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Allgemeine Baubestimmungen II Nr. 23 (A.B.B. II, 23) Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Torpedobewaffnungen Die» ist ein geheimer Gegenstand im Sinne de» Z SS Relchs-Straf-Gesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1SZ4). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen diese» Gesetze» bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. Berlin 1933 Marineleitung Allgemeine Baubestimmungen II Nr. 23 Berlin 1933 Msrineleitung M.Dv. Nr. 147” K Ic 10927/33 D.V. 210/34 Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen« — Schriftverkehr in der Reichsmarine, Ziffer 182 — auszuführen.
Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Lorpedobewaffnungen. I. Lorpedolustpumpen und -lustleitungsanlagen. Art und Anzahl der für die Schiffsneubauten vorzusehenden Torpedolust, punrpen und di^ erforderlichen Anschlüsse an die Torpedoluftleitungßanlage für besondere Bordzweckc wird durch die Marineleitung bestimmt. A. Dampflustpumpen. Die Dampfluftpumpen erhalten eine besondere Dampfzu- und Dampfableitung. Wenn der Anschluß an die Leitungen anderer Hilfsmaschinen nicht zu umgehen ist,, soll der Querschnitt der gemeinsamen Leitung gleich der Summe der einzelnen Leitungen sein. Die Verbindungsstutzen sollen so geformt werden, daß eine plötzliche Ablenkung in der Bewegungsrichtung des Dampfes vermieden wird. Die Sauge- und Druckleitung der an der Luftpumpe befindlichen Kühlwasser¬pumpe sind nach außenbords zu führen. Leitungen und Pumpen müssen so bemessen sein, daß die durch die Bordverhältnisse entstehenden Drücke mit Sicherheit aus¬genommen werden. Die Dampf- und Luftrohrleitungen sind möglichst geschützt und möglichst kurz zu verlegen. Für Torpedoluftpumpen, die in anderen Hilfsmaschinenräumen aufgestellt werden, sind nur dann Umschottungen vorzusehen, wenn zu befürchten ist, daß die übrigen Hilfsmaschinen durch den Betrieb verschmutzt werden oder umgekehrt. Die Dampfluftpumpen erfordern einen festen, möglichst erschütterungsfreien Unterbau, worauf namentlich bei Torpedobooten zu achten ist. B. Motorlustpumpen. Das Geräusch des Auspuffes ist durch Einbau ausreichender Auspufftöpfe (Schall¬dämpfer) in die Auspuffleitung zu dämpfen. Für die Verlegung und Führung der Kühlwasser- und Luftleitungen gilt dasselbe wie für die unter I. A. aufgeführten Dampfluftpumpen. Für die oberhalb der X. W. L. eingebauten Motorluftpumpen ist ein Anschluß an die Seewafferdrnck- leitung zum Auffüllen der Kühlräume vorzusehen. Während des Betriebes darf das Kühlwasser den Kühlwasserpumpen der Luftpumpen nur ohne Druck zufließen. In jedem Pumpenraum ist für die Motorlustpumpen ein Brennstoffbehälter mit den erforderlichen Armaturen vorzusehen. 2 Torpedoübernahme-, Förder-, Lade- und Lageremrichtungen. Uber Einrichtungs- und Bauteile, für die Holz zu verwenden ist, siehe A. B. B. Nr. 17. A. Lbernahmeeinrichtungen. Die Torpedos werden mit Ausleger, Davit, Ladebaum oder Spier über« genommen, die so anzuordnen sind, daß der Förderweg des Torpedos möglichst kurz und einfach wird. Der Ausleger soll so lang sein, daß der an dem Heißreep hängende Torpedo beim Einschwenken nicht gegen die Bordwand des Schiffes stoßen kann. Das Heißreep besteht aus verzinktem Stahltau. Es wird über eine feste und eine lose Rolle ge- führt, an deren Unterflasche ein Sicherheitshaken vorzusehen ist. Die Übernahme- winde ist für Hand- und Kraftbetrieb einzurichten. Die Torpedos sollen sich vom Ausleger auf die Torpedobahn leicht umhängen oder auf den Förderwagen legen lassen. Der Ausleger soll in beigeklappter Lage von den ebenfalls beigeklappten Back¬spieren und sonstigen Teilen freigehen und nicht im Bestreichungswinkel der Geschütze liegen. Panzerschiffe und Kreuzer erhalten, sofern nicht Spieren an den Rohrsätzen ver¬wendet werden, nur einen Torpedoausleger, der so einzurichten ist, daß er ohne größere Schwierigkeiten auf beiden Schiffsseiten verwendet werden kann. Die Größe der Öffnungen zum Einbringen der Torpedos in das Schiff richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Vorhandene Pforten sind auszunutzen. Bootsdavits sind für die Übernahme von Torpedos geeignet, wenn die Hcißhöhe nicht zu groß ist oder wenn auf andere Weise sichergestellt ist, daß man den Torpedo in der Gewalt behalten kann. Auf Torpedobooten wird der Ladebaum zum Übernehmen der Torpedos benutzt/ als Winde dient die Bootsheißwinde. Bei Verwendung von Davits oder Lade¬bäumen gelten die obenstehenden Bestimmungen für Ausleger sowie die Bestim-mungen der A. B. B. Nr. 54 sinngemäß, bei Verwendung von Spieren, die an den Torpedorohrsätzen angebracht sind, gelten die Bestimmungen der Bauvorschrift. B. Fördereinrichtungen. Die Torpedos sind entweder mit Laufkatzen an Hängebahnen oder mit Wagen auf oder in Gleisen zu befördern. Beim Verlegen der Bahnen oder Gleise ist starkes Gefälle möglichst zu vermeidm. Bei Neigungen über 3° müssen Beleg¬klampen zmn Fieren der Torpedos vorgeschen werden. Ergeben sich starke Neigungen beim Verlegen durch Schottüren und dergleichen, so sind waagerechte Bahnen und das hierdurch bedingte Umhängen des Torpedos vorzuziehen. An der Ablegestelle unter Ladebäumen sollen die Gleise waagerecht liegen. Vorspringende Ecken und Kanten, die Beschädigungen des Torpedos verursachen können, sind mit (nötigenfalls abnehmbaren) Lederpolstern zu versehen. Lücken zwischen Lademulden dürfen bis zu 1,8 m lang sein. C. Ladeschalen. Die Ladeschalen zum Laden der Torpedorohre sind hinter den Rohren so aufzu» stellen, daß die Gefechtspistole eines in der Ladeschale liegenden Torpedos beim Offnen der Torpedoausstoßrohre vom Deckel nicht getroffen wird, nötigenfalls sind die Ladeschalen schwenkbar einzurichten. Die Stellung »Dorkante Gefechtspistole« ist durch eine gut sichtbare Marke an geeignetem Ort zu kennzeichnen. D. Lager-einrichtungen, Für die nicht in den Torpedorohren lagernden Torpedos sind geeignete Lager- stellen vorzusehen. Hierzu können je nach den besonderen Bestimmungen und den örtlichen Verhältnissen Lagerkästen oder -rohre auf Deck oder Lagergerüste unter Deck aufgestellt werden. Die Torpedos sollen möglichst waagerecht und frei liegen/ die Treibschrauben müssen sich drehen lassen. Bei Lagergerüsten muß jeder Torpedo für sich herausnehmbar sein. Gegen starke Wärmestrahlungen von benach¬barten Räumen sind die Torpedos in geeigneter Weise zu schützen. II. Torpedostände und Raume für Torpedozwecke. A. Torpedostande. Sie sind so zu bemessen und einzurichten, daß die Bedienung der Rohre und die Förderung der Torpedos möglichst einfach und sicher ist. Der Seitenwechsel gefechtsklarer Torpedos darf nicht behindert sein. Deckstützen, die hierbei im Wege sind, müssen klappbar eingerichtet werden. Für die Lüftung geschlossener Torpedo¬räume und für die Entwässerung gelten die Bestimmungen der Bauvorschriften. Zur Sicherung gegen Ausgleiten sind die Decks in geeigneter Weise herzurichten. 8. Räume für Torpedozwecke. Hierzu gchören: die Rohrmeisterstände, soweit sie in abgeschotteten Räumen angeordnet sind, die Generatorenräume für die Torpedoschwenkwerke, die Torpedomunitionsräume, die Torpedoluftpumpenräume, die Torpedoarbeitsstellen, die Torpedohellegats und -lasten, die Torpedorechenstellen. 1. Rohrmeisterstände und Generatorenräume für Torpedoschwenkwerke. Sie sind so zu bemessen, daß die Bedienung der Motoren, Feuerleitgeräte usw. so einfach und sicher wie möglich ist. Für die Fenster sowie die Lüftung und Entwässerung gelten die Bestimnlungen der Bauvorschriften. 2. Torpedomunitionsräume. Hierzu gehören: die Torpedoladungenkammern, die Torpedozündungenkammern, die Schwarzpulvermunitionskammern (soweit Pulverpatronen für Tor¬pedoausstoß untergebracht werden müssen). 5 — a. Allgemeines. Die Torpedomunitionsräume sollen nicht in der Nähe von Wärmequellen liegen. Sind derartige örtliche Verhältnisse nicht zu umgehen, so sind die Wände der Munitionsräume an diesen Stellen zu isolieren. Um hohe Tem¬peraturen zu vermeiden, sind Dampfrohre nicht in der Nähe der Munitiöns- räume vorbeizusühren. Im besonderen gilt für die Einrichtung der Torpedo¬munitionsräume folgendes: Die Vorschriften für den Bau von wasserdichten Räumen, insbesondere von Munitionsräumen (vgl. A. B. B. Nr. 37) werden sinngemäß an¬gewendet. Der Fußboden in den Torpedoladungenkammern erhält Schweißwarzen, der Fußboden in den übrigen Räumen Riffelschienen. Die Räume sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend mit wasser¬dichten Türen oder Luken zu versehen, die das leichte Fördern der ein¬zelnen Munitionsgegenstände zulaffen. Die Türen und Luken find durch Schlösser verschließbar zu machen und mit Schildern mit der Kammer¬bezeichnung zu versehen. Im Boden oder in den Wänden der Munitionsräume erforderliche Mannlöcher sind so anzuordnen, daß der Verkehr in den Munitions¬räumen möglichst wenig behindert wird. Für die elektrische Beleuchtung der Torpedomunitionsräume gelten die Grundzüge für elektrische Anlagen der Schiffe und Torpedoboote (G. s. e. A.). Da hiernach die Lampen in zwei Gruppen an zwei ver-schiedene Stromkreise angeschloffen werden, ist eine andere fest ein¬gebaute Notbeleuchtung dieser Räume nicht vorzusehen. Auf Torpedo¬booten werden die Munitionsräume wie auf großen Schiffen oder durch Kabelhandlampen beleuchtet, Anschlußdosen sind in der Nähe der Kammerzugänge vorzusehen. Die Torpedomunitionsräume erhalten eine Fluteinrichtung nach A. B. B. Nr. 37. Für die Lüftung gelten die Bestimmungen für den stündlichen Luftbedarf der Schiffsräume. In die Torpedozündungenkammern ist ein verschließbarer eiserner Schrank für die Unterbringung der Torpedogefechtspistolen einzubauen. Der Schrank ist möglichst entfernt von elektrischen Maschinen anzubringen. b. Ladungen. Die Torpedoladungenkammern sind in der Regel mittschiffs unter der - Wasserlinie oder unter Panzerschutz und vom Innenboden möglichst entfernt anzulegen, um die Gefahr von Detonationen infolge Einwirkungen von außen nach Möglichkeit einzuschränken. Sie können bei Raummangel zur Aufnahme von Sprenggerät« und Räum« gerätladungen mitbenutzt werden, doch müssen diese Ladungen gegen die Torpedoladungen durch Spinde von mindestens 3 mm dicken Stahlblechen abgeschirmt werden. 2m Kriege kann die Torpedokopflast zur Stauung von L. ^..-Munition her¬angezogen werden. Die erforderlichen Staugerüste sollen im Frieden gefertigt und an Bord gegeben werden, damit sie im Bedarfsfälle, nachdem die Gefechts¬köpfe auf die Torpedos aufgesetzt sind, für Artilleriemunition bereit sind. Die Flut-, Kühl-, Lüftungs- und Isolierungseinrichtungen sind für diese Kammer entsprechend vorzusehen. o. Zündungen. Die Torpedozündungenkammern sind ebenso wie die Torpedoladungenkam- . mern anzuordnen. Sie dürfen auch zur Aufbewahrung von Sprenggerät-, Raumgerät- usw. -Zündungen und von Elektroloten benutzt werden. Wenn auf Torpedobooten besondere Torpedozündungenkammern nicht ein¬gerichtet werden können, sind die Zündungen (für Torpedomunition und für ■ Sprenggerät-, Räumgerät- usw. -Munition) in besonderen verschließbaren Spinden in den Kammern für rauchschwache Artilleriemunition unter- k zubringen. d. Pulverpatronen für Torpedoausstoß (Schwarzpulver) sind in, besonderen Spinden in der Salutmunitionskammer (Schwarzpulvermunitionskammer)’ unterzubringen, soweit nicht besondere Räume dafür vorgeschen werden. 3. Torpedolustpumpenräume. Der Aufstellungsort der Torpedoluftpumpen wird in den Bauunterlagen an¬gegeben. Sie müssen von allen Seiten zugänglich sein und sich gut bedienen lassen. Über und neben den Luftpumpen soll so viel freier Raum sein, wie zum Zusammen¬setzen oder Auseinandernehmen des Luftverdichters und des Antriebsmotors er¬forderlich ist. 4. Torpedoarbeitsstelle. Eine Torpedoarbeitsstelle ist an dem durch die Bauvorschrift vorgeschricbenen Platz einzubauen und mit den erforderlichen Einrichtungen für Preßluft- und Dampfanschluß sowie mit einer Feilbank und Schraubstock zu versehen. 5. Torpedohellegat. Auf-allen Schiffen und Booten mit Torpedobewaffnung ist ein Hellegat ein¬zurichten, in dem möglichst alle Torpedogeräte sachgemäß verstaut werden können. Die Wände des Hellegats sind nach der A. B. B. Nr. 22 herzustellen. Schränke und Borde sind in der üblichen Art anzufertigen. Die Größe des Hellegats richtet sich nach dem Umfang der Ausrüstung mit Torpedogeräten, -Werkzeugen und -ersatzteilen. 6. Torpedorechenftelle. Auf allen Panzerschiffen und Kreuzern mit Torpedobewaffnung ist eine Tor- pedorechenstelle unter Panzerdeck einzubauen. Die Größe der Rechenstelle richtet sich nach der Art der einzubauenden Torpedo- feuerleitgeräte. Ihre Größe und Lage wird in den Auftragszeichnungen oder in der Bauvor¬schrift angegeben. IV. Sonstige Einrichtungen für Torpedozwecke. A. Verstauung der Leuchtspitzen und Leuchtbehälter sowie Anordnung der Bereitfchastsbehälter für Gefechtspistolen. Vgl. A. B. B. Nr. 38. Betr. Gefechtspistole siehe auch HL B. 2. a. B. Verstauung von Petroleum für Torpedos. Dgl. A. B. B. Nr. 38. C. Verstauung von Torpedokopflampen. Außer im Hellegat sind bei den Klarmachstellen Halterungen vorzusehen. v. Anwarmvorrichtungen. An den Klarmachstellen der Torpedos und der Torpedoarbeitsstelle sind Dampf¬anschlüsse zum Anwärmen und Durchdampfen der Torpedos und zum Abblasen von Torpedoteilen vorzusehen. Ferner sind Zu- und Abdampfanschlüsse für die Heizung der Torpedoausstoßrohre vorzusehen. Die Dampfanschlüsse sollen keine Druckminderventile erhalten/ der Dampf soll in den Absperrventilen auf den jeweilig erforderlichm Druck gedrosselt werden. Die Dampfleitung ist so zu bemessen, daß sie für die Torpedomaschine Dampf von wenigstens 8Ltü führt. Die Danrpfleitung ist daher von der Hilfszudampfleitung abzuzweigen. Hinter dem Drossel- und Absperrvmtil ist ein Manometer und ein Sicherheitsventil mit Ausblaseleitung ins Freie vorzusehen. E. Fnfchwafserleitung zu den Auffüllstellen der Torpedos. Für das Klarmachen der Torpedos ist an geeigneter Stelle eine doppelt wirkende Handpumpe von etwa 15001/h Leistung vorzusehen. Die Pumpe soll Sauge¬anschluß an eine der Speise- oder Waschwasserzellen sowie einen Zapfhahn für jede Klarmachstelle zur Entnahme des Wassers erhalten. F. Torpedofeuerleitungsanlage. Sie besteht aus den Torpedozielgeräten, der Torpedorichtungsweiseranlage, der Torpedobefehls- und -abfeueranlage, der Torpedo-E- und -koppelanlage, der Tor¬pedokopf- und -Wandfernsprechanlage. Die Feuerleitgeräte sind in den Zielstellen, den Rohrmeisterständen, der Rechen- stelle und den E-Meßständen untergebracht. Die Bauvorschrift gibt an, welche Zielstellen für die Torpedowaffe ein¬zurichten sind. Die Entstörung der elektrischen Geräte hat von der Lieferfirma nach den von der Marineleitung herausgegebenen Richtlinien zu erfolgen. 0. Nebelanlage (N. ÄH. Die N. A. ist im allgemeinen in einem mrtsr Deck liegenden Raum unter¬zubringen. Die Nebelsäure befindet sich hier »^besonderen druckfesten Behältern in gas¬dichten Räumen, deren jeweilige Gkoße und genaue Lage in der Bauvorschrift angegeben ist. Schalter zum Anstellen/der N. A. sind auf den Schiffsführungsständen vor¬zusehen. Bei Fahrzeugerpfür Sonderzwecke werden nur Nebelkannen an Deck des Schiffes aufgestellt. Für die^Ästung gelten die Bestimmungen für den stündlichen Luftbedarf der Schiffsräume. t ^Mut- und Entwäfferungseinrichtungen sind entsprechend vorzusehen. V. Allgemeines über Bauausführung und Lieferung der Zeichnungen. A. Die auszuführenden Arbeiten an den Torpedoeinrichtungen gehen aus den Werkverträgen, Baubestimmungen und den Zeichnungen hervor. B. Die Inspektion des Torpedo- und Minenwesens (T. M. J.) BL Torpedo¬versuchsanstalt (T. V. A.) — teilt der Bauwerft die grundsätzlichen Forde¬rungen, nötigenfalls unter Beifügung von Zeichnungen, mit, die nach den neuesten Erfahrungen an die Übernahme, Lagerung und Förderung der Torpedos sowie an den Einbau der Torpedoausstoßrohre, der Torpedolust¬pumpen, Sammler, Standrohre, Luftleitungen, Torpedofeuerleitungsanlagen, 1 -Nebelanlagen usw. zu stellen sind. (Diese Anlagen und-Einrichtungen werden von der T. M. J. — T. V. A. — entwickelt und beschafft.) Dtckbl. O. Die Bauwerst fertigt nach diesen Unterlagen die Einbauzeichnungen für die Torpedoeinrichtungen -und für—die Nebelanlagen (letztere unter Mitwirkung -des Marinearsenalch an und leitet sie gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der T. J. zur Stellungnahme zu. (Vgl. A. B. V. — S. 149) D. Die Bauwerft übersendet der Marinewerft Wilhelmshaven oder dem Marine¬arsenal Kiel sobald wie möglich die Schiffszeichnungen, soweit sie für die Aufstellung der Torpedorohre, die Anordnung der Torpedofördereinrich¬tungen usw. und für die Einrichtung der Torpedomunitions- usw. -räume nötig sind. Für die Einrichtung der Zielstellen in Kommandotürmen usw. sind ebenfalls genaue Arbeitszeichnungen zu übersenden. E. Zur Freihaltung der Förderwege für die Torpedoeinrichtungen sind an die Bauwerst von der Torpedoversuchsanstalt Eckernförde rechtzeitig Umriß- — 9 — Zeichnungen der größten Teile zu übersenden. In den Decks und Schotten sind leicht herstellbare Öffnungen vorzusehen, die ein späteres Herausnehmm der genannten Teile gestatten. F. Sind infolge schiffbaulicher Arbeiten Änderungen an den Torpedoeinrich- tungen nötig, so dürfen sie nur im Einverständnis mit der 1’. V. A. aus¬geführt werden. Das gleiche gilt für die Ausführung schiffbaulicher Ein¬richtungen, die für die Bedienung der Torpedorohre usw. in Betracht kommen, z. B. Mannlöcher, Deckstützen, Schächte usw. 6. Besondere Torpedoausrüstungspläne fertigt die Bauwerft nach Fertigstellung der Schiffsneubautm nicht an. Als solche werden die von dem Chef der Marineleitung genehmigten Entwurfszeichnungen verwendet, nachdem Marine¬werft oder Marinearsenal sie nach allen während des Baues eingetretenen Abweichungen berichtigt hat. Hierzu sind der Marinewerft oder dem Marine¬arsenal von der Bauwerft alle Abweichungen mit den erforderlichen Zeich¬nungen rechtzeitig mitzpteilen. Von der Marinewerft oder dem Marinearsenal sind die genehmigten und berichtigten Entwurfszeichnungen in 5facher Ausfertigung herzustellen, und zwar: 1 Leinwandzeichnung für die Marinewerft bzw. das Marinearsenal, 1 aufgezogene Lichtpause auf weißem Grund für die Marineleitung, 1 desgl. für die Schiffsmappe, 1 desgl. für die Inspektion des Torpedo- und Minenwesens, 2 desgl. für die Torpedoversuchsanstalt. Die Bauwerft liefert 5 Satz Einbaupläne in der für die Entwurfs¬zeichnungen (vgl.V, G Abs. 1) angegebenen Ausführung zur Verteilung an die Dienststellen. H. Die gesamten Torpedoförder- und -lagereinrichtungen sind nach Fertigstellung mit dem 1^/rfachen Torpedogewicht zu prüfen. Die Torpedoübernahmewinden müffen bei der Prüfung des llbernahmegerätes ausgekuppelt sein. I. Über die Mitwirkung der T. M. J. (T. V. A.) bei dem Einbau der Torpedo¬einrichtungen auf Schiffsneubauten, die auf einer Privatwerft erbaut werden, sind die A. B. B. I Nr. 3, Ziffer 26 maßgebend. Genehmigt. Berlin, den 30. Dezember 1933. Der Chef der Marineleitung. Im Auftrage: Preße. 0 312. 3*- 0V. Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schriftverkehr in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. November 1938. Nur für den Dienstgebrauch. Deckblatt Nr. 1 m M M II ^ ?^ durch.^E ^A^</. Die Berichttgungen sind gemäß M. V. Bl. 1940, Seite 95, Ziffe^W^Äzufüh7m ^ Prüfnr. August 1942. Staatsgeheimnis’. Leri^^l I S M^Vv. Handschriftliche BerichtigungMNr l “^- zu der A. B. B. II Nr. 23 (alter Band) .— w. Dv. Nr. 147 — B. Nr. XI La 6394/42 vom 3. August 1942. 1) Zu Seite 8. Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schriftverkehr in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. November 1938. Nur für den Dienstgebrauch. Deckblatt Nr. 1 Berichtigt bei:E^ durch’.3fa£.h^ Name, Dttnslgrad anr./ZJ? zu der A.V. B. II Nr. 23. — N. Dv. Nr. 147 — B. Nr. KI Aa 29 303 vom 1. November 1938. 2) zu Seite 8. M Seite 8, Abschn. V, ist Abs. 0. zu streichen und dafür zu setzen: Nur für den Dienstgebrauch I Abdruck Nr. 268 Allgemeine Baubestimmungen I! Nr. 23 (A.B.B. II, 23) Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Lorpedobewaffnungen (Lorp.-Einr.-Dorschr.)
Die» ist ein geheimer Gegenstand im Sinne de» § 88 Reichs-Straf-Gesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. es ab n. t Berlin 1933 Marineleitung M.Dv. Nr. 147” K 1c 10927/33 D.V. 210/34 &/ 7z f Vereinnahmt in bet^^”1“’^^!! j I vückerlcimmlung ^z ^ i, I | u^lja. Nr *-M.. I r
Abdruck Nr. 265 MW Allgemeine Baubestimmungen II Nr. 23 (A.B.B.II, 23) Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Lorpedobewaffnungen (Lorp.-Einr.-Vorschr.)
! ut*f3 rJ -■ ‘s Dieser Gegenstand darf nur zwecks dienstlichen Auftrages “” oder zur Ausarbeitung eines Angebotes bekanntgegeben und .J^T^ *nur ^” dienstlichen oder Angebotszwecken benutzt werden. - ^ Zuwiderhandelnde werden gerichtlich bestraft.
Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schriftverkehr in der Reichsmarine, Ziffer! 82 — .auszuführen. 2 Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Lorpedobewaffnungen. I. Torpedolustpumpen und -lustleitungsanlagen. Art und Anzahl der für die Schiffsneubauten vorzusehenden Torpedoluft- pumpen und die erforderlichen Anschlüsse an die Torpedoluftleitungsanlage für besondere Bordzweckc wird durch die Marineleitung bestimmt. A. Dampflustpumpen. Die Dampfluftpumpen erhalten eine besondere Dampfzu- und Dampfableitung. Wenn der Anschluß an die Leitungen anderer Hilfsmaschinen nicht zu umgehen ist, soll der Querschnitt der gemeinsamen Leitung gleich der Summe der einzelnen Leitungen sein. Die Verbindungsstutzen sollen so geformt werden, daß eine plötzliche Ablenkung in der Bewegungsrichtung des Dampfes vermieden wirb. Die Sauge- und Druckleitung der an der Luftpumpe befindlichen Kühlwasser¬pumpe sind nach außenbords zu führen. Leitungen und Pumpen müssen so bemessen sein, daß die durch die Bordverhältnisse entstehenden Drücke mit Sicherheit aus¬genommen werden. Die Dampf- und Lustrohrleitungen sind möglichst geschützt und möglichst kurz zu verlegen. Für Torpedoluftpumpen, die tn anderen Hilfsmaschinenräumen aufgestellt werden, sind nur dann Umschottungen vorzusehen, wenn zu befürchten ist, daß die übrigen Hilssmaschinen durch den Betrieb verschmutzt werden oder umgekehrt. Die Dampfluftpumpen erfordern einen festen, möglichst erschütterungsfteien Unterbau, worauf namentlich bei Torpedobooten zu achten ist. 8. wotorlustpumpen. Das Geräusch des Auspuffes ist durch Einbau ausreichender Auspufftöpfe (Schall¬dämpfer) in die Auspuffleitung zu dämpfen. Für die Verlegung und Führung der Kühlwaffer« und Luftleitungen gilt dasselbe wie für die unter I. A. ausgeführten Dampfluftpumpen. Für die oberhalb der X. W. L. eingebauten Motorlustpumpen ist ein Anschluß an die Seewasserdrnck- leitung zum Auffüllen der Kühlräume vorzusehen. Während des Betriebes darf bas Kühlwaffer den Kühlwasserpumpen der Luftpumpen nur ohne Druckzufließen. Fn jedem Pumpenraum ist für die Motorluftpumpen ein Brennstoffbehälter mit den erforderlichen Armaturen vorzusehen. II. Lorpedoübernahrne-, Förder-, Lade- und Lagereinrichtungen. Über Einrichtungs- und Bauteile, für die Holz zu verwenden ist, siehe A. B. B. Nr. 17. A. Übernahmeeinrichtungen. Die Torpedos werden mit Ausleger, Davit, Ladebaum oder Spier über¬genommen, die so anzuordnen sind, daß der Förderweg des Torpedos möglichst kurz und einfach wird. Der Ausleger soll so lang sein, daß der an dem Heißreep hängende Torpedo beim Einschwenken nicht gegen die Bordwand des Schiffes stoßen kann. Das Heißreep besteht aus verzinktem Stahltau. Es wird über eine feste und eine lose Rolle ge¬führt, an deren Unterstasche ein Sicherheitshaken vorzusehen ist. Die Übernahme- winde ist für Hand- und Kraftbetrieb einzurichten. Die Torpedos sollen sich vom Ausleger aus die Torpebobahn leicht umhängen oder auf den Förderwagen legen lasten. Der Ausleger soll in beigeklappter Lage von den ebenfalls beigeklappten Back¬spieren und sonstigen Teilen freigehen und nicht im Bestreichungswinkel der Geschütze liegen. Panzerschiffe und Kreuzer erhalten, sofern nicht Spieren an den Rohrsätzen ver¬wendet werden, nur einen Torpedoausleger, der so einzurichten ist, daß er ohne größere Schwierigkeiten auf beiden Schiffsseiten verwendet werden kann. r Die Größe der Öffnungen zum Einbringen der Torpedos in das Schiff richtet sich nach den örtlichen Verhältnisten. Vorhandene Pforten sind auszunutzen. Bootsdavits sind für die Übernahme von Torpedos geeignet, wenn die Hcißhöhe nicht zu groß ist oder wenn auf andere Weise sichergestellt ist, daß man den Torpedo in der Gewalt behalten kann. Auf Torpedobooten wird der Ladebaum zum Übernehmen der Torpedos benutzt, als Winde dient die Bootsheißwinde. Bei Verwendung von Davits oder Lade¬bäumen gelten die obenstehenden Bestimmungen für Ausleger sowie die Bestim- - mungen der A. B. B. Nr. 54 sinngemäß, bei Verwendung von Spieren, die an den Torpedorohrsätzen angebracht sind, gelten die Bestimmungen der Bauvorschrift. 8. Fördereinrichtungen. Die Torpedos sind entweder mit Laufkatzen an Hängebahnen oder mit Wagen auf oder in Gleisen zu befördern. Beim Verlegen der Bahnen oder Gleise ist starkes Gefälle möglichst zu vermeidm. Bei Neigungen über 3° müssen Beleg¬klampen zmn Fieren der Torpedos vorgesehen werden. Ergeben sich stärke Neigungen beim Verlegen durch Schottüren und dergleichen, so sind waagerechte Bahnen und das hierdurch bedingte Umhängen des Torpedos vorzuziehen. An der Ablegestelle unter Ladebäumen sollen die Gleise waagerecht liegen. Vorspringende Ecken und Kanten, die Beschädigungen des Torpedos verursachen können, sind mit (nötigenfalls abnehmbaren) Lederpolstern zu versehen. Lücken zwischen Lademulden dürfen bis zu 1,8 m lang sein. C. Ladeschalen. Die Laöeschalen zum Laden der Torpedorohre sind hinter den Rohren so aufzu- stellen/ daß die Gefechtspistole eines in der Ladeschale liegenden Torpedos beim Offnen der Torpedoausstoßrohre vom Deckel nicht getroffen wird/ nötigenfalls sind die Ladeschalen schwenkbar einzurichten. Die Stellung »Vorkante Gefechtspistole« ist durch eine gut sichtbare Marke an geeignetem Ort zu kennzeichnen. v. Lagereinrichtungen. Für die nicht in den Torpedorohren lagernden Torpedos sind geeignete Lager- stellen vorzusehen. Hierzu können je nach den besonderen Bestimmungm und den örtlichen Verhältnissen Lagerkästen oder -rohre auf Deck oder Lagergerüste unter Deck aufgestellt werden. Die Torpedos sollen möglichst waagerecht und frei liegen/ die Treibschrauben müssen sich drehen lassen. Bei Lagergerüsten muß jeder Torpedo für sich herausnehmbar sein. Gegen starke Wärmestrahlungen von benach¬barten Räumen sind die Torpedos in geeigneter Weise zu schützen. 111. Torpedostände und Raume für Torpedozwecke. A. Torpedostände. Sie sind so zu bemessen und einzurichten, daß die Bedienung der Rohre und die Förderung der Torpedos möglichst einfach und sicher ist. Der Seitenwechsel gefechtsklarer Torpedos darf nicht behindert sein. Deckftützen, die hierbei im Wege sind, müssen klappbar eingerichtet werden. Für die Lüftung geschloffener Torpedo¬räume und für die Entwässerung gelten die Bestimmungen der Bauvorschriften. Zur Sicherung gegen Ausgleiten sind die Decks in geeigneter Weise herzurichten. 8. Räume für Torpedozwecke. Hierzu gehören: die Rohrmeisterstände, soweit sie in abgeschotteten Räumen angeordnet sind, die Generatorenräume für die Torpedoschwenkwerke, die Torpedomunitionsräume, die Torpedoluftpumpenräume, die Torpedoarbeitsstellen/ die Torpedohellegats und -lasten/ die Torpedorechenstellen. Rohrmeisterstände und Generatorenräume für Torpedoschwenkwerke. , Sie sind so zu bemessen, daß die Bedienung der Motoren, Feuerleitgeräte usw. so einfach und sicher wie möglich ist. Für die Fenster sowie die Lüftung und Entwässerung gelten die Bestimmungen der Bauvorschriften. 2. Torpedomunitionsräume. Hierzu gehören: die Torpedoladungenkammern, die Torpedozündungenkammern, die Schwarzpulvermunitionskammern (soweit Pulverpatronen für Tor¬pedoausstoß untergebracht werden müssen). a. Allgemeines. Die Torpedomunitionsräume sollen nicht in der Nähe von Wärmequellen liegen. Sind derartige örtliche Verhältnisse nicht zu umgehen, so sind die Wände der Munitionsräume an diesen Stellen zu isolieren. Um hohe Tem¬peraturen zu vermeiden/ sind Dampfrohre nicht in der Nähe der Munitions¬räume vorbeizuführen. Im besonderen gilt für die Einrichtung der Torpedo¬munitionsräume folgendes: Die Vorschriften für den Bau von wasserdichten Räumen/ insbesondere von Munitionsräumen (vgl. A. B. B. Nr. 37) werden sinngemäß an¬gewendet. Der Fußboden in den Torpedoladungenkammern erhält Schweißwarzen/ der Fußboden in den übrigen Räumen Riffelschienen. Die Räume sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend mit wasser¬dichten Türen oder Luken zu versehen, die das leichte Fördern der ein¬zelnen Munitionsgegenstände zulassen. Die Türen und Luken sind durch Schlösser verschließbar zu machen und mit Schildern mit der Kammer¬bezeichnung zu versehen. Im Boden oder in den Wänden der Munitionsräume erforderliche Mannlöcher sind so anzuordnen, daß der Verkehr in den Munitions¬räumen möglichst wenig behindert wird. Für die elektrische Beleuchtung der Torpedomunitionsräume gelten die Grundzüge für elektrische Anlagen der Schiffe und Torpedoboote | (G. f. e. A.). Da hiernach die Lampen in zwei Gruppen an zwei ver- ( schiedene Stromkreise angeschlossen werden, ist eine andere fest ein¬gebaute Notbeleuchtung dieser Räume nicht vorzusehen. Auf Torpedo¬booten werden die Munitionsräume wie aus großen Schiffen oder durch Kabelhandlampen beleuchtet/ Anschlußdosen sind in der Nähe der Kammerzugänge vorzusehen. Die Torpedomunitionsräume erhalten eine Fluteinrichtung nach A. B. B. Nr. 37. Für die Lüftung gelten die Bestimmungen für den stündlichen Luftbedarf der Schiffsräume. In die Torpedozündungenkammern ist ein verschließbarer eiserner Schrank für die Unterbringung der Torpedogefechtspistolen einzubauen. Der Schrank ist möglichst entfernt von elektrischen Maschinen anzubringen. d. Ladungen. Die Torpedoladungenkammern sind in der Regel mittschiffs unter der Wasserlinie oder unter Panzerschutz und vom Innenboden möglichst entfernt anzulegen, um die Gefahr von Detonationen infolge Einwirkungen von außen nach Möglichkeit einzuschränken. Sie können bei Raummangel zur Aufnahme von Sprenggerät, und Räum¬gerätladungen mitbenutzt werden, doch müssen diese Ladungen gegen die Torpedoladungen durch Spinde von mindestens 3 mm dicken Stahlblechen abgeschirmt werden. Im Kriege kann die Torpedokopflast zur Stauung von L. ^..-Munition her¬angezogen werden. Die erforderlichen Staugerüste sollen im Frieden gefertigt und an Bord gegeben werden, damit sie im Bedarfsfälle, nachdem die Gefechts¬köpfe auf die Torpedos aufgesetzt sind, für Artilleriemunition bereit sind. Die Flut-, Kühl-, Lüftungs- und Isolierungseinrichtungen sind für diese Kammer entsprechend vorzusehen. e. Zündungen. Die Torpedozündungenkammern sind ebenso wie die Torpedoladungenkam¬mern anzuordnen. Sie dürfen auch zur Aufbewahrung von Sprenggerät-, k Räumgeräk« usw. -Zündungen und von Elektroloten benutzt werden. Wenn auf Torpedobooten besondere Torpedozündungenkammern nicht ein- ‘ gerichtet werden können, sind die Zündungen (für Torpedomunition und für Sprenggerät-, Räumgerät- usw. -Munition) in besonderen verschließbaren Spinden in den Kammern für rauchschwache Artilleriemunition unter¬zubringen. d. Pulverpatronen für Torpedoausstoß (Schwarzpulver) sind in besonderen Spinden in der Salutmunitionskammer (Schwarzpulvermunitionskammer) unterzubringen, soweit nicht besondere Räume dafür vorgesehen werden. 3. Torpedolustpumpenraume. Der Aufstellungsort der Torpedoluftpumpen wird in den Bauunterlagen an¬gegeben. Sie müssen von allen Seiten zugänglich sein und sich gut bedienen lassen. Über und neben den Luftpumpen soll so viel freier Raum sein, wie zum Zusammen¬setzen oder Auseinandernehmen des Luftverdichters und des Antriebsmotors er¬forderlich ist. 4. Torpedoarbeitsstelle. Eine Torpedoarbeitsstelle ist an dem durch die Bauvorschrift vorgeschriebenen Platz einzubauen und mit den erforderlichen Einrichtungen für Preßluft- und Dampfanschluß sowie mit einer Feilbank und Schraubstock zu versehen. 5. Torpedohellegat. Auf allen Schiffen und Booten mit Torpedobewaffnung ist ein Hellegat ein¬zurichten, in dem möglichst alle Torpedogeräte sachgemäß verstaut werden können. Die Wände des Hellegats sind nach der A. B. B. Nr. 22 herzustellen. Schränke und Borde sind in der üblichen Art anzufertigen. Die Größe des Hellegats richtet sich nach dem Umfang der Ausrüstung mit Torpedogeräten, -Werkzeugen und -ersatzteilen. 6. Torpedorechenstelle. Auf allen Panzerschiffm und Kreuzern mit Torpedobewaffnung ist eine Tor> pedorechenstelle unter Panzerdeck einzubauen. Die Größe der Rechenstelle richtet sich nach der Art der einzubauenden Torpedo¬feuerleitgeräte. Ihre Grüße und Lage wird in den Auftragszeichnungen oder in der Bauvor¬schrift angegeben. IV. Sonstige Einrichtungen für Torpedozwecke. A. Verstauung der Leuchtfpitzen und Leuchtbehülter sowie Anordnung der Bereitschastsbehülter für Gefechtspistolen. Vgl. A. B. B. Nr. 38. Betr. Gefechtspistole siehe auch HL B. 2. a. B. Verstauung von Petroleum für Torpedos. Dgl. A. B. B. Nr. 38. 7. Verstauung von Torpedokopflampen. Außer im Hellegat sind bei den Klarmachstellen Halterungen vorzusehen. v. Anwarmvorrichtungen. An den Klarmachstellen der Torpedos und der Torpedoarbeitsstelle sind Dampf« anschlüffe zum Anwärmen und Durchdampfen der Torpedos und zum Abblasen von Torpedoteilen vorzusehen. Ferner sind Zu- und Abdampsanschlüsse für die Heizung der Torpedoausstoßrohre vorzusehen. Die Dampfanschlüffe sollen keine Druckminderventile erhalten, der Dampf soll in den Absperrventilen auf den jeweilig ersorderlichm Druck gedrosselt werden. Die Dampfleitung ist so zu bemessen, daß sie für die Torpedomaschine Danlpf von wenigstens 8 atü führt. Die Dampfleitung ist daher von der Hilfszudampfleitung abzuzweigen. Hinter dem Drossel- und Absperrventil ist ein Manometer und ein Sicherheitsventil mit Ausblaseleitung ins Freie vorzusehen. E. Frischwasserleitung zu den Auffüllstellen der Torpedos. Für das Klarmachen der Torpedos ist an geeigneter Stelle eine doppelt wirkende Handpumpe von etwa 15001/h Leistung vorzusehen. Die Pumpe soll Sauge¬anschluß an eine der Speise- oder Waschwasserzellen sowie einen Zapfhahn für jede Klarmachstelle zur Entnahme des Wassers erhalten. F. Torpedofeuerleltungsanlage. Sie besteht aus den Torpedozielgeräten, der Torpedorichtungsweiseranlage, der Torpedobefehls- und -abfeueranlage, der Torpedo-E- und -koppelanlage, der Tor¬pedokopf- und -wandsernsprechanlage. Die Feuerleitgeräte sind in den Zielstellen, den Rohrmeisterständen, der Rechen¬stelle und den E-Meßständen untergebracht. Die Bauvorschrift gibt an, welche Zielstellen für die Torpedowaffe ein- zurichten sind. Die Entstörung der elektrischen Geräte hat von der Lieferfirma nach den von der Marineleitung herausgegebenen Richtlinien zu erfolgen. H–Nobelanlage (N. A,). Die N. A. ist im allgemeinen-in einem unter Deck Liegenden Raum untK^ zubringen. Die Nebelsäure befindet sich hier in besonderen druckfesten Behältern in gas¬dichten Räumen, deren jeweilige Größe und genaue Lage-in der Bauvorschrift angegeben ist. Schalter zum Anstellen der N. A. sind auf^den Schifisführungsständen vor¬zusehen. Bei Fahrzeugen für SonderMecktwerden nur Nebelkannen an Deck des Schiffes aufgestellt. Für die LüftuM-^elten die Bestimmungen für den stündlichen Luftbedarf der SchiffsrämM^^ Flui<und Entwässerungseinrichtungen sind entsprechend vorzusehen. V. Allgemeines über Bauausführung und Lieferung der Zeichnungen. A. Die auszuführenden Arbeiten an den Torpedoeinrichtungen gehen aus den Werkverträgen, Baubestimmungen und den Zeichnungen hervor. B. Die Inspektion des Torpedo- und Minenwesens (1. M. J.) — Torpedo¬versuchsanstalt (T. V. A.) — teilt der Bauwerft die grundsätzlichen Forde¬rungen, nötigenfalls unter Beifügung von Zeichnungen, mit, die nach den »neuesten Erfahrungen an die Übernahme, Lagerung und Förderung der Torpedos sowie an den Einbau der Torpedoausstoßrohre, der Torpedolust- . pumpen, Sammler, Standrohre, Luftleitungen, Torpedofeuerleitungsanlagen, Nebelanlagen usw. zu stellen sind. (Diese Anlagm und Einrichtungen werden von der T. M. J. — T. V. A. — entwickelt und beschafft.) Veckbl. C. Die Bauwerft fertigt nach diesen Unterlagen die Einbauzeichnungen für die Torpedoeinrichtungen und für die Nebelanlagen—(letztere unter Mitwirkung des Marinearsenals) an und leitet sie gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der 1. ü. zur Stellungnahme zu. (Vgl. A. B. V. — S. I 49) O. Die Bauwerft übersendet der Marinewerft Wilhelmshaven oder dem Marine¬arsenal Kiel sobald wie möglich die Schiffszeichnungen, soweit sie für die Aufstellung der Torpedorohre, die Anordnung der Torpedofördereinrich- tungen usw. und für die Einrichtung der Torpedomunitions- usw. -räume nötig sind. Für die Einrichtung der Zielstellen in Kommandotürmen usw. sind ebenfalls genaue Arbeitszeichnungen zu übersenden. E. Zur Freihaltung der Förderwege für die Torpedoeinrichtungen sind an die Bauwerft von der Torpedoversuchsanstalt Eckernförde rechtzeitig Umriß-
— 9 — Zeichnungen der grüßten Teile zu übersenden. In den Decks und Schotten sind leicht herstellbare Öffnungen vorzusehen, die ein späteres Herausnehmen der genannten Teile gestatten. F. Sind infolge schiffbaulicher Arbeiten Änderungen an den Torpedoeinrich- tungen nötig, so dürfen sie nur im Einverständnis mit der 1’. V. A. aus¬geführt werden. Das gleiche gilt für die Ausführung schiffbaulicher Ein¬richtungen, die für die Bedienung der Torpedorohre usw. in Betracht kommen, z. B. Mannlöcher, Deckstützen, Schächte usw. G. Besondere Torpedoausrüstungspläne fertigt die Bauwerft nach Fertigstellung der Schiffsneubauten nicht an. Als solche werden die von dem Chef der Marineleitung genehmigten Entwurfszeichnungen verwendet, nachdem Marine¬werft oder Marinearsenal sie nach allen während des Baues eingetretenen Abweichungen berichtigt hat. Hierzu sind der Marinewerft oder dem Marine¬arsenal von der Bauwerft alle Abweichungen mit den erforderlichen Zeich¬nungen rechtzeitig mitzuteilen. Von der Marinewerft oder dem Marinearsenal sind die genehmigten und berichtigten Entwurfszeichnungen in bfacher Ausfertigung herzustellm, und zwar: 1 Leinwandzeichnung für die Marinewerft bzw. das Marinearsenal, 1 ausgezogene Lichtpause aus weißem Grund für die Marineleitung, 1 desgl. für die Schiffsmappe, 1 desgl. für die Inspektion des Torpedo- und Minenwesens, 2 desgl. für die Torpedoversuchsanstalt. Die Bauwerft liefert 5 Satz Einbaupläne in der für die Entwurfs¬zeichnungen (vgl.V, G Abs. 1) angegebenen Ausführung zur Verteilung an die Dienststellen. H. Die gesamten Torpedoförder- und -lagereinrichtungen sind nach Fertigstellung mit dem 1*/zfachen Torpedogewicht zu prüfen. Die Torpedoübernahmewinden müssen bei der Prüfung des llbernahmegerätes ausgekuppelt sein. I. llber die Mitwirkung der 1. M. J. (T. V. A.) bei dem Einbau der Torpedo¬einrichtungen aus Schiffsneubauten, die auf einer Privatwerst erbaut werden, sind die A. B. B. I Nr. 3, Ziffer 26 maßgebend. Genehmigt. Berlin, den 30. Dezember 1933. Der Chef der Wärmeleitung. Im Auftrage: Preße. V ZIS. St- UV. ■ I 4325 Nur für den Dienstgebrauch D Abdruck Nr. 254 Allgemeine Baubestimmungen II Nr.20c (A.B.B.n,2oc) Grundzüge für die Einrichtung von Funk-, U. T> und Horchräumen auf Schiffen, Booten und Fahrzeugen Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des 8 8S Reichs-Straf-Gesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. Berlin 1932 Marineleitung M.Dv. Nr. Kile 8705/32 D.V. 1270/32 BUNDESARCHIV X Mllliärarchlv * Amtsdrucksachen -
RM3 vi» Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen« — Schriftverkehr in der Neichsmarine, Ziffer 182 — J auszuführen. Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schriftverkehr in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. April 1937. Nur für den Dienstgebrauch. Handschriftliche Berichtigungen Nr. 1 ZU den A. B. B. II Nr. 20c. — M. Dv. Nr. 147 — B. Nr. 20 764/36 K I h vom 29. April 1937. I) zu Seite 3, 4, 5. J. . Ausführung des Einbaues 3 C. Abnahme 4 Teil n. Anzahl, Abmessungen, Lage und Einrichtung der Räume. A. Anzahl und Abmessungen der Räume 4 B. Lage und Einrichtung der Räume 5 1. Allgemeines 5 2. Sende« und Empfangsräume 5 3. Umformerräume ,. 7 4. Führerfunkraum 7 5. U. T.«Stelle 8 6. Horchraum 8 7. Hellegatt und Arbeitsstelle 8 Teil TU. Einbau der Geräte Teil IV. Kommandoanlagen
Inhaltsverzeichnis. Teil I. Verfahren bei Einrichtung eines Neubaues oder Umbaues. A. Vorbereitung des Einbaues 8. Ausführung des Einbaues. 6. Abnahme Teil H. Anzahl, Abmessungen, Lage und Einrichtung der Räume. Anzahl und Abmessungen der Räume Lage und Einrichtung der Räume …
1. 2. 3. 4. Allgemeines Sende- und Empfangsräume Umformerräume Führerfunkraum 5. U. T.-Stelle 6. Horchraum 7. Hellegatt und Arbeitsstelle Teil III. Einbau der Geräte … Teil IV. Kommandoanlagen ^lt ÄA^ ®fALE VOLKSARMEE liehen Demokratischen Republik
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Grundzüge für die Einrichtung von Funk-, U. T.- und Horchräumen auf Schiffen, Booten und Fahrzeugen. Teil I. Verfahren bei Einrichtung eines Neubaues oder Umbaues. A. Vorbereitung des Einbaues. Die Plätze für alle Funk-, U. T.- und Horchzwecken dienenden Räume sowie die voraussichtliche Führung der Antennenschächte werden durch die allgemeinen Schiffspläne festgelegt, die Ausrüstung mit Funk-, U. T.- und Horchgerät durch die Bauvorschrift oder durch besondere Verfügung. Die Bauwerft übersendet durch die Baubeaufsichtigung der mit der Lieferung und mit dem Einbau der Funk-, U. T.- bzw. Horchanlage beauftragten Marine¬werft bzw. dem Marinearsenal folgende Unterlagen: 1. Pläne der Decks, in denen die Funk-, U. T.- und Horchzwecken dienenden Räume liegen, sowie derjenigen Decks, die über und unter den Sende- und Empfangsräumen liegen, aus denen deutlich die Lage solcher Maschinen und Einrichtungen hervorgehen muß, welche Geräusche und Wärme verursachen/ 2. einen Längsschnitt, aus dem die Lage der Räume zueinander und die An¬ordnung der Takelage hervorgehen muß. Die Funk- und U. T.-Senderäume bzw. -Empfangsräume dürfen durch später beabsichtigten Einbau von Wärme- oder Geräuschquellen nicht beein¬trächtigt werden. Ferner muß zu erkennen sein, wo Zu- und Abluftkanäle in die betreffen¬den Räume eingeführt werden sollen, und wie die endgültige Führung der Antennmschächte beabsichtigt ist. Einen gleichen Satz Zeichnungen erhält die Nachrichtenmittelversuchs¬anstalt der Marine in Kiel. 3. Zeichnungen in doppelter Ausfertigung im Maßstab 1 :10 von allen den Funk-, U. T.- und Horchanlagen dienenden Räumen einschl. Umformer¬räumen, Hellegatt usw. In diese Raumzeichnungen sind alle Decksträger, Schottversteifungen, Isolierungen, Lüftungskanäle und sonstigen schiffbau- und maschinenbaulichen Einbauten maßstäblich einzutragen. Marinewerft bzw. Marinearsenal oder in deren Auftrage die Lieferfirma tragen in diese Raumzeichnungen alle Apparate, Umformer, Schalttafeln mit Anlaffern und Regulierwiderständen, Batterien, Antenncnschächte, Kabeldurchführungsöffnungen usw. ein und klären mit der Baubeaufsichtigung alle Fragen, die sich aus der Unterbringung der Apparate usw. ergeben,- hierbei ist auch die Anordnung von Tischen, Spinden, Befehlsübermittlungsapparaten, Beleuchtungs- und Heizkörpern, Lüftungseinrichtungen, Rohrleitungen usw., soweit deren Anordnung nicht zu ver¬meiden ist, festzulegen. Die fertigen Einrichtungszeichnungen nebst Schaltungsschema und Kabelplan werden von der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal zunächst der N. V.-A. zur Stellungnahme zugesandt. dem.ME. ft. DÄ^^’D-’^ Nbt die Zeichnungen mit Stellungnahme an die Marinewerft bzw. an das Marinearsenal mrück,-Diese legt sie nach Berücksichtigung etwaiger Änderungsvorschläge seitens Är^ N, V.A. der Marineleitung vor. Falls Überein¬stimmung nicht zu erzielen ist, sind beide Gutachten der Marineleitung zur Ent¬scheidung vorzulegen. ft. Die T. M. I. und &e- N. V, A, erhalten in beiden Fällen Abschriften des An¬trages an die Marjneleitung. K. Von der Entscheidung der Marineleitung erhalten die T. M. I. und oic N. V. A. gleichzeitig Abschrift. Sobald der Bauzustand des Schiffes es zuläßt, setzt die Marinewerft bzw. das Marinearsenal eine Ortsbesichtigung an zur endgültigen Prüfung, ob der Einbau gemäß Einrichtungszeichnung - erfolgen kann. Diese Besichtigung findet zweckmäßig nach Einbau der Isolierungen in die Räume statt. Hierzu werden Vertreter der Marineleitung, Her N;-V. A., der Bauwerft sowie der Lieferfirma der Anlage zugezogm. <^ £ K- Über etwa notwendige Änderungen, Einbautermine usw. ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von den Mitwirkenden bei der Besichtigung zu unterzeichnen ist. Abschrift der Verhandlung ist der Marineleitung gegebenenfalls mit einer Stellung¬nahme von der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal vorzulegen. 8. Ausführung des Einbaues. Sämtliche Angaben für die zu den Funk-, U. T.- und Horchanlagen gehörigen Einrichtungen und für den Einbau der Apparate, Umformer usw. werden der Bau- werft und den Lieferfirmen von der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal gegeben, die ihrerseits die rechtzeitige Fertigstellung und sachgemäße Ausführung aller in Frage kommenden Arbeiten zu überwachen haben. Soweit aus der Liefervorschrift nicht etwas anderes hervorgeht, gelten für die Lieferung und den Einbau der Funk-, U. T.- und Horchanlagen folgende Bestim¬mungen: Abgesehen von der allgemeinen Ausstattung der Räume mit Heizung, Beleuch¬tung, Lüftung usw., deren Anordnung in der von der Bauwerft außzuarbeitenden Zeichnung kenntlich gemacht ist, hat die Bauwerft nach den dafür gültigen Vor¬schriften und im Einvernehmen mit der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal ein-zubauen: Schall- und Wärmeisolierung, Schleusentüren, Tische, Kommandoanlagen, Spinde, Halter, Bücherbretter usw. Ferner sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Auftreten von Erschütte¬rungen und störenden Geräuschen durch in der Nähe der Räume befindliche Motoren und Hilfsmaschinen zu verhüten (Einbau schalldämpfender Unterlagen usw.). Die Bauwerft hat alle Kabel für Funk- und U. T.-Zwecke zwischen dm Räumen nach Maßgabe der von der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal übergebenen Kabelpläne mit genügend langen Einführungsenden zu verlegen. Die Bauwerft hat ferner alle Einrichtungen und Arbeiten, welche zum An- bringen. Heißen und Nieberholen der Antennen erforderlich sind (Plattformen, Ausleger, Blöcke u. dgl.) sowie alle Vorrichtungen zum Herausführen der Antennen (Antennenschächte mit erforderlicher Einrichtung ohne Isolatoren) zu liefern. Die Funk-, U. T.- und Horchgeräte nebst Umformern, Schalttafeln usw. werden von der Marine geliefert und von der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal oder von den beauftragten Lieferfirmen unter Aufsicht der Marinewerft bzw. des Marinearsenals betriebsfertig aufgestellt und angeschlossen. Die Bauwerft hat für diese Arbeiten die nötige Beleuchtung und den erforder¬lichen elektrischen Strom zu liefern, sowie die Förderung schwerer Teile zum Auf¬stellungsorte auszusühren. C. Abnahme. An der vorläufigen Prüfung und Abnahme der fertig eingebauten Funk-, U. T.» und Horchanlagen nehmen teil: Vertreter der Marineleitung, der T,. M.)., -&$■ ^4 der Bauaufsicht, der Bauwerft, der Lieferfirma und des Kommandos.^ ^ ^^)w’Marinewerft bzw. das Marinearsenal legt die Niederschrift über die Ab- nähme der Marineleituna M Wd übersendet dem Befehlshaber bzw. der Znshek. tion, der T. M. 3-, dem Schiffskommando und dem Erprobungs- ausschuß Abschrift des Berichtes. Im Anschluß bzw. gleichzeitig mit der vorläufigen Prüfung und Abnahme findet die Übergabe der fertigen Anlage an das Kommando statt. Die Prüfung der Funk-, U. T.- und Horchanlagen ist nach den G. f. e. A., Ab¬schnitt XIV a, vorzunehmen. Die Beseitigung festgestellter Mängel ist von der für die einzelnen Einrichtungen verantwortlichen Behörde bzw. Lieferfirma zu veranlaffen. Teil II. Anzahl, Abmessungen, Lage und Einrichtung der Räume. A. Anzahl und Abmessungen der Räume. Anzahl und Abmessungen der erforderlichen Räume werden für jeden einzelnen Fall durch die Bauvorschrift bzw. die Vertragszeichnungen von der Marineleitung festgelegt. In Betracht kommen: 1. Funksenderaum, 2. Funkempfangsraum, 3. Führerfunkraum, 4. Reservefunkraum, 5. Raum für das Brückenpeilgerät (Kartenhaus), 6. Raum fiir U. T.-Sende- und -Empfangsanlage, 7. Horchraum, 8. Raum für die Navigations-Unterwafferempfangsanlage (Kartenhaus), 9. Räume für die zu den einzelnen Anlagen gehörigen Umformer usw., 10. Hellegatt mit Arbeitsstelle und Raum für Landungsstation. Die Grundfläche der einzelnen Räume soll tunlichst rechteckigen Querschnitt (mög¬lichst mit einem Seitenverhältnis von 1:1,6) haben und voll ausnutzbar sein. Die nutzbare Raumhöhe soll für die gesamte geforderte Grundfläche auf Schiffen nicht unter 2,00 m, auf Torpedobooten nicht unter 1,85 m betragen. Die Marinewerft Wilhelmshaven und das Marinearsenal Kiel berichten an die Marineleitung zum 1. November j. I. über die auf den neueren Schiffen gemachten Erfahrungen mit den Raumgrößen, damit^hUe für künftige Neubauten berück-sichtigt werden können. Die T. M. I. und^.D. A. erhalten Abschrift, N.B.A. legt Stellungnahme dazu der Marineleitung über die T. M. I. vor. ^ B. Lage und Einrichtung der Räume. 1. Allgemeines. Der gesamte Raum muß den vorgesehenen Zwecken unbeschränkt zur Verfügung stehen. Es dürfen in ihm.Decksverschraubungen nicht dazugehöriger Einrichtungen, wie Hilfsmaschinen, Dampfrohre, ferner Bedienungsöffnungen für in Neben- räumen untergebrachte Maschinen und Einrichtungen, sowie Kabel, waffer- und ölführende Rohre usw. nicht angebracht werden. Insbesondere ist bei Verlegung der Lüftungskanäle eine möglichst weitgehende Erhaltung der vollen lichten Höhe der Räume anzustreben. Decksfenster über den Apparaten sind zu vermeiden. Die Räume sollen genügende Lüftung haben, dem Schiffsverkehr entzogen und ver¬schließbar sein. Jede Art von Wärmequellen ist fernzuhalten. Ausreichender Schutz gegen Wärme und Geräusche ist bei Anfertigung der Isolierungspläne vorzusehen. 2. Sende - und Empfangsräume. Der Senderaum soll unter Panzerschutz und mit Rücksicht auf die Antennenfüh- rung in der Nähe des Mastes, möglichst hinter ihm liegen/ der Empfangsraum kann im Notfall über dem Panzerdeck liegen, er soll gegen Geräuschquellen möglichst geschützt gelegen sein. Zu vermeiden ist für Sende- und Empfangsräume die Lage unter, über oder neben Wohnräumen und Messen, Treppen und stark benutzten Gängen, Munitionsaufzügen, Schmieden, Werkstätten, Ladekanonen, Lüfter jeg¬licher Art, überhaupt laut arbeitenden oder Schwingungen verursachenden Maschinen. Wände, Fußboden und Decke der Räume sind nach Musterzeichnungen zu isolieren. Munitionsförderschienen sollen nicht in der Nähe der Räume oder unter ihnen vorbeiführen. Bei der gesamten Anordnung soll mit allen Mitteln angestrebt werden, daß die Räume geräuschftei sind. Bei der Wahl des Raumes ist zu beachten, daß die Antennen auf möglichst kurzem, geradem und leicht zugäng¬lichem Wege durch den Antennenschacht in die Funkräume geführt werden können, ohne daß sie beim Schwenken von Geschützen, beim Signalisieren, bei ausgebrachter Kohlentakelage und beim Aus- und Einsetzen von Booten unklar werden. Don den Funkräumen zu einer von Fall zu Fall festzusetzenden Höhe über Deck ist jede Sendeantenne in einem wasserdichten Schacht von rechteckigem oder rundem Querschnitt zu führen. Entlüftungsrohre von Olzellen dürfen nicht in der Nähe von Antennenniederführungen münden. Angaben über die Größe der Schachtquerschnitte macht die bauleitende Werft. Don den einzelnen Decks aus muß der Schacht durch wasserdicht schließende Mannlöcher zugänglich sein, so daß die innen angebrachten Antennendurchführungen gereinigt werden können. Im Einvernehmen mit der bauleitenden Werst ist Vorsorge zu treffen, daß innerhalb der Schächte die Bildung von Schwitzwasser vermieden wird. Die Einmündung des Schachtes in die Funkräume richtet sich nach der Aufstellung der Sender und Empfänger. Angaben darüber macht die bauleitende Werft. Bei Anordnung der Lüftungskanäle ist Rücksicht aus die Senderausstellung und Antennensührung zu nehmen. Die Eingangstür zu den Empsangsräumen ist als Schleusentür auszusühren. Die innere Tür muß aus Holz sein. Sie erhält auf Schiffen eine 300 X 450 mm, auf Booten eine 300 X 400 mm große Klappe zum Durchreichen von Meldezetteln usw. Die Klappe soll sich nach innen öffnen lassen und als Schreibpult verwendet werden können. Für die Sende- und Empfangsräume sind besondere Zulüfter innerhalb der gleichen Abteilung so vorzusehen, daß zwischen dem Lüfter und dem Raum nur ein Verschluß, und zwar am Raum, liegt, der zweiseitig beoient werden kann. Der Lüfter muß im Raum und am Lüster selbst an- und abgestellt werden können. Die Leistung des Lüfters soll für einen 30fachen Luftwechsel in der Stunde aus¬reichen. Die Lustaustrittsöffnungen müssen so über den Raum verteilt sein, daß der Luftstrom nicht unmittelbar gegen die Apparate gerichtet ist. Vor den Öff¬nungen sind verstellbare, mit Filz versehene Klappen anzuordnen, durch die der Luftstrom nach Bedarf geleitet werden kann. Die Abluft ist an einen vorhandenen Schiffsraumlüfter anzuschließen. Für den Verschluß gelten die gleichen Bedingungen wie für den Zulüfter, anderenfalls ist, wenn diese nicht innegehalten werden können, natürliche Abluft vorzusehen. Die aus den Sendern austretende warme Luft ist möglichst unmittelbar an den Geräten abzusaugen. Im Zuluft- und im Abluftkanal ist außerhalb des Raumes ein Schalldämpfer vorzusehen. Für frei auf Deck stehende Räume gilt im allgemeinen das für die Räume unter Deck Gesagte. Die lichte Höhe der Räume soll jedoch 2,2 m betragen. Sie sollen aus natürlichem Wege gelüftet werden. Die Lüftungsöffnungen im Raum dürfen nicht oberhalb der Apparate münden. Vor den Öffnungen sind leichte Klappen mit Filzbelag vorzusehen. Für die Beleuchtung sind selbsttätige Türausschalter nach Bedarf anzuordnen. Art und Anordnung der Fenster (ob Seitenfenster oder Oberlicht) und Türen werden von der bauleitenden Werft angegeben. Laufbrücked sollen nicht über das Deckshaus hinwegsühren. Die Räume erhalten genormte Heizkörper. Die Größe der Schreibplätze und Tische ist von Fall zu Fall durch die bauleitende Werft anzugeben/ sie sind im übrigen nach Musterzeichnung auszuführen. Es sind vorzusehen: Ein Empsängertisch (Größe richtet sich nach der Einrichtung), ein Ossiziersschreibtisch, Tiese 0,80 m, Größe etwa 1 m2 und ein Schlüsseltisch (Größe richtet sich nach der Einrichtung). Unter den Tischen sind Spinde nach Angaben der bauleitenden Werft vorzusehen, die gleichfalls aus Eisen oder Leichtmetall zu fertigen find. Ferner ist an geeigneter Stelle ein Geheimspind nach Musterzeich¬nung zur Aufnahme von Signalbüchern und Schlüsselmitteln anzubringen. Aber dem Offiziersschreibtisch ist nach Bedarf ein Wandbrett mit mehreren Fächern zur Aufnahme von Tagebüchern, Vordrucken und sonstigen Büchern zu befestigen, llber Art und Anzahl der Sitzplätze wird von Fall zu Fall entschieden. In den einzelnen Räumen sind Kleiderhaken anzubringen. 3. U m f o r m e r r ä u m e. Die Umformerräume sind unter Panzerschutz vorzusehen. Die erforderliche Größe der Räume richtet sich nach der Bauart der Umformer. Die Räume sollen von den Senderäumen schall- und erschütterungsfrei getrennt in zwei verschiedenen wasser¬dichten Abteilungen untergebracht werden und außerdem an verschiedenen Bord¬seiten, wenn die Abteilungen unmittelbar aneinanderstoßen. Auf Booten genügt gegebenenfalls ein Umformerraum. Bei der Anordnung der Umformer in den Räumen ist auf genügende Zugänglichkeit zu achten, so daß sie ohne große Schwie¬rigkeiten auseinandergenommen werden können. Für die Beförderung der Maschinenteile bei vollständigem Ausbau zur Überholung müssen unter Deck Aug¬bolzen vorgesehen werden. Liegen die Hauptumformerräume in der Nähe des Führerfunkraumes, so können die Umformer für diesen in den Hauptumformer¬räumen aufgestellt werden. Die Umformer haben zum Teil Anschlußstutzen für eine künstliche Lüftung. Nähere Angaben über ihren Anschluß enthält die Einrichtungszeichnung. Für die Umformerräume ist 30facher Luftwechsel in der Stunde durch Anschluß an die Schiffsraumlüfter — Zu- und Abluft — vorzusehen. Die aus den Umformern austretende warme Luft ist möglichst unmittelbar an den Austrittsstellen abzu¬saugen, die Zuluft möglichst tief auf den Boden zu leiten. In jedem Raum ist ein verschließbares Spind vorzusehen zur Aufbewahrung kleiner Mengen Verbrauchstoffe, wie Sicherungen, Kohlenbürsten, Schmirgelpapier, Isolierband, Öl, Putzwolle u. dgl. sowie von Bedienungswerkzeugen und bei Span¬nungen über 110 V auch von Schutzmitteln (Gummihandschuhe). Ferner müssen für die mit dm Maschinen gelieferten Ersatzteilkästen Halterungen an den Schottwänden oder unter der Decke angebracht werden. Die Umformerräume sind mit Heizung zu versehen. Die elektrische Anlage muß den Bestimmungen der G. f. e. A. entsprechen, sofern keine besonderen Abweichungen vorgeschrieben sind. 4. Führerfunkraum. Als Führerfunkraum wird im allgemeinen ein Raum im vorderen Kommando¬stand benutzt. Die Lage der Durchbrechung von Boden und Decke des Kommando- turmes zum Zwecke der Antennendurchführung wird durch die von der Marine- leitung zu genehmigende Einrichtungszeichnung festgelegt. Ein möglichst großer Abstand der 2-Antenne vom Mast und von den Stagen ist erforderlich. Als Einrichtung ist vorzusehen: 1 Apparatetisch mit Schreibplatz, 10ffiziers¬schreibtisch mit Geheimfach, an geeigneter Stelle ein kleines Bücherbrett (nach An¬gabe der bauleitenden Werft), 1 Schemel, 2 Klappstühle, 1 elektischer Heizkörper und mehrere Kleiderhaken. — 8 — Für die Räume ist ein 30facher Luftwechsel in der Stunde durch Anschluß an die Schiffsraumlüfter — Zu- und Abluft — vorzusehen. An der Wand sind nach Bedarf Halter für Apparate und Leitungen anzubringen. Holz ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Es sind bis zu 2 Umformerräume unter Panzerschutz in der Nähe des vorderen Kvmmandoschachtes für je einen Umsormersatz vorzusehen (vgl. zu 3. Absatz 1). Die erforderliche Größe der Räume richtet sich nach der Bauart der Umformer. Wegen der Lüftung usw. vgl. vorstehend zu 3. 5. U. T. - Stelle. Für die Einrichtung usw. der U. T.-Stelle gelten dieselben Forderungen wie für den Führersunkraum. 6. Horchraum. Der Horchraum ist im Vorschiff an einer Stelle vorzusehen, die gegen die Ge¬räusche des eigenen Schiffes gut geschützt ist. Der Raumbedarf wird von Fall zu Fall festgelegt. Als Einrichtung sind vorzusehen: 1 Apparate- und Schreibtisch, 2 Schemel, 1 kleiner Heizkörper, mehrere Kleider¬haken. Für den Raum ist ein 30facher Luftwechsel in der Stunde durch Anschluß an die Schiffsraumlüfter —• Zu- und Abluft — vorzusehen. Im Zu- und Abluftkanal ist außerhalb des Raumes je ein Schalldämpfer vorzusehen. 7. Hellegatt und Arbeitsstelle. Zur Aufnahme von Verbrauchsstoffen und Geräten ist an geeigneter Stelle ein Hellegatt mit Staueinrichtung, Wandfächern, Spinden und Lüftung einzurichten. Ferner ist im Hellegatt eine Arbeitsstelle (Werkbank mit genügender Beleuchtung) vorzusehen. Einrichtung s. Musterzeichnung. Teil III. Einbau der Gerate. An der Wand über den Apparatetischen sind zur Befestigung von Geräten und Leitungen leichte Träger, Halter und Leisten nach Bedarf vorzuschen. Akkumulatoren sind in Schränken nach besonderer Vorschrift aufzustellen. Mr Antennen und deren Niederführungen sind nach Bedarf Ausleger an Schorn¬steinen, Aufbauten od. dgl. vorzusehen. Die endgültige Platzwahl und der Einbau der Peilrahmen erfolgen nach In- ‘ dienststellung, da erst nach vollständiger Fertigstellung des Schiffes alle durch Schiffsteile verursachten störenden Beeinflussungen der Peilrahmen erfaßt werden können. Alle metallischen Takelageteile und längeren Drahtzüge usw. sind durch Eier¬isolatoren in erforderlichen Abständen zu unterteilen, wobei lose metallische Ver¬bindungen zu vermeiden sind. Bordwandempfänger oder -sender müssen nach Möglichkeit so eingebaut sein, daß sie von innen zugängig sind. — 9 — Der Einbau der Bordwandempfänger für die stets im Vorschiff vorgesehenen Horchanlagen erfolgt erst nach Indienststellung des Schiffes. Zur Vorbereitung hierfür untersucht die N. D. A. im Einvernehmen mit der Marinewerft bzw. dem Marinearsenal an den für den Einbau in Frage kommenden Stellen die Stör¬geräusche und macht für die endgültigen Plätze Vorschläge. Größere Maschinen, deren Eigengeräusche die Horchanlage stören können, find möglichst entfernt von ihr aufzustellen. Zur Verminderung der Eigengeräusche des Schiffes ist beim Einbau von Dieseldynamos, Eismaschinen, Pumpen u. dgl. auf erschütterungsfreien Einbau zu achten. Rohrleitungen, die Geräusche weiter¬leiten können, sind ausreichend zu isolieren und gegebenenfalls zu unterteilen. Dieselben Grundsätze sind zu beachten, wenn nach Fertigstellung der Horchanlage Maschinen eingebaut werden müffen. Teil IV. Kommandoanlagen, Nähere Angaben über die Art der Ausführung der einzelnen Verbindungen usw. sind in den »Grundzügen für Kommandoelemente« und A. B. B. II Nr. 20 A ent¬halten. An Kommandoanlagen zur Vermittlung des Verkehrs von und zu den Räumen für die Funk- und Unterwafferschallanlagen kommen in Betracht: Sprach¬rohre mit Anrusschnarren bzw. Pfeifenleitung, Fernsprecher, Rohrpost und Fern¬schreiber. Die erforderlichen Verbindungen werden von Fall zu Fall von der Marineleitung vorgeschrieben. Sämtliche Sende- und Empfangsräume erhalten eine Läuferklingelanlage. Der ‘ zugehörige Druckknopf ist auf dem Offiziersschreibtisch vorzusehen. Die Glocke ist bei Schiffen außerhalb des Raumes in der Nähe der Tür anzubringen, auf Booten und Fahrzeugen ist die Anlage an die Klingelleitung für Läufer »Ofsiziersmeffe« wzuschließen. Genehmigt. Berlin, den 19. November 1932. Der Chef der Marineleitung. Im Auftrage : Preße. 0 8480. 89. 0» -lA.B.B. II, 20 A) - Grundzüge für die Ausstattung mit Kommando-Anlagen. Dieser Gegenstand darf nur zwecks dienstlichen Auftrages oderzur Ausarbeitung eines Angebotes bekanntgegeben und nur zu dienstlichen oder Angebotszwecken benutzt werden^« DOCUMENT IS Zuwiderhandelnde werden gerichtlich destraf^vkll^^t.^^ ffkO?kkIV X 2 A Berlin 1930 ^) l^ ZM’H’ Marineleitung K Ila 8421/29 K 1 c 1912/30 Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des s§ 88 Reichs-Straf-Gesetzbuchs(Fa,^ - rill934).Mi߬brauch wird nachüen Bestimm .:.. ; Gs (Jjes bestraft, sofern nicht andere Strasbestimnmngen in Frage kommen.
Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen« — Schriftverkehr in der Reichsmarine, Ziffer 182 — auszuführen. 4
Handschriftliche Berichtigungen Nr.I bis IV ZU der A. B. B. II Nr. 20A Deckblätter Nr. 1 und 2, handschriftliche Berichtigung Nr. V Handschriftliche Berichtigung. Auf Seite 14 ist in der Tabelle bei lfd. Nr. 14 und bei der Fußnote das Zeichen »*)« zu ändern in J»1)«. Auf Seite 14 ist die Tabelle ain Schluß wie folgt zu ergänzen: VI) vom 15. Oktober 1935 — KIh 13203 — A. Schiffsleitung C. Maschinendienst D. Artillerie …. E. Torpedo
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Handschriftliche Berichtigungen Nr.I bis IV! ZU der A. B. B. II Nr. 20 A Deckblätter Nr. 1 und 2, handschriftliche Berichtigung Nr. V zu der A.V.B.II Nr. 20^ bl.o.v. Nr. 147II — 1), 2) und V) vom 31. Dezember 1931 — KIc 7747 — 1) und 2) zu Seite 14, V) zu Seite 14. Auf Seite 14 ist die Tabelle am Schluß wie folgt zu ergänzen: VI) vom 15. Oktober 1935 — Kill 13203 — VI) zu Seite 14. 1. Elektrische Anlagen. a. Schiffe: A. Schiffsleitung B. Leckdienst ■ • • C. Mafchinendieu D. Artillerie … E. Torpedo A. Schiffsleitung C. Mafchinendieu D. E. Artillerie »n-endienst Torpedo . A. Schiffsleitung .. 8. Leckdienst C. Maschinendienst . D. Artillerie E. Torpedo A. Schiffsleitung C. Mafchinendieu D. Artillerie … Nnendienst E. Torpedo d. Torpedoboote: 2. Sprachrohre. a. Schiffe: d. Torpedoboote: 11 12 13 13 13 14 15 15
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Handschriftliche Berichtigungen Nr.I bis IV ZU der A. B. B. II Nr. 201V — IVI. I). V. Nr. 147II — I) bis IV) vom 20. November 1930 — K I c 7811 — 1. und II) zu Seite 5, III) und IV) zu Seite 6. b. Verbreitung uno tsutvuu $ 6. Kosten uno Gewichte Teil II. Einzelbestimmungen. 2. Elektrische Anlagen. A. Schiffsleitung 4 B. Leckdienst 8 C. Maschinendienst 9 D. Artillerie 11 E. Torpedo 11 3. Sprachrohre. A. Schiffsleitung ^ . B. Leckdienst ; C. Maschinendienst 15 D. Artillerie 15 ; E. Torpedo 15 Teil III. Verbindungen. 1. Elektrische Anlagen, a. Schiffe: A. Schiffsleitung L B. Leckdienst P2 C. MasHinendienst D. Artillerie p E. Torpedo ” d. Torpedoboote: A. Schiffsleitung 13 C. Maschinendienst 13 D. Artillerie 13 E. Torpedo 2. Sprachrohre. A. Schiffsleitung . B. Leckdienst . - C. Maschinendienst D. Artillerie …. E. Torpedo A. Schiffsleitung C. Maschinendienst D. Artillerie …. E. Torpedo a. Schiffe: 14 15
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Teil I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Geltungsbereich und Begriff »Kommando-Anlage« 2. Umfang der Ausstattung mit K. A 3. Vereinfachungen und Erweiterungen 4. Pläne, Normblätter, Zeichnungen und Beschreibungen … … 5. Herstellung und Einbau ’ “ ‘ 6. Kosten und Gewichte ‘ ^ Seite 2 2 2 2 3 3
Teil 11. Einzelbestimmungen. 1. Elektrische Anlagen. A. Schiffsleitung B. Leckdienst …. C. Maschinendienst D. Artillerie E. Torpedo 4 8 9 11 11 Teil III. Verbindungen. B. C. D. E. 8. H Leckdienst …. C. Maschinendienst D. Artillerie …. 8. A. Schiffsleitung C. Maschinendienst D. Artillerie …. E. Torpedo
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Grundzüge für die Ausstattung mit Kommando- Anlagen. I. Allgemeine Bestimmungen. Die Grundzüge umfassen, mit Ausnahme der Sprachrohre für Artillerie- und Geltungsbereich Torpedozwecke (Feuerleitungsanlagen) im festen Schiffsteil, nur Anlagen für all- und Begriff gemeine Schiffszwecke und gelten für Panzerschiffe, Kreuzer und Torpedoboote. Bei «Kommando- anderen Schiffen und Fahrzeugen wird über ihre Ausstattung mit Kommando- “ 9 • Anlagen von Fall zu Fall entschieden. Wenn nachstehend die Bezeichnung »Schiff« gebraucht wird, gilt sie für Panzerschiffe und Kreuzer. Unter Kommando-Anlage im Sinne dieser Grundzüge wird jede Einrichtung ver¬standen, die zur Übermittlung eines Befehls oder einer Meldung oder zur selbst¬tätigen Fernanzeige eines Vorganges innerhalb des Schiffes — mit Ausnahme des drehbaren Teiles der Geschütztürme usw. — dient. Zu den Kommando-Anlagen gehören Telegraphen-, Klingel-, Hupen-, Fernsprech-, Rohrpost- und Sprachrohr-Verbindungen, sowie Uberwachungseinrichtungen für wärmewirtschastliche Anlagen, nicht dagegen die Fahrtmeß- und die Kreiselkompa߬anlage. Soweit nicht Abweichungen durch die Bauvorschrift bestimmt werden, wird der Umfang der Umfang, in dem die Schiffs- und Torpedobootsneubauten mit Kommando-Anlagen Ausstattung auszustatten sind, durch Teil II und III dieser Grundzüge, sowie die Reichs- ^’ Marine-Normen (Ubersichts- und Kabelbilder usw.)^ soweit vorhanden — fest- gelegt. Ist eine der darin aufgeführten Schiffsstellen nicht vorhanden, so fällt die Verein¬betreffende Verbindung weg/ in fraglichen Fällen und beim Hinzutreten weiterer fachungen und Schiffsstellen ist die Entscheidung der Marineleitung einzuholen. Bei Aus- Erweiterungen, arbeitung des Entwurfes für die Ausstattung eines Schiffes mit Kommando- Anlagen ist zu erwägen, ob nach den örtlichen Verhältnissen Einschränkungen gegen¬über diesen Grundzügen möglich sind. Bei Vorlage der Entwurfspläne ist anzu¬geben, ob und welche Vereinfachungen möglich sind. Falls Erweiterungm erforder¬lich erscheinen, sind diese eingehend zu begründen. Für die Vorlage, Ausführung und Zahl der Pläne, Zeichnungen und Beschrei- Pisne, Norm- bungen der elektrischen Kommando-Anlagen, sowie der Sprachrohre, sind im allge- meinen die »Grundzüge für elektrische AnlagM«^ Abschn. II — G. f. e. A. II -~ Beitreibungen maßgebend. Das für die Ausstattung^mit Fernsprech-, Telegraphen-, Klingel-, Rohrpost- und Sprachrohr-Verbindungen — mit Ausnahme der Telegraphen-Ver¬bindungen für Artillerie- und Torpedozwecke — vorzulegende Ubersichts bild ist nach Reichs-Marine-Normen anzufertigen, desgl. das »Teilnehmerverzeichnis der selbsttätigen Verkehrsfernsprech-Anlage« und die »Liste der Fernsprech-Derbin- düngen für allgemeine Schiffszwecke«. Ferner sind der Marineleitung Einrichtungszeichnungen der Kommando-Zentrale und -Stände, aus denen auch hervorgehen muß, welche Kabel und Rohrleitungen der Kommando-Anlagen durch die Panzerschächte geführt werden, zur Genehmi¬gung vorzulegen. Für die Ablieferung ist ein Sprachrohrplan mit verschiedenfarbiger Darstellung der Sprachrohre, getrennt nach A. Schiffsleitung rot, B. Leckdienst gelb, 0. Maschinendienst blau, D. Artillerie lila, E. Torpedo grün, sowie das Übersichtsbild der Kommando-Anlagen anzufertigen. Die Sprachrohre sind mit den laufenden Nummern der Tabellen im Teil III dieser Grundzüge zu bezeichnen. In den Sprachrohrplan sind die zur Übersicht erforderlichen Angaben (Spantnummer, Bezeichnung der Schiffsräume, Anordnung der Keffel usw.) ein¬zutragen. Bei den einzelnen Sprachrohren sind der lichte Durchmesser, die Art der Anruf- und Abschlußeinrichtung usw. anzugeben. Wegen der Zahl usw. der Ablieferyngszeichnungen siehe A. B. B. I Nr. 8. Für die Darstellung der Sprachrohre sind folgende Zeichen zu verwenden: ) Sprachrohr mit Mundstück (kurz »Sprachrohr«), J yuvuiujixni xxUvi/ ><D » » gasdichtem Deckel, Do )) » Membran, D^ » » eingebauter Pfeife, = — » » besonderer Pfeifenleitung, >— 1 )) » Schlauchanschluß. Für die Herstellung und den Einbau der einzelnen Kommando-Anlagen an Bord Herstellung und sind, außer den vorliegenden Grundzügen, die in der Bauvorschrift enthaltenen Einbau. Bestimmungen, ferner die »Grundzüge für elektr. Anlagen« (G. f. e. A.), i. b. Abschn. XIII, Elektrische Kommando-Anlagen (G. f. e. A. XIII) und die All¬gemeinen Baubestimmungen II Nr. 20B »Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren« — A. B. B. II, Nr. 20 B — maßgebend. Die Verteilung der Kosten und Gewichte der einzelnen Kommando-Anlagen auf Kosten und Schiffskörper 8, Gewichte. Maschinen-Anlage Teil II (Maschinenbauliche Einrichtungen f. Schiffszwecke) MI1’ Artillerie £’ Torpedowaffe ‘ ist aus Teil III dieser Grundzüge zu ersehen. II. Einzelbestimmungen. 1. Elektrische Anlagen. Die elektrischen Kommando-Anlagen werden in folgende Hauptgruppen ein¬geteilt: A. Schiffsleitung. B. Leckdienst. C. Maschinendienst. D. Artillerie. E. Torpedo. A. Schiffslettung. Für Schiffe sind zwei vollständig selbständige Anlagen vorzusehen, und zwar eine Hauptanlage mit Gebern in der Friedenssteuerstelle und im vorderen Kommandostand (hier umschaltbar) und Empfängern in jedem für sich betriebs- fühigen Maschinenraum und im Maschinenleitstand/ sowie eine Nebenanlage mit Gebern in der Kommandozentrale und Empfängern in jedem für sich betriebs¬fähigen Maschinenraum. Für Torpedoboote ist eine Anlage mit Gebern im vorderen und hinteren Kommandostand und gemeinsamen Empfängern in den Maschinenräumen (hier umschaltbar auf die vorderen und hinteren Geber) vorzusehen. Für Torpedoboote ist außerdem eine Not-Maschinentelegraphen-Anlage nach dem Zahlentelegraphensystem mit einem Geber im vorderen Kommandostand und je einem Empfänger im vorderen und Hinteren Maschinenraum vorzusehen. Die Empfänger in den Maschinenräumen sind so anzuordnen/ daß sie der Maschinist während der Bedienung der Maschine dauernd bequem überblicken kann. Die Anordnung der Geber wird durch die Einrichtungszeichnungen der Kommando¬stände usw. festgelegt. Dorzusehen sind auf den Schiffen: Je ein Rudertelegraphen-Geber im vorderen Kommandostand und in der Kommandozentrale/ sowie — falls vor¬handen — im Hilfskommandostand (vorderer Geschützturm)/ Empfänger in den Ruderräumen und in der Kommandozentrale/ auf den Torpedobooten: Je ein Geber im vorderen und achteren Kommandostand/ Empfänger in den Ruder¬räumen und im achteren Kommandostand. Für die Ruderzeigeranlage ist ein vom Ruderschaft angetriebener Ruderzeiger¬geber vorzusehen. Ist mehr als ein Ruder vorhanden, so ist für jedes Ruder ein Geber vorzusehen. Die Geber sind dann umschaltbar einzurichten. Ruderzeiger-Empfänger (kurz »Ruderzeiger«) sind für folgende Schiffsstellen vorzusehen: 1. Friedenssteuerstelle. 2. Vorderer Kommandostand) und Torpedo-Hauptbefehlsstelle (Torpedo- Hauptzielstelle). la. Maschinen- und Eeemeilen- Telegraphen- Anlagen. Id. Rot-Ma- schinentele- graphenanlage. 2o. Rudertele¬graphen-, Ru¬derzeiger- und Kompaßklingel- Anlage. *) Erhält einen weiteren Ruderzeiger, falls ein Rudergänger-Sehrohr SR 2 eingebaut wird. 3. Hilsskommandostand (vorderer Geschützturm). 4. Kommandozentrale. 5. Waffenzentrale (Rechenstellen). 6. Achterer Kommandostand. 7. Alle für sich betriebsfähigen Hauptmaschinenräume. 8. Alle Ruderräume. 9. Maschinenleitstand. 10. Admiralsbrücke. 11. VormaMand^ 12. VordererWriilleriestand. 13. Nachtleitstand. 14. Achtere Artillerierechenstelle. 15. Maschinenkoppelstelle (gegebenenfalls fortsallend, siehe.-weiter unten). Die Ruderzeiger geben der Schiffsleitung die jeweilige Lage des Ruders an und laffen erkennen, ob die Ruderbefchle richtig ausgeführt werden. Sie sind in den Maschinenräumen und im Maschinenleitstand nötig, damit die Ursache für das Sinken der Drehzahlen der Schiffswellen bei Kursänderungm erkennbar ist. Sie werden in den Artillerie- und Torpedobefehlsstellen zur Beurteilung der Fahrt- verhältniffe gebraucht. Die Maschinenkoppelstelle (Hilfsnavigationsstelle^eHält nur dann einen Ruderzeiger, wenn sie örtlichgetMLd-vom-‘HmlPtmaM liegt oder wenn sie so zum-MasckrmstMständliM daß der dortige Ruderzeiger Für die mit der Rudertelegraphen- und Ruderzeiger-Anlage verbundene Kompaß- klingel-Anlage sind folgende Geberstellen vorzusehen: 1. Regelkompaß , . H > falls vorhanden. 2. Peilkompaß J 1 ‘ 3. Schiffs- und Admiralskartenhaus. 4. Vorderer Kommandostand. 5. Kommandozentrale. 6. Kreisel-Mutterkompasse. 7. Peil-Tochterkompasse. 8. Funkpeilräume. Empfänger sind, außer an den für die Geber angegebenen Stellen, noch bei allen übrigen Kompassen, auch den Kreisel-Tochterkompassen und in der Waffen¬zentrale, vorzusehen. Genügende Lautstärke vorausgesetzt, ist es zulässig, eine ge-meinsame Klingel zur gleichzeitigen Bedienung mehrerer Kompasse anzuordnen. Für die Torpedoboote ist außerdem eine Not-Rudertelegraphen-Anlage nach dem 2d. Not-Ruder- Zahlentelegraphensystem mit einem Geber im vorderen Kommandostand und einem ^l^sraphen- Empsänger im Rudermaschinenraum vorzusehen. Vorzusehen sink für jede Schiffswelle ein Geber, sowie Empfänger an folgenden 3. Umdrehung»» Schiffsstellen: fernzeiger» 1. Vorderer Kommandostand. EchUsweUen. 2. Achterer Kommandostand. 3. Hilfskommandostand (vorderer Geschützturm). 4. Friedenssteuerstelle. 5. Kommandozentrale. 6. Alle Hauptmaschinenräume. 7. Hilfsmaschinenräume für Hauptmaschinen. 8. Maschinenleitstand. 0. Maschinenkoppelstelle. ^.t& Torpedorechenstelle. Die Geber sind im allgemeinen in den hinteren Maschinenräumen aufzustellen und hier mit dm Schiffswellen zu verbinden. Falls dies aus örtlichen Verhält¬nissen nicht angängig ist, können die Geber auch in dm betreffenden Wellentunneln aufgestellt werden. Die Empfänger auf den Kommandoständm sind so anzubringrn, daß sie von dem Stande des Rudergängers und vom Kartentisch, diejenigen in den Maschinen- räumen, außer.vom Maschinistmstande^auch vom Kartentisch der Maschinenkoppel- -ftelle von dieser erforderlichenfalls mit-Hilfe von Spiegeln — übersehen werden könmn. Ist-die Beobachtung-des Apparates auch .dann noch nicht möglich, so ist nur- eine Ansteckdose vorzusehm und—der tragbare Umdrchungsfernzeiger der Friedenssteuerstelle für die Hilfsnavigation im Maschinenraum - mitzubenutzen. Wegen der etwaigen Ausstattung der Turbinenschiffe mit mechanischen Turbinen- Turbinenbewe- bewegungsanzeigern vgl. Bauvorschrift 14 H. gungsanzeiger. Die für die Umdrehungsfernzeiger, Turbinenbewegungsanzeiger, Hubzähler usw. vorzusehenden Antriebseinrichtungen sind, soweit zweckmäßig, miteinander zu ver¬einigen. Vorzusohen sind auf dm Schiffen je ein umschaltbarer Geber im vorderen Kom- 4. Echottedicht» mandostand, auf der Friedmssteuerstelle und in der Kommandozentrale/ auf den Alarmklingel- Torpedobooten auf dem vorderen und achteren Kommandostand. Anlage. Die Empfänger (Klingeln) sind über das ganze Schiff so zu verteilen, daß das Zeichen in jedem Raum, in dem sich Menschen aufhalten können, gehört werden kann. Vorzusehen sind ein Geber auf der Kommandobrücke und Empfänger, je nach den 5. Nacht¬örtlichen Verhältnissen, an den Hinteren Aufbauten des Schiffes. rettungsboje- Klingel-Anlage. lFür Schiffe.) Grundsätzlich sind folgende Verbindungen vorzusehen: 6. Messe- und 1. Wohnräume des Flottenchefs und des Befehlshabers: Kajüte, Arbeits-, Schlaf- und Badezimmer, mit den Klingeln für Läufer und Anrichte. 2. Wohnräume des Chefs des. Stabes: Kajüte, Arbeits-, Schlaf- und Bade¬zimmer, mit den Klingeln für Läufer und Anrichte. 3. Wohnräume des Kommandanten: Kajüte, Arbeits-, Schlaf- und Badezimmer, mit den Klingeln für Läufer und Anrichte. 4. Wohnräume der zum Flotten- oder Befehlshaberstabe und zum Schiffsstabe ge¬hörenden, im Stabsoffiziersrang stehenden Offiziere und Beamten, sowie des gemeinsamen Arbeitsraumes der Admiralsstabsoffiziere mit den Klingeln für den gemeinschaftlichen Läufer und die Anrichte. 5. Wohnräume des I. Offiziers, Navigations- und Artillerieoffiziers, leitenden Ingenieurs und der Offiziersmesse mit der Klingel für Läufer und Anrichte. 6. Wohnräume des leitenden Ingenieurs und der Wachingenieure mit der Klingel beim Läufer. 7. Wohnräume der Arzte mit der Klingel für Lazarett. 8. Oberfeldwebelmeffe mit der Klingel für Anrichte. 9. Funkräume mit der Klingel beim Läufer. 10. Arrestzellen mit der Klingel beim Posten (nur bei großer Entfernung). Sprachrohre, die nicht dauernd besetzt sind und Sprachrohre mit mehreren An¬rufstellen erhalten Anrufeinrichtungen, und zwar im allgemeinen durch besondere Pfeifenleitungen oder eingebaute Pfeifen/ vgl. die Musterzeichnungen und Tabellen für Sprachrohre, sowie das Nbersichtsbild der Kommando-Anlagen. Klingel- oder Schnarr-Anlagen sind an Stelle von Pfeifen vorzusehen, wo diese wegen der großen Rohrlängen oder starken Geräusche versagen. In den Funkräumen sind zur Vermeidung von störenden Geräuschen Schnarren statt der Klingeln zu verwenden. Dorzusehen sind Gerber und Empfänger an jeder an die Rohrpost angeschloffenen Schiffsstelle/ vgl. lfde. Nr. 10. Vorzusehen sind ein Geber auf der vorderen Brücke und Empfänger (Hupen) bei den Offiziers-, Feldwebel- und Mannschafts-Wohnräumen. Durch die Rohrpost-Anlage mit elektrisch angetriebenem Gebläse und einer elek¬trischen Anrufanlage (vgl. lsde. Nr. 8) sind folgende Schiffsstellen miteinander zu verbinden: 1. Funksenderaum. 2. Funkempsangsraum. 3. ^-Station. 4. Kommandostand. 5. Kommandozentrale. 6. Admiralskartenhaus. An die selbsttätige, zentralisierte Verkehrsfernsprech-Anlage sind grundsätzlich fol¬gende Wohnräume und Schiffsstellen anzuschließen: Admiral, Kommandant, Offi¬ziere und Beamte des Verbandsstabes und der im Stabsoffiziersrang stehenden Offiziere des Schiffsstabes, ferner Adjutant, Funkoffizier, Rollenoffizier, wachhaben¬der Offizier am Fallreep, Zahlmeister, Kartenhäuser, Funkräume, Horchstelle, 7. Sprachrohr- snruf. Pfeifen-, Klingel- und Schnarr- Anlagen. 8. Rohrpostan¬rufklingel- oder Schnarr- Anlage. 9. Manöver- Hupen-Anlage. (Für Torpedo¬boote.) 10. Rohrpost- Anlage für Funknach¬richtendienst. (Für Schiffe.) 11. EelbMtige Derkehrsfern- sprech-Anlage (Für Schiffe.) Maschinenleitstand, Schreibstubm, Artillerie- und ^-Werkstätten, L-Ausgabe, Lazarett, Platz vor der Offiziers- und der Oberfeldwebelmeffe, einzelne Feldwebel- Kammern. Vorzusehen sind folgende Einzel-Anlagen: 12. Sinzel- Ferasprech- Anlagen. a. Auf Schiffen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. Kommandostand, Kommandozentrale, Hauptmaschinenräume. » » Hauptmaschinenstelle. » » jede andere Maschinenstelle. » » Hauptrudermaschinenraum. » » Kommandobrücke, Ru’derräume, Ruder- maschinenräume, Regelkompaß (falls vorhanden). » » Brücken, Ausguck, Nachtleitstand. » » Signalstände, 2-Station. » » Funkräume, II.I.-Räume, Schiffs¬ kartenhaus. Funkräume, II. 1.-Räume, Zldmiralsbrücke. Artilleriestand. 11. Funksenderaum, II. I.-Räume, Umformerräume. 12. Horchstelle, Kommandostand, Kommandobrücke, vorderer Artilleriestand, Admiralsbrücke. 13. Kommandostand, Kommandozentrale, Maschinenleitstand. 14. Kommandobrücke, Heck, Back. 15. Scheinwerfer-Richtstände für Backbord-Scheinwerfer, vorderer Artilleriestand, Waffenzentrale, Suchscheinwerfer. 16. Scheinwerfer-Richtstände für St. B.-Scheinwerfer, vorderer Artilleriestand, Waffenzentrale, Suchscheinwerfer. d. AufTorpedobooten: 1. Kommandostände, Hauptmaschinenräume. 2. » Rudermaschinen- und Handruderramm 3. Kartenhaus, Chef, Kommandant, Offiziersmeffe. 4. Scheinwerfer, Scheinwerfer-Richtstände, achterer Kommandostand. 5. Funkraum, Kartenhaus, Brücke. Außer vorstehenden Fernsprech-Anlagen ist aus den Schiffen noch eine Hörverbin¬dung zwischen Funkempfangsraum und Chronometerspind mit Anschlußdosen und Kopfhörer vorzuschen. B. Leckdienst. Die Anlage besteht aus zwei umschaltbaren Zentralen als Geber — je eine in 1. Lecktele- der Haupt- und in der Hilfsleckzentrale ^und den in den Leckgruppenständen graphen-Anlage. einzubaumden Empfängern. ^r Schiffe) Dorzusehen sind folgende Einzel-Anlagen: 2. smzel- 1. Die L e ck d i e n st - Fernsprech-Anlage mit den Anschlüssen: Leckzentrale, Femsprech- Leckhilfszentrale, Leckgruppenführerstände auf und unter dem Panzerdeck, ^’ zugeordnete Räume, Maschinenleitstand. 2. Die Leckpumpen -Fernsprech-Anlage mit den Anschlüssen: Leckzentrale, Maschinenleitstand, Leckpumpen, Leckhilfszentrale. * C. Maschinendienst. In den Wechselstrom-Anlagen sind vorzusehen auf den Schiffen je ein 1. Kesseltele» Kesseltelegraphengeber in der Haupt- und der II. Maschinenstelle, auf T o r P e d o - graphen-An- booten nur in der Hauptmaschinenstelle, und je ein Empfänger im Haupt- bedienungsstand der Keffelräume. In den Gleichstrom- (Zahlentelegraphen-) An- Anlagen)’ lagen der Schiffe sind vorzusehen je eine Zentrale in der Haupt- und der H. Ma¬schinenstelle, sowie im Maschinenleitstand und je ein Empfänger in jedem Kessel- raum (Hauptbedienungsstand), sowie in einzelnen anderen Betriebsräumen, über die von Fall zu Fall entschieden wird. Wegen der Verbindung zwischen dem Haupt- und dem Nebenbedienungsstand der Keffelräume durch einen mechanischen Telegraphen vgl. Bauvorschrift NII. Vorzusehen sind für jeden Keffelraumlüfter ein Geber (beim Lüfter) und ein 2. Umdrehung– Empfänger beim Hauptbedienungsstand der Keffelräume. la^str^’^s’l raumlüster. Vorzusehen sind die erforderlichen Thermometer in den Vorwärmern und ein 3. Fernthermo- Anzeigeapparat mit Umschalter für die verschiedenen Meßstellen im Maschinen- leitstande. waff^und Heizölvor- wümer usw. (Für Schiffe.) Vorzusehen sind für jeden Keffel ein Geber im Zwischendeck und ein Eulpfänger 4. Rauchgss- in den Hauptdedienungsständen der Keffelräume, sowie ein gemeinsamer auf die prüf’ und -tem- einzelnen Meßstellen umschaltbarer Apparat im Maschinenleitstand. ^emMrunff- Vorzuschen sind je ein Geber in den Haupt- und Hilfskondensatoren, Empfänger S. Wechselstrom¬auf Schiffen im Maschinenleitstand, auf Torpedobooten in der Hauptmaschinen- ^ß-Anlage stelle. Die betreffenden Apparate sind oben in den Niedergängen zu den Keffelräume» e.^sletth^-om- und bei den Verdampferanlagen, sowie auf Schiffen im Maschinenleitstand, auf ^eß-Anlagen. Torpedobooten in der Hauptmaschinenstelle unterzubringen. Für die Anzahl der Apparate sind die »Vorschriften für die Aufstellung elektro¬technischer Gerätesolle« maßgebend. Vorzusehen sind ein Geber (normaler Schalter) auf dem vorderen Kommando- stand und Empfänger (Innenraumleuchter) in den Kesselräumen und der Haupt- flr z^^do- Maschinenstelle. boote.) Die Anlagen sind in Räumen mit besonders starken Geräuschen, wie Kesselräume, 8. Flackervcht- Dieselräume usw., vorzusehen. In Kesselräumen mit zwei getrennten Bedienungs- Anlagen für ständen (Dovvelender) ist für jeden Stand eine Flackerlichtanlage vorzusehen. Kesseltele¬graphen-, Fern- sprech-, Eprach- rohranruf usw. Die für diese Anlagen erforderlichen Geber (Kontakteinrichtungen) sind in den 9. Waru-An- Umdrehungsfernzeigergebern der Schiffswellen unterzubringm. lagen für Höchst- drehzahl der Haupt¬maschinen. Die Empfänger (Klingeln) sind in den Maschinistenständen der Hauptmaschinen¬räume anzuordnen. Vorzusehen sind Geber (Kontakteinrichtungen) an den betreffenden Maschinen- 10. Warn-Au- Anlagen und Empfänger (Klingeln) an den Maschinistenständen. lagen für ver- dampfer-An- lagen u. dgl. Vorzusehen sind folgende Einzel-Anlagen: 11. Sinzel- Femsprech-An- a. Auf Schiffen: ^^’ 1. Maschinenleitstand, Schaltstellen, Bootsheißmaschine, Bugspill, Heckspill. 2. Maschinenleitstand, Oberfeldwebelmeffe, techn. Wachtmeister, Pumpenmeister Pumpenmeisterhellegatt, Mechanikerwerkstatt, Hauptmaschinenstelle, Maschinen¬werkstatt, Kühlmaschinenraum. MKMM 3. Hintere Heizölübernahmestellen, hintere und vordere llbernahmepumpe. 4. Vordere Heizölübernahmestellen, hintere und vordere llbernahmepumpe. 5. Hauptmaschinenräume, Wellentunnel. 6. Hauptmaschinenräume, Hilfsmaschinenräume. 7. Hauptmaschinenstelle, Schaltstellen, Ruderräume. 8. Artillerieschaltstelle, vordere und achtere Artillerierechenstelle ), Regel¬maschinenraum, Mutterrichtanlage, Artilleriewerkstatt, Maschinenleitstand, Hauptmaschinenstelle, Turm A, B, 0. 9. Untere Scheinwerfer, hintere Schaltstelle. 10. Obere Scheinwerfer, vordere Schaltstelle. 11. Hauptmaschinenstelle, Kesselräume. 12. Zweite Maschinenstrlle, Maschinenleitstand, Keffelräume, Keffelraumwachstand im Zwischendeck. 13. Hauptmaschinenstelle, Maschinenleitstand, ölmotorische Marschanlage. 14. Hintere Torpedoschwenkwerke, hintere Schaltstelle. 15. Vordere Torpedoschwenkwerke, vordere Schaltstelle. b. Auf Torpedobooten: 1. Leitender Ingenieur, Hauptmaschinen- und Keffelräume. 2. Hauptmaschinenräume, Keffelräume. 3. Hauptmaschinenstelle, L-Schaltstellen, Artillerieschaltstelle. v. Artillerie. Die Ausführung dieser Anlagen unterliegt den Sonderbestimmungen der Marineleitung (Waffenabteilung). E. Torpedo. Die Ausführung dieser Anlagen unterliegt den Sonderbestimmungen der Marineleitung (Waffenabteilung). 2. Sprachrohre. Vgl. Abschn. III dieser Grundzüge und die A. B. B. II 20 B. 111. Verbindungen (Tabellen). 1. Elektrische Anlagen. a. Schiffe: Lfde. Nr. Anlage Einzelbestimmungen in Kosten und Gewichte trägt
A.B.B.II, 20 A Teil II G. f. e. A. Abschnitt xin §3
Schiffsleitung.
- 1 Maschinen- und Seemeilen- A. la. A. la. M II
Telegraphen-Anlagen M II
- 2 Ruder-Telegraphen-, Ruder- A. 2a. A. 2a.
zeiger- und Kompaßklingel-
3 Anlage Umdrehungssernzeiger-Anlagen A. 3. A. 5. M II
für Schiffswellen A. 15. M n
4 Sch ottedicht-Alarmklingel-An- A. 4. 5 lage Nachtrettungsbojeklingel-An¬ A. 5. A 16. M II 6 lage Messe- und Kammerklingel-An¬ A. 6. A. 19. M II 7 lagen Sprachrohranrufklingel- und A. 7. A. 20. M II
I Anrufschnarr-Anlagen
Noch A. Schiffsleitung.
8 Rohrpost-Anrufklingel- oder A. 8. A. 21. M II 9 Anrufschnarr-Anlage Rohrpost-Anlage für Funk- A. 10. A. 21. M II 10 Nachrichtendienst Selbsttätige Verkehrsfern- A. 11. A. 12. M II 11 sprech-Anlage Einzel-Fernsprech-Anlagen…. A. 12. A. 11. M II 1 Lecktelegraphen-Anlage 8. Leckdienst. B. 1. A. 4. M II 2 Einzel-Fernsprech-Anlagen…. B. 2. A. 11. M II 1 C. Kesseltelegraphen-Anlage Maschinendienst. C. 1. A. 3. M II 2 Umdrehungsfernzeiger-Anlagen 6. 2. A. 6. M II 3 für Kesselraumlüfter Fernthermometer-Anlage für 0. 3. A. 7. M II 4 Speisewasser« und Heizölvor-wärmer Rauchgasprüf« u. «temperatur« 0. 4. A. 8. M II 5 meßanlage Wechselstrom-Salzgehaltmeß- 0. 5. A. 9. M II 6 Anlage Gleichstrom-Salzgehaltmeß- 6. 6. A. 10. M II 7 Anlage Flackerlicht-Anlage für Kessel« 6. 8. A. 14. M II 8 telegraphen-Fernsprecher-, Sprachrohr-Anruf usw. Warn’Anlagen für Höchstdreh« 6. 9. A. 17. M II 9 zahl der Hauptmaschinen Warnanlagen für Verdampfer« 6. 10. A. 18. M II 10 anlagen u. dgl. Einzel-Fernsprech-Anlagen … 6. 11. A. 11. M II
6fde. Nr. Anlage Noch: 1. Elektrische Anlagen. Noch: a. Schiffe. Einzelbestimmungen in A.B.B.II,’ G. f. e. A. 20 A Abschnitt Teil II XIII. §3 Kosten und Gewichte trägt v. Artillerie. Siehe Teil II Abschnitt D. E. Torpedo. Siehe Teil II Abschnitt E. Noch: i. Elektrische Anlagen, d. Torpedoboote. Lfde. Nr. Anlage Einzelbestimmungen in Kosten und Gewichte trägt
A.B.B.II, 20 A Teil II G. f. e. A. Abschnitt XIU. 8 3
la A Maschinen- und Seemeilen-Te« Schiffsleitung. A. la. A. la. M II 1b legraphen-Anlage Not-Maschinentelegraphen-An» A. 1b. A. 1b. M II 2a läge Rudertelegraphen-, Ruder- zeiger- und Kompaßklingel- Anlage Not-Rudertelegraphen-Anlage. A. 2a. A. 2 a. M II 2b A. 2 b. A. 2b. M II 3 Umdrehungsfernzeiger-Anlagen A. 3. A. 5. M II 4 für Schiffswellen Schottedicht-Alarmklingel-An« A. 4. A. 15. M II 5 lagen Messe- und Kammerklingel-An- A. 6. A. 19. M II 6 lagen Sprachrohranrufklingel- und A. 7. A. 20. M II 7 Anrusschnarr-Anlagen Manöverhupen-Anlage A. 9. A. 22. M II 8 Einzel- I ernsprech-Anlagen…. A. 12. A. 11. M II 1 c. Kesseltelegraphen-Anlage Maschinendienst. C. 1. A. 3. M II 2 Umdrehungsfernzeiger-Anlagen C. 2. A. 6. M II 3 für Kesselraumlüfter Wechselstrom-Salzgehaltmeß« C. 5. A. 9. M II 4 Anlage Gleichstrom-Salzgehaltmeß« C. 6. A. 10. M II 5 Anlage Qualmbefehls-Anlage C. 7. A. 13. M II 6 Flackerlicht-Anlagen für Kessel- C. 8. A. 14. M II 7 telegraphen-, Fernsprech-, Sprachrohr-Anruf usw. Warn-Anlagen für Höchstdreh- C. 9. A. 17. M II 8 zahl der Hauptmaschinen Warn-Anlagen für Verdampfer« C. 10. A. 18. M II 9 Anlagen u. dgl. Einzel-Jernsprech-Anlagen…. C. 11. A. 11. M II
D. Artillerie. Siehe Teil II, Abschnitt D. E. Torpedo. Siehe Teil II, Abschnitt E. 2. Sprachrohre. a. Schiffe. Lfde. Nr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des An« rufes Einzel-bestimmungen usw. Kosten und Ge-wichte trägt A. Schiffsleitung.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 u. 11 a 11b 12 u. 12 a 13 14 Kommandozentrale… Kommandozentrale… Vorderer Kommando¬stand Schiffskartenhaus…. Schiffskartenhaus…. Schiffskartenhaus…. Schiffskartenhaus…. Signalstand Signalstand Signalstand Regelkompaß Jeder Scheinwerfer-richtstand Suchscheinwerfer Bug« und Heckspill… 2-Station 2-Station Vorderer Kommandostand Waffenzentrale Vorderer Artilleriestanb Vormarsstand Ausguck (Vormars) Lötstellen Friedenssteuerstelle Kommandobrücke (Peiltöchter) ‘Kommandobrücke (Peiltochter)’ Adm.-Brücke (Peiltochter) 1 Adm.-Kartenhaus und Friedenssteuerstelle f (falls kein Regelkompaß vor-handen) Adm.-Ka rtenh aus Adm.-Brücke B. B. und St. B. Kommandobrücke B. B. und St.B. Adm.-Kartenhaus Schiffskartenhaus Friedenssteuerstelle Zugehöriger Scheinwerfer Lenkschalter (Friedenssteuer-stelle) Vorderer Scheinwerferricht¬stand Zugehörige Spillmaschine X-Umformer Vorderer Kommanbostand Pf. Pf. Pf. Schaar ■ScA’iarn Schnarrt Pf. Pf. Pf. Pf. Pf. elektr. ^ Je 1 Sprachrohr B.B.u.St.B - ‘ Nur auf 1 Flagg- Schiffen Nur auf Flaggschiffen Verbindung füllt fort, falls kein Regelkom¬paß vorhanden (siehe lfde. Nr.5 und 6) 8 8 8 8 8 8 V 8 8 8 8 8 8 8 8 8 15 © 16 Schiffskartenhaus …. 2-Station (Führerfunkraum) Kommandobrücke (Außenwand Kartenhaus)2) Friedenssteuerstelle3) — 8 jq gaNgtlly JU UlljUVlVIlVU, VUp vw. v.~o _ . V . < • g Verkehr zwischen Bnicke und Kartenhaus möglich ist. An der inneren Wandstäche des Kartenhauses ? ist das Sprachrohr trichterförmig anzuschließen und am äußeren Ende mit einer seitlich drehbaren Klappe zu versehen. . 3) Das Sprachrohr ist durch den Boden des Kommandoturmes nach außen zu führen. 14 — 2. Sprachrohre. a. Schiffe. Sprachrohr für Zettelmeldung Lfde. Nr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des An. rufes Einzel- bestimmungen usw. Kosten und Ge-wichte trägt A. Schiffsleitung.
1 Kommanbozentrale… Vorderer Kommandostand Pf. — 8 2 Kommandozentrale… Waffenzentrale Pf. — 8 3 Vorderer Kommando- Vorderer Artilleriestand — — 8
- stand Dormarsstand — —
Ausguck (Vormars) — —
4 Schiffskartenhaus…. Lötstellen .— — 8 5 Schiffskartenhaus…. Friedenssteuerstelle Pf. — 8 6 Schiffskartenhaus…. Kommandobrücke (Peiltöchter) ‘ Je 1 8
Sprachrohr B.B.u.St.B.
(Kommandobrücke (Peiltochter) Schnarrt Adm.-Brücke (Peiltochter) Schnarrt (Nur auf S Flagg- [ Schiffen
Schiffskartenhaus…. I Adm.-Kartenhaus I
- ] und Friedenssteuerstelle —
(falls kein Regelkompaß vor-handen)
7 Signalstand Adm.-Kartenhaus — 8 8 Signalstand Adm.-Brücke B. B. und Nur auf 8
St. B. Flaggschiffen
- 9 Signalstand Kommandobrücke B. B. und Pf. 8
St. B.
- 10 Regelkompaß Adm.-Kartenhaus Pf. Verbindung 8
Schiffskartenhaus Pf. fällt fort, falls Fried enssteuerstelle Pf. kein Regelkom¬paß vorhanden (siehe lfde. Nr.!
und 6)
11 u. Jeder Scheinwerfer- Zugehöriger Scheinwerfer — — 8 11 a richtstand 11b Suchscheinwerfer Lenkschalter (Friedenssteuer- — — 8
stelle)
- Vorderer Scheinwerferricht« — —
stand
12 u. Bug- und Heckspill… Zugehörige Spillmaschine Pf. — 8 12 a 13 2-Station 2-Umformer elektr. — 8 14 2-Station Vorderer Kommandostand — — 8
(Zettelmeldung)”)
“^ Wenn beide Räume übereinander liegen, Verbindung durch (s. Musterzeichnung), wenn nebeneinander liegend, genügt Durchreichöffnung.
■cfbl. 2) Das 8-förmige Sprachrohr ist an einer Seite oder an zwei Seiten des Kartenhauses leicht zu» gänglich so anzuordnen, daß bei abgeblendetcm Schiff und geschloffener Kartenhaustür ein mündlicher Verkehr zwischen Bracke und Kartenhaus möglich ist. An der inneren Waudfläche des Kartenhauses ist das Sprachrohr trichterförmig anzuschließen und am äußeren Ende mit einer seitlich drehbaren Klappe zu versehen. . 3) Das Sprachrohr ist durch den Boden des Kommandvturmes nach außen zu führen. Noch: 2. Sprachrohre. Noch: a. Schiffe. b. Torpedoboote. Lfbe. Nr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des An- rufes Einzel-bestimmungen usw. Kosten und Ge-wichte trägt
8. Leckdienst. 1 u. 1 a Leckposten im achteren und vorderen Zwi¬schendeck Zugehöriger Leckgruppenfüh- rerstand auf dem Zwischen-deck Pf. — 8 1 Hauptmaschinenraum… C. Maschinendienst. Frischwassererzeuger — — M II 2 Stelle für Rauch- Maschinenleitstand — — M II 3 beobachtung Hilfskesselraum Maschinenleitstand Pf. — M II 4 Ölmotorenraum Marschturbinenraum St. B. Pf. M II 1 St. B. und B. B. (Kupplung) Entnahmestellen für L. A. und B.B. (Turbinen-Drehvorrichtung) 0. Artillerie. Munitionskammern für L. A. Pf. 81 1 a » »M.A. » » M.A. — — 8’ 2 Entnahmestellen für L. A. Flakleitstand — — 8 3 u. 3a Vorderer Artilleriestand. R. W.-Ziels. je B.B. u. St.B. — — 8 4 Vorderer Artilleriestand. (Nachtleitstand) Vorderer Kommandostand — — 8 5 Vorderer Artilleriestand. Artillerie-Schaltstelle — — 8 6 Kommandozentrale Vordere Artillerie-Rechenstelle Vordere Artillerie-Rechenstelle Pf. — 8 7 Nachtleitstand B.B. und Kommandobrücke B.B. und — — 8 8 St.B. Vorderer Artilleriestand. St.B. Jriedenssteuerstelle Achterer Artilleriestand — — 8 1 u. la Jeder Richtstanb E. Torpedo. Nicht vorhanden. d. Torpedoboote. A. Schiffsleitung. Zugehöriger Scheinwerfer 8 2 Mutterkompaß Regelkompaß Pf. — 8
Vordere Kommandobrücke Kartenhaus
Achterer Kommandostand Pf. Pf.
*) Mit optischem Signal, — b. h. Druckknopf in der Kammer und Lampe der allgemeinen Schiffs¬beleuchtung bei der Kraftrolle — wenn die Betriebsgeräusche so stark find, daß die Verständigung durch das Sprachrohr unstcher wird. Noch: 2. Sprachrohre. Noch: d. Torpedoboote. Lfde. Nr. Schiffsstelle Damit verbundene SchifsSstelle Art deS . An- 6 rufes Einzel- Bestimmungen usw. 1 i- tosten und St. vichte trägt 3 Funkraum Noch: A. Schiffsleitung. Kartenhaus schnarre Rohr mit 8 4 Funkraum Vordere Kommandobrücke Funkumformer Abzweig 8 ü Funkraum Kartenhaus (Zettelmeldung) •) -^- ■ — 8 6 Achterer Kommando¬stand Achterer Artilleriestand ^- — 8 7 Vorderer Kommando¬stand Hauptmaschinenraum. Kartenhaus ! -1 — 8 1 B. Leckdienst. Nicht vorhanden. c. Maschinendienst. Maschinenraum, Ndg. M II 2 II. Maschinenraum … II. Maschinenraum, Ndg. Pf- — M II 3, 3a Hauptbedienungsstelle Zugehörige Nebenbebienungs- — — M II u. 3b 4 jedes Heizraumes Hilfsmaschinen stelle Zugehöriger Maschinenraum — — M II 1 Vorderer Artillerie¬ v. Artillerie. Aufs. T. Geb. (Artillerie- 8 2 stand St. B. und B.B. Vorderer Artillerie- Schaltstelle) Vordere Kommandobrücke, 8 1 stand St. B. und B. B. Vordere Kommando¬ Salvengeber (Artillerie- Schaltstelle) Achterer Artilleriestand Jedes Geschütz E. Torpedo. Artilleriestände § 2 brücke (Torpedoziel¬stellen) Torpedoluftpumpen.. Torpedorohrgruppen Oberdeck (Torpedo-Füllstelle) —- 8 •) Wegen Sprachrohr für Zettelmeldung s. Musterzeichnung.
Genehmigt. Berlin, den 31. März 1930. Der Ches der Marineleitung. Im Auftrage: Preße. Q 481. 30. Hb. — ?^^^) i£»^ ‘ ^ Abdruck Nr. 218 Nur für den Dienstgebrauch) Allgemeine Baubestimmungen II Nr. 4 A (A.B.B. II Nr.4ü) >
Marine-Vorschriften für die elektrische Lichtbogenschweißung von Stahl (Schweiß-Vorschr.) Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 des Reichsstrafgesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mi߬brauch wird nach den Bestimmungen dieses Gesetzes bestrast, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. BUNDESARCHIV Militdrarchlv -Amtsdruckaachen- Berlin 1935 U / JUI - Marineleitung M.Dv. Nr. 147 K le 3917/35 D. V. 340/35
Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen« Schriftverkehr in der Reichsmarine, Ziffer 182 auszusühren. Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen - in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. Mai 1937. Nur für den Dienstgebkmchr- ______ Deckblätter Nr. 1 u. 2, Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen - in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. Mai 1937. Nur für den Dienstgebrai Schriftver (Stau utürDUn fata) I jl^raMMMMaJ •—.-^ttMMii*^^ bis 5< Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schriftverkehr in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. Oktober 1937. Nur für den Dl Deckblatt Nr. 6 und 7 zu der A.B.B.U Nr. 4A. — M. Dv. Nr. 147 — B. Nr. Litt 23703 vom 29. Oktober 1937 6) und 7) zu Seite 14. 2. Stromstärke 9 3. Zusammenpaffen 4. Einzelbauteile 5. Nähte an losen Platten 6. Montagebefestigung 7. Fugenbreite und Kehldicke…. 8. Schweißabschnitte 9. Schweißrichtung 10. Zahl der Schweißlagen 11. Schweißfolge 12. Nahtabstände 18. Pickern 14. Schweißfehler 15. Nacharbeiten und Nachrichten .. 9 9 9 9 10 10 10 11
—,——42 । MIS 4CCUM NT 15
ADMIRAL iY PROPERTY AND irs RcGtS..«;D N MBER IS p “^11 /-^ NO MARK OF Ni K “D SM”U’ n l - M DE Oh 11, BUT AN , k s: A T. I ‘S SHO AD B£ M ü’ । iT A- ON H WO RLKORD OR 0N . S «C» S .. CF PA»ER, | QUOIINGJH* K.Q»ARID NUMBER l
Die Berichtigungen sind gemäß -Organisatorische Bestimmungen — in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. am Mai 1937. Äühttbtn,
Nur für den Dienstgebrauch? Deckblätter Nr. 1 u. 2. Die Berichtigungen sind gemäß -Organisatorische Bestimmungen — SchriftverkMchUgungau-Mdttvvn in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —* auszuführen. Mai 1937. Y am.. Deckblätter Nr. 3 bis 5, handschriftliche Berichtigung Nr. II ZU der A.B.B. II Nr. 4A. — M. Dv. Nr. 147 — B. Nr. klh 11811 vom 24. Mai 1937 3) zu Seite 2, 4) und 5) zu Seite 14,- II) zu Seite 14. - u o ” 2. Festigkeit der Schweiße 6 3. Dehnung 7 4. Dicke der Schweiße 7 5. Überlappungen 7 6. Schrumpfung 7 7. Spannungen 8 8. Anordnung 8 V. Arbeitsausführung. 1. Oberfläche 2. Stromstärke 3. Zusammenpaffen 4. Einzelbauteile 5. Nähte an losen Platten…. 6. Montagebefestigung 7. Fugenbreite und Kehldicke.. 8. Schweißabschnitte 9. Schweißrichtung 10. Zahl der Schweißlagen 11. Schweißfolge 12. Nahlabstände 18. Pickern - - 14. Schweißfehler 15. Nacharbeiten und Nachrichten ADMIRAL i Y PROPERTY AND ITS RcGIS .RJO N MBER iS p ^aii NO MAUK Ok N i K HD WU*.!» n M Df ON IT, BUT AN- „A St A T. I ‘S SHO .LD Bc M D’ »t7 ^ O^ >^ V^0 Kl.^0s.0 OK ©N , S ^M S - - OF FArlB, QUOlING 1H# K,.GG<’dUD NUMBEB
Die Berichtigungen sind gemäß »Organisatorische Bestimmungen — Schrift» in der Kriegsmarine, Ziffer 182 —« auszuführen. Mai 1937. Nur für den Dienstgeb Deckblätter Nr. 1 u. 2, handschriftliche Berichtigung Nr. I ZU der A.B.B. II Nr. 4A. — M. Dv. Nr. 147 — B. Nr. Litt 8741 vom 13. Mai 1937 1) zu Seite 8, 2) und I) zu Sette 13. 4. Tabelle für Ausführung 3 II. SchweißgerLt. 1. Umformer und Widerstände 4 2. Elektroden 4 III. Zulassung zur Ausführung elektrischer Lichtbogenschweißung. 1. Zulaffungsantrag 5 2. Arbeitsüberwachung 5 IV. Entwurf. 1. Form der Verbindungen 5 2. Festigkeit der Schweiße 6 3. Dehnung 7 4. Dicke der Schweiße 7 5. Überlappungen 7 6. Schrumpfung 7 7. Spannungen - 8 8. Anordnung 8 V. Arbeitsamsführnag. 1. Oberfläche 8 2. Stromstärke 9 3. Zusammenpaffen 9 4. Einzelbauteile 9 5. Nähte an losen Platten 9 6. Montagebefestigung 9 7. Fugenbreite und Kehldicke 19 8. Schweißabschnitte ^0 9. Schweißrichtung 19 “ 10. Zahl der Schweißlagen 11 11. Schweißfolge H 12. Nahtabstände 11 13. Pickern 11 14. Schweißsehler 12 15. Nacharbeiten und Nachrichten . rrr»™ ,^»v. —^.^^.,—42 • HIS 4CCUM NT i; ADMIRAL 1 Y PROPERTY AND 178 RcGI5 .R2D N MBER IS p ^11 -^ Inhaltsverzeichnis. Abschnitt Seite I. Allgemeines. 1. Gültigkeitsbereich — 3 2. Anwendungsbereich 3 8. Zeichen und Begriffe …….. 3 4. Tabelle für Ausführung -7A -., 3 II. Schweißgerät. 1. Umformer und Widerstände 4 2. Elektroden 4 III. Zulaffung zur Ausführung elektrischer Lichtbogenschweißung. 1. Zulassungsantrag 5 2. Arbeitsüberwachung 5 IV. Entwurf. 1. Form der Verbindungen 5 2. Festigkeit der Schweiße 6 3. Dehnung 7 4. Dicke der Schweiße 7 5. Überlappungen 7 6. Schrumpfung 7 7. Spannungen - 8 8. Anordnung 8 V. Arbeitsamsführütug. 1. Oberfläche . 2. Stromstärke 3. Zusammenpassen 4. Einzelbauteile 5. Nähte an losen Platten 6. Montagebefestigung 7. Fugenbreite und Kehldicke…. 8. Schweißabschnitte 9. Schweißrichtung 10. Zahl der Schweißlagen 11. Schweißfolge 12. Nahlabstände iS. Pickern 14. Schweißfehler 15. Nacharbeiten und Nachrichten . - • HIS 4CCUM NT A ADMIRAL i Y PROPERTY AND >75 RuGtS .R. D N MBER IS P < ^\ ** ._ 2 Seite VI. Schweißen von nichtgehärtetem Panzermaterial. 1. Verschweißen von Platten miteinander 12 a) Plattendicke und Nahtquerschnitt 12 b) Schweißmaterial 13 c) Arbeitsausführung 13 2. Anschweißen von Schiffbaumaterial 13 a) Anschweißen von Decks, Trägern pp 13 b) Gurtungen der B allen pp 13 3. Behandlung des Panzermaterials vor dem Schweißen 13 Via. Schweißungen an gehärtetem Panzermaterial. VH. Prüfung und Kontrolle. 1. Kontrolle 13 2. Untersuchung der Schweißungen 14 3. Unterrichtung der Schweißer 14 4. Prüfung der Schweißer 14 5. Nachweis der Schweißer 14 6. Bauüberwachung 14 Zeichen und Begriffe » 2. Stoßschweißung * 3. Kehlschweißung » 4. Schweißanordnung » 5”. Schaulurven und Schrumpfungen » 6. BUNDESARCHIV - MILITÄRARCHIV - BÜCHEREI Millfärarchiv - Arn^dnidcsflchftn - YHM I. Allgemeines, 1. Gültigkeitsbereich. Die nachstehenden Anleitungen gelten für Bauteile von Kriegsschiffen und Fahr¬zeugen aus Schiffbaustahl nach den Vorschriften der deutschen Kriegsmarine (Tech¬nische Lieferbedingungen),^aus Flußstahl, der nach den Werkstoffvorschriften des Germanischen Lloyd vorgeschrieben ist, und für Stahl besonderer Zusammensetzung (siehe Abschnitt VI). Sie befassen sich in erster Linie mit der Schweißung für Neu- bautm und sind auf die elektrische Lichtbogenschweißung beschränkt. Die Anwen¬dung anderer Schweißarten, wie Feuer-, Gas-, Widerstandsschweißungen, sollen da¬durch nicht berührt sein. Schweißungen des ungehärteten Panzermaterials sowie das Anfchweißen von Bauteilen aus Schiffbaustahl an dieses Panzermaterial sind nach den Sondervor¬schriften Abschnitt VI auszuführen. 2. Anwendungsbereich. Der Umfang für die Anwendung der Schweißung ist bei Auftragsbestätigung durch die Bauwerften in den zur Genehmigung vorzulegenden Eisenplänen festzu- legen. 3. Zeichen und Begriffe. Zur Darstellung in den Zeichnungen werden die in den OW-Blättern 1910 und 19121 bis 3 vorgeschriebenen Zeichen und Begriffe verwendet, mit der Ausnahme, daß die Abstandsmaße der Kurzschweißungen bei Zickzack-Kehlnähten von Mitte zu Mitte Schweißung der gegenseitig liegenden Schweißungen angegeben werden. Auszug auf Tabelle ^-Schweißtechnik Bl. 2 »Zeichen und Begriffe«. 4. Tabelle für Ausführung. Die Einzelabmessungen der Schweißungen sind den angehefteten Tabellen I-, — Schweißtechnik Bl. 3 »Stoßschweißung«, Bl. 4 »Kehlschweißung« und Bl. 5 »Schweißanordnung« zu entnehmen. Bl. I »Ausführung der elektrischen Schwei¬ßungen« enthält die jeweils empfohlenen Elektrodendurchmeffer, Lagenanzahlen und erprobte Stromstärkmwerte. Bei den nach den Vorschriften des Germanischen Lloyd zu bauenden Fahrzeugen kann dessen Zahlentasel 2 »Kehlschweißung« verwendet werden. II. Schweißgerat. 1. Umformer und Widerstände. Für die fahrbaren Schweißumformer und die Einzelwiderstände sind Kontroll- bücher zu führen. Diese Geräte sollen in regelmäßigen Zeitabschnitten überholt und auch auf Stromstärken geeicht sein. 2. Elektroden. Die zu verwendenden Schweißstäbe müssen den Vorschriften der Din 1913, Vor- norm vom März 1934 »Schweißdraht für Gas- und Lichtbogenschweißung von Stahl — Lieferbedingungen — entsprechen und sollen durch Farbe oder Einschläge so gezeichnet sein, daß ihre Qualität und ihr Lieferant erkenntlich sind. Die Elektroden sind mit Farbe so zu kennzeichnen, daß sie nachstehende Bezeich¬nungen erhalten: Marke Farbe Zugfestigkeit kg/mm2 mindestens E 30 ohne 30 E 34 gelb 34 E 34h gelb 34 E 37 rot 37 E 37h rot 37 E 42 blau 42 E 42h blau 42 E 52 grün 52 E 52h grün 52 Ea 150 weiß — Ea 250 braun — Ea 350 violett — Die Drähte mit dem Zusatz h sind außer durch die Grundfarben noch durch Sonderbezeichnung, wie Schachtelpackung, Schilder usw., zu kennzeichnen.
Für Verschweißungen von 8t 42 mit 8t 52 sind Elektroden zu verwenden, die hinsichtlich Einbrand, Festigkeit und Dehnung zu letzterem Material gehören. Die Schweißdrähte sind dem Grundmaterial anzupassen und je nach Lage der Schweißnaht (waagerecht, senkrecht, Überkopf) so zu wählen, daß die Schweißnaht einwandfreie Beschaffenheit und die erforderliche Festigkeit besitzt. Die Stromstärke ist entsprechend Materialdicke und Drahtdurchmesser gemäß Bl. 1 bzw. nach den Angaben der Lieferfirma zu wählen. Die blanken Elektroden sind am Minuspol zu verschweißen, umhüllte Elektroden nach besonderer Vorschrift.
111. Zulassung zur Ausführung elektrischer Schweißung. 1. Zulasiungsantrag. Mit dem Entwurf und der Bauausführung geschweißter Kriegsschiffe und Fahr¬zeuge dürfen nur solche Firmen betraut werden, bei denen die Zulassungsprüfung nach den Vorschriften des Germanischen Lloyd »Elektrische Schweißung« 1931, § 2 zur Zufriedenheit ausgefallen ist und die über geeignete Fachingenieure verfügen. Der beim Germanischen Lloyd gestellte Antrag auf Zulassung zur elektrischen Schweißung und die Abnahmeprotokolle der Probeschweißungen sind abschriftlich der bestellenden Marinebehörde vorzulegen. Sofern Materialien geschweißt werden sollen, welche nicht innerhalb der Festig¬keitsgrenzen der Schweißvorschriften des Germanischen Lloyds liegen, sind Schweißerprüfungen mit dem Material durchzuführen. Die zu erreichenden! Festig¬keitswerte sind beim Chef der Marineleitung zu erfragen. 2. Arbeitsüberwachung. Die Schweißarbeiten selbst dürfen nur von fachkundigen, geprüften Schweißern ausgeführt werden und müssen von einem Fachingenieur des Auftragnehmers über¬wacht werden. Für jeden Bauauftrag ist der bestellenden Marinebehörde der verantwortliche Fachingenieur zu benennen. Jeder Wechsel ist mitzuteilen. Als verantwortlicher Fachingenieur darf nur ein Ingenieur bestellt werden, der auf Grund seiner Kennt¬nisse und Erfahrungen der Aufgabe voll gewachsen ist. Uber Prüfungen und Kontrolle siehe Abschn. VH. IV. Entwurf. 1. Form der Verbindungen. Es werden der Form nach unterschieden und angewandt: T normaler Stumpfstoß für Bleche bis 3 mm Dicke, normal dick X/ normaler V-Stoß für Decksnähte, obere Schotte, Aufbauten/ X normaler X-Stoß für dicke Platten, deren eine Seite glatt sein soll/ normale Kehle bei einseitigen Kehlen, die nur der Dichtigkeit dienen und bei allen zweiseitigen Kehlschweißungen/ ^-^ dicker V-Stoß für Festigkeitsverbindungen der Schottnähte und Außenhautstöße/ O dicker X-Stoß für die Kielplatten und dicke Außenhautstbße, soweit nicht X vorgeschrieben/ dicke Kehle für einseitige Kehlen, wenn normale zweiseittge spraktisch nicht anwendbar und Festigkeit erforderlich ist. 3 w<mfl»B^»^ffim$^F!iww«B!pw!«Bi[WWMWJ®jlfRWCT!R|l|5fflBp|?PJ^?WI£!jW^?*HWW^r^’’’ ™ Es werden bei Kehlschweißung hinsichtlich des Verlaufes unterschieden und an¬gewandt: einseitig normal/ durchlaufend zweiseitig normal für Festigkeitsschweißungen und Schwei¬ßungen, die einem Flüssigkeitsprüfdruck unterzogen werden/ einseitig dick, wenn zweiseitige Schweißung nicht aus¬führbar ist/ einseitig fürunwichtigeTeile, — die einseitigen Verbindungs¬arten verwinden einseitig und sind deshalb zu beschränken/ Ketteuschweißung > ^ Blatt 5 Zickzack-Schweißung / »Schweißanordnung- 2. Festigkeit der Schweiße. Bei der Berechnung derSchweißnähte sind die Vorschriften für geschweißte Stahl¬bauten Dia 4100 sinngemäß anzuwenden. Al8 praktisch erreichbare gemittelte Festigkeitswerte für das in die Verbindung verschmolzene Schweißgut sind für Berechnungen anzunehmen: Material Zugfestigkeit quer zur Schweiße cr-L kg/mm 8 Zugfestigkeit läng 8 zur Schweiße <7®B kg/mm8 Scherfestigkeit TaB kg/mm* 8t 52 50 42 38 8t 42 40 36 28
- Im allgemeinen sollen folgende Spannungen (zulässige Beanspruchungen) nicht überschritten werden:
Ruhende Belastung Wechselnde Belastung St 52 kg/cm8 St 42 kg/cm 8 8t 52 kg/cm 8 St 42 kg/cm8
Zugbeanspruchung quer zur Schweiße er. 1200 1000 1000 850 Zugbeanspruchung längs zur Schweiße a. 1000 850 850 650 Scherbeanspruchung Ta 850 700 700 550 Wo bei llberkopfschweißungen, durch räumliche Verhältnisse bedingt, keine volle Gewähr für die Güte der Schweißnaht geleistet werden kann, sind die zulässigen Be¬anspruchungen entsprechend herabzusetzen. 3. Dehnung. Bei der Konstruktion aller Schweißverbindungen ist zu beachten, daß der Deh¬nungswert des Schweißgutes selbst gering ist und bisher Praktisch nicht über 5 °/0 beträgt, meist jedoch geringer ist. Aus diesem Grunde sollen alle Stöße der Außen¬haut und der wasserdichten Schotte “V dick geschweißt werden, damit bei über¬mäßigen Beanspruchungen die Dehnung durch das Blechmaterial ausgenommen wird. Bei nur längs beanspruchten Nähten bringt die Überhöhung der Schweiße keine Verbesserung. 4. Dicke der Schweiße. Maßgeblich für die Berechnung der Festigkeit von allen Schweißungen ist nach Vin 4100 deren Dicke, das ist die Höhe des eingeschriebenen Dreiecks. Es ist also auch bei Kehlschweißungen die errechnete Festigkeit für Zug, Druck oder Abscheren auf diese Dicke und nicht auf die Schenkellängen des Schweißdreiecks zu beziehen. 5. Überlappungen. Sie sind nur in Ausnahmefällen anzuwmden, z. B. da, wo Schrumpfungen zwecks Einhalten der Baumaße ausgeglichen werden sollen oder schwierige Paßarbeiten zu vermeiden sind. Bei beanspruchten Überlappungen unterliegt das Schweißgut einem Biegungs¬moment, das mit der Dicke der verschweißten Bleche zunimmt und mit der Breite der Überlappung abnimmt. Breite Überlappungen haben zwar den Vorteil, daß die Schrumpfungen sich im gesunden Blechmaterial leichter totlausen können, sie können jedoch zu unbemerkter Rostbildung führen. Da die Rotglut beim Schweißen meist nicht über 20 mm Ausdehnung gewinnt, genügen Überlappungen von 2mal Plattendicke 4-15 mm Breite dieser Forderung. Bei verschiedenen Abmessungen ist die dickere maßgebend. 6. Schrumpfung. Jede Schweißung ruftwährend derpraktischen Ausführung Schrumpfungen hervor. Bei einseitigen Kehlen und bei ungünstiger Anordnung von Schweißraupen sowie bei unüberlegter Ausführung der einzelnen Schweißwege und Schweißrichtungen durch den Schweißer treten auch Verwerfungen ein. Die Schrumpfungen lassen sich niemals vermeiden. Störende Verwerfungen dagegen können bei bester Kon-struktion und bei gutem Geschick des Schweißers ausgeschaltet werden. Das Maß der Schrumpfung — als Anhalt für die Größe bei den verschiedenen Verbindungen siehe Bl. 6 — beträgt für eine V-Naht für alle Blechdicken an¬nähernd gleichmäßig quer zur Naht 1,8 nun. Längs der dicken Naht ist das Schrumpfmaß wesentlich geringer,’ es wurde nicht mehr als 1 aus 1000, meist weniger gemessen. Zwei dicke Kehlen verursachen etwa die halben Schrumpfmaße wie eine dicke V-Naht. Fortlaufende Kehlschweißungen wiederum erzeugen weit größere Schrumpfungen als unterbrochene. — 8 — 7. Spannungen. Die während der Schweißung entstehenden Schrumpfungen rufen Eigenspann- nungen im fertigen Bauteile hervor, deren Größe in mäßigen Grenzen gehalten werden kann, solange die Schrumpfungen sich während des Schweißvorganges nach losen Kanten und Seiten hin auswirken können. Die Eigenspannungen können aber für die Festigkeit bedeutende und maßgebliche Werte erreichen, wenn die zu verschweißenden Bauteile unnachgiebig fest eingespannt sind, und zwar sind sie proportional um so größer, je kürzer die Einspannlängen sind. Die cheoretisch bei vollkommen fest eingespannten Bauteilen durch die Schrumpfungslänge-l er¬wachsende Eigenspannung ist durch die Gleichung berechenbar: Hierin bedeutet: a = Schrumpfungsspannung E — Elastizitätsmodul A — Schrumpfungslänge / — Ursprungslänge. Die Mittel, durch die feste Einspannungen möglichst umgangen werden, sowie Schrumpfungen und Spannungen möglichst gering und in erträglichen Grenzen gehalten werden, sind unter Abschnitt V, »Arbeitsausführung«, beschrieben. 8. Anordnung. Mit Rücksicht aus die vorstehend geschilderten Schrumpfungs- und Spannungs- verhältniffe, mit denen praktisch gerechnet werden muß, ist es zweckmäßig, wenn die Konstruktionsbedingungen es zulasten, folgendes zu beachten: Kehldicke und Fugengröße so gering, als rechnerisch zulässig, im Rahmen der Tafeln vorschreiben — kreuzende Verbindungsraupen möglichst vermeiden — Nähte und Kehlen möglichst parallel anordnen — unterbrochene Schweißungen, die durch¬laufende Nähte kreuzen, aus dem Nahtquerschnitt unterbrechen –^Entfernung der einzelnen Schweißraupen voneinander möglichst groß wählen £- unterbrochene Schweißung vorziehen vor der durchlaufenden und die zweiseitige Kehle vor der einseitigen — bei Stumpfstößen zwischen ungleich dicken Platten die dickere auf das Maß der dünneren schräg abfasen — daran denken, daß der Schweißer seinen Arbeitsgang so einrichten soll, daß er möglichst lange bei fortschreitendem Aufbau nicht fest einaelvannten Bauteilen arbeiten kann. I— Dcibl. Alle Schweißraupen der Außennähte, vor allem im Vorschiff, sind möglichst; Hach-gewölbt—auszuführen, um den Schiffswiderstand- zu- vermindern:—Kantig’ hervorstehende Wölbungen sind zu entfernen. 1. Overflächen. Alle Oberflächen, die geschweißt werden sollen, müssen frei von Rost, Zunder, Ol, Farbe und Schmutz sein. Werden mehrere Lagen übereinanbergeschweißt, so muß jede Lage gründlich mittels Pickhammers und Drahtbürste gereinigt werden, bevor eine neue Lage aufgelegt wird. 2. Stromstärke. Der Schweißer soll vor Beginn seiner Arbeit sich davon überzeugen, daß der Umformer oder Widerstand auf die zweckmäßige Stromstärke einreguliert ist (vgl. Tabelle zu 1/ 4). 3. Zusammenpassen. Das Zusammenpaffen aller Verbindungen muß eine gute Schweißung gestatten. Die Schweißung soll nicht angewendet werden, um Spalte oder Löcher zu schließen, die größer sind, als der sachgemäße Zusammenbau es erfordert. Zur Ausbesserung von Arbeitsfehlern darf die Schweißung nur mit Einverständ¬nis des Baubeaussichtigenden für Schiffbau benutzt werden. 4. Einzelbauteile. Sämtliche Bauteile (Schotte, Ausbauten, Teile von Decks) sind möglichst weit¬gehend auf dem Schweißplatz fertig zu schweißen, zu richten, auf Maß zu schneiden und erst dann an Bord zu montieren. 5. Nähte an losm Platten. Nahtschweißungen an lose zusammengelegten Platten, z. B. für Schotte auf dem Schweißplatz oder an anderen Einzelteilen, lassen sich nach den bisherigen Erfah¬rungen am besten ausführen, wenn sie geheftet und im Pilgerschritt geschweißt werden. Es sind hierbei Vorkehrungen zu treffen, daß die Platten während des Schweißfortganges in der gewünschten Lage gehalten werden (siehe auch Ziffer 6). Gleichmäßig schnelles Schweißen — ohne unnötige Unterbrechung — verhindert ungleichmäßige Schrumpfung und Verbeulungen und fördert das gute Schließen der Naht. Dicke Elektroden sind bei geschickter Anwendung vorteilhaft. Zur ersten Lage empfiehlt es sich, eine schwächere Elektrode zu nehmen. 6. Montagebefestigung. Die vorläufige Befestigung der Platten und Profile bei der Montage erfolgt in der Regel durch Heftschweißung, auch durch Schrauben oder Klammern. Es ist darauf zu achten, daß die Platten gut sestgehalten werden, aber nicht als einge¬spannt gelten und daher schrumpfen können. Dies gilt besonders für alle die Fälle, in denen die Verkürzung durch Schrumpfen der Schweißnaht für die Montage keine Rolle spielt. Aus dem gleichen Grunde ist bei Längsbändern immer zuerst der Stoß fertig zu schweißen und erst dann das jeweils letzte noch lose Profil an die Außenhaut zu heften. Erfordert die Montage jedoch ein genaues Innehalten der Platteneinrichtung und der Längenmaße, wenn z. B. die Stöße geschweißt und die Nähte genietet werden, so sind die Stöße der Platten durch kurze Fertigschweißung (volle Schwei߬naht) zu befestigen, und zwar in der ganzen Länge der Überdeckung an denjenigen Stellen, die bei der weiteren Montage durch andere Bauteile (Winkelsianschen, Überlappungen nebenliegender Platten) verdeckt oder unzugänglich gemacht werden. 7. Fugenbreite und Kehldicke. Die Größe der Schrumpfung infolge einer^mit V. ober X-stumpf gestoßenen Schweißnaht ist abhängig von der Länge der gewählten Schweißabschnitte in Naht¬richtung und von dem mittleren Abstand innerhalb des V- oder X-Stoßes. Die Schweißfuge ist also möglichst klein zu halten, jedoch nicht geringer, als zum Binden der Scheitel des Stoßes notwendig ist. Nach den bisherigen Erfahrungen soll der Abstand an den Scheiteln der Nahtkanten nach dem Heften 2 mm betragen/ ein geringerer Abstand führt zu schlechter Bindung. Siehe auch Bemerkungen auf Bl. 1 und Bl. 3. Ist eine Naht durch Montagefehler zu breit ausgefallen, so ist erst die eine Hälfte ohne Bindung mit der anderen auszufüllen und erst nach ihrem Erkalten die Naht zu schließen. Die Kehldicken dürfen nicht größer als vorgeschrieben ausgeführt werden, wobei eine Toleranz von — 1 mm bis + 72 mm zugelassen wird.
8. Schweißabschnitte. Breite Plattenstöße oder lange Nähte sind zur Verringerung der Schrumpfung in mehrere Schweißabschnitte von unter 500 mm zu unterteilen und alle 4O0mm zu heften (siehe auch unter Ziffer 9). Für Pilgerschrittschweißung haben sich Ab¬schnitte von 120 bis 150 mm Länge am besten bewährt. 9. Schweißrichtung. Schweißungen an fest durch Montage eingespannten Platten sind zweckmäßig in der Hauptrichtung von der Mitte der Stöße oder Nähte nach den Kanten zu auszuführen. Hieraus ist schon bei der Montage zu achten. Bei festgespannten, senkrecht stehenden Stößen oder Nähten muß der untere Schweißer, um denselben Zweck zu erreichen, stufenförmig rückwärts — im Pilger¬schritt — schweißen, wobei die Hauptrichtung gleichfalls der Kante zuführt. Es empfiehlt sich jedoch, die Wurzel mit 3 mm Elektrode in Pilgerschritt Hauptrichtung nach unten zuerst zu schweißen, und zwar von der Wurzelseite, sobald mehrere Lagen erforderlich sind. Bei langen Nähten und breiten Stößen festgespannter Platten sind mit dem Schweißfortgang, der, von der Mitte der Naht aus anfangend, im Einzelweg stufenförmig rückwärts und in der Hauptrichtung nach den Kanten zu.vorgeht — Pilgerschritte A^bisher die besten Erfahrungen gemacht. Hierbei wird empfohlen, an Platten unter 6 mm alle 2OO mm, über 6 mm alle 4OOmm eine leichte Heftstelle zu setzen. Das gleichzeitige Schweißen kurzer V-Stöße mit mehr als zwei Schweißern ist wegen der entstehenden großen Erwärmung und auch wegen der Gefahr der un¬gleichmäßigen Handfertigkeiten und Stromspannungen nicht von Nutzen. Dies führt leicht zu Rissen in der Schweißung.
WM 10. Zahl der Schweißlagen. Mehrere Schweißlagen vergrößern die Schrumpfung nicht, rufen aber an der Ober- und Unterseite der Platte verschieden große Spannungen hervor. Platten über 14 mm Dicke sind daher zweckmäßig mit X-Naht zu schweißen, deren obere und untere Seite von zwei Schweißern gleichzeitig zu schweißen ist. Hierbei muß der eine Schweißer etwa 200 bis 500 mm hinter dem anderen herschweißen. 11. Schweißfolge. Als zeitliche Reihenfolge einzelner Schweißungen hat sich bei Plattenfeldern, die auf Maß kommen müssen, z. B. bei Decks innerhalb von vier Schotten, folgende bewährt: a) Stöße fertig schweißen (stufenförmig von innen nach außen), d) Decksbalken vorläufig heften, e) Nähte fertig schweißen (stufenförmig Mitte anfangend), d) Außenkante an die Schotte schweißen (jede Kante von Mitte nach den Ecken zu stufenförmig, etwaige Schottversteifungen sind dabei zuerst fertig an das Deck zu binden), e) Decksbalken lösen, wieder heften und fertig schweißen. Beim Schweißen der Außenkanten an die Schotte soll ferner sichergestellt sein, daß durch die Kehle auf dem Deck das Schott nicht übermäßig herangeholt wird. Dieses kann dadurch erreicht werden, daß zwei Schweißer, jeder auf einer Seite des Schottes, die beiderseits gegen das Schott stoßenden Decks zugleich schweißen, und zwar im Abstand von 400 bis 500 mm voneinander, da sonst zu warme Zonen entstehen. Die Vereinigungen von Nietung und Schweißung erfordern konstruktiv und handwerksmäßig besondere Sorgfalt, da eine Schweißverbindung starrer ist als eine Nietverbindung und Schrumpfungen die Niete undicht machen. Im allgemeinen sind Niete erst nach Fertigstellung der umliegenden Schweißungen zu schlagen. 12. Rahtabstände. Mehrere durchlaufende Schweißnähte innerhalb einer Zone von etwa 250 mm Breite sind möglichst zu vermeiden, da das gesunde Material durch solche An¬häufung zu sehr geschwächt wird. 13. Pickern. Um Ol- und Wasserdichtigkeit zu erzielen, dürfen die Schweißungen mit einem aufrauhenden Werkzeug gepickert werden. Bei schweren Schweißungen, besonders bei Stumpfschweißungen, ist das Pickern des Schweißmaterials Lage für Lage gestattet, wenn es für nötig erachtet wird. Um die inneren Spannungen auszu¬gleichen, ist die Schweißnaht zu hämmern (vgl. V, 15 Abs. 5). 14. Schweißfehler. Ist eine Schweißung mißlungen oder später eingerissen, so sind entstandene Risse in den Schweißungen sorgfältig bis auf den Grund auszukreuzen, nötigenfalls die Enden deS Risses abzubohren und dann neu zu schweißen. 15. Nacharbeiten und Nachrichten. Die Schweißer sollen sich bemühen/ ihre Arbeit so auszuführen/ daß ein Nach¬arbeiten an den Schweißraupen oder ein Nachrichten der Platten überhaupt nicht notwendig wirb. Eine gleichmäßig, handwerksgerecht gezogene Schweißraupe ziert den Bau ebenso wie ein gut geschlagener Nietkopf. Etwa durchgelaufene einzelne Schweißbärte an den Wurzeln der V-Nähte sollen mit leichtem Handmeißel entfernt werden, so daß eine gleichförmige Wurzellinie entsteht, die etwas hervorstehen darf. Wenn Schweißraupen in Einzelfällen, wo eine glatte Oberfläche ausdrücklich von der Baubeaufsichtigung angeordnet wird, mittels Schmirgelscheiben abgeschliffen werden, so ist besonders darauf zu achten, daß durch das Schmirgeln keine Blau¬wärme hervorgerufen wird, weil die Schweißung darunter leidet. Es hat sich erwiesen, daß zusammengeschweißte Blechflächen, auf die später Versteifungen mittels unterbrochener Schweißung aufgebracht werden, sich durch die Versteifungsschweißung ohne Richtarbeiten an den Platten annähernd glatt¬strecken lassen. Hämmerung der Schweiße und der Nebenzone ist nur im Einvernehmen mit der Baubeaufsichtigung gestattet und darf nur mit größter Vorsicht (handwarm) und nur bei 8t 42 angewendet werben. Wenn entstandene Formänderungen durch Anwärmen und Hämmern nach¬gerichtet werden, so ist zu beachten, daß mit einem großflächigen Vorhalter gearbeitet wird, und daß mit dem Hammer keine neuen Einzelbeulen geschlagen werden. Warm bearbeitetes 8t 52-Material darf während der Glut und der Blauwärme nicht mit Wasser abgekühlt werden. Die Schweißarbeit an 8t 52 wird bei tiefen Temperaturen schlechter. Durch Dorwärmen nimmt die Härtung in der Nbergangszone ab, und die Eignung für Schweißung wird besser. VI. Schweißen von nicht gehortetem Panzermaterial Ww n/A und Wh n/A und Anschweißen von Bauteilen aus Schiffbauflahl an dieses Panzermaterial. 1. Verschweißen von Platten miteinander. a) Platten aus ungehärtetem Panzermaterial bis zu einer Dicke von zur Zeit 60 mm können in Längs- und Quer¬nähten miteinander verschweißt werden. Die Schweißfuge ist eine doppelseitige Konstruktion nach nebenstehender Skizze, deren genaue Form für jede Platten¬dicke bei der Marinewerft Wilhelmshaven zu erfragen ist. Auf Seite 13, Abschnitt^!. 2. a), ist in der 4. Zeile hinter »auszuführen. ><»1.2 Hierfür stnd Elektroden »Böhler Fox A 7 « zu verwenden.
Als Schweißmaterial ist bis auf weiteres nur die Nichrotherm-Elektrode der Firma Fried. Krupp A. G., Esten, zu verwenden, deren Länge nicht mehr als 300 mm betragen soll.
c) Bei der Verschweißung von Platten ist darauf zu achten, daß die Naht von beiden Seiten gleichzeitig geschweißt wird, und zwar derart, daß Spannungen und ein Verbiegen der beiden Platten in der Naht vermieden werden. Panzerschweißungen sind in jeder Lage, auch über Kopf, ausführbar. 2. Anschweißen von Schiffbaumaterial an ungehärtetes Panzermaterial. a) Das Anschweißen von Decks, Trägern, Decksbalken usw. oder anderen Teilen aus Schiffbaustahl an ungehärtetes Panzermaterial ist mit Kehlen, deren Dicke aus den allgemeinen Vorschriften »Kehlschweißung Blatt 4« zu ent¬nehmen ist, in zweiseitig durchlaufenden dicken Kehlen auszuführen.^Ä«ch hierfür-find nur Nichrotherm Elektroden zu verwenden. Beim Schweißen ist darauf zu achten, daß der Einbrand nicht tiefer erfolgt, als zur Bindung erforderlich ist, da sonst das Panzermaterial in seinem Beschußwiderstand ungünstig beeinflußt wird. b) Die Gurtung der Balken, Unterzüge, Träger usw. unter gepanzerten Decks oder hinter gepanzerten Wänden sind auf ein Achtel ihrer Länge von den Enden aus mit enger, dazwischen mit weiter Kettenschweißung nach Blatt 4 in dicker Kehle zu verschweißen. 3. Behandlung des Panzermaterials vor dem Schweißen. Das Panzermaterial ist vor dem Schweißen von Rost, öl, Fett, Schlacken und Zunder zu befreien. Die Walzhaut ist durch Abschleifen zu entftrnen. Via. Schweißungen an gehärtetem Panzermaterial KC n/A. Es ist gestattet, an der nicht gehärteten Seite der KC n/A^fatten Halter usw. mit Nichrotherm-Schweißdraht anzuschweißen, sofern dem nicht die A. B. B. U Nr. 10 Abschnitt V entgegenstehen. VII. Prüfung und Kontrolle. 1. Kontrolle. Die Prüfung und Kontrolle findet durch die Werkstattsbeamten und Vorarbeiter der Schweißerei und durch Schweißerkontrolleure statt. Sie hat bereits vor Beginn ‘ der Schweißung einzusetzen, um das Zusammenpaffen und den Zustand der Schwei߬flächen zu prüfen und das Anpaffen durch den Schiffbau- ober den Schmieöebetrieb verbeffern zu lassen. Weiterhin ist fortlaufend zu kontrollieren, daß der Schweißer für den Verlaus der Arbeit die zweckmäßigsten Schweißwege und -richtungen wählt, richtige Stromstärke und Elektrodenart anwendet und daß gute Einbrenn- © ü» bk gl be arbeit geleistet wirb. Zu flaches wie auch zu tiefes Einbrennen ist zu vermeiden. Schließlich ist nach Fertigstellung die Oberflächenbeschaffenheit/ Kontur, Stetigkeit und Dicke der Schweißen zu prüfen und mittels Lehren die Übereinstimmung mit den Angaben der Zeichnung nachzumessen. 2. Untersuchung der Schweißungen. Sämtliche auf An Kriegsschiffsneubauten ausgeführten SchMtßungen-siud^durch die Bauwerften Mngchend zu untersuchen, und zwar alle Schweißungen, gleich¬gültig ob sie in der Werkstatt, auf dem Schweißplan oder an Bord ausgeführt werden. Die Untersuchung gliedert sich in zwei Teile: a) Die Untersuchung auf von außen erkennbare Fehler, wie Einbrandkerben, Porigkeit und schlechte Wurzelbildung, mittels der binokularen Lupe, I b) Die Untersuchung aus innere Fehler, wie Risse) schlechte Bindung, Porigkeit © e e und Einschlüsse, durch Anbohren. Zu a): Die Untersuchung mittels der binokularen Lupe ist bei sämtlichen s Stumpf- und Kehlschweißungen vorzunehmen. Gefundene Fehler sind wie folgt zu behandeln: 1. Risse. Die Ausdehnung der Risse ist durch Anfräsen oder Anbohren fest- * zustellen. Die Endstellen sind abzubohren und die gerissene Naht restlos ju j h entfernen und neu zu schweißen, wobei daraus zu achten ist, daß möglichst ‘ h- geringe Svannunaen.austreten. ——i 2. Einbrandkerben. Werden Einbrandkerben.an nur statisch beanspruchten r Bauteilen sestgestellt, so ist zu untersuchen, um wieviel die Materialdicke durch i ^ sie verringert wird. Ist die Tiefe der Kerbe 20 % und mehr der Materig^ dicke, so sind die Stellen sauber auszuschleifen und so’ nachzuschweiße^daß! die volle Materialdicke wieder hergestellt wird. Bei schwingungsbeanspruchten Bauteilen sind Einbrandkerben grundsätzlich nicht zulässig. Sie müssen also in jedem Falle ausgeschliffen und nachgeschweißt werden. Bei Verwendung geeigneter Schweißdrähte wird sich das Auftreten von Einbrandkerben so gut wie ganz vermeiden lassen. 3. Porigkeit. Bei festgestellter Porigkeit der Schweiße ist zu untersuchen, ob die Poren nur in der Oberfläche vorhanden sind, oder ob sie mehr oder weniger in die Tiefe gehen. Zu diesem Zweck ist die Schweiße anzufräsen - oder anzubohren und mit der binokularen Lupe erneut zu untersuchen. Sind mehr als 20 “/<> vom Querschnitt mit groben Poren oder Schlackeneinschlüffen durchsetzt, so sind die schlechten Stellen zu entfernen und so nachzuschweißen, daß der volle Querschnitt wieder hergestellt wird. 4. Schlechte’Wurzelbindung. Schlecht gebundene Wurzeln sind grundsätz¬lich auszuhauen und nachzuschweißen. Um sämtliche Schweißungen nach dem genannten Prüfverfahren eingehend I untersuchen zu können, sind erfahrungsgemäß 3 mit dem optischen Prüfgerät I ausgerüstete Kontrolleure auf 100 Schweißer erforderlich. Es genügt, wenn | in der Übergangszeit zunächst 2 Kontrolleure auf je 100 Schweißer für die I Prüfungen angesetzt werden, jedoch ist die obengenannte Anzahl von Kon- I trolleuren baldigst, nmuftrpfipn ^.. –^ Zu d): Untersüchun^durch AnVoMem Außer der Prüfung zu uj ist eine Untersuchung der Schweißungen durch Anbohren mittels Hohlbohrers an folgen¬den Stellen durchzuführen, soweit die Materialdicke 10 mm und mehr beträgt: 1. An allen Hauptfestigkeitsverbänden des Schiffskörpers und zwar vornehmlich in der oberen und unteren Gurtung im Bereich von */< — ’/< ^ und in der Außenhaut in der Nähe der neutralen Faser im Bereich von V«~-%k und 6/8— 7/8 L. Hier ist mindestens jeder 10. Stoß anzubohren und mit dem Gerät zu untersuchen. Bei den Längsnähten ist auf etwa 100 lfb.
„.” ,v «uryzuicyweiHen, » daß der volle Querschnitt wieder hergestellt wird.
4. Schlecht eWurzelbindung. Schlecht gebundene Wurzeln sind grundsätz- I lich auszuhauen und nachzuschweißen. Roch r-m. 4 Um sämtliche Schweißungen nach dein genannten Prüfverfahren eingehend I untersuchen zu können, sind erfahrungsgemäß 3 mit dem optischen Prüfgerät | ausgerüstete Kontrolleure auf 100 Schweißer erforderlich. Es genügt, wenn I in der Übergangszeit zunächst 2 Kontrolleure auf je 100 Schweißer für die I Prüfungen angesetzt werden, jedoch ist die obengenannte Anzahl von Kon- I trolleuren baldigst Zu b): Untersuchung durch Anbohren. Außer der Prüfung zu aj ist eure Untersuchung der Schweißungen durch Anbohren mittels Hohlbohrers an folgen¬den Stellen durchzuführen, soweit die Materialdicke 10 mm und mehr beträgt: 1. An allen Hauptfestigkeitsverbänden des Schiffskörpers und zwar vornehmlich I in der oberen und unterm Gurtung im Bereich von V4 — s/4 L und in I der Außenhaut in der Nähe der neutralen Faser im Bereich von Vs—Vs ^ | und Vs — Vs ^» Hier ist mindestens jeder 10. Stoß anzubohren und mit dem I optischen Gerät zu untersuchen. Bei den Längsnähten ist auf etwa 100 lfd. I Meter eine Anbohrung und Untersuchung der Naht vorzunehmen. 2. An den durch Gasdruck und Rückstoß der S. A. und M. A. besonders be- I anspruchten Bauteilen. 3. An allen schwingungsbeanspruchten Bauteilen, insbesondere den Maschinen- I trägern und der Außenhaut im Bereich der Schrauben. den Stößen nnd Nähten der Teile zu d)2. und d)3. sind stichprobenweise I “Unb^drungew vorzunehmen. Ferner sind auch die durchlaufenden Kehlnähte I -— mUmekl^E.iTmm Scheitelhöhe in gleichem Umfang konisch anzufräsen s I mE^noWtLeroinokularen Lupe zu untersuchen. 4. An allen SHweißungen von Panzerwerkstoff. Zahl der Anbohrungen wie 8 unter d) 1. Die Anbohrungen sind so zu legen, daß die erhaltenen BohrpstoPfen^Vkund- ; material und Schweiße zusammen enthalten. Di? Bohrpfropsey sind so zu 8 bezeichnen, daß die Entnahmestelle jederzeit festzustellen ist. Um die Güte der Schweiße festzustellen, sind die Bohrpfropfen mit der 8 binokularen Lupe oder einem geeigneten Mikroskop zu untersuchen, nachdem | sie vorher an der Bohrfläche geschliffen und geätzt worden sind. Zur Beurteilung der Güte sind die 3 Mikrobilder heranzuziehen, die den | Werften durch die Deutsche Werke Kiel A.G., Kiel, direkt übersandt werden. | Bei Materialdicken von 35 mm und darüber sind mit den Bohrpfropfen I möglichst Zerreißversuche auszuführm. Steht der Bauwerft ein Röntgenapparat zur Verfügung, so kann die Güte I der Schweiße mittels Durchleuchten der Bohrpfropfen festgestellt werden. Wird bei der Untersuchung durch Anbohren eine ungenügende Schweiße I gefunden, so sind beiderseits der Fehlstelle weitere Anbohrungen, vorzunehmen, I um die Grenzen des Fehlers festzustellen. Die schlechte Stelle ist restlos zu entfenM, und., neu zu schweißen, wobei I darauf zu achten ist, daß Möglichst geringkBpannungen austreten. Anbohrungen, di^^Mwandfreie schweißen ergeben haben, sind konisch aus-1 -* zufräsen undvVrfkchtia dicht zu schweißen. b 3. Unterrichtung der Schweißer. Alle bei Neubauten o^vInflandsHMgen von Kriegsschiffen und anderen Marine» E fahrzeugen beschäftigten SWtzeißer sind eingehend über die Schweißvorschriften, über! vorkommende Fehler uitd die Möglichkeit ihrer Feststellung zu unterrichten. Sie sind I ferner darauf hinzuwe^en, daß steJ Art und Abmeffung der Schweißungen ent-H sprechend - dm- auf deit^ a n teilen vermerkten Zeichen auSzusührerr sind, und daß”I « überall die handwerksmäßig beste^usfübruna angestrebt werden muß. Jede eigenmächtige Abweichung von den Regeln ordnungsmäßiger Schweißung I ist verboten. Wer bewußt unsvrgfältig arbeitet oder vorsätzlich Änderungen der I vorgeschriebenen Schweißart oder Arbeitsaasführung ohne Anordnung des zu» I ständigen Betriebsleiters vornimmt, schädigt in jedem Falle das Bauwerk und muß I gewärtig sein, daß er nach § 143 s, St.G.B. bestraft wird. Htttorrirftfnnn ikt balbiäbrlich zu wiederholen.
— ciull^en.
5. An allen Schweißungen von Panzerwerkfföfft’^äh^’ber Anbohrungen w unter b) 1. Die Anbohrungen sind so zu legen, daß die erhaltenen Bohrpftopfen^Grnnd- material und Schweiße zusammen enthalten. Die Bohrpftopfen sind so zu^s bezeichnen, daß die Entnahmestelle jederzeit festzustellen ist. Um die Güte der Schweiße festzustellen, sind die Bohrpftopfen mit der D binokularen Lupe oder einem geeigneten Mikroskop zu untersuchen, nachdem r sie vorher an der Bohrfläche geschliffen und geätzt worden sind. Zur Beurteilung der Güte sind die 3 Mikrobilder heranzuziehen, die den R Werften durch die Deutsche Werke Kiel A.G., Kiel, direkt übersandt werden. U Bei Materialdicken von 35 mm und darüber sind mit den Bohrpfropfen R möglichst Zerreißversuche auszuführen. Steht der Bauwerft ein Röntgenapparat zur Verfügung, so kann die Güte I der Schweiße mittels Durchleuchten der Bohrpftopfen festgestellt werden. Wird bei der Untersuchung durch Anbohren eine ungenügende Schweiße » gefunden, so sind beiderseits der Fehlstelle weitere Anbohrungen, vorzunehmen, « um die Grenzen des Fehlers festzustellen. Die schlechte Stelle ist restlos zu entfernm und neu zu schweißen, wobei I darauf zu achten ist, daß möglichst geringe.Spannungen auftreten. Anbohrungen, die einwandfreie Schweißen ergeben haben, sind konisch aus- ■ zufräsen und vorsichtig dicht zu schweißen. d 3. Unterrichtung der Schweißer. Alle bei Neubauten oder Instandsetzungen von Kriegsschiffen und anderen Marine- k fahrzeugen beschäftigten Schweißer sind eingehend über die Schweißvorschriften, über» vorkommende Fehler wid die Möglichkeit ihrer Feststellung zu unterrichten. Sie sind I ferner darauf hinzuweisen, daß stM Art und Abmessung der Schweißungen ent- [ auszufühM sino^Uno^vcPI I * überall die handwerksmäßig beste Ausführung angestrebt werden muß. ■ | Jede eigenmächtige Abweichung von den Regeln ordnungsmäßiger Schweißung! ist verboten. Wer bewußt unsorgfältig arbeitet oder vorsätzlich Änderungen der! vorgeschriebenen Schweißart oder Arbeitsausführung ohne Anordmmg des zu-! ständigen Betriebsleiters vornimmt, schädigt in jedem Falle das Bauwerk und muß I gewärtig sein, daß er nach § 143 a S1.G.B. bestraft wird. ^-Ü^Die Unterrichtung ist halbjährlich zu wiederholen. 4. Prüfung der Schweißer. Jeder beim Neubau von Kriegsschiffen beschäftigte Schweißer hat im Laufe eines ! Jahres unter Aufticht ein Probestück in etwa 200 x 200 mm herzustellen, das an ! seinem Arbeitsstück angeheftet und mit ihm zusammen fortlaufend zu schweißen ist. Das Probestück ist zu zerlegen. Mit den Teilen sind die vorgeschriebenen Festig¬keitsprüfungen vorzunehmen. Falls an Bord nicht genügend Gelegenheit für die Ausführung dieser Proben vorhanden ist, können Bordschweißer die Prüfung auf dem Zulegeplan ablegen. Wenn hinsichtlich der Schweißausführung durch einen Schweißer Beanstandun¬gen auftreten, so soll dieser zur Wiederholung einer ähnlichen Arbeit in der Werk¬statt veranlaßt und es sollen nach Schneiden von Probestücken aus der Arbeit Zerreiß- und Biegeproben angestellt werden. Wenn die Werte des Probestückes nicht ausreichen, darf der Schweißer nicht eher am Neubau weiterarbeiten, bis die ^Ursache seines Fehlers erkannt und behoben ist. 5. Nachweis der Schweißer. Bauwerft hat geeignete Maßnahmen zu treffen, die es erlauben, für jede j den Namen des Schweißers festzustellen, der sie hergefMt ha?7 Dieser I Nachweis muß vom Oberkommando der Kriegsmarine aus militärischen Sicher- 2 heitsgründen gefordert werden. Ob der Nachweis durch Einschlagen von Kontroll- stempeln neben der Schweißnaht oder durch Führung eines Kontrollbuches erbracht | | wird, bleibt der Bauwerft überlassen. Die Baubeaussichtigung 8 des Oberkommandos der Kriegsmarine ist durch die I Bauwerft lausend über die Untersuchungen der Schweißungen und ihre Ergebnisse zu unterrichten. Bei Aufdeckung schwerer Fehler ist ihre Entscheidung über die l WBeseitiauna derselben einzuholen..und außerdem die zuständige Abwehrstelle und W^Stapostellesofort in Kenntnis zu setzen. J
Dkckbl. 5 ^Bauüberwachung. Der Baubeaufsichtigende für Schiffbau ist berechtigt, während der Bauüber¬wachung von einzelnen Arbeitern Probestücke nach den Vorschriften des Germ. Lloyd § 2 oder nach Din 4100 unter seiner Aufsicht ausführen zu lasten. Die Zug¬versuche sind in seiner Gegenwart vorzunehmen. Wenn vom Schweißer beim Bau Überkopf geschweißt werden soll, so sind die Probestücke ebenfalls Überkopf zu schweißen. Die Baubeaufsichtigung 8 hat ferner durch die ihr beigegebenen Kontrolleurei die gesamten Schweißungen zu überwachen und dabei nach^ihrem Ermessen stich- , proveniveye Untersuchung mittels der binokularen Lupe und durch Änbohren! über die unter 2.d) vorgeschriebene Anzahl hinaus ausführen zu lassen. Die bei den Untersuchungen mittels binokularer Lupe festgestellter Fehler sowie der Befund der Prüfung durch stichprobenweises Anbohren und die Art, wie die gefundenen Fehler beseitigt wurden, sind als besondere Anlage IV den Neubau¬berichten für den Schiffskörper beizugeben. o cq u 13. Reichsmarine I L. Schweißtechnik I H Nov. 1934 I Ausführung der Schweißung . Platten« dicke 8 in mw Anzahl der Schweiß-lagen Elektroden-ch in mm für Lage: Erprobte Stromstärke (Amp.) bei 15° 0 (Mtttelwette) * Bemerkungen
1 2 3 Lage 1 , Lage 2
i 2 8 4 2 und darunter 1 2 25—60 Die Schweißungen 3 1 3 80—90 dürfen nicht länger oder dicker ausgeführt werden 4 1 3(4) 90—100 (130—140) als die Tabellen vor-schreiben, da bereits eine Zugabe für die prakttsche Ausführung eingerech¬net ist. Die erzielten Abmes¬sungen sind vom Schwei- 5 2(1) 3(4) 3 90—100 (130—140) 90—100 6 2(1) 3(4) 4 90—100’ (130—140) 130—140 7 2 3 4 100—110 130—140 ßer während der Arbeit mit Lehren nachzuprüfen. 8 2 . 3 4 110—120 140—150 Der Wurzelabstand soll bei Stoßschweißung von 8t 42 und 8t 52 2 mm betragen, er darf keines- falls geringer sein. Wenn Platten unter 7 mm in einer Lage ge-schweißt werden, muß der Wurzelabstand 3 mm be- tragen. * Die mit * bezeich« neten Zahlen in Spalle 2 gelten für X-Stoß. ★ Abweichungen in den Stromstärken, Spalle 4, sind nach den Erfahrungen der Bauwerft und den Vorschriften der Liefer-firmen der Schweißdrähte möglich. 9 2 3 4 110—120 140—150 10 3 3 4 4 110—120 140—150 11 3 3 4 4 110—120 140—150 12 3 3 4 4 120—130 150—160 13 3 3 4—5 4—5 120—130 150—160 14 3 (2x2)* 3 4—5 4—5 120—130 150—160 15 2x2* 3 4 120—130 150—160 16 2x2* 3 4 120—130 150—160 17 2x2* 3 4 120—130 150—160 18 2x3* 3 4—5 4—5 120—130 150—160 19 2x3* 3 4—5 4—5 120—130 150—160 20 2x3* 3 4—5 4—5 120—130 150—160 Zu diesem Blatt gehören: Blatt 2: Zeichen und Begriffe. Blatt 3: Stoßschweißung. Blatt 4: Kehlschweißung. Blatt 5,1—4: Schweißanorömmg. Blatt 6: Schaukurven der Schrumpfungen. Neichsmarine Noo. 1934 6. Schweißtechnik Zeichen und Begriffe Blatt 2 Stoßart Kurzzeichen Ansicht 1 Querschn. Stoßart Kurzzeichen Ansicht ! Querschn. Stumpfstoß. Siehe Blatt 3 I — Stoß, durchlaufend Normaler || Stoß tr1 —T— Dicke Kehle einseitig 1^- Dicker || Stoß —T— Dicke Kehle zweiseitig Normaler V Stoß —— Normale Kehle zweiseitig i ^ Dicker V Stoß -V— Dicke Kehle einseitig Normale Kehle anderseitig 1^1 d Normaler X Stoß cW —— I d Stoß, unterbrochen Dicker X Stoß dÖ^j1 — — Dicke Kehle einseitig Überlappter Stoß*), durchlaufend Dicke Kehle zweiseittg Kettenschweißung i<iM Dicke Kehle einseitig Dicke Kehle zickzack Dicke Kehle zweiseitig —-L d — Normale Kehle einseitig Ji Normale Kehle zweiseittg Normale Kehle zweiseittg Kettenschweißung s ^^ Normale Kehle einseitig Dicke Kehle anderseits fei Normale Kehle zicHack LJE’I Überlappter Stoß*), unterbrochen T = Stoß, durchlaufend und unterbrochen Dicke Kehle einseitig Dicke Kehle unterbrochen Dicke Kehle durchlaufend Dicke Kehle zweiseitig es Dicke Kehle unterbrochen Normale Kehle durchlaufend Normale Kehle zweiseitig fe ^-^ Winkelstoß, durchlaufend nur bei leichter Verbindung. Blatt 3 Überlappter Stoß*), durch!, u. unterbrochen Dicke Kehle außen I 1 1^- Dicke Kehle unterbrochen Dicke Kehle durchlaufend gM-—J Bei allen Angaben für Kehlschweißung sind ä oder di sowie bei unterbrochener Schweißung noch I und 1 einzuttagen. Wette dafür siehe Blatt 4. *) Für überlappte Stöße unter 5 mm d statt dv eutlichung der Ausdehnung nach Schraffur benutzt Normale Kehle unterbrochen Normale Kehle durchlaufend Lochschweißung Außer dm vorstehenden § werdm, z. B. ««««Hu«« i jeichen dar rder ^ f zur Berd ^^ usw.
Platten« dicke 8 1/ si. >4. Schwere Verbindungen. . , . rnind.5s,, ^s S^ch _JL 1
3
-ll-L^L-] T ^a»*-
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^ £ W ^6 F. Leichte Verbindung Kurzzeichen siehe Blast2 * i >—T £r in MUI Schweiß« art a° h b a k gültig für du. d. Bemerkungen i L 2 3 4 5 n 7 8 2 u. darunter I H 0 — 0 ,5 2 5 « — Abfasungswinkel zwischen beiden Stoß- kanten. 3 l -C X I <o 0 — 0,8 2 7 4 60 1 1 2 7 h — Höhe der rechtwin-keligen Abfasung der 5 60 1 1 2 7 Stoßkante. b — Balligkeit der Schweiße. 6 60 1 1,5 2 9 7 r 60 1 1,5 2 9 — vU/»vVlpUV Ulllv Vvl Kanten während des Schweißens. 8 60 1 2 2 10 k — Plattenüberstand. 9 60 1 2 2 10 d — Schettelhöhe (Dicke) des Schweißquer- schnitts — geringster Abstand vom Scheitel . ^berilätbe 10 60 1 2,5 2 . 13 11 60 1 2,5 2 13 Viv Wvl UUUyv» ) Zu Spalte 5: 12 60 1 3 2 15 Bei Plattendicken über 14 mm V-Stoß nur, 13 60 1 3 2 15 wenn X-Stoßschweißung nicht ausführbar. 14 60 1 für X. | St 2 | für V. oß 3,5 2 17 Ausführung des Stumpf-stoßes zwischen verschie¬den dicken Blatten. 15 r Ixll 60 1 2 3,5 2 17 (IV, 8). 16 60 1 2 4 2 19 17 Z 60 1 2,5 4 2 19 18 1 <o 60 1 2,5 4 2 20
60 1 2,5 4 2 20
Reichsmarine Nov. 1934 v. Schweißtechnik Kehlschweißung Blatt 4 Platten- Licke 8 in in burchlaufeiib ein- ober zweiseitig Unterbrochene Schweißung
Kettenschweißung Zickzack-Schweißung
- normale ~* s *~d’d]
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MUMM 1 txs UMM —Z—H l | H—Z—H h-z—H
- d äi 1 t Bemerkungen
eng weit
2 3 4 s 6 7
2 u. darunter 3 4 40 70 95 d oder dj — Scheitelhöhe des Kehlen- querschnitts (Wert dafür angeben). d = normale Kehle 1 , __ „ K, , ä.–dicke Kehle js-ch Matt 5”. 1 — Länge der Schweißraupe ohne Krater. t —Teilung, Abstand von Mitte zu Mitte der Schweißstellen. Die Schweißart ist nach Blatt 51-4 Schweißanordnung zu bestimmen. Über 16 mm-Bleche sind nicht mehr durch unterbrochene, sondern durch normale, durchlaufende Kehl- schweißung zu verbinden. Anschweißen von Schiffbau- material an Panzermaterial siehe Abschnitt VI, 2*~b sowie Ab- schnitt Via. 3 4 5 40 70 95 4 4 5 40 70 95 5 ^ 4 5 40 70 95 6 L 5 6 50 90 125 7 « 5 6 50 90 125 8 “ 6 7 50 90 125 9 -ß 6 7 50 90 125 io Z 7 9 60 115 155 11 7 9 60 115 155 12 K 8 10 60 115 155 13 L N 8 10 60 115 155 14 8 9 12 70 140 190 —t 9 12 70 140 190 16 .2 10 13 70 140 190 17 10 13 18 11 14 19 11 14
Nelchsmarine Nov. 1934 L. Schweißtechnik Echweißanordnung Blatt 5* Bauteil Kehle*) normal ober dick S ch w eiß art A. Längsverbindungen. ») Mcht wasser« oder ülbichte Mittel-kielplatten. d) Nicht wasser- oder öldichte Längs-spanten. normal normal Auf je 7s ihrer Länge von den Quer-schotten enge, dazwischen weite Ketten¬schweißung oben und unten. v) Längsbänber. 1. Innerhalb des Doppelbodens an Außenhaut und Innen¬boden. 2. Außerhalb des Doppelbodens mit Ausnahme des Bereichs von Torpedoschotten. normal normal Auf je % ihrer Länge von den Stütz-stellen enge Kettenschweißung, da¬zwischen enge Zickzackschweißung. 3. Außerhalb des Doppelbodens im Bereich von Torpedo- schotten. 4. An der Außenhaut hinter Seitenpanzerungen und sonsti¬gen dem Gasdruck ausgesetzten Stellen. 5. Im Hinterschiff erheblichen Erschütterungen durch die Schrauben ausgesetzt. normal dick dick Auf je 7s ihrer Länge von den Stütz-stellen enge Kettenschweißung, da¬zwischen weite Kettenschweißung. 6. Oberhalb der K. W. L. normal Auf je Vs ihrer Länge von den Stütz-stellen weite Kettenschweißung, da¬zwischen weite Zickzackschweißung. Bei Schiffen und Fahrzeugen mit nur einem Deck wie zu 2. 7. Befestigungen an den Stütz¬stellen. normal Enge Kettenschweißung, soweit nicht bei geringer Steghöhe durchlaufende Kehl¬schweißung geboten. *) Dergl. Abschnitt IV.
Reichsmarine Nov. 1934 L. Schweißtechnik Schweißanordnung Blatt 5r I Bauteil Kehle normal ober dick Schweißart I B. Querverbindungen. a) Querspanten. 1. Sticht wasser- oder ölbichte innerhalb des Doppelbodens an Außenhaut und Innen¬boden. normal Auf je Vs ihrer Länge vom Mittelkiel I und vom äußersten Längsspant enge, I dazwischen weite Kettenschweißung. I 2. Desgl. an Längsspanten und Mittelkiel. normal Am Mittelkiel und den äußersten Längs- I spanten enge, an den dazwischen I stehenden Längsspanten weite Ketten- I schweißung. j 3. Außerhalb des Doppelbodens im Bereiche von Torpedo- schotten bzw. Wallgangslängs¬schotten. 4. Hinter Seitenpanzerungen und sonstigen dem Gasdruck aus-gesetzten Stellen. 5. Im Hinterschiff, erheblichen Erschütterungen durch die Schrauben ausgesetzt. normal dick dick Auf je Vs ihrer Länge von den Stütz- I stellen enge, dazwischen weite Ketten- I schweißung, und zwar sowohl an den I Beplattungen wie an der Gurtung. I 6. Alle übrigen Querspanten außerhalb des Doppelbodens. normal Auf je Vs ihrer Länge von den Stütz- I stellen enge Kettenschweißung, da- I zwischen enge Zickzackschweißung. d) Querspantenstützplatten. 1. Von der Außenhaut bis zum Innenboden reichende Stütz¬platten. 2. Zwischen den Stützplatten liegende Querversteifungen. normal normal Weite Kettenschweißung an allen Ver- I bindungsstellen. j f c) Endbefestigungen von Querspanten. normal Enge Kettenschweißung.
Reichsmarine Nov. 1934 L. Schweißtechnik Schweißanordnung Blatt 5? , Bauteil Kehle normal oder dick Schweißart 0. Schottversteifungen. a) Wasser- und öldichte Schotte unter der K. W. L. bzw. unter dem Panzer-deck bei Schiffen mit nur einem durchlaufenden Deck bis zum Ober-deck. b) Versteifungen an Quer- und Längs-spanten und am Mittelkiel. normal normal Für Bleche von 6 mni und darüber: Auf je 7s ihrer Länge von den Stütz¬stellen enge Kettenschweißung, da¬zwischen enge Zickzackschweißung, an der Beplattung und am Gurt. Für Bleche unter 6 mm: wie unter c) und d). v) Wasserdichte Querschotte über der K. W. L. d) Nicht wasserdichte Schotte, Schanz-kleider, Schächte usw. normal normal Auf je 78 ihrer Länge von den Stütz¬stellen weite Kettenschweißung, da¬zwischen wette Zickzackschweißung, an der Beplattung und am Gurt. e) Schutzschotte. f) Schotte und Wände im Bereiche der Verstärkungen gegen den Gas¬druck von Geschützen. g) Sonstige Schotte, welche der un-mittelbaren Beschießung ausgesetzt sind und im Gefecht besetzte Räume begrenzen. dick dick Zu e) siehe Abschnitt VI. Auf je 7s ihrer Länge von den Stütz¬stellen enge Kettenschweißung, da¬zwischen weite Kettenschweißung, am Gurt bzw. an der Beplattung und am Gurt. h) Endbefestigungen von Schottver-steifungen. normal Enge Kettenschweißung, soweit bei ge-ringer Steghöhe nicht durchlaufende Kehlschweißung geboten. D. Maschinen- und Kefselträger. dick Weite Kettenschweißung, an den Haupt-stützstellen enge Kettenschweißung.
Reichsmarine Nov. 1934 L. Schweißtechnik Schweißanordnung Blatt 5* I Bauteil Kehle normal oder dick Schweißart , E. Decksversteifungen. a) Decksbalken und Unterzüge unter der K. W. L. normal Auf je Vs ihrer Länge von den Stütz- I stellen enge Kettenschweißung, da- I zwischen enge Zickzackschweißung, an I der Beplattung und am Gurt. | b) Decksbalken und Unterzüge von ge-panzerten Decks. c) Decksbalken und Unterzüge im Be-reiche der Verstärkungen gegen den Gasdruck von Geschützen. d) Decksbalken und Unterzüge von ungepanzerten Decks, welche der unmittelbaren Beschießung ausge-setzt sind und im Gefecht besetzte Räume begrenzen. dick dick Zu b) siehe Abschnitt VL I Auf je Vs ihrer Länge von den Stütz- I stellen enge Kettenschweißung, da- | zwischen weite Kettenschweißung, an | der Beplattung und am Gurt. ! s) Sonstige Decksbalken und Unterzüge über der K. W. L. normal Aus je 7s ihrer Länge von den Stütz- I stellen weite Kettenschweißung, da- I zwischen weite Zickzackschweißung. - 5) Endbefestigungen von Decksbalken und Unterzügen. normal Enge Kettenschweißung, soweit nicht bei I geringer Steghöhe durchlaufende Kehl- I schweißung geboten. F. Wände. Nicht wasserdichte Trennungswände, Kammerschotte usw. normal Weite Zickzackschweißung. Reichsmarlne Nov. 1934 L. Schweißtechnik Stotzschweißung Blatt 3 U Staatsgeheimnis!^ ßeheimhaltungsverpflichtung beachten! Marine-Vorschriften für die Lichtbogenschweißung von Stahl IX (Schweiß - Vorschrift) fS1K. MV Nr. 107 / <^n>*>? ^,<E
Neufassung der A^.B. II Nr, 4A 2.3ntwurf vom IC»Februar 1940* :$=» > LCO to^oh 04m 41 is G»h6(vfialif.^jiy9rpf!icFi<ung ica^’fe«/ • Marine - Vorschriften für die , JAchtbogenschweißung von Stahl ( Schweiß-Vorsehr.) HlWlBMWVGlMjltzU. < ^ W ‘ M^tzWWM SC.’«’■ Vik» «OCUMtMTK ‘^”^^ ‘ * Ä WW ‘ ^AOMtiALTY FIQREfrTVy ? _ AHO rnRBGKUMO NLMBEW - ■ L/S6Ä’WM’ •’i^’ C - NO MARK OF ANY K!NDjS^oVW> Bf iWABt « t*r’M ‘ . ■■ ^ A :’^ > ‘’.’ - ‘ ÖN ss. BUt ANY NX SS/j^ A^.^Ct^^tfJMA fr .SHO ^D’ BE M OE FtT -ER ON H . ? f^cöWJMWA SE-’^Vio^-^W^» ii- ^^ ‘ > 1 ‘^ > ■• ^^ .. QlKJTINCi THE’KLGI^ –^^ . MarihezVorschriften SVOM WZ M
Inhaltsverzeichnis. . — ■ ‘ Seite I» Allgemoines 1. Vorbemerkung …..;…,;.,../, 2 2. Gültigkeitsbereich… … … . . …. 2 3. Anwendungsbereich « … • . . . . * . . . , . 2 4» Zeichen und Begriffe . . . . . …. . . 2 IL Sohweißgeräte 1# Sdhweißmaschinen . . v , # l/* . . .. . . * ;. . • 3 2. Schweißdrähte . . * • ♦ * • * * * • * • 5 Hl* Zulassung “zur Ausführung elekirischer Schweißung 1. ♦ Zulassungsantrag ^^■;*;-Zyi£^ . .… ,. . 4 2. Pachingenieur «# .. ^-^ ^ M^^^i- » .^ …. .’ .. 9 5/ Tr^6llE§ der Zulassung * # . U ; <* • • • . 5 TV. Entwurf V - . Angaben in den Zeichnungen * •/’. ‘ .^ 6 2« Dur c hl auf end s oder unterbrochene KeXlnähte • ♦ 6 - 3K Tlrua# anüber hUnung . . … ^ . .—•,,. ■• ^;:K>- ^^’>»^. 7 - 4». Überlappungen . ^ ^.^^’”^’’V<^ ./ >’-; - >. ». . ,.’ ^ 7 5. Berechttttftg. • • ♦ Z >Z. * . ‘.•..> L-. ^ ,.- ^-^^^ . D 6. SchrumpfwirlmngenZ;Z^, . ,>.Z.^ ^^»- .. ^ ^> - 6 V* Arbeitsausführung ■A 1. hhl der ^ehweiÄdrMhte ^».’^, , …”»^.,.^. >-.«-/’ 9 . ‘ 2. Oberflächen . • . .– . < ZZ .”> ■ Z . .. 4^’^- •’’ . 10 - )» LsdlälcrlcKri ‘. . ^ “^ ^’5^ . ^’^^ ^. ^.-^ -.’ ^f .’ ^> ‘V- ‘»-.’ ‘ Y 10 4. Vorbereitung der Schweißkanten . » … *♦ . . 10 gZ Arbeitsfehler ♦ % < • ^^.^- . <^ ^ ./.. .^^.>. .. -^>.>.11 H« ^INLeidau^slIs, ^^;» . . . , . . . . H^ . . 1B 7^ Lodvs^Ü^olxs *^ ^^ . .;^ * * . F- V <^ 11 6. NachschweiÖen der Wurzel #; . r . . V ; <; 1 . • H ^ ^-A» Schweißte ©hier . ^ ^ •••”’ uS? ’ : ■• ., .- • ■… > • • 1 . . - - T2 IO. 7’11:^sr-uQLbscrÄu^s ^>-^ ^ ^’«^ #3. •• ^ .’ .-;.’ . . ■ • >12 11. Maßna}ßnen zur Vermeidung von Aushärtungen . • .12 VI. Besonderheiten für das Schweißen von nicht gehärtetem Panzerwerkstoff. . 1. Allgemeines . > . . • . v % / . • . . . . .. 13 2 Schweißdrähte _. . . . > . i .• * • * ^ • * • • , 13 3. Vorbereitung . * . . < > ♦ ^ …. 13 4. Vorwärmung ,.- . .. . ^ ^, ^ ^, .- V >>H ^. . . . . 15 VI». 3c?rivoLMns6n an gehärtetem Pahzerwerkstoff / 14 VII. Prüfung und Kontrolle 1. Ausbildung der Schweißer . .^.-^^ y ;■ . 2. Prüfung der Schweißer K • >^^ …” Z>: . > • 3. Röntgenuntersuchung für Schweißerprüfung 4. Kontrolle der Schweißarbeiten .^.’ ^ •- • * 5. Untersuchung der Schv/eißungen . … . . 6. Hachv.’Ois der Schweißer .<..,,<?… - i Tafeln« blatt 1« Zeichen vrid begriffe . . * . * 2: Stumpf naht - Abmessün*;eri . • ‘ ‘ 3: Kehlnaht - Abmessungen • * * bis xh Kehlnaht . AbtnoGauhgen … . 7’ . 4: SchrumpfmaZe. .. .; … • • • • 14 15 16 18 18 19 20 21 22 23 27 26 L 1, Vorbemerkung. Die nachstehenden Vorschriften sind erlassen, tun die Güte und Sicherheit von Schweißungen zu gewährleisten. Die Fortschritte der Schweißtechnik sollen5 Hs- doch durch die bestehenden Vorschriften nicht ge- hemmt werden. Soweit die Anwendui^g von Verbesserun¬gen des Schweißverfahrens, der Planung, Ausführung . oder Prüfung von Schweißarbeiten mit diesen Vorr Schriften in Widerspruch steht, sind Änderungsvor¬schläge umgehend dem O.K.M. tu unterbreiten. 2, Gültigkeitsbereich. Die Vorschriften gelten für Bauteile von Kriegs¬schiffen und Fahrzeugen aus Stahl nach den Vorschrif¬ten der Deutschen Kriegsmarine (Technische Liefer- ‘bedinguhgen), aus Stahl, der nach den Werkstoff Vor¬schriften des Germanischen Lloyd vorgeschrieben ist und aus Stahl besonderer Zusammensetzung (siehe Ab¬schnitt VI und Via). Sie befassen sich mit Schweis¬sungen für Neubauten und mit Instandsetzungs-Schweis¬sungen und sind auf die Lichtbogenschweißung be-schränkt;, Die Anwendung anderer Schweißarten, wie Feuer- Hss-, Widerstandsschweißungen, sollen da¬durch nicht berührt sein. Z. Anwendungsbereich. Der Umfang für die Anwendung der Jchweißung is’ßH ^^^> bei Auftragsbestätigung durch die Bauwerften in den zur Genehmigung vorzulegenden Plänen festzulegen. 4, Zeichen und Begriffe. Zur Darstellung in den Zeichnungen’werden die in den DIN-Blättern 1910 und 1912^ ^s $ vorgeschrie¬benen Zeichen und Begriffe verwendet mit der Ausnah-, me, daß die Abstandsmaße 4er unterbrochenen Kehlrau- • pen bei Zickzädk-Kehl.nahten von. Mitte zu Mitte Schweißung der gegenseitig liegenden Schweißungen ange^ ,geben werden. Auf der Täfel, Blatt ,1 “‘Zeichen u . Begriffe“ sind die wichtigsten blN^ nochmals wiedergogeben (Seite 29). CHU Ur ;
Die Schweißung kann mit Umformern (sinzolumfor- mern oder Mehrstellenumf ormern) < Gleichrichtern oder Transformatoren erfolgen. Ob mit Gleichstrom, am Plus- oder Minuspol, oder mit $eohsel$trom geschweißt wird* ■ richtet sich nach des Zulassung der verwendeten Schweiß- drähte für .die betreffende Stromart. 2. Schweißdrähte. Die zu verwendenden Schweißdrähte müssen den. Vor*. Schriften der ‘DIN-Vornorm 1915 * Schweißdraht für Licht¬bögen* und Gas schwel ßung, technische Lieferbedingungen* entsprechen, nach diesen Vor Schriften untersucht und zugelassen sein. , Die Untersuchung und Zulassung der Schweißdrähte erfolgt auf Antrag der Lieferfirma bei der K.M.W. $11% helmshaven» Die Zulassungsgenehmigung muß neu beantragt werden, wenn irgendwelche* Veränderungen in dor Zusammen Setzung oder Herstellung der Schweißdrähte vorgenommen werden. Die Zulassung hat 5 Jahre Gültigkeit. Nach die¬ser Frist kann eine neue Erprobung und Zulassung erfol¬gen. Nach deh DIN-Vorsehr ift en werden für Verbindungs 4 Schweißungen folgende Giitoklassen unterschieden: Güteklasse Kennfarbe 54 K “ gelb £ 57/42 ‘ rot K ‘ V )7/42 K . rot • L 52 grün L 52 K v v grün ’ ‘ * ‘ In der Zulassungsbosche inigung wird die Güte - i klasse» Stromarti Polung und Schweißbarkeit waagerecht, ‘senkrecht oder überkopf angegeben^ Über die -Wahl des Schweißdrahtes siehe V,l. 4 Die Abnahme der Schweißdrähte erfolgt für jede Lieferung durch die Bauaufsicht beim Hersteller öder bei$ Verbraucher. Hierbei sind ebenfalle die Vor- Schriften DIN-Vornom 191? maßgebend; die Abnahme’ kann ‘auf die Untersuchung der äußeren Beschaffenheit, Kletterfähigkeit des Drahtes und Festigkeitseigenschaf- ^ten der Schweiße (Zugversuch ;und Falt versuch) be¬schränkt bleiben* Die Abnahme darf nur für solche Schweißdrähte beantragt werden, die als Barke bereits zugelassen /sind. ’ z-“/’;/^ TI^. Zulassung zur Ausführung von .•»B*«ii^«a*#Bc:xu:misa^ssttsaas3ss3*a :s • Pichtbogenschweißungen. / 1 * * Zulassuhgsantrag« * Mit dem Entwurf und der Bauausführung geschweißter Kriegsschiffe und Fahrzeuge dürfen nur solche Firmen betraut werden, die durch das 0 «K N. ausdrücklich hier¬für zugelassen sind. Der an das O.K.M. au richtende Zu- , lassungsanirag soll felgende Angaben enthalten:/ ‘KW- Y . a) Name,. Geburtsdatum und Bildungsgang des für . die Schweißungen Verantwortlichen Fachingeni- • eure.; ? ^/^d^ b) Liste der Schweißer, die mit der Ausführung ^ - von Schweißarbeiten für die Kriegsmarine be- : traut werden sollen. c)Zahl und, Art der für die Schweißarbeiten für die Kriegsmarine zur Verfügung stehenden Y ; Schweißmaschihen.; ; ? . < Y S) Aufzählung der dem Werk zur Verfügung stehen* ‘ den Hilfsmittel für die Prüfung - Verbindungen X Zerreißmaschinen, Binokularlupen usw.). e) Falls.bereits die Zulassung für von Schweiß- Röhtgenanlagen, Schweißarbei¬ ten vöj* einer anderen Behörde erteilt ist,
z.B. gemäß DIN 4100, oder gemäß den Vor* Schriften*Elektrische Sohweißung* des Germa¬nischen Lloyd, sind die Kopien der Zulassungs- bescheinigungen vorzulegen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine Besieh- tigung durch einen Vertreter des &»K«MJ Dabei wird fest gest eilt, ob die Kinri ohtungen für Ausführung und Prüfung von Schweißarbeiten und die Kenntnisse und Fertigkeiten des Fachingenieurs und der Schwele* • J j»er hlRPelehends Gewähr für die Auoblldvmg und Prü- £eng Zuverlässigkeit der austnfübrenden Arbeiten bieten. Die Ausbildung und Prüfung der Schweißer •oll den in den Abschnitten VII, 1 und 2 angegebe¬nen Richtliniön entsprechen. |ljg%|£h& r. y»oMniwnlwfat|^^^ Der Fachingenieur hat die Schweißarbeiten tu überwachen und ist für die Güte der Ausführung ver- antwort 116h. .Eß ist Aufgabe des Fach Ingenieurs, für 7 Ale • Äibhaltung der vorliegenden Vorschriften s# eop- v ‘ O^DM^W^EM HE RLokLvUWvLdru» k«w nur» ssl«» wer praktische Er- ‘ ^^^’^ und theoretische Kenntnisse auf den Gebiete der Schweißtechnik aufweisen kann« Außerdem soll der Fachingenieur über allgemeine Kenntnisse im Stahl- . > - Schiffbau^ in der Festigkeitslehre und In der Werk¬stoffkunde verfügen. Ale Nachweis der praktischen ‘S Fertigkeit hat der Schweißingenieur einmalig die ßchweißerprüfung gemäß A%chnitt VII,Kain- waagerechter läge au«eufübwe»r abzulegen. ^-f > Jeder Wechsel des Fachingenieurs ist mitzuteilen. 3. Erteilung der Zulassung» ; Die Zul ässung wird sohriftlich vom 0, K. M. bestä- * tigt und gilt bis auf Widerruf. . Wesentliche Veränderungen der Betr*iebseinriahtun- gen sind, zu melden, soweit sie auf die Schweißung von Einfluß sein können!- 6 IV. Entwurf. 1« Angaben in Äsn Zeichnungen, In den Zeichnungen sind die Schweißverbindungen gemäß Blatt 1 (Seite 20) zu kennzeichnen. Die Muke der Stumpf nähte ergibt sieh aus der Blechdioke, Die Dicke der Kehlnähte Muß angegeben werden.’ Soweit für die Bemessung der Kehlnähte keine besonderen Feetigkeiterechnungen anzustellen sind, ist Blatt Z und Blatt 5 a bis d zu Grunde zu legen.(Seite Sibis 2$) . Da die Kehldlbiren^ praktisch nur mit einer Tole- r ranz von etwa 10,5 mm eingehalten werden können, I soll die Bemessung der Kehlstärken sich auf folgende NormaIwerte beschränken: • J^^^ *» 5> 6, 7, 8, rö^Hs, u, 16, 18^ 20 mm. In allen Fällen bedeutet a die Höhe des dem Rau penquerschnitt eingeschriebenen Dreicks*
Durchlaufende Kehlnähte haben den Vorteil der Dicht¬heit, bessefrfcr Dauersestigkeit, einfacherer Anstrichs- möglichkeit. Unterbrochene Kehlnähte haben den Vorteil ; geringerer Schrumpf Wirkung auf die Beplattung längs ML quer. Wenh die Stärke der durchlaufenden Kehlschweißung im Verhältnis tu der Plattendicke d eine bestimmte Größe überschreitet, bilden sich auf der Rückseite der . . Platte deutlich sichtbare Knidkej die schwierig zu beseitigen* sihd (Lvd.2). f .Dieb gilt besonders für • das Anadhweißen von Ver- 7 Steifungen, Spanten, L&hgsbändem, Deoksbalken und Untersagen an die Beplattung. In solohen Fällen sollen deshalb durchlaufende Kehlschweißungen nur angewendet folgender Tabelle angegeben: Blechdicke Kehldieke d T a-i ~ f’j 6-T l _8 < 9-11 I 18 na • L - I L j 8,5TsT 4 F5 ] «■ überschreitet die Kehldicke a diese Werte, so Y<^‘^^4^ sind bei den oben angeführten Bauteilen unterbrochene Schweißungen vorzuziehen, soweit die Erfordernisse ^ ^ö^.-,^^ Fertigkeit es zalassen. S$U&&^ / ^® Verbindungen, bei denen die Anordnung der kehl- s^L^M so getroffen ist, daß keine Knicke in der Be¬plattung auf treten (z. 3. Eckn&hte oder Kreuzverbindungen Oder an Blechen von über 12 mm Dicke) können in jedem Vail durchlaufende Kehlnähte ausgeführt werden. 3. RauBMUlhertiahttng Im allgemeinen ergibt sich bei der Schweißun Stumpf nähten eine Überhöhung von 0,5 bis 2 mm« Tenn diä Ba^enobersläche keine Vertiefungen auf weist, die taffer gehen als die Blechpberfläahe, ist keine Überhöhung er- forderlich. Starke Überhöhungen alt kerbartigen Übergängen j eind grundsätzlich zu vermeiden. M Überlappungen« überlappte Schweißverbindungen haben bei Beanspruchung zur Naht geringere Dauerfestigkeit als Stumpf nähte. Außerdem können die Zwischenraüme- der Überlappung den Anlaß Zu Korrosionen bilden. Ein weiterer Nachteil ist
das Mehrgewicht der Überlappung. Aus diesen Gründen im allgemeinen überlappte Verbindungen zu vermelden Stumpfnähte anzuordnen., Bin Vorteil der überlappten Verbindung ist die sind und ge- ringe Querschrumpfuhg. In Ausnahmefällen können daher Überlappungen Vorgesehen werden* wenn es. gilt, Schrumpfun¬gen zwecks Einhaltung der Baumaße auszüglelohen, oder an fest eingespannten Teilen gefährliche Spannungen zu ver- ^meiden« ‘ - “ -^ v’ .^ .’ X /
5, Berechnung, / C^LuJLta* Bei der Berechnung der Schweißnähte sind die Vorschriften für geschweißte Stahlbauten, DIN 4100,^^- sinngemäß anzuwenden. Die zulässigen Beanspruchungen sind den Bauvor¬schriften zu entnehmen. Die berechneten Kehlst&rken sollen auf die Terte der Zahlenreihe Absehn.IV,! aufgerundet werden. Wo infolge räullöh beengter. Verhältnisse keine volle Gewahr für die Güte der Schweißnaht geleistet werden akn« kann, sind die zulässigen Spannungen entsprechend herabzusetzen.^ _ . . * j ‘ 6. Schrumpf Wirkungen, . ; >/^^^°t^ Schon beim iSntwurf sind die Auswirkungen der Wäri^sS^nl’ nungen zu beachten. Jede Schweißnaht schrumpft quer und läiigs zur Naht ^ Als Anhalt für die Verkürzung der Bauwerke kann die Tafel Blatt 4 (Seite 2$) gelten. ? : • Die Quer Schrumpfung soll sich möglichst ungehin¬dert auswirken können« Wird die Quer Schrumpfung durch Binspannung der zu verbindenden Teile behindert, so entstehen Spannungen, dis umso stärker sind, je fester die Einspannung Ist und Je kürzer die Dehnlängen (Ent* : fernUÄg der Eiaepannsteile#! sind* Stumpf nähte sind deshalb so anzuordnen, daß bei geeigneter Schweißfolge Ismen noch ein Teil 1# Hiah- tung quer zur Naht ungehindert heranschrumpfen kann« ; Die Schrumpf maße in Längsrichtung dar Naht sind wesentlich geringer, well ein ungehindertes Schrumpfen in dieser Richtung nicht möglich ist. Dafür bilden Ulbh umso höhere Schrumpf Spannungen. In dem Bereiche der Schweißnaht herrschen stets in Längsrichtung Zugspannungen, denen Druckspannungen in entfernteren Querschnitten das Gleichgewicht halten. Die Zugspan* ; nungen in Längsrichtung liegen in den meisten Fällen etwa in der Höhe der Streckgrenze des Werkstoffes. < Trotzdem können noch erhebliche Beanspruchungen in gleicher Richtung ohne Bruch übertragen werden, well j * die Streckgrenze infolge ungleicher Spannung#vertel~.; lung in diesem Bereich wesentlich ansteigt. Rißgefahr, liegt bei kicken Querschnitten (über 50 mO-.vor und zwar besonders $ei ^i^xen Werkstoffen,die zur Auf* 9
härtung neigen. Um die Spannungsunterschiede herabzusetzen, sollen die Nähte möglichst gleichmäßig über den ganzen Quer¬schnitt verteilt angeordnet werden. Lins weitere Folge der Schrumpfung sind die Verwer¬fungen , die Richtarbeiten bedingen. Durch symmetrische Anordnung der Nähte können in vielen Fällen Verwerfungen vermieden werden. ,’ v .Allgemein sind beim Entwurf Hii Bezug auf die Schrumpfwirkungen folgende Regeln Izu beachten: Kehldicke und Fugengröße so gering als rechnerisch und nach den Tabellen zulässig; kreuzende Verbindungs- . raupen möglichst vermeiden; Nähte möglichst parallel anordnen, jedoch .nicht zu nahe beieinander; bei Kehlnähten die zweiseitige der einseitigen vorziehen; Nähte möglichst symmetrisch anordnen;. Einteilung dör Nähte so, daß es dem Schweißer möglich ist, beim-fortschreitenden Aufbau an nicht fest eingespannten Teilen zu arbeiten» 4
’ V.- Arbeit sausführung» &^ 1. Wahl der Schweißdrähte ^rj.^ ■#U»—“< Jeder Schweißdraht darf der Güteklassön-Bezeichnung ‘ entsprechend nur an dem Merkstoff verschweißt werden, für er zugelassen ist». - -‘mit Bei $er Güte klassen-Bezeichnung werden Schweißdrähte dem Kennzeichen “L” von solchen ohne “K# unterschieden. M^wUZ, Mit Schweißdrähten der Güteklassen WK” können. Verbindungen hoher Zähigkeit, Dehnungsfähigkeit und Dauerfestigkeit en^* ^^*hcrgestellt werden, während die Schweißdrähte, deren GÜte-
klasse nicht mit “K” gekennzeichnet ist, Verbindungen aus- reichender Festigkeit, aber geringer Verformbarkeit er¬geben. ; An Verbindungen, die hohen, Insbesondere Dauerschwiri- gungsbeanspruehungen ausgesetzt sind, sollen grundsätzlich nur Schweißdrähte, dor Güteklassen “K* verwendet werden. Bei Stumpf Schweißverbindungen von Blechen un< Gurtungen, die tragende Teile der Verbände des Schiffskörpers bilden, 1 Sind Schweißdrähte “K” .zu bevorzugen. Ausnahmen können £J<W ^ -fW>9 •*T‘ durch besondere 2inbau-Schwierigkeiten, schlechte Zu¬gänglichkeit, starke Verwerfungen, oder beim Verschweißen von Grundraupen gegeben sein, wenn sich dabei nur Schweiß- drahte der nicht mit gekennzeichneten Güteklassen eig- nen. Über äilnnsr Kehlschweißungen mit ver->, ’^^^^sVihiedenen 34ekt£odwra siehe die Bemerkungen auf ÄfiW ßlatt 3 S.22 • K^ Oberflächen. Alle Oberflächen, die geschweißt werden sollen müssen frei von Host, Zunder Farbe und Schmütz sein. * Werden mehrere Lagen übereinander geschweißt, so muß Jede Lage gründlich gereinigt werden, bevor eine neue Lage auf¬gelegt wird < Grobe Spritzperlen neben der Naht sind vor dem An¬strich zu entfernen« ‘ ■ ‘<• ^V 3. Kohl dicken«?. . Pie Kehlschweißungen müssen in den yprgesehriebenen Abmessungen ausgeführt werden« Dickere Nähte sind wegen vermehrter Schrumpfung zu vermeiden, schwächere wegen er- höhter Beanspruchung • Abweichungen von den vorgeschriebenen Verten bis zu + 0,5 mm bei a « 2 bis 6 mm und bis zu x *■ 40,75 ww bei ä Über 6 mm können noch zugelassen werden, Bei Dichtschweißungen ist, soweit die Kehldicke es ermöglicht, eine Wurzellage vorzuschweißen. 4. Vorbereitung der SchweißkAnten Pa# Zusammenpassen aller Verbindungen muß eine gute Schweißung gestatten«. Auf ‘die maßgerechte Vorbereitung der Schweißkanten ist besonders ^ert zu legen. ,A Brennschnitte. zur Sehweißkantenvorbereitüng sind nach Möglichkeit nicht mit dem Handbrenner, sondern als Maschio nenschnitt auszuführen. Bei sauber ausge führten Brenn- . schnitten ist eine nachträgliche Bearbeitung der Schweiß- kanten nicht erforderlich. Sind jedoch Vertiefungen mit Schlacken und kerben entstanden, die tiefer gehen als * des ^inbrand beim Schweißen, so sind diese Stellen sorg¬fältig he rauszüärbeiten.
5. Arbeitsfehler. Die Schweißung soll nicht angewendet werden, um Spal* te und Löcher zu schließen, die größer sind als der sach¬gemäße Zusammenbau es erfordert. Zur Ausbesserung von größeren Arbeitsfehlem darf die Schweißung nur mit Einverständnis der Bauaufsicht für Schiffbau benutzt werden. 1 6. ^inzelbauteile Sämtliche Bauteile (Schptte, Aufbauten, Teile von Decks usw.) sind möglichst weitgehend auf dem Schweiß- plätz fertig zu schweißen, zu richten, auf Maß zu schnei¬den und erst dann an Bord cinzubauen. ; 7. Schweißfolge. Ls Ist darauf zu achten, daß die Querschrumpfung sich möglichst »Ungehindert kann. Xiner der zu varbindenden Teile soll daher noch nicht durch Montage fest e Inge spannt’ sein# Aus dem gleichen Grunde ist z.B. bei und der ten Langsbändern stets zuerst der Stoß fertig zu schweißen, erst dann das Jeweils letzte, noch lose Profil mit Beplattung zu verbinden*; -Schweißungen an fest durch Montage eihgespannten Plat« sind zweckmäßig in der Hauptriehtung von der Mitte der Stöße oder Nähte nach den Kanten zu im Pilgerschritt aus- zu-führen.’ hierauf ist schon bei der Montage zu achten. Die Vereinigung von Nietung und Schweißung erfordert konstruktiv und handwerksmäßig besondere Sorgfalt, da eine Schweißverbindung starrer ist als eine Nietverbindung, und die. Schrumpfungen die Niete; undicht machen. Im allge¬meinen sind Niete erst nach der Fertigstellung der umlie¬genden Schweißungen zu schlagen. 8» Nachschweißen der V^irLsl Die ?uf zelseite von Stumpfnähten muß ausgemeißelt T oder ausgeschliffen und nachgeschweißt werden*’ Hiervon kann nur abgesehen werden, wenn die Wurzel völlig fehlerfrei durchgeschweißt ist* Bel Schweißnähten, die ngr von einer Seite zugänglich UltM, Kid nicht wurzclseitig nachge¬schweißt werden können, ist besonders darauf zu achten, daß der Fugenabstand weit genug gehalten wird , um die ‘Aür- zelläge einwandfrei durchschweißen zu können* 9. Schweißfehler* -jUpUi - Ist eine Schweißung mißlungen oder später einge- rissen, so sind entstandene Risse sorgfältig bis auf den Grund auszu. chleifen, nötigenfalls die dnden des Risses abzubohren und dann neu zu. schweißen*. Um vor Beginn der Ncuschweißung festzustellen, ob der Riß tatsächlich rest¬los entfernt ist, empfiehlt sich die Anwendung des Durch-flutungsverfahrens (magnetische Prüfung). Bei unmagneti¬schem Merkstoff^ wie austenitischcm Schweißgut, ist das Durchflutungsverfahren nicht anwendbar* In diesen Fällen empfiehlt sich die Anwendung makroskopischer Ätzung im Anschliff. Zur Vermeidung neuer Spannungsrisse ist es zweckmäßig, während des Schweißens die anschließenden, ,nicht ausgearbeiteten Nahtabschnitte zu erwärmen. Nach erfolgter Ausbesserungsschweißung soll’für die gleichmäßi- | ge Abkühlung eines möglichst langen Nahtabschnittes ge¬sorgt werden* 10. ‘.Titterungsschütz . ( . ^ ^^^o^ ‘ Bei Arbeiten im Freien ist Vorsorge zu treffen, daß ***** die Schweißstellen während des Schweißens vor Regen und Zugluft geschützt sind. Ferner ist darauf zu achten, daß umhüllte Schweißdrähte nicht feucht werden. 11. Maßnahmen zur Vermeidung- von Aushärtungen. • Alle Bauteile, die einer Kälte unter 0° ausgesetzt sind, müssen im Bereich der Schweißung vorgewärmt werden, um eine allzu schnelle Abkühlung und die dadurch hervor- gerufene Aushärtung der Schweißzone zu vermeiden. Schweißungen an Blechen, die an der anderen Seite im “asser liegen, sollen nach Möglichkeit vermieden werden, weil durch die erhöhte Wärmeabfuhr Aushärtungen in der Schweißzone entstehen. So ist z.B. darauf zu achten, daß Schweißungen an der Außenhaut im Schiffsinneren unter der 1 “asserlinjie vor dem Stapellaus oder während einer Dockzeit ausgefuhrt werden. Beim Tarmrlohten oder sonstiger “armebehandlung darf nur mit Preßluft gekühlt werden. Die Anwendung von •assar ist .vegen der damit verbundenen Abschreckwirkung untersagt. ^ ^^ Bauteile mit Werks tosfdicken über 50 mm werden auch 1^, ^♦,4^4>^unter normalen Schweißbedingungen rißempfindlich, well die Schweißwärme leichter abfließt. Solche ‘Bauteile sind x deshalb schon bei normaler Außentemperatur vorzuwärraen. ÄJ<-^^xL y VI.Besonderheiten für das Schweißen von ■ Xv***-—>” nicht gehärtetem PanzerwcrkstosffjTw^und WhT^ 1. Allgemeines. Schweißungen an Panzerwerkstoff sind rißempfindlich und bereiten in der Beherrschung der Schrumpswirkungen be¬sondere Schwierigkeiten. Außer den auch fü£ St 42 und St 52 geltenden Vorschriften sind noch die seienden Bestimmungen zu beachten. %^^ ^^^ j^> 2. Schweißdrahtc. ^^^ 5>^ c^^r^c -^- ^^^ Für Schweißungen der Panzerwefkstoffe untereinander und für Schweißungen anderer Stähle an Panzerwerkstosse dürfen nur Schweißdrähte verwendet werden, die vom O.K.M. . hierfür zugelassen sind und die nach den Technischen Lie¬ferbedingungen für Panzerschweißdrähte abgenommen sind. 5» Vorbereitung. Die zu schweißenden Oberflächen des Panzerwerkstoffes sind durch Abschleifen von der Talzhaut zu befreien. 4. Vorwärmung. Panzerwerkstoff ist vor Beginn der Schweißung und nö¬tigenfalls auch während der Schweißung gut vorzuwärmen, so daß eine allzu schnelle Abkühlung der Schweißzone auf jeden Fall vermieden wird. Unter Umständen (bei großen Panzer- dicken oder kühler Witterung) empfiehlt sich auch noch das jt^^Z^^^^ ^E-^-L. Abdecken der geschweiften Naht, um dem AbkühlungsVor¬gang zu Verzögern und einen möglichst großen Nahtabschnitt unter gleicher Temperatur zu halten. VI a. Schweißungen an gehärtetem Panzer- CSSS5SSS5SS=3SX5SS = 333S33S=£Sces=:s=KSSX3X Werkstoff ========= 4XJL^£IU^ VerbindungS- und Auftragsx^^eifun^ firt an gehärteter Oberfläche de^KC n/^/verkstoffes sind grund¬sätzlich verboten. An der nicht gehärteten Seite können Halter und andere Teile angeschweißt werden, wenn es sich um wenig beanspruchte Verbindungen handelt. ijcXX—^ p^^M/^ 6” [^-^-^^^^■^ / 4^(> - VII . Prüfung und Kontrolle. ‘ 1. Ausbildung der Schweißer. Mit Schweißarbeiten für die Kriegsmarine dürfen nur Schweißer betraüt werden, die eine hinreichende prakti¬sche Ausbildung erhalten haben. Nach Möglichkeit sollen alle Schweißer diä Facharbeiterprüfung für Schmelz Schweißer (Gesellenprüfung) abgelegt haben oder nachträglich able¬gen. Dies gilt auch für Schweißer, die bereits die Gesel¬lenprüfung eines anderen Handwerkes (Schmiede, Schlosser usw.) bestanden haben. Angelernte oder umgeschulte Schweißer haben den Nachweis ihres praktischen Könnens durch Able¬gen der Schweißerprüfung gemäÖ Abschn.VII’2a zu erbringen. In jedem Falle sind bei der Ausbildung die schiffbau¬lichen Erfordernisse zu berücksichtigen. Dazu gehören neben der schweißtechnischen Fertigkeit Kenntnisse über die Schrumpf Wirkungen und über zweckmäßige Schweißfolge beim Zusammenbau. Ferner sind alle Schweißer bei ihrem Eintritt und spä¬ter in Zeitabschnitten von 1 Jahr immer wieder über die Schweißvorschriften, über verkommende Fehler, die Möglich¬keiten ihrer Feststellung und Beseitigung zu unterrichten. Jeder Schweißer muß von einem hohen Verantwortungsgefühl für die von ihm ausgeführten Arbeiten durchdrungen sein* Besonders ist bei der Unterrichtung darauf hinzuweisen, daß die Ausführung der Schweißung hinsichtlich Art und Abmessungen den auf den Bauteilen bezw. Zeichnungen ver¬merkten Zeichen entsprechen muß. Jede eigenmächtige Abweichung von den Regeln ord- nuagsmäüiger Schweißung ist verboten. ‘’er bewußt nicht sorgfältig arbeitet oder vorsätzlich Änderungen der vor- geschriebcnen Schweißart oder Arbeitsausführung ohne An¬ordnung des zuständigen Vorgesetzten vornimmt, schädigt in jedem Falle das Bauwerk und muß daher gewärtig sein, daß er nach § 145 a St.G.B. bestraft wird. Auch hierüber sind die Schweißer jährlich erneut zu unterrichten. 2« Prüfung der Schweißer. Jeder Schweißer, der mit Arbeiten für die Kriegs¬marine betraut werden soll, ist zu prüfen, und zwar a) einmalig bei seinem Eintritt oder vor Beginn der Arbeiten für die Kriegsmarine« Diese Prüfung besteht in der Anfertigung einer Kreuzprobe und einer Stumpf naht -Probe gemäß DIN 4100, 5 6. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn folgende Festigkeitswerte erreicht sind: , - ’ |st 42 i St 52 • Bruchspannung der Kreuz- ! p i p
. probe Jjl^k^ I ?9 >L/M^
: Bruchspannung der Stumpf-f naht-Probe 42 “ _ [ 52 • “^ i Biegewinkel b.ersten’ I . Anriß jmi.nd.40 ^l®1^^0 [ Ferner wird verlangt: Der Bruch muß einwandfreie Bindung auf weisen und darf keine groben Schlackeneinschlüsse enthalten. Die Schweißraupen müssen äußerlich gleichmäßig . geformt sein. Kerbränder, die tief in den ‘Merk¬stoff einschneiden, dürfen nicht vorkommen. b) sobald eine Veränderung der Schweißbedingungen .eintritt bezüglich der Schweißlage (senkrecht, Überkopf), Schweißdrahtsorte oder Werkstoff, wenn unter den neuen Bedingungen noch keine Prüfung abgelebt war. Für diese Prüfung genügt die Schweifung der Stumpfnaht-Probe gemäß a) .oder ein«? Röntgenuntersuchung gemäß Ab sehn. VI 1,3. c) laufen] in Zeitabschnitten von nicht weniger als 1 Jahr.*Hierfür genügt ebenfalls die Prüfung einer Stumpfnaht-irobe gemäß a) oder eine Rönt-genuntersuchung gemäß Abschn»VII,3. d) auf Verlangen der Bauaussicht, wenn berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Arbeit bei einzel¬nen Schweißern bestehen. Dio Art .dieser Zwischen¬prüfungen bestimmt die Baüaufsicht von Fall zu Fall. Alle Probeschweißungen sind mit gleichen Werkstoffen, Schweißdrähten und in gleicher Schweißlage auszusühren wie beim Bauwerk- ’’enn die Prüfung in senkrechter Lage durchge¬führt wird, kann die Probe Schweißung in waagerechter Lage entfallen. Ferner kann die Ablegung der Prüfung an St 52 gleichzeitig für die Zulassung zu Arbeiten an St 42 gelten, verm für beide Merkstoffe der gleiche Schweißdraht verwen¬det wird. Jede Prüfung ist unter Leitung und Aussicht des Fach- ingenieurs durchzuführen. Lie von dem Fachingenieur unter¬zeichneten Niederschriften über die ausgeführten Probe- Schweißungen und über die Ergebnisse sind geordnet zu sam¬meln und dem Baubeaufsichtigenden S der Kriegsmarine lausend zur Einsicht vorzulegen. Bei Nichtbestehen der Prüfung kann der Schweißer ent¬weder als ungeeignet für immer von der Ausführung von Schweißarbeiten ferngehalten werden, oder er muß zunächst wieder ausgebildet werden, um dann die Prüfung zu wieder¬holen. x , 3. Röntgenuntersuchung für Schweißerprufungen. Soweit möglich, ist dio Röntgenuntersuchung zur Bewer¬tung von Schweißerprufungen zu benutzen. Außer bei der ein¬maligen Ablegung der Probeschweißungen gemäß Abschn.VII,2a können alle Schweißerprüfungen auf Grund eines Röntgenbe¬fundes beurteilt werden. Dine Festigkeitsuntersuchung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. Die1 su untersuchende Schweißung kann entweder an einem» Probeblech mit einer Stumpfnaht gleicher Art wie bei deh auszuführenden Arbeiten, oder auch an einem I.ahtab- schnitte am Bauwerk vorgenommen sein. Im letzten Falle kann also die Probe Schweißung ganz unterbleiben, und eine Rönt¬genaufnahme, die an dem Bauwerk vorgeschrieben ist, kann gleichzeitig als Schweißerprüfung gelten. Dies gilt auch für die Jährlich erneut abzulegende Prüfung gemäß Abschn. VII,2c. Bedingung ist jedoch* daßder Bauaufsicht bereits vor Beginn der Röntgenuntersuchung genau die Lage des Naht¬abschnittes und der Name des Schweißers benannt wird. Es ist also auf keinen Fall zulässig, aus einer Reihe Röntgen- aufnalimen am Bauwerk erst nach Vorliegen des Befundes Filme auszuwählen, die dann als Schweißerprüfung gelten sollen. Die durchstrahlte Nähtlänge soll bei einer Schweißer¬prüfung mindestens 500 mm betragen. Die Röntgenuntersuchung hat den Vorteil, daß sie Schweißfehler besser und überzeugender aufdeckt als Festig- A keitswerte und Biegewinkel. Um die erzieherische Wirkung der Röntgenbilder voll auszunutzen, sind den Schweißern* nicht nur die Filme der von ihnen selbst angefertigten Schweißungen, sondern auch die ande.rer Schweißer zu zeigen und zu erklären. Dies geschieht am besten durch Aushängen der Filme in Schaukästen. Die Bewertung der Filme nimmt der Schweißingenieur vor. Die Ergebnisse werden der Bauaufsicht vorgelegt, die in nicht ganz eindeutigen Fällen die Bewertung entschei¬dend ändern kann. . Die -Durchführung der Röntgenaufnahmen soll gemäß den “Vorschriften für die zerstörungsfreie Schweißnaht-Prüfung an Kriegsschiff neubauten” erfolgen. Bei der Bewertung wer- den. unterschieden: 1 = gut: Schweißung ohne Fehler.
2 – brauchbar: Schweißung enthält geringfügige Fehler, die nach den bisherigen Erfahrungen die Festigkeit der Schweißverbindung nicht mindern. die Schweißung enthält solche Fehler, die unbedingt hätten vermieden -werden müssen. Ausbesserung wird jedoch nicht empfohlen, da dadurch eine Verbesserung nicht erwartet werden kann. C^ck^^o ,u^U- u/t fU<A ^>i^^/’^<^^z»’?’-4 k«»X* M^MJF »■v/t Ar~C*^’>/C*-^£ Wz-..’ « nicht genügend: die Schweißung enthält solche Fehler, die die Festigkeit der Verbindung nach allen Erfahrungen unzulässig herab- setzen. Die Ausbesserung dieser Ab¬schnitte ist erforderlich. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Beurteilung *1” oder “2” lautet• 4. Kontrolle der Schweißarbeiten. Die Kontrolle der Schweißarbeiten findet durch das Aufsichtspersonal des Betriebes und die hierfür einge¬setzten Schweißnahtprüfer statt. Sie hat bereits vor Be¬ginn der Schweißung einzusetzen, um das Zusammenpassen und den Zustand der Schweißflächen zu prüfen und das Anpassen durch den Schiffbau- oder Schmiedebetrieb verbessern zu lassen. Weiterhin ist fortlaufend zu kontrollieren, daß der Schweißer die für den Zusammenbau zweckmäßigsten Schweißwege wählt, richtige Elektrodenart und.Stromstärke anwendet, und daß die Schweißgeräte sich in ordnungsmäßi¬gem Zustand befinden. •lach Fertigstellung der Schweißung ist die Ober- flächenbeschaffenheit, Stetigkeit und Dicke der Raupen zu prüfen und mittels, Lehren die Übereinstimmung mit den An¬gaben der Zeichnung festzustellen… 5. Untersuchung der Schweißungen. Sämtliche für die Kriegsmarine ausgeführten Schweis¬sungen sind durch die Bauwerften eingehend zu untersuchen. Die Untersuchung betrifft: a) Die Ermittlung äußerlich erkennbarer Fehler wie Ein¬brandkerben, Porigkeit, Rißbildung. Hierbei ist eine Handlupe (Vergrößerungsglas von etwa 4-facher Vergröße¬rung) zu verwenden. An rißempfindischen Bauteilen (‘“erkstücke von über 50 mm Dicke) und an allen Stellen, wo die Untersuchung mit der Handlupe kein klares Bild ergibt, ist das Durchflutungsverfahren oder die Bino¬kularlupe (etwa 20-fache Vergrößerung) anzuwenden» Sinbrandkerben müssen durch Ausschleifen beseitigt werden, wenn sie quer zur Kraftrichtung verlausen. Ge¬ringe Poren können verstemmt werden, stark poröse Nähte sind neu zu schweißen. Risse müssen in jedem Falle sorgfältig verfolgt und vollständig beseitigt werden« b) Die Ermittlung von Fehlern irn Innern dar Schweißver¬bindung mittels Röntgendurchstrahlung. Hierfür sind die “Vorschriften für die zerstörungsfreie Schweiß- - nahtprüfung an Kriegsschiffneubauten” maßgebend. 6. Nachweis der Schweißer. Die Bauwerft hat geeignete Maßnahmen zu treffen, die es erlauben, für alle Schweißüngän, die für die Sicher¬heit des Bauwerkes von Bedeutung bind, den Namen des Schweißers festzustellen, der sie hergestellt hat. Die¬ser Nachweis muß vom O.&.M. aus militärischen Sicherheits¬gründen gefordert werden« Der Nachweis kann durch Füh¬rung eines Kontrpllbuches oder durch Eintragungen in Zeichnungen erbracht werden. Die Baubeaufsichtigung S der Kriegsmarine ist durch * die Bauwerft laufend über die Untersuchungen der Schweis¬sung und über ihre Ergebnisse zu unterrichten. Bei Auf¬deckung schwerer Fehler ist ihre Entscheidung über die Beseitigung derselben einzuholen. Kriegsmarine Febr. 1940 ‘ Lichtbogenschweißung Zeichen und Begriffe Blatt 1 Kurzzeichen Kurzzeichen Benennung Benennung Ansicht Quersahn!bt Ansicht rbf ^<1 Bei allen durchlaufenden Kehlnähten sind die Werte für tragen, ebenso bei allen unterbrochenen Kehlnähten die für a, 1 und t (siehe Blatt Z, Seite 22). a einzu- Werte Außer den vorstehenden Zeichen kann zur Verdeutlichung leichte Schraffur eingezeichnet werden, z.B.
21
Lichtbogenschweißung Stumpf naht*-Abmessungen Blatt 2
Bleoh- dicke bis 4 SN 4 bis 13 LS
14 LS 40 Mrs 80 mm
Außer den hier angegebenen Nahtsormen können für Blechdicken über 20 mm mit Einverständnis des O.K.M. auch Kelchformen ausgeführt werden. vv“trv-€ O $ w «M^^WC *
Kriegsmarine Fehr. 1940 Lichtbogen »txhweiönng KeMBaht - AtaRMSungen Blatt } ^V Blech dicke Dur ah lauf «wie KehlnaJa*
Unterbrochene Kehlnaht p.Z i Kette “”””» r— TW IW H t mar«—1 WWW oder Zickzack «”«««
MUdfT
Reihe 1 mm 2 3 5 6 7 8 10 ii 12 15 16 18 2.5 (3> 3 (4) 4 bl 5 6 7 S 6 S 10 10 12 12 I« 14 * bi -’ Sri S 6 8 S Ist TZ. IT“ Reihe 4 Reihe 5 Reihe 6 Reihe 7 Reihe 8 2 (3) »*5 fol 2.5 (3) BQerkungen: 5 M
6 tz 8 4 M 4I5J 6 7 2. (3) . Kur 1 2J3■M <’> 2,5 (3) r.slz) ^3
M b) b) 6) 6 mm ToT 2 3 2 (3) 2 (3) 2^43) 2,5 (3) 2.5 (3) 3 L4)„ 3 TM 4 5) 4 (5) 4 . LS) 4 (5) a mm 3 4 4 4 (5) 5 6 6 7 7 8 1 mm 40 40 40 40 50 50 50 50 60 6V 60 t mm 70 70“ 70 90’ 90 ’ 90’ .90 115. 115 a ML _ 4 (5) 4 M _ 5 _ 5 6 L 6 7 ~ 7 8 1 WM 40 40 40 50 50 50 50 60 60 60 t ms 95 95 95 124 125 125 125 155. 155 151 1. le bedeute« & • Kehldioke (Höhe des eingeschriebenen Dreicks 1 M Länge der Sohweißraupe ohne Krater 4 * Abstand von Mitte zu Mitte der Schweißstellen 2. Die Reihest, hebe» folgende Bedeutung: Reihe Reihe Reihe Reihe Reihe Reihe Reihe Reihe 1: einseitig» Festigkeitsschweißung (wenn zweiseitige Schweißung nicht■ausgeführt werden kann) 2: zweiseitige Schweißung für vollen Bleohanschluß 3: starke Befestigung (gleichwertig Reihe 7, Kette) 4: mittelstarke Befestigung (gleichwertig Reihe 8, Kette) 5: wenig beanspruchte Befestigung (gleichwertig Reihe 7 7r soW^LWtt«»^ säsr» Zickzackschweißung X 8: weit» Ketteln*- oder Zickzackschweißung 3. Bei verschiedest»» Plattend icke s ist die geringere maßgebend. Die nicht gwkiJ—zaartn» Kehldickeft^gelt’en nur für Mantelelek¬troden und aolcrh» Sßhwwißdrähte, deren Güteklasse mit ^”ge-kennzeichnet ist. Bei Anwendung von blanken» leicht getauchten und Seelen»lsttrodest da» Güteklassen ohne #K* sind die ge- klLmmer»^«L» dSLGV«» V^H» s1nsuss4rvv« 8^1 Ks^161sXvn üvsr» 4 wm geltest die angegebenen Werte für jede zugelassene Elek» ■ trodenart., 5» Für die wichtigsten Schisfsverbände sind die Kehlnahtab- L < messungen nacrtr Blatt 3 a Ms d (Seite 23 bis 26) zu bestimmen.
Lichtbogenschweißung Kehlnaht Abmessungen K ^^^.jsssssSSKSSSSSXSSISZSSSSSSSSSSSS^SaSZZXSSS Bauteil Verbindung ~ SS*“ 3S~ —SS SS SS SS SS SIS SSSSi SS SS“ 35SS 5 . = Hah tabmes sungen gemäß Blatt ) 1 ( A. Längs^rbindungen a) nicht wasser» und öl- dichte Mittolkiel- platten > b) nicht wasser- und öl- dichte Längsspanten oben und unten oben und unten Reihe 3 oder )* auf je 1/8 Länge von den Querschotten bezw. wirksamen Stützstellen Reihe 7 (Kette), da¬zwischen Reihe 8 (Kette) c) Längsbänder 1. innerhalb des Dop¬pelbodens 2. außerhalb des Dop¬pelbodens mit Aus¬nahme des Bereichs von Torpedoschotten an Außenhaut und Innenboden an Gurt und Beplattung Reihe 4 oder )* auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 7 (Zickzack) 3. außerhalb des Dop¬pelbodens ^im Bereich von Torpedoschotten an Gurt und Be-plattung Reihe 4 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), da¬zwischen Reihe 6- (Kette) 4. hinter Seitenpanze¬rungen und sonstigen dem Gasdruck ausge-setzten Stellen an Außenhaut - Reihe 3 5. im Hinterschiff, sr- heblichen Erschütte¬rungen durch die Schrauben ausgesetzt an Außenhaut Reihe 3 6. oberhalb der K.W.L. an Gurt und Beplattung Reihe 5 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 8 (Kette), dazwischen Reihe 8 (Zickzack). Bei Schiffen und Fahr¬zeugen mit nur einem Deck wie zu 2 7. sämtliche Längsbänder an den Stütz- stellen Reihe 2 [ ) + Die Entscheidung, ob durchlaufende Schweißung (Reihe 1 bis 6) oder unterbrochene Schweißung (Reihe 7,8) gewählt wird, ist nach Abschnitt IV,2 zu treffen.
24 Ker sma r ine JFabr. 1940 L^s-es–r–»-»———- Baute Lichtbo Kehlnaht il genschwe ißung - Abmessungen Verbindung I ——- Blatt 3b Rahtabmessungen gemäß Blatt 3 I 3 • Querv?rb’indungen- Querspanten 1 1. nicht wasser- oder öl- dichte innerhalb des Doppelbodens o* an Außenhaut und Innen- boden Reihe 4 oder )+ 1 auf je 1/8 Länge vom 1 Mittelkiel und vom 1 äußersten Längsspant 1 Reihe 7 (Kette), da- s zwischen Reihe 8 (Kette) wenn nicht an den Kreu¬zungen mit starken Längs- trägern engere Teilung ‘ nötig ist. I 2. desgl. an Längsspan¬ten und Mit¬telkiel Reihe 4 I 3* außerhalb des Doppel¬bodens im Bereiche von Torpedoschotten bezw. Ma1Igang s1ungsschotten an Gurt und Beplattung Reihe 4 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 8 (Kette) 1 4. hinter Seitenpanzerun¬gen und sonstigen dem Gasdruck ausgesetzten Stellen an Gurt und Be;lattung Reihe 3 oder )+- auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 8 (Kette) | 5. im Hinterschiff, er¬heblichen Erschütterun¬gen durch die Schrau- beA ausgesetzt an Gurt und Beplattung Reihe 3 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 3 (Kette) 1 6. alle übrigen Querspan¬ten außerhalb des Dop¬pelboden an Gurt und Beplattung Reihe 5 oder ) + auf je 1/8 Länge von den StützsteUcn Aniks 7 (Kette), dazwischen Reihe7 (Zickzack) 0 Querspaitenstützplatten, 1 von der Außenhaut bis I zum Innenboden reichen- 1 de Stützplatten und zwi¬schen den Stützplatten ■/liegende Querverstei- . ■ fungen an Beplattung und Längsver¬bindungen Reihe 4 oder )+ Reihe 8 (Kette) 0 sämtliche Querspanten Endbefestigun- , gen Reihe 2 Die Entscheidung, ob durchlaufende Schweißung (Reihe 1 ^^^^o^er runterbrochene Schweißung (Reihe 7,8) gewählt wird» isx sokni-Li IV,2 zu treffen#
1 Kriegsmarine Lichtbog Febr. 194C - Kehlnaht ^y ^ _ -TT <^ «M» gg «—> gg E»» «W» —y *!— ^— E» «W» *^ *^g EM» «^ yp» «—p M^ «^ —«^ «^ »^ ^_ yy Bauteil onschwcißung - Abmessungen - Verbindung Blatt 3c Nähtabmessungen gemäß Blatt 3 s « Scho 11 s t e i sm^en |a) wasser- und öldichte Schotte unter der K. W. L. buzw. unter dem Panzerdeck . bei Schiffen mit nur einem 1 durchlaufenden Deck bis Lum Oberdeck an Gurt und Beplattung Reihe 4 oder ) + auf je 1/8 Länge von der Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 7 (Zickzack) |b) Versteifungen an Quer- und 1 Längssi anten und am Mit¬telkiel an Gurt und Beplattung . Reihe 4 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 7 (Zickzack) «) wasserdichte Querschotte I Ker der K.f.L. - Id) nicht wasserdichte f ‘ Schotte, Schanzklei- f der, Schächte usw, an Gurt und Beplattung Reihe 5 oder )+ auf je 1/8 liänge von den Stützstellen Reihe 8 (Kette)»dazwischen Reihe 8 (Zickzack) le) Schutzschotte an Gurt und Beplattung Reihe 2 [ f) Schotte und fände im Be- 1 reich der Verstärkungen ■ gegen den Gasdruck von ■ Geschützen lg) sonstige Schotte, die der I unmittelbaren Beschiessung 1 ausgesetzt sind und im 1 Gefecht besetzte Räume bc- I grenzen an Gurt und Beplattung Reihe 3 oder )+ auf 1/8 Lange von-den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 8 (Kette) |h) Rndbefestigungcn von I Schottversteifungcn an den Stütz - stellen Reihe 2 I D,Unterbauton von Hascht- nun uu I Kesseln^ k) für Dampfturbinen und 1 elastisch ausgestellte । Dieseldynamos allseitig Re ihe 3 ;b) für Kolbcnmascninen und ■ Verbremiungsmotoren HHLnschl .der anschlio,3en- ■ den Längs-und Qucrspnnten allseitig Reihe 2 |c) Kesselträger allseitig Reihe 3’ B)+ Dio Entscheidung, ob durchlaufende Schweißung (Reihe 1 bis 6) od$r unterbrochene Schweißung (Reihe 7,8) gewählt wird, ist nach Abschnitt ‘IV,2 zu treffen. 1
■ Kriegsmarine |H>r. 1940 Bautei1 Lichtböge IZh2.-h.ht - nschweiLung b-cf’f-uv:en Verbindung ———- Blatt 3d Nahtabme s sungen gemäß Blatt 3 X De ? ks ver s te1funden ») Decksquer- und Längsbalken i und T|nt&rzüge unter der an Gurt und Beplattung Reihe 4 oder )+ auf je 1/8 Länge von 1 den Stützstellen Reihe! 7 (Kette), dazwischen- Reihe 7 (Zickzack) i) Decksqüer-’ und Längsbalken 1 und Untcrzüge von gopanzer- I ten Decks an Gurt uiad Beplattung Reihe 2 . ») Decksquer- und Längsbalken 1 und Unterzüge im. Bereich 1 der Verstärkungen g^gbn den 1 Gasdruck von Geschützen [) Decksquer- und Längsbalken 1 und Unterzüge von ungepan- 1 werten Decks, die der un- 1 mittelbaren Bcschie»ung 1 ausgesetzt sind und’ im Gc- 1 sucht’ besetzt– Rduine be- ■ .grenzen an Gurt und Beplattung. an Gurt und Beplattung Reihe 3 oder )+ auf je 1/8 Länge von den Stützstellen Reihe 7 (Kette), dazwischen Reihe 8 (Kette) ) sonstige Decksbalken und 1 Unterzuge über der K. W. L. an Gurt und Beplattung Reihe 5 oder )+ auf je 1/8 Länge von § den Einspannstellen Reihe 8 (Kette), da¬zwischen Reihe 8 (Zickzack) ) Endbefestigungon von 1 Decksquer- undLängsbalken 1 und Unterzügen an den Stutzstellen Reihe 2 Lcht wasserdichte Trennungs- inde, Kamerschotte usw. allseitig Reihe 5 oder )+ Reihe 8 (Zickzack) B Die Entscheidung, ob durchlaufende Schweißung (Reihe 1 bis 6) oder unterbrochene Schweißung (Reihe 7,8) gewählt wird, ist [ nach Abschnitt IV,2 zu treffen. 27 Kriegsmarine Febr. 1940 en von ) bjs etwa 12 0W und von blanken» leicht ge- Blatt 4 Lichtbogens chwe i düng Schrümpfmaße Querschnitt 8v>i27ruLx5- PLZ 4ver • c Draufsicht »chrumpf- maß längs
0») wm —». ^ 0,2 nsyti
—^ { i -— 1 j L - H- L 0,5 wm —*— 1 ^— 0,3 BE>m
1 a-q/L 0,8 M2 —>» 0,4 wv/rr
- 1,0 mm p—1> -<— 0,4 nx/m
HL—
- ->L^3- 1,0 mm ^ 0/4 mn/m
2,0 mm -*— 0,4 rM/w
- -EZ_S2—J—
1,6 mm 0,4 mq/m
— £ L 5— Mittelwert bei normalen I Die angegebenen Schrumpfmaße sind al ■ Schwe1ßbedInnungen zu betrachten. I Pie Schrumpfmaße gelten für Blechdic ■ Tur. Mantelelektroden. Bei Verwendung tauchten oder Seelenelcktroden fallen die Schnurpfmaße um etwa 25^.goringer aus. Kriegsmarine Febr.1940 Gtastsgehermnksr Vehermhaltunssverpflrchtuu- beachten. Allgemeine Baubestimmungen für die Schiffsbauten der Kriegsmarine (Neubauten, Umbauten, Grundinstandsetzungm)
Vereinnahmt im^^.J^^Bücherverzeidinit Schiffsmaschinenkommando Seite X/r. / i MUM^Ä «.«.Ls-LAMW WS. VII M: 488 I ßW» L. (AluWW-DM) Mi>!^^ Prüf. Nr. 506 Staatsgeheimnis! Geheimhaltungsverpflichtung beachten. Inhaltsverzeichnis der Allgemeinen Baubestimmungen Band II DUPLICATE COPY NO.
THIS DC’UMENT S ADMIRALTY PROPERTY AND US REGISTEREO NO. K P C^^% /NID i rMMEMl.S.Li^.°W«W |M. VII s-ilr: 488 / Mivii l).tMWstM’!Ikm.) Berlin lS39 Oberkommando der Kriegsmarine M.vv.Nr. 147 II II II II II II II II II’ II II MM II >! ‘II II A .Äs; s ^K ^Sg & & & <& ^tninönK?tn^^öj « N ^NN Q Ä Ä; Ä § L^ V si e^r si V Q si O si K G Q Abkürzungen. Oberkommando der Kriegsmarine. Kriegsmarine. . / ->- Kriegsmarinewerst(en). Erprobungskommando für Kriegsschiffsneubauten. Erprobungsgruppe. Torpedoinspektion. Sperrwaffeninspektion. Marine-Nachrichteninspektion. Torpedoversuchsanstalt. Inspektion der Marineartillerie. Schiffsmaschineninspektion. Oberwerstdirektor. Abnahmekommission. Sanitätsamt. ‘ Allgemeine Baubestimmung(m). Marineverordnungsblatt. Grundsätze für die Verwendung des Mannschaftspersonals. Organisatorische Bestimmungen. BUNDPr,’,,CHIV . MH’ r«tV- BOt.->^-l MilHärarchlv - Amtsdruck»dwn - 251^3 Inhaltsverzeichnis. Nr. 4A. M^n»Un^ik^^*»*°^WchH^MttME^^^xj^k^o”sck^o hnn (^fnFJ / 4 A. 2, Vorschriften für die zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung an Kriegsschiff.^- neubauten. r 4/ 6B. 1. Einrichtungen des Lazaretts und der Gefechtsverbandplätze auf Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Kriegsmarine. /10 Panzervorschrift. / 20^.. Vorschrift für die Ausstattung mit Befehls- und Meldeanlagen. / 20^.. Anhang 8 (Nebenheft zu 20^). ^ 208. Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren. F 23 Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Torpedobewaffnungen. Li,” ^ ^^»-^^-t^ a&’lTü’i^Uc-v- -w-uvJ T^uvxä^t^^i^y/^K’U. 1 Inhalt Band II Inhaltsverzeichnis. und Sonderschiffen der Kriegsmarine. /10 Panzervorschrift. / 20A. Vorschrift für die Ausstattung mit Befehls« und Meldeanlagen. / 20A. . Anhang B (Nebenheft zu 20A). ^20B. Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren. ? 23 Vorschriften für den Neubau der Einrichtungen der Torpedobewaffnungen.
Inhalt Band II 0 10572 89 St)’ Die Berichtigungen find gemäß M.V. ®l. 1940, Heft 6, Ziff. 98 auszuführen. Prüf. Nr. J506 ttpril 1940 Staatsgeheimnis) Deckblatt Nr. 1 Lerlchtigi bst M. Do. durch: MM!^ »«—, Btaata^* ‘ ZU den A. B. B. II, Inhaltsverzeichnis. — M.Dv. 147 — B.Nr. LI Lu 3509 vom 8. April 1940. # 1. zum Inhaltsverzeichnis. Prüf-Nr. 506 Staatsgeheimnis! Geheimhaltungsverpflichtung beachten. Allgemeine Baubestimmung II Nr. 4 A2 (A.B.B. n,4 A2) Vorschriften für die zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung an Kriegsschiffneubauten (Röntgen-Vorsthr.) rNÜMLWll.S.Ll.LvüWlW MO. VII eslte: 488 Statten O^WiWWIfflii.) Berlin 1940 Oberkommando der Kriegsmarine AI. vv. Nr. 147 Vorschriften für die zerstörungsfreie Schweitznahtprüsung an Kriegsschiffneubauten. Gliederung. A. Vorbemerkung. B. Prüfumfang bei Unterwasserschiffen. 6. Prüfumfang bei llberwasserschiffen. D. Prüfung stumpf eingeschweißter Bauteile. E. Durchführungsbestimmungen. A. Vorbemerkung. Die nachstehenden Vorschriften bilden eine Ergänzung zu den »Marine-Vorschriften für die Licht- bogenschweißung von Stahl«. Durch Anwendung der zerstörungsfreien Schweißnahtprüfung sollen wichtige Schweißverbindungen auf innere Fehler untersucht werden, um rechtzeitige Beseitigung unzulässiger Fehlstellen zu ermöglichen und damit die Sicherheit der Verbindungen zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung der Schulung der Schweißer dienen und dazu beitragen, Erfahrungen in der Herstellung fehlerfreier Schweißungen zu sammeln. Abänderungsvorschläge der Bauwersten und der Baubeaufsichtigung sind dem Oberkommando der Kriegsmarine und nachrichtlich der Reichs-Röntgenstelle zuzuleiten. 8. Prüfumfang bei Unterwafferschiffen. 1. Druckkörper. Die Stumpfschweißungen am Druckkörper sind stichprobenweise zu röntgen. a) Die normale Prüfung umfaßt 1. möglichst 250/0, mindestens 150/0 der Gesamtlänge der Längsnähte, 2. je einen Rundnahtabschnitt mit einem mindestens 48 om langen Film an ®/3ber Anschlu߬stellen der Rundnähte an die Längsnähte. d) Der normale Prüfumfang kann ermäßigt werden, wenn auf Grund des Vorliegens von wenigstens 200 Filmen dieser Schweißverbindungen die Gewähr für gute Schweißarbeit gegeben ist. Die Herabsetzung erfolgt auf Antrag des Herstellers durch die Baubeaufsichtigung im Einvernehmen mit der Reichs-Röntgenstelle. Der verminderte Prüfumfang muß min¬destens umfassen: 1. 100/0 der Gesamtlänge der Längsnähte, 2. je einen Rundnahtabschnitt mit einem mindestens 48 cm langen Film an der Hälfte aller Anschlußstellen der Rundnähte an die Längsnähte. c) Sollten Druckkörper aus anderem Werkstoff als dem bisher verwendeten Stahl angefertigt werden oder sollten im Rahmen der durchgeführten Prüfungen bedenkliche Fehler aus¬gefunden werden, so kann eine vorübergehende Erhöhung des normalen bzw. des ermäßigten Prüfumfanges eintreten. Hierüber entscheidet die Baubeaufsichtigung mit Bericht an das O. K. M. und an die Reichs-Röntgenstelle. „ d) An drucksesten Zellen, Schotten und Maschinenfundamenten sind die Stumpfschweißungen Z stichprobenweise zu röntgen. Der Prüfumfang wird von Fall zu Fall von der Baubeanfsichtigung bestimmt. II. PanzernShte am Turm. Die Stunrpfschweißungen am Panzerwerkstoff des Turmes sind stichprobenweise zu röntgen. Die Prüfung umfaßt 25% der Gesamtlänge der Stumpfschweißungen. O.Wrüfumfang bei Überwafserschiffen. I. Außenhaut und tragendes Deck. Die Stumpfschweißungen sind stichprobenweise zu röntgen. a) Die normale Prüfung umfaßt: mindestens jedoch 20 Aufnahmen. 0,5% der gesamten Schweißlänge (Nähte und Stöße^ Uber die im Rahmen der normalen Prüfung zu erfassenden Abschnitte wird vom Hersteller im Einvernehmen mit der Bau¬beaufsichtigung ein Prüfplan aufgestellt. Bevorzugt werden die Stellen hoher Beanspmchung und schweißtechnischer Schwierigkeit, soweit sie röntgentechnisch zugänglich sind. Durch die Aufnahmen sollen sowohl Werkstattschweißungen und Bordschweißungen wie auch verschiedene Schweißer erfaßt werden. Anschlußstellen zwischen Nähten und Stößen sollen bevorzugt, aber nicht ausschließlich gewählt werden. b) Der normale Prüfumsang kann vorübergehend erhöht werden, wenn bei der Prüfung be¬denkliche Fehler aufgefunden werden, oder wenn die Außenhaut bzw. das Deck aus anderem Werkstoff als dem bisher verwendeten Stahl angefertigt werden. Hierüber entscheidet die Baubeaufsichtigung mit Bericht an das O. K. M. und an die Reichs-Röntgenstelle. II. Panzerschweißungen an Langs- und Querschotten. Die Stumpfschweißungen an Panzermaterial sind stichprobenweise zu röntgen. a) Die normale Prüfung umfaßt: an Längs- und Querschotten durchschnittlich eine Aufnahme je Stoß mit mindestens 48 ow langem Film. Je nach Zugänglichkeit können einzelne Stöße ausgelassen werden, wofür an anderen Stößen zwei oder mehr Ausnahmen angefertigt werden. b) Der normale Prüfumfang kann erhöht werden, wenn bei der Prüfung bedenkliche Fehler ■ aufgefunden werden. Hierüber entscheidet die Baubeaufsichtigung mit Bericht an das O. K. M. und an die Reichs-Röntgenstelle. III. Panzerschweißungen am Oberdeck. Die Panzerschweißungen am Oberdeck sind stichprobenweise zu röntgen. Die normale Prüfung umfaßt: 5°/« der gesamten Schweißlänge (Nähte und Stöße). Über die im Rahmen der normalen Prüfung zu erfassenden Abschnitte wird vom Hersteller im Ein¬vernehmen mit der Baubeaussichtigung ein Prüfplan aufgestellt. Bevorzugt werden die Stellen hoher Beanspruchung und schweißtechnischer Schwierigkeiten (Schlußbleche und dicke Platten), soweit sie röntgentechnisch zugänglich sind. Anschlußstellen zwischen Nähten und Stößen sollen bevorzugt, aber nicht ausschließlich gewählt werden. Deckblatt 2 C. 2. Prüfumfang bei Schwimmdocks. Die Stumpfschweißungen sind stichprobenweise zu röntgen. a) Die normale Prüfung umfaßt: 1 % der Schweißlänge der Stöße der Scitenkastenträger bzw. -platten,, 2 °/0 der Schweißlänge der Nähte und Stöße der Bodenbeplattnng des Bodenkastens, 3 ,5 °/0 der Schweißlänge der Nähte der Seitenkästen, ^ , ^ - 0,5%W’’ge^ von Bodenkasten-Decke und Boden- kasten-Einbauten. Uber die im Nahmen der nornmlen Prüstmg zu erfaßenden Abschnitte wird vom Hersteller im Einvernehmen mit der Baubeaufsichtigung ein Prüfplan aufgestellt. Bevorzugt werden die Stellen hoher Beanspruchung und schweißtechnischer Schwierigkeit, soweit sie röntgentechnisch zugänglich sind. Durch die Aufnahmen sollen sowohl Werkstattschweißungen und Bordschweißungen wie auch verschiedene Schweißer erfaßt werden. Anschlußstellen zwischen Nähten und Stößen sollen bevorzugt, aber nicht ausschließlich gewählt werden. b) Der normale Prüfumfang kann vorübergehend erhöht werden, wenn bei der Prüfung bedenkliche Fehler aufgestmden werden, oder wenn das Dock aus anderem Werkstoff als dem bisher verwendeten Stahl geschweißt wird. Hierüber entscheidet die Baubeaussichtigung mit Bericht an das O.K.M. und qn die Rcichsrbntgenstclle. D. Stumpf eingeschweißte Bauteile. (Gültig für llber- und Unterwasserschiffe) Bei allen Bauteilen, die in größere Blechtafeln stumpf eingeschweißt werden und deshalb hohe Schrumpfspannungen verursachen, ist die Schweißung stichprobenweise zu röntgen (Flicken/ Flanschen, Verstärkungen in Wänden, Decks oder Außenhaut). Bei der Untersuchung sind hauptsächlich die Ab¬schnitte zu erfassen, die zuletzt, also in völlig eingespanntem Zustand hergestellt wurden. Der Prüf¬umfang an diesen Teilen wird von Fall zu Fall durch die Baubeaufsichtigung bestimmt. E. Durchführungsbestimmungen. 1. Alle Röntgenaufnahmen müssen den Richtlinien der DIN 1914 entsprechen. 2. Um beste Bildgüte zu gewährleisten, soll bis 12 mm Wanddicke ohne Verstärkerfolie, von 12 bis etwa 40 mm Wanddicke mit scharfzeichnender Derstärkerfolie, über 40 mm Wanddicke mit hochverstärken¬den Folien gearbeitet werden. Soweit möglich, sind 6 cm breite Filme zu verwenden. 3. Alle Röntgenfilme werden von der Bauwerft und der Baubeaufsichtigung verantwortlich beurteilt/ liegen Fehler vor, so sind sofort die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Die Filme sind für jeden Neubau getrennt fortlaufend zu beziffern und ihre Lage ist in einen Ubersichtsplan einzutragen. Wenn Ausbesserungen vorgenommen sind, so ist der Film des erneut durchleuchteten Schweißnahtabschnittes mit der gleichen Ziffer zu versehen wie vorher, jedoch außerdem mit »A«. Der Film einer dritten Auf¬nahme an gleicher Stelle nach einer zweiten Ausbesserung erhält die zusätzliche Bezeichnung »B« und so fort. Der Befund der gewonnenen Filme ist auf besonderen Formblättern zu vermerken. Dabei sind folgende Abkürzungen anzuwenden: L — Poren 8 = Schlackenreste SZ = Schlackenzeilen WF = Wurzelfehler BF = Bindefehler R = Riß LR — Längsriß QR = Querriß EK = Einbrandkerben. Der Beurteilung ist folgender Maßstab zugrunde zu legen. 1 — gut Schweißung ohne Fehler.
2 = brauchbar Schweißung enthält geringfügige Fehler, die nach den
- bisherigen Erfahrungen die Festigkeit der Schweiß-
^Verbindung nickt mindern.
Es besteht weder ein Anlaß für einen Tadel des Schweißers noch für eine Änderung des Schweiß- s verfahrens oder für Verwendung einer anderen Elektrode.
- eine endgültige Verbesserung der Schweißver-
x bindung nicht erwartet werden kann. * Es find
- Maßnahmen zu treffen, die eine Wiederholung der
gefundenen Fehler bei weiteren Arbeiten unter¬binden sollen.
» ichmlie in ersoroeruw. - L ö Außerdem sind Maßnahmen zu treffen, die eine Wiederholung der gesimdenen Fehler bei weiteren ‘S Gl Arbeiten unterbinden sollen.
D. Stumpf eingeschweißte Bauteile. (Gültig für Über- und Unterwasserschiffe) Bei allen Bauteilen, die in größere Blechtafeln stumpf eingeschweißt werden und deshalb hohe Schrumpfspannungen verursachen, ist die Schweißung stichprobenweise zu röntgen (Flicken, Flanschen; Verstärkungen in Wänden, Decks oder Außenhaut). Bei der Untersuchung sind hauptsächlich die Ab- schnitte zu erfassen, die zuletzt, also in völlig eingespanntem Zustand hergestellt wurden. Der Prüf» umfang an diesen Teilen wird von Fall zu Fall durch die Baubeaufsichtigung bestimmt. E. Durchführungsbestimmungen. 1, Alle Röntgenaufnahmen müssen den Richtlinien der DIN 1914 entsprechen. L. Um beste Bildgüte zu gewährleisten, soll bis 12 mm Wanddicke ohne Derstärkerfolie, von 12 bis etwa 40 mm Wanddicke mit scharfzeichnender Verstärkerfolie, über 40 mm Wanddicke mit hochverstärken¬den Folien gearbeitet werden. Soweit möglich, sind 6 om breite Filme zu verwenden. 3. Alle Röntgenfilme werden von der Bauwerft und der Baubeaufsichtigung verantwortlich beurteilt; liegen Fehler vor, so sind sofort die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Die Filme sind für jeden Neubau getrennt fortlaufend zu beziffern und ihre Lage ist in einen llbersichtsplan einzutragen. Wenn Ausbesserungen vorgenommm sind, so ist der Film des erneut durchleuchteten Schweißnahtabschnittes mit der gleichen Ziffer zu versehen wie vorher, jedoch außerdem mit »A«. Der Film einer dritten Auf¬nahme an gleicher Stelle nach einer zweiten Ausbesserung erhält die zusätzliche Bezeichnung »B« und so fort. Der Befund der gewonnenen Filme ist auf besonderen Formblättern zu vermerken. Dabei sind folgende Abkürzungen anzuwenden: P = Poren S — Schlackenreste SZ = Schlackenzeilen WF = Wurzelfehler BF = Bindefehler R -Riß LR = Längsriß QR = Querriß EK = Einbrandkerben. Der Beurteilung ist folgender Maßstab zugrunde zu legen. ^1-gut Schweißung ohne Fehler. 2 = brauchbar Schweißung enthält geringfügige Fehler, die nach den bisherigen Erfahrungen die Festigkeit der Schweiß- ^Verbindung nicht mindern. 3 - belassen Schweißung enthält solche Fehler, die unbedingt hätten vermieden werden müssen. Die Aus¬besserung wird jedoch nicht empfohlen, da dadurch eine endgültige Verbesserung der Schweißver- x bindung nicht erwartet werden kann. 4 - nicht genügend (ausbessern) Schweißung enthält solche Fehler, die die Festig, keit der Verbindung nach allen Erfahrungen unzu¬lässig herabsetzen. Die Ausbesserung dieser Ab- ^ schnitte ist erforderlich. Die Lage der Filme ist in schematische Pläne einzutragen. Röntgenfilme, Rbntgenprüfblätter und Lageskizzen gehen an die Reichs-Röntgenstelle zur Nachbeurteilung. Diese Nachbeurteilung braucht keinen Einfluß auf die schon getroffenen Maßnahmen zu haben, sie muh aber die Grundlage der zu« künftigen Beurteilung der Baubeaufsichtigung und Bauwerft bilden, um die Einheitlichkeit auf allen Wersten durchzusetzen. 4. Müssen magnetisierbare Schweißungen ausgebessert werden, so sind die Ausbesserungsarbeiten unter Kontrolle durch das Magnetpulver-Derfahren vorzunehmen. Als Gerät kann ein Wechselstrom« Durchflutungsgerät (etwa 500 A) oder ein tragbarer Gleichstrommagnet (z. B. ein Tunnelmagnet) Anwendung finden. Genehmigt. Berlin, den 8. April 1940. Oberkommando der Kriegsmarine. Im Auftrage: Lottmann. Q 1316 40 SC* Deckblätter Nr. 1 bis 5 handschriftliche Berichtigungen Nr.I zu der A.B.B. II 9lr.4A2. ; — M. vv. Nr. 147 — X/ V. Nr. KI Ba 3007/42 1) zu Seite 1, 2) zu Seite 2, 3), 4), 5) zu Seite 3; I) zu Seite 2
MA MWWM^ gl Prüf. Nr. 506 Staatsgehelmnlsr GehelmhaltungsVerpflichtung beachten. Allgemeine Baubestimmung II Nr. 5 (A.B.B. II, 5) Vorschrift für die Sicherung der Dichtigkeit waffer- und öidichter Wandungen der Schiffe und Fahrzeuge der Kriegsmarine (Schott-Prüf-Borschr.) Irret«!»! u£|.UM»Mi M. VII ßÄe: 488 ölsÄn 0. (MQfc) Berlin 1935 Neudruck 1939 Oberkommando der Kriegsmarine ItI.vv.Nr. 147 A. Allgemeine Bestimmungen. 1. Verantwortung. Der Schiffbaubetrieb trägt die Verantwortung für die Dichtigkeit aller Wasser- und öldichten Wan¬dungen der Schiffe und Fahrzeuge. Alle Schweiß- und Brennarbeiten sowie alle Bohrlöcher und andere Durchbrechungen des Schiffskörpers dürfen daher nur vom Schiffbaubetriebe der Werft aus¬geführt werden. Arbeitern aller anderen Betriebe und den Unterlieferanten sind diese Arbeiten zu untersagen. Schiffskommandos dürfen die an Bord befindlichen Bohrmaschinen sowie Schweiß- und Brenngeräte an den wasser- und öldichten Wandungen nur in Havariefällen verwenden. Von einer jeden derartigen Benutzung der Geräte ist der zuständigen K.M.W. unter genauer Angabe von Ort, Umfang und Zweck der Durchbrechung Mitteilung zu machen. 2. Bekanntgabe. Um das Verantwortlichkeitsgefühl der Arbeiter und des Aufsichtspersonals zu schärfen, ist halb¬jährlich — nicht dauernd — durch Anschlag auf die Wichtigkeit sorgfältiger Arbeitsausführung an wasser- und öldichten Wandungen und auf die dafür geltenden Bestimmungen hinzuweisen. 3. Einrichtung von Schottprüfstellen. Zur Sicherung der Dichtigkeit dieser Wandungen ist eine für alle Neubauten, Umbauten und Instand- setzungsschiffe und Fahrzeuge gemeinsame Schottprüfstelle (S.P.S.) zu bilden. Die Zusammensetzung der unter der Leitung eines Schiffbau-Betriebsingenieurs oder Werkstätten-vorstehers stehenden S.P.S. im einzelnen und ihr Unterstellungsverhältnis ist Sache der Werft. Das erforderliche Arbeitspersonal ist der S.P.S. nach Maßgabe der vorliegenden Arbeiten zur Ver¬fügung zu stellen, wobei nach Möglichkeit auf die gleichen geschulten Leute zurückzugreifen ist. Beamte und Arbeiter, welche an den zu untersuchenden Arbeiten beteiligt waren, sind nicht heranzuziehen. Die Mitglieder der S.P.S. sind zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Aufgaben besonders zu ver¬pflichten/ auf Privatwerften ist dieses Sache der Baubeaufsichtigung 8. 4. Pflichten der S.P.S. Der S.P.S. liegt ob: a) Mitwirkung bei den Wasserdruckproben gemäß A.B.V. — S. Vorbemerkungen 9 und 10, b) Laufende Untersuchungen der Wandungen auf Dichtigkeit auf Neubauten und auf in Dienst befindlichen Schiffen und Fahrzeugen (Untersuchung gemäß Pflegevorschrift für die Schiffe der Kriegsmarine), o) Freigabe von Wandungen für den Beginn von Wegerungsarbeiten, d) Nachprüfung sämtlicher Räume auf Dichtigkeit. , Dem Leiter der S.P.S. ist von den Betrieben der zur Erledigung dieser Aufgaben geeignete Zeit¬punkt rechtzeitig bekanntzugeben. Werden Mängel vorgefunden, so ist von der S.P.S. ihre Beseitigung zu veranlassen, hiernach eine nochmalige Untersuchung vorzunehmen und bei günstigem Ausfall die Abnahme durch Vollziehung der Spalte 11 im Schottprüfbuch (s. Ziffer 5) zu bescheinigen. i Nr. 5 Zu a) Die Vorbereitungsarbeiten für die Wasserdruckprüfung einschließlich des Unterdrucksetzens des Raumes sind von dem Baubetrieb, die Prüfung selbst und die Abnahme von der S.P.S. aus- zufilhren. Zu b) Die laufenden Untersuchungen haben einzusetzen, sobald ist größerem Umfang Wandungen einschließlich sämtlicher Durchführungen und Anbauten vollkommen fertig und Änderungen voraus¬sichtlich nicht mehr zu erwarten sind. Nach Abnahme durch die S.P.Si dürfen Arbeiten an diesen Wandlingen nur noch mit ihrer Kenntnis ausgeführt werden. Zu o) Wegerungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, durch welche Wandungen bedeckt oder unzugänglich gemacht werden, dürfen nicht ausgefühtt werden, bevor diese Wandungen untersucht und vom Leiter der S.P.S. freigegeben sind. Zu d) Die Nachprüfung sämtlicher wasser- und öldichter Wandungen hat erst kurz vor der endgültigen Fertigstellung des Umbaues oder der Instandsetzungsarbeiten stattzufinden, bei Neubauten, sobald sie fertig zu den Vorproben sind. Die Nachprüfungen erfolgen im allgemeinen durch Besichtigung und Ableuchtung, jedoch bei Räumen von besonderer Wichtigkeit, deren Wandungen durch zahlreiche Kabel- und Rohrdurchführungen durchbrochen sind, wie Kommandozentralen, Artillerierechenstellen u. dgl. durch Preßluftprüfung. Konnten einzelne Schiffsteile oder Räume aus irgendeinem Grunde nicht untersucht werden, so sind diese in Spalte 2 des Schottprüfbuches aufzuführen und in Spalte 12 unter Bemerkungen die Hinderungsgründe anzugeben. 5. Schottprüfbücher. Um einen dauernden Überblick über die Tätigkeit der S.P.S. zu haben, sind von dem Leiter Schott-prüfbücher nach dem Muster der Anlage zu führen. Für die Obliegenheiten unter 4a) bis o) sind von dem die Ausführung der Arbeiten leitenden Betriebs-ingenieur bzw. Werkstattsbeamten die Spalten 1 bis 4, von dem Leiter der S.P.S. die Spalten 5 bis 12 auszufüllen. Für die Nachprüfungen gemäß Ziffer 4d) werden sämtliche Eintragungen von dem Leiter der S.P.S. vorgenommen. 8. Besondere Bestimmungen für Neubauten und größere Umbauten bis zur Entlassung aus dem Erprobungsverhältnis. 6. Untersuchungen der Bauwerst. Die Bauwerft ist zu den Untersuchungen unter Ziffer 4a) bis d) verpflichtet. 7. Ablieferung an die Kriegsmarinewerst. Bei der Ablieferung von Neubauten an die abnehmende K.M.W. hat die Bauwerst der Abnahme- Kommission die schriftliche Erklärung abzugeben, daß die wasser- und öldichten Wandungen in allen ihren Teilen nach diesen Bestimmungen untersucht und dicht befunden sind. Falls die Arbeiten noch nicht beendet worden sind oder die Untersuchung einzelner Stellen noch nicht vorgenommen werden können, ist die Erklärung auf die untersuchten Wandungen zu beschränken und ein Verzeichnis derjenigen Stellen beizufügen, an denen noch gearbeitet wird oder die nach Ab¬schluß der Arbeiten noch nicht untersucht worden sind. Nr. 5 2 Die K.M.W. hat durch ihre S.P.S. auf Veranlassung der Abnahme-Kommission gemäß A.B.B. I Nr. 21, Z. 6c die von der Bauwerft bereits untersuchten Wände nochmals nach Ziffer 4ä) nachzu¬prüfen und die noch ausstehenden Untersuchungen vorzunehmen/ an denen die Bauwerft tunlichst ein Mitglied ihrer S.P.S. teilnehmen läßt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sind in einer besonderen Liste nach dem Muster der Schottprüf-bücher zusammenzustellen, die wie die übrigen Anlagen der Abnahmeverhandlung gemäß Ziffer 7 der • A.B.B. I, 21 zu behandeln ist. Wenn die Untersuchungen längere Zeit in Anspruch nehmen als die übrigen Abnahmegeschäfte, sind die Listen getrennt von der Abnahmeverhandlung der Bauwerft zur Stellungnahme zu übersenden und nach Wiedereingang dem O.K.M. vorzulegen. 8. Pflichten der Kriegsmarinewerst nach Übernahme während der Probefahrten. Nach Ablieferung des Neubaues hat die K.M.W. die Aufsicht über alle Arbeiten an wasser- und öl¬dichten Wandungen zu übernehmen. Die Aufgaben der S.P.S. der Bauwerft gehen aus die S.P.S. der K.M.W. über. Von Arbeitern der Bauwerft dürfen dann nur noch mit besonderer Genehmigung der K.M.W. Arbeiten an wasser- und öldichten Wandungen vorgenommen werden. Auch alle Arbeiten, die von Betrieben’ der K.M.W. ausgeführt werden, sind gemäß Ziffer 4 zu behandeln. Für den Fall, daß während des Erprobungsverhältnisses Instandsetzungen und Änderungen auf einer Privatwerft aus¬geführt werden, hat das Mitglied des Schiffbaufaches des E.K.K. bzw. die Baubeaufsichtigung 8 die Überwachung aller Arbeiten an wasser- und öldichten Wandungen durchzuführen. 9. Untersuchung bei Entlassung aus dem Erprobungsverhältnis. Nach der Entlassung des Schiffes aus dem Erprobungsverhältnis und Erreichung der vollen Front-bereitschaft ist von der S.P.S. der K.M.W. eine nochmalige Nachprüfung gemäß Ziffer 4ä) vor¬zunehmen. Da in den ersten Monaten der Indienststellung die Kabel und Verpackungen unter dem Einfluß der Wärme schrumpfen, ist bei dieser Nachprüfung auch sicherzustellen, daß alle in Frage kommenden Schott-durchführungen nachgedichtet werden. 10. Schottprüfbücher. Die in doppelter Ausführung zu führenden Schottprüfbücher sind mindestens vierteljährlich, außer¬dem jederzeit auf Verlangen aus der K.M.W. dem Schiffbau-Abteilungsvorstand, auf Privatwerften dem Baubeaufsichtigenden 8 vorzulegen und von diesem mit Kenntnisnahme-Vermerk zu versehen. Die Schottprüsbücher sind als Anlage II zu den Neubauberichten für den Schiffskörper gemäß A.B.B. I Nr. 3, Z. 17 dem O.K.M. vorzulegen. Nach dem Abschluß sämtlicher Untersuchungen ist das Schottprüfbuch von dem Leiter der S.P.S. zu unterschreiben. Die erste Ausfertigung des Schottprüfbuches ist bei Ablieferung des Neubaues an die abnehmende K.M.W. auszuhändigen, die das Buch weiterzuführen und nach dem Abschlusse sämtlicher Arbeiten (Entlassung aus dem Erprobungsverhältnis) zu vereinnahmen hat. Die zweite Ausfertigung ist dem O.K.M. zum Verbleib zu übersenden. C. Besondere Bestimmungen für Schiffe und Fahrzeuge nach Entlastung aus dem Erprobungsverhältnis. 11. In Dienst gestellte Schiffe und Fahrzeuge. Sämtliche wasser- und öldichten- Wandungen der in Dienst gestellten Schiffe und Fahrzeuge sind zum Schlüsse jeder Werftliegezeit, ferner nach Beendigung größerer Arbeiten, jährlich aber mindestens einmal durch die S.P.S. nach der Pflegevorschrift für die Schiffe der Kriegsmarine sowie der Ziffer 4d) zu untersuchen. Das Schiffskommando ist hiervon zu benachrichtigen. 12. Außer Dienst gestellte Schiffe. Nach Arbeiten auf außer Dienst gestellten Schiffen und Fahrzeugen hat eine Untersuchung gemäß Ziffer 4b) durch die S.P.S. zu erfolgen. Vor Stellung eines Schiffes und Fahrzeuges in die erste Bereitschaft, bei Wiederindienststellung unmittelbar aus der zweiten und dritten Bereitschaft sowie halbjährlich auf Schiffen der ersten Bereit¬schaft ist durch die S.P.S. eine Nachprüfung nach den Bestimmungen der Ziffer 46) vorzunehmen. 13. Instandsetzung auf Privatwersten. Bei Instandsetzung von Schiffen auf Privatwerften sind auch die Bestimmungen der Ziffern 7 und 8 sinngemäß anzuwenden. 14. Schottprüfbücher. Nach Entlassung des Schiffes oder Fahrzeuges aus dem Erprobungsverhältnis ist von der K.M.W. ein neues Schottprüsbuch — Band II — in einfacher Ausfertigung als Anlage zum Revisionsbuch einzurichten. Nach Abschluß der jährlichen Untersuchung ist das Buch von dem Leiter der S.P.S., auf der K.M.W. von dem Schiffbau-Abteilungsvorstand, auf Privatwerften von dem Baubeaufsichti¬genden 8 zu unterschreiben. Für Instandsetzungen und Untersuchungen auf Privatwerften wird das Buch dem Baubeaufsichti- genden 8 zugestellt und von diesem nach Eintragung und Vollziehung der Unterschriften zurückgesandt. 15. Berichterstattung an das O.K.M. In den jährlich dem O.K.M. vorzulegenden Ergebnissen der Untersuchung des Schiffskörpers und der schifsbaulichen Einrichtungen ist zu vermerken, ob die Untersuchung durch die S.P.S. stattgefunden hat und wieweit ihre Ausstellungen beseitigt sind. Genehmigt. Berlin, den 13. März 1935. Der Ches der Marineleitung. Im Auftrage: Schulz. - 5 —
Prüf. Nr. 506
Staatsgeheimnisr Geheimhaltungsverpflichtung beachten. Allgemeine Baubestimmung II Nr. 6 B1 (A.B.B.II, 6 Bl) Einrichtungen des Lazaretts und der Gefechtsverbandplätze auf Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Kriegsmarine (Lazarett-Einrichtungen) InenmUftUGiui^ tu». VII küitr: 488 8iM 9. flniü’Msii-Mw.) Berlin 1935 Neudruck 1939 Oberkommando der Kriegsmarine Einrichtungen des Lazaretts und der Gefechtsverbandplätze auf Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Kriegsmarine. Vorbemerkung: Die Einrichtungszeichnungen der Lazaretträume und Gefechtsverbandplätze sind nach Einverständniserklärung des zuständigen Sanitätsamtes in doppelter Ausfertigung dem O.K.M. zur Genehmigung vorzulegen. Je eine Lichtpause der genehmigten Zeichnungen ist für das Marine¬medizinalamt des O.K.M. einzusenden. Uber Einrichtungen und Bauteile, für die Holz zu verwenden ist, siehe A. B.V. — 8 Anhang F —. A. Lazarett. I. Zugehörige Räume. 1. Krankenraum. 2. Untersuchungsraum, Operationsraum, Zahnbehandlungsraum. 3. Röntgenraum. 4. Pflichtschutzbehandlungsraum. 5. Apotheke. 6. Bad. 7. Abort. 8. Hellegat. 9. Last. 10. Dunkelkammer. 11. Sanitätsschreibstube. II. Lage und Größe der Lazaretträume. Allgemeines: Krankenraum, Untersuchungsraum und Operationsraum sollen hell und luftig in den oberen Decks an der Bordwand, jedoch nicht im vordersten Teil des Vorschiffes und nicht über Küchen liegen und mit Seitenfenstern in genügender Zahl und außerdem erforderlichenfalls mit Decks¬fenstern versehen sein. Seiten- und Decksfenster, die von Nebenräumen oder freien Decks aus ^Einblick in den Krankenraum gewähren, sollen matte Scheiben erhalten. Die matt auszuführenden Fenster sind von der K.M.W. bzw. Baubeaufsichtigung des betreffenden Schiffes im Einvernehmen mit dem zu¬ständigen Sanitätsamt festzulegen. Eine Eingangstür zum Krankenraum, die Verbindungstür zwischen diesem und dem Untersuchungs¬raum und dem Operationsraum sowie die Eingangstüren zum Untersuchungsraum, Operationsraum und zum Röntgenraum müssen mindestens 800 mm breit sein. Die Türen können zweiflügelig sein. Sülle sind im Bereich der Lazaretträume, soweit es sich nicht um wasserdichte Türen handelt, zu ver¬meiden/ die Aborttür soll jedoch ein Süll erhalten. Vorrats- und Fleischlasten sollen möglichst nicht in dec gleichen Abteilung wie die Lazaretträume liegen. Rohrleitungen, Kanäle usw. in Lazaretträumen sind zur Vermeidung von Schmutzecken an Wänden und unter der Decke nach Möglichkeit mit leichten Blechen abzudecken. 1 Nr. 6B 1 1. Krankenraum. Die Mndestgrundfläche des Krankenraumes soll, etwa 1 m über Deck gemessen, 5 n? für jede Kose betragen. Die Anzahl der Kojen ist gleich 1,7 v. H. der Besatzung ohne Kammerbewvhner für Inlands, schiffe und 2 v- H. für Auslandsschiffe, jedoch nicht höher als 14 bis zu einer Besatzungszahl von rd. 1 200 Mann. Bei höherer Besatzungszahl (ohne Kammerbewohner) ist im allgemeinen für etwa je 100 Mann mehr 1 weitere Koje vorzusehen, sofern nicht für sehr große Schiffe oder aus anderen Gründen die Kojenzahl besonders festgesetzt wird. Ein Drittel der Gesamtzahl der Kojen sind als Cchwingekojen, zwei Drittel als feste Kojen einzubauen. 2. Untersuchungsraum, Operationsraum, Zahnbehandlungsraum. a) Auf großen Schiffen, insbesondere auf Schlachtschiffen, wo der Revierdienst gleichzeitig von 2 Ärzten durchgeführt wird, sind vorzusehen: Zwei Untersuchungsräume mit Borraum zum Warten ™^ direkten Eingängen und ‘ in Größe von je etwa ein Operatronsraum möglichst mit Tageslicht 10 bis 12 m? ein Zahnbehandlungsraum in möglichster Nähe des Krankenraumes. b) Kreuzer, Flugzeugträger und Sonderschiffe: Ein Untersuchungsraum m^ direkten Eingängen und in Größe von je etwa ein Operationsraum möglichst mit Tageslicht 10 big 12 m2 ein Zahnbehandlungsraum, falls ein Sanitätsoffizier mit zahnärztlicher Ausbildung vorgesehen ist. Soweit auf diesen Schiffen mit kleinerer Besatzungszahl (z. B. Leichte Kreuzer und Sonderschiffe) wegen Platzmangels getrennte Untersuchungs- und Operationsräume nicht unterzubringen sind, kann ein gemeinsamer Untersuchungs- und Operationsraum von etwa 16 bis 20 m^ angeordnet.werden. Aus dem gleichen Grunde kann an Stelle des Zahnbehandlungsraumes ein Zahnbehandlungsstuhl in dem Untersuchungs- und Operationsraum oder bei getrennten Räumen in einem dieser Räume vor¬gesehen werden. Soweit angängig, sollen Untersuchungsraum und Operationsraum unmittelbar neben dem Kranken- raum liegen und mit diesem durch eine Tür verbunden sein. Außer dieser Tür ist eine zweite Tür vom Decksraum aus vorzusehen, da der Zugang zu den erstgenannten Räumen nicht durch den Krankenraum führen darf. Nach Möglichkeit ist im Operationsraum eine besondere Nische von 1,2 m x 0,8 m Grundfläche und mit einer Höhe von etwa 2,0 m zur Aufnahme eines Autoklaven vorzusehen/ die Nische ist mit ausreichen- der Entlüftung und Isolierung zu versehen. Rund um den Operationstisch von 1,9 m Länge und 0,52 m Breite soll noch ein Gang von mindestens 0,6 na frei bleiben. Krankenspinde dürfen in diesen Räumen nicht angebracht werden. 3. Der Röntgenraum soll eine Grundfläche von 8 m* (2 m x 4 m) haben und möglichst nahe dem Krankenraum liegen. Zur Erfüllung der Vorschriften für den Hochspannungs- und Strahlenschutz sind die Wände des Raumes erforderlichenfalls mit einer Bleiisolierung zu versehen. Rund um den Röntgentisch soll ein Gang von mindestens 0,6 m Breite frei bleiben. Am Sitz des Sanitätsoffiziers an einer Schmalseite des Tisches darf jedoch der Abstand zwischen Tisch und Wand 0,8 m nicht unterschreiten. In dem Raum sind die Kästen für Röntgenchemikalien zu lagern, soweit deren Unterbringung in der Dunkelkammer (vgl. AII10) nicht möglich ist. 4. Der Pflichtschutzbehandlungsraum soll eine Grundfläche von etwa 5 m® (2 m x 2,5 in) besitzen und gleichfalls nahe dem Krankenraum liegen. 5. Die Apotheke soll in der Nähe des Krankenraumes möglichst kühl, hell und luftig gelegen sein. 6. Bad. Neben dem Krankenraum ist ein Bad mit Wanne und Brause nach A.D.B. Nr. 34 Ab- schnitt II Ca und D vorzusehen. Das Bad soll so groß sein, daß man von zwei Seiten an die Wanne herantreten kann. 7. Abort. Nahe dem Bad ist ein Abort möglichst mit zwei durch eine Wand voneinander getrennten und durch einen besonderen Eingang zugänglichen Klosettbecken, von denen eins für Isolierkranke bestimmt ist, vorzusehen. Wenn angängig, ist das Becken für Isolierkranke vom Isolierraum (vgl. AIII la) aus unmittelbar zugänglich zu machen. Die Klosettbecken müssen frei stehen, aufklappbaren Deckel und Sitz haben und nach Form und Art der Wasserspülung so beschaffen sein, daß die Ent¬leerungen der Kranken besichtigt werden können. Pissoirbecken vgl. AIII 4g. 8. Hellegat. Das Hellegat ist möglichst in der Nähe des Schiffslazaretts anzu ordnen. Es dient zur Unterbringung von Krankenhängematten, der Transportgeräte, der Gefechtsausrüstung, des Restes der nicht in Apothekenwandgestellen unterzubringenden Standgefäße (in Kästen), der Landungs¬ausrüstung und der Verbandkästen für Zerstörer usw., der Kisten für Verbandpäckchen (falls eine Lazarettlast für die Unterbringung dieser Kisten nicht vorhanden ist) sowie von Sauerstofflaschen. Bei einer Länge von möglichst nicht unter 3 an soll der Rauminhalt des Hellegats betragen: Torpedoboote, Minensuchboote, Geleitboote nach Möglichkeit .. 5 m3 Zerstörer mindestens 5 m3 Sonderschiffe nach Art desSchiffes’ und Besatzungszahl 5 bis 10 m3 Kreuzer nach Besatzungszahl 15 » 25 m3 Panzerschiffe und Flugzeugträger nach Besatzungszahl 20 » 30 m3 Schlachtschiffe nach Besatzungszahl 30 » 40 m3. Die Hellegattür soll eine lichte Breite von wenigstens 0,65 m erhalten, Einsteigeluks sollen auf großen Schiffen 0,80 X 0,80 m, auf Zerstörern, Geleitbooten, Torpedobooten und Minensuchbooten 0,60 X 0,60 in groß sein. Die erforderlichen Einrichtungen und Halterungen sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Sanitätsamt vorzusehen. Für die Stäbe der Krankenhängematten sind an geeigneten Stellen Halte-vorrichtungen unter Deck anzubringen. 9. Last. Für die Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Flugzeugträger, Kreuzer und Sonderschiffe mit Lazaretteinrichtung ist außerdem möglichst eine Last von mindestens etwa 3 m x 2 m Grundfläche mit den erforderlichen Einrichtungen und Halterungen — im Benehmen mit dem zuständigen Sanitäts¬amt — zur Unterbringung eines Teiles der Verbandpäckchen, Transporthängematten usw. vorzusehen. 10. Dunkelkammer. Auf Schiffen und Sonderschiffen mit,Röntgeneinrichtung ist nach Möglichkeit eine kleine Dunkelkammer mit der erforderlichen Ausstattung für die Entwicklung von Röntgenfilmen einzurichten. In der Kammer sind die Kästen für Röntgenchemikalien zu lagern. 11. Sanitätsschreibstube. Eine Sanitätsschreibstube mit Spinden für Akten und 2 Schreibplätzen, von denen einer für eine versenkbare Schreibmaschine herzurichten ist, erhalten nur Schiffe mit Ein¬richtungen für den Flottenstab. Auf großen Verbandsschiffen ist die Einzelkammer des Sanitätsfeld¬webels des Stabes mit einem Schreibmaschinentisch und Spindraum für Akten zu versehen. Schreibstuben für das Sanitätspersonal der Schiffe sind nicht vorzusehen. Die Schreibarbeit ist in dem Untersuchungsraum oder der Apotheke bzw. in der Kammer des Sunitätsfeldwebels zu ver¬richten. Eine Schreibgelegenheit hierfür ist zu schaffen. 111. Ausstattung der LazarettrSume. 1. Krankenraum. Zur Einrichtung des Krankenraumes gehören folgende Gegenstände, die den Musterzeichnungen zu entsprechen haben und für welche die erforderlichen Staueinrichtungen vorzusehen sind: a) Die unter II1 vorgeschriebene Zahl an Kojen. Zwischen zwei nebeneinanderstehenden Kojen muß ein Abstand von mindestens 0,45 m sein. Keine Koje darf über der anderen liegen. Die Schwingekojen sollxn möglichst etwa 20° ncch jeder Seite frei schwingen können. Eine Koje ist abseits vcm Durchgangsverkehr als Isolierkoje durch eine leichte Wand vom übrigen Raum abzuteilen. Eine zweite gut zugängliche Koje soll für die Bestrahlung mit Höhensonne, Solluxlampe und Lichtbügel einen passend gefärbten auskochbaren Vorhang erhalten. b) Zwei Lazarettspinde zur Unterbringung von Hilfsmitteln zur Krankenpflege. c) Krankenspinde mit so viel Fächern, wie Kojen vorhanden sind, für die Sachen der bettlägerigen Kranken. Die Fächer sollen etwa so groß wie die Heizerspinde sein. d) Ein Spind für das Eßgeschirr der Kranken. e) Ein Wandgestell für Flaschen usw. f) Für jede Koje ein kleines abnehmbares Gestell für Arznei-, Spei- und Trinkgläser und eine Halterung für Fiebertafel. g) Ein Tischbrett für jede Koje, Halterung zur Aufbewahrung der Tischbretter. h) Ein möglichst großer fteistehender Klapptisch mit herunterklappbaren Randleisten. i) Sitzgelegenheiten in Form von Backskisten, soweit Platz hierfür vorhanden, sonst Klappsitze in der Nähe des Untersuchungsraumes und Klappstühle mit Rückenlehnen für nicht bett¬lägerige Kranke/ wenn angängig, soll die Gesamtzahl der Sitze 2/3 der Kojenzahl betragen. k) Ein Stuhl. l) Ein Spiegel. m) Kleider- und Handtuchhaken an den Wänden in doppelter Anzahl der vorhandenen Kojen, n) Spuren für eine bis zwei Wandlaternen. o) Eine Vorrichtung zum Auffangen der Kiste für Gummisachen unter Deck. p) Zwei Haken für ein Flaschengestell. q) Halterung für die Höhensonne bei der zweiten unter a) bezeichneten Koje. r) Je eine Anschlußdose für Höhensonne, Bestrahlungslampe und Heißluftkasten bei der zweiten unter a) bezeichneten Koje, für die übrigen Kojen ist zu je 2 zusammenstehenden Kojen eine gemeinsame Anschlußdose zum Anschluß der Kugelspiegellampe oder anderer elektrischer Geräte einzubauen/ getrennt stehende Kojen erhalten ihre eigene Anschlußdose. s) Schellen für die Halterung der Solluxlanrpe. t) Hängematthaken zur Aufhängung der sollmäßigen Krankenhängematten. u) Anschluß für Rundfunkkopfhörer und eines Lautsprechers für Gemeinschastsempfang. 3 Nr. 68 I 2«. Gemeinsamer NntersuchungS- und Operationsraum. Im Untersuchungs- und Operationsraum sind folgende Einrichtungen vorzusehen: a) Eine Wascheinrichtung für das Sanitätspersonal im Anhalt an das Skizzenblatt Nr. 21, Bl. 21, bestehend aus zwei Waschbecken mit Schwenkhahn für den Zufluß von kaltem und heißem Trinkwasser aus einem elektrischen Heißwasserbereiter und fester Zu- und Abflu߬leitung. Zwischen Oberkante Waschbecken und Unterkante Wasserhahn muß ein freier Raum von mindestens 25 bis 30 cm sein. Uber jedem Waschbecken ist eine Armhebel-Mschgarnitur mit Sicherheitsventilm und eine Kniehebel-Abflußgarnitur einzubauen. Der Heißwasserbereiter ist entsprechend der Anzahl der Zapfstellen für 3 bis 10 k Inhalt zu bemessen. Im Operationsraum auf Schiffen mit einer Besatzung über 800 Mann ist der Frischwasser¬tank über den Waschbecken von 50 auf 100 J zu vergrößern. b) Ein Speigatt mit Ventil- und Geruchverschluß. o) Buchse mit Ringen und Spannschrauben zum Festsetzen des Operationstisches nach «Skizzen- blatt. . - , - Deckbl. 8 Auf Schiffen über 26000-1 ist ein durch Anschrauben des runden Fußes an Deck fest eingebauter Operationstisch unter Fortfall der Buchse mit Ringm und Spannschrcmbm vorzusehen. ‘ Quuv muyi ^vuuvjvnv ^jiuy vvvi vin oiuvi|uuyuuvjv’ witv . vv»^H»V ist, ist die Röntgeneinrichtung im Krankenraum unterzubringen. Für den Spannungswandler des Röntgenapparates ist eine geeignete Vorrichtung zum Seefestzurren (eiserne Halter oder Schellen mit Filzstreifen) im Einvemehmen mit dem zu¬ständigen Sanitätsamt vorzusehen. f) Je eine Anschlußdose für den Instrumentenkocher, das Sterilisiergerät (Autoklav), den Röntgen¬apparat und für die Pantophoslampe. 8) Halter für den Sauerstoffzylinder und am Kopfende seitlich vom Operationstisch eine An¬schraubvorrichtung für das Gestell des Sauerstoffzhlinders (vgl. BII, 11). h) Ein Klapptisch aus 20 mm dickem Kiefernholz mit 15 mm hohen herunterklappbaren Rand¬leisten. i) Zwei Stühle. k) Ein Spiegel über den Waschbecken. l) Vier Haken für Kleider und Handtücher. m) Spuren für eine Wandlateme. n) Für Lazarette mit 6 und mehr Kojen ein einfacher Schreibtisch mit verschließbarer Schublade/ bei weniger als 6 Kojen eine einfache Schreibgelegenheit. o) Halterung für Pantophoslampe über dem Operationstisch und Halterung für Akkubatterie der Lampen-Notspeisung. p) Ein verschließbares Spind für G- und L-Bücher. q) Eine Uhr. 1) Ein verschließbarer Schlüsselschrank. 8) Ein Trinkwasseranschluß für den Autoklaven. t) Ein Seewasseranschluß für die Kühlung des Autoklaven. u) Ein Klapptisch zum Abstellen des Sterilisiergerätes. v) Ein kleines Spind für ärztliche Hilfsgeräte. w) Halterung für abnehmbare Kugelspiegellampe. 2 ß. Getrennte Untersuchung^- und Operationsräume. Im Untersuchungsraum sind die unter 2 « zu a), b), d), e), f) — nur für Instrumentenkocher —, h) bis u), p), r) und w), im Operationsraum die unter 2« zu a) bis d), f) bis m), o) und q) bis v) aufgeführten Emrich, tungen vorzusehen. 2^. Untersuchungsraum für Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote. Im Untersuchungsraum für Kranke auf Zerstörern und auf dem Arztboot einer Geleitboots-, Torpedoboots- und Minensuchflottille sind folgende Einrichtungen vorzusehen: a) Buchse mit Ringen und Spannschrauben zum Festsetzen des Operationstisches nach Skizzen¬blatt. d) Eine Schreibgelegenheit. 0) Eine Wascheinrichtung wie zu 2aa). Wenn es die Raumverhältnisse nicht zulassen, genügt ein Waschbecken. ä) Ein Sanitätsdoppelschrank nach Musterzeichnung. e) Zwei Wandarmkonsolen für den Instrumentenkocher in 1,2 m Höhe über Deck. Je eine Anschlußdose für den Instrumentenkocher,^/die Mikroskopierlampe und für die Be- Deckt!. 1 / das Sterilisiergerät (kleiner Autoklav — auf Zerstörern und Torpedobooten —),/
. 7 , , -ll des Sauer¬stoffzylinders.
Ein Heißwasserbereiter.
i) Ein Stuhl. k) Eine Halterung für 2 Trinkgläser. l) Eine Halterung für den Wärmestrahler. m) Eine Halterung für die Personenwaage. n) Ein verschließbares Aufbewahrungsspind im Mannschaftsabort. o) Zerstörer erhalten außerdem eine Koje, einen kleinen Klapptisch, darüber einen Kasten für die Mikroskopierausrüstung und ein besonderes Spind an der Außenwandseite des Unter- .. . suchunasiaumeL “ p) Ein TrinkwgffkranfchlM,für den Autpklavm. § q) Ein Seewafferanschluß für die Kühlung des Autoklaven, ^^ttille zu übernehmenden Ein 2 8. Zahnbehandlungsraum. Im Zahnbehandlungsraum sind vorzusehen: Eine Wascheinrichtung, bestehend aus einem Waschbecken mit Zufluß von kaltem und heißem Trink« wasser aus einem elektrischen Heißwasserbereiter, ferner die unter 2« zu b) und h) bis m) aufgeführten Einrichtungen. 3 ß. Getrennte Nntersuchungs- und OperationSriiume. Im Untersuchungsraum sind die unter 2 « zu a), d), ä), ö), y — nur für Instrumentenkocher —, b) bis u), p), r) und w), im Operationsraum die unter 2« zu a) bis ä), f) bis m), o) und q) bis v) aufgeführten Einrich- tungen vorzusehen. 4 ^. Untersuchungsraum für Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote. Im Untersuchungsraum für Kranke auf Zerstörern und auf dem Arztboot einer Geleitboots«, Torpedoboots» und Minensuchflottille sind folgende Einrichtungen vorzusehen: a) Buchse mit Ringen und Spannschrauben zum Festsetzen des Operationstisches nach Skizzen- blatt. d) Eine Schreibgelegmheit. o) Eine Wascheinrichtung wie zu 2aa). Wenn es die Raumverhältnisse nicht zulassen, genügt ein Waschbecken. ä) Ein Sanitätsdoppelschrank nach Musterzeichnung. s) Zwei Wandarmkonsolen für den Instrumentenkocher in 1,2 m Höhe über Deck. f) Je eine Anschlußdose für den Instrumentenkocher,^ie Mikroskopierlampe und für die De- strahlungslampe, zugleich für Heizkissen. g) Halter für den Sauerstoffzylinder und eine Anschraubvorrichtung für das Gestell des Sauer¬stoffzylinders. h) Ein Heißwasserbereiter. i) Ein Stuhl. k) Eine Halterung für 2 Trinkgläser. l) Eine Haltemng für den Wärmestrahler. m) Eine Halterung für die Personenwaage. n) Ein verschließbares Aufbewahrungsspind im Mannschaftsabort. — > ^..(v^y nri;Ai^ ^ifrjifri^gjfljgflgggfl^^ darüber einen Kasten für ^bder Außenwandseite des Unter- ff Die bei einem Wechsel des Arztbootes auf ein anderes Boot der Flottille zu übernehmenden Ein-richtungen a) bis e) sind losnehmbar anzuordnen. 2 8. Zahnbehandlungsraum. Im Zahnbehandlungsraum sind vorzusehen: Eine Wascheinrichtung, bestehend aus einem Waschbecken mit Zufluß von kaltem und heißem Trink-wasser aus einem elektrischen Heißwasserbereiter, ferner die unter 2« zu b) und h) bis m) aufgeführten Einrichtungen. 5. Röntgenraum. Folgende Einrichtungen sind vorzusehen: a) Ein Röntgentisch. b) Ein Klappschreibtisch mit herunterklappbaren Randleisten. c) Ein Spind für Reserveröhren. b) Ein Handschuhspind mit 5 Fächern. e) Halterungen für Schürzen, Kassettenrahmen und Tubus. f) Ein Sockel für Spannungswandler. g) Ein Klappsitz. * 3 (Aufstellung möglichst in einem kleinen Nebenraum, sonst in einer der Richtung des Nutzstrahlen- ? bündels entgegengesetzt gelegenen Raumecke). k) Vorrichtung zum Seefestzurren des Spannungswandlers für den Röntgenapparat (vgl. 2« e). l) Halterungen für einen etwa 75 x 65 cm großen Filmbetrachtungskasten (je nach Platz kann dafür auch der Untersuchungs- und Operationsraum oder die Apotheke vorgesehen werden). m) Anschlußdose für Filmbetrachtungskasten. u) Ein Schrank zur Aufbewahrung von belichteten Filmen. Die Abmessungen sind mit den jeweils liefernden Röntgensirmen zu vereinbaren. 4. Pflichtschutzbehandlungsraum. Folgende Einrichtungen sind vorzusehen: a) Wandregale oder -schränke zur Aufnahme der zur Tripperbehandlung notwendigen Arznei¬flaschen (seefest unterzubringen oder aufzustellen). d) Wandbretter mit numerierten Haken zum Aufhängen der Tripperspritzen. o) Prophylaxeschränke mit eingeklebter Gebrauchsanweisung. ä) Ein Klapptisch für den Aufsichtsführenden zur Vornahme der Eintragungen. e) Ein verschließbarer Schrank über dem Klapptisch zur Unterbringung der Spritz- und Pflicht-schutzbehandlungslisten und des Schreibzeuges. f) Ein Waschbecken (zugleich Spülbecken) mit Anschluß an die Waschwasserleitung und fester Abwasserleitung, groß genug zum Wässern von 30 x 40 om-Röntgenfilmen. g) Zwei Pissoirbecken (altes Muster mit langem Schnabel), gleichzeitig als Spritzbecken zu be- ‘ nutzen, aus dunkelbraunem säurebeständigen Kristallporzellan oder gleichwertigem sto߬festen (Erschütterungen beim Schießen mit schweren Geschützen) Werkstoff. h) Ein Speigatt mit Ventil-, erforderlichenfalls mit Geruchverschluß. i) Ein Stuhl. k) Zwecks etwaiger Verwendung (vgl. AI110) des Raumes als Dunkelkammer ist eine rote Dunkelkammerlampe vorzusehen. Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote erhalten im Unteroffizier- und im Mannschaftsabort je ein Pissoirbecken für Pflichtschutzbehandlung, wie unter g) vorge¬schrieben, und in der Nähe ein Spind für den Kasten zur Pflichtschutzbehandlung. 8. Röntgenraum. Folgende Einrichtungen sind vorzusehen: a) Ein Röntgentisch. b) Ein Klappschreibtisch mit herunterklappbaren Randleisten. o) Ein Spind für Reserveröhren. d) Ein Handschuhspind mit 5 Fächern. o) Halterungen für Schürzen, Kassettenrahmen und Tubus. L) Ein Sockel für Spannungswandler. 8) Ein Klappsitz. h) Ein Schalttisch./^ Z o. i) Wechselstromanschluß für die Röntgeneinrichtung. k) Vorrichtung zum Seefestzurren des Spannungswandlers für den Röntgenapparat (vgl. 2« e). l) Halterungen für einen etwa 75 x 65 cm großen Filmbetrachtungskasten (je nach Platz kann dafür auch der Untersuchungs- und Operationsraum oder die Apotheke vorgesehen werden). m) Anschlußdose für Filmbetrachtungskasten. n) Ein Schrank zur Aufbewahrung von belichteten Filmen. Die Abmessungen sind mit den jeweils liefernden Röntgensirmen zu vereinbaren. 4. Pflichtschutzbehandlungsraum. Folgende Einrichtungen sind vorzusehen: a) Wandregale oder -schränke zur Aufnahme der zur Tripperbehandlung notwendigen Arznei¬flaschen (seefest unterzubringen oder aufzustellen). b) Wandbretter mit numerierten Haken zum Aufhängen der Tripperspritzen. o) Prophylaxeschränke mit eingeklebter Gebrauchsanweisung. d) Ein Klapptisch für den Aufsichtsführenden zur Vornahme der Eintragungen. e) Ein verschließbarer Schrank über dem Klapptisch zur Unterbringung der Spritz- und Pflicht-schutzbehandlungslisten und des Schreibzeuges. k) Ein Waschbecken (zugleich Spülbecken) mit Anschluß an die Waschwasserleitung und fester Abwasserleitung, groß genug zum Wässern von 30 x 40 om-Röntgenfilmen. g) Zwei Pissoirbecken (altes Muster mit langem Schnabel), gleichzeitig als Spritzbecken zu be- nutzen, aus dunkelbraunem säurebeständigen Kristallporzellan oder gleichwertigem sto߬festen (Erschütterungen beim Schießen mit schweren Geschützen) Werkstoff. h) Ein Speigatt mit Ventil-, erforderlichenfalls mit Geruchverschluß. i) Ein Stuhl. 1c) Zwecks etwaiger Verwendung (vgl. All 10) des Raumes als Dunkelkammer ist eine rote Dunkelkammerlampe vorzusehen. Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote erhalten im Unteroffizier- und im Mannschastsabort je ein Pissoirbecken für Pflichtschutzbehandlung, wie unter g) vorge¬schrieben, und in der Nähe ein Spind für den Kasten zur Pflichtschutzbehandlung. 5. Apotheke. Zur Einrichtung der Apotheke gehören folgende Gegenstände, die den Musterzeichnungen zu ent« sprechen haben: a) Zwei Wandgestelle zur Aufnahme von Hilfsmitteln zur Krankenpflege. b) Ein den örtlichen Verhältnissen angepaßtes Laboratoriumsbecken für Wasch, und Spülzwecke mit fester Waschwasserzuleitung und Abfluß, wenn angängig, in die Abflußleitung der übrigen Lazaretträume. o) Für Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Flugzeugträger und schwere Kreuzer ein Mikroskopiectisch mit ausziehbarer und mit Halterung für das Mikroskop versehener Tischplatte. d) Ein Aktengestell, möglichst in einer fteien Ecke anzubringen, wenigstens 375 mm tief mit Ein¬richtung gegen das Herausfallen der Akten. e) Ein Spiegel. f) Zwei Kleider- und Handtuchhalter. g) Ein Bord für die Spirituslampe. h) Eine Spur für eine Wandlaterne. i) Je eine Anschlußdose für die Mikroskopierlampe und den Kühlschrank. k) Ein Drehschemel zum Mikroskopieren. l) Ein Klapptisch mit herunterklappbaren Randleisten. m) Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Kreuzer und Sonderschiffe, die Auslandsreisen von mehr als 6 Monaten Dauer machen, erhalten vor Antritt der Reise einen Kühlschrank für Lazarett- zwecke. Der Nutzraum des Schrankes soll für Schlachtschiffe und Panzerschiffe 0,2 m8, für Kreuzer und Sondecschiffe 0,15 mb betragen. n) Ein Farbbecken ist neben dem Becken zu b) so anzuordnen, daß die Ablaufleitung in die des Beckens zu b) hineingeführt werden kann. Über dem Becken ist eine Halterung mit Schelle für eine Flasche für aqua dest anzubringen/ ferner ein kleines Regal für etwa 6 Reagenz¬flaschen zu 100 cm8 Die zur Aufbewahrung von Giften dienenden Schränke und Fächer der Wandgestelle sowie der Arznei- und Verbandschränke sind mit Sicherheitsschloß zu versehen und, soweit zweckmäßig, mit Rolljalousien verschließbar zu machen. Für feuergefährliche Arzneien ist in der Last für feuergefährliche Verbrauchsstoffe Platz für die Unter-bringung vorzusehen. 6. Bad. Außer der Wanne (vgl. AII6), die möglichst um den Ablauf herum schwenkbar ist, sind vorzusehen: a) Waschbecken mit Anschluß an die Waschwasserleitung und fester Abwasserleitung, und zwar: Bei 1 bis 3 Kojen des Krankenraumes 1 Stück, » 4 und 5 » » » 2 » i » 6 und mehr» » » 3 bis 4 » . b) Ein kleines Mundspülbecken mit Seewasserrandspülung sowie eine Trinkwasserentnahmestelle mit Filter. Falls in der Nähe des Lazarettbades bereits ein Filter vorhanden ist, kann die Entnahmestelle im Bad an diesen Filter angeschlossen werden. c) Zwei bis vier Kleider- und Handtuchhaken (der Waschbeckenzahl entsprechend) an den Wänden. ä) Ein abgeschlossmes Spind von etwa 0,60 m Breite und 0,45 m Tiefe für das Reinigungs¬geschirr des Lazaretts. Dieses Spind kann auch je nach den Platzverhältnissen im Pflichtschutz¬behandlungsraum, im Abort oder in einem Gange beim Lazarett untergebracht werden. — 9 — 7. Abort. Klosett« und Pissoirbecken (vgl. AII 7). Zum Reinigen der Uringläser ist ein Spülbecken mit Spülventii und Brausekopf einzubauen. Das Ventil ist an die Seewasserleitung anzuschließen. Uber dem Becken ist eine Waschwasserentnahmestelle vorzusehen, sd daß die Benutzer des Abortes sich über dem Becken die Hände spülen können. Der Abfluß des Spülbeckens ist je nach der Sachlage an den Sammelkasten für den Lazarettabort oder an den Sammelkasten für die Lazarettabwässer anzuschließen. IV. Bauausführung. Die Wände und Decken sind möglichst glatt zu halten. Nischen sind zu vermeiden oder durch Spinde und dergleichen auszufüllen. Wegen des Anstrichs vgl. A.BIB. Nr. 31 (Neuentwurf). Der Fußboden im Raum für Pflichtschutzbehandlung/ Bad und Abort erhält Terrazzo- oder Fliesen¬belag mit tiefer gelegenem Wasserablauf. Für die Badewanne ist eine Hvlzgräting vorzusehen. Der Fußboden der übrigen Räume ist mit Linoleum zu belegen. Gegen Schall- und Temperatureinflüsse sind Krankenraum, Untersuchungsräume und Operations¬raum ausreichend zu isolieren. Die Abfallrohre und Fallrohre für die Abwässer aus den Räumen, den Waschbecken und der Bade¬wanne sind im allgemeinen an benachbarte Speigattleitungen anzuschließen oder, soweit dieses nicht möglich ist, in einem Schmutzwasserkasten zu sammeln. (Dgl. A.B.B. Nr. 34 Absch. 5.) Wegen der Lüftungseinrichtungen der Räume vgl. die –Zusammenstellung des stündlichen Luft¬bedarfs der Schiffsräume« (A.B.D. — 8154). Die Beleuchtung ist nach den Grundzügen für elektrische Anlagen (G.f.e.A.) einzurichten. Wer die Heizeinrichtungen vgl. A.B.B. Nr. 61. V. Verteilung der Lazaretträume auf die Schiffsklassen. a) Schlachtschiffe, Panzerschiffe und Flugzeugträger: Sie erhalten die unter A11 bis 10 aufgeführten Räume (Schlachtschiffe außer dem Opera¬tionsraum zwei Untersuchungsräume mit Vorraum zum Warten), Schiffe mit Einrichtungen für den Flottenstab außerdem A111. b) Kreuzer: Schwere Kreuzer erhalten die unter A11 bis 10, leichte Kreuzer die unter A11, 2 und 4 bis 9 aufgeführten Räume. c) Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote. Die Zerstörer und das Arztboot einer Flottille erhalten einen Untersuchungsraum mit der unter III2 y vorgesehenen Ausstattung, die übrigen Boote die Anschlußdosen nach III2-st) und die Befestigungseinrichtungen für die Gegenstände zu III2 -/ a bis e). Ferner ist möglichst ein Hellegatt nach All 8 vorzusehen. d) Andere Schiffe: Für andere Schiffe und Fahrzeuge wird über die Lazaretteincichtungen von Falk zu Fall entschieden. Hierbei gilt folgendes:. 1. Soweit auf Schiffen mit Krankenraum der Einbau eines besonderen Wannenbades nicht möglich ist, sind eine feste Brause und eine tragbare Badewanne sowie die unter III6 aufgeführten Waschbecken im Krankenraum unterzubringen. Die Badewanne ist unter einer Koje zu verstauen. Als Abfluß ist für die tragbare Badewanne das Speigatt zu verwenden. 2. Ein Hellegattraum ist möglichst auch auf Schiffen ohne Krankenraum vorzusehen. 8. Gefechtsverbandplätze, Verwundetenlagerräume und Sefechtsverbandfchränke. I. Zahl, Größe und Lage. 1. Auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Flugzeugträgern und schwerm Kreuzern sind zwei Räume von je mindestens 28 in* Bodenfläche, auf dm leichten Kreuzern wenigstens ein Raum von mindestms 2V ma Bodenfläche als Gefechtsverbandplätze herzurichten. Zu den angegebenen Flächm kommt ein möglichst an der Längsseite der Räume liegender Förderweg von wenigstens 1,5 m Breite. Die vorge¬schriebene Mindestbodenfläche darf durch Einbauten nicht mehr als ein Zehntel eingeengt werden. Die Gefechtsverbandplätze müssen möglichst hinter Panzerschutz oder unter Panzerdeck und an mög-lichst kühler und gut zugänglicher Stelle liegen. Auf Schiffen mit zwei Gefechtsverbandplätzm sollen diese möglichst weit voneinander getrennt sein, etwa so, daß sich der eine an Stb im Vorschiff, der andere an Bb im Hinterschiff befindet. DiePlätze müssen vom übrigenKlarschiffbetrieb, soweit irgend angängig, abgeschlossen sein. In ihnen dürfen keine Hilfßmaschinm usw. stehen, durch deren Betrieb die ärztliche Tätigkeit gestört wird. Ein Gefechtsverbandplatz — möglichst der im Hinterschiff — ist als Hauptverbandplatz, der andere als Nebenverbandplatz einzurichten. Beide Plätze sollen gleichartig ausgerüstet werden. Die zum Haupt-verbandplatz gehörigen Einrichtungen sind fest einzubauen, am Nebenverbandplatz können sie abnehmbar angebracht werden, wenn es für die Benutzung des Platzes als Mannschaftsraum usw. nötig ist. Die losgenommenen Teile müssen innerhalb des Nebenverbandplatzes oder in seiner unmittelbaren Nähe in einem besonderen Spind untergebracht werden, damit sie jederzeit sofort zur Stelle find. In Friedenszeiten brauchen die Gefcchtsverbandplätze im allgemeinen nicht für ausschließlich gefechts-sanitäre Zwecke zur Verfügung zu stehen, sie können vielmehr zur Unterbringung von Mannschaften und für andere Zwecke benutzt werden. Die Förderwege zu und von ihnen müssen jedoch so weit ftei ge¬halten werden, daß das Krankenträgerpersonal ausgebildet werden kann. Kleiderspinde sind im Bereiche der Gefechtsverbandplätze möglichst nicht unterzubringen/ gegebenenfalls sind sie so einzurichten, daß sie leicht entfernt werden können. Die Türen zu den Gefechtsverbandplätzm sollen 800 mm br.it, die Luken 1100 x 800 mm groß sein. 2. In der Nähe der Gefechtsverbandplätze müssen sich von ihnen- aus leicht zugängliche, geschützte, möglichst große, gut lüftbare Räume zur Lagerung von Verwundeten für mindestens 10 v. H. der Besatzung befinden, z. B. Hellegats, Lasten, Arrestzellen, Gänge und Mannschaftsräume. Für einen Verwundeten sollen etwa 1,5 m2 Bodenfläche (etwa 2,0 m x 0,75 m) zur Verfügung stehen. Die Breite der Türen zu den Lagerräumen für Verwundete soll wie bei den Gefechtsverbandplätzen 800 mm betragen. Luken,’durch die Verwundete von den Gefechtsverbandplätzm nach den Lagerräumen befördert werden, sollen 1450 x 800 mm groß sein. 3. Andere Schiffe erhalten, soweit sie Apotheken besitzen, im allgemeinen nur einen Gefechtsverband-schrank nach Musterzeichnung zur Aufnahme der notwendigsten Hilfsmittel für die Krankenpflege im Gefecht. Der Schrank ist an geschützter Stelle aufzustellen. II. Ausstattung. 1. An jedem Gefechtsverbandplatz müssen folgende Einrichtungen vorhanden sein: 1) Ein Gefechtsverbandschrank nach Musterzeichnung. 5) Ein Doppelhängetisch für Instrumente und Verbandmittel nach Skizzenblatt, bestehend aus zwei Tischplatten von 2 m Länge und 0,7 m Breite aus 20 mm dickem Kiefernholz mit 15 mm hohen Randleisten. Die Tischplatten sind unter Deck so aufzuhängen, daß die untere etwa 0,8 m, । die obere etwa 1,3 m über dem Fußboden liegt. Der Tisch muß bei schlingerndem Schiffum eine etwa in Höhe der oberen Platte liegende Achse ftei schwingen können. Nach Gebrauch ,st ig Tisch möglichst unter Deck zu zurren. Bei beengtem Raum kann die Länge er t auf 1 m herabgesetzt werden. — 11 ^ o) Buchse mit Ringen und Spannschrauben zum Festsetzen des Operationstisches nach Skizzen¬blatt. Die Buchse ist, sofern die Gefechtsverbandplätze ausnahmsweise nicht völlig vom Klar¬schiffbetrieb abgeschlossen werden können (vgl. B 11), so anzubringen, daß das Arbeiten an dem Operationstisch bei Klarschiff nicht durch Munittonsförderung oder andere Arbeiten gestört wird. 6) Ein Klapptisch mit Randleisten für Labemittel. s) Zwei kleine Klappschreibtische. f) Zwei Trinkwasserbehälter mit Eiskühlung und Zapfstellen von je etwa 460! Inhalt, wenn genügend Platz vorhanden/ sonst von 300 Z Inhalt. Die Behälter sind im Anhalt an das Skizzenbuch Nr. 21, Bl. 22 an die Trinkwasserleitung anzuschließen/ der gesamte Wasserinhalt soll etwa 1Z für den Kopf der Besatzung betragen. g) Zum Entwässern des Raumes ein Speigatt- oder Abfallroht mit Ventil- und Geruchverschluß. Läßt sich wegen der Lage des Raumes ein Entwässern nach außenbords nicht ermöglichen, so kommt zur Aufnahme der Abwässer nur ein benachbarter Leckpumpenraum in Frage. Solche Abfallventile sollen jedoch nur in besonderen Fällen (Gefechtsfall, Rohrbrüche usw.) geöffnet werden/ sie sind daher für gewöhnlich gegen unbefugtes Offnen zu sichern. h) Eine Wascheinrichtung, bestehend aus zwei Waschschüsseln, die erst bei Klarschiff in die festein-zubauenden Halterungen einzusetzen sind/ für gewöhnlich sind sie an Bord zu verstauen. Die Abflußöffnungen der Waschschüsseln sind mit einem Sieb und Abschlußhahn mit Stutzen zu versehen. Letztere sind im Bedarfsfall mit den festeinzubauenden Fallrohren losnehmbar zu verbinden. Die zur Aufnahme des Hahnstutzens dienenden Fallrohröffnungen sind für gewöhnlich gut abzudichten. Die beiden Waschschüsseln sind unter Einschaltung eines elektrischen Heißwasserbereiters mit etwa 5 k Inhalt nach Skizzenbuch Nr. 21, Bl. 22 an die unter 1 genannten Trinkwasser¬behälter anzuschließen. i) Zwei Wandarmkonsolen für den Instrumentenkocher in 1,2 m Höhe über Deck. k) Zwei Haken für ein Flaschengestell. /) Ein Halter für den Sauerstoffzylinder und am Kopfende seitlich vom Operationstisch eine Anschraubvorrichtung für das Gestell des Sauerstoffzhlinders. m) Eine Anschlußdose für den Instrumentenkocher und Anschlußdosen für eine Anzahl elektrischer Kammerlüfter. n) Kleiderhalter für 5 v. H. der Besatzung, soweit möglich/ Handtuchhalter, je einer für 200 Mann/ Laternenhaken für die Notbeleuchtung nach Bedarf. o) Zwei Stühle. p) Spinde für Verbandpäckchen (vgl. Abschn. D.) 2. Die Lagerräume für Verwundete erhalten Anschlußdosen und Halterungen für eine Anzahl elektrischer Kammerlüfter. 3. In der Nähe des unter B13 aufgeführten Gesechtsverbandschrankes sind an geeigneter Stelle unterzubringen: a) Zwei Wandarmkonsolen für den Instrumentenkocher. d) Eine Anschlußdose für den Instrumentenkocher. - o) Halter für den Sauerstoffzylinder. III. Bauausführung. Für die Entwässerung der Waschschüsseln an den Gefechtsverbandplätzen gilt dasselbe wie zu AIV mit der Einschränkung, daß besondere Schmutzwasserkästen mit Pumpe nicht vorzusehen sind. In diesen Fällen soll das Fallrohr der Waschschüsseln über dem unter BII1 g) genannten Abfallventil enden. Wegen der Lüftungseinrichtung der Plätze vgl. die »Zusammenstellung des stündlichen Luftbedarfs der Schiffsräume« (A.B.V. — 8154). Die Gefechtsverbandplätze erhalten elektrische Beleuchtung gemäß G.f.e.A. Daneben ist eine Ersatz- beleuchtung durch Laternen vorzusehen. Alle Gegenstände der Verbandplätze und Lagerräume, die auf- oder niederklappbar eingerichtet werden, sind durch Überfall und Schloß zu sichern. C. Gefechtsverbandkästen und Verbandkästen. Für Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Flugzeugträger und schwere Kreuzec sind sechs, für leichte Kreuzer drei Gefechtsverbandkästen nach Musterzeichnung an geeigneten Stellen unterzubringen. Zerstörer, Geleitboote, Torpedoboote und Minensuchboote erhalten einen Verbandkasten Nr. I, außer-dem für jede angefangenen 60 Mann der Besatzung einen Verbandkasten Nr. II. Ferner erhalten als Gefechtsverbandausrüstung Zerstörer, Geleitboote und Torpedoboote einen Verbandkasten Nr. III in den Abmessungen der Gefechtsverbandkästen der Schiffe und Minensuchboote einen Verbandkasten Nr. IV in den Abmessungen der Verbandkästen Nr. I und II der Boote. Für andere Schiffe wird über die Zahl der vorzusehenden Gefechtsverbandkästen und Verbandkästen von Fall zu Fall entschieden. Um eine Verteilung der Gefechtsverbandmittel im ganzen Schiff zu erreichen, sind Halterungen für Gefechtsverbandkästen in verschiedenen Schiffsräumen und Gängen anzubringen. v. Spinde und Kisten für Verbandpäckchen. Auf Schiffen mit Apothekeneinrichtung sind für die Lagerung von etwa 2/3 des gesamten Vorrats an Verbandpäckchen auf den Gefechtsverbandplätzen oder in deren Nähe verschließbare Spinde mit Lüftungsösfnungen und verstellbaren Regalen (Borten) einzubauen. Die Zahl und Größe der Spinde richtet sich nach der Anzahl der gemäß Soll der Sanitätsausrüstungen vorzusehenden Päckchen und den jeweiligen Raumverhältnissen an Bord. Es ist möglichst eine einheitliche Spindausführung nach Muster¬zeichnung anzuwenden. Neben den Spinden erhält jedes dieser Schiffe für die Aufbewahrung des rest¬lichen Drittels der Verbandpäckchen 2 Kisten, die in der Lazarettlast oder, wenn solche nicht vorhanden, im Lazaretthellegat zu lagern sind. E. Lieferung der Einrichtungen und Ausrüstungen. Für die Lieferung der Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstände für die Sanitätseinrichtungen ist mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten die Bauwerft zuständig. 13 — Von der schiffskammerbildenden Werft sind zu liefern: A HI 1 a) Vorhänge f) kleine abnehmbare Gestelle für Arznei-, Spei- und Trinkgläser für Schwingekosen k) Stuhl l) Spiegel AIII 2 a c) Spannschrauben i) Stühle k) Spiegel q) Uhr AIII2 ß d) Spannschrauben i) Stühle k) Spiegel q) Uhr AIII2 Y i) Stuhl AIII2 3 i) Stühle L) Spiegel AIII4 i) Stuhl AIII5 e) Spiegel BII 1 c) Spannschrauben o) Stühle Vom Sanitätslager sind zu liefern: All 8. Kästen für Standgefäße 10. Kästen für Röntgenchemikalien AIII2Y d) Sanitätsdoppelschrank C. Gefechtsverbandkästen und Verbandkästen Ärztliche Geräte v. Kisten für Verbandpäckchen. Genehmigt. Berlin, den 1. Juli 1935. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Im Auftrage: Burkhardt. Q 10671 89
äuszusuhren. September 1940 Prüf. Nr. 506 Staatsgeheimnis) Deckblatt Nr. l u. 2 .Berichtigt h. r ^ln • ■ durch: a^^E ZU der A.B.B. ll Nr. 6 B.l. — N. vv. Nr. 147 — B. 9h. KI Ba 9507/40 vom 21. September 1940. Die Berichtigungen sind gemäß M. V Bl. 1940, Seite 95, Ziff. 98 auszuführen. Januar 1941 Prüf. Nr. 506 Staatsgeheimnis) Deckblatt Nr. 3 ZU der A.B.B. II Nr. 6 kl. — M. Dv. Nr. 147 — B. Nr. LI Lu 802 vom 30. Januar 1941. ViriLllzukt uszesühr! m (A*MI ani*Dunjt|tü) 3) zu Seite 5
Prüf. Nr. 506 Staatsgeheimnis; Seheimhaltungsverpflichtun- beachten. Allgemeine Baubestimmungen ll Nr. 10 (A. B. B. II, 10) Panzervorschrist JtlÜMW I.<-.L>.S.ÄMlH« ÄÄ. VII M: 488 Satten 0. MMkM’Mir) Berlin 1928 Neudruck 1939 Oberkommando der Kriegsmarine IVI.Vv.Nr. 147 Inhaltsverzeichnis. Seite I. Panzerplatten 2 1. Allgemeines 2 2. Durchbrechungen 2 3. Bearbeitung 2 II. Panzertüren 3 III. Holzhinterlage 3 IV. Panzerbefestigung und -Verbindung 3 a) Verbindung 3 b) Panzerbolzen und -schrauben 3 c) Scherplatten ^ 4 V. Anbringen von Einrichtungen am Panzer 5 a) Allgemeines 5 b) Schiffspanzer (ausschl. Geschütztürme) …’ 5 c) Panzer der Geschütztürme 7 Nr. 10 I. Panzerplatten. 1. Allgemeines. Die Panzerplatten der Dertikalpanzerung (A.B.V.-8- und B.B.V.-8-, Gruppe 30 bis 35) werden für alle Schiffe vom O.K.M. beschafft. Für die Lieferung, die Lieferungsunterlagen, die Leistungen der Bauwerften, die Lieferfristen und die Abnahme dieser Platten ist die »Liefervorschrift für Panzer¬material«, A.B.B. I Nr. 27 maßgebend. Die rechnungsmäßige Abwicklung dieser Lieferung mit Aus¬nahme des Panzers für die Drehtürme geschieht durch die Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven oder Kiel. Die Panzerplatten der Vertikalpanzerung bestehen aus KC-; Wh« und V^-Platten. Die KC« Platten sind einseitig gehärtet. Art und Verteilung der Panzerung, die ungefähren Abmessungen und die Bolzenverteilung sind aus der zu den Bauunterlagen gehörenden Zeichnung »Panzerabwicklung« zu ersehen. 2. Durchbrechungen. Die Durchbrechungen von Panzerplatten zur Durchführung von Rohren, Kanälen, Kabeln, Gestängen usw. sind nach Möglichkeit einzuschränken. Unter Wasser, dicht über Wasser sowie unmittelbar neben- einanderliegende Durchbrechungen sind zu vermeiden. Durchbrechungen von mehr als 50 om? Quer¬schnitt bedürfen der Genehmigung des O.K.M., sofern sie nicht in der Bauvorschrift ausdrücklich vor¬geschrieben sind. Nach der Bauausführung sind dem O.K.M. Zeichnungen vorzulegen, aus denen Zahl, Abmessungen und Lage aller Durchbrechungen der Panzerplatten ersichtlich sind. 3. Bearbeitung. Die Stöße der Panzerplatten sollen gut aneinanderpassen, vorstehende Kanten sind zu brechen. Vor-stehende Teile der Panzerung, die in See Spritzer erzeugen können, sind abzudecken. Die scharfen Kanten der Türöffnungen und der Türen sind mit einem Radius von etwa 10 bis 20 mm, die äußeren Ecken bei den Kommandotürmen mit einem Radius von etwa 200 mm abzurunden. Autogene Cchneidgeräte dürfen bei der Bearbeitung gehärteter Panzerplatten nicht verwendet werden. Sehschlitze, Türausschnitte, Durchbrechungen zur Durchführung von Rohren, Kanälen, Kabeln, Ge¬stängen usw., die nicht schon vor dem Härten vorgearbeitet werden können, sind nur auf kaltem Wege herzustellen. Zum Bohren von Löchern in der harten Schicht darf diese nicht enthärtet werden, sonderrr es ist hierfür Spezialwerkzeugstahl zu verwenden (vgl. Abschn. IV. b). Die Winkel zur Verbindung des Panzers mit dem Schiffskörper sind möglichst nur an der weichen Seite des Panzers anzubringen,’ siehe auch Abschn. IV. o Scherplatten. Bei Verbindungen, bei denen die Festigkeit weniger in den Vordergrund tritt, sind Winkel usw. nur mit einer Schraubenreihe mit dem Panzer zu verbinden und soweit zu beschneiden, wie es mit Rücksicht auf Verstemmen erforderlich ist. Bei Festigkeitsverbindungen sind zweireihige Verschraubungen anzuwenden, wobei Niet- und Schrauben-querschnitt in beiden Schenkeln gleich groß sein soll. Nr. w 2 3 — II. Panzertüren. Die Panzertüren sollen im allgemeinen die Dicke der zugehörigen Panzerplatte besitzen. Sie sollen in einen nach dern Innern der Tür hin abgeschrägten Falz der Platte eingreifen. III. Holzhinterlage. Die Holzhinterlage ist nur an den in der Bauvorschrift vorgeschriebenen Stellen anzubringen. Sie soll aus Teakholz, oder sofern dieses nicht zu erhalten ist, aus Weiß- oder Rotbuchenplanken hergestellt werden und fertig bearbeitet im allgemeinen nicht über 50 mm dick sein. Sofern sie aus Buchenholz angefertigt wird, muß das Holz vor dem Anbringen nach dem Druck- oder pneumatischen Tränkverfahren mit Teerbl imprägniert werden. Das Rüping-Verfahren von der Rütgers-Werke Aktiengesellschaft, Berlin, ist hierfür besonders geeignet. Die Hinterlage ist im allgemeinen an dem Panzer selbst durch schmiedeeiserne ^ verzinkte Schrauben mit Versenkkopf zu befestigen. Die Zahl der Schrauben ist so zu bemessen, daß die Hvlzplanken gut an-liegen. Muß die Holzhinterlage ausnahmsweise an der Haut hinter dem Panzer befestigt werden, so sind die Befestigungsschrauben — 1/2”/ verzinkt, mit Vierkantkopf — an der Innenseite der Außenhaut mit einer Mutter auf runder Unterlegscheibe mit Hanf und Mennigekitt oder einer Gummiunterlage abzu¬dichten. Der Vierkantkops ist in das Holz einzulassen/ eine etwa verbleibende Vertiefung ist in sachgemäßer Weise zu verschließen. Die Hinterlage ist der Form der Außenhaut hinter dem Panzer bzw. der des Panzers genau anzu¬passen, so daß sie den Zwischenraum gut aussüllt. Dor dem Anbringen der Hinterlage ist Rost oder etwa vorhandener Farbenanstrich von den Eisenteilen (Außenhaut und Panzer) sorgfältig zu entfernen, dann werden diese Teile mit Teerfirnis und dick mit Marineleim gestrichen. Ebenso ist auch die Holzhinterlage mit Marineleim zu streichen. IV. Panzerbefestigung und -Verbindung. a. Verbindung. Für die Verbindung der Panzerplatten unter sich und mit dem Schiffskörper sind die zu den Bau-unterlagen gehörenden Zeichnungen der Panzerabwicklung, Panzerbolzen und Stoßverbindungen für Panzerplatten maßgebend. d. Panzerbolzen und -schrauben. Die Panzerbolzen und Panzerschrauben können, soweit sie nicht vom Panzerplattenwerk bei den fertig zusammengebauten Teilen mitgeliefert werden, besonders beschafft oder von der Bauwerft angefertigt werden. Für die Beschaffung dieser Bolzen und Schrauben ist die Nr. 15, Heft L, der Materialvorschriften der Deutschen Kriegsmarine, Ausgabe 1915, maßgebend. Die Panzerbolzen und Panzerschrauben erhalten bis einschl. 1” Durchmesser normales Whitworth- Gewinde und darüber Rundgewinde nach DM 405. Die Bolzen und Schrauben mit Rundgewinde sind in folgenden Durchmessern, und zwar Bolzen bis zu 70 mm (siehe Anlage 1) und Schrauben bis zu 90 mm (siehe Anlage 2) auszuführen: Äußerer Durchmesser in mm I 30 Kerndurchmesser in mm …. I 26,825 36 40 46 32,825 35,767 41,767 50 155 60 45,767 50,767 55,767 65 60,767 70 65,767 80 75,767 90 85,767
Das Gewinde der Panzerbolzen soll im allgemeinen durchlaufen, wenn aus Fabrikationsgründen erforderlich, kann das Gewinde unterbrochen werden. Die Gewindelänge der in den Panzer einzuschneidenden Gewinde soll gleich dem Kerndurchmesser der zugehörenden Schraube sein. Beim Einschneiden von Gewinde in die gehärtete Seite des Panzers muß das Gewinde bis zu Vs der Plattendicke heruntergeführt werden. Die ersten 40 mm sind ohne Gewinde zu belassen. Als Panzerschrauben und Panzerbolzen in vorstehendem Sinne sind alle Schrauben der Dertikal- panzerung anzusehen, die zur Verbindung von Panzerteilen miteinander und der Panzerlaschen mit dem Panzer an den Stoßstellen dienen und alle Panzerbolzen zur Befestigung des Gürtel«, Zitadell- und Kastmattpanzexs mit der dahinterliegenden Haut. Alle übrigen Schrauben, die zur Verbindung des Panzers mit Teilen des Schiffes dienen, rechnen nicht zu den Panzerschrauben und sind nach dem Normenblatt mit Whitworth-Gewinde anzufertigen. Befestigungsschrauben bis zu 3/8” Durchmesser können in Gewindepfropfen eingesetzt werden, darüber sind sie unmittelbar in den Panzer einzusetzen. Für die Durchmesser der Bolzen zur Verbindung des Panzers mit der Haut hinter dem Panzer ist die nachstehende Tabelle maßgebend. Die Zahl der Bolzen ist so zu wählen, daß auf je 40 kg Plattengewicht 1 cm2 Bolzenquerschnitt entfällt.
bis 80 mm 36 mm über 80 bis 100 mm 40 » » 100 » 130 » 50 » » 130 » 170 » 55 » » 170 » 200 » 60 » » 200 mm 70 mm Die Bolzen, die nicht an den Plattenenden sitzen, sollen möglichst in der Mitte zwischen zwei Spanten angeordnet werden. Der Abstand der Bolzen von dem Plattenrande soll nicht weniger als 3 Bolzen¬durchmesser betragen. Die Bolzen sind rechtwinklig zur Haut hinter dem Panzer anzuordnen und von innen aus in die Platte hineinzuschrauben. Nach dem Eindrehen ist auf die Innenhaut um den Bolzen herum so viel Dichtungsmaterial (Hanfzöpfe mit Kitt) aufzulegen, daß der Hohlraum unter der teller¬förmigen Unterlegscheibe hierdurch vollkommen ausgefüllt wird. Durch Anziehen der Bolzenmutter wird dann das Dichtungsmaterial in das Bolzengewinde hineingepreßt (siehe Anlage 1). Die tellerförmigen Unterlegscheiben sind aus 8t 42 zu pressen. Bei Panzerschrauben mit versenktem Kopf, bei denen — wie in Kommandotürmen — zu befürchten ist, daß die Köpfe durch aufschlagende Geschosse abfliegen und die Turmbesatzung verletzen, sind die Köpfe in die Lasche einzulassen und nach dem Einbau an Bord durch llberstemmen des vorstehenden Laschenrandes oder durch leichte Verschweißung an 3 Stellen auf je V8 Umfang gegen Heraus fliegen zu sichern (siehe Anlage 2). o. Scherplatten. Zur Sicherung der Panzerplatten gegen Verschieben beim Auftreffen von Geschossen sind hinter den Befestigungswinkeln der Platten auf den Decks, an der Außenhaut usw. Scherplatten nach den Angaben auf Anlage 3 anzubringen, wobei folgendes zu beachten ist: 1. Scherplatten sind nur bei den Panzerplatten anzubringen, die ohne Holzhinterlage und Innenhaut an den durchgehenden Decks, an der Außenhaut oder an den Schotten befestigt werden (z. B. Zitadell-, Kasematt, Bug- und Heckpanzerschotte) ausschließlich Barbette- und Kommandoturmplatten. Etwaige Beanspruchungen bei schlingerndem Schiff oder durch den Rückstoß der Geschütze sind besonders zu berücksichtigen. — 5 — , 2. Die Winkel sind aus Normalprofilen zu schneiden/ die an den Scherstreifen o stoßende Kante des Winkels b ist abzuhobeln. 3. Bei nicht gut passenden Panzerplatten, bei denen zwischen der Platte und dem Deck, der Außenhaut oder dem Schott, mit dem sie verbunden werden sollen, ein Zwischenraum bleibt, sind Unterlegstreifen bzw. Paßstücke in solcher Weise anzuordnen, daß die von der Platte aus¬geübte Schubkraft von dem aufgenieteten Flansch des Winkels b und der Scherplatte o un¬mittelbar ausgenommen wird. Der Flansch des Winkels a ist in diesem Falle so breit zu machen, daß er die Platte um etwa 20 mm überdeckt. 4. Mit der Außenhaut und den schweren Schotten sind die Panzerplatten auch an der harten Seite durch einen Winkel d zu verbinden. 5. Panzerplatten, die nicht über oder unter Schotten stehen, sind mit den Decks außer der durch die Tabelle vorgeschriebenen Befestigung noch durch eine Reihe Schrauben von unten bzw. oben in Abständen von etwa 5 <1 zu verbinden (siehe Schraube d in der Skizze auf Anlage 3). Der Durchmesser der Schrauben ist nach der Dicke des Decks bzw. des Panzers zu bestimmen/ ihr Durchmesser darf jedoch nicht größer sein als % der Dicke des zu verbindenden Panzers. Wo angängig, sind für die Schrauben Versenkköpfe zu verwenden. V. Anbringen von Einrichtungen am Panzer. a. Allgemeines. 1. Als -Panzer« im Sinne dieser Bestimmungen gelten die Vertikalpanzerungen, die Drehtürme, die Barbetten, die Kommandotürme nebst etwaigen Hinterbauten, ferner die verstärkte Außenhaut, die gepanzerten Schotte, die gepanzerten Decks .und Decken der Kommandotürme nebst Balken, Versteifungen und Unterzügen sowie die Schutzschilde und splittersicheren Wandungen der Mars-, Nachtleit-, Scheinwerfer- usw. -stände von 30 nun Dicke und darüber nebst Versteifungen. 2. Als -wichtige Einrichtungen« im Sinne dieser Bestimmungen gelten: a) Alle Einrichtungen zur Bedienung der Waffen, d) die Kessel, die Hauptmaschinen und die Hilfsmaschinen mit Gefechtswert sowie deren Bedienungseinrichtungen, o) die Steuereinrichtungen, ä) die Sprachrohre und Kommandoelemente mit Gefechtswert sowie die Funkeinrichtungen, e) die Hauptlenz-, Flut- und Feuerlöschleitungen nebst Bedienungseinrichtungen und die Trinkwasserleitungen für die Gefechtsverbandplätze. b. Schiffspanzer (ausschließlich Geschütztürme). 1. Wichtige Einrichtungen dürfen nicht starr an Panzerungen, in deren Schutz sie liegen, befestigt werden. Im besonderen sind Gestänge, Rohre, Sprachrohre und Kabel an gepanzerten Decks und Schotten so aufzufangen oder zu lagern, daß die Übertragung von Stoßwirkungen und Durch¬biegungen dieser Panzerungen aus sie möglichst verhindert wird. ff 2. Auf Schlachtschiffen und schweren Kreuzern sollen wichtige Einrichtungen im allgemeinen wenigstens ZOO mm von den Platten und 150 mm von den Versteifungen des Panzers entfernt bleiben, auf leichten Kreuzern 200 bzw. 100 mm. 3. Bei Torpedoschotten, die nicht durch Plattformdecks gestützt sind (z. B. in Maschinen- und Kessel¬räumen), soll wegen ihrer größeren Durchbiegung bei Torpedo- und Minentreffern der Abstand der Einrichtungen von der Beplattung nach dem mittleren Teil der Schottfläche hin bis auf 700 mm zunehmen. 4. In den Ecken, die von zwei Panzerungen (z. B. vom Panzerdeck und Torpedoschott) gebildet werden, darf ausnahmsweise, wenn es die Platzverhältnisse unbedingt erfordern (z. B. in Mittel¬gängen usw.), in einem Bereich von etwa 1 m von der Ecke ab mit Gestängen, Rohren, Sprach¬rohren und Kabeln bis nahe an den Panzer herangegangen werden, weil große Durchbiegungen hier nicht wahrscheinlich sind. 5. In den Räumen, die im Gefecht besetzt sind oder in denen wichtige Einrichtungen durch abfliegende Teile beschädigt werden können,, sind möglichst keine Staueinrichtungen, Bezeichnungsschilder, Reserveteile und sonstige Gegenstände am Panzer zu befestigen. Läßt sich dies nicht vermeiden, so müssen die Halterungen besonders stark ausgeführt und befestigt werden. 6. In Kommandotürmen und splittersicheren Mars- usw.- ständen von 30 mm Dicke und darüber hlirfpn FatnavsA« /r^^.UL..—^^ ——^— cn- - “ - L - —E-C-CU—i AMT<». ^ r…,^u_—yM— Mm den Raum in diesen Ständen weitgehend auszunutzen, stnd Apparate, Sprachrohre und Kabelbündel sowie die Gestelle zur Halterung dieser Teile mit einem Mindestabstand $e von 50 mm von der Panzerwand und hinter den Laschen anzuordnen. Hierbei ergibt sich $’ für größere Apparate ein Abstand bis höchstens 140 mm von der Panzerwand. im tn Liber die Bauart des Gestells, das nur auf dem Panzerboden befestigt werden darf, sowie. über die Ausführung der Raumwegerung sind die Anweisungen in der A.B.V.-8- unter 8 I 34’ und 8 I 25 zu beachten. . In den Kommandoschächten ist der Abstand für die festen’Teile bis auf 30 mm zu ver- ‘-he ringern. Die Kabel können auf die innere Panzerwand aufgelegt, Halterungen an der ‘rd Panzerwand befestigt werden. Für die Anbringung von Gegenständen in diesen Räumen gelten die Bestimmungen unter 5 mit folgenden Ergänzungen: a) Gegenstände, welche im Gefecht losgenommen werden, wie Artilleriegeräte (Wischer, Tragestangen usw.), dürfen mittels abnehmbarer Halter unmittelbar am Panzer be¬festigt werden. d) Sofern andere Gegenstände an den Splitterschotten befestigt werden müssen, sollen sie möglichst nur an den Längsschotten angebracht werden. o) Größere Befestigungsvorrichtungen von loszunehmenden Teilen sind losnehmbar anzu¬bringen. ä) Heizkörper sind, falls sie an der Kasemattwand aufgestellt werden müssen, an besonderen auf Deck befestigten Gestellen anzubringen. 8. Abweichungen von den Mindestmaßen zu 2, 3 und 6 sind nur gestattet, wenn dadurch erhebliche Nachteile für die sachgemäße Verlegung und Ausführung der fraglichen Teile vermieden werden, oder wenn durch die Einhaltung der Mindestmaße die Raumverhältnisse derart beeinträchtigt werden würden, daß die sachgemäße Anordnung und Zugänglichkeit anderer wichtiger Teile in Frage gestellt wird. In solchen Fällen ist die Genehmigung des O. K. M. einzuholen.
Auf Schlachtschiffen und schweren Kreuzern sollen wichtige Einrichtungen im allgemeinen wenigstens ZOO nun von den Platten und 150 nun von den Versteifungen des Panzers entfernt bleibm, auf leichten Kreuzern 200 bzw. 100 nun.
Bei Torpedoschotten/ die nicht durch Plattformdecks gestützt sind (z. B. in Maschinen- und Kessel- räumen), soll wegen ihrer größeren Durchbiegung bei Torpedo- und Minentreffern der Abstand der Einrichtungen von der Beplattung nach dem mittleren Teil der Schottfläche hin bis auf 700 mm zunehmen.
In den Ecken/ die von zwei Panzerungen (z. B. vom Panzerdeck und Torpedoschott) gebildet werden/ darf ausnahmsweise, wenn es die Platzverhältnisse unbedingt erfordern (z. B. in Mittel- gängen usw.), in einem Bereich von etwa 1 m von der Ecke ab mit Gestängen, Rohren, Sprach¬rohren und Kabeln bis nahe an den Panzer herangegangen werden, weil große Durchbiegungen hier nicht wahrscheinlich sind.
In den Räumen, die im Gefecht besetzt sind oder in denen wichtige Einrichtungen durch abfliegende ‘ Teile beschädigt werden können,, sind möglichst keine Staueinrichtungen, Bezeichnungsschilder, Reserveteile und sonstige Gegenstände am Panzer zu befestigen. Läßt sich dies nicht vermeiden, so müssen die Halterungen besonders stark ausgeführt und befestigt werden.
In Kommandotürmen und splittersicheren Mars- usw.- ständen von 30 mm Dicke und darüber Mdürfen keinerlei Einrichtungen an den Panzerwänden befestigt werden/^-AlS Halter sm^Ztützm^a» | verwenden, die auf dem Turmboden, Marsboden usw. befestigt lind— nmswiw P!mz^r und Ge- ■ räten muß ein Zwischenraum vonlOOmm wrbllibi-n .UH1H leihen sowie bei Gestängen, Sprach- Mrohren und Kabelru^ari llt Zwischenraum auf 50 mm, in den Kommandoschächten auf 30 mm verrmgtlrl^erden. An den Decken der Kommandotürme dürfen außer den etwa erforderlichen WJezeichnungsschildem nur solche Teile befestigt werden, deren Anbringung in den genehmigten ausdrücklich vorgesehen ist.
7. In den Kasematten und Seitenmeßständen dürfen außer den zur Bedienung der Kasemattgeschütze ^notwendigen Gegenstände nur solche Teile untergebracht werden, welche im Mob.-Falle von Bord M gegeben oder anderswo verstaut werden. Für die Anbringung von Gegenständen in diesen Räumen gelten die Bestimmungen unter 5 mit folgenden Ergänzungen: a) Gegenstände, welche im Gefecht losgenommen werden, wie Artilleriegeräte (Wischer, Tragestangen usw.), dürfen mittels abnehmbarer Halter unmittelbar am Panzer be¬festigt werden. b) Sofern andere Gegenstände an den Splitterschotten befestigt werden müssen, sollen sie möglichst nur an den Längsschotten angebracht werden. o) Größere Befestigungsvorrichtungen von loszunehmenden Teilen sind losnehmbar anzu¬bringen. ä) Heizkörper sind, falls sie an der Kasemattwand aufgestellt werden müssen, an besonderen auf Deck befestigten Gestellen anzubringen. 8. Abweichungen von den Mindestmaßen zu 2, 3 und 6 sind nur gestattet, wenn dadurch erhebliche Nachteile für die sachgemäße Verlegung und Ausführung der fraglichen Teile vermieden werden, oder wenn durch die Einhaltung der Mindestmaße die Raumverhältnisse derart beeinträchtigt werden würden, daß die sachgemäße Anordnung und Zugänglichkeit anderer wichtiger Teile in Frage gestellt wird. In solchen Fällen ist die Genehmigung des Q. K. M. einzuholen. c. Panzer der Geschütztürme. 1. An den Innenseiten des Panzers der Drehtürme und der Barbetten dürfen grundsätzlich keine Ein« richtungen befestigt werden. Ausgenommen sind Teile der Rohr« und Disierscharten. 2. Schäkel und Hebeaugen für schwere Maschinenteile und andere Zwecke können am Panzer befestigt werden, sofern die Gefahr des Abspringens nicht besteht. Sie sind überdies zum Abschrauben einzu-richten. 3. Die Befestigung wichtiger Einrichtungsteile an den Deckenträgern und Splitterschotten ist möglichst zu vermeiden. In Fällen, bei denen sich diese Art der Befestigung nicht umgehen läßt, ist mit be¬sonderer Sorgfalt (federnde Anbringung o. dgl.) zu verfahren. 4. Wenn es in Ausnahmefällen, wo es sich nicht vermeiden läßt, erwünscht ist, noch weitere Teile als die unter 1 und 2 genannten unmittelbar am Panzer zu befestigen, bedarf es besonderer Genehmi¬gung. Genehmigt. Berlin, den 3. Juli 1928. Der Chef der Marineleitung. Im Auftrage: Pretze. Anlage 1 Panzerbolzen. Material der Bolzen und Muttern — Sonderstahl nach Nr. 15 der Materialvorschrist 1915, Material der Unterlegscheiben — St. 42. Gewinde — Rundgewinde nach Din 405. 36 32,825 ^ 23 20 8 30 60 108 37 8 5 25 40 35,767 2A> 23 20 6 35 < 068 120 41 8 6 30 ‘~50. 45,767 30 25 20 6 40 85 150 51 8 7 30 55 50,767 30 25 20 6 45- ÄW 165 56 8 8 30 60 55,767 36 25 20 6 50- ÄW 180 62 8 9 30 70 65,767 36 25 25 6 56 115 210 I ’2 10 10 30
17- h )Außenhaut Holz - ‘^hinf’erlage Panzerplattendicke Äußerer Bolzen- 0 bis 80 36 über 80 bis 100 40 » 100 - 130 50
130 - 170 55 170 - 200 60
» 200 70
Panzerschrauben. Anlage 2 oder leichte 5ch weißvng • Schrauben Laschen Bemerkungen Durchmesser h mm h1 mm w mm Vierkant Gangzahl auf 1” Dicke a mm Versenk für Über-stimmen b mm äußerer d mm Kern d1 mm 8 NUN t mm 30 26,825 18 4 50 19 10 8 25 5 1. Das Gewinde der Schrauben 36 32,825 19 4 54 22 12 8 30 5 läuft bei »c« allmählich aus. 40 46 50 55 60 35,767 41,767 45,767 50,767 55,767 20 22 24 ,25 25 5 5 6 6 6 58 67 76 85 85 24 27 31 34 37 14 • 16 18 19 21 6 6 6 6 6 30 35 40 45 50 5 6 6 7 8 2. Wenn eine Sicherung gegen Abfliegen der Köpfe nicht er¬forderlich ist, fällt Versenk »b<r fort. 65 60,767 26 7 94 40 23 6 55 8 3. Die Ausführung der Bohr- 70 65,767 27 7 103 44 25 6 60 9 löcher nach Form »e« oder 80 75,767 28 7 112 50 28 6 70 10 »f« ist freigestellt. 90 85,767 30 7 130 55 32 6 80 11 Material der Schrauben: Sonderstahl nach Nr. 15 der Mat. Dorschr. der K. M. Ausgabe 1915
1 2 a 4 Panzerdicke mm Winkel Scherstreifen
a b e an der harten Seite an der weichen Seite Brei- te
mm Dicke mm Niet 0 nun Nietung
m … Niet!
- Profil ~ r Nietung ! Niet Nietung Schrauben Art Ab- stand
Ab-stand ^4.U|U
mm 0 nun Art Ab- stand 0 nun Abstand
Art nun nun
- unter 100 90x30x12 | 22 ! einreihig 46 130x90x12 22 46 1* keine Scherstreifen
eine Reihe
100 bis 150 150x30x14 26 46 150x100x14 26 Lreihig 46 w Schrauben 160 14 26 Zreihig 4d über 150 bis 250 160x30x16 28 Lreihig 46 160 x 110x 16 28 zickzack 46 w in 46 170 16 28 > Ketten- 4d
zickzack Abstand nietung
über 250 180x 30x18 30 46 180x 120x 18 30 46 !■/.* 180 18 30 4(1
— 10 Anlage 3 O 10572 39 2C* kandschristliche Berichtigungen Nr. l zuderA.B.B.IINr.w. — M. Dv. Nr. 147 — £ Nr. KI Ba 13 103 vom 22. Dezember 1941 1 : zu Seite 6, I) zu Seite 8 LW3® ‘AQ ‘K auuuuisßauK asq oquvmmoqasqs Ot6l Vnaqns 1L ££ 61 U1P3& iMSLEWW) g WW 88^ WS H^ W KlWWssjUS’lMMfl^ (MaoLlUlL-WNL) usbvluvZqlZW <run -sltzs^K;im SunW^snL s;q an^ MWoS WiNlWMqL ‘vbuvtzUM;>m tzzq;änvH (vor’n’s’s’k) vorure II uzbunmmi^rqnvL ruismZvlllL ‘ua^Lpvsq vun^(pi^ctaaasbun4lv^m;sqsG ;szum;stzsvS4vv^A 903 ^M Inhaltsübersicht. Teil I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Begriff »Befehls« und Meldeanlagen« o 2. Geltungsbereich der Vorschrift o Z. Entwurf und Umfang der Ausstattung mit Befehls- und Meldeanlagen o 4. Borbehaltene Lieferungen 4 5. Zeichnungen, Beschreibungen und Verzeichnisse 4 6. Verteilung der Kosten und Gewichte 5 Teil II. Einzelbestimmungen. Abschnitt 1. Elektrische Besehls- und Meldeanlagen. 1. a) Maschinentelegrafenanlagen ^) 5 b) Maschinennottelegrafenanlage 6 2. a) Rudertelegrafen- und Nuderzeigeranlage 6 b) .Rudernebenzeigeranlage (für Schiffe) 6 c) Rudernebenzeigeranlage (für Boote und Fahrzeuge) 6 3. a) Maschinenbetriebstelegrafenanlage (für Schiffe) 7 b) E Betriebstelegrafenanlage (für Schiffe) 7 4. a) Kesseltelegrafenanlage (für Geleitboote) 7 b) Rauchbeobachtungstelegrafenanlage.’. 7 5. a) Leckwehrtelegrafenanlage (für Schiffe) 7 b) Vereinigte Betriebstelegrafenanlage (für Zerstörer) 7 6. Trimm« und Krängungsmeßanlage 7 9. Flügelstellungszeigeranlage 7 10. a) Schiffswelleimmdrehungszeigcranlage 8 b) Maschinenumdrehungsmeßanlage 8 c) Hilfsmaschinenumdrehungsmeßanlage (Gebläse usw.) 8 11. Fahrtmeßanlage ° 12. Temperaturmeßanlage für a) Niedere und mittlere Temperaturen (Widerstandsmessung) 8 b) Höhere Temperaturen (Pyrometermessung) 8 13. Dampfmengenmeßanlage 8 14. Rauchgasprüf» und -temperaturmeßanlage 8 15. Rauchstärkemeßanlage ‘ ® 16. Salzmeßanlage für a) Dauermessung b)’Kurzmessung 17. Kesselbelastungsme ßanlage a 18. Wassermengenmeßanlage ° 19. Heizölmengenmeßanlage 9 20. Allgemeine Fernsprechanlagen für a) Maschinenbetrieb 9 b) Maschinengefechtsdienst 9 c) E Maschinenbetrieb 9 d) E Gefechtsdienst 9 e) Leckwchrdienst 9 f) Schiffsdienst 1. Schiffsführungsgruppe 2. Nachrichtengruppe 10 3. Waffengruppe 1) Für Schiffe eine Haupt« und eine Nebentelegrafenanlage. I Nr. 20 A Seite 21. Schiffsverkehrsfernsprechanlage 11 22. Schiffswachdienstfernsprechanlage (für Schiffe) 11 23. Batterielose Fernsprecher 11 30. Flackerlichtanlage für Fernsprecher, Telegrafen usw 12 31. Lichtzeichenanlage für Maschinenbetrieb 12 32. Motorentelegrafenanlage (für Motorenschiffe) 12 33. Kesselunklannelbeanlage (für Geleitboote) 12 34. Lichtzeichenanlage für Ein« und Auskuppeln der Schiffswellen (für Schiffe) 12 35. Alarmanlage für Differenzdruckmanometer (für Geleitboote) 12 36. Brenneranzeigemeldeanlage für Ölfeuerungen (für Geleitboote). 12 37. Beipaßmeldeanlage für Bensonkessel (für Geleitboote) 12 38. Lichtzeichen für Munitionskammersprachrohre 12 39. Signalanlage für Reserve-Munitionsaufzüge ; 12 40. Warnanlagen für a) Überumbrehungen von Maschinen 13 b) Öl- und Wasserleitungen 13 c) Frischwassererzeuger usw. …’ 13 d) allgemeinen Schiffsdienst 13 e) Warnzeiger für Treiböltanks der Beiboote 13 41. Schottendichtalarmklingelanlagc 13 42. Nachtrettungsbojeklingelanlage 13 43. Messe- und Kammerklingelanlage 13 44. Anrufklingel- oder -schnarranlage für a) Sprachrohr 14 b) Rohrpost 14 c) Peilkompaß 14 d) Fleischkühlräume und Maschinenleitstand 14 45. Maschinennotklingelanlage (für Schiffe) 14 46. Manöverhupanlage (für Zerstörer und kleine Fahrzeuge) 14 Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen, a) Sprachrohranlagen ” b) Rohrpostanlagen - - - 15 Teil III. Anhang A und Anhang B (Nebenhest). Anhang A. Listen der Befehls- und Meldeanlagen 15 Abschnitt 1. a) Elektrische Befehls« und Meldeanlagen 15 b) Teilnehmerverzeichnisse der Schiffsverkehrsfernsprechanlagen 15 Abschnitt 2. Sprachrohr« und Rohrpostanlagen 15 Anhang B. Übersichten der Befehls« und Meldeanlagen 15 (Nebenheft). Abschnitt 1. Elektrische Befehls« und Meldeanlagen 15 Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen 15 — 3 — Vorschrift für die Ausstattung mit Befehls- und Meldeanlagen. (BuM-Anlag. Vorschr.) Teil I. Allgemeine Bestimmungen. Unter Befehls- und Meldeanlagen (kurz: BuM-Anlagen) im Sinne dieser Vorschrift wird jede Ein- 1- Begriff richtung verstanden, die zur Übermittlung eines Befehls oder einer Meldung oder zur selbsttätigen sneldeaiUagen”. Fernmeldung eines Vorganges inn er h a l b des Schiffes dient. Zu den elektrisch betriebenen BuM-Anlagen gehören auch die elektrischen Sicherheits- und Uberwachungseinrichtungen für wärmetechnische Anlagen, sogenannte Oal-Anlagen. Die Vorschrift umfaßt: r^Teltungs- a) Die elektrischen BuM-Anlagen für den allgemeinen Schiffsdienst, einschl. des allgemeinen Vorschrift. Teils der Fahrtmeßanlage und der elektrischen Trimm- und Krängungsmeßanlage. b) Die Sprachrohranlagen, mit Ausnahme der Sprachrohre für die Artillerie- und die Torpedo¬waffe im drehbaren Schiffsteil. o) Die Rohrpostanlagen*). Sie gilt für die Anlagen auf den Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern, Flugzeugträgern Zerstörern, Torpedobooten, Geleitbooten und Minensuchbooten. Uber nicht elektrische BuM-Anlagen, außer den unter b) aufgeführten, z. B. mechanische Maschinen-telegrafen, Umdrehungs-, Temperaturmesser, wird in den Bauvorschriften, über die für die Munitions¬Aufzüge und -Förderwerke, außer den Sprachrohren, benötigten elektrischen oder mechanischen Tele¬grafen wird bis auf weiteres von Fall zu Fall bestimmt, soweit es nicht in dieser Vorschrift geschehen ist. Über die Ausstattung derSchiffe und Fahrzeuge mit BuM-Anlagen, die nicht unter die obigen Schiffs-klassen fallen (Sonderschiffe wie: Artl.-Schulschiffe, II- und 8-Bootbegleitschiffe, Flottentender, Avisos, Schulschiffe und sonstige) wird von Fall zu Fall entschieden. Soweit in dieser Vorschrift die Bezeichnung »Schiff« gebraucht wird, gilt sie für Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Kreuzer und Flugzeugträger/ die Bezeichnung »Boot« gilt für Zerstörer, Torpedo¬boote, Geleitboote usw. Für die Artillerie- und Torpedofeuerleitanlagen gelten Sonderbestimmungen. Dem Entwurf für die Ausstattung mit BuM-Anlagen der einzelnen Schiffs- und Fahrzeugneubauten 3.^Elwvurs^und sind außer dieser Vorschrift die Schiffspläne und Bauvorschriften sowie die Grundzüge für elektrische Ausstattung. Anlagen — G. f. e. A. — im besonderen der Abschnitt XIII — G. f. e. A. XIII — Elektrische Befehls¬und Meldeanlagen—Elektr. BuM-Anlagen—, ferner die Allgemeinen Baubestimmungen Teil II Nr. 20B — ABBII, 20 B—Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren und schließlich etwaige Sonder¬bestimmungen des Oberkommandos der Kriegsmarine — O.K.M. — zugrunde zu legen. 0 Wird bis auf weiteres nicht eingebaut. Soweit nicht Abweichungen durch die Schiffspläne, Bauvorschriften oder besonders ungeordnet werden, ist d’er Umfang, in dem die Schiffs- usw. Neubauten mit BuM-Anlagen auszustatten sind, aus Teil!! und Teil III — Anhänge ^. und B — dieser Vorschrift zu ersehen/ siehe im besonderen die Übersichten der einzelnen BuM-Anlagen — AnhangL (Nebenheft) ). Die in den Bauvorschriften als » Vorbehaltene Lieferung« bezeichneten elektrischenDuM-Anlagenwerden ^ vorbehaltene von der K.M.W. Wilhelmshaven bearbeitet, beschafft, der betreffenden Bauwerft übersandt und nach ieserungen. Einbau und Prüfung an Bord durch die K.M.W. an eine Abnahmekommission übergeben. Die Be¬schaffung und der Einbau des Leitungsnetzes sowie der Einbau der Geräte und Kästen gehören zur Lieferung der Bauwerft, dagegen geschieht das von der K.M.W. Wilhelmshaven zu veranlassende Einführen der Kabel, das Schalten, Einstellen und Dorführen der Anlagen durch den Lieferer der betreffenden Anlagen. Für die Vorlage, Ausführung und Zahl der Pläne, Zeichnungen und Beschreibungen der elektr. 5 Zeichnungen, BuM-Anlagen sind die Grundzüge für elektrische Anlagen Abschnitt II — G. f. e. A. II —maßgebend. nh^bungen Für die Sprachrohranlagen gelten außer den Allgemeinen Baubestimmungen I Nr. 8—A B B1,8 — Verzeichnisse, die nachstehenden Bestimmungen: Das über die Ausstattung mit elektr. BuM-Anlagen sowie Sprachrohr- und Rohrpostanlagen vor¬zulegende Übersichtsbild ist nach Kriegsmarine-Normen anzufertigen/ desgl. das Teilnehmerverzeichnis der Schiffsverkehrsfernsprechanlage. Für die Ablieferung sind Sprachrohrpläne (Schiffslängsschnitt/ Deckspläne, soweit erforderlich) mit Übersicht und verschiedenfarbiger Darstellung der Sprachrohre, getrennt nach A. Schiffsführung rot, B. Leckwehrdienst gelb, C. Maschinen- u. E Betrieb blau, D. Artilleriewaffe lila, E. Torpedowaffe grün anzufertigen, und zwar für Schiffe ein Plan mit den Sprachrohren der Gruppen A., B., C. und ein Plan mit den Sprachrohren der Gruppen v. und E. Für Zerstörer usw. können die Gruppend. bisL.’ auf einem Plan vereint werden. Fn den Sprachrohrplänen sind die zur Übersicht erforderlichen Angaben (z. B. Spantnummern, Bezeichnung der Schiffsräume, Anordnung der Kessel) einzutragen. Für die Darstellung der Sprachrohre sind folgende Zeichen zu verwenden: > Sprachrohr mit Mundstück (kurz -Sprachrohr«), E> ■ Sprachrohr mit Schalltrichter, O Sprachrohr mit nicht gasdichtem Deckel, F. Sprachrohr mit gasdichtem Deckel, Do Sprachrohr mit Membran, ) ^ Sprachrohr mit eingebauter Pfeife, D? — Sprachrohr mit besonderer Pfeifenleitung, >w- ■ — Sprachrohr mit Schlauchanschluß, Dg Sprachrohr mit elektr. Anrufschnarre, )s Sprachrohrmundstück mit Sieb”). Die Sprachrohre sind mit den laufenden Nummern der Listen im Teil HI—Anhang Az Abschnitt 2 — dieser Vorschrift zu bezeichnen. Bei den einzelnen Sprachrohren sind außerdem der lichte Durchmesser und gegebenenfalls die Art der elektrischen Anrufeinrichtung anzugeben. Die Rohrpostanlage ist auf einem besonderen Plan (Schiffslängsschnitt) darzustellen. Ferner sind dem O.K.M. Einrichtungszeichnungen der Schiffsführungsstände, aus denen auch hervorgehen muß/ welche Kabel und Rohrleitungen der BuM-Anlagen durch die Panzerschächte geführt werden/ zur Genehmigung vorzulegen. Die Verteilung der Kosten und Gewichte der einzelnen BuM-Anlagen auf Schiffskörper 8, Maschinenanlage, Teil I (Hauptmaschinen und Kessel usw.) MI, (MI25) Maschinenanlage/ Teil II (maschinenbauliche Einrichtungen für Schiffszwecke) MU, (MII35a) Maschinenanlage, Teil III (Beibootsmaschinen) MIII, Artilleriewaffe A, Torpedowaffe T, 6. Verteilung der Koste« und Gewichte. ist aus dm Listen Teil III — Anhang A, Abschnitte 1 und 2 — dieser Vorschrift zu ersehen. Teil II. Einzelbestimmungen. Abschnitt 1. Elektrische BuM-Anlagen. Vorbemerkung. Die nachstehendm elektrischen BuM-Anlagen sind in der gleichen Reihenfolge, wie in dm G. f. e. A. XIH/36 — elektr. BuM-Anlagen—Teil HI, §§75 bis 121 usw., aufgeführt und gebm dm grundsätzlichen Umfang der Ausstattung an. Wegen der Ausstattung der verschiedenen Schiffs- und Fahrzeugklassm im einzelnen siehe Teill, lsd.Nr.3 der ABBII, 20 A. Die einzelnen BuM-Anlagen. Maschinenhaupttelegrafenanlage. Maschinennebentelegrafenanlage. Mr Schiffe sind zwei völlig selbständige, also auch in der Speisung getrennte Anlagen vorzusehm, und zwar eine Hauptanlage mit Gebern im Schiffsführungsstand, vorderen Kommandostand, Reserve-Schiffsführungsstand und Hinteren Kommandostand, sowie eine Nebenanlage mit Gebern nur in der Kommandozentrale. Die Geber der Hauptanlage in den 3 erstgenannten Schiffsführungs- ständen müssen in einem in der Kommandozentrale unterzubringenden Umschaltkastm gegeneinander umschaltbar sein. Ferner muß die Hauptanlage in einem Turbinenraum umschaltbar auf dm Geber im Hinteren Kommandostand und den Umschaltkasten in der Kommandozentrale sein. Empfänger mit Quittungsgeber sind in beiden Anlagen in jedem für sich betriebsfähigen Maschinenraum, ferner für beide Anlagen gemeinsame Empfänger — nur zum Mitlesen — im Maschinenleitstand, Maschinen¬hilfsleitstand, Kesselgefechtsstand sowie in den Kesselräumen vorzusehen. Die gemeinsamen Empfänger sind in den betreffenden Räumen umschaltbar auf Haupt- und Nebenanlage einzurichten. Teil II. Abschnitt 1. 1. a) Maschinen- telegrafen- anlagen (§ 75a, G.f e.A. XIII). Maschinentelegrafenanlage. Zerstörer, Torpedoboote, Geleitboote, Minensuchboote und Minenboote erhalten nur eine Maschinentelegrafenanlage, und zwar auf Zerstörern, Torpedobooten, Minenbooten und Minensuchbooten mit Gebern in den beiden Schiffsführungsständen und gemeinsamen Empfängern, die in den Turbinen« und den Kesselräumen auf die Geber umschaltbar zu machen sind/ auf Geleit« booten mit Gebern im Schiffsführungsstand und Empfängern in den Turbinen« und Kesselräumen. Maschinennottelegrafenanlage?) i. b) Nl aschi nen¬nst telegrafen- anlage (für Schiffe) 8 75b» G.f.e.AXIIl)?) Vorzusehen sind Geber im vorderen Kommandostand,Schiffsführungsstand und hinterenKommando« stand. Die Geber in den beiden erstgenannten Schiffsführungsständen müssen in einem in der Kvm« mandozentrale unterzubringenden Umschaltkasten gegeneinander umschaltbar sein. Ferner muß die Anlage in einem Turbinenraum umschaltbar auf den Geber im Hinteren Kommandostand und den Umschaltkasten in der Kommandozentrale sein. Empfänger sind vorzusehen in den Maschinenräumen und — nur zum Mitlesen — in den Maschinenleitständen. Rudertelegrafenanlage. 2. a) Ruder- _ . . , telearafen- und Ruderzergeranlage. Ruderzeiger- anlage (§ 76a, Für Schiffe sind Rudertelegrafengeber in den Schiffsführungsständen und Empfänger in den 8.s.e.A. XIII). Rudermotorenräumen, Handruderräumen und der Kommandozentrale vorzusehen. Die Geber sollen in der Kommandozentrale gegeneinander umschaltbar sein. Auf den Zerstörern sind Geber im vorderen und Hinteren Schiffsführungsstand und je ein Empfänger in den Rudermotorenräumen, im Handruderraum oder beim Handruder sowie im hinteren Schiffs« führungsstand vorzusehen. Für die Ruderzeigeranlage ist ein vom Ruderschaft angetriebener Ruderzeigergeber vorzusehen. Sind mehrere Ruder vorhanden, so ist für jedes Ruder ein Geber einzubauen. Die Geber sind in den Ruder¬räumen gegeneinander umschaltbar zu machen. Im übrigen wird über die Ausführung bis auf weiteres von Fall zu Fall entschieden. Ruderzeigerempfänger (kurz: Ruderzeiger) sind für folgende Schiffsstellen vorzusehen: Alle Schiffs-führungsstände, alle Ruderräume, alle Hauptmaschinenräume, beide Maschinenleitstände, Raum für Schlingeranlage, Artillerie-^) und Torpedorechenstellei?), vorderer und hinterer Artilleriestand, Vor¬marsstand und vorderen und hinteren Nachtleitstand ^). Über die Ausstattung von Torpedobooten usw. mit Rudertelegrafen und Ruderzeigern wird bis auf weiteres von Fall zu Fall entschieden. Rudernebenzeigeranlage. 2. b) Ruder- . nebenzeiger- Vorzusehen sind: Geber wie unter 2a, Empfänger im vorderen und Hinteren Kommandostand und unlage im Schiffsführungsstand oder Schutzstand auf der Kommandobrücke. ^(s^ßb^ 8. f. e. A. *HI). Rudernebenzeigeranlage. 2. c) Ruder- nedenzeiger- Vorzusehen sind: Geber im Rudergeschirr, Empfänger im Steuerhaus (Brücke) und iyi Reserve- unlage stemrstand. (^^
‘ l§76c.
1) Für Zerstörer, Geleitboote, Begleitschiffe usw. in kleinerem Umfange. Torpedoboote erhalten mechanische Maschinen« 8. f-t. A. X ). nottelegrafenanlage. ) Die Geräte sind für den Einbau in die betr. Art.« und Torp.-Schalttafeln ohne Gehäuse zu beschaffen und von Art. oder Torp, einzubauen, und zwar für die Artillerie getrennt nach SA und MA. 3) Für Nachtleitstand, falls erforderlich, auf Bb< und 8tb-Seite je 1 Anzeiger. Maschinenbetriebstelegrafenanlage. 2. a) Maschinen» . betriebstele» Vorzusehen sind: Abschaltbare Geräte (Geber und Empfänger) in beiden Maschinenleitständen^), grasenanlage in den Maschinen- (Turbinen-, Motoren-) Räumen, den Kesselräumen, dem Kesselgefechtsstand und uür bchiffe) in den Getriebe- und Drucklagerräumen. 6. f. la Alli). E Betriebstelegrafenanlage. d) E Betriebs» telegrafen» anlage (für Schiffe) (§ 77b, G.f.e.A. Xlll). Vorzusehen sind: Abschaltbare Geräte (Geber und Empfänger) in beiden Maschinenleitständen, im E Gefechtsstand, im E Hilfsgefechtsstand und in den E Werken. Die Geräte des Maschinenleit¬standes und des Maschinenhilfsleitstandes sind gegeneinander umschaltbar anzuschließen. Die Geräte des E Gefechts- und E Hilfsgefechtsstandes müssen dagegen dauernd angeschlossen bleiben. Für jeden der vier Leit- und Gefechtsstände ist dann noch ein besonderes Mitlesegerät vorzusehen. Die Mitlest- geräte in den Maschinenleitständen erhalten einen Umschalter zum Aufschalten auf den E Gefechtsstand oder den L Hilfsgefechtsstand. Kesseltelegrafenanlage. 4. a) Kessel telegrafen« anlage (für Torpedoboote usw.) (§ 78a, T.s.e.«. Xlll). b) Rauch- deodachtungs» telegrafen« anlage (§ 78b, «.f.e.A. Xlll). 5. a) Leckwehr» telegrafen« anlage 8 j e.a. xiii). Dorzusehen sind: Geber in den Hauptmaschinen-, Empfänger in den Kesselräumen. Auf den Kessel-telegraf wird verzichtet, wenn für die Kesselräume Mitlesegeräte des Maschinentelegrafen vorgesehen werden. Rauchbeobachtungstelegrafenanlage. Vorzusehen sind: Geber auf Oberdeck, Empfänger in den Kesselräumen. Leckwehrtelegrafenanlage. Vorzusehen sind: Je ein Geber. (Geber und Empfänger in gemeinsamem Gehäuses entsprechend der Anzahl der vorhandenen Leckwehrgruppen) in den beiden Leckwehrzentralen, Empfänger (Geber und Empfänger in gemeinsamem Gehäuse) in den Leckwehrgruppenführerständen und den zugehörigen Meldestellen. b) vereinigte Betriebs» telegrafen« anlage (für Zerstörer) (§ 79b, T.f.e.A. XIII). 6. Trimm» und KrSngungs» meßanlage Vereinigte Betriebstelegrafenanlage. Vorzusehen sind: Geräte (Geber und Empfänger) in den Maschinen- und Kesselräumen, denD Werken sowie in den beiden Schiffsstellen für die vordere und die Hintere Gefechtsstörungsgruppe. Trimm- und Krängungsmeßanlage. Dorzusehen sind: Auf Schiffen (8 80,’ je ein Trimm- und Krängungsmesser für die Leckwehr in der Leckwehrzentrale (Kommandozentrale), s.f.e.A. xlll). Hilfsleckwehrzentrale und im Schiffsführungsstand, außerdem ein Trimmesser im Maschinenleitstand und im Maschinenhilssleitstand für den Maschinenbetrieb, auf Zerstörern ein Trimmesser im Maschinenleitstand (Turbinenraum 2). Flügelstellungszeigeranlage^). S. Flügel» stellungszeiger» anlage. Bis auf weiteres nach besonderen Angaben. i) Falls der Maschinen-Hilfsleitstand mit dem Fahrstand eines Maschinenraumes vereinigt ist, ist nur ein gemeinsames Gerät vorzusehen. Fn diesem Falle erhalten Leit« und Hilfsleitstand noch je ein Mitlesegerät. *) Bei beschränkten Raumverhältnissen können die umfangreichen Geber in zwei oder drei möglichst gleich großen Ge¬häusen untergebracht werden. *) Für Schiffe und Boote mit Doith-Schneider-Antrieb. — 8 — Teil II. Abschnitt 1. Schiffswellenumdrehungszeigeranlage. 10 ^ Schiss». Vorzusehen sind: Für jede Schiffswelle ein Geber, Empfänger in folgenden Schiffsstellen: Alle um^ehmig»- Schiffsführungsstände, beide Maschinenleilstände, Hauptmaschinenräume, Handruderräume, Kessel« zeigeranlage gefechtsstand, Hilfsmaschinenräume für Hauptmaschinen (nötigenfalls z’. B. auf Motorschiffen), Fahrt« $ ^1111) meßzellen, Torpedorechenstelle/ ferner auf den Geleitbooten usw. im vorderen Artilleriestand, falls dort keine Fahrtmesser eingebaut werden. Die Geber sind im allgemeinen in den Wellentunneln aufzustellen und so mit der betreffenden Schiffs« welle zu verbinden, daß auch bei ausgekuppelter Maschine die Umdrehungen der Schwanzwelle an¬gezeigt werden. Maschinenumdrehungsmeßanlage b) Masch’men» (z. B.: Umdrehung– Turbinenwellenumdrehungsmeßanlage). Dorzusehen sind: Geber für die Wellen der Hauptturbinen, der Haupt« und Hilfsölmotvren, ^ f e.A. XIII) Empfänger in den Fahrständen und den Maschinenleitständen. Hilfsmaschinenumdrehungsmeßanlage (z.B.: Kondensatpumpenumdrehungsmeßanlage, E Maschinenumdrehungsmeßanlage). c) Hilf». Maschinen. Umdrehung». metzanlage (Gebläse, E Maschinen- Pumpen usw.) 85 e. 8. s. e. A. XIII). 11. Fahrtmetz- anlage (§ 86, G.f.e.A. XIII). Vorzusehen sind: Geber für Kesselgebläse, E Maschinen^) und sonstige Hilfsmaschinen, soweit erforderlich/ Empfänger in den zugehörigen Fahrständen oder bei denE Maschinen^) in der zugehörigen Schaltstelle und bei den Pumpen auch im zugehörigen Pumpenbedienungsstand. Falls in den Kesselräumm Fahrstand und Regelblock getrennt angeordnet sind, ist für die Kessel« gebläse ein Empfänger auch auf dem Regelblock vorzusehen, falls von diesem aus der Fahrstand nicht gut zu übersehen ist. Fahrtmeßanlage. Vorzusehen sind: Fahrtmeßgeber in den Fahrtmeßräumen, Empfänger im Schiffsführungsstand, vorderen Kommandostand, in der Kommandozentrale, in den Kartenhäusern, den Maschinenleit¬ständen und den Bedienungsständen der 8-Anlage. Auf den Zerstörern usw. ist außer im Maschinen¬leitstand (Turbinenraum 2) auch ein Empfänger im Turbinenraum 1 vorzusehen. Temperaturmeßanlage. 12. Tempera» Dorzusehen sind: Geber an allen erforderlichen Stellen, Empfänger in den Fahr-, Leit- und Gefechts- ^rmetzanlage ständen ») Niedere und ‘ mittlere Tempe¬ raturen (Wider¬standsmessung) (8 87 a, 8. f. e. A. XIII). Temperaturmeßanlage. d) Höhere Vorzusehen sind: Geber an allen erforderlichen Stellen, Empfänger in den Fahr-, Leit- und Gefechts- ^P^ometer” ständen. Messung 8) f. e. A. XIII). Dampfmengenmeßanlage. 13. Dampf- Vorzusehen sind: Geber in der Hauptzudampfleitung vor jeder Turbinenanlage, Empfänger im Moulage Maschinenleiistand, auf Booten und Fahrzeugen in dem als Maschinenleitstand ausgebauten Turbinen- (8 88, (Maschinen-) Fahrstand. • ®.f.e.« XIII). RaUchgasprüf- und -temperaturmeßanlage. 14^Rauchgas- Dorzusehen sind: Geber an allen erforderlichen Stellen, Empfänger in den Kesselfahrständen, -temperatur- Maschinenleitständen und im Kesselgefechtsstand. “^89^ Nur vorzusehen, falls auf der zugehörigen Schalttafel Regelgeräte vorhanden lind, durch die auch die Drehzahl der G.f E Maschinen beeinflußt wird (z.B. Einstellregler für Brennstoff-Spannungsregler an Diesel-L Marinen,. Rauchstärkemeßanlage. 15. RauchstSrKe- Vorzusehen sind: Geber an den erforderlichen Stellen im Rauchfang, Empfänger in den Kessel« fahl ständen, Maschincnleitständen und im Kesselgefechtsstand. 8.f.e.A. XIII). Salzmeßanlage. 16. Ealzmetz« Vorzusehen sind: Geber an allen erforderlichen Stellen, Empfänger in den Fahr« und den Maschinen« ^”^auer- leitständen, nötigenfalls auch im Kesselgefechtsstand und am Wachstand der zugehörigen Anlage (z. B. Messung Speisewasserförderpumpe, Hilfskondensatoren). s./e.A ^lll) Salzmeßanlage. d) Kurzmefsung Vorzusehen sind: Geräte entsprechend den Vorschriften für die Ausstellung der Gerätelisten für «.s.^.A. Xlll). elektrische Anlagen (D. f. E.«Gerätelisten). Kesselbelastungsmeßanlage. 17. Kessel- Vorzusehen sind: Geber für jeden Kessel am Hauptdampfventil, Empfänger am Kesselfahrstand, meßanla^ge Kesselgefechtsstand und Maschinenleitstand. $ ^ Xlll) Wassermengenmeßanlage. 18 ^^r» Geber an allen erforderlichen Stellen, Empfänger in den Kesselfahrständen und im Kesselgefechts« ^engenmeß- stand. T.s.e.AXIII). Über den Einbau wird bis auf weiteres von Fall zu Fall entschieden. Heizölmengenmeßanlage. 19. Heizöl» mengenmeß» anlage (8 94, 8. f. e. A. Xlll). 20. Allgemeine Fernsprech» anlagen (§ 100, 8.f.e.A. Xlll). Über den Einbau wird bis auf weiteres von Fall zu Fall entschieden. Vorzusehen sind: A. Für Schiffe: Allgemeine Fernsprechanlagen an allen erforderlichen Stellen. Die Fernsprechanlagen umfassen folgende Gruppen: a) Maschinenbetrieb mit den Einzelanlagen 1. Maschinenbetriebs«!’ Anlage, 2. CUE Anlage (mit Bb Kabelbahn), 3. Ol«!’ Anlage (mit 8td Kabelbahn), b) Maschinengefechtsdienst mit den Einzelanlagen 1. Maschinengefechtsdienst-!’ Anlage, 2. Maschinenleiter«!’Anlage (fürLJ), 3. Maschinengefechtsabwehrgruppcn«!’ Anlage (einschl. der Abwehrgruppen für den E Gefechtsdienst)/ c) L Maschinenbetrieb mit den Einzelanlagen 1. E Betriebs«!’ Anlage, 2. Scheinwerferbetriebs«!’ Anlage (mit Bb Kabelbahn), 3. Scheinwerferbetriebs’!’ Anlage (mit 8bb Kabelbahn)/ 6) E Gefechtsdienst mit den Einzelanlagen 1. E Gefechtsdienst«!’ Anlage, 2. E Maschinengefechtsabwehrgruppen«!’ Anlage (wird durch die MAE Einlage zu b) 3. mit erfaßt), e) Leckwehrdienst mit den Einzelanlagen 1. Leckwehrhaupt«! Anlage, 2. Leckwehrneben«! Anlage, 3. Leckwehrarbeitsgruppen«!’ Anlage, Nr. 20 A —- 10 — f) Schiffsdienst mit folgenden Gruppen: 1. Schiffsführung8gruppe mit den Einzelanlagen: Schiffsmaschinenbetriebs-!’Anlage, Schiffsführungs-!’ Anlage, Ersatz-Schiffsführungs-!’ Anlage, Ruder-!’Anlage (mit Ld Kabelbahn), Ruders Anlage (mit Stb Kabelbahn), Schiffsmanöver-!’ Anlage/ 2. Nachrichtengruppe mit den Einzelanlagen: Gefechtssignal F Anlage, Funkbetriebs«!’ Anlage^), Funkgefechts’!’ Anlage, Luftwarn-!’ Anlage, Schiffshorch-!’ Anlage. 3. Waffengruppe mit den Einzelanlagen: Gefechtsbeobachter-!’ Anlage, Schiffsführungs-Artillerieleitungs-!’ Anlage. v. Für Zerstörer: Allgemeine Fernsprechanlagen an allen erforderlichen Stellen. Die Fernsprechanlagen sollen folgende Anlagen umfassen: 1. Vereinigte Betriebs-!’ Anlage, 2. Artilleriebetriebs-!’ Anlage, 3. Schiffsmaschinenbetriebs-!’ Anlage, 4. Ruder-!’Anlage, 5. Schiffsmanöver-!’ Anlage, 6. Funkgefechts-!’ Anlage^, 7. Schiffshorch-!’Anlage, 8. Scheinwerferbetriebs-!’ Anlage, 9. Schiffsverkehrs-!’ Anlage. C. Für Torpedoboote: Fernsprecher an allen erforderlichen Stellen. 1. Maschinengefechtsdienst-!’ Anlage, 2. Ruder- (u. E Gefechtsdienst)-!’ Anlage, 3. Schiffsmanöver- und Schiffshorch-!’Anlage (darunter auch Anschlüsse für Olübernahme in See), 4. Schiffsverkehrs-!’ Anlage. D. Für Geleitboote und Minensuchboote: Fernsprcchanlagen wie für Torpedoboote und Zerstörer, aber mit Vereinfachungen. Die Fernsprecher sind an Bord wie folgt untcrzubringen: 1. Die dem Wetter sowie Spritz- und Schwallwasser besonders ausgesetzten Geräte (Fern¬sprecher für Verhol-, Olübernahme-, Spill-, Schcinwerferzweckc usw.) in druckwasser¬dichten Schutzkästen aus verzinktem Eisenblech mit Gummidichtung und Flügelmutter- schraubverschluß, 9 Darunter eine Verbindung »Funkempfangsraum-Chronometerspind«.
2. alle an sonstigen ungeschützten Stellen (z. B. freistehenden Decksaufbauten, Brücken usw.) 4. angebrachten Geräte, Kopffernsprecher, Fernsprechanschlußkästen und Anschlußdosm mit Zubehör in schwallwasserdichten Schutzkästen aus verzinktem Eisenblech mit Gummi¬dichtung und Vorreibeverschluß,’ alle an geschützten Stellen (z. B. unter Deck) verwendeten Kopffernsprecher in spritzwasser¬dichten Schutzkästen aus verzinktem Eisenblech mit Dorreibeverschluß. Diese Schutzkästen sind möglichst in der Nähe der zugehörenden Fernsprechanschlußkästen oder Anschlußdosen unterzubringen. (Tischfcrnsprecher, Fernsprechanschlußkästen mit Handfernsprecher und Handhörer erhalten keinen Schutzkasten)) ohne Schutzkästen alle übrigen, an Bord fest eingebauten Fernsprecher für allgemeinen Schiffsdienst) in offenen Spinden aus Leichtmetall im E Hellegatt alle als Ersatz an Bord befindlichen vollständigen Geräte wie Fernsprechanschlußkästen, Tischfernsprecher, Kopffernsprecher, Handfernsprecher, Handhörer usw. Schiffs Verkehrsfernsprechanlage. Anzuschließen sind die Wohnräume und Arbeitsräume für:. Admiral, Kommandant, Offiziere und Beamte des Derbandsstabes und des Schiffsstabes, ferner alle Oberfeldwebelkammern sowie folgende Schiffsstellen: Wachhabender Offizier am Fallreeps), Kartenhäuser, Funkräume, Horchräume, Maschinenleit¬stände, E Gefechtsstand, Schreibstuben, Maschinen- und E Werkstätten, Artilleriewerkstätten, E Aus¬gabe, Pumpenmeisterhellegatt, Scheinwerferarbeitsraum, Instrumentenkammer, Kantine, Lazarett, Platz vor der Offizier- und Oberfeldwebelmesse, Signal- und Kommandobrücken als Stand für Schiffs¬und Verbandsführung, Unteroffizier- und Mannschaftsräume, Läufer für Admiral, Kommandant und Offiziere, Küchen und Anrichten. Wegen des Umfanges der Schiffsverkehrsfernsprechanlage auf den einzelnen Schiffs- usw. Klassen siehe TeilIII — Anhangs., Abschnitt l.b. 21. Schiffs» verkehrsfern» sprechanlage (8 101. S. f. e. A. XIII).
Dorzusehen sind: Schiffswachdienstfernsprechanlage. Je ein Sprachgeber in oder beim vorderen Schiffsführungsstand, im Hinterschiff für Ansprachen, im Kommandantenarbeitsraum und in der Kommandozentrale, ferner ein gemeinsamer, umsteck¬barer Geber beim W O vorderes, hinteres oder mittleres Fallreep in wasserdichtem Schutzkasten, Empfänger in den Wohnräumen der seemännischen und technischen Besatzung, den Offizier- und Oberfeldwebelräumen und in sonstigen Schiffsstellen sowie an den erforderlichen Stellen an Oberdeck, 22. Schiffs» wachdienst» fernsprecy» anlage (für Schiffe) (§ 102, S.f.e.A. XIII). insgesamt für Schlachtschiffe… Schwere Kreuzer Kreuzer etwa 70 Stück (10 über, 60 unter Deck), etwa 70 Stück (10 über, 60 unter Deck), etwa 40 Stück (10 über, 30 unter Deck). Batterielose Fernsprecher. Auf Schlachtschiffen und Kreuzern sind batterielose Fernsprecher an Stelle von Sprechrohrleitungen bei zu großen Entfernungen vorzusehen für folgende Verbindungen: 1. Kommandobrücke Bb und Stb, Schutzstand, Admiralsbrücke Bb und Stb, Schutzstand, Nach-richtenzentrale, Hauptsignalstand Bb und Stb, Schutzstand, Reserve- (vorderer) Signalstand. Aufteilung in einzelne Anlagen zu höchstens 6 Sprechstellen. 2. Vorderer Kommandostand, Kommandobrücke, Schutzstand, Hauptgefechtssignalstelle Bb und Stb, Reservegefechtssignalstelle Bb und Stb. 3. Achterer Kommandostand, Hauptgefechtssignalstelle Bb und Stb, Neservegefechtssignal- stelle Bb und Stb. i) Der Fernsprecher am Fallreep ist umsteckbar auf Db« oder Stb-Seite in wasserdichtem Schubkasten nnterzubringen. 23. Batterielose Fernsprecher.
Flackerlichtanlage. Dorzusehen sind: Geräte an allen erforderlichen Stellen. 30. Flackerlicht» anlage für Fernsprecher, Telegrafen usw. G. s/e. A.O^lli). Lichtzeichenanlage für Maschinenbetrieb. Dorzusehen sind: Geräte an allen erforderlichen Stellen. 31. Lichtzeichen¬anlage für Ma¬schinenbetrieb ®.UaX,U>’ Motorentelegrafenanlage. 32. motoren- telegrafen- Vorzusehen sind: In jedem Hauptmotorenraum ein Geber (Lampentelegraf) im Fahrstand sowie anlage (für je ein Empfänger in den betreffenden Wachständen. Motorenschifse) G. s. e. A. kill). Kesselunklarmeldeanlage. 33. Aeffel- unklarmelde- Dorzusehen sind: Sicht- und Höreinrichtung zwischen den Kessel- und Maschinenräumen, mit Licht- anlage (für zeichen in letzteren — mit der Aufschrift: »Vorderer Kessel unklar.« — »Hinterer Kessel unklar.« Geleitboote). G.f.e.A. Xlll). Lichtzeichenanlage für Ein- und Auskuppeln der Schiffswellen. 34. Lichtzeichen- anlage für Siu- Vorzusehen sind: Ein Geber im Maschinenleitstand, Empfänger in den Turbinenräumen und Mulese- und Auskuppeln empfänger im Kommandostand, Schiffsführungsstand und in der Kommündozentrale. WrEMe) (§114, G.s.e.A. XIII). Alarmanlage für Differenzdruckmanometer. Bis auf weiteres nach besonderen Angaben. 35. Alarm¬anlage für Differenzdruck¬manometer ^). Brennerzeigemeldeanlage für Olfeuerungen. Bis auf weiteres nach besonderen Angaben. 36. Brenner- zeigemelde- anlage’). Beipaßmeldeanlage für Bensonkessel. Bis auf weiteres nach besonderen Angaben. 37. Beipa߬meldeanlage für Bensonkeffel’). *) Für Geleitboote. Lichtzeichen für Munitionskammersprachrohre. Signalanlage für Reserve-Munitionsaufzüge. 38. Lichtzeichen für Munitions- Kammer¬sprachrohre. 39. Signal¬anlage für Reserve- Munitions- aufzüge.
Warnanlage für llberumdrehungen von Maschinen. 40. Warn¬anlage für a) üderum» Vorzusehen sind: Je Turbinenanlage ein Geber, Empfänger in den Turbinen-Fahrständen. drehungen von Maschinen (§ 115a. 8.s.e.A. XIU). b) öl« und Wasser¬leitungen (§ 115b, S.f.e A. XIU). c) Frischwasser¬erzeuger usw. (§ 115c, T.f.e. A. XIII). d) allgem. Warnanlage für Ol« und Wasserleitungen. Vorzusehen sind: Geräte an allen erforderlichen Stellen. Warnanlage für Frischwassererzeuger. Vorzusehen sind: Geräte an allen erforderlichen Stellen. Warnanlage für allgemeinen Schiffsdienst. Vorzusehen sind: Geräte an allen erforderlichen Stellen, z. B. für die Niedergänge im Bereich des ^H5d^ Schwenkkreises der Torpedorohre. T.f.e.A. XIII). Warnzeiger für Treiböltanks der Beiboote.. v) Warnzeiger für Treiböl- tanks der Bei¬boote. Bis auf weiteres nach besonderen Angaben. Schottendichtalarmklmgelanlage. 41. Echotten- dichtalarm- Vorzusehen sind auf den Schiffen: Geber im vorderen und Hinteren Kommandostand, Schutzstand kllngelanlage auf der Kommandobrücke und auf der Admiralsbrücke, vorderen Nachtleitstand, Fla-Einsatzstand, (^ Stand für WO (vorderes und hinteres Fallreep) und in der Kommandozentrale/ auf den Zerstörern usw.: Geber in den Schiffsführungsständen und im Stand für WO. Empfänger nach Bedarf/ insgesamt für Schlachtschiffe, große etwa 250 Stück, » 180 » , » 120 » , » 80 » / » 160 » , » 50 » , » 30 » / » 20 » , » 15 » . » , kleinere Schwere Kreuzer Kreuzer Flugzeugträger Zerstörer Torpedoboote Geleitboote Minensuchboote Die Klingelzeichen müssen in allen Schiffsstellen, in denen sich Menschen aufhalten, gehört werden können. Nachtrettungsbojeklingelanlage. 42. Nachts Vorzusehen sind: Je ein Geber auf der Brücke und beim Posten Rettungsboje/ mindestens je ein Klingelanlage Empfänger auf der Brücke und beim Posten Rettungsboje. s.f/e.A. im)- Messe- und Kammerklingelanlage. 43. Meffe- und Kammer- Vorzusehen sind Geber und Empfänger an allen erforderlichen Stellen, und zwar grundsätzlich: Für Klingelanlage den Verbandsführer mit seinem Stab — Admiralsarbeitsraum mit Druckknopf für Anrichte g ^ A, kill), und Läufer, Wohnraum der Admiralstabsoffiziere, Verbandsingenieur, Verbandsarzt, Verbands- verwaltungsoffizier, Kriegsgerichtsrat, Flaggleutnant, Arbeitsraum für Admiralstabsoffiziere mit Druckknopf für Läufer —, ferner für den Schiffs stab — Kommandantarbeitsraum mit Druckknopf für Anrichte und Läufer, Wohnraum des 10 und LI mit Druckknopf für Läufer — und für die Messen — Admiralsmesse und Offiziersmesse mit Druckknopf für Anrichte und Läufer und Oberfeldwebelmesse mit Druckknopf für Anrichte. - 14 ~ Teil II, Abschnitt 1. Anrufklingel- oder -schnarranlage für Sprachrohr. 44. Anruf- Klingel- oder Dorzusehen sind: Geber und Empfänger an allen erforderlichen Stellen. -schnarranlage Sprachrohre, die nicht dauernd besetzt sind, und Sprachrohre mit mehreren Anrusstellen erhalten a) Sprachrohr Allrufeinrichtungen. Sie sind im allgemeinen als besondere Pfeifenleitungen oder als eingebaute (§H9a, Pfeifen auszusühren/ vgl. die Musterzeichnungen für Sprachrohre. ‘ .s.e.A. I). Klingel- oder Schnarranlagen sind an Stelle von Pfeifen dort vorzusehen, wo diese wegen der großen Rohrlängen oder starken Störgeräusche versagen. In den Funkräumen sind zur Vermeidung von Störungen und Geräuschen Schnarren statt Klingeln zu verwenden. Anrufschnarr- oder -klingelanlage für Rohrpost. h) Rohrpost (8 119b Vorzusehen smd: Geber und Empfänger an allen Rohrpostanschlüssen. T.f. e. A. x’ni) Die Anrufanlage soll folgende Schiffsstellen miteinander verbinden: Funksenderaum, Funkempfangs. raum, Gefechtsnachrichtenzentrale, vorderer Kommandostand, Kommandozentrale, Schiffskartenhaus, Admiralskartenhaus. Anrufschnarr- oder -klingelanlage für Peilkompaß. e) Peilkompaß . . (811Sc, Vorzusehen smd: Geber und Empfänger an allen erforderlichen Stellen. Geber in den Karten- G. s. e. A. XIII). Häusern, Schnarren bei den Peilkompassen. Anrufschnarr- oder -klingelanlage für Fleischkühlräume*) — Maschinenleitstand, d) Fleischkühl- räume — Vorzusehen sind: Geber in den Fleischkühlräumen, Empfänger im Maschinenleitstand. Maschinen¬ leitstand usw. (§119d, G.s. e.A. XIII). Maschinennotklingelanlage. 45. maschinen- notklingel- Vorzusehen sind: Ein Geber im vorderen Kommandostand und Klingeln als Empfänger in den anlagesslir Maschinenräumen. ©ITÄm)! Manöverhupanlage?). Vorzusehen sind: Ein Geber auf der Brücke, Empfänger in den Wohnräumen der Mannschaften und in den Vorräumen der Offizier- und Oberfeldwebelkammern. Offiziere und 46. Manöver- Hupanlage (für Zerstörer) (8121, T. s. e. A. XIII). Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen. ^tt n. Abschnitt 2. a. Sprachrohranlagen. a) ZagA^ Sprachrohranlagen für: A. Schiffsführung. B. Leckwehrdienst. C. Maschinen- und E Betrieb. D. Artilleriewaffe. E. Torpedowaffe. 1) Die Anlage ist nur auf Schiffen vorzusehen, auf denen bet Maschinenlcitstand daucnld besetzt ist. Zerstörer usw. erhalten einen mechanischen Klingelzug. 2) Torpedoboote und Minenboote erhalten keine Manöverhupcn. — 15 — Teil 11. Abschnitt 1. b. Stohrpoftanlagen. b) Rohrpost, anlagen Die Rohrpostanlage erhält ein elektrisch angetriebenes Gebläse für Drücken und Saugen. Mr Schilfe). Vorzusehen sind: Eine Zentrale im Funkempfangsraum mit Verbindungen nach allen Funkräumen - (ausschl. Res. Gefechtsfunkstelle)/ Admirals- und Schiffskartenhaus/ vorderer Kommandostand und Kommandozentrale. Wird ab Schlachtschiff »Bismarck« und Kreuzer »Prinz Eugen« nicht mehr eingebaut. Teil 1H. Anhang A und Anhang B (Nebenheft). Teil in. Abschnitt 1. Anhang A. Listen der Befehls« und Meldeanlagen. Abschnitt 1. a) Elektrische Befehls« und Meldeanlagen/ b) Teilnehmerverzeichnisse der Schiffsverkehrsfernsprechanlagen. Abschnitt 2. Sprachrohr« und Rohrpostanlagen. Anhang B. Übersichten der Befehls- und Meldeanlagen. (Nebenheft). Abschnitt 1. Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen. Die Ausstattung der in dieser Vorschrift aufgeführten, z.Zt. in Bau befindlichen Schiffs- und Bootsklassen mit elektrischen Befehls« und Meldeanlagen entspricht dem Stande vom Herbst 1937, mit Sprachrohr« und Rohrpostanlagen dem Stande vom März 1940. Die Ausstattung der fertigen Nachkriegsschiffe und «boote mit elektrischen BuM«Anlagen ent« spricht einem früheren Stande. Neuere Änderungen in der Ausstattung sind für diese Schiffe und Boote nicht mehr berücksichtigt worden. Genehmigt. Berlin, den 31. Dezember 1937. Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Im Auftrage: Schulz. Anhang A. Anhang A. Listen der Befehls- und Meldeanlagen. Abschnitt L a. Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. d. Teilnehmerverzeichnisse der Schiffsverkehrsfernsprechanlagen. gu a. Listen über: Seite Schlachtschiffe (»Scharnhorst« und »Gneisenau«) 17 Schwere Kreuzer (»Admiral Hipper« und »Blücher«) 18 Zerstörer (»Z 1« bis »2 22«) 19 Torpedoboote (1935) 20 Geleitboote (»F 1« bis »F 10«) 21 Minensuchboote (»M 1« bis »M 12«) 22 Panzerschiffe (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«) 23 Kreuzer (»Emden«) 24 Kreuzer (»Köln« und »Königsberg«) 25 Kreuzer (»Leipzig« und »Nürnberg«) 26 Torpedoboote (»Möwe«-Klasse) 27 Torpedoboote (»Wolf«-Klasse) 28 Artillerieschulboot (»Bremse«) 29 Flottentender (»Brummer«) 30 Fischereischutzboote (»Elbe« und »Weser«) 31 Flottentender (»Saar« und »Tsingtau«) 31 Zu b. Listen (Teilnehmerverzeichnisse) über: Schlachtschiffe (»Scharnhorst« und »Gneisenau«) 32 Panzerschiffe (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«) 36 Schwere Kreuzer (»Admiral Hipper« und »Blücher«) 39 Kreuzer (»Leipzig« und »Nürnberg«) ^3 Zerstörer (»2 1« bis »2 22«) Geleitboote (»F 1« bis »F 10«) AnhQN- X. Aid^chnM 1^ la. Elektrische BuNt-Anta^en. Schlachtschiffe. (»Scharnhorst« und »Gneisenau«> Anlagen Kosten unb Genrichle ^8tmtttun^tn trügt Maschinentelegraf Maschinennottelegraf Rudertelegraf und Ruberzeiger Kornpaßschnarre * Rudernebenzeiger Maschinenbetriebstelegraf ‘E Betriebstelegraf Leckwehrtelegraf Trimm- und Krängungsmesser Schiffswellenumdrehungszeigeranlage ,. Umdrehungsmesser für Kondensatpumpen. Umdrehungsmesser für elektr. Schmierölpumpen Umdrehungsmesser für Kesselgebläse Fahrtmesser Temperaturmesser Temperaturmesser Temperaturmesser Temperaturmesser Temp eraturmesser Temperaturmesser für Hauptturbinen für Hauptturbinen- und Getriebelager für E Diesel für Überhitzer für Speisewasservorwärmer für Fleischkühlraum Darnpfmengenmesser Rauchgasprüfer und Temperaturmesser Rauchstärkemesser Salzmesser für Dauermessung Salzmesser für Kurzmessung Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Leckwehrdienst Fernsprecher für Maschinenbetrieb … MII M II M II M II M II MIT MIT MIT MIT MIT MI MI MI ^Fernsprecher für Maschinengefechtsdienst Fernsprecher für E Maschinenbetrieb Fernsprecher für E Gefechtsdienst Fernsprecher für Schiffsdienst Schiffsverkehrsfernsprecher Schiffswachdienstfernsprecher Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichcn für Maschinenbetrieb (Drehvorrichtung der Turbinen) .. Warnzeiger für Überumdrehungen der Hauptmaschinen Warnzeiger für Warmwasserkästen (Regelbehälter usw.) Warnzeiger für Öl- und Wasserleitungen (Olpumpen mit Turbinen¬antrieb) Warnzeiger für Treiböltank der Beiboote - Warnzeiger für Frischwassererzeuger Schottendichtalarmklingelanlage Nachtrettungsbojeklingel Messe- und Kammerklingel Schnarre für Sprachrohranruf Klingel und Schnarre für Rohrpostanruf Klingel für Fleischkühlraum Kesselbelastungsmesser Maschinennotklingel Lichtzeichen für Kupplung Speisewassermengenmehanlage Lichtzeichenanlage für Munitionskammer-Sprachrohre Umdrehungsmesfer für Haupt- und Ersatzkesselspeisepumpen … MU MU MU MU MU MU MU MU MU MU MI Ml MI MIL Mil Ml MI KI Nr. 20 A
1 a. Elektrische BuM-Anlagen. Schwere Kreuzer. (»Admiral Hipper« und »Blücher«.) Anlagen Kosten und Gewichte trägt Bemerkungen Maschinentelegraf Maschinennottelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßschnarre Rudernebenzeiger Maschinenbetriebstelegraf L-Betriebstelegraf ” Leckwehrtelegraf Trimm« und Krängungsmesser ’ Schiffswellenumdrehungszeigeranlage .. … Umdrehungsmesser für Hauptkondensatpumpen Umdrehungsmesser für Elektro-Schmierölpumpen Umdrehungsmesser für Haript- und Ersatzspeisepurnpen Umdrehlln gsmesser für Kessclgebläse Fahrtmesser Temperaturmesser für Hauptturbinen Temperaturmesser für Kühlraum Rauchgasprüfer und Temperaturmesser Salzmesser für Dauermessung Salzmesser für Kurzmessung Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Leckwehrdienst Fernsprecher für Maschinenbetrieb Fernsprecher für Maschinengefechtsdienst Fernsprecher für E Maschinenbetrieb Fernsprecher für L Maschinengefechtsdienst Dchiffsverkehrsfernsprecher Schiffswachdienstfernsprecher Fernsprecher für Schiffsdienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichen für Maschinenbetrieb (Kupplung der Mittelwelle) Wamzeiger für Überumdrehungen der Hauptturbinen Wamzeiger für Turbinenräume Warnzeiger für Umwälzpumpen in den Kesselräumen Warnzeiger für Regelbehälter Warnzeiger für Frischwassererzeuger Schottendichtalarmklingelanlage klingel für Nachtrettungsboje Resse- und Kammerklingel Klingel für Sprachrohranruf klingel und Schnarre für Rohrpostanruf - klingel für Fleischkühlraum Temperaturmeßanlage für Überhitzer Temperaturmeßanlage für Speisewasservorwärmer Dampfmengenmeßanlage Kesselbelastungsmeßanlage Warnzeiger für Treiböltanks der Beiboote Maschinennotklingel Lichtzeichen für Drehvorrichtung der Turbinen Temperaturmesser für Haupt- und Getriebelager M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M I MI M I MI M II M I M II MI M I MI M II M II M II M II M II M II MII M II M II M II MI MI MI MI MI MI M II M II M II M II M II M II MI MI MI MI M III M II MI MI la. Elektrische BuM-Anlagen. Zerstörer. (»2 I«… »2 22«.) Anlagen Kosten und Gewichte trägt Bemerkungen Bereinigte Betriebs k’-Anlage Artilleriebetriebs b-Anlage Schiffsmaschinenbetriebs I’-Anlage ” Ruder k’-Anlage Schiffsmanöver I’-Anlage Funkgefechts I’-Anlage Schisfshorch I’-Anlage Scheinw erferb etriebs ^-Anlage Schiffsverkehrs k’-Anlage Maschinentelegraf Rudertelegraf, Ruderzeiger Maschinennottelegraf Rudernebenzeiger Bereinigte Betriebstelegrafen Rauchbeobachtungstelegraf Rauchgasprüfer und Temperaturmesser Rauchstärkemesser Schiffswellenumdrehungszeigeranlage, verbunden mit Warnanlage für Überumdrehungen Maschinenumdrehungsmeßanlage (für Marschturbinen) Hilfsmaschinenumdrehungsmeßanlage (für Kesselgebläse) Schottendichtalarmklingelanlage Manöverhupe Messe- und Kammerklingel Sprachrohr-Anrufklingel oder -schnarre Salzmeß-Anlagen Dampfmengenmesser Dampf-Temperaturmesser fpr Turbinen Warnzeiger für Frischwassererzeuger Flackerlicht für Fernsprecher usw Nachtrettungsbojeklingel Trimmesser Kondensatpumpenumdrehungsmesser Temperaturmeßanlage für Kühlraum Kesselbelastungsmeßanlage Alarmvorrichtung für Hauptzahnrad- und Marschgetriebe Lichtzeichen für Drehvorrichtung Signalanlage für Res.Munitionsaufzüge …. Warnanlage für Kessel und Turbinen Torpedowarnanlagen Kompaßschnarranlage • Temperaturmeßanlage für Speisewasservorwärmer Dampftemperaturmeßanlage für Überhitzer Temperaturmeßanlage für Lager M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II M II MI MI M II MI M II M II M II M II M II MI M I MI MI M II M II MU MI M II MI MI MI M II MI M II M II MI MI MI Für Z 1—Z 16. 1a. Elektrische BuM-Anlagen. Torpedoboote (1935). Anlagen Kosten und Gewichte trügt Bemerkungen Maschinentelegraf Ruderzeiger ‘. ‘’ Rauchbeobachtungstelegraf ; ‘ Schiffswellenumdrehungszeigeranlage mit Warnanlage für ‘ Über¬umdrehungen Kesselraumlüfterumdrehungsmesser . Rauchgastemperaturmesser • Rauchgasprüfer ‘ Warnanlage für Frischwassererzeuger ‘ ‘ ‘ ‘^ Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw . ’ ’ ’ * ’ ’ ” ‘ ” Nachtrettungsbojeklingel Anrufschnarre für Sprachrohr ,. ’ ” ’ ’ * ” ” ‘’ / ‘ ” Anrufschnarre für Peilkompaß ’ ’ ’ * ’ * Kesselbelastungsmesser Maschinengefechtsdienst ^-Anlage ’ *’ * ’ ’’ ”’ Ruder- und E Gefechtsdienst I’-Anlage ’ Schiffsmanöver- und Schiffshorch I’-Anlage ‘ Schiffsverkehrs I’-Anlage Salzmesser ‘ Temperaturmeßanlage für Dampf Schottendichtalarmklingelanlage Lichtzeichenanlage für Drehvorrichtung MII M II M II MII MI MI MI MI M II M II M II M II MI MII MII MH M II MI MI M II MI la. Elektrische BuM-Anlagen. Geleitboote. (»F 1«… »F 10«.) Anlagen Kosten und Gewichte trägt Bemerkungen Maschinenbetriebs I’-Anlage Maschinengefechtsdienst I’-Anlage E Betriebs I’-Anlage Schiffsmaschinenbetriebs F-Anlage Schiffsführungs I’-Anlage ’ Schiffsmanöver I-Anlage Schiffsführungs-Artillerieleitungs k’-Anlage Scheimverferbetriebs I’-Anlage Schiffsverkehrs I’-Anlage Maschinentelegraf • Ruderzeiger Kesseltelegraf Schottendichtalarmklingelanlage Manöverhupe Flackerlicht für Fernsprecher usw Maschinennottelegraf Rudernebenzeiger Warnzeiger für Frischw assererzeuger Schiffswellenumdrehungszeigeranlage, verbunden mit Warnklingel- anlagen für Überumdrehungen Hilfsmaschinenumdrehungsmeßanlage (für Kesselgebläse) Messe- und Kammerklingel Rauchbeobachtungstelegraf Rauchgasprüfer und Temp eraturmesser Rauchstärkemesser Salzmesser Nachtrettungsbojeklingel Sprachrohr-Anrufschnarren Warnzeiger für Maschinen und Kessel ; Temperaturmesser (für Bensonkessel) Kesselunklarmelder Warnzeiger für Differenz-Druckmesser Wassermengenmesser Lichtzeichen für Wassermengenmesser Lichtzeichen für Drehvorrichtung Beipaßmeldeanlage Brenneranzeigermelderanlage für Olfeuerungen Kompahaurufschnarre M II M II M II M II M II M II M II MU M II M II M II M II M II M II MU M II M II MI M II MI M II M II MI MI MI M II M II MI MI MI MI MI MI MI MI MI MH la. Elektrische BuM-Anlagen. Minensuchboote. (»I« 1« … »I« 12«.) Anlagen Kosten und Gewichte trägt Bemerkungen Maschinengefechtsdienst I’-Anlage Ruder I’-Anlage Schiffs-Berkehrsfernsprechanlage Maschinentelegraf ‘ Flügelstellungszeiger Salzmesser Schottendichtalarmklingelanlage Rauchbeobachtungstelegraf ”’ W ’ Rauchgasprüfer und Temperaturmesser ^’ ^’ ‘ ‘ ‘ ‘ Schiffswellenumdrehungszeigeranlage Hilfsmaschinenumdrehungsmesser für Turbolüfter Messe- und Kammerklingel ‘.,.., Flackerlicht für Fernsprecher usw ” ” Anrufschnarre für Peilkompasse ‘’ Dampftemperaturmeßanlage ” ” Temperaturmeßanlage für V8-Propeller Ruderzeiger Sprachrohranrufklingel ‘.’.. Schiffsmanöver- und Schiffshorch I’-Anlage Scheinwerfer i’-Anlage Temperaturmesser für Speisewasser- und Heizölvorwärmer M II M II M II MII MI MI M II M II MI M II MI M II M II M II MI MI MH M II M II M II MI Nur »M 1« und »M 2«. Nur »M 1« und »M 2«. Für »M 3« bis »M 12<r.
la. Elektrische BuM-Anla-en*). Panzerschiffe. (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklmgel Rudernebenzeiger Betriebstelegraf für den Lk-Dienst Betricbstelegraf für den L-Dienst Leckdiensttelegraf Trimm- und Krängungsanzeiger für Leckdienst Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Haupt- und Hilfsölmotoren Umdrehungsferirzeiger für L-Dieselmotoren Auf »Deutschland« nicht eingebaut. Auf »Deutschland« und »Adin. Graf Spee« nicht eingebaut. Fahrtfernmesser Temperaturfernzeiger für Schmieröl, Kühlöl und Kühlwasser der Hauptölmotoren Auf »Deutschland« und »Adm. Scheer« nicht eingebaut. Auf »Deutschland« und »Adm. Scheer« nicht eingebaut. Auf »Deutschland« nicht eingebaut. Temperaturfernzeiger für Rädergetriebe Temperaturfernzeiger für Fleischkühlraum Temperaturfernzeiger für Haupt- und Hilfsölmotoren Rauchgasprüfer Salzgehaltmesser für Dauermessung • Salzgehaltmesser für kurzfristige Messung von Wasserproben Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Leckdienst Fernsprecher für Maschinendienst Betriebsfernsprecher für M*, E* und ^-Dienst Berkehrsfernsprecher Lautsprecher für Schiffswachdienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichen für Umsteuerung der Hauptölmotoren.. Lichtzeichen für An- und Abkupplung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für Klauenkupplung der Vulkangetriebe Warnung für Ol- und Wasserleitungen der Haupt- und Hilfsölmotoren Schottendichtalarmklingelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel Klingel und Schnarre für Rohrpost Auf »Deutschland« nicht eingebaut. la. Elektrische BuM-Anlagen*). Kreuzer. (»Emden«.) Anlage Bemerkung Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Rotmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklmgel Kesseltelegraf Leckdiensttelegraf Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter Temperaturfernzeiger für Sternbuchse Temperaturfernzeiger für Rädergetriebe und Turbinenlager Temperaturfernzeiger für Kühlraum Rauchgasprüfer Salzgehaltmesser für Dauermessung Salzgehaltmesser für kurzfristige Messung von Wasserproben Salzgehaltmesser mit eigener Stromquelle Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Leckdienst Fernsprecher für Maschinendienst Berkehrsfernsprecher Flackerlichtanlagen für Fernsprecher, Telegrafen usw Schottendichtalarmklingelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel Klingel für Sprachrohranruf Schnarre für Rohrpostanruf la. Elektrische BuM-Anlagen*). Kreuzer. (»Köln« und »Königsberg«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklingel Kesseltelegraf Leckdiensttelegraf Trimm- und Krängungsanzeiger für Leckdienst Umdrehungsfernzeiger für Swiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter Fahrtfernmesser Temperaturfernzeiger für Speisewasser- und Heizölvorwärmer Temperaturfernzeiger für Wechselstrom-Salzgehaltmesser …. Temperaturfernzeiger für Fleischkühlraum Temperaturfernzeiger für Ölmotoren Rauchgasprüfer Auf »Königsberg« nicht eingebaut. Auf »Königsberg« nicht eingebaut. Salzgehaltmesser für Dauermessung Salzgehaltmesser für kurzfristige Messung von Wasserproben . Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Leckdienst Fernsprecher für Maschinendienst Verkehrsfernsprecher Lautsprecher für Schiffswachdienst ‘. Auf »Königsberg« nicht eingebaut. Auf »Köln« nicht eingebaut. Auf »Königsberg« nicht eingebaut. Auf »Köln« nicht eingebaut. Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichen für Kesseltelegrafanruf Warnung für Höchstdrehzahl der Hauptmaschinen Warnung für Frischwassererzeuger Schottendichtalarmklingelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel Schnarre für Sprachrohranruf Klingel und Schnarre für Rohrpostanruf Nr. 20 A la. Elektrische BuM-Anlagen*). Kreuzer. (»Leipzig« und »Nürnberg«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklingel Rudernebenzeiger Betriebstelegraf für den Ll-Dienst ‘ Betriebstelegraf für den L-Dienst ‘ Leckdiensttelegraf Trimm- und Krängungszeiger für Leckdienst Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Hauptölmoloren ‘ ‘ Umdrehungsfernzeiger für Turbo-Kesselspeisepumpen l Umdrehungsfernzeiger für Turbo-Kühlwasserpumpen ’ ’ ? Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter . ‘ Umdrehungsfernzeiger für Primärlüfter Fahrtfernmesser Temperaturfernzeiger für Speisewasser-Heizölvorwärmer und Kon¬densatoren Temperaturfernzeiger für Schmieröl, Kühlöl und Kühlwasser der Hauptölmoren Temperaturfernzeiger für Drucklager der Mittelwelle Auf »Leipzig« nicht eingebaut. Temperaturfernzeiger für Fleischkühlraum Temperaturfernzeiger für Hauptturbinen und Seitenwellen s Temperaturfernzeiger für Vulkangetriebe und Mittelwelle .. / Temperaturfernzeiger für Haupt- und Hilfsölmotoren Dampfmen genmesser Rauchgasprüfer Salzgehaltmesser für Dauermessung Salzgehaltmeffer für kurzfristige Messung von Wasserproben Fernsprecher für Schiffsführung Fernfprecher für Leckdienst Fernsprecher für Maschinendienst Betriebsfernsprecher für N-, L- und ^-Dienst Verkehrsfernsprecher Lautsprecher für Schiffswachdienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichen für Umsteuerung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für Notabstellung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für Abstellung der Torpedoluftpmnpe Lichtzeichen für Klauenkupplung der Vulkangetriebe - Lichtzeichen für Anruf der mechanischen Maschinentclegrafen Warnung für Höchstdrehzahl der Hauptmaschinen Warnung für Ol- und Wasserleitungen der Haupt- und Hilfsölmotoren Warnung für Treiböltank Warnung für Frischwassererzeuger / Schottendichtalarmklingelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel Klingel und Schnarre für Rohrpostanruf *) Die frühere Bezeichnung der Anlagen ist beibchaltcn worden. Auf »Leipzig« nicht eingebaut. Auf »Leipzig« nicht eingebaut. Auf »Nümberg« nicht eingebaut. Auf »Leipzig« nicht eingebaut. Auf »Nürnberg« nicht eingebaut. Auf »Nürnberg« nicht eingebaut. Auf »Leipzig« nicht eingebaut. Auf »Nürnberg« nicht eingebaut. Auf »Leipzig« nicht eingebaut.
— 27 — la. Elektrische BuM-Anlagen ). Torpedoboote. (»Möwe«-Klasse.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklingel Kesseltelegraf Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter Salzgehaltmesser für Dauermessung Salzgehaltmesser für kurzfristige Messung Auf den »Mkwe«-Booten. Nur auf »Falke«. Fernsprecher für Schiffsführung .. Fernsprecher für Maschinendienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Warnung für Höchstdrehzahl der Hauptmaschinen Warnung für Frischwassererzeuger Warnung für Heizraum-Niedergänge beim Offnen der Heizraumtür.. Warnung für Heizraum-Niedergänge beim Torpedoschwenken Wasserstandsregler des Vakuumverdampfers Qualmbefehl Schottendichtalarmklingelanlage Messe- und Kammerklingel Schnarre für FD-Anruf Manöverhupe Signalhupe Lampensignal (I^-Raum-Kartenhaus)… la. Elektrische BuM-Anlagen*), Torpedoboote. (»Wo lf«-K lasse«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklingel Kesseltelegraf Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter Salzgehaltmesser für Dauermessung Auf den »Wolf«.Booten. Salzgehaltmesser für kurzfristige Messung von Wasserproben Nur auf »Tiger«. Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Maschinendienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Warnung für Höchstdrehzahl der Hauptmaschinen Warnung für Frischwassererzeuger Warnung für Heizraum-Niedergänge beim Offnen der Heizraumtür Warnung für Heizraum-Medergänge beim Torpedoschwenken Qualmbefehl Schottendichtalarmklingelanlage Messe- und, Kammerklingel Schnarre für I^-Anruf Manöverhupe Signalhupe Lampensignal (I”I?-Raum-Kartenhaus) 29 la. Elektrische BuM-Anlagen*). Artillerieschulboot. (»Bremse«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Rudertelegraf und Ruderzeiger Kompaßklingel Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Hauptölmotoren Temperaturfernzeiger für Hauptölmotoren Fernsprecher für Schiffsführung ,,.1 Fernsprecher für Maschinendienst Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Lichtzeichen für Umsteuerung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für Notabstellung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für An- und Abkupplung der Hauptölmotoren Lichtzeichen für Anruf der mechanischen Maschinentelegrafen Warnung für Ol- und Wasserleitungen der Haupt- und Hilfsölmotoren Schottendichtalarmklingelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel Schnarre für V^-Anruf ; • Sprachrohranruf Manöverhupen-Anlage ; _ 30 — la. Elektrische BuM-Anlagen ). Flottentender. (»Brummer«.) Maschinentelegraf für Meilen und Fahrtstufen Notmaschinentelegraf Ruderzeiger Kompaßklingel Rudernebenzeiger Kesseltelegraf Umdrehun gsfernzeiger für Schiffswellen Umdrehungsfernzeiger für Kesselraumlüfter ‘ Temperaturfernzeiger für Turbinen Temperaturfernzeiger für Überhitzer ’’’ Tcmperaturfernzeiger für Lager ‘ Temperattlrfernzeiger für Getriebe Temperaturfernzeiger für Kühlräume Dampf- und Speisewasser-Mengenmesser Rauchgasprüfer Rauchstärkezeiger ..’ Salzgehaltmesser für Dauermessung Fernsprecher für Schiffsführung Fernsprecher für Maschinendienst Verkehrsfernsprecher Flackerlicht für Fernsprecher, Telegrafen usw Warnung für Höchstdrehzahl der Hauptmaschinen Warnung für Frischwassererzeuger Qualmbefehl Schottendichtalarmklin gelanlage Klingel für Nachtrettungsboje Messe- und Kammerklingel , Klingel für Sprachrohranruf Manöverhripe la. Elektrische BuM-Anlagen*). Fischereischutzboote. (»Elbe« und »Weser«.) Kompaßklingel Umdrehungsfernzeiger für Schiffswellen Schottendichtalarmklingelanlage Messe- und Kammerklmgel , . 1 Maschinenllingel ” ” . Klingel für IU?-Anruf ) Tie frühere Bezeichnung der Anlagen ist beibehalten worden. Anhang A. Abschnitt 1 a. la. Elektrische BuMAnlagen). Flottentender. (»Saar« und »Tsingtau«.) Anlage Bemerkung Reihe 1 3 4 6 7 8 9 10 11 13 13 14 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Schlachtschiffe. (»Scharnhorst« und »Gneisenau«.) Gruppe I. Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Anrufmittel Admiral, Chef des Stabes, Kommandant, Arbeitszimmer, umsteckbar nach » » » I. Admst.-Offizier, II. » III. - IV. - V. - VI. » Schreibtisch, umsteckbar nach
Schlafzimmer Klingel Koje
I. Offizier, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer … I “ „ ° ^’5’’”/ Schreibtisch, umsteckbar nach Koje I. Navigationsoffizier, Rollenoffizier, I. Artl.-Offizier, I. Funkoffizier, Artl. techn. Offizier, Kriegsgerichtsrat, Flottenarzt, Schiffsarzt, Flotteningenieur, Leitender Ingenieur, L-Jngenieur, Hilfsmaschinen-Jngenieur, Adjutant, Flaggleutnant, Gerichtsinspektor, Flottenverwaltungsoffizier, Schiffsverwaltungsoffizier, Wachoffizier am Fallreep I. Flottensekretär II. Flottensekretär
)) » Vor der Offiziersmesse (Fernsprechzelle) …. Vor der Oberfeldwebelmesse (Fernsprechzelle) Lazarett, umsteckbar nach Apotheke Signal-Schutzstand
Schnarre Klingel
Reihe 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 — 33 — Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Schlachtschiffe. (»Scharnhorst« und »Gneisenau«.) Gruppe II. Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord II. Nav.-Offizier I. Wach-Offizier II. Wach-Offizier III. Wach-Offizier IV. Wach-Offizier II. Artl.-Ofttzier III. Artl.-Offizier IV. Artl.-Offizier II. Funk-Offizier III. Funk-Offizier I. Schiffshilfsarzt II. Schiffshilfsarzt III. L-Jngenieur I. Wach-Ingenieur …. II. Wach-Ingenieur …. III. Wach-Ingenieur …. IV. Wach-Ingenieur …. II. Verwaltungs-Offizier HI. Verwaltungs-Offizier Oberleutnant Oberleutnant Oberleutnant Oberleutnant Oberleutnant Oberleutnant Oberleutnant z. S. .. z. S. z. S. z. S. Änrufmittel Klingel 9 9 » »
2 2 2 2 3 2 3 2 2 z. S. z. S. oder oder oder oder oder oder Leutnant Leutnant Leutnant Leutnant Leutnant Leutnant
Oberleutnants । Oberleutnants । Oberleutnants • Oberleutnants; Oberleutnants । Leutnants…. Leutnants z. S oder Leutnants oder Leutnants z. S. oder Leutnants . z. S. oder Leutnants . oder Leutnants Leutnants (Ingenieure) Leutnants (Ingenieure) Fähnricharbeitsraum Obersteuermann Oberwachtmeister Obermaterialienverwalter Oberbootsmann Oberfeuerwerker Oberzimmermeister und Oberproviantmeister k’lL-L-Meß-Oberfeldwebel und Oberartl.-Mechaniker Oberstückmeister und VlL-Oberstückmeister Obermusikmeister und Musikmeister Oberschreiberfeldwebel und Schreiberfeldwebel …. Div.-Feldwebel und Drucker 2 Sanitätsfeldwebel 2 Oberfunkmeister 2 Obersignalmeister 2 Vl»-Oberstückmeister 2 Res. VI»-Leit-Oberfeldwebel 2 Res. V1»,- Leit- Oberfeldw ebel 2 Oberstückmeister 2 Artl.-Mechaniker 2 2 2 2 2 Wach-Maschinisten Wach-Maschinisten W ach-Maschinisten Wach-Maschinisten _ L-Maschinisten L-Maschinist und Hilfsmaschinist Nr. 20 A
Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Schlachtschiffe. (»Scharnhorst« und »Gneisenau«.) Gruppe II. Reih« Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord Anrufmittel 96 97 98 98 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 1 Wach-Maschinist 1 Wach-Maschinist ‘ Wach-Maschinist ‘ Wach-Maschinist 2 Oberfeldwebel ” ” 3 Oberfeldwebel Meteorologe ‘ ” ” ” Z’ *’’ * ” Funkbeamter Beamter Maschinenleitstand Bord. Funksenderaum Hint. Funksenderaum Funkempfangsraum Flottenschreibstube Rollenschreibstube Schiffsschreibstube Maschinenschreibstube Artillerieschreibstube Verwaltungs- und Wachtmeisterschreibstube Oberverwalterschreibstube Verwaltungsschreibstube Geheimschreibstube Fernschreibstube Maschinenwerkstatt Artl.-Mech.- und B. Ü.-Werkstatt L-Werkstatt LVI’-Zentrale (Anruf: Werft 00) Prüfschrank Klingel Schnarre Klingel Schnarre Klingel — 35 — Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8VP-Anlage. Noch: Schlachtschiffe. (»Scharnhorst« und »Gneisenau«.) Gruppe III. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Bord Anrufmittel
124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 Admiral-Aufenthaltsraum Kommandant-Aufenthaltsraum Admiral-Kartenhaus Admst -Offiziere, Arbeitsraum Kajüte Res.-Gefechtsfunkraum 2-Funkstelle Kartenhaus Schiffskartenhaus Läufer für Admiral und Kommandant Läufer für Offiziere (hinten) Läufer für Offiziere (vorne) Admiral- und Kommandanten-Küche . Offizier-Küche Oberfeldwebel-Küche Admiral- und Kommandanten-Anrichte Offizier-Anrichte Oberfeldwebel-Anrichte Fähnrichs-Anrichte Techn. Unteroffizier-Anrichte Seemänn. Unteroffizier-Anrichte Postschrank L-Ausgabe Pumpenmeisterhellegat Klingel s Schnarre Klingel Reihe 1 3 4 8 9 10 11 13 14 15 16 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 — 36 — 1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8V5-Anlage. Panzerschiffe. (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«.) Grrlppe I. Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Anrufmittel Admiral, Chef des Stabes, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer Kommandant, I. Admst.-Offizier, II. in. IV. v. 9 9 9 9 9 9 9 N Schreibtisch, umsteckbar nach 9 9 » I. Offizier, Arbeitszimmer, Navigations-Offizier, Rollen-Offizier, I. Artl.-Offizier, I. Torp.-Offizier, I. Funk-Offizier, Artl. techn. Offizier, Obermarinekriegsgerichtsrat, Flottenarzt, Schiffsarzt, Flotten-Jngenieur, Leitender Ingenieur, L-Jngenieur, I. Wach-Ingenieur, Adjutant, 9 » UM steckbar nach 9 9 9 9 9 2 Koje… 9 … 9 • .. 9 … 9 … Schlafzimmer Schreibtisch, umsteckbar nach Flaggleutnant, Marinekriegsgerichts-Jnspektor, I. Schiffsverwaltungs-Offizier, 1-Schiffsverwaltungs-Offizier, II. Schiffsverwaltungs-Offizier, » 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 » » » » » » » » » » » » » » » » » 9 N 9 9 N 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 9 Koje » V » » » V » » » » » » » » » » Wachoffizier am Fallreep I. Flottensekretär II. Flottensekretär * Oberwachtmeister Obermaterialienv erwalter Oberproviantmeister und Oberbootsmann Fernschreibstube Flotten-Geheimschreibstube Verbandsschreibstube Admiral-Kartenhaus, umsteckbar nach Verbandsführungsstand Funkempfangsraum Vor der Offiziersmesse (Fernsprechzelle) Bor der Oberfeldwebelmesse (Fernsprechzelle) Klingel 9 9 9 9 9 9 9 » 9 9 9 9 9 9 9 A 9 » » » V V 9 9 9 9 9 9 9 Schnarre Klingel 9
Anhang A. Abschnitt 1 b.
Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8VP-Anlage. Noch: Panzerschiffe. (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«.) Gruppe II. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord Anrufmittel 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 I. Div.-Offizier .. II. Div.-Offizier .. III. Div.-Offizier … IV. Div.-Offizier … II. Torp.-Offizier .. II. Artl.-Offizier .. II. Funk-Offizier .. II. Wach-Ingenieur IV. Wach-Ingenieur V. Wach-Ingenieur 3 4 8 3 Offiziere 1 . und II. Hilfsarzt Fähnrichs-Wohnraum Obersteuermann Flotten- Oberfunkmeister Flotten-Obersignalmeister und Schiffs-Oberfunkmeister Ober-Lm-Meister und I’Iu-Leiter Oberwaffenleitmeister und Oberzimmermann Oberartl - und Obertorp.-Mechaniker 2 Mechaniker (A) I. L-Maschinist II. und III. L-Maschinist 2 2 2 2 2 2 Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Pumpenmeister 3 Oberfeldwebel Oberfeuerwerker und Oberschreiberfeldwebel Obermusikmeister Musikmeister und Schreiberfeldwebel 2 Oberstückmeister Verwalter und Sanitätsfeldwebel . Druckerfeldwebel Maschinenleitstand Funksenderaum Kajüte Lazarett, umsteckbar nach Apotheke Flottenregistratur Rollenschreibstube Schiffsschreibstube Maschinenschreibstube Artillerieschreibstube Wachtmeisterschreibstube Verwaltungsschreibstube Materialienverwalterschreibstube .. Maschinen- und Artilleriewerkstatt Artilleriewerkstatt iL-Werkstatt Flugzeugwerkstatt Prüfschrank Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Panzerschiffe. (»Deutschland«, »Admiral Scheer« und »Admiral Graf Spee«.) Gruppe III. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Borb Anrufmittel 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 Chef des Stabes, Brückenkammer Berbandsführer, Brückenkammer Kommandant, Brückenkammer ‘ Admst.-Offiziere, Arbeitsraum Res.-Funkraum Führerfunkraum Horchstelle Maschinenhilfsleitstand Schiffskartenhaus Karten- und Jnstrumentenkammer Brücke 3 Obermaschinisten, 1 Maschinist 3 Obermaschinisten, 1 Maschinist Läufer für Flottenchef, Admiral und Kommandant Läufer für Offiziere (hinten) Läufer für Offiziere (vorne) Läufer für Funkdienst Admiral- und Kommandanten-Küche Offizier-Küche Oberfeldwebel-Küche Admiral- und Kommandanten-Anrichte Offizier-Anrichte Oberfeldwebel-Anrichte Techn. Unteroffizier-Anrichte Seemänn. Unteroffizier-Anrichte Postschrank Klingel Schnarre Klingel Nahe 1 3 4 6 8 g 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 2b 26 27 28 29 30 31 — 39 — 1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Schwere Kreuzer. (»Admiral Hipper« und »Blücher«.) Gruppe I. Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Admiral, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer Kommandant, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer I. Admst.-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje II. III. IV. » » » » » » » » » » » I. Offizier, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer .. I. Navigations-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Rollen-Offizier, I. Artl.-Offizier, Torp.-Offizier I. Funk-Offizier, Artl. techn. Offizier, Marinekriegsgerichtsrat, Geschwaderarzt, Schiffsarzt, Verbands-Ingenieur, Leitender Ingenieur, L-Jngenieur, Hilfsmaschinen-Jngenieur, Adjutant, Flaggleutnant, Marinekriegsgerichts-Jnspektor, Verbands-Verwaltungs-Offizier, Schiffsverwaltungs-Offizier, II. Verwaltungs-Offizier, Wachoffizier am Fallreep » V » » » » » » » » » » » » ^ » » » # » z- » » – – » » » » # » Koje A> » » » » » » » )) » » » » » » » » » Anrufmittkl Bor der Offiziersmesse (Fernsprechzelle) Bor der Oberfeldwebelmesse (Fernsprechzelle) Lazarett, umsteckbar nach Apotheke Schutzstand für Signalpersonal Klingel » » » » » » » » » V » » Schnarre Klingel
Reihe 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 86 87 88 89 91 92 Nvch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Schwere Kreuzer. (»Admiral Hipper« und »Bliicher«.) Gruppe II. Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Borb II. Nav.-Offizier I. Wach-Offizier H II. Wach-Offizier III. Wach-Offizier ‘ IV. Wach-Offizier II. Artl.-Offizier ‘ III. Artl.-Offizier II. und III. Funk-Offizier Schiffshilfsarzt I. Wach-Ingenieur II. Wach-Ingenieur III. Wach-Ingenieur IV. Wach-Ingenieur ‘ Oberleutnant z. S Oberleutnant z. S. und Leutnant z. S Oberleutnant z. S 2 Leutnants (Ingenieure) 2 Leutnants (Ingenieure) Leutnant z. S Leutnant z. S Verbands-Sekretär Fähnrichs-Arbeitsraum Obersteuermann Oberfeuerwerker Oberwachtmeister Obermaterialienverwalter Obersignalmeister und Oberfunkmeister (Stab) Obersignalmeister und Oberzimmermeister Obermusikmeister und Reserve (Stab) Musikmeister und Schreiberfeldwebel (Stab) .. Schreiberfeldwebel und Reserve Feuerwerker und Berwaltungsfeldwebel 1 Obermechaniker (T) 1 Obermechaniker (A) I Obermaschinist ‘ ‘ Obermaschinist ‘ 1 1 1 2 2 2 2 2 2 2 1 1 2 2 2 2 2 Obermaschinist .. Obermaschinist .. Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten Obermaschinisten. Obermaschinisten Oberfunkmeister. Oberbootsmann. Oberbootsmänner Oberbootsmänner Oberbootsmänner Oberbootsmänner Oberbootsmänner Meteorologe Maschinenleitstand Vorderer Funksenderaum Hinterer Funksenderaum Funkempfangsraum …. Verbandsschreibstube…. Rollenschreibstube Schiffsschreibstube Maschinenschreibstube … Anrufmittel Klingel » - )) » » » 9 » » » 2 » » V » A 9 * » 2 * » 9 9 » » > » » * Schnarre » * Klingel
— 41 — Noch: ib. Teilnehmerverzeichnis der 8Vk-Anlage. Noch: Schwere Kreuzer. (»Admiral Hipper« und »Blücher«.) Gruppe II. Rtihe Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord Anrufmittel 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 Artillerieschreibstube Klingel Wachtmeister- und Materialienverwalterschreibstube Berwaltungsschreibstube Geheimschreibstube Fernschreibstube Maschinenwerkstatt Artilleriemechanikerwerkstatt L-Werkstatt Torpedoarbeitsstelle 2 Oberleutnants z. S. (Zuschlag) 2 Oberleutnants z. S. (Zuschlag) 2 Oberleutnants z. S. (Zuschlag) Oberleutnant z. S. (Zuschagj Beamter (Zuschlag) 3 Oberfeldwebel (Zuschlag) Anruf: Werft 00 Prüfschrank Nr. 20 A 42 Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8Vk-Anlage. Noch: Schwere Kreuzer. (»Admiral Hipper« und »Blücher«.) Gruppe Hl. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Bord Anrufmittel 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 Admiral-Aufenthaltsraum Kommandant-Aufenthaltsraum Admiral-Kartenhaus ’ Admst-Offiziere, Arbeitsraum Kajüte Reserve-Gefechtsfunkraum Führerfunkraum Kartenhaus ‘ Läufer für Admiral und Kommandant ‘ ‘” Läufer für Offiziere (hinten) Läufer für Offiziere (vorne) * Admiral- und Kommandanten-Küche ‘ ‘’ ‘ Offizier-Küche Oberfeldwebel-Küche Admiral- und Kommandanten-Anrichte ... Offizier-Anrichte Oberfeldwebel-Anrichte Techn. Unteroffizier-Anrichte Seemänn. Unteroffizier-Anrichte Postschrank L-Ausgabe Pumpenmeisterhellegat Klingel - Schnarre Klingel » » - » Reih« 1 2 8 4 6 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 — 43 — 1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8Vk-Anlage. Kreuzer. (»Leipzig« und »Nürnberg«.) Gruppe I. Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Admiral, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer…. Kommandant, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer I. Admst.-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje II. III.
» » » » I. Offizier, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer Navigations-Offizier, Rollen-Offizier, I. Artl.-Offizier, Torp.-Ofshier, Funk-Offizier, Artl. techn. Offizier/ Kriegsgerichtsrat, Verbandsarzt, Schiffsarzt, Verbands-Ingenieur, Leitender Ingenieur, D-Jngenieur, Verbands-Verwaltungs- Offizier, Schiffsverwaltungs- Offizier, I. Wach-Ingenieur Schreibtisch, umsteckbar nach
Koje Anhang A. Abschnitt 1b. Anrufmittel » V )) » * V » v » » A V p » » » » v V » V v » » » » » » » y » Ausbildungsoffizier Adjutant Flaggleutnant Oberleutnant (Flieger) Wach-Offizier am Fallreep II. Verwaltungs-Offizier Verbands-Sekretär Proviantmeister Bor der Offiziersmesse (Fernsprechzelle) …. Vor der Oberfeldwebelmesse (Fernsprechzelle) Signal-Schutzstand Klingel » > V v > » * > > >
Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Kreuzer. (»Leipzig« und »Nürnberg«.) Gruppe II. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord Anrufmittel 38 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 I. Wach-Offizier II. Wach-Offizier III. Wach-Offizier II. Artl.-Offizier • III. Wach-Ingenieur ‘ IV. Wach-Ingenieur V. Wach-Ingenieur ‘’ ‘ ‘ 2 Leutnants Leutnant (Ingenieur) 1 Leutnant ‘’ ‘ ‘ ^ ^ 2 Leutnants (Ingenieure) Leutnant (Flieger) 10 Fähnriche ” ’ “ “ ” * ” ” ‘ ‘ ’ ’ Jnstr.-Kammer (Obersteuermann) ” ’ ’ * ’ “ ’ ” * ” * ’ ’ ’ ” W ” * Oberfeuerwerker ’_’ ‘’ Obersignalmeister ’ Obermusikmeister ,, / L-Maschinist Oberfunkmeister ’ Oberbootsmann Pumpenmeister … ^’., ‘ Materialverwalter Wachtmeister 2 Obermechaniker (Artl. und Torp.) 2 Obermaschinisten 2 Obermafchinisten 2 Obermaschinisten 2 Obermaschinisten 2 Obermaschinisten 2 Oberfeldwebel 2 Oberstückmeister 1 Oberstückmeister, 1 I’la-Leiter Funkmeister und Schreiberfeldwebel ; 3 Geschützführer Verwalter Marine- Gerichtssekretär Maschinenleitstand Funkempfangsraum Lazarett, umsteckbar nach Apotheke , Verbandsschreibstube Rollenschreibstube Schiffsschreibstube Maschinenschreibstub e Artillerieschreibstube Verwaltungsschreibstube Geheimschreibstube Maschinenwerkstatt Maschinen- und Artl.-Mechanikerwerkstatt . L-Werkstatt und L-Ausgabe Admirals-Kartenhaus Bäckerei Prüfschrank Klingel » Z» » » » » » » Schnarre £ Klingel » » » » y D » * » - » Noch: 1b. Teilnehmerverzeichnis der 8V?-Anlage. Noch: Kreuzer. (»Leipzig« und »Nürnberg«.) Gruppe III. Teilnehmer mit Anschluß für Bord Anrufmittrl 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 Admiral-Aufenthaltsraum Kommandant-Aufenthaltsraum •. Kajüte Res.-Funkraum Führerfunkraum Funksenderaum ‘ . Horchstelle ‘ Schiffskartenhaus Läufer für Admiral und Kommandant ”’ Läufer für Offiziere . Offizier-Küche Oberfeldwebel-Küche Admiral- und Kommandanten-Anrichte Offizier-Anrichte Oberfeldwebel-Anrichte Techn. Unteroffizier-Anrichte Seemänn. Unteroffizier-Anrichte Wachtmeisterschreibstube (L. f. Off.) Postschrank 8VI’-Zentrale (Anruf Werft) Pump enmeisterhelle gat Klingel Schnarre Klingel 1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8Vf-Anlage. Zerstörer. ^>Z 1« . ^. »Z 22«.) . Gnlppe I. Reih« Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Anrufmittel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Flottillen-Führerboot. F. d. T., Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer Kommandant, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje I. Admst.-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje II. Admst.-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje I. Offizier Schiffsarzt, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Berbands-Jngenieur, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Leitd. Ingenieur Schiffsverwaltungs-Offiz., Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Berbands-Sekretär ; Offiziermesse ;… Oberfeldwebelmesse Kartenhaus Klingel 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Divisions-Führerboot. Divisions-Chef,’ Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer Kommandant, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje I. Offizier Schiffsarzt, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Divisions-Ingenieur, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Leitd. Ingenieur : I. Wachoffizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Wach-Offizier am Fallreep Schiffsverwaltungs- Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Offiziermesse Oberfeldwebelmesse Kartenhaus Klingel » » 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Folgeboote. Kommandant, Arbeitszimmer, umsteckbar nach Schlafzimmer I. Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Schiffsarzt, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Leitd. Ingenieur Schiffsverwaltungs-Offizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje… Wachoffizier am Fallreep Offiziermesse Oberfeldwebelmesse Kartenhaus I. Wachoffizier Funkoffizier II. Ingenieur DL Wachoffizier, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje in. Wachoffizier IV. Wachoffizier und Adjutant, Schreibtisch, umsteckbar nach Koje Funk-Empfangsraum Schiffsschreibstube Maschinenschreibstube, umsteckbar nach Reserveschreibstube Berwaltungsschreibstube Prüfschrank Postschrank Klingel » » > » » * - » » » * *
Noch: id. Teilnehmerverzeichnis der 8V5-Anlage. Noch: Zerstörer. (»2 1« … »Z 22«.) Gruppe n. Reihe Teilnehmer mit Anschluß für Werft und Bord Anrufmittel 14 15 16 17 18 19 SO 21 22 23 Flottillen-Führerboot. I. Wachoffizier Funkoffizier Ü. Ingenieur Flaggleutnant Funk-Empfangsraum Berbandsschrerbstube Geheimschreibstube ”., Berwaltungsschreibstube Prüfschrank Postschrank Divlstons-F’ührerboot. Klingel 13 14 15 16 17 18 19 SO 21 22 23 Funkoffizier n. Wachoffizier II. Ingenieur • Divisionsadjutant IV. Wachoffizier, Adjutant Funk-Empfangsraum Divisionsschreibstube Geheimschreibstube, umsteckbar nach Schiffs- und Maschinenschreibstube Berwaltungsschreibstube Prüfschranr Postschrank Wegen der ZVI’-Anlage der Torpedoboote siehe Anhang L (übersichten der Luick-Anlagen). Klingel
1 b. Teilnehmerverzeichnis der 8Vk-Anlage. Geleitboote. (»F 1« … »F 10«.) Teilnehmer mit Anschluß für Post, Werft und Bord Anrufmittel 1 8-Chef (Kommandant) Klingel » 9 9 9 9 9 2 Kommandant 3 Adjutant 4 Vorraum Offiziersbad 5 Schreibstube (Krankenuntersuchungsraum) 6 Kartenhaus 7 Postschrank Wegen der LV^-Anlagen der Torpedoboote siehe Anhang B (Übersichten der LuLl-Anlagen). Anhang A. Listen der Befehls- und Meldeanlagen. Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen. Listen über: Seite 1. Schlachtschiffe ^0/53 2. Kreuzer 54/57 3. Zerstörer und Torpedoboote ^/ 4. Geleit« und Minensuchboote Nr. 20 A 2. Sprachrohre, a. Schlachtschiffe. Vfbe Schiffsstelle Damit verbunden« Schiffsstelle Art des Einzel« bestim- kosten und Ge« Nr- Anrufes munaen usw wichte trägt
Schiffsführung.
1 Vorderer Kommandostand Schiffskartenhaus Admiralskartenhaus — 8 2 Kommaitdozentrale Kommandobrücke Bb — nicht 8
Kommandobrücke Stb
Oberdeck Bb neben Turm »B« Oberdeck Stb neben Turm »B« — durch den Kdo.- schacht legen 3 Kvimnandvzentrale Kommandobrücke-Schutzstand Vorderer Kommandostand Vormars-Galcrie Bb Vvrmars-Galerie Stb Pfeife Pfeife 8 4 Kommandobrücke-Schutzstand Vorderer Kommandostand Vormars-Galerie, I’ls-Einsatzleiter Vormars-Artilleriestand — 8 5 Kommandobrücke-Schutzstand Kommandobrücke, Vorderseite Schutzstand — 6 Admiralsbrücke-Schutzstand Bormars-Galerie, ^la-Einsatzleiter Vormars-Artilleriestand — t nur auf > Flagg- J schiffen 8 7 Vorderer Kommandostand Kommandobrücke-Schutzstand Kommandobrücke Bb Kommandobrücke Stb Gefechtsnachrichtenzentrale Admiralsbrücke-Schutzstand Reservesignalstand Bb Reservesignalstand Stb Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre nur au Flagg-schiffen 8 8 Schiffskartenhaus Kommandobrücke-Schutzstand Pfeife 8 9 Schiffskartenhaus Kommandobrücke-Schutzstand — Schall- 8
Kommandobrücke Peiltochter Ld
Am Mastaufbau Hintere Peiltochter Bb.. Schnarre Schnarre trichter Karten¬tisch 8 9a Schiffskartenhaus Kommandobrücke-Schutzstand — Schall-trichter Karten¬tisch 8
Kommandobrücke Peiltochter Stb Am Mastaufbau Hintere Peiltochter Stb . Schnarre
Schnarre 8 10 Schiffskartenhaus Admiralskartenhaus Admiralsbrücke Peiltochter Lb Schnarre Schnarre nur auf Flagg- 8 IDa Schiffskartenhaus Admiralskartenhaus Admiralsbrücke Peiltochter Stb Schnarre Schnarre schiffen 11 Admiralsbrücke-Schutzstand Admiralsbrücke Peiltochter Ld — nur auf Flagg- 8 Ila Admiralsbrücke-Schutzstand Admiralsbrücke Peiltochter Stb — schlffen 7* Noch: 2. Sprachrohre. Noch: a. Schlachtschiffe. Lfbe. Ar. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des Anrufes Einzel- bestim- munaen usw. Kosten und Ge-wichte trägt 13 13 14 Vorderer Kommandostand Admiralsbrücke-Schutzstand Admiralsbrücke-Schutzstand 15 Kvmmandobrücke-Schutzstand 16 17 Schiffskartenhaus.. Admiralskartenhaus 18 Sldmiralskartenhaus 19 20 21 Heckspill Bugspill Achterer Kommandostand 22 23 24 Rudermaschine Stb … Rudermaschine Bb…. Vorderer Scheinwerfer 25 Vorderer Scheinwerfer 26 Alle Scheinwerfer am Schornstein 8td 27 Alle Scheinwerfer am Schornstein Bb 28 Alle Scheinwerfer am Schornstein Stb 29 Alle Scheinwerfer am Schornstein Bb 30 Admiralsbrücke-Schutzstand Noch: A. Schiffsführung. Gefechtnachrichtenzentrale Admiralskartenhaus Admiralsbrücke Nock Bb Admiralsbrücke Nock Stb Kommandobrücke Nock Bb Kommandobrücke Nock Stb Vormars-Galerie Peiltöchter Bb u. Stb.. Admiralsbrücke Peiltochter Bb Admiralsbrücke Peiltochter Stb Vormars-Galerie Peiltöchter Bb u. Stb .. Kommandobrücke Peiltochter DK Kommandobrücke Peiltochter Stb Heckspillmaschine Bugspillmaschine Handruderraum Bb Handruderraum Stb Handruderraum Stb Handruderraum Bb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe mittschiffs Kommandobrücke, Lenkschalter Stb Admiralsbrücke Stb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe mittschiffs Kommandobrücke, Lenkschalter Bb Admiralsbrücke Bb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe 8tb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe Ld Achterer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe 8tb ; Achterer Nachtleitstand, Scheinwerfer- Peilscheibe Ld Zugehöriger Lm-Stand 31a Nachrichtenzentrale 31b 32a Nachrichtenzentrale Luftmelderaum Vorkante-Raum … 32b Luftmelderaum Achterkante-Naum.. Admiralsbrücke Bb u. Stb » Vorkante » Schutzstand Admiralsbrücke Achterkante Vormarsgalerie Stand Flakeinsatzleiter vorn Vormarsgalerie Stand Flakeinsatzleiter achtern - Zettelrohr 8 — nur auf Flagg-schiffen 8 8 ■ — 8 Schnarre 8 Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre nur auf . Flagg-schiffen 8 8 Pfeife 8 Pfeife 8 — 8 — 8 — 8 — 8 — 8 — 8 — Mund- stück am Scheinw umsteck-bar 8
8
Pfeife Nur auf Flagg-schiffen 8 8 — 8 — 8 >— 8
Noch: 2. Sprachrohre. Noch: a. Schlachtschiffe. afde- Str. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des Anrufes Einzel« bestim« mungen usw. kosten und Ge« wichte trägt 33 34 36 36a 36b 37 1 2 3 1 2 3 4 5 6 1 la 2 2a 3 3a 4 Nachrichtenzentrale Nachrichtenzentrale Kommandobrücke Schutzstand Vorderer Kvmmandostand Bb Vorderer Kommandostand Stb Hauptgefechtssignalstelle Bb Leckgruppenführerstand I Panzerdeck.. Leckgruppenführerstand IV Panzerdeck Leckgruppenführerstand V Panzerdeck Hilfskesselraum Achterer Kommandostand Kondensatpumpen Olpumpen Wellenkupplung Turbodynamos, L-Masch.-Stelle I^-Munitionskammern Bb I^-Munitionskammern Stb ^-Munitionskammern Bb ^-Munitionskammern Stb Ha-NIV-Munitionskammern Bb ^lu-LI^V-Munitionskammern Stb …. Vorderer Kommandostand Noch: A. Schiffsführung. Admiralsbrücke Kartenhaus Luftnachrichtenzentrale Kommandobrücke Horchstelle Vorderer Kommandostand Vorderer Nachtleitstand Bb Vorderer Nachtleitstand Stb Hauptgefechtssignalstelle Stb B. Leckwehrdienst. Leckwehrdienst, Posten-Achterschiff Meistergruppe I Meistergruppe II Leckwehrdienst, Posten-Borschiff Meistergruppe III C. Maschinen dienst. Heizölhochbehälter Maschinenräume (Fahrstand) Maschinenräume (Fahrstand) Maschinenräume (Fahrstand) Maschinenräume (Fahrstand) L-Schaltstelle D. Artillerie. I^-Munitior^entnahme Bb I^-Munitionsumladestellen Bb H-Munitionsentnahme Stb I^-Munitionsutpladestellen Stb iA^-Munitionsentnahme Bb N^-Munitionsumladestellen Bb iA^-Munitionsentnahme Stb …., N^-Munitionsumladestellen Stb I’la-N^V-Munitionsentnahme Bb ML-LIW-Munuitionsumladestellen Bb . • • I?I»-LI^V-Munitionsentnahme Stb I’Ia-Ll^V-Munitiousumladestellen Stb — • Schiffskartenhaus Flugmelderaum Vormars-Galerie, Flu-Einsatzleiter — Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Pfeife Zettelrohr Zettelrohr > Stand > für AO I außen je Raum ein beson deres Sprach-rohr 8 8 8 8 8 8 8 8 8 M II 8 M II M II M II M II 8*) 8*) S*) S*) S*) s*) 8 *F®jiT7^ , u t der Kammer und Lauche der allgemeinen Schiffsbeleuchtung bei der Kraftrolle —, Noch: 2. Sprachrohre. Noch: a. Schlachtschiffe. 5 Vorderer Kommandostand 6 Achterer Artilleriestand 6a Achterer Artilleriestand 7 Vorderer Artilleriestand Bb 7a Vorderer Artilleriestand Stb 8 Achterer Artilleriestand 9 Kommandozentrale 10 Kommandobrücke Bb DI-Peilscheibe Kommandobrücke-Schutzstand Vorderer Artilleriestand Achterer Nachtleitstand, Artl.-ZielsäuleLd Achterer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule 8tb BordererNachtleitstand,Artl.-Zielsäule Bb Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule 8tb Achtere Artillerierechenstelle Artilleriereserveschaltstelle Vordere Artillerierechenstelle Artilleriehauptschaltstelle Kommandobrücke -Schutzstand Db Sehrohr (falls vorhanden) Vorderer Nachtleitstand, Artl.-ZielsäuleLb Vorderer Nachtleitstand, I^-Leitgerät und 8v-Peilscheibe mittschiffs Vordorsr-Nachtlsitstand, 8v-Peilscheibe Btr Schnarre Schnarre Pfeife Pfeife 8 8 8 8 8 8 8 8 Lfdt. Ar. Schiffsstrlle Damit verbundene Schiffsstellc Art deS Anrufes Einzel-bestim-mungen usw. Kosten und Ge- wichte trägt Noch: v. Artillerie. 10a Kommandobrücke Stb OI-Peilscheibe Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule Bb Kommandobrücke^Schutzstand Stb Sehrohr (falls vorhaudeil)” Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule 8td Bordoror Nachtleitstand,I»8-8<^a«zK^«»st 8v-Peilscheibe mittschrffS VordekerNachtleitstand, 8v-Poilschoibe8tk Vorderer Nachtleitstand, 8v-Peilscheibe Lb BordererNachtleitstand, Iß-Leitgerät und 8v-Peilscheibe mittschiffs Vorderer Nachtleitstand, 8^-Peilscheibe 8tb E. Torpedo. Nicht vorhanden.
Rohrpost. NII
1 Funkempfangsraum Kommandozentrale Klingel 2 Funkempfangsraum Vorderer Kommandostand Klingel MII 3 Funlempfangsraum Schiffskartenhaus Klingel fällt ab Schlacht- MII 4 Funkempfangsraum Admiralskartenhaus Klingel schiff »Bis-marck« MII 5 Funkempfangsraum Vorderer Funksenderaum Klingel weg MII 6 Funlempfangsraum Achterer Funksenderaum Klingel MII 7 Funlempfangsraum Gefechtsnachrichtenzentrale Klingel Mn
— 54 — Anhang A. Abschnitt 2. Noch: 2. Sprachrohre. b. Kreuzer. eft”- Hr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art de« Anrufes Einzel-bestim-mungen usw. * losten und Ge- oichte trägt
Echiffsführung.
- 1 Vorderer Kommandostand Schiffskartenhaus — 8
Admiralskartenhaus —
Kommandozentrale Kommandobrücke-Schutzstand
Vorderer Kommandostand Pfeife Pfeife 8 8
Vormars-Galerie Bb Vormars-Galerie Stb —
3 Kvmmandozentrale Kommandobrücke Bb Kommandobrücke Stb nicht durch 8
—
Oberdeck Bb neben Turm »B« den Kdo.- Oberdeck Stb neben Turm »L^ Schacht legen
Kommandobrücke-Schutzstand
- 4 Vorderer Kommandostand 8
Vormars-Galerie, I’la-Einsatzleiter — Vormars-Artilleriestand
5 Kommandobrücke-Schutzstand Kommandobrücke Schutzstand Vorderseite — 6 Admiralsbrücke- Schu tzstand Bormars-Galerie, I’In-Einsatzleiter — | nur auf } Flagg’ 1 schiffen 8
V ormars-Artilleriestand .*
- 7 Vorderer Kvmmandostand Kommandobrücke-Schutzstand Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre 8
Kommandobrücke Bb Kommandobrücke Stb .’ nur auf Flagg- schiffen Gefechtsnachrichtenzentrale
Admiralsbrücke- Schu tzstand Schnarre Schnarre Reservesignalstand Bb
Reservesignalstand Stb Schnarre
8 Schiffskartenhaus Schiffskartenhaus Kommandobrücke-Schutzstand Pfeife 8 g Kommandobrücke-Schutzstand Schall- 8
trichter ani Karten- tisch
Kommandobrücke Peiltochter Bb Schnarre Schnarre 8 Am Mastaufbau Hintere Peiltochter Bb
- öd Kommandobrücke-Schutzstand Schall- 8
trichter an l Karten- tisch
Kommandobrücke Peiltochter Stb Schnarre 8 Am Mastaufbau Hintere Peiltochter Stb Schnarre
10 Schiffskartenhaus Admiralskartenhaus Schnarre 8
Admiralsbrücke Peiltochter Bb Schnarre
- 10» Admiralskartenhaus Schnarre nur auf 8
- Admiralsbrücke ^Rpiltnrhfpr Stb Schnarre Flagg-
schiffen g
11 Admiralsbrücke- Schu tzstand Admivalsbrsicke Peittnchter 13b Schnarre
- 11» Admiralsbrücke Peiltochter Stb Schnarre 8
‘Äomtralsbruae^cpu^^ Zettelrohi
- 12 Gefechtsnachrichtcnzentrale 8
Vorderer Kommandostand
- 13 Abniirnlskortenbans — nur auf 8
Admiralsbrücke-Schutzstand — Flagg-schiffen 8
- 14
Admiralsbrücke-Schutzstand —
Noch: 2. Sprachrohre. Noch: b. Kreuzer. ep*. slr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des Anrufes Emzel« bestim« mungen usw. Kosten und Gr. wichte trägt
Nvch: A. Schiffsführung. 15 Kommandobrücke-Schutzstand Kommandobrücke Nock Bb Kommandobrücke Nock Stb 1 8 1k Schiffskartenhaus Bormars-Galerie, Peiltöchter Bb u. Stb Schnarre 8 17 Admiralskartenhaus Admiralsbrücke Peiltochter Bb Schnarre nur auf 8
Admiralsbrücke Peiltochter Stb Schnarre Flagg- Vormars-Galerie Peiltöchter Bb u. Stb Schnarre schiffen
- 18 Admiralskartenhaus Kommandobrücke Peiltochter Bb Schnarre nur auf 8
Kommandobrücke Peiltochter Stb Schnarre ? Flagg-schiffen
13 Heckspill Heckspillmaschine Pfeife 8 20 Bugspill Bugspillmaschine Pfeife 8 21 Achterer Kommandostand Handruderraum — 8 22 Rudermaschine Bb Rudermaschine Stb — 8
Handruderraum —
- 23 Vorderer Scheinwerfer Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- — 8
Peilscheibe Stb Kommandobrücke, Lenkschalter Stb — Admiralsbrücke Stb —
- 24 Vorderer Scheinwerfer Vorderer Nachtleistand, Scheinwerfer- — 8
Peilscheibe Bb Kommandobrücke, Lenkschalter Bb — Admiralsbrücke Bb —
- 25 Alle Scheinwerfer am Schornstein Stb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- — 8
Peilscheibe 8bb Mund-
- 26 Alle Scheinwerfer am Schornstein Bb Vorderer Nachtleitstand, Scheinwerfer- — stück am 8
Peilscheibe Bb Schein-
- 27 Ale Scheinwerfer Stb am Schornstein Achterer Nachtleitstand, Scheinwerfer- — Werfer umsteck- 8
und hinteren Mast Peilscheibe Stb bar
- 28 Alle Scheinwerfer Bb am Schornstein Achterer Nachtleitstand, Scheinwerfer- — 8
und hinteren Mast Peilscheibe Bb 8
- 29 Admiralsbrücke-Schutzstand Zugehöriger Lm-Stand Pfeife nur auf Flagg-
schiffen
30a Nachrichtenzentrale Admiralsbrücke Bb und Stb — 8
» Schutzstand 8
30b Nachrichtenzentrale Lldmiralsbrücke Achterkante — 31a Luftmelderaum Vorkante-Raum Vormarsgalerie Stand Flakeinsatzleiter — 8
vorn
31t Lustmelderaum Achterkante-Raum… Vormarsgalerie Stand Flakeinsatzleiter achtern — 8 32 Nachrichtenzentrale Admiralsbrücke Kartenhaus ■ Zettelroh 8 . 8 33 Nachrichtenzentrale —■ Zettelroh
Noch: 2. Sprachrohre. Noch: b. Kreuzer.
Art Einzel« Kosten und
- Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle deS bestim-
Anrufes^ mungen usw. wichte trägt
Noch: A. Schiffsführung. 34 Kommandobrücke Schutzstand Kommandobrücke Horch stelle — 8
Vorderer Kommandostand
35a Vorderer Kommandvstand Bb Vorderer Nachtleitstand Bb | Stand 8 35 b Vorderer Kommandostand Stb Vorderer Nachtleitstand Stb — >für AO J außen 8 36 Hauptgefechtssignalstelle Bb Hauptgefechtssignalstelle Stb — — 8
B. Leckwehrdienst. 1 Leckgruppenführerstand I Panzerdeck Leckwehrdienst, Posten-Achterschiff Meistergruppe I Pfeife Pfeife 8 2 Leckgruppenführerstand IV Panzerdeck Meistergruppe II Pfeife 8 3 Leckgruppenführerstand V Panzerdeck Leckwehrdienst, Posten-Vorschiff Meistergruppe III Pfeife Pfeife 8
C. Maschinendienst. 1 Hilfskesselraum Heizölhochbehälter — NII 2 Achterer Kommandostand Maschinenräume — 8 3 Kondensatpumpen Maschinenraum (Fahrstand) Pfeife je Raum einbeson- NII 4 Olpumpen Maschinenraum (Fahrstand) Pfeife ■ deres M 11 5 Haupt- und Hilfskühlwasserpumpen .. Maschinenraum (Fahrstand) Pfeife Sprach¬rohr M II 6 Wellenkupplung Maschinenraum (Fahrstand) Pfeife Mn 7 L-Werke Hilfskondensatanlagen Pfeife je Werk ein Sprach- M II
rohr
Artillerie.
- 1 ÜL-LllV-Munitionskammern Bb …. I^NM-Munitionsentnahme Bb Pfeife Pfeife S )
I’ls-NW-Munitionsumladestellen Bb ….
- 1» k^LM-Munitionskammern Stb …. I’Ia-N^V-Munitionsentnahme Stb Pfeife S*)
Pja-MV-Munitionsumladestellen Stb … Pfeife S*)
- 2 I^-Munitionskammern Bb I^-Munitionsentnahme Bb Pfeife Pfeife
I«^-Munitionsumladestellen Bb 8*)
- 2a I«^-Munitionskammern Stb I^.-Munitionsentnahme Stb Pfeife
I^-Munitionsumladestellen Stb Pfeye 8
- 3 Vorderer Kommandostand Schiffskartenhaus —
Flugmelderaum Bormars-Galerie, FlL-Einsatzleiter
- 4 Vorderer Kommandostand Kommandobrücke-Schutzstand — S
Vorderer Artilleriestand —
Noch: 2. Sprachrohre. Noch: b. Kreuzer. Ade- yr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art de« Anrufes Einzel- bestim-mungen usw. Losten und Ge- vichte trägt
Noch: v. Artillerie.
5 Vorderer Artilleriestand Lb Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule Bb — 8 ö» Vorderer Artilleriestand Stb Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule Stb — 8 6 Achterer Artilleriestand Achtere Artillerierechenstelle Artilleriereserveschaltstelle Schnarre Schnarre 8
- 7 Ko mmandozentrale ?Xrtirfetict)OiiptJ(^Qltft^ Pfeife Pfeife 8
Vordere Artillerierechenstelle
- 8 Kommandobrücke Bb M-Peilscheibe 8
31 v »Till 1UHOO 0 lUUv j ^ Qj 11 ylKXnQ“üu^
Sehrohr (falls-^rhanden) Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule Lb —
Vorderer Nachtleitstand, TZA Lb
8a Koinmandobrücke Stb, vI^Peilscheibe 8
Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule 8tb —
Vorderer Nachtleitstand, 12^ 8tb —
9 Vorderer Nachtleitstand, Artl.-Zielsäule Lb Vorderer Nachtleitstand, 8v-Peilfcheibe Lb Vorderer Nachtleitstand, I-Z-Leitgerät… Vorderer Nachtleitstand, 8v-Peilfcheibe 8tb 8
Torpedo.
- Nicht vorhanden.
Rohrpost. NII
1 Funkempfangsraum Kommandozentrale Klingel 2 Funkempfangsraum Vorderer Kommandostand Klingel NII 3 Funkempfangsraum Schiffskartenhaus • Klingel fällt ab Kreuzer NII 4 Funkempfangsraum Klingel • »Prinz Eugen- N II 5 Funkempfangsraum Vorderer Funkfenderaum Klingel weg NII 6 Funkempfangsraum Achterer Funkfenderaum …. - Klingel NII 7 Funkempfangsraum Gefechtsnachrichtenzentrale Klingel NII Nr. 20 A 8 Noch: 2. Sprachrohre, e. Zerstörer und Torpedoboote.
Art Einzel. * tosten
kfd,. Rr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle deS Anrufes bestem« mungen usw. Ge> wichte trägt
Schiffsführung.
- I Vorderer Scheinwerfer Achterer Scheinwerfer — zwischen > 8
Kommandobrücke, Bb
- Kommandobrücke, Stb — 8v-Peil- scheibe und Lenk-
schalter
- 2 Kommandobrücke, Steuerstelle Reservesteuerstelle — Schall- 8
trichter drehbar, Steuer-
Kommandobrücke, Peiltochter Bb
Kommandobrücke, Peiltochter Stb Pfeife Pfeife stelle 3 Funkraum Kommandobrücke, Kartenhaus Schnarre Schall- trichter im Karten-haus 8
Kommandobrücke, Steuerstelle Schnarre
4 Kommandobrücke, Kartenhaus Funkraum — Zettelrohr 8 5 Funkraum Funkumformerraum — 8 6 Funkraum (Peilplatz) Kommandobrücke, Kartenhaus — 8 7 Reservesteuerstelle Achterer Artilleriestand — 8 8 Kommandobrücke, Durchgang Kommandobrücke, Kartenhaus Kommandobrücke, Peiltochter Bb Kommandobrücke, Peiltochter Stb Schnarre Schnarre Schnarre 8 9 Kommandobrücke, Steuerstelle Kommandobrücke, Kartenhaus — Schall- trichter, Steuer-stelle 8 10 Bugspill Bugspillmaschine ^-Antrieb, Bugspier Pfeife nur r-Boote 8 11 Reservesteuerstelle Rudermaschine Pfeife Pfeife 8 12 Rudermaschine Bb Handruderraum Rudermaschine Stb 8 13 Funkraum Kommandobrücke, Kartenhaus Pfeife Pfeife Pfeife Funkraum keine Pfeife 8
Kommandobrücke, Signalstand Bb
Kommandobrücke, Signalstand Stb 14 Oberer Brückenstand Kommandobrücke, Steuerstelle nur 1-Boote,
Kommandobrücke, Steuerstelle —■
- 15 Schall- trichter drehbar, Steuer-stelle
Brückennock Bb und Stb Kommand obrücke, Kartenhaus —
B. Leckwehrdienst. Nicht vorhanden. Noch: 2. Sprachrohre. Noch: c. Zerstörer und Torpedoboote. Cfbe. Hr- Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des Anrufes Einzrl- bestim» mungen usw. tosten und Ge- wichte trägt .-—-* 1 Maschinenräume C. Maschinendienst. Oberdeck (am Niedergang) Reservesteuerstelle Pfeife je Raum 1 Rohr NII 2 Kesselräume, Hauptstand Kesselräume, Nebenstand — NII 3 Hilfskesselraum Drucktankanlage — NII 1 Artillerierechenstelle D. Artillerie. Artillerieschaltstelle Vorderer Artilleriestand Bb Vorderer Artilleriestand Stb Achterer Artilleriestand — 8 2 Artillerierechenstelle Artillerieschaltstelle — 8 3 Vorderer Artilleriestand Bb Kommandobrücke Bb (am Steuerhaus).. — 8 3a Vorderer Artilleriestand Stb Kommandobrücke Stb (am Steuerhaus) . — 8 4 b^-Munitionskammern 1,^-Munitionsentnahme Pfeife 8 5 NL-Munitionskammern N^.-Munitionsentnahme Pfeife ! 8 1 Torpedolustpumpenraum E. Torpedo. Torpedofüllstelle, Oberdeck | Pfeife I s
d. Geleitboote und Minensuchboote. Cfbe. Nr. Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstcllc Art des Anrufes Einzel- bestim-mungen usw. Kosten und Ge- wichte trägt 1 Scheinwerfer A. Schiffsführung. Kommandobrücke, 8v-Peilscheibe Bb…. 8 2 Ausguck Kommandobrücke, Lv-Peilscheibe Stb ,.. Kommandobrücke, Steuerstelle — 8 3 Kommandobrücke, Steuerstelle Matrosendeck Pfeife 8 4 Kommandobrücke, Steuerstelle Bb … Kommandobrücke, Stand für WO, Bb…. — Schall- trichter in 8 g 4a Kommandobrücke, Steuerstelle Stb .. Kommandobrücke, Stand für WO, Stb .. —— derSeiten- 6 6 Kartenhaus, Kartentisch und Illi-Gerät Kommandobrücke, mittschiffs Funkraum (st-Platz, I”I0-Platz und Peil-platz) K-Gk»räterauM Schnarre Schnarre wand der Steuer-stelle Sprach- 8 8
ÄuueiHjuUS ^o^uiUUTll; rohr- schlauch 1,5 m lang im 8-Ge- rätraum
— GO — Noch: 2. Sprachrohre. Noch: d. Geleitboote und Minensuchboote. O«- ‘M Schiffsstelle Damit verbundene Schiffsstelle Art des Anrufes Einzel- s bestim- mungen usw. Kosten und Ge- । wichte trägt
Noch: A. Schiffsführung. 7 Kommandobrücke, Steuerstelle livL-Raum 8 8 Kommandobrücke, Steuerstelle (Rückwand) Kartenhaus t Z-förmig ebogenes Sprach-rohr Schall-richter im Karten-haus s 8 9 Funkraum k K)-Platz Kommandobrücke, Kartenhaus — Zettelrohr 8 10 Kartenhaus Kommandobrücke, Steuerstelle Kommandobrücke, Peiltochter Bb Kommandobrücke, Peiltochter Stb Kommandobrücke, Kartenhaus, 8-Raum Schnarre Schnarre Schnarre Schnarre Schall¬trichter 8 11 Kommandobrücke, Steuerstelle Handruder Reservesteuerstelle, Peilkompas Leinenwinde Pfeife Pfeife Schnarre 8 12 Bugspill Bugspillmaschine L-Antrieb Bugspier Pfeife 13 Kommandobrücke, Steuerstelle Maschinenraum Pfeife 8 14 Handmder Maschinenraum Pfeife 8
B. Leckwehrdienst. Nicht vorhanden. 2 1 2 3 4 Maschinenräume Maschinenräume Munitionskammern Vorderer Artilleriestand, mittschiffs .. Achterer L-Meßstand Vorderer Artilleriestand C. Maschinendienst. Reservesteuerstelle Kesselräume D. Artillerie. Munitionsentnahme I. Gefchütz II. Gefchütz Kommandobrücke (Steuerstelle) Pfeife Pfeife Pfeife MII MII 8 8 8 8 E. Torpedo. Nicht vorhanden. T Isis »o sc* Die Berichtigungen sind gemäß M. V. Bl. 1940, Seite 95, Zifs. 98 auszusühren. Prüf. Nr. 506 Oktober 1940 Staatsgeheimnis1 IVericbtigi bei ATDv. W Mj^ anM^E’M — M. Dv. Nr. 147 - B. Nr X I Ba 9905 vom 4. Oktober 1940. I) Zu Zauptheft Seite 53 u. 57 und Nebenheft, Abschn. 2, Tab. a, Bl. 1—4 (Ila 21—24) und Abschn. 2, Tab. b, Bl. 1—4 (Ba 25—28) i^r^Aaw auunuisBau^ asq oquvmmorj^sq^ ot6l >pn AQ na 16 l£6l uu^SK (MLWHWL) g WW 88^ :« HL W KlIWW’EjA’SIMküMM (urövlM-MND WQ uajtptpaqß) (uMoir uröviuiL-WNL) usövluvsqiZLL <run -sltz^ZK r;m Vunpv^snltz s;q an^ ^uWos r qun l pW® #3^«aq3l6 :g Suvtzuk (vor^lirs is) vor arg H mbunmmltzaqnvD sursmsöM ms4q^sq^rnp^7s^^Is?s^un!?vqur^^ ;s;umrsqsvs^vv4D 90L ‘äurML Inhaltsübersicht. Abschnitt 1. Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. a) Schlachtschiffe und Kreuzer 1. Telegrafenanlagen…. Blatt I bis 3 2. Fernsprechanlagen…. » I bis 4 b) Zerstörer 1. Telegrafenanlagen …. » 1 und 2 2. Fernsprechanlagen…. » 1 und 2 c) Torpedoboote 1. Telegrafenanlagen…. » 1 2. Fernsprechanlagen…. » 1 d) Geleitboote 1. Telegrafenanlagen…. » 1 2. Fernsprechanlagen …. » 1 und 2 e) Minensuchboote 1. Telegrafenanlagen…. » 1 2. Fernsprechanlagen…. » 1 Abschnitt 2. Sprachrohr- und Rohrpostanlagen. a) Schlachtschiffe .’.. Blatt 1 bis 4 b) Kreuzer ‘ » 1 bis 4 c) Zerstörer und Torpedoboote * 1 und 2 d) Geleitboote und Minensuchboote * 1 und 2 ‘mSviuvsMue (jun »qQa^aa sUuMiZ l UmUqk Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht a. Schlachtschiffe und Kreuzer. l. Telegrafenanlagen. Admi Artill Artilj Artill Artins Aufbj Much Druq IL-G^ I L-Hi! I L-Mi I L-Sv I L-Wi I I FaÄ . I FleiW I FleG I Fun^ I Furch? i I Gal^ j I Gelch
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X+Y mnvrrqvirquun^y^AH •imuiog m» zurpßH X^l -mnpuqu-jjuntz UI NlUßVUvMUPML lrmnyuoK) mnoriqyrtzr^K UNWJ<t,N,tpUllL lunvihsmpchvD x>i ’i«®*a X^l urnJOlv-T-L X^l u-ii,tzusu»tzrjorL-A quotz^tzot-V-t;^^ quvtz-,h»js«).^ X-r-i smnyurvonrm^ suihvu;usßuoMnM truvnyqisrr) prqnvqjiyz loiMitz qüv^susjzWx I2I2P0« quotzsusMl)8 2Ä;Ulh SU-tzlUh)2L2USIM^ „sqroa sns^usHsiouqML spiuqsiviiurqL Snvtzuapvi-ivrsiuqL u Z11 3 11 ^ 111 <P 2
Fahrtmeßanlage. Tempcratlirmesscr für Haupt- und Getriebolager Schottendichtalannklingelanlage.
r Schiffsstellen 2 2 s cs
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Wafä/ne/rfefrieM/f/c/jrafena/ity . Leckwehrgruppenführerstände 1^X….
E K E E E
‘usvviuvh»LäMsL r asknraV qun s^rlp^lpvilpZ v;tz)Uasq^ usvviuvsqisM qun -sitzs^L -UMMS Schlachtschiffe und» Kreuzer. Schiffsstellen Admiralsbrücke l Flottenführungsstand) Arbeit– und Abwehrgruppen im Zwischendeck für: ») Leckwehrdienst 13 … >8 Gruppen b) Mafchinendienst 4 … 6 Gnippen «.) »Dienst 3 … 5 Gruppen 6) Olpumpe» 1 … 2 Gruppen v) Schornstein, Scheinwerfer, Werkstätten je 1 Gruppe Artilleriestand Back B orlnoetterwa rte BootSkrüne Bugfpill Bugfpillraum C hrvno meteri pind »Gefecht-stand »HUssgefecht-ftand »Schaustellen l-s-X »Werke I^X .. »Werkstatt kl,
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Zeichenerklärung. A — Anfchlustkaftcn K stopssernfprccher. T - Tijchscrnjprccher. M = Mchrfachanfchlußkasten. L
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g» s 2.
6) -a- Bezeichnungen MaschinenbctricbS-?-Anlagen Ol-k-Anlage (Kd) Ol^’-Anlage (Stb) »nrzzcichen
Wst|a)incnQcfed)töslbtüc()roruppen^ k-Betriebs-k’-Anlanc cheinwerfcrbetriebs-?-Anlage (Bb) cheiilwerscrbetrieb-‘k’-Anlage (Stb) 8-KefechtSdienst-k’-Anlagc LeMvchrhailpt’^-Anlage Lelk>vehnlcdett-k’’Anlagc LeckwchrarbeitSgruppcn.k’.Änlage Schiff->naschinenbctrie^->’’Anlagc. SchissSführiingS-b’-Anlagc Ersav-SchifssfühnlilüS-I’-Anlage Ruder-k’-AnIage (BI») Rllder.>’.Anlagc (Stb) ZchiffSnianöver-k-AnIagc (Stb) KefcchtSsignal-k’.AnIage ffuntbetricM’F’VlnlaslC (Bb) FunkbetriebS-^’AnIage (Stb) FunkgefechlS-l-‘-Anlagen Luftivanl-^-Anlage Schiff«l,l»rch-^-AttIane RefechtSbeobachter-I-‘-Ättlage Tchiff»fühn>ttg»-Artillerieleit»>nn»^’’Anlagc sitc 4 i Srfjiffemfi’brt’l’VMiitaflc Ums,nge<t s. Teil II Schiffswachdienst-I’-Anlage
Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht d. Zerstörer. 1. Telegrafenanlagen.
Hank Heck”. Hilfs Kant Kart« Kesfe
Schiffswellenumdrehungszeigeranlage verbunden anlage für Überumdrehungen mit Warn» Aesselgebläseumdrehllngsmeßanlagc . . =s Umdrehungsmeßanlage für Marschturbinen . .1 SS KondensatpumpenumdrehnngSmcßanlagc . > = Temperaturmeßanlage für Rauchgase = Temperaturmeßanlage für Überhitzer — Danrpftemperaturmeßanlage für Turbinen SS Temperaturmeßanlage für Lagertenrperaturen… ” Temperaturmeßanlage für Wellendrucklager — Temperaturmeßanlage für Kühlraun
»effelbelastungsmeßanlage Rauchgasprüfanlage Rauchstärlemeßanlage (für 2 1 — Z 16) . alzincßanlage (Tauernieffung) Salzn,ehanlage (Kurzmesfung) Warnanlage für ltberunidrehungcn von Maschinen Warnanlage für Frifchwaffererzeuger Älarnworrichtung für Haupt-ahnrad- und Mars Flackerlichtanlage
Lichtzeichenanlage für Drehvorricktung Manöverhupanlage …. RachtrettungsbojeNingelanlage Annisllingelanlage für Sprachrohr. Anrusfchnarranlagc für Peilkonipab Meffe- und Kammerllingel Lenweraturmeßanlage für Speifeivaffervorioünncr Warnanlage für Keffel und Turbinen… Signala ittoge für Nefcrve MnnitionSauf-üge .., ege i de» Umfange, f. Üett II Sege, de» Um! nge f- l^>e. « c. 41
lsdefRr Trimmeffer .. Schvltrndichtalanntllngelanlag« Torvedowarnanlage ..,
Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht d. Zerstörer. 2. Fernsprechanlagen. Zerstörer 1934. Elektrische DuM-Anlagen (Allgemeine Fernsprechanlagen). Artillerieschaltstelle Back ^-Ingenieur (Kammer) Heck Zeichenerklärung: A = Anschlußkasten. K = Kopffernsprecher. T — Tischfernsprecher. lä 11 Blatt 1
Zerstörer 1934. Elektrische BuM-Anlagen (Allgemeine Fernsprechanlagen). | tu I e | tu 1 NO 1 W© 1 1 “T
II II II II II II II II II
i Schiffsstellen 8 ° ! ^ 1 d | u i NO 1 V 3 N o ex ^ AB .° D o ,03 o tu .O $ O tu P • co “5> w o d rs o 03 O K o jQ K o 03 $ CJ ö tO o AR o 03 O H Ä y 03 1 : : o 03 ja >8* (9 03 2 f st n ar« w ’S rs I Kartenhaus T I Kesselräilme 1-s-X A I Kommandobrücke . ,^. K K I Kreiselumformerraum ………….^..’….. f… A I Kühlmaschinenraum A
I Leckpumpen (Bedienungsstelle) A I Leitender Ingenieur (Kammer) T
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I Mastkorb . K I Mutterrichtraum A w
- I Pumpenmeisterhellegatt A K
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I Reserve-Steuerstand A A K K I Rudermotorenraum 1-^X A A —C—’
— 1 1—
- I Steuerhaus A A A K AO
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I Scheinwerfer l-*-X K Aß I Schlingerdämpfungsraum A A —
K
I Torpedorechenstelle A I Turbinenräume 1-r-X A A
I Umformerraum A
— ■ ‘ -— — —
I Werkstatt A Blatt 2 Id 12 Fahrtm Funkrai Handru Hilfsmo Karten! Kesselrö Rauchfc Reserve Rudern -teuer! Torpedi Turbink Turbint Machofl
Schiffsivellennmdrehungszcigeranlage verbunden mit für übenlnidrehungen » “^^ Salzmeßairlagc für Dauer- und Kiirzmejfung
Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht c. Torpedoboote. 2. Fernsprechanlagen.
Torpedoboote 1935. Elektrische BuM-An lagen (allgemeine Fernsprechanlagen). Schlffsstellen Torpedoschalt- und Rechenstelle Turbinenräume 1-r-X
Zelchenerklärung: A = Anschlußkasten. K = Kopsfernsprecher. Z — Zeitzeichenmikrofon. T — Tischfernsprecher.
Funkra Funkm Hilfskel Karten Kefselri Komm, KreifeV Manns« Oberst Oberde Offizie, Ruderr Rauchs, Stand Steuer’ Turbin Turbin Wellen Elektrische Befehls- und weldeanlagen. Übersicht d. Geleitboote. 1. Telegrasenanlagen.
Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht d. Geleitboote. a. Fernsprechanlagen. I WTO (Suvörsn^) paqiaqo
(L3MMVU) insmsöu^ rsqus;isJ runviismrojmn)3jrsr^ urnvrtzvctmozjsjisr^ ^PnrgoquvmmsU .- X^I 2MNVL13jj3U KNvhUSPVU sipWrotz runvi;Ajjs)Hj)lH pstz svvmvKvUnjctluvqrsvuliwI inj runvisjvwscg (usvviuvPSä^uasL suwmsvuM usvviuL-ULns sUKrisis ^ooq;ksiss mnvrzunZ SllSMvtzI-VIF X^-I sruW-g pv« aquo^usMiA
Geleitboote.
usSviuvus^mbsiST •[ ^ooqlpn^usulUL s ^lt-lsqn U3Svjuvsq;sM qun -sjha^K sUp^siZ Minensuchboote („m I… m 12”) Elektrische Bum-Anlaaen.
Aufbaudeck, hinten G
- L-Werk 1-r-X G N
Funkraum N
Handruderraum N
Kartenhaus N G Kefselraum 1-r-X E E E N N N N Kommandobrücke V E E N E
Maschinenraum V E E 1 E N
Oberfeldwebelkammern, Borraum ■ —~— — Ofsizierskammern, Vorraum —
—
- Reserve-Schiffsführmrgsstand V E E ——
-— -—-
Spant 50, Zwischendeck
- Spant 50, Oberdeck — — — — —— -— -—- -—
- Propellerraum 1-:-X — —- —-— N — — —-
—- -—
Zeichenerklärung: dl - Nicht vereinigter ®^^e^^ und Empfänger. E – v
CT j W iLater Geber
Elektrische Befehls- und Meldeanlagen. Übersicht 6. Minensuchboote. 2. Fernsprechanlagen.
Abschnitt 2, Sprachrohr- und Rohrpostanlagen Sprachrohr- und Rohrpostanlagen, b. Schlachtschiffe. Aä «6 - Acl W Ali Aü Ali Aü . Ad ^Ad Ad Ad Ad Ad ^d Ad ^Ad W; ^W. ^W A«l Ar- ^r- Ar; B> H Lr^ L- H
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61 & pr.Nr. I pr.Nr. 2 pr.Nr. 3 pr.Nr. 4 pr.Nr. 5 pr.Nr 6 Spr.Nr. 7 Spr.Nr. 19 «pr.Nr. 26
«pr.Nr. 27 «pr.Nr. 28 Spr.Nr. 2V Spr.Nr. 30 Spr.Nr. 31»
Spr Nr. 31 b Spr.Rr. 32» Spr.Nr. 32 b Spr.Rr. 33 Spr.Nr. 34 Spr.Nr. 35
«pr.Nr. 36» Spr.Nr. 36 b u3bviuvitocU(iorL Qu» -ihcuhrvLäZ r-UilPplpoilpS
«pr.Nr. I Spr.Rr. 2
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Sprachrohr- und Rohrpostanlagen, c. Kreuzer.
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Kreuzer
Spr.Nr. 1 Spr.dtr. 2 Spr.Nr. 3 pr.Nr. 4 pr.Nr. 5 pr.Nr. G Nr.pr. 7 spr.Nr. 1 »n.iMr J» pr.Nr. 2 pr.Nr. 2a pr.Nr. 3 pr.Nr. 4 Spr.Nr. 5 Spr.Nr. ßa
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Sprachrohr- und Rohrpostanlagen, o. Zerstörer und Torpedoboote.
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Sprachrohr- und Nohrpostanlagen, ä. Geleitboole und Minensuchboote. lL PS UMVIUZUlhNvA squimusmzx • • • quvaiPM sn^rlrsnsrZ ‘apiuqoquvuiiuoj [qqg qun qg] szistzasnsrs ‘apniqoquDiuuiaj qiS ‘spmqoquvmma^ qg ‘spmqaquvlumaV^ qqg isihroglsL ‘spmqoquvmmaV qg iaj(pojjia& ‘apniqoquüiuuiajj MhrjWU ‘spmq.iquvuimoV . - - - umvU-F ‘ßNvhuspv^ ^piuqoquvimuoi
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Vorderer Artilleriestand, mittschiffs
Prüf. Nr. 506 Staatsgeheimnis! GeheimhaltungsverpfUchtung beachten. Allgemeine Baubestimmungen II Nr. 20 B (A.B.B.II, 20 B) Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren (Sprachr.Vorfchr.) tMWWi.LLI.LWMl KO. VII M: 488 6ttfmfl.nw^ Berlin 1930 Neudruck 1939 Oberkommando der Kriegsmarine M. Dv. Nr. 147 Inhaltsverzeichnis. Seite I. Allgemeines 2 II. Wanddicken und Werkstoff der Rohrleitungen.. 2 III. Rohrdurchmesser 3 IV. Abschlußvorrichtungen 3 V. B ezeichnungsschilder 3 VI. Besondere Ausführungsvorschriften 3 VII. Vorlage von Zeichnungen 5 VIII. Musterzeichnungen 5 Nr. 20 B Vorschrift über die Ausführung von Sprachrohren I. Allgemeines. Für die Anordnung der Sprachrohre und ihrer Anrufvorrichtungen sind die Vorschrift für die Aus¬stattung mit Befehls- und Meldeanlagen A. B. B. II Nr. 20A und die Bauvorschriften maßgebend. Für die Ausführung der Sprachrohre und ihrer Einzelheiten sind die nachfolgenden Bestimmungen sowie die angeführten schiffbaulichen Musterzeichnungen maßgebend, soweit nicht Abweichungen durch die Bauvorschrift festgelegt sind. II. Wanddicken und Werkstoff der Rohrleitungen. Bezeichnung Lichter Durchmesser in mm Wanddicke in mm Werkstoff Pfeifenrohr 10 1 Leichtmetall Sprachrohr 30 1 > 50 1 Flußeisen verzinkt, » 70 1 Leichtmetall » 100 l1/^ wenn Leichtmetall, sonst 1 Sprachschlauch 50 4 Gummispiralschlauch
Sprachrohrwerkstoff. 1. Für Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Flugzeugträger und Kreuzer. Sprachrohre im Unterschiff, die Abteilungsschotte oder sonstige wasserdichte Beplattungen durch- brechen, und Sprachrohre im Unter- und Oberschiff, die nicht gegen Beschädigungen und Gasdruck geschützt liegen, sind aus verzinktem FluMsen herzustellen. Die übrigen Sprachrohre des Unter- und Oberschiffes sind aus Leichtmetall anzufertigen. Bei Sprachrohren, die vom Panzerdeck nach oben führen, dürfen die Leichtmetallrohre erst 300 mm oberhalb des Decks beginnen. 2. Zerstörer, Torpedoboote, Geleitboote, Minensuchboote und Sonderschiffe. Die Sprachrohre sind im allgemeinen aus Leichtmetall anzufertigen. Nur dort, wo sie nicht gegen Beschädigungen und Gasdruck geschützt liegen, sind flußeiserne Rohre zu verwenden. Nr. 20 B 3 III. Rohrdurchmesser. Die Rohrdurchmesser sind nach folgenden Grundsätzen zu wählen. Verbindungsart Lichter Durchmesser in mm Anwendung Pfeiferüeitung 10 Für Sprachrohre nach A. B. B. II Nr. 20 A Teil II und III. Sprachrohr 30 Für weniger wichtige Verbindungen von Räumen ohne Geräuschquellen bei Entfernungen unter 30 m. • » 50 Für weniger wichtige Verbindungen bei Entfernungen über 30 m. s 70 Für wichtige Verbindungen unter 30 m und für Sprachrohre innerhalb der Maschinenräume. » 100 Für wichtige Verbindungen über 30 m und für Sprachrohre innerhalb der Kesselräume. Sprachschlauch 50 An Stellen, in denen der Bedienungsmann seinen Platz häufig wechselt, z. B. an Geschützen, Scheinwerfern usw.
Soweit durch das llbersichtsbild der Kommandoanlagen bestimmte Durchmesser für eine Sprachrohr¬leitung festgelegt sind, sollen diese Angaben maßgebend sein. Es ist jedoch zu prüfen, ob in einzelnen Fällen eine Änderung nach obigen Grundsätzen angebracht ist. Gegebenenfalls ist bei Vorlage des Llbersichtsbildes die Entscheidung des O. K. M. herbeizuführen. IV. Abschlußvorrichtungen. Lfde. Nr. Art des Abschlusses Anwendung Membranen 3 4 Gasdichte Deckel Selbsttätige Abschlußklappen Nicht gasdichte Deckel Verschraubungen mit Sicherheits¬ketten Weitmaschige Drahtsiebe gegen das Verstopfen der Rohre Pfropfen für Pfeifenleitungen An einem Ende der Sprachrohre zwischen gas- oder wasserdichten Räumen oder Räumen mit verschieden hohem Luftdruck. Die im Unterwasserschiff liegenden Enden dieser Sprachrohre erhalten stets Membranen. An den übrigen Sprachrohrcnden der Räume zu 1 sowie für die Enden der Sprachrohre für Zettelmeldungen. Für 30 mm-Sprachrohre mit eingebauter Pfeife außer in Räumen zu 1. Für alle im Freien oder in nicht geschlossenen Räumen liegenden Sprachrohr¬enden und als Schallabschluß bei Sprachrohren mit mehreren Anrufstellen mit Anrufeinrichtungen. Für Sprachrohrenden, die einen abnehmbaren Schlauchanschluß haben. Für alle oberen Enden der nach unten führenden Sprachrohre. Für alle Pfeifenleitungen, deren Sprachrohre gasdichte Verschlüsse haben. V. Bezeichnungsschilder. Alle Sprachrohre sowie die dazugehörigen Pfeifenleitungen und Abschlußvorrichtungen sind mit deutlichen, aus Leichtmetall hergestellten Bezeichnungsschildern zu versehen. VI. Besondere Ausführungsvorschriften. 1. Führung der Sprachrohre. Sprachrohre sind durch wasserdichte Beplattungen mittels Stopfbuchsen oder durch Decks auch mittels fester Stutzen hindurchzuführen. Schottdurchführungen unter der Wasserlinie sind möglichst hoch im Raum anzuordnen. Auf Zerstörern, Torpedobooten, Geleitbooten und Al-Booten sind die Sprachrohre möglichst dicht unter dem Oberdeck zu verlegen. Abteilungsschotte dürfen im Unterwasser¬schiff nur zur Verbindung unmittelbar benachbarter Abteilungen durchbrochen werden. Durch Unter¬wasserpanzerdecks, durch Torpedoschotte, Olbunker und -tanks dürfen Sprachrohre grundsätzlich nicht geführt werden. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des O. K. M. Sprachrohre sind möglichst geradlinig, unvermeidliche Krümmer und Abzweige möglichst schlank und so auszuführen, daß keine Wassersäcke entstehen. Wo sich dennoch Wassersäcke bilden können, sind die Sprachrohre mit leicht zugänglichen Entwässcrungsschrauben zu versehen. Für gute Verständigung ist auf jede Weise zu sorgen. Zu». Verminderung der Zahl der Sprachrohre können dort Zweigrohre verwendet werden, wo es ohne Gefahr von Mißverständnissen und ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lautwirkung an¬gängig ist. Die Leitungen müssen so geführt werden, daß sie gegen Beschädigungen möglichst geschützt, für Unter- suchungs- und Instandsetzungsarbeiten leicht zugänglich sind. Diejenigen Leitungen, die für den Gebrauch im Gefecht in Frage kommen, sind auf kürzestem Wege in den Schutz des Panzers oder unter die Wasserlinie zu führen. Ausgenommen sind die Sprachrohre nach ungeschützt aufgestellten Geschützen, sofern durch eine unmittelbare Führung eine bessere Ver¬ständigung möglich ist. Sprachrohre dürfen nicht unter Öffnungen des Panzerdecks verlegt werden. Wegen der Anbringung der Sprachrohre am Panzer siehe A. B. B. II Nr. 10 — Panzervorschrift, Teil V —. Für den Abstand eisemer Sprachrohre von den Kompassen sind die Grundsätze für die Aufstellung der Kompasse an Bord — A. B. B. Nr. 48 — maßgebend. Müssen Sprachrohre durch geräuschvolle Räume geführt oder an Lüftern, Dynamomaschinen, Motoren, Dampfventilen usw. vorbeigeführt werden, so sind sie im Bereiche der Geräuschquellen mit schalldämpfenden, in Räumen mit Brandgefahr zugleich mit feuersicheren Mitteln zu isolieren. Halterungen dürfen nicht in die Umpolsterung hineingezogen werden. Auch sollen die Rohre nicht an Schiffs- und Maschinenteilen befestigt werden, die Erschütterungen unterworfen sind. Ist eine Be¬festigung an erschütterungsfreien Teilen nicht möglich, so ist die Schallübertragung durch eine elastische Zwischenlage zu dämpfen. 2. Anordnung der Sprachrohrmundstücke. Nebeneinanderliegende Sprachrohrmundstücke sind so anzuordnen, daß zwischen ihnen mindestens 30 mm freier Zwischenraum bleibt. Sprachrohrmundstücke für artilleristische Zwecke, für Maschinen, Torpedobewaffnung usw. sind in den Kommandozentralen und Kommandotürmen möglichst gruppenweise zusammenzulegen. In den Kommandotürmen sind die Sprachrohre im allgemeinen so tief anzubringen, daß sie nicht an die Sehschlitze heranreichen und gegebenenfalls im Sitzen bedient werden können. Um Kurzschluß durch austretendes Schwitz- oder Leckwasser zu verhindern, dürfen die Sprachrohr-mundstücke nicht über elektrischen Maschinen und elektrischen Apparaten angebracht werden. Sprachrohre in den Artillerieschaltstellen sind mit möglichst kurzen Spiralschläuchen an die B. ll- Tische heranzuführen. Ebenso sind Sprachrohre an die Geschütze, Torpedorohrgruppen, Scheinwerfer, an bewegliche Artillerie« und Torpedoapparate, Torpedo- und Scheinwerferrichtgeräte mit Spiral¬schläuchen oder mit drehbaren Sprachrohrmundstücken so heranzuführen, daß das Sprachrohr in jeder Stellung der Geschütze, Apparate usw. unmittelbar bedient werden kann. Die Spiralschläuche sollen im allgemeinen nicht länger als 5 m sein. Drehbare Sprachrohrmundstücke sind kurzen Spiral schlauchen wegen der Lautwirkung vorzuziehen. 3. Verbindungen der Rohrleitungen. Siehe die Musterzeichnungen. 4. Prüfung der Wasserdichtigkeit. Sprachrohrleitungen unterhalb der Grenze der Wasserdichtigkeit sind mit ihren Verschlüssen nach ihrem Einbau sorgfältig durch Wasser- oder Luftdruck auf Wasserdichtigkeit zu prüfen. Für die Wasser¬druckhöhe sind die in den Vorbemerkungen zu den Bauvorschriften 8 gegebenen Bestimmungen maßgebend. Der bei der Prüfung mit Luft anzuwendende Überdruck soll nicht unter 1 kg/cm2 und nicht über 2 kg/cm2 betragen. VII. Vorlage von Zeichnungen. Siehe A. L. B. II Nr. 20A. VIII. Musterzeichnungen. Blatt 1. Einheitsflanschen für flußeiserne Sprachrohre. * 2. Einheitsflanschen sür Sprachrohre aus Leichtmetall. » > 3. Feste Decksstutzen für Sprachrohre bei Eisendecks und Decks mit Holzbelag. » 4. Losnehmbare Decksstutzen für Sprachrohre. » 5. Feste und loswehmbare Stopfbuchsen für flußeiserne Sprachrohre. » 6. Stopfbuchsen für Sprachrohre aus Leichtmetall. » 7. Stopfbuchse und Börtelverschraubung aus Leichtmetall und Stopfbuchse aus Temperguß für Pfeifenleitungen aus Leichtmetall. » 8. Entwässerungsschraube für Sprachrohre. » 9. Mundstücke aus Leichtmetall für Sprachrohre. » 10. Nicht gasdichte Deckel aus Leichtmetall für Sprachrohrmundstücke. » 11. Gasdichte Deckel mit Mundstück für Sprachrohre aus Flußeisen oder Leichtmetall. » 12. Selbsttätige Sprachrohrabschlußklappe mit eingebauter Pfeife für 30 mm-Sprachrohre aus Flußeisen oder Leichtmetall. » 13. Pfeife mit Mundstück für Sprachrohre. » 14. Membrangehäuse aus Leichtmetall für Sprachrohre. » 15. Schlauchanschluß mit Verschraubung und Deckel für losnehmbare Gummispiralschläuche für 50, 70 und 100 mm-Sprachrohre. » 16. Sprachrohr mit Kapsel und Mundstücken für Zettelmeldungen. » 17. Vorrichtung für schwenkbare Sprachrohre aus Flußeisen oder Leichtmetall. » 18. Schlüssel für Sprachrohrverschraubungen. Genehmigt. Berlin, den 31. März 1930. Der Chef der Wärmeleitung. Im Auftrage: Preße. KZ 10572 39 HC* Prüf.Nr. 506 Staatsgeheimnis; Geheimhaltungsverpflichtung beachten. Allgemeine Baubestimmungen II, Nr. 25 (A.B.B. II, 25) Vorschriften für die Einrichtung von nachrichtentechnischen Räumen auf Schiffen, Booten und Sonderschiffen Berlin 1940 r». vu w w W»0.tMWWM) I Oberkommando der Kriegsmarine «-vv.Nr.147 Inhaltsverzeichnis. Abschnitt A. Ziffer Seite 1 Mlgemeines 2 2 Anzahl, Abmessungen und Lage der Räume… 2 ») Funkräume 3 b) U-Schallräume 3 c) Nachrichtenzentrale bzw. Nachrichtenaus- werteraum 3 d) Gefechtsnachrichtenzentrale 3 e) Lustnachrichtenzentrale 4 f) Bordwetterwarte 4 g) Räume für nachr. techn. Sondergeräte…. 4 h) Nachrichtenmittelumformerräume 4 i) Raum für Geheimfernschreiber 4 k) Raum für Bordfernschrank 4 l) Nachrichtenmittel-Hellegats 4 m) Nachrichtenmittelwerkstatt 4 n) Nachrichtenmittel-Ausgaberäume 4 o) Raum für Landungsstationcn 4 p) Stauraum für Landungsgerätewagen 4 q) Hörübungsraum…., 4 r) Räume für Senderrückkühlanlagen 4 s) Plätze für Nachrichtengeräte in den Schiffs- führungsständen und Kartenhäusern 5 t) Platz für die Füllung und den Aufstieg der Wetterballons der Meteorologen 5 3 Einrichtung der Räume 5 Abschnitt B. Vertragliche Arbeiten der Bauwerst. Ziffer Seite 1 Zeichnungen 5 2 Türen und Fenster • 6 3 Isolierungen 6 4 Lüftung 6 5 Heizung 7 6 Beleuchtung 7 7 Notbeleuchtung 8 8 Akkumulatoren 8 9 Kabel und Leitungen 8 10 Schalter 8 11 Entstörung 8 12 Takelage $ 13 Einrichtung der Räume 9 14 Fundamente und Halterungen 9 15 Kabel-Kanäle 9 16 Fußbodenbelaq 17 Tische 10 18 Backskisten 10 19 Klappsitze 10 Ziffer Seite 20 Geheimspinde 10 21 Allgemeine Spinde 10 22 Sessel 10 23 Regale 10 24 Halterungen 10 25 Zubehör H 26 Antennenschächte 11 27 B» und N-Anlagen 11 28 Anstrich 11 29 Gewichte 11 30 Allgemeines 11 31 Unteraufträge 11 32 Restarbeiten 12 33 Aufenthaltsraum für Montagepersonal 12 I 34 Lager 12 35 Transportarbeiten 12 , 36 Termine 12 37 Stromversorgung 12 38 Probefahrt 13 Abschnitt C. Auszuführende Arbeiten des Nachrichtenmittelressorts der zuständigen Kriegsmarinewerst. Ziffer I Allgemeines 2 Einrichtung szeichnungen 3 Änderungen 4 Gewichte 5 Kabelpläne • 6 Beleuchtungspläne Seite I Ziffer Seite 13 I 7 Entstörungspläne 14 13 | 8 Beschaffung 14 14 9 Einbau 14 14 10 Aufsicht 14 14 11 Bestellzettel 15 14 12 Unteraufträge für Hilfeleistung 15 Abschnitt D. Erprobung der Nachrichtenmittelanlagen nach erfolgtem Einbau. , Ziffer Seite . Ziffer . , 16 1 Nachrichtenmittelressort 15 | 3 Garantiezeit 2 Nachrichtenmittelerprobungskommando 15 j 1 Vorschriften für die Einrichtung von nachrichtentechnischen Räumen auf Schiffen, Booten und Sonderschiffen. Allgemeine Baubestimmungen II, Nr. 25. (A. B. B. II 25) Abschnitt A. Soweit in den Bauvorschriften des Bauvorhabens nichts anderes festgelegt ist, gelten die A. B. B. II25 für Neu- und Umbauten. Ziffer 1. Allgemeines. Die nachrichtentechnischen Räume (im folgenden als ^-Räume bezeichnet), wie Funkräume, D-Schall- räume, Drahtnachrichtenräume, Nebenräume und Hellegats werden, im Zusammenhang mit dem schiff- baulichen Entwurf vom Oberkommando der Kriegsmarine (O. K. M.) jeweils durch besondere Verfügung festgelegt. Das O. K. M. bestimmt für jedes Bauvorhaben ein Nachrichtenmittelressort der Kriegsmarinewerften Wilhelmshaven oder Kiel bzw. des Kriegsmarinearsenals Gotenhafen, -welches die Federführung bei der Planung der N1-Räume übernimmt (im folgenden als federführendes Nachrichtenmittelressort be¬zeichnet). Für den Einbau der Nachrichtenmittelgeräte ist, wenn nichts anderes angeordnet, für Bauten des Nordseebereiches das Nachrichtenmittelressort der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven, für Bauten des Ostseebereiches das Nachrichtenmittelressort der Kriegsmarinewerft Kiel bzw. das Kriegsmarinearsenal Gotenhafen zuständig (im folgenden als zuständiges Nachrichtenmittelressort bezeichnet). Ziffer 2. Anzahl, Abmessungen und Lage der Räume. Die Anzahl, Abmessungen und Lage der Räume und Plätze werden, den militärischen Forderungen entsprechend, vom O. K. M. festgelegt (Bauvorschrift bzw. Vertragszeichnungen oder besondere Der- fügungen). Die Räume müssen dem allgemeinen Schiffsverkehr möglichst entzogen und verschließbar sein. Der gesamte Raum muß den vorgesehenen Zwecken entsprechend zur Verfügung, stehen. Es dürfen in ihm Decksverschraubungen nicht dazugehöriger Einrichtungen, wie Hilfsmaschinen, Dampftohre, femer Bedienungsöffnungen für in Nebenräumen untergebrachte Maschinen und Einrichtungen, sowie wasser- und ölführende Rohre, Ventilgestänge usw., nicht angebracht werden. Insbesondere ist bei der Verlegung der Luftkanäle eine möglichst weitgehende Erhaltung der vollen lichten Raumhöhe anzustreben. Die Durchführung fremder Kabel durch die N^-Räume ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist dies nicht zu um¬gehen, so sind entweder neben den ^-Räumen besondere begehbare Kabelkanäle oder in den ^-Räumen in die Wegerung eingelassene, durch verschraubbare Klappen zugängliche Kanäle vorzusehen. Die Lage dieser Kanäle muß im Einvernehmen mit dem zuständigen Nachrichtenmittelressort festgelegt werden. Die Räume müssen genügende Lüftung haben. Ausreichender Schutz gegen Wärme und Schall ist bei der Planung sicherzustellen. Die Grundfläche der einzelnen Räume soll möglichst rechteckig und voll ausnutzbar sein. Die nutzbare Raumhöhe nach Einbau der Decken- und Bodenisolierung soll für die gesamte Grund- fläche auf Schiffen nicht unter 2100 mm und auf Booten und Sonderschiffen nicht unter 1900 mm be¬tragen. Für D-Boote gelten besondere Vorschriften. Je Schiff und Verwendungszweck kommen nachstehende Räume in Betracht: a) Funkräume Anzahl nach Art und Größe des Schiffes. Sind mehrere Funkräume vorhanden, so werden sie fort¬laufend von vorn nach achtern bezeichnet mit Funkraum A Funkraum B Funkraum C Funkraum D. b) U-Schallräume Anzahl nach Art und Größe des Schiffes, und zwar: Horchraum, IH-Raum, 8-Raum, LvL-Raum usw. Die als H-Schallräume dienenden Räume müssen mit Rücksicht auf einen niedrigen Geräuschpegel an geschützter Stelle im Unterbau des Kommandostandes bzw. an geeigneter Stelle im Vorschiff ange¬ordnet werden. Für die Ausfahrgeräte der UT», 8- und LDL-Anlagen müssen im Vorschiff besondere wasserdichte Schächte vorgesehen werden. Ragt das Ausfahrgerät in einen II-Schallraum hinein, so ist auch dieser wasserdicht abzuschotten. Die Festlegung der Einbauplätze der H-Schall-Empfänger und -Sender wird von dem Nachrichten- mittelversuchskommando in Kiel (N. V. K.) verantwortlich durchgeführt. Dieses ist befugt, für be¬stimmte Schiffsgruppen die Festlegung der Einbauplätze den zuständigen Nachrichtenmittelressorts der Kriegsmarinewerften zu übertragen. Auf Typschiffen müssen in der Regel Abhorchuntersuchungen durch das N. V. K. vorgenommen werden. Diese sind so rechtzeitig durchzuführen, daß die Unterwasserteile spätestens während der Zeit der Erledigung der Restarbeiten eingebaut werden können. Andernfalls sind die Einbauplätze an Hand der Schiffs-zeichnungen festzulegen. Nach den Ergebnissen dieser Untersuchungen können für alle weiteren Schiffe und Boote dieses Typs die Einbauplätze der II-Schallsender und -empfänger sowie der U-Schallbetriebsräume an Hand der schiffbaulichen Zeichnungen festgelegt werden. Die jeweilige Lieferfirma der II-Schallanlagen erhält von der zuständigen Kriegsmarinewerft die erforderlichen schiffbaulichen Zeichnungen. v) Nachrichtenzentrale bzw. Nachrichtenanswerteraum. Eine Nachrichtenzentrale ist nur bei den Schlachtschiffen, Panzerschiffen, schweren Kreuzern und leichten Kreuzern vorzusehen. Der Raum ist im Gefechtsmast bzw. oberen Brückenaufbau in der Nähe der Admiralsbrücke bzw. Schiffsführung anzuordnen. Auf Booten und Sonderschiffen (Zerstörer, Torpedoboote, Begleitschiffe usw.) ist nur ein Nachrichten-auswerteraum in der Nähe der Schiffsführung bzw. des Kartenhauses vorzusehen. d) Gefechtsnachrichtenzentrale. Eine Gefechtsnachrichtenzentrale ist nur bei großen Schiffen bis einschließlich der leichten Kreuzer im Unterbau des gepanzerten Kommandostandes in unmittelbarer Nähe des Schiffskartenhauses vorzusehen. e) Luftnachrichtenzentrale. Eine Luftnachrichtenzentrale ist nur auf den Flaggschiffen im oberen Teil ihrer Gefechtsmasten vorzu- sehen. t) Bordwetterwarte. Die Bordwetterwarte ist unterteilt in den Arbeitsraum für die Meteorologen und den Wetterfunkraum. Die Lage der Bordwetterwarte richtet sich nach Art und Größe der Schiffe. Im allgemeinen kommen hierfür nur Flaggschiffe in Frage. g) Raum für nachrichtentechnische Sondergeritte. Über diese Räume wird von Fall zu Fall gesondert entschieden. h) Nachrichtenmittelumformerräume. Anzahl und Größe je nach Art und Größe der nachrichtentechnischen Ausrüstung. Sind mehrere Um- formerräume vorgesehen, so werden sie fortlaufend von vorn nach achtern bezeichnet mit: Nachrichtenmittelumformerraum 1 Nachrichtenmittelumformerraum 2 Nachrichtenmittelumformerraum 3. Die Umformerräume sind von den Funkräumen schall- und erschütterungsfrei getrennt in verschiedenen wasserdichten Abteilungen und an verschiedenen Bordseiten anzuordnen. i) Raum für Geheimfernschreiber. Je nach Art und Größe des Schiffes. Hierüber wird von Fall zu Fall gesondert entschieden. k) Raum für Bordfernschrank. Anschließend an den Raum für den Wählerschrank der S. D. F. Anlage ist ein etwa 3 bis 4 qm großer Raum für den Bordfernschrank vorzusehen. l) Nachrichtenmittelhellegatt. Anzahl und Größe je nach Art des Schiffes. m) Nachrichtenmittelwerkstatt. An geeigneter Stelle im Schiff ist eine Nachrichtenmittelwerkstatt vorzusehen. n) Nachrichtenmittel-Ausgaberaum. An geeigneter Stelle im Schiff ist ein Nachrichtenmittel-Ausgaberaum vorzusehen. Gegebenenfalls kann dieser Raum mit einem Hellegatt vereinigt werden. o) Raum für Landungsstattonen. Lage und Größe je nach Art des Schiffes. Auf Booten (Zerstörer, Torpedoboote usw.) genügt ein großes verschließbares Spind an gut zugänglicher Stelle möglichst am Oberdeck. p) Stauraum für Landungsgeratewagen. An geeigneter Stelle an Oberdeck ist ein Stauraum für den Landungsgerätewagen vorzusehen. q) Hörübungsraum. Bei Schiffen und Sonderschiffen ist ein besonderer Hörübungsraum von etwa 20 qm vorzusehen. Dieser Raum soll möglichst in der Nähe der Wohnräume für das Funkpersonal liegen. r) Räume für Senderriirttühlanlagen. Für die Lüftung und Kühlung der Sender und Gleichrichter ist auf Schiffen unmittelbar neben den Funkräumen ein besonderer Raum für eine Kreislaufkühlung anzuordnen. s) Plätze für Nachrichtengeräte in den SchisssführungSständen und Kartenhäusern. Für die Unterbringung eines Teiles der nachrichtentechnischen Betriebsgeräte (navigatorischer Peiler, HL-Gerät, Lot-Anzeige-, nautisches Horchgerät, Horchtelegraphen, 8-Bedienungsgerät, Funktelephonie usw.) sind in den Schiffsführungsständen und den Kartenhäusern nach besonderer Angabe entsprechende Plätze bzw. Wandflächen freizuhalten. t) Platz für die Füllung und den Aufstieg der Wetterballons der Meteorologen. Für die Füllung und den Aufstieg der Wetterballons der Meteorologen ist an geeigneter Stelle am Oberdeck ein besonderer Platz freizuhalten. Ziffer 3. Einrichtung der Räume. Das O. K. M. Berlin legt die grundsätzliche Raumaufteilung in einer Einrichtungsskizze fest, die dem federführenden Nachrichtenmittelressort als Grundlage für die Ausarbeitung der endgültigen Einrich-tungszeichnungen dient. Für bestimmte Schiffsgruppen wird vom O. K. M. die grundsätzliche Raumaufteilung dem feder¬führenden Nachrichtenmittelressort unmittelbar übertragen. Den Bauwerften wird durch das jeweils zuständige Nachrichtenmittelressort eine genaue Einrichtungs-zeichnung mit Tischen, Spinden, sämtlichen Geräten, Schalttafeln, Nebengeräten, Umformern usw. zugestellt. Die endgültige Lage der Antennenschächte bzw. Antennenkabel, Kabelbahndurchführungen, Notausgangsschächten einschl. der Steigeisen, Beleuchtungs- und Heizkörper, Lüftungseinrichtungen wird nach Klärung mit den zuständigen Abteilungen der Bauwerften festgelegt. Werkstoffe, wie Holz und andere leicht brennbare Stoffe, sind, soweit möglich, durch Leichtmetall bzw. Eisen zu ersetzen. Der Einbau von Geräten anderer Anlagen (Schalter für Zu- und Ablüfter, Anrufschnarren, Läufer¬klingeln, Artillerie- bzw. Fernsprechanlagen, Sprachrohre usw.) ist nur zulässig, wenn diese Geräte für die Abwicklung des nachrichtentechnischen Betriebs notwendig sind. Die genauen Einbauplätze hierfür werden vom zuständigen Nachrichtenmittelressort angegeben. Die fertigen Einrichtungszeichnungen nebst Schaltbildern und Kabelplänen sind von der zuständigen Kriegsmarinewerft dem O. K. M. rechtzeitig vor Montagebeginn zur Genehmigung vorzulegen. Einen Satz dieser Zeichnungen erhält gleichzeitig das Nachrichtenmittelerprobungskommando (N. E. K.) Kiel zur Stellungnahme vom militärischen Standpunkt aus. Die genehmigten Zeichnungen, von denen die Kriegsmarinewerften je eine Pause mit Genehmigungs-vermerk zurückerhalten, sind die Grundlage für die gesamte Ausführung der Einrichtung durch die Bau-werften. Abschnitt 8. Vertragliche Arbeiten der Bauwerft. Vertragliche Arbeiten müssen bei Abgang des Kostenanschlages an das O. K. M. in diesen ausgenommen sein. Ziffer 1. Zeichnungen. Für die Ausarbeitung der Raumeinrichtungszeichnungen, der Antennenanordnung sowie der Einbau-zeichnungen für die Bordwandteile der H-Schallanlagen durch die Nachrichtenmittelressorts sind mög¬lichst frühzeitig nachstehende Zeichnungen in vierfacher Ausfertigung über die Bauaufsicht des Ober¬kommandos der Kriegsmarine an die Nachrichtenmittelressorts der zuständigen Kriegsmarinewerften zu senden. a) sämtliche Deckspläne im Maßstab 1:100, b) sämtliche Querschnitte im Maßstab 1:100, o) den Längsschnitt im Maßstab 1:100. AuS den Plänen zu a bis c muß die Lage und Größe aller nachrichtentechnischen Räume zu ersehen sein. Ferner muß aus diesen Plänen die Lage solcher Maschinen und Einrichtungen, hervorgehen, die Geräusche und Wärme erzeugen. d) Spantenriß für die vordere Hälfte des Schiffes, s) Außenhaut-Abwicklung für die vordere Hälfte des Schiffes, f) den Takelriß im Maßstab 1:100, z) Mastzeichnungen im Maßstab 1:20, Einzelteile möglichst im Maßstab 1:10, h) die Eisenzeichnungen aller ^-Räume im Maßstab 1:10. In den Eisenzeichnungen müssen maßstäblich eingezeichnet sein: 1. Decksträger, Schottversteifungen, Unterzüge usw. 2. Die geplante Isolierung mit Angabe, ob Schall- oder Wärmeisolierung. Z. Die geplante Anordnung der Türen, Fenster, Schleusen, Notausgänge usw. 4. Die geplanten Lenz-Anschlüsse, Rohrleitungen usw. 5. Die geplanten Luftkanäle. 6. Die geplanten Sprachrohre und Lage der Mundstücke. 7. Alle sonstigen schiff- und maschinenbaulichen Einbauten, soweit diese für die Verwendung als Xi-Raum notwendig erscheinen. 8. Die Kabelbündel, soweit diese durch die Xi-Räume geführt werden müssen. Die endgültige Festlegung der Einbauten zu 2 bis 8 erfolgt nach Fertigstellung der Einrichtungs-zeichnungen durch das Nachrichtenmittelressort der zuständigen Kriegsmarinewerft in Zusammen¬arbeit mit den zuständigen Abteilungen der Bauwerft. Änderungen der Einbauten zu 2 und 5 gegen¬über den genehmigten Wegerungs- und Lüftungsplänen sind nur mit Genehmigung des O. K. M. zulässig. Änderungen an den unter a und b aufgeführten Plänen sind sofort den Nachrichtenmittelressorts mitzuteilen, diesen sind entsprechende Deckblätter zuzustellen. Ziffer 2. Türen und Fenster. Anfertigen und Einbauen notwendiger Türen (Funkraumtüren, soweit erforderlich als Schleusentüren, Größe 1450 x 500 mm), Fenster, Schleusen usw. Art der Türen und Fenster wird vom O. K. M. festgelegt. Mit Montagebeginn der nachrichtentechnischen Anlagen müssen die Xi-Räume verschließbar sein. Ziffer 3. Isolierungen. Einbau von Schall- und Wärmeisolierungen gemäß Eisenzeichnungen. Über Stärke und Art der Isolierung ist Entscheidung des O. K. M. herbeizuführen. Alle Arten von Wärme- und Schall¬quellen sind schon bei der Planung der benachbarten Räume den Xi-Räumen fernzuhalten. Halterungen für die Geräte müssen vor Einbau der Isolierung angebracht werden (s. auch Ziffer 14 Fundamente und Halterungen). Ziffer 4. Lüftung. Anfertigung und Einbau der Lüftungs- bzw. Kühlanlagen in den Xi-Räumen einschl. der Anschlüsse für die Sender und Gleichrichter. Für die Ausarbeitung des Lüftungsentwurfs ist die A. B. V. 8154 maßgebend. Die Raumtemperatur in den Funkräumen, der Horchstelle, dem 8-Bedienungsraum und den Nach-richtenzentralen soll bei vollem Betrieb aller Geräte in den heimischen Gewässern möglichst 26° 0 nicht übersteigen. Die in den ND-Räumen anfallenden Wärmemengen und die Entscheidung über die Anordnung der Lüftung oder Kühlung sind von den Bauwerften beim O. K. M. zu erfragen. Falls eine besondere Kreislaufkühlanlage für einzelne Nachrichtenmittelgeräte vorgeschrieben ist, wird diese vom zuständigen Nachrichtenmittelressort beschafft und von der Bauwerft im Einvernehmen mit dem Nachrichtenmittelrcssort eingebaut. CM schließende und stetig regelbare Drosselklappen im Zu- und Abluftkanal sind vorzusehen, wenn an den Zu- und Ablüfter noch weitere Verbraucher angeschlossen sind (dieses gilt besonders auf Booten und Fahrzeugen). Bei der Planung der Lüftungsanlage ist eine weitgehende Erhaltung der nutzbaren Raumhbhe an-zustreben. Schalldämpfer sind außerhalb des Funkraumes und der Horchstelle vorzusehen. Bei Führung der Luftkanäle durch warme Räume ist ausreichende Wärmeisolierung vorzusehen. Bei Anordnung der Luftkanäle in den nachrichtentechnischen Räumen ist mit Rücksicht auf das Be-dienungspersonal eine möglichst zugfreie Belüftung anzustreben. Es ist besonders darauf zu achten, daß die Zulüfter nur Frischluft ansaugen können — vgl. auch A. B. V. 8 I 54 —, die Ansaugeöffnungen der Luftschächte also hinreichend frei liegen von den Aus¬trittsöffnungen. Für die Umformerräume mit eigengekühlten Umformern ist ein dreißigfacher, für Hellegats ein fünfzehnfacher Luftwechsel in der Stunde vorzusehen. Ziffer S. Heizung. Lieferung und Einbau der elektrischen Heizkörper der ^I-Räume. Starke Auskiihlung der Räume im Oberdeck ist bei der Planung zu berücksichtigen. Die elektrische Heizung muß vor Einbau der Geräte in den^l-Räumen betriebsklar sein, andernfalls ist eine Notheizung einzurichten, damit Schäden an den Geräten vermieden werden. Ziffer 6. Beleuchtung. Lieferung und Einbau der Raumbeleuchtung einschl. der Steckdosen für die Platzbeleuchtung. Die Anordnung und Anzahl der Beleuchtungskörper wird in einem Beleuchtungsplan festgelegt, der von der zuständigen Kriegsmarinewerft ausgearbeitet und der Bauwerft zugestellt wird. Bei Räumen, die nicht im freien Oberdeck liegen, ist auf ausreichende Platzbeleuchtung zu achten. Als Beleuchtungskörper sind, wenn nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, genormte, nicht wasser-dichte Deckenlampen vorzusehen. Die Beleuchtungskörper müssen zur Erhaltung der nutzbaren Raum¬höhe in die Deckenisolierung eingelassen werden. Auftretende Wärme muß abgeführt werden. Lichtkabel sind innerhalb der Wegerung in Kunststoffrohren zu verlegen. Die Rohre sind so zu führen, daß ein leichtes Auswechseln der Kabel möglich ist. Bei allen Rl-Räumen, aus denen bei geöffneten Türen Licht nach außen fallen kann, müssen die Lichtkabel der Raumbeleuchtung über einen Türschalter geführt werden. Speisestromkreise der Platz-beleuchtung für ^-Räume an freiem Oberdeck dürfen nicht über einen Türschalter geführt werden. Im allgemeinen ist bei derartigen Räumen eine Lichtschleuse vorzusehen. Die Schaltung der Raumbeleuchtung ist derart über einen Türschalter zu führen, daß bei gleich¬zeitigem Offnen der Außen- und der Schleusentür die Raumbeleuchtung erlischt. Wird nur die Außen¬tür geöffnet, so darf nur das Licht in der Schleuse erlöschen. Wird nur die Innentür geöffnet, so darf die Raumbeleuchtung nicht unterbrochen werden. Die Beleuchtungsstromkreise müssen auf je eine StB< und LL-Gruppe verteilt sein und die Leuchten so angeschlossen werden, daß bei Ausfall einer Speisegruppe nur die Hälfte der Raumbeleuchtung erlischt. Bei den Steckdosenstromkreisen (Platzbeleuchtung) ist bei der Schaltung darauf zu achten, daß die räumlich beieinanderliegenden Raumleuchten und Platzleuchten an zwei verschiedene Strom¬kreise angeschlossen sind. Sicherungskästen und Umschalter der Raum- und Platzbeleuchtung der ^-Räume sind in un- mittelbarer Nähe des Nl’-Raumes oder auf Booten (Zerstörer, 1-Boote usw.) in der Schleuse unter¬zubringen. Ziffer 7. Notbeleuchtung. Bei gänzlichem Ausfall der Raumbeleuchtung müssen genormte selbsttätige Akkulampen die Not-beleuchtung des Raumes übernehmen. Diese selbsttätigen Akkulampen gelten als Richtlampen und sind entsprechend anzuordnen. Ziffer 8. Akkumulatoren. Für die Ladung von kleinen tragbaren Akkumulatoren ist im L-Akkuladeraum ein geeigneter Lade¬schrank vorzusehen. Tpp und Anzahl der Akkumulatoren gibt das Nachrichtenmittelressort der zu¬ständigen Kriegsmarinewerft an. Ziffer S. Kabel und Leitungen. Die Lieferung und Verlegung der Kabel und Leitungen von Raum zu Raum (mit Ausnahme der Spezialkabel) nach Maßgabe der Kabelpläne des zuständigen Nachrichtenmittelressort der Kriegsmarine¬werft ist Sache der Bauwerft. Sämtliche im Kabelplan besonders bezeichneten Spezialkabel werden von der zuständigen Kriegs-marinewerft beschafft und eingebaut. Die Lieferung und Verlegung der Speisekabel ist ebenfalls Sache der Bauwerft. Innerhalb der einzelnen ^-Räume werden die erforderlichen Kabel von der zuständigen Kriegs¬marinewerft selbst geliefert und verlegt. Bei der Verlegung der Kabel sind genügend lange Einführungsenden vorzusehen und die Kabel mit den vorgeschriebenen Kabelnummern zu bezeichnen. Sämtliche zum Einbau gelangenden Kabel sind genau zu verwiegen und listenmäßig zu erfassen. Kabel im Bereich von heißen Schornsteinabgasen müssen durch Abdeckbleche geschützt werden. Die Abdeckbleche dürfen am Anfang und Ende nicht verschlossen werden, um eine Kühlung durch Kamin¬wirkung zu erzielen. Eine Verlegung von Spezialkabeln an der Achterkante des Mastes ist wegen der heißen Schornstein-abgase auf Booten (Zerstörern, ^-Booten usw.) nicht statthaft. Hochspannungsführende Kabel müssen auf eine besondere Kabelbahn verlegt werden. Diese Kabel erhalten einen schwarzen Anstrich, und in Abständen von etwa 1,5 m müssen Schilder mit einem Hoch-spannungsblitz angebracht werden. An der Rückwand der Kabelbahnen sind zur Vermeidung von Unfällen (Anbohren der Kabel) Schilder anzubringen mit der Aufschrift: »Vorsicht beim Bohren, Hoch¬spannungskabel». Sind H-Schall-Bordwandgeräte in Ol- oder Wasserzellen eingebaut, so sind die zugehörigen Kabel in Eisenrohren bis zu einem begehbaren Deck zu führen. Das Ende jedes Eisen¬rohres ist wasserdicht abzuschließen. Ziffer 1«. Schatter. Liefern und Anbringen sämtlicher Schalter für die Speisekabel. Hierunter fallen auch alle vorzusehenden Selbstumschalter und Handumschalter für die Speisung der Sender, Gleichrichter, Umformer u. dgl. Die Anzahl der Speisegruppen und ob Hand- oder Selbstumschalter vorzusehen sind, wird vom O. K. M. bestimmt. Ziffer 11. Entstörung. Die in den G. f. e. A. enthaltenen Vorschriften und Angaben über die Entstörung aller elektrischen Maschinen, Apparate und Leitungsnetze sind zu beachten. Zur Unterdrückung von Störungen, die sich über Kabelleitungen ausbreiten können,, wird das gesamte Stark- und Schwachstromnetz mit marinenormafen Kondensatoren und Drosseln beschältet. Die Beschaffung und der Einbau der marine- normalen Störschuhmittel für die Netzbeschaltung erfolgt durch die Bauwerft. Die Bauwerft über¬sendet in doppelter Ausfertigung die gesamten Kabelbilder des Schiffsnetzes, der Wechselstrom- und 24-Dolt-Verteilung an das zuständige Nachrichtenmittelressort zur Nachprüfung. Weitere erforderliche Entstörungsmaßnahmen sind von der Bauwerft nach Angabe des zuständigen Nachrichtenmittel- ressortS durchzuführen. Hilfsmaschinen u. dgl., deren Eigengeräusche die Horchanlagen stören können, sind möglichst ent- fernt von den geplanten H-Schallräumen und von den Einbauplätzen der Bordwandschwinger auf¬zustellen. Zur Verminderung der Übertragung der Eigengeräusche ist beim Einbau von Dieseldhnamos, Kühlanlagen, Pumpen, Kompressoren u. dgl. darauf zu achten, daß sich keine starken Erschütterungen auf den Schiffskörper bzw. die Schiffsverbände übertragen können (Einbau schalldämpfender Unter¬lagen). Rohrleitungen, die Geräusche weiterleiten können und somit den Horchempfang stören können, sind mechanisch ausreichend zu isolieren und gegebenenfalls zu unterteilen. Diese Grundsätze sind auch zu beachten, wenn nach Fertigstellung der II-Schallanlagen Maschinen nachträglich eingebaut werden müssen. Ziffer 12. Takelage. ‘ Liefern und Anbringen sämtlicher Antennenstagen, Aufholer, Blöcke usw., soweit diese für die Aufbringung bzw. Führung der Antennen und Antennenniederführungen notwendig sind. Zur Vermeidung von aperiodischen Störungen (Aufladung der Takelageteile beim Funkbetrieb) und unkontrollierbaren Peilstrahlablenkungen ist alles stehende Gut in Abständen von 1,5 bis 2 m mittels marinenormaler Abspannisolatoren zu unterteilen. Die Anzahl und Lage der Abspannisolatoren werden vom Nachrichtenmittelressort der zuständigen Kriegsmarinewerft in die von der Bauwerft einzusendenden Zeichnungen eingetragen. Die Lieferung und Anbringung der Abspannisolatoren erfolgt durch die Bauwerft. Beim Einspleißen der Isolatoren ist darauf zu achten, daß die Stahlkauschen blank um die Abspannisolatoren herumgelegt werden. An den Enden der Wanten, Stagen, Dumper usw. sind alle Takelageteile, wie Spannschrauben, Taljereeps, Schäkel usw., mittels Antennenlitze gemäß Sondervorschrift der Nachrichtenmittelressorts der Kriegsmarinewerften haltbar und metallisch zu verbinden und zu erden. Ziffer 13. Einrichtung der Raume. Für die Einrichtung aller Nl-Räume sind die vom O. K. M. genehmigten Einrichtungszeichnungen des zuständigen Nachrichtenmittelressorts maßgebend. Die Montage der Nachrichtenmittelgeräte einschl. Kabelverlegung innerhalb der M’-Räume erfolgt durch das zuständige Nachrichtenmittelressort. Alle notwendigen Nebenarbeiten bei der Einrichtung der RD-Räume sind von der Bauwerft durch¬zuführen (s. auch Abschnitt 6, Ziffer 11 und 12). Ziffer 14. Fundamente und Halterungen. Für die Aufstellung und Anbringung der Nachrichtenmittelgeräte sind Fundamente bzw. Halterungen anzufertigen und anzubringen, die gegebenenfalls vor Einbau der Isolierung befestigt werden müssen. Dazu stellt die zuständige Kriegsmarinewerft genaue Unterlagen über Sitz, Abmessungen, Lochent- fernungen und Gewicht, aller an den Raumwänden zu befestigenden Geräte zur Verfügung. Für die Befestigung von Geräten usw. an den Panzerwänden ist die Panzervorschrift A.B.BII Nr. 10 zu beachten. Ziffer 15. Kabelkanäle. Für die Verlegung der Kabel in den AD-Räumen sind Kabelkanäle nach Angabe des zuständigen Nachrichtenmittelressort anzufertigen und einzubauen. In der Regel gehen die Kabelkanäle an den Raumkanten (im Fußboden eingelassen) entlang. Die Größe der Kabelkanäle richtet sich nach der Art — 10 — und Anzahl der unterzubringenden Kabel. Entwässerung des Kabelkanais muß möglich sein. Die Kabelkanäle müssen bündig mit dem Fußboden abgedeckt werden. Die Abdeckplatten sind mit Linoleum bzw. vorgeschriebenem Austauschmaterial zu belegen. Kabelbahnen und Kabelkanäle nach den Nach- richtengeräten in den ^-Räumen sind zu verkleiden. Ziffer 16. Futzbodenbelag. Alle ^-Räume sind mit Linoleum bzw. vorgeschriebenem Austauschmaterial auszulegen. In den Umformerräumen/ in denen hochspannungsführende Maschinen zum Einbau gelangen, sind als Fußbodenbelag geriffelte Gummimatten vorzusehen. Ziffer 17. Tische. Anfertigen und Einbau aller in den Einrichtungszeichnungen enthaltenen Tische. Alle Tische sind mit grünem Linoleum zu belegen und mit dunkel gebeiztem Hartholz abzusetzen. Die Art und Größe der Empfangstische sind genormt. Die Normenzeichnungen sind von den zu¬ständigen Nachrichtenmittelressorts anzufordern. Ziffer 18. Backskisten. Anfertigen und Anbringen aller in den Einrichtungszeichnungen enthaltenen Backskisten einschließlich Sitz- und Rückenpolsterung. Die Art und Größe der Backskisten sind genormt. Die Normenzeichnungen sind von dem zuständigen Nachrichtenmittelressort anzufordern. Ziffer 19. Klappsitze. Anfertigung und Anbringen der Klappsitze, soweit diese in den Einrichtungszeichnungen aufgeführt sind. Sämtliche Klappsitze erhalten Sitz- und Rückenpolsterung. Ziffer 20. Geheimspinde. Anfertigen und Anbringen der Geheimspinde. Die Anzahl der Geheimspinde ist aus den Einrichtungs-zeichnungen zu entnehmen. Die Geheimspinde sind genormt. Die Normenzeichnungen sind von der zuständigen Kriegsmarinewerft anzufordern. Ziffer 21. Sonstige Spinde. Anfertigen und Einbau aller sonstigen Spinde. Anzahl und Größe richten sich nach dem verfügbaren Raum und dem Verwendungszweck und sind aus der Einrichtungszeichnung zu entnehmen. In Frage kommen Spinde für Geräte und Derbrauchs- stoffe, für Werkzeuge, Reinigungsgeschirr usw. Ziffer 22. Sessel. Für denI’TO- und MO-Platz sind stabile Armsessel mit Sitzpolsterung anzufertigen. Weitere Sessel werden, soweit erforderlich, in den Einrichtungszeichnungen angegeben. Ziffer 23. Regale. Anfertigen und Einbau aller Regale, die in den Einrichtungszeichnungen angegeben sind. Ziffer 24. Halterungen. Anfertigen und Anbringen von Halterungen für Peilkarten, Tasten, Kopfhörer usw., soweit diese in den Einrichtungszeichnungen enthalten sind. Ziffer 25. Zubehör. Anfertigen und Anbringen von Kleiderhaken, Blenden, Vorhängen, Gardinenstangen, Gardinen, Gardinenhaken u. dgl. Ziffer 26. Antennenschächte. Anfertigen und Einbau der Antennenschächte nach den Sonderbauvorschriften für Antennenschächte. Die Vorschriften liefert das zuständige Nachrichtenmittelressort. Die Führung der Antennenschächte richtet sich nach der Aufstellung der Sender und wird, falls nicht bereits vom O. K. M. vorgesehen, mit den zuständigen Abteilungen der Bauwerft vom Nach« richtenmittelressort möglichst frühzeitig festgelegt. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß keine Schwitzwasserbildung in den Schächten auftreten kann. Die Querschnitte der Schächte sind genormt, die Abmessungen sind 320 x -320 mm, 250 x 250 mm und 200 x 200 mm. Die Antennenschächte sind wasserdicht auszuführen. Um die Reinigung der eingebauten Stütz¬isolatoren durchführen zu können, sind bei jedem Stützisolator wasserdicht abgedeckte Montagelöcher vorzusehen. Die Lieferung des Schachtleiters und der Stützisolatoren und deren Anbringung erfolgt durch das zuständige Nachrichtenmittelressort. Ziffer 27. B- und M-Anlagen. Für sämtliche von der Bauwerft in den ^-Räumen einzubauenden Befehls- und Meldeanlagen einschließlich Rohrpost und Sprachrohre in den ^-Räumen werden die Einbauplätze von dem zu¬ständigen Nachrichtenmittelressort angegeben. Angaben über Art und Anzahl der L- und N-Anlagen s. »Allgemeine Baubestimmungen« A. B. B. II Nr. 20 A und A. B. B. II Nr. 20 B sowie zusätzliche O. K. M.-Verfügungen. Sämtliche Funkräume und Fernschreibräume erhalten eine Läuferklingelanlage. Die Glocke ist bei Schiffen außerhalb des Raumes in der Nähe der Tür anzubringen, auf Booten und Fahrzeugen ist die Anlage an die Klingelleitung für Läufer »Offiziermesse« anzuschließen. Ziffer 28. Anstrich. Streichen und lackieren der N1-Räume mit einem Hellen Farbanstrich (elfenbeinfarbiger Ton)/ der Sockel ab Tischhöhe ist in dunklerer Farbe abzusetzen. Ziffer 29. Gewichte. Alle in den Nl-Räumen zum Einbau kommenden Geräte einschließlich Zubehör und Kabel sind gewichts- und listenmäßig nach den einzelnen l^l-Räumen getrennt zu erfassen (Gewichtslisten der nachrichtentechnischen Anlagen). Ziffer 36. Sonstiges. Gestellung von elektrischer Energie. Lieferung ausreichender Heizung bei kalter und feuchter Witterung zur Verhütung von Schäden an den Nachrichtenmittelgeräten während der Einbauarbeiten. Ausführen aller Nebenarbeiten (wie Bohren, Brennen, Schweißen und Taklerarbeiten) sowie Gestellung aller Einrichtungen (Plattformen, Ausleger, Blöcke), welche zum Anbringen, Heißen oder Niederholen der Antennen, Antennenkabel, Antennenschächte, HX-Strahler, Kabel und Goniometer-Kreuzschleifen erforderlich sind. Ziffer 31. Unterarbeitsaufträge. Siehe Abschnitt 6 Ziffer 12, Unteraufträge für Hilfeleistung. Ziffer 32. Restarbeiten. Beseitigung aller durch das Nachrichtenmittelerprobungskommando (N. E. St) festgestellten Mängel, soweit diese die vertraglichen Arbeiten der Bauwerft betreffen. Das zuständige Nachrichtenmittelressort stellt der Bauwerft eine Liste dieser Restarbeiten zu. Die Durchführung der Restarbeiten hat später im Einvernehmen mit dem zuständigen Nachrichtenmittelressort zu erfolgen. Ob diese Restarbeiten zu Lasten der Bauwerft oder als Mehrkosten zu verrechnen sind, wird von Fall zu Fall entschieden. Ziffer 33. Aufenthaltsräume für Einbaupersonal. Gestellung eines Büros mit Fernsprechanschluß und Geheimspind für Büro- und Montagepersonal der Kriegsmarinewerften sowie eines Aufenthaltsraumes mit Wasch- und Umkleidemöglichkeit. Größe und Ausstattung der Räume nach Umfang des Bauvorhabens und nach besonderer Verein¬barung. Ziffer 34. Lager für Nachrichtenmittelgeräte. Die Gestellung eines unbedingt staubfreien, trockenen, verschließbaren und im Winter heizbaren Raumes für die Lagerung der Nachrichtenmittelgeräte und Kabel. Gestellung eines unter Bewachung und gemäß Geheimhaltungsvorschriften besonders gesicherten Raumes für die Lagerung von Nachrichtenmittel-Sondergeräten. Ziffer 35. Transporte. Beförderung aller Nachrichtenmittelgeräte vom Eisenbahnwagen oder Kraftwagen zum Lager und zur Einbaustelle. Ziffer 36. Termine. Die Fertigstellung der iM-Räume zum Einbau der Geräte, der Aufbauten zum Anbringen der Antennen, Antennenschächte und Kabel, der Masten, der Rahen und sonstigen Takelageteile zum An¬bringen der Antennen muß so rechtzeitig erfolgen, daß bis zur ersten Werftprobefahrt die Anlagen betriebsklar eingebaut sein können. Die erforderlichen Einbauzeiten sind in nachstehender Tabelle zusammengefaßt. Fertigstellung vor der 1. Werftprobefahrt des Schiffes Schiffsart Nachrichtentechnische Räume Aufbauten Masten usw. Schlachtschiffe Flugzeugträger Schwere Kreuzer Kreuzer Begleitschiffe für R», 8- und H-Boote .Zerstörer Torpedoboote Minensuchboote H-Boote 6 Monate 8 Wochen 6 8 » 5 » 6 » 4 » 4 »
4 »
3J/a 3 » 3 3 - 2^2 2^2 2»/- Ziffer 37. Stromversorgung. Zur Prüfung der von dem Nachrichtenmittelressort eingebauten Nachrichtenanlagen ist von der Bauwerft über die betriebsmäßigen Speiseleitungen die erforderliche elektrische Energie der borge- schriebenen Spannung und Frequenz zu liefern, und zwar zu einer Zeit vor der 1. Werftprobefahrt nach folgender Aufstellung: Schlachtschiffe 8 Wochen, Flugzeugträger 8 » Schwere Kreuzer 6 » Kreuzer 4 » Begleitschiffe für R-, II- und 8-Boote 4 , Zerstörer 3 » Torpedoboote 3 » Minensuchboote 2 » U«8oote 2 » Für diese Erprobungen müssen die Sende- und Empfangsantennen aufgebracht werden können. Ziffer 38. Probefahrt. Für die Schlußprüfung der eingebauten nachrichtentechnischen Anlagen sind mindestens 2 Fahrtage in See vor der llbergabefahrt (Abnahmefahrt) des Schiffes notwendig. Diese Probefahrten können mit den für den Schiff- und Maschinenbau sowie für die anderen Anlagen vorgesehenen Probefahrten zusammengelegt werden. Es ist jedoch sicherzustellen, daß alle geforderten Entstörungsmaßnahmen an den elektrischen Anlagen und an der Takelage vor der letzten Werftprobefahrt durchgeführt sind. Abschnitt C. Durchzuführende Arbeiten des zuständigen Nachrichtenmittelrefforts der Kriegsmarinewersten. Ziffer 1. Allgemeines. Sämtliche Angaben für die von der Bauwerft auszuführenden vertraglichen Arbeiten für die nach-richtentechnischen Anlagen werden von dem zuständigen Nachrichtenmittelressort im Einvernehmen mit der Bauaufsicht des O. K. M. gemacht. Ziffer 2. Einrichtungszeichnungen. Auf Grund der vom O. K. M. ausgearbeiteten grundsätzlichen Einrichtungszeichnungen fertigt das zuständige Nachrichtenmittelressort die gesamten Einrichtungszeichnungen der NDRäume an. Diese Einrichtungszeichnungen müssen sämtliche nachrichtentechnische Geräte, Tische, Spinde, Sitzgelegen-heiten, Kabelkanäle, Kabeldurchbrüche, Luftkanäle, Antennenschächte usw. enthalten. Die Führung der Luftschächte, Antennenschächte, Antennenkabel, Kabelwege mit Durchbruchstellen usw. werden in Zusammenarbeit mit den zuständigen Abteilungen der Bauwerft festgelegt. Ent¬sprechende O. K. M.-Anweisungen bzw. bereits ergangene Verfügungen sind dabei zu beachten. Die Zeichnungen sind bis zur Genehmigung durch das O. K. M. als »vorläufige Zeichnungen« zu bezeichnen. Ziffer 3. Änderungen. Alle notwendigen Änderungen an der von der Bauwerft ausgearbeiteten Planung der Lüftung, Sprachrohre, Isolierung, Rohrleitungen usw. müssen rot eingetragen werden. Die Änderungen sind unter Beteiligung der Bauaufsicht des O. K. M. und der zuständigen Abteilungen bei der Bauwerft endgültig festzulegen. Grundsätzliche Änderungen bedürfen der Genehmigung des O. K. M. Ziffer 4. Gewichte. Die Angaben über Gewichte und Abmessungen der nachrichtentechnischen Geräte (Sender, Gleich-richter, Umformer, Empfänger, Schalttafeln usw.) sind der Bauwerft für die Anfertigung und An¬bringung von Fundamenten und Halterungen rechtzeitig zu machen. Sämtliche zum Einbau kommenden nachrichtentechnischen Geräte sind genau zu verwiegen und, nach Räumen getrennt, listenmäßig zu erfassen. Ziffer 5. Kabelplan. Anfertigung der Kabelpläne mit Angabe der Kabelnummern, Kabeltypen, Ademzahl und Angabe der Spezialkabel für alle Kabel, die von der Bauwerft beschafft und verlegt werden. Die Pläne sind bis zur Genehmigung durch das O. K. M. als »vorläufige Kabelpläne« zu bezeichnen. Ziffer 6. Beleuchtungsplan. Anfertigung eines Beleuchtungsplanes für die ^-Räume mit Angabe der Brennstellen für die Raumbeleuchtung, der Steckdosen und der Plätze für die Notbeleuchtung. Dieser Plan ist von der Bauwerft bei der Ausarbeitung der Lichtstromkreise zu berücksichtigen. Die Platzbeleuchtungslampen werden vom zuständigen Nachrichtenmittelressort beschafft. Ziffer 7. Entstörungsplan. Nachprüfung bzw. Ergänzung sämtlicher Entstörungsmittel in den von der Bauwerft gemäß § 14 eingereichten Stark- und Schwachstromplänen. Ziffer 8. Beschaffungen. Die Beschaffung der nachrichtentechnischen Anlagen erfolgt auf Grund besonderer O. K. M.-Ber- fügungen durch das zuständige Nachrichtenmittelressort. Ziffer S. Einbau. Die vom O. K. M. genehmigten Einrichtungszeichnungen und Schaltpläne sind die Grundlage für den Einbau sämtlicher nachrichtentechnischen Anlagen. Bei den II-Schall-Bordwandgeräten sind die besonderen Angaben der Lieferfirmen zu beachten. Bei allen Schiffen sowie bei dem ersten Schiff feder Bauserie von Zerstörern, Torpedobooten, Minen-booten usw. ist während der Bauzeit sowie nach beendigtem Einbau eine Ortsbesichtigung unter Be¬teiligung des O. K. M., Berlin, des N. E. K. Kiel und der Nachrichtenmittelressorts Wilhelmshaven und Kiel durchzuführen. Die Termine hierfür legt das zuständige Nachrichtenmittelressort im Einvernehmen mit dem O. K. M. fest. Für die Befestigung von Geräten an Panzerwänden sind die besonderen Vorschriften A. B. B. II Nr. 10 zu beachten. Ziffer 1«. Aussicht. Die Aufsicht beim Einbau der nachrichtentechnischen Anlagen übt das zuständige Nachrichtenmittel-ressort der Kriegsmarinewerft aus. Das zuständige Nachrichtenmittelressort ist für den fach- und fristgemäßen Einbau aller nachrichten- technischen Geräte verantwortlich und hat die Gestellung mindestens einer Sende-Empfangsanlage zur 1. Werftprobefahrt mit allen Mitteln sicherzustellen. Ziffer 11. Bestellzettel. Für Hilfeleisten beim Einbau der nachrichtentechnischen Anlagen gibt das zuständige Nachrichten-mittelressort einen Bestellzettel an die Bauwerft. Für jedes Schiff und für jeden Abschnitt der nachrichtentechnischen Anlagen ist ein gesonderter Bestell- zettel der Bauwerft zuzustellen. Ziffer 12. Unteraufträge über Hilfeleistung. Für alle Hilfeleistungsarbeiten stellt das Aufsichtspersonal des zuständigen Nachrichtenmittelressorts Unteraufträge in zweifacher Ausfertigung aus. Die Zweitausfertigung (grüne Ausfertigung) ist bei der Einreichung der Rechnungen von der Bauwerft beizufügen. Als Hilfeleistungsarbeiten sind anzusehen: a) zusätzliche Arbeiten, die sich während des Einbaus der nachrichtentechnischen Anlagen ergeben, b) Anderungsarbeiten, die nachträglich notwendig sind/ c) Gestellung von Hilfskräften beim Einbau der nachrichtentechnischen Anlagen, ä) Zulieferung von Kleinmaterial wie Steckdosen, Sicherungen, Spiritus, Petroleum, Putz¬wolle usw. Bestehen Zweifel, ob bestimmte Arbeiten als Hilfeleistung anzusehen sind, ist die Entscheidung des zuständigen Nachrichtenmittelressorts einzuholen. Abschnitt D. Erprobung der nachrichtentechnifchen Anlagen nach erfolgtem Einbau. Ziffer 1. Nachrichtenmittelressort. Nach beendigtem Einbau aller nachrichtentechnischen Anlagen müssen die Geräte in Zusammen-schaltung mit den Nebengeräten von dem zuständigen Nachrichtenmittelressort gemäß G. f. e. A. Abschn. XlVa überprüft werden. Eine Niederschrift über die vorläufige Übergabe der nachrichtentechnischen Anlagen an das zuständige Schiffskommando ist aufzustellen und dem O. K. M. vorzulegen. In dieser Niederschrift müssen alle zum Einbau gekommenen Einzelanlagen und die evtl, verbliebenen Restarbeiten aufgeführt werden. Ziffer 2. Nachrichtenmittel-Erprobungskommando. Nach Ablieferung des Schiffes an die Kriegsmarine erfolgt eine Erprobung der nachrichtentechnischen Anlagen durch das Nachrichtenmittelerprobungskommando Kiel (N. E. K.). Die Erprobung hat nach dem vom O. K. M. genehmigten Erprobungsplan zu erfolgen. Über das Ergebnis der Erprobung ist in möglichst kurzer Form ein Protokoll aufzustellen. Notwendige i Änderungen, die sich aus militärischen Gründen ergeben und die sich auf die Anordnung und Innen¬ einrichtung der I^l-Räume beziehen, sind dem O. K. M. mit einer Stellungnahme der Kriegsmarine¬werft zur Entscheidung vorzulegen. Vom N. E. K. festgestellte Mängel an den einzelnen Geräten in den lill’-Räumen sind dem zuständigen Nachrichtenmittelressort schriftlich aufzugeben. Störungen oder Mängel, die die Abwicklung des Verkehrs in den ^-Räumen behindern, sind ebenfalls dem zuständigen Nachrichtenmittelressort schriftlich mitzuteilen. Hierunter fallen folgende Feststellungen: a) ungenügende Beleuchtung der AD-Räume,’ b) ungenügende Lüftung der ^I-Räume, o) akustische Störungen durch schiffbauliche, maschinenbauliche, elektrische oder wafsentechnische Anlagen/ ä) Eindringen von Wasser oder Abgasen in die Rl-Räume (aus Olzellen, Wasserzellen, Luft- schächten und Kanälen, Kombüsen usw.) Grundsätzlich sind derartige Mängel von der Bauwerft zu beseitigen, jedoch ist in jedem Fall die Mitwirkung des zuständigen Nachrichtenmittelressorts sicherzustellen. Die Aufnahme dieser Mängel in die Restarbeitslisten des E. K. K. ist vom N. E. K. zu veranlassen. Über die Verrechnung der Kosten für die Beseitigung der Mängel zu Lasten der Bauwerft oder als Mehrkosten wird von Fall zu Fall entschieden. Ziffer 3. Garantiezeit. Nach erfolgter Erprobung der nachrichtentechnischen Anlagen gibt das N. E. K. dem zuständigen Nachrichtenmittelressort an, ob der Leistungsnachweis für die einzelnen Anlagen erbracht ist. Das Nachrichtenmittelressort legt daraufhin den Beginn der einjährigen Garantiezeit fest und macht den Lieferfirmen entsprechende Mitteilung. Genehmigt. Berlin, den 16. September 1940. Oberkommando der Kriegsmarine. I. A.: Maertens. Konteradmiral und Chef der Amtsgruppe Technisches Nachrichtenwesen. H 74«» 40 IC* *) Die frühere Bezeichnung der Anlagen ist beibehaltcn worden.