sofern sie den Bau der Lafetten beeinflusst- sind sofort der Lieferfirma bekanntzugeben.

Die Munitionsschächte °) für die Drchtürme der schweren und mittleren Artillerie te» finden sich an den Lafttten.


68 S148, 49


für mittlere Ar­tillerie in M. P. L. und für leichte Artillerie

Anzahl, Größe und Lage der Munitionsschächte für die mittlere Artillerie in M.P.q und für die leichte Artillerie sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

Die Schächte sollen innen vollständig glatt sein. Wo sie in Schottwände eingebaut find, sollen sie die Dicke der angrenzenden Schottbeplattung erhalten.

Bauart der Schächte für Förderwerke gemäß 8.8. V. — 8 —.

Die Schächte der Munitionsaufzüge für die leichte Artillerie sind, soweit nicht ändert bestimmt wird, in der Munitionskammer oberhalb der Eingabeöffnung trichterartig zu er« weitern. Die Wände an der Eingabeseite sollen dann nur so tief in die Munitionskammer hineinragen, daß noch Büchsen oder Fördetkörbe für Patronen daruntergestellt und angehaß werden können, während die übrigen Wände bis auf den Boden hinunterreichen sollen. Wo erforderlich, sind statt der Wände wegnehmbare Führungsschienen in den Munitionskammer« anzuordnen. Fahrbare Schachtuntersätze f) mit Zubehör und Tannenholzpuffer ohne Gummi- belag sind für die Kammern anzuordnen, aus denen die Munition in Büchsen gefördert wird. An den Oberenden der Schächte sind wasserdichte Deckel vorzusehen und, soweit keim Korbförderung vorgesehen wird, Sicherheitsklappen (siehe 8II14), die den Durchtritt von Stichflammen und Gas nach den Munitionskammern oder ein Herabfallen abgenommenn Munition in den Schacht möglichst verhindern sollen. Die Klappen müssen so eingerichtet sein, baß sie nur während des Übernehmend oder des Abgebens der Munition geöffnet sind. Fn den Munitionskammern sollm die Schächte einen wasserdichten Abschlußschieber mit Schneide- einrichtung erhalten, die ein etwa im Schacht hängendes, unbelastetes Förderseil kappen so!

Beim Bau der Munitionsschächte mit Windenbetrieb oder Hanbförderung ist zu beachte», daß die Zugseile für die mechanische Klingelanlage gleich im Schacht bzw. außerhalb am Scha« evtl. in Gasrohren mit verlegt werden. Die Förderung mit dem Förderkorb darf hierdmt nicht behindert werden.

Je ein Schacht einer Kammergruppe (Einzel- oder Doppelschacht) ist als Notausgang ein- zurichten. Der Einzelschacht soll wasserdichte Taschen, der Doppelschacht in der Mittelwcm Steigelöcher erhalten. Der wasserdichte Deckel an dem oberen Schachtende soll wegnehmbar und so eingerichtet sein, daß er sich trotz der Stichflammenklappen vom Schachtinnern aus al heben läßt.

Bei der Anordnung der Motoren, Munitionswinden, Aufzugschächte, Aufsatzklappen usw. sind die gegen früher beträchtlich gewachsenen Abmessungen der Packgefäße zu berücksichtigen.

Vor Beginn der Arbeiten für die Munitionsschächte ist anzufragrn, ob das Fördersystem geändert werden soll.

A Torpedo- einrichtungen

81 Gruppe 49 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen fürSperrwaffeh Rebelanlage, Bugschutzgerät

Anzahl und Aufstellung der Torpedorohre für die einzelnen Schiffsgattungen sind aus den besonderen Bauunterlagen ersichtlich. Beachte auch 81115 Az A. V. B. II Nr. 23, A. B. B. Nr. 40» und A. B. B. 13 lfd. Nr. 26.

Stände der Torpedo­rohre

Für die Berechnung der Unterbauten sind die größten Beanspruchungen zugrunde?> legen, die sich aus dem Gewicht und dem Rückstoß der Rohre ergeben können.

Die Zeichnung der Torpedostände nebst Berechnung ist zur Genehmigung vorzulegen.

8 Einrichtungen für Sperrwaffeu

Der Entwurf für die Anordnung und Unterbringung der Einrichtungen für die Sperr' Waffen an Bord ist von dem Marinearsenal unter Mitwirkung der 8. J. aufzustellen. Er ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der 8. J. zur Stellungnahme zuzuleiten. Die Aus­führungszeichnungen sind von den Bauwerften nach Angabe des Marinearsenals (Sperrwafstn' büro) zu fertigen.


gg SI 49, SO


Alle Teile, die mit dem Schiffskörper ftst verbunden werben oder von den normalen Teilen (z. B. Schienen) abweichen, sind von den Bauwerften herzurichten und einzubaum. weit diese Teile von der Schlofferwerkstatt ausgeführt werden, sind sie unter 8II15 8 J verwiegen. Alle für den Einbau der Einzelteile erforderlichen Unterbauten, Verstärkungen us3 sind vorzusehen.

Die näheren Angaben sind rechtzeitig von dem Marinearsenal einzuholen.

C Nebelanlage

Die Umschottung der Schiffs-Nebelanlage und der Nebelbehälter für die BordflugM« ist aus den besonderen Bauunterlagen ersichtlich.

Die erforderlichen Lagerungen und Zurringe für die dl-Behälter °) sind einzubauen, dir? Preßluftflaschen °) zu Haltern. Soweit die Einzelteile von der Schlofferwerkstatt ausgefühn werden, sind sie unter 81115 6 zu verwiegen.

Für die Lagerung der Nebelbehälter ist im Einvernehmen mit der 1. 3. und dem Marin« arsenal ein Entwurf aufzustellen. Er ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der T. J. zur Stellungnahme zuzuleiten. Beachte auch A. B. B. II Nr. 23 unter IV G und V.

Lüftung siehe 8154.

Spül- und Entwäfferungseinrichtung siehe 8II9 und 8II7.

0 Vugschutzgerät")

Die Bugschutzanlage ist von dem Marinearsenal unter Mitwirkung der 8.1. zu entwtrsai Der Entwurf ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der 8. «I. zur Stellungnah» zuzuleiten. Die Ausführungszeichnungen sind von den Bauwerften nach Angabe des MarmE arsenals zu fertigen.

Weiteres gemäß B. B. V. — 8149 —.

81 Gruppe 50 Flugzeugeinrichtungen

Die Aufstellung der Flugzeuge für die einzelnen Schiffsgattungen ist den besonderen Da» unterlagen zu entnehmen.

Für die Landesegel °) (siehe 8II 15 F) sind, wo erforderlich, Verstärkungen am Schisst körper vorzusehen.

Lagerung der Nebelsäure-Behälter für Bordflugzeuge siehe 8149 6.

Unter 815V sind nur die Sockel für die Schleudern zu verwiegen.

Sockel für die Flug.

-eugschleudern

Zur Abstützung der Schleudern (siehe 81115 F) für die Flugzeuge sind Sockel aat Rohrstreben oder Stützzylinder nach besonderer Angabe zu fertigen und an den in den Zeich nungen angegebenen Decksplätzen einzubauen. Die Decksflanschen dieser Sockel sind den Bea» spruchungen entsprechend sorgfältig nach dem Schiff abzustützen.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Lieferoorschrist).


70 S1 62,53,M


81 Gruppe 52 Bekohlungseinrichtungen

Nicht vorhanden.

81 Gruppe 53 Aschförderung

Aschaufzüge                                 Nicht vorhanden.                                                        W

Förderwege für der- Zum Fortschaffen von verbrauchtem Mauerwerk, Ruß usw. sollen die in jedem Kesselraurq 0 brauchte- Mauer- und im Hafenbetriebsraum nach Maßgabe der EinrichtungSzeichnungen vorzusehenden Lut-l werk usw. rinnungsöffnungen dienen.

Unter jeder Öffnung ist zur Führung der Timer ein loSnehmbares Gestell auS Dandeisng vorzusehen. Die genaue Lage der Öffnungen ist nach dem Einbau der Kessel an Bord p bestimmen.

81 Gruppe 54 Lüftungseinrichtungen

Zwtck                                              Die Lüftungseinrichtungen dienen zur:

Lufterneuerung,

Luftkühlung,

Entgiftung von Schiffsräumen.

Lüftung von Kessel-, Maschinen- und Hilfskeffelräumen stehe MI14 big 17.

Luftbedarf

 

Für die Lüftung und den Luftwechsel ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die stehende Zusammenstellung des stündlichen Lustbedarfs der Schiffsräume maßgebend.

Zusammenstellung

des stündlichen Lustbedarfs der Schiffsräume

(Für Hauptmaschinen und Kesselräume besondere Angaben.)

Zur Bestimmung der Luftmengen ist der leere Raum zugrunde zu legen. Abzüge ft Stauung oder Einrichtung sind nicht zu machen.

Der angegebene Luftwechsel entspricht mittleren ErfahrungSwerten, die nach der Baua des Schiffes und seiner Verwendung erhöht oder vermindert werden können. In Zweisil fällen sind sie beim Luftmengenplan zunächst beizubehalten. Für kühl oder besonders günst gelegme Räume kann der Luftwechsel vermindert, für besonders warme, ungünstig ob neben Wärmequellen liegende Räume vermehrt werden/ für Räume mit Wärmequelle» und unangenehmen Gerüchen soll die Abluft um mindestens lO v.H. größer sein als die Zuluft (Unterdrück).

Unter. Zu- oder Abluft in Spalte »Bemerkungen« ist immer künstliche Lüftung zu ver stehen, wenn nicht ausdrücklich natürliche Lüftung angegeben ist.

Die () Zahlen bedeuten die gesamte, für den betreffenden Raum geforderte Lustmengt in m.

Räume, die in der Zusammenstellung nicht erwähnt sind, sollen den Derhältnissm enb sprechend gelüstet werben.

Abweichungen von den Vorschriften sind zu begründen.

Stark erwärmte sowie mit schädlichen oder mit unangenehmen Gast, durchsetzte Luft ist stets in unmittelbarer Nähe des Entstehungsherdes ab;,, saugen. In den betreffenden Räumen ist stets Unterdrück vorzusehen.

Die Verminderung der Wärme ist in erster Linie durch zweckmäßige fy. kleidung der Wärme ausstrahlenden Flächen anzustreben.

Für den Luftbedarf in Räumen mit, neben oder über Wärmequellen ist die zu beseitige^ Wärmemenge maßgebend, wenn nicht der vorgcschriebene Luftwechsel höhere Leistungen erfordem

Dies gilt für die Leistung der Raumluftkühler in Räumen mit Raumluftkühlung.

Für die Berechnung der Wärmemengen kommen in Frage: Wärmeabgabe von Maschine^ Aggregaten, Dampfrohren, Wärmeeinstrahlung von Nachbarräumen, Wärmeabgabe vU Menschen (für eine Person 100 kcal/h, Beleuchtung.

Maschinen und Aggregate sollen nach Möglichkeit Kühler erhalten, deren Leistung für die Abführung aller oben genannten Wärmemengen ausreichen soll (siehe MII -Allgemeine schriften und MII29). Nur in Ausnahmefällen sollen zusätzliche Raumluftkühler vorgesth^ werden.

Räume

Stündlicher Luftbedarf

Bemerkungen

Leerer

Rauminhalt in m* mal

Anzahl

der Personen mal ms

A. Räume mit Wär, l. L-Werke (Schalt- stellen, L-Gesechts- stand)

2.     Umformer       

3.     Torpedolustpumpen

a)      mit Dampfanti

b)   mit elektrischem Antrieb      

4.     Frischwaffererzeugei

5.       Waffenleiträume st u. Torp 

6.     Kommandozentrale

7.     Kreiselumformer..

Urquellen

Turbo- .. "Diesel- ..

cieb....................

oder Diesel-

c........ ir Artillerie

45—90') 30—45’)

30—60’)

90

45

90

30’*)

30") 30—60’) 30—45’)

90

20

15

10

 

Zu- und Abluft. Unterdrück.

 

 

 

H Rudermasckinen.......................

 

 

9.     Pumpen mit

u) Dampfantrieb

d) elektrischem Ar

10.     Spillmaschinen mit Damvsan

 

 

 

rtrieb.....

trieb....................

 

b) mit elektrischem Antrieb..

11. Fla-Kreiselraum und Schalt- stelle ....................................................

 

Zuluft. Rat. Abluft.

KellelbetriebSräume.

30—60

90 30—60’")

!           ----

13. Rohrgänge (die nicht von Maschinenräumen mit gelüftet werden)..........................................................

I

Zu« und Abluft.

14 Keblinaeranlaae....................................................................

I           ----

Zu« und Abluft. Unterdnul | Besondere Lüfter onstreben.

 

'—

Zu« und Abluft. Unterdrück. |

i) Erforderlichenfalls Raumlnstkühler.

u) Außerdem Raumluftkühler.

") Luftwechsel richtet sich nach den abzuführenben Wärmemengen.


Räume

Stündlicher Luftbedarf I

Leerer

Rauminhalt in m s mal

Anzahl | der Personen I mal m»

 

 

Bemerkungen

1.

2.

3

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

B. Wohnräume

Kajüten').................. -........................ Arbeitszimmer')             Schlafzimmer................................. Wohnkammern»)  

Messen'»...........................................

a)    Mannschaftsräume und Lese- räume in Decks ohne Wärme­quellen ....................................................

b)    Mannschaftsräume und Lese- räume neben oder über Wärrnequellen....................................................

Krankenräume') und u)...................... Nebevräume')               Operationsranm')............................................................ Apotheke')    Arresträume           

10*

10

10*

20-30

10

10

15

1.

2.

C. Arbeitsräume

Munitionskammern a) gekühlte Kammern               b) nichtgekühlte Kammern ..

6) Torpedozündungen..................... d) Torpedoladungen ...... e) Turmbeladeräume...........................

Hellegats...........................................

15’)

20

50*)

50

50

50*

304)

100

50

wie Munitionskammern

10

12')

3.

4.

5.

Instrumentenkammer..

Kartenkammer.....................

Kartenhaus...........................

10

30

30

6.

7.

8.

Kleiderkammern Schreibstuben . Schmiede

9. Werkstätten

10—20») 20'°) I5'°)

(60—150) 50°)

10. Raum für Barbiere

15

Zu- und Abluft.

Zuluft. Abluft nach Bedarf, im J gemeinen durch die UmschottueM nach den Vorräumen.

Zu- und Abluft.

Zu- und Abluft. Die Lustma» sind unter Berücksichtigung dnAiM mit Wärmequellen und schlecht« ßa rüchen so zu regeln, daß dieZelM stet- von den oberen nach den unten« Decks strömt.

Zu- und Abluft. Unterdrück 1

Zuluft. Abluft im allgemeinen dich eine gegen Sprechverbindung ch geschützte Öffnung in der Tür. s

Im allgemeinen Zu- und Abluft.

Zu» und Abluft.

Zu- und Abluft.

Zuluft. Abluft im allgemeinen doch

die Umschottung.

Zu- und Abluft.

Unterdmck

Zu« und Abluft. Zu« und Abluft.

Zu- unb Abluft.

Zuluft. Abluft

Raum wasserdicht die Umschottung.

Zu« und Abluft.

Untndruck ; nur, wenn " ist, sonst ^

*) Räume auf den freien Decks, in welchen bei abgeblendetem Schiff sich dauernd mehrere Personen aufhalm (Messen, Kajüten), sollen besondere Lüfter erhalten.

s) Für Wohnkammern, die zeitweise als Besprechungsräume dienen, wie ArbeitSraum für Admiral und Kommando Kammer für 1. Offizier, Leitenden Ingenieur und SchiffSzahlmeister, ist ein 10 fachrr Luftwechsel vorzusehm.

4) Wenn dir Räum« in unteren Decks liegen, ist die Luftmenge für jede Person in den Manns chastSräuNss auf 50 m* zu erhöhen.

*) Besondere Lüfter — Z. und A. — vorsrhrn.

•) Wenn gekühlte Munitionskammer» zu gemeinsamen Lüftungsgruppen zusammrngefaßt werden können, ist« gleichzeitige Lüftung aller MunitionSkammern nicht erforderlich. B> i Lüftung etwa der Hälfte der MunitiontkamA muh 15facher Lustwechsel vorhanden sein, bei gleichzeitiger Lüftung aller Munitionskammer» genügt der 7,bfache

') w)

Luftwechsel

Wenn ArbeitSraum 15fache», wenn neben Wärmequellen 20—30suchen Luftwechsel.

Bei ungünstiger Lage.

Bei ungünstiger Lage.

Wenn »eben oder Über Wärmequellen, 20—30fachen Lustwechsel, vgl. Nr 22

Dir größte Luftmenge ist zu nehmen.


Räume

Stündlicher Luftbedarf

Leern

Rauminhalt in m* mal

Anzahl

der Personen mal m*

11. Räume für Handwerker..................

 

50")

12. Bücherei...................................

10

13. Postraum ........................................

 

50

14. Räume für Handruder.....................

15. Räume für Munitionsaufzüge

6

 

16. Minenraume....................................

6

.—

17. Turn-, Fecht- und Zielgerät ..

6

                           ;

18. Scheibenmaterial............................

6

-------------- /

19. Lagerräume für Munition in

 

 

den oberen Decks..........................

30

20. Gänge und Räume im Panzer-

 

 

und Zwischendeck

 

 

a) über den Kesselränmen ..

smindestens

....

b) über den Maschinenräumen

s etwa 20

21. Räume für Rudergeschirr ...

4

22. Masch'menleitstand ........................

30'')

i-------

23. Maschineuhilfsleitstand...................

30")

24. Kesselgefechtsstand ......................

30")

25. Raum für Laurin-Gerät ....

60

26. Raum für Ol- und Wasser.

 

 

Untersuchung ................................

10

D. Räume mit Quellen für

 

 

Luftverschlechterung

 

 

l. Aborte").......................................

20—30

2. Anrichten....................................

15

 

3. Bäder..........................................

20—30

 

4. Waschräume..............................

30

                    1

5. Messeküchen1S)............................ {

30 für 2

40 » A

6. Mannschaftsküchen13)....... {

45 für Z

60 » A

7. Bäckereien").................................. /

30 für 2

40 - A

— — >

8. Kantine...............................

 

 

9. Messevorräte......................

 

 

10. Fleischlichen...........................

 

 

11. Vorräte.........................................

 

 

12. Trockenlasten................................

 

 

13. Brotlast............................................

 

 

14. Kartoffellast....................................

 

..................  4

zu erhöhen.

") Wenn wann oder »».zünftig gelegen, auf 100 m» U) Die Aborte erhalten einen besonderen Ablüfter.

"i Besondere Zentrifugal-Lüster für 8. u. A.

Bemerkungen

Zuluft. Abluft im allgemeiun» dmq die Umschottung.

Zu- und Abluft.

Zu- und

Zu- und

räumen Zu- und Abluft.

Abluft.

Abluft.

Abluft nach den 8«, durch die Zugänge.

Abluft.

Zuluft im allgemein«

durch Zugänge oder Umschottung«

Zu. und Abluft. Luftwechsel nach zuprüfen nach den abzufthreut« Wärmemengen.

Zuluft.

Zu- und

Zu- und

Abluft durch die Zugänge.

Abluft.

Abluft.

Zu« und Abluft. Unterdrück.

Nur Abluft. Zuluft von den 8» räumen durch Klappen in den unteren Teil der Umschottung.

Zu« und Abluft. Unterdrück.

Nur Abluft. Zuluft durch du Zugänge und Umschottungen.

Zu. und Abluft. E. 8154. Unterdrück.

Zu. und Abluft. Unterdrück-

w) Wenn die Vorräte und Lasten über ober neben Wärmequellen liegen, ist der Luftwechsel zu »rbähen-


Räume

Stündlicher Lustbedarf

Bemerkungen

Leerer

Rauminhalt in m^ mal

Anzahl der Personen mal m*

15. Taulaftcn..................................................

6

—-

Abluft. Zuluft im allgemeinen^» die Zugänge.

 

6—12

 

/ Zu. und Abluft.

 

 

 

 

v—12

- —

18. Raum für Hängematten ... -1

4

 

1 A b l u f t. Zuluft im allgemeinen du« | Zugänge oder Umschaltungen. |

 

 

 

 

 

 

 

 

21.       »        » Spiritus.......... V

 

 

Siehe A. B. B. Nr. 41.

22.        »        » feuergefährliche

 

 

Materialien

 

 

Abluft. (Vorsichtsmaßregeln

23. Niedergänge nach den Maschi- nenräumen...........................................

- (200)

gegen Dampfgrsahr.)

Die Keffelraum-Niekergänge find uk zu entlüften, wenn besondere Wdmi

24             -             nach den Kessel-

 

 

quellen in den Niedergängen »^

räumen..................................................

 

 

Handen sind.

Zu- und Abluft. Unterdrück, s

 

■ ■» —

26. Labeschränke..................................................

 

 

Siehe G. f. e. A. III § 13.

 

 

27. GaSschutzhelleaat ..................................................

20

——

1 Nur Abluft. Zuluft durch die Z«

28. Gasreizraum") ........ .....................................

30

s gange und Umschaltungen.

29. Verfügbare Räume..................................................

10—30

Zu. und Abluft.

30. Wäscherei.......................... .....................................

30

^Zu. und Abluft. Unterdrück.

31. Plätterei..................................................

30

E. Räume für besondere Zwecke

 

 

Diese Räume sollen mdgliä

 

 

besondere Lüfter erhalirn.

1. Gefechtsverbandplätze..................................................

20 w)

 

2. Zur Lagerung Verwundeter

 

 

Zu- und Abluft. Unterdrück. -

bestimmte Räume..................................................

15 “)

 

 

3. Wäschetrockenräume..................................................

— ~ -

 

Abluft. (Dgl. A.B.B. Nr.82.)

4. Kühlmaschinenräume ^..................................................

30

 

Zu- und Abluft. Unterdrück, t

5. Fleischkühlräume..................................................

4

 

Zu« und Abluft, um geleaentllt

 

 

 

die Luft erneuern zu können (das Kühlraum angeordnete Lüfter di« nur zur Bewegung der gekühlt» Luft, für die Bestimmung der Lch stung ist ein 60fachrr LufimW gegen einen statischen Druck von «i»

 

 

 

bestens 60 nun W 8 zugrunde F legen).

6. Kreiselkompaßraum.................................................. ..................................................

30

Zu« und Abluft.

7. Funk- und Horchräume..................................................

30 ^

 

Zu« und Abluft. Apparate gv

 

 

 

Verschmutzen schützen. In den nälen ist hinter der unmitteliaG Einströmung-öffnung ein Echallslfti

 

 

 

anzuordnen.

8. Kabelgänge..................................................

10—15

___

 

9. Kasematten (Geschützstände) ..

30

 

Abluft.

10. Akkumulatorenräume..................................................

30

 

Siebe f e. A. 8 13.

11. Akkumulatorenschränke..................................................

30

Siehe ®.f.e.8LVn§25.

“) Größter MannschaftSwaschraum.

 

 

 

“) Neben oder über Wärmequellen bis 30fachen Luftwechsel.

”) Die Kühlmaschinenräume erhalten immer besonder« Ablüfter.


75 SI54

Räume

Stündlicher Luftbedarf

Leerer Rauminhalt in m * mal

Anzahl der Personen mal m8

12. Olübernahmesteüen.....................

20 A Z durch

13. Räume für Benzinlagerung 18)

Umschaltung

30 w)

14. Raum für festeingebaute Aze« tylen-Entwickler für Schwerst« apparate^......................

30

 

15. Lm«Drehhaubm.............................

30

16 Fahrtmeßanlagen...........................

12

——

F. Räume, welche keine beson­dere Lüftung erhalten.

1.                                                                   Doppelboden         •••

2.                                                                    Doppelwand        

 

 

3.                                            Wallgang....

4.                                                              Heizölbunker -          -

 

 

Sollen nach Bedarf durch die hm vorgesehenen besonderen, tragt, Lüster mit elektrischem Mntr«b lüftet werden.

Abluft. Natürliche Zuluft buch sonderen, bis in die Außen last führten Kanal.

S. 8154.

Zu- und Abluft durch umschalth, Schraubenlüfter.

Zu- und Abluft.

und

der Raum

») Dir Räume für Venzinlagerung Ablüfter.

Bemerkungen

für festeingebauteu Azetylen-Entwickler «halten btfonM

^) Wenn der vorgeschriebene ZOfache Luftwechsel/Stunde für die Abführung der Wärmemengen nicht« reicht, so ist die Leistung des Lüster» entsprechend zu erhöhen.


Für die Ausarbeitung der Lüftungsbücher und Lüftungspläne sowie für die Bezeichnn! der Lüftungsanlagen an Bord ist Anhang 6 lfb. Nr. 2 zu beachten.

Lüftung-arten

Die Schiffsräume sind teils natürlich, teils künstlich zu lüften.

Natürlich zu lüften durch Fenster, Türen, Druck« und Saugköpft sind im allgemeinen«« die nicht bewohnten Räume oberhalb der fteien Decks.

Alle übrigen Räume sind künstlich zu lüften.

Die Wohn« und Arbeitsrämne, die Dorratsräume und dir Lasten sollen umnittelia» künstliche Zu« und Abluft oder künstliche Zu- und natürliche Abluft oder umgekehrt erhalt« Für die im Gesicht besetzten Räume und die Räume mit oder neben Wärmequellen sind aufjii dem nach Bedarf Raumlustkühler vorzusehen.

Lüftung-gruppen

Die Schiffsräume sind zu Lüftungsgruppen so zusammenzufaffen, daß nach Möglich« jede Abteilung eine in sich abgeschlossene, selbständige Lüftung erhält. Ausnahmen find id allgemeinen nur zulässig für die Schiffsenden. Die wasserdichte Teilung des Schiffes ist austtV zu erhalten.

Innerhalb der Abteilungen sollen, sosirn für die im Gefecht besetzten und für EinzelrilW nicht besondere Lüfter vorgesehen sind, die Räume ohne Unterschied ihrer Art an die in betreffenden Abteilung vorhandenen Lüster angeschlossen werden, wobei anzustreben ist, W auch die innerhalb der Abteilungen liegenden wasserdichten Längsschotte und die sonstig^ wasserdichten Wandungen nicht oder möglichst wenig durchbrochen werden.

Die Lüftung nach Art der Räume (Raumgruppenlüftung) ist innerhalb der Abteilung H bann vorzusehen, wenn die Anordnung von besonderen Lüftern, Schächten und günstiger ist und keine wesentliche Vermehrung der Schott« und Decksdurchbrechungen

Die nicht an die Lüftung angeschlossenen Schiffsräume unter und über dem sollen nach Bedarf durch die tragbaren elektrischen Lüster zeitweilig gelüftet werden. A.B.V. —MH33—.

Schiffsraumlüfter

Für die künstliche Lüftung der Schiffsräume sind Fliehkraft-Lüfter und für Einzels in den oberen Decks Schraubenlüfter — nach Bedarf für Zu- und Abluft umschaltbar (elektrischer Antrieb siehe A. B. V. und B. B. V. — MI119 —) aufzustellen, deren AnM Aufstellungsorte usw. der Tabelle in der B. B. V. — 8 — zu entnehmen sind. Als AblW sind Schraubenlüfter nicht zu verwenden, wenn sie starker Verschmutzung ausgesetzt sind, H z. B. bei Küchen.

Die günstigste Anordnung der Lüfter ist bei der Ausarbeitung des Entwurfs zu ernnttH wenn möglich sollen die Lüfter in der Mitte ihres Bereichs (Druck- oder Saugeleitungen) ^ im Oberschiff innerhalb der Seitenlängsschotte angeordnet werden. Bei der Aufstellung Lüfter ist zu beachten, daß genügend Platz zum Aufnehmen der Maschinen und Abziehen Ankers mit Lüfterrad vorhanden ist. Beachte auch G. f. e. A. VI § 24.

Die Raumluftkühler der im Gefecht besetzten Räume sollen, wenn Panzerschutz Vorhang ist, unter Panzerschutz aufgestellt werden und sollen unterhalb des Panzerdecks, im allgemein^ unmittelbar neben diesen Räumen liegen. Für die Waffenleiträume müssen die Raumluftkühlq soweit irgend möglich, außerhalb dieser Räume so aufgestellt werden, daß letztere gegen W Einbruch des Kühlwassers weitgehend geschützt sind.

Für Munitionskammern sind besondere Lüfter vorzusehen, wenn hierdurch nicht unnöt« Stränge erforderlich werden, die für den Verlegungsraum nicht ausgenutzt werden körnM oder wenn sie wegen der Luftmengenverteilung nach Anhang G lfd. Nr. 5 erforderlich siM

Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob die Verlegung von Schächten für die Schiffsraum lüfter innerhalb oder unmittelbar neben den Maschinenraum- und Kesselraumschächten m» Rücksicht auf die Beeinflussung der Luftführung an den Ein- und Austrittsöffnungen de» Schächte zweckmäßig ist. Die Querschnitte der Schächte für die Maschinen- und Kesselraum lüfter sind gegebenenfalls zu vergrößern.

Bei Schwierigkeiten in der Aufstellung einzelner größerer Lüfter oder zwecks günstige« Anordnung von Schächten, Kanälen und Verschlüssen können mehrere Lüfter mit entsprecht« kleinerer Leistung vorgesehen werden.

Um die Zahl der Ersatzteile zu beschränken, sind möglichst wenig verschiedene Größen»» Motoren vorzusehen.

Für die Lüftung der im Gefecht besetzten Räume, für Einzelräume mit häufigerer Lüft« und für Räume mit Raumluftkühlanlagen sind im allgemeinen besondere Lüster vorzusehea Die in den B. B. V. angegebene Leistung der Lüfter ist die Nutz- oder Endleistung derselbe Zur Ermittlung der Arbeits- oder Anfangsleistung ist ein Zuschlag für Verluste zu machen. I

Die Leistung der Lüfter ist so zu bemessen, daß alle angeschlossenen Räume gleichzeiW gelüftet werden können, sofern nichts anderes bestimmt wird.

Für tragbare Lüfter zur Lüftung der Schiffsräume ohne LüftungSeinrichtungen und m Luftbewegung in den künstlich gekühlten Munitionskammern und im Akkumulawrenraum i« Ausfall des festen Lüfters beachte 8126 und siehe A. B. V. — MII 33 —.

Vorrichtungen für die Aufstellung der tragbaren Lüfter in den Munitionskammern W 8126.

Luftbewegung im Lazarett, in Gefechtsverbandräumen und in den Lagerräumen A Verwundete durch tragbare Kammerlüster siehe A. B. V. —MII33— und — MII38 zu 33.

Tragbare Lüfter sind ferner zur Entgiftung von Räumen, die durch Kampfgase verfem worden sind, vorzusehen/ Angaben sind einzuholen.

Für den Abstand der Lüfter von dem GefechtsnavigationSkompaß ist A. B. L. RrE maßgebend.

Kreiselgehäuse, Luftschächte, -kanäle und -kümmern

Die Kreiselgehäuse sind aus verzinktem Blech herzustellen/ sie müssen für die Lüfltl^ Absaugen explosibler oder giftiger Gase gasdicht sein. Alle Einzelteile der Lüfterräder, W Ausnahme der Niete, sind nach vollständiger Formgebung und Bearbeitung, aber vor Zusammenbau, zu verzinken oder zu Phosphatieren (beachte auch Vorbemerkung 7 »7 und W

 

77 SI 54

Die dem Motor zugewendete Seite der Gehäuse muß in Größe des Kreisels losnehmbar Die Luftgeschwindigkeit im Lüsterrad und im Saugeteil des Gehäuses soll etwa 15 m in Sekunde betragen.

Die Lustschächte und -kanäle sollen keine wichtigen Verbände und insbesondere J wichtigen Schotte durchbrechen und sind daher grundsätzlich von oben in die Räume zu fW Wo dies nicht zu erreichen ist, soll das in der A. B. V. unter SI 10 Gesagte beachtet wertz^ Luftkanäle sollen in möglichst großen Abständen von den Türöffnungen durch die Haupts^ geführt werden. Welche Schotte und welche Teile der Decks überhaupt nicht durchbrHj werden dürfen, geht aus der B. B. V. — S — hervor.

Für Öffnungen in gepanzerten Decks oder Seitensplitterschotten ist ein Seitenverhält^ 1:2,5 anzustreben. Beachte auch 8136.

Die Kreiselgehäuse, die unteren Enden der Schächte sowie die Kanäle (Waffersäcke) fi, mit Entwäfferungshähnen und Neinigungslöchern zu versehen. Beachte auch 81119.

Die Schächte und Kanäle sind möglichst geradlinig zu führen und so zu verlegen, daßf nicht den Verkehr behindern und nicht das gute Aussehen der bewohnten Räume stören. 8m mehrere Kanäle nebeneinander vorgesehen werden, sind Zwischenräume zu vermeiden undd, Unterkonten in gleicher Höhe anzuordnen. Vorstehende Erweiterungen an den Ein« u, Austrittsöffnungen sind an der Unterkante der Kanäle in bewohnten Räumen zu vermeid» Zwischenräume zwischen Umschottungen und Kanälen sind abzudecken. Allgemein ist anzustrebq daß in einem Raum (namentlich Krankenräume, Hilfsmafchinenräume und Munitionskammeck nur die Leitungen für den Raum selbst liegen.

Wenn Kanäle durch Munitionskammern hindurchgeführt werden müssen, sollen sie stet Wasser- (vgl. »Wasserdichte Lustkanäle«) und gasdicht aus verzinkten Blechen, wenn möglii durch Schweißung hergestellt werden. Mehrere nebeneinanderliegende Kanäle sollen von einet gemeinsamen Wasser- und gasdichten Schutzmantel umgeben sein. Die Kanäle sind so nahe»! möglich in den Kammerecken durch Schotte und Decks zu führen.

Die Führung von Kanälen mit warmer Luft durch Munitionskammern ist, wenn angängi zu vermeiden, andernfalls sind sie zu isolieren. Für die Wegerung solcher Kanäle beachi 81 25.

Bei Richtungsänderungen und Abzweigungen der Kanäle sind gut geformte Krümm anzuwenden. In die Zuluftkanäle sind an den Abzweigungen feste Leitzungen einzubauen.

Gemeinsame Schächte für mehrere Lüster sollen durch Wände (Leitbleche), entsprechend de Zahl der angeschloffenen Lüfter, getrennt werden. Diese Wände sollen im allgemeinen nich weniger als 2 m hoch sein.

Wo Dampfgefahr in Frage kommt oder Lüfter mit verschiedenen Leistungen angeschW sind, sind die Trennungswände in den gemeinsamen Zuluftschächten für mehrere Räum bis« die Schachtenden zu führen.

Bei Schiffen mit Panzerdeck sollen auf diesem die Wandungen der Schächte und KanÄ bei den wasserdichten Klappen für die Räume unterhalb des Panzerdecks in allen Lagers Verschlüsse etwa 50 nun vom Klappenrand entfernt bleiben.

Für die Zugänglichkeit der Kanäle beachte Vorbemerkung II. 4.

Die Austrittsöffnungen der Zuluftkanäle sind so anzuordnen und auSzubilben, nirgends störender Zug entsteht. Besonders gilt dies für kleine Räume, in denen der mit hoW Geschwindigkeit austretende Luftstrom durch die Wandungen usw. zurückgeworstn und abgel^W wird. Die Kanäle sollen möglichst kurz sein. Die Luft ist so zu leiten, daß eine gute Du«W lüftung der Räume erreicht wird. Etwa nötig werbende Änderungen der Kanäle sind Maßgabe der Erprobungen vorzunehmen. Die Öfstmngen der Zuluft sind so zu legen, empfindliche Maschinenteile nicht verschmutzt werden.

Die Zuluftöffnungen in den bewohnten Räumen, mit Ausnahme der Kammern, trichterförmig zu erweitern. Beachte Skizzenbuch 20 Blatt 41.

In den Öffnungen der Zuluftkanäle (mit Ausnahme der Kanäle in den Lasten DorratSräumen) sind leichte, aber gut dichtende Klappen anzubringen, die in verschi^^

 

Lagen festgestellt und schnell bedient werdm können. Bei Räumen mit hohem Lustwtch« — ZOfach und darüber — ist die Drehachse der Klappe unten anzuordnen, so daß beim Lintrjj kalter Lust eine bessere Luftvermischung stattfindet. Die Klappe erhält seitliche Backen, bom| die kalte Luft nicht herabfällt. Für die Leitftutzen und Drosselklappen in den Enden der ZulM kanäle, in Kammern ohne Deckenwegerung beachte Skizzenbuch 20 Blatt 51 und 53, in dq Kammern mit Deckenwegerung keine drehbaren Leitstutzen, sondern den Decken angepM

Austrittsöffnungen mit Gittern oder Luftverteilern, die in der Deckenverkleidung enden, in iq

Ärlmn bewohnten Räumen °h"- Wärmequellen beachte Blatt 57 und in den Räu-»A Wännequellm Btott55. Die Zu- und Ablustöffnungen der sch-llgewegert-n Kmmmk sachgemäß gegen Abhören von Gesprächen durch mit gilz belegte Klappm zu sichere. ) Krankenraum sind möglichst Luftverteiler vorzusehen und alle Drosselklappen und Bedienung

klappen für Lüftungsverschlüsse mit Filz zu belegen, bei den übrigen Kanälen nur die Klap^ für Zuluftöffnungen.

In den Wohnkammern und Mannschastsräumen sind keine Lüstungsöffnungen über fajq ober Hängematten anzuordnen. Über Doppelkojen sind Kanäle zu vermeiden. Die ZulH öffnungen für die Tageslüftung in den Mannschaftsräumen sollen unter Deck liegen. Kir bis Nachtlüftung sind in jeder bewohnten Abteilung oder jedem größeren Wohnraum ein oi« mehrere Kanäle bis zur halben Raumhöhe nach unten zu verlängern, sofern nicht bereit | den Räumen Kanäle mit ausreichenden Luftmengen (etwa 50 % der Tageslüftung) und ^ schlüsse für die zeitweilige Lüftung von Räumen vorhanden sind, so daß durch öffnen du Bedienungsklappen der Verschlüsse am Deck die staglichen Luftmengen in das Deck außström können. Beachte 8II 19. Im Krankenraum ist stets ein Kanal zur Nachtlüftrmg vorzusehq Für die durch Zugänge gelüsteten größeren Räume sollen die Kanäle der angrenzenden Mm bis an die Zugänge herangeführt werden.

In Waffenleiträumen dürfen Lufteintrittsöffnungen nicht über empfindlichen elektrisch Einrichtungen liegen, damit Störungen in den Anlagen durch Feuchtigkeit, z. B. bei Erreich!» beS Taupunktes der Luft, vermieden werden.

Auf die wirksame Durchlüftung der Proviantlasten ist besonders zu achten. In bie Su^ und die Kartoffellasten darf die Zuluft nicht unter 0° C eintreten / unter Umständen genügt ti Erwärmung der Lust durch Führung des Zuluftkanals durch einen warmen Raum. Die M eignetste Anordnung ist von Fall zu Fall zu prüfen. Eine Abstellung der Lüftung für läng« Zeit ist für die Proviantlasten nicht zulässig. Die Winterlüftung für die beiden in ffW stehenden Lasten ist im Lüftungsbuch anzugeben.

Die Ablustöffnungen sind so zu legen, daß schlechte oder warme Lust unmittelbar an teil Entstehungsstellen abgesaugt wird und daß keine Ecken mit ruhender Lust entstehen können. ]

Bäder, Aborte und Anrichten dürfen nicht an eine Leitung für bewohnte Räum am schloffen werden. Wenn kein besonderer Lüfter vorhanden ist, müssen die einzelnen LeitunM beider Raumartcn gettennt bis an den Lüfter geführt werden. Bor den Kanälen der bewohnt« Räume sind dann gut dichtende Klappen mit Filzdichtung anzubringen.

Die Eintrittsöffnungen der Abluftkanäle sind trichterförmig auf den etwa zweifachW Kanalquerschnitt in sachgemäßem llbergang zu erweitern/ beachte Skizzenbuch 20 Blatt

Stellklappen zur Regelung der Luftmengen sind anzuordnen in den Kanälen vor allen E zweigungen für größere Luftmengen an 6en Lüftungsmaschinen, den Hauptsträngen sowie voW den Abzweigungen der Kanäle für Mannschaftsräume und der zeitweilig zu lüftenden RäuW

Alle öffnungen der Lufttanäle und die nicht wasserdichten Kanäle über den Gehäusen wasserdichten Verschlüsse sind mit einem leicht herausnehmbaren Drahtnetz von 13 Maschenweite und 2 mm Drahtdicke oder einem Gitterblech mit entsprechenden Öffnungen« versehen.

In den öffnungen der Kanäle für Räume, in denen sich explosible Gase bilden könM find feinmaschige, doppelte Drahtgewebe (Messing) anzubringen. Zur Verringerung des j standes ist der Kanalquerschnitt unter 45° so zu erweitern, daß er ungefähr verdoppelt Der Drahtgewebeabstand soll etwa 30 bis 40 mm betragen. Die Einzelgewebe müssen lt>W herausnehmbar sein und jederzeit ohne Betriebsstörung gereinigt werden können.

79

Die Kanäle für die Lüftung der Munitionskammer« sind an beiden Enden mit Drahtnetze von höchstens 10 nun Maschenweite zu versehen.

Wo erforderlich, sind die Luftkammern, Lustschächte und Kanäle für Lazarett, Kajüte, Meffm usw. zur Vermeidung von Wärmeübertragung und Niederschlägen ober zur Dämpft^ von Geräuschen zu isolieren. Zwischen den Gehäusen der größeren Lüster und dem anschliehw den Schacht und Kanal sind zur Schalldämmung Segeltuchmanschetten von etwa 100 md Länge in den Zuluftkanälen der Räume mit Hörempfang (Funk- und Horchräume) SchT dämpfer einzubauen.

Kanäle, die säurehaltige Lust führen können, sollen innen einen säurebeständigen llnstrih erhalten/ sie dürftn nicht verzinkt sein (Schwarzblech).

LüftungSeinrich- tungen besonderer Räume

Auf Schiffen mit Panzerdeck sind für die unterhalb desselben liegenden und im Gefch besetzten Räume, soweit hierfür nicht bereits besondere Lüster im Raum vorgesehen find, EinA kanäle vorzusehen, die getrennt voneinander bis zum Verschluß oder so hoch geführt wer« sollen, daß im Leckfall kein Wasser in die angeschlossenen Räume dringen kann.

Die Treib- und Heizölbunker sollen nach Bedarf vermittels Anschlusses der tragbar« Lüfter (siehe A. B. V. — MII33—) an die mit einer Schlauchverschraubung Versehens Durchlüftungshähne (siehe 8II 9i und beachte M12 und MII14) mit Zuluft versehen werden Die Abluft soll durch die Entlüftungsrohre — siehe M12 und MII14 — entweichen.

Die Nischen für die Bedienungsanlagen der Ardex-Feuerlöschanlage sollen am Bvda einen absperrbaren Stutzen zum Anschlagen eines Saugeschlauchs für die tragbaren elektrisch» Lüfter erhalten, um erforderlichenfalls unten angesammelte Gase abzusaugen und ins W fördern zu können. Für die Zuluft ist ein gasdichter Verschluß (siehe 8II 19) mit fein maschigem Drahtgewebe in der Höhe der Decke vorzusehen.

Räume für Benzinlagerung sollen durch einen in möglichster Nähe des Raumes anzu« ordnenden besonderen Ablüfter (Fliehkraftlüfter) entlüftet werden,' die Frischluft soll durq einen bis ins Freie zu führenden Schacht nachströmen. An dem Raum sind der Saugekanas des Lüfters und der Frischluftschacht mit je einem Wasser- und gasdichten Verschluß (Einzel' klappe) zu versehen. Zwischen dem Raum und den Öffnungen am steien Deck dürftn feine Verschlüsse oder Gasklappen eingebaut werden. Die Öffnungen de8 Saugekanals sind in da Hauptsache, am Boden des Raumes vorzusehen. In allen Zu- und Abluftöffnungen in da Räumen und am steien Deck sind feinmaschige doppelte Drahtgewebe anzuordnen. Im Dr« schacht des Lüfters ist eine Schutzklappe vorzusehen, die sich im normalen Betriebe durch da Luftdruck öffnet und bei einem von oben kommenden Explosionsdruck schließt. Zum Derseha der Schutzklappe ist im Schacht eine Schauklappe anzuordnen. Die Austrittsöffnung des W luftschachtes an Deck muß freies Abströmen gewährleisten. Frischluft- und Abluftschacht erhalte am steien Deck an gegen die Wirkung der Funkenbildung sicheren Stellen je einen sachgems geführten Schwanenhals.

Zur Überwachung der Entlüftung der Räume ist an geeigneter Stelle ein einfacher IM Unterdruckmesser mit gefärbtem Wasser vorzusehen, von dem ein Schenkel mit dem Saugkani im Denzinlagerraum verbunden ist. Am Lüfter und an den Klappen sind Schilder (sieh 8H22) mit den nötigen Anweisungen vorzusehen. Falls ein besonderer Raum für die Aus stellung der für die Benzinlagerung erforderlichen Apparate vorgesehen ist, wird dieser v« demselben Lüfter entlüftet.

Folgende Schilder sind anzubringen

am Raumeingang und an den Verschlüssen:

Vorsicht — Explosionsgefahr! Offenes Feuer und Flamme halten!

am Ablüfter:

Vor Inbetriebnahme des Lüfters und Öffnen der Abluftklappe Zuluftklappe öffnen, nach Abstellen des Lüfters und Schließen ™ Abluftklappe die Zuluftklappe schließen.

am Raum:

Im allgemeinen soll der Raum nur gelüftet werden, wenn er aus irgendein^ Grunde betreten werden muß. Vor dem Betreten mindestens '/. Stunde Lüstzi anstellen. Zugang darf erst nach dieser Zeit und wenn das Saugen au8 W und Drucken in Außenluft einwandfrei festgestellt ist, geöffnet werden.

Während des Aufenthalts im Raum dauernd lüften!

Nach Bedarf Lüftung anstellen, wenn am Riechverschluß des Peillenzrohrs für h Raum das Austreten von Benzindämpsen festgestcllt wird.

Für die Bedienung ber Lüftungseinrichtung der Räume für Benzinlagerung beH »Handbuch für den Bordfiugdienst«.

Munitionskammern können durch Munitionsschächte entlüftet werden, wenn diese kei Iörderwerk haben. Die oberen Öffnungen an den Schächten sollen einen Schwanenhals o^ eine Schutzkappe mit einem doppelten Drahtgeflecht von höchstens 10 nun Maschenweitc fön)« je nach ihrer Lage eine gas- oder wasserdichte Klappe erhalten.

Die Abluftkanäle sind gegebenenfalls an die warmen Begrenzungswände heranzufühm

Der Kühlraum ist durch Anschluß an die in der Nähe liegenden Schiffsraumlüftn zril weise zu lüften. Der Zuluftkanal soll unmittelbar in den Raum für die Kühlschlangen fühyß Die Abluft soll aus dem Kühlraum und beim Abtauen aus dem Raum für Kühlschlange saugen. Zur Berteilung der Frischluft und der Umlauf-Kühlluft sind Kanäle aus verzinkt Eisenblech vorzusehen.

Der Borraum muß an die Umlauf-Kühlluft nach Bedarf angeschloffen werden köm Über Bewegung der gekühlten Luft siehe A. B. V. — MII1 —.

Zur Entlüftung der Räume im Bereiche der Kessel- und Maschinenraumzulüster sind« den Saugeschächten für die Kessel- und Maschinenräume Öffnungen vorzusehen. Die Sau öffnungen im Raum sollen unmittelbar unter dem Deck liegen. Vor den Saugeöffnungen ii Raum sind waffer- oder gasdichte Klappen anzuordnen. Beachte 8II19 und Skizzenbu Nr. 20 Blatt 52.

Über Löcher in gepanzerten Decks für die Lüftung des Raumes zwischen den Rauchs« schächten und Rauchsängen sowie über Lüftungsöffnungen in gepanzerten Decks mit L« grätingen siehe 8136.

Für die Abluft sind in die unteren Teile der Türen oder Umschottungen von Aborten uu Bädern und in die oberen Teile der Kammerschotte, soweit sie nicht wasserdicht sind uu gegen Wafferschlag geschützt liegen, für die natürliche Zuluft grätingartige Öffnungen mi Klappe (keine Schieber) einzubauen.

In den Küchen ist bei Verlegung der Kanäle darauf zu achten, daß die aus den W aufsteigenden Dampfwrasen sowie der Herdbunst mittels eines Wrasen- und Dunstfängrk der unmittelbar an den Ablüfter für die Küche angeschloffen ist, abgesaugt wird, und daßii Dämpfe von elektrischen Geräten, besonders von den nicht wasserdichten, ferngehalten wert»

Die Aufstellungsorte der Kühlschränke sind gut zu entlüften.

In den Umformerräumen sind die Zuluftkanäle so weit nach unten zu führen, daß « die Luftschichten am Boden der Räume in Bewegung gesetzt werden. Die erwärmte Lust! bei Maschinen ohne Eigenkühlung und Lüftung unmittelbar an den Maschinen und imM abzusaugen.

Für die Lüftung der Räume zur Unterbringung der ftst eingebauten Azetylen-Schot! apparate ist außerhalb des Raumes ein besonderer Ablüfter (Fliehkraftlüfter) vorzusehä Zuluft natürlich durch einen ins Freie zu führenden Schacht. Umschottung des Raumes f®®* Gehäuse des Lüfters, Schächte und Kanäle außerhalb des Raumes müssen gasdicht sein. Lüfterschächte müssen möglichst hoch (über dem Sonnensegel) ins Freie geführt werden, & Austrittsöffnungen müssen gegen die Wirkung von Funkenbildung, gegen Wasserschlag und Hineinwerfen von Gegenständen durch einen Schwanenhals mit sachgemäß angeordnetem, W maschigem und doppeltem Drahtgewebe geschützt werben. Absperrorgane (Verschluß Gasklappe) dürfen nicht eingebaut werden. Im Raum soll oben und unten durch abgesaugt werden. Ein Hineinwerfen von brennenden Gegenständen darf nicht möglich MB’ I

Folgende Schilder sind anzubringen

bei der Zuluftklappe und an der Raumtür:

Vorsicht — Explosionsgefahr! Offenes Feuer und Flami« fernhalten!

bei dem Ablüfter: Nach Inbetriebsetzen des Lüfters Zuluftklappe öffnen,vor^ stellen des Lüfters schließen!

an der Raumtür: */* Stunde vor Betreten des Raumes Lüftung anstellen! I

Das Sicherheitsventil des Azetylen-Entwicklers ist gasdicht mit dem Abluftschacht oberhM des Ablüfters zu verbinden, so daß bei Überdruck in dem Entwickler die Gase unmittelbar M Freie austreten können. Im übrigen gelten die Vorschriften fiir die Benzinlagerräume.

Alle Räume, wie Zentralen, Rechen- und Schaltstellen, Funkräume, Umformerräum M sollen für die Gefechtslüftung bei Abschluß gegen die Außenluft, wenn für die darin aufgeftW elektrischen Maschinen keine Eigenlüftung und -kühlung (Rückkühlung der Luft durch besoM Lüfter und Kühler an den Maschinen) vorgesehen werden kann, Raumluftkühlung duM besondere Lüfter und Luftumlaufkühler (Wasserkühlung in geschlossenen, vor dem Lüster feg« den Kühlern durch Anschluß an Kühlleitung — siehe SII 9 m —) erhalten. Es ist anzusnebea für jeden Raum eine besondere Raumluftkühleinrichtung vorzusehen. Wenn dieses etwa M Platzmangel nicht möglich, kann für mehrere unmittelbar benachbarte Räume eine SmM anlage vorgesehen werden in einem der Räume oder in einem unmittelbar angrenzenden btsm derm Raum. Anlagen in den Räumen selbst sind gegen Geräuschübertragung gut zu totgt!» (gewegerte Umschaltungen und Schalldämpftr in den Kanälen). Die Einrichtungen der RM dürfen durch diese Anlagen nicht behindert werden. Die Kanäle usw. sind im Zusammenhalt mit der Raumeinrichtung und nach Festlegung derselben vorzusehen. Vor dem Eintritt den Warmluft in den Kühler sind leicht herausnehmbare Drahtfilter von I nun Maschenweite um ordnen.

Die Umschottung der Raumluftkühler ist spritzwasserdicht mit einem 300 mm hohe» wasserdichten Süll auszuführen. Die an die Raumluftkühler angeschlossenen LüftungskaM und deren Verschlüsse brauchen ebenfalls nur spritzwasserdicht zu sein.

Für die Berechnung der Leistungen des Lüfters und des Kühlers solcher Räume sind mi allgemeinen die Wärmeeinstrahlung und die von Aggregaten, Personen und der Beleuchtm» abgegebenen Wärmemengen zugrunde zu legen, sofern nicht der vorgeschriebene LuftweW höhere Leistungen erfordert. Um möglichst kleine Decksdurchbrechungen zu erhalten, find fei] Anordnung des Kühlers vor dem Schiffsraumlüfter für die Berechnung der SchachtquerschnitA möglichst die kleineren Luftmengen fi'ir den vorgeschriebenen Luftwechsel zugrunde zu lege« soweit hierdurch keine Nachteile für die Pressung entstehen. Die verschiedenen Leistungen terV Lüfter (für Raumlustkühlung und für den vorgeschriebenen Luftwechsel) sind durch Sinterung® der Umdrehungen zu erreichen. Die Raumtemperatur dieser Räume darf beim Betrieb Raumluftkühlung und gesperrter Außenlüftung und Betrieb aller Maschinen und ApparM 30° 6 im allgemeinen nicht übersteigen. Hierbei sind als Temperatur des Kühlwassers grunW sätzlich 22° 6 anzunehmen. Bei Heimatschiffen und bei anderen Schiffen kann, wenn KühlW Kühlwassermenge oder Lüfterleistung zu groß werden, eine Kühlwassertemperatur von 20° W zugrunde gelegt werden. Bei beschränkten Raumverhältniffen kann die höchste RaumtemperatM mit 35° 6 für folgende Waffenleiträume angenommen werden:

Regelmaschinenräume,

Mutterrichtanlagen, Artl.-Verstärkerräume.

Eigenlüftung und -kühlung der elektrischen Maschinen siehe A. B. V. — M — »MgeinciM Vorschriften« und MII29.

Es sind zu beachten:

Für die Lüftung der Akkumulatorenräume die G. f. e. A. IH § 13, für die Lüftung der Akkumulatorenladeschränke die G. f. e. A. VII. für Lüftung der elektrischen Maschinen ^. B. V. — M — »Allgemeine Vorschrift^W und MII29.


 

82 sim


Entwurf und

Berechnung

Der Entwurf für die LüftungSanlage, Deckspläne, Längsschnitte — für Abluft M Zuluft getreMt — und Querschnitte, die Berechnung der Luftmengen sowie eine ZusamM stellung der Angaben über die Lüfter, Verschlüsse, Motoren usw. sind zur Genehmigung zulegm, und zwar zunächst die Berechnung der Luftmengen — siehe »Zusammenstellung W stündlichen Luftbedarfs der Schiffsräume« — und die zugehörigen Pläne, nach deren GenehM gung die Pläne für die Lüftungseinrichtung und die Zusammenstellung.

Um unnötige Änderungen zu vermeiden, sind die Entwürft möglichst erst dann vorzuIegM wenn keine größeren Raumänderungen mchr zu erwarten sind.

Die Lustmengen sind für die einzelnm Lüfter zu trennen, wobei die zusammen arbeilrnW Zu- und Ablüfter gegenüberzustellen sind. Die zugehörigen Pläne sollen für jeden Raum W zugrunde gelegten Raumgrößen und die Angabe über den Luftwechsel oder die Kopfzahl die Luftmenge für jeden Kopf sowie die stündlichen Luftmengen enthalten. Für Räume Wärmequellen sind Angaben zu machen über die Leistungen der Aggregate, deren WimM abgabe an den Raum und ob Eigenkühlung und -lüftung der Aggregate oder RaumluftkühlM vorhanden. Beachte auch 8125. Für Räume über oder neben Wärmequellen ist dn M Wechsel nach der Wärmeeinstrahlung, der Wärmeabgabe von Personen und der Beleucht«» nachzuprüfen.

Der Bereich der einzelnen Lüfter ober LüftungSgruppen ist in allen Plänen fackig m kennzeichnen.

In die Entwurfspläne sind ftrner die schematische Kanalführung und die Lage dnD« schlüffe in den vorgeschriebenen Farben — rot für Zuluft, blau für Abluft, grün für die Kau» führungen der Raumluftkühlanlagen -, die Querschnitte der Luftschächte in m* unb Hauptkanäle in cm-, die Lustbewegung in den SugSngen bei betieffenden Abteilung-» i«J in ata Plänen die Schächte für die Lüftung der M-schmen- und Keffelräume m,t über die Lage der betreffenden Lüfter einzutragen. Die Luftmengen find fo jU oemesstn, in den unteren, namentlich in den warnwn Räumen, ein so großer Unterdrück herrscht, d» ein Übertreten von warmer Luft oder schlechten Gerüchen in die oberen Decks ausgeschloss» ist. Ebenso ist für die bewohnten Decks Luftbewegung von den Schiffsenden nach Mitte Sch» anzustreben. Grundsätzlich ist in allen warmen und in Räumen mit schlechten Gerüchen fei Unterdrück so groß zu bemessen, daß ein Übertreten dieser Luft in die angrenzenden HM verhindert wird.

Die Abteilungen sind in allen Plänen anzugeben und die wasserdichten Schotte m» Wandungen besonders kenntlich zu machen. Die K. W.L. ist nicht einzutragen. An den SchaW enden auf den freien Decks sind die angeschlossenen Lüfter und Räume, an den DurchbrechuiW der Kanäle nach unten die angeschlossenen Räume anzugeben.

In der Zusammenstellung der Lüfterangaben sind anzugeben: die Nummern der AW Art der Lüftung (2 oder A), Aufstellungsort, die kurz gefaßte Bezeichnung der gelüsteten ftb^ Anfangs- und Endleistung in m’/h, Gesamtpressung in mm WS, angenommene Luftgksch«i digkeit für Druck- und Saugeschächte, Anfangsgeschwindigkeit in den Druck- und Saugekana^ an den Lüftungsmaschinen, Endgeschwindigkeit in den Hauptsträngen in m/s und Längt K selben in m, die Zahl und Art der wasserdichten Verschlüsse, die Gesamtleistung der Zu-»» Ablüfter, Energiebedarf, Drehzahlregler sowie Anzahl der Anlaßsteüen.

Die Zeichnungen für die Lüftung der Messen, Kajüte, deß Krankenraumes, der Kücht Bäckerei, Wäscherei, Kühlräume, der Raume, in denen sich giftige oder explosible Gast B wickeln können, sowie für die Lüftungseinrichtungen der Räume mit Raumluftkühlung und 8 Räume mit Eigenkühlung und Lüftung der elektrischen Maschinen sind besonders zur Gemh> gung vorzulegen.

Allgemein ist zu beachten: um kleine Querschnitte zu erzielen, dürft» LuftgcschwinbigkÄ für die Sauge- und Druckschächte bis zu 20 m/s, für Sauge- und Druckkanäle oberhalb Panzerdecks bis zu 25 m/s und unterhalb des Panzerdecks und in den Öffnungen der M Grätinge bis zu 30 m/s angenommen werden.


Die Austrittsgeschwindigkeiten der Zuluft für bewohnte Räume dürfen nicht über 10^ für die Kaiüte und die Messen etwa 3 m/s betragen. Für die übrigen Räume und '. _.                                                       ,.. Abluft darf der vorhandene Druck voll auSgenutzt werty(

                                                                                                                    die Notlüstung - beacht, unter u LuMÄ^

Die Zeichnungen der Schachte                                                                                      i                                                                                                                                              >                                                                                                                                              "                                                                                                                                              '                                                                                                                                              ’ ''

mit den Angaben über Lustmengen, Lustgeschwmdigketten und Querschnitte in Schächte» »tz Schwimmern sind zur Genehmigung vorzulegen.

a Luftschachte

Sämtliche Luftschächte sind über dem Panzerdeck gegen Splitterwirkung mit einem M bis 300 mm hohen Süll aus 12 mm dickem ^Vd-Material zu versehen.

Die Querschnitte der Schächte dürfen nicht durch Rohre, Kabel usw. verengt werde» Grätinge in den Schiffsraumschächten siehe 8136.

Die Lüftungsöffnungen im Panzerdeck für die unmittelbar unter diesem Deck liegend« Räume usw. dürftn nicht oberhalb von Maschinen, Rohren, Gestängen usw. angeordnet werde»

Die wasserdichten Luftschächte unter dem Oberdeck bzw. Aufbaudeck sind, softrn sie nichts als Träger kräftiger gebaut werden müssen oder dem Gasdrücke der Geschütze ausgesetzt W je nach Lage und Größe wie die Luftschächte für die Maschinenräume (beachte 8124) herzustelleu Schächte von kleinerem Querschnitt, wie für Wäschetrockenräume, Kühlmaschinenräume ufaJ sowie die nicht wasserdichten Trennungswänbe der Schächte und die nicht wasserdichten Schäch» dürfen wie die Luftkanäle ausgeführt werden, wobei jedoch Geräuschbilbung durch Schwih gungen der Wandungen namentlich bei den Ansaugeschächten für die Verbrennungsluft dch Dieselmotoren, vermieden werden soll. Die nicht wasserdichten Lustschächte sollen gasdicht sei»

Die oberen Schachtöffnungen sind so anzuordnen, daß Abluft und Rauchgase nicht wird« von Zuluftschächten angesaugt werden können. Abluftschächte mit warmer Lust, mit schädlich« Gasen oder schlechten Gerüchen sind bis über die Schutzsegel oder so hoch zu führen, daß bid ausströmende Luft nicht wieder in das Schiffsinnere gelangen kann.

Unter den Schachtöffnungen an den freien Decks sind Wafferabweiser, über ihnen Regem kappen vorzusehen.

An ihren oberen Enden sollen die Zuluftschächte, soweit sie nicht vollkommen geschützt! liegen, feste Pilzkappen mit Leitblechen erhalten, die durch flache Halbrundeisen an ihren Unter! kanten zu versteifen sind (beachte Skizzenblatt Nr. 40 im Heft 20). Im anderen Falle sind ei»' fache Öffnungen mit Drahtnetz vorzusehen. Die Abluftschächte erhalten feste, nach hinten oder seitlich offene Kappen von viereckigem Querschnitt. Die freien Eintrittsöffnungen zwischm den etwa 75 bis 125 wm hohen Pilzkappen sollen mindestens gleich dem 1,5fachen SchaÄ-4 querschnitt, die Austrittsöffnungen der Abluftschächte mindestens gleich dem Schachtque« schnitt sein.

Nur wo zur Vergrößerung der Durchtrittsöffnung unbedingt erforderlich, sind Klapp«? — keine Jalousien — in den Wänden und auf den Kappen der Schächte anzuordnen.

Alle Schächte, auch die für Kessel- und Maschinenräume, sollen an dem oberen Ende um unter den Zugangsöffnungen leicht losnehmbare Rahmen mit Drahtgeflecht von etwa 25 N 35 mm Maschenweite und etwa 3 mm Drahtdicke erhalten. Hinter dem weitmaschigen Draht gestecht am oberen Schachtende für die Kessel- und Maschinenraumlüster ist ein zweites, leiU herausnehmbares Drahtgestecht von höchstens 10 nun Maschenweite und etwa 1 mm Drahts dicke vorzusehen.

Die Drahtgitter vor den Öffnungen aller für eine häufige Reinigung in Frage kommend« Lüftungsschächte an den steten Decks müssen klappbar eingerichtet werden. Gegen unbefugt*! Öffnen des Gitters ist eine einfache Sicherung vorzusehen. Für etwaiges Benutzen der SchäW als Notausgänge und für Reinigungsarbeiten in den Schächten müssen die Drahtgeflechte a«V vom Schachtinnern schnell geöffnet werden können.

Wenn die unterste Zugangsöffnung über dem Panzerdeck (Lochgräting) liegt, kann M Drahtgeflecht fehlen.

Die dem Gasdruck der Geschütze und dem Seegange ausgesetzten Schächte müssen wasskp dicht, die Verschlüsse gegen Gasgefahr gasdicht verschlossen werden können. Siehe SUl^

Die Schächte für Verbrennungsluft der Motoren find so anzuordnen, baß die Lusteintritt^ öffnungen gegen Wafferschlag oder den Gasdruck der Geschütze geschützt liegen und dauere offen gefahren werden können, andernfalls sind die Öffnungen durch Abweiser und

Abbeckbleche zu sichern. Allgemein sollen Schächte für Räume, aus denen Diesel- oder & bläsemaschinen saugen können, an den Schachtenden keine Klappen, sondern nur AbdeckblH erhalten.

Damit Lüfter auch bei schlechten! Wetter in Betrieb gehalten werden können, find den Schachtenden auf den freien Decks, falls keine andere Lösung möglich, Notlüftungsschj^ mit Schwimmern vorzusehen. Der freie Querschnitt der Schwimmersitze soll annähernd ^ Schachtquerschnitt entsprechen. Die Schwimmersitze sind durch Drahtgitter zu schützen.

Die Notlüftungsschächte dürfen die Bedienung und das Schwenken der Türme bei größh Rohrsenkung sowie den Hülsenauswurf nicht behindern und beim Schwenken ein- oder <# steigende Personen nicht gefährden.

Wafferdichtigkeit der Schächte gemäß Vorbemerkung 8.

Kessel- und Maschinenraumluftschächte siehe 8124.

Lochgrätinge in den Schächten siehe 8136 und beachte 8II19.

Für die Heranziehung der Luftschächte für den Notverkehr beachte 8II8.

Gasabschluh der Luftschächte oder -kanäle siehe 8II19.

Für die Bauart der Schachtenden beachte Skizzenbuch Nr. 20 Blatt 40 und 45.

d Lüfterkammern und Lüfterkammern sollen angeordnet werden für die in den Wohnräumen in unmittelbar« nicht wasserdichte Nähe von Schlafplätzen ober Kammern liegenden Lüster, für Räume mit Hörempfang und wo Lnfttanale                                             ^ sonst zur Dämpfung von Geräusch notwendig ist.

Die Bedienung der Motoren (Herausnehmen des Ankers) und Lüfter darf durch fe Lüfterkammern nicht behindert werden. Die Kammerwände sind, wenn erforderlich, lo^ nehmbar anzuordnen.

Ihre Umschottungen aus etwa 2,5 mm dickem Blech mit leichten Dersteifungsstahlen sollm gasdicht und gegen Sckallübertragung in die angrenzenden Räume gut isoliert sein. DiS Zugangstüren sind mit Filzdichtung zu.versehen.

Anordnung der Motoren, Regelung der Umdrehungen und Anlasser siehe A.B.V. — MI119 — und die G.f.e. A.

Oberhalb des Panzerdecks sollen die Kanäle im allgemeinen nicht wasserdicht sein, dM mit leichten Gasklappen versehenen Kanäle ft'ir die im Gbfecht besetzten Räume müssen jedo« gasdicht sein. Sie sind so zu verlegen, daß sie gegen Eindringen von Wasser und gegen Le« schüdigungen möglichst geschützt liegen.

Sofern für nicht wasserdichte Kanäle keine wasserdichten Klappen in den Decksdunf brechungen erforderlich sind, sind Sülle von 3 mm Dicke und etwa 300 mm Höhe vorzusehen

Die Stoßbleche der nicht wasserdichten Kanäle sind wegen der besseren Verschraubung ii die Kanäle zu legen. Die Kanten der Stoßbleche sind gut abzuschrägen.

Für Wanddicke beachte Anhang 0 lfd. Nr. 1. Schweißung ist zulässig.

Für die Verwendung von Leichtmetall für die nicht wasserdichten Kanäle beachte Vol^ bemerkung 4ä, 7 a 4, Anhang 6 Nr. 1 sowie Anhang v der B. B. V. — S —.

e Wasserdichte Luft« Bei der Ausführung des Kanalnetzes ist dafür zu sorgen, daß die wasserdichte Teilung des Schiffes in dem unter Vorbemerkung 8 angegebenen Umfange austechterhalten wirb.

Unterhalb des Panzerdecks sollen, mit Ausnahme der Räume im Vor- und HintersM und der Zentralen, nur wasserdichte Kanäle eingebaut werben.

Alle wasserdichten Kanäle sollen möglichst hoch und nahe der Mittschiffsebene liegen onbV so angeordnet werden, daß sie leicht untersucht werben können.

Wenn Schotte oder Decks als Kanalwand benutzt werden, sind verschraubbare HandlöcheG zur Konservierung vorzusehen.

Werkstoff und Wanddicke der Kanäle sollen sich nach deren Querschnitt, Lage und & anspruchung durch Wasserdruck richten/ beachte Anhang 6 lfd. Nr. 1. Die durch Munitienk kammern geführten Kanäle sollen mindestens 3 mm Wandbicke erhalten. Dgl. Kreiselgehäusl Luftschächte, Kanäle und Lüfterkammer. Die an Lüfter und Lüfterkammern unmittelW angeschlossenen Kanäle sind der Pressung entsprechend auszuführen.

Alle das Panzerdeck durchdringenden wasserdichten Kanäle sollen unter dessen Beplattrwß einen besonderen Dichtungswinkel erhalten.


35 S I M, 57, 58


Kanäle mit einer geringeren Wanddirke als 3 mm sollen bei Decksdurchbrechungrn «^1 Bedarf wasserdichte Sülle von etwa 300 nun Höhe und 3 mm Dicke erhalten.

Die Stoßbleche der wasserdichten Kanäle sollen an der Außenseite angebracht werden. -

Für Lochgrätinge in den Kanälen und in Seitensplitterschotten beachte 81119 und 81^

Für die Bauart der wasserdichten Kanäle beachte Skizzenbuch Nr. 20 Blatt 32 bis für die Prüfung auf Wasserdichtigkeit Vorbemerkung 10.

Verschlüsse von Schächten und Kanälen, Entwässerungshähnen und Lüftungsköpst si^ 81119. Bezeichnungsschilder siehe 8II22.

S1 Gruppe 57 Mannschaftsräume

Die Unteroffizier' und Mannschastsräume sind nach Maßgabe der EinrichtungszeichmmM und nach den A. B. B. Nr. 42 und 79 so einzurichten, daß seemännisches und technisches PrM sonal in getrennten Räumen wohnt. Die Angaben über die Anzahl der unterzubringmbM Hängematten, Backstische und -bänke, Kleiderspinde usw. sind der B. B. V. — 8 - entnehmen. Für Backskisten an Stelle von Kleiderspinden beachte 8III5 ä.

Ein Reservezuschlag zu den Einrichtungen kommt nicht in Frage.

Der Entwurf der Einrichtungen ist zur Genehmigung vorzulegen.

Einrichtungen

Zum Aufhängen der Hängematten sind die erforderlichen Einrichtungen nach dem Brau« in der Marine anzubringen.

Die Anordnung von Hängematten übereinander sowie die Belegung des LeseraumrS st« die Mannschaft mit Hängematten ist möglichst zu vermeiden. Der Abstand der HängemattS haken voneinander soll 520 mm betragen. Bei der Verteilung der Hängemattsplätze ist dara» zu achten, daß ein aufrechtes Gehen von Tür zu Tür bzw. Niedergang in den einzelnen Räum« möglich ist.

Zum Auffchlagen und Verstauen der Backsttsche und -bänke sind an der Bordwand unds unter Deck die erforderlichen Einrichtungen zu treffen.

Halter für die Backsspinde siehe 8II22.

Sonstiges siehe 8III5.

8 I Gruppe 58 Kammern

Räume für Waffenleitung

Bei der Einrichtung der Betriebsräume der Artillerie- und Torpebowaffe (Artillem zentralen, Torpedo-Rechen- und -Schaltstelle, Rämne für Mutterrichtanlagen, Drehstrom anlagen und Regelmaschinen) ist darauf zu achten, daß die Wandflächen in erster Linie für ei«' sachgemäße Anordnung der Jeuerleitungsapparate wld Schaltkasten ausgenutzt werden. DeH entsprechend sollen diese Räume von allen irgendwie vermeidbaren Rohrleitungen, Gestänges Luftschächten u. dgl. freigehalten werden. Mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit der größtenteils ungeschützt liegenden elektrischen Einrichtungen sollen Wasser-, Öl- und Dampfleitungen grurH sätzlich nicht durch diese Räume geführt werden. Beachte auch 8II9 »Rohrleitungen«. A^l demselben Grunde sollen Mannlöcher zum Befahren der unter den Rechen- und Schaltfielle» sowie unter dem Regelmaschinenraum liegenden Ölbunker nicht in diesen Räumen vorgesehen werden.

Etwaige Trennschotte in den artilleristischen Betriebsräumen sind wasserdicht o^ zuführen, zusätzliche Nottüren sollen hierbei nicht vorgesehen werden.

Zur Anfertigung der Einrichtungszeichnungen der Räume für Artillerie- und TorM ftuerleitungsanlagen seitens der Lieferfirmen dieser Anlagen sind dem O. K. M. je 4fach Rau«^ Zeichnungen folgender Räume im Maßstab 1 :10 vorzulegen:

Artillerie-Schalt-, Nebenschatt- und Rechenstellen,

Fla-Schalt- und Rechenstellen,

Torpedo-Schalt- und Rechenstelle,

 

86            8158,59

Räume für Mutterrichtanlagen,

Räume für Drehstromschaltsteüen,

Räume für Kreiselumformer,

Raum für Regelmaschinen,

Raum für Generatorenverstärker.

Auf diesen Zeichnungen sind darzustellen:

Der Raumgrundriß, die Abwicklung der Raumwände, die Anordnung und Abmessung« der Decks- und Schottversteifungen, die Lage und Abmessungen der Zugangsöffnungen, Lust, kanäle, Rohrleitungen, Gestänge, Wegerungm gegen Schall und Wärme sowie der sonstig« schiffbaulichen und maschinenbaulichen Einrichtungen.

Ferner ist auf jeder Zeichnung das Maß der Deckshühe einzutragen.

Mit dem Einbau der Unterteilungsschotte der artilleristischen Betriebsräume ist möglichs so lange zu warten, bis die vorgenannten Einrichtungszeichnungen genehmigt find.

Aus den Räumen der Mutterrichtanlagen soll zu Iustierzwecken ein Ausblick durch senkuch übereinanderliegende Decksöffnungen von etwa 100 nun. Durchmesser nach dem fteim Ober, oder Aufbaudeck möglich sein, derart, daß oberhalb der Öffnungen in einem möglichst großes Bereiche Fernziele angeschnitten werden können. Die Öffnungen sind durch Schraubdeckel z verschließen. Die Deckel sind unter der entsprechenden Gruppe der Bauvorschrist zu verwieg«

Im übrigen siehe B. B. V. — 8158 —

Räume für Schlingeranlagen

Die Schlingerzellen sollen im allgemeinen mit Süßwasser gefahren werben/ außerd« sollen sie mit Seewaffer und mit Heizöl gefüllt werden können. Sie find mit den erforderlich« Einrichtungen zum Füllen und Lenzen (siehe MII 36 und 8II9) zu versehen. Stb- und 8b Zellen find durch Luftkanäle (siehe 8160) an den maschinellen Teil der Schlingeranlage (sich Nil36) anzuschließen.

Die Wandungen der Schlingerzellen und des Qberlaufkanals sind erforderlichenfalls zu verstärken, daß bei dem ungünstigsten im Betrieb vorkommenben Druck und Unterdrück eint Beanspruchung von 1400 kg/cm* nicht überschritten wird. Die diesbezüglichen Zeichnung« und Berechnungen sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen.

Die Einrichtungen der Schlingerzellen, die Luftkanäle mit Durchbrechungen der Schotst die Absperr- und Steuerorgane mit den mechanischen oder hydraulischen BetätigungSvorrH tungen sowie die Fundamente für den maschinellen Teil der Anlage gehören zum Schiffskörper

Schotte fiche 8110.

Fundamente siehe 8112.

81 Gruppe 59 Verzierungen

» Bugverzierung

Für Schiffe 'ist eine einfache Bugverzierung aus Holz oder Leichtmetallguß (eloxiert) nal einem zur Genehmigung einzureichenden Entwurf herzustellen, anzubringen und nach Erforfta durch Bügel aus Rundeisen gegen Beschädigungen zu schützen.

Für Sonderschiffe wird von Fall zu Fall entschieden.

I» Hoheit-zeichen °)

Alle deutschen Kriegsschiffe sollen das Hoheitszeichen erhalten. ES ist auS Holz ober Leicht' metallguß (eloxiert) herzustellen und bei den Schiffen am Heck, bei den Booten an der M mandobrücke anzubringen. Die hierfür erforderlichen Malle der Schiffsform sind von den Werften rechtzeitig der Marinewerft zuzustellen.

Für Sonderschiffe wird von Fall zu Fall entschieden.

Schutzvorrichtungen gegen Beschädigungen wie unter a.

Anstrich siehe SIV.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrift.)


87            81 60


SI Gruppe 60 Verschiedener Ausbau

Ahminge

Für das Absetzen und Anbringen der Ahminge ist nachstehende Vorschrift mahgebt«

1.     Geltungsbereich der Vorschrift                                                           |

Die Vorschrift soll für alle gleich, und steuerlastig entworfenen Schiffe und Jahg^ gelten.

2.                                                                                                         Lage der.Ahminge und ihrer Nullpunkte

a) An den beiden Bordseiten des Hinter- und Vorschiffes ist je eine Ahming anzubrings und zwar

1.                                                                           im Hinterschiff

bei Einschraubenschiffen in einer rechtwinklig zur X. W. L. liegenden ÜW schnittsebene durch den Rudersteven,

bei Zwei- und Dreischraubenschiffen

a) bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern in einer rechtwinklig z X. ^. L. liegenden Querschnittsebene durch die seitlichen Wellenbölke,i Vierschraubenschiffen durch die Hinteren Wellenböcke/

ß) bei Torpedobooten, Zerstörern, Geleitbooten usw. in einer rechtwinkl zur X. W. L. liegenden Querschnittsebene durch den hintersten Punkt b geraden Teiles des Kiels/

2.       im Vorschiff am Vorsteven/

3.       außerdem ist bei Schiffen mit unter den Kiel herausragenden festen Bauteilen, z.A Ruder, Ruderhacke, Schraubenkreis usw., eine zusätzliche Ahming in der Querschnitt ebene des am tiefsten unter den Kiel ragenden Bauteiles vorzusehen.

h)       Die Nullinie der Ahminge zu a1 und a2 ist die Gerade durch den hintersten und dr bersten Punkt der Unterkante des nach der Zeichnung geraden Teiles des Kieles.

Der Nullpunkt der Ahming zu »3 ist der unter »3 bezeichnete tiefste Punkt.

o)                                                                Die Teilstriche der Ahminge sind parallel zur X. W. L. abzusetzen.

d)       Das Stichmaß für den Nullpunkt der Ahming zu »3, bezogen auf die Nullinie be Ahminge zu a1 und a2, ist festzustellen und dem O. K. M. und der Marinewerft ty dem Marinearsenal zwecks Aufnahme in das Schiffsbuch mitzuteilen.

3.                                                                                                                                             Art der Ahminge

a)       Die Ahminge sind auf beiden Seiten des Schiffes durch Dezimeterzahlen in arabisch« Ziffern darzustellen, und zwar sollen bei Schiffen über 300 t nur die geradzahlig Dezimeter durch 100 mm hohe Ziffern, bei Schiffen unter 300 t hingegen alle ©tjW durch 50 mm hohe Ziffern bezeichnet werden. Die Ziffern sind so anzubringen, baß Unterkante mit dem angegebenen Tiefgänge zusammenfällt.

Bei jeder Ahming ist die X. W. L. sowie mindestens eine Ziffer durch Anköriß sicher festzulegen, damit etwa verlorengegangene Ziffern leicht und zuverlässig wird« angebracht werden können.

b)       Der Werkstoff, aus dem die Ziffern angefertigt werden, soll haltbar sein und so gcwÄ werden, daß Zerstörungen durch Anfreffungen infolge galvanischer Ströme usw. zu erwarten sind. Die Ziffern sind im allgemeinen aufzuschweißen.

Wo Ahminge am Seitenpanzer (gehärteter Panzer) befestigt werben, ist daS GewW für die Befestigungsschrauben unter Verwendung von Gewindepfropfen in den Panzer zuschneiden. Um die Zahl der Befestigungsschrauben möglichst einzuschränken, Ziffern der Ahminge gegebenenfalls auf etwa 170 mm breiten, 10 mm dicken BlechstrriW

81 60

b dd mit etwa "//'-Schrauben in Zickzackanordnung V mit abgeschrägten Kanten un                                                                                                           ^ Verwendung von Gewindepfropfen) auf bn

etwa 500 mm Abstand m der )

^^^Die ^Ziffern^der Ahminge zu 2 s. 1 und 2 sind auf dunklem Grunde weiß, auf ^ schwarz, die Ziffern der Ahming zu 2 a 3 rot zu malen.

4.                                                                                Bereich der Ahminge nach oben und unten

Die Ahminge- sollen reichen

nach oben hin bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern 2,5 m, bei Torpch booten, Zerstörern und Geleitbooten usw. mindestens 0,5 m über die Wafsnliu bei voller Ausrüstung,

nach unten hin bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern 0,5 m, bei Torpeb, booten, Zerstörern und Geleitbooten usw. 0,25 m unter diejenige Wasserlinie, aus der das Schiff in leerem Zustande (ohne Kohlen, Ol, Waffer, Munition, Provim Besatzung usw.) liegt.

Bei Sonderschiffen wird die Höhenausdehnung der Ahminge in jedem Falle befonberi bestimmt.

5.    Hilfsahminge

Außer den unter 2. vorgeschriebenen Ahmingen sind vor dem Stapellauf an bndq Schiffsseiten nach Bedarf einfache Hilfsahminge an den Schiffsenden von der zu 2 b vo^ geschriebenen Nullinie und auf etwa V«, V2 und ’/4 des Abstandes zwischen den Ahming« zu 2 a 1 und ü2 von Unterkante Kiel an diesen Stellen des Schiffes sorgfältig abzusetzen, cch zumalen und bis nach dem endgültigen Abschluß des Tiefgangsnachweises instand zu halt« Die Dezimeterstriche dieser Hilfsahminge sind anzukörnen, am Seitenpanzer (gehärtet« Panzer) durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen.

6.    Festpunkte

Für die in Abschnitt 5 auf ^8 72 und "/« des Abstandes der Hauptahminge vorgeschriebem Hilfsahminge sind an beiden Bordseiten Festpunkte in Höhe der Unterkante der obersten Ahmw zahlen anzubringen.

Die Festpunktinarken sind aus seewasserbeständigem Werkstoff in 150 mm Längt, 10 mm Breite und 5 mm Dicke herzustellen und mittels '//'»Schrauben zu befestigen oder aufzulöt« Für die Befestigung am Seitenpanzer (gehärteter Panzer) gelten die Bestimmung^ unter 3. sinngemäß.

Die Unterkante dieser Marken kennzeichnet den Festpunkt.

7.                                                      Angaben über die Ahminge und Festpunkte in den Zeichnungen

Die Ahminge und ihre Nullpunkte sowie die Festpunkte sind in den Linienriß und in dii zeichnerische Darstellung der Berechnungsergebniffe scbematisch einzuzeichnen.

Vor dem Anbringen der Ahminge und Hilfsahminge auf Schiffsneubauten ist bau O. K. M. eine Zeichnung »Verteilung der Ahminge und Hilfsahminge über die Schiffslängef zur Genehmigung vorzulegen.

Tiefgangstandrohre siehe 8 H 22.

Besondere Vorrich» Alle Teile des Ausbaues, wie Gestänge, Rohrleitungen, Kabel und sonstige elektrischeTeiles tungen zur Be» soweit sie an den Beplattungen des Jnnenbodens und der wafferbichten und öldichten Schotts

festigung von Ge» und Decks nicht durch Niete oder Schweißung befestigt werden können, sondern SchraubverW stängen, Rohrlei- düngen erhalten müssen, sollen nicht unmittelbar an diesen Beplattungen befestigt werben- tungen, Kabeln

Zu ihrer Befestigung sind die Schott» und Decksversteifungen zu benutzen, oder es sind hierfÄ besondere Zwischenstücke, Winkelstücke od. dgl. anzunicten oder anzuschweißen. Läßt sich in Hu**; nahmefällen die unmittelbare Befestigung solcher Teile an den Beplattungen mit Schraub« nicht vermeiden, so sind für die Ausführung dir Bestimmungen der Vorbemerkung 8 unbedin^j zu beachten. Zu diesen Ausnahmefällen rechnen auch alle Einzelkabel und Kabelbündel vo» weniger als fünf Kabeln, sowie alle Kabelarmaturen.


89

SI 60

Als Befestigungsschrauben hierfür sind im Sinne der Vorbemerkung 8 nach Möglichst ' aufzuschweißende Schraubbolzcn oder Nietschrauben zu verwenden, die nur vom Schiffbaubetri^ angebracht werden dürfen.

Um Schießschäden zu vermeiden, sind Schellen und Halterungen für Kabel, Sprachrohr usw. im Bereich des Gasdrucks der Geschütze besonders sorgfältig zu befestigen.

Die Zwischen- und Winkelstücke sind unter dieser Gruppe, die eigentlichen Halterungq unter den beteiligten Gruppen von 8 und M, die Kabelbahnträger und Hörner unter 8112s zu verwiegen.

 

E ch o l o t a n l a g»°)

Fahrtmeßanlage°)

Fallreepstreppen

Siehe B. B. V. — S —.

Siehe B. B. V. — S -.

Anzahl und Anordnung der Fallreepstreppen sind den besonderen Bauunterlagenp entnehmen.

Für die Fallreepstreppen sind eiserne wegnehmbare Plattformen mit hölzernen Grätin« anzubringen. Die Treppen sollen hölzerne Wangen und Grätingstufen erhalten. Die Auß« feite der Wangen neben dem untersten Absatz ist zu polstern und mit Leder zu überziehen.

Die Fallreepstreppen und Plattformen sollen Geländer mit hölzernen Handleisten erhaltm Geländerstützen und Beschläge der Hinteren Fallreepstreppen auf Schiffen und der Fallreeps treppen, soweit vorhanden auf Booten und Sonderschiffen, sind aus Leichtmetall, in Gold« eloxiert und nachverdichtet, herzustellen. Für Teile aus gezogenem Material ist AI. Mg. für Gußteile G. AI. Mg. nach den Werkstoffvorschriften der Kriegsmarine zu verwenden.

Stützen und Beschläge der vorderen Fallreepstreppen auf den großen Schiffen sind a» Eisen, verzinkt, zu fertigen. Davits oder Ausleger mit eisernen Bügeln und Ketten zum Trage- der Treppen und Einrichtungen zum Zurren der Fallreeps in See und bei Klarschiff sind anz» ordnen. Für die Ausleger sind erforderlichenfalls Toppbäume vorzusehen.

Flurplatten und Grätinge

Gefechtssignalstellen

Kasten für Streu­sand

Kompasse^)

Feste und losnehmbare Flurplatten, wo erforderlich mit Fußleisten, sowie Laufbleche unl Grätinge sind in den Wallgängen und wo sonst nötig nach dem Brauch in der Marine vorzu sehen.

Flurplatten und Grätinge in den Haupt- und Hilssmaschinenräumen siehe NI bzw.

»                      »            »        » » Lasten siehe 8128.

Gemäß B. B. V. — 8 —.

Zur Vermeidung von Unfällen bei Vereisung der Decks sind auf den Kriegsschiffbauh mit Dampfantrieb je nach Größe des Schiffes und dem Ort der Aufstellung 1 oder 2 Kastei von je 0,2 bis 1,0 m' Inhalt für die Unterbringung von Streusand einzubauen. Der Stand ort der Kästen auf den Außendccks im Vor- und Hinterschiff ist so zu wählen, daß eine Gefühl düng der Dicsel-I^-Maschinen und der Flugzeugmotoren durch Flugsand ausgeschlossen wird.!

Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Kompaffen sind die besondere- Bauunterlagen maßgebend.

Alle Kompasse sind unter Beachtung der A. B. B. Nr. 48 nach Maßgabe der Zeichnungt- fertig zum Gebrauch auszustellen. Ihre Standorte und Unterbauten sind so stark auszuführ« daß störende Erschütterungen vermieden werden.

Für alle Schiffsneubauten ist nach endgültiger Festlegung der Einrichtung der Kommando drücken eine Skizze der Peilfeder der ^l- und ^-Kompasse 2fach dem Oberkommando ber Krir» marine zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Für Schiffsneubauten, auf denen für den Standort des oder der vorderen Magnetkompaß unmagnetischer Werkstoff vorgesckricben wird, ist eine Zeichnung »Kvmpaßaufstellunq, An0m

") Vgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Ljefervorschrist).


nung der Steuerstellen zum Betriebe der Ruderanlage, Peilfelder und Verteilung des unmag^ tischen Materials« zur Genehmigung vorzulegen. Die Peiltochterkompasse auf der Kommando.! drücke müssen möglichst die ganze Rundsicht beherrschen.

Geländer und Zugangstreppen siehe 8II3 und 3 H 5.

Lagerung der Re- serveschraubenbzw. Reserveschrauben­flügel

Laternenbretter und Kasten für Seitenlichter

Für die Lagerung der Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel sind Vorschläge zuri Genehmigung einzureichen/ die erforderlichen Halterungen sind vorzusehen.                                                                                                                                 M

Für die Anbringung sämtlicher Laternen sind die nötigen Vorrichtungen zu treffe^ Laternenbretter sind in der erforderlichen Anzahl in den verschiedenen Decks nach dem Brauchs in der Marine vorzusehen.

Für die Ausführung und Anordnung der Kasten für Seitenlichter ist die Musterzeichnmm maßgebend.

Lotplattformen

Zum Loten von Hand ist auf jeder Bordseite nach Maßgabe der Zeichnungen eine klapp! bare Lotplattsorm anzubringen.

Marken für Flucht- und Rullinien

Für die nautischen und artilleristischen Richtanlagen sind Flucht- und Nullinien-Markch in dem erforderlichen Umfange vorzusehen.

Eine Zeichnung über die Lage der Marken nebst Beschreibung ist zur Genehmigung vW zulegen.

Zum Messen von Schiffsdurchbiegungen während des Stapellaufs und während der H diensthaltung des Schiffes ist auf Deck eine möglichst gegen Witterungseinflüsse geschützt liegt!« Peillinie anzubringen.

Eine Anordnungszeichnung ist zur Genehmigung vorzulegen.

Meßlatten für die Erprobung der Lei­stung der Lenzpum­pen unbLenzstrahler

Für die gemäß 8119 verlangte Erprobung der Lenzeinrichtungen sind grundsätzlich Meßlatten in mindestens einem Raum vorzusehen, aus dem die zu prüfende Pumpe odaj der zu prüfende Lenzstrahler saugt. Wenn sich ein Raum aus irgendeinem Grunde als Meß4 räum nicht eignen sollte, hat dies die Bauwerft zu begründen.

Während des Baues sind von der Bauwerft nach dem Einbau sämtlicher größerer Ei»s richtungen nur solche Räume auszumessen und mit Meßlatten zu versehen, bei denm dass Fluten mit Rücksicht auf den Bauzustand möglich ist und die Arbeiten nicht unnötig gestöm werden. Das wird in den Leckpumpenräumen möglich, in den Maschinen- und Kesselräurne^ dagegen fraglich sein. Die während des Baues nicht ausgemessenen RäuMd sind während da Erprobungen oder bald danach bei geeigneter Gelegenheit auszumessen und mit Meßlatt« zu versehen.

Die Meßlatten sind bei Räumen mit größerer Grundfläche möglichst in der Mitte des Raumes anzubringen, um Fehler infolge von Trimm und besonders von Krängung zu vw mindern.

Meßleisten für das Ausrichten der Geschützstände und der Geräte in den artilleristischenBe- triebsräumen

Meßleisten für das Ausrichten der Geschützstände sind grundsätzlich nur vorzusehen an den Unterbauten der Geschütztürme sowie der Geschützstände für Einzelaufstellung einschl. bet Fla-Geschütze bis zum 8,8 ciu-Geschütz.

Es genügt, wenn i n jedem Unterbau der Turmgeschütze ein Paar Meßleisten, eine läng^ schiffs, die andere querschiffs gerichtet, angebracht werben. Voraussetzung dabei ist, baß die Meßleisten gut zugänglich sind und das Ablesen an beiden Libellenquadranten in MittschW und Querabturmstellung ohne Schwierigkeit gestatten. Die Meßleisten dürfen daher nicht is Bereiche der Apparate-Aufhängewände in Höhe der Drehplattformen angeordnet werde».!

Die Meßleisten für die Unterbauten der Geschütze in öl. P. L. sind zur besseren 8berß<^ an der Außenwand der Unterbauten anzubringen. Im übrigen gilt das vorstehend Übels die Meßleisten in Turmunterbauten Gesagte sinngemäß auch hierfür.


Ferner ist je eine Meßleiste an einem Längsschott und einem Querschott in jedem MuttM richtraum an gut erreichbarer Stelle vorzusehen. Allßerdem sind an den Schotten Marken zubringen, die die Längs- und Querschiffsrichtung erkennen lassen.

Anzustreben ist, die Unterbauten für die Mittschiffs- und Seitentürme auf der HellinZ vollkommen baufertig herzurichten, um hiernach noch auf der Helling die Meßleifik» aller Geschütztürme einbauen und parallel zum Kiel ausrichten zu können.

Falls dieses im Einzelfalle nicht möglich sein sollte, müffen die Unterbauten bei schvjW mendem Schiff fertiggebaut werden. Das Schiff ist dann zu einem späteren Zeitpunkts docken/ hierbei sind dann die Meßleisten in allen Türmen und Einzelgeschützständen gleichM parallel zum Kiel einzubauen.

Auf den Schiffen, die keine Türme erhalten, sind die Unterbauten der EinzelgesihW möglichst auch vor dem Stapellauf baufertig herzurichten, damit die Meßleisten noch q

der Helling eingebaut werden können. Läßt sich dieses nicht erreichen, dann muß das SH später, nach Einbau der Unterstützungszylinder und Fertigstellung der umliegenden BauÄ docken und bei dieser Gelegenheit alle Meßleisten erhalten.

Für die Ausführung der Meßleisten beachte die Musterzeichnung.

Eine Zeichnung über die Anordnung sämtlicher Meßleisten nebst Beschreibung ist i Genehmigung vorzulegen.

Niedergang-kappen

Plattformen für Ankermanöver

Plattformen für Sirene usw.

Schächte für Anten­nen

Schächte für Not- au-gänge

Schraubenschutz für Boote

Siehe 8.8. V. — 8 —.

Zum Beobachten der Anker beim Hieven ist im Vorschiff auf jeder Bordseite tu Maßgabe der besonderen Bauunterlagen eine Plattform anzubringen.

Zum Versehen der Sirme und des Dampfheulers sind nach Maßgabe der besonnet Bauunterlagen am Schornstein Plattformen mit Schutzgeländcr anzuordnen, soweit nü andere Plattformen, wie z. B. für Scheinwerfer, für diesen Zweck benutzt werden können. -

Siehe 8.8. V. — 8 —.

Die in den Einrichtungszeichnungen vorgesehenen Schächte für Notausgänge find, sow sie nicht zu 8148 und 154 gehören, unter dieser Gruppe zu verwiegen. Beachte auch 8llV

Seefallreeps

Splitterschutz für Kabel

Staueinrichtung für Geräte

Windmeßanlage")

Sonstige-

Der Schraubenschutz für Boote ist in der aus Torpedobooten üblichen Weise als fest Schraubenschutz auszuführen. Seine Auslage ist so zu bemessen, daß die von AußenkA Schraubenschutz an den Schraubenkreis gelegte Tangente im Verhältnis 4 :1 geneigt ist. 8 schlüge siehe 8 8 22.

Schraubenschutz fiir Schiffe siehe 8II22.

Als Seefallreeps sind lose überzuhängende Jakobsleitern nach dein Brauche in derMard oder eiserne Seefallreeps nach Musterzeichnung an Bb und Stb vorzusehen. Sie sollen nicht « der Nähe von Abdampfrohren, Lenzstrahlern oder Ausgüssen liegen.

Für den Schutz der Kabel gegen Splitterwirkung sind die in den G. f. e. A. imterW schnitt IX § 6 enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Für den Werkstoff beachte — 8 Vorbemerkung 4 —.

Die erforderlichen Staueinrichtungen für Geräte usw. für Nutz« und Rundhölzer sind zusehen. Hölzer sind gegen Nässe geschützt zu lagern. Vgl. auch Vorbemerkung 20.

Siehe 8.8. V. — 8 —.

Alle Arten von Blech- und Winkelarbeiten der Schiffbauwerkstatt/ die sonst noch erfoldi lich sind, sind in zweckentsprechender Weise auszuführen. Beachte auch 8II22 und S Hl1

92

SB I

SII Schlosserwerkstatt

Beschläge an Rohre«, wie Masten, Ladepfosten, Spieren usw., M||J Liefe ganz umschließen. Abweichungen hiervon bedürfen der befonbtrtM] Genehmigung.

Türen für Woh«- kammern, Kajüte und Messe«

b Türen für Bader, Aborte, Küche«, Hellegats usw.

8II Gruppe 1 Kammertüren

Die Kammertüren sind im allgemeinen als Klapptüren auszuführen, die bei Bu kammern usw. mit Vorhängen nach außen schlagen/ nur dort, wo die räumlichen Verhältnis keine Klapptüren gestatten, find die Kammertüren als Schiebetüren auszuführen. Die KlaM türm und Schiebetüren find aus Leichtmetall nach Musterzeichnung mit Türgriffen, Klink» Schlössern und Hängen, Anschlägen, Feststellvorrichtung und sonstigen Beschlägen nach dgl Gebrauch der Marine auszuführen.

. Die Bezeichnungsschilder find bei Schiebetüren auf diesen, bei Klapptüren an gm sichW barer Stelle oberhalb der Klapptür anzubringen.

Die Oberkante der nicht wasserdichten Türen in den leichten Schotten der Kajüte, MestM Wohnkammern, Anrichten usw. soll 1 900 nun oberhalb 'des Fußbodens liegen. Wenn weg» zu geringer Deckshöhe oder aus anderen baulichen Gründen dieses Maß ausnahmsweise mÄ» eingehaiten werden kann, ist die Oberkante dieser Türöffnung so hoch wie möglich anzuordnM

Jede Tür ist mit einer laufenden Nummer zu versehen, die auf einem besonderen SchW anzubringen ist.

Die Türen der Wohnkammern sind mit einer Vorrichtung zu versehen, welche gestatt« die Tür in nur wenig geöffnetem Zustand feßzustellen. Auf der Außenseite der Türen H eloxierte Leichtmetallrahmen von 80 X 40 mm lichter Weite zum Einschieben von Visitenkarte des Bewohners anzubringen.

Die Klosettüren find verschließbar einzurichten. Zweckmäßig find hierfür Kastenfal schlösser zu verwenden, die es ermöglichen, die Türen für den gewöhnlichen Gebrauch der Kl« fetts mit Türdrücker zu öffnen und im besonderen Falle von außen mit Einheitsschlüssel (Dil kant- oder Vierkantschlüssel) zu verschließen. Von innen ist die Tür mittels der Olive (Dreh« zu öffnen und zu verriegeln, wobei das Schild »Frei — Besetzt« betätigt wird. Nähere Ai gaben über dieses Schloß sowie Skizze können von der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven ed geholt werdm.

Die Türen zu den Abortvorräumen sind mit einem normalen Kammerschloß (Dreher»« Schlüssel) zu versehen.

Die Anschläge der in der Nähe von Wohnkammern liegenden Aborttüren sind mit W zu belegen. Die Klosettüren sollen nach dem Klosettraum schlagen und die gleiche Höhe ® die Trennungswände des Klosetts erhalten. Auch die Einzelabschottungen der Klosetts i Unteroffiziere und Mannschaften find mit solchen Türen zu versehen.

Die Türen der Küchen sind in der Höhe zu teilen, daß die obere Hälfte für sich gkW und festgestellt werden kann. Die Türen der Hellegats sind mit einer Ausgabeklappr | versehen.

Bei nebeneinanderliegenden Küchen ist in dem Trennungsschvtt, wenn Platz Vorhang eine Schiebetür nach Ausführung des Trennungsschottes vorzusehen.

Mit dem Baubelehrungskommando ist zu vereinbaren, welche Türen feste oder Dorhö«! schlösser erhalten sollen.                                                                                                                                                                    J

Für die Verwendung von Leichtmetallen beachte auch Vorbemerkung 46, 7» 4 j B. B. V. — S Anhang D —.

Wasserdichte und sonstige nicht wasserdichte Türen siehe 8II8.


 

8 n Gruppe 2 Rundhölzer

Backspteren, Heckspiere«

Die Lage und Länge der Backspieren für die einzelnen Schiffsgattungen sind «uz J besonderen Bauunterlagen ersichtlich.

Die Backspieren sind aus nahtlos gezogenen Rohren zu fertigen/ Werkstoff gemäß d bemerkung 4b. Sie sollen nach hinten beiklappbar eingerichtet werden. Die oberen ^ flächen sind mit Holz zu belegen. Die erforderlichen Beschläge sind vorzusehen. Zum W der Backspieren sind nach Bedarf Lager mit Überfällen an der Bordwand anzubrmgen. /

Sämtliche Schweißungen sind mit größter Sorgfalt auszuführen.

Für die Heckspieren gelten diese Bestimmungen sinngemäß.

Mlaggenstöcte und Göschstock

Am Heck ist ein umlegbarer, stählerner Flaggenstock nach dem Brauche in der Nach aufzustellen. Er soll beim Gebrauch des Heckankers nicht hindern und nötigenfalls fortnehn^ sein. Seine Länge ist so zu bemeffen, daß die Flagge von der größten Abmeffung über K Schutzsegel auswehen und auch nicht in das Waffer hängen kann.

Um beim Unklarwerden der Flagge oder deren Leine das umständliche Andecklegen K gesamten Flaggenstocks zu vermeiden, soll er auf Schiffen in seinem oberen Teil unterteilt«« den, damit dieses Manöver leichter ausgeführt werden kann.

Ferner ist an einer anderen geeigneten Stelle eine Halterung für einen Reserve-Flag« stock anzubrmgen, damit die Flagge auch bei schlechtem Wetter oder bei Klarschiff gesetzt wniq kann.

Auf der Bugklampe ist ein stählerner Göschstock nach dem Brauche in der Marine vor sehen. Er soll die Benutzung der Bugklampe nicht beeinträchtigen und nötigenfalls fortnehml sein. Seine Länge ist so zu bemeffen, daß die Gösch über dem Schutzsegel auswehen kann.z

Flaggenstock und Göschstock sollen Flaggenknöpfe mit Scheiben und Hakenkreuz nach da Brauche in der Marine erhalten.

Masten siehe 8121.

Für die Takelage beachte 8147.

8.     II Gruppe 3 Geländer

»für Decks. Brücken, Marsen, Platt, formen

Als Geländerstützen sollen abweichend von der Musterzeichnung aus Gasrohr auto geschweißte Stützen verwendet werden. Sie sind, wo erforderlich, umlegbar einzurichten. Ä länberstützen, die beim Schießen an Deck niedergeklappt werden müssen, sind gegen Hochspriag zu sichern. Die Eckstützen sind der größeren Beanspruchnung entsprechend stärker auszufiihq

Im Bereiche der Geschütze sollen sie soweit wie möglich fest sein/ erforderlichenfalls! sie im oberen Teil so weit klappbar zu machen, daß die Geschütze über den stehenbleibt» Teil des Geländers mit Senkung hinwegschießen können.

Die festen Geländer der Ausbauten im Bereiche der Geschütze und Munitionsentnah« stellen sollen unter dem untersten Durchzugc Drahtnetze erhalten.

Soweit die Decks mit Schutzsegel überspannt sind, sollen die Bordwandgeländersti« durch Schutzsegelstützen ersetzt werden. Für die AilSsührung dieser Schutzsegelstützen Hj Musterzeichnungen maßgebend. Vor Inangriffnahme der Arbeiten an den Schutzsegelstützt«' anzufragen, ob die Bauweise geändert werden soll. Als Geländerdurchzüge sollen verM Flußstahlkettcn, feuerverzinkt, mit einem Durchmesser von 6 mm verwendet werden. Ihn^ destbruchfestigkeit soll im unverzinkten Zustande 1800 kg/cm8, im verzinkten ZustM 1600 kg/cm8 betragen. Die Schäkel sowie die sonstigen Zubehörteile sind aus Flußstahl

annähernd gleicher Festigkeit zu fertigen. Das Geländer soll, wo erforderlich, niedergeh werden können, und zwar je nach dem Decksteil auf Deck oder an die Bordwand. Lj„ teilweise Klappbarkeit kommt bei dieser Ausführung nicht in Frage. Das Gewicht ist je n«h der ständigen Verwendung unter dieser Gruppe oder unter 8 II22 zu verwiegem i

Die Zerstörer und Torpedoboote sollen auf den freien Decks, Plattformen, Wmkerständn und Podesten, soweit, kein Schanzkleid vorgesehen ist, ein Geländer in torpedobootsmäßiM Ausführung mit zwei Durchzögen erhalten, die im festen Teil aus Gasrohr, rm klappbarrn^ aus Drahtstandern bestehen.

Die Geländerstüben sind im Anhalt an die Ausführung der »Wolf-Klasse« aus Stahl röhr mtt7ngeschweißten Augen für die Durchzöge auszuführen Die Klappstützen solle«.» Richtung des Geländers klappbar sein. Hierfür gelten die vorstehenden Bestimmungen für die Schiffe sinngemäß.

Für Geleitboote, Minensuchboote usw. sind die Geländerstützen etwas stärker als für Zerstörer usw. auszuführen.

d für Luken und Treppe»

Nach Musterzeichnung/ für Boote in torpebobootsmäßiger Ausführung.

Zur Ersparung von Zink sind die eisernen Geländer der unter Deck liegenden TreH nicht zu verzinken, sondern blank, also ohne Anstrich, zu lasten.

Für Fallreepsgeländer beachte 81 60.

r sonstige Geländer

Überall, wo es zum Begehen oder zum Festhalten bei schlingerndem »Schiff erforderlich^ sind genügend hohe und starke Geländer, Stangen oder Handgriffe anzubringen.

Schutzkleider siche 8II22.

8II Gruppe 4 Beschläge für Panzertüren >und Panzerdeckel

Für die Ausführung der Beschläge an Panzertüren und -deckeln sind allgemein die Muster« zeichnungen oder die Musterzeichnungen (Entwurf) maßgebend/ soweit solche noch nicht vor Handen oder die Musterzeichnungen durch einzelne Änderungen überholt sind, gelten smngemäj die Ausführungen auf dem letzten im Ausbau befindlichen Schlachtschiff oder Kreuzer. Die« trifft auch zu für die Bewegungsvorrichtungen der Zugangstüren in den KoinmandotürE den Barbetten und den Panzerquerschotten/ für die Zugangstüren im Dormarsstand sind Dewegungsvorrichtungen nur bei mehr als 30 mm Wanddicke erforderlich.

Für wasserdichte und nicht wasserdichte Panzertüren und -decke! mit Ausnahme der Tün^ in Kommandotürmen (Musterzeichnung) sind bis zu einer Panzerdicke von 45 mm 30^ Derschlußbolzen mit I’/b" Gewindeteil, darüber bis zu HO nun Dicke 50 mm-Bolzen l*/«" Gewindeteil zu verwenden.

Diese Türen und Deckel sollen folgende Verschlußorgane erhalten:

a) Bolzen mit Korb- oder Flügelmuttern, wenn der Verschluß nur von einer Seite H

bedient zu werden braucht,

d) Vorreiber- ober Schraubenverschlüffe in allen übrigen Fällen.

Die freie Kantenlänge zwischen zwei Derschlußorganen soll etwa 0,4 bis 0,6 m betrag^ Die Einzelteile der Derschlußorgane sind dem Bolzen entsprechend zu bemesten. Vierkante de^ Bolzen sollen das größte bei den vorgeschriebenen Bolzendurchmessern erreichbare Maß halten. Die Hängen zählen hierbei als Verschlußorgane mit, wenn sie keine Langlöcher ^^

95

8 II 4

Die Handgriffe der Vorrciber, die Korbmuttern usw. müssen bei wasserdichten Türen und V Deckeln das Anziehen mit genügender Kraft gestatten. Damit beim Öffnen der PanzertürniJ und -deckel mit Schraubverschlüssen die Korbmuttern mit ben Dorreibern stets parallel zu1 den Kanten der Öffnungen zn stehen kommen, sind M>t»-hm°onas-n ofe WM M reifen nnd Korbmuttern nach Ansführung auf den, letzten M Ausbau befindlechn. Schlei schiff oder Kreuzer vorzusehen.

Ausführungszeichnungen sind zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Zum Schutze gegen eindringende Giftgase von oben her sind bei den Decksöffnungen im | Oberschiff/ soweit wasserdichte Deckel oder wasserdichte oder gasdichte Umschottungen nicht' besonders vorgeschricbcn sind, leichte gasdichte Deckel vorzusehen (siehe 8118 und beachte 81119).

Zur Ersparung von Zink sind die Beschläge der unter Deck liegenden Türen und Lukm nicht mehr zu verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu versehen.

» für Panzertüreu

 

Die Panzertüren über 20 mm Dicke sind schräg einzufalzen/ hierbei sollen Schott- und Türflächen bei angezogener Tür bündig zueinander liegen. Bei einer Dicke von 20 mm und darunter sind keine Einfalzungen vorzusehen. Um ein Abheben solcher Türen durch stärkn, Luftdruck usw. zu verhindern, sind die vorstehenden Türkantcn durch eine am Schott herumzu- führende Leiste von keilförmigem Querschnitt abzudecken.

Die Türhängen sind ohne Langloch auszuführen.

Zum Festhalten der schweren Türen sind ineinandergreisende Augbolzen mit Vorstecker- bolzen vorzusehen.

Zum Öffnen der Türen mittels Talje ist je eine Augplatte an geeigneten Stellen aus der Tür und dem Deck im Anhalt an die Musterzeichnung vorzusehen.

Türen in Seitensplitterschotten sollen, wo erforderlich, von beiden Seiten bebienban Schraubverschlüsse mit innenliegenden Korbmuttern erhalten. Außer den Schraubverschlüssen sollen sie eine federnde Klinke mit Sperrvorrichtung erhalten, die so einzurichten ist, daß die Tür in jeder Stellung selbsttätig sperrt und nur beim Druck auf den Klinkengriff bewegt werden kann/ besondere Bewegungsvorrichtungen sind nicht erforderlich. Wo erforderlich, sind die Schraubverschlüsse durch ein Schloß gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Da die Türen für gewöhnlich offen und nur im Gefecht geschlossen gefahren werden, sollen die dem gewöhnlichen Verkehr dienenden Türöffnungen leichte, nicht wasserdichte Blechtüren (siehe 8111) (Windfangtür) mit einfachem Klinkenverschluß und einfacher Schließvorrichtung erhalkn (beachte die Zeichnung »Admiral Scheer« 8114 Nr. 1). Die seichten Blechtüren sind so auszuführen und anzuordnen, daß sie überall ohne besondere Einbauten die Öffnungen im Panzerschott verschließen. Sie können in dieser Ausführung je nach den Platzverhältnissm nach innen ober außen schlagend angeordnet werden. Bei den nur dem Durchgang dienenden Türöffnungen in den Seitensplitterschotten sind keine leichten Türen vorzusehen. Leichte Blech- türen (siehe 8111), spritzwasserdichte oder wasserdichte Türen (siehe 8118) sind erforderlichen­falls auch bei sonstigen Türöffnungen in Panzerschotten, gepanzerten Kommandoturmunter- bauten, wenn nötig, vorzusehen. Das gleiche gilt auch für Panzerdeckluken. Nicht wasserdichte Türen im Gefecht besetzter Räume des Qberschiffes sind gasdicht (Filzdichtung) auszuführen (siehe 8II8 und beachte 81119).

Für Türöffnungen beachte 8110, 21, 30 big 34 und 38.

b für Panzerdeckes, Pfortenklappen im Seitenpanzer

Die Panzerdeckel sollen nach oben schlagen, Gummidichtung (sofern wasserdicht), starke Scharniere im Anhalt an die Zeichnung A 936 und Anzugsvorrichtungen (beachte 8II8) erhalten. Für die Ausführung gelten allgemein die Musterzeichnungen, soweit solche noch fehlen, sinngemäß die Ausführungen auf den letzten Schlachtschiffs- oder Kreuzernerlbauten. Da? vorstehend unter a über die leichten Blechtüren Gesagte gilt sinngemäß auch für leichte Deckel an Banzerluken.

Die Panzerdeckel über 20 mm Dicke sind rechtwinklig einzufalzen/ bei 20 mm Dicke un^ darunter gilt die Ausführung wie zu a.

Die Hängen der wasserdichten Deckel sind mit Langloch zu versehen.

Wenn überstehende Verschlußteile den Verkehr unzulässig behindern, sind mit dem bündig liegende Schraubverschlüsse zu verwenden.

An den Deckeln mit doppelseitigem Vorreiberverschluß ist der Bund des VorreiberbolzeM in die obere Fläche der Deckel einzulassen, um ein Herausfallen des abgerissenen oberen LorM reibergriffes beim Aufschlagen eines Geschosses zu vermeiden.

Zum Aufheben mittels Talje ist auf jedem Deckel und an dem darüberliegenden Deck jel ein Ring anzubringen.

Die Deckel der Derkehrsluken, ferner die nicht dem ständigen Verkehr dienenden Panzer deckel, bei denen das Arbeiten mit Talje in Gängen und Räumen den Verkehr stört, uni auch die Deckel für Notausgänge sind im allgemeinen mit Federentlastung — zylindrisH Schraubenfedern mit kreisförmigem Querschnitt nach Musterzeichnung (Entwurf) oder W federn im Anhalt an die Skizzenblätter 13 Nr. 38 s. und b — zu versehen. Beachte au« 8II8 6. Die Entlastungseinrichtung ist so anzuordnen, baß sie die freie Öffnung des £4 möglichst wenig beengt. Die Panzerdeckel sollen in jeder Stellung annähernd im Gleichgewiil sein und sich durch einen Mann öffnen und schließen lassen.

Schwere Panzerdeckel sind nur im Klarschiffszustande zu schließen, sonst aber offen z fahren.

Für besonders schwere Panzeröeckel, deren Gewicht die Verwendung einer Federentlastuaz aus Sicherheitsgründen nicht zuläßt, ist Spindel- und Kegelradantrieb im Anhalt an di Ausführung auf Schlachtschiff »Scharnhorst« zu wählen. Wo diese Ausführung wegen beschrän ter Raumverhältnisse (wie z. B. in Niedergangsumschottungen, Munitionskammern usw.) nich möglich ist, sind die einzelnen Fälle besonders durchzuarbeiten.

Die Ausführungszeichnungen sowie eine llbersichtszeichnung. sämtlicher Panzerdeckel mi Angabe über die gewählte Antriebsart sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen.

Deckel für Notausgänge müssen sich von beiden Deckelseiten öffnen und schließen lassni Beachte auch 8II8 s.

Zum Öffnen der Panzerdeckel für Entrinnungslöcher und Munitionsübernahmeöffnungei die dem Notverkehr dienen, sind die Schraubverschlüsse auch zum Öffnen von oben her Mittel Schlüssel durch Einarbeiten eines Schlitzes in die bündig liegenden Bolzenköpfe einzurichten Zur Schaffung eines großen Hebelarmes für das Lösen der an der unteren Deckelfläche an­bringenden Korbmuttern ist erforderlichenfalls ein etwa 200 nun langer Rundeisenstab D« zusehen, der an der Unterfläche der Deckel anzuketten ist. Bei den unmittelbar in der D« der Munitionskammern liegenden Munitionsübernahmeöffnungen, die zugleich zum Entrinne) aus den Kammern dienen, sollen die Korbmuttern des Deckelverschlusses durch Kette m Schloß gesichert werden. Bei besonders schweren Verschlußdeckeln ist zum Abdrücken von untei her eine einfache Vorrichtung vorzusehen.

Für den Abstand der Umschottungen von Luken und Notausgängen im Panzerdeck beacht — 8110 —.

Zum Feststellen der geöffneten Deckel sind an benachbarten Schotten, Deckstützen uff" geeignete Vorrichtungen anzubringen.

Psortenklappcn im Zitadellpanzer für die Ölübernahme siehe B. B. V. — 8114 -. j Für Decksöffnungen beachte 8113 bis 18 und 36.

Panzergrätinge siehe B. B. V. — S n 4 —.


 

97 sus

S n Gruppe 5 Treppen

Zum Schutz gegen Spritzwaffer und herabfallenden Sand sind, wo erforderlich, die ^ selten der Treppen mit einer leichten Blech, oder Segeltuchverkleidung zu versehen.

Zur Ersparung von Zink sind die unter Deck liegenden eisernen Treppen nicht mehr p verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu versehen. Die Treppe^ schienen für eiserne Treppen und für Treppen aus Leichtmetall sind aus Flußstahl verzins herzustellen.

Treppen

n für Decks und Brücken

K für Maschinen- und ttesselraume

r Leitern, Steigeisen, Stufen, Tritte usw.

Beachte die Musterzeichnung für Schiffstreppen.

Für Boote sind die Treppen im Anhalt an die Musterzeichnung für Schiffttreppy ^ torpedobootsmäßiger Ausführung anzufertigen.

Eiserne Fußleisten, Leitern, Steigeisen, Stufen und Tritte sind anzubringen in den W gängen, Lasten, Bunkern, Tanks, Munitionskammern, Geschützständen, Licht- und Lustschücht« am Schornstein, in den Notallsgängen, in den Schächten für Befehls- und Melkanlagen unÜ wo es sonst für die Zugänglichkeit und die Ausnutzung der Räume erforderlich ist und H Treppen am Platze sind. Soweit die Bedienung der Deckel in den Unterbauten für die Geschütz durch Steigeisen an den Schotten unter den Stützzylindern erleichtert werden kann, sind Steh eisen anzubringen.

Fn den Niedergängen zu den Dorratslasten sind, auch wenn Treppm vorhanden sul Steigeisen oder Leitern vorzusehen, wenn jene für die Förderung der Vorräte losgenomnch werden müßen. Beachte 8128.

Im Oberschiff, an den Ausbauten und überall, wo erforderlich, sind Steigeisen an SÄ von Leitern anzuordnen, wenn es die örtlichen Derhältniffe erfordern. An Aufbauwünd« welche bei Reinigungs- oder Anstreicharbeiten wegen ihrer Höhe vom Deck oder von Plat formen aus nicht bearbeitet werden können, sind Fuß- und Handleisten anzubringen. AußÄ bords sind Steigeisen im Bedarfsfälle nur bei Klüsen und Backspieren vorzusehen. Wo groß Steighöhen zu überwinden sind, sind zu beiden Seiten der Steigeisen Handleisten aus GasrH mit nach außen gebogenen Haltern so anzubringen, daß die Hände ungehindert an ihm entlang gleiten können.

Wenn erforderlich, sind zum Besteigen der Turmdecken der schweren und mittln^ Artillerie an den Barbetten zwischen den Rohren in der Zurrstellung Steigeleitern vor^ sehen. Beachte 8133.

Auf Schiffen sind als Ersatz für die Treppen auf den freien Decks, die dem Gasdni ausgesetzt sind und daher bei Klarschiff sortgenommen werden müssen, Steigeeisen an in» Nähe befindliche Deckshauswänden anzubringen.

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4 d, 7a 4 sowie B.B.V — S Anhang V —.

FallreepStteppen und Seefallreep siehe 8160.

Treppengeländer siehe 8113.


S II Gruppe 6 Fenster

Sämtliche Fenster, durch welche Licht nach außm scheinen kann, sollen leichte Blende« I^ichtblenden), soweit sie dem Seeschlag und Gasdruck der Geschütze ausgesetzt sind, schwer? Blenden (Seeschlag- bzw. Schießblenden) erhalten. Schießblenden sind nur in den Ausbaus soweit erforderlich, vorzusehen, alle anderen Fenster sollen nur Seeschlagblenden erhalten. ^ Fenstern, die sonstigen Beschädigungen durch Stoß und Druck ausgesetzt sind, sind Schutzkreuze anzubringen. Wo erforderlich, sind die Fenster mit Gittern zu versehen. Soweit rechteckige Fenster elastisch gelagert werden muffen, ist die Lagerung der Scheiben im Anhalt an dtz Deckblatt zur Zeichnung »Möwe-Klasse Nr. 2066« auszuführen. Für die Anordnung von Schießblenden und die elastische Lagerung der Fensterscheiben beachte auch Vorbemerkung 14.

Bei den Seitensenstern und festen Decksgläsern sollen die Durchdringungen durch b« Wegerungen trichterförmig aus Leichtmetall ausgeführt werden. Siehe 8125.

In den bewohnten Räumen sind Decksfenster mit Wafferrinnen, Ableitungsröhren und losnehmbaren Abtropsbecken zu versehen. In den Wohnkammern usw. sind an Stelle der big. herigen Tropfenbecken feste, etwa 15 nun hohe Wafferrinnen in den Fensterumbauten einzu- bauen. Das Leck» und Schwitzwaffer ist überall so zu leiten, daß es nicht an Kojen oder au sonstige Möbel gelangen kann.

Ferner sind außen über den Fenstern und wo sonst noch erforderlich Wafferrinnen anzu bringen, um das Spritz- mrd Regenwaffer abzulenken.

Für die Scheiben der runden und eckigen Fenster ist 8 mm dickes gehärtetes Einschichl Sicherheitsglas zu verwenden.

Für die Klarsichtfenster sind optisch geschliffene Scheiben aus gehärtetem Einschicht- Sicherheitsglas vorzusehen.

Die Seitenfenster der Kajüten und Messen sind so tief anzuordnen, daß vom Sitzplatz in diesen Räumen ein freier Ausblick auf die Kimm bei waagerechter Lage des Schiffes gewähr leistet ist.

Damit die Fenster auch in Stehhöhe einen guten Ausblick gestatten, darf Unterkante Jen« ster (Durchblick) nicht tiefer als 1 250 nun über Deck gelegt werden.

Seitenfenster                                      Die an der Bordwand liegenden Wohnräume, Kammern usw. sollen runde Seitenfensttt

von 344 nun Glasdurchmesser in genügender Zahl erhalten.

Abweichend von der vorläufigen Musterzeichnung »Bronzefenster 344 nun ^ mit ein« geschweißter Zarge und fester Seeschlagblende« sollen die Fenster in der Außenhaut zur Er­sparnis von Bronze wie folgt ausgeführt werden:

Fensterrahmen aus Temperguß phosphatiert (Te 35,92), Haltering für Scheiben aus Te phosphatiert oder 8t vzkt, Hängebolzcn aus 8t mit aufgezogenen Messinghülsen oder in Messingbuchsen, Bolzen für Augschrauben aus 8t, Augschrauben und Scheiben aus Ick?, Korb- muttern aus Te vzkt oder 8t vzkt, Blenden aus Te phosphatiert oder St phosphatiert. Senk« schrauben für Haltering aus 8t phosphatiert, Splinte aus 8t vzkt. Die Nuten in den Fenster^ rahmen sind vor dem Einlegen des Dichtungsqummis gut zu konservieren (Anstrich mit Blei« Mennige), damit keine Rostbildung eintreten kann.

Abmessungen der Gläser für Boote und Sonderschiffe gemäß B. B. V. —8—/ i» übrigen gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß.

Die Fensterhöhen über den einzelnen Decks sind den besonderen Bauunterlagen zu rat' nehmen.

Deckfenster                             Die Deckfenster sind den Musterzeichnungen entsprechend im Anhalt an die Einrichtung

Zeichnungen einzubauen.

Zum Freihalten der Decksflächen sind sie, wo es möglich ist, an die Aufbauwände Hera»' zulegen. Deckfenster im Bereiche des Gasdrucks sollen an der Geschützmündung zugekelirtenj Süllwand kräftige schräge Ableitbleche erhalten, anderenfalls muß diese Wand sattelförmig ausgeführt werden.

Die Deckfenster der Küchen sind möglichst über den Herben anzuordnen.

 

99 sn 6

Die Boote sollen Deckfenster mit Gläsern von 140 mm ^ erhalten. Die Klappen der Maschmenraumoberlichte sollen 3 mm, die der anderen Deckfenster 2,5 mm dick und lej^ gewölbt sein. Sie sind mit einem gebördelten Rand von 25 bis 30 mm Höhe zu versehen. :

Für Sülle der Deckfenster beachte Allgemeines zu 8113 bis 18 und siehe 8117 und 18.

«De«ksglLser                             Decksgläser find, wo erforderlich, anzubringen. Beachte die Musterzeichnungen ^

Decksgläser.

Wo im Bereich von gepanzerten Außendecks zur Beleuchtung der darunterliegnden Räum Decksgläser verwendet werden, sind dieselben losnehmbar einzurichten. Für den GestchtifM find statt der Decksgläser gepanzerte Deckel einzulegen.

d Blenden für die Teh- Die Blenden in den Sehschlitzen der Kommandotürme sind wie bei den letzten Neubaut« twtürme«^^" Sehschlitz- auszuführen. Die Befestigungsteile sind so einzurichten, daß bei Klarschiff keine splitterbildus fenster mit Blenden, den Teile am Panzer verbleiben. Über den Sehschlitzen selbst sind an der Panzerwand Waffel- Scheren ^Schutzständ?« rinnen zum Abweisen des ablaufenben Waffers anzubringen.

für die Sch^fsführung Die Sehschlitze im Vormarsstand sollen eine Größe von 250 x 50 mm erhalten. 3« ^ sind sowohl durch Fenster aus 8 mm dicken gehärtetem Einschicht'Sicherheitsglas als auch dur^

Splitterschutzblenden aus 20 mm dickem ^bn/^-Material abzuschließen. Fenster und Blend« sind so anzuordnen, daß sie wahlweise über den Sehschlitz geklappt werden können.

Die Fenster in den splittersicheren Schutzständen für die Schiffsführung und die Verbands führung sollen Abmessungen gemäß B. B. V. — S — und klappbare Blenden aus 20 nun dicke« ^üm/^-Material erhalten. In den Blenden des Schutzstandes für die Derbandsführung find Schlitze von 250 X 50 mm vorzusehen, die durch besondere Panzerblenden abzudecken sind. 7

Für die Zahl der in den Schutzständen vorzusehenden Klarsichtfenster (Atlas-Kent-Klatz fichtfenster) beachte B. B. V. — 8II6 —.

e Fenster für Uns- Die Messe, Kajüte und die Wohnräume in den Ausbauten und Deckshäusern sollen in bauten, Schachte «fw. allgemeinen rechteckige, die übrigen Räume, Schächte, Niedergangskappen usw. nach Bedal runde oder viereckige Fenster mit Blenden und Scheiben nach den Musterzeichnungen erhalt« Näheres ist den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

Alle Beschlagteile der Fenster und die Blenden sind aus kupferfreien ^1-Legierungen, Dii Senkschrauben für die Halteringe aus 8t phosphatiert zu fertigen. Die aufzuschweißenda Stahlböcke für Hängen und Augschrauben sollen Leichtmetallbuchsen erhalten. An den ReiK stellen mit den Stahlböcken sind Leichtmetallscheiben vorzusehen.

Alle Leichtmetallteile sind in Silberton zu eloxieren und sollen keinen Anstrich erhalt« Im Bereich des größten Gasdrucks sind die Fensterrahmen der Seitenfenster aus Ternpetz guß (10 35,92, Schwarzguß) herzustellen.

Für diejenigen Seitenfenster in den Ausbauten, die beim Schießen herausgenommm werd« müssen, sind Staueinrichtungen vorzusehen.

In den Maschinenraumschotten und Turmtragequerschotten sind, wenn ersorberlich, Scha* gläser mit wasserdichten Blenden anzuordnen.

Wo es zur Beleuchtung und Lüftung zweckmäßig und ohne Gefährdung der Sicherh« des Schiffes durchführbar ist, sind auch sonst losnehmbare ober aufklappbare rechteckige Feilst« in Rahmen vorzusehen.

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4d, 7a4 sowie B.B.V. — S Anhang D —.


8 n Gruppe 7 Speigatten

Für Speigattrohre und Fallrohre (Abflußleitungen für Waschschüsseln, AbwaschbHZ Ausgüsse usw.) ist allgemein das in 8II9 unter »Rohrleitungen« Gesagte und die A.H.YM Nr. 6 8 1 zu beachten, soweit nachfolgend nicht andere Bestimmungen getrosten sind.

Der Entwurf der Speigattanlage mit Angabe der Durchbrechungen des Seiten^E und deren Größe, des Werkstoffs und der Rohrdurchmeffer unter Beachtung der MusindiM »Farben der Rohrleitungen« ist dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen/ zur btjg Übersicht sind die Stb- und Bb-Längsschnitte sowie -Querschnitte in hinreichender An» möglichst auf eine Zeichnung zu bringen.

Bei allen Speigatten, Fallrohren und Ausgüssen, die innerhalb der Wasserdichtigtz grenze liegen, muß mindestens ein sicher wirkendes Absperrvrgan vorhanden sein, so daß $ bei Tiefertauchung oder Schlagseite kein Waffer von außenbords in die Schiffsräume überty kann. Bei den Ausgüffen ist der wasserdichte Deckel als hinreichend sicherer Verschluß anzuH

Die Ablaufverschlüste für Waschschüsseln, Waschtische, Badewannen oder Spül. M Abwaschbecken sind nicht als zuverlässige Absperrorgane anzusehen. Außer den Verschlüsse^ Ablauf sollen die anschließenden Fallrohre daher stets durch einen Hahn oder Schieber abf^ bar sein, der möglichst in den gemeinschaftlichen Fallrohren anzuordnen ist.

Bei der Anordnung der Speigatten und Fallrohre, besonders in großen Wasch m Baderäumen, ist darauf zu achten, daß auch bei Schlagseite oder Trimmlage des Schiffer Abwässer gut ablaufen können.

Alle Rohre sind mit möglichst großem Gefällt zu verlegen, waagerechte Leitungen ri scharfe Krümmungen sind zu vermeiden. Die gemeinschaftlichen Speigattrohre sind im a meinen innen an der Bordwand entlang zu verlegen und mittels Bordwandstutzen nach an zu führen,' auf die Lage der Fallreeps ist hierbei zu achten.

Wo erforderlich, müffen auf großen Schiffen mittschiffs gelegene große Räume und ln Waschbecken usw., Wasch- und Baderäume, Lazarett usw. nach beiden Bordseiten hin rntaa werden, weil ihre Speigattrohre oder Fallrohrleitungen nicht mit genügend großem Gef verlegt werden können. Werden zu diesem Zweck von Bord zu Bord geführte Rohrleitun angeordnet, so ist in diesen etwa mittschiffs ein Trennschieber vorzusehen, um ein sich Dnrchspülen der Rohre zu gewährleisten.

Wo ein Entwässern der tiefgelegenen Räume oder der Wascheinrichtungen usw.»« außenbords nicht angängig ist, sind Abfallrohre (Entwässerungsrohre zum Ableiten v Abwässer in das Schiffsinnere) vorzusehen/ beachte 81196.

Die Speigatten der Außendecks, Brücken und Deckshäuser sind grundsätzlich an die S gattrohre der Decks anzuschließen und sollen nicht aus den Außendecks enden. Diese Speigat sollen keinen Verschluß erhalten.

Beim Verlegen der Rohre, so z. B. im Bereiche der Brücken u. dgl., ist darauf zu ach daß der Ausblick aus den verschiedenen optischen Geräten nicht behindert ober das Gesichts durch Rohre nicht verdeckt wird.

In den Bordwandstutzen, mit Ausnahme derjenigen, welche nur für die Entwässms der Wetterdecks dienen, sind längsschiffs bewegende Rückschlagklappen vorzusehen.

Die Bordwandstutzen sind im allgemeinen etwa 500 bis 1 000 mm über Schwimvtlil des ausgerüsteten Schiffes nach außen zu führen und innen mit der Außenhaut zu verschweig In der Nähe der Schweißstellen sind die Stutzen mit einem Flansch zum etwaigen LosneM der Rohre zu versehen. Schutzbleche über den Außenhautlöchern sind entbehrlich. ^ brechungen des Seitenpanzers sind auf das mindeste zu beschränken. Durchbrechungen * Längsbändern und sonstigen Verbänden sind zu vermeiden, Einzelrohre sind an die geo^ schaftlichen Rohre anzuschließen.

Im allgemeinen sind Fallrohre für Wasser, soweit nicht anderes vorgeschrieben, a»! Speigattrohre anzuschließen. Fallrohre der Abort- und Pissoirbecken sind grundsätzlich^ mit Speigattleitungen wegen auftretender Gerüche zu verbinden/ Ausnahmen sieht untfj

Die Speigatt- und Fallrohre sind unter Fortfall der Flanschen mit den Decks p M schweißen/ dabei ist zu beachten, daß der Zinküberzug der Rohre nicht beschädigt werden dW


Die Borbwandstutzen sind auf bm auf die Außenhaut geschweißten DerstärkungßflansihL mittels Stiftschrauben zu befestigen.

Für die Druckschläuche der tragbaren Lenzpumpen — siehe SII 9n — unb für Feuerlös« schläuche zum Durchspülen der Speigattrohre und Fallrohre sind, wo erforderlich, besondre bei den Rückschlagklappen in den Borbwandstutzen Anschlußstellen mit Einheitsschlauchkupplun« vorzusehen. Die Anschlüffe müssen stets zugänglich sein/ wo nötig, find hierfür besonbeck Rohrstücke vorzusehen. Im »Pumpenbuch« ist darauf hinzuweisen, baß die DruckschläW der tragbaren Lenzpumpen an die Anschlüsse unmittelbar anzuschließen oder nach einem geeigM liegenden Speigattabfluß zu führen sind. ' Luftröhre sind, wo erforderlich, anzuordnen (beM auch 8II9i).

Werkstoffe

Alle Rohre der Speigattanlage — Speigattrohre, Fallrohre für Abwässer usw. Z sind aus Flußstahl, die Bordwandstutzen, die Rohrstutzen, die Rückschlagklappen, die Grätig die Geruchverschlüsse, die Schieber und die Ventilverschlüsse aus Stahlguß ober Flußst^ geschweißt, wo erforderlich, mit Bronzegarnitur, Gewindespindeln stets aus seewaff« beständigem Werkstoff herzustellen. Sämtliche aus Flußstahl und Stahlguß herzustellen« Bauteile sind gut zu verzinken. Über Xlck-Normen und Temperguß beachte 8II9. Ferner iß die mit K Um 1115 vom 31.5.37 übersandte Liste über »Werkstoffe für Rohrleitung« zu beachten.

In Abänderung der Musterzeichnungen für Aborte sind mit Rücksicht auf Spameta! bis auf weiteres auch die Bordwandstutzen, Rückschlagklappen und Absperrschieber in da Abortfallrohren aus Flußstahl gut feuerverzinkt herzustellen. Die Absperrschieber können aut aus hochwertigem Temperguß verzinkt hergestellt werden. Die Innenteile sämtlicher Absperj schieber sind aus Sondermessing oder Rotguß herzustellen. Beachte auch 8II9.

Aus gleichem Grunde sind auch die an die Bordwandstutzen angeschlossenen senkrecht lieg« den Abort- und Piffoirfallrohre, statt wie bisher aus Kupfer, aus Flußstahl auszuführen, ^ weit sie nicht hinter Wegerungen verlegt und nicht isoliert zu werben brauchen, d. h. wo ein leichtes Losnehmen der Rohrteile ohne große Schwierigkeiten während der Indiensthaltm des Schiffes möglich ist. Bei diesm Rohren ist der gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) Ab schnitt IX für Abortfallrohre vorgeschriebene Asphalt-(Bitumen-) Anstrich besonders sorgfäm aufzutragen. Um sie in der Werkstatt gut feuerverzinken zu können, find die Rohrteile möglich kurz zu halten. Solche Rohrteile sind zum Losnehmen mittels Flansch zu verbinden. Für biß übrigen horizontal liegenden Abort- und Pissoirfallrohre mit geringem Gefällt sind nach wie vor Kupferrohre zu verwenden.

Nur in Fällen, wo Rückschlagklappen in der Schwimmlinie angeordnet werden muff« sind die Klappen, da sie dauernd mit Scewasser in Berührung stehen, aus seewasserbeständi« Werkstoff herzustellen. Das gleiche gilt für die hierbei erforderlichen Schieber in den Lock Wandstutzen.

Mit Rücksicht auf die besonders große Rostgefahr sind die aus Flußstahl auszuführen« Abortfallrohre in der Wanddicke nach den Kriegsmarine-Normen X Ick 8 der Spalte ND25 zu wählen. Allgemein sind jedoch aus bautechnischen Gründen die Rohre der Gruppe 8 In nicht unter 2 mm Wanddicke auszuführen.

In den Pumpenbüchern ist darauf hinzuweisen, daß die eisernen Bordwanbstutzen unb Rohrteile mindestens alle 2 Jahre von feiten der Marinewerft oder des Marinearsenals pi untersuchen unb erforderlichenfalls neu zu verzinken sind.

* Speigatten

Rohre

Zur Entwässerung der Decks, Brücken, Scheinwerftrplattformen, Küchen, Aborte, und Waschräume, des Raumes für die Nebelanlage, der Wäscherei, des Lazaretts, Operationsraumes, des Raumes für Pflichtschutzbehandlung, deS Laboratoriums und wo W erforderlich sind Speigatten in ausreichender Zahl anzuordnen, deren Rohre allgemein an « gemeinschaftlichen nach außenbords zu führenden Speigattrohre anzuschließen find.

Auf Schiffen

Für die Speigattrohre sind im allgemeinen etwa folgende lichte Weiten vorzusehen: 110mm in den WetterbeckS, den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern/M Raum für Wäscherei, Küchen, für Geschirrabwaschanlage, für den Raum der anlage unb wo sonst erforderlich,


70 mm in den überdeckten Decks, Deckshausdecken, Art.'Ständen, Brücken, Lrit.' ständen und an Stellen, an denen Geräte in Gruben ausgestellt werden, ferner in dch Bäckerei, dem Waschraum für Fähnriche, den Unteroffizier- und Mannschaftsabort, räumen und in sonstigen Räumen, wo mit Deckwaschwasser zu rechnen ist,

40 nun für die übrigen Abort- und Baderäume, für die Wäschetrockenräume und für kleinere Podeste und Plattformen.

?luf Booteit und                                   70 nun für das freie Oberdeck, die Back und in der Küche,

kleinen Sonder-                                 50 nun für das Aufbaudeck, die Kommandobrücke, das Oberdeck unter der Bach

schiffen                                      die Waschräume, Aborte und gegebenenfalls für die Wohnräume im Zwischendeck, '

40 mm für die Decken der Deckshäuser, die kleineren Plattformen, EinzelbäderI

Benachbarte Bade-, Wasch-, Aborträume o. dgl. sind möglichst gemeinsam nach tinA Speigattleitung zu entwässern.

Die Decksöffnungen der Speigatten sind im allgemeinen mit festgeschraubten Gräting zu versehen. Da der freie Querschnitt der Grätinge dem 1,5fachen SpeigattrohrquerschnW entsprechen muß, ist das Speigattrohr an der Decksbefestigungsstelle entsprechend zu erweitert« Zum Durchspülen der Speigattrohre ohne Decksventilverschluß sind festschraubbare Decke! von der Größe der Grätinge mit Einheitskupplung zum Anschlagen eines Feuerlöschschlauches als Geräte an Bord zu geben.

Wo ein Übertreten von Wasser in Schiffsräume aus benachbarten oder höher gelegene« Räumen oder Decks — auch bei gleichzeitigem Versagen der Rückschlagklappe — durch an«! geschlossene Speigattrohre zu befürchten ist, sind unterhalb der Decksbeplattung VentilverschlüW vorzusehen, deren Spindeln im allgemeinen im geschlossenen Zustande bündig mit der Gräting im Deck anzuordnen find/ sie sollen durch Aufsteckschlüssel bewegt werden können/ nötigenfalA sind die Ventilspindeln etwa 1 m über Deck hochzuführen.

Wo die Verbreitung von schlechten Gerüchen zu befürchten ist, sind sowohl bei dmi Grätingen als auch bei den Ventilverschlüssen Geruchverschlüsse vorzusehen. Beachte Skizznq blatt Nr. 12,42.

I» Fallrohre für Bäder, Waschräume, Aborte und Pissoire, Sammeltassen usw.

Fallrohre sind anzuordnen zur Entwässerung der Badewannen, Waschtischplatten, Wasch becken mit fließendem Wasser in den Offizier- und Oberfeldwebelkammern und sonstigen Kam mern, ferner, wenn wegen der Höhenlage möglich, der Spül- und Abwaschbecken, Ausgüsse für; Schmutzwafser, Klosett- und Pissoirbecken, der Geschirrspülmaschinen und sonstiger Einrich tungen. Beachte auch 8II20,21 sowie 8III5 und 6.

Für die gesamten Waschschüsseln benachbarter Mannschaftsbäder und für die Wasch- und' Badeeinrichtungen benachbarter Bäder sind gemeinschaftliche Fallrohre vorzusehen.

Die gemeinsamen Fallrohre für Bäder sollen etwa 80 mm, die Fallrohre für Dabe^ wannen etwa 60 mm lichten Durchmesser erhalten. Im übrigen sind die Fallrohrdurchmeffer nach dem Abflußstutzcn der Becken usw., der -0" des gemeinsamen Fallrohres nach der Anza^ der angeschlossenen Becken zu bemessen. Für Fallrohre der Spül- und Abwaschbecken beachte die Musterzeichnung und Marinewerft-Zeichnung, Gruppe 9 Nr. 117 und 122.

Für Spüleinrichtungen beachte 8II9 h und m.

Um eine Verbreitung von schlechten Gerüchen in den Wohnräumen, Bädern usw. zu vck'j meiden, sind die Abflüsse der Einzelwaschbecken in den Kammern (auch Schreibstuben usw.) uuös Einzelbäbern, die Abflüsse der Badewannen, Fußbadewannen, der Spülbecken, der Pissoül becken, der Abwaschbecken in den Anrichten, Küchen und Bäckereien (bei Abwaschbecken Backgeschirr nicht erforderlich, da hier die vorhandenen Absperrhähne bequem zu bedienen sind)^ und die Speigattventile der Einzelbäder, Waschräume und Wäschereien mit selbsttätig wirken^ den Geruchverschlüssen zu versehen. Soweit Geruchkrümmer zur Anwendung kommen, sind b^ Verstopfungen zur Verbesserung der Reinigungsmöglichkeit im unteren und oberen Ende Krümmers Verschlußschrauben anzubringen.                                                                                                                                 W

Ferner sind für die Fallrohre der Schmutzwasserausgüffe Geruchverschlüsse am besten Sumpf mit Glocke und herausnehmbarem Sieb vorzusehen.

Die von den Schmutzwasserkästen abgehenden Luftröhre dürfen nicht in WohnräuNltlt enden und find daher nach dem freien Deck zu führen.


103        SU7,8


Bei den Waschtischen in den Wohnkammern und wo sonst erforderlich ist am Abflug stutzen der Außenbordsentwäfferung ein Hahnabschluß — Dreiwegehahn — mit Schlag anschluß zum Durchspülen vorzusehen, beachte auch 8II 9 m.

Wo nach Lrtlichkeit lange Leitungen gespart werden können, und wo es sich um n^ geringe Mengen Wasser handelt und die Ortlichkeit es zuläßt, können Beckm u. dgl. durch s^ Fallrohre unmittelbar über dem Speigattabfluß der Räume entwässern.

Für die Klosett« und Piffoirbecken benachbarter Aborte sind gemeinsame Fallrohre do^ zusehen. Nur die Fallrohre der Abortbeckcn für Einzelpersonen dürfen einzeln an dir nW liegende Speigattleitung angeschlossen werden, wenn ihr Anschluß an Abortfallrohn äußer schwierig ist und hierdurch eine Seitenpanzerdurchbrechung gespart werden kann.

Für die Fallrohre der Aborte ist die Musterzeichnung maßgebend mit dem Dorbehall, daß im allgemeinen Schieber nur in den Bordwandstutzen der Fallrohre für die weit im Vorschj liegenden Aborte vorzusehen sind/ diese Schieber sind im Oberschiff bedienbar zu machen. M die übrigen Abortfallrohre, soweit Aborte nicht innerhalb der Wasserdichtigkeitsgrenze liegH können, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen, die Schieber in den Bordwandstutz« fortfallen.

« Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser usw.

Zur Entfernung von Abwasch« oder Schmutzwasser usw. sind auf jeder Bordseite Aus« güsse im Oberschiffe in ausreichender Anzahl einzubauen. Sie sollen allgemein wafferdii schließende Deckel, ftstgeschraubte Grätinge und Spülanschlüsse, wenn möglich an die Seewafsn leitung (siehe 8II 9 m), erhalten.

Die Fallrohre für die Schmutzwafferausgüsse, die mit den Speigatt-Bordwandstutz« möglichst zu vereinigen sind, sollen mindestens 110 mm lichten Durchmesser erhalten.

Für Küchenabfälle ist in der Nähe der Küchen an jeder Bordseite im Oberschiffe möglich an der Dorderwand ein Ausguß aus 6 mm-Blechen anzuordnen. Die Trichter sollen wassn dichte Deckel, die Fallrohre einen Querschnitt von etwa 250 x 250 mm — für Boote und kleine Sonderschiffe einen Durchmesser von etwa 200 mm mit einer Blechdicke von 3,5 m im senkrechten Teil und 5 mm im unteren Krümmerstutzen — und ein Flacheisenknu 10 X 20 nun gegen Verstopfen des Fallrohres erhalten. Grätinge sind hier nicht vorzuskheiu Wenn Bordwandstutzen über dem Seitenpanzer angeordnet werden müssen, ist vor der Au trittsöffnung eine von innenbords bedienbarc Klappe anzubringen, die den Seeschlag abhäl und die Abfälle so ableitet, daß sie möglichst frei von der Bordwand fallen können. Solch« Ausgüsse sollen eine Vorrichtung erhalten, die das Anbringen eimr bis zur Wasserfläche reichenden wegnehmbaren, schlauchartigen Segeltuchverlängerung (Bauwerftlieftrung) gestatten.) Bei jedem Ausguß ist eine Spülvorrichtung und eine Seewasserzapfstelle zum Abspülen bey Gefäße vorzusehen/ siehe 8II9 h und m. Die Spülvorrichtung ist frostfrei zu verlegen.

ä Verkleidung der Speigatten usw.

Für die Verkleidung der Speigattrohre usw. gelten die Bestimmungen unter 8II9 o fürs Wasserleitungen sinngemäß.

8 II Gruppe 8 Verschlüsse für Schotte, Decks und Außenhaut1

Die wasserdichten Türen, Lukendeckel, Mannlochdeckel, Deckel für MunitionS-llbernahu^ öffnungen usw. sind nach den »Musterzeichnungen für wasserdichte Verschlüsse« und, sowrit solche noch nicht vorhanden, bis auf weiteres sinngemäß nach der Ausführung auf den kfc^ Schiffsneu-auten, die gasdichten Türen nach der »Musterzeichnung für luftdichte Türen« h^

zustellen. Es ist nachzuprüfen, ob an den Derschlußteilen überschüssiges Gewicht gespart kann. Auf sachgemäße Anordnung der beiden Dorreibergriffe an beiderseitig verblockten^ ist zu achten.

Die Lage der wasserdichten und nichtwasserdichten (gasdichten) Türen und Lukendu^ Mannlochdrckel usw. ist aus den Einrichtungszeichnungen oder Einzelzeichnungen zu tM beachte auch die Anlage 6 zu A. B. B. I Nr. 8. Die bisherigen »Grundsätze für deniü wasserdichter Türen« (einschließlich der nichtwasserdichten Türen und ausschließlich derPaiW türen) sind, soweit anwendbar und im nachfolgenden nichts anderes vorgeschrieben ist, zu achten. Türen und Deckel sind im allgemeinen aus dem gleichen Werkstoff der zugehörig Schotte und Decks herzustellen. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte DorbriW kung 4, 7 a »Allgemeines« sowie B. B. V. — S Anhang D —.

Zur Ersparung von Zink sind die Beschläge der unter Deck liegenden Türen und W nicht mehr zu verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu Verse«

Alle Öffnungen in den wasserdichten Schotten sollen wasserdichte Türen, alle Ösfmuij in den die Wasserdichtigkeit begrenzenden und in den tiefer gelegenen wasserdichten Decks svtz in den Wetterdecks sollen wasserdichte Deckel erhalten. In wasserdichten umschotteten Niet« gängen, die mehrere übereinanderliegendc wasserdichte Räume verbinden, sind wasserdiÄ Deckel in jedem Deck anzuordnen. Für Decksöffnungen unterhalb des Panzerdecks in wasseM umschotteten Niedergängen, die nur zu einem Raume oder mehreren Räumen im gleichen Dij oder nur 311 Räumen in der Stauung führen, sind keine Deckel vorzusehen, wenn jedoch soli Niedergangsschächte als Gruppenstand für den Lecksicherungsdienst herangezogen werden, solle sie gegen Waffereinbruch von unten her durch einen wasserdichten Deckel gesichert werden. H Ölbunker und -tanks sind die Deckel vldicht auszuführen.

Die Türen der Küchen sind für die Essenausgabe der Hohe nach zu unterteilen. BeH auch 8III unter b.

Die Schlupftüren in den Zuluftschächten (750 X 500 mm) sollen zwei Dorreiber und zire Hängen ohne Langloch auf der gegenüberliegenden Seite erhalten.

Mit den Decks bündig liegende Lukendeckel oder sonstige Deckel sind wegen der schwikri« Unterhaltung nur dort anzuwenden, wo Sülle den Verkehr unzulässig behindern würben in wo die Deckel gewöhnlich dicht gefahren werden.

Wasserdichte Verschlüsse, einschließlich der spritzwasserdichten, sollen im allgemei« Gummidichtung, luft- und gasdichte Verschlüsse Filzdichtung erhalten, die Dichtung ist rs gemein auf der Tür oder dem Deckel anzubringen. Für genügenden Anzug der GummibichA beachte a.

Im allgemeinen sind die Anzugsvorrichtungen für wasserdichte Verschlüsse, soweit ia nachfolgenden nichts Besonderes vorgeschrieben, nach folgenden Gesichtspunkten vorzusehen: -

a)       Nur Schraubverschlüsse (Korbmuttern) sollen die Verschlüsse solcher Räume erhaltet welche sowohl im Klarschiffzustande als auch außerhalb desselben nur vorübergeh« betreten werden (z. B. leere Räume, Vorratsräume, ferner Türen, die dem Gasdm ober dem Sog der Geschütze ausgesetzt sind, sofern sie nicht unter e fallen), sowie ^ als Nottüren dienenden Mannlochdeckel.

b)       nur Dorreiber sollen diejenigen Verschlüsse der im Klarschiffzustand besetzten Räum erhalten, welche für den Verkehr wahrend des Klarschiffzustandes sowie zum M kommen geöffnet werden müssen, sowie alle Nottüren/

0) Dorreiber- und Schraubverschlüsse zugleich sollen die Verschlüsse solcher Räum erhalten, welche im Klarschiffzustande unbesetzt, sonst jedoch besetzt sind, sowie H jenigen Verschlüsse der im Klarschiffzustande besetzten Räume, welche für den DerW während dieses Zustandes nicht.geöffnet werben müssen (also nicht unter b faW Bei den dem Gasdruck oder dem Sog der Geschütze ausgesetzten Verschlüssen W weniger Dorreiber-, dafür aber mehr Schraubverschlüsse anzuordnen,

d) Mutterschrauben oder Stiftschrauben sollen die Verschlüsse erhalten, die Reinigen oder Konservieren von Ölbunkern oder -tanks oder Zellen (Frischwasstll zeüen, Trimmzellen, Leerzellen usw.) nur selten geöffnet werden.


105

s ii 8


All- Anzugsvorrichtung-n sotten so dicht w.° möglich am Rond- d-S D-rzchkull-s st^ Ti- BoMib-rverschlüsse sind aus der d-r Barr.ib-rzung- g°g°nub-rl>-g°ndm S-U- mü «M -ruckflächen einzuri«-n, so daß ihr. B°l,°n nur aus Zug beansprucht werden, der Dmz, Messer des Bolzen- ist hiernach zu bestimmen. Die B°rl°>berb° z.n s°«-n ,n krustigen Bich„. gelagert werden, die nach Möglichkeit mit Schleifbahnen für die Gegendruckflachen der reiber zu versehen sind. Die Zungen sollen so lang sein, daß sie die ganze Fläche der Anzug?« keile beftreichen und die Keile mindestens 30 nun überdecken, wenn sie rechtwinklig zu dirsni stehen. Bei Lutendeckeln sind erforderlichenfalls Schlitze mit Kappen am Süll vorzustben, um diese Bedingung zu erfüllen.

Die Anzugskeile sollen etwa 100 mm lang, ihre Steigung soll nicht großer als 1 : 1ö seja Die Ausführung der Buchsen, Vorreiber, Keile, Schraubverschlüsse und Scharniere muß der Festigkeit der Vorreibcrbolzen entsprechen.

Für die Vorreiber sind Anschläge oder Nasen vorzusehen, die ein zu weites Herumdrchn der Vorreiber bei geöffneter Tür oder geöffnetem Lukendeckel verhindern. Die (Kreuzstellungen der Vorreiber sollen auf der Oberseite der Deckel durch die Buchstaben Z und 0 gekennzeichnet

werden.

Zum Schließen und Öffnen der Derschlußorgane ist allgemein folgendes zu beachten:

Dorreiberverschlüsse an Türen sollen möglichst durch Drücken auf die Hebel geschloffen, durch Heben derselben geöffnet werden,

Vorreiber- und Schraubverschlüsse an Lukendeckeln sollen auf der oberen Deckelfläckc möglichst rechtsdrehend geschlossen werden.

Außerdem ist eine Einrichtung zu treffen, die den Vorreiber in der geöffneten Stellung festklemmt.

Wo erforderlich, sind Luken, soweit sie keine Geländer erhalten, besonders dort, wo sie vor Kammertüren liegen, mit klappbaren Schutzvorrichtungen zu versehen. Zum Feststellen der geöffneten Deckel sind an benachbarten Schotten, Deckstützen usw. geeignete Vorrichtungen anzubringen.

Für Schott- und Decksöffnungen, Öffnungen im Innenboden sowie Form der Öffnungen beachte 8110, 11, 24 und 36 sowie Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18.

Panzertüren siehe 81 10, 21, 30, 31, 33, 34 und 38, Panzerdeckel siehe 8136. Beschlägi für Panzertüren und Panzerdeckel siehe 8II4.

Die Zeichnungen für wasserdichte Verschlüsse, soweit sie von der bisherigen Normalauh führung abweichen, sind zur Kenntnis, die Türen und Lukenverteilungspläne sowie ein Aber» sichtsplan über die Anordnung aller dem Notverkehr dienenden Verschlüsse zur Genehncigunc vorzulegen. Die Pläne sind, unter Beifügung einer einfach gehaltenen Zeichnung, aus welcher die jeweilige Bauart der Türen oder Lukendeckel zu ersehen ist, so übersichtlich wie möglich aus- zuführen; die einzelnen Verschlüsse, die Form und Abmessungen der Öffnungen, die Art, An« ordnung und Anzahl der Anzugvorrichtuugen, die Blechdicke usw. sind in einer Tabelle nach Decks geordnet zusammenzustellen. Damit eine Nachprüfung der Wegführung ohne Schwierig keiten möglich ist, sind in dem Türenplan auch die Luken und Niedergänge, in dem Lukenplan auch die Türen anzudeuten und in beiden Plänen die Räume zu bezeichnen.

i» wasserdichte Türen

Für die Abmessungen der Türöffnungen beachte 8. 8. V. — 8110 und 21 —.

Die Vorreiberverschlüsse für wasserdichte Türen sind, soweit Musterzeichnungen noch ni^ vorhanden, nach der Marinewerft-Ausführung anzufertigen.

Für die Schraubverschlüsse (Korbmutter) an wasserdichten Türen gilt die Musterzeichnungi hier ist anzugeben, von welcher Türplattendicke an (je nach der stärkeren oder leichteren Bauart des Schiffes) stärkere Verschlußteile vorzusehen sind. Für einen genügenden Anzug der ®iim^ dichiung ist zu sorgen. Die Breite des Türrahmens (Randflacheiseu) soll bei gleichen ll^ ständen für Schottdicken bis 17 mm 50 mm betragen. Diese Ausführungsart bietet einerseits den Vorteil, daß bei baulichen Veränderungen die Schottüren ohne Schwierigkeiten von Schottseite auf die andere verlegt werden können, andererseits können hierbei die gleichen beschläge benutzt werden.

....................................................................................................................................

6 SII8

Im allgemeinen sollen die wasserdichten Türen AnzugSvorrichtnngen an der den Schar«? nieren gegenüberliegenden Türseite und an der Scharnierseite erhalten. Die Türen in den - Ausbauten, auf den Brücken usw. sollen nur an der den Scharnieren gegenüberliegenden Tür« seite mit Anzugsvorrichtungen versehen werden/ soweit solche Türen nur spritzwasserdicht zu sein brauchen, sollen sie drei Dorreiber erhalten. Türen, die dem Gasdruck der Geschütz, ausgesetzt sind, fallen nicht unter diese Bestimmung.

Im allgemeinen sind die wasserdichten Derkehrstüren mit gekuppelten Dorreibern zu ver­sehen. Außer den Anzugsvorrichtungen soll jede Verkehrstür eine selbsttätig einfallende Klinke und Schließfeder erhalten.

Die Beschläge der Türen, die dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze aus- gesetzt sind, sind im Anhalt an die Musterzeichnung »Munitionskammertür (Entwurf)« au8z«.^ führen/ größere Türen solcher Art sollen je nach ihrer Größe und ihrer Beanspruchung der- mehrte und möglichst innenbords liegende Anzugsvorrichtungen erhalten. Bei Schraub^ Verschlüssen sind Bolzen von '/< bis I" -0" zu verwenden. Vorreiberverschlüsse sollen dieselbe Festigkeit wie die Schraubverschlüsse haben und möglichst für jede Türseite gekuppelt werden^

Die wasserdichten Türen in den Niedergangsschächten im Oberschiff und alle übrigen 4 mm dicken wasserdichten Türen sind mit leichteren Vorreiberverschlüsse» — 20 mm Bolzen- durchmesser — zu versehen/ die übrigen Türbeschlägc sind entsprechend leichter zu bemessen.

Bei Türen in schrägen Wänden sind Vorkehrungen zu treffen, die das leichte öffnen und Schließen gewährleisten.

Wasserdichte Türen, die dem Kesselraumüberdruck ausgesetzt sind (z. B. bei wasserdichten Schleusen), sollen zum Ausgleich des Luftdruckes eine wasserdicht schließende Luftausgleichklappe! im Anhalt an die »Musterzeichnung für luftdichte Türen« erhalten.

Warnungslampen bei den äußeren Schleusentüren siehe M II35.

treu und Luken für Für die Lage und Schlagrichtung der Türen und für die Lage der Lukendeckel von Munitionskammer» Munitionskammern sind die Einrichtungszeichnungen, für ihre Ausführung folgende Bestim­mungen maßgebend:

A.      Kammern, in denen Pulverniunition lagert «Pulverkammern, Patronenkammern,^ gemischte Pulver- und Granatkammern).

1.       Trennungstüren zwischen Kammergruppen benachbarter Türme und zwischen be­nachbarten Kammern von Einzelgeschützen, soweit sie getrennte Aufzüge besitzen, sowiej zwischen Kammern verschiedener Kaliber sind als Doppeltüren auszufiihren.

2.       Zugangstüren zu den einzelnen Kammern einer Turmgruppe bzw. eines Geschützes sind als einfache Türen auszufiihren und so anzuorbnen, daß sie in der Reihenfolge des Gebrauchs der Kammern in diese hineinschlagen.

3.       Türen, die aus Munitionskammern in andere Schiffsräume führen, sollen als einfache Türen ausgeführt werden, die in die Munitionskammern hineinschlagen.

4.       Nur in Ausnahmefällen, wo besondere Sicherheitsgründe vorliegen, können TüM nach außenschlagend angeordnet werden.

5.       Lukendeckel sollen stets nach oben schlagen.

B.                                                                  Granatkammern.

Für Granatkammern gilt das gleiche wie zu A, soweit dort überhaupt wegen bet Förderbahnen Türverschlüffe möglich sind.

0. Pulver, und Granatkammern.

Verbindungstüren zwischen Pulver- und Granatkammern sollen einfache Türflügel! erhalten, die in die Pulverkammer hineinschlagen.


Im einzelnen ist zu beachten:

Die lichte Öffnung in den Schotten für MunK .%üren soll allgemein 1450x55(iJ diejenige in den Decks für ^lonX-Lukendeckcl allgemein 800 x800 mm betra-M für Boote und kleine Sonderschiffe genügt 600 X 600 mm.

Die Türen und deren Beschläge müssen mindestens die für wasserdichte DnschM vorgeschriebene Festigkeit besitzen, soweit nicht nach den Bauunterlagen eine stackV Ausführung erforderlich ist. Dies gilt auch für MunK-Lukendeckel.

Die Türen zu A 1 sollen an jeder Seite 6 Korbmutterverschlüsse, die übrigen Tü» 4 Dorreiber- und 4 Korbmutterverschlüffe nach Musterzeichnung »MunitiM kammertür« erhalten. Die beiden auf jeder Seite der Tür angebrachten vnblochM Dorreiber müssen von beiden Seiten der Tür bedient werden können.

An den Türen zu A 4 sind 4 Dorreiberverschlüffe und 4 Schraubverschlüsse bringen, die von beiden Türseiten angezogen und gelöst werden können.

Sämtliche Türen und Lukendeckel sind zum Verschließen mit Kastenschloß richten, Doppeltüren derart, daß jeder Flügel von derjenigen Schottseite aul schließbar ist, nach welcher er schlägt.

Die Lukendeckel sind mit 6 Schraub- bzw. Vorreiberverschlüssen zu versehen, die dm oben mittels Schlüssel und von unten mittels Korbmutter- bzw. VorreibergW bedienbar sein sollen.

Bauweise der gepanzerten Türen und Lukendeckel siehe 8 II4.

Die Bauweise der Deckel für die Durchreichöffnungen wird besonders bestimm!

Nottüren

Für die Anordnung von Notgängen — Nottüren — gelten folgende Grundsätze:

Die Bezeichnung »Nottür« (an Stelle von Notausgang) gilt für diejenigen Türen, LM und Mannlöcher in wasserdichten Schotten und Decks, welche für den Notverkehr dienen. !

Die Nottüren sollen

a)       die Möglichkeit bieten, die in dem gefährdeten Raume befindlichen Gefecht^»« zugänglich zu machen, wenn die Haupttür unbenutzbar ist,

b)       dem Personal bei Gefechtshavarien das Entkommen ins Freie ermöglichen, die Haupttür unbenutzbar ist,

o)       dem Personal bei Betriebshavarien (Dampfgefahr usw.) das Entkommen in gefährdete Nachbarräume erleichtern.

Nottüren erhalten

a)       die Kesselräume, die Hauptmaschinenräume und diejenigen im KlarschiffzustaW besetzten Hilfsmaschinenräume, in denen Dampf- und Gasgefahr durch BetriM bavarien eintreten kann/

b)       die Munitionskammern -nur so weit, wie die für die Zugänglichkeit der KamwW und Geschütztürme und die zur Munitionsförberung erforderlichen Öffnungen Nottüren hergerichtet werden können/

o)                                                                             die Kohlenbunker gemäß A. B. B. Nr. 24/

d)       die F.T.-Hauptstation und bei getrennt neben- oder übereinanderliegenden ZentrüW (Artillerie-, Kommando-, Torpedozentralen) jeder Raum, sofern er nur durch NR der Räume betretbar ist/

e)       die sonstigen Räume im Ober- und Unterschiffe, nur soweit sie im KlarschisfzuD mit mehr als 10 Mann besetzt sind.

Ausführung

a)       Wo eine zweite Haupttür vorhanden ist, soll diese als Nottür dienen. Diese E schränkung gilt nicht für Kesselräume und Hauptmaschinenräume.

b)       Die Nottür soll möglichst entfernt von der Haupttür und, wenn angängig, M geordnet werden, daß die eine (bei Dampf- und Gasgefahr) das Entkommen unten, die andere (bei Waffergefahr) das Entkommen nach oben ermöglicht.

c)       Dik Nottür dars zwei Räume mit TefechtSwerten nicht unmittelbar in Vnbich^ bringen.

d)       Durch die Nottüren darf die Zahl der Durchbrechungen von AbtellungSschottw ^ von Panzerungen (Panzerdecks, Panzerschotte, Splitterschotte, Torpedoschotte) ^ vermehrt werden.

e)       Wenn eine der Bedingungen zu e oder 6 nicht erfüllt werden kann, ist aus dir M tür zu verzichten. In zweifelhaften Fällen ist die Entscheidung deS O. K. M. htrstj.? zuführen.

Die Lage der Nottüren und sonstigen dem Notverkehr dienenden Öffnungen ist im Anh«^ an die Einrichtungszeichnungen zu bestimmen. Ihre Verschlüsse sind so einzurichten, daß st an beiden Seiten schnell geöffnet und geschlossen werden können/ es dürfen hierbei keim vw blockten Verschlüsse verwendet werden. Das gleiche gilt auch für solche Zugangstüren (z.B. in den Wellentunneln), die gleichzeitig dem Notverkehr dienen.

Für die als Nottüren dienenden Mannlochdeckel sind im Anhalt an die Musterzeichnungt, drei von oben und unten bedienbare Schraubverschlüsse vorzusehen, da sich die früher angr- wendeten Zentralverschlüsse wegen ihrer Schwerganglichkeit nicht bewährt haben.

Die Derschlußdeckel der Munitionsübernahmeöffnungen sind für den Nowerkehr eioz» richten, wenn sie innerhalb von Niedergängen liegen, die zwischen Panzer- und Battniedi oder Oberdeck umschattet sind.

Für den Notverkehr können auch Luftschächte dienen, in diesem Falle find besondev Panzerdecksöffnungen, die jedoch auf das notwendigste zu beschränken sind, mit wasserbit schließenden Panzerdeckeln neben den Luftschächten anzuordnen und die Schächte für den Not^ verkehr erst über dem Panzerdeck mit dem betreffenden Luftschacht zu vereinigen. Sofern Lust schächte für künstliche Lüftung ausnahmsweise für den Notverkehr verwendet werden, m der Anschluß der Lüfter an solche Schächte wasserdicht ausgeführt sein, damit die Masse» dichtigkeit des Rotganges auch bei havariertem Raume, in welchem der Lüster steht, uM allen Umständen gewährleistet wird.

Wo Luftschächte, Aschaufzüge usw. als Notausgänge aus den Hauptmaschinen- und Keffei räumen bei Wassereinbruch nicht herangezogen werden können, sollen die Nottüren, um zusitz liche Durchbrechungen des Panzerdecks zu vermeiden, in den Umschottungen der Hauptniedw gänge der betreffenden Räume oben unter Panzerdeck angeordnet werden. Sie sollen mittet Steigeisen (siebe 8II 5) von der obersten Gräting aus erreichbar sein.

Auch Oberlichter und Munitionsaufzugschächte können, wenn möglich, für den Nowerkeh herangezogen werden. Die losnehmbaren wasserdichten Deckel der als Nottüren eingerichtetes Munitionsaufzugsschächte (siehe 8148) müssen sich nicht nur von innen, sondern auch mit Schlüssel vom Deck aus öffnen und schließen lassen/ beachte die Ausführung auf den letzt« Schlachtschiffs- oder Kreuzer-Neubauten.

Alle Schächte für Nottüren find allgemein so weit hochzuführen, daß sie auch bei tief liegendem Schiff und bei großer Schlagseite für den Notverkehr, noch benutzbar sind. Sowei es sich nur um Entrinnungsmöglichkeiten im Bereiche des Mittelschiffes handelt, kann am hochgeführte Schächte verzichtet werden.

b tust, und dampfdichte Luftdichte (gasdichte) Türen sind im Anhalt an die Musterzeichnung auszuführen und nach Maßgabe der Einrichtungszeichnungen anzuordnen. Die Blechdicke dieser Türen soll in allgemeinen 2 nun betragen. Die Türen, die dem Kesselraumüberbruck ausgesetzt find Q. 6.

. in den Kesselraumniedergangsschächten) sollen zum Ausgleich des Luftdruckes eine luftdichi schließende Luftausgleichklappe erhalten.

Nicht wasserdichte Türen im Gefecht besetzter Räume deß Oberschiffs sind gasdicht (3*U* dichtung) auszuführen (beachte auch 8II4 und 19).

e wasserdichte Luken- Für die Abmessungen der Luken beachte B. B. V. — Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks -.

Blechdicke für wasserdichte Lukendeckel und Deckel für NiedergangSluken in Äetterde^ gemäß B. B. V. — SII 8c —.

Deckel in gepanzerten Decks siehe B. B. V. — SI13 und 36 —, Beschläge stehe 8lU-

Einlegedeckel, Deckel für Gasschutz und Schalldompfung

ck nicht wasserdichte Lukendeckel

e Mannlochdeckel

Handlochdeckel

Die Deckel zu den Luken sind auSzusteifen und mit Hängen von oben und und bedienbaren Anzugsvorrichtungen und Aufstellvorrichtung zu versehen/ sie sollen im aUgemn^ nach oben schlagen.

Für die dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze ausgesetzten Lukendelkrl d die Beschläge im Anhalt an die aus gleichem Grunde verstärkten Türenbeschlage auszusührZ

Wo über den Luken Treppen stehen, müssen die Lukendeckel so aufschlagen, daß eine nähme der Treppe möglichst vermieden wird.

Wasserdichte Lukendeckel, welche mehr als 75 kg wiegen und häufiger geöffnet mid gWvW werden müssen, sind grundsätzlich mit Federentlastung zu versehen. Im übrigen ist das um 8II 4 b Gesagte zu beachten. Wo die Handhabung solcher Deckel mittels Talje den bauend Verkehr stark behindert, können ebenfalls Deckelentlastungen vorgesehen werden. Nur in bW deren Fällen darf Gewichtsentlastung vorgesehen werden.

Außer den wasserdichten Deckeln sind für die Luken, wo erforderlich, Einlegedeckel gelochtem Blech vorzusehen, die das geöffnete Luk abdecken sollen. Sie sind auf der ein» Seite mit Knaggen, auf der anderen mit einem beim Einlegen des Deckels sich selbsttätiz schließenden Schnepperschloß zu versehen. Das Schloß ist von oben mit Schlüssel, von untq mit Handgriff oder Handknopf an der Falle zu öffnen. Um die Deckel von oben und »nt« einlegen und herausnchmen zu können, sind Handhaben an beiden Dcckclflächen anzubring« Bei den bündig liegenden Deckeln dürfen die Handhaben und sonstigen Teile an der vbcch Deckelfläche nicht vorstehen. Bei häufiger betretenen Lasten usw., wo das Abheben der Gräting umständlich ist, kann ein Teil der Grätinge klappbar eingerichtet werden.

Das Schloß^an den wasserdichten Lukendeckeln, soweit diese nicht selbst verschlossen wert» müssen, kann fortfallen, wenn für die Luken Einlegedeckel mit Schncpperschloß vorgesem werden, die beim Schließen der Lukendeckel liegenbleiben/ sie sind für die Luken der Munitio^ kammern, Hellegats, Lasten und Provianträume als Sicherheitsschloß auszubilden. Die waffn dichten Lukendeckel für Munitionskammern sollen außerdem noch einen Sicherheitsverschlq erhalten.

Für die Einlegedeckel sind Stauvorrichtungen in der Nähe ihrer Luken anzubringen. 1

Zum Schutze gegen von oben in das Schiff einbringende Giftgase sind bei den Dnk> öffnungen im Oberschiffe, soweit wasserdichte Deckel oder wasserdichte oder gasdichte Ä schottungen nicht vorgeschrieben sind, leichte gasdichte Deckel im Anhalt an^die Ausführung a« den letzten Neubauten vorzusehen (beachte auch 8II4 und 19). Soweit für die Decksöffniin« in bewohnten Decksräumen keine gasdichten Deckel erforderlich sind, sollen sie, wenn erfordert leichte Deckel gegen Schallwirkung erhalten.

Für die Abmessungen der Mannlöcher in nicht gepanzerten Beplattungen beachte SIJl sowie B. B. V. — S110 — und Allgemeines zu — 8113 bis 18 —.

Mannlöcher in gepanzerten Decks siehe 8113 und 36, zugehörige Deckelbeschläge SH4.

Blechdicke der Mannlochdeckel im allgemeinen wie unter o.

Die dem Notverkehr dienenden Mannlöcher sollen im allgemeinen Klappdeckel erhalt^ die von beiden Seiten oder von oben und unten oder innerhalb und außerhalb der SchäM bedienbar sein müssen/ Zentralverschlüsse sind nicht vorzusehen.

Mannlochdeckel für die Öffnungen (600 x 400 nun) zum Befahren der äußeren M4 gänge sind als Klappdeckel mit Korbmutterverschluß auszuführen.

Mannlochbeckel für die Öffnungen zum Befahren der Olbunker, FrischwasserzelleE Trimmzellen, Leerzellen und der Lenzwassersammelzellen sind, soweit nicht andere ®rM dagegen sprechen, als ebene Platten auszuführen und mit den Süllen durch Stiftsckra"^ zu verbinden. Wo Sülle fehlen, sind die Deckel durch Stiftschrauben auf der entsprecht^ verstärkten Beplattung zu befestigen. Mit Rücksicht auf bauliche Änderungen sind für Mannlochdeckel der Olbunker und Wasserzellen durchweg Schraubenabstände von 4ä zu wüW

Die Stiftschrauben sind in den Süllflansch einzuschrauben und durch leichte? Verschwel mit Unterkante Flansch zu befestigen, vgl. die Musterzeichnung.

Für Mannlöcher im Innenboden sind, wo erforderlich, etwa 100 mm hohe Sülle (styl S111) vorzusehen.

Als Packungsmaterial für Plattendeckel der Heiz- und Treibölbnnker ist zu verwenKM Asbestpappe mit Leinöl und Wachs oder mit 10 Teilen Firnis und 20 Teilen Wachs getrSnM oder »Copälitv-Dichtungsmaffe (flüssig und Kitt) und die -Copalit*-Dichtungsbinde dn F^» A. G. Ioh. Ieserich, Berlin-Charlottenburg.

Deckel für Frischwafferzellen, sofern sie in der Decke dieser Zellen liegen, sind mit MenniM kitt abzudichten.

Mannlöcher in Wänden von Slbunkern oder -tanks, Frischwafferzellen, TrimmzellM usw. sind so hoch wie möglich einzuschneiden,' ist diese Anordnung aus örtlichen Gründen njM möglich, so müssen die Deckel von dem Flüssigkeitsdruck (im Bunker, Tank oder in dn ZriiM auf das Schott angedrückt werden/ etwaige Schwierigkeiten sind hierbei in Kauf zu nehm».! Für solche Deckel ist, soweit Frischwafferzellen in Frage kommen, ein geeignetes Dichtung« Material zu verwenden.

Die zum Messen der Temperatur und zum Peilen der Dlbunker oder -tank toi zusehenden Hähne von 55 mm lichter Weite sind möglichst auf den Mannlochdeckeln anzubringn« Zum Anschlagen der tragbaren Lüfter (Durchlüfter) sollen diese Hähne mit Schlauchkupplung« für 90 mm-Schläuche versehen werden. Beachte das Skizzenblatt Nr. 13, 32, ferner S15 und SII 9i.

Soweit zum Anziehen der Mannlochdeckel Korbmuttern verwendet werden, sind sie tchi derlichenfalls durch Kette mit Schloß zu sichern.

Mannlochdeckel für die Öffnungen in den Stützzylindern für die Geschütze der mittler! und leichten Artillerie (siehe 8148) sind klappbar einzurichten/ statt der Stiftschrauki sind einige Flügelkopfschrauben oder Korbmutterkopfschrauben zum schnelleren LoSnehmen j verwenden.

k Pfortenklappen in Gemäß 8. 8. V. — 8 —.

der Außenhaut

8 Sonstige Verschlüsse Wasserdichte Türen der Niedergangskappen auf dem Wetterdeck (beachte 8160) solla soweit sie dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze ausgesctzt sind, Vorreiber m Schraubverschlüsse erhalten/ sie sind mit Feststellvorrichtung zu versehen.

Für die Durchreichöffnungen in den Munitionskammerschotten (beachte S148 un 81114) sind wasserdichte Schnellschlußschottschieber vorzusehen. Diese Schieber sind sel^ hemmend einzurichten. Die Anzugsvorrichtung ist so zu treffen, daß ein Festklemmen de Schieber möglichst vermieden wird. Zum Anlüften der durch Fall geschlossenen Schieber si» entsprechende Vorrichtungen anzubringen. Im übrigen sind für die Ausführung dieser ®* richtung die Erfahrungen auf den letzten Schlachtschiff- und Kreuzerneubauten zu berücksichtig« Eine Zeichnung ist zur Genehmigung vorzulegen.

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung4d, 7a4 sowie B Ö-a — 8 Anhang D —.

Türrahmen, Mannloch, und Luksülle siehe 8110, 11, 13 bis 18 usw.

Panzerdeckel siehe 8113 und 36, Beschläge siehe 8II4.

Kammertüren usw. siehe 8III.

Deckel für Deckfenster siehe 8II6.

Sturmhaken siehe 8II22.

S n Gruppe 9 Einrichtungen fiir Waffer

Die Einrichtungen sind im Anhalt an die schematischen Zeichnungen »Einrichtungen^ Wasser« und unter Beachtung der Vorbemerkung 8, A. B. B. Nr. 35, A. B. B. II Nr.öü, und Nr. 23, der Musterzeichnungen, Musterzeichnungrn (Entwurf), Musterblätter Farben In Rohrleitungen oder Normblätter auszuführen.

Für alle Schiffsncubauten der Kriegsmarine gelten grundsätzlich für Rohre, Flanschen und Armaturen die 1936 herausgegebenen Kriegsmarinenormen — KAI —. Ausnahmen sind nur gestattet für Fahrzeuge, die nach den Vorschriften des Germanischen Lloyd handele schiffsmäßig auszuführen sind bzw. wo die Beschaffung nach LLl-Normen auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Auf die Durchführung dieser Bestimmung ist besonderer Wert zu legen, weil bei Instandsetzungen der Schiffe für notwendig werdenden Ersatz von den betreffenden Werften und dem Marinearsenal durchweg nur KM-genormte Teile auf Lager gehalten werden. Auf diese Weise soll die Ersatzbeschaffung erleichtert und verbilligt werden.

Alle zu den Einrichtungen für Wasser gehörigen Pumpen einschließlich ihrer Antriebs- Maschinen und ihrer Wechselventilkasten, die von diesen abgehenden Sauge- und Druckrohre für maschinenbauliche Zwecke sowie die zugehörigen Absperrorgane siehe AI II 2,4 bis 7 und 28.

Alle Sauge- und Druckleitungen der für die »Einrichtungen für Waffer« gehörigen Pum­pen, einschließlich der gesamten Hauptlenzeinrichtung und der schiffbaulichen Bodenventile sowie aller Absperrorgane in den Rohrleitungen der Pumpen sind, mit Ausnahme der Druckleitungen der Lenzpumpen, hier zu verwiegen. Über die Verbindungsrohre der Waschwasser- und Trink- Wasserpumpen sowie über die Verbindung der Hinteren Waschwasserpmnpe mit dein Speist pumpensaugerohr siehe AI II28 zu 6 und 7 und Pumpenplan zu Gruppe 2 bis 7.

Über Dakuummeter in den Saugleitungen und Luftröhren, in den Auswurfrohren der Leckpumpen sowie Manometer und Entlüftungsrohre für die Pumpen siehe AI 1128 zu 2.

Einrichtungen zum Sammeln und Abgeben ölhaltigen Bilgewassers, soweit das Hilst lenzrohr nicht in Frage kommt, wie Druckrohrleitungen nebst Absperrorganen, siehe MI2 Abschnitt D und AI II28 zu 4. Beachte auch 8128.

Soweit Pumpen für Schiffszwecke an maschinenbauliche Bodenventile angeschloffen werden, sind diese Bodenventile einschließlich der Pumpensaugerohre bei Maschinenbau zu verwiegen.

Für Durchbrechungen der Panzerdecks beachte 81 36.

Es ist dafür zu sorgen, daß Wasser zwischen eingebauten Teilen im Bereiche der Bilgen — beachte Vorbemerkung 13 — nicht stehenbleibt/ wo erforderlich, sind Schleusenrohre oder besondere Lenzstutzen — siehe c — oder Schaumverteilerrohre — siehe h — vorzusehen.

Das Ab leiten oder Durchschleusen von gewöhnlichen Wassermengen — ausgenommen von Waffermengen bei Havariefällen oder beim Fluten von Munitionskammern — nach Schiffs« räumen, in denen sich ölhaltiges Bilgewaffer ansammeln kann, und nach den Wellentunneln mit Rücksicht auf die Gefährdung der als Ringschmierlager ausgebildeten Wellenlager sowie nach den Akkuräumen ist grundsätzlich zu vermeiden/ für weitere Ausnahmefälle ist die Genest migung einzuholen.

In allen Räumen, wo ölhaltiges Bilgewaffer sich ansammeln kann, sind in den Innen- boden Lenzbrunnen — siehe 8111 und beachte 8II 9 c — von etwa 0,3 m3 — auf Booten und kleinen Sonderschiffen von etwa 0,15 ms — Inhalt öldicht oder wasserdicht einzubauen. Hierbei ist die Schlagseite und die Trimmlage des Schiffes zu berücksichtigen. In, allgemeinen sind solche Lenzbrunnen in besonders großen Räumen (wie in den Maschinen- und Kesselräumenl bei flachen Innenboden an Hinterkante dieser Räume anzuordnen, und zwar je einer an Stb und Bb/ bei aufkimmendem Innenboden ist nur ein Lenzbrunnen mittschiffs oder möglichst witt4 schiffs einzubauen. An Vorkante der genannten Räume genügt in allen Fällen der Einbau J eines Lenzbrunnens mittschiffs oder möglichst mittschiffs. Wo aus Platzgründen die Mittschiffs' I anordnung nicht möglich, ist eine besondere Bilgewafferablaufstelle in, Innenboden anzuordnen, z Sie ist mit einem losnehmbaren Sieb zu verschließen und gegen unbefugtes Öffnen zu sicher»-1

 

Rohrleitnngcn

Don der Ablaufstelle ist ein Ablaufrohr von etwa 100 NW — für Boote und kleine Sonder-H schiffe von etwa 80 NW — mit genügend großem Gefalle in den seitlich einzubauenden Lenz-W brunnen zu führen.

Für kleinere Räume mit Hilfslenzrohrstutzen — siehe C — sind Lenzbrunnen von etwaL 0,2 m*, für Boote und kleine Sonderschiffe von etwaO,1 n? vorzusehen, und zwar, wo angängig, Z in den Leckpumpenräumen, in über dem Innenboden liegenden Wellentunneln, im Kühl-I maschinenraum und wo sonst erforderlich, möglichst an den tiefsten Stellen der zu lenzenden 1 Räume. Für die Kühlräume sind zweckmäßig Lenztöpfe nach Anordnung der Marinewerft.» Ausführung einzubauen.

In das Pumpenbuch und in sonstige Vorschriften ist ein Hinweis aufzunehmen, daß die ß Lenzbrunnen wegen der erhöhten Ölbrandgefahr stets leer zu halten sind, besonders da, wo Ab-E fallrohre ausnahmsweise hineingeführt werden.

Um die Leistung und Brauchbarkeit der Leckpumpen im Bordbetrieb feststellen zu können, sollen während des Baues an Bord möglichst alle Leckpumpen eingehend erprobt werden (beachte auch AI II2)/ hierbei ist festzustellen, ob die Leckpumpen auch ohne besondere Einrichtungen beim Lenzen aus tief gelegenen Räumen oder Zellen zum Ansaugen gebracht werden können (beachte auch 8II 9 a). Wo Lenzversuche mit Leckpumpen aus Betriebsräumen im allgemeinen keine einwandfreien Ergebnisse ergeben, wenn die Bilge dieser Räume mit Rücksicht auf die Maschinen- baulichen Einrichtungen nicht hoch genug unter Wasser gesetzt werden können und die Pumpen infolgedessen Luft mit ansaugen, sind bei Schissen die Lenzversuche mit den an die Leckpumpen angeschlossenen Seitenlenzrohren durchzuführen. Zu diesem Zweck sind die entsprechenden Wall- gangzellen so hoch wie nötig zu fluten. Um annähernd den gleichen Lenzrohrquerschnitt wie an der Pumpe zu erhalten, sind gleichzeitig die Zellen beider Schiffsseiten zu lenzen. Die Lenzver- suche sind, wenn möglich, nach dem Stapellauf und zugleich mit den Erprobungen der Flut- und Entwässerungseinrichtungen der Munitionskammern — beachte SII 9e — durchzuführen.

Um die gemäß Pfl. M. Heft 4 Ziffer H 45 geforderte jährliche Erprobung der Leistung jeder zum Lenzen vorgesehenen Pumpe oder jedes zum Lenzen vorgesehenen Lenzstrahlers durch- sühren zu können, sind grundsätzlich Meßlatten (siehe 8160) vorzusehen. Die Meßlatten sind bei Räumen mit größerer Grundfläche möglichst in der Mitte des Raumes anzubringen, um Fehler infolge von Trimm und besonders von Krängung zu vermindern.

Wo Leckpumpen im Bereiche der Betriebsräume, deren Einrichtungen als Meßräume Schwierigkeiten bereiten, an Trimmzellen oder an zu flutende Wallgangszellen angeschlossen sind, können diese Zellen als Meßräume dienen.

Alle Kreiselpumpen sind der Einheitlichkeit halber rechtsdrehend auszuführen. Pumpea- und Motorenkennlinienblätter sind nach den Erprobungen der Pumpen auf dem Prüfstand in doppelter Ausfertigung dem O.K.M. zur Kenntnisnahme vorzulegen. (Beachte auch A. B. V. — MII —.)

Die Leckpumpen sind zur näheren Bezeichnung ihrer Lage im Schiff mit römischen Abtei- lungsziffern zu benennen. Befinden sich in einer Abteilung mehrere Leckpumpen, so ist hinter der römischen Ziffer eine arabische Ziffer zu setzen, und zwar bedeutet eine »1« erste Leckpumpt Stb, eine »2« erste Leckpumpe Bb, eine »3« zweite Leckpumpe Stb usw. Befinden sich z. B. >" Abteilung VIII zwei Leckpumpen, je eine auf Stb und Bb, so ist die Benennung für die Stb Pumpe »Leckpumpe VIIII«, für die Bb-Pumpe »Leckpumpe VIII2«.

Die übrigen schiffbaulichen Pumpen sollen, da sie in ihrer Wirkung nicht auf eine Abtei lung beschränkt werden, durch Kennwort oder Ortsangabe unterschieden werden, z. B. iWr löschpumpe Hi Masch R Stb, Waschwasserpumpe v, Lenzpumpe X 2 usw.

Für Rohrleitungen und deren Flanschen, für die Durchführung von Rohren durch massiv dichte und öldichte Decks, Schotte, Spanten, Innenboden, für die Anordnung von SchottringtN und für Schutzstücke in ständig Seewasser führenden Kupferrohren (eiserne Einsatztöpst) ^ die Marinenvrmen oder Musterzeichnungen maßgebend. Die zur Aufnahme der eisernen Einsatz'

töpse vorzusehenden ^-Stutzen sind im allgemeinen auf die Rohrleitungen aufzulöten oder aus.' zuschweißen, wenn in der Nähe solcher i-Stutzen sich Absperrorgane in den Rohren befinde^ die ein Hineinsehen in das Rohrinnere nach Herausnahme derselben gestatten, andernfalls^ bronzene 1°«Stutzen zu verwenden. Die nach Marinenormblatt X M 61 bis 65 vorzuskhknd«i Schutzstücke sind im allgemeinen in Abständen von 5 m anzuordnen. An solchen Stelle«, ^ infolge stärkerer Inanspruchnahme der Leitungen erfahrungsgemäß erhöhte Anfreffungsgchhr besteht, ist der Abstand der Schutzstücke entsprechend zu verringern. Insbesondere komm« hierfür folgende Stellen in Frage: in der Nähe von Krümmern, Anschlußstücken, Pumpes druckrohren, Schiebern, Ventilen, Abzweigrohren und im Bereich von Bade« und Abortanlag«

Die Rohrabmessungen der Flutleitungen sind nach den X^l-Normen — Nenndruck bis 2,5 — zu wählen. Auf ein restloses Entwässern dieser Rohre und ihrer Absperrorgane muß U Pumpenbuch hingewiesen werden.

Unter nicht gepanzerten Decks und unter dem Innenboden sind Rohrleitungen dicht untq der Beplattung entlang zu führen, soweit Qrtlichkeitsgründe nicht dagegen sprechen/ sie suü möglichst so anzuordnen, daß sie leicht untersucht werden können, auch dürfen sie durch andch Rohre, Kabel, Kanäle usw. nicht verdeckt werden. Dagegen sind kupferne Rohrleitungen, soweit sie durch Doppelbodenzellen geführt werden müssen und mit Seewafser in Berührung komm können, möglichst entfernt von eisernen Beplattnngen, wie Innenboden und Außenhaut (Korro« ^^ Rohrleitungen^ den Bilgen stnd so hoch wie möglich unter die glurplatten zu deritA um eine Berührung mit dem Bilgewasser möglichst ZU vermeiden und die Reinigung md) standhaltung der Bilgen zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für Kupferleitungen. Um w Benetzen der Metallteile durch Bilgewasser zu verhindern, sind Rohre und Armaturen (Flau scheu, Schieber, Ventile) gut zu isolieren. Besonders an den Durchgangs- und Verbindung stellen von Kupfer« und Bronzeteilen mit dem Innenboden ist für eine gute Isolation Sorge z« tragen, um eine Berührung der Metallteile mit der eisernen Bodenbeplattung zu vermeid« und somit die Elementbildung auszuschließen. Über die zu wählende Ausführung der Isolatiws ist Entscheidung einzuholen.

Wasierführende und ölführende Rohrleitungen sowie Gestänge sollen, wenn irgend mögliche nicht durch Räume für elektrische Maschinen, Schaltanlagen, Rechen- und Schaltstellen im8 Funkräume geführt werden. Artilleristische Betricbsräume sind im Hinblick auf ihre Ei« richtungen von allen irgendwie vermeidbaren Rohrleitungen und Gestängen für Absperrorgam freizuhalten. Soweit dieses nicht möglich ist, «ruß mit dem Einbau solcher Teile bis zM Genehmigung der für diese Räume besonders vorzulegenden Zeichnungen gewartet wkrda« Dann sind aber die.Flanschen von Rohren so anzuordnen, daß sie nicht über Motoren od« solchen Hilfsmaschinen, Apparaten und Einrichtungen liegen, bei denen eine Schädigung ober Betriebsstörung durch Leckwasser oder £1 zu befürchten ist. Mit Ausnahme der Jlutrohre dürm Rohrleitungen im allgemeinen nicht in Munitionskammern verlegt werden. Solche Abweichung« sind bei Vorlage der in Frage kommenden Zeichnungen besonders kenntlich zu machen. BeachE auch A. B. V. — SI 58 —.

Bei den Seewafferkühlleitungen für artilleristische Aggregate u. dgl. stnd jeweils an d« Eintrittsstellen in den Schotten Absperrorgane vorzusehen, die in unbewachten Zeiten abz» sperren sind, gegebenenfalls sind die Absperrorgane der Aggregate selbst entsprechend zu leM Handelt es sich um eine unvermeidliche Durchführung von Rohren, so sind diese dickwandig auszuführen. Entwässerungsschrauben, die grundsätzlich aus seewasserbeständigem Materie herzustellen sind, sollen möglichst nicht in den in Frage stehenden Räumen angebracht werd« Um Anfreffungen rechtzeitig zu bemerken, müssen die betreffenden Rohre von den Kommandos in angemessenen Zeitabständen, gegebenenfalls mit der instandsetzendcn Werft untersucht werden Entsprechendes ist im Pumpenbuch sicherzustellen.

Soweit Flutrohre durch Turmbcladeräume geführt werden müssen, ist zn beachten, M das Abheben der Munition von darunterliegenden Durchreichmulden und die Bedienung dff Absperrschieber nicht behindert werden.

Bei Verlegung der Rohrleitungen allgemein ist darauf zu achten, daß die Zugänglich^" und Bedienbarkeit anderer Einrichtungen nicht behindert werden.


Die Halter der durch die Bilgen geführten Rohre sollen möglichst nicht am InnenbodeM befestigt werden. Befestigungen von Rohrleitungen usw. an Beplattungen, die dem Gasdruck 1 der Geschütze ausgesetzt sind, sind unter allen Umständen zu vermeiden.

Bei allen Leitungen sind scharfe Biegungen, JL* und 1_>Stutzen zu vermeiden und 4 dafür Krümmer zu verwenden. Abzweigungen der wasserführenden Rohre sind zur Verkleinerung 1 der Widerstände in der Bewegungsrichtung des Wassers in schlankem Bogen anzuschließen.

Rohrleitungen sind so zu verlegen, daß ein Nachgeben der Rohrleitungen sichergestellt ty 1 Rohrkrümmer oder 8»Bogen sind stets so zu verlegen, daß Luftsäcke vermieden werden.

Für Durchbrechung gepanzerter Schotte und Decks beachte die folgenden Bestimmungen^ unter »Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzerdecks und Panzerschotten".

Wasserführende und ölführende Rohre sind möglichst freiliegend zu verlegen, so baf 1 undichte Stellen leicht auffindbar sind. Um schadhafte Rohrstücke, besonders in seewaffn-^ führenden Leitungen durch neue Rohrstücke schnell auswechseln zu können, sind die einzelnen 7 Rohrstücke nicht zu lang zu wählen.

Durch Dlbunker und -tanks, Wasch- und Trinkwasserzellen sollen Rohrleitungen im allge-H meinen nicht geführt werden/ wenn dies nicht zu umgeben ist, sind solche Leitungen mit den - Wandungen und den Decks, auch Dentilgebäuse mit dem Deck und einzelne Rohrstücke unter 1 einander gut zu verschweißen/ Flanschenverbindungen sind hierbei stets zu vermeiden. Die! Wanddicke solcher Rohre, die zur Vermeidung von Spannungen dann 8-bogenförmig zu verz legen sind, soll nicht unter 4 mm betragen. Wo möglich, sind Robrtunnel vorzusehen.

Im allgemeinen sind Saugestutzen mit ihren Enden in die tiefste Stelle des zu lenzende« Raumes zu verlegen oder in die vorzusehenden Lenzbrunnen oder -töpfe hineinzuführen. Dief Enden der Saugestutzen sollen so dicht wie möglich an den Boden der Saugestellen reichen. )n/ allen Fällen ist dafür zu sorgen, daß die zu lenzenden Räume, -Zellen, Lenzbrunnen usw.z möglichst restlos gelenzt werden können. Dies gilt auch für die Wasch- und Trinkwasserzellen.^

Sämtliche Saugestellen sollen leicht zugängliche Schutzsiebe von 3^/,- bis 4fackem odcrs Saugekörbe von mindestens 2'/,fachem Querschnitt des zugehörigen Saugestutzens erhalten. Dies Saugestellen in den Lenzbrunnen sind außer den Schutzsieben mit Saugekörben zu versehen.! Die Saugekörbe der Saugestutzen sind so anzuordnen, daß sie von unbefugter Hand nicht weg4 genommen werden können. Vorrichtungen zum Reinigen der Saugestellen sind so zu treffen,! daß das untere Ende der Saugestutzen leicht losgenommen oder der Saugekorb über das untere Ende des Saugestutzens gestreift und beim Reinigen an dem Saugestutzen hochgehoben werde» kann/ beachte das maschinenbauliche Skizzenblatt 46. Eine Zeichnung hiervon ist bei Vorlage - des Lenzplanes dem Q. K. M. zur Kenntnisnahme mit vorzulegen.

Bei Verlegung der Saugestutzen in den Bilgen ist darauf zu achten, daß alle Saugestutzen und -körbe in den Lenzbrunnen zwecks Beseitigung von Verstopfungen leicht zugänglich angeordnet werden und daß diese Zugänglichkeit durch etwa später zu verlegende! Rohrleitungen usw. nicht versperrt wird. Von dem Augenblick an, wo mit den Lenzpumpen^ gelenzt wird, müssen die Bilgen von Fremdkörpern (Holz, Blech, Wischbaumwolle, Späne usw.» vollkommen frei gehalten werden.

In der Nähe der Außenhaut endende Saugerohre usw., sofern sie nicht dicht bei Längs», oder Querverbänden liegen, sollen Krümmer oder Federbogen erhalten, damit sich die Rohre einer Grundberührung umbiegen und den Innenboden oder die Wallgangslängsschvtte nicht - durchstoßen.

Bei Durchführung von Rohrleitungen durch Beplattungen (Decks, Innenboden, Wall'» gangsschotte u. dgl.) können die Rohre mit den Beplattungen verschweißt werden, wenn sie in nächster Nähe der Schweißstellen mit einem Flansch zum Losnehmen der Rohre versehen werden, andernfalls sind Rohrstutzen zu verwenden. Wo eine Wasserdichtigkeit nickt erforderlich ist, sind Stopfbuchsen für Rohre und Gestänge entbehrlich. Die Löcher in den Beplattungen sind dann möglichst klein auszuführen und nach Bedarf zu verkleiden, um das Übertreten von schlechter Luft oder Gasen von einem Raum in den anderen zu verhindern.

Für den Abstand der Rohrleitungen und Gestänge von Panzerungen beachte bemerkung 15.

Entwäfferungslöcher mit Dichtungsschraube oder Hahn sind an den Stellen vorzuseM wo bei abgestellter Rohrleitung Waffer in dem Rohre stehenbleiben kann, z.B. wo ^t,| leitungen Wassersäcke bilden, über dem Ventilsitz der Bodenventile, im Gehäuseboden der AzZ schlagklappen in den Hauptlenzstutzen und Flutrohren für MunK, im unteren Teile Schiebergchäuse oder bei sonstigen Absperrorganen usw.

Für Rohrleitungen, die für gewöhnlich ohne Wasser gefahren und durch sehr warM Räume verlegt werden, ist ein haltbares Packungsmaterial zu wählen.

Zur Beobachtung des Druckes in der Feuerlösch-, Trink-, Wasch-, Seewafferspül- uM Seewasserkühlleitung ist für jede dieser Leitungen ein Manometer in der Pumpenmeiste« arbeitsstelle und für die Feuerlöschleitung und Seewasserkühlleitung außerdem noch Maschinenleitstand vorzusehen. Für die letzteren bleibt es der Bauaufsicht unbenommen, auch an anderen Stellen, wo nach Ansicht der Baubelehung gelegentlich die Ablesung des Leitung druckes erwünscht ist, Stutzen zum Anschrauben eines Manometers anzuordnen.

Wo ein Arbeiten der Kreiselpumpen gegen geschlossene Absperrorgane in der PunW druckleitung in Frage kommt, z. B. bei den Feuerlösch- und Seewasserpumpen, sind Wärme- abfuhrleitungen und Drosselscheiben (beachte auch A. B. V. — M) vorzusehen. Hierbei sind dit Wärmeabfuhrleitungen von der Druckseite der Pumpen abzuzweigen und unter Einschaltmj einer Drosselscheibe nach einem ständig offen zu fahrenden Druckbodenventil, -schieber, Druck bodenstutzen oder Druckventil (bei nicht ständig offen zu fahrendem Bodenventil oder -schieb« unterhalb des Dentilkegels oder Dichtungskeiles) zu führen. Als Abschluß gegen See ist am EM der Wärmeabfuhrleitung (am Ausguß) ein im offenen Zustande zu plombierendes P.Z.-Venti einzubauen. Zur Vermeidung größerer Druckverluste ist die Durchflußöffnung der DrH scheide möglichst klein — entsprechend der zur Wärmeabsührung ausreichenden Wassermen« jedoch nicht kleiner als 3 mm — zu halten. Da ein Verstopfen der kleinen Durchfiußöffnung in der Droffelscheibe eintreten kann, ist zur Kontrolle unmittelbar hinter der Drosselscheibe eü Probierhahn anzuordnen. Ein Vermerk hierüber ist in das Pumpenbuch aufzunchmen. Be Leckpumpen und bei den zur Druckbehältcranlage gehörigen Pumpen sind Umgehungsleitung« entbehrlich.

Anstrich der Rohrleitungen siehe 8IV. Rohrverkleidung siehe o, für Derzinkung brach Vorbemerkungen 7 a 7.

Für Rohrleitungen usw. beachte auch A. B. V. — M110 Allgemeines und MII28. z In der Schmiede ist oberhalb des großen Ambosses die lichte Höhe des Raumes von jedn Behinderung — besonders Rohrleitungen — frei zu halten. Beachte MII22.

Durchbrechungen von Torpedo, schölten, Panzer« deckS und Panzer« schölten

Anbauten an den Torpedoschotten der Panzer- und Schlachtschiffe und an den inneren Wal ganglängsschotten der schweren Kreuzer sind möglichst zu vermeiden. Dies gilt auch für dal Anbringen und Durchführen von Rohrleitungen.

Wenn die Durchführung von Rohren durch die Torpedoschotte sich nicht vermeiden laß sollen die Rohre je nach ihrer Lage möglichst hoch — nahe dem Panzerdeck — oder möglich tief — nahe dem Innenboden — durch die Schotte geführt werden. In der mittleren Höhe bet .Schotte, wo die Durchfederung bei etwaiger Detonation am größten ist, sind im allgemeine! nur Durchbrechungen für Teile mit kleinerem Durchmesser — etwa bis zu 32 NW — zulässig Für Durchbrechungen von größerem Durchmesser ist die Entscheidung des O. K. M. einzuhol«

Die Durchbrechungen der Torpedoschotte sind so auszuführen, daß die an der DurÄ bruchsstelle befestigten Teile bei etwaigen Detonationen nicht Abspringen. Daher sind Stutzen für Rohrleitungen bis zu 32 NW durch Einschrauben in das Schott zu befestigen/ Durchführung von Rohren mit größeren Durchmessern ist ein Anhalt an die Skizze der KE Marinewerft Wilhelmshaven 8 125 — g 5 auszuführen.

Die an den Torpedoschotten anzubringenden Absperrorgane sind besonders kräftig zuführen.

Die Rohrleitungen sollen, soweit sie senkrecht auf das Torpedoschott zu geführt werdn,1 einen Federbogen vor dem Absperrvrgan erhalten, damit das Nachgeben der RohrleitungnM sichergestellt ist.

Wenn Rohrleitungen an den Torpedoschotten entlang geführt werden müssen, sollen sie V nicht an ihnen befestigt, sondern nur lose aufliegend von ihnen getragen werden- dabei ist der» vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten. Im übrigen beachte B. B. V. — 8110 Ab —V und A. B. V. — MI10 »Allgemeines« —.

Bei Durchbrechungen der Panzerdecks durch Rohre, ausgenommen Peil- und Luftröhre, find» dicht unter den Panzerdecks kräftige Absperrschieber vorzusehen, die allgemein für gewöhnliche offen zu fahren und nur im Gefechtsfalle zu schließen sind. Dasselbe gilt auch simigmäßW bei Durchbrechungen von innerhalb der Wasserdichtigkeitsgrenze liegenden gepanzerten SchotKiM

Für die Anordnung von Durchbrechungen im Panzerdeck beachte 81 36 und A. B. V. — MI »Allgemeine Vorschriften« —.

Gestänge

Die Gestänge für die Flut-, Leck- und Feuerlöscheinrichtungen sind im allgemeinen un* | mittelbar bis zu dem ersten über der Wasserlinie befindlichen Deck zu führen. Durch Panzm» decks sind die Gestänge möglichst nur innerhalb der Zitadelle, soweit eine solche vorhanden ist,» und auch dort, wenn angängig, nur durch den am höchsten über Wasser liegenden Teil des Dust» zu führen. Das Unterwasserpanzerdeck vor und hinter der Zitadelle darf nur in Ausnahm« fällen nach vorheriger Genehmigung von Gestängen durchbrochen werden, wenn mit biestW Führung der Gestänge erhebliche Vorteile verbunden sind. Für Gestänge der Flutschieber in btnl Kammern beachte SII9 e.

Die Gestänge sollen aus Jlußstahlrohren gefertigt werden. Sie sollen über Deck stets ]u<| gänglicke Bedienungsstellen (Handräder) erhalten,' auch können sie in Deckverschraubunge« endigen (beachte z. B. Skizzenbuch Nr. 12 — Blatt 22 —). Bei hintereinanderliegenden Zelle« und Räumen sollen die Bedienungsstellen der Gestänge — Handräder oder DeckverschraubungenV — in gleicher Reihenfolge hintereinander, bei nebeneinanderliegenden Räumen usw. in gleicher« Reihenfolge nebeneinanderliegen. Übertragungsgetriebe sind einzuschränken.

Bei Durchführung von Gestängen durch wasserdichte Beplattungen — beachte Dorbmer-i kung8 und 10 — sind Stopfbuchsen zu verwenden. Diese sind bei Decksdurchfübrungen stecke auf den Decks anzubringen, um den Zutritt von Wasser in die Lagerstellen zu vermeiden.

Jeder durch ein Deck hindurchzuführende Geftängeteil soll massiv sein. Bei der Durch-z fuhrung durch Panzerdecks soll der massive Gestängeteil unmittelbar über dem Panzerdeck ein» kräftiges Schutzrohr erhalten und an der Oberseite des Panzerdecks durch eine Stopfbuchse abgeD dichtet werden. Hierbei ist Vorsorge zu treffen, daß ein Zutritt von Wasser in die LagerstelluV vermieden wird.

Die Gestänge sollen möglichst nicht auf Knicken beansprucht werden. Werden Übersetzung« erforderlich, so sind diese so auszubilden und anzuordnen, daß die Gestänge möglichst wenig am Verdrehung beansprucht werden.

Die Hauptlenzventile, Bodenventile, Bodenschieber, Seeventile und -schieber nebst ihren« Gestängen, Spindeln, Lagerungen usw. sind so stark auszuführen, daß die Ventile auch vollständig überfluteten Räumen mit Sicherheit geöffnet werden können.

Bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist ein Wasserdruck etwa von 12 W 10 m, bei Booten und kleinen Sonderschiffen etwa 7 bis 5 m der Berechnung zugrunde zu legen^ soweit nicht die in der 8. B. V. — 8 — enthaltenen Bestimmungen über die Prüfung waffer- und öldichten Wandungen einen höhern Druck ergeben.

Das Übersetzungsverhältnis in den llbertragungsteilen der Gestänge ist so zu wählen,^ daß die Umfangskraft an den Bedienungsstellen .'>0 kg nicht überschreitet.

Allgemein sind die hochzuführenden senkrechten Gestänge und, wo erforderlich, auch waagerechten Gestänge zwischen den Lagerstellen verschiebbar auszuführen, damit sie silö Grundberührungen oder Schottdurchbiegungen axial verschieben können.

Jede« Gestänge soll unterhalb des Panzerdecks guskuppelbar sein, damit die Flut-, ^ 1 und Feuerlöschventilgestänge auch von Räumen unterhalb des Panzerdecks aus bedient werde» I können, wenn die Bedienungsstellen über Deck nicht mehr benutzbar sind.

Auch in Räumen mit überflutungssicheren Motoren sollen die Bodenventile (Schieber),» Seeventile und die Absperrschieber für Flutleitung Gestänge erhalten, so daß sie in gleicher Weise wie die übrigen Hauptlenz- und Fluteinrichtungen von zwei 'räumlich getrennten &. dienungsstellen aus bewegt werden können. Der Hauptlenz- und Flutbetrieb soll also auch dann noch aufrechterhalten werden, wenn die Räume und Motoren der Leckpumpen übn, flutet sind.

Die Nebenbedienungsstellen sollen — soweit ohne Schwierigkeiten und ohne lange Ge- stängeführungen durchführbar — in stets offenen Räumen und an stets zugänglichen Stellen liegen und mit Ausnahme der Feuerlöschventilgestänge durch Schutzkasten mit Sicherheitsschloß gesichert werden.

Unter jeder Kupplung ist ein fest mit dem Gestänge verbundenes Handrad anzubringen. Falls kein Platz für das Handrad vorhanden, ist das Gestänge so auszubilden, daß es durch Knarre bewegt werden kann.

Alle Gestänge, die Beschädigungen ausgesetzt sind, oder durch Unbefugte bewegt werde» können, sollen feste Schutzverkleidungen erhalten.

Werden für die Gestänge Kegelräder oder sonstige Übertragungen erforderlich, so sm dafür Schutzgehäuse vorzusehen, die zugleich als Lager der Gestänge ausgebildet werden können

Kegelräder oder sonstige llbertragungsgetriebe der Gestänge, die unter den Flurplattr« der Maschinen- und Keffelräume angeordnet werden müssen, sind, wo erforderlich, mit dichten, losnehmbaren Schutzgehäusen zu umgeben, bannt sie nicht durch Verunreinigung usw. gesperrt werden. Die unter den Flurplatten liegenden Gestänge selbst brauchen nicht verkleidet zu werden.

Jede Bedienungsstelle und jede Nebenbedienungsstelle sollen erkennen lassen, ob das Ventil geöffnet oder geschlossen ist.

Für die Bewegung der Gestänge der Einrichtungen für Wasser sind zum Aufsetzen von Handrädern oder Schlüsseln usw. im allgemeinen Einheitsvierkante von 24 mm und 19 mm zu wählen. Für Knarren beachte das schiffbauliche Skizzenblatt 12, 61.

Die Gestänge sind allgemein entsprechend ihrer Beanspruchung auS Stahlrohren von 25/30 mm $ (24 mm Vierkant) und 21/25 mm §7 (19 mm Vierkant) herzustellen und zu ver­zinken,' bei besonders hoher Beanspruchung sind entsprechend stärkere Bauteile zu wählen.

Die besonders wichtigen Ventile sind durch Sicherheitsschlösser gegen unbefugtes Öffnen zu sperren. Als Grundsatz bei der Anordnung der Sicherheitsschlösser soll allgemein gelten daß stets nur die Bedienungsstellen derjenigen Ventile oder Schieber sowie die Verschlüf der Nebenbedienungsstellen durch Sicherheitsschlösser zu sichern sind, welche dem Wasser am nächsten sind.

Dedienungsstellen

Die unmittelbar zu den Leckpumpen gehörenden Absperrorgane der Hauptlenz- und Flut­einrichtungen sollen ihre Hauptbedienungsstelle möglichst hoch über der X. W. I.. erhalten.: Ihre Gestänge sollen in der Nähe der Leckpumpen leicht auskuppelbar sein, um die Absperr- organe auch von hier aus bedienen zu können. Ebenso sind die Häuptentwässerungseinrichtungen, die Gruppen- und Ilnterteilungsschieber in den Flutleitungen für Munitionskammern sowie die Ilnterteilungsschieber in der Hauptfeuerlöschleitnng möglichst hoch über der X. W. L. dienbar zu machen. (Beachte auch a — Schleusenschieber.)

Bedienungsstellen der Hauptentwässerungseinrichtungen, die nur in besonderen Füll« (bei Havarien, Rohrbrüchen, Entwässern gefluteter Munitionskammern usw.) benutzt werdest dürfen, sind gegen unbefugtes Benutzen gut zu sichern. Absperrorgane der Einrichtungen fük Wasser für nebensächliche Fälle sind im allgemeinen an Ort und Stelle oder in den unteres Räumen bedienbar zu machen.

Die Gestänge der zum Geradelegen des Schiffe? dienenden Fluteinrichtungen — siehe« mw 1 —, einschließlich der zugehörigen Flutluftrohre sowie der zum Trimmen deS SchisW dienenden Fluteinrichtungen, sind möglichst nach dem über der X. W. L. liegenden Deck bi^ etwa 1 m über demselben hochzuführen. Auf den Schlachtschiffen sind — sotveit ohne lange |

118

S II 9

Sicherheitsschlösser

Gestangeführung möglich — die Gestänge der Lchleusenschiebev und Bodenventile in d äußeren Wallgängen nach den Ouergängen zu führen und dort auskuppelbar als 2. Bedienung stelle einzurichten. Für die übrigen unmittelbar nach dem Oberdeck 511 führenden Gestänge fi<H um die Leichtgängigkeit zu begünstigen, Gelentkupplungen kurz unter Panzerdeck einzubau^ die erforderlichenfalls auch vorn Laufsteg aus gekuppelt werden können.

Die Schieber der Seitenlenzrohre (8tn Lz Rohre» an den Torpedoschotten sind allgemein unterhalb des Panzerdecks, möglichst hoch im Raume oder in Nachbarräumen, zu bedienen. Ar sind auch im Gefechtszustande geschlossen zu fahren. In das Pumpenbuch ist ein entsprechen-^ Hinweis aufzunehmen. Die Hauptabsperrsckieber der 8tn Lz Rohre sollen im gescklossench Zustande plombiert gefahren werden.

Im allgemeinen müssen alle Bedienungsstellen, auch die der Peil- und Luftröhre, sie- zugänglich sein, sie dürfen daher nicht in Wohnkammern oder verschlossenen Räumen lieg« Wo diese Bedingung wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erfüllt werden kann, mußei« Höherführung der Gestänge und der Peil- und Luftröhre in Kauf genommen werden, bei Dop läge der Zeichnungen ist auf solche Fälle besonders aufmerksam zu machen.

Die Bedienungsstellen aller dem gleichen Zwecke dienenden wichtigen Einrichtungen,;^ der Fluteinrichtungen für die Wallgangs- und Trimmzellen und der zugehörigen Ilutluftrohn sind, wenn irgend angängig, beieinanderzulegen. Zusantmenliegende Bedienungsstellen blich sich gegenseitig nicht behindern.

Die Bedienungsstellen für Ventile der in die Lenzbrunnen mündenden Hjlfslenzrohrstup und, wo erforderlich, für die Unterteilungsschieber des Hilfslenzrohres — beachte o — sind zu verlegen, daß sie auch bei Brandgefahr erreichbar sind. Soweit Hilfslenzventile in Räum« ohne Hauptlenzeinrichtungen liegen, sind sie wie die Hauptlenzeinrichtungen bedienbar ;g machen. Die übrigen Hilfslenzrohrabsperrorgane sind in den Räumen, wo eine Hauptln« einrichtung vorhanden ist, allgemein an Ort und Stelle durch feste Handkurbeln zu bediene« Im übrigen sind die Bedienungsstellen nach dem über dem betreffenden Raum liegenden DeL oder in Nebenräume zu führen.

Für die Bedienung der Flutschieber in den Munitionskammern ist 8II9 e zu beachte«

Die Absperrschieber der Feuerlöschsteigerohre in den Türmen sollen Gestänge nach de« Turmbeladeräumen erhalten.

Für die Schmierung der Stopfbuchsen und wo sonst angängig, sind Staufferbuchsen m verwenden.

Gelenkkupplungen für Gestänge sind im Anhalt an das Skizzenblatt Nr. 12, 10 auH zuführen.

Die Beschriftung der Bezeichnungsschilder — siehe 8II22-— für die Einrichtung«» für Wasser ist in VM-Schrift auszuführen.

Sicherheitsschlösser müssen erhalten:

a)       Natürliche Fluteinrichtungen: Alle Bodenventile für Munitionskammern, die Lobe« Ventile zum Spülen des Hilfslenzrohres und die Bodenventile zum Fluten deck Trimmzellen.

b)       Künstliche Fluteinrichtungen: Die Schieber oder Ventile in den AnschlußleitungtV und Mun K Gr Schb.

c)       Hauptlenzeinrichtungen: Alle Hauptlenzventile und HauptentwässerungSventile obe« -schieber.

b)            Seitenlenzeinrichtungen: Die Bodenventile.

Falls Bodenventile auch noch anderen Zwecken dienen (vgl. auch zu a), mithh sehr oft oder beständig offen gefahren werden, müssen statt der Bodenventile die a«> Bodenventil befindlichen Absperrventile (Seeventile) der Seitenlenzrohre gesichert werden.

e) Schottschieber.- Jeder Schottschieber oder dessen Gestänge soll durch ein Sicherheit^ schloß gesichert werden, gleichgültig ob der Schieber für Haupt-, Seiten- oder M lenzeinrichtungen dient.

 

Die Sicherheitsverschlüsse sind im allgemeinen so auszubilden, daß sie nur bei ganz J schloffenem Ventil oder Schieber angelegt werden können. Erhalten Ventile oder SchottschieD jedoch Gestänge, welche von beiden Seiten eines wasserdichten Schottes aus zu bedienen dann sind die Bedienungsstellen nur durch Schutzkasten mit Sicherheitsschloß zu sichern. solchen Fällen wird auf den bei geschlossenen Ventilen oder Schiebern unmittelbar anzulegendL Sicherheitsverschluß verzichtet.

Bei den Sicherheitsschlössern sind der Wichtigkeit der einzelnen Ventile und Schieber ent-W sprechend noch zwei besondere Gruppen zu unterscheiden, deren jede einen gemeinsamen SicheZ heitsschlüssel erhalten soll.

1.       Gruppe. Ventile und Schieber für das Bestuten der MunitionSrärune, dy Spirituslast und des Raumes für feuergefährliche Farben. (Der Schlüssel ist u der Kammer des Ersten Offiziers aufzubewohren.)

2.       Gruppe. Alle übrigen Ventile und Schieber. (Den Schlüssel für die zweit Gruppe hat der Pumpenmeister unter eigener Verantwortlichkeit zu verwalte^

Die Sicherheitsschlüssel der einm Gruppe dürfen nicht für die Schlösser der ander« Gruppe passen.

Die Schutzkasten für die Kupplungen sollen durch die gleichen Sicherheitsschlüssel geösfniz werden können wie die Sicherheitsschlösser der zugehörigen Deckverschraubungen oder wie d Verschlüsse der Handräder.

Von jeder Sorte Sicherheitsschlüssel sind von der Bauwerft drei, Stück zu liefern. Drei kantschlüffel usw. werden als Sicherheitsschlüssel nicht anerkannt.

Abweichungen von diesen Grundsätzen werden durch die 8.8. V. — S — bekanntgegeb«

Absperrorgane

Ventile, Schieber usw. find nach den in der Marine dafür vorgeschriebenen oder son genehmigten Zeichnungen anzufertigen, mit den nötigen Gestängen, DeckverschraubungS Schraubenschlüsseln, Knarren, Handrädern oder Handkurbeln zu versehen und vorschriftsmäst zu bezeichnen. Alle Handräder oder Handkurbeln sind auf dem Vierkant durch kräftige Mulla zu befestigen. Für Frischwasserabsperrorgane sind Handräder nach Marinenormblatt Hd; für See- und Schmutzwasser Handkurbeln nach 8 ä 1L zu wählen.

Alle Ventile, Schieber usw. müssen so zugänglich sein, daß das Dichtungsmaterial geprü und ersetzt werden kann.

Alle Ventilteller sollen einen kreisrunden Querschnitt haben.

Alle Bodenventilstutzen, mit Ausnahme derjenigen zum Gegenfluten oder zum Trimms des Schiffes dienenden, sollen allgemein zwei Absperrungen gegen See erhalten. Hierbei sind« äußeren Absperrungen gegen See als Sauge- bzw. Druckbodenventil oder -schieber, die inne« als Sauge- bzw. Druckseeventil oder -schieber zu bezeichnen.

Die Ventile für den Abschluß der Abfallrohre in Decksräumen des Unterschisfs, soweit zur Hauptentwässerung gehören, besonders in Munitionskammern — siehe u — sind allgem« unterhalb der Decksbeplattungen so anzuordnen, daß ihre Teller von unten her gegen d« Ventilsitz angedrückt werden, damit der Abschluß gegen eindringende Waffermengen von unter! halb liegenden oder angrenzenden Räumen gesichert ist. Außerdem sind in den Abfallrohr« auch bei den unter ä aufgeführten, gegen Wassereinbruch, wo erforderlich, Rückschlagklapj» (metallische Dichtung) vorzusehen. Wo mehrere Entwässerungsrohre von wtchttgen RäuM wie Munitionskammern usw., an ein gemeinschaftliches Entwässerungsrohr angeschlossen den, können diese Räume durch eine gemeinschaftliche Rückschlagklappe gegen Wassereinbruch N] unten her gesichert werden. Bei Anordnung von Rückschlagklappen in Rohren ist darauf j* achten, daß sich die Klappen längsschiffs bewegen und durch Schlagseite und Schlingern Schiffes nicht geöffnet werden. Alle in Leckpumpenräume geführte Entwässerungsrohre siu am Ende mit einer Mckschlagklappe zu versehen. Bei längeren Entwässerungsrohren außerdem noch vor der Klappe für gewöhnlich offen zu fahrende Absperrschieber vorzusehH Diese Schieber sollen erst dann geschloffen werden, wenn die zugehörigen Rohrleitungen b« Havarien mit verletzt worden sind, so daß ein unerwünschtes überfluten der LeckpumpenräuM

von See her vermieden wird. Falls Entwässerungsrohre nach den Bilgen der BetriebsräuM abgeleitet werden müssen, sind die erforderlichen Rückschlagklappen feststellbar auszufuhreu.

Soweit diese Ventile nicht zur Hauptentwässerungseinrichtung gehören oder für Ventile fein hochgeführtes Gestänge erforderlich ist, sollen deren Spindeln im geschlossenen Zustand, I bündig mit der Gräting im Deck liegen und nur durch Aufsteckschlüssel bewegt werden können.;

Alle zur Hauptentwässerung gehörenden Schleusenschieber und Abfallventile, gleichgültig,» ob sie hochgeführtes Gestänge erhalten oder von unten bedient werden, find grundsätzlich in»; geschlossenen Zustande gegen ein unbefugtes öffnen durch besonderen Verschluß zu sichern.

Entwässerungslöcher sind stets an der tiefsten Stelle der zu entwässernden Räume (ZellM oder Rohrleitungen und an zugänglichen Stellen anzuordnen, sie sollen durch Verschluß, schrauben, die stets außerhalb der zu entwässernden Räume oder Zellen gelöst, nur mit Werk»! zeug bewegt und gegen Abhandenkommen mit Ketten gesichert werden.

Für alle Schlauchverschraubungen sind Einheitsschlauchkupplungen zu wählen, die mit Derschlußdeckel versehen werben sollen.

Bei P. 2.-Ventilen — wo die Durchflußrichtung nicht ohne weiteres erkennbar — ist auf den Rohrplänen die Durchflußrichtung durch Pfeile zu markieren.

Druckminderer sind grundsätzlich mit Manometer zu versehen.

Bei den Waschbecken in den Kammern, Einzelbädern und Vorräumen der Aborte sindi einfache Dentilzapfhähne (keine Selbstschlußstandventile) einzubauen. Dagegen sind bei ben i Waschbecken in den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern wasserschlagfreie Selbstschloßstand- Ventile zu verwenden, siehe 8II9 / und 8II20.

Werkstoffe

Die ständig Seewaffer führenden Rohrleitungen, wie die Feuerlösch-, die Seewasser- spülleitung und die Seewasserkühlleitung sind aus Kupfer, die Lenz-, Flut-, Trink- und Wasch- Wasserleitungen, Abfallrohre (Entwässerungsrohre) sowie die Peil-, Luft- und Temperatur- röhre im allgemeinen aus Flußstahl verzinkt, in der Nähe der Magnetkompasse aus unmagneti- schem Werkstoff herzustellen. Teile der Waschwasserleitung, die warmes Wasser führen, find aus unverzinnten Kupferrohren herzustellen. Die zu den Hauptlenz-, Sritenlenz-, Hilfslenz- und Fluteinrichtungen für Munitionskammern (Nun K) gehörigen Schieber, Ventile usw. sowie die Dentilkästen, Ventile usw. der Trinkwaffer- und Waschwasserleitung sind aus Flußstahl mittels Schmelzschweißung oder aus dünnwandigem Stahlguß anzufertigen und zu verzinken. Die Schieber für die Trink- und Waschwafserleitungen können auch aus hochwertigem Temperguß (verzinkt) mit Innenteilen aus Sondermessing oder Rotguß angefertigt werden. Kleine« Armaturen der Trink- und Waschwassereinrichtungen sind aus Sondermessing herzustelleus beachte auch 8. II20. Für Absperrorgane bis 150 N W in eisernen Leitungen und für minder- wichtige Bauteile kann auch hochwertiger Temperguß gewählt werden. Beachte Vorbemerkung 4.

Bodenventile und -schieber sowie Absperrorgane für ständig Seewasser führende Roh« und solche, die ständig mit Seewasser in Berührung stehen, sind aus seewasserbeständigem Weck- stoff herzustellen. Hierzu gehören auch Absperrungen der an die Saugeleitung der Hauptkühl- wafferpumpe angeschlossenen Hauptlenzleitung. Die 2. Absperrung von und nach S« in der Seesauge- und Druckleitung (Seesauge- und Seedruckschieber) der Leckpumpen uud in ähnlichen Fällen, wo eiserne Rohre unmittelbar an das 2. Absperrorgan angeschlossen wer­den, können, um die Verwendung von Sparstoffen einzuschränken, aus Stahlguß bzw. Fluß­stahl geschweißt, verzinkt und ihre Garnituren aus seewasserbeständigem Werkstoff hergestrllt werden.

Für die Spindeln der Ventile oder Schieber sind allgemein seewasserbeständige Metalle zu verwenden. (Resistin der Isabellenhütte hat sich hierfür gut bewährt.) Überall da, wo besonders starke Korrosion auftritt und wo der Korrosion ausgesetzte Teile aus Sondermessing mit Teilen aus kupferreichen Legierungen (Bronze, Rotguß, Kupfer) in Verbindung stehe« würden, sind im allgemeinen Aluminiumbronzen oder Manganbronzen (z. B. Resistin), also zinkfreie Legierungen zu verwenden. Außerdem können auch die Schieber- und Ventilspindel« aus Sondermessing SoMsBKM nach KM9203 hergestellt werden.

Die mit Hahnabschluß auszuführenden Endverschlüffe der Durchlüftungs- und Peilrohreß für Olbunker sind aus Temper- oder Stahlguß mit Küken aus Rotguß oder Sondermessing; herzustellen.

Die Gestänge sind allgemein aus nahtlos gezogenen glußstahlrohren (hartes Material)» anzusertigen und mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit der Bedienungsgestänge zu verzinken!

Im übrigen sind für Werkstoffe der Rohre und ihrer Armaturen, für Rohrschutz gegen 1 Anfteffungen, Nennweiten und Wanddicken der Rohre, soweit für letztere keine anderen Bestim­mungen getroffen sind, Musterzeichnungen, L N-Normblätter und die mit Derfg. Kilo 1115 v. 31. 5.37 übersandte Liste über »Werkstoffe für Rohrleitungen« maßgebend. Für Schutzstücke in den ständig Seewaffer führenden kupfernen Rohrleitungen beachte das unter Rohrleitungen Gesagte.

Für die Beschaffung von Blechen aus Flußstahl sowie von Form- und Stabstahl gelten! die Werkstoffvorschriften der deutschen Kriegsmarine gemäß Vorbemerkung 4.

Nahtlose Kupferrohre sind, soweit für die Verarbeitung erforderlich, sorgfältig aus- zuglühen.

Die Ventilsitze der Ventile in Seewaffer führenden Leitungen sollen im allgemeinen Lederdichtung, Dodenventile dagegen Metalldichtung erhalten/ für Leitungen in sehr warme»; Räumen und für heißes Waffer führende Leitungen ist eine Spezialdichtung — Thuringia-i platten oder gleichwertige Dichtungen — zu verwenden.

Bei den Trinkwafferfiltern — siehe k — ist mit Rücksicht auf die eingeschränkte Arr-z Wendung von Sparmetallen von der Ausführung der Filtergehäuse in Reinnickel abzusehen.1 Die Gehäuse dieser Filter können bei sorgfältiger Ausführung bis auf weiteres aus Gußeisen — M26 — nach den technischen Lieferbedingungen für Gußeisen, Ausgabe 1932, innern emailliert, Sieb jedoch aus Reinnickel, hergestellt werden.

Als Werkstoff für Wasserzu- und -ablaufgarnituren der Wasserversorgungseinrichtungen — SH20 — sind an Stelle des bisher teilweise hierfür verwendeten Neusilbers (vernickelt)! Messing, Bronze oder Rotguß (vernickelt) zu verwenden (Sparmaßnahme).

Für die Gemischleitungen bei Luftschaum- (Komet-) Feuerlöschanlagen, soweit Tutvgen als Löschmittel benutzt wird, sind verzinkte Flußstahlrohre, für die Tutogen führenden Rohre, sind Kupferrohre zu verwenden.

Im übrigen, besonders für die Verwendung von Leichtmetall, beachte Vorbemerkung 4,! 7a »Allgemeines« sowie B. B. V. — 8 Anhang D —.

Vorlage von Zeich­nungen usw.

Zur Genehmigung sind unter Beachtung der Musterblätter »Farben der Rohrleitungen« ! vorzulegen: ein schematischer Entwurf für die Einrichtungen für Wasser getrennt nach:

1.       Anordnung der Haupt- und Hilfslenzeinrichtungen, der Gegenfiut- und Trimmflut-j einrichtungen, der Flut« und Feuerlöscheinrichtungen.

2.             Anordnung der Peil-, Peillenz-, Flutluft-, Luft- und Durchlüftungseinrichtungen. 1

3.            Schematische Anordnung der Wasch-, Trink- und Seewasserdruckbehälteranlagen. ! 4. Anordnung der Waschwaffer-, Trinkwaffer- und Seewasserversorgung.

5.            Anordnung der Seewasserkühleinrichtungen.

6.            Anordnung der Schaum- bzw. Gasfeuerlöschanlagen.

7.            Anordnung der Bodenventile bzw. -schieber (siehe auch M110).

Die Pläne sind durch eine hinreichende Anzahl Querschnitte übersichtlich zu gestalten/» wo nötig, sind auch die Pläne auf das ganze Oberschiff auszubehnen. Unübersichtliche Stellen» müssen in einem größeren Maßstabe herausgezeichnet werden.

Auf den Plänen sind ferner Durchmesser, Wanddicken, Werkstoff der Rohrleitungen und! der zugehörigen Absperrorgane sowie die Bedienungsstellen anzugcben. Wenn möglich, sind auch die Leckraumzeichen, besonders in den Munitionskammern, einzutragen. Auf den Plänen, j einschließlich derjenigen zu 2 sind, außer den Farben der Rohrleitungen, die Wafferzellen, ; Olbunker, Munitionskammern, Trimmzellen, Zellen zum Geradelegen des Schiffes, LeerzellenZ

usw. durch Anlegen von schwachen Farben kenntlich zu machen, um die Durchsicht der PläneN zu erleichtern. Aus gleichem Grunde sind wasserdichte Abteilungsschotte, wasserdichte und nM wasserdichte Schotte und Wandungen in der Strichstärke deutlich voneinander zu unterscheid 1 Erforderliche Berechnungen im besonderen Heft sind beizufügen. Bei Wiedervorlage von bereit-» genehmigten Zeichnungen ist auf Raumänderungen, soweit sie Änderungen in den »EinrichI tungen für Waffer« erfordern, besonders aufmerksam zu machen.

Das Pumpenbuch ist im Anhalt an das Pumpenbuch der letzten Schiffsneubauten ent. sprechender Schiffsarten mit den hier getroffenen Hinweisen aufzustellen. Eine Ausfertigung des vorläufigen Pumpenbuches ist dem O. K. M. zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ebenso ist die Beschreibung und Bedienungsvorschrift für Gas-Löschanlagen bzw. für Luftschaum-Löschanlagt» — siehe 8H9h —, die im Anhalt an die der letzten Schiffsneubauten aufzustellen sind, vor der Drucklegung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Diese Bücher sind in der gleichen Anzahl wir in der A. B. B. für die Pumpenbücber vorgeschrieben, zu vervielfältigen.

In Ergänzung der A. B. B. I Nr. 8 Anlage 2 wird bestimmt, baß die Anzahl der unkf X 2 und 3 aufgeführten Pumpenbücher bei Serienschiffen, soweit für sie ein gemeinsam Pumpenbuch aufgestellt wird, für das O. K. M. — nach Spalte 3 — bzw. für die schiM kammerbildende Werft — nach Spalte 5 — nur je einmal, für das Schiff — nach Spalte 7 - dagegen für jedes Schiff zu liefern ist. Dies gilt auch für die Beschreibung und Bedienung« Vorschrift für Löschanlagen.

Die Pumpenbücher sind nach DIN A 4, Papiergröße 210 x 297 nun anzufertigen und mit grüner Einbanddecke zu versehen.

» Hauptlenzeinrich­tung

Hauptlenzstutzen

Im allgemeinen soll mit der Hauptlenzeinrichtung jeder große Raum des Ilnterschiffck — im besonderen Räume mit Gefechtswerten — durch Hauptlenzpumpen unmittelbar oder mittelbar durch Schleusenschieber oder Hauptentwäfferungsventile gelenzt werden können, j

Zum Lenzen dieser Räume können elektrisch angetriebene Leckpumpen, Kühlwasserpumpen der Hauptmaschinen oder auch Lenzstrahler — siehe MII — dienen. Anzahl, Aufstellung und Leistung wird durch die B. B. V. — 8 — bestimmt.

Beim Lenzen sollen die Pumpen usw. das Leckwaffer durch besondere absperrbare Aus« Wurfrohre und -stutzen — siehe g — nach außenbords drücken.

Leckpumpen sind so tief wie möglich im Raume aufzustellen. Falls wegen der gering« Deckshöhe in Ausstellungsräumen Leckpumpen mit Saugeeintritt von unten nicht in siragV kommen, sind diese Leckpumpen mit seitlichen! Saugeeintritt auszuführen.

Leckpumpen oder auch Hauptkühlwasserpumpen sollen auch zum Fluten der MunK dienen (siehe e).

Die Hauptlenzstutzen sind von den aus See saugenden Rohren der Flutpumpen — beachtet und g — abzuzweigen oder, wenn Saugrohre aus See nicht erforderlich sind, unmittelbar an die Pumpensaugestutzen anzuschließen.

In jedem gemeinschaftlichen Lenzsaugestutzen der Leckpumpen ist eine gemeinschaftliche wasserdicht schließende Rückschlagklappe nach Musterzeichnung (Entwurf) für die angeschlossenen Hauptlenzftutzen vorzusehen. Diese soll verhindern, daß bei geöffneten Hauptlenzventilen rM -schickern und bei geöffneten Außenbordsanschlüssen Wasser in das Schiff gelangen kann. A dem Rohrstück zwischen Rückschlagklappe und Hauptlenzabsperrorgan ist zur Erleichterung des Ansaugens der Pumpen bei niedrigem Lenzwafferstand ein Entlüftungsrohr zum Entweilbest der Luft aus dem Rohrstück vorzusehen. Außerdem sind getrennte Entlüftungsleitungen füt Saugeraum und Druckspirale der Leckpumpen — siehe MII 28 — einzubauen. Sämtliche Entlüftungsleitungen sind nach der Hauptbedicnungsstelle im Oberschiff zu führen und dort inst Hahnabschluß zu versehen. Die Saugeteil-Entlüftungsleitungen sollen fiir die Bedienung voist Ausstellungsraum in der Nähe der Leckpumpen Dreiwegehähnc erhalten, die für gewöhnlich Durchgang nach dem Oberschiff offen plombiert zu fahren sind. Jede Rückschlagklappr Hauptlenzleitung soll eine Klappenabhebevorrichtung nach Musterzeichnung (Entwurfi erhall

Im allgemeinen sollen die Leckpumpen durch die Hauptlenzftutzen aus den Aufstellung räumen und außerdem aus den Nachbarräumen unmittelbar lenzen können. Die ^ gehörenden Rohrleitungen sind so kurz wie möglich zu gestalten. Über Anschluß der 8tnLz Rohre siehe b.

Als Abschlüsse der Hauptlenzstutzen sollen allgemein Absperrventile — 0. Z. — im AnhW an die Ausführung der Marinewerft (Zchg. Gr. 2 Nr. 24) oder D. W.K. (Zchg. Krz. F.M.M, 28 810) dienen. Wo es die Ortlichkeit nicht zuläßt, können ausnahmsweise auch Schieber gewählt werden. In beiden Fällen sind die Saugestutzen so einzurichten, daß große Wasser, mmgen fast restlos gelenzt werden können.

Soweit für die Leckpumpen keine Ansaugemöglichkeit aus See vorhanden ist, sind zu» Ausfüllen der Hauptlenzstutzen, zwecks Ansaugens dieser Pumpen aus tiefgelegenen Räumen, absperrbare Rohrstutzen mit Schlauchkupplungen zum Anschlagen eines Feuerlöschschlauch^ zwischen Rückschlagklappe und Absperrorgan der Saugestutzen anzubringen. Gegebenenfalü können auch für diesen Zweck Umgehungsleitungen mit Seeanschluß vorgesehen werden. Wo zutreffend, ist in den Pumpenbüchern darauf hinzuweisen.

Durch die Hauptlenzstutzen mit ihren Absperrorganen kann auch das Leckwasser deb einen Raumes gegebenenfalls in die mit einer Leckpumpe versehene benachbarte Abteilung übw geschleust werden, falls die eine oder andere Leckpumpe ausgefallen ist und andere llberschleO Möglichkeiten nicht vorhanden sind.

Die doppelten Absperrorgane in den Sauge- und Druckstutzen der Leckpumpen-Bodetz schieber und -Seeschieber sind nach Möglichkeit in einigem Abstande voneinander einzubaueij um dadurch ein gleichzeitiges Verschmutzen zu vermeiden.

Als Dichtungsmaterial für Hauptlenzventile und Rückschlagklappen ist nur Gummi zu verwenden. Die Dichtungskante der Sitze ist schmal abzurunden, da bei breiten Flächen ei» Festkleben der Gummidichtung beobachtet worden ist.

An jedem Saugestutzen der Pumpen ist ein Anschluß für ein an geeigneter Stellt (Bedienungsstellen der Pumpen) anzubringendes Vakuummeter vorzusehen, um beim Lenzal sofort sehen zu können, ob die Pumpe saugt.

Bei den zum Fluten eingerichteten Leckpumpen ist außerdem noch ein Manometer zum Messen des Druckes in der Druckleitung vorzusehen. Siehe A.B.V. — MII28 zu 2 —. j

Manometer und Vakuummeter sind bei den Leckpumpen selbst und bei den Hauptbcd« nungsstellen der Pumpen anzuordnen/ soweit sie in Leckpumpenräumen untergebracht werbe« ist für ihre Wafferdichtigkeit Sorge zu tragen.

Pumpenbuch

In das Pumpenbuch sind folgende Hinweise aufzunehmen:

a)       »Der Hahn im Entlüftungsrohr des Hauptlenzrohres der Hauptbedienungsstelle für gewöhnlich geschlossen zu fahren und im Bedarfsfälle so lange zu öffnen, bis 4 Luft in dem Rvhrteile entwichen ist. Hierbei ist der Dreiwegehahn im Bereiche bet Pumpe im Durchgang nach dem Oberschiff offen plombiert zu fahren und nur 4 Bedienung vom Ausstellungsraum im Durchgang zu schließen. Das gleiche gilt für die Saugeteilentlüftung der Pumpe.

d)       Die Rückschlagklappen sind von Zeit zu Zeit, besonders vor Beginn der jährlich vor! zunehmenden Hauptlenzversuche, mittels der Abhebevorrichtung von ihrem Klapp«« sitze abzuheben, um einem etwaigen Festkleben vorzubeugen.

o)       Um ein sicheres Ansaugen der aus See saugenden Leckpumpen beim Lenzen W liegender Räume zu ermöglichen, ist vor Beginn des Lenzens die Pumpe von W nach See anzustellen, der Saugeschieber aus See zu drosseln, bis das Vakuum ctv4 auf 0,8 bis 0,9 kg/cm2 steigt, dann das Absperrorgan deS Hauptlenzstutzens langsam zu öffnen und gleichzeitig der Sauge-Seeschieber und das -Bobenventil der VuH langsam zu schließen.

Bei Leckpumpen ohne Saugemöglichkeit aus See sind für das Auffüllen der Haupt lenzstutzen, um das Ansaugen dieser Pumpen aus tiefgelegenen Räumen zu sichtÄ absperrbare Rohrstutzen mit Einheitsschlauchkupplungen zum Anschlagen eines löschschlauches angebracht. Für diesen Zweck ist jedoch nur die SeewasserP»^

wegen der geringen Druckhöhe heranzuziehen. Die Leitungen dürfen jedoch nur laufender Pumpe aufgefüllt werden.

ä) Für den verschärften Verschlußzustand des Schiffes ist die Klarschiffvorschrift ^j Verschlußordnung zu beachten.«

Schleusenschieber und Hauptent- Wässerungsrohre

im Unterschiff

Die Anordnung der Schleusenschieber und Hauptentwässerungsventile mit den ersordM liehen Abfallrohren ist aus dem Schema »Einrichtungen für Wasser« zu ersehen.

Um große Waffermengen aus Räumen mit Gesechtswerten und anderen großen Raumes für welche -er Ortlichkeit wegen keine Hauptlenzstutzen vorgesehen werden können, nach den pumpenräumen oder anderen Räumen mit Hauptienzstutzen überschleusen oder ableiten p können, sind Schleusenschieber oder Hauptentwäfferungsrohre zu verwenden. Ebensolche Eii^ richtungen sind, wo erforderlich, vorzusehen für Räume, welche zwar einen HaupilenzstuW jedoch keine Reserve für diesen besitzen. Wo benachbarte Abteilungen durch die Hauptlenzstutz^ miteinander verbunden werden, können die Stutzen nötigenfalls als Schleusenkanäle benutzt werden.

Das Flutwaffer aus den großen Dtunitionskammergruppen oder auch durch Havarie ein­getretenes Leckwaffer soll möglichst aus dem kürzesten Wege durch die in der Nähe ausgestelltes Leckpumpen. entfernt werden, möglichst ohne benachbarte Munitionskammern oder anders wichtige Räume oder Schutzräume durch llberschleusen des Wassers in Mitleidenschaft zu ziehen^ Lenzen oder Entwässern der unter den Munitionskammer» eingebauten Kabelkasten siehe i

Die Entwässerungseinrichtungen der Munitionskammern sind so anzuvrdnen, daß jü^ Munitionskammer möglichst unabhängig unmittelbar nach den Leckpumpenräumen entwässni werden kann. Durch diese Maßnahme soll bei Fiutung von nur einer Munitionskammer cm unnötige Überflutung der benachbarten Kammer vermieden werden. Ebenso sind die Belad« räume der Türme nicht als llberschleusräume für Wasser zu verwenden, um bei Wassereinbm in die Nebenräume der Türme die elektrischen Einrichtungen an der Lafette und im festen Teil der Beladeräume, im besonderen der Pivotkabelzuführung nicht unnötig unter Wasser zu setzt» und dadurch gegebenenfalls schwierig zu beseitigende Störungen des Turmtriebes hervorzurM

Desgleichen dürfen artilleristische Betriebsräume, wie Schalt- und Rechenstellen, Mutten richt-, Kreiselumformer- und Regelmaschinenräume sowie auch Räume mit elektrische»! Maschinen und Schaltanlagen ausschließlich Funkräume nicht als llberschleusräume herauf gezogen werden.

Die Turmbeladeräume und die größeren Munitionskammern sind möglichst mit Mli voneinander unabhängigen Entwässerungseinrichtungen auszurüsten.

Auf den Schlachtschiffen und schweren Kreuzern sind für größere Granat- und Pulves kümmern, Beladeräume, Funksende- und Funkempsangsräume und für sonstige größere Rauch mit Gefechtswert möglichst je zwei voneinander unabhängige Entwässerungen durch Abfall Ventile mit gesonderten Abfallrohren vorzusehen.

Sämtliche zur Entwässerung der Munitionskammern dienenden Absperrorgane sind im geschlossenen Zustande zu plombieren.

Die erforderlichen Absperrorgane sollen ihre Bedienung, sofern für sie kein Hochgefühls Gestänge — beachte »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgane« — erforderlich W im allgemeinen außerhalb der zu entwässernden Räume an stets zugänglichen Stellen erhalttns und im geschlossenen Zustande gegen unbefugtes Öffnen durch ein Schloß gesichert werden.

Die Hauptentwässerungseinrichtungen sind im allgemeinen so zu bemessen, daß die zEt hörigen Räume in etwa 20 Minuten entwässert werden können/ jedoch soll ihre lichte össnu»« 700 an* nicht überschreiten. Bei der Bemessung der Munitionskammer-Entwässerung ist allgemeinen davon auszugehen, daß eine Kammer in etwa 20 Minuten entwässert werden MM Der Querschnitt des Hauptentwäfferungsrohres soll mindestens dem Querschnitt des Entwäss^ rungsrohrs der größten angeschlossenen Kammer entsprechen. Hierdurch soll erreicht werde»,» daß die Abmessungen der Entwässerungsrohre in erträglichen Grenzen bleiben. Falls jfM| ohne außergewöhnlich große Hauptentwässerungsleitungen eine Verkürzung der Entwässerung^ zeit erreicht werden kam, ist dieses anzustreben.

Um Schleusenschieber bei etwa eintretender Derbeulung der Sckotte gegen Festtlemmeug zu sichern, sind, wenn die Hochführung der Gestänge hierdurch nicht schwieriger wird und bist Schieberöffnungen nicht in Schotteinspannstellen liegen, zwischen Schott und Schleusenschieber ! kurze Rohrstücke aus weichem Material einzuschalten.

Um mehrere Schottdurchbrechungen zu vermeiden, dürfen benachbarte in ein und den-z selben Raum führende Hauptentwässerungsrohre zu einem gemeinsamen Abflußrohr vereinigt» werden. In diesem Falle ist besonders darauf zu achten, daß bei Havarien ein Überfluten der! angeschloffenen Räume durch die Entwässerungsrohre vermieden wird.

Für die Ausführung der Abfallventile und etwaige Anordnung von Rückschlagllappe» beachte »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgane«.

Über den Schleusenschiebern sind, wo erforderlich, Kappen vorzusehen, um ein Umher-- spritzen des Wassers im Raum beim Durchschleusen möglichst zu vermeiden.

Sonstige Entwässerung siehe 6.

im Oberschiff

Um bei Uberwassertreffern in das Oberschiff eingedrungene Waffermengen aus den Abtei- lungen im Vorschiff und Hinterschiff entfernen zu können, sind Hauptentwässerungseinrichtungnt vorzusehen. Abfallventile sind so einzurichten, daß bei Spindelbruch ihre Teller durch den Wasserdruck von unten her angedrückt werden können.

Außerdem sind, wo erforderlich, noch Schleusenschieber in den Abteilungsschotten anzu ordnen, die ebenso wie die Abfallventile vom Batteriedeck möglichst hoch bedienbar sein sollen

Näheres wird von Fall zu Fall durch die B. B. V. — 8 — bestimmt.

b Seitenlenzeinrich- tung

Die zum Gegenfiuten dienenden Wallgangzellen sollen durch von Bord zu Bord reichend Seitenlenzrohre — Stn Lz Rohre — an jeder Bordseite gelenzt werden. Die 8t» Lz Rohre sm! unmittelbar unter Einschaltung eines Absperrschiebers oder Absperrventils von den Saugt- röhren der Leckpumpen — zweckmäßig zwischen Rückschlagklappe und Hauptlenzstutzen — ab- zuzweigen. Die Rohre sollen oberhalb des Innenbodens' bzw. unteren Plattformdecks durch die Torpedoschotte oder Wallganglangsschotte in die Zellen geftihrt werden. An den Dunß brechungsstellen sind an jeder Bordseite auf der inneren Schottfläche Absperrschieber vorzusehen^ die bei den Torpedoschotten besonders kräftig nach Marinewerstzeichnung auszuführen sind. Alle diese Schieber sind wie die Hauptabspcrrschieber in der Derbindungsleitung zwischen Hauptlenz- und Seitenlenzrohr stets geschlossen zu fahren. Die Hauptabsperrschieber fini außerdem noch im geschlossenen Zustande zu plombieren. Im Pumpenbuch ist das über die Schieber Gesagte aufzunehmen. Die Saugcstutzen der 8t» Lz Rohre sind möglichst in der tiefst gelegenen Zelle einer Zellengruppe anzuordnen.

Soweit Flutpumpen an Seitenlenzrohre angeschloffen sind, sollen die entsprechend« Wallgangzellen zur Aufnahme des Flurwasserv für das Fluten der Munitionskammern im Dock dienen (beachte e, § und k). Der jeweilige Durchmesser dieser Seitenlenzrohre ist so gro zu bemessen, daß die angeschlossenen Leckpumpen das Flutwasser aus den Zellen einer Bordseii in etwa 15 Minuten lenzen und in die Flutrohre drücken können. Der Querschnitt dek Verbindungsrohres (gemeinsames Saugerrohr) zwischen Leckpumpe und Seitenlenzrohr soll deii doppelten Querschnitt des jeweiligen Seitcnlenzrohres erhalten, damit aus den Stb- unk Bb-Zellen zugleich gelenzt werden kann, es soll jedoch den Querschnitt des Leckpumpensauge- anschlusses nicht überschreiten.

Der lichte Durchmesser der übrigen 8t» Lz Rohre und ihrer Verbindungsrohre zwisch« Leckpumpe und 8t» T-r Rohre ist so groß zu wählen, daß die Zellen einer Bordseite in et>va 20—25 Minuten gelenzt werden können.

Der Durchmesser aller Seitenlenzrohre soll jedoch etwa 250 NW nicht überschreiten.

Um auch beim eingedockten Schiffe erforderlichenfalls die Bordstuerlöschleitung ium Feuerlöschen verwenden zu können, sind die Sangeleitungen der Fcuerloschpumpen an benachbartt? in die Zellen für die Dockfiutung geführte Seitenlenzrohre absperrbar anzuschließen.

126       81t 9

 

Alle Abzweigungen der SeiLcnlcnzrohre sind, wenn hierdurch keine ungünstigen Rohr.» führungen erforderlich, so zu treffen, daß bei einer Verletzung der Außenhaut ein automatische-1 Gegenfluten der gegenüberliegenden Wallgangzellen nach dem Öffnen der Rohrschieber an den L Torpedoschotten durch die 8tnl.2 Rohre erzielt werden kann, ohne die Hauptlenzeinrichtung 1 in Mitleidenschaft zu ziehen.

Ltn lL Rohre für kleinere Zellen können, wenn hierdurch eine wesentliche Vereinfachung | der Rohrleitungen erzielt wird, ausnahmsweise an die Hilfslenzleitungen — siehe c — ange. V schloffen werden. Auf die automatische Gegenflutung wird hier verzichtet.

Schleusenschieber

Zum llberschleuscn eingedrungener oder ringelasiener Wassermengen aus den nicht mit 8tn IL Rohre versehenen Zellen einer Gruppe sind in den wasserdichten Querspanten Schleusen- schieber einzubauen, die auch gleichzeitig zum Unterwassersetzen der Zellen dienen sollen (siehet), durch welche das Wasser in die mit einem 8tn 1.2 Rohr-Stutzen versehene Zelle der Grupfts abfließen kann.

Die lichte Öffnung dieser Schieber soll sich nach der Größe der Zellen und je nach dem Zweck, ob als Flutschieber oder Entwäfferungsschieber bcmeffen, richten, wobei stets der größere Querschnitt zu wählen ist. Diese Schieber sind so tief wie möglich über der Zementierung der Ecken (siehe IV) anzubringen, damit ein restloses Lenzen — vgl. d — mittels der tragbarem Lenzpumpen — siehe n — möglich ist.

c Hilfslenzeinrichtung

Die Hilfslenzleitung soll im allgemeinen von hinten bis vorn reichen und im Anhalt an das Schema »Einrichtungen für Wasser« verlegt werden. Der lichte Durchmesser soll etwa? 100 mm — für Boote und kleine Sonderschiffe 70 bis 80 mm — betragen, im übrigen beachte 8.8. V. —8—.

An die Hilfslenzleitung sind die Lenzpumpen (siehe MII4) unter Einschaltung je eines Schlammfängers (siehe A. B. V. — MII28 zu 4 —) anzuschließen.

Für die Leistung und Aufstellung der Pumpen ist die 8.8. V. — 8 — maßgebend.

Die Hilfslenzleitung soll im allgemeinen zum Lenzen kleiner Wassermengen aus den in seinem Bereiche liegenden wasserdichten Räumen des Unterschiffes, in denen sich ölhaltiges Bilgewasser ansammeln kann oder in denen ständig mit Leck- oder Abwasser von Überdruck Ventilen usw. zu rechnen ist, dienen.

Für die Anordnung von Lenzventilen kommen demnach außer den mit Lenzbrunnen ver­sehenen Maschinen-, Kessel-, Hilfsmaschinen-, Drucklager-, Kühlmaschinen-, Leckpumpenräumm einschließlich H-Werken, 8-Maschinenstellen und Wellentunneln auch solche Räume in Frage, in denen Pumpen, Wafferdruckbehälter und dergleichen untergebracht sind. Außerdem sind für die Zellen im Doppelboden für ölhaltiges Bilgewasser, Fahrtmesser, Ausfahrgeräte, Kondensat- zellen, Kühlräume und in Ausnahmefällen auch Doppelbodenleerzellen — beachte auch i — mit tzilfslmzventilen zu versehen. Etwaige sonst noch erforderliche Hilfslenzrohranschlüsse werde» bei Vorlage der Genehmigungspläne entschieden. Im übrigen beachte 8119 — Rohr­leitungen —.

Alle übrigen Räume, für die vorstehende Grundsätze nicht zutreffen, sollen durch die Hand» lenzpumpe bzw. tragbare hydraulische Lenzpumpe gelenzt werden.

8-Schaltstellen erhalten grundsätzlich keine Hilfslenzrohranschlüsse.

Für jeden Lenzbrunnen zum Ansammeln von ölhaltigem Bilgewasser ist eine durch ei» etwas versenkt liegendes Sieb abzudeckende Abflußöffnung für das Bilgewasser vorzusehen, welche gleichzeitig als Durchführungslvch für den Lenzstutzen sowie als Handloch für Reini- gungs- und Konservierungszwecke dienen soll. Wo nicht mit ölhaltigen! Bilgewasser zu rechnen ist, sollen die Hilfslenzrohrstutzen in Lenztöpfen oder Bodenvertiefungen enden.

Alle Hilfslenzrohrstutzen sollen im allgemeinen den gleichen Durchmesser wie die Hilfs* lenzleitung erhalten. Hinsichtlich der Zugänglichkeit der Saugestutzen in der Bilge beachte das

unter Rohrleitungen Gesagte.

Die Stutzen für die Zellen für ölhaltiges Bilgewasser und für Doppelboden-Leerzellen sollen Absperrventile erhalten, entweder ganz geschloffen oder beim Einnehmen von Wasser -

 

127 s ii 9

beachte k — ganz ausgestellt werden können oder beim Lenzen als Rückschlagventile wirk^D sollen — 0. P. ^.-Ventil —. Diese Ventile sind in geschlossenem Zustande gegen unbefugtem Öffnen zu sichern. Ebenso sind für die Anschlüsse aus See und aus Hilfslenzleitung am Sauge-M Ventilkasten der Lenzpumpen je ein 0.?.2.-Ventil vorzusehen, um dadurch ein Durchspülen derI Hilfslenzleitung durch Anschlagen eines Feuerlöschschlauches zu ermöglichen.

In den Fällen, wo auf großen Schiffen vom Torpedoschott begrenzte, seitliche LlllzelleuV im Doppelboden durch die Hilfslenzleitung auch zum natürlichen Fluten eingerichtet Werten, 1 sind die zugehörigen Hilfslenzrohrventile als 0. P. 2.-Ventile auszubilden. Diese Einrichtung! gilt jedoch nur für den Friedensfall. Für den Gefechtsfall müssen diese Zellen unter allen! Umständen aus Sicherheitsgründen leer gefahren werden. Um dieses zu erreichen, sind die! zum Fluten und Lenzen eingerichteten 0. k. ^.-Ventile so auszubilden, daß sie im Mobil-Z machungszustande durch eine schnell einsetzbare Feststellvorrichtung im Anhalt an das Skizzen! buch Nr. 12, Blatt 65 nur noch zum Lenzen benutzt werden können. Irr das Pumpenbuch iinb| in die Klarschiffvorschrift (für letztere hat die Baubelehrung des Schiffes zu sorgen) ist an] passender Stelle ein entsprechender Hinweis aufzunehmen.

Die übrigen Stutzen des Hilfslenzrohres sollen niederschraubbare Rückschlagventile P. L-Ventile — erhalten.

Zum Durchspülen der Hilfslenzleitung ist diese an geeignete Bodenventile — fitbtg-i möglichst im Hinter- und Vorschiff, bei großen Schiffen auch im Mittelschiff anzuschlieM, Außerdem soll die Hilfslenzleitung am hinteren und vorderen Ende oder an gegebenen Stelle» je ein Ventil mit Schlauchkupplung zum Anschlagen eines Feuerlöschschlauches zwecks Durch« spülung erhalten, wobei eins der vorgenannten Bodenventile zum Durchdrücken des Spül« Wassers nach außenbords zu öffnen ist. Für diesen Zweck sind jedoch nur die Seewasserpumpe» heranzuziehen, da die Feuerlöschpumpen infolge ihrer großen Förderhöhe ein Sprengen den Hilfslenzleitung verursachen könnten. Ein entsprechender Vermerk ist in das Pumpenbuch auf! zunehmen. Ebenso sind für querschiffsliegende Hilfslenzrohrstränge Einrichtungen zu treffen! daß diese gut durchgespült werden können/ bei Vorlage der Pläne ist hierauf besonders auf! merksam zu machen.

Zum Unterteilen der Hilfslenzleitung sind Unterteilungsschieber zweckentsprechend vor! zusehen. Die Schieber sind so anzuordnen, daß im Hauptstrang der Hilfslenzleitung ein| Absperren des Saugeanschlusses jeder Lenzpumpe nach dem Vor- und Hinterschiff möglich ist! Hierdurch soll durch geschlossen zu fahrende Trennschieber erreicht werden, daß zum Lenzen au» Räumen, in denen sich ölhaltiges Bilgewasser ansammeln kann, eine möglichst kurze Saug« leitung mit einer Lenzpumpe zur Verfügung steht.

Für die Bedienungßstellen der Ventile und Untertcilungsschieber beachte Abschnitt! »Bedienungsstellen«.

Einrichtungen der Saugerohrleitungen der Lenzpumpen zum Anschlagen von Schläuche« zum Lenzen der Räume ohne feste Lenzeinrichtung oder au§ der Bilge selbst oder zum Anschläge« eines Feuerlöschschlauches zum Durchspülen der Hilfslenzleitung siehe MII28 zu 4. EiW richtungen zum Sammeln ölhaltigen Bilgewassers, Abgeben usw. siehe M 19 a E.

d Sonstige Entwässe- rungseinrichtnngen unter dem

Panzerdeck

Zum Entwässern kleiner Waffermengen aus nicht an die Hilfslenzleitung angeschlossenen Räumen, wasserdicht umschatteten Niedergangsschächten, Vorränmen sowie zum Entwässern M kleinen Munitionskammer,, und wo sonst erforderlich, soweit diese Räuine durch die tragbaren Lenzpumpen nicht gelenzt werden können, sind Abfallrohre oder Schlcuscnschieber vorzusehech durch die das Wasser nach Leckpumpenräumcn oder nach gegebenen Räumen oder §flW abgeleitet werden kann. Erforderlichenfalls sind besondere an das Hilfslenzrohr auzuschließen^ Sammelkästen vorzusehen oder aus den Sammelkästen saugende Handlenzpumpen anzuordne^ die das Wasser nach außenbords drücken. Grundsätzlich dürfen Abwasser nicht in Schiffsräuint abgeleitet werden, in denen sich ölhaltiges Bilgewasser ansammeln kann oder elektrische Anlagen oder Vorräte untergebracht sind, dieses ist in, Pumpenbuch zu vermerken.

Soweit unter a Hauptentwässcrungsrohre oder -schlcuscnschieber bereits vorgeschrieben ji'^ sind diese, soweit zulässig, zu verwenden.

128 s ii 9

Soweit für kleine Munitionskammern eine Hauptentwässerung — siehe a — nicht in Frage kommt oder ein Lenzen durch die tragbaren Lenzpumpen oder dieser Pumpen selbst von ? oben her nicht möglich ist, sind kleine Schleusenschieber oder 40-mm-Entwässerungslöcher in den Umschottungen vorzusehen, durch die das Flutwasser nach benachbarten, mit Hilsslenzstutzen versehenen oder mit Abfallrohren versehenen Räumen, Niedergangsschächten, Dorräumen oder' Rohrgängen abgeleitet werden kann. In diesen Fällen kann der vorher aufgestellte Grundsatz fallengelassen werden, da es sich nur um vorübergehende Notmaßnahmen handelt. Die Absperr« organe sollen außerhalb der Munitionskammern bedienbar und im geschlossenen Zustande durch Plombenverschluß gesichert sein. Soweit Munitionskammern von Dorräumen oder Nieder- gangsschächten aus durch Türen zugänglich sind, besteht die Möglichkeit, das Flutwasser aus den Munitionskammern durch Aufzwängen der Türen in die Dorräume oder Niedergangs« schächte abzuleiten und von hier aus durch in diesen Räumen liegende Entwässerungsrohrs oder Luken nach unten in Räume mit festen Lenzeinrichtungen gelangen zu lassen.

Abfallrohre sollen im allgemeinen etwa 85 nun — für Boote und kleine Sonderschiffe etwa 60 nun — lichte Weite erhalten und durch Niederschraubventile geschloffen werden. Die Anordnung der Abfallrohve ist so zu treffen, daß ein Überfluten der benachbarten Räume bei Verletzung der Rohre vermieden wird/ wo erforderlich, sind Rückschlagklappen vorzusehen. W den Fall, daß große Wassermengen eindringen können, die ein Lenzhalten der Decks ausschließen, sind die Abfallrohre auch von unten absperrbar (feststellbare Rückschlagklappe) einzurichten.

Für die Kabelkästen unter den Drehschächten der Geschütze — siehe 8113 — sind Ent- wäfferungsmöglichkeiten vorzusehen. Hierbei sind im allgemeinen für die Türme der 8. A. und^ M.A. absperrbare Entwässerungen von 60—80 NW — je nach Größe der Kabelkästen — ein«: zubauen.

In die Quergänge der inneren Wallgänge etwa eingedrungenes Wasser ist mittels der tragbaren Pumpen zu lenzen.

Zum Entwässern der zum Gegenfluten dienenden, nicht mit Seitenlenzrohrstutzen versehenes Zellen nach den Zellen mit Seitenlenzrohrstutzen — siehe b — sowie benachbarter Trimmzelle« können Schleusenschieber (Flutschieber — siehe f —) dienen.

Das nicht mit den Seitenlenzrohren (siehe d) zu lenzende Restwasser aus den Wallgangj zeüen ist durch tragbare Lenzpumpen zu lenzen, um umfangreiche Auszementierungen — siehe IV — zu sparen.

Die Kettenkasten sollen, wo möglich, durch die Hilfslenzleitung —siehe o—gelenzt werdeiu

Entwässerung von Diese l'ü-Werken in Plattformdecks

Für Leckwasser soll jedes Diesel-T-Werk, das nicht an die Hauptlenzeinrichtun« angeschlossen ist, ein Abfallrohr von 120 oder 250 mm Durchmesser erhalten. Der große Durchmesser ist für solche Räume vorzusehen, welche an Torpedo- oder Wallgangsschotte oderj an die Außenhaut grenzen.

Das Abfallrohr soll außerhalb der Grube angeordnet werden, die mit einem wasserdichtes Süll von etwa 2OO nun Höhe zu umgeben ist. Das Abfallrohr erhält ein NiederschraubventA das an Ort und Stelle und in einem benachbarten Raume bedienbar sein soll. Die Bedienung^ stellen müssen plombiert gefahren werden.

Tageswasser und Ol der Dynamo soll nicht durch ein Abfallrohr aus der Grub^ entftrnt werden) die Grube soll vielmehr eine Sammelstelle von etwa 10 Liter Inhalt erhalten, aus der mit einer fest eingebauten Handlenzpumpe Wasser und Ol in Pützen übergepumpt werden kann.

Folgende Bedienungsvorschrift ist in das Pumpenbuch aufzunehmen:

»Die Abfallrohre der Diesel-L-Werke dürfen nicht zur Entfernung von Toges^ Wasser und Ol der Generatoren benutzt werden, sondern sollen geschloffen und PloM' biert gefahren und nur zur Entfernung von Leckwasser geöffnet werden, damit nicht bei Überflutung des Raumes, in den das Abfallrohr mündet, Wasser in die $* neratorgrube eintreten und die Generatoren beschädigen kann, bevor die Gefaht erkannt worden ist.«


 

Heizölübernahmeleitung siehe N12.

Treibölübernahmeleitung siehe MII28 zu 29.

Lenzen der Olbunker und -tanks durch die Ölpumpen, der Speisewafferzellcn durch dik- Speisepumpen siehe N12 und 10 und ^l I114 und 28.

über dem Panzerdeck Der lichte Durchmesser der Abfallrohre soll allgemein etwa 85 mm betragen. gH Schleusenschieber in den Schotten sind entsprechend große Querschnitte zu wählen.

Für die Abwässer aus dem Gesechtsverbandplatz — beachte 8 I 58, 8 IH 6e undj A.B.B.II Nr. 6B — ist ein absperrbares Nbfallrohr vorzusehen, welches an das darunter liegende Abfallrohr anzuschließen ist. Das Fallrohr für die Abwässer der Waschschüsseln in diesem Raum soll über dem Abfallventil enden.

Die Absperrorgane für die Entwässerung des Panzer- und Zwischendecks sind stets ^\ schloffen zu fahren und gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Im übrigen gilt sinngemäß auch; das unter »unter dem Panzerdeck« Gesagte hinsichtlich des Einbruchs von großen Wasser^ mengen in die Decks.

Die Abfallrohre des Panzerdecks innerhalb der Turmstützmäntel sind im Anhalt an ba8 Schema »Einrichtungen für Wasser« anzuordnen und an Ort und Stelle zu bedienen.

Zum Lenzen der Räume ohne Lenz- oder Entwässerungsmöglichkeiten sollen die tragbar« Lenzpumpen (siehe n) dienen. Peillenzrohre siehe i.

Zum Entwässern der oberen wasserdichten Einspannstellen zwischen Turmunterbau und; Barbette der Drehtürme und zum Ableiten von Öl und Wasser aus den Lafettcnsockeln sin^ im Anhalt an die Ausführungen auf den letzten Neubauten Abfallrohre vorzusehen, Ante« halb der Abfallrohre für Wasser und Öl aus den Sockeln sind zur Aufnahme in ein Gefä» Zapfstellen mit Hahnabfluß anzubringen. Aus den Schiffen sind unter jedem Abflußrohr dch Öltropfrinnen der 8. A.< und M. ^..-Türme Sammelgesäße nach D. W. X.-Ausführung anzuz ordnen. Die Gefäße müssen nach Entleerung der Rohre zum Ausgießen abgenommen werde« können.

Zum Ableiten eingedrungener Wassermengen zwischen Turmunterbau und Barbette beim vorderen Geschützturm sind etwa 4 Entwässerungsrohre vorzusehen, die in benachbarten LeH pumpenräumen enden sollen.

e Künstliche Flutein- Alle Munitionskammern — Mun K — und die Lasten für feuergefährliche Farben und richtung     Spiritus sind allgemein künstlich zu fluten. Nur in solchen Fällen, wo geeignete Pumpen fütz

die künstliche Beflutung nicht zur Verfügung stehen und die oberste Munitionslage von lieft liegenden MunK 1,5 m oder tiefer unter der Schwimmwasserlinie des Schiffes liegt, kaum natürliche Beflutung durch Bodenventile — siehe A — gewählt werden. Vgl. die B.B. V. — S.—j Die Mun K sind in Flutgruppen zu unterteilen, die unabhängig voneinander jede für fi^ geflutet werden können. Die Flutgruppen sind von hinten beginnend mit arabischen Ziffer« (z. B. Flutgruppe 1, 2, 3 usw.) zu bezeichnen.

Auf großen Schiffen sind für das Vor- und Hinterschiff zwei in sich abgeschlossene HarM fiutleitungen vorzusehen, die mit den zum Fluten eingerichteten Leckpumpen oder Hauptküh» Wasserpumpen unmittelbar zu verbinden sind. Wo erforderlich, ist als Ersatz die Feuerlösch-i leitung mit den einzelnen Flutgruppenleitungen durch eine Derbindungsleitung zu Verbindern (beachte auch h).

Aus den Bezeichnungen der Fluteinrichtungen soll Zweck- und Lagebestimmung eindeutig; zu erkennen sein.

An den Absperrorganen und an den Bedienungsstcllen derselben sind Schilder (siehe 8II22^ mit den entsprechenden Bezeichnungen anzubringen.

Einzelheiten über Die Munitionskammern sind zum Befluten so einzurichten, daß sämtliche, zu einer FluW Einrichtung der gruppe vereinigten Kammern durch Öffnen der Hauptverschlüffc in den Hauptflutrohrcn gründe Munitionskam- sätzlich gleichzeitig geflutet werden können.

Die für die einzelnen Kammern vorgesehenen Flutschieber sind stets offen zu fahren« Durch Schließen dieser Schieber können im Gefecht diejenigen Kammern, die nicht unmittelbar


130 suv


gefährdet sind, von der gemeinsamen Flutung einer Gruppe ausgeschlossen werden. Duss Schließen darf jedoch nur auf besonderen Befehl durch da8 für die Bedienung der Flutschieber V zuständige Personal von der in der Kammer liegenden BedienungSstelle deS Schiebers geschehen. | Die außerhalb der Kammer liegende zweite BedienungSstelle soll in erster Linie die Möglichkeit | bieten, die Flutschieber wieder zu öffnen, wenn die Kammer nachträglich, ohne betreten « | werben, geflutet werden soll.

Gegen daS unbefugte Bewegen der Flutschieber find deren BebienungSstellen durch s Plombenverschlüffe zu sichern.

Die in den Flutrohren der künstlichen Flutleitung in den MunitionSkammern eingebaute» »selbsttätigen Flutwasser-Abschlußklappen und Rückschlagklappen gegen Stichflammen« find auf? ihre Beweglichkeit häufiger nachzuprüfen. In daS Pumpenbuch ist ein entsprechender Hinweis? aufzunehmen.

Hauptflutleitung Ringlcitung Gruppenflutleitung

Durch die Anordnung von 2 Gruppenschiebern — bei großen Schiffen zur Vermeidung größerer Rohrabmessungen ausnahmsweise 3 Gruppenschieber — für große Flutgruppen soll ermöglicht werden, daß bei teilweiser Zerstörung der Hauptflutleitung (z T. Ringleitung) oder bei Beschädigung deß Gestänges eines Gruppenschiebers noch die zweite Flutleitung oder der andere Gruppenschieber benutzbar bleibt.

Um bei Verletzung von Teilen der Hauptflutleitungen die Einrichtungen möglichst lange gebrauchsfähig zu erhalten, sind UnterteilungSschieber zweckentsprechend einzubauen. Die UnterteilungSschieber stnd für gewöhnlich offen zu fahren und in diesem Zustande gegen unbe­fugtes Schließen zu plombieren. Sie sollen nur geschlossen werden, wenn der eine oder der andere Strang der Leitungen verletzt ist. Falls erforderlich, können noch weitere Trennung- schieber zweckmäßig in die Hauptfiutleitungen eingebaut werden/ die Anzahl solcher Schieber ist jedoch auf das Notwendigste zu beschränken. Hierbei ist nachzuprüfen, welche von dies« Schiebern für gewöhnlich »offen« oder »zu« gefahren werden können, um beim schnell« Fluten nicht unnütze Zeit für das Anstellen der Absperrorgane zu verlieren. Die Stellung aller Schieber ist auf der vorzulegenben Zeichnung durch die Buchstaben So und Sz (Schieb^ offen oder zu) kenntlich zu machen. In das Pumpenbuch soll dann ein diesbezüglicher HinweÜ ausgenommen werden.

Zum Fluten sollen allgemein die Leckpumpen — auf Booten und kleinen Sonderschiffe« gegebenenfalls die Lenz- oder Feuerlöschpumpen — dienen/ wo möglich und erforderlich, sind auch die Hauptkühlwasserpumpen zum Fluten heranzuziehen. Die Druckrohre der Pumpen find entsprechend ihrer Leistung zu bemessen, wobei eine Waffergeschwindigkeit in den Druckrohrm von etwa 3,5 m/s zugrunde zu legen ist.

Die Flutpumpen sollen das Flutwasser von außenbords durch Bodenventile — g saugen und durch Druckrohre in die Hauptflutleitung drücken. In die Druckleitung jeder Flut« Pumpe ist ein Flut-Absperrschieber einzubauen, so daß jede Pumpe für sich an- und abgestella werden kann.

Die Einrichtungen zum Fluten der Mun K usw. sind im allgemeinen so zu bemessen, daßi alle zu einer Gruppe gehörigen Räume gleichzeitig in etwa 15 Minuten unter Wasser gesetz« werden können. Der freie Querschnitt der Gruppenflutrohre soll gleich der Summe alle« Querschnitte der an sie angeschlossenen Flutrohre (Verteilungsrohre) sein. Dabei soll der l. Durchmesser der Flutringleitungen nicht größer sein als der l. Durchmesser eines Leckpmnpe«' druckanschlusses. Im allgemeinen sind Unterteilungsschieber für die Gruppenflutrohre nicht vorzusehen.

Als Ersatz für die Flutleitung kann auch die Feuerlöschleitung dienen. Zu diesem Zweckt ist die Flutleitung mit der Feuerlöschleitung durch eine Rohrleitung zu verbinden. An den beiden Anschlußstellen ist ein Schieber — am Flutrohr der »Ersatz-Gruppenschieber«, Fcnerlöschrohr der »Feuerlöschflutschieber« — einzubauen. Damit beim Fluten mit den Feuerlöschpumpen kein unzulässiger Überdruck in der Flutleitung entstehen kann, ist in M Derbindungsleitung noch ein Sicherheitsventil von entsprechender Grüße mit einem Überlaß röhr einzuschalten. Das Sicherheitsventil ist auf etwa 1,5 kg/cm* Überdruck einzustellen. llberlanfrohre können in einen gegebenen Raum, z. B. Leckpumpenraum, ober, da es sich


um eine Notmaßnahme handelt, ausnahmsweise in einen nächstliegenden Lenzbrunnen in den | Bilgen eines großen Raumes — c — entwässern. Wenn der Querschnitt des Flutrohres gleich V oder weniger als das Doppelte des Querschnittes vom Feuerlöschrohr beträgt, ist in der Der-1 bindungsleitung zwischen deck Feuerlöschschieber und dem Sicherheitsventil noch ein Druck-1 minderer einzuschalten. Außerdem ist allgemein in den Verbindungsrohren zwischen den beiden I Absperrschiebern je ein stets offen zu fahrender Probierhahn vorzusehen, durch den bei etwaiger Undichtigkeit des Schiebers im Feuerlöschrohr das hindurchtretende Wasser vor Ein-j tritt in die Flutleitung abgeleitet werden kann. Ein Sprengen der Munitionskammer« bei fortgesetztem Fluten durch die Leckpumpen bzw. Feuerlöschpumpen wird durch den Einbau von Flutwasserabsperrklappen — nach Musterzeichnung (Entwurf) — nicht befürchtet.

Um bei großen Flutgruppen die Munition im Dock fluten zu können, soll das Flutwasser den vor dem Docken aufzuflillenden geeigneten Wallgangzellen oder sonstigen Zellen — k — durch die Leckpumpen mittels der Seitenlenzrohre o. dgl. — b — entnommen und in die Haupts flutleitungen gefördert werden.

Um im Dock die Munition durch die Landwasserleitung berieseln zu können, sind von den Hauptflutleitungen kleinerer Munitionskammergruppen Steigerohre in ausreichender Anzahl ’ abzuzweigen und nach dem Oberschiff zu fl'ihrcn. Am oberen Ende der Steigerohre sind; Absperrungen mit Schlauchkupplungen vorzusehen, an welche die mit der Wasserleitung oder Landfeuerlöscheinrichtung verbundenen'Druckschläuche angeschlagen werden können. Ebenso^ können die in der Nähe befindlichen Feuerlöschstutzen für den gleichen Zweck herangezogen werden.i

Im Pumpenbuch ist in auffälliger Weise auf den Zweck und die Handhabung der Ilut-s einrichtung auch fiir das gedockte Schiff hinzuweisen.

Flut- und Beriese« luugsrohre für Munitionskam- mein

Für jede Flutgruppe sind, wie vorher erwähnt, von der Hauptflutleitung (z.T. Ring- leitung) unter Einschaltung von Gruppenabsperrschiebern gemeinschaftliche Gruppenflutrohre und von diesen für jeden Raum ein Flutrohr mit Berieselungsrohren (Verteilungsrohren) ab­zuzweigen.

Die Flutrohre in den Munitionskammer» müssen möglichst so angeordnet werden, daß sie nach den Mun K zu Gefälle erhalten, damit vermieden wird, daß bei Flutversuchen usw. in den Rohren Wasser stehenbleibt und bei bewegtem Schiff in die Nun K läuft. Auch die Beriese-; lungsrohre müssen nach den Enden zu Gefälle erhalten, damit — besonders beim Fluten mit der s Dockfluteinrichtung mit Landwafferanschluß — das Wasser bis zum äußersten Ende der Beriese­lungsrohre gelangen kann. Aus dem gleichen Grunde sind senkrechte Rohrbögen beim Verlege« j der Rohre zu vermeiden.

Die Querschnitte der Flutrohre sind den Fluträumen entsprechend zu bemessen unter 1 Annahme einer Flutzeit von etwa 15 Minuten für alle Munitionskammern usw. sowie einer | Wafsergeschwindigkeit von etwa 3,5 bis 4 m/Sek. je nach Lage der einzelnen MunK. Für die l von den Pumpenanschlüssen bzw. Gruppenschiebern weiter ab liegenden Flutrohre sind den s größeren Leitungswiderständen entsprechend größere Querschnitte zu wählen. Die Rohrab-« Messungen der Flutrohre in den MunK sind daher zweckmäßig — wenn ohne Schwierigkeit« möglich — nach den Widerstandshöhen der einzelnen Rohrstränge (einschließlich Berieselung^ 4 röhre) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu ermitteln.

Bei der Herstellung der Berieselungsrohre ist daraus zu achten, daß der beim Bohren der 1 Berieselungslöcher, deren l. Durchmesser nicht unter 4 mm und nicht über 8 nun sein soll, 1 entstehende Grat vor dem Verzinken der Rohre sorgfältig entfernt wird. Die Berieselungslöcher » sind am Anfang der Rohre in größeren Abständen als nach den Enden zu einzubohren. Die 1 mit Berieselungslöchern versehenen Rohre dürfen, um ein Verstopfen der Löcher zu verhüten,» keinen Farbanstrich erhalten,' durch ein an die Berieselungsrohre angebrachtes Schild ist auf 4 diese Bestimmung hinzuweisen.

In jedem Flutrohr ist vor der Abzweigung der Berieselungsrohre in der Nun X ein Flut- j schieber und hinter diesem (zwischen Flutschieber und Berieselungsrohren) eine selbsttätige Flut- U wafferabsperrklappe zur Verhütung dsss Sprengens der Umfassungswände der NunL und Rück-1 schlagklappe zur Verhütung des Durchtritts größerer Gasmengen und deS Durchschkagens von ] Stichflammen einzubauen.

Die Flutschieber der einzelnen NunX sollen in den Kammern, und zwar möglichst in der Nähe ihrer Zugangstür oder ihres -luks, durch.Handrad oder Kurbel bedienbar sein. Der Plombenverschluß gegen unbefugtes Schließen ist so zu wählen, daß er nur bei geöffnetem Schieber angelegt werden kann. Unter geöffneter Schieberstellung ist in diesem Falle diejenige zu verstehen, bei welcher für die sämtlichen Mun K einer Gruppe ein möglichst gleichmäßiges ; Fluten aller Kammern in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen ist. Diese Stellung -ist bei den / glutversuchen festzulegen und durch die Anzeigevorrichtung mit -Offen« zu kennzeichnen.

Bedingen örtliche Verhältnisse die Anordnung eines Schutzkastens für die Bewegungs- Vorrichtung, dann soll nur der Schutzkasten den Plombenverschluß erhalten. Jede Bedienungs­stelle soll an gut sichtbarer Stelle eine Anzeigevorrichtung für die Schieberstellung erhalten. Bei ' Anordnung eines Schutzkastens ist die Anzeigevorrichtung außerhalb desselben anzubringen.

Außer der Bedienungsstelle in der Nun X soll noch eine zweite Bedienungsstelle mit Zeiger» ] Vorrichtung und Plombenverschluß zum Schließen der Flutschieber außerhalb der Kammer vorgesehen werden. Diese Bedienungsstelle darf in einem Borraum oder einem anderen ge- eigneten Nachbarraume, nicht aber in einer anderen Mun K liegen/ sie darf auch auf dem über . der Mun K liegenden Deck angeordnet werden, wenn

a)            keine geeigneten Vor- bzw. Nachbarräume vorhanden sind oder

b)            wenn dadurch die Gestängeführung vereinfacht wird.

Die Flutwasserabsperrklappen und die Gasklappen sind nach den neuesten Musterzeichnungen auszuführen. Soweit in Kartuschbeladeräumen keine Muntion ständig gelagert wird, sind hier keine Flutrohre zum Unterwassersetzen der Räume vorzusehen, sondern nur einfache, von dem Flutrohr einer benachbarten MunK abzuzweigende Berieselungsrohre. Diese Einrichtungen sind so zu treffen, daß bei eintretenden Pulverbränden die in der Transportmulde liegenden Kartuschen durch Wasserberieselung ausreichend geschützt werden können. Die Flutwasserabsperr- klappen in den Nun X sind so anzuordnen, daß eine vollständige Flutung der Munitionsstauung beim Zuschlagen der Klappen gewährleistet ist.

Flutlustrohre siehe L.

Für die Entlüftung der Munitionskammer beachte 8154.

Für das Fluten der Zellen für Benzinlagerung beachte 8.8. V. — S —.

Durch die Erprobungen der Flut- und Entwäfferungseinrichtungen soll festgestellt werden,

a)       ob sämtliche Kammern einer Flutgruppe gleichmäßig und ungefähr in der gleichen - Zeit geflutet werden können,

d)       ob die vorgeschriebene Flutzeit bei gleichzeitiger Flutung aller Kammern einer Flut- ) gruppe innegehalten wird (bei der Erprobung der natürlichen Fluteinrichtungen sind 1 die Flutzeiten von dem vorhandenen auf den rechnungsmäßigen Tiefgang um- j zurechnen)/

c)       ob — besonders bei Erprobung der Dockfluteinrichtung mit Landwasseranschluß auf ; Booten und kleinen Sonderschiffen — bei gleichzeitiger Flutung aller Kammern einer 1 Flutgruppe das Wasser bis zum äußersten Ende der Bcrieselungsrohre austritt.

Auf großen Schiffen, wo bei Landwasseranschluß eine gleichzeitige Berieselung | aller zu einer großen Flutgruppe gehörigen Nun X nicht möglich ist, sind diese Der- 1 suche durch Berieselung einer großen MunK, gegebenenfalls mehrerer kleineren Kam- 1 mern, nacheinander getrennt durchzuführen.

d)       soweit möglich, der Zeitunterschied beim Fluten einer größeren Kammer zwischen der | Flutung ohne Berieselungsrohre und der Flutung mit Berieselungsrohren,

e)       der bei geschlossenen Gruppenschiebern in den Hauptflutrohren der künstlichen Flut- | einrichtung an den Pumpen erzielte Druck,

k)       der beim Fluten — mit der der vorgeschriebenen Flutzeit entsprechenden Wasser- I geschwindigkeit — entstehende Pumpendruck,

8119

g)       ob die Flutwafferabsperrklappen in den Flutrohren einwandfrei arbeiten. Im brson- 4 deren ist dabei festzustellen, daß ein vorzeitiges Zuschlagen der Klappen vor Er- 1 reichung des höchsten Wasserstandes (bis zur Munitionsstauung) in den Alun X un- 1 bedingt vermieden wird und die Klappen nach Entwässerung der Mun K auch wieder in ihre Anfangslage zurückfallen. Dieser Versuch ist mindestens 3mal hintereinander s zu wiederholen.

h)       in welcher Zeit die gefluteten Kammern durch ihre Entwäflerungseinrichtung wieder entwässert werden können.

Um die Erprobungen möglichst vollständig durchführen zu können, sind die Einrichtungen j wahrend des Baues so früh wie möglich zu erproben. Es sind daher die zur künstlichen ■ Flutung gehörigen Leckpumpen oder sonstigen Flutpumpen und die Flutleitungen mit den nötigen Absperrorganen und Flutwafferabsperrklappen sowie die Entwässerungseinrichtungen rechtzeitig einzubauen. Bei den Erprobungen müssen alle zu der zu flutenden Gruppe gehörigen Absperrorgane in den Flutleitungen geöffnet und die Flutschieber in den MunK nach Bedarf so eingestellt werden, daß die vorgeschriebene Flutzeit eingehalten und die gleichmäßige Beflu- tung der Kammern einer Flutgruppe sichergestellt werden.

Der elektrische Strom für die elektrisch angetriebenen Flutpumpenmotoren muß gegebenen­falls von Land aus zugeleitet werden.

Die Einrichtungen können bei der Feststellung zu g) ohne Berieselungsrohre erprobt werden.

Die vorgeschriebenen Erprobungen der Flut- und Entwässerungseinrichtungen der Muni- tionskammern usw. auf den Schiffsneubauten lassen sich nur dann ordnungsmäßig durchführen, wenn die Flutgruppen unter Einschaltung der Flutwafferabsperrklappen und der Berieselungs­rohre bis zum Zuschlagen der Klappen geflutet werden.

Falls ein vorschriftsmäßiges Fluten — bis zu 15 Minuten — wegen des Bauzustandes des Schiffes nicht möglich sein sollte, muß eine kürzere Flutdauer in Kauf genommen, werden. In diesem Falle muß — möglichst ohne behelfsmäßiges Herunterführen der Flutrohre und der Flutwafferabsperrklappen — in Segeltuchsäcken geflutet werden, die so hoch zu führen sind, daß die Klappen zum Dichtschlagen kommen.

Sämtliche Flutwafferabsperrklappen sind vor dem Einbau in der Werkstatt oder auf dem Prüfstand auf Dichtigkeit, Gangbarkeit und einwandfreies Arbeiten zu erproben.

Ein kurzes Berieseln mit der Dockfluteinrichtung muß — besonders bei den kleinen Schiffen, bei denen nur durch Landwasseranschluß geflutet werden kann — unter allen Umständen durch- geführt werden. Da erfahrungsgemäß die Flutversuche der durck die Hauptkühlwasserpumpe zu flutenden Gruppen erst kurz vor Fertigstellung des Schiffes durchgeführt werden können — die betr. Pumpe ist nicht früher betriebsklar — und bis zu diesem Zeitpunkt in manchen Fällen mit dem Einbau der Wegerung und der Munitionsaufzüge nicht gewartet werden kann, sind die Berieselungsversuche vor dem Einbau der genannten Einrichtungen vorzunehmen.

Wenn die Kammern, aus baulichen Gründen, die dem O. K. M. rechtzeitig zu melden sind, erst nach dem Einbau der Kammerwegerung geflutet werden können und besonders wenn die natürlichen Fluteinrichtungen wegen des erforderlichen Tiefganges erst in fortgeschrittenem Bauzustande erprobt werden können, ist der Einbau der Bodenwegerung zurückzustellen und die Seitenwegerung zunächst nur bis etwa zur Höhe der Türsülle herab einzubauen. In diesem Falle kann bis dicht unter die Seitenwegerung geflutet werden.

Wenn ausnahmsweise mit Rücksicht auf die Fertigstellung des Schiffes die gesamte Wege« rung vor Durchführung der Flutversuche eingebaut werden muß, so sind die Absperrorgane der Flut- und Entwässerungseinrichrungen nur auf ihre Gangbarkeit zu prüfen und ist ein • kurzes Fluten in Segeltuchsäcke oder in sonstige Behälter ohne Berieselungsrohre vorzunehmen. j Solche Fälle sind ebenfalls rechtzeitig dem O. K. M. zu melden.

Zur Schonung der Wegerung bei den Flutversuchen sind die Nähte der blechernen Seiten-, wegerung, soweit sie nicht verlötet sind, mit Kitt oder in anderer Weise so abzudichten, daß ; während des Versuches Flutwasser (auch durch Überlaufen beim Versuch) nicht hinter die) Wegerung dringen kann.

Unmittelbar nach den Erprobungen ist das in den Kammern zurückgebliebene Nassy schnell und sorgfältig zu entfernen und sind die Kammern aufzutrocknen.

Ein Erprobungsplan über Flut- und Lenzversuche ist zur Genehmigung rechtzeitig borju. legen.

k Natürliche Fluteinrichtung

z Bodenventile ein« schließlich Wasser- sänger

Die Zellen zum Geradelegen oder Trimmen des Schiffes sollen durch Bodenventitz — siehe g — unter Wasser gesetzt werden können. Zum Fluten der Zellen vor und hinter der mit einem Bodenventil versehenen Zelle sind in den Schotten Schleusenschieber anzuordnm, dir auch gleichzeitig zum Entwässern — siehe d — dienen Die Schieber sollen einen der Flntzrii entsprechend großen lichten Querschnitt erhalten und wie die zugehörigen Bodenventile bedimb«E gemacht werden. Der lichte Querschnitt der Bodenventile und der Flutschieber für die M Geradelegen des Schiffes bestimmten Zellen ist unter Zugrundelegung des Konstruktiv^ tiefganges und eines Krängungswinkels von etwa 10° zu bemessen.

Bei Bemessung der Fluteinrichtungen für die Trimmzellen ist der geringste Tiefgan« (größte Austauchung) bei 85 °/0 Füllung der Zellen zugrunde zu legen.

Über Fluten der Heizölbunker (Ballastwasier), über Ballastwasser-Entölungsanlage und die zugehörigen Pumpen wird von Fall zu Fall durch die B. B. V. — S H 9 f unb MI2E — entschieden. Allgemein sind die Einrichtungen der Anlage so zu treffen, daß der Zutritt von Wasser in die Heizölleitungen unbedingt vermieden wird Für die Bunker, die zum Füllen uns Ballastwasser einzurichten sind, ist eine besondere Rohrleitung einzubauen, mit der sie eniweda mit Seewasser gestillt oder mit der die Ballastwassermengen nach dem Entölungstank und duris diesen nach See gedrückt werden können. Hierbei ist zu beachten, daß das nach See gedrück» Wasser nicht wieder in das Schiff durch andere Pumpen angesaugt werden kann.

Fluten der Zellen für ölhaltiges Bilgewaffer siehe o.

Fluten der Treib- und Heizölbunker siehe M12 und M H 28.

Flutluftrohre siehe i.

Die Bodenventilstutzen sollen so . angeordnet werden, daß die Bodenventile ungehmdn versehen werben können, ohne daß Dockstapel entfernt werden müssen. Bei der Anordnung be Bodenventile im Vorschiff ist auf die Ankerführung Rücksicht zu nehmen. Um zu vermeiden, das die aus Ausgußstutzen austretende Luft von anderen Pumpen angesaugt wird, find die AuS gußstutzen möglichst hinter den in der Nähe liegenden Saugestutzen und weiter nach der Kim zu anzuordnm, wenn angängig, auf abliegenden Gängen. Wo es sich ermöglichen läßt,.sollet die Schlingerkiele zur Trennung der Saugestutzen von den Ausgußstutzen ausgenutzt werd«

Bei Verlegung der Bodenstutzen der zum Feuerlöschen, Kühlen und Spülen dienen« Pumpm — h und m — ist besonders zu beachten, daß nicht etwa nach außenbords $ drückteS öl von den Pumpen angesaugt werden kann. In den Außenhautöffnungen dies« Stutzm sind bündig liegende Grätinge anzuordnm.

Die Bodmventilgehäuse müssen so ausgeführt sein, daß sie im Dock vom Schiffsinncre» aus bequem zu untersuchen und nachzuarbeiten sind.

Die als Flutpumpen dienenden Leckpumpm sollen getrennte Sauge- und Ausgußstuha» die nur zum Lenzen dienenden Leckpumpen nur Ausgußstutzen erhalten.

Die Saugestutzen der Leckpumpen sollen möglichst nach vorn, die Stutzen für die Ausgüss dieser Pumpen möglichst nach hinten geneigt sein. In den Außenhautöffnungen für die Sau- stutzen sind mit der Außenhaut bündig liegende Grätinge, für die Stutzm der Ausgüsse sia keine Grätinge vorzusehen.

Die Druckrohre der Lenzpumpen sind, soweit möglich, an die AuSgußstutzen der bena^ barten Leckpumpen absperrbar anzuschließen.

Zum Unterwassersetzen der zum Gegenfluten dienenden seitlichen Zellen und der ^rinn« zellen sind Bodenventile im Anhalt an die schematische Zeichnung anzuordnm. Zur Crleichts rung des Einbaues und zur Vereinfachung von llberholungsarbeiten wird es zweckmäßig solche Bodenventile von außen her durch die Außenhautöffnungen in die Zellen cinzubringe^ hierbei ist Sorge zu tragen, daß Außenhautschwächungen über die zulässige Grenze hinaW vermieden werden. Als Anhalt für die Ausführung und Anordnung dieser Bodenventile die Marinewerst-Zeichng. B 125 8 H 9 x Nr. 4 und 5 dienen.

Die t W. der zum Unterwafsersetzen dienenden Bodenventile ist so groß zu bmefftni daß alle in ihrem Bereiche liegenden Zellen zum Geradelegen oder Trimmen des Schifftzf in etwa 15 Minuten geflutet werden können — beachte i —, sie soll jedoch im allgemnnm 250 nun nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen, besonders bei allen größeren Schlacht schiffen, kann bis 275 nun gewählt werden. Falls das eine oder andere Bodenventil zu großi ausfallen sollte, können hierfür zwei kleinere Bodenventile vorgesehen werden. Die Gehäusei dieser Bodenventile sind mit einem Flansch zu versehen, an welchem später, falls notwendig ein Seeschieber angebracht werden kann. Die Stutzen dieser Bodenventile sind in der SffnuW der Außenhaut mit aufklappbaren Wafferfängern und Grätingen zu versehen, welche zur Ln^ meidung von Schiffswiderständen im geschlossenen Zustande bündig mit der Außenhaut liegen^ sollen. Die aufklappbaren Wasserfänger sind dem Wasserdruck entsprechend kräftig herzustellerü so daß sie bei Schiff in Fahrt (höchstens 12 bis 15 sm/h) ohne allzu großen Kraftaufwand geöffnet und geschlossen werden können.

An Stelle von Bodenventilen für Schiffszwecke ohne Wafferfänger dürfen Bodenschieber vorgesehen werden, wo ein dahinterliegendes Absperrorgan (Seeschieber) als zweiter Verschluß (beachte auch »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgan«) für die angeschlossene!™ leitung vorgeschrieben ist.

Bei Bodenventilen darf der Ventilkonus 60° nicht überschreiten.

Zum Spülen des Hilfslenzrohres ist ein absperrbarer Anschluß an den Stutzü geeigneter Bodenventile im Vor- und Hinterschiff vorzusehen — c —.

Damit schiffbauliche und maschinenbauliche Bodenventile (auch Bodenschieber) bei weH selndem Gebrauch nicht gegenseitig in Mitleidenschaft gezogen werden, sind die Bodenventitz möglichst nach Schiffbau und Maschinenbau zu trennen. Wo jedoch zur Verminderung vo« Außenhautdurchbrechungen — besonders in den Betriebsräumen — gemeinsame Bodenventi anschlüffe unvermeidbar sind, sind maschinenbauliche und schiffbauliche Abzweigungen oberhas des Kegels anzuordnen. Es sind hierbei außer dem für gewöhnlich offen plombiert zu fahrend« Hauptbodenventil in jeder Abzweigung zwei Abschlüsse vorzusehen, damit die Benutzung un abhängig bleibt.

Handelt es sich um schiffbauliche Bodenschieber oder -Ventile, deren Hauptanschlüsse feite« und deren Nebenanschlüsse häufiger oder dauernd gebraucht werden, so sind die NebenanMss unterhalb deß Kegels oder Schieberteiles anzuschließen (z. B. Saugebodenschieber oder -venti der Leckpumpen mit Anschluß für Saugestutzen der Seewasser- oder Feuerlöschpumpen). Aul können, wenn aus räumlichen Gründen bedingt, Zwischenstutzen verwendet werden. In beidü Fällen sind jedoch für jede Abzweigung zwei Absperrungen vorzusehen. Zu beachten ist fernch daß zur Vermeidung von Bruchgefahren die Bodenschieber oder -Ventile und die Zwischenstutzef besonders kräftig ausgeführt werden.

Bei gleichmäßiger Benutzung annähernd gleich großer schiffbaulicher Anschlüsse, z.? Saugeanschluß der Feuerlösch- und Seewasserpumpen, genügt außer einem gemeinsamen Bode» Ventil oder -schieber ein Abschluß in jeder Abzweigung. Nur bei Anschluß einer längeren Rohlj leitung ist ein zweiter Abschluß in jeder Abzweigung unmittelbar an der Pumpe zweckmäßig

Stutzen für Bodenventile:

an der Außenhaut siehe 8119,

am Innenboden siehe 8111,

am unteren Plattformdeck siehe 8113 a,

am mittleren Plattformdeck siehe 8113 b.

Im übrigen sind die Stutzen bei dem Bauteil zu verwiegen, den sie wasserdicht oder öldiß abschlicßen sollen.

Für Tiefgangsstandrohre sind allgemein besondere Bodenventile vorzusehen/ für den schluß von Bodenventilstutzen für Tiefgangsstandrohr beachte 8II22.

Für Derzinkung und Zinkschutz beachre Vorbemerkung 7 s. 7, 18 und Anhang $ 1 B.B.V.-S-.                                                                                                                                   J

Die schiffbaulichen Bodenventile oder Bodenschieber sind grundsätzlich einheitlich N’e zu bezeichnen:

Alle Bodenventile usw., die zum Geradelegen und Trimmen des Schiffes dienen und 1 Wafferfänger erhalten, sind mit dem Leckraumzeichen des Raumes, in dem sie liegen, zu be- 1 nennen/ z. B. Bodenventil VIII. 4.2.

Im Sprachgebrauch, im Schriftverkehr und auf den Zeichnungen und Be-H schreibungen sind die Bodenventile (Schieber) und die Seeventile (-schieber) in den Sauge-H bzw. Druckleitungen der Leckpumpen von und nach See und soweit zutreffend, auch der Lenz.,M Feuerlösch- und Seewafferpumpen nach der Benennung der zugehörigen Pumpen, die übrigen I Bodenventile usw. nach ihren jeweiligen Zwecken zu benennen.

An Bord: an den Boden- und Seeventilen (-schiebern) von und nach See, an ihren | Bedienungsstellen und aus der Liste — Verzeichnis der Bedienungsstellen — erhalten die gel nannten Absperrungen zum besseren Verständnis für das Bedienungspersonal Bezeichnungs-H schilder mit einer Aufschrift nach folgender Gegenüberstellung: ---------------------- -------------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------

Bezeichnung

im Sprachgebrauch, im Schriftverkehr und auf den Zeichnungen und Beschreibungen

an Bord:

an den Absperrungen, an ihren BedienungsD stellen und auf ber Liste

»Verzeichnis der Bedienungsstellen«

Saugebodenventil Leckpumpe III

Saugeseeschieber             -          »

Druckbodenschieber          »          -

Druckseeschieber              »          -

Saugebodenventil Feuerlöschpumpe X 2

Saugeseeventil                       »                                                 X 2

Bodenventil hinteres Tiefgangsstandrohr

Don See außen Leckpumpe III »   » innen »                     »

Nach         - außen            »            »

»         » innen              -            »

Don » außen Feuerlöschpumpe X2

- » innen                              »                                                     K 2

»      » hinteres Tiefgangsstandrohr.

 

h FeuerlSscheinrtch- tung Lbschmittel:

Wasser

Die Hauptleitung der Feuerlöscheinrichtung ist auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen und« Kreuzern unter dem Panzerdeck als Einzelstrang zu verlegen. Im übrigen ist die B. B. V. 1 — 8 — maßgebend. Von der Hauptleitung sind die erforderlichen Steige- und Zweigrohre» mit geuerlöschstutzen zweckentsprechend abzuzweigen.

In die Hauptleitung sollen die Feuerlöschpumpen drücken, die zweckentsprechend auf-| zustellen sind. Außer den Feuerlöschpumpen können noch Seewafferpumpen — siehe Müll und 5 — unmittelbar an die Feuerlöschleitung angeschloffen werden.

Für Leistung und Überdruck am Pumpendruckstutzen beachte B. B. V. — 8 —.

Die Pumpen sind als elektrisch angetriebene Kreiselpumpen auszuführen.

Die Feuerlöschpumpen sollen auch bei eingedocktem Schiff das zum Feuerlöscher! nötige Wasser aus den zum Fluten im Dock aufzufüllenden Zellen — siehe b und vgl. e — saugen können und in die Bordfeuerlöschleitung drücken.

Falls die Feuerlöschleitung auch als Ersatz zum Fluten der Mun K usw. — siehe e und beachte B. B. V. — S — herangezogen wird, ist ein gleichzeitiges Feuerlöscher» und Fluten der an die Feuerlöschleitung angeschlossenen Flutgruppen sicherzustellen. Ein entsprechender Bemerk .ist dann in das Pumpenbuch aufzunehmen.

Die Hauptleitung ist durch Unterteilungsschirber, von denen je einer vor und hinter den Druckanschlüssen der Feuerlösch- und Seewasserpumpen (soweit letztere in Frage kommen) an­zuordnen ist, zu unterteilen. Durch diese Schieberanordnung soll bei etwaiger Verletzung eines Rohrstranges ein Ausfallen einer größeren Rohrlänge ber Hauptleitung vermieden werden, Außerdem sind die Anschlüsse der Seewafferpumpen vor dem Feuerlöschrohr durch je einen j Absperrschieber, der für den gewöhnlichen Betrieb offen zu fahren ist, abzutrennen.

Der lichte Durchmesser der Hauptfeuerlöschleitung und ber Steigerohre wird durch

B. B. V. — 8 — bestimmt, desgleichen der Betriebsdruck ber Feuerlöschleitungen in ber NO■


der Anschlußstellen der Feuerlöschpumpendruckrohre, der Druck in den entferntesten DrurksktzwA und der Probedruck der gesamten Leitung. Der Durchmesser der Zweigrohre soll sich nach bcr i Zahl der angeschlossenen Feuerlöschstutzen richten.

Zur Beobachtung beS Druckes sind Manometer einzubauen — beachte Rohrleitungen — I

Die erforderlichen Zweigrohre mit Feuerlöschstutzen sind so anzuordnen, daß im Ober-I schiffe in jeder Decksabteilung und besonders dort, wo wafferdichte Schotte nicht durch TürevZ durchbrochen sind, in jeder Abteilung mindestens eine Schlauchkupplung vorhanden ist. Am) zweckmäßigsten sind die Feuerlöschstutzen möglichst in der Nähe der Türöffnungen anzuordnenV

Don den Zweigrohren sind die erforderlichen Steigerohre nach den Ausbauten, Drückn« usw. zu führen. Die in die freien Decks usw. zu führenden Feuerlöschstutzen sollen zum Schutz« gegen Einfrieren unterhalb ihrer Decksdurchführung ein Abfperrorgan mit Entwässerungseiu- | richtung erhalten.

Im Unterschiffe find Feuerlöschstutzen allgemein nach Maßgabe der 8.8. V. — 8 — vovz zusehen. Am zweckmäßigsten werben sich für die Unterbringung von Feuerlöschstutzen Vor«- räume ober Niedergangsschächte eignen, besonders dann, wenn von hier au8 Räume mit) elektrischen ober mit vor Wasser zu schützenden Einrichtungen zugänglich sind.

Im allgemeinen müssen alle Feuerlöschstutzen so verlegt werden, daß mit nicht allzu langend Schlauchlängen die Brände bekämpft werden können.

An geeigneten Stellen sollen Feuerlöschstutzen zum Spülen des HilftlmzrohreS — c — mittels Schlauchs herangezogen werden, wobei zu diesem Zweck nur eine Seewasserpumpe (feine' Hochdruckpumpe) benutzt werden soll.

In den Kartuschbeladeräumen und den Maschinenplattformen der Türme der schwere» Artillerie sind zum Ablöschen von Pulverbränden Zweigrohre von 40 mm -0" mit den erfolg derlichen Feuerlöschstutzen vorzusehen. Für jeden Turm ist ein gemeinsames Zweigrohr vo« der Feuerlöschleitung abzuzweigen, welches an der Anschlußstelle einen Absperrschieber erhalten- soll, der nur im Geftchtsbetriebe zu öffnen ist/ für gewöhnlich soll der Schieber im geschlossenen! Zustande gut gesichert sein. Da diese Leitungen stets trocken gefahren werden sollen, sind fit! aus Flußstahlrohren, gut verzinkt, anzufertigen und mit Entwässerungseinrichtungen zu vm sehen, so daß sie nach Gebrauch entwässert werden können. In den Steigerohren ist unmittelbar über dem Feuerlöschstutzm im Kartuschbeladeraum ein Absperrschieber einzubauen, der stets offen gefahren und nur dann geschlossen werden soll, wenn das Steigerohr oberhalb bis Schiel bers infolge Verletzung betriebsunklar geworden ist. Ein entsprechender Hinweis über die Handhabung der Wasserfeuerlöscheinrichtung ist in das Pumpenbuch aufzunehmen.

Für den Friedensbetrieb sind zum Ablöschen von Kabelbränden oder Bränden an eleK trischen Anlagen die hierfür vorgesehenen Ardex-Handfeuerlöscher zu verwenden.

Zum Durchspülen jedes Raumes für Nebelanlage ist von der Feuerlöschleitung ein Roh^ abzuzweigen, welches außerhalb des Raumes ein an Ort und Stelle zu bedienendes Absperri organ erhalten soll. Innerhalb der Räume sind die Abzweigrohre von der Feuerlöschleitung mit einer 45 nun Schlauchkupplung — für den Anschluß eines Verbindungsschlauches zum Durchspülen der Armaturen — zu versehen. Im übrigen beachte Prinzipskizze des Marines arsenals.

Für den Antrieb der tragbaren hydraulischen Punzen (n) sind an geeigneten Stelln» insbesondere wo ein Lenzen mittels der hydraulischen Lenzpumpen aus Räumen ohne stste Leim oder Entwässerungseinrichtung in Frage kommt, in den Steigerohren und Zweigrohre» Stutzen mit 60 mm Absperrschiebern und Schlauchkupplungen für 70 mm BetrikbsschläuM zweckentsprechend vorzusehen. In den Steigerohren im Bereiche des Oberschiffes ist, wo für erforderlich gehalten, unmittelbar über diesen Stutzen ein Absperrschieber einzuschakten, um diese Stutzen noch verwenden zu können, wenn die Feuerlöschleitung oberhalb dieser Abspeckg schieber verletzt ist. Bei der Anordnung der Stutzen für die Anschlüsse der BetriebSschläu^ der Pumpen ist darauf zu achten, baß die Betriebsschläuche möglichst bequem und ohne KniG durch Türen und Luken verlegt werden können, so daß nicht zu lange Schläuche erforderlich fi^


LWW

Die Stutzen für den Antrieb der hydraulischen Pumpen sind gleichzeitig als Feuerl-s^ stutzen zu verwenden. Zu diesem Zwecke sind für jeden Stutzen Verbindungsstücke mit Kupp, lungen für einen 70 mm Druckschlauch und für zwei Feuerlöschschläuche ober, wenn ausreichend,i für einen Feuerlöschschlauch an Bord zu geben. Diese Verbindungsstücke sollen für gewöhnlich^ um die FeuerlüscheinrichtuNg stets betriebsklar zu halten, an die Pumpenstutzen angeschlaM sein und erst dann abgenommen werden, wenn die tragbaren hydraulischen Pumpen in Betrieb : genommen werden müssen. Die Verbindungsstücke sind gegen Abhandenkommen mittels Art« ten an der Schottwand zu befestigen.

Sonstige fest eingebaute Feuerlöschstutzen sind in den Steige- und Zweigrohrm in bn erforderlichen Anzahl anzubringen, mit Absperrventilen für zwei 45-mm-EinheitsschlauD kupplungen für Feuerlöschschläuche oder für eine solche zu versehen. Sie sind in der RW von Luken, Niedergängen, Türen ober Durchgangen derart anzuordnen, daß sie auch leiG erreicht werden können, wenn die Räume verqualmt sind. Die Feuerlöschstutzen sollen auch; zum Anschlagen von Feuerlöschschläuchen an die EinheitSschlauchkuPplungen an den Speigatt-? und Abortfallrohr-Bordwandstutzen, Abwaschbecken, gemeinsamen Fallrohren der Waschtisch-j Platten in den großen Waschräumen und an Hilfslenzleitung zum Durchspülen dienen,' fiehtj 8H7d und o und 8II9o. Für diese Zwecke ist die Feuerlöschleitung von einer SeewaffüH pumpe unter Druck zu halten/ ein entsprechender Vermerk ist in da8 Pumpenbuch aufzunehmeuz Küchen- und Schmutzwasserausgüsse sind im allgemeinen durch feste Leitungen an die Seewasser^ spülleitung anzuschließen, siehe 8II 9 m.

Zum Durchspülen der TiefgangSstandrohre — siehe 8II22 (beachte die MusterzeiH nung) — sind die erforderlichen Stutzen mit den hierfür nötigen Einrichtungen vorzuseheÄ Die Verschlußbeckel der Schlauchkupplungen sind mit einer Druckablaßschraube zu ver-j sehen. Beachte Skizzenblatt Nr. 12,52.

Auf Schiffen mit nur einer Seewafferpumpe an Bord (ohne besondere Seewafferkühl-j leitung) ist an passenden Stellen die Feuerlöschleitung mit der Seewasser-Spülleitung m Anhalt an daS Skizzenblatt Nr. 12, 66 zu verbinden. Hierdurch soll ein wesentlicher Druck'! abfall in der Feuerlöschleitung und eine dadurch bedingte Überlastung des Antriebsmotm der Feuerlöschpumpen gegenüber der Anordnung nach dem überholten Skizzenblatt Nr. 12,5^ vermieden werden. Die Ventile der Derbindungsleitungen sind gut zugänglich anzuordnen.

Auf Schiffen mit Seewafferspülleitung und Seewasserkühlleitung, wo also mehrere 8» Wasserpumpen vorhanden sind, die als Reserve auch unmittelbar in die FeuerlöschleitW drücken sollen, sind die Derbindungsleitungen zwischen Feuerlösch- und Seewasserspülleitun^ entbehrlich. Bei Schiff im Dock ist die Landwasserleitung mit einigen Feuerlöschstutzen ar Bord durch Schläuche zu verbinden. Ein Vermerk hierüber ist in das Pumpenbuch aufzunehme^

Für den Anschluß an die Seewasserkühlleitung beachte m.

AIS weitgchender Feuerschutz gegen größere Olbrände in den Kesselräumen, Motoren^ räumen, im HilfSkesselraum, in den Dieseldynamoräumen, in den Turbinenräumen und Turbo» dynamoräumen der mit Hochdruckheißdampf arbeitenden Turbinen sowie in sonstigen Räumen^ wo mit Olbränden gerechnet werden muß, ist eine Zentral-Gasfeuerlö schanlage nach bttj R. L. V. — 8 — vorzusehen.

ES find stets mehrere Bedienungsanlagen, die in Ausnahmefällen auch miteinander durchz Rohrleitungen zu verbinden sind, aufzustellen. Die einzelnen Anlagen sind möglichst im Ober» schiff in wasserdicht zu schließenden Nischen oder Spinden unterzubringen, und zwar so, daß A bei- auftretenden Bränden schnell erreicht werden können. Als Sicherung gegen unbefugte« Öffnen der Nischen der Spinbtür sind an die Dorreiber geschützte Plombenverschlüsse anzu^ bringen.

Im allgemeinen sind die Gas-Feuerlöschanlagen so einzurichten, daß für jeden größeres Raum (Turbinenraum, Kesselraum u. dgl.) eine Bebienungsanlage (Arbexin oder Minimazi« und Stickstofflasche) Mit gegenseitiger Reserve auch für die außerdem noch angeschlossE kleineren Räume — durch Einbau kurzer Anschlußleitungen an das Derteilungsrohrnetz bena^ barter Bedienungsanlagen — zur Verfügung steht. Durch diese Einrichtung besteht die lichkeit, jeden Raum von zwei oder mehreren Stellen aus möglichst schnell zu begasen, st beim Ausfall einer Bedienungsstelle stets eine wettere Anlage zur Verfügung steht.


Zu einer Anlage gehören:

Ein Löschstoffbehälter, eine Stickstofflasche, Derteilerbatterie, Manometer und die erfordn-1 lichen Armaturen/ alle diese Teile sind von der Lieferfirma zu beziehen.

Um einer durch Wärmeausdehnung verursachten unzulässigen Drucksteigerung in der für gewöhnlich unter 150 Atm. stehenden Stickstofflasche vorzubeugen, ist, wo erforderlich, für eine ausreichende Wegerung der Nischen ober Spinde Sorge zu tragm. Die Angabm über die höchst, zulässige Erwärmung der Stickstofflaschen und Löschstoffbehälter sind von der Lieferfirma einzuholen.

Zum Entleeren der Nischen ober Spinde bei undicht gewordenen Löschstoffbehältern sind Einrichtungen zweckentsprechend vorzusehen. Wenn irgend möglich, ist die ausgelaufene Flüssig, feit auf freie Decks abzulaffen oder durch ein an benachbarte Speigattleitungen angeschlossenes absperrbares Rohr nach außenbords abzuleiten. Ist beides ausgeschlossen, muß die Flüssigkeit durch eine hierfür besonders vorzusehende kleine Handpumpe abgesogen und nach außenbords geleitet werden. Für den Anschluß der Handpumpe ist am Boden der Nische ein absperrbarer Stutzen für Saugeschlauch mit Probierhahn anzubringen.

Zur Entlüftung der Nischen oder Spinde sind, wo nötig, über dem Boden derselben ab- sperrbare Stutzen zum Anschlagen eines Saugeschlauches für die tragbaren Lüfter — M n 33 - und für die Zuluft ein gasdichter Verschluß mit feinmaschigem Drahtgeflecht in der Höhe der Decke vorzusehen. Wo Nischen oder Spinde auf dem freien Deck untergebracht sind, sind vor­stehende Einrichtungen nicht erforderlich, da sie durch Öffnen der Nischen- oder Spindtür ent- lüftet werden können.

Über Vorlage der Zeichnungen und der Beschreibung der Zentralfeuerlöschanlage mit Bedienungs. und Prüfvorschrift beachte »Vorlage von Zeichnungen usw.«.

Anweisung für den Einbau und die Erprobung der Gas- (Ardex-) Löschanlagen.

Dir Löschstoffbehälter, Stickstofflaschen, Dertrilerbatterien, sämtliche zur Anlage gehörigen Armaturen und die Löschstofflüssigkeit werden von der auszuführenden Feuerlöschfirma geliefert. Die Rohrdurchmeffer werden von der Lieferfirma festgelegt und in das von der Bauwerft vor- zulegenben Rohrschema bei der Genehmigung eingetragen.

Don der richtigen Verlegung der Leitungen hängt zum großen Teil das richtige Arbeiten der Löschanlage ab. Es ist deshalb beim Einbau der Leitungen besonders gewissenhaft zu verfahren und die Anweisung genau zu beachten. Die aus dem Rohrschema ersichtlichen Abmessungen sind hinsichtlich der lichten Weiten und der Längen der Rohre unbedingt ein* zuhalten. Beim Einbau erforderlich werdende Änderungen der Leitungslängen, die 10 v.Y. der aus dem Rohrschema ersichtlichen Längen überschreiten, sind der Lieferfirma mitzuteilen, da dann unter Umständen die Rohrdurchmesser geändert werdm müssen.

Verlegung der Leitung«

Für die Leitungen ist gezogmes und weich geglühtes Kupferrohr, für die Verbindung der einzelnen Rohrlängen miteinander, für die Anschlüsse an Behältern, Verteilern, Abzweigungen und Düsen sind Löwerschraubungen zu verwenden.

Die Rohre sind stets im schlanken Bogen mit einem Krümmungshalbmesser von möglichst nicht unter 100 mm zu verlegen.

Die Leitungm und besonders die Düsen sind zwecks guter Kontrollmöglichkeit möglichst leicht zugänglich und übersichtlich zu verlegen.

Durch wasserdichte Schotte, Decks usw. sind die Rohre mittels besonderer Armaturen der Ardex-Gefellschaft wasserdicht durchzuführen.

Die Rohre sind in Abständen von etwa 60 cm an den Schotten, Decks usw. durch Schellen,^ (Bauwerftlieferung) zu befestigen. Bei Abzweigungen und Kreuzstücken sind dir Schellen etwa 5 cm vom Abzweig für jede Leitung anzubringm. Soweit Rohrleitungen nicht an feste Vord einrichtungen angebracht werden können, sind sie durch Verlegen in besonderen, leichten L‘l oder j^-Eisen gegen Verbiegen zu schützen. In der Bilge sind die Rohre mit den Düsen dicht . unter dem Flurboden anzubringen. Als Befestigungsschrauben aller Halteschienen und Schelle


 

140 s ii s

der Rohre sind eiserne Schrauben zu verwenden. (Messingschrauben schmelzen bei starker Hitze.) A Schrauben, die der Korrosion ausgesetzt sind (z. B. in den Bilgen), sind zu Parkern oder zu 1 Sondern.

Wo nötig, sind die Leitungen mittels Holzhammer und Holzkeil allseitig gut auszurichten. - Die Kupferrohre sind mit den Armaturen durch die Lötverschraübungen wie folgt zu verbinden:

Zunächst wird die Überwurfmutter auf das Kuvferrohr geschoben, dann ist das Röhrende mit einer Schlichtfeile sorgfältig zu entgraten. Falls das Röhrende' unrund ist, kann es über einen leicht konischen Dorn mittels Holzhammer gerichtet^ werden. Hierauf ist der aus Kupfer hergestellte Konus auf das Röhrende zu schieben. Sollte der Konus hierbei zu schwergängig sein, so daß ein Aufpaffen nicht möglich' wäre, so ist das Rohr abzuschleifen, bis der Konus Paßt. Das Röhrende muß mit dem aufgepaßten Konus abschneiden. Sollte das Röhrende aus dem Konus heraus« ragen, so ist dieses mit einem Spiel bis zu 1 mm zulässig. Auf keinen Fall darf das Röhrende innerhalb des Konus liegen. Nunmehr ist der Konus hart auf das Rohr aufzulöten. Hierbei muß beachtet werden, daß nach beendeter Lötung der Durchgang des Rohres nicht durch Hartlot verringert worden ist. Das Rohr ist nun in das Zwischenstück einzuschieben und durch Aufschrauben der Überwurfmuttern ohne Derlötung zu sichern. Die Kappen der Spritzdüsen sind fest anzuzichen (nicht zu verlöten), da diese zwecks Reinigung losnehmbar bleiben müssen.

Die Düsen sind durch weitmaschige, leicht losnehmbare, anzukettende Drahtkörbe gegen Beschädigungen, Verstopfungen durch Farbanstrich usw. zu schützen.

Alle für Raumbegasung vorgesehenen Düsen sind etwa I m über den zu schützenden Maschinen usw. anzuordnen, da hierbei im Umkreis von 2,4 na -0" die günstigste Löschwirkun; erzielt wird.

Bekleidung der Rohrleitungen für die Gasfeuerlöschanlage 8H9o.

Unterbringung der Bedienungsanlagen

Ardexinbehälter, Druckbehälter (Stickstofffiasche), Verteilerbatterie sowie die erforderliche« Armaturen hierzu sind zu einer Bedienungsanlage zusammengefaßt.

Die Bedienungsanlagen sind in gasdichten Nischen oder Spinden knit wasserdichtem Sül unterzubringen. Der Raumbedarf der Bedienungsanlagen ist im Einvernehmen mit der Liefer« firma festzulegen. Bei der Anordnung der Behältrrhalterungen und gasdichten Nischen- oder Spindetüren ist zu beachten, daß die Ardexinbehälter und Druckbehälter leicht losnehmbar und herausnehmbar sein müssen. Der Verschluß der gasdichten Türen ist zu plombieren. Über Entwässerung und Entlüftung der Nischen oder Spinde wird von Fall zu Fall entschieden.

Erprobung

Dichtigkeitsprobe der Haupt« und Derbindungsleitungen:

Nach erfolgtem Einbau ist die durch mehrere Abteilungen oder Räume geführte Hauptleitung von der Derteilerbatterie bis zum ersten Abzweig der Raum« bzw. Bilgeleitungen mit Preßluft von etwa 10 atü abzudrücken. Die an der Haupts leitung befindlichen Raum- oder Bilgeleitungen sind während dieser Erprobung zu lösen und die Verschraubungen an der Hauptleitung durch Blindverschraubungen dichtzusetzen. Die Verbindungsstellen der Hauptleitung sind mit Seifenwasser zu bestreichen, so daß undichte Stellen an der Blasenbildung erkannt werden können. Ebenso sind die Derbindungsleitungen zu prüfen.

Durchlässigkeitsprobe des Rohrnetzes:

Vor dem Aufschrauben der Düsen ist die gesamte Leitung durch Durchblasen «Ü Preßluft gut zu reinigen, wobei jede Düsenleitung auf Durchlässigkeit zu untk^ suchen ist. Hiernach sind die auf Durchlässigkeit untersuchten Düsen aufzuschrauben..


141         8119


Durchlässigkeitsprobe der Düsen mit grischwaffer:

Durch diese Probe soll festgestrllt werden, ob die Anschlüsse der Düsen richtig e gewählt sind und ob aus jeder Düse annähernd die gleiche Flüssigkeitsmenge auStritt.i

Bevor das vom Ardexinbehälter kommende Rohr an die Derteilerbatterie anK.^ schloffen wird, ist hier, um so den tatsächlichen Bordverhältnissen zu entspreche», tiM Rohr von gleichem Durchmesser anzuschrauben und mit eimm geeigneten Druck-( behälter, etwa in der gleichen Größe des ArdexinbehälterS, so zu verbind«, daß diesem Behälter geMtes Frischwaffer — entsprechend der Menge des in Frag» kommenden Ardexins — durch Druckluft vom Betriebsdruck deS Arbexinbehältr» in das Rohrnetz gedrückt werden kann.

Beim Durchführen dieses Versuches find die bei jeder Düse auSströmenden Waffer-t mengen durch vorher untergestellte oder untergehängte Gefäße zu messen. Ergeben M hierbei bei den einzelnen Düsen größere Unterschiede in den Wassermenzen, so [um die Durchmesser der in Frage kommenden Derteilerrohre, wenn nötig im Em^ vernehmm mit der Lieferfirma, entsprechend zu ändern, worauf der Versuch zu: wiederholen ist.                                              .

Nach Abschluß der Wasserprobe ist das etwa noch im Rohrnetz befindliche Wasser durck Durchblasen mit Preßluft zu entfernen.

Löschmittel:

Luftschaum

Als Feuerschutz gegen Benzinbrände und zur allgemeinen Bekämpfung von Bränden im: Oberschiff (oberhalb des Panzerdecks) sind Luftschaum-Feuerlöscheinrichtungen unter Brrüc«

fichtigung der neuesten Erfahrungen etwa wie folgt vorzusehen:

 

Auf dem Oberdeck sind vor und hinter dem durch Benzinbrände gefährdet« Deckste« — zweckmäßig auf beide Bordseiten verteilt — je zwei Kometrohre und zur allgemeinen Br-j kämpfung von Bränden im Bor- und Hinterschiff je ein Komet-Luftschaumrohr — Größe Vj Modell 8 — aus Leichtmetall, gut greifbar und schnell losnehmbar mit Feuerlöschschlauch (H kuppelt in besonderen Halterungen aufzuhängen. In gleicher Weise sind zum Löschen brennend« in das darunterliegende Deck geflossener Benzinmengen und zur allgemeinen Bekämpsimg yo« Bränden unter Deck (Batterie- und Zwischendeck) außer einigen Tornistergeräten mit Kometq röhren Größe II8 auch Komet-Luftschaumrohre Größe II Modell 8 zweckentsprechend untere zubringen. Die Anzahl wird durch die B. B. V. —S — bestimmt.

Für die auf dem freien Deck unterzubringenden Komet-Luftschaumrohre Größe V find Abständen von etwa 10 bis. 12 m besondere Feuerlöschstutzen mit 45 mm-Schlauchanschluß ach Stb- und Bb-Seite anzuovdnen. Diese Stutzen sind an besondere Steigerohre anzuschließe«

welche zur Ersparnis von Panzerbecksdurchbrechungen von einem in der Nähe liegenden Auch löschsteigerohr unmittelbar oberhalb des Panzerdecks absperrbar abzuzweigen sind. Oberhaß der Anschlußstelle ist noch ein Absperrschieber anzuordnen, damit bei abgestellter Fruerlösch leitung im Oberschiff oder bei einer Zerstörung derselben die Benutzung der Anlage möglich! lange erhalten bleibt. Für die Tornistergeräte und Kometrohre Größe II unter Deck sind di< vorhandenen Feuerlöschstutzen zu benutzen. Die nach dem fteien Deck zu führenden Steigerohrl der Luftschaumseurrlöschanlage such mit Entwässerungseinrichtungen (Schutz gegen Einfrieren zu versehen.

Die Schaumbildner-Flüssigkeit ist den Kometrohren Größe II und V mittels etwa 3 ^ 5 m langer Saugeschläuche aus Dorratsbehältern (Geräte) von etwa 35 bzw. 501 Schaut bildner-Inhalt unter Einschaltung von Zumischern zuzuleiten. Über die Art der Zumischer ist vorher beim O. K. M. anzuftagen. Die Behälter, deren Anzahl durch die B. B. V. — S bestimmt wird, sind zur Erleichterung der Handhabung mit einer geeigneten Tragevorrichluchj (Marinewerftausführung) zu versehen. Außerdem sind zur Bekämpfung von höher gelegen^ Feuern je Schiff 2 Krümmer für die Kometrohre V an Bord zu geben.

Um diese Feuerlöschmittel bei Bedarf schnellstens einsetzen zu können, ist der hierfür z erstirberliche Teil der Feuerlöschleitung stets unter dem höchsten Druck der Leitung zu halten, 1 was im Pumpenbuch besonders zu vermerken ist. Aus gleichem Grunde sind auch die Komet-1 röhre und Schaumbildnergefäße möglichst in der Nähe der Feuerlöschstutzen unter ju&ringtnjl

Sonstige Feuerlöscheinrichtungen siehe 1412.

i Peil-, Luft-, Peil- lenzrohre — Durch- lüftungshöhne »der -röhre

Im allgemeinen soll jeder wasserdicht abgeschlossene Raum des UnterschiffeS oder jede wasserdicht abgeschlossene Zelle eine Einrichtung zum Peilen und zum Entweichen oder Zutritt s der Luft erhalten. Für nicht zu flutende Räume und Zellen mit Zugang von oben, deren 1 Lukenbeckel beim Lenzen leicht geöffnet werden können, sind Luftröhre entbehrlich. Für die id Plattformdecks und in der Stauung liegenden, von oben her zugänglichen und nicht ständig- verschlossenen Räume sind im allgemeinen keine Peilrohre erforderlich/ diese Frage ist bei Aus- ’ arbeitung des Planes noch eingehend zu prüfen.

Für Luftröhre usw., die im Wetterdeck enden und dem Seeschlag auSgesetzt sind, gilt da- unter Flutluftrohre Gesagte.

Peilrohre sollen im allgemeinen an den tiefsten Stellen der Räume und Zellen enden, Zum Peilen sind allgemein Peilbänder (Geräte) der Firma Leistner, Leipzig 83, .Kantstraße 22, | in der neuesten Ausführung zu verwenden. Dabei ist zu beachten, daß die Gehäuse der Peil- l bänder folgende Kennzeichnung haben: für Öl violett, für Seewasser grün und für Frisch- ( waffer gelb. Die Peilrohre sind deshalb so tief hinunterzuführen, daß ihr unterstes Ende ! etwa dicht über den Boden zu liegen kommt, um ein Festkeilen des am Peilband angebrachten j Beschwerungsbolzens zwischen Boden und Peilrohrende zu verhüten.

Wo angängig, brauchen Peilrohre nur in etwa halber Höhe oder auch nur in der Deckel zu enden, wenn hierbei ein fehlerloses Peilen mit dem Peilband ohne Schwierigkeiten gewährt leistet wird.

Peilrohre sollen mit Mcksicht auf später eintretende Vertrustung und Derbeulung einend Durchmesser von 32 NW erhalten. Hierbei darf der Krümmungshalbmesser der Rohres 500 mm nicht unterschreiten.

Zum Peilen der zur Aufnahme der Benzinbehälter für Flugzeuge dienenden Zellen oder! Schutzräume um fest eingebaute Bunker und zum Lenzen kleiner Waffermengen aus diesen Zellen oder Schutzräumen ist für jede Zelle oder Schutzraum ein Peillenzrohr von 50NW zum Anschlägen einer Handlenzpumpe einzubauen. Für den Endverschluß dieser Rohm gilt die Musterzeichnung. Hierbei ist die Einrichtung getroffen, daß erst bann der Ab-^ schlußhahn geöffnet und der Deckel der Einheitsschlauchkupplung abgenommen werden kann,- wenn die Verschlußschraube des in dem Deckel befindlichen Riechloches losgenommen ist. Beim- Wahrnehmen von Benzingerüchen, die auf eine Undichtigkeit der Benzinanlage schließen lassen, muß die Zelle oder der Schutzraum sofort durch die hierfür vorzusehende Entlüftungsanlaze — siehe S154 — durchlüftet werden. Beim Peilen der Zellen oder Schutzräume ist wie folgt! zu verfahren:

Verschlußschraube losnehmen, Sicherungsbügel umlegen, Abschlußhahn öffnen,j Benzingerüche feststellen, Verschlußdeckel abnehmen. Nach dem Peilen sind alle Der-^ schlußteile wieder in ihre Anfangsstellung zu bringen.

Für die Handhabung dieser Einrichtung ist ein mit entsprechender Aufschrift zu ver« sehendes Schild an jedem Endverschluß anzubringen. Ebenso ist in das Pumpenbuch ein ent­sprechender Hinweis aufzunehmen.

Flutluftrohre, Luftröhre oder Lufthähne sind im allgemeinen an der höchsten Stelle der Zellen, Räume oder Rohrleitungen, im besonderen bei den Warmwafferleitungen — beachte 1--/ anzubringen. Bei vorgeschriebenen Füllungsgraden — beachte 8128 — sind die Luftröhre bis zur Oberfläche der nach Vorschrift bei normaler Schiffslage aufgefüllten Zellen hinein-i zuführen. Luft- bzw. llberlaufrohre der Speisewaffer-, Kondensat- und Überlaufzellen siehei d1I10^m.

Wenn möglich, sind Peil- und Luftröhre im Anhalt an daS Skizzenblatt Nr. 12, 30 z» vereinigen. Wo angängig, soll dann der in den Raum hineinragende Teil des PeilrohreS bei- Zellen, deren Füllungsgrad nicht vorgeschrieben ist, oben unter der Decke Luftlöcher erhalten?

ober das Peilrohr mit der Decke des Raumes oder der Zelle abschließen, vorausgesetzt, daß in M solchen Fällen mit dem Peilband ohne Schwierigkeiten auch fehlerlos gepeilt werden kann. Bei 1 vorgeschriebenen FüllungSgraden dürfen Luftlöcher in die Peilrohre nur in Höhe der zulässigen I FlüssigkeitSoberfläche eingebohrt werden.

Vor dem Peillufthahn der Trink- und Waschwafferzellen ist ein in einen SchwanenhaKW endendes Luftrohr von 32 N. W. unter Einschaltung eines selbsttätigen SchwilnmerventilS zur Sicherung gegen Wassereinbruch von See her abzuzweigen, so daß der Peillufthahn während V deS PumpbetriebeS geschlossen gefahren werden kann. Am Ende deS LuftrohreS ist ein LusthahnW vorzusehen.

Als Peilrohrendverschluß soll ein Deckel- und Hahnverschluß — ähnlich den EndverschlüssevW der Durchlüftungsrohre für ülbunker — dienen. Diese Verschlüsse sind während des Pum-V penbetriebeS geschlossen zu halten.                                                                                                  nobrleituna oder ohne PanzerdeckSdm«^

Auf Schiffen, wo die Luftröhre ohne längere R Y g Schwimmerventiles brechungen etwa bis in das freie Deck hochgeführt werben können, j                                                                                                                      ervemW

und Hahnverschlüsse in den Luftröhren entbehrlich.

Die Endverschlüsse der Peilluftrohre für die Waschwafler- und Trinkwasserzellen, welche s

außerhalb der Räume ihrer Saugeventilkästen liegen, sollen Luft- und Probierrohre von s 2V bl. W. erhalten. Diese Rohre find möglichst bis in die Nähe der zugehörigen Saugeventil-ß kästen zu führen und dort mit einem Hahnabschluß zu versehen. Durch diese Maßnahme soll der beim Füllen der Zellen erreichte zulässige Füllungsgrad dem Bedienungspersonal angezeiM werben. Durch das Pumpenbuch ist sicherzustellen, daß unter allen Umständen vor ber Wasserübernahme die Probierhähne und Endverschlüsse der Peilrohre der betreffenden Trink^ und Waschwasserzelle geöffnet werden müffen. Ein Schild mit entsprechender Auffchrist ist bei den Einrichtungen anzubringen.

Alle Olbunker und, wo erforderlich, auch Öltanks, die Zellen zur Aufnahme von ölhaltigem' Bilgewaffer sowie die Kondensatzellen sollen Durchlüstungshähne zum Anschlagm der trag­baren Lüfter — siehe MII33 — erhalten. Die Durchlüstungshähne sind möglichst auf den Mannlochdeckeln — siehe 8II8 und beachte 8II4 — anzubringen,' die Ölbunker in dm Wall- gängen sollen, wo zutreffend, von den Ouergängen bzw. von den äußeren Wallgängen auS, je nach der Lage der Mannlochdeckel entlüftet werden. Zum Entlüftm aller Ölbunker, der Zellm für ölhaltiges Bilgewaffer, der Kondensatzellen, der Ölsammeltanks und Tanks für verschmutzte-' Schmieröl sind außer den Durchlüstungshähnen oder -rohrm EntlüftungSrohre — siehe M12 — | vorzusehen. Um die mit Durchlüftungseinrichtungen versehenen Zellen, besonders der Ölbunker, im geleerten Zustande vor dem Befahren vollständig entlüftm zu können, ist darauf zu achtens daß die Mündungen der DurchlüftungS- und EntlüftungSeinrichtungen innerhalb dieser Räumen möglichst weit voneinander mtfernt angeordnet werden. Besondere Peilrohre für Ölbunker sind im allgemeinen nicht einzubauen, da hierfür besondere Einrichtungm zum Messen deS Sb' Verbrauchs und OlstandSanzeiger — siehe M12 — eingebaut werden. Für dm Fall, daß diese Einrichtungen versagen, soll mit Peilband durch die Durchlüstungshähne gepeilt werbe«. Wmn aus ÖrtlichkeitSgründen Durchlüstungshähne nicht so angeorbnet werdm können, baß ein zuverlässiges Peilen auch ohne Führung des Peilbandes möglich ist, find anschließend an die Durchlüstungshähne zur Führung deS PeilbandeS noch besondere Rohre vorzusehen. In den Durchlüstungs- und Peilrohren für Heizölbunker sind, um einer Vertrustung der Rohre vor-i zubeugen, zwei Langlöcher von etwa 20 x 10 nun in der Höhe der höchsten zulässigm Füllhöhe vorzusehen. Die Endverschlüsse der Rohre sind so hoch wie möglich über dem Olspiegel der für die Ölbunker vorgeschriebenen Füllung — vgl. die Zeichnung »Verteilung von Öl und) Wasser« — anzuordnen, damit ein Überkommen von Öl in die Schiffsräume bei schlingern«? dem Schiff vermieden wird. Für die Wahl der Endverschlußart der DurchlüstungSrohre gilt, die Musterzeichnung (Entwurf), für Werkstoff beachte das unter »Werkstoffe« Gesagte.

Der Durchlüftungshahn für die Kondensatzellen ist auf baS obere Ende des Peilrohre^ aufzusetzen. Die gleiche Einrichtung ist auch für die Zellen für ölhaltiges Bilgewaffer zu treffrn-j Wo Durchlüstungshähne dem DeckSverkchr hinderlich sind, sind sie zum Ein schrauben die Deckel einzurichten, die Löcher in den Decks sind durch Kopfschrauben, in den Panzerbaksz durch besonders kräftige Kopfschrauben zu dichten.

Wo besondere Luftwege von ausreichendem Querschnitt vorhanden sind, können Peilrohre zugleich alS Lenzrohrr ausgebildet werden (für Peillenzrohre beachte auch d). Solche Peillenzrohre, ; welche für den Anschluß der tragbaren hydraulischen Pumpen oder der tragbaren Handlenz- pumpe einzurichten sind, sollen, wo erforderlich, vorgesehen werden, z. B. für Zellen, die keine besondere Lenz, oder Entwäfferungseinrichtung erhalten oder bei denen ein restloses Lenzen oder Entwässern nicht möglich ist. Die Peillenzrohre der Llsammeltanks sind am oberen Ende zum Anschlagen einer Handlenzpumpe — siehe MI - einzurichten, damit das am Boden der Zellen sich ansammelnde Wasser mittels dieser Pumpe von Zeit zu Zeit entfernt werden kann.

Peillenzrohre sollen so tief wie möglich in die Zelle hineinreichen.

Im allgemeinen sind Peil- und Luftröhre sowie Durchlüftungsrohre für mittschiffs gelegene Olbunker bis über das den betreffenden Raum abschließende Deck, wenn erforderlich, bis zu 1 m über dasselbe, im Bereiche der Maschinen« und Kesselräume bis etwa 0,5 m übn die Flurplatten zu führen. Die Endverschlüsse der Rohre müssen in allen Fällen jedoch so hoch liegen, daß beim öffnen derselben, beim Überholen des Schiffes ein Austreten der Flüssig.

keiten in die Schiffsräume durch die Endverschlüsse vermiedm wird.

Die Rohre sollm mindestens folgende Nennweiten erhaltm:                                                                                                                              nw

Peillenzrohre .........................................................................................        80

» für Boote und kleine Sonderschiffe .................................................................  40

Flutluftrohre für Trimmzellen und Zellen zum Geradelegen des Schiffes .. 60—70 Durchlüftungsrohre (Peilrohre für ölbunttr)..........................................    50

Peilrohre, die gleichzeitig zur Temperaturmeffung dienen........................ 50

Peilrohre......................................................................................................   32

Luftröhre ........................................................................................   ........... 32

Luftröhre für Räume und Zellen, für die Peillenzrohre vorgesehen werden .... 20

Der Durchmesser der Peilrohre für ölsammeltanks soll sich nach der Weite deS Sauge« rohres der an diese Rohre anzuschließenden Maschinen baulichen Handpumpe richten — beachte

MI —. Der Durchmesser der Peilrohre für die Kondensatzeüen ist so groß zu wählen, daß ein Gefäß oder Heber zur Entnahme von Kondensatproben eingeführt werden kann. Die Wand dicke von in öl gelegmen Rohren kann für den Rohrteil herabgesetzt werden, soweit ein Durch« rosten der Rohre infolge der konservierenden Wirkung des OlS nicht zu befürchten ist.

Peilrohre, Luftröhre und Peilluftrohre sollen als obere Entwerschlüffe Hähne, Pell« lenzrohre und Durchlüftungsrvhre Hähne mit Kupplungen für 90-nun^Saugeschläuche der tragbaren hydraulischen Lenzpumpen (siehe n) bzw. für LO-mro^Schläuche der tragbaren Lüfter — siehe MII33 und beachte 8154 — erhalten- für die Peilrohre der ölsammeltanks soll sich die Kupplung nach dem Saugestutzen der angeschloffenen Pumpe — beachte MI5a — richten. Als Endverschlüsse für Peilrohre können auch Deckverschraubungen gewählt werden, wenn Hähne hinderlich sind.

Alle Endverschlüsse sollm stets zugänglich sein, in stets zugänglichm Räumm liegen und erkennm laffm, ob sie geöffnet oder geschloffen sind. Für alle Hähne muß ein einheitliche- Schlüsselmodell paffm. Für die Endverschlüsse sind die Musterzeichnungm bzw. die Ausfüh« rungm auf dm letzten Neubauten der Kriegsmarine maßgebend.

Flut-Luftröhre

Alle Räume, welche geflutet werdm, sollen Luftröhre erhalten, um das Austreten der Raumluft beim Flutm ficherzustellen. Diese Rohre heißen Jlut«Luftrohre.

Jeder Flutraum erhält ein besonderes Flut-Luftrohr, das nicht mit einem anderen ver« einigt werdm darf.

Bei denjenigen Räumen, welche zur Änderung der Schwimmlage des Schiffes geflutet werden (Trimmzellen, WallgangSzellm usw.), sind die Flutrohre vom höchsten Punkte des Flutraumes bis in einm geeignetm darüber oder danebenliegenden Raum zu führm (soweit, nicht durch die B. B. V. — 8 — besondere Bestimmungen getroffen sind) und dort mit einem. Verschluß zu versehen. DieFlutluftrohre sind möglichst so anzuordnm, daß ihre Endverschlüsse in der Nähe der zugehörigm Fluteinrichtungen — siehe f und g— bedient werden können. Rohre und Verschlüsse sind, wenn möglich, so anzuordnen, daß sie gleichzeitig auch zum Peilen deS Raumes dienm können (Peilluftrohre). Diese Rohre erhaltm etwa 60 bis 70 mm I. Durch« ] Messer.

Bei denjenigen Räumen, welche gegen Feuer- oder Detonationsgefahr geflutet werden (Munitionskammern, Torpeboladungen und -Zündungen, Spirituslasten, Räume für feuer- gefährliche Farben usw.), sind Luftröhre vom höchsten Punkte des Flutraumes aus mit möglichst wenig Schott- und Deckdurchbrechungen bis auf das freie Deck zu führen, wo sie in einem genügend langen Schwanenhals endigen sollen. Um das Hineinwerfen von Gegenständen zu verhindern, ist der Schwanenhals durch ein Drahtnetz von 10 mm Maschenweite abzuschließen. Die Luftröhre dürfen keine Verschlüsse erhalten und müssen durch ihre Lage gegen Eindringen von Wasser von obenher geschützt sein. Der l. Durchmesser der Rohre ist entsprechend der nachstehenden Zusammenstellung zu wählen:

glut-Lustrohr

Lust- geschwindig- feit

m/s

Luftdruck

Luftmenge i in

15 Minuten | — Größe des glutrauims 1 bis

mm

Querschnitt

cm*

Geschwin- digkeitshöhe

mm/WS

Widerstandshöhe

Gesamt- druckhöhe

mm/WS

1 Reibungen

10 m Rohr­länge

mm/WS

für 4—90° Rohr- krümmer

mm/WS

30

7.06

14,3

13,0

94,0

13,0

120,0

9,1

35

9.62

15,2

14,7

91,0

14,7

120,4

13,15 j

40

12,56

15,8

16,1

88,0

16,1

120,2

17,9

45

15,90

16,6

17,6

85,0

17,6

120,2

23,8

50

19,63

17,3

19,1

81,0

19,1

119,2

30,6 i

55

23,75

18,2

21,1

78,0

21,1

120,2

38,9

60

28,27

18,6

22,0

76,0

22,0

120,0

47,5

65

33,18

19,2

23,5

73,0

23,5

120,0

57,5 j

70

38,48

19,6

24,5                     1

71,0

24,5

120,0

68,0

80

50,26

20,5

26,8                     |

66,0 j

26,8

119,6

93,0 1

 

Größere Durchmesser sind nicht zulässig.

Falls das Flutluftrohr für feuergefährliche Farben und Petroleumkanister gleichzeitig für die Lüftung des Raumes dient, ist sein Durchmesser nach der Luftmenge, jedoch nicht großes als 80 nun, zu wählen. An den äußeren bzw. oberen Enden der Luftröhre sind Bezeichnung« schilder (siehe 8II22) mit der Angabe des zugehörigen Raumes anzubringen.

Etwaige Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen regelt die B. B. V. — S —. j

Alle auf Wetterdccks endenden und dem Seeschlag ausgesetzten Luftröhre, besonders die« Flutluftrohre für MunK, sollen im Schwanenhals einen Verschluß nach Ausführung derJ Marinewerftzeichnung »Schwimmerverschluß für Flutluftrohre 80 NW« erhalten.

Leichte Gasklappen in den Flutluftrohren für Munitionskammern gegen Gasverseuchun« sind im Anhalt an die Ausführung der Marinewerft für die im Gefecht besetzten MunitionS-I kommern vorzusehen. Die gasdichten Verschlüsse sind in den Mim K so hoch wie möglich anzn« ordnen, damit sie die Munitionsstauung nicht behindern. Die Gasklappen sind gegen Farbe*« anstrich durch Schutzkörbe zu sichern.

Die mit Gasabschluß in den Flutluftrohren versehenen Munitionskammern, die keine« Zugang von oben her haben oder bei denen ein Öffnen der Verschlüsse in den Luftkanälen/J Munitionsschächten u. dgl. bei gefluteter Kammer nicht möglich ist, sollen eine zur Einhaltung« der vorgeschriebenen Lenzdauer entsprechend große Öffnung bzw. 2 oder mehrere solch« Öffnungen von etwa 40 mm l. -0' so hoch wie möglich in den ümschottungen erhalten, um das« Nachströmen von Luft beim Entwässern der Munitionskammern zu ermöglichen. Dieß Öffnungen sind mit einer bronzenen Kopfschraube, die anzuketten ist, zu dichten,' ße ist besseren Auffinden gut kenntlich zu machen. An den Entwässerungseinrichtungen ist daran» hinzuweisen, daß gleichzeitig mit dem Öffnen deS Entwässerungsorgans auch die DichtungS-U schraube zu entfernen und nach dem Entwässern der Kammer wieder wasserdicht einzuschraubeiW ist. Ein entsprechender Hinweis ist auch in das Pumpenbuch aufzunehmen.

k Trtnkwafferlettuxk

Zur Übernahme deS Trinkwasser- in die Trinkwasserzellen und zur Förderung de- Trink. 1 Wassers aus den Zellen nach den Verbrauchs- und Entnahmestellen (beachte auch 8128 und D MII28 zu 7) sind die erforderlichen Sauge- und Druckleitungen vorzusehen, an welche die V Trinkwasserpumpe (siehe MII7) anzuschließen ist. Für Schlachtschiffe und Kreuzer sind zwei V Trinkwasserpumpen (je eine im Vor- und Hinterschiff) vorzusehen. Bei der Bemessung bn V Rohrleitungen ist für Saugeleitungen eine Wassergeschwindigkeit von 1,2 bis 1,5 m, für Druck- 1 leitungen eine solche von 1,5 bis 1,8 m/s zugrunde zu legen.

Die Waschwasserzellen sollen durch die Waschwasserpumpen, die Trinkwasserzellen durch I die Trinkwasserpumpen gelmzt werden können. Beachte MII28 zu 6 und 7. Zum llberschleusen | des Wassers aus den Warmwasser- und Trinkwasserzellen, in welche das Wasser von den I Frischwassererzeugern geleitet wird, in die angrenzenden Zellen gleichen Inhalts sind Dnl bindungsschieber in den Zellenwänden vorzusehen, um das Uberpumpen zu sparen. Diese 4 Schieber sind stets geschlossen zu fahren und sind nur während des Gebrauchs zu öffnm. Ein | entsprechender Vermerk ist in das Pumpenbuch aufzunehmen (beachte auch 8II9 k und 1).

Die für die Übernahme und Abgabe von Trinkwasser dienenden festen Rohrleitungen I sollen auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen großen Schiffen mit Lhn-I licher Besatzungsstärke eine N W von 80, auf Booten und kleinen Sonderschiffen eim solche 1 von 40 erhalten.

Leistung, Anzahl und Ausstellung der Pumpen sowie Durchmesser der Rohrleitungen nach B. B. V. — 8—. Pumpen- und Motoren-Kennlinienblätter sind dem O. K.M. zmi Kenntnisnahme vorzulegen.

Für die Trinkwasserversorgung ist eine Druckbehälteranlage einzubauen.

Die Größd der Druckbehältcr ist so zu bemessen, daß außerhalb der Hauptverbrauchszeitent für den Durchschnittsverbrauch die Trinkwasserpumpen höchstens 15mal in der Stunde durch den automatischen Druckfchalter in Tätigkeit gesetzt werden. Der Anfangsdruck der für die Druck-j behälter erforderlichen Druckspanne ist so zu wählen, daß auch in den höchsten Zapfstellen jeder- zeit ein für die Entnahme von Wasser ausreichender Druck vorhanden ist. Der Anfangsdruck! muß daher je nach Erfordernis durch den automatischen Druckschalter verstellbar sein. Dagegen soll der Cnddruck der Druckspanne auf keinen Fall 5,5 kg/cm* überschreiten. Da nach diesers Anlage an den niedrig und unmittelbar in der Nähe der Drucktanks befindlichen Zapfstellen ein verhältnismäßig hoher Druck vorhanden ist, sind, um Wasserschläge in der Leitung zu vermeiden, Wasserschlagfreie Zapfdentile oder -Hähne einzubauen. Die Leitungen sind für einen Betriebs-^ druck von 5,5 kg/cm* zu bemessen.

Für die Aufstellung und Größe der Druckbehälter ist die 8.8. V. — 8 — maßgebend.

An den Druckbehältrrn sind folgende Anschlüsse vorzusehen: Wasserzulauf (versetzt über den Ablauf), Wasserablauf, Umwälzleitungen (Lufterneuerung), Sicherheitsventil, Manometer, Wasserstand, Anschluß für den Druckfchalter und Entleerung. Außerdem soll jeder Behälter ein Mannloch erhalten.

Zwischen Pumpe und Druckbehälter ist in jeder Druckleitung ein 8. ^.-Ventil und ein Luftburchreißventil einzuschalten/ letzteres kann bei Verwendung von Sihi-Pumpen oder ähn­lichen selbstansaugenben Pumpen (siehe 8. 8. V. — MII — und vgl. 8.8. V. — SII 9 k —) fortfallen, wenn hierbei ein Auffüllen des Luftkissens bis zur unteren Druckgrenze ohne weiteres erreicht werden kann.

Die Druckbehälter find aus Flußstahl herzustellen und zu verschweißen, innen mit eine» Schutzanstrich in der Art des Waschwafferzellenanstrichs, außen mit einem Rohrschutzanstrich zu versehen.

Bei der Anordnung von zwei Pumpen sollen diese unabhängig unter Einschaltung je eines Druckbehälters durch ein Steigerohr in die für Vor- und Hinterschiff getrennt anzuordnende Entnahmeleitung drücken.

Auf den Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist für den Reservefall unterhalb des Panzerdecks eine für gewöhnlich leer zu fahrende Derbindungsleitung beider Anlagen, welche sowohl für Trinkwasser als auch für Waschwasser verwendet werden kann, vorzusehen.

Für die Druckbehälteranlage ist eine Betriebsvorschrift in das Pumpenbuch aufzunehmen, j ebenso ist an jedem Behälter eine solche Vorschrift anzubringen.

An den einzelnen Trinkwafferentnahmestellen, wo Trinkwaffer dauernd im ungtkochten ' Zustand verbraucht wird, sind einwandfrei arbeitende, wassergeschmackverbessernde und Wasser. 1 reinigende Aktivkohle-Filter vorzusehen. Im allgemeinen sind Aktiv-Kohlefilter zu verwenden,4 und zwar auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen großen Schiffen mit ähnlich großer Besatzungsstärke:

Je 1 Filter in den Anrichten für Kommandant, Offiziere, Oberfeldwebel, Unters offiziere und Mannschaften, in jeder Küche, Bäckerei und bei jedem Selterwasser-Apparat. I

Je 1 Filter in jedem größeren Unteroffizierraum und Mannschaftsraum/ ihre Devz teilung auf die einzelnen Räume ist so zu treffen, daß die Entnahmemenge aus ben i einzelnen Filtern möglichst gleich groß ist.

1                 Filter im Krankenraum oder in der nächsten Nähe desselben.

Auf den übrigen Kriegsschiffen ist, soweit zutreffend, sinngemäß zu verfahren.

Allgemein kommen für die Lieferung von Aktiv-Kohlefiltern solche mit einer stündlichen ; Leistung von 50, 100, 200 und 3001 in Frage.

Die Filtergrößen sollen sich nach der Anzahl der jeweiligen Verbraucher richten. Für jeden Verbraucher ist mit etwa 11/h filtrierten Trinkwaffers zu rechnen.

In den vorzulegenden Wasserversorgungsplänen find die Filtergrößen, die Anzahl bet | jeweiligen Verbraucher und die Lieferfirma anzugeben.

Im übrigen beachte die Bestimmung über Werkstoffe in dieser Gruppe.

Für Kochzwecke, wie in den Küchen, Anrichten, Kantine, Bäckerei und wo sonst erforderlich, ist stets unfiltriertes Trinkwaffer unmittelbar aus der Trinkwasserleitung zu entnehmen. Um für diese Zw^ke eine schnellere Entnahme unfiltrierten Trinkwaffers unabhängig von den Filterleitungen zu ermöglichen, sind Abzweigleitungen zweckentsprechend anzuordnen. Durch die Einzel-Iilteranordnung fallen die bisherigen großen Trinkwasserfilter (Schiffsfilter) fort.

Im Oberschiff sind außer einigen Zapfstellen zur Entnahme von Trinkwaffer zum Trinke« etwa folgende Verbrauchs- und Entnahmestellen für Trinkwaffer vorzusehen: Für Küchen^ Bäckereien, Anrichten, für die zum Kühlen des Trinkwaffers eingerichteten Kühlschränke, die Zapfstellen für Erfrischungsgetränke, Kaffeekochkeffel für Mannschaften und den Selterwasser-- apparat für den Derbcmdstoff-Sterilisator im Operationsraum sowie für die Wascheinrichtung für das Sanitätspersonal im Operationsraum und in den Gefechtsverbandplätzen — beachte A.B.B.II Nr.6 81 —.

Auf den Schiffen, wo zum Auffüllen der großen Trinkwasserbchälter in den Gefecht- verbandplätzen besondere Trinkwasserleitungen unter Panzerschutz vorgesehen werden, wo also im Gesechtsfalle die Behälter jederzeit Nachgefüllt werden können, kann zwecks Platzgewina in Abänderung der A. B. B. II 6 81 der Gesamt-Trinkwasservorrat von Fall zu Fall ver­ringert werden.

Um im GeftchtSfalle eine Entnahmemöglichkeit von Trinkwaffer für die einzelnen Gesicht stationen sicherzustellen, ist auf großen Schiffen eine Trinkwasser-Entnahmestelle mit Sichel heitsschloß unter Vorschaltung eines größeren Aktiv-Kohlefilters unterhalb des Panzert»«« an der Druckleitung der Trinkwafferpumpe vorzusehen. Bei solchen Schiffen, wo im Vor- und Hinterschiff eine Trinkwasserleitung unter Panzerdeck vorgesehen wird, soll an zugänglicher Stelle je eine solche Zapfstelle für den vorgenannten Zweck an diesen Leitungen vorgesehen, werden. Die Entnahmestelle in dem unter Panzerdeck liegenden Gesechtsverbandplatze wird hierdurch nicht berührt.

Die Trinkwafferbehälter in ben Kühlschränken find so groß vorzusehen, baß sie für die Nachtentnahme von Trinkwaffer ausreichen,' die Entnahmestellen müssen dauernd zugänglich fein.)

Bei den mit Eiskühlung versehenen Trinkwafferentnahmestellen ist zu beachten, baß die Temperatur des entnommenen Trinkwaffers 17° 0 nicht unterschreitet. Hierauf ist dun­em Schild besonders hinzuweisen.

Die Trinkwasserleitung ist gut zu isolieren, siehe o.

Um im Bedarfsfälle nicht größere Teile der Trinkwasserleitung im Oberschiff absperre« zu müffen, sind mehrere Zapfstellen zweckentsprechend zu einer Gruppe zusammenzufaffen und mit einem durch Aufsteckschlüssel zu bedienenden Abspcrrorgan zu versehen. AuS gleiche«

Gründen — besonders auf großen Schiffen — sind noch Trennschieber in ausreichender Anzahl 1 einzubauen. Für Küchen und für die Wascheinrichtung für Sanitätspersonal im Operation«. 1 räum sind jedoch die Entnahmestellen so anzuschließen, daß jederzeit eine Trinkwaffermtnahme 1 möglich ist. An diesen Zweigstellen ist auch je ein Hahn zur Entnahme von Trinkwaffer für 3 die Besatzung vorzusehen.

Auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen Schiffen mit ähnlich großer ] Besatzungsstärke sind zur genaueren Feststellung der Wafferverbräuche in einer absperrbaren | Umgehungsleitung für jedes Steigerohr der Druckbehälter, eine Wafferuhr einzubauen. Außer 1 den vor und hinter der Wasseruhr vorzusehenden Absperrorganen ist im Steigerohr zwischen den 1 Anschlußstellen jeder Umgehungsleitung ein Absperrorgan einzuschalten, um dadurch wahdveise V die gesamte Wassermenge, unmittelbar oder durch die Wasseruhr, in die Derbrauchsleitung 1 drücken zu können. Die Ablesevorrichtung der Wasseruhr ist den jeweiligen Wasserverbräuchen 1 anzupassen und so einzurichten, daß mindestens halbstündlich der für 24 Stunden zu erwartende | Wasserverbrauch einwandfrei abgelesen werden kann. Aus Booten und kleinen Sonderschiffen | sind die Wasseruhren mit Umgehungsleitung und Absperrorganen dem ersten Boot jeder Bau- z werft lose an Bord zu geben/ sie müssen für alle späteren Boote Passen, so daß der Ein- und | Ausbau vom Bordpersonal ohne Schwierigkeiten vorgenommen werden kann.

Für die Übernahme und Abgabe von Trinkwaffer sind auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen 1 und Kreuzern im Bor- und Hinterschiffe an jeder Bordseite Stutzen entsprechend der N.W. j der festen Rohrleitungen im Anhalt an das Skizzenbuch 21 Blatt 20*, 20* und 203 anzuordnen. 1 Bei Anordnung von Deckverschraubungen für die Übernahme muß wegen der Überwurf- V schraube der Anschlußkrümmer der Abstand zwischen den Berschraubungen genügend groß sein, z z. B. bei 65 nun Schlauchanschlüffen erfahrungsgemäß mindestens 270 nun, bei 90 mm 1 Schlauchanschlüffen mindestens 320 nun betragen. Die Schlauchkupplungen sollen unter Der- I Wendung von Berjüngungsftutzen oder Hosenstutzen auch zur Übernahme von Wasser aus der 1 Landwasserleitung dienen. Bei der Anordnung der Übernahmestellen für Trinkwaffer ist zu 1 beachten, daß ein zuverlässiges Ansaugen der Pumpe bei Übernahme von Wasser aus Prähmen | nicht in Frage gestellt wird, da die Schiffspumpen erfahrungsgemäß schon bei etwa 6,5 m j Saughöhe das Wasser aus den Prähmen nicht mehr mit Sicherheit ansaugen.

Die llbernahmekrümmer und Hosenstutzen für Decksverschraubungen sind bis auf weiteres 3 nicht mehr, wie im Skizzenbuch 21, Blatt 20* und 203 angegeben, aus Kupfer verzinnt, sondern j aus verzinktem Flußstaht herzustellen.

Als Ersatz für die Trinkwafferpumpen sollen die Waschwafferpumpen dienen. In daS j Pumpenbuch ist daher folgende Vorschrift über die Benutzung der Reserveleitung aufzunchmen: 1 »Die Reserveverbindung zwischen den Trink« und den Waschwafferpumpen ist j unter Verschluß zu haltm und nur im Notfalle zu gebrauchen. Wird die Einschal- l tung der Reserveverbindung notwendig, so sind entweder die Waschwafferpumpen j und die Reserveleitung vor Beginn der Trinkwasserförderung oder die Trinkwaffer- | pumpen und die Reserveleitung nach Beendigung der Waschwasserförderung filnf 1 Minuten mit Trinkwaffer zu spülen. Das Spülwasser ist nach einer Waschwaffer- 1 zelle abzuleiten. Jede zur Wasserentnahme bestimmte Stelle soll verschlossen werden j können, damit der Wasserverbrauch geregelt werden kann.«

Auf Schiffen mit 2 Druckbehälteranlagen ist als weiterer Vermerk in das Pumpenbuch | aufzunchmen:

-Die Derbindungsleitung für die Druckbehälteranlage ist vor der Trinkwaffer-1 förderung 5 Minuten mit Trinkwaffer zu spülen/ dieses Wasser ist nach einer Wasch- z wasserzelle abzuleiten.«

Um sicherzustellen, daß die Trinkwasserschläuche nicht durch eine andere Art Frischwaffer 4 (Waschwaffer oder Speisewasser) verunreinigt werden, sind sie auffällig zu kennzeichnen.

Elektrische Warmwafferbereitungsapparate in Küchen, Anrichten, Gefechtsverbandplätze»/ 1 Operationsraum usw. — siehe M n 21.

Trinkwassererzeuger siehe MII26.

Eine schematische Darstellung der Trink- und Waschwafferdruckbehälteranlage ist mit den j Wafferversorgungsplänen zur Genehmigung vorzulegen.

I Waschwafferleitung

Für die Übernahme des Waschwassers in die Waschwasserzellen und Förderung des Wasch. 1 wafserg aus den Zellen nach den Verbrauchs- und Entnahmestellen — beachte 8128 und 1 Nil28 zu 6 — für die Druckwasserbehälteranlage, Wasseruhr mit Umgehungsleitung,» Leistung und Anzahl der Pumpen, Durchmesser der Rohrleitungen, Waffergeschwindigkeiten in | Rohrleitungen, festen llbernahmeleitungen, Anordnung von zwei Waschwasserpumpen, Pumpen-» und Motoren-Kennlinien sowie für das Zusammenfassen von Gruppen, um im Bedarfsfälle D nicht größere Teile der Waschwasserleitung abzusperren, gilt das unter k Gesagte sinngemäß.» Trimm-ellen können auch als Reserve-Waschwasserzellen eingerichtet werden/ dies wird durch | die 8. 8.V. —8—bestimmt.

Für Bade- und Waschwassereinrichtungen in Räumen für sanitäre Zwecke beachtet A. B. B. H Nr. 6 B1.

An Stelle der bisher für die Warmwaschwasserversorgung verwendeten Gegenstrom-V apparate bzw. Untversalmischventile sowie der elektrisch beheizten Warmwafferapparate ist eim | Warmwaschwafferzentralanlage einzubauen. Hierfür sind von der Kaltwaffer-DerbrauchS- J leitung ein bzw. zwei AbKveige (wenn zwei örtlich voneinander getrennt liegende Anwärmer» vorhanden sind) nach den Waschwafferwärmern — siehe MII20 und 28 zu 20 — vorzusehen. « Diese Anordnung gilt sinngemäß auch für die Steigerohre von den Anwärmern nach der; Warmwaschwasser-Derbrauchsleitung.

Um an den Entnahmestellen eine möglichst gleichmäßige Erwärmung des Wassers zu l erzielen, ist das im Anwärmer erwärmte Wasser über die Entnahme- und Rücklaufleilung! mittels einer Umwälzpumpe — siehe M1I20 — zur Wärmequelle zurückzuführen, um fol durch fortwährende Zirkulation eine gleichmäßige Erwärmung des Waschwassers an kn^ Entnahmestellen ficherzustrllen. Zur Erleichterung der Zirkulation, auch ohne Mitwirkung dn! Umwälzpumpen, sind LuMcke im Rohrnetz zu vermeiden/ wo dieses nicht durchführbar, ists für eine ausreichende automatische Entlüftung zu sorgen.

Leistung der Anwärmer gemäß 8. 8. V. — 8 —.

Um die Lebensdauer des Termostates — siehe Ick II20 — durch plötzliche Temperatur- - schwankungen bei Entnahme großer Waffermengen nicht ungünstig zu beeinflussen, ist in dem Steigerohr des Anwärmers — siehe Ick II20 — ein Ausgleichbehälter — beachte die B. B. V.j — S — einzuschalten.

Eine maßstäbliche, farbig ausgeführte Zeichnung über die Aufstellung der Anwärmer! nebst Umwälzpumpen mit sämtlichen an diese angeschlossenen Rohrleitungen ist mit den Wafferversorgungsplänen zur Genehmigung vorzulegen.

In den Fällen, wo Entnahmestellen besonders lange Vor- und Rücklaufleitungen erfordernd können Gegenstromapparate bzw. Mischventile beibehaltm werden.

 

 

Etwa folgende Warmwaschwasseranschlüffe sind neben den Kaltwaschwasseranschlüffen vor­zusehen: für Badewannen, Brausen in Einzelbädern, für Waschbeckm in den Bädern, Kam-ß mern für Admiral, Kommandant und Flottenchef — sofern nicht im Bad ein Warmwafser-z anschluß vorhanden —, für Waschtischplatten, Brausen und Fußbadewannen in den Wasch-» räumen der Unteroffiziere, Mannschaften und Fähnriche — beachte 8II 20 —, für die Hand-i Waschbecken in den Vorräumcn der Aborte für Offiziere und Oberfeldwebel, in der Barbier-j stube- im Pflichtschutzbehandlungsraum und in der Apotheke, für die Wäscherei, für einige^ Entnahmestellen zur Schiffsreinigung sowie für die Abwaschbecken in den Anrichten, Küchen,; Bäckereien und für dir Abwaschbecken für Backsgeschirr, sofern hierfür die Wannwafler-i anlagen nicht allzu umfangreich ausfallen oder Geschirrspülmaschinen — beachte SIII6 — j nicht vorgesehen werden bzw, für die großen Backsgeschirre nicht beschafft werden können. Ä diesen Fällen sind die Abwaschbecken für Backsgeschirr mit ihren Einrichtungen (Dampfmischs Ventile, bei Schiffen mit Warmwaschwaffer-Versorgung Mischbatterien mit Zapfstellen ju^ Entnahme von warmem Wasser) in der bisherigen Ausführung (Mustrrzeichnung) b«Mu': behalten. Auch für den Fall, daß Geschirrspülmaschinen zum Einbau gelangen, sind für bmi Reservefall einige Abwaschbecken vorzusehen. Bei Warmwafferanfchluß an die Abwaschbeckens find Mischventile nicht erforderlich, es genügen in der Zufiußleitung für kalt und wann/


 

Drosselrückschlag-Ventile. Im übrigen find die Marinewerft-Zeichnung Nr. 154HI SK2 — Abwascheinrichtung für Backtzgeschirr — und Zeichnung Gruppe 9 Nr. 117 und 122 Schematische Darstellung der Bade-, Klosett- und Abwascheinrichtungen — zu beachten.

Ebenso sollen die Geschirrspülmaschinen Anschluß an die Warmwafferleitung erhalten. In jedem Falle ist vor Ausführungen solches Einrichtungen und wegen der Geschirrspülmaschinen! anzufragen.

Die für fließendes Wasser einzurichtende» frei stehenden Einzelwaschbecken — siehe SIII4 — in den Offizier- und Oberfeldwebelkammern sowie in den Kammern für Köche und! Kellner, die Waschbecken in den Aborten für Unteroffiziere und Mannschaften und in der Dur^ kelkammer sind nur an die Kaltwaschwafferleitung anzuschließen. Ebenso sind Kaltwaschwassn- anschlüsse für Spülbecken in der Kantine, der Apotheke, der Schuhmacherwerkstatt und zu« Auffüllen der Kreiselkompaßanlagen — siehe MII — vorzusehen.

Don den in Waschräumen vorzusehenden Brausen sind */, der Brausen an dir Wasch. Wasserleitung für kaltes und warmes Waschwasser anzuschließen. Beachte auch m.

Über den Wannen der Bäder sind an Stelle der festen Waschwasserbrausen Handbrausen vorzusehen. Hierbei ist für jede Handbrause ein Metallschlauch von ausreichender Länge und eine Lagerung so anzuordnen, baß die Handbrause auch als Kopsbrause zu benutzen ist.

Zur Wasserentnahme für die Schiffsreinigung sollen an geeigneten Stellen (Dorräume und Gänge) im Schiff Zapfhähne (13 NW) zur Entnahme von kaltem und warmem Wasch-' waffer vorgesehen werden. Die Zapfventile dieser Entnahmestellen sind mittels Aufsteckschlüssels bedienbar einzurichten. Außer diesen Entnahmestellen sind zur Entnahme von kaltem unds warmem Waschwasser für die Einzelwaschschüsseln — beachte SII20 und B. B. V. — S an gegebener Stelle Zapfhähne (Selbstschlußstandventile) anzuordnen. In den Unteroffizirr-s und Mannschastsbädern sowie im Fähnrichswaschraum ist eine Zapfstelle (16 NW) für Kalt-: Wasser- und Warmwasserentnahme für Zeugwäsche, Farbewaschen usw. sowie zum Hand« waschen vorzusehen. Für den gleichen Zweck ist eine Zapfstelle (16 NW) für die Entnahm von- heißem Waschwasser in der Wäschereianlage einzubayen. Alle Zapfstellen sind so anzuordnen^ daß das Waschwasser in untergestellte Baljen, Wasserkasten oder in die untergehaltenen Einzels Waschschüsseln laufen kann. Die Zapfhähne für Kaltwasser sollen Lederdichtung, für Warm-- Wasser eine Spezialdichtung (beachte 8119 -Werkstoffe«) erhalten und sind gegen unbefugte: Wasserentnahme mit Verschluß zu versehen.

Auf dem Oberdeck sind für Reinigungszwecke an geeigneten Stellen mehrere mit Damsm beheizte Warmwaschwasserkästen im Einvernehmen mit der Baubelehrung aufzustellen.

Vor jedem Ventilzapfhahn (gewöhnliche Standventile) der Waschbecken in den Kammer« Bädern und Vorräumen der Aborte sowie in der gemeinsamen Zuleitung jeder Waschbecken gruppe in den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern ist ein Regulierventil zur Regulierung der Auslaufgeschwindigkeit vorzusehen. Außerdem ist durch Schließen bes RegulierventilS dk^ Möglichkeit gegeben, unabhängig vom Hauptstrang der Waschwasscrleitung Reparaturen an den' Dentilzapfhähnen oder Standventilen vorzunehmen. Für die von dem Hauptstrang der Kaltq und Warmwaschwasserleitung abzweigenben Einzelleitungen sind mit Aufsteckschlüssel bedienbar» Absperrungen vorzusehen. In den Hauptsträngcn dieser Leitungen sind zur »veiteren Unter-z teilung Trennschieber zweckmäßig einzubauen.

Zum llberschleusen des abgekühlten WaschwafferS aus den Warmwafferzellen in die an-- grenzenden Waschwafferzellen — beachte S128 — sind Schleusenschieber vorzusehen, die Übrige» Waschwafferzellen sollen, um Gestänge zu sparen, keine Schleusenschieber erhalten.

Die llbernahmestellen und der Anschluß an die Werftwafferleitung sind in gleicher Weistl wie die für Trinkwaffer anzuordnen.

Luftröhre siehe i.

Gegenstromapparate und Univrrsalmischventile flehe Ick H 20.

Verbindungsschieber in den Waschwafferzellen sind hier zu verwiegen.

Frischwaffererzeuger siehe MII26.

m Leewasserleitung

Seewasserspül- leitung, See- wasserkühlleitun

Für die Förderung von Seewasser nach den Verbrauchs' und Entnahmestellen — Bade« 1 wannen, Brausen, Klosettspüler (Aqua), Zapfhähne —, zum Spülen der Aborteinrichtungen D sowie zum Durchspülen der Fallrohre für die festen Waschbecken in den Kammern und der 1 Einzelwaschschüffeln und wo sonst erforderlich, ist eine Seewasserspülleitung im Oberschiff mit | den erforderlichen Zweigleitungen und den notwendigen Absperrventilen vorzusehen. Durch« 1 spüleinrichtungen für Speigatt- und Abortbordwandstutzen, für die gemeinsamen Fallrohre der 1 Abortanlagen und der Waschtischplatten in den großen Waschräumen, für die Fallrohre der | Küchen« und Schmutzwasserausgüsse find im allgemeinen mittels Feuerlöschschlauch an die Z Feuerlöschleitungen — siehe SII9 h — anzuschließen, während die Spüleinrichtungen der 1 Fallrohre für Küchen- und Schmutzwafferausgüsse durch feste Rohrleitungen von 32 NW an 1 die Seewasserspülleitung anzuschließen sind. In Ausnahmefällen — besonders bei den kleinen 4 Schiffsneubauten — wo keine Seewasserspülleitung vorhanden ist, sind vorstehende Einrichtun- V gen an die Feuerlöschleitung anzuschließen.

Für eine unmittelbare Verbindung der Seewaffer-Spülleitung mit der Landwafferleitung z sind Ventile mit Schlauchanschlüffen Bb und Stb an paffenden Stellen vorzusehen.

Über DerbindungSleitungen zwischen Seewafferspülleitung und Feuerlöschleitung beachte 1 das unter h Gesagte.

Auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist außer der Seewasserspülleitung I noch eine 2. Leitung als Seewasser-Kühlleitung für die nicht mit eigener Kühlung versehenen« Apparate unterhalb des Panzerdecks anzuordnen. Diese Leitung soll außerdem auch, soweit sie j ausreicht, als Reserve für die mit eigener Kühlung ausgerüsteten Apparate usw. dienen. Beachte I MII28.

Die Abzweigrohre der für den Normalbetrieb an die Seewafferkühlleitung— aus Booten! und kleinen Sonderschiffen von der Feuerlöschleitung — angeschloffenen Kreiselkompaßanlagen, 1 der Luftkühler der Ruderanlagen, Umformer u. dgl. sind bei MII28 zu verwiegen. In den! artilleristischen Räumen find die Absperrorgane der Abzweigleitungen möglichst unmittelbar! am Schott anzuordnen.

Don den Druckventilkästen (P. X.-Ventile) der Seewasserpumpen sind die Pumpendruck-W röhre sowohl an die Seewasserspülleitung als auch an die Seewafferkühlleitung unmittelbar 1 anzuschließen, desgl. auch an die Feuerlöschleitung b. Durch diese Maßnahme soll im Bedarfs«« falle (Überholung oder Ausfall einer Pumpe) eine unmittelbare Förderung von Seewaffer in! die entsprechenden Leitungen ermöglicht werden.

Sämtliche Bedienungsstellen an den Seewasserpumpen sind möglichst zentral und in der j Nähe der jeweiligen Pumpe anzuordnen, um von einer Stelle aus sofort den jeweiligen För- j derungsbereich der Pumpe zu erkennen.

Für die Speisung der Seewaffer-Spülleitung und Unterdruckhaltung der Feuerlöschleitung 1 kann für gewöhnlich zur besseren Wasserverteilung eine möglichst in der Schiffsmitte liegendes Seewasserpumpe herangezogen werden. Alles Nähere wird durch B. B. V. — 8 — bestimmt.!

Die Seewaffer-Spülleitung und Seewasser-Kühlleitung sind durch je ein durch das 4 Panzerdeck geführtes Steigerohr (Verbinbungsrohr) im Vor- und Hinterschiff miteinander! zu verbindm. Diese Anordnung ist so zu treffen, daß beide Leitungen für den gewöhnlichen j Betrieb unabhängig voneinander in Betrieb gehalten werden können, um unnötige Druck-1 schwankungen in den Leitungen zu vermeiden. Falls die Pumpendruckleitungen nach der See-| wafferspülleitung in der Nähe der vorgenannten Steigerohre zu liegen kommen, können zur » Ersparnis von Panzerdecksburchbrechungen die beiden Seewasserleitungen auch unter dem » Panzerdeck absperrbar verbunden werden.

Zum Speisen der Leitungen sind elektrisch angetriebene Seewasserpumpen — siehe j MII5 — vorzusehen und zweckentsprechend aufzustellen.

Die in die Seewaffer-Spülleitung unmittelbar drückende Seewasserpumpe (oder -pumpen)! soll (sollen) — für den ersten Wasserbedarf zum Feuerlöschen — die Feuerlöschleitung ständig | unter Druck halten.

Um außerhalb der Hauptverbrauchszeiten — besonders während der Nachtzeit — ein 1 dauerndes Arbeiten der zur Speisung der Seewaffer-Spülleitung und Feuerlöschleitung in 1

Betrieb zu haltenden Seewasserpumpe zu vermeidm, kann zwischen Druckstutzen und Druck. ] Ventilkasten einer Seewafferpumpe eine UmgchungSleitung unter Einschaltung eine« Druck«, behälters (beachte k) vorgesehen werden.

Alles Nähere sowie die Anzahl, Ausstellung, Anschlüsse, Leistung der Seewasserpumpen - usw. werden durch die B. B. V. — S — bestimmt.

Eine Nbersichtszeichnung, aus der die Anschlüsse aller von der Seewasser-KühlleitungL zu speisenden Apparate usw. zu ersehen sind, mit Angabe deS jeweiligen Kühlwafferbedarfs, ist zur Genehmigung vorzulegen.

Um bei teilweiser Zerstörung der Seewasser-Kühlleitung nicht gleichzeitig mit dem AuS-; fall der angeschlossenen Pumpen rechnen zu müssen, ist je ein Absperrschieber vor und hinter! den Pumpenbruckrohren in die Seewasser-Kühlleitung einzuschalten.

Wenn erforderlich, kann die Leitung noch weiter durch Schieber unterteilt werden.

Ebenso ist die Seewasser-Spülleitung im Oberschiff durch Absperrschieber zweckmäßig zu unterteilen/ hiervon ist je ein Schieber vor und hinter dem Anschluß der angeschlossenen j Pumpen vorzusehen.

Alle diese Schieber sind für gewöhnlich offen zu fahren.

In den Küchen, in der Bäckerei, Wäscherei, in den Waschräumen für Unteroffiziere und Mannschaften, im Waschraum für Fähnriche, Pflichtschutzbehandlungsraum, in den Gängen- im Bereiche der Wohnkammern, Dorräumen der Aborte und wo sonst erforderlich, find zum^ Ausspritzen der Räume Ventile mit Schlauchkupplung zum Anschlagen eines GummischlaucheS von etwa 25 mm — für Boote und kleine Sonderschiffe 16 nun — lichter Weite einzubauen« In Wannenbädern und Einzelbrausebädern genügt hierfür ein Anschluß für einen Schlauch vons 13 nun, beachte Skizzenbuch Nr. 21 Blatt 23. Zum Abspülen der Gefäße ist eine Zapfstelle von 13 nun l. ^ bei den Ausgüssen für Küchenabfälle und Schmutzwasser (8II7 e) vorzusehen.

Die Seewasser-Spülleitung für größere Abortanlagen ist so in Gruppen einzuteilen, daß^ diese mit denen der Fallrohrleitungen übereinstimmen, damit bei Instandsetzungsarbeiten an der Leitung nicht die ganze Anlage abgestellt werden muß und ausfällt. Als Spüleinrichtun^ für die Einheitsklosettkörper sind mit Rücksicht auf die Lagerhaltung einheitlich Aqua-Spülttl einzubauen.

Don den in den Waschräumen vorzusehenden Brausen sind etwa */• der Brausen an die Seewasser-Spülleitung (nur für kaltes Wasser) anzuschließen. Anwärmecinrichtungen für- Seewaffer sind durchweg nicht vorzusehen. In den Einzel-Brausebädern und Wannenbäder» ist außer der Brause für Waschwasser (für kaltes und warmes Wasser) noch eine besonders Brause für Seewaffer (nur für Kaltwasser) vorzusehen. In den Wannenbädern ist außerdem noch die Einrichtung zu treffen, baß die Wanne auch mit Seewasser (nur für Kaltwasser« gefüllt werden kann, beachte Skizzenblatt Nr. 21,23. Seewasseranschluß für Spülbeckm für Uringläser beachte 8II21. Im Einvernehmen mit der Baubelehrung ist an geeigneter Stell» auf dem freien Deck (Oberdeck) eine losnehmbare Seewasser-Ringbrause im Anhalt an diez Ausführung auf den Zerstörer-Neubauten (D. W. K.) vorzusehen.

Über den Wannen der Bäder sind für Seewaffer feste Brausen, wie bisher üblich, ein- zubauen.

Für die Einrichtung der Aborte sind die Musterzeichnungen maßgebend.

Für Einrichtungen im Lazarettabort ist die A. B. B. II Nr. 6 81 zu beachten.

Luftröhre siehe i.

Für die Verwendung von Seewasserpumpen zum Durchspülen der Wellenrohre und für die Anordnung der Saugebodenventile für diese Pumpe (beachte g und siehe MII28 zu 5) ist dits 8.8. V. — 8 — zu beachten.

n Handpumpen Feste Pumpen

Tragbare Pumpen

Gemäß 8.8. V. —8—.

Zum Lenzen von Wassermengen aus Räumen ohne feste Lenz- oder EntwässerungSmöglich»! kett, wo mit längerer Lenzzeit zu rechnen ist, sind tragbare, hydraulisch angetriebene Pump«! mit je einer Förderleistung von etwa 1,5 m’/min — siehe MII8 und beachte k und i —!

 

 

153 "S,w

und außerdem zum Lenzen von kleineren Wassermengen tragbare Handlenzpumpen — MII8 — vorzusehen. Das Nähere wird durch die L. B. V. — 8 — bestimmt. Bei den tragbaren, hydraulisch angetriebenen Lenzpumpen ist zu beachten, daß die Einheitskupplung für den Be- triebsschlauch mit denjenigen an der Feuerlöschleitung übereinstimmt.

0 Verkleidungen

für Rohre und Ge­stänge

Zur Vermeidung von Niederschlägen sind die Kaltwasierrohre (z. B. die Feuerlösch-, Trink- und Waschwasserleitung und die Seewasserleitungen) in Räumen mit starken Wärme­quellen und dort, wo sie durch Kammern, Messen oder deren Dorräume oder über Backstische, Kleiderspinde und Hängematten geführt werdest, zu bekleiden. Wo eine Erwärmung deS durch die Rohrleitungen fließenden Wassers unerwünscht ist, sind die Rohrleitungen ausreichend zu isolieren.

Die Trinkwasserleitung ist gegen Wärme besonders gut zu isolieren. Dies gilt auch für die im Kühlraum liegenden Einrichtungen für Wasser.

Sämtliche Rohre und Halteschienen der Rohrleitungen für die Zentralgasfeuerlöschanlagen sind in den Betriebsräumen und dort, wo größere Brände entstehen können, z. B. in der Nähe von Flugzeugen, mit Asbest zu bekleiden.

Die Warmwaschwasserleitung ist ebenfalls gut zu isolieren. Anwärmer flehe MII20.

Rohrleitungen, die für die Horchanlage störende Geräusche weiterleiten können, find aus­reichend zu isolieren.

Im Oberschiff sind nur feuersichere Materialien — Asbesttuch oder -schnür ober Kiesel- gur — zu verwenden. Die Isolierungen sind an den Halterungsstellen mit dünnem, verzinktem Blech zu bekleiden, das bis auf die zur Bezeichnung dienenden Farbenringe — siehe 8IV — ohne Anstrich bleiben soll.

Dort, wo die Rohrleitungen, Ventile oder Schieber Beschädigungen ausgesetzt sind, sollen entsprechend starke Blechverkleidungen angebracht werden.

Für Verkleidungen der Gestänge beachte »Gestänge usw.«.

Für Verkleidungen der Rohre, Kanäle usw. im Lazarett beachte auch 8III6.

8II Gruppe 10 Steuereinrichtungen

Anzahl und Lage der Haupt- und Reservesteuerstellen, Anordnung der Steuereinrichtung I sowie Art des Antriebs für das Ruder — Schraubenspindel oder Quadrant — für die ein-1 zelnen Schiffsgattungen sind aus den besonderen Bauunterlagen zu ersehen.

Der größte Ruderwinkel soll betragen:

für Schiffe.................................... 40°; Durchführung der Berechnung für 40° 4- 2° Nachlauf, 1

» Boote und kleine

Sonderschiffe..................................... 35°;                  -                  »           »............................................................. - 35° 4- 2°         -

An den Steuerapparaten ist ein besonderes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen: I

»Bei A. K.-Rückwärtsfahrt darf mit Rücksicht aus die vorhandene Rudermafchinenleistung z nur bis .... Grad Ruder gelegt werben.«

Der Grenzwinkel wird erst nach Abschluß der betreffenden Probefahrten auf dem Schild ß angegeben.

A. Antrieb des Ruders mittels Schraubenspindel

Das Rudergeschirr soll aus einer waagerecht liegenden Schraubenspindel (Rechts- und ß Linksgewinde) bestehen, die durch zwei mit Führungsmuffcn versehene Muttern und zwei Lenk- 1 stangen das Ruderjoch bewegt, das seinerseits wieder den Ruderschaft mit Ruder betätigt. Die i Vorrichtung ist selbstsperrenb einzurichten.

Für den Antrieb der Schraubenspindel sind Motoren und eine Handstruervorrichtung 1 vorzusehen.

Ruberlagezeiger sind am Rudergeschirr anzubringen.


 

154 smo

Berechnung

Die rechnerische Beanspruchung der Teile, deren Abmessungen nicht besonders vorge- schrieben sind, soll

bei Rückwärtsfahrt für 8t 6 25 X M = 1 500 kg/cm*,

> St C 35 K M = 2 000

» Dorwärtsfahrt » St C 25 K M = 1200

- 8t6 35 KM =1500

»

*

»

im allgemeinen nicht überschreitm. Bis auf das Ruderjoch, daS auS 8t. 42 - II X.H zu fertigen ist, ist für alle zu schmiedenden Einzelteile 8t. C. 35 • 61 K.M. zu wählen. Alle Teile sind nach den Technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine für »Schmiedematerial« mit größter Sorgfalt herzustellen. Für den Abstand vom Panzerdeck und dessen Versteifungen beachte Vorbemerkung 15.

Ausreichende und zuverlässige Schmierung für alle gleitenden Teile sowie ausreichende Sicherung für alle Schrauben, einschließlich Befestigungsschrauben an den Fundamenten, find vorzusehen.

Ruderjoch

Das aus 8t 6 25 X M zu schmiedende Ruberjoch ist aus zwei Teilen zusammenzusetzen.

auf den Kopf des Ruderschaftes aufzukeilen und durch vier Keile aus 8t C35KM gegen Verdrehen zu sichern. Die beiden Jochteile sind durch vier geschmiedete Schraubbolzen (8t 6 35 X N) zu verbinden. Die Enden der Jocharme sollen gabelförmig und mit Bohrungen für die Zapfen der Lenkstangen versehen sein. Über Stichmaße beachte 818.

Lenkstangen

Die zu schmiedenden Lenkstangen sollen bei Dorwärtsfahrt eine mindestens 8fache Sicher­

heit gegen Knicken brfitzen. Sie sollen an beiden Enden mit Bronze ausgebuchste Augen erhalten und durch hohle Zapfen mit dem Ruderjoch und den Führungsmuffen verbunden werden. Die Zapfen sind gegen Herausgleiten zu sichern. Die Lenkstangen find an ihrem Hinteren Ende im Bereich des kleinsten Querschnitts zylindrisch auszuführen, und zwar in einer Länge von etwa 400 bis 500 mm, um das unbehinderte Aufsetzen von Kohledehnungsmeffern mit einer Meßlänge von 200 mm zu ermöglichen.

Schraubenspindel, Führungsmuffen, Führungsstangen

Die zu schmiedende Schraubenspindel soll am vorderen Ende zweigängiges Trapez-Rechts­gewinde, am Hinteren Ende zweigängiges Trapez-Linksgewinde erhalten und ist an drei Stellen in ihrer Längsachse verschiebbar zu lagern. Der Steigungswinkel des Gewindes soll nicht mehr

als 4° und der spezifische Druck in den Muttern nicht mehr als 55kg/cm* bei Vorwärts-1 fahrt betragen. Durch die Drehung der Schraubenspindel werden je zwei in einem Stück ge-1 schmiedete Führungsmuffen in Bewegung gesetzt, in welchen in waagerechten Gabeln, wie beim 1 Ruderjoch, je ein gegen Herausspringen gesicherter hohler Zapfen gehalten wird. An diese greift» 1 die Lenkstangen an. Der auf der Schraubenspindel sitzende Teil jeder Muffe soll ein bronzenes z Futter erhalten, das mit scharfgängigem Gewinde einzuschrauben und gegen Losbrehen zu | sichern ist. In das Futter ist das Muttergewinde der Schraubenspindel einzuschneiben. Die - Hülsen der Führungsmuffen, welche auf den geschmiedeten und ausgebohrten Führungsstangen j gleiten, sollen Bronzefutter erhalten.

Die Führungsstangen sind an den Enden mit Gewinde zu versehen und durch gesicherte Schraubenmuttern in den Enblagern zu befestigen.

Die zu schmiedenden Endlager, die Beftstigung der Führungsstangen und das ebenfalls j zu schwiedende mitttere Lager müssen so stark sein, daß sie den Druck der gegen die Lager j

lauftnden Muffenmuttern unter der Voraussetzung mit Sicherheit aufnehmen können, daß bei

stilliegenbem Schiff unter Berücksichtigung der Bremse die volle Kraft der Rudermotoren auf die Spindel wirkt. Beim Einbau ist darauf zu achten, baß sich die Muttern der FüH- rungsmuffen in den Endstellungen gegen beide Endlager und in der Mittelstellung gegen das mittlere Lager gleichzeittg anlegen.

Die Laufbuchsen und Muttern der Führungsmuffen sowie alle Lager sollen Schmiergefäße für ununterbrochene Qlzuführung erhalten.

Tropfbecken find in genügender Zahl und Größe anzubringen.


Ruderbremse

B. Antrieb des Ruders mittels Quadranten

Berechnung

Handsteuer-

Vorrichtung

Ruderball­einrichtung

Zeigervorrichtungen mit Gradeinteilung zum Ablesen der Ruderwinkel sind außer am Rudergeschirr an den Antriebsmaschinen, an den Umkupplungsstellen und an der Handsteuer-W stelle anzubringen. Die zu schmiedende Kupplung zwischen Schraubenspindel und AntriebswelleL muß die erforderliche Verschiebung der Schraubenspindel in der Längsrichtung gestatten.

Eine Bremseinrichtung ist vorzusehen, um ein Festklemmen der Schraubenspindel in den l Muttern bei einem zu großen Nachlauf der Rudermotoren zu verhindern. Sie ist so stark zu 1 bemessen, daß das Drehmoment unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Massenwirkung 1 (Beschleunigungskräfte) aus dem Wege der Schraubenspindel von 2° Ruderwinkel aufgezehrtj wird.

Die Zeichnungen und Berechnungen sind zur Genehmigung vorzulegen.

Das Rudergeschirr soll aus einem Quadranten aus Stahlguß und einer Hauptruderpinne l aus 8t0 35 KM bestehen. Beide sind mit Zugstangen und Uerdinger Pufferfedern mit*] einander zu verbinden. Das Schneckengetriebe der Maschine muß selbstsperrend sein, so daß! eine Bremsvorrichtung bzw. eine Feststellvorrichtung des Ruders nicht erforderlich ist. Ruder-ß lagezeiger sind am Ruderquadranten vorzusehen/ ferner ist ein mechanischer Ruderzeiger an der! Schottwand des Ruderraumes anzuordnen, der vom Ruderschaft aus mechanisch betätigt wird^

Eine vollständige Pufferfeder ist als Ersatz mitzulieftrn.

Ausreichende und zuverlässige Schmierung für alle gleitenden Teile und ausreichende« Sicherung aller Schrauben einschließlich der Unterbauschrauben sind vorzusehen.

Bremseinrichtung sinngemäß wie A.

Die Teile des Rudergeschirrs bis zur selbstsperrenden Schnecke sind so stark zu bemessen^ daß sie das größte Drehmoment, das bei Vorwärts- oder Rückwärtsfahrt des Schiffes auf­treten kann, noch aufzunehmen vermögen. Für die Beanspruchung des Materials gelten die! unter A angegebenen Werte. Siehe auch MII Gruppe 9.

Die Zeichnungen und Berechnungen sind zur Genehmigung vorzulegen.

Um das Ruder bei Ausfall der Maschinen mittels Handkrast legen zu können, soll ein« besondere Handsteuervorrichtung nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen eingebaut werden. Die Kupplung zwischen dem Motoren- und Handantrieb soll eine Mittelstellung und) Federanpressung erhalten, damit beim Umschatten der Kupplung die Klauen des verschiebbaren? Teils beim Drehen der Welle selbsttätig einspringen können.

Auf Schiffen soll hiermit das Ruder bei etwa 10 Knoten, auf Booten und Sonberschiffe» bei etwa 15 Knoten Schiffsgeschwindigkeit bis zu mindestens 15° aus der Mittschiffsebem gelegt werden können. Der Festigkeitsberechnung ist das von den Bedienungsmannschaften an? den Handrädern ausübbare größte Drehmoment zugrunde zu legen, wodurch keine bleibend« Formänderung im Werkstoff der Handsteuervorrichtung eintreten darf.

Gemäß 8.8. V. — 8 —.

Ruder stehe 818.

Träger der Steuereinrichtungen siehe 8112.

Unmagnetisches Material siehe 8160.

Rudermaschinenanlage, Anlaßstellen siehe Nil9.

 

SII Gruppe 11 Ankereinrichtungen

Beachte auch 81 45.

A Vorschiff a Bugankerfptll

Elektrisch cmgetriebene Bugankerspille sind den besonderen Dauunterlagen entsprechen^ so aufzustellen, daß sie das Bestreichungsseld der vorderen Geschütze möglichst nicht beschränk» und ein Durchschwenken der Geschützrohre mit Senkung zulaffen. Beachte auch 8148.

Die Spilte sollen auch zum Verholen dienen. Ihre aus 8t 0 25 K M zu schmiedend«» Spindeln sind im oberen Halslager so zu bemessen, daß sie bei einer BiegungsbeanspruchunL durch eine Kraft gleich der 1,5sachen Bruchbelastung der Kette keine bleibende FormänderuM erleiden. Auch die übrigen Spillteile dürfen bei der Bruchbelastung der Kette oder der stärkst«» an Bord befindlichen Stahltrvffe noch nicht bis zur vorgeschriebenen Mindestgrenze beansprucht werben.

Die Reeptrommeln find mit bronzenen Kälbern zu versehen und so hoch zu machen, daß die stärkste Hanftrosse mindestens viermal herumgenommen werden kann. Die mit ein«» Spakenkranz versehenen Köpfe sollen als obere Druckteller für die Lamellenbremsen dienen, so daß nach dem Lösen derselben die Reeptrommeln unabhängig von der Kettenscheibe von Hand, und mit der Maschine betrieben werden können.

Die Lamellenbremsen sind so einzurichten, baß zwei Mann — bei Booten und Sonders schiffen ein Mann — ohne Benutzung von Spaken die Bremsen bis zu einem Dritkl der Bruchbelastung der Kette anziehen können. Die Lamellenbleche sind stufenförmig zu lagern. ;

Die Öffnungen im obersten Deck für die Durchführung der Spillspindeln sind durch unten­liegende Stopfbuchsen abzudichten.

Die Spindeln sind bis zu dem in den besonderen Bauunterlagen angegebenen Deck durch- zuführen und gegen Anheben durch den Schnecken- oder Pallendruck zu sichern.

Spillmotor und Schneckenvorgelege sind nach Maßgabe der Einrichtungszeichnungen an-j zuordnen. Das Schneckenrad ist mit der Spindel durch eine Klauenkupplung zu verbinden.

Etwaige Blechverkleidungen an den Ankerspillköpfen sollen durch den Gasdruck der eigenen Geschütze nicht losgerissen werden können.

Das Deck muß an den Spillen je nach der Größe der Schiffe 30 bis 50 nun unbehindert durchfedern können.

Die Handräder sind leicht losnehmbar anzubringen.

Hinter den Spillen sind Schutzbleche für die Bedienungsmannschaften vorzusehen.

Handantrieb

Für den Handantrieb sind außer dem Spakenkranz am Spillkopf nach Maßgabe der beson­deren Bauunterlagen an den Spillspindeln losnehmbare Spakenkränze anzubringen. Spaten- kränze und Spaken sollen nur für ein Spill vorgesehen werden und müssen nach Bedarf für jedes der beiden Spille zu verwenden sein. Die Pallkränze sind für auf und nieder schwingende Pollen einzurichten. Diese sind sichtbar und leicht zugänglich anzuordnen und mit Aufstütz' Vorrichtung zu versehen.

b BugverholfpiN

Gemäß B. L. V. — 8 —.

e Bugankerkran

Nicht vorhanden.


ä Sonstiges

Schlippstoppcr

Kettenschlippstopper nach Musterzeichnung sind hinter den Dugklüsen anzubringen. Sie sollen zum kurzfristigen Halten der Ankerketten (z. B. beim Vermooren) sowie zum Schleppen dienen und sind mit ihrer Befestigung an Deck so stark zu bemessen, baß sie beim Bruch der Ankerkette keine bleibende Formänderung erleiden.

Auf Schiffen mit Haupt- und Reserveanker auf einer Schiffsseite ist ein gemeinsamer

Schlippstopper mit Kette anzuordnen.


Kettenkneifer

 

An jeder Decksklüse find Kettenkneifer in Form von Hebeln — bei Booten und Sonder- schiffen als Schieber ^ unter Deck vorzusehen.

Als Zurrvorrichtung für die Anker sind an jeder Bugklüse und bei Schiffm mit einem

Zurrvorrichtungen                               _

" für die Anker usw. Reserveanker auch an der Reserveklüse eine Kette mit Spannschraube und Schlipphaken sowie

zwei Augbolzen vorzusehm. , Abhalterollen, Augbolzen, Führungsrollen usw. sind, wo erforderlich, anzubringen.

In ben K°ttmkastm smb Augen str bi° Schlipphaken der Ketten, Augen ,nr Beftstigm^ einer Iakobileitei imb sonstige Beschläge nach dem Brauche m der Marim so -nzubimge^ daß sie durch Schlagen der Kette nicht beschädigt werden.

 

Gemäß B. L. V. — 8 —.

Elektrisch angetriebene, niedrige Heckverholspiüe sind nach Maßgabe der besonderen Bau«: unterlagen aufzustellen. Sie sollen zum Hieven des Heckankers und zum Verholen dienen. Spills Motor und Schneckenvorgelege sind nach Maßgabe der Zeichnungen anzuordnen.

Die Abmessungen der Spillteile sind nach der Vorschrift für die Bugankerspille (Aa) zu ermitteln. Wegen der Lagerung der Spindeln im obersten Deck und der Sicherung gegm Anheben ist die gleiche Vorschrift zu beachten.

Die Einrichtungen zum Verholen sind so zu treffen, daß die Trosse nach hinten und nach jeder Bordseite genommen werden kann.

Für den Handbetrieb find abnehmbare Spakenkränze anzubringen. Spakenkränze und Spaken sollen nur für ein Spill vorgesehen werden und müssen bei der Anordnung von zwei Spillen nach Bedarf für jedes der beiden Spille zu verwenden sein.

Für die Anordnung der Pallen für Handbetrieb gilt das unteren, Gesagte sinngemäß.

Für Heckspille, die nur Handantrieb erhalten, soll die vorstehende Vorschrift sinn« gemäß gelten.

Nicht vorhanden.

 

Abhalterollen, Ketten- und ein Trossenkneifer sind an paffenden Stellen zu befestigen^ Zurrvorrichtungen für Heckanker wie unter Ad.

Für Kettenkasten beachte 8127.

Klüsen siehe 8145.

Trossenrollen siehe 8II22.

Spillmaschinen siehe MII10 und II.

Die Zeichnungen und Berechnungen der Ankereinrichtungen sind zur Genehmigung vor» zulegen.

8II Gruppe 12 Einrichtungen für Beiboote

Zum Aus« und Einsetzen der Beiboote (mit Ausnahme der Rettungsboote) find Krane oder Lademasten mit Bäumen nach Maßgabe der besondern Bauunterlagen aufzustellen. Nutzlaß und größte Ausladung find der B. B. V. — 8 — zu entnehmen.

Die Krane sowie Lademasten und Bäume sollen auch zum Aus« und Einsetzen der Bord«( flugzeuge und Borbscheiben sowie zur Munitions- und Proviantübernahme verwendet werdend können.


Die Bootsaussetzvorrichtungen sind im Anhalt an die A. B. B. Nr. 54 auszuführen. 1 Beachte auch 8146. Lebenswichtige Teile der Krane und Lademassen sind, soweit möglich, ] unter Deck und hinter Splitterschutz anzuordnen.

Die im Bereiche der Krane und der Lademasten liegenden Bauteile sind erforderlichenfalls 1 zu verstärken. Beachte Vorbemerkung 7 o 5 und 13 sowie Allgemeines zu 8113—18 »Der- l stärkungen«.

Die Zeichnungen und Berechnungen der Bootsaussetzeinrichtungen mit Abstützung sind | zur Genehmigung vorzulegen.

■ und b Bootskrane

Beim Nichtgebrauch sind die Krane im allgemeinen niederzulegen. Die Zurrvorrichtungen | sind so stark zu bemessen, daß sie auch außergewöhnlichem Seegang standhalten.

Die Krane sind so einzurichten, baß sie beim Aussetzen des elektrischen Stromes mit Hand I geschwenkt werden können und das im Hang befindliche Boot von Hand gesiert werben kann. I Außerdem sind für jeden Kran von dem maschinellen Antrieb unabhängige Einrichtungen vor- 1 zusehen, die das Zuwafferbringen und das Einsetzen aller Boote mit Handkraft gestatten (beachte I auch A. B. B. Nr. 54).

An allen Leitscheiben sind Sicherungsbügel anzubringen, die das Abgleiten der Seile ver« ? hindern. Die Führungen sind so zu bemessen, daß bei einem Krängungswinkel des Schiffes von 1 10° das Schamfilen des Drahtseiles noch sicher vermieden wird.

Maschineller Antrieb zum Heißen, Schwenken und Wippen siehe NI112.

e Lademasten mit Ladebäumen

Die Lademasten sind freitragend ohne Verwendung von Stagen anzuordnen^ Für Berechnung sind 10° — für Boote und kleine Sonderschiffe 15° — Schiffsneigung an- zunehmen.

Die Ladebäume sind zum Niederlegen einzurichten. Die erforderlichen Lager hierfür find vorzuschen.

d Davits

Für die zum Schwenken der Ladebäume notwendigen Geeren und Taljen find die erforder­lichen Augplatten und Klampen an geeigneter Stelle vorzusehen.

Für die Rettungskutter find im allgemeinen Drehdavits, Klappdrehbavits oder Barkunen aufzustellen. Sie find aus Blechen zu schweißen. Rostbildungen im Innern sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

Für die Berechnung der Davits sind 10° — für Boote und kleine Sonderschiffe 15° — Schiffsneigung anzunehmen.

Die Spur- und Halslager sind als Schmiedestücke mit Bronzebuchsett anzufertigen.

Die vorschriftsmäßigen Augbolzen, Klampen usw. für die Läufer, Scheiben, Standerketten, Stellringe, Taljen usw. sind anzubringen.

Die Davits sollen auch zur MunitioNSübernahme benutzt werden können.

8 H Gruppe 13 Takelagezubehör

Augbolzen und sonstige Teile deS Takelagezubehörs

Die Zubehörteile zur Befestigung und für den Gebrauch der Takelage, wie Augbolzen/1 Augplatten, Schäkel- und Spannschrauben für das stehende Gut, Augen, Spuren, Bügel und | Überfälle für Backspieren, Flaggenstöcke, Göschstock und Ladebaum, Fußblöcke, Klampen usw., | find, wo erforderlich, nach dem Brauche in der Marine anzubringen.

Schamfil-Platten oder -Rollen aus Bronze ober Mesfing sind an den Leitklampen, Echeib- I galten in der Bordwand, den Luksüllen und wo sonst erforderlich vorzusehen.

Für die Takelage beachte 8147.


S n Gruppe 14 Artillerieeinrichtungen

a Munitionsaufzüge

Für die Betriebssicherheit aller Munitionsfördereinrichtungen sind die mit 8 WII4791 vom 9. Juni 1927 erlassenen Bestimmungen maßgebend

Beachte auch 8148.

für Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie

Die Munitionsaufzüge °) für die Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie ! befinden sich in den Drehschächten der Türme.

für mittlere Artillerie

in M. P. L.

In die Schächte (siehe 8148) sind Förderwerke für elektrischen und Handbetrieb ein-1 zubauen, wobei die Erfahrungen der letzten Ausführung zu berücksichtigen sind. Bor Beginn der ? Arbeiten ist wegen der Förderleistung anzufragen.

Geschosse und Kartuschen sollen bei senkrecht angeordneten Schächten stchmb gefördert; werden. Der Auswechselbarkeit wegen sind die Förderwerke für Schächte gleicher Länge in gleicher Bauart auszuführen. Sie sollen kräftig gebaut sein und bei bewegtem und bis 10° ' überliegendem Schiff anstandslos arbeiten. Bei den Förderwerken ist zwischen dm bewegten und festen Teilen genügend Spielraum zu lassen, damit sie bei geringm- Verbeulungen der Schächte durch Splitter nicht klemmen und feftsetzen. Aus dem gleichen Grunde sind die Führungsschienen der Ketten nur in Höhe der Decksdurchbrechungen mit dem Schacht zu verbinden. Der Abstand der Mitnehmer voneinander ist gleich dem Umfang des Teil-1 kreises der Kettenräder. Da die Ein- und Ausgabevorrichtungen des Förderwerkes auf die Ein-. stellung der Förderkette genau abgestimmt sind, müssen die Kettenräder so ausgeführt werden, daß auch nach Instandsetzungsarbeiten die Ketten nur in die für sie zutreffende Zahnstellung aufgelegt werden können. Aus gute Schmierung und möglichst geräuschloses Arbeiten ist größte Sorgfalt. zu verwenden. Die Kettengeschwindigkeit soll nicht mehr als 0,4 m/s betragen. Rückwärts- gang ist für den maschinellm Antrieb der Aufzüge nicht vorzusehen. Die Stichmaße der Mit­nehmer, Ladetische und die Entfernungen der Führungsschienen voneinander sind genau inne- zuhalten.

Der Handbetrieb mit Kurbeleinrichtung soll nur zum Herausschaffen der bei Strom- oder Motorausfall im Schacht etwa steckengebliebenen Munition dienen. Die Handkurbeln sind beson­ders kräftig auszuführen und mit Handschalen zu versehen, auf sorgfältig befestigten Unter­stützungen sicher zu lagern, auszubalancieren und gut bedienbar aufzustellcn. Bei Motorbetrieb darf der Handbetrieb nicht mitlaufen. Die Kupplung für den Handbetrieb ist leicht zugänglich, leicht beweglich und sichtbar anzuovdnen sowie gut zu beleuchten. Sie soll in höchstens 10 Sekun-) den umgekuppelt werden können.

An den Ausgabe- und Entnahmestellen der Förderwerke sind Ladetische vorzusehen, die das selbsttätige Beladen und Entladen der Förderwerke gestatten. Die Ladetische sind so anzuordnm, ; daß die Munition längsschiffs rollt. Die vorstehenden Kanten der Ladetische sind zu bördeln. Ladetische bzw. Entladetische sollen etwa 900 mm über Deck liegen. Die Entnahmetische sind mll einer Vorrichtung zu versehen, die den Motor selbsttätig auf Halt stellt, wenn die Munition! yicht vom Entnahmetisch abgenommen wird.

Ersatzteile sind nach besonderen Vereinbarungen vorzusehen.

Für die Besehlsübermittlung an den Aufzügen sind Sprachrohre und mechanische Zeiger­telegraphen bzw. elektrische Signalanlagen im Anhalt an die letzte an Bord erprobte Aus­führung einzubauen.

Stauvorrichtungen für die Einzelteile der Aufzüge sind in der Nähe der Aufzüge an- zuordnen.

Mowren (siehe MII15) und Handbetriebseinrichtungen sind nach den besonderen Bau­unterlagen aufzustellcn.


Die loSnehmbaren Teile der Handantriebe sind durch Anbringen von Bezeichnungsschildern | (siehe SII22) kenntlich zu machen.

Alle bisherigen Verbesserungen sind zu berücksichtigen, auf besonders sorgfältige Auf. 1 führung der Förderwerksteile ist zu achten.

Jeder Aufzug soll so rechtzeitig einer 5 Minuten ununterbrochen dauernden Vorprüfung j im Leerlauf und einer etwa 3 bis 5 Minuten ununterbrochen dauernden Vorprüfung I mit Exerziermunition auf einwandfreies Arbeiten sämtlicher Aufzugsteile und der Handbetriebe I unterworfen werben, daß etwaige Mängel noch vor Ablieferung des Schiffes behoben werden I können. DaS Ergebnis der Vorprüfung ist spätestens 14 Tage vor der Ablieferung deS Schisset i vorzulegen.

Für Verschlußkappen und Gasklappen beachte 8148.

für leichte Artillerie

Zum Fördern der Munition für die leichten Geschütze sind elektrisch betriebene Winden (siehe MII15) zu verwenden. Die erforderlichen Aufhängevorrichtungen, FußblöcK und Leit- rollen usw. sind anzubringen. Die Windm find gegen Pendeln zu sichern.

Vor Beginn der Arbeiten ist anzufragen, ob daS Fördersystem geändert werden soll.

AlS Behelfsmittel sind Taljen vorzusehen, die auch zur Übernahme der Munition benutzt werden sollen.

Für die Maschinenwaffen auf den Vormars« und Scheinwerferleuchtständm find der Ortlichkeit anzupaffende Fördereinrichtungen einzubaum.

Zur einwandfreien Befehlsübermittlung an den MunitionSaufzugschächten mit Windm« betrieb ober mit Hanbförderung sind mechanische Klingelanlagen ohne Rückmeldeeinrichtung vorzuschen. Weitmögliche Gewichtersparnis ist anzustreben. An der Entnahme« und Aufgabe­stelle ist an der Klingelanlage ein Schild mit der Aufschrift »Auf« und »Ab« anzubringen. Diese Schilder mit Betätigungshebel sind handlich und gut übersichtlich für den MunitionS- manner in der Munitionskammer und den Windenbedienungsmann an der Entnahmestelle an­zuordnen.

Schächte siehe 8148.

Deckel für MunitionSschächte siehe 8 H 8.

d Einrichtungen für Hllfsauftüge

Für den Fall, baß der maschinelle Antrieb der Förderwerke der mittleren Artillerie ausfällt, soll die Munition mittels Hilfsaufzüge gefördert werden. Zu diesem Zweck find nach Maßgabe der besonderen Bau-unterlagen senkrecht übereinanderliegende Öffnungen von entsprechendem -b einzuschneiben und nach Bedarf zu umschotten (siehe 81 48 b), so daß die Munition mittels Winden (siehe N n 15) aus den Munitionskammern bis nach dem betref« senden Geschützdeck gefördert werben kann. Zur Führung der Förderkörbe sind bei nicht fest umschotteten Aufzügen zwischen den einzelnen Decks Führungsschienen einzubaum. Die Öffnungen bzw. Schächte sollen zugleich als Notausgänge dienen.

Die Einrichtungen für die Hilfsaufzüge sind auch für die Übernahme, den Austausch und die Rückförberung der Munition (beachte 8II 14 s) zu benutzen.

Im übrigen sollen die vorstehend für die Aufzüge der leichten Munition angeführt« Bestimmungen sinngemäß auch hierfür gelten.

e Mx«ttl»nSfKrde. nmg in dr» Rammten für die Munition der schweren Artillerie

In den Geschoßkammern sind über den Stapeln elektrisch betriebene Hub- und Fahr­winden f (siehe MII15) vorzusehen. Die Laufschienen f (nach den besonderen Bauunterlagen)

sind am Deck zu befestigen und mit besonderen Laufflächen f aus Flacheisen zu versehen. Abstanb der Bahnmitten im Geschoßbeladeraum von der Turmquerachse und Abstand der Träger der Hub- und Fahrbahn von der Bahnmitte (nach den besonderen Bauuntrrlagen). Die Lausschienen für die Winden müssen genau geradlinig, parallel zueinander und zu den


Bahnträgern angebracht werben. Die genaue Einhaltung des Spurmaßes an allen Stellen I der Fahrbahn ist unbedingt erforderlich. Der Raum zwischen den Bahnträgern muß von i Laschen, Niet« und Schraubenköpfen sowie Schweißraupen in einer Höhe von mindestens j 180 mm frei bleiben.

In den Turmtragequerschotten sind nach Bedarf Schaugläser mit wasserdichten Blenden (siehe 8II6) vorzusehen.

An die Hub« und Fahrwinden sind Geschoßzangen f mit Wirbelschäkeln unmittelbar anzn« schäkeln. Unterlagen für die Geschoßzangen sind einzufordern.

Zum Transport der Geschosse aus den Geschoßkammern in die Turmbeladeräume soll eim - Rollenbahnanlage bzw. Förderbandanlage t dienen, die im Anhalt an die letzte an Bord ' erprobte Ausführung einzubauen ist. Die Öffnungen in den Schotten, durch welche die Geschosse hindurchgefördert werden, sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8II8) zu verschließen.

Zum Transport etwaiger unmittelbar auf Deck gelagerter Geschosse und zur Geschoß. Übernahme sind Laufwinden f vorzusehen. Sie sollen Kettenantrieb, Lastdruckbremse und eim Fahrbremse erhalten. Zum Anhängen der Geschoßzangen 1°, von denen für jede Laufwinde eine vorzusehen ist, sollen sie Lafthaken haben.

Das Nähere über den Weitertransport der Geschosse nach den Geschoßringwagen °) ist den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

Für die Pulverkammern sind Kartuschkrane °) mit Mulden nach dem in der Marine hier­für verwendeten Modell auszuführen. Für die Lauswagen der Krane sind je zwei Laufschienen's, für die unteren Stützrollen je zwei Führungsschienen f (nach den besonderen Bauunterlagen) anzubringen.

In den Schotten, durch welche die Kartuschen hindurchgefördert werden, sind leicht weg. nehmbare Mulden t vorzusehen. Die betreffenden Schottöffmmgm sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8118) zu schließen, welche an der Außenseite des Turmbeladeraumes liegm sollen. Die Mulden sind mit Sicherungen gegen das Herausrutschen der Kartuschen bei schlin. gerndem Schiffe zu versehen, alle Dorsprünge und Kanten sind gut abzurunden.

Alle zum Fördern der Munition in den Kammern erforderlichen Hilfseinrichtungen 7 (Augbolzen, Bedienungstritte, Handgriffe, Schutzvorrichtungen usw.) sind vorzusehen.

Alle Einrichtungen für den Transport der Munition in den Kammern müssen so gebaut werden, daß sie bei Maschinenbetrieb bei 8 °, bei Handbetrieb 4 0 dauernder Krängung betrie­ben werden können und daß beim Schlingern die Munition sicher gelagert und das personal nicht gefährdet ist.

Bei der Durchbildung der gesamten Kartuschförderung ist zu berücksichtigen, daß die Stoff- hülle der Dorkartuschen nicht beschädigt werden oder mit Teilen, die zur Konservierung ein- gefettet sind, in Berührung kommen darf.

Um ein glattes Fahren der Winden, Wagen und Krane sicherzustellen, sind die Laufschienen durch völlig glattgeschlagene Niete zu befestigen und sauber auszurichten. Ihre Laufflächen sollen blank gehalten werden. Im Bereiche der Fahrschienen der Laufwinden dürfen keine Niete, Schrauben usw. über die Unterkante des Decks hervorstehen.

Die Einzelteile der Fördereinrichtungen sind so zu bauen, daß sie sich durch Luken (800 x 800 mm bzw. 600 x 600 mm) und durch die Türen der Munitionskammern ein- und ausbringen lassen.

für die Munition der mittleren und leichten Artillerie

Für die Förderung der Munition aus den Granat« und Pulverkammern nach dem ] Beladeraum der mittleren Artillerie sind die erforderlichen Durchreichmulden im Anhalt an die letzte erprobte Ausführung einzubauen. Die Durchreichöffnungen in den Schotten sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8II8) zu verschließen.


Laufschiemn, Mulden usw. für die Förderung der mittleren und leichten Artillerie in den Kammern find, wo sonst noch erforderlich, vorzusehen..

4 9t*niti*nWrto mt in ben Decks

Nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen sind ünter den Decksbalken MunitionsbahneuE mit Drehscheiben oder Weichen und Laufwinden -f sowie Davits mit allem Zubehör einjubauen. Die Bahnen sind, soweit möglich, fest einzubauen. Die Schienen find eben auszuführrn- die Krümmungshalbmeffer dürft« nicht geringer als 500 mm sein. Wegnehmbare Teile find nach Möglichkeit zu vermeiden.

Für die Durchreichöffnungen in den Decks sind die erforderlichen Einrichtungen vorzusehen.

Die Entwürfe sind zur Genehmigung vorzulegen.

• Muuitinusüber« nähme und -austansch für die Munition der schweren Artillerie

Die schwere Munition soll über das freie Deck übergenommen und durch übereinander« liegende Öffnungen direkt in die Kammern gefiert werden. Ausleger, Davits usw. mit allem Zubehör für die Munitionsübernahme im Hafen und in See sowie für den Munitionsaustausch sind nach besonderen Angaben herzustellen und anzubringen. Bei der Bemeffung der Aus« leger usw. sind die von den Artillerie-Depots zur Übernahme bereitzustellenden Geräte, wie Übernahmezangen, Heißjoche für Kartuschbüchsen, Äbernahmegeräte für L-Kartuschbüchsen, Transportkosten für Geschoffe usw., zu berücksichtigen.

Für Munitionsaustausch beachte auch 8148.

für die Munition der mittleren und leichten Artillerie

Für die Übernahme der Munition sind senkrechte Förderwege vorzusehen. Hierzu sind iß erster Linie die Schächte, Hilfsaufzüge, Munitionsöffnungen und die vorhandenen Decks« öffnungen, wie Luken usw., heranzuziehen und nur, wenn erforderlich, besondere Decksöffnungeh einzuschneiden.

Handwinden, Handwippen 1', Davits, Taljen f, Augen, Bolzen, Klampen und sonstige geeignete Vorrichtungen sind nach Bedarf vorzusehen.

f Einrichtungen für Berettschaftsmuni» tion

der schweren und mittleren Artillerie (Drehtürme)

der mittleren Artillerie in M.P. L. und der leichten Artillerie

Die Einrichtungen °) für die Bereitschaftsgeschoffe der schwerm und mittleren ArtilleV befinden sich in den Drehtürmen.

Nach Maßgabe der 8.8. V. — 8 —.

Soweit die Spinde für die Bereitschastsmunition auf freien Decks der Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind, müssen hierfür behelfsmäßig einfache Schutzeinrichtungen vorgesehen werd« Wo sie in Räumen unter der Geschützplattform aufgestellt werden, sind diese Räume zu lüfte» (siehe 8154).

Die in Frage kommenden Bauzeichmmgen für die Spinde find von der Marinewerft an zufordern.

Eine Zeichnung über die Verteilung sämtlicher BereitschaftsmunitionSeinrichtungen, die gleichzeitig auch die Anordnung der Zubehörspinde für die Artillerie und der Spinde für Motor Punkter enthalten muß (beachte 8III8), ist zur Genehmigung vorzulegen.

g Dichtungen

für Drehtürme und Scharten"

An der Außenkante der Barbette ist nach Prinzipskizze AI Nr. 362 ein Winkelkranz an zubringen, zu dessen Befestigung an Stelle von Schrauben Preßbolzen zu verwenden sind. Zwi> ) schen Dichtungswinkel und Barbettpanzer ist Dichtungsmaterial zu verwenden, damit Uneben heiten im Panzer ausgeglichen werden können. Der Ring ist gut zu verstemmen, um Rest


streifen am Panzer zu vermeiden. Der mit diesem Winkelkranz zu verschraubende zweite Winkelring °) ist sauber auszurichten und mit den an den Drehtürmen zu befestigenden Teilen °) der Dichtungsvorrichtung so zusammenzupassen, daß das Eindringen von Seewaffer verhindert, das Drehen der Türme dabei nicht gestört wird. Über die Dichtung zwischen Barbette und Drehturm sind nähere Angaben einzuholen.

Die Spalten zwischen der Lafette und dem Schiffskörper sind in den Decks und an den Kränzen der Drehplattformen nach besonderer Angabe gegen Flammen- und Gasdurchtritt abzudichten. Die Scharten, Zielschlitze und Sehschlitze der Drehtürme erhalten losnehmbare Deckel o), die sachgemäß zu verstauen sind.

fürSchilbe

Die Scharten und Zielschlitze an den Schilden erhalten Dichtungen ^) nach dem Muster der Marine. Die Dichtungsrahmen und -decke! sind sachgemäß zu verstauen.

h Einrichtungen für Entfernungsmetz- gerate und Ziel- gerate

Entfernungsmeßgeräte o) sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen einzubauen. Sie sind schwingungsfrei zu lagern.

Soweit die Entfernungsmeßgeräte auf Plattformen aufgestellt werden, sind diese auf Federn und Stoßdämpfern zu lagern, wobei die Lagerung gemäß den Gewichten und Trägheits­momenten des Ein abzustimmen ist.

Etwa erforderliche Klappsitze und Fußbänke zur Bedienung der Apparate find mitzuliefern.

An allen Stellen, wo Entfernungsmeß- und Zielgeräte zum Einbau kommen, sind Rich­tungsachsen vorzusehen, und zwar eine parallel zu Mitte Schiff und eine querab gerichtete. Der Schnittpunkt beider Achsen muß mit der Drehachse des Gerätes zusammenfallen. Der günstigste Platz für das Anbringen der Achsen ist im Einvernehmen mit den für die Geräte in Betracht kommenden Dienststellen festzulegen. Die Richtungsachsen sollen gut sichtbar ein­geritzt werben und möglichst lang sein.

Das Meßfeld der Em°) und der Sehrohres ist möglichst von jeder Behinderung frei' zuhalten, wobei ein Schlingerwinkel von > 12° und ein Stampfwinkel von + 6° anzunehmen ist. Bei den Fla-Lm°) ist außerdem die Erhöhung der Zielrichtung bis zu 88° zu berück­sichtigen.

Meßleisten in den Mutterrichträumen, den Artillerie-Rechenstellen und in den Unter­bauten für die Fla-Leitstände siehe 8160.

Für den Ausblick aus den Räumen für die Mutterrichtanlagen beachte 8158.

An der Unterseite der Lm°)-Hauben in den Kommandotürmen ist eine Gradeinteilung an- zumalen und ein an entsprechender Stelle am beweglichen Teile der Lm-Lagerung oder des Schwenkwerkes angebrachter Zeiger vorzusehen. Der Nullpunkt und dessen Bezeichnung ist einzugravieren. Die Schablone für die Gradeinteilung ist dem Schiffskommando zu überlassen. Ähnliche der Ortlichkeit anzupassende Einrichtungen sind auch für die übrigen Em°) vorzusehen.

Für die Lm-Drehhauben sind Feststellvorrichtungen im Anhalt an die letzte Ausführung einzubauen.

Alle für den Einbau der Feuerleitgeräte erforderlichen schiffbaulichen Maßnahmen find rechtzeitig zu treffen, damit der Einbau der Apparate seinerzeit ohne Schwierigkeit möglich ist.

Träger und Halterungen für Apparate, soweit sie mit dem Schiffskörper fest verbunden und von den Herstellern der Apparate nicht mitgeliefert werden, siehe 8112 v.

i Sonstiges

Alle zum Bedienen und Zurren und zum Ein- und Ausbringen der Geschütze, Masch.-Gew., Salut- und Abkommläufe usw. (beachte 8148) erforderlichen Einrichtungen am Schiffskörper sind nach dem Brauche der Marine herzustellen.

Für die Aufstellung ber Ladeübungskanonen o) sind an geeigneten Stellen des Oberfchiffs die erforderlichen Befestigungen an Deck vorzusehen. Eine Zeichnung, auS der die gewählte Anordnung und die nähere Umgebung ersichtlich sind, ist vor Aufstellung ber Kanonen dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen.

Die für die Zurrung der Landungslafetten an Borb erforderlichen Einrichtungen sind an- zubringen/ sie dürfen nicht verkehrsstörend wirken und sind so leicht als zulässig zu bauen. Für die Aufstellungsplätze der Landungskafetten ist die Genehmigung einzuholen.

Die Grundplatten für die 8. M. G. sind, soweit sie auf Eisendeck liegen, in Holz ein« zulassen und durch ein Hochkant auf Deck geschweißtes Flacheisen besonders zu Haltern, außerdem sind Halterungen für die 1. M. G. vorzusehen.

Karabinerschränke, Pistolenspinde, Spinde für Zündungen, Signalmunition und Signal. Pistolen, Kästen für Abkommkanonen, Maschinengewehre, Munitionswinden usw., Einrichtung der Feuerwerkerhellegats, der Artilleriewerkstätten, Artillerieschreibstube, Artilleriehellegats sowie Einrichtungen zum Verstauen der Artilleriegeräte in den Decks siehe 8III5 bis 8.

Im Panzerdeck sind nach Maßgabe der Geschützstandzeichnungen an dm Ausschnitten für die Drehschächte Leitschienen anzubringen, auf denen die Pivotrollen der Lafette laufen.

In Höhe der drehbaren Plattformen der Drehschächte oder wo sonst erforderlich, find zur Vermeidung von Unglücksfällen beim Schwenken der Türme Sicherheitsvorrichtungen nach besonderer Angabe vorzusehm. (Beachte auch 8148.)

Soweit für die einzelnen Geschützkaliber Motorpunkter °) vorgesehen werden, die auf Schienen °) laufen, find für diese Schienen die erforderlichen Decksbuchsen anzufertigen und vor dem Geschütz einzubauen. Da der Motorpunkter mit dem Geschütz horizontal laufen muß, ist die etwa vorhandene Balkenbucht zu beachten.

Für die Motorpunkter aller Geschützkaliber sind, soweit sie nicht unter Deck in Lasten usw. verstaut werden können, leichte, wasserdichte Spinde (siehe 8HI8) anzufertigen und möglichst in der Nähe der Geschütze, dem Gasdruck entzogen, aufzustellen.

Für die schweren Scheibengerüste, die zum Abstimmen der Visiereinrichtungen der S.A. an Deck aufgestellt werden und ein gleichzeitiges Arbeiten an den überhöhten und niedrigen Türmen ermöglichen sollen, find die erforderlichen Decksspuren anzufertigen und einzubauen.

Munitionsstauung siehe 8126.

Geschützaufstellung stehe 8148.

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 46, 7a 4 sowie B. B. V. — 8 Anhang D —.

8II Gruppe 15 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen für Sperrwaffett, Rebelanlage, Bugschutzgerät

A. Torpedoetnrich- tungen

Beachte 8149 A.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrift).


a Übernahmekrane,

Davits, Spieren, Spieren^ an den Rohrsätzen d Torpedobahnen und

Weichen

e Fördermulden

d Torpedolukendeckel

e Torpedolager

f Träger für Ziel- apparate

8 Sonstiges

»Einrichtungen für Sperrwaffen

6 Nebelanlage

0 Bugschutzgerät °)

Gemäß A. B. B. II Nr. 23 und den besonderen Bauunterlagen.

Für die Förderung der Torpedogefechtsköpfe sind die erforderlichen Einrichtungen einzu bauen.

Für die Förderung der Torpedos sind nach Bedarf wegnehmbare Mulden vorzusehen.

Nach Bedarf.

Nach Bedarf. Die Torpedos sollen im allgemeinen in den Rohren lagern.

Die in Frage kommenden Zielgeräte °) sind möglichst erschütterungsfrei aufzustellen. Das unter 8II 14h über Richtungsachsen und Gradeinteilung Gesagte gilt auch hierfür.

Zum Einführen des Torpedos in den Torpedoarbeitsraum sind erforderlichenfalls Hand» Heißwinden vorzuschen.

In der Nähe der Ausstoßrohre sind Bereitschaftskasten für die Torpedoausstoßmunition einzubauen.

Beachte 8149 8.

Beachte 8149 6.

Beachte 8149 v.

8II Grlchpe 15 F Flugzeugeinrichtungen

Beachte B. B. V. — S150 —.

a Flugzeugschleu- dern")

Für die Schleudern") der Bordflugzeuge sind von der Bauwerst die hierfür erforderlichen Preßluftbehälter °) unter Einbeziehung der für die Torpedoeinrichtung bereits vorgesehenen einzubauen. Nähere Angaben siehe entsprechende Untergruppe der B. B. V. —8—.

Kabelleitungen siehe bl II38.

b Znrreinrichtungen für die Flugzeuge

Für die an Deck oder in besonderen Hallen stehenden Flugzeuge sinh die erforderlichen Klampen mit Zurreinrichtungen vorzusehen. Die auf den Schleudern stehenden Flugzeuge sollen eine zusätzliche Zurrung und für die Tragedecks sowie fiir die Seiten- und Höhensteuer nach Bedarf besondere Abstützungen erhalten.

Für die Flugzeug-Ersatzteile (Ersatzteilkisten, Reserveschwimmer, -Propeller, -streben^ -seitenruder, -waffenteile und Materialien) sind die erforderlichen Staueinrichtungen vorzusehen. j Soweit diese Gegenstände an den Wänden usw. der Flugzeughalle ohne Beeinttächtigung derl Flugzeugförderung nicht untergebracht werden können, ist für die gesondert zu lagernden Teile; ein geeigneter Raum vorzusehen.

Für die Unterbringung eines Ersatzmotors (mit Kiste und in diese eingebaute Ersatzteil- s kiste) ist ein Platz im Schiff unter Panzerschutz stei zu halten.


e Landesegeler^rich- tungen nebst Zubehör

Für die nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorgesehene Landesegeleinrichtung sind die fest an Bord bleibenden Lagerböcke, Augplattcn, Abstützungen usw. nach besonderer Angabe zu fertigen und einzubauen.

Wafferabweiser für Flütspier siehe L. L. V. — S122 —.

Sprachrohre «nd Fernsprecher

8Ü Gruppe 16 Befehls- und Meldeanlagen

Anordnung-der Hauptkommandostellen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen.

Befehls- und Meldeanlagen siehe auch MII35.

Für die Ausstattung der Kommandostcllen mit Sprachrohren für allgemeine Schiffszwecke Maschinenanlage, Artillerie- und Torpedowaffe sowie mit Fernsprechern für allgemeine Schiffs­zwecke sind die A. B. B. II Nr. 20 A und B maßgebend.

Die Sprachrohre sind im Anhalt an die letzte Ausführung auf dem Schiff gleichen Typ einzubauen. Ein besonderer Sprachrohrplan mit Angabe der Führung der einzelnen Spra« röhre im Schiff, ferner schematische Übersichten aller in Aussicht genommenen Sprachrohre und Fernsprecher sowie eine schematische Skizze sämtlicher Havariekabel und deren Führung von den Havariesteckern zu den Derbrauchsftellen mit Angabe der Lage und Größe der unbedingt erforderlichen Durchbrechungen der gepanzerten Decks sind zur Genehmigung vorzulegen. Die Wege für die Havariekabel und Hauptkabel sind gleichzeitig festzulegen.

Sämtliche Fernsprecher, Telegraphen und Klingelleitungen siehe MII35.

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4 d, 7a4 sowie B.B.V — 8 Anhang D —

SII Gruppe 17 Bekohlungseinrichtungen

Richt vorhanden.

8II Gruppe 18 Aschfördereinrichtungen

Richt vorhanden.

Augen, Deckel usw. für Schächte zur Förderung von verbrauchtem Mauerwerk usw.

Handheißvorrichtungen für die Förderung von verbrauchtem Mauerwerk, Ruß usw. sind nach Bedarf vorzusehm.

AufzugSeinrichtungen siehe 8153.


SII Gruppe 19 Lüftungseinrichtungen

Beachte 8154 und das Skizzenbuch 20.

a Schachtverschlüsse

Sofern die Querschnitte nicht zu groß sind, sollen alle Schächte der unterhalb des Panzer- 1 decks (bzw. des nächsten über berK.W.L. liegenden Decks) stehenden Lüfter im Ausstellungsraum i des Lüfters Verschlüsse erhalten, die Schächte der Lüfter über dem Panzerdeck (bzw. dem nächsten 1 über der K.W.L. liegenden Deck) nur an etwa erforderlich werdenden Durchbrechungen von | Abteilungsschotten, nicht an Decks. Anordnung usw. unter d.

b Verschlüsse für wasserdichte Kanäle

Alle wasserdichten Kanäle sollen am Anfang und am Ende wasserdichte Verschlüsse — An- | fangs« und Endverschluß — erhalten. Die Anfangsverschlüsse sind im allgemeinen am Panzer« M deck (bzw. dem nächsten über der K. W. L. liegenden Deck) oder an den Schiffsendcn an den nach z Mitte Schiff liegenden Schotten anzuordnen. Sie sollen in stets zugänglichm Räumen liegen I und bedient werden. Die Endverschlüsse — mit Ausnahme der Verschlüsse für den Akkumula« 1 tvren- und für den Kühlmaschinenraum — müssen im angeschlossenen Raum angeordnet und I hier bedient werden. In Lasten, Vorratsräumen und anderen voügestauten Räumen dürfen » keine Verschlüsse vorgesehen werden.

Verschlüsse für dm Akkumulatormraum gemäß G. f. e. A. III § 13/ der Verschluß für den 1 Kühlmaschinenraum muß wegen der Kohlensäuregefahr außerhalb des Raumes bedient werden i können.

Alle Verschlüsse für die Lüftung der Schiffsräume sollen unmittelbar an Schotten oder 1 Decks liegen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn die Anbringung oder die Bedienung der r Verschlüsse hier nicht angängig ist und bei den Verschlüssen für besondere Zwecke/ für diese ; Ausnahmefälle ist die Genehmigung des O. K. M. einzuholen.

Für die wasserdichten Verschlüsse sind bei den Einzelklappm Klappen mit Gummidichtung, 1 Hebelverschluß und Korbmutter vorzusehen/ bei den zweiseitig bedienbaren Einzelklappen ist | Zahnrad mit Schnecke und Handrad zu verwenden. Hähne sind nur bei Rohren, Schiebern l nur da, wo unvermeidlich, anzuordnen.

Die Verschlüsse oder ihre Bedienungsvorrichtungen müssen jederzeit erkennen lassen, ob ] der Verschluß geöffnet oder geschlossen ist.

Für die Ausführung der Verschlüsse an Decks und Schotten, Dicke der Deckel, Anordnung 1 der Lochgrätinge usw. beachte »Lüftungsnormalzeichnung Nr. 204 und 205« der Marinewerft H und die Skizzenblätter im Skizzenbuch 20.

Die Gehäuseklappe mit Montageöffnung muß jedoch spritzwasserdicht sein/ Mindesthöhe des 1 Klappengehäuses 200 mm.

Wenn Grätinge für Lüftungsöffnungen in Seitensplitterschotten (siehe 8110 8) vorgeschen l werden, beachte die »Lüftungs-Normalzeichnungen, Abschnitt III Nr. 212 und 213« und Zeicb-j nung »8 123 81119 Nr. 55« der Marinewerft.

c Verschlüsse für nicht wasserdichte Kanäle

Die nicht wasserdichten Kanäle über dem Panzerdeck (bzw. dem nächstm über der K.W. L. I liegenden Deck) sollen an allen wafferdichtm Schotten und Decks, die sie durchbrechen, Der«t schlüsse (Einzelklappen) erhalten, und zwar in den darüber oder nach Mitte Schiff zu liegenden« Räumen.

Gehäuseklappe wie unter b.

Die nicht wasserdichten Kanäle unter Panzerdeck (bzw. dem nächsten über der K. W. L.I liegenden Deck) sollen an den Durchbrechungen der Abteilungsschotte Einzelklappen an jeder I Schottseite (Doppelvcrschluß) erhalten, die von jeder Schottseite einzeln geöffnet, aber nur; gleichzeitig geschloffen werden können. Beachte Skizzenbuch 20 Nr. 46. Für sonstige nicht Wasser- dichte Kanäle unter dem Panzerdeck für Räume innerhalb der Schotte (Zentralen usw.) sind l Einzelklappen an jeder Schottseite und zweiseitig bedienbarc Einzelklappen an den Decks vorzusehen. |

d Ginzelverschlüffe

Die wasserdichten Einzelkanäle (beachte 8154 unter »Lüftungseinrichtungen für besondere 1 Räume«) sollen nach Möglichkeit Einzelklappen erhalten. Nur wenn dieses aus Platzmangel 1 nicht angängig ist, dürfen Gruppenklappen angeordnet werden.

Die Kanäle der im Gefecht gelüfteten Räume, deren besondere Lüster etwa nicht im Raum, z sondern aus Platzmangel auf dem darüberliegenden Deck stehen, sollen zweiseitig bedienbare 1 Einzelklappen — Bedienung von dem darüberliegenden Deck und dem gelüfteten Raum aus — i erhalten. Doppelverschlüffe sind hier nicht anzuwenden, weil beim An- oder Abstellen der Z Lüfter die obere Klappe nicht vom Raum bedient werden kann. Zwischen dem Lüster und der | zweiseitig bedienbaren Klappe dürfen keine weiteren Verschlüsse liegen.

Die Verschlüsse in den Munitionskammern müssen so angeordnet werden, daß sie ohne j Schwierigkeit schnell bedient werden können und im geöffneten Zustand die Stauung nicht be- l hindern. Wenn für die Bedienung der Verschlüsse Kanäle innerhalb der Kammern nötig s werben, müssen sie bis zum Verschluß wasserdicht sein.

e Gruppenverschlü sse

Die Gruppenverschlüsse sollen zum gleichzeitigen Abschluß mehrerer zu einer Gruppe der- z einigten wasserdichten Kanäle dienen. Sie sollen in der Hauptsache nur für Munitionskammer», « Lasten oder Vorratsräume verwendet werden. Es dürfen auf keinen Fall im Gefecht besetzte ; und nicht besetzte Räume an einen Gruppcnverschluß angeschloffen sein.

( Verschlüsse für besondere Zwecke

Die Verschlüsse der Luftschächte gegen Gasdruck der Geschütze und gegen Seeschlag sind als j Klappen mit Gummidichtung auszuführen.

Gasdichter Abschluß gegen die Außenluft ist vorzusehen oberhalb des Oberdecks für die! bewohnten Räume als Ganzes, nicht für die einzelnen Wohnräume unter sich, für Küchen,« Bäckerei und für alle Räume mit Lebensmitteln, für Kartenhaus, Funkräume und Kommando-« türm. Unterhalb des Oberdecks für alle im Geftcht besetzten Räume, für die Decks unter sich, i für die Munitionskammern und Hilfsmaschinenräume, sowie für die außer Betrieb befindlichen; Maschinen- und Keffelräume.

Die Lüftungsschächte für Schiffs-, Maschinen-, Hilfsmaschinen- und Keffelräume, mit Aus- ■ nähme der Schächte für Derbrennungsluft der Dieselmaschine, für Akkumulatorenräume, Kühl-j maschinenraum, Räume für Benzinlagerung, Benzinaggregatraum und Raum für Azetylen-r apparat sind deshalb (soweit nicht Olbrandklappen vorhanden sind) zur Sicherung gegen Gas-; gefahr mit leichten Klappen (Drosselklappen mit Filzdichtung) zu versehen, die in Höhe der freien Decks innerhalb der Schächte oder an den Schachtöffnungen auf den freien Decks liegen; sollen. Bei Schächten, deren Öffnungen im angeschloffenen Raum oder an den freien Decks z bereits wasserdichte Klappen oder Verschlüsse gegen Gasdruck besitzen, sind keilte besonderen GaS-z klappen erforderlich. Für die Schächte oder Kanäle der mit Dampflöscheinrichtung versehenen? Räume sind unmittelbar über den gefährdeten Räumen liegende und bedienbare, leichte Kappen i — Olbrandklappen — als Abschlußeinrichtungen vorzusehen, die grundsätzlich auch dann» anzuordnen sind, wenn am freien Deck bereits wasserdichte Klappen oder Kappen gegen Gas-! druck vorhanden sind. Die Klappen sind gegen eindringendes Wasser von oben spritzwafferdicht auszuführen und müssen eine Entwässerung (siehe 8II9) erhalten. Alle Klappen müssen so angeordnet sein, daß ein unbeabsichtigtes Schließen ausgeschlossen ist und daß sie schnell bedient werben können. Gegen unbeabsichtigtes Schließen sollen die Olbrandklappen mit leichten} Plomben und mit entsprechendem Warnungsschild versehen werden. Wenn Klappen in Schächten! liegen, die als Notausgang dienen sollen, müssen sie auch vom Schachtinnern schnell geöffnete werden können.

Für die Keffelräume find die in M114/17 vorgeschriebenen Ialoufieklappen an den ! Lüsteraustritten sinngemäß zu verwenden, deren BedienungSstellen dann jedoch in den Nieder- f gängen liegen müssen.

Leichte Gasklappen sind ferner vorzusehen für alle Durchbrechungen von Lüftungskanälen ■ in den Decks und in den Abteilungs- und wasserdichten Seitenlängsschotten auf dem Panzerdeck,; wenn durch die Kanäle die Decks ober Abteilungen miteinander verbunden find, sowie für die Lüftungsöffnungen in den im Gefecht besetzten Räumen und im Gasreizraum. Gasabschluß in den Aufzügen der Munitionskammer» siehe 8148, gasdichte Lukendeckel siehe 8II8.

169

S II 19, 20

- Druck- und Sauge- köpfe

Zeichnungen — Längsschnitt und Decks — über die Lage und Bauart der Klappen sind zur Genehmigung vorzulegen.

Die Schächte der Notlüftung sollen Korkschwimmer mit Gummidichtung und Bronze- 4 führungen und zum Versehen derselben Klappen mit Korbmuttern ohne besondere Dichtungen ; erhalten. Die Notschächte sollen einfache Klappen erhalten, die vom Schisfsinnern bedient - werden können, um sie beim Versagen schließen zu können. Beachte Skizzenbuch 20 Nr. 45.

An sämtlichen Derschlüffen, mit Ausnahme derjenigen an den freien Decks, sind Sicher- z heitsschlöffer mit einem gemeinsamen Schlüssel anzubringen, die nur dann verschlossen werden) können, wenn auch die Verschlüsse geschlossen sind.

An den Gehäusen der Flügelräder, an den unteren Enden der Schächte und an den Kanälen: sind Entwässerungshähne und Reinigungslöcher nach Bedarf anzubringen.

Für die natürliche Luftzuführung sind Druckköpfe, für die natürliche Entlüftung Sauge« köpfe zu verwenden.

Die Köpfe sind, wo erforderlich, wegnehmbar einzurichten. Ihre Stutzen sollen Deckel mit Gummidichtung und Scharnieren erhalten.

Für die abnehmbaren Köpfe sind Stauvorrichtungen vorzusehen und mit den gleichen Bezeichnungen wie die Köpfe und Stutzen zu versehen.

Schächte, Kanäle siehe 81 54.

Elektrischer Antrieb der Lüster siehe MII19.

a Badewanne»

h Brausen

c Waschschüsseln mit Gestellen nnd Einzel- waschschüsseln

8 II Gruppe 20 Badeeinrichtungen

Die Lage der Bade- und Waschräume sowie die Anzahl der Wannenbäder, Brausebäder, Brausen, Waschtischplatten und Fußbadewannen für die einzelnen Schiffsgattungen sind den be­sonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Wird einer der Mannschaftsbaderäume als Gasreiz- räum hergerichtet, muß er eine Durchgangsschleuse erhalten.

Der Platz in den Waschräumen ist aufs sorgfältigste auszunutzen, damit soviel Wasch gelegenheiten wie möglich geschaffen werden können. Waschbecken aus Kristallporzellan sollen zur Verhütung von Schießschäden nach Möglichkeit an geschützten Plätzen (an Innenwänden usw.) ausgestellt werden, anderensalls muß eine sedernde Befestigung für die Becken vorgeschen werden.

Für Unteroffiziere und Mannschaften sind Einzelwaschschüffeln aus eloxiertem Rein- aluminium für Sonderfälle (Erhöhung der Bordstärken bzw. Sonderzuschlag, sowie für sani^ täre Zwecke während des Klarschiffzustandes u. dgl.) sollmäßig 20 v.H. der Kopfzahl der Unter­offiziere und Mannschaften an Bord zu geben. Im Hinblick auf die besonderen Derhästnisse der Auslandsschiffe in den Tropen soll sollmäßig jedes Auslandsschiff statt der obigen Anzahl so viel Einzelwaschschüffeln erhalten, wie die Kopfzahl der seemännischen Mannschaften (ohne Unteroffiziere) beträgt, nebst einem Zuschlag von 10 v. H. Diese Anzahl Einzelwaschschüffeln gegenüber der vorstehenden Anzahl ist den Schiffen jedoch erst vor ihrer Auslandsreise an Bord und nach Beendigung derselben wieder von Bord zu geben. Die Einzelwaschschüffeln sind an Bord in Racks unterzubringen.

Im übrigen sind die A. B. B. Nr. 34 Abschnitt !' (ohne Ea und b) und A. D. B. II Nr. 6 81 zu beachten mit der Änderung, daß in den Wohnräumen für Unteroffiziere die Wasch stelle mit zwei Waschschüsseln nicht vorzusehen ist und daß etwa '/, der Brausen an Serwasstc (kalt) und etwa % der Brausen an die Waschwafferleitung (kalt unb wann) anzuschließen sind/ beachte 8II 9 m und 1.

 

170 suso

GepreßteWaschtisch- platten aus emailliertem Stahlblech

Waschbecken aus Kristallporzella

A. Gepreßte Waschtischplatten aus emailliertem Stahlblech nach Musterzeichnungen (Ent- 1 wurf) sind in den Fähnrichs., Unteroffizier, und Mannschaftswaschräumen, dem Lazarett bzw. 1 dem Lazarettbad, dem Operations- bzw. ärztlichen Untersuchungsraum, den Mohnkammern des 1 Zivilpersonals (Köche, Kellner, Barbiere) und überall dort, wo es die räumlichen Verhältnisse ] gestatten, z. B. in den Offizier, und Obcrfeldwcbelbädern bzw. Brausen, den Fähnrichs-, Unter- 1 offizier- und Mannschaftsklosetts, den Schreibstuben und Barbierstuben usw., vorzusehen. Bei 4 den Waschbecken, die nur Kaltwafferanschluß erhalten, ist in den Waschtischplatten nur ein Zapf. I Hahnloch vorzusehen oder das zweite Hahnloch in der Platte (in geeigneter Weise) dicht zu setzen. 1

Die Gestelle und die Befestigungen der Waschtischplatten sowie die Anordnung der Wasser- Z anschlüffe und die Armaturen sind im Anhalt an die Musterzeichnungen (Entwurf) auSzuführen. 1

Diese Zeichnungen

1.          Gestelle für emaillierte Waschtischplatten,

2.          Waschtischplatte für Unteroffiziere und Mannschaften,

3.          Befestigung der Waschtischplatten und Anordnung der Wasieranschlüsie,

4.          Mannschaftsbad,

5.       Zapfventil für Waschtischplatten. In den Fähnrich-, Unteroffizier- und Mannschaft-- | waschräumen Wasserschlagfreie Selbstschlußstandventile aus Messing, poliert, im 1 übrigen gewöhnliche Standventile (Ventilzapfhähne) aus Messing, vernickelt.

6.          Ablaufstutzen mit Konusverschluß für Wascbtischplatten^

7.          Befestigung der Handtuchhalter

find, soweit bei den Bauwerften noch nicht vorhanden, von der Marinewerft einzufordern.

Regulierventile in der Zufiußleitung und Dreiwegehähne zum Durchspülen des Ablauf-1 stutzens — bei Gruppenwaschtischplatten für jede Gruppe — sind ähnlich wie bei den Kristall-1 Waschbecken vorzusehen.

Für die Waschtischplatten aus emailliertem Stahlblech sind einfache Derschlußstöpsel mit I Kette vorzusehen, weil der Konusverschluß (in Unkenntnis der Handhabung) häufig von der 1 Kette loSgerissen wird.

Für das Durchspülen der Absiußleitungen sind eine Anzahl Konusverschlüsie (gleich der 1 Zahl der Waschbecken des größten Waschraumes, + 10 % Reserve) als Pumpenmeistergerät, 1 ferner als Ersatz für abhanden gekommene Verschlußstöpsel eine Anzahl (gleich 10°/, der ein- 1 gebauten Waschtischplatten) als Derbrauchsstoff an Bord zu geben.

8.       Für die Ausführung und den Einbau der Abwaschbecken für Backsgeschirr, der Ab-1 Waschbecken in den Anrichten, Küchen und Bäckerei aus emailliertem Stahlblech gelten die | Musterzeichnungen (Entwurf).

C. Für Offizier, und Oberfeldwebelkammern sind folgende Einrichtungen zu wählen:

1.       Becken aus stoßfestem Kristallporzellan oder gleichwerttgem Material mit kom- 1 biniertem Ab- und Überlauf nach Zeichnung v. Blohm & Boß Nr. 4553 Seite 1.

2.       Wafferzusiußventile je nach den Bestimmungen für kaltes oder für kaltes und warmes J Wasser — beachte SII9l — gewöhnliche Standventile 3/8" aus Messing, vernickelt, 1 wie Zeichnung v. Triton-Belco T1815. Für die Wasserzuführungsleitungen der 1 Waschbecken, die beim Schießen starken Erschütterungen ausgesetzt sind, sind elastische I Verbindungen (Metallschlauch) vorzusehen.

3.       Ablaufstutzen aus Messing, vernickelt, mit Hartgummistöpsel und Kette, unten gewellt, j für Gummimuffe wie auf Zeichnung v. Triton-Belco Nr. D 54. Ein Verschluß mit 1 Umlegehebel ist wegen der komplizierten Konstruktion, auch wegen der höheren In- | standhaltungskosten, nicht vorzusehen.

4.       Dreiwegehahn zum Spülen aus Messing, oben gewellt, für Gummimuffe, Spül- ! anschluß zum Anschlagen eines 2b.lnw.Schlauche8 mit Abschlußkappe, nach Zeichnung 1 v. Triton-Belco Nr. 8 D189.

 

mSHRBKI

 

171 sii

20, 21

5.       Regulierventil aus Messing für 8 mm l. W., Verschraubungcn mit Kupftrkonus für Kupftrrohre von 11 nun Anßendurchmesser, ähnlich Zeichnung v. vlohm L Löß Nr. 1057.

v. Für Aborte, Einzelbrausebäber, Einzelwannenbäder und Schreibstuben, sofern gepreßte Waschtischplatten aus emailliertem Stahlblech wegen Platzmangels nicht eingebaut werden können:

1.       Becken aus Kristallporzellan oder gleichwertigem Material mit kombiniertem Ab- und Überlauf — Außenmaße 440 X260 mm — nach Zeichnung von Blohm & Voß Nr. 4553 Seite 3.

2.       Wafferzufiußventile je nach den Bestimmungen für kaltes oder für kaltes und warmes Wasser — beachte 8II 9k — aus Messing, vernickelt, a/8", ähnlich Zeichnung v. Triton-Belco 8 M Nr. 256.

3.           Ablaufstutzen

wie zu 0.

4.           Dreiwegehahn

5.           Regulierventil

X, Für Aborte mit besonders beschränkten Raumverhältnisien.

1.           Becken mit Außenmaßen 350 X 260 mm, sonst wie zu B 1).

2.           Wasserzuflußventil

3.           Ablaufstutzen

4.           Dreiwegehahn                         $

5.           Regulierventil

Die aufgeführten Zeichnungen sind, soweit bei den Bauwerften noch nicht vorhanden, von der Marinewerft einzufordern.

Für Fußbodenbelag beachte Allgemeines zu 8113 bis 18.

Umschottungen siehe 8120.

Türen siehe 8111 und 8.

Speigatten und Fallrohre siehe 8II7.

Wasserleitungen siehe 8II 91c, 1 und m.

Wascheinrichtungen in den Kammern siehe 8III4.

Sonstige Einrichtungen siehe 8III6.

Einrichtungen zum Anwärmen des Badewassers siehe 8119t

Für den Werkstoff der Wasserzu- und Ablaufgarnitureir der Wasserversorgungseinrich- tungen beachte 8II9 »Werkstoffe«.

SII Gruppe 21 Aborteinrichtungen

Die Lage der Aborte sowie die Anzahl der Klosett« und Pissoirbecken für die einzelnen Schiffsgattungen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

a Aborte

I* Pissoire

Für die Bauart und Einrichtung der Aborte sind die A. B. B. Nr. 34, Abschnitt G und die Musterzeichnungen für Aborte maßgebend. Für Unteroffiziere und Mannschaften sind ebenso wie für die Offizier« und Oberfeldwebel-Aborte Einheitsklosettkörper aus Kristallporzellan nach Musterzeichnung zu verwenden. Für die Klosettbecken sind Aqua-Spüler (siehe 8II 9 m) ein« zubauen.

Die Klosettbecken in den Einzelbädern der Kammerbewohner und die Becken im Lazarett- abort sollen Sitzbrett mit Deckel, alle übrigen Klosetts Sitzbrett ohne Deckel erhalten. AlS Sitzbretter sind tegofilmverleimte Abortsitze zu verwenden.

172 S II 21, 22

Neben dem Pissoirbecken im Lazarett ist ein Spülbecken für Uringläser mit fester See- und Frischwafferzuleitung nebst Ableitung einzubauen, beachte auch A. B. B. II Nr. 6 B1.

Die Abflußrohre (siehe 8II7d) für die Piffoirbecken sind mit 32 NW auszuführen.

 

Für Fußbodenbelag beachte Allgemeines zu 8113 bis 18.

Umschottungen siehe 812V.

Türen siehe 8111 und 8.

Speigatten und Fallrohre siehe 8II7.

Seewafferleitung siehe 8II 9 m.

Sonstige Einrichtungen siehe 8 IN 6.

8 II Gruppe 22 Verschiedener Ausbau

Augplatten, Bügel usw.

Zum Einsetzen und Herausnehmen der Ruder, der Schrauben und der Schraubenweüen 1 sowie zum Auswechseln der Lagerschalen in den Wellenböcken sind die erforderlichen Vor- j richtungen, wie Augbolzen u. dgl., am Heck vorzusehen. Zur Vermeidung der Wirbelbildung I im Schraubenwasser sollen einschraubbare Augbolzen verwendet werden. Zu diesem Zweck - sind Buchsen in der Außenhaut einzubauen, die als Verschluß Schrauben aus nicht rostendem j Material oder verzinktem Eisen erhalten sollen. Bei Bemessung der Materialdicken usw. ist darauf zu achten, daß die volle Belastung unter Umständen von einem Augbolzen ausgenommen | werden muß. Gegebenenfalls sind die Polier zum Einsetzen und Herausnehmen der Schrauben und Wellen zu benutzen.

Für den Bojenstander ist ein Bügel nach der Blockvorschrist anzubringm.

Wo Wielinge zur Verwendung kommen, sind auf dem Oberdeck nach Bedarf an Bb u. Stb in Abständen von etwa 7 bis 8 m Augen vorzusehen.

Auf den freien Brücken sind in der Nähe der Peilkompasse und der Halterungm für v. F. ' regensichere Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und v. F. einzubauen.

Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und Doppelgläser (D.F.)

Halterungen, Spuren

Für die Hecklaterne ist am Flaggenstock, 2 m über Deck, eine Halterung anzuordnen. Außer- - dem ist zur Befestigung der Hecklaterne bei niedergelegtem Flaggenstock, ohne Rücksicht auf die. Bestreichungswinkel der Geschütze, ein losnehmbarer, 2 m hoher, möglichst einfacher Laternen- j träger am Heck vorzusehen, gegebenenfalls ist eine Halterung für die Hecklaterne an hinteren Deckshause anzubringm.

Für die Rettungseinrichtungen, wie Marcks-Geräte, Schwimmwesten, Rettungsringe usw. sind die erforderlichen Spuren und Halterungen vorzusehen. Schwimmwestenkästm für Boote und Sonberschiffe (soweit sie mit festen Schwimmwesten ausgerüstet werden) sowie Schutz- behälter für Marcks-Rettungsbojen nach Musterzeichnung siehe 8III8.

Für den Registrierapparat des Patentlogs sind an geeigneten Stellm Halterungm an­zubringm.

Auf dem Signalstand und im Hinterschiffe sind an geeigneten Stellen Halter für die Signalscheinwerfer vorzusehen. (Dgl. Ick N 31.)

Für Doppelgläser sind Halterungen °) mit Höhenausgleich nach Zeichnung der Marine­werft »Fernrohr Nr. 32« im Stand für die Schiffsführung (Friedenssteuerstelle), im Friedens-1 stand für die Flottenführung, auf der Kommandobrücke und auf den beiklappbaren Nocken der Kommandobrücke anzubringen.

Zum Aufstellen der Hand- und der Motorlotmaschine °) sind auf Booten und Sonder- schiffen an geeigneter Stelle im Schiff auf Bb und Stb Spuren anzubringen. Für bei Draht­führung der Lotmaschine ist eine Otterspier herzurichten.

") Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrist).


Vor Inangriffnahme der Arbeiten ist wegen etwaigen Fortfalls der Motorlotmaschine anzufragen.

Die Bauwerft hat die Aufstellungs- und Einbauplätze für die nautischen Geräte, wie z. B. Handlotmaschinen, Schlingerpendel im Kommando-Maschinenraum und Steuerhaus, Wachuhr im Karten- und Steuerhaus, Barograph und Aneroidbarometer im Kartenhaus, Chronometerspind, Wachuhren in Maschinenräumen usw., bei Ausarbeitung der Einrichtungs- Pläne im Einvernehmen mit dem Navigationsreffort der kammerbildenden Werft festzulegen.

Polier und Klam­pen

Schiffsglocke

Schilder

Pvller und Klampen sind für die einzelnen Schiffsgattungen nach den besonderen Bau­unterlagen und nach Musterzeichnung auszuführen.

Bei der Ausführung der Bug- und Hecklampe ist auf die Olübernahme und -abgabe in See Rücksicht zu nehmen. Über die Anordnung der Poller, Klampen u. dgl. beachte auch 8148 und das obenstehend unter Augplatten usw. Gesagte.

Zum Befestigen von Prähmen und Fahrzeugen sind Kreuzpoller nach den besonderen Bauunterlagen anzuordnen.

In der Nähe der Kreuzpoller sind zur Schonung des Tauwerks beim Holen über die Bord­wand Rohrabdeckungen oder Lippen bzw. Bordwandklüsen (beim Schanzkleid) anzuordnen.

Für die Olübernahme und -abgabe in See ist das Schiff mit den hierfür erforderlichen allgemeinen Einrichtungen, wie Lippen, Mulden usw., auszurüsten. Beachte auch B. B. V. — 8158 —.

Die Zeichnung der Anordnung und Unterstützung der Poller und Klampen ist zur Kenntnisnahme vorzulegen.

Die Form der Glocke ist so zu wählen, daß neben guter Haltbarkeit (Vermeidung von Sprüngen) ein möglichst heller Ton und große Hörweite erzielt werden.

Werkstoff: Schiffsglocken mit einem Durchmesser von 300 mm und darüber sind aus Stahl­guß zu fertigen; unter 300 mm Durchmesser sind die Glocken weiterhin aus Bronze oder aus

Leichtmetall, soweit hiermit praktische Erfahrungen vorliegen, herzustellen.

NamenSschilber sind an geeignter Stelle in der Nähe beS Hecks nach A. B. B. Nr. 8 anzubringen. Beschriftung in fetter ReichSdruckerei-Fraktur.

Bezeichnungsschilder sind überall dort anzubringen, wo es erforderlich und in der Marine üblich ist. Sie müffen haltbar und auch bei schwachem Licht gut lesbar sein. Beim Anbringen der Schilder für Räume ist zu beachten, daß die Schilder auch bei geöffneter Tür oder geöff­netem Lukendeckel gut sichtbar sind.

Die Bezeichnungsschilder für Räume sind in deutscher Schrift — Schwabacher Fraktur —, alle übrigen Bezeichnungsschilder in vl^l.Schrift auszuführen.

Als Dezeichnungsschilder können Emailleschilder oder Schilder aus Reinaluminium, hart, mit gut verdichteter Eloxalschutzschicht verwendet werden. Bei den Leichtmetallschildern ist die Schrift durch Gravieren oder Ätzen (gegebenenfalls auch durch Färben der Eloxalschicht-Hartal- verfahren) herzustellen. Bei den (gravierten und geätzten) Schildern mit vertiefter ober erhabener Schrift sind Schrift, Grund oder beides mit Farbe auszufüllen, so daß die Schilder, besonders auch in dunklen Räumen gut leserlich sind.

An Stelle der vorgenannten Schilder können auch gegossene Schilder aus der Legierung 1 G-Al, Mg, Si verwendet werden. Vor dem Auslegen mit Farbe müssen sie ebenfalls eloxiert | werben.

Bezeichnungsschilder, die außergewöhnlich starker Korrosion ausgesetzt sind und für die Emailleschilder nicht in Betracht kommen, wie z. B. Schilder auf Deck, die betretm und von ] Seewasser bespült werden, sind aus Messing herzustellen.

Die Hängemattsräume sind mit Schildern zu versehen, die angeben, wie viele gezurrte,Z mit zwei wollenen Decken versehene Hängematten gestaut werden können.

Die Bezeichnungen der Luftkanäle sind nach Anhang 6 lfd. Nr. 2, die der Luftröhre nach' 8 H 9 i auSzuführen.

Auf Booten sind die Längsschiffslagen der Bordwandstutzen im Unterwasserschiff für Sauge- und Druckbodenventile, für die Fahrtmeßanlage usw. durch kurzbeschriftete Schilder auf dem freien Deck an Bb bzw. Stb kenntlich zu machen. Für die Austrittsöffnungen für Schwerter usw. der Unterwasserhorcheinrichtungen sind keine Schilder anzubringen.

Schlösser und Zu- Für die Art des Verschlüsse- der Türen sollen XIXL 8697 v. 10.11.13 mit den behör erlassenen Änderungen maßgebend sein.

DerkehrStüren über der X. W. L. und solche, die für die Munitionsförderung in Frage kommen, sollen Sturmhaken erhalten.

Haken, Klinken, Riegel, Schlösser, Schlüssel u. dgl: sind aus Leichtmetall eloxiert. Stahl- oder Temperguß, gegebenenfalls mit metallischen Schutzüberzügen (verzinkt, vernickelt, ver­chromt) herzustellen.

Bronze oder Messing dürfe»! nur in Ausnahmefällm mit besonderer Genehmigung de- O.K.M. verwendet werden.

Die Schlüssel sollen Blechmarken mit dm Türnummern erhalten. Auf Verschiedenartig- keit der Schlösser ist Wert zu legen.

Für alle Zugänge (Türm und Luken) der Munitionskammern find feste Sicherheits­schlösser nach Art des von der Firma Steinbach & Vollmann, Heiligenhaus, Bezirk Düsseldorf, herausgebrachten Kolumbusschlosses vorzusehen. Die Schlösser sollen so beschaffen sein, dich jede Tür und jedes Luk durch einen anderen Schlüssel zu öffnm ist, ferner müssen mit einem besonderen Schlüssel (Hauptschlüssel) sämtliche Zugänge der Munitionskammern geöffnet werben können, so daß bei einem etwaigen Verlust von Schlüsseln die Öffnung der entsprechenden Zugänge ohne weiteres sichergestellt ist. Für jeden Zugang sind zwei Schlüssel (davon einer al8 Reserve) erforderlich. Hauptschlüssel sind im allgemeinen drei Stück vorzusehen/ für Boote und Sonderschiffe ohne I. O., I. A. O. und II. A. O. genügen zwei Hauptschlüssel.

Die Zünbungsspinde — siehe 8III8 — sind mit Sicherheitsschlössern zu versehen.

Die Tür der Last für Unterbringung der Kasten für Verschlußsachen und der SchiffSkaffe: bei Klarschiff — beachte 8III8 — ist zur Sicherung gegen Einbruch mit einem Sicherheits­schloß mit mehreren Riegeln »Basküle-Verschluß« zu versehen.

Schutzeinrichtungen

Die Schraubenschutzvorrichtungen find im Anhalt an die Musterzeichnung in der Ebene deS Spitzenkreises der Schraubenflügel anzubringen. Ihre AuSlage ist so zu bemessen, daß die von der Außenkante Schraubenschutz an den Schraubenkreis gelegte Tangente im Verhältniß 4:1 geneigt ist. Zur Erhöhung der Sicherheit ist die Spier etwa 100 mm länger auSzuführen.^ Der Fußpunkt der Spier ist möglichst weit nach oben zu legen. Die AuSführungSzeichnung ist zur Genehmigung vorzulegen.

Schraubenschutz für Boote siehe 816V.

Soweit nicht feste Schanzkleider vorhanden sind, sind an den vorderen Brücken, den Scheinwerserleuchtständen und wo sonst erforderlich an den Geländern gegen Wind und Wasser gut abschließende Schutzkleider aus Segeltuch anzubringen. DaS Schutzkleid des Nachtleitstanbet soll bis zur Höhe der Sprachrohrmundstücke reichen.


 


Iackstage zur Befestigung der Schutzkleider find vorzusehen.

Schutzsegel nach dem Gebrauche der Marine mit Kauschen, Reihleinen, Seitenstandern, ? Toppnanten, Zeisings usw. sind in dem durch LI A h 16028/14 v. 29.6.15 festgesetzten Um­fange einschließlich der Nachtleitstände für Boote und Sonderschiffe gemäß den besonderen Bau- unterlagen vorzusehen. Die einfachen Seitensonnensegel fallen jedoch fort. Die mit dem Schiffskörper fest verbundenen Teile, wie Decksspuren, Reelingaugen sowie etwa erforderliche - Augbolzen, Haken, Stützen usw., sind nach dem vorgeschriebenen Muster und der Ortlichkeit entsprechend anzubringen. Beachte auch 8147.

Soweit die Schutzsegelstützen als Geländerstützen Verwendung finden, siehe 8II3.

Strecktaue an Deck mit den zugehörigen Stützen, Beschlägen usw. sind, wo erforderlich, i vorzusehen.

Die nicht umschotteten oder überdachten Niedergangsluken auf den freien Decks sind mit ’ Regenkappenbügeln zu versehen.

Strecktaubügel        Bei hochbordigen Schiffen find zum Verholen der Beiboote an jeder Schiffsseite etwa 2 m

über K W. L. Strecktaubügel in Abständen von etwa 6 m anzubringen, sofern nicht andere Teile den Bootshaken Halt gewähren. Die Bügel müffen der normalen Bootshakenform ent­sprechen.

Tiefgangsstand, röhre

Die Stanbrohre zum Ablesen der Tiefgänge sind nach Musterzeichnung auszuführen. 1 Außerdem ist in der Mitte zwischen dem vorderen und Hinteren Tiefgangsstandrohr im ' Doppelboden ein Anschlußstutzen mit Bodenventil einzubauen, auf das eine Tiefgangsmeß- - einrichtung für die Probefahrten und für den Leckdienst aufgesetzt werden kann. Nähere An- | gaben über die Meßeinrichtung sind einzuholen.

Allgemein ist zu beachten, daß Tiefgangsstandrohre nicht an Bodenventile angeschlossen ; werden dürfen, durch die ständig Wasser durch Pumpen angesogen und ausgestoßen wird, i da dieses fließende Wasser die Genauigkeit der Ablesungen beeinträchtigen könnte. Sind in der i Nähe der Tiefgangsstandrohre geeignete Bodenventile nicht vorhanden, so sind besondere Boden- 1 stutzen vorzusehen. Leckpumpenausguß- bzw. Sauge-Bodenventile oder Schieber werden im ! allgemeinen geschloffen, gefahren, hieran angeschlossene Tiefgangsstandrohre können daher nur j unterhalb des Kegels dieser Ventile bzw. des Dichtungskeiles der Absperrschieber angeschlossen i werden.

Eine Zeichnung über die Anordnung der Standrohre ist zur Genehmigung vorzulegen. i Angaben über die Trimmlagen sind vorher einzuholen.

Falls TiefgangSstandrohre auf Booten und Sonderschiffen eingebaut werden sollen, find | hierfür die besonderen Bauunterlagen maßgebend.

Sonstiges

Die Trossenrollen für die sollmäßigen Troffen und eine Kabelrolle für das Lanbanschlufi- ] kabel sind nach Maßgabe der Musterzeichnung an geeigneten Plätzen aufzustellen.

Flaggenleisten nach Musterzeichnung sind auf dem Signalstand und wo sonst erforderlich j anzubringen.

Zur Entlastung der Fallreeps ist für die Proviant- und Lastenübernahme ein wegnehm- ] barer Davit in Form eines etwas vergrößerten Fallreepsdavits an Bord zu geben. Die 1 hierfür erforderlichen Spuren und Halterungen sind vorzusehen.

Die Wasserkessel in der Küche sollen mittels Winde und Klappläufer anznheben sein. Da? z Drahtseil ist über zwei Rollen einer Laufkatze zu führen, so daß beim Verfahren eine Änderung i in der Höhe des vorgeheißten Kessels nicht eintritt.

Weitere Arten von Beschlägen, die für die einzelnen Einrichtungen noch erforderlich sind, | find in zweckentsprechender Form und Ausführung vorzusehen. Beachte 8160 und 8III8. 1

Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 46, 7 a 4 sowie B. B. V — 8 Anhang v —.


* «erNetdungen

b Tapeten

Abmessungen, Bauart und Aufstellung der Möbel usw.

SIII Tischlerwerkstatt I

Für die Verwendung von Holz für Einrichtungsgegenstände ist der Anhang F maßgebend. | 3m übrigen sind die Gegenstände tunlichst aus Leichtmetall herzustellen. Beachte Vor- 1 bemerkung 4d, 7a4 unter »Leichtmetalle« sowie AnhangD.

Grundsätzlich sind alle Spinde in Wohnräumen und Gängen mit Linoleumbelag (Unter-1 offizier-, Mannschafts-, Fähnrich-, Kadetten-, Heizerspinde usw.) auf Sockel zu stellen. Die ß Böden dieser Spinde sind zur Konservierung der nach A.B.B. Nr. 310 und v, lfd.Nr. 18 ä, z zu streichenden Decksflächen unter den Spinden mit Deckeln oder Klappen zu versehen.

8 m Gruppe 1 Verkleidungen

Verkleidungen zu Schönheitszwecken nur nach Maßgabe von A. B. B. 42 Ziffer 10.1 Die Decken der repräsentativen Räume (Kajüten, Messen, Arbeitsräume für Admiral, 4 F. d. M., F. d. U., Kommandant, Kammern für I. Offizier, Leitenden Ingenieur und Schiffs-1 arzt) sind mit dünnem Blech (Leichtmetall) zu verkleiden. Wegerungen siehe 8125.

Nicht vorhanden.

Allgemeines zu den Gruppen 8 M 2 bis 4

Bei der Einrichtung der Kajüte, Messen und Wohnkammern ist besonders auf Wohnlichkeit ] zu achten.

Für die Ausstattung der Räume des Admirals, F. d. M., F. d. U., des Kommandanten I sowie der Offizier-, Oberfeldwebel, und Feldwebelkammern ist A. B. B. Nr. 42 mit den unter | SIII2, 3 und 4 gegebenen Ergänzungen maßgebend. Soweit der Raum es gestattet, sind 1 jedoch Schränke und Schubfächer über die vorgeschriebene Zahl und Größe zur Unterbringung 1 von Kleidern und Wäsche vorzusehen.

Für Boote und Sonderschiffe gilt die A.B.B. Nr.42 sinngemäß mit den in der B.B.V. | — 8 — angegebenen Ergänzungen.

Schreibtische, Sofakojen und Sofadoppelkojen sind nach den Mustcrzeichnungen auszuführen. ß Wascheinrichtungen vgl. 8III4 und siehe 8II9 6. Die Tischplatten und Stühle, die Schutz- ß bretter an den Wänden neben den Kojen sowie die Abschlnßleiste für Linoleumbelag an I Dorkante Schreibtisch und die Unterkante der Schreibtische über den Knien sind aus Holz zu | fertigen (beachte auch Anhang F). Die Vorderkanten der Schreibtischunterbauten an den 1 Sitzöffnungen sind zum Schutze der Knie möglichst abzurunden.

Die ausziehbaren und nichtausziehbaren Tische in der Kajüte sowie in den Offizier- und ß Oberfeldwebelmessen sollen Schlingerleisten nach Musterzeichnung erhalten.


Schranktüren sind so schmal zu machen, daß sie den Kammerraum möglichst wenig beengen. Sie sollen sich im allgemeinen so öffnen, daß der Innenraum des Schranks beleuchtet ist.

Schränke, Spinde unb Schubladen sind mit Granitol auszuklebcn und mit verschiedenen Schlöffern zu versehen. Zum Aufkleben darf nur ein nicht brennbarer Klebestoff verwendet werden.

Die Möbel sind leicht losnehmbar auf Sülle zu stellen, die wasserdicht auf dem Deck zu befestigen sind. Fest eingebaute Kammermöbel an dem Gasdruck der Geschütze ausgesetzten Wänden sind nach Musterzeichnung federnd anzuordnen. Scharfe Ecken und Kanten sind, wo störend, zu vermeiden.

Borde oder Schränke über den Sofas sind so anzuordnen, daß man sich nicht an ihnen stößt. Kleiderhaken dürfen nicht in der Nähe der Waschbecken angebracht werden.

Vorrichtungen zum Aufhängen der Vorhänge sind über den Türen und Fenstern der Kajüte, Messen und Kammern, solche zum Aufhängen von Bildern in der Kajüte, den Arbeitszimmern, der Offiziermesse und über den Schreibtischen der Offizier- und Oberfcldwebelkammern anzubringen. Gardinenstangen für Seitensenster nach Normblatt.

Dollpolstermöbel — Sofas und Sessel — sollen zur Verminderung der Brandgefahr während des Gefechts im Gestell aus feuerfestem Material mit leicht losnehmbaren Sitz- und Rückenpolstern hergestellt werden. Wo eine befriedigende Lösung hierfür nicht gefunden werdm kann, sollen im Mob -Fall die Sofas und die Vollpolstersessel entfernt und durch nicht brenn­bare Sessel oder Stühle in Stahl- bzw. Leichtmetall-Rohrkonstruktion ersetzt werden.

Stühle für querschiffs stehende Schreibtische sollen, wenn sie infolge der Decksbucht schräg stehen, schief gepolsterte Lederkissen, die nach Bedarf gedreht werden können, erhalten.

In den Messen sind Einrichtungen für Filmvorführungen vorzusehen.

Sin Gruppe 2 Einrichtungen für den Admiral, für den Führer der Minensuchboote (J. d. M), der U-Boote (F. d. ll.) und für den Kommandanten

a Kajüte

b Arbeils- und Schlaf- räume usw.

c Brückenkammern

Für die Bemessung des Speisetisches ist eine Platzbreite von 0,6 m zugrunde zu legen.

Polsterstühle sind für die Kajüte des Admirals und für die Arbeitsräume des Admirals, des F. d. M., des F. d. U. und des Kommandanten nach Bedarf aufzustellen. In jeder Schlaf­kammer ist ein Spind zur Unterbringung schmutziger Wäsche vorzusehen.

Die Aufenthaltsräume (Brückenkammern) für den Admiral, den Chef des Stabes, den I. Asto, den F. d. M., den F. d. U. und den Kommandanten sind nach den A. B. B. Nr. 42 einzurichten.


178 s m sz 4


sm Gruppe 3 Einrichtungen der Meffen

i Offi-iermeffe

b Oberfeldwebelmefse

e Mth«richm*ffe

a Offlzierkammrrn

Anzahl der Tischplätze gemäß den besonderen Bauunterlagen.

Auf Booten und kleinen Sonderschiffen ist daS Sofa in der Offiziermeffe als Schlafsofa (mit Vorhang) einzurichten.

Eine AnwesenheitStafel aus Eichenholz nach dem Brauche in der Marine ist anzuftrtigen und anzubringen. Dgl. auch Anhang F.

In der Offiziermesse ist in der Nähe des Eingangs je eine Tafel für eingehende Brief. Post und für den AuShang von Befehlen, Bekanntmachungen u. a. m. vorzusehen.

8111 Gruppe 4 Einrichtungen der Wohnkammern

In den Kammern sind frei stehende Waschbecken aus stoßfestem Material (Kristallporzellan, Duraba oder gleichwertiges Material) in handelsüblicher Ausführung, jedoch nicht über 5 bis 6 l Wafferinhalt vorzusehen, die so einzubauen sind, daß sie den Stößen beim Schieße» mit den schweren Geschützen standhalten. Sie sind so weit entfernt von der Wand auf. zustellen, daß beim Waschen der darüber angeordnete Toilettenschrank nicht stört. Ausführung des Schrankes nach Musterzeichnung

Aus Schiffen und Sonderschiffen sind für jede Doppelkammer 2 Wascheinrichtungen für fließendes Waffer und 2 Toilettenschränke vorzusehen/ sie sind so aufzustellen, daß ei» gleich zeitiger unbchinderter Gebrauch möglich ist.

Auf Booten sollen die Doppelkammern nur ein Waschbecken erhalten/ die anzubringende» Toilettenschränke sollen jedoch der Anzahl der Kammerbewohner entsprechen.

Soweit der Platz es zuläßt, ist auch die doppelte Anzahl Möbel und Einric^ungsgegenstände aufzustellen.

Auf Schiffen und Sonderschiffen darf 1 Waschbecken nur dann angeordnet werden, wenn der freie Raum oder der Inhalt der Spinde in den Kammern durch den Einbau von 2 Becken unzulässig bemgt würden.

Toilettendoppelschränke sind für Schiffe, Boote und Sonderschiffe nur vorzusehen, wen» der Einbau von 2 Einzelschränken aus Platzmangel nicht möglich ist.

Für den A. T. Offizier und die Ingenieuroffiziere, die viel mit größeren Zeichnungen zu arbeiten haben, ist die Schreibtischplatte der Tiefe nach zu vergrößern.

Bei der Einrichtung der Kammer für den SchiffsverwaKungsoffizier ist darauf zu achten, daß der Kaffenschrank möglichst neben dem Schreibtisch sy aufgestellt wird, daß der Schiffs- Verwaltungsoffizier in der Lage ist, vom Schreibtisch aus den Kaffenschrank zu beobachten.

In dem ArbeitSraum der Astos ist ein großer frei stehender Tisch und außerdem ein Arbeitstisch für Astos und Chef des Stabes anzuordnen.

b Oberfeldwebel, »ab

Feldwebelkammern

e Summer« für «Sche ««d Kellner

Auch in den Kammern für Oberfeldwebel und Feldwebel ist je nach der Belegungsstärke die entsprechende Anzahl Waschgelegenheiten und, soweit der Platz es zuläßt, auch die entsprechende Anzahl Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen. Für die Aufstellung der Waschbecken gilt das unter a Gesagte. Eiserne Geheimfächer mit Sicherheitsschloß zur Auf- bewahrung von Verschlußsachen sind in den Schreibtischen der Oberfeldwebelkammern und Feldwebelkammern nach A.B.B. Nr. 42 vorzusehen.

In den Kammern find unterzubringen:

für jeden Mann 1 Koje, 1 Kleiderschrank, 1 Wäscheschrank, für je zwei Mann 1 Doppel- Waschbecken, ferner in jeder Kammer 1 Klapptisch, 1 Bord für Wafserfiafchen und Gläser sowie Stühle und Kleiderhaken nach ben Raumverhältnissen und der Belegungszahl.

179 sm5

Der Arbeitsraum für Fähnriche ist mit der entsprechenden Anzahl Spinden (nach Muster- zeichnung) auszustatten. Wascheinrichtung siehe 8II20.

Waschwasseranschluß zu a—c siehe 8II 9k.

8III Gruppe 5 Einrichtungen der Mannschastsräume

Beachte 8157, A. B. B. 42, 46 und 79.

Für die Wohnlichkeir der Räume sollen die unter »Allgemeines zu den Gruppen 8III2 bis 4« enthaltenen Bestimmungen sinngemäß gelten. Die Unteroffizierräume sind zur Hebung der Wohnlichkeit durch leichte Schotte und kurze Durchgangsvorhänge zu unterteilen.

In jedem Mannschafts- und Unteroffizierraum ist für je 50 oder angefangene 50 Mann 1 Wandspiegel anzubringen.

In einem möglichst großen Mannschaftsraume sind Einrichtungen für Filmvorführungen vorzusehen.

» Backstische und                      Für die Unteroffiziere sind feste Tische mit hölzernen Platten und Linoleumbelag sowie

'*****                             hölzerne Stühle, für die Mannschaften Backstische aus Leichtmetall mit Linoleumbelag und^

hölzerne Backsbänke mit Rückenlehnen vorzusehen. Im übrigen sind die Musterzeichnungm, zu beachten. Werden Backskisten (siehe 6) eingebaut, sollen sie als Sitzgelegenheit dienen.

Auf Booten find die Backstische für Unteroffiziere und Mannschaften in der auf Torpedo-J booten üblichen Ausführung und Größe nach Musterzeichnung vorzusehen. Als Sitzgelegenheit sollen im allgemeinen die Backskisten (siehe ä) dienen. Soweit diese nicht ausreichen, sind für die Unteroffiziere hölzerne Stühle, für die Mannschaften hölzerne Backsbänke mit Rückenlehnen? vorzusehen.

d vackssplnbe                             Spinde für das planmäßige Backsgeschirr und für frischen Proviant nach Musterzeichnung i

find in genügender Anzahl vorzusehen. Sie sollen möglichst in der Nähe des Eingangs zu dem zugehörigen Wohnraum liegen.

In den Unteroffizierräumen mit Anrichten fallen die Backsspinde fort.

Die Spinde sind nach Musterzeichnung auszuführen.

e Abwaschbecken                      Abwaschbecken aus emailliertem Stahlblech nach Musterzeichnung (Entwurf) für das Back-

für Backsgeschirr geschirr mit Universalmischventilen zum Mischen von Dampf und Waschwasser sind in den

Mannschaftsräumen für die gesamte Mannschaft einzubauen und so zu verteilen, daß auf etwa je 30 Mann ein Becken entfällt.

Auf Booten sind Anzahl und Aufstellung der Abwaschbecken den besonderen Bauunterlagen h zu entnehmen.

Waschwasierleitung siehe 8II92, Universalmischventile siehe MII21, Abwaschbecken für ; die Anrichten siehe 8III6.

ä Kleider- und Heizer- Die Kleider- und Heizerspinde für Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Fähnrich- ; und^Koje^^ ^^ spinde find nach Musterzeichnung anzufertigen und müssen leicht losgenommen werben können.

Auf den Mannschaftskleiderspinden sind Halterungen für die Unterbringung der Utensilien- kästen anzubringen, soweit dadurch die Anordnung der Hängematten nicht beeinträchtigt wird.

Auf Schiffen sollen Backskisten in den Unteroffizierwohnräumen längsschiffs an der i Außenhaut, an den Querschotten oder auch an Bauteilen im Raum (z. B. Barbetten), in den i Mannschaftswvhnraumen an geeigneten Stellen eingebaut werden. Sie sollen möglichst als zu« 4 sätzlicher Spindraum für Altere der Mannschaft dienen.

Aus Booten sollen zur Aufnahme der Kleider für die Unteroffiziere und Mannschaften allgemein Backskisten verwendet werden. Die Hängcmattsschläfer müssen Klnberspinde erhalten, i

Die DackSkisten sind aus Leichtmetallblech, die Deckel aus Holz mit Linoleumbelag nach Musterzeichnung anzufertigen. Der Boden der Backskiste soll durch eine Gräting gebildet werden, der Raum darunter muß sich nach Herausnahme der Gräting bequem reinigen lassen. Für die Durchlüftung sind Löcher in den Seitenwänden vorzusehen/ auch ist dafür zu sorgen, daß das Schwitzwaffer der Außenhaut nicht in die Kisten gelangen kann.

Die Backskisten sind zur Benutzung als Kojen einzurichten, für welche die gleiche Muster- Zeichnung gilt. Oberkojen, die sich über Sitzen befinden, sind nach oben so weit klappbar ein- zurichten, daß sie die Benutzung des Sitzplatzes nicht behindern. Nebeneinanderstehende Kojen sind durch Zwischenwände zu trennen.

Für die Unterbringung der Mäntel und Stiefel sind besondere Spinde von ausreichender Größe in den einzelnen Wohnräumen einzubauen.

Heizerspinde zur Unterbringung von Arbeitszeug und Stiefeln sowie Spinde für das schmutzige Zeug der technischen Unteroffiziere sind in den Kessel- und Maschinenräumen oder an anderen geeigneten Orten in der erforderlichen Anzahl aufzustellen.

Es ist daraus zu achten, daß die Bedienung von Einrichtungen, die im Gefechte gebraucht werden, nicht durch die Spinde behindert wird.

Über den Panzerdecksöffnungen für die Maschinen- und Kesselanlage — beachte 8113 bis 18 und 8136 — sind Einrichtungen möglichst zu vermeiden, jedenfalls aber leicht lo8- nehmbar anzubringen.

e Karabiner-, Pistolen-, Seitengewehr- schränke, Trommel­brett

Staubdichte Schränke für Karabiner, Seitengewehre, Pistolen usw. nach Musterzeichnung sind, soweit die Unterbringung der Handwaffen nicht in einem gemeinsamen Raum (Hand- waffenlast) erfolgt, an geeigneten Stellen im Schiff aufzustellen. Falls die Schränke nicht unter Deck untergebracht werden können, müssen sie wasserdicht hergestellt werden.

Für den sofortigen Bedarf sind auf Schiffen von diesen Schränken folgende Schränke im Oberschiff (unter Deck) erforderlich:

a) 1 Wachkarabinerschrank für 10 Karabiner und Seitengewchre, 5 Pistolen sowie die zugehörigm Patronentaschen und Leibriemen für Seitengewehre.

ß) 2 Karabinerschränke für die verstärkte Sicherheitswache zu je 10 Karabinern und Seitengewehren mit Zubehör (wie zu a).

y) Die hierzu erforderliche Munition ist für die Karabiner in Patrkst. M/80 Zn und für die Pistolen in Patrkst. M/04 zu stauen.

Unterbringung der Handwaffen auf Booten und Sonderschiffen gemäß 8.8. V. — 8 —.

Nähere Angaben über Gesamtzahl der Karabiner, Pistolen usw. sind der Sonberanlage zur 8.8. V. — 8 — zu entnehmen.

Ein Trommelbrett für die Wache ist an paffender Stelle anzubringen.

Die Einrichtungen sind mit den erforderlichen Nummertafeln — siehe 8 8 22 — zu versehen.

Halter für Backstische, Hängemattshaken usw. siehe 8157.

Schlösser siehe 8II22.

l Lese- und Schreib- räume für Unter­offiziere und Mann­schaften

g Unterrichtsraum für Unteroffiziere »nd Mannschasten

Für Unteroffiziere ist ein besonderer Lese- und Schreibraum nicht vorzusehen. Der Ltse- und Schreibraum für Mannschaften ist zweckentsprechend und wohnlich einzurichten und mit einem Bücherschrank auszustatten.

Der Haupt-Gefechtsverbandplatz (beachte 8.8. V. — 8158 —) ist als Unterrichtsraum für Unteroffiziere und Mannschaften einzurichten. Die Einrichtungsgegenstande hierfiir sind leicht loSnehmbar anzubringen, damit der Gefechtsverbandplatz im Bedarfsfälle in seiner Verwendung nicht behindert wirb.

Für Boote beachte 8.8. V. — 8 —.


^^^            8 III 6 und7, 6


Allgemeines zu den Gruppen 8 m 6 und 7

Die Kammern für besondere Zwecke, die Hellegats, Vorratsräume und Lasten sind mit 1 allen nötigen Einrichtungen, wie Arbeitstischen, Backskisten, Borden, Grätingen, - Pulten, | Schreibtischen, Schubkasten, Seitenbrettern, Spinden, Taurollen, Verschlügen usw., nach dem 4 Brauche in der Marine zu versehen. Für Verbrauchsstoffe, Geräte, Zubehör- und Ersatzteile, | die infolge Raummangels nicht in Lasten oder Hellegats untergebracht werden können, sind 4 Staumöglichkeiten (Spinde, Regale o. dgl.) an geeigneten Stellen im Schiff vorzusehen.

Etwaige auf dem Fußboden anzuordnende Schränke in Räumen mit Terrazzobelag sind 1 grundsätzlich mit Füßen zu versehen, damit das Waffer nicht in die Schränke, sondern ungr- 1 hindert in das Speigatt fließen und die Decksfläche unter den Schränken sauber gehalten werden I kann. Wo mit Rücksicht auf die Schrankhöhe Füße nicht vorgesehen werden können (z. B. | Kühlschränke), sind die Schränke auf Sockel zu stellen, die auf Deck zu schweißen sind.

Die Einrichtungen sind tunlichst aus Leichtmetall oder anderem nicht splitterndem, feuer- 1 sicherem Material herzustellen und, wo erforderlich, innen mit Granitol zu verkleiden. Zum | Aufkleben darf nur ein nicht brennbarer Klebestoff verwendet werden.

SHI Gruppe 6 Einrichtung der Kammern für besondere Zwecke

a Küchen, Anrichten, Bäckerei, Kantine

Bei der Einrichtung der Schiffsküchen ist durch Anordnung hinreichender Ausgabemöglich. keiten, zweckmäßige Aufstellung der Kochkessel und durch Schaffung von ausreichenden Zu- und Abgangsmöglichkeiten für die Backschafter dafür zu sorgen, daß sich der gesamte Küchenbetrieb in kürzester Zeit abwickelt.

In den Küchen sind nach Bedarf Borde, Fleischbänke, Fleischspinde, Schemel, Speiscschränke und Tische vorzusehen, letztere, wenn verkehrshindernd, klappbar. Die Arbeitstische sind nach unten hin genügend abzusteifen, damit sie beim Arbeiten mit Schlagwerkzeugen nicht federn. Für Kochtöpse und Küchengeräte sind Borde und möglichst geräumige Spinde einzubauen. Falls Speiseaufzüge eingebaut werden, sollen sie einen Schachtquerschnitt von 600 X 600 nun erhalten. Das Nähere ist den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen.

Die Mannschaftsanrichten sollen zweckmäßig an freien Gängen liegen, damit sich bei Ausgabebetrieb von Tagesproviant reibungslos abwickeln kann. Für die Ausgabe der Zulagen sind im Eingang der Räume Klappbretter oder lose Ausgabebretter, die fest gelagert werden können, anzubringen. Die 'Arbeitstische sind mit einer starken Holzplatte zu versehen und nach unten hin genügend abzusteifen.

Die Anrichten sollen Abwaschbecken mit Zufluß für Kalt- und Warmwasser (siehe 8II9 0, die nötigen Borde für Teller und Gläser, Schemel, Spinde und sonstige Einrichtungen nach dem Brauche in der Marine erhalten.

Zum Trocknen der Brote sind in der Bäckerei Brotracks vorzusehen. Sofern diese Vor­richtungen aus Platzmangel vor der Bäckerei angeordnet werden müssen, sind die Ständer ver­schließbar einzurichten.

Die Kantinen sollen möglichst große Ausgabeöffnungen erhalten, die so anzuordnen sind, daß die Durchsicht auf die Registrierkassen und ihr Zählwerk gewährleistet ist. Unter jeder Öffnung ist zum Abstellen von Gegenständen eine schmale, klappbare Konsole anzubringen.

Die Kantinen sind mit Borden, Haken, Spinden und festen Tischen hinter den Ausgabe- öffnungen auszustatten.

Luftgekühlte Kühlschränke für Messen, Anrichten und Kantinen sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorzusehen.

Wassergekühlte Schränke sind nur zulässig für die mit Trinkwasserkühlung versehenen Schränke für Kantinen und Anrichten im Vor- und Hinterschiff der Schlachtschiffe, Panzer­schiffe, Kreuzer und Flugzeugträger.

Grundsätzlich find auf denselben Schiffen nur Schränke einer Art einzubauen.

Der Nutzraum der Schränke soll betragen:

für alle Meffeanrichten auf größeren Schiffen und für die Unteroffizieranrichten von ; Schiffen mit über 1000 Mann Besatzung 0,4 bis 0,5 ma,

für alle Meffeanrichten auf kleineren Schiffen 0,3 bis 0,4 m’,

für die Schränke der Speisemeffen (in oder neben den Küchen), für die Anrichten der Unteroffiziere auf Schiffen unter 1000 Mann Besatzung und für die Fähnrich« I cmrichten 0,3 m’,

für Fahrzeuge und Torpedoboote 0,2 bis 0,3 m*,

für Sonderschiffe nach B. B. V. — 8 —,

Die Kühlschränke für Mannschaftsanrichten und Kantinen sind mit Einrichtungen zum i Kühlen von je. 60 Ltr. Trinkwaffer in der Stunde auf größeren Schiffen und 30 Ltr. Trink«! waffer auf kleineren Schiffen und Fahrzeugen von 35° auf 17° 6 — selbsttätige Aus«! • schaltung — zu versehen. Die Leistung dieser Schränke ist so zu bemessen, daß die Schränk« imd J Wasserkühlung gleichzeitig und dauernd in Betrieb gehalten werden können. Bei der Auf­stellung dieser beiden Schränke ist daraus zu achten, daß das Trinkwasser jederzeit, auch nachts,^ entnommen werden kann.

Waffergekühlte Schränke müssen bei einem Aussetzen des Wafferzuflusses sich selbsttätige

auSschalten.

Für die Lüftung der Ausstellungsräume von Kühlschränken beachte 8154.

d Wusch- uns Bade- räume, Worte

e Lazarett, Gefechts Verbandplätze

d Kartenhaus, ^n ftrutn (Ritus ##ittic^^ Aortenkammer, Unterstand für das Signalpersonal, Kommandozentrale, Artilleriezentrale, Artillerie-Rechen und Schaltsteur«, Torpedo-Rechenstelle«, Funkräume, V.l.-Räume «nd -Horchstelle

Bordwetterwarte usw.

Die Wasch«, Baderäume und Aborte sind im Anhalt an die A. B. B. Nr. 34 einzurichten. Beachte auch 81191, m, 20 und 21. Hölzerne Grätinge in den Wasch« und Baderäume« siehe 8III8.

Die für die einzelnen Schiffsgattungen vorzusehenden sanitären Einrichtungen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Für die Ausstattung der Räume sind die A. B. B. II Nr. 6 B1 und die Musterzeichnungen für Sanitätseinrichtungen maßgebend.

Die Einrichtungszeichnungen des Lazaretts mit Nebenräumen und der Gefechtsverband« Plätze sind zur Genehmigung vorzulegen.

Kühlschrank für Lazarettzwecke bei Auslandsreisen gemäß A. B. B. II Nr. 6 B 1.

Die Kartenhäuser sind im Anhalt an die Ausführung auf dem letzten Typschlff einzu« richten. An den Tischen im Schiffs« und Admiralskartenhaus sind Schlingerleisten anzubringen. Zur Aufbewahrung von Geheimsachen (Büchern, Seekarten usw.) ist ein Geheimspind nach Musterzeichnung anzufertigen und so anzubringen, daß es leicht über Bord geworfen werde« kann und sofort im Waffer versinkt. Beachte auch A. B. B. Nr. 42 und 83.

Die Einrichtungszeichnung der Kartenhäuser ist zur Genehmigung vorzulegen.

Die Instrumentenkammer und die Kartenkammer sind nach den A. B. B. Rr. 83 und nach Musterzeichnung einzurichten.

Eine Zeichnung über die Anordnung des Funkpeilkreises und der Funkpeiltochter im Schiffskartenhaus ist im Einvernehmen mit der Inspektion des Torpedowesens zu entwerft« und zur Genehmigung vorzulegen.

Der Unterstand für das Signalpersonal ist mit den erforderlichen Schränken, eine«- Schreibpult und einem leicht losnehmbaren Geheim kästen für das Signalbuch (siehe SIIIÖ): nach Musterzeichnung auSzustatten.

In der Kommandozentrale sind ein Kartentisch nach Musterzeichnung, ein Geheimspind ß und die notwendige Anzahl Schemel vorzusehen. Beachte A. B. B. Nr. 83. Eine Zeichnung! über die Einrichtung der Kommandozentrale ist zur Genehmigung vorzulegen.

In der Leckwehr« und Leckwehrhilfszentrale ist für die Erledigung von schriftlichen Arbeit«» s und zur protokollarischen Niederlegung von Befehlen »rnb Meldungen während deS Lecüvehr« - dienstes je 1 Schreibpult einzubauen.

In den Räumm für die Waffenleitung (beachte B. B. V. — 8158 —) find die erforber-l liehen Schemel für das Bedienungspersonal der Apparate vorzusehen.


0 Schreibstuben

t Raum für Messe» gerät, Raum für Musik» tustrumente

r Dunkelkammer

b Arresträume

i Wäschetrockenräume

k Werkstätten

In den Fla.-Rechenstellen sind die erforderlichen Reinigungsspinde vorzusehen. Eine 1 Zeichnung über die Einrichtung der artilleristischen Rechen» und Schaltstellen, Umformerräume V usw. ist zur Genehmigung vorzulegen.

Funkräume, II. I.-Räume und »Horchstelle sind nach den A. B. B.II Nr. 206 und den | G. f. e. A. Abschnitt XlVa auszustatten.

Stühle, Schlüffelmittel und Zubehör sind in den Junkräumen sachgemäß zu halten, um den 3 Funkverkehr auch bei schlechtem Wetter aufrechtzuerhalten.

Borbwetterwarte: Im Arbeitsraum für ben Meteorologen ist ein Kartenschrank mitl Leuchtplatte Mb ein Bücherbord, im Bildfunk-Empfangsraum ein kleines Bücherbord ein»« zubauen.

Die Schreibstuben sind nach Bedarf mit Schreibtischen, die Maschinensrhreibstube mitH Schreib» und Zeichentischen auszustatten. Soweit die Benutzung von Schreibmaschinen in- Betracht kommt, sollen Schreibplätze mit Einrichtungen für versenkbare Schreibmaschinen nach: Musterzeichnung vorgesehen werben. Akten» und Bücherborde, Aufstellungsmöglichkeiten für | Vervielfältigungsapparate, Einrichtungen für die Druckerei und für Postzwecke, Spinde usw.' sind nach dem Brauche in der Marine vorzusehen und für die unterzubringenden Vordrucke,^ Akten usw. entsprechend zu bemessen.

Die Artillerie» und Maschinenschreibstube sollen je einen Schränk für die Aufbewahrung von Zeichnungen erhalten. Auf großen Schiffen ist von der Maschinenschreibstube durch eine leichte Wand ein Raum als technische Rollenschreibstube abzutrennen.

Zur vorübergehenden Unterbringung von Geheimsachen ist in den Schreibtischen oder in den Spinden ein Fach mit Sicherheitsschloß anzuordnen.

Bücherschrank siehe 8III8.

Die Räume für Messegerät und Musikinstrumente sind nach dem Brauche in der Marine einzurichten.

Die Einrichtung mit Tisch, Borden usw. ist sachgemäß herzustellen.

Die Arresträume sind nach dem Brauche in der Marine auszustatten. Die Pritschen sind 1 aus Holz herzustellen.

Beachte A. B. B. Nr. 62.

Für die Lage der Werkstätten beachte 8. B. V ^ S158 —.

Maschinenwerkstatt.

Zum Schutze gegen Ausgleiten sind auf die Decksbeplattung Blechstreifen aufzuschweißen. 1

Einrichtung je nach Bedarf und Angaben der schiffskammerbildenden Werft (Maschinen-1 bauressort). Z. B. für ein Schlachtschiff: I große Drehbank, I kleine Drehbank, Fräsmaschine, 1 Säulenbohrmaschine, Schmirgelstein,' über der großen Drehbank eine Förderbahn mit Lauf« W katze für etwa 500 kg Tragfähigkeit, bis zu 8 Arbeitsplätze mit Schraubstock, Stehpult in der W allgemein üblichen Ausführung. Wenn Platz vorhanden, sind über ben Arbeitsplätzen Regale I für Maschinenteile mit 250 mm Bordabstand einzubauen.

Siehe auch A.8.V. und B.B.V. — MH22 —.

^Werkstatt (Mechanikerwerkstatt).

Einrichtung: Arbeitstische in der üblichen Ausführung mit Kiefernholzplatte, darüber 1 und Über ben Heizkörpern kleine und größere Regale, I Schränk mit herausziehbaren Fächern, V I Schränk mit Böden in 250 mm Abstand, I Kiste für Twist.

Siehe auch A. B. V. und 8. B. V. — MII22 —.

Artilleriemechanikerwerkstatt.

Einrichtung (für ein großes Schiff): 2 Drehbänke (davon 1 meistens in einer 80-Werk- i statt aufgestellt), Fräsmaschine, Säulenbohrmaschine, Stehpult, bis zu 7 Arbeitsplätze mit | Schraubstock, 1 Kiste für Twist, Schränke für Material mit 3 Böden übereinander in 250 ww 1

Abstand, Schränk mit ausziehbaren 100 mm hohen Fächern, Regale und kleinere Schränke Z nach vorhandenem Platz. Weitere Einrichtungen nach Angabe der Artillerie.

Beachte auch A. B. V. und B. B. V. — MII22 — sowie die Musterzeichnung. LV-Werkstatt.

Große Schiffe erhalten 2 M-Werkstätten, eine vordere und eine Hintere.

Einrichtung: Stehpult, mehrere Arbeitstische, darüber Regale mit 250 mm Bordabstand,V Schränke mit Böden in 200 und 300 mm Abstand, 1 Kiste für Twist.

Beachte auch A. B. V. und B. B. V. — M H 22 — sowie die Musterzeichnung. Zimmermannswerkstatt.

Die Begrenzungswände der Werkstatt sind entgegen der Angabe bei 8120, wo für die 1 obere Hälfte der Umschottung Drahtgeflecht vorgeschrieben ist, bis oben hin aus vollem Blech ß zu bauen.

Einrichtung: 1 bis 2 Hobelbänke, über denen ein Bord, einige Schubkästen und Werkzeug- z Wandschränke anzubringen sind. Im übrigen sind nach dem vorhandenen Platz Regale mit 1 Borden von 300 und etwa 600 mm Abstand, ferner Bügel für das Ablegen von Holz einzu-1 bauen. Unter Deck sind Stangen zum Aufhängen der Hängematten vorzusehen. (Diese Hänge-: mattestangen sind notwendig, weil bei Zimmermannsarbeiten oft Nachtschichten gemacht werden müssen und dann für diese Leute die Werkstatt am Tage als Schlafraum dienen muß.) Schweißwerkstatt.

Es ist anzustreben, die Schweißwerkstatt unmittelbar neben der Schmiede anzuordnen und ; durch eine Tür zu verbinden, um auch größere Werkstücke unter Zuhilfenahme der Schmiede j bearbeiten zu können. Je nach Örtlichkeit muß in der Schweißwerkstatt ein Wandteil los- j nehmbar eingerichtet werden, um auch sperrige Stücke transportieren zu können.

Einrichtung: Schweißtisch, Spind für Schweißwerkzeuge (Elektrodenhalter, Schweiß-’ Pistolen, Autvgenbrenner usw.), Kasten für Elektroden und Schweißdrähte. Ferner sind vor-) zusehen die Fundamente (siehe 8112) für die SchweihuMformer und die Anschlüsse für i Azetylen und Sauerstoff.

Schmiede.

Einrichtung (auf einem großen Schiff): 1 Amboß mitten im Raum, ferner 1 Preßluft-, Hammer, 1 Rundfeuer, 1 Feldschmiede, Schleifstein, 1 bis 2 Arbeitstische mit Kiefernholzplatte. ) Auf ausreichende Deckshöhe über dem Amboß ist zu achten, damit mit dem Vorschlaghammer ■ frei ausgeholt werden kann.

Schneiderwerkstatt.

Sie soll den Schneidern gleichzeitig als Wohnraum dienen.

Werkstattseinrichtung: Nähmaschinen, Arbeitstische mit Holzplatten und einem Unterbau, der als Schränk einzurichten ist, Kleiderhaken, Stange für Kleiderbügel. Schuhmacherwerkstatt.

Gleichzeitig Wohnraum für die Schuhmacher.

Werkstattseinrichtung: Nähmaschine, Tisch mit Holzplatte, Schubladen unter dem Tisch, 1 je nach Lrtlichkeit mehrere Regale zum Abstellen der Stiefel.

Segelmacherwerkstatt.

Ein besonderer Raum ist hierfür nicht erforderlich, da die Werkstatt nur selten ge- | braucht wird.

Für die elektrisch anzutreibende Nähmaschine ist ein verschließbares Spinb in der Nähe | des Arbeitsplatzes des Segelmachers einzubauen/ auch ist an geeigneter Stelle des Arbeitsplatzes ] eine Festsetzvorrichtung für die Nähmaschine beim Gebrauch vorzusehen.

l Barbierstube                                       Die Barbierstube ist nach Musterzeichnung mit Rasierstühlen auszustattrn.

»Einrichtungen für Wasser« siehe 8II9 r.

w Wäscherei, Plätterei Die erforderlichen Bügeltische, Tische und Borde für Sortierung, Annahme und Ausgabe - der Wäsche usw. sind vorzusehen. Werkstoff: Holz.

»Einrichtungen für Wasser« siehe 8II9 k.

8m Gruppe? Einrichtungen der Hellegats, Borratsräume und Lasten

Die Einrichtungen sind nach dem Brauche in der Marine vorzusehen. A.B.B. Nr. 41 , und die Vorschriften in 8128 sind zu beachten.

Wegerung siehe 8125.

Schwere Einrichtungen siehe 8128.

8 m Gruppe 8 Sonstiges

Leichte Spinde und Staueinrichtungen in den Decks

Leichte Staueinrichtungen, Spinde und Borde zur Unterbringung von Geräten und Ersatz- ; teilen sind in und auf den Decks, wo erforderlich, vorzusehen, jedoch darf hierdurch der Ver- ] kehr in den Gängen nicht unzulässig behindert werden. Spinde für die Maschinenwaffen und s artilleristischen Zubehörteile sind möglichst in der Nähe der Gefechtsstationen aufzustellen, ihre ! Einbauplatze sind in die zur Genehmigung vorzulegende Zeichnung über Verteilung der Bereit- 1 schaftsmunitionseinrichtungen einzutragen. Halterungen von Kästen, Spinden usw. an freien 1 Decks sind so zu bemessen, daß sie auch außergewöhnlichem Seeschlag standhalten. Etwaige dem - Gasdruck der Geschütze (Überdruck bzw. Unterdrück) ausgesetzte Spinde und Kästen auf freien ' Decks sollen Verstärkungen an den Decken (Deckenstege bzw. Deckeln sowie an den Verschluß­einrichtungen erhalten. Soweit Ausführung und Anordnung der Spinde es zulaffen, können : Beschädigungen auch durch Druckausgleichlöcher verhindert werden.

Die Angaben über die zu stauenden Geräte , sind seitens der Bauwersten rechtzeitig von den schiffskammerbilbenden Werften bzw. von den Baubelehrungen anzufordern.

Zur Verringerung von Brandgefahr sind die Kasten für Geräte und Zubehör aller Details, soweit sie nicht unter Panzerdeck verstaut oder nach der Klarschiffvorschrist von Bord gegeben werden, aus verzinktem Eisenblech, Zinkblech oder Leichtmetall herzustellen. Wmn die in den Kasten aufzubewahrenden Teile gegen Temperatureinflüsse oder aus anderen Gründen isoliert werden müssen, sind sie mit einem geeigneten Werkstoff zu bekleiden.

In den Wohndecks sind Halterungen für Papierkörbe anzubringen.

Holzgrätinge sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen: Auf den Brücken mit Signal­ständen, den Artillerieständen, Wasch-, Baderäumen usw. Die Grätinge auf den Brücken find als Rahmengrätinge, alle übrigen als Lattengrätinge auszusühren. Außerdem sind vorzusehen: ein beiklappbares Pult mit Rand von der Größe des aufgeklappten Signalbuchs, ein Kasten für letzteres nach A. B. B. Nr. 83, ein beiklappbares Pult für das Logbuch, ein losnehmbarer Kartentisch mit Glasplatte, Halter für Schwenklaternen und ein Kasten für Fernrohre. Diese Gegenstände sind, soweit angängig, in den Gängen neben dem Schiffskartenhause oder in den Unterständen für das Signalpersonal unterzubringen. Beachte auch 8III6 d.

Staukasten für die Fenster im Stand für die Schiffsführung sind in der Nähe der Brücke, aber nicht aus derselben anzubringen. Beachte 8138. Auf der Brücke sind an Bb und Stb je ein Spind für Kopfhörer aufzustellen.

Für die Unterbringung der Rettungsbojenlichte und der Nachtschußbojcn ist KI b 7502 vom 26.10.1928, für die Unterbringung der Elektrolote BWIc 3810 v. 1.8.1929 und KIa 2308 v. 10.9.1928 mit Ergänzungen (Anhang 6), für die Unterbringung von Torpedo-Leuchtspitzen und -Leuchtbehältern die A. B. B. II Nr. 23 Abschnitt IV zu beachten. Angaben über Größe und Form der Verpackungskasten°) für Leuchtspitzen und Leuchtbehälter sind von der T. I. einzuholen.

°) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Ltkfervorschrist).

Zur Unterbringung der Lederjacken für das Maschinenpersonal sind innerhalb oder in der Nähe der Maschinen- und Kesselraumniebergänge verschließbare Drahtspinde nach Muster­zeichnung einzubauen/ ebensolche Spinde sind auch für das Artillerie- und Torpedopersonal vorzusehen.

Für die Ausrüstung des Schiffes mit Schweißgeräten sind die erforderlichen Einrichtungen einzubauen. Elektrische Schweißeinrichtung siehe NII22.

Für die Signalflaggen sind Spinde gemäß Musterzeichnung auf dem Signalstand auf- zusteüen.

Ein Chronometerspind nach der Musterzeichnung ist nach A. B. B. Nr. 49 neuer Fassung v. 12.8.13 anzubringen. Schiffe (Schlachtschiffe, Kreuzer und Flugzeugträger) sollen eine voll­ständige Chronometerausrüstung mit drei Chronometern, Boote (Zerstörer, Torpedoboote, Ge- leitboote usw.) eine solche mit nur einem Chronometer erhalten.

Für Sonderschiffe und für Fahrzeuge wird von Fall zu Fall entschieden.

Für die Artilleriezeichnungen sind Spinde nach Musterzeichnung anzufertigen und auf- zustellen. Auf den einzelnen Gefechtsstationen sind Halterungen für die Zeichnungen anzuordnen.

Zur Unterbringung der Karten für artilleristische Zwecke ist nach Möglichkeit in der Adjutantenkammer ein flacher Behälter einzubauen.

Für die Mappen der Maschinenzeichnungen ist auf Booten und Sonderschiffe» an geeig­neter Stelle im Schiff ein gegen Feuchtigkeit geschützter, verschließbarer Behälter einzubauen.

Die verschließbaren Kasten für die Verschlußsachen und die Schiffskasse sind bei Klarschiff in einer hierfür geeigneten Last unter Panzerdeck zu verstauen. Verschluß der Last siehe 8II22.

Leckdienstkasten und Pumpenmeisterspinde sind nach Gebrauch und-Vorschrift der Marim an geeigneten Platzen aufzustellen.

Ein Schränk nach Musterzeichnung für die Unterbringung der Bücher, Akten usw. für das Schiff ist in der Schiffsschreibstube oder in deren Nähe einzubauen. Für die vorübergehende Unterbringung von Geheim-Büchern im Führer-Funkraum ist ein gewöhnlicher, mit Sicher­heitsschloß versehener Behälter einzubauen. Für die Unterbringung der Bücherkiste des Flotten- kommandos ist ein geräumiges Spind vorzuschen.

In der Nähe der Wachuhr ist ein Wandpult von etwa 0,6 m Breite und 0,5 m Tiefe mit zwei verschließbaren Schubladen von je etwa 0,15 m Höhe für die Aufbewahrung der Urlaubs­bücher usw. anzubringen.

Im Gang vor der Kajüte ist ein klappbares Zahlbrett dicht neben dem Kaffenschrank vorzusehen.

Leichte Spinde sür Gefechtsersatz-Glühlampen und -Schmelzsicherungen sind nach den G. f. e. A., Abschnitt III, § 14 einzubauen.

Staueinrichtungen für Glasteile der Scheinwerfer, wie Spiegel, Streuer, Abschlußgläser, sind unter Panzerschutz vorzuschen.

Die zur Stauung der Maschinengewehre, der Abkommkanonen, der gesamten Artillerie­geräte und der artilleristischen Zubehörteile erforderlichen Einrichtungen sind nach dem Brauche in der Marine herzustellen. Für die N. 6.6/30 mit Zubehör sind Aufbewahrunbsspinde statt der bisher gebräuchlichen Aufbewahrungskästen einzubauen.

Die 5 om-Abkommkanonen sind in wasserdichten, eisernen, zylindrischen Behältern auf- zubewahren und nach Vereinbarung mit dem Schiffskommanbo so aufzustell.en, daß sie möglichst in der Nähe ihrer Geschütze stehen, ohne den Verkehr zu behindern. Genügend Raum zum Einbringen der Abkommkanonen muß vorhanden sein, ebenso Schutz vor Beschädigungen durch den Gasdruck der eigenen Geschütze. Die 3,7 «m-Abkommkanonen sind in ihren eisernen Kasten im Feuerwerkerhellegat oder an anderen geeigneten Plätzen unter Deck unterzubringen.

Für die Ersatzwinden zur Munttonsförberung sind Staueinrichtungen möglichst in der Nähe ihrer Derwenbungsorte, für auf freien Decks anzuordnende Winden sind wasserdichte ! Kasten vorzusehen.

Die Füllstellen für die Gurte der Maschinenwaffen sind mit einem Klapptisch usw. aus« zustatten.

Für die Unterbringung der artilleristischen Instrumente sind Spinde gemäß L I» 8357/271 vom 1.3.1928 (Anhang 6) einzubauen.

Spinde für die Nachtvistereinrichtungen sind nach Musterzeichnungen vorzusehen.

In jeder Granat- und Pulverkammer und jeder Patronenkammer ist ein Spind für die i Geschoßzündungen der Gefechtsmunition, außerdem in den Hinteren und vorderen Munition-« kammern je ein Spind für die Zündungen der llbungs-, der Leuchtfeuer«, Signal«, Wurfgewehr« und Zielmunition aufzustellen. Sicherheitsschlöffer siehe 8II22.

Für Stau« und Ladespinde der tragbaren Akkumulatoren beachte MH34, G. f. e. A. Abschnitt IH und VII sowie B. B. V. r- S158 —.

Sternsignalpatronenspinde sind nach der Musterzeichnung vorzusehen.

Ein kleines wafferdichtes Bereitschaftsspind für etwa 3 X 20 Sternsignalpatromn ist aufs der Brücke an geeigneter Stelle fest einzubauen, soweit diese Patronen nicht in dem Unterba» des Signalpultes auf der Brücke untergebracht werden können. Nähere Angaben stnd einzuholen.

Gasmaskenspinde für Boote nach L. B. V. E 8 —

Für die Unterbringung der Flottenatmer sind Spinde nach Mnsterzeichnung einzubauen^ die nach Angabe des Kommandos auf die Mannschaftsdecks und die Niedergänge zu den Be« triebsräumen verteilt werden.

Zum Entseuchen geringer Mengen Gasschutzgerät (etwa 2 bis 3 Masken) ist ein gasdichtes Spind — -Entseuchungsspind für Gasschutzgerät« — an geeigneter Stelle im Schiff ein«: zubauen.

Für Spinde für Reinigungsgerät beachte 8158.

Auf Booten und Sonderschiffen (soweit sie mit festen Schwimmwesten ausgerüstet werden)^ sind für das Personal an Deck und in den Ausbauten die Schwimmwesten in Blechkästen nach Musterzeichnung unterzubringen. Die Kästen mit Deckel und klappbarer Vorderwand find so anzubringen, baß.......................................................................... aufgehängt werden. Außerdem ist für jede Person einer Wache in den Maschinen, und Keffelräumen je eine feste Schwimmweste in dem umschotteten Nieder^ gang an Oberdeck oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, in dem betreffenden Raum selbst in der Nähe der Niedergänge anzubringen. An heißen Wänden dürfen die Schwimmwesten nicht unmittelbar befestigt werden.

Alle Arbeiten der Tischlerwerkstatt, die sonst noch erforderlich sind, sind in zweckentsprechend der Weise auszuführen. Beachte 8160 und 8II22.


SIV Malerwerkstatt

Die zur Erhaltung und Dichtung der zusammengebauten Stahlteile gebrauchte Farbe ist unter den Gruppen von 81 und 8II zu verwiegen.

Für hen Farbenanstrich sind die A.B.B. Nr. 31 (Neuentwurf), Nr. 35, 42 und 48 A1112 maßgebend. Für den Anstrich der Rohrleitungen und Gestänge gelten die Musterblätter »Farben der Rohrleitungen«. Die Verordnung über die Ausführung von Anstreicherarbeiten in den Schiffsräumen vom 2. Februar 1921 ist zu beachten. Beachte Vorbemerkung 17.

Zur Vermeidung unnötiger Ausbefferungsarbeiten sind die Deckanstriche erst möglichst kurz vor der Fertigstellung auszuführen, soweit es sich nicht um Teile handelt, die dann nicht mehr zugänglich sind.

Bei Bauteilen aus Leichtmetall muß schon während des Baues für die Herstellung und Erhaltung eines guten Schutzanstriches gesorgt werden.

Der Boden von Lasten, Hellegats, Vorrats- und sonstigen selten begangenen Räumen sowie Stellen, die nicht begangen werden und für die Reinigung schwer zugänglich sind, z. B. unter den Schränken und Spinden der Offizier- und Oberfeldwebelräume sowie Mannschafts­spinden, unter Badewannen, sollen Farbanstrich erhalten. Beachte -Allgemeines« zu 8113 bis 18.

Für Kühlraumwegerungen, für den Kühlraum und dessen Zugänge dürfen nur geruchs- freie (keine teerhaltigen Anstriche) verwendet werden.

Die Blechverkleidungen für die Isolierungen der wasserführenden Rohre sollen bis auf die zur Bezeichnung dienenden Farbringe ohne Anstrich bleiben.

Zur Erleichterung des Leckdienstes sind auf dem untersten freien Deck möglichst nahe an der Bordwand, etwa am Wasserlauf- oder Außenhautwinkel, in Abständen von etwa 6 m ein senkrechter Strich und die Spantnummer deutlich sichtbar in Farbe anzubringen.

Die Stutzen der Bodenventile zwischen dem Innenboden (beachte 8111) oder dem unteren Plattformdeck (beachte' 8113 a) und der Außenhaut sind mit Asphaltzement "zu streichen, sofern Kaltwaffer durch dieselben geführt wird.

Hohlräume, die nicht durch Handlöcher zugänglich gemacht werden können, und Ecken oder Vertiefungen, aus welchen ein restloses Lenzen mit den tragbaren Handlenzpumpen (beachte 8II 9n) nicht möglich ist (z.B. untere Ecken in den äußeren Wallgangszellen — beachte SII 9b und d —), sind mit Bimsstein und Zement auszufüllen. Auf möglichste Gewichtsersparnis ist dabei besonders zu achten. Beachte auch Vorbemerkung 11.

Bei der Übergabe des Schiffes sollen alle Anstriche in tadellosem Zustande fein, Roststellen dürfen nicht vorhanden sein.

Ahminge siehe 8160.

Soweit im vorstehenden nicht anders bestimmt, sind die Anstriche wie folgt zu verwiegen: j

Gruppe 1 Ausbauten und Brücken

Alle über das Oberdeck frei hervorragenden Ausbauten, Brücken, Plattformen, Schein- | Werferstände usw., die für sich ein abgeschlossenes Ganzes bilden, ferner die Außenflächen der t Masten, Luftschächte, Schornsteinmäntel und alle Ausbauten, Decksenster usw. auf der Back z und der Hütte.

Gruppe 2 Oberdeck

Alle Einrichtungen oberhalb des Oberdecks, soweit diese nicht unter Gruppe 1 fallen.

Rohrleitungen siehe 8IV 13.


Gruppe 3 Batteriedeck

Alle Einrichtungen vom Batteriedeck bis einschließlich der Unterseite des Oberdecks.

Rohrleitungen siehe 8IV 13.

Gruppe 4 Panzerdeck

Alle Einrichtungen von der Flucht des Panzerdecks bis einschließlich der Unterseite des Zwischendecks.

Rohrleitungen siehe 81V13.

GruppeS Zwischendeck

Alle Einrichtungen vom Zwischendeck bis einschließlich der Unterseite des Batteriedeck.

Rohrleitungen siehe 8IV13.

Gruppe 6 Plattformdecks

Alle Einrichtungen vom untersten Plattformdeck bis einschließlich der Unterseite des Panzerdecks.

Rohrleitungen siehe 8IV13.

Gruppe 7 Maschinen- und Kesselräume

Alle Raume für die Hauptmaschinen und für die Keffel.

Rohrleitungen siehe 8IV13..

Gruppe 8 Sonstige Räume

Die inneren Flächen aller durch mehrere Decks hindurchgehenden Niedergangs-/ Munitions-, Asch-/ Licht-, Luftschächte, sonstigen Schächte und Masten, alle Räume für Hilfsmaschinen, die Wallgänge, Vorratsräume, Lasten und sonstigen Räume in der Stauung, soweit nicht zur Gruppe 7 und 9 bis 13 gehörig.

Rohrleitungen siehe 8IV13.

Gruppe 9 Doppelboden

Alle Abteilungm deS Doppelbodens einschließlich der Hauptlenzrohre, jedoch ausschließlich Wasserzellen, Olbunker und -tanks, Petroleumlasten usw., die besonderen Anstrich erhalten (siehe 8IV13). Die übrigen Rohrleitungen siehe 8IV13.

Gruppe 10 Außenbords unter Wasser

Der äußere Schiffsboden unter Wasser, soweit der Anstrich mit Schiffsbodenfarbe reicht.

Gruppe 11 Außenbords über Wasser

Die Bordwände über Wasser.

Gruppe 12 Zementierungen

Alle Zementierungsarbeiten.

Zementanstriche der Wasserzellen siehe 8IV13.

Gruppe 13 Besondere Anstriche

Alle Wasserzellen, Olbunker und -tanks, Petroleumlasten, Trimmzellen und Akkumulatoren- 1 räume, soweit diese Räume besonderen Anstrich erhalten. Alle Rohrleitungen ausschließlich der Hauptlenzrohre (siehe 8IV v).

Schilder zur Bezeichnung von Schotten, Kanälen usw., Verzierungen.


A Verzeichnis der von der Bauwerst dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegenden Einzelzeichnungen, Berechnungen usw.*)

 

Lfde. Nr.

1

2

3

Etwaige Abweichungen von den Verwiegungsvorschriften.................................................................................................................................... Verzeichnis der aus Leichtmetall anzusertigenden Gegenstände.................................................................................................................................... Etwaige Vernietung von Bauteilen an Stelle der vorgeschriebenen

Gruppe

Vorbemerkung 3 -

Vorbemerkung 7 »4. ■

Schweißung .............................................................................................................. Vorbemerkung 7»6

4     Biegen von ungehärtetem Panzermaterial mit einem Krümmungs­halbmesser unter 50facher Plattendicke............................................. ........................................................................................... » 7b 1

5     Verstärkungen infolge Gasdrucks der Geschütze, Anordnung von Schießblenden.................. ........................................... »....................................................................... 14

6     Stapellaufrechnung sowie Maßnahmnn für den Stapellauf gemäß II 4 der Stapellaufvorschrist.............................. ............................................................... -.................................................... 21

7     . Schlingerkiele        I........................................................................................................................ 4

8     Ruder mit Lagerung und Berechnung        I........................................................................................................................ 8

9     Wellenböcke und Abschlußstücke        1....................................................................................................................... 9

10   Anordnung aller in die Innenbodenbeplattung einzuschneidenden Löcher

und der etwa erforderlichen Verstärkungen....................................................................................................................................

II Stutzen für Bodenventile.............................................................. '..........................................................................................................

12     Unterbauten für die Hauptmaschinen, Kessel, Wellenlager und Wellen- bremsen, Träger für die Hilfskesselanlage, Diesel- und Turbodynamos, Lüftungsmaschinen, Maschinen für Waffenzwecke usw...........................................................................................................................

13     Änderungen von Öffnungen im Oberdeck gegenüber den Bauunterlagen

14     Jörderwege außer den Verkehrsluken für das Ein- und Ausbringen größerer Teile der Maschinen, Kessel, Hilfsmaschinen, Apparate der Artilleriefeuerleitungsanlagen usw...........................................................................................................................

15     Durchbrechungen von Unterzügen...........................................................................................................................

16     Befestigung der Linoleumschienen................................................... ............................................................................................................

17     An der Außenhaut vorstehende Spritzwasser bildende Teile, auch Mulden in der Außenhaut ....................... .....................................................

18     Isolierungen.......................................................................................        

19     Etwaige Änderungen an den Munitionskammern       

20     Munitionsstaupläne        

21     Einzelzeichnungen der Geschützstände und der darunterstehenden Schotte mit Durchbrechungen und Versteifungen...........................................................................................................................

22     Bootsaufstellung................................. '.       

23     Takelage....................................................................................        

24 Etwaige Anbringung von nicht artilleristischen Zwecken dienenden

I 11

I 11

I 12

I 13—18

I 13-18,36

I 13—18 l 13—18

1 19

I 25

I 26

I 26

I 10, 33, 48

I 46

I 47

Gegenständen an den Drehtürmen ....................................................................................................................................  I.............................................................................................................................. 48

25 Munitionsförderanlage ....................................................................................................................................  I.................................................................................................................... 48, H 14

26 Entwurf der Munitionsübernahme nebst Berechnung.................................................................................................................................... I.............................................................................................................................. 48

27 Torpedostände nebst Berechnung.................................................................................................................................... I............................................................................................................................ 49^

28 Einrichtungen für Sperrgerüt....................................................................................................................................   I............................................................................................................................ 498

29 Nebelanlage ....................................................................................................................................  I............................................................................................................................ 496

30 Bugschutzanlage.................................................................................................................................... I........................................................................................................................... 49 D

*) Alle zur Genehmigung vorzulegenden Zeichnungen, Berechnungen usw. sind vor der Bauausführung "N- zureichen, damit Änderungen bei den Materialbesiellungen noch berücksichtigt werden können.


Lfb«. Nr.                                                                                                                                  ^

31       Lüftungsanlage...................................................................................         

32       Schächte für Notlüftung                 

33       Einrichtungen der Mannschastsräume...................          1............................................................................... 57

34       Schlingeranlage- nebst Berechnung .......................................           I............................................................................................ 58

35       Bugverzierung.........................................................................................                                                                                                                             I         59

36       Ahmiuge......................................................................................... ...         I....................................................... 60

37       Aufstellungsort für die Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel ...         I                                                                                                                      60

38       Kompaßaufstellung, Anordnung der Steuerstellen zum Betriebe der

Ruderanlage, Peilfelder und Verteilung des unmagnetischen Materials                                                                                                                                    I                                                                                                                                60

39       Meßleisten zum Ausrichten der Geschützstände usw.............................          I................................................................................................................... 60

40       Marken für Flucht- und NUllinien............................                 1......................................................................... 60

41       .Peillinw für Messungen von Schiffsdurchbiegungen............................ ..........          I................................................................................................................ 60

42       Ausführungs- und Übersichtszeichnung sämtlicher Panzordeckel         II         4

43       Speigattanlage mit Angabe des Werkstoffs und der Rohrdurchmeffer II     7

44       Tür- und Lukenverteilungspläne            H.................................................................................................................. 8

45       .Schuellschlußschieber in den Munitionskammern...............            II.............................................................................................. 8

46      Schematischer Entwurf für die Einrichtungen für Wasser nebst' Be- rechnung und Beschreibung   II.................................................................................................................... 9

47       Erprobungsplan der Flut- und Entwässerungseinrichtungen für Nun L         II                                                                                                                       9

48       Zentralfeuerlöschanlage            II.................................................................................................................... 9

1     49 Trink- und Waschwaffer-Druckbehälter-Anlage, Aufstellung der An- wärmer-usw...........................................................................................................................       II....................................................................................................................... 9

50      Übersichtszeichnuug aller von der Seewafserkühlleitung zu speisenden . Apparate        II.............................................................................................................. 9

51      .Steuereinrichtungen riebst Berechnung .....       H............................................................................................................. 10

52SpillaNlagen nebst Berechnung               H............................................................................................................... 11

53 Bootsaussktzeinrichtungen nebst Abstützung               n.............................................................................................................. 12

54 Verteilung der Bercitschaftsmunitionseinrichtungen sowie Einbauplätze

für Spinde der Maschinenwaffen und artilleristischen Zubehörteile .... II 14,111 8

55 Aufstellung der Ladeübungskanonen und Landungslafetten             II............................................................................................................... 14

56 Sprachrohrplan, schematifche Übersicht der Sprachrohre und Fernsprecher

. sowie schematische Skizze sämtlicher Havariekabel und deren Führung von den Havariefteckern zu den Verbrauchsstellen........................................................................................................................... -H...................................................................................................................... j

57Lage und Bauart der Gasschutzklappen................................................. H

58      Etwaige Verschlüffe für die Schiffslüftung, die nicht unmittelbar an Schotten oder Decks liegen         II................................................................................................................ |

59 Schraubenschutz                  II............................................................................................................... j

60 Anordnung der Tiefgangsstandrohre...............                 II...................................................................... 22

61       Lazarett mit Nebenräumen und Gefechtsverbandplätze                  Ill........................................................................................................... 6

62       Einrichtung der Kartenhäuser                    *....................................................................................................... III 6

63       Funkpeilkreis und Tochterkompaß im.Schiffskartenhaus                     III......................................................................................................... 6

64       Einrichtung der Kommandozentrale                  III........................................................................................................... 6

65      Einrichtung der artilleristischen Rechen- und Schaltstellen, Umformer­räume usw.............................         III............................... 6

B Verzeichnis der von der Bauwerft demO. K. M.zur Kenntnisnahme

Lfdr. Nr.                                             vorzrUegenden Zeichnungen usw.

1        Etwaige Änderungen schwerer Stahlguß- oder Schmiedestücke                    Vorbemerkung

2        Skizze der Dockkiclsohlen mit etwaigen Abweichungen                     I......................................................................................................................................... 19

3        Abstände zwischen Unterkante Turmpanzer und Oberkante                 Barbette                 'I                                                                                                              33

4        Öffnungen und Durchbrechungen des Panzerdecks                     I......................................................................................................................................... 36

5        Zeichnungen der Räume für Artillerie- und TorpcdofeuerleitaNlagen                ...                I                                                                                                               58


ßfbe. Nr.                                                                                                                                                          Gruppe

6       Stichmaß für zusätzliche Ahming.................................................................................. I       60

6a       Peilfelder der M* und 8-Kompasse.............................................................................. I       60

7       Beschläge für die Panzertüren....................................................................................... H        4

8       Wasserdichte Verschlüsse.............................................................................................. H        8

9       Pumpen- und Motoren-Kennlinienblätter...................................................................... H        9

10      Saugestutzen mit Schutzsieb...................................................................................................... H        9

11      Pumpenbuch...................................................................................................... *.......................... D       9

12      Anordnung der Poller und Klampen mit Unterstützungm....................................................... II         22

13      Anordnung der Leckpumpen.......................................................................................................   H        9

C Verzeichnis der vom O. K. M. der Bauwerst noch zu liefernden

,                                             Zeichnungen und Angaben*)

de. Nr.                                                o r o                                                            /                                                          Gruppe

1       Abnahmebedingungen für Chromnickelstahl ...................................................................  Vorbemerkung 4b7 ■

2       Zu verwendende Nietdurchmesser nach A. B. B. Nr. 9 oder nach Ni 1—3         -         7a6

3       Decksbelag vor VerkehrStüren, Niedergängen nsw. ............................................................. I        13—18

4         Etwaiger Ersatz des Linoleum- und TerrazzobelageS durch einen anderen Werkstoff  1 13—18

5       Anzunehmende Temperaturen für Olbunker.............................................................................    1       $5....................................................................................................................................................... |

6       Gewichte und Abmessungen der Munition................................................................ -"

7  Zugangsöffnungen in den Darbetten               I............................................................................................................................................ 33 3

8         Don der Konstruktion der Drchschächte der schweren Geschütze abhängige Einzelheiten............................................................................................................................. I    33

9         Angaben über die Durchfahröffnungen und Schieber in dm Turmtrage­schotten .....  1    48, II14

10      Alarmstellung der Geschütze........................................................................................ I       48

11      Änderung deS MunitionsfördersystemS............................................................................. I          48 und

II 14

12      Sockel für Flugzeugschleudern........................................................................................ 150, II15F

13      Tragbare Lüfter zum Entgiften von Räumen............................................................................ I         54

14      Bauweise der Schutzsegelstützen............................................................................................. n        3

15

16      Isolation von Kupfer- und Bronzeteilen an den DurchführungSstellen durch den Innenboden.....................................................................................................................................   II  9

17      Art der Zumischer..........................................................................................................................       11      9 b

18       Leistung der Förderwerke für M. A............................................................................................ II         14

19      Dichtungen für die Drehtürme ....................................................................................................  H        14

20       SicherheitSvorrichtungen in Höhe der drehbaren  Plattformen ........ II                         141

21  Lagerböcke, Abstützungen usw. für die Landesegeleinrichtung............................ II                15F

22  Etwaiger Fortfall der Motorlotmaschine                 H............................................................................................................................................ 22

23      Tiefgangsmeßeinrichtung für die Probefahrten und für den Leckdienst, Trimmlagen deS Schiffes...................................................................................................................................   II    22

24  Bereitschaftsspind für Sternsignalpatronen                   HI............................................................................................................................................. 8

D Verzeichnis

der gegebenenfalls aus Leichtmetall anzufertigenden Gegenstände

Gemäß 8 B. V. — S —

E Verzeichnis

der zu verzinkenden Bauteile

Gemäß 8. 8. V. — 8 —

•) Die Dauwerst ist für die rechtzeitig« Anforderung dieser Zeichnungen und Angaben verantwortlich


F Verzeichnis

der Einrichtungs- und Bauteile, für welche Holz zu verwenden ist

Lfbe.

Nr.

Gegenstand

Gruppen-Nr.

der Bauvorschrist oder Nr. der A. B. B.

1

2

3

4

5

6

7

Decksbelag *................................................................... ^..............

Hinterlage für Seitmpanzer....................................................................................

Wegerung der Kühlräume nebst Vorräume und der Akkuräume Unterlagen in sämtlichen Munitionskammern, Vorsatzbretter

in den Geschoßkammern der S. A.............................................................

Losnehmbare Holzrosten in Brotlasten...............................................................

Grätinge in Lasten, wo Fußbodm als Staufläche dient ....

Grätinge für die frei liegenden Teile der Admirals-, der

Kommandobrücke und der Artilleriestände, für Bäder,

Brausen, Waschräume, Küchen usw........................................................

8113 bis 18

8130

8125

8126, A. B. B. Nr. 38

8128

8128

8

9

10

11

12

13

14

15

16

17

18

19

20

Futter für Bootsklampen ........................................................................................

Futter auf den Torpedo-Ladeschalen und .Transportwagen, in den Bereitschaftsmunitionskasten und Munitionsförder- mulden, Puffer unter den Munitionsaufzügen auf Deck Laufbrett der Backspieren ............................................. ................................................................................................

Handläufer an Treppen im Bereiche von Offizierskammern Funkstenge, Funkrahen und Wimpelstöcke........................................................................................................... Tellerborde und Gläserbretter in den Anrichten, Regale für

Wäsche in Plätterei, Regal für Kaffee- und Mehllagerung in Trockenlasten   .........................................................................................

Schutzbretter an den Wänden neben Kojen, Kojenbretter der

Schwingekojen im Lazarett........................................................................

Knieschutz an Schreibtischen, Abschlußleiste für Linoleum­belag an Vorkante Schreibtisch.........................................................................................................................

Backsbänke für Mannschaften, Sitzbretter in Aborten, Sitz­bank in Bädern und Brausen, Pritschen in Arrestzellen Tischplatten für feste Tische in Wohnkammern und Messen für Offiziere, Oberfeldwebel und Unteroffiziere, Tischplatten für Arbeitstische in Werkstätten, Kiichen, Bäckerei, Wäscherei, Plätterei, Wäscheausgabe, Hellegats. Hängetisch im Gefechtsverbandplatz sowie Tisch im Lazarett................................................

Stühle in den Wohnkammern, Messen, Schreibstuben, Räumen für Unteroffiziere und Schreib- und Leseräumen für Mannschaften, Reitsitze auf den Kommandobrücken, Rahmen für Sofapolster.................................................................................

Spiegelrahmen für Einzelspiegel, Rahmen für Taufreden, , Traditionstafeln, Rollentafeln, Namentafeln, Eßbretter für Kranke, Schlüsselbretter ..............................

Verpackungskosten und Futter in solchen aus Eisen für Torpedomunition und für Artilleriegerät, Einsatzkasten für Chronometerspinde. Kasten für Akkumulatoren (tragbare)

8III6 und 8, A.B.B.

Nr. 43

8146, A. B. B. Nr. 54

8112

8112

8IH6 und 8III7

8III2—4

8III2—4

S m 5 und 6

8III2—6

8 III 2—5


194 (^hang F, G)


Lfde.

Nr.

21

22

23

24

25

26

27

Gegenstand

Gruppen-Nr.

der Bauvorschrift oder Nr. der A. B. B.

Hinterlage der Leck-, Lenz- und Fluttafel-Stöpselbretter ....

Innere Einrichtung im Laboratoriumsschrank für Unter­suchung von Wasser und Öl............................................................................................................................... MII22

Backtröge in Bäckerei..................................................................................................

Futter für Klampen der Flugzeuge............................................................................

Weaerung, Boden und Zwischenboden in Kartoffel- und Gemüselasten ........           SIII7

Futter für Sauerstoff-Vorratszylinder im Gasschutzhellegat 8III7 Wegerung in Lasten zum Schutz gegen Feuchtigkeit an Wänden, wo Vorräte (Brot, Mehl, Kaffee usw.) lagern.........................................................................................................................................

G Abschriften

zu beachtender Verfügungen und Vorschriften

Der Text ist nach den später erlassenen, am Kopf vermerkten Ergänzungs­und Änderungsverfügungen vervollständigt

Lfde. Nr.

Buch-Nr.

Datum

betrifft

I

Luftkanäle

2

Lüftungsbücher

3

KIA 431/11

27. Januar 1912

Abstützung von Decksbalken

4

Will 2101

23. April 1912

Signal- und Salutmunition

5

KIBe 16699

8. März 1913

Abstände zwischen Unterkante

 

 

Turm und Oberkante Barbette

 

6

KIA 8697

10. November 1913

Verschluß der Räume

7

KIA 12839

12. September 1914

Kondensatzellen

8

KIAli 16028/14

29. Juni 1915

Schutzsegel

9

BKId 1244

1. Mai 1922

Stapellaufvorschrist

10 |

Kla 6491

.                            7295

7. Oktober 1926

10. November 1931

> Leuchtnmnition

11

BWII 4791

9. Juni 1927

Munitionstransportgeräte

12

Kla 8357/27

1. März 1928

Spinde ftir artilleristische

13

 

 

Instrumente

»                            2308

10. September 1928

Freilote bzw. Elektrolote

14

Klb 7502

26. Oktober 1928

Rettungsbojenllchte, Nacht-

 

 

 

schußbvjen

15

BWIc 3810

1. August 1929

Munitionslagervorschrift


J


Bestimmung Nr. 1

Wanddicken für Luftkanäle

Wasserdichte                                                                Nichtwasserdichte

Kanäle

Querschnitt: Wanddicke:

Bis

9

50

100

cm’ — 0,5 mm

Dls 100 cma = 1,0 mm

9

150

» = 1,0 -

» 200 » — 1,5 »

9

200

» — 1,3 »

» 400 - = 2,0 -

9

300

- — 1.5 »

» 600 - — 2,5 »

9

400

» = 1,8 -

Darüber — 3,0 »

» 600 » = 2,0 » Darüber — 2,5 -

Material: Verzinktes Stahlblech

Material: Leichtmetall

 

Die Kanäle aus Leichtmetall sind mit einem Innenanstrich zu versehen, der in Richtun des Luftstromes anfzutragen ist.

Für Querschnitte bis 100 mm & können Rohre verwendet werden, und zwar für wasserdichte Leitungen Rohre von 1,0 bis 1,5 mm Wanddicke und für nichtwasserdichte Leitungen Rohre von 0,5 bis 1,0 nun Wanddicke.

Material: verzinktes Stahlblech oder Leichtmetall.

Luftleitungen von 0,5 nun Wanddicke sind gegen Beschädigungen geschützt zu verlegen Außer der Querschnittsgröße der Kanäle richtet sick die Wanddicke derselben nach der Lag, der Schwimmebene.

Für die unterhalb der Schwimmebene liegenden wasserdichten Kanäle find bü vorgeschriebenen Dicken innezuhalten, und es ist hier von Fall zu Fall zu erwägen, ob be besonders gefährdeter Lage nicht die nächsthöhere Dicke zu wählen ist. Für die in genügend« Höhe oberhalb der Schwimmebene liegenden wasserdichten und nichttvasserdichten Kanäk kann bei geringer Überschreitung der Grenzwerte für die Kanalquerschnitte die nächstgeringere Dicke genommen werden.

Gerade Kanäle

Nietung                                                                                                                        Ntetum

------------- -----------------------

Deckplatte

Krümmer

Nietung                               rMewG

-— -- M

Die Kanäle sind nach den nebenstehenden Skizzen anzufertigen.

Wasserdichte Kanäle sind zu schweißen.

^-------------------- -------------------

Nietung                               Nietung

Für die Wandbicken der Schächte stehe 81 24 und 81 54.

Bestimmung Nr. S Bestimmungen für die Ausarbeitung der Lüftungsbücher, der Bezeichnungen der Lüftungsanlagen an Bord sowie der Lüftungspläne.

Die Sinnbilder für schematische Pläne sind zu beachten.

A. Lüftungsbücher

Die Bezeichnung auf dem Einband und der ersten Seite ist:

»Lüftungsbuch«

(hier folgt Schiffsklasse und Name).

Das Buch ist mit dem Aufdruck »Nur für den Dienstgebrauch« zu versehen.

Der Inhalt ist wie folgt zu ordnen.

1.                                                                              Allgemeines

1.                                                                                Lüftungsarten,

2.                                                                                Lüfter,

3.                                                                                Luftschächte,

4.                                                                                Luftkanäle,

5.                                                                                Notlüftung,

6.                                                                                Wasserdichte Verschlüsse in dem Lüftungs-Kanalnetz,

7.                                                                                Gasdichte Verschlüsse,

8.                                                                                Llbrandklappen,

9.                                                                                Tragbare Lüfter.

8.                                                                                  Zusammenstellungen der Lüftungsanlage für die Schiffsräume

1.                                                                                Lüfter und deren Anschlüsse,

2.                                                                                Wasserdichte und wasser- und gasdichte Verschlüsse,

3.                                                                                   Gasdichte Verschlüsse.

4.                                                                                    Olbrandklappen.

III.         Vorschrift für die Bedienung der Anlage

1.                                                                                   Allgemeines,

2.                                                                                   Lüftung der Lüstungsgruppen und der besonderen Räume,

3.                                                                                   Gasschutzmaßnahmen.

IV.                                                                                Lüftungstafeln

Unter I. »Allgemeines« ist kurz die Beschreibung der gesamten Anlage sowie der Zweck derselben nach den aufgeführten Unterabteilungen anzugeben.

Für die unter II. aufgeführten Zusammenstellungen sind die nachstehenden Muster zu benutzen: Dgl. Abschnitt B.

1. Lüfter und deren Anschlüsse

Lüfter

Angeschlossene Räume

Nummer der zugehörigen wasserdichten Vrrschlüffe

Bemerkungen

Art und Nr. des Lüfters und Aufstellungsort

Angaben

Stündliche Leistung in ms etwa

Bezeichnung

Leckraum- zeichen

Deck

Spt

Seite

Abtlg.

Z.2

Swb ®yt 16—17 ®b

Einseitiger Luftein. tritt — 508 mm 0

Gesamtpressung 65 mm WS

Drehrichtung von der Motorseite gr» sehen: link»

Umdrehungen: 2100/min

6,5 PS — 4.784 kW

Danneberg und Ouandt mit Eonz Motor

7 000

Tunnel

Tunnel Ruderraum

 

Stg

OPlfd

—14-6

—14-6

—34-8

Bb Stb mittsch

I I

I

 

 

 

3. Gasdichte Verschlüsse

Lfd.

Nr.

Bezeichnung der Verschlüsse

Abgesperrt wird

Bedienung deS Ver­schlusses

Bemerkungen

a

Wasser- und gasdicht

b

Nur gasdicht

 

 

 

 

Deck

Spant Seite

 

1

Z. 1. 3. G.

 

Schacht für Z. 1.

Obd

28/29 Bb

 

2

A. 2. 6. G.

 

»               » A. 2.

 

» Stb

 

3

 

G.A.N.

»               » nat.

Abluft der O.-Messe

Abd

31/32 mittsch.

 

4

Z. 3. 2. G.

 

Schacht für Z. 3.

Obd

34/35 Bb

 

5

 

G. Z. 4.

»              » 2.4.

»

36/37 Stb

 

 

2. Wasserdichte und wasser- und gasdichte Verschlüsse

Lfd. Nr.

Nummer deS Verschlusses

Lage des Verschlusses

Angeschlossene Räume

Art des

Verschlusses

Bedienung des Verschlüsse«

 

Deck

Spt

Seite

Bezeichnung

Leckraum- zeichen

1

Z. 1.1.

UPlfd

6—7

Stb

Handruder

 

SKl

Gang Spt 7/11 Stb

 

2

Z. 1.2. G.

»

6—7

Bb

 

 

 

»          » 7/11 vb

 

 

4. Olbrandklappen

Lfd. Nr.

Bezeichnung des Verschlusses

Abgesperrt wird

Lage deS Verschlusses

Bedienung des Verschlüsse-

1

A. 20. Nr. 10.0”.

Treibölförderg.-Raum

Zwd Spt 60/61 Bb

am Verschluß

2

Z. 21. Nr. 19.0”.

T reibö lförderg.-Raum

» - 61/62 Stb

am Verschluß

3

Olbrandklappe

1.   Motorenraum

2.   Schacht Bb

» - 74 V, Bb

im Durchgang

4

Olbrandklappe

1.   Motorenraum

2.   Schacht Stb

» »73 Stb

im Niedergang

 

Abkürzung

2.                                                 — Zuluft

A. = Abluft

Z.3. = Zulüfter 0!r. 3.

^..4. — Ablüfter Nr. 4.

^.3. 14. — Wasserdichter Verschluß Nr. 14 am Zulüfter 3.

A. 4.15. = Wasserdichter Verschluß Nr. 15 am Ablüfter 4.

2.4.1.8. — Wasserdichter Verschluß, zugleich gasdichter Verschluß

G.Z. 5.2. — Nur gasdichter Verschluß Z N = Zuluft, natürlich AN = Abluft, natürlich

Stg — Stauungsplan Mfd — Plattformdeck UPlfd — Unteres Plattformdeck

n.

MPlfd — Mittleres Plattformbeck

OPlfd — Oberes Plattformdeck

Zwd — Zwischendeck

Pzd = Panzerdeck

Battd — Batteriedeck

Obd — Oberdeck

Abd — Aufbaudeck

Hn — Hahn

EKl — Einzel klappe

EKl 2 — Einzelklappe mit zweiseitiger Bedienung

EndKl — Endklappe GrKl — Gruppen klappe

StKl — Stellklappe SD = Schalldämpfer

O = Olbrandklappe

Unter III. 1. »Allgemeines« sind u. a. folgende Bestimmungen aufzunehmen:

Das Lüftungsbuch dient als Anhalt für die sachgemäße Verwendung der Lüftungs­einrichtung der Schiffsräume. Es ist vom Schiffskommando nach den im Betriebe an Borb gewonnenen Erfahrungen nach Bedarf zu ergänzen.

Die künstliche Lüftung ist nach Bedarf anzustellen. Bei hohen Außen» temperaturen empfiehlt es sich, die Lüftung der kühlen und der meisten unter Waffer liegenden Rämne einzuschränken, weil die Temperatur der zugeführten Lust höher ist als die Raumtemperatur und sich Schwitzwasser bildet.

Die Flügelradgehäuse, die Kühlerelemente und die Lüfterkammern sind dauernd sauber zu halten und zu entwässern.

Die Panzergrätinge und die Drahtgeflechte in den Luftschächten und Kanälen sind rein zu halten. Der Lustquerschnitt darf nicht durch Farbe verkleinert werden. Ein Verstopfen der Kanäle durch Twist usw. ist verbotm.

In den Lasten ist bei dem Stauen der Vorräte darauf zu achten, baß die Öffnungen der Kanäle ftei bleiben

Wenn die Munitionskammern künstlich gekühlt werden, ist ihre Lüftung abzustellen. Die Klappen vor den Öffnungen der Kanäle sind zu schließen. Im Bedarfsfälle ist die Lüftung nur bei niedrigster Tages- oder Nachttemperatur vorzunehmen. Für gekühlte Kammern wird es genügen, wenn etwa alle 8 Tage einmal gelüftet wird.

Die wasserdichten Verschlüsse der Kanäle sind unter Beachtung des jeweiligeil Verschlußzustandes nur für die Dauer der Lüftung zu öffnen und nach derselben sofort zu schließen. Gummi» und Filzdichtungen der Verschlüsse dürfen nicht mit Farbe überstrichen werden. Die gasdichten Verschlüsse sind wie die wasserdichten Verschlüsse zu behandeln.

Für die tragbaren Lüfter sind die Lenz» und Saugeschläuche (90nun-Spiral» schläuche) zu benutzen.

Die Schwimmer der Notlüftung sind häufiger zu reinigen und auf ihre Gangbarkeit zu prüfen. Die reibenden Teile sind einzufetten, desgleichen die Korkschwimmer, um ein Hartwerden zu vermeiden.

Für den Verschlußzustand des Schiffes ist die Klarschiffvorschrift und die Verschlußorbnung maßgebend. Bei Gasalarm und Feuerlärm sind alle Lüfter abzustellen und alle Lüftungsverschlüsse und Gasklappen zu schließen. Dgl. auch III3.

Der Abschnitt IN 2 »Lüftung der Lüftungsgruppen und der besonderen Räume« soll den Kommandos einen Anhalt für die sachgemäße, der Absicht des Erbauers entsprechende Ver­wendung und Ausnutzung der vorhandenen Lüftungseinrichtungen in die Hand geben.

In der Vorschrift ist anzugeben, wie jede Gruppe oder einzelne wichtige Räume gelüftet werden sollen, das heißt, welche Lüfter angestellt, welche Schächte und Verschlüsse geöffnet oder geschlossen, welche Stellklappen in den Kanälen zu bedienen sind usw.

Für Räume mit Luftumlaufkühlung und für Räume mit Eigenkühlung und Lüftung der elektrischen Maschinen ist die Wirkungsweise dieser Einrichtungen durch Beschreibung und Skizzen eingehend zu erläutern.

Es ist ferner anzugeben, welche Räume nur zeitweilig gelüftet werben sollen und welche Maßnahmen an den Lüftern und in denjenigen Kanalnetzen, an welche Räume mit zeitweiliger und mit dauernder Lüftung angeschloffen sind, getroffen werden müssen, um den nötigen Luft­wechsel zu erlangen.

Sind Räume vorhanden, welche zeitweilig einen erhöhten Luftwechsel erhalten können (Geftchtsverbandplätze, Räume mit besonderen Wärmequellen, einzelne Gruppen von Wohn- räumen usw.), so ist anzugeben, wie die beabsichtigte Steigerung des Luftwechsels zu erreichen ist.

Die Lüftung des Kühlraums, der Räume mit Raumluftkühlanlagen, der Räume für die Benzinlagerung und für den Azetylenentwickler für Schweißerei, die Anordnung und Be­dienung der wasserdichten Verschlüsse, der tragbaren, elektrisch angetriebenen Lüfter unter Benutzung der vorhandenen Spiralschlauche, der Notlüftung sowie alle besonderen Vorrich­tungen, deren Zweck und Verwendung nicht ohne weiteres als bekannt angenommen werden kann, sind näher zu erläutern. Für den Kühlraum und für die Räume mit Raumluftkühl­anlagen sind Skizzen beizufügen.


Unter Abschnitt IN 3 find die für den Gasschutz erforderlichen allgemeinen Maßnahmen anzugeben.

Die Angaben sollen nur die eine Seite der Vorschrift einnehmen. Die andere Seite soll für etwaige Eintragungen des Kommandos frei bleiben. Am Kopf dieser Seitm ist des­halb zu setzen: »Eintragungen des Kommandos«. Die einzelnen Abschttitte usw. können sinngemäß erweitert werden.

v. Bezeichnungen sür die Lüster, für die Verschlüsse und für die Kanäle

Die Lüster und Verschlüsse für die Schiffsraumlüftung sind wie folgt zu bezeichnen:

Die Lüfter mit deutschen Ziffern in fortlaufender Reihenfolge von hinten nach vorn, von unten nach oben und von Bb nach Stb, z. B. für Zuluft 21., für Abluft A 2.,

die Verschlüsse mit deutschen Ziffern von hinten nach vorn, von unten nach oben, an Bb mit geraden, an Stb mit ungeraden Zahlen.

a)      Bei den wafferdichten Verschlüssen für die künstliche Lüftung beginnt die Reihenfolge für jeden Lüfter von neuem und in den Decks fortlaufend. Die Bezeichnung des zugehörigen Lüsters ist der Zahl des Verschlusses voranzustellen, z. B. 2 3. 14., A 4. 15.

Sofern die wasserdichten Lüftungsverschlüsse gleichzeitig Gasverschlüsse sind, ist der Numerierung noch ein »6.« nachzustellen, z. B. 2 5. 16 G., A4. 3 G.

Die leichten Gasklappen, die nur zum Gasschutz dienen, find gesondert mit der Be­zeichnung 0. und des angeschloffenen Lüfters zu versehen, z. B. G Z 5, G A4.

b)     Die wafferdichten Verschlüsse für natürliche Lüftung erhalten die Zahlenbezeichnungen in fortlaufender Reihenfolge durch da8 ganze Schiff unter Voranstellung von

ZN bei natürlicher Zuluft und

AN bei natürlicher Abluft, z. B. 2 N 2, A N 3

Sofern diese wasserdichten Verschlüsse gleichzeitig Gasverschlüffe sind, ist ein 6. nachzu­stellen, z.B. ZN2G.,AN3G,

Sind sie nur Gäsverschlüsse, ist ein 6-. voranzustellen, z. B. G AN2., G AN3.

ölbrandklappen — beachte S n 19 — sind besonders zu kennzeichnen (ö).

Bei den Anfangsverschlüssen ist der angeschlossene Raum anzugeben.

Alle Schilder (siehe 8II 22) müssen gut sichtbar angebracht sein, um ein schnelles Finden der Verschlüsse usw. zu ermöglichen.

Die Höhe der Ziffern und großen Buchstaben soll etwa 20 mm betragen. Für die Be­zeichnung der Luftrichtung ist auf den Kanälen ein Schild mit einem Pfeil anzubringen. Der Pfeil soll etwa 100 mm lang sein und für Zuluftkanäle in roter, für Abluftkanäle in blauer Farbe ausgeführt werden.

Die Zahl der Pfeilschilder richtet sich nach der Länge des zu bezeichnenden KanalS. Es wird im allgemeinen genügen, wenn für kleinere Räume ein Schild und für größere je ein Schild an den Enden derselben angebracht wird.

Beachte auch A. B. B. I Nr. 8.


Abschrift Nr. 3 mit den Skizzen Blatt Nr. I und I»

K lAg 431/11 vom 27. 1. 1912 mit den mit KIAg 10243 v. 22. 7. 12 nnd Kle 5634 v. 8. 9. 1930 verfügten Änderungen.

Vorschrift[*])

über die Lerstärkung und Abstützung von Decksbalken

1.      Ausfiihrungsarten

Balken können verstärkt und abgestützt werden:

1.           durch Gurtungen aus Gegenwinkeln, Gegenbalken und Blechstreifen,

2.           durch querlaufende Unterzüge ohne Stützen,

3.           durch querlaufende Unterzüge mit Stützen,

4.       durch kurze Zwischenstücke zur Verbindung eines einzelnen belasteten Balkens mit den benachbarten Balken und

5.           durch Stützen.

Für genietete Ausführungen soll die Skizze Nr. 1, für geschweißte Ausführungen die Skizze Nr. 1a maßgebend sein.

n. Verwendungsbereich der verschiedenen Ausführungsarten

^.Mehrere nebeneinanderliegende Balken

Es kommen die Ausführungsarten I bis 3 und 5 in Frage. Die Arten 1 und 2 find an- zuwenden bei Kasemattdecken, über die Geschütze hinwegfeuern, oder bei solchen Decks, die wegen ihrer Lage in den unteren Teilen deß Schiffes bei Bodenbeschädigungen Gefahr laufen würden, durch Stützen von unten her beschädigt zu werden.

Auch sonst sind die Arten 1 und 2 in der Regel den Arten 3 und 5 vorzuziehen, weil Stützen sich nur selten sachgemäß anbringen lassen.

Müssen Stützen angewendet werden, so ist die Art 3 der Art 5 vorzuziehen.

Klappbare Stützen sind im allgemeinen zu vermeiden. Wenn sie ausnahmsweise nicht umgangen werden können, sind ihre Einzelheiten dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen.

Außerdem ist bei der Wahl der Ausführungsarten zu beachten:

a)       Bei der Art 2 darf die Gurtung des Unterzuges nur dann mit der llnterkante der Decksbalken bündig liegend angeordnet werden, wenn die Länge des Unterzuges die halbe, nicht unterstützte Balkenlänge nicht überschreitet/ wird die Länge des Unter- zugeS größer, so muß er im allgemeinen mit größerer Steghöhe gebaut werden. Vergleiche Teil IN.

b)       Bei der Art 3 gilt als ftei tragende Länge im Sinne der Ausführungen unter a die Länge zwischen zwei Stützen.

e)              Stützen sollen stets bis auf oder dicht neben ein Schott geführt werden.

8. Einzelne Balken

ES kommen die Arten 1, 4 und 5 in Frage.

Die Arten I und 4 sind der Art 5 vorzuziehen. Im übrigen gilt sinngemäß das unter A Gesagte.


m Einzelnes Vorbemerkung

Für die Berechnung von Widerstands- und von Trägheitsmomenten dürfen Decks beplattungen bis zu einer Breite gleich ihrer 40fachen Dicke herangezogen werden.

Die Beanspruchung soll folgende Werte nicht überschreiten:

») bei dauernden Belastungen: für Schiffbaustahl .... 1 500 kg/cm2,

» Niete............................................................................................. 900.................................................................................................. »

b) bei vorübergehender Belastung durch Wasserdruck: für Schiffbaustahl 2 200 kg/cm’, » Niete....................................................................................................... 1200 > J

1.      Verstärkte Balken

Gurtplatten und ähnliche Verstärkungen dürfen an den Enden auf nicht mehr als */T der frei tragenden Länge fortfallen.

Die Nietabstände für die Verbindung der Balken mit dem Deck und mit der Gurtung dürfen an den Enden auf mindestens 7* der Balkenlänge höchstens 4, dazwischen bis 6 Durch- messer betragen.

2.      Unterzüge ohne Stützen

Unterzüge, deren Länge weniger als das 1,3fache der nicht unterstützten Dalkenlänge beträgt, sollen keine Stützen erhalten.

Ist die Länge des Unterzuges nicht größer als die halbe nicht unterstützte Balkenlänge, so sollen die Unterzüge nach Skizze 1a oder 1b ausgeführt werden.

Überschreitet die Länge des Unterzuges die halbe nicht unterstützte Balkenlänge, so soll das Trägheitsmoment des Unterzuges gleich sein dem Trägheitsmoment eines BalkenS mal der Anzahl der Balken, die der Unterzug zu tragen hat, mal ki (siehe weiter unten).

Außerdem soll das Widerstandsmoment des Unterzuges nicht kleiner sein als das Wider- standsmoment eines Balkens mal der Anzahl der Balken, die der Unterzug zu tragen hat, mal kw.

Werte für ki und kw

Länge des Unterzuges, bezogen auf die nicht unterstützte Balkenlänge

ki                                                    kw

0,5 — 0,6 ....                                            1,0 ...............................  1,75,

0,6 — 0,7 ....                                            1,3 ..............................   1,85,

0,7 — 0,8 ....                                            1,75.............................. 2,00,

0,8 — 0,9 ....                                            2,25                                                                2,2,

0,9 — 1,0 ....                                            3,0...............                                                                 2,4,

1,0 — 1,1 ....                                            3,9                                                                 2,6,

1,1 —1,2                                             ....    5,0'.............................. 2,8,

1,2 —1,3                                             ....    6,3 ............................... 3.0.

Die Skizzen 1s. und 15 sollen als Anhalt dienen.

Mit den Stützstellen sind die Unterzüge besonders sorgfältig zu verbinden.

3.      Unterzüge mit Stützen

Unterzüge, deren Länge mehr als das 1,3fache der nicht unterstützten Balkenlänge be- tragen würde, sollen durch Stützen so abgestützt werden, daß ihre freitragende Länge nicht größer als die nicht unterstützte Balkenlänge wird.

Wenn die freitragende Länge mehrfach unterstützter Unterzüge nicht größer wird als das O,7fachc der nicht unterstützten Balkenlänge, so soll der Querschnitt deS UnterzugeS nach Skizze 1s oder 1b gewählt werden.

Überschreitet die freitragende Länge deS Unterzuges die angegebene Dalkenlänge, so sind Trägheits- und Widerstandsmoment nach den unter 2 gegebenen Formeln zu bestimmen, für ki und kw gelten dann folgende Werte:

Länge des Unterzuges, bezogen auf die nicht unterstützte Dalkenlänge

ki                                                    kw

0z7 — 0z8          ....   0,35........................................... 1,35/

0,8 —0,9            ....   0z45..........................................   1,45,

0,9 — 1,0           ....   0,60........................................... 1,60.

DaS Trägheits- und das Widerstandsmoment einmal unterstützter Unterzüge, d. h. solcher Unterzüge, die außer an den Enden nur noch in der Mitte ihrer Länge einmal gestützt sind, sollen jedoch mit den unter 2 gegebenen Werten für Ki und Kw bestimmt werden.

4.     Zwischenstücke

Zwischenstücke zwischen benachbarten Balken sind wie kurze Unterzüge im Anhalte au Skizze In und Ib auszuführen.

b. Stützen

a)       Stützen sind im allgemeinen so anzuordnm, daß der Abftand der äußersten Stützen von den Enden des Unterzugs nicht größer als % des Abstandes der übrigen Stützm von­einander wird.

b)        Für Stützen sind nahtlose Flußstahlrohre nach DIN 2448 zu verwenden. Ihr Quer- schnitt soll nicht kleiner fein als 9mal das Widerstandsmoment des zugehörigen Balkens mal der Anzahl der Balken, die die Stütze zu tragen hat, geteilt durch die frei tragende Länge des Balkens zwischen zwei Stützstellen. Das Trägheitsmoment soll nicht kleiner sein als das Widerstandsmoment eines Balkens mal der Anzahl der Balken, die die Stütze zu tragen hat, mal dem Quadrat der Deckshöhe geteilt durch den 400fachen Betrag der frei tragenden Länge des Balkens zwischen zwei Stützstellen. Die einzusetzenden Größen sind auf 1cm als Einheit zu beziehen.

c)       Die Rohre dürfen in besonderen Fällen durch Profile von gleichem Querschnitt und gleichem Trägheitsmoment ersetzt werden.

d)        Stützm sollen stets auf widerstandsfähigen Bauteilen stehen. Randwinkel von Schotten, auf denen Stützen stehen, sind unter dm Stützensüßen der Tragkraft der Stützen mtsprechend zu verniettn.

v)       Bei Kammerschottm sind die Stützen zur Gewinnung von Platz und zur Vermeidung von Schmutzeckm möglichst an die Schotte anzubauen.

l)        Köpfe und Füße der Stützen sollen aus Stahlguß hergestellt und im allgemeinen so aufgepaßt werden, daß die Verbindungsniete oder Schrauben entlastet sind. Stehen die Stützen unter Decks, die durch dm Gasdruck der Geschütze beansprucht werden, so soll die Festigkeit der Verbindung der Köpfe und Füße mit den Rohren und mit den Unterzügen gleich der halben Tragkraft der Rohre sein. Stehen die Stützen in einem Raume, der über­flutet werden kann, so soll die Festigkeit der Verbindung der Köpfe und Füße mit den Rohren und mit den Unterzügen gleich der Tragkraft der Rohre sein.

x)        Wenn Stützen durch mehrere Decks reichen, sind sie möglichst nicht unter die Decks­balken, sondern dicht daneben zu stellen. Köpfe und Füße sind in diesem Falle im Anhalt an die Skizzen 2, 3 und 4 auszuführen und so stark miteinander zu verbinden, daß die Trag­kraft der Verbindungsmittel mindestens gleich der halben Tragkraft der Rohre ist. Wenn es in besonderen Fällen nicht möglich ist, die Stützen neben die Dccksbalken zu stellen, so dürftn sie ausnahmsweise in die Stegebene der Balken gesetzt werden. Die Füße und Köpfe der übereinanderstehmden Stützm sind dann so miteinander zu verbinden, daß der Balkensteg entlastet wird. Einzelzeichnungm sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen.

h)       Bei Stützm unter einzelnen Balken dürfen die Köpfe und Füße durch sachgemäße- AuSschmieden der Rohre hergestellt werdm.

Abschrift Nr. 4 W HI 2101 Vom 23. April 1912.

Detr. Etatssätze für Signal« und

Salutmunition der Schiffe

Gemäß der am Schluß der Vfg. aufgeführten Nachweisung, in der die Sätze an Salut- und Wurfgewehrmunition zusammengestellt sind, ist der Etat für die Schiffe zu bemessen.

Bei der angegebenen Salutmunition handelt es sich nur um solche für Salut- und Signal- zwecke. Die Salutmunition zu Manöverzwecken wird nach der »Z. d. llbgs. Mun.« oder nach besonderen Verfügungen stets für sich berechnet.

An Zielmunition 07 sind für jeden Teilnehmer an der Gewehrschiehübung -20 Geschosse für Zielmunition« und »20 Zündkapseln für Zielmunition« zu berechnen.

Da die Geschosse und Zündkapseln zu 500 Stück verpackt sind, so ist die gesamte Etats­zahl stets auf 500 nach oben abzurunden.

Falls später Änderungen in diesen Sätzen eintreten sollten, hat die Marinewerft dafür Sorge zu tragen, daß die Privatwerften hiervon rechtzeitig Kenntnis erhalten.

Nachweisung über Signal« und Salutniunitton für die Aufstellung der Munitionsetats der Schiffe

Lfde.

Nr.

B e n e n n u n g des Gegenstandes

Linien­schiffe

Kreuzer

Kleine

Kreuzer

Kanonen­boote

Fluß- kanonen- boote

Bemerkungen

I

Achsenstabsignalraketen...

40

40

30

20

20

 

 

 

20's

20's

15's

10's

10')

h Zuschlag für

 

 

 

 

 

 

Auslandsreisen

2

Stäbe zu Achsenstabsignal«

 

 

 

 

 

 

 

rateten............................................

40

40

30

20

20

 

 

 

20')

20')

15')

10')

10')

 

3

Pillenlichte............................................

44

44

33

22

22

 

 

 

22')

22')

16')

11')

11')

 

4

ftndMfMlMT.................................. ..................................................... .

50

50

30

30

30

 

 

 

 

 

 

50')

50')

30')

30')

30')

 

5

Aackelkelierriinder............................................

55

55

33

33

33

 

 

 

 

 

 

55')

55')

33')

33')

33')

 

6

Rettungsbojenlichte C/88

5

5

5

5

 

 

 

5')

5')

5')

5')

 

7

Sternsignalpatrone, rote

480

480

480

480

480

 

8

»                        , grüne

600

600

600

600

600

 

9

*                         , weiße

540

540

540

540

540

 

10

Salutvatronen'i..................

100

100

100

40

25

*) Flaggschiffe 40 mehr

Salutkartuscken................

 

900

1020

1008")

22 56') 44') 56')

56')

’) 5 cm Sal.

 

 

12

Salutkartuschbeütel *)....

90

100

100')

2 6's

6>)

*) 10% betetet!*

 

 

 

2 6')

mäßigenSalut- tartuschen

 

 

 

 

4Ireksvanbkden..............

900*)

1020*)

1008')')

22') 56')')

44') 56')

56's')

*) und 5% Zu­schlag f. Vruch, Zündschrauben

 

 

14

Patronen für das Cordes-

 

 

 

 

 

entsprechend etutisierr»

 

sche Wurfgewehr............................................

50

50

50

50

1b

Vorschlagplatten f. desgl.

50

50

50

50

 

Abschrift Nr. 5

KI Be 16699 v. 8. März 1913.

Die Schwankungen in den Abstänben zwischen Unterkante Türm und Oberkante Barbette können ihren Grund haben:

1.                                                           in Unebenheiten der unteren Flache des Drehturms,

2.                                                           in Unebenheiten der oberen Fläche der Barbette

Unl von dem Abstande von Turm und Barbette in verschiedenen Turmstellnngen eiy genaueres Bild zu erhalten, ist es erforderlich:

1.       von einem festen Punkte 8 der oberen Fläche der Barbette in acht gleichmäßig ver- teilten Turmstellungen die Entfernung der unteren Fläche des DrehtnrmpanzerS zu bestimmen,

2.       von einem festen Punkte v der unteren Fläche des Drehturmpanzers in den ent« sprechenden Turmstellungen wie zu 1. den Abstanb der oberen Fläche der Sorbetts zu messen.

Etwaige Unebenheiten an den Stößen der einzelnen Barbetteplatten sind hierbei zu be­achten nnd etwaige Vorsprünge zu messen.

Bei den Messungen soll der Punkt 8 für alle Barbetten auf ^ 0° (d. h. recht vorau-h der Punkt v für alle Drehtürme vorn in der Mitte zwischen den Rohren angenommen werden.

Da der Destreichnngswinkel bei allen Türmen erheblich kleiner als 360° ist, so wird ei erforderlich, zur Uberbrücknng der toten Winkel Hilfsmeßpunkte (8) und (D) vorzusehen, um die zu untersuchenden Flächen in ihrem ganzen Unifange aufmessen zu können. Im allgemeinen dürfte je ein solcher Hilfspunkt, der 45° vom Hauptpunkt entfernt ist, genügen. Vor den Mtssnngeil selbst muß unter Schwenken des Turmes durch Stichmaße festgestellt werden, ob die beiden Punkte 8 und (8) bzw. 8 und (8) in derselben Drehebene liegen. Anderenfalls müssen bei den Eintragungen in die Tabelle die erforderlichen Berichtigungen vorgenommen werheü, sobald es sich um Abstandsmaße der Punkte (8) und (0) handelt.

Die Werft wird ersucht, nach den vorstehenden Gesichtspunkten zu verfahren nnd der besseren Übersicht wegen die Maße nach dem folgenden Schema zusammenzustellen.


205 Abschriften (Nr.5)

 


^tHtna rwa vie EaKiTTtuu»*fr Pt.fr Rb^trhdl zm, Bw r^ctte u.



Abschrift Nr. ß

K I Ah 8697 v. 10. November 1913

mit den KI Ah 14458 .18. 9.1914

und K I Ah 6372 v. 21. 4. 1917

erlassenen Änderungen.

Für den Verschluß der Räume auf den Schiffsneubauten sollen folgende Bestimmungen maßgebend sein:

I.        Nicht verschließbar sollen sein:

die Derkehrstüren und -luken in den Decks,

II.          Räume, deren Türen feste Sicherheitsschlösser oder Sicherheits- Vorhängeschlösser erhalten sollen:

1.      Die Zugangstüren zu den Kessel-, Maschinen- und Hilfsmaschinenräumen, Leid und Gefechtsständen (vorausgesetzt, daß die Aufbewahrung der Schlüssel und eine regelmäßige Überwachung der verschlossenen Räume sichergestellt sind),

2.      Die Kammern der Mitglieder von Verbandsstäben, der Artillerie-, Torpedo- und F.T.- Offiziere, der Adjutanten und der Verwaltungsofsiziere,

3.       alle Zugänge zu den Kommandotürmen und Geschütztürmen,

4.       Zentralkommandostelle,

5.      Artilleriezentrale,

6.       Achtere Artillerierechenstelle und Reserveschaltstelle,

7.       Zugänge zum Mittelgang und zu den Seitengängen,

8.       Entsernungsmeßstände,

9.       Munitionsräume für Artillerie und Torpedos,

10.       Munitionsaufzüge,

11.       Torpedoräume,

12.       Torpedoluftpumpenräume,

13.       Räume für Sperrgerät,

14.       Funkräume und Schallräume,

15.       Raum für elektrischen Mutterkompaß, Mutterrichtanlage und Regelmaschinen,

16.       Schreibstuben,

17.       Kühlräume,

18.       Arresträume,

19.       Kantinen und deren Vorratsräume,

20.       Provianträume,

21.       Kleiderkammern,

22.       Wäschetrockenräume,

23.       Zugänge zu den Wallgängen und Zellen,

24.       Akkumulatorenräume und Schränke,

Sicherheitsschlösser sind, wo irgend möglich, nicht als Vorhängeschlösser, sondern als innenliegende Kastenschlösser auszuführen.

Wo Vorhängeschlösser verwendet werden müssen (z. B. an wasserdichten Türen und Luken), sind sie besonders kräftig auszuführen und zu befestigen.

III.                    Alle übrigen abgeschotteten Räume, soweit sie nicht unter I und II auf- gesührt sind, sollen einfache feste Schlösser oder, dem Zweck der Räume entsprechend, einfache Dorbänaescklbsser erkalten.

IV.                                   Räume für den Verschluß zollpflichtiger Gegenstände.

Für die Aufbewahrung zollpflichtiger Gegenstände soll in den nachstehend ausgeführten Räumen ein Teil (mit den vorhandenen Einrichtungen und einigen Regalen für Flaschen) durch Drahtgeflecht und Türen mit Sicherheitsschloß abgetrennt werden:

1.    Don dem Raum für Admiralsvorräte (einschließlich Weinlast) etwa 10 v. H.,

2.       von den Räumen für die Vorräte der Kommandanten, Offiziere und Oberfeldwebel (einschließlich der Weinlasten) je 5 v. H.,

3.    von der Materialienverwalterlast 2 v. H.

Abschrift Nr. 7

K IA1» 12839 v. 12. September 1914.

Für das dllrch die Heizölwärmeeinrichtungen erzeugte Kondensat soll auf den Neubauten eine besondere Kondensatzelle im Doppelboden vorgesehen werden, »an das Kondensat bei voll­ständiger Olfreiheit im Kesselbetrieb weiter verwenden zu können.

Für die Lage der Felle sollen die folgenden Gesichtspunkte maßgebend sein:

a)       Die Zelle soll 20 bis 30 ma Inhalt besitzen,' ihre Anordnung in möglichster Nähe eines Olkesselraumes ist erwünscht.

Da für im Bau vorgeschrittene Neubauten der nachträgliche Einbau wasser­dichter Längs- und Querspanten ohne erhebliche Mehrkosten nicht durchführbar ist, . kann für diese Neubauten eine vorhandene Doppelbodenzelle mit größerem Inhalt gewählt werden. Die Hinweise zu b und c müssen aber erfüllt werden.

d) Die Zelle darf nicht unmittelbar an Heiz- oder Treibölbunker angrenzen, damit die Olfreiheit des Kondensats einwandfrei sestgestellt werden kann.

b)       Sie darf nicht unter oder neben kühl zu haltenden Räumen, noch an Trink- oder Waschwasserzellen angeordnet werden. Läßt sich diese Forderung ausnahmsweise nicht erfüllen, dann soll die Kondensatzelle sorgfältig isoliert werden.

d)             Zur Weiterverwendung des Kondensats im Kesselbetrieb soll die Zelle einen Rohr- j anschluß an die Saugventilkasten der zur Übernahme von Speisewasser dienenden | Reservespeisepumpen erhalten, damit das Kondensat unmittelbar nach den Speise- : Wasserzellen gedrückt werden kann.

Um ölhaltiges Kondensat entfernen zu können, ist außerdem ein Hilfslenzrohr- j anschluß vorzusehen.

e)       Wenn irgend möglich, soll die Zelle ein gemeinschaftliches Peil- und Luftrohr erhalten, das so groß zu wählen ist, daß ein Gefäß oder Heber zur Entnahme von J Kondensatproben eingesührt werben kann und das Öffnen der Mannlochdeckel für diesen Zweck vermieden wird.

f)        Die Mannlöcher sollen an möglichst gut zugänglichen Stellen angeordnet werden und je nach ihrer Lage Sülle bis zu etwa 300 mm Höhe erhalten, um das übertreten ölhaltigen Bilgewassers bei geöffnetem Deckel und bei bewegtem Schiffe (z. B. beim Reinigen der Zelle) zu verhindern.

g)                Die Zelle ist wie die wasserführenden Zellen zu streichen.


Abschrift Nr. 8

Ll^ll 16028/14 v. 29. Juni 1915

Vorschrift für die Ausstattung der Schiffe mit Schutzfegeln

1.                                             Umfang und allgemeine Anordnung der Schutzsegeleinrichtung

A.                                             Linienschiffe, Große und Kleine Kreuzer

a)      Für den Inlandbienst:

Einfache Schutzsegel über den fteien Decks einschließlich der Ausbauten, soweit» Wohnräume, Mannschastsräume und Schreibstuben darunter liegen. Über größeren Boots-1 gruppen, wo die Schutzsegel beim Bootsmanöver hinderlich sein würden, sind keine Schutzsegel 1 anzubringen.

b)      Für den Auslandsdienst:

1.      Einfache Schutzsegel wie zu a, soweit das Deck Holzbelag besttzt.

2.      Doppelte Schutzsegel wie zu a, soweit das Deck keinen Holzbelag besitzt.

3.     Einfache Schutzsegel über den Kommandobrücken, soweit nicht nach b2 doppelte» Schutzsegel nötig sind.

4.     Einfache Sonnensegel zum Schutze der Bordwand auf beiden Schiffsseiten im 4 Bereiche der Wohnräume, Mannschaftsräume und Schreibstuben.

B.      Kanonenboote

1.      Doppelte Schutzsegel über allen fteien Decks einschließlich der Ausbauten und« Kommandobrücken.

2.      Einfache Seitensonnensegel zum Schutze der Bordwand auf beiden Schiffs-» feiten im Bereiche der Wohnräume, Mannschaftsräume und Schreibstuben.

6.      Spezialschiffe

Schutzsegel in dem durch die Bauvorschrist nach dem Verwendungszwecke festgesetzten« Umfange.

U. Lieferung «nd bauliche Ausführung der Schutzsegeleinrtchtung

Für Linienschiffe, Große und Kleine Kreuzer sind von der Bauwerst nur die für den» Inlanddienst vorgeschriehenen Schutzsegel nebst Einrichtungen zu liefern/ die Stützen find Z jedoch an den Stellen, wo für den Auslandsdienst doppelte Schutzsegel vorgeschrieben sind,1 von vornherein hierfür paffend auszuführen. Die sonstigen für den Auslanbsdienst hinzu- kommenden Teile sollen erst von der das Schiff hierzu ausrüstenben Werst angeftrtigt werden, z

Für die Ausführung der Schutzsegelstützen soll im allgemeinen die Zeichnung des Schiffs-'! inventarien-Atlaffes Titel III, Tafel 57, gelten. Die Stützen auf Kleinen Kreuzern und j Kanonenbooten sowie auf den Kommandobrücken können entsprechend leichter ausgefühtt 1 werden.


Abschrift Nr. 9

BK Id 1244 vom 1. 5. 1922.

Stapellauf-Vorschrift für Kriegsschiffsneubauten

I.      Bauzustand beim Stapellauf

1.       Allgemeines. Bis zum Stapellaufe sollen alle wesentlichen Längs- und Quer- verbände des Schiffes fertig eingebaut sein und dürfen nach dem Stapellaufe nicht wieder loS- genommen werben, soweit im folgenden nicht Ausnahmen zugelassen sind. Solche Verbände j müssen jedoch beim Stapellaufe vorläufig eingeballt sein mit Ausnahme von Decksteilen, die zwischen den Schornstein- und Luftschächten liegen und derm Breite nicht wesentlich überschreitm. Zu den Hauptlängsverbänden ist daS obere Gurtungsdeck auch in den Fällen zu rechnen, in denen es nicht über die gesamte Schiffslänge durchläuft, sondern an den Schiffsenden ab- 1 gesetzt ist. Decksbalken der oberen Decks, deren Enden beim Stapellaufe infolge ihrer Lage j an Barbettausschnitten u. dgl. noch nicht befestigt sein können, find durch Hilfsmittel so abzufangen, daß die Balken nicht nach oben oder unten ausweichen können.

2.      Panzerquerschotte. Panzerquerschotte müssen vor dem Stapellaufe eingebaut sein, wenn sie nach dem Stapellaufe nur nach dem Losnehmen von Teilen der Decksbeplattungen in das Schiff eingebracht werden können.

3.      Kessel. Die Kessel sind im allgemeinen vor dem Stapellaufe einzusetzen, damit der Decksverbanb nicht nachträglich gelöst zu werden braucht. Nur wenn die vorhandenen Öffnungen für die Schornstein- und Luftschächte zum Einsetzen der Kessel ausreichen oder nur Decksteile ausgenommen zu werden brauchen, die in der Verlängerung dieser Öffnungen liegen, ist es gestattet, Kessel nach dem Stapellaufe einzusetzen. In diesem Falle dürfen in der Mitte des Schiffes etwa auf ein Viertel der Schiffslänge Teile von Längsschotten und von Quer­schotten wieder losgenommen werden, von letzteren jedoch zu gleicher Zeit nicht mehr als von einem. Außerhalb der angegebenen Strecke dürfen Teile von Längsschotten nur dann wieder loSgenommen werden, wenn diese Schotte ihrer Bauart und Lage nach zur Aufnahme von Scherkräften nicht geeignet sind.

4.      Turbinen. Die Einsetzluken für die Turbinen sind nach Möglichkeit so anzu- s ordnen, daß sie innerhalb der Flucht von Schornsteinschacht, Luftschacht und Barbettöffnungen j liegen. Bei einer Dreiteilung der Turbinenanlage sind daher nach Möglichkeit die seitlichen Turbinen zuerst durch ein über dem mittleren Turbinenraum liegendes Einsetzluk einzusetzen und seitlich auf ihre Träger zu verschieben. Die Längsschotte dürfen in diesem Falle wieder losgenommen werden, auch wenn sie außerhalb des unter 3. angegebenen Bereiches liegen und , zur Aufnahme von Scherkräften geeignet sind. Eine Zeichnung über die Anordnung der Turbineneinsetzluken ist zur Genehmigung vorzulegen.

5.      Besondere Maßnahmen. Wenn zum Einsetzen der Turbinen und in Aus­nahmefällen zum Einsetzen von Kesseln Decksteile außerhalb der Flucht der vorhandenen großen Decksöffnungen nach dem Stapellaufe wieder losgenommen werden müssen, sind besondere ; Vorkehrungen zu treffen, damit der Decksverband voll zur Aufnahme der Beanspruchungen im Seegange herangezogen werden kann. Zu diesem Zwecke ist das Schiff zum Schließen der Decksöffnungen im Schwimmdock zu docken. Das Schwimmdock ist dabei so zu beballasten, ; daß die Durchbiegung des Schiffes verschwindet. Die Beballastung des Schwimmdockes ist vorher so zu ermitteln, daß die Belastungskurve mit der Auftriebskurve zur Deckung kommt. Eine zeichnerische Darstellung dieser Ermittelungen ist zur Kenntnis vorzulegen. Die Durch­biegung des Schiffes ist vor dem Docken durch Tiefgangsmessungen an den Haupt- und HilfS- ahmings nach vorgenommener Beballastung durch Ausvisieren zu bestimmen. Die Ergebnisse dieser Messungen sind gleichfalls vorzulegen.

Falls ein Schwimmdock nicht zur Verfügung steht, ist da8 Schiff durch Fluten von Doppelbodenzellen, Wallgangszellen und Schutzbunkern annähernd spannungslos zu machen. Um die Flutmenge nach Möglichkeit einzuschranken, ist das Schließen der Einsetzluken in einem Bauzustande vorzunehmen, bei dem daS Längsbiegemoment durch den Einbau schwerer Gewichte, wie Barbetten und Seitenpanzer, bereits verringert worden ist. Die Genehmigung der vor-

zunehmenden Maßnahmen ist unter Vorlage einer zeichnerischen Darstellung der Ermittelung der Biegemomente vor und nach dem Fluten einzuholen. Die Durchbiegungen des Schiffes = sind durch Tiefgangsmessungen an den Haupt- und Hilfsahmings vor dem Öffnen der Einsetz- luken, nach dem Öffnen der Einsetzluken, aber vor dem Einsetzen der Turbinen, nach dem, Einsetzen der Turbinen und nach dem Schließen der Einsetzluken zu ermitteln. Die Ergeb- ' niffe der Messungen sind vorzulegen.

Die Einsetzluken im Panzerdeck sind in allen Fällen vor dem Docken bzw. vor dem Fluten zu schließen, weil das Panzerdeck wesentlich zur Aufnahme von Ouerbeanspruchungen - beiträgt, die beim Docken bzw. beim Fluten vergrößert werden. Die Einsetzluken in den oberen Decks brauchen nicht unmittelbar nach dem Einsetzen von Turbinen und Kesselni geschlossen zu werden, sondern können, wenn der Spannungsausgleich durch Fluten von Räumen : herbeigeführt wird, so lange offen gelassen werden, bis durch den Einbau genügender, schwerer < Gewichte die günstigsten Vorbedingungen für das Fluten geschaffen worden sind.

II.       Maßnahmen für den Stapellauf

1.      Schlittenanordnung. Die Schlitten sind, soweit es die besonderen Der-, hältnisse gestatten, so anzuordnen, daß der Stapeldruck durch vorhandene feste Verbände, wie Längsschotte u. dgl., ausgenommen werden kann.

2.      Äußere Abstützung. Die Schlittenabstützung soll die Außenhaut nur an solchen Stellen berühren, die durch Längsspanten, Stützbleche usw. genügend ausgesteift sind. An diesen Stellen sind daher Unterlegstreifen aus Hartholz anzuordnen, so daß der nicht aus­gesteifte Teil der Außenhaut frei bleibt.

Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den vorderen Läuferdruck beim Auftanten aufnehmen und auf eine größere Länge übertragen zu können.

Eine Zeichnung der äußeren Abstützung und der Schlittenanordnung ist zur Kenntnis vorzulegen.

3.      Innere Aussteifung. Wenn die Schlitten nicht unmittelbar unter genügendt tragfähigen Längsschotten u. dgl. angeordnet werden können, sind Hilfsverstärkungen aus Platten und Winkeln vorzusehen. Die Beanspruchungen des Plattenmaterials sollen dabei! für ruhende Belastungen 1 500 kg/cm2, die des Nietmaterials 750 kg/cm2, während der Bewegung 2 000kg/cm2 bzw. 1 000kg/cm2 nicht überschreiten. Die Verteilung des Stapel-? druckes während des Ablaufes ist dabei unter Berücksichtigung der Elastizität des Schiffes und des Schlittenaufbaues zu ermitteln/ für den Schlittenunterbau ist ein Elastizitätsmodul von 1000 kg/cm* anzunehmen, wenn nicht für das zu verwendende Holz wegen seiner ge­ringeren Zusammendrückbarkeit ein h ö h e r e r Wert eingesetzt werden muß.

Eine rechnerische Ermittelung der Beanspruchungen des Schiffes und seiner Verbände und deren Verstärkungen beim Ablauf sowie Zeichnungen der Stapellaufsverstärkungen sind rechtzeittg zur Genehmigung vorzulegen.

4.      Es muß dafür gesorgt werden, daß das ablaufende Schiff nach dem Freischwimmen rechtzeitig zum Stehen gebracht wird. Je nach der Größe des Schiffes und der verfügbaren - Auslauflänge müssen ausreichend bemessene Anker, Bremsflöße, fest angebrachte Bremsschilde i oder andere geeignete Bremseinrichtungen vorgesehen werden. Das ablaufende Schiff durchs Schlepper aufzuhalten, wird nur bei kleineren Schiffen oder bei ganz geringer Frei schwimm-J geschwindigkeit und großer Auslauflänge als genügend angesehen.

Spätestens 4 Wochen vor dem Ablauf muß unter Angabe der beim Freischwimmen zu l erwartenden Geschwindigkeit über die in Aussicht genommenen Maßnahmen berichtet werben. /


Abschrift Nr. 10 K la 6491 v. 7. Oktober IS2S unb L la 7295 V. 1V. November 1931.

Betr.: Einrichtungen für I^.-Munition

auf den Neubauten

Bei ber Einrichtung der Munitionskammern und der Ausarbeitung der Muntionsstaupläne der Kreuzer »Königsberg« bis »Köln« find abweichend von den Bauunterlagen die Lg. berM. A. nicht in ber Kamnier Ob Plfd 8pt 35*/,—38*/- zu stauen, sondern ebenso wie die Tz.-Kar- tuschen auf die einzelnen Türme gleichmäßig zu verteilen, damit die Tz.-Munition mit den Tx.-Turmaufzügen gefördert werden kann, und jeder Turm gleich gut zum Schießen ver­wendbar wird.

Nur eine Granat- und Pulverkammer jedes Turmes soll je nach den örtlichen Verhält­nissen einen oder mehrere hintereinanderliegende Stapel für Lg. erhalten. Die Tz.-Kar- tuschen dürfen auf mehrere Kammern verteilt werden. Auf günstige Lage der Tz-Munition zu den Aufzügen ist bei Einrichtung der Kammern zu achten.

Die Leuchtmunition darf wegen ihres geringen Gewichtes nötigenfalls höher gestapelt werden als die Gefechtsmunition, wenn die bessere Raumausnutzung dies bedingt. Gute Hand- habung muß bei Bemessung der Stapelhöhe gewahrt bleiben. Die Tz. sind tunlichst entfernt von den in der gleichen Kammer untergebrachten Kartuschstapeln zu lagern.

Die Tz.-Stapel sollen an den Seiten, an denen Kopf oder Boden der Geschosse liegen, durch Schutzbleche abgedeckt werden.

An der Kopfseite der 15 em-Tz.-Stapel ist 12 mm dicker, an der Bodenseite 10 mm dicker Schiffbaustahl zu verwenden. Verwendung dünnerer Platten mit verhältnismäßig höherem Widerstandsmoment gegen Durchschlagen ist zulässig.

Die Schutzbleche sollen den Stapel in Höhe und Breite etwa 100 nun überragen. Sie dürfen wegnehmbar, schiebebar oder klappbar ausgeführt werden und müssen mittels geeigneter Feststellvorrichtungen an festen Stapel- oder Schiffsteilen ausreichend gegen Weg­schleudern gesichert sein. Besondere Trennung mehrerer hintereinanderliegender Tz.-Stapel durch Zwischenbleche ist nicht nötig.

Liegen die Tz. mit dem Kopf oder dem Boden an einem Schott, so ist das Schott nötigen­falls durch Dopplungen auf die vorstehend geforderte Widerstandsfähigkeit zu bringen.

Die Tz.-Patronen können künftig in gemeinsamen Kammern mit rauchschwacher Munition zusammen gelagert werden.

Auf den Kreuzern -Königsberg« bis »Köln« und den Zerstörern der »Möwe--Klasse werden die vorgesehenen besonderen Tz.-Patronenkammern beibehalten.

Die 8,8 em-Tz.-Patronenstapel erhalten, wenn die Geschosse nach der Kammer zu liegen, an der Kopfseite 10 mm dicke Schutzbleche, wenn die Geschosse nach dem Kammerschott zu liegen, ist das Schott im Bereiche des Stapels auf 10 mm zu verstärken.

Dieselben Schutzeinrichtungen sind auch sät die 10,5 om-Tz.-Patronen vorzusehen.

Für die Ausführung der Schutztüren und Schutzbleche ist die mit Verfügung vom 31.12.1926 — Kla 8376 — und vom 27. 4. 1927 — Kla 2157 — genehmigte Zeichnung maßgebend.

In Ergänzung der Vfg. Kla 6491 vom 7.10. 1926 wird bestimmt, daß die Stapel für 15 vm-Leuchtgeschosse L/4,3 und die 17 om-Leuchtgeschoffe L/3,7, die beide rückwärtigen Aus­stoß haben, Schutzbleche erhalten sollen von 12 mm Dicke an der Bodenseite und 10 mm Dicke an der Kopfseite der Geschosse.

Wo die Leuchtgeschosse mit dem Boden an Kammerschotten liegen, sind die Schotte auf 14 mm zu verstärken.

Die Stapel der 12,7 om-Leuchtgeschosse sollen an Kopf- und Bodenseite Schutzbleche von 10 mm Dicke erhalten.

Abschrift Nr. 11

B W II 4791 v. 9. Juni 1927

Vorschriften für Munitionstransportgeräte

Für den Entwurf und die Prüfung neuer Munitionstransportgeräte an Bord und für die znr Marine gehörigen Küstenbefestigungen (Lauskatzen, Taljen, Wippen, Winden (Lauf- windenj. Mnnitioustransportschienen und ihre Aufhängung, Geschoß- und Kartuschzangen, Körbe, Gurte, Mulden, Wagen usw.) sowie die Handwinden, Drehscheiben, Weichen, Davits und Kraftrollen mit ihrer Aufhängung gelten folgende Bestimmungen:

1.    Sicherheit

Die Sicherheit soll in allen Konstruktionsteilen mit Rücksicht auf die häufig Vorkommen- den Stöße und Erschütterungen eine mindestens fünffache sein, d. h. alle Teile sind mit einer zulässigen Materialbeanspruchung zu berechnen, die % der Bruchfestigkeit des verwendeten Werkstoffes beträgt. Alle Teile, die der Abnutzung im Betriebe unterworfen sind, müssen so stark bemessen sein, daß die fünffache Sicherheit auch dann noch vorhanden ist, wenn die Abnutzung 7,5% des Durchmessers oder 15^ des Querschnitts oder 20% des Widerstands­moments beträgt. Sofern an einzelnen Geräten erfahrungsgemäß eine größere als fünffache Sicherheit erforderlich ist, ist die größere Sicherheit auch bei Neuanfertigungen oder Neu- entwürfen beizubehalten. Bei Geräten, bei denen Ketten oder Seile als lasttragende Glieder dienen, ist die fünffache Nennlast entsprechend der Bruchlast der genormten Zugorgane abzu- stufen. Bei allen Konstruktionen ist Übereinstimmung mit den Vorschriften und Normen der Blockvorschrift nach Möglichkeit anzustreben. Die Festsetzung der fünffachen Sicherheit erfordert neben einer konstruktiv einwandfreien Wirkungsweise der Geräte und einer zweckmäßigen Form­gebung die Verwendung nur bester Werkstoffe und eine sorgfältige und sachgemäße Arbeitsaus­führung, worauf von allen beteiligten Dienststellen besonders zu achten ist.

2.    Material

Für die Wahl der Konstruktionsmaterialien gelten die Bestimmungen der Blockvorschrift, Kettenvorschnft und der Materialvorschriften bzw. die für den Geschützbau maßgebenden Richtlinien für Werkstoffe. Zahnräder, Haspelräber, Laufrollen u. dgl. siild aus S.-M.- Flußeisen, Stahlguß oder Bronze herzustellen. Gußeisen darf nicht verwendet werden. Für nicht tragende und ausschließlich auf Druck beanspruchte Teile, wie Rädergehäuse u. dgl., kann die Zulassung von Gußeisen, Temperguß auf besonderen Antrag genehmigt werden. Alle Materialien müssen nach den Bedingungen der Materialvorschriften und der Kettenvorschrist geprüft und abgenommen sein.

3.    Ausführung

Sämtliche hervorstehenden Teile der Geräte sind zum Schutz des Bedienungspersonals gegen Handverlrtzungen gut abzurunbeu. Hervorstehende Splinte sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Nicht eingekapsclte Zahnräder, Sperräder o. dgl. sind zu umgittern. Für aus­reichende Schmierung aller beweglichen Teile ist Sorge zu tragen. Zwischen Seilrollen und Wangen der Blöcke nsw. ist ein Zwischenraum von nicht mehr als 1 mm zu lassen, um ein Einklemmen der Seile zu vermeiden. Alle Schrauben und Muttern sind gegen selbsttätiges Lösen zu sickern. Die Achsen der Handkurbeln, Hand- und Kettenräder und die sonstigen Bedienungsgriffe oder Hebel sind auf jeden Fall so stark zu machen, daß sie allen im Dienst auftretenden Beanspruchungen gewachsen sind. Leichte und empfindliche Teile sind so anzu- ordnen, daß sie gegen Bestoßen geschützt sind. Die Verbindung zwischen Wippen, Winden, Taljen usw. soll außer durch Schäkel nur durch Karabinerhaken mit innenliegender Feder nach dem Muster der Marine erfolgen. Ferner ist in das Gehänge stets ein Wirbel einzu- schäkeln, damit die Last gedreht werden kann.

Auf jeder Laufkatze, Talje oder Winde sowie auf jeder Geschoß- ober Kartuschzange, jeder Geschoßtrage (Korb, Gurt, Mulde) und Kraftrolle ist die Gerätebezeichnung und die höchste zulässige Tragkraft durch ein Schild anzugeben.

213

4.    Abnahme

Alle neuen oder teilweise erneuerten Munitionstransportgeräte sind vor der Anbordgabe

bzw. Abgabe an das zuständige Art.-Depot von der Marinewerft bzw. dem Marinearsmal , einer Abnahnieprüfung zu unterziehen. Zusammengesetzte Geräte sind zu zerlegen, auf die | Güte des Materials und der Arbeitsansführung sowie auf Übereinstimmung mit den Zeich­nungen zu besichtigen und nachzumeffen. Hierauf sind alle Geräte einer Probebelastung mit 40°/o der Bruchbelastung = dem zweifachen der Gebrauchslast zu unterziehen, auseinander- - zunehmen und zu besichtigen. Bei der Prüfung soll die Belastung möglichst der in Wirklich, keit auftretenden ungünstigsten Belastung entsprechen.

Zeigen sich bei der Prüfungöbelastung Mängel, so ist die Lieferung in Lose von höchstens ■ 20 Stück einzuteilen und aus jeder Lieferung ein Gerät einer Bruchprobe — der fünffachen Gebrauchslast zu unterziehen. Wird die vorgeschriebene Bruchlast nicht erreicht, so ist das betreffende Los zu verwerfen, in zweifelhaften Fällen ist eine Ersatzprobe zulässig.

Die auf Grund der Prüfungsbelastungen oder Zerreißproben als brauchbar erkannten I Geräte werden dadurch gekennzeichnet, daß an gut sichtbarer Stelle der Marinestempel und daneben der Anfangsbuchstabe der abnehmenden Dienststelle sowie Jahreszahl und Monat der Prüfung und Datum der nächsten Prüfung eingeschlagen werden.

Verworfene Stücke werden mit V gestempelt.

5.    Prüfungskosten

Siehe Materialvorschriften der Deutschen Kriegsmarine.

Abschrift Nr. 12

XI» 8357/27 v. 1. März 1928.

Betr. Spinde für L-Uhren usw.

Die Angaben über die Anzahl der an Bord der Schiffe unterzubringenden artilleristischen Instrumente auf der mit XIA h 12039 vom 21. Juli 1916 genehmigten Musterzeichnung der Spinde für X-Uhren, X. II.-Anzeiger und Aufschlagmelder sind überholt.

Die Anzahl dieser und dazugehöriger anderer Instrumente richtet sich nach der Armierung und dem Verwendungszweck des Schiffes. Sie ist in den Artilleriegerätesollen festgesetzt.

Weiter hat sich die Notwendigkeit ergeben, für diese Geräte nicht ein gemeinsames Spinb vorzusehen, sondern in jeder Rechenstelle und in jedem 8.0.-Raum — falls ein solcher vor­handen ist — je eine E.A.«U^r, eine Windscheibe, einen 8.8.-und 8. V.-Anzeiger und eine Beobachtungsuhr unterzubringen.

Größe und Form der Spinde für diese Instrumente müssen sich den örtlichen Verhältnissen in den betreffenden Räumen von Fall zu Fall anpassen. In keinem Falle darf aber die plan­mäßig vorgesehene Anordnung der Feuerleitgeräte in den Rechenstellen und 8. Ü.-Räumen wegen der Spinde geändert werden. Es müssen daher, falls die Geräte in den betreffenden Räumen nicht in einem gemeinsamen Spind untergebracht werden können, einzelne kleine Spinde eingebaut werden.

Für die Unterbringung der übrigen für das Artillerieschießen vorgesehenen Geräte sind im Feuerwerker- oder Mechanikerhellegat besondere Spinde vorzusehen, die aber so groß zu be­messen sind, daß während der Werftliege- oder Fachschulzeiten auch die Geräte aus den Rechen­stellen und 8. Ü.-Näumen darin aufbewahrt werden können. Sämtliche Spinde müssen mit Sicherheitsschloß versehen sein, damit Unbefugte nicht an die Geräte herankönnen.

Mehrkosten und Mehrgewichte dürfen durch diese Änderung nicht entstehen.

Die Genehmigung der eingangs erwähnten Musterzeichnung wird hiermit aufgehoben.


Abschrift Nr. 13

KI a 2308/28 v. 10. September 1928

Kla 4156 v. 31.Mai 1933 und

KI a (SD) 12 v. b. Januar 1934 (im Auszuge).

gehe.: Unterbringung von Freiloten bzw. Elektrolote» auf

Schiffen und Fahrzeugen

Schiffe und Fahrzeuge der Kriegsmarine erhalten an Bord nur noch die Elektrolote in den handelsüblichen Blechbüchsen von 135 nun Durchmesser und 215 nun Länge, ohne nochmalige Verpackung in Holzkisten. Die Elektrolote dürfen stehend oder liegend mit beliebiger Achsen- richtung gelagert werden.

DaS Jahressoll an Freiloten beträgt:

Linienschiff und Kreuzer....................................................

Vermessungsschiffe ..........................................................  Stückzahl nach der Sondrranlage

Torpedoboote ..................................................................................  zur............................................................................................. Bauvorschrift -8«

Minensuchboote ................................................................

Führerboote .......................................................................

Die in heimischen Gewässern fahrenden Schiffe sollen höchstens das halbe, Schiffe, die eine Auslandsreise ausführen, möglichst das ganze Jahressoll mitnehmen.

Freilote sollen Temperaturen über +30° C nicht ausgesetzt und unter gleichen Bedin­gungen und Vorsichtsmaßnahmen behandelt werden wie sprengkräftige Zündungen (Spreng- kapseln). Die außer dem Bereitschaftsvorrat an Bord zu gebenden Freilote sind auf Schiffen, die Kammern für Torpedozündungen haben, in diesen Kammern mit unterzubringen, soweit noch Platz verfügbar gemacht werden kann, auch dürfen die außerhalb der ArtilleriemunitionS- kammern kühl gelegenen Spinde für Artilleriezündungen, aber nicht die Kammern für Artillerie­munition zur Lagerung von Freiloten herangezogen werden. Für alle anderen Schiffe ist Ent­scheidung von Fall zu Fall einzuholen.

Als Bereitschaftsvorrat sind 2 Büchsen zu je 10 Stück Elektrolote unterzubringen, und zwar in einem vorhandenen, verschließbaren Spind- oder Kastenfach im Kartenhaus. Wo dies nicht angängig ist, ist ein Spind auf der Brücke an einem gegen Erwärmung möglichst ge- schützten Platze aufzustellen. Das Spind ist im Anhalt an die genehmigte Zeichnung »Bereit« schaftSspind für Freilote« anzufertigen.

Abschrift Nr. 14

Lid 7502 v. 26.Okwber 1928

Unterbringung von Rettungsb ojenlichten und Nachtschußbojen

1. Rettungsbojenlichte zu je 4 Stück verpackt in eisernen, wasserdichten Kasten von 390x390x350 nun Außenmaßen sind in folgenden Mengen an Bord zu geben:

Panzerschiffe und Kreuzer................................................. je. 4 Kasten --- 16 Lichte,

Torpedoboote..............................................................   je  2       » — 8 »

Fischereischutz, Peil-, M.» und U. 2.-Boote, Tender, DermessungS- und Segelschulschiffe .. je 1                                                      »

- 4 > .


2.       Nachtschußbojen zu je 12 Stück verpackt in nicht wasserdichten Holzkasten von i 295x330x455 nun Außenmaßen erhalten:

Panzerschiffe ........................................................................................................................... 2...................................................................................................................... Kasten - 24 Bojen,

Alte Kreuzer.............................................................................................................................. 1        ».................................................................................................................................................. “12        »

Neue Kreuzer............................................................................................................................ 4        »................................................................................................................................................. =48        »

Torpedoboote ........................................................................................................................... 2        »................................................................................................................................................. =24        »  .

3.       Nur je ein RettungSbojenlicht soll auf den Schiffen in der Nähe der Rettungsboje (bei Torpedo« und ^.«Booten auf der Brücke) jeden Abend in einem wasserdichten DereitschaftSkasten (nach Musterzeichnung) untergebracht/ an die Boje angesteckt und morgens wieder in den VerPackungSkasten geborgen werden.

4.       Da die RettungSbojenlichte und Nachtschußbojen ohne große Mühe nach Bedarf an die Verbrauchsstellen geholt werden können, ist eS nicht unbedingt nötig, die Der« packungSkasten auf freien Decks unterzubringen. ES genügt, wenn sie unter Deck gegen Wasser« und WitterungSeinflüsse geschützt und unbefugten Gebrauch gesichert aufbewahrt werden. Erst wenn geeignete Räume nicht verfügbar sind, käme die Aufbewahrung in besonderen Spinden in Frage, die bei Aufstellung auf freien Decks zwar wasserdicht und verschließbar, im übrigen aber wesentlich leichter auSzuführen wären als. die von der Marinewerft vorgeschlagenen.

Abschrift Nr. 15

B Wie3810 v. 1.August 1929.

Trennung der Artillerie-Munitionsarten bei der Lagerung an Bord der Schiffe, Torpedoboote und Fahrzeuge der Kriegsmarine

Die Artillerie-MunitionSarten der nachstehenden Gruppen sind in voneinander getrennten Räumen (Artillerie-Munitionskammern) zu lagern. Ohne Genehmigung des O.K.M. darf eine abweichende Lagerung nicht stattfinden.

Gruppe 1. Rauchschwache Pulvermunition.

Hülsenkartuschen einschl. Manöverhülsenkartuschen,

Patronen für Schnellade-Kanonen einschl. Leuchtgeschoßpatronen (für letztere müssen aber die vorgeschriebenen besonderen Sicherungen durch Schutzplatten vorhanden sein)/ Patronen für Maschinen« und Handwaffen mit rauchschwachem Pulver,

Geschosse einschl. Leuchtgeschosse (für letztere müssen aber die vorgeschriebenen besonderen Sicherungen durch Schutzplatten vorhanden sein),

Stielhandgranate 24 mit den dazugehörigen Tragefedern*),

Töpfe*) für übungsstielhandgranaten 24,

Stiele mitAbreißschnur und Knopf*) sowieTragefedern*) für Übungsstielhandgranaten 24, Geschoßzündungen einschl. Brennzünder 24 für Stielhandgranaten 24 und Brennzünder 24 mit Übungsladung 24 für Übungsstielhandgranaten 24, aber auSschließlichSpreng« kapseln Nr. 8 für Stielhandgranaten 24 (vgl. Gruppe 4).

*) Die Tragefedern für Stielhandgranaten 24 sowie die Töpfe, die Stiele mit Abreißschnur und Knopf und die Tragefedrrn für übungsstielhandgranaten 24 dürfen bei Platzmangel in anderen Räumen, z. B. Feuerwerker- hellegat, aufbewahrt werden.

Die zum Scharfmachen der Geschosse erforderlichen Geschoßzündungen und der vor- geschriebene Zuschlag, die Brennzünder 24 für Stielhandgranaten 24 und die Brennzünder 24 mit llbungsladung 24 für llbungsstielhandgranaten 24 sind in ihren Packgefäßen in Zündung-« spinden mit Sicherheitsschlössern innerhalb der betreffenden Munitionskammern aufzubewahren.

Wo die Raumverhältnisse dazu zwingen, dürfen die den Artillerie«Geschoßzündungen ent­sprechenden Torpedozündungen in besonderen Torpedozündungssvinden innerhalb der Artillerie« Munitionskammern für rauchschwache Munition untergebracht werden.

Soweit für die Geschoßzündungen für Übungsmunition, für Brennzünder 24 und für Brennzünder 24 mit llbungsladung 24 in den Zündungsspinden innerhalb der betr. Munitions­kammern kein Platz vorhanden ist, sind sie außerhalb der Munitionskammern in ZündungS- spinden zu lagern.

Gruppe 2. Schwarzpulvermunition.

SalutbÜlsenkartuschen, Salutkartuschen, Preßspandeckrl für Saluthülsenkartuschen,

Schärft Patronen 71,

Platzpatronen 71/84,

Pulverpatronen für Torpedoausstoß (letztere aber in besonderen Zündungsspinden).

Gruppe 3. Signalmunition.

Sternsignalpatronen,

Achsenstabsignalraketen mit den dazugehörigen Stäben,

Fackelfeuer und Fackelfeuerzünder,

Patronen für das Cordesche Wurfgewehr,

Zielmunition,

Zündschrauben.

Sternsignalpatronen dürfen auch an Deck in besonderen Sternsignalpatronenspinden unter gebracht werden.

Fackelfeuer, Fackelfeuerzünder, Patronen für das Cordesche Wurfgewehr, Zielmunition und Zündschrauben dürfen auch außerhalb der Munitionskammern und in den Granatkammern in Artillerie-Zündungsspinden aufbewahrt werden.

Gruppe 4. Sprengkapseln Nr.8 für Stielhandgranaten 24.

Sprengkapseln Nr. 8 für Stielhandgranaten 24 dürfen nicht in den Munitionskammer» mit anderer Munition zusammen gelagert werden/ sie sind stets außerhalb der Munitions­kammern in Artillerie-Zündungsspinden mit unterzubringen oder, wo solche nicht vorhanden sind, in besonders eingebauten Spinden außerhalb der Kammern.

Gruppe 5. Freilote (Elektrolote).

Elektrolote sind in den TorpedozündungSkammern oder in außerhalb der Artillerie- Munitionskammern kühl gelegenen Artillerie-Zündungsspinden oder in besonderen Spinden für Freilote unterzubringen.

Der Bereitschaftsvorrat ist in dem dafür vorgesehenen Kastenfach oder Spind im Karten­haus oder auf der Brücke zu lagern. Die Elektrolote sollen Temperaturen über -(-30° 6 nicht ausgesetzt werden.

In den Munitionskammern dürfen Elektrolote nicht untergebracht werden.

Mft«»ra4ffli.

11440. 39. »B.

Skizze 1 zu Ifd. Nr. 3

Unterzüge und Deckstützen

Unterzöge

Skizze 1a                                                                                                                               Skjm 1b

Querschnitt der Gurtungen gleich dem dreifachen Querschnitt des Balkenflansches.


Schnitt a—b


Deckstützen an Unterzügen

Skizze 2


Ausführung bei mehreren Unterzögen übereinander.

Stützenfuß neben einem Schott.

Skizze 3

Ausführung an einem Deck ohne Unterzug

Skizze 4

Stützenfuß auf-

Schnitt g—h einem Schott

Schott «          


Geschweißte Unterzüge und Deckstützen

Die Sch weißung der Köpfe und Füße der Deckstützen ist für den ganzen Druck, welcher in die Stütze kommt, zu berechnen.

Der Druck ist aus dem Stützenquerschnitt zu er­rechnen.

Die Ringschweiße, mit welcher das Stützenrohr oben und unten befestigt wird, ist bei der Berechnung der Stützplattenschweißung unberücksichtigt zu lassen, da das Rohr nicht genau passend zwischen den Decks ein­gesetzt werden kann und Spannungen in die Ring­schweiße kommen.

Die senkrechten Schweißen der . Stützplatten am Stützenrohr werden auf Abscheren beansprucht.

p = Druckbelastung in kg

Fstutze — Querschnitt des Stützenrohres in cm2

Fschweiße = Querschnitt der Schweiße in cm2

lD ----- Länge der auf Druck beanspruchten Schweiße in cm

ls = Länge der auf Abscheren beanspruchten Schweiße in cm

k = Schenkellänge des Sch weißdreiecks in cm d = Dicke der Schweiße in cm[

Kd = T500kg/cm2 für Stütze

Ho = 650kglcm2 für Schweiße} für wechselnde 0$                = 550kg/cm2 für Schweiße] Belastung

P — F Stütze*K D

Fschwelße ^ g§ . Fschw / _ fschw_ d

In Fällen, in denen der Stützen-$ größer ist als die Breite der Balken- bzw. Unterzuggurtung, ist die Kopf­form „B“ zu wählen. Es wird freigestellt, die Form „B“ auch in anderen Fällen zu verwenden



[*] Dir Vorschrift gilt für alle Balten, für welche in der Bauvorschrist 8 nicht- anderes vorgeschrieben ist.