A.B.V. -S-¶
Allgemeine Bauvorschrift für den Schiffskörper von Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Deutschen Kriegsmarine¶
Berlin 1938
Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 Reichsstrafgesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen dieses Gesetzes bestrast, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen. BUNDESARCHIV Militär s roh fv ~Am*8cirucksach«n . ArthNgtrt, ZtaangMtfi Nr AM/Ys
1. Vorabdruck Nur für den Dienstgebrauch 0.LM. Archiv LI ^ 690 j Allgemeine Bauvorschrift für den 1 Schiffskörper von ” Schiffen, Booten und Sonderschiffen j der Deutschen Kriegsmarine (A. B. v. - s -) 1938 Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine Berlin, ben 1938 Berlin, den
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Dies ist ein geheimer Gegenstand im Sinne des § 88 Reichs-Straf-Gesetzbuchs (Fassung vom 24. April 1934). Mißbrauch wird nach den Be¬stimmungen dieses Gesetzes bestraft, sofern nicht andere Strafbestimmungen in Frage kommen.
Inhaltsverzeichnis Mit Vorbemerkungen 1 1 Zeichnungen 2 Einteilung 3 Verwiegung 4 Werkstoffe 5 Zur Verwendung gelangende Fvrmstahle, Stabstahle, Breitflachstahle 6 Abmessungen a der Platten und Formstahle d der schweren Stahlguß- und Schmiede¬stücke 7 Bauausführung
a. Allgemeines 1. Leichtbau 2. Marineübliche Ausführung 3. Normen- und Musterblätter 4. Leichtmetalle 5. Elektrisch Schweißen 6. Nieten 7. verzinken 8. Phosphatieren
b. Bearbeitung von Walzwerkstoff 1. Biegen 2. Bördeln 3. Ioggeln, Überlappen 4. Kröpfen 5. Lochen 6. Versenken 7. Streichen 8. Zusammenpassen 9. Dichten 10. Verstemmen o Derbandteile 1. Stoßanordnung » neben Öffnungen 2. Stoßverbindung 3. Trager-Gurtplatten » -Stege 4. Endbefestigung 5. Örtliche Belastung 6. Kniebleche 7. Einfassung von Erleichterung»- und Mann-löchern 8. Unterbrochene Derbandteile 9. Ausschnitte für Längsbänder usw. in Spanten usw. 10. Öffnungen 11. Erleichterungslöcher 12. Kreuzende Derbandteile 13. Örtliche Derstärkungen
8 Wasser» und Öldichtigkeit 9 Prüfung der wasser» und öldichten Wan¬dungen 10 Erhaltung der Wasser- und Öldichtigkeit und Prüfung von Lüftungskanälen, Sprachrohren usw. 11 Schwer zugängliche Stellen 12 Frostschutz 13 Durchflußöffnungen 14 Schutz gegen Splitterwirkung und Gas¬druck 15 Anbringen von Einrichtungen am Panzer 16 LoSnehmbare Teile 17 Schutzanstrich 18 Zinkschutz 19 Frei zu haltende Decksflächen 20 Stauplätze 21 Bauzustand beim Gtapellauf Seift
S I Schiffbauwerkstatt¶
Gruppe 4 Läugsverbindungen 19 a Kiel b Längsspanten c Längsbänder an der Außenhaut d Dockkiele e Schlingerkiele Gruppe 5 Ouerspanten 20 Grupp« 6 Borsteven 21 Gruppe 7 Hintersteven 21 Gruppe 8 Ruder 22 Ruderschäfte Ruderblätter Beplattung und Aussteifung Aufhängung der Ruder Untere Ruderlager Obere Ruderlager Gruppe 9 Welleuträger 23 a Wellenträger für die Mittelwelle Abschlußbock Schottstutzen d Wellenträger für die Seitenwellen Wellenböcke Abschlußstücke Schottstutzen Gruppe 10 Schwere Schotte 25 Beplattung Öffnungen Abmessungen der Türen usw. Durchbrechungen Dersteifungen Abstand der Umschottungen von Luken und NotauSgängen im Panzerdeck Gruppe 11 Iuneaboden 27 Beplattung Stutzen für Bodenventile Aussteifung Grupp« 12 Mafchineuträger 29 Träger Halterungen für Kabel Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks 30 Beplattungen Derstärkungen Decksöffnungen Luken, Mannlöcher Öffnungen zum Einbringen von Maschinen usw. Aussteifungen Querbalken LangSbalken Schlingen Unterzüge Sülle, Süllwinkel
Seht Decksbelag Hol- Linoleum Terrazzo Gleitschutz Gruppe 13 Plattformdecks - - 3b Gruppe 14 Zwischendeck 35 Gruppe 15 Panzerdeck 36 Gruppe 16 Batteriedeck ^6 Gruppe 17 Oberdeck « 36 Gruppe 18 Aufbaudecks 36 Gruppe 19 Außenhaut 36 Flachkiel und Bodengänge im Bereich der Dockkielsohle Gruppe20 Leichte Schotte 38 Sonstiges Gruppe 21 Masten 39 Scheinwerferleuchtstände Gruppe 22 Schanzkleider 40 Wellenbrecher Gruppe 23 Deckshäuser 40 Gruppe 24 Schächte für Maschinen« und Kesselräume …. 41 Sülle der Nauchfänge und Rauch¬fangmäntel Wände der Nauchfangschächte Sülle und Wände der Luftschächte Gruppe 28 Wegerungen 42 A Isolierungen gegen Wärme« und Luft¬austausch a Oberschiff b Unterschisf 1. Munitionskammern und sonstige Räume 2. Diesel-L-Werk 3. Kühlraum 4. Akkumulatorenräume 5. Räume für Benzinlagerung B Isolierungen gegen Schall n Zwischen-, Kammerwande und Decken b Funkräume und Fernsprechzellen o D.I.-Räume und -Horchstelle 6 Sonstige Wegerungen - Entwürfe Gruppe 26 Munitionskammer« Staueinrichtungen Artilleriemunition und Bomben für Flug- zeuge Torpedomunition 47 Gruppe 27 Kettenkasten ^ Gruppe 28 Lasten, Hellegats usw 48 Raumbezeichnungen Einzelheiten Bauart der Regale, Stehpulte, Schränke, Arbeitstische, Kiste für Twist und Putzzeug a Richtlinien für die Ausstattung der Lasten, Hellegats usw. Schwere Einrichtungen Grnpp«29 Deckstützen 56 b Allgemeines zu den Gruppen 8130 bis 35 (vertikal- Panzerungen) 56 Gruppe 30 Seitenpanzer 57 Gruppe 31 Zitadellpanzer 57 Gruppe 4 Waffen, Gruppe 32 Kafemattpanzer 57 A T (Wnibhr M3 flbFAnMnitt …………… 57
Drehtürme”) B E a Barbetten “) und Turmunterbauten C N der schweren Artillerie D D Barbetten °) Turmunterbauten Gruppe 5 b Barbetten”) und Turmunterbauten der mittleren Artillerie Barbetten”) Turmunterbauten Gruppe 5 Gruppe 34 Kommandotürme 59 förnhh* 5S ^Vtnierfiilli» Gruppe 5
60
60
Beplattung Verbindung Öffnungen und Durchbrechungen Gruppe 5 Panzerdeckel Panzergrätinge MR Rrnifen 62
62
Bugk lüsen Reserveklüsen Heckklüse Decksklüsen 63 k 1
c
» Barrings und Klampen d Träger für die Davits 64 Gruppe 51
Gruppe 48 Artillerieeinrichtungen 64 Grupp« 58 Schwere Geschütze”) Munitionsförderung für schwere Artillerie Munitionsaustausch für schwere Artillerie Geschützt”) der mittleren und leichten Artillerie Munitionsförderung für mittlere und Grupp« 59
leichte Artillerie a Munitionsaustausch für mittlere Artillerie b
1 M * MUMMEL ‘’’ — V — 4tz ■ F ®dtt | Maschinengewehre °) Munitionsübernahme für schwere Artillerie für mittlere und leichte Artillerie LadeübungSkanone °) Exerzierladegerät °) Sonstiges a Geschützunterbauten der schweren Artillerie der mittleren Artillerie (Drehtürme) der mittleren Artillerie in M. P. L. 5g und der leichten Artillerie b Munitionsschächte c für schwere und mittlere Artillerie in j Drehtürmen für mittlere Arttllerie in M.P.L. und für 57 I leichte Arttllerie 57 s Gruppe 49 Torpedoeinrichtuugea, Einrichtungen für Sperr« $$ Waffen, Nebelanlag«, Bugschutzgerät 57 r A Torpedoeinrichtungen 57 ‘ Stände der Torpedorohre 8 Einrichtungen für Sperrwaffen 0 Nebelanlage v Bugschutzgerät”) Gruppe 50 Flugzeugeinrichtungen 69 Sockel für die Flugzeugschleudern Gruppe 60 Verschiedener Ausbau 87 Ahminge Besondere Vorrichtungen zur Befestigung von Gestängen, Rohrleitungen, Kabeln usw. Fahrtmeßanlage Fallreepstreppen Flurplatten und Grätinge Gefechtsfignalstellen Kompasse”) Lagerung der Reserveschrauben bzw. Reserve- schraubenflügel Laternenbretter und Kasten für Seiten¬lichter Lotplattformen Marken für Flucht- und Nullinien Meßlatten für die Erprobung der Leistung der Lenzpumpen und Lenzstrahler Meßleisten für das Ausrichten der Geschütz¬stände und der Geräte in den artille- ristischen BettiebSräumen Niedergangskappen Plattformen für Ankermanöver Plattformen für Sirene usw. Schächte für Antennen Schächte für Notausgänge Schraubenschutz für Boote Seefallreeps Splitterschutz für Kabel Staueinrichtungen für Geräte Windmeßanlage Sonstiges Grupp« 52 vekohlungseinrichtungen 70 Nicht vorhanden 59 Gruppe 53 Aschförderung 70 Aschaufzüge (nicht vorhanden) 60 t Forderwege für verbrauchtes Mauerwerk usw. Gruppe 54 Lüftungseinrichtungen 70 Zweck Lustbedarf Lüftungsarten 62 f Lüftungsgruppen Schiffsraumlüfter 62 Kreiselgehäuse, Luftschächte, -kanäle und ‘ -kammern Lüftungseinrichtungen besonderer Räume Entwurf und Berechnung a Luftschächte b Lüfterkammern und nicht wasser- 1 dichte Luftkanäle c Wasserdichte Luftkanäle Gruppe 57 MannschaftSraume 85 64 Einrichtungen 64 Grupp« 58 Kammern 86 Räume für Waffenleitung 5 k Schlingeranlagen e e k Grupp« 5V Verzierungen ……….. 86 9 I a Bugverzierung L b Hoheitszeichen”) 8II Schlofferwerkstatt Grupp« 1 Kammertüren 92 a Türen für Woh^nkammern, Kajüte und Messen b Türen für Bäder, Aborte, Küchen, Hellegats usw. Gruppe 2 Rundhölzer 93 Backspieren, Heckspieren Flaggenstöcke und Göschstock Grupp« 3 Geländer 93 a für Decks, Brücken, Marsen, Platt» formen d für Luken und Treppen c sonstige Geländer Gruppe 4 Beschläge für Pauzertüren und Panzerdeck«! … 94 a für Panzertüren b für Panzerdeckel, Pfortenklappen im Seitenpanzer e für Grätinge Gruppe 5 Treppen 97 a für Decks und Brücken b für Maschinen, und Kesselräume e Leitern, Steigeisen, Stufen, Tritte usw.
— VI — Stitt 98 Gruppe 6 Fenster a Seitenfenster b Deckfenster c Decksgläser d Blenden für die Sehschlitze -in den Kommandotürmen, Sehschlitzfenster mit Blenden, Fenster in den splittersicheren Schutzständen für die Schiffsführung usw. 6 Fenster für Aufbauten, Schächte usw. Gruppe? Speigatten 100 Werkstoffe a Speigatten ° Rohre auf Schiffen auf Booten und kleinen Sonderschiffen b Fallrohre für Bäder, Waschräume, Aborte und Pissoire, Sammelkasten usw. c Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser usw. 6 Verkleidung der Speigatten usw. Gruppe 8 Verschlüsse für Schotte, Decks und Außenhaut 103 u wasserdichte Türen Türen, und Luken für Munitionskammern Nottüren d lüft- und dampfdichte Türen c wasserdichte Luken deckel Einlegedeckel, Deckel für Gasschutz und Schalldämpfung 6 nichtwasserdichte Lukendeckel e Mannlochdeckel Handlochdeckel f Pfortenklappen in der Aussenhaut g Sonstige Verschlüsse Gruppe 9 Einrichtungen für Wasser 111 Rohrleitungen Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzerdecks und Panzerschotten Gestänge Bedienungsstellen Sicherheitsschlösser Absperrorgane Werkstoffe Vorlage von Zeichnungen usw. a Hauptlenzeinrichtung Hauptlenzstutzen Pumpenbuch Schleusenschieber und Hauptentwässe- rungSrohre im Unterschiff im Oberschiff d Seitenlenzeinrichtung Schleusenschieber v Hilfslenzeinrichtung 6 Sonstige EntwässerungSeinrich. tungen unter dem Panzerdeck Entwässerung von Diesel-L.Werken in Plattformdecks über dem Panzerdeck s Künstliche Fluteinrichtung Einzelheiten über Einrichtung der Muni- tionSkammern f g h k m n o Gruppe 10 Hauptfiutleitung f Ringleitung Gruppenfiutlettung Flut- und Berieselung-rohre für Munition-, kümmern Erprobungen der Flut, und Entwässerung-, einrichtungen für Munition-kammern Natürliche Fluteinrichtung Bodenventile einschließlich Wasser, fünger Feuerlöscheinrichtung Löschmittel: Wasser GaS Lustschaum Peil-, Luft-, Peillenzrohre, Durch, lüftungshähne oder «rohre Flut-Luftrohre Waschwasserleitung Seewasserleitung Seewasserspülleitung Srewasserkühlleitung Handpumpen Feste Pumpen Tragbare Pumpen Verkleidungen für Rohre und Gestänge Steuereinrichtungen
A Antrieb deS Ruders mittel« Schrauben« spindel Berechnung Ruderjoch Lenkstangen Schraubenspindeln, Führung-muffen, Füh« rungSstangen Ruderbremse 8 Antrieb des RuderS mittels Quadranten Berechnung Handsteuervorrichtung Ru derballeinrichtung Gruppe 11 Ankereinrichtungen A Vorschiff a b c d Bugankerspill Handantrieb Bugverholspill Bugankerkran Sonstiges Schlippstopper Kettenkneifer Zurrvorrichtungen für die Anker usw. Beschläge für die Kettenkasten B Hinterschiff a b c d Heckankerspill Heckverholspill Heckankerkran Sonstige» Gruppe 12 Einrichtungen für Beiboote a und b Bootskrane c Lademasten mit Ladebäumen d Davits 153 156 157 Grupp« 13 5 Gruppe 1^ a b c d e f 8 h Truppe 15 Waffen, A Xi a B C 0 b l d e g Ei N< Bi Trupp« 15 a d c Trupp« iß Truppe 17 Trupp« 18
Gruppe 13 Takelagezubehör — VII Stitt 158 ns. 8». :r. .. 153 n» äh’ ten … 15k Augbolzcn und sonstige Teile des Takelage- zubehörs Gruppe 14 Artillerieeinrichtungen a MunitionSaufzüge für die Drehtürme der schweren und mitt- leren Artillerie für die mittlere Artillerie in M.P.L. für die leichte Artillerie d Einrichtungen für HilfSaufzüge o Munitionsförderung in den Kam- mern für die Munition der schweren Artillerie für die Munition der mittleren und leich- ten Artillerie d Munitionsförderung in den Decks e Munitionsübernahme und-austausch für die Munition der schweren Artillerie für die Munition der mittleren und leich- ten Artillerie f Einrichtungen für Bereitschafts- munition der schweren und mittleren Artillerie (Dreh- türme) der mittleren Artillerie in M.P.L. und der leichten Artillerie g Dichtungen für Drehtürme und Scharten für Schilde h Einrichtungen für Entfernungsmeß- geräte und Zielgeräte ! Sonstiges Gruppe 15 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen für Sperr- waffen, Rebelanlage, Bugschutzgerät 164 A Torpedoeinrichtungen a Ubernahmekrane, Davits, Spieren, Spieren an den Rohrsätzen b Torpedobahnen und Weichen o Fördermulden 6 Torpedolukendeckel 8 Torpedolager k Träger für Zielapparate g Sonstige» B Einrichtungen für Sperrwaffen 6 Nebelanlage D Bugschutzgerät”) 159 Gruppe 15 F Flugzeugeinrtchtungen 165 » Flugzeugschleudern °) b Zurreinrichtungen für die Flugzeuge e Landesegeleinrichtungen °) nebst Zu¬behör Grupp« 16 Befehls- und Reldeanlagen 166 Sprachrohre und Fernsprecher Gruppe 17 Bekohlungseinrichtungea 166 Nicht vorhanden Gruppe 18 Aschfördereinrichtungen 166 Nicht vorhanden Augen, Deckel usw. für Schächte zur Förderung von verbrauchtem Mauerwerk usw. Stitt Gruppe 19 Lüftungseinrichtungen 167 a Schachtverschlüsse b Verschlüsse für wasserdichte Kanäle c Verschlüsse für nichtwasserdichte Ka¬näle 6 Einzelverschlüsse s Gruppenverschlüsse k Verschlüsse für besondere Zwecke 8 Druck-und Saugeköpfe Gruppe 20 Ladeeinrichtungen ……. 169 a Badewannen b Brausen c Waschschüsseln mit Gestellen und Einzelwaschschüsseln -,. Gepreßte Waschtischplatten aus emaillier- tem Stahlblech Waschbecken aus Kristallporzellan Gruppe 21 Aborteinrtchtungen 171 a Aborte b Pissoire Gruppe 22 Verschiedener Ausbau 172 Augplatten, Bügel usw. Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und Doppelgläser (D F) Halterungen, Spuren Poller und Klampen Schiffsglocke Schilder Schlösser und Zubehör Schutzeinrichtungen Strecktaubügel Tiefgangsstandrohre Sonstiges 8 HI Tischlerwerkstatt Gruppe 1 Verkleidungen 176 a Verkleidungen b Tapeten (nicht vorhanden) Allgemeine» zu den Gruppen 8III2 bis 4 176 Abmessungen, Bauart und Aufstellung der Möbel usw. Gruppe 2 Einrichtungen für den Admiral, für de» Führer der Minensuchboote (F. d. M.), der U-Boote (F. d. U.) und für den Kommandanten… 177 a Kajüte b ArbeitS- und Schlafräume usw. e Brückenkammern Gruppe 3 Einrichtungen der Messen a Offiziermesse b Oberfeldwebelmesse c Fähnrichmesse
— VIII — Gruppe 4 Einrichtungen der Wohnkammern Seite 178 a b c Offizierkammern Oberfeldwebel, und Feldwebelkam¬mern Kammern für Köche und Kellner Grupp« 7 Einrichtungen der Hellegat«, Vorrat-räume und Lasten k 18z Grupp« 8 Sonstiges 18( Leichte Spinde und Staueinrichtun. gen in den Decks Gruppe 5 a b c d e f 8 Einrichtungen der Mannschaftsräume Backstische und «bän ke Backsspinde Abwaschbecken für Backögeschirr Kleider- und Heizerspinde, Backs« kisten und Kojen Karabiner-, Pistole»., Seitengewehr« schränke, Trommelbrett Lese- und Schreibräume für Unter- offiziere und Mannschaften UnterrichtSraum für Unteroffiziere und Mannschaften 179 Gruppe Gruppe Gruppe 1 2 3 Allgemeines zu den Gruppen 8III 6 und 7 181 Gruppe 4 Gruppe 6 Einrichtungen der Kammern für besondere Zwecke 181 SIV Malerwerkstatt Aufbauten und Brücken Oberdeck Batteriedeck Panzerdeck 188 188 189 18g soweit t gruppen a b c d e f 8 h k 1 m Küchen, Anrichten, Bäckerei, Kantine Wasch- und Baderäume, Aborte Lazarett, Gefechtsverbandplätze Kartenhaus, Instrumentenkammcr, Kar- tenkammer, Unterstand für das Si¬gnalpersonal, Kommandozentrale, Artilleriezentralen, Artillerie-Rechen- und Schaltstellen, Torpedo . Rechen« und Schaltstelle, Funkräume, U.T.« Räume und «Horchstelle, Bordwetter- warte usw. Schreibstuben Raum für Messegerät, Raum für Mu¬sikinstrumente Dunkelkammer Arresträume Wäschetrockenräume Werkstätten Barbierstube Wäscherei, Plätterei Gruppe Gruppe Gruppe Gruppe Grupp« 5 6 7 8 9 Zwischendeck Plattformdecks Maschinen- usw. Räume Sonstige Räume Doppelboden Gruppe 10 Außenbords unter Waffer Gruppe 11 Außenbords über Waffer Gruppe 12 Zementierungen Gruppe 13 Besoudere Anstriche 189 189 189 189 189 189 189 189 189 B C D E F G Anhang Verzeichnis der von der Bauwerft dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegenden Einzelzeichnungen, Berechnungen usw. Verzeichnis der von der Bauwerft dem O. K. M. zur Kenntnisnahme vorzulegenden Zeichnungen usw Verzeichnis der vom O. K. M. der Bauwerst noch zu liefernden Zeichnungen und Angaben Verzeichnis der gegebenenfalls aus Leichtmetall anzufertigenden Gegenstände gemäß 8. B. V. — 8 — Verzeichnis der zu verzinkenden Bauteile gemäß B. B. V. — 8 — …. Verzeichnis der EinrichtungS- und Bauteile, für welche Holz zu verwenden ist Abschriften zu beachtender Verfügungen und Vorschriften 190 191 192 192 192 193 194 Absallrohre Abhalterollt Ablommmr Ablustkanül Abluftschäch Abmessung^ Abmessung« Abortbecken Aborte Aborteinrick Abschlußboi Abschlußsch’ Abschlußstü Absperrorg Abstand de ausgängi Abwaschbe, Ahmtnge Akkumulati Akkumulati Ankereinri Ankerlager AnkersMe Anorduunx Anrichten Anstrich.. Antennenfi Antennensc Anwesenhei Apotheke . Arbeitsraur Arme der s Armierung Arresträunu Artillerieakk Artillerieeiy Artilleriehel Artillerielar Artillerieme Artillerieme ArMerieziü Aschaufzüge Aschförderur ^ufbaudeEz
*z*w« uni
irichtua. Alphabetisches Inhaltsverzeichnis. Soweit in -er A. B.V. — 8 — die Gegenstände usw. in den angeführten Gruppen oder Unter- gruppen nicht besonders erwähnt find, find nähere Angaben in der 8 8. V. — S — enthalten.
188 189 189 189 189 189
189 189 189 189 189 189
Vruppe . 190 tmgeu usw- «bfallrohre n 7b JI 9d Abhalterollen II11 Ad und Bd Abkommunitton I 26 Abluftkanäle 154 II19 Abluftschächte für Maschinen- und Kesselräume I 24 Abmessungen der Türen 110 Abmessungen und Bauart der Möbel DI 2—4 Abortbecken II 7b II 21a Aborte HA—18 154 Dl H 7b II 21a HI 6b Aborteinrichtungen II 7b II 21a HI 6 b Abschlußbock für die Mittelwelle 19 Abschlußschieber in den Munitionsschächten …. I 48 II 8g Abschlußstücke für Wellenhosen 19 Absperrorgane II 9 Abstand der Umschottungen von Luken und Not- ausgängen im Panzerdeck 110 Abwaschbecken III 5, 6 Ahminge I 60 Mumulatorenkästen I 64 Akkumulatorenspinde III 8 Ankereinrichtungen I 45 Uli Ankerlagerung I 45 Ankerspille n 11 Anordnung wichtiger Telle unter Panzerschutz. Vordem. 15 Anrichten I 54 I 58 UI 6» Anstrich Vordem. 7b 7IV Antennenführung für Funkeinrichtung I 60 Avtennenschächte I 60 Anwesenheitstafel m 3, Anhang!’ Apotheke HI 6o Arbeitsraum für den Admiral III 2 * » > Kommandanten ITT 2 » für Fähnriche III4 o Arme der Wellenböcke 19 Armierung 14g n 14 Arresträume III 6h Artillerieakkumulatoren in 8 Artillerieeinrichtungen I 48 II14 in 8 Artilleriehellegat 1 28 ArtillerielandungSgerät, Hellegat für I 28 Artilleriemechcmikerhellegat I 28 Artilleriemechanikerlast 128 Artilleriezielgeräte II 14h Aschaufzüge 153 H 18 Aschförderung 1 55 n 18 Aufbaudecks j ig Aufbauten 118 119 Sruppr Aufenthaltsräume für den Admiral und den Kommandanten III 2 0 Aufhängung der Ruder 18 Aufstellung der Möbel m 2—4 Austritte am Schanzkleid I 22 Aufzugsschächte für verbrauchtes Mauerwerk .. I 53, I118 Aufzüge für Munition I 48 II 14a » , Hilfs-, für Munition II 14b Augbolzen für Takelage I113 Auge zum Einsetzen und Herausnehmen der Ruder I 8 n 22 Ausbau, Verschiedener I 60 Ausgaberaum für Wäschereianlage III 6m Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser usw n 7 c Ausrüstungszubehör für die Armierung und Munition I 48 II14 UI 8 Außenhaut 119 Aussteifungen der Decks 113—18 Aussteifungen der Ruder 18 Bäckerei Backsbänke Backspieren 113—18 in 6a
I 57 in 6a
I 47 H 2e U 13
Backsspinde Backstische …. Badeeinrichtung 157 in 6h I57 HI 5a 11 7b 1120 IU6b Badeleitung n 9m H 20 Baderäume n 20 UI 6b Badewannen H 7b H 20a Balken, Allgemeine- 113—18 > der Aufbaudecks 113 » » Plattformdecks 113 » des Batteriedecks II® » » Oberdecks 11^ » » Panzerdecks 116 » » Zwischendecks 114 Barbetten 188 Barbierstube HI 61 Barkunen II 12 d Barring- I 46a Bauart der Möbel m 2—4 Bauausführung Vordem. 7
Smpp« Bauteile, im Ernstfälle zu entfernende Vordem. 16 Bauzustand beim Stapellauf Vordem.21 Bearbeitung von Walzwerlstoff Vorbem. 7 b Bedienungsstellen für Absperrorgane II 9 Befehls- und Meldeanlagen 1116 Behälter für Abkommkanonen m 8 » - Geheimbacher III8 Beiboote I 46 Bekleidung von Rohrleitungen n 7d n 9o Bekohlungseinrichtungen I 52 n 17 Belag, Holz- 113—18 » , Linoleum- 113—18 » , Terrazzo- 113—18 Belegklampen • II13 Beplattung der Aufbaudecks 118 » » Brücken 138 » » Decks, Allgemeines 113—18 » , Deckshäuser 123 » » Plattformdecks 113 » » Ruder 18 » » Schotte………………… 110 » » Wellenhosen 119 » des Batteriedecks 116 » - Bodens, äußeren 119 » » Jnnenbodens 111 » » Oberdecks 117, I 36b » - Panzerdecks 136a » - Zwischendecks 114 Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und Doppel¬gläser (DF) II 22 Bereitschaftsmunition .. n 14f Bereitschaftsspinde U 14k Bereitschaftsspinde für Flottenatmer in 8 Bereitschaftsspinde für Sternsignalpatronen…. III 8 Berieselungsrohre II 9 e Beschläge für Kettenkasten nilAd » - Kommandoturmtüren II4 » - Panzertüren’ Panzerdeckel und Grättnge n 4 Bestreichungswinkel der Geschütze I 48 Bezeichnungsschilder H 22 Biegen Vordem. 7b 1 Blenden n 6d, e Blöcke I 47 H 13 Böcke für Wellen 19 Bodenbeplattung, äußere 119 » innere 111 Bodengänge 119 Bodenventile 111 119 II9g Bodenventilgehäuse n 9 Bojenkette II11 Ad Bojenstander, Bügel für H 22 Bolzen Vordem. 4 b Bomben für Flugzeuge i 26 Boote I 46 Bootsdavits U Bootseinrichtungen I 46 n 12 Bootsklampen j 46 Bootskrane n 12a unb b Bootsmannshellegat 1 28 Bootsmannslast I 28 Borde in 2—4 m 6, 7 Bordscheiben, große und kleine j 48 Bordwetterwarte III 6 Bördeln Brausebäder Brausen Brennstoff, Raum für Brotlast Brücken Brückenkammern Bücherschrank Buganker Bugankerspier (nicht vorhanden) Bugankerspille Bügel für Bojenstander Bugklampen Bugklüsen Bugschutzanlage Bugschutzgerät Bugverholspill. Bugverzierung ’M« Vordem. 7b 2 n 20 n 20b 128 I 28 188 Mz ni 5,8 145 II11 Ac II11A» II 22 1122 145 I 49 D II15D I 49 D ni5D II11 Ab I 59 Chromnickelstahl.. Chronometerspind Dampfdichte Türen Davits, Boots- Davits für Proviant- und Lastenübernahme… Davitunterstützung Deckel für Klüsen » - Munitionsschächte » , Luken- - , Mannloch- Deckfenster Deckpanzer Deckstützen Decks Decksbalken Decksbelag Decksbeplattungen Decks flächen, freizuhaltende Decksgläser Deckshäuser Decksklüsen Decksöffnungen Decksspuren für schwere Scheibengerüste Decksverband Decksverkleidungen Decksverstärkungen Dichten Vordem. 4d HI 8 Dichtungen DichtungSnr Dockkiele - • DrehdavitS Drehtürme Druckerei - Druckköpfe Dunkelkann Durchbiegui Durchbrech’ Durchbrech’ decks uni Durchlüstui Durchlüftui Durchreichs ^.Hellegat I Einbauten Ventile.. Einfassung löchem.. Einrichtung 113—18 Elektron Shu Ernbe-Pumpe, n 8d ni2d NA I 46b 145 VS 148 H 8g n 80, d II 8e II 6b 186 ISS Einschjcht.tz^ Einteilung dx Einzelverschlü kislaß ^i-Last 1 Vordem. * H60 iss …. 145 n 11^ 113—18 ISS os n 14i 113—18 “” m> … Vordem.^’
•«Hü j Grupp« Dichtungen für Drehtürme II 14g nJ Dichtungsmaterial für Mannlochdeckel 118 j 21 Dockkiele I4d,I19 u Doppelboden 111 Doppelkojen DI 2—4 Doppellafetten .. 148 Ul 5 . Doppelschächte I 48b »’ j Dopplungen der Decks 118—18,136 » in den Schotten HO 1 Drahtgeflecht, Schotte aus 120 I 28 “ DrehdavitS •■ ni2d Drehtürme I 33 I 48 Druckerei III 6e U Druckköpfe für Lüftung IM H 19g D H15D i Dunkelkammer .. ….. m 6g 0 D15D Durchbiegung (Peillinie für Schiffsdurchbiegung) 160 D11 Ab j Durchbrechungen der Mittelkielplatte 14 1691 > » Panzerung • • I 83 I 34 Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzer¬ decks und Panzerschotten n 9 Durchlüftungshähne H 9i Durchlüftungsrohre H 91 Durchreichöffnungen für Munition H 14 Zorbem. 4b 1118 H8dl ÜMI na lO 145 UM 148 D8j! II 8cf d| 118’1 M ii «<! i» ° o«K L-Hellegat 128 Einbauten für Wasserfängergrätinge der Boden- ventile 119 Einfassung von ErleichterungS- und Mann- löchem Vordem. 7c 7 Einrichtungen der Munitionskammern . I 26 - für Admiral m2 » - Anker 145 n 11 * - Artillerie 148 1114 III8 * - Beiboote I 46 II12 * » Bereitschaftsmunition II 14f * » Entfernungsmeßgeräte II 14h * * Kajüte, Messen, Kammern, Mannschaftsräume, Helle- gats und Lasten I 28 157 1 58 m 2—7 * » Kinovorführungen HI 2—5 » > Kommandanten m2 » » Torpedos I 49 A II15 A » - Wasser n 9 » - Zielgeräte n 14h » zum Signalisieren .. n 2 II13 n 22 III 8 Einschicht-Sicherheitsglas II6 Einteilung der Bauvorschrift - Borbem. 2 Einzelverschlüsse für Lüftung II 19d Eislast I 28 L-Last I 28 Elektrikerhellegat (E. Hellegat) I 28 Elektron …V. Vordem. 46 Em 134 II14h Embe-Pumpen U 9n Entfernungsmeßgeräte II 14h L-Meßstände 134 Entseuchungsspind…… Entwässerungseinrichtungen Entwässerungslöcher Erleichterungslöcher Exerzierladegerät II 9 Borbem. 13 II9 Borbem. 7 c 11 148 Fähnrichanrichte Fähnrichmesse Fähnrichspinde Fahrtball Fahrtmeßanlage Fallreep Fallreepdavits Fallreepgeländer Fallreeptreppen Fallrohre für Bäder, Waschräume, Aborte, Sam- mellasten usw Feldwebellammern Fenster , für Aufbauten, Schächte usw - » Sehschlitze Fernsprecher Feuergefährliche Farben, Raum für ……… Feuerleitgeräte Feuerlöscheinrichtung Feuerwerkerhellegat I 28 Flachkiel Flaggenleisten Flaggenstöcke * Fla.-Leitstände Fla.-Rechenstelle Fla.-Schaltstelle Fleischbänke Fleischhaken Fleischkühlraum Fleischlast Fleischspinde Fliehkraftlüfter Fliesen Flottenatmer, Spind für Flucht- und Nullinien / Flugzeugeinrichtungen Flurplatten Flußstahl Fluteinrichtungen Fluteinrichtung, Künstliche » Natürliche Flutrohre für Munitionskammern Flutluftrohre Formstahle – Förderbänder für Munitionsförderung Fördermulden Fördermulden für Torpedos Förderwerke Freilote Frostschutz Führung-muffen für Steuereinrichtung Führungsstangen der Steuereinrichtung …… Grupp» in 8 IH 6 a III 3 o III 5 d 147 160 160 160 160 160 II 7b HI 4b H 6 H 6e H 6d nie 128 U14h U 9h ni4i III 7 119 n22 II 2 I 38g HI6d IH 6d m 6a 128 I 25 Ad 128 IH 6a 154 Vordem. 4 f III 8 160 150 H15F 160 Vordem. 4—6 n 9e—g II 9e H9f II 9e H 9i Vordem. 5 I 48 nu n 14 H15A 148 II14 m 8 Borbem. 12 H 10 II 10
Füllstellen für die Patronengurte Funkhellegat FunkpeilkreiS Funkrah Funkräume Fußbadewannen … Fußlager für Spillspindeln Fußleisten 1 13 bis Grupp« I 48 I 28 III 6d n 2b I 25 B b HI 6d II 20 n ii 18 160 n 5 Handleisten Handlotmaschine Handpumpen - , feste .. » , tragbare ü ((| Kantine • Kantinenla II ft, | Karabiners Kartenhau llrr G Gasdruck, Schutz gegen Gasschutzhellegat Gasschutzklappen Gefechtssignalstellen Gefechtsverbandplätze Geheimspind Geländer > für Decks, Brücken, Marsen, Platt- formen Geländer für Luken und Treppen * , Fallreeps- » , sonstige Geruchverschlüss e Geschützaufstellung . … Geschütze .. Geschützeinrich ung …. Vordem. 14 I 28 n 14 I119 I 60 158 HI 5g IH6d n s Geschützstände
der schweren Artillerie.. ■ » mittleren Artillerie .. » leichten Artillerie …. I 48 133 133 Geschütztürme …. Geschützunterbauten Gläser, Decks- …. Gläserborde Gleitschutz Göschstock Gradeinteilung … Granatkammer … Granitol Grätinge 133 II 3» II 3b 160 H3o n 7 148 I 48 H14 I 48 I 48 148 I 33 I 48 II 6c III 4d Hl 6a 113—18 n 14h IW 136 138 II 7 II 8 II 9g 160 in 7 Groveköpfe Grundplatten für Maschinengewehre Gruppenverschlüsse . Gummimateriallasten Gurtplatten …. Guß- und Schmiedestücke II 2 nio 126 III 6 II 4c in 8 ni9b II 14i Handräder Hängematten Hängemattshaken Hängemattsräume Hartalverfahren Hartgläser Hauptentwässerung Hauptentwässerungsrohre Hauptflutrvhre Hauptgefechtsverbandplatz Hauptlenzeinrichtungen Hauptlenzpumpen Hauptlenzstutzen Hauptquerschotte…» Hauptsteuerstellen Hauptwerkstatt (Maschinenwerkstatt) Havariekabel Heckanker Heckankerkran Heckankerspill Heckklampe Heckklüse Hecklaterne, Halter für Heckspier Heckverholspill Heckverzierung Heizerspinde Heizölbunker .. Hellegats Hilfsahminge…. Hilfslenzeinrichtung Hinterer Kommandoturm Hintersteven Hoheitszeichen Holz 158 II 19e 128 Vordem. 7c 3 Vordem. 4 d 66 Jackstage Jakobsleitern Jnnenboden Instrumenten- und Aortenkammer Jocharme Joggeln Isolierungen Halter für BackSspinde » » Backstische > » Hecklaterne Halterung für Doppelgläser Halterungen für Kabel Halterungen für Papierkörbe Halterungen für Reserveschraubenflügel Handantrieb für Bugankerspill Handgriffe .., 157 m 5 157 n 22 n 22 112 m 8 I 60 n 11 Aa n 3c n 4b. c Kabellagerung Kälber (bronzene) Kajüte Kammern » für Köche und Kellner Kammerschotte Kammertüren Kartenkaw Kattenspir Kartentisä Kartusche Kasten fü’ 119)1 n 9» US Ul| In IM I 28 ; II29 Vordem, st in 5g I so nj USa Hätt in 6c n^i Di Q9« 110 n io in 6k nie 145 n ii Bc H NA» Klebstoff Kleiderhc Kleiderka Kleidersä Kleidersp Klinken Klüsen Klüsenm Klüsenro Knieblech Kohlenbr Kojen . Kolonial Kommar Konimar Kommar Kommar Komman Komman Komman Komman Kompaßa Kompaha 145 1122 □ 2 II11B b 159 157 m5d IA 128 in 7 I 60 II 9c 134 159 Borbem. 4e 113—18 I 25 UL 147 IW 111 128 ni n Vordem. 7b3 128 US-
125
1 20 1 58 ID nn 4 IÖ* M” I* Li - » * i« Kesselträg Kettenlaf Kettenknk Kettensch k Stiel • • • ] Kielplatt Klampen Klappsitz, Klarfichtf Klauenm Kondensa Kopfferns Korkfüllui Kreiselmu Kreiseltoä Kreuzende Kreuzpoll, Kröpfen . Küchen . küchenaui WM ^ühlschrän Kühlwassei Künstliche Kupfer.. Kutter ..
— — ® nippt Ur, ^H „ Vs, u» U11 li? Id 128 Utz’ VmLem.it II9 n r» n9e ii 5g ms« n 9i ml Hz, f in n io in 6t nie i« niiBc II11 Ba n 22 145 n 22 n2 II 11 B b 159 157 nibd 128 Kantine Kantinenlast Karabinerschränke Kartenhaus Katterckammer .. Aartenspind Kartentisch Kartuschbüchsen Kasten für Fernrohre , ». Rettungsbojenlichte , ». Seitenlichter , - Schiffskasse , » Verschlußsachen > , wasserdichter, für Munitionswinden … » zur Unterbringung von Gummi Kesfelträger Kettenkasten Kettenkneifer Kettenschlippstopper .. Kiel m 6a I 28 nui 1115e in 6d 128 HI 6d in 8 ni6d ins I 26 HI 8 III 8 I 60 in 8 in 8 in 8 I 28 112 127 Hll U 11 Ad n 11 Ad I 4» Gruppe L Ladebäume n 12 Ladespind für Artillerie-Akkumulatoren III 8 Ladetische I 48 LadeübungSkanone I 48 II14 i Lafettensockel, Unterlage für I 33 Lage der Schraubenwellen 112 Lager für Backspieren H 2e » , oberes, für Ruder I 8 » unteres, » - 1718 Lamellenbremse n 11 LängSbalken der Decks 113—18 » 128 in 7 I 6« II 9t I 34 I? 159 IL 4 e 113—18: 1122 147 IS« 111 128 m kä n io Vordem. 7b8 35 128 H9« SS in Hfl 25 M^. I* Kielplatten 14* I19 Klampen 146» U 13 1122 Klappsitze m 6 Klarsichtsenster H 6 Klauenmuffen H 10 Klebstoff für Granitol HI 1 Kleiderhaken Hl 2—4 Kleiderkammer 128 Kleiderschränke III 2—4 Kleiderspinde für Mannschaften I 57 HI 5d Klinken H 8 n 22 Klüsen I 45 Klüsenmündungen 145 Klüsenrohr 145 Kniebleche Vordem. 7 c 6 Kohlenbunkereinrichtung I 52 II 17 Kojen HL 2—4 Kolomalpumpe (Embe-Pumpe) n 9n Kommandantenküche HI 6 Kommandantenlast I 28 Kommandantenräume UI 2—4 Kommandobrücke I 38 Kommandoschacht I 34 Kommandostand I 34 Kommandoturm 134 H 16 H 14h Kommandozentrale III 6 d Kompaßaufstellung I 60 Kompaßausrüstung I 60 Kondensatzellen I 28 Kopffernsprecher, Hellegat für I 28 Korkfüllung 19 Kreiselmutterkompasse … 160 Kreiseltochterkompasse I 60 Kreuzende Verbandteile Vordem. 7o 12 Kreuzpoller n 22 Kröpfen Vordem. 7b 4 Küchen 113-18 m 6a Küchenausgüsse H7c Kühlraum I 25 Ao I 28 I 54 Kühlschränke m 6a Kühlwasserpumpen n9 Künstliche Fluteinrichtung n 9e Kupfer Vordem. 4o Kutter I 46 Längsbänder Längsschotte Längsspanten LängSverbindungen Landungsfunkgerät, Hellegat für Lasten Last für feuergefährliche Farben Laternenbretter Laternenträger Laufplanken Laufschienen Lazarett H 7b H 91 H 20 Lazaretthellegat Leckdienstkasten Leckpumpen Lederjacken, Spinde für Leichte Schotte 14c TU 110 I 4b I 4 I 28 128 in 7 I 28 I 60 II 22 I 26 II 14o II 21 in 6c I 28 in 6c III 8 US nie I 20 Leichtmetalle Vordem. 4d und 7a 4, Anhang D Leitern I 20 1 21 n 5o Lenkstangen für Steuereinrichtung H 10 Lenzbrunnen I11 Lenzeinrichtungen II 9 Lenzpumpen H 9 Leseräume und Schreibräume HI 5f Leuchtmunition 126 Limonadenapparat, Raum für I 28 Linoleum Vordem. 4k 113—18 Lochen Lochgrätinge Lotmaschinen, Spuren für Lotplattformen Lotpodeste Luftdichte Türen Lufthähne » kammern > kanäle » pumpen ….. » rohre …… > sammler > saugekammern » schachte > wechsel Lüfter » , tragbare Lüftung-arten » bücher » einrichtung > Maschinen Luken - 113—18 Vordem. 7b 5 I 36 U 22 160 160 nsb n 9i I 54b 154 U 19 149 150 n 9i 149 154 I 24 154 I 54 I 54 154 154 154 154 ni9 154 136 H 8c, d
XIV Lukendeckel… » geländer - grätinge 136 »mpp« II 4 II 8o, 6 II 3b 1 13—18 H 8 MunittonSstauvorrichtungen . - Übernahme……. » winden - zurrvorrichtungen Musikinstrumente, Raum für W| 126 Hu Hu, 126 128 njw •••’ m*k«!thW • K Panzer … I Panzerdeck y M Magnewin Malerhellegat Malerwerkstatt Mannlochdeckel Mannlöcher im Jnnenboden Vordem. 4d II 4b 128 IV II 8« 111 y y und leichten Artillerie Mannschaftsaborte …. in den Decks - » Schotten » * Stützzylindern der mittleren 113—18 110 I 54 y J F decke grütt platt rohr schro schul fülle türe - y y » kleiderspinde küche räume …. waschraum I 48 II 8s II 7d 1121 157 IH bei Nachtschußbojen Nachtvisiere Natürliche Fluteinrichtung Nautische Instrumente, Raum für Nebeleinrichtungen Nebengefechtsverbandplatz Medergangskappen Medergangsschächte Mete, Nietschrauben j Panzerung llI»Peillompa HI 8- » lenzrol II A linie f I%i » rohre I 49C n 15t Pforten ii m 6t iw 111 Phosphat Pissoire. Marineleim Marken für Flucht- und Nullinien Marcks-Geräte, Spuren und Halterungen für Maschinengerät in 6a 157 ms n 20 Vordem. 4k 19 y y y y y y gewehre .. Hellegat .. last schreibstube telegraphen träger …. I 48 160 n 22 128 ni4 in 8 Meten Normalien . Notausgänge Roüüstung . Nottüren .. NuNinien… 148 II8o II 4 I 4 Vordem.« Pissoirbeö Vordem. 7»! Pistolensö Borbem. 7a na n6 II I 54 nii I Plattforn Plattforn Mast … Materialienverwalterlast Material für Rohrleitungen Mechanikerwerkstatt (L-Werkstatt) Messegerät, Raum für Messen ••• Messevorratsräume Messing Meßlatten für die Erprobung der Leistung der Lenzpumpen und Ejektoren Meßleisten zum Ausrichten der Geschützstände . Mineralwasserapparat, Raum für Mittelkielplatte Mittellängsschotte Möbelabmessungen Motorlotmaschine Motorpunkter Mulden für Förderung der Munition Munitionsauszüge I 28 128 IH 6e II16 15 112 121 H5 128 no IH 6k 128 HI 6k m3 128 Vordem. 4o 160 160 I 28 I 4a 110 m2—4 113—18 » » y y y y y y austausch bahnen .. förderung y y kammern 148 I 48 II 22 II14 II14 II14 n 14e II 14 148 1114 Oberdeck Oberfeldwebelaborte 117 131 y kammern last …. messe .. II 7b II 21 mm mül > Plätterei Poller.1 Polsterst: Posteinri Pritscher ^Profile Provian Prüfung iPult füi » p Pulverkc in den Kammern » » Decks
110 125 126
kammerschotte schächte 154 ni4o H14d H9e 110 I 48b Öffnungen y y y y y Olbunker für Maschinenteile im Deckpanzer .. ms« Pumper Vordem. Iris Pumper 113—18 Allgemein Dumper über den Hauptmaschinenräumen .. zum Einbringen von Maschinen … y » der Ruder Oldichtigkeit Ölfänger Oltropfrinnen Olübernahme und Olabgabe in See, Lippen, Mulden usw. für Offizierabort y y y » bad kammern küche … last …. messe .. Operationsraum 131 113-18 IS 136 nii 118-1 u Borbem. z liK^uerball n I# Ouerschv IM II 7b II 21 wü- 1120 MÜ IU^ m*i in. m* in«1 Dahen., NM Ntnu,
Trupp« * 26 Pallen 188 ry^ PallkräN-e ” Panzer Panzerdeck * deckel » grätinge » platten » rohr » schrauben » schütz, Anordnung wichttger Teile » Me , türen, Beschläge für Panzerungen, MgemeineS Peilkompaß » lenzrohre » linie für Schiffsdurchbiegung ^^ » rohre 19C n 16t Pforten im Zitadellpanzer » in der Außenhaut ^^Phosphatieren .. l!» Pissoire - Borbem. 4 Pissoirbecken orbem. 7»! Pistolenschränke orbem. 7» Plattformdecks II6 II ^Plattformen für Ankermanöver 154 II1L - > Fallreepstteppen HL , » Scheinwerfer I K , - Sirene, Dampfheuler und Tyfone » im Mast Plätterei Poller …… Polsterstühle ^Posteinrichtung .. Pritschen für Arresträume Profile (Formstahle) Provianträume 117 II Prüfung der wafser- und öldichten Wandungen II21 Mi Pult für das Signalbuch W » - » Logbuch U Pulverkammer . D» Pumpen Borbem. l«t Pumpenmeisterhellegat 18 MgeiB Purnpenmeisterspind 113-18 11 136 I o <1 Querbalken der Decks 113—18 «orbem.» ^Querschotte 110 Querspanten 15 II 11 II 11 130—35 115 136 136 II4b 136 II 4o 130—35 134 133 134 Borbem. 15 I 35 II 4a 130—35 160 II 9i 160 n 9i I 30 131 II 4 H 8 Borbem. 7 a n?b II 21 n 21b H14i ZU 5e 113 160 160 I 21 160 I 21 in 6m II 22 in 2—4 III 6s in 6h Borbem. 5 I 28 H 5 Borbem. 9 III 8 in 8 126 II 9 I 28 m 8 Truppe Rauchfänge, Süllplatten k I 24- Raumbezeichnungen x zg Raum für Admiral ni 2 - » Artillerie-, Torpedo- und Minengerät i zg » - Bekleidungen 128 » » feuergefährliche Farben ……….. I 28 II 9s » » Hängematten I 28 » - Kommandanten III2 - - Kopfhörer 128 » » Kurzwellensender 160 - - Messegerät 128 III 6k - - Mineralwasser- und Selterwasser- Apparat 128 » » Musikinstrumente HI6f , » Sand 128 » - Sperrgerät 128 » » Tropenzeug 128 - » Vorräte 128 Raumluftkühlung 154 Reeptrommeln I111 Regenkappenbügel n 22 Registrierapparat, Halterung für 1122 Reinaluminium Borbem. 46, Anhang D Reinigungsgeschirr, Raum für • I 28 Reserveanker I 45 Reserve-Gefechtsfunkraum I 54 m 6 Reservekleiderkammer I 28 Reserveklüse I 45 Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel, Lagerung der ….. 160 Reservesteuerstellen n 10 Rettungsringe, Spuren und Halterungen für II 22 Richtungsachsen 134 I 48 I114 Riffelblech 113-18 Rinnen an Fenstern zur Ablenkung des Wassers II6» Rohre Borbem. 4b Rohrleitungen H9 Rohrverkleidung U 9o Rotguß Borbem. 4o Rückschlagklappen • II 7 II 9 Rückstoß der Geschütze I 48 Ruder I8 U 10 Ruderballeinrichtung II10 Ruderbeplattung Ruderblatt • 18 Rudergeschirr n 10 Ruderjoch 18 U10 Ruderlager, oberes • 18 - unteres 17 Rudermaschinen 113—18 II10 Ruderschaft 18 U 10 Ruderwinkel - U 10 Rundhölzer H 2 i7dUAM Rahen ,. n 2 > I Randpolsterung an den Munittonsschächten … I 48 ^Rasierstuhl »…. HI 61 Salutmunition I 26 II14 Sammelkasten II 7b II 9m Sammler, Luft- Sand, Kasten für 9 Saugeköpfe für Lüftung
U, Vordem. 14 Q| I 48 UM n» ui StahlguHd Stahlmati Stapellau Staueinri Schacht für Antennen » » Befehls- und Meldeanlagen. Schächte für Maschinen- und Kesselräume » » Notausgänge Schachtverschlüsse Schamfilplatten Schamfilrollen Schanzkleider Scharnierdeckel Scheibenmaterial, Raum für Scheinwerfer Scheinwerferleuchtstände Schieber, wasserdichter Schienen unter den Backsbänken Schießblenden Schiffbaustahl (Flußstahl) Schiffbauwerkstatt Schiffsglocke • ■ Schiffsname Schiffsraumlüfter Schiffsschreibstube Schiffstreppen ‘• • • ■ Schilder Schlafraum für den Admiral
» » Kommandanten Schleusenschieber Schlingen Schlingeranlagen, Räume für Schlingerkiele Schlipphaken für Ankerzurrvorrichtungen. » im Kettenkasten Schlippstopper Schlösser Schlosserwerkstatt Schlüssel Schmiedestücke Schottbeplattung Schotte, leichte Schottöffnungen Schottstutzen Schottversteifungen Schranktüren Schrauben Schraubenschutz für Schiffe, Sonderschiffe » » Boote
Svipp« 160 134 124 154 160 I119» H 13 II 22 I 22 II 8 128 121 121 148 II 8 113—18 Allgemeines … Vordem. 14 H 6 …. Vordem. 4—5 L 45 I II 22 1122 154 UI 6e IIS II 22 III 2 HI 2 II 9», d 113—18 158 I 4e II 11 Ad Illi Ad II11 Ad H 22 n H 22 Vordem. 42 6b 110 120 iio n 8 19 110 Seefallreep Seewasserlühlleitung Seewasserleitung Seewasserspülleitung Segelhellegat Sehschlitzfenster Seitenfenster Seitengänge der Außenhaut Seitenlängsschotte Seitenlenzeinrichtung Seitenlichter, Kasten für… Seitensonnensegel Sicherheitsschlösser Sicherheitsvorrichtungen an den Drehschächten Signalflaggen Signalhellegat Signalmunition Signalscheinwerfer, Halter für Sockelringe Sofadoppelkojen Sofakojen • • Sondermessing Spakenkränze Spannschrauben für Takelage » - Ankerzurrvorrichtungen… Spanten s. Querspanten usw Sparstoffe Speigatten - Speigattrohre Speisetische Speisewasserzellen Sperrhellegat Sperrwaffen, Einrichtungen für Spiegelglas Spier für Lotmaschine SpMe - Spinde, leichte für artilleristische Instrumente ^ i« n« nsi Uli m l« na iH Ui r- Stauen Staukafd stand« Staupläs Stauspit Stehend Steigeise k Steigele Steigen i Stellen, ‘ StelMa HI z^ i Stemm Vordem.^ Sternsti Illi UW II11 Ai li Vordem. 4t III HI 2a III 3a, l I 492 IN IN Steuere Steuer! Steuen Steum Steven * Stöße Stopfb Stoppe Streckte Streich H ^ Stufen II UL IUI Schraubenspindel für Steuereinrichtung Schraubenwellen Schreibstuben Schreibräume für Unteroffiziere und Mann¬schaften Schreibtische Schutz gegen Splitterwirkung und Gasdruck… Schutzanstrich Schutzblech für Bordwandstutzen » an Spillen Schutzgeländer Schutzkleider Schutzsegeleinrichtung Schutzsiebe Schutzvorrichtungen für Luken Schweißen . Schweißwerkstatt ; Schwer zugängliche Stellen Schwimmwesten, Spuren und Halterungen für Vordem. 4 b II 22 I 60 I110 19 HI 6e ni 5f Vordem. 14 Vordem. 17 H 7 I111 II 3 n 22 n 22 n 9 ns Vordem. 7a 5 in 6k Vordem. 11 II 22 * » . »
» Spind » » » > » Aufschlagmelder Chronometer Flottenatmer Gefechtsersatz-Glühlampen Heizer Karten …. Mannschaft Nachtvisiereinrichtungen Pistolen Pumpenmeister Salutmunition Signalbuch und Signalflaggen … Sternsignalpatronen schutzgerät Spirituslast » Zündungen • • (gasdichtes) zum Entseuchen von Gas’ 157 157 mi ini im ini inii im IHM ini ni5< Stühle Sturm! Stützm Stützzt Stutzet Sülle SMwi ml Tatelax MS’ M« Tatelax Tapetei nm Ul I111 Taulast lö Tauwei lll Teakhol Telegra Terrazz 128 Splitterschutz für Kabel Splitterwirkung, Schutz gegen Sprachrohre Spülpumpe Spülrohre für Aborteinrichtung Spülwasserleitung Spuren zum Aufstellen der Hand- und Motor¬lotmaschine Ulf Tiefgmi II ^TS*®1 I« Tische i Horbenr 1 Tischler! U^s Torpedl II Sm “j J^rtc Seb, ^» oll
— xvn — nq n^ i^ II 6d; “ UM iw Im UM iH n$ Utz nui Stahlgußstücke …….. Stahlmaterial Stapellauf, Bauzustand Staueinrichtungen für » Geräte Heckanker Munition Spiegel, Streuer usw. des Scheinwerfers… Krupp» Lorbern. 4 b 6d Vordem. 4 Borbein. 21 160 in 8 I 45 I 26 IN IW UN I«» III 2-4 Vordem. 4 Ulli ui n ii A< i Vordem. 4 HZ na a IH 3», i 9B IM IA n ist ui II25 Ul! IU in i Mi in« Staugerüste Staukasten für Fenster des Schiffsführungs¬standes Stauplätze > Stauspinde für Artillerie-Akkumulatoren Stehendes Gut . Steigeisen Steigeleiter Steigerohre Stellen, schwer zugängliche Stellklappen zur Regelung der Luftmengen .. Stemmlöcher Sternsignalpatronenspinde Steuereinrichtungen .■ Steuerkompasse Steuermannsgerät, Raum für Steuermannshellegat Steven, Bor- » , Hinter- Stöße Stopfbuchsen Stopper Strecktaubügel Streichen Stufen Stühle Sturmhaken für Türen Stützmäntel für die Geschütze Stützzylinder Stutzen für Bodenventile Sülle Süllwinkel III 8 I 26 IU 8 Borbeim 20 134 UI 8 I 47 U 5c n 5c USK Vordem. 11 154 Vordem. 7b 9 UI 8 nio I 60 128 I 28 16 I 7 Vordem. 7o 1 U 11 U11 1122 Vordem. 7b 7 126 H5c I 11 1122 148 I 48 113 119 111113—18, 24 111 113—18 L 57 [57 IM Mll Mi IUM Ws IHM ws n ul wi wi ll 14i m^ kW •d 0”^
Takelage Takelagezubehör …. Tapeten Taulast Tauwerk Teakholz.., Telegraphen Terrazzo Tiefgangsmarken … Tiefgangsstandrohre . Tische und Stühle .. Tischlerwerkstatt …. Torpedoarmierung .. Torpedobahnen Torpedohellegat …. Torpedolager Torpedolukendeckel .. Torpedoeinrichtungen Torpedoschotte 157 147 H 13 in 1b I 28 Vordem. 4k 113—18 U 16 113—18 I 60 U 22 IU 2—4 ms I 49A I 49A HI ni5A II15A 128 II15A II15A II 15A I 10 Kruppe Torpedoübernahmekran II15A Traditionstafel Anhang P Träger der Hauptmaschinen, Wellen, Kessel und Rohrleitungen 112 » » Hilfsmaschinen für Maschinen- und Schiffszwecke 112 » für die Davits I 46 - » Zielapparate H 14h II15A Transporteinrichtungen für Asche I 53 U 18 Transp orteinrichtungen für Munition I 48 U 14 Treibölbunker I 28 Treppen II 5 - für Decks und Brücken U 5a - - Maschinenräume n 5b Treppengeländer H 3 Trimmzelle II 9d, f Trinkwasserzellen I 28 n 9k Trinkwasserleitung U9k Tritte. . I 26 U 5o Trockenlast I 28 Trockenräume 154 Trommelbrett. ;…… UI 5s Tropfbecken II 10 Trossenkneifer .^ H 11 Bd Trossenrollen Vordem. 19 U 22 Trossentrommel…………….»:………. U 11 Türen, wasserdichte II 8a - , lüft- und dampfdichte H 8b » für Wohnkammern und Messen……. Hl - * Küchen, Bäder, Aborte, Hellegats usw.. Hl Türöffnungen, Größe der ………………. 110 Türvorhänge……………………. /.,,… UI 2—4 Turmunterbauten I 33 Turngeräteraum 128 Umschottungen der Niedergänge 110 Unmagnetischer Stahl ………………. Vordem. 4 b I 60 Unterbau für Kommandotürme 134 Unterbauten für Wellenlager unb Wellenbauten 112 Unteres Plattformdeck 113a Unterlage für Lafettensockel I 33 Unterosfizieraborte U 7b II 21 Unteroffizierbad H 20 Unteroffizierräume HI 5a Unterrichtsraum für Unteroffiziere und Mann- fchasten HI 5g Unterstützungszylinder der Geschütze I 48a Unterstützung der Feuerleitgeräte I 34, 38 H 14 Unterzüge 113—18 I 23 U. D.-Räume und Horchstelle I 25 Bc V Ventilation s. Lüftungseinrichtung Ventilatoren s. Lüfter Bentilatorköpfe Ventile, Boden- Bentilverschlüsse I 54 H 19 I 54 R 19 H 9g n 7
Verbandteile — xvm — Kruppe Vordem. 7o Verbindung Vordem. 7» u. die entsprechenden Gruppen von 81 Berholklampon Verholspille Verkehrsboote Berkehrsluken Berkehrstüren, Größe der Verkleidungen, Decks-, zu Schönheitszwecken… II 22 H 11 I 46 113—18, 36 110 in la Waschttsche (Waschbecken)… Waschwasserzellen Waschwasserleitung Wasserabweiser für Flutspier Wasserdichte Schieber ^
für Rohre und Gestänge der Entwässerungseinrichtung der Speigatten H 9o II 7d * y * Schotte Spanten Türen Verschlüsse Wandungen, Prüfen der Vernietung Vordem. 7a u. die entsprechenden Gruppen von 8 I Verschiedener Ausbau Verschlüsse » 9 - , wasserdichte für besondere Zwecke »
nicht wasserdichte Kanäle wasserdichte Kanäle Pforten Schotte, Decks und Außenhaut. Verfchlußplatten für Verkehrsöffnungen Versenken Verstärkungen der Decks 160 II 22 n 22 II 8 H 19f II 19b n 19b II 4 11 8 I 10 Vordem. 7b 6 113—18
» Aufbauten Verstemmen Vertikalpanzerungen Berwaltergerät, Raum für Berwaltungsschreibstube… Verwiegung der Bauteile. Verzierungen - - - > Verzinkung Vorhänge Vorratsräume … I 4, I 5, 118, 119 Vorbem. 7 b 10 130—35 ….. I 28
III 6s Vordem. 3
….. I 59 Vordem. 7 a, Anhang E HI 2—4 128 III7 Wasserdichtigkeit Wasser, Einrichtungen für Wasser, Räume für Wasserlöcher Wegerungen Wellenbocknaben Wellenböcke Wellenbrecher Wellenhosen - Wellenmitten Wellenrohre Wellenträger … Werkstätten Werkstoffe Vordem. 13 14 I 28 1191 U91 II 15| 148 üz 110 15 II 8a II 8 1119 Vordem. S Vordem 8 ns IA Iö 112 125 II ul n 119 112 IS 19 III Vordem. 4 I 28 Vorrichtungen zum Befestigen von Gestängen, »
Rohrleitungen, Kabeln.. Einsetzen und Herausnehmen der Ruder Auffangen der Schrauben und Schraubenwellen… I 60 18 11 22 Vorsteven II 22 I 6 Wärmebrücken Wallganglängsschotte Wallgangquerschotte Walzmaterial Walzstahlprofile Wände der Niedergangsschächte zu den Ma- schinen- und Kesselräumen I 25 110 110 Borbern. 4 Vorbem. 5 Wände der Kommandotürme » Luftschächte des Kettenkastens … Wandpult für Urlaubsbücher … Wannenbäder Wascheinrichtung für Mannschaft n 20 Wäscherei Wäscheschränke…. Wäschetrockenräume Waichräume Waschschüsseln …. I 10 I 34 I 24 I 10 III 8 II 21 III 6in HI 6m III 2—4
125 154 III6L 113—18 II 91, m H 20 HI 6b II 20o
Wh n/A, Ww n/A Wetterwarte, Raum für Personal der Wielinge, Augen für WindmeßanlageO) Wohnkammern Wohnkammerschotte Wohnkammertüren in 6k II 7 119 Vorbem. 411 123 ms 1122 I 60 120 m Zahlbrett .. Zapfhähne Zapfstellen Zeichnungen Zeigervorrichtung mit Gradeinteilung Zellenschotte Zement ■ Zementierungen Zentralverschlüsse Zentrifugallüfter Zielgeräte Zielgerät, Raum für Zimmermannsgerät, Raum für Zimmermannshellegat Zinkschutz Zugangsöffnungen in den Turmunterbauten .. Zulauf-Kupplungen (Cinheits-Schlauchkupp- lungen) Zuluftkanäle Zündungsspinde Zurrvorrichtung für Anker Zurrvorrichtungen für Geschütze Zusammenpassen Zwischendeck Zwischenringe an den Geschützunterbauten …. Zylinder zur Unterstützung der Geschütze II SIL IIS! Vordem, li III« IIS Vordem. 4» II 14h ui IS« II 16Af? IÄM IM Vordem-iE 133 14 IM 4 0l| mü4 Vordem. 1 14
Vorbemerkungen (1—2) 1 Zeichnungen Allgemeine Bauvorschrift für den Schiffskörper von Schiffen, Booten und Sonderschiffen der Deutschen Kriegsmarine
Es fallen unter die Bezeichnung: Schiffe: Schlachtschiffe, Panzerschiffe, Schwere Kreuzer, Leichte Kreuzer, Flugzeugträger. Boote: Zerstörer, Torpedoboote, Geleitboote, Minensuchboote, Kanonenboote. Sonderschiffe: Artillerie-Schulschiffe, U-Boots-Begleitschiffe, Schnellboots-Begleitschiffe Flottentender, U-Boots-Tender, Minenschiffe, Minenräumschiffe, Eisbrecher, Avisos, Forschungs- und Dermeffungsschiffe, Versuchsschiffe, Segelschulschiffe. 2 Einteilung Vorbemerkungen Beachte die besondere Bauvorschrift. Die allgemeine und die besondere Bauvorschrift für den Schiffskörper — 8 umfassen vier Abschnitte: 8 I 8 II 8III 8 IV Schiffbauwerkstatt/ Schlosserwerkstatt, Tischlerwerkstatt, Malerwerkstatt. Die Vier Abschnitte sind in Gruppen, die der besonderen Bauvorschrist noch i» I Untergruppen eingeteilt. Die Untergruppen sind am Rande des Textes durch fette» k Druck kenntlich gemacht. Erscheinen Untergruppen auch in der allgemeinen Bauvorschrift, sind sie ebenfalls durch I fetten Druck kenntlich gemacht. Die allgemeine und die besondere Bauvorschrift für den Schiffskörper werde» abgekürzt bezeichnet: A.B.V. — S —, B.B.V.— 8 .
2 Vorbemerkungen (3—4») 3 B-rwiegung 4 Werkstoffe Die Gewichte der zum Schiffskörper gehörigen Bauteile sind genau nach der Einteilung der für jedes Schiff oder jede Schiffsklaffe aufzustellenden besonderen Bauvorschrift in dir erforderlichenfalls zu ändernde Gewichtsliste 8 einzutragen. Sind über Bauteile nur in dn allgemeinen Bauvorschrift Bestimmungen getroffen (wie z. B. über Wegerungen 8125, übn wasserdichte und nicht wasserdichte Luftkanäle 8 I 54), so sind die Bauteile hiernach zu verwiegen. Werden Bauteile, die zu verschiedenen Gruppen gehören, vor dem Einbau zu einem Stück zusammengeschweißt, so ist die Verteilung auf die einzelnen Gewichtsgruppen unter M Wirkung der Baubeaufsichtigung vorzunehmen, sofern die B. B. V. — 8 — nicht besondere Bestimmungen über die Verwiegung enthält. Grundsätzlich soll jede Werkstattszeichnung einen Hinweis über die Gruppenzugehörigkei der einzelnen Bauteile erhalten. In der B. B. V. — 8 — bedeutet der Hinweis »Vergleiche«, daß das Gewicht zwar unter der Gruppe zu verwiegen ist, die den Hinweis enthält, daß aber an der Stelle, auf die hingewiesen wird, gleichfalls über den erwähnten Bauteil Bestimmungen getroffen sind. Dik gleiche Bedeutung hat der Hinweis »Beachte« in der A. B. V. — 8 —. In der B.B.V. — 8 — und in der A.B.V.— 8 — bedeutet der Hinweis »Siehe» daß der erwähnte Bauteil unter der Gruppe zu verwiegen ist, auf die hingewiesen wird, un daß dort — im allgemeinen in beiden Bauvorschriften — über den Bauteil etwas gesagt ist. Die in den Bauvorschriften erwähnten Teile, welche zu der Hauptmaschinenanlage — NI — und zu den maschinenbaulichen Einrichtungen für Schiffszwecke — MII — rechnen, sind durch entsprechende Hinweise gekennzeichnet. Die Gewichte »sonstiger Teile« sind wie folgt nachzuweisen: Allgemeine Geräte in der Gewichtsliste J/ Nautische Geräte » » » N/ Takelage ..’ » » » Ta, Artilleriebewaffnung und Teile derselben, soweit sie zur Bauwerftlieferung gehören und in den Bauvorschriften — S — mit f bezeichnet sind, - » » A, Teile der Torpedobewaffnung und der Nebelanlage, soweit sie mit °) bezeichnet sind, » » » 1, Teile der Sperrwaffen, soweit sie mit “) bezeichnet sind » - » Spr, Teile der Flugzeugernrichtung, soweit sie mit °) bezeichnet sind » - » F, I die mit °) bezeichneten Gegenstände — als Teile der vor- behaltenen Lieferungen —, soweit sie zum Schiffskörper gehören, nach der Gruppeneinteilung der Bauvorschriften — 8 — in den Anhängen I und HW zur Gewichtsliste 8. Erscheinen die »sonstigen Teile« nur in der A.B.V. — 8—, so find auch ih«U Gewichte in den zugehörigen Gewichtslisten nachzuweisen. Abweichungen von diesen Verwiegungsvorschriften bedürfen der Genehmigung des Ober» kommandos der Kriegsmarine (im folgenden abgekürzt: O. K. M.). a) Allgemeines Sämtliche für die Kriegsschiffe zu verwendenden Werkstoffe müssen von einwan>D freier Beschaffenheit sein. Es sind vorzugsweise die in den XU-Werkstoffnormblättern e^U haltenen Werkstoffe zu verwenden, sofern nicht in Sonberfällen die Verwendung nOR genormter Werkstoffe erforderlich ist. In bezug auf die Auswahl und Anwendung der Werkstoffe sind au^r die Angaben in den B.B. V. — 8 — zu beachten. In den Stücklisten der Zeichnungen, in Bauvorschriften, Bestellungen usw. ist ö^x genormte Werkstoffkurzzeichen, bei nicht genormten Werkstoffen eine eindeutige und gena»» Werkstoffbezeichnung anzugeben.
Alle Werkstoffe, soweit sie nicht für untergeordnete und wenig beanspruchte Teile U bestimmt sind, müffen nach den technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine abgenon».» men werden und sind nur von Firmen zu beschaffen, die nach der Lieferanteniiste f^R Kriegsschiffslieferungen zugelaffen sind. Für untergeordnete und nichttragende Bauteile kann auch Werkstoff, der nicht» marineseitig geprüft und abgenommen oder von Firmen außerhalb der Lieferanten^ U beschafft worden ist, verwendet werden. Hierzu ist jedoch das Einverständnis der Bai». I beaufsichtigung erforderlich. b) Flußstahl, gewalzt oder geschmiedet Boll- und Profilstangen nach KM9103, Bleche nach KM9104. Für alle tragenden schiffbaulichen Verbände und alle wichtigeren Bauteile sindR die Stähle 8t 34 KM, St 42 KM und St 52 KM nach KM 9103 und 9104 zu der.» wenden, für sonstige weniger beanspruchte Teile können auch die in den X^l-Werk-I stoffnormblättern aufgeführten vin-Stähle verwendet werden. 1. 8t 34 KM für solche Teile, die feuergeschweißt werden müffen. 2. 8t 42 KM besonders für Bauteile mit geringer Dicke sowie für warm zu biegende Teile.» 3, St 52 KM darf nicht für solche Bauteile verwendet tverden, die scharf geknickt werden müffen, insbesondere nicht für Winkel, die aus Plattenstreifen gebogen werden müffen. . 4. Unmagnetischer Stahl Für alle besonders beanspruchten Bauteile in der Nähe der Magnet¬kompasse sind unmagnetische (austenitische) Stähle, und zwar möglichst nickel- arme oder nickelfreie Stähle zu verwenden. Es muß jedoch von Fall zu Fall bei der Abnahme durch Magnetisierungsproben nachgeprüft werden, ob der Stahl genügend unmagnetisch ist. 5. Ungehärtete Panzerbleche und Panzerplatten (Wh—n/A u. Ww—n/A nach A B. B. I Nr. 27 Zur Erzielung einer möglichst hohen Kerbzähigkeit quer zur Walzrich¬tung, welche für die Beschußeigenschaften von wesentlicher Bedeutung ist, soll die Blechbreite möglichst mehr als 3 000 mm, auf keinen Fall aber unter 2 000 nun betragen. Das Verhältnis von Länge zu Breite soll möglichst 3 :1 nicht überschreiten. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Plattenbreite 3 300 nun und mehr beträgt. Das gleiche gilt sinngemäß für Laschbleche, weil sonst die Laschen bei Treffern zur Rißbildung in der Längsrichtung neigen. Verwendung gemäß 8. 8. V. — 8 —. 6. Gehärtete Panzerplatten nach A. B. B. I Nr. 27 für die Gruppen 8130 bis 35, soweit nicht in der 8.8. V. — 8 — etwas anderes vorgcschrieben ist. 7. Niete und Nietschrauben (hierfür beachte KM 9103) Sofern in den besonderen Bauunterlagen nicht anders bestimmt wird/ sollen für die Niete und Nietschrauben zur Verbindung der Bauteile ft’’ ] gende Werkstoffe verwandt werden: 8t 34 KM jur Verbindung von St 34 KM und St 42 KM mit» und uuttl’ einander.
St 44 nKM für Niete zur Verbindung von 8t 52 KM untereinander und mit unge. | härtetem Panzermaterial (Whn/A und Wwn/A), ebenfalls für Niete L zur Verbindung von ungehärtetem Panzermaterial untereinander, wobei» jedoch zu beachten ist, daß zur Erhöhung der Festigkeit in der Verbindung I entweder der Nietabstand für das nach Nietvorschrift zu wählende Niet nach I dem nächstniedrigem Niet bestimmt oder aber der Nietabstand beibehalten I und der Nietdurchmesser des nächst höheren Nietes gewählt wird. 8t 50 KM für Nietschrauben zur Verbindung von 8t 52 KM untereinander und» mit ungehärtetem Panzermaterial (Whn/A und Wwn/A) sowie vonL ungchärtetem Panzermaterial untereinander. Chrom-Nickelstahl nach besonderen Abnahmebedingungen, die einzufordern sind, zum Nieten besonderer Bauteile gemäß B. B. V. — 8 —. Wo zur Verbindung von Bauteilen Niete und Nietschrauben gleichzeitig verwendet werden müssen, sollen die Nietschrauben aus dem gleichen Werk¬stoff wie die Niete hergestellt werden. 8. Schrauben und Bolzen Auswahl der Werkstoffe je nach Verwendungszweck und erforderlichen Festigkeit nach den XN-Normblättern für Doll- und Profilstangen KM 9103 Blatt 1 und 2. Für minderwichtige Verbindungen können mit Zustimmung der Bau¬beaufsichtigung handelsübliche Schrauben verwendet werden. Panzerbolzen und Panzerschrauben aus Sonderstahl nach der Materialvorschrift der Deutschen Kriegsmarine, Ausgabe 1915, Heft B Nr. 15 zur Verbindung von Panzermaterial der Gruppen 8130 bis 35. Beachte auch A. B. B. II Nr. 10. 9. Rohre Bei höherer Beanspruchung sind nahtlose Rohre nach KM 9105 zu ver¬wenden, z. B. für DeckMtzen 8t 45 KM. Bei mäßiger Beanspruchung können auch wassergas-, autogen- oder tief’ I trisch geschweißte Rohre verwendet werden. 10. Schmiedestücke nach KM 9102 Für Schmiedestücke ist im allgemeinen unlegierter Flußstahl 8t 42,11,1 81C 25 KM, St 50,11 oder St C 35 KM zu verwenden, z. B. für Ladr-» geschirr, Wellenböcke, Ruderschäfte usw. Näheres hierüber siehe unter den ent’» sprechenden Gruppen der Bauvorschrist. 11. Stahlguß nach KM 9106 Stahlgußstücke sind nach Möglichkeit durch Schmiedestücke oder durch V Schweißkonstruktionen zu ersetzen. Hierbei ist u. a. zu berücksichtigen, daß V auch ein Stahlgußstück infolge seiner günstigeren Formgebung einem g? x schweißten Stück überlegen sein kann. Bauteile für die in den Bauunterlagen Stahlguß vorgeschrieben ist, so^ 1 in der Regel aus Stg 45 8 KM hergestellt werden. Für höher beansprucht » Stahlgußstücke kann auch Stg 55 KM verwendet werden.
12. Temperguß Für mäßig beanspruchte, insbesondere dünnwandige und schwierige I Gußstücke kann hochwertiger Temperguß verwendet werden und zwar ent.I weder Io 35,92 (Schwarzguß) oder le 38,92 (weißer Temperguß) nach! Vin 1692. Schwarzer Temperguß hat etwas größere Dehnung und Zähigkeit und I ist besonders bei Stücken mit großer und stark wechselnder Wanddicke zu der | wenden. Für Stücke, die verzinkt oder geschweißt werden sollen, ist weißer Temperguß zu nehmen. 13. Gußeisen Verwendung nur für wenig beanspruchte Gußteile, die keinen wesentlichen Stoßbeanspruchungen ausgesetzt sind, besonders für dickwandigere Gußteile (beachte Vin 1691). o) Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Sondermessing, Rotguß, Bronze, Sonderbronzen) Schmiede, und Preßteile nach KM9202, Stangenprofile und Drähte nach KM9203, Bleche nach KM 9204, Nahtlose Rohre nach KM 9205, Gußteile nach KM9206. Kupfer- und Kupferlegierungen sind für diejenigen Bauteile im Bereich der Magnet¬kompasse zu verwenden, die nicht mit Rücksicht auf die Festigkeit aus höher legierten unmagnetischem Stahl herzustellen sind. Es ist zu prüfen, wie weit sich für Teile in der Kompaßzone Kupferlegierungen durch Leichtmetalle austauschen lassen. 6) Leichtmetalle 1. Schmiede- und Preßstücke nach KM9302 Für Schmiede- und Preßteile AlMgSi oder ^.1 ^-Legierungen und, soweit die Teile geringer Korrostonsbeanspruchung ausgesetzt sind, auch Al CuNZ-Legierungen. 2. Stangen und Profile nach KM9303, Bleche nach KM 9304, Nahtlose Rohre nach KM9305. Reinaluminium und AlMn»Cegierungen für mechanisch wenig beanspruchte Teile. Plattierte ^.I6nN§-Legierungen und ^INZ-Legierungen für alle höher beanspruchten Teile. AlCuMg»Regierungen für höher beanspruchte Bauteile, die keiner Korro- sionsbeanspruchung ausgesetzt sind (im allgemeinen besser AlCuMg plattiert). 3. Gußteile nach KM 9306 Leichtmetallguß kommt wegen seiner niedrigen Festigkeitswerte im allgemeinen nur für wenig beanspruchte Bauteile in Frage. Wegen der besseren Festigkeit eigenschaften sind Preß- und Schmiedestücke im allgemeinen Gußstücken vorzn’ ziehen, jedoch kommen Preßstücke wegen der hohen Gesenkkosten nur bei größerer Stückzahl in Frage.
I GAlMg^ßegierungen für wenig beanspruchte Gußstücke, die der FeuchtiM ausgesetzt sind. 6^18i-Legierung für Gußstücke, besonders für schwierige Gußstücke, die dy Feuchtigkeit nicht ausgesetzt sind. Für Gußteile, die Wechselbeanspruchungen (jedoch keinen wesentlichen Kor rofionsbeanspruchungm) ausgesetzt sind, GAlSiMg oder GAlSi geglüht. Legierungen, die nicht in dm XN-Werkstoffnormen enthalten sind, di nur mit besonderer Genehmigung des O. K. M. verwmdet werden. Leicht j metalle, auch wenn sie für Teile von untergeordneter Bedeutung verwende werdm, dürstn nur von zugelaffenen Firmen beschafft werdm. Magnesiumlegierungen (Elektron, Magnewin), die sehr geringe Beständig i keit gegen Seewafferkorrosion haben, dürfen nur mit besonderer Genehmigung deS O. K. M. verwendet werdm. v) Solz nach der Materialvorschrift der Deutschen Kriegsmarine Ausgabe 1915 Heft F st die in der B. B. V. — S — genannten Hölzer. Beachte auch Anhang F »Verzeichnis der Einrichtungs- und Bauteile, für welch Holz zu verwmden ist«. k) Sonstige Werkstoffe: Mar ine leim nach der Materialvorschrift der Dmtschm Kriegsmarine Ausgab« 1915 Heft 6 Nr. 104. Linoleum 1 ^liefen I h^Ebliche Ware, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen, ui v I Farben Hartgläser nach der Materialvorschrist der Deutschen Kriegsmarine M gäbe 1915 Heft 0 Nr. 106, soweit nicht besondere Dorschriftm bestehm. Wegerungsstoffe. Al fol mit einem Reinheitsgrad von mindestens 99,5 v. H. Expansitkorkstein 1 nach der Materialvorschrist der Deutschen Kriegsmarin! Kieselgur f Ausgabe 1931 Heft L. Tauwerk nach dm Technischen Liestrbedingungen der Kriegsmarine für Stahl-Tauwerk, nach den Technischen Liestrbedingungen der Kriegsmarine für Bronze-Tauwerk, nach dm Technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine für Hans-Tauwerk. «) Sparstosfe Bei allen Konstruktionen ist darauf zu achten und zu prüstn, wie weit sich D^ [ Beeinträchtigung der Betriebssicherheit die Verwendung von Sparstoffen (Nickel, [ Kupfer und sonstige aus dem Auslande einzuführende Rohstoffe) einschränken läßt. Bezüglich Versorgung mit Rohstoffm für Liestrungen an die Kriegsmarine sind besonderen Bestimmungen und Verfügungen zu beachten. 5 Zur Verwendung gelangende Formstahle, Stabstahle, Breitflachstahle Gemäß Verzeichnis der B. B. V. — 8 Vorbemerkung 5 —.
6 Abmessungen • der Platte« u. Formstahle d der schweren Stahl» guh» «nd Schmiede» stücke 7 Bauausführung a Allgemeines 1. Leichtbau Die für den Längsverband in Frage kommenden Platten und Formstahle aus Flußstahl sollen in möglichst großen Längen verwendet werden. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes! vorgeschrieben ist, sollen aus Schiffen über 150 m Länge die Platten möglichst nicht unter 12 w,l die Formstahle möglichst nicht unter 15 m lang sein. Für die Abmessungen der ungehärtete» V Panzerbleche und Panzerplatten beachte Vorbemerkung 4d5. Wenn beim Einziehen von Längs, i bändern infolge der oben verlangten großen Länge Schwierigkeiten entstehen, können die Längs, bänder den vorliegenden Verbältniffen entsprechend kürzer gewählt werden. Falls aus Herstellungsgründen für die schweren Stahlguß« und Schmiedestücke Änderung!» der Wanddicken, Rippen usw. nötig sind, ist eine Zeichnung der Änderung zur Kenntnisnahmt vorzulegen. 1. Marineübliche Ausführung 3.Normen« und Musterblätter 1. Leichtmetalle Alle Teile des Schiffskörpers und seiner Einrichtungen müssen so leicht wie möglich gebaut werden. Gebrauch und Vorschriften der Marine sind auch dort maßgebend, wo in den Bauunterlagen nicht besonders darauf hingewiesen wird oder Abweichungen nicht ausdrücklich angegeben sind. Normen« und Musterblätter sind anzuwenden, soweit dem nicht wirtschaftliche Bedenken oder Einzelbestimmungen in der Bauvorschrist entgegenstehen/ jedoch ist in jedem Einzelsalle zu prüfen, ob nicht zur Gewichtsverminderung die Werkstoffdicken und auch einzelne Größen« abmeffungen herabgesetzt oder Gußstücke durch Gebilde aus geschweißten Platten ersetzt werden können. Leichtmetalle sind zur Ersparnis von Gewicht etwa in dem im Anhang D der B. B. V. — S — angegebenen Umfange zu verwenden. Die Aluminiumlegierungen sind, soweit möglich, mit einem Oberflächenschutz (Eloxalschutz oder geeignete Schutzanstriche) zu versehen. Die Eloxalschicht muß in jedem Falle nachgedichtet werden. Bei geringerer Korrosionsbeanspruchung genügt Einfetten, bei stärkerer Beanspruchung Nachdichtung nach dem Bichromat« oder Sealing-Verfahrm oder durch Lacke. Bei besonders starker Beanspruchung hat sich am besten eine Nachdichtung der Eloxalschicht durch Bichromat mit zusätzlichem Lackanstrich bewährt. Al Cu ^«plattiert wird im allgemeinen nicht eloxiert. Eine Verbindung von Leichtmetallen und Schwermetallm (besonders Kupfer und Kupfer- legierungen und ungeschütztem Stahl) muß wegen der Gefahr der Elementbildung und Korrosion vermieden werden. Wo Verbindung zwischen Leichtmetall und Stahl erforderlich ist, ist das Leichtmetall möglichst zu eloxieren und der Stahl möglichst zu Phosphatieren (bondern, parkern» atramentieren) und mit einem geeigneten Lackschutz zu versehen. Stiftschrauben oder Bolzenverbindungen in Leichtmetall, die lösbar oder beweglich sein müffm, sind gut einzufetten. Soweit Bauvorschrift und Zeichnungen die Werkstoffdicken (Bleche und Formstäbe) für Flußstahl angeben, müssen bei Verwendung von Leichtmetallen die Jestigkeitseigenschaften dieser Baustoffe berücksichtigt werden. Ausgehärtete (vergütete) Leichtmetalle (wie Duralumin» Bondur usw.) dürfen nur durch kaltgeschlagene Niete miteinander verbunden werden. Schweißen, Löten und sonstige Erwärmung sind an diesen Leichtmetallen nicht zulässig. Zu« Nieten ist möglichst der gleiche oder ein ähnlicher Werkstoff wie das Blech zu verwenden. Weich’ lötung an Leichtmetallen ist nicht gestattet, Hartlötung nur, wenn das Material keiner Korro- sion ausgesetzt ist. Ein Verzeichnis der aus Leichtmetall herzustellenden Gegenstände und der hierfür zu ve? wendenden Leichtmetallarten ist zur Genehmigung vorzulegen.
Uorbrmerfungen (7»S-dy 5. Elektrisch Schweißen 6. Rieten 7. Verzinken 8. Phosphatieren b Bearbeitung von W«l,Werkstoff 1. Biegen Der Schiffskörper ist in allen Teilen elektrisch zu schweißen, wenn dabei die Gewähr fa ebe sachgemäße Arbeitsausführung übernommen werde« kann und soweit nicht für einzeln Schifftzarten allgemein oder für einzelne Bauteile Nietung besonders vorgeschrieben wirb. Wen, durch die Schweißung der Baufortgang unzulässig verzögert werden sollte oder wenn es ty Bauwerst zum Ausgleich von Schrumpfungen für nötig hält, so kann für einzelne BautriK Nietung gewählt werden/ dazu ist für jeden Fall besondere Genehmigung vorher einzuholkn. Sofern wegen der Flanschbreite der vorgeschriebenen Formstahle die in der Nietvorschrist verlangten Niete nicht angeordnet werden können, ist der Nietdurchmeffer nach der Flanschbreid zu wählen. Für die Anordnung und Ausführung der Schweißung gilt die Schweißvorschrift A. B. B. II Nr. 4 A, für die der Nietung die Nietvorschrift A. B. B. Nr. 9 und dir RM/HN^Normenblätter Nil—5. Wegen der zu verwendenden Nietdurchmeffer (ob nach A. B. B. Nr. 9 oder nach Ni 1—3) ist anzufragen/ für die Nietform gelten die Normenblätter.? Grundsätzlich sollen verzinkt werden, soweit nicht in der 8.8. V. — 8 — etwas änderet oorgeschrieben wird: ‘ 1. Bauteile aus Flußstahl von geringer Dicke in Bilgen. 2. Beplattung unter 5 uw» Dicke bei Wetterdecks ohne Holzbelag und bei solchen Schein« Werfer-Plattformen, deren Konservierung schwierig ist. 3. Umschottungen von Aborten, Bade« und Waschräumen, Küchen und sonstigen der? Feuchtigkeit ausgesetzten Räumen, desgleichen Wegerungsbleche, sofern sie für diese? Räume vorgesehen werden. 4. Rauchfang- und Luftschächte unter 5 nun Dick. 5. Alle Bleche und Formstahle von 3 mm Dick und darunter (die 2 mm dickn Topp¬platten an Kammerschotten, die der Feuchtigkeit nicht ausgesetzt find, brauchen »licht verzinkt zu werden) sowie alle eisernen Bauteile, die mit solchen aus Leichtmetall I verbunden werden/ ferner solche Bau- und Beschlagteile aus Eisen und Stahl, bei! denen es zur Vermeidung von Rostbildung in der Marine gebräuchlich ist, wie Be> I schlage an Türen, Treppen und Luken, soweit fie auf steien Decks liegen, an Masten, I am Ladegeschirr, an den Rundhölzern usw./ Drahtnetze, Fleischhaken, Geländer, I Grätinge, Griffe, Holzschrauben, schmiedeeiserne Rohrleitungen, Bedienungsgestänge I (Rohre), Stutzen für Bodenventile, durch die warmes Wasser nach außenbordsf geführt wird, Takelagezubehör usw. Die tatsächlich auf den verschiedenen Schiffsarten für die Verzinkung in Betracht ww«« wenden Bauteile werden in der 8.8. V. — 8 — im Anhang 8 festgelegt. Auf die Verzinkung ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Bauteile find im allgemeinen I beiderseitig zu verzinken. Dagegen sind Innenflächen von Trinkwasserzellen, Olbunkern und» Öltanks sowie alle Bauteile in diesen Zellen, Bunkern und TanK nicht zu verzinken. Platten dürfen beim Verzinken zusammengebogen werden, wenn die KrümmungShalb» meffer der Buchten so groß sind, daß weder die Festigkeit der Platten noch die Güte der Del’» zinkung durch das Biegen beeinträchtigt werden. Stabteile können zwecks Korrosionsschutz phosphatiert (geparkert, gebondert oder att^U mentiert) werden. Die Phosphatschicht muß mit geeigneten Lacken (bei schwacher Korrosions-J beanspruchung auch mit Fett) überzogen werden, da ohne Nachbehandlung Kin genügender» Rostschutz gewährleistet ist. Der Phosphatschutz kann mit Zustimmung der Bauaufficht ober deß O. K. M. an Stelle» der Verzinkung treten. Diejenigen Walzwerkstoffe aus Flußstahl, die im Feuer bearbeitet oder im kalten Zustande» scharf gebogen werben müssen, sollen in den Bestellisten besonders bezeichnet werben. Bauteile» von 11 mm Dick und darüber dürfen nur in hell-rotwarmem Zustande scharf gebogen oder» geknickt werben. ES ist zu beachten, baß bei der Bearbeitung der blauwarme Zustand und die«
9 durch diesen bedingte Sprödigkeit des Werkstoffs nicht eintreten. Die betreffenden Werkstücke fuß gegebenenfalls wieder auf eine entsprechend höhere Temperatur zu bringen, bevor sie weiter bearbeitet werden. In Platten und Formstahle, welche stark gebogen werden müssen, find Löcher in oder in der Näh- der Krümmung erst nach dem Bieg«. ,u bohrn,, weil sonst erfahrung-gemäß bl- Platten beim Biegen leicht br.ch-n°d°rdie Flansche» der Formstch, leicht zerreißen. Es wird ft-ig-stellt, in weniger b-b-nNichen Fällen vor de«> Biegen HRM Löcher zu bohren oder zu stanzen, die nach dem Biegen auf den erforderlichen Durchmesser aus. gerieben werden. Beachte auch 4d3. Bauteile aus ungehärteten Panzerblechen und Panzerplatten (Whn/A und Wwn/A) dürfen nicht scharf gebogen, nicht geknickt und nicht im Feuer bearbeitet werden, daS autogene Schneideverfahren gilt dabei nicht als Feuerbearbeitung. Da daS Kaltbiegen bei diesem Werkstoff den Beschußwiderstand verringert, darf der innere Krümmungshalbmesser der Biegung nicht weniger als etwa bOfache Plattendicke be« tragen. Biegungen mit einem kleineren Krümmungshalbmesser, bei denen der Werkstoff ange- wärmt werden muß, dürfen im allgemeinen nur von der Fa. Fried. Krupp A. G. auSgeführt werden. In jedem einzelnen Falle ist anzufragen. 2. Bördeln Die freien Kanten aller Stützbleche, Kniebleche usw. von 10 mm Dicke und darunter find zu bördeln, wenn die Bauunterlagen nicht andere Angaben enthalten. Der innere Krümmungs-halbmesser der Bördelungen soll nicht weniger als die doppelte, ihre Breite im allgemeine« nicht mehr als die vierfache Plattendicke betragen. Soweit zulässig, soll an den Enden der Bördelungen zur GewichtSersparniS das für die Festigkeit überflüssige Material unter einem Winkel von etwa 20° abgeschnitten werden. Um daS Einreißen von Platten beim Bördeln und Ioggeln zu vermeiden, find Scheren- grate vorher zu entfernen. Körnerschläge zum Anzeichnen der Bördelung müssen auf deren Innenseite gesetzt werden, um daS Einreißen an den Stellen der Körnerschläge zu verhindern. Bei Anwendung von Nietung sollen, soweit möglich, an Stelle von Verbindungswinkeln an den Stützblechen und an den eingeschobenen Platten der Ouerspanten usw. sowie an den über der Schwimmlinie liegenden Schott- und Decksversteifungen Bördelungen angeordnet werden. 3. Ioggeln, Über- Werden Plattennähte genietet, so sollen die Landungen im allgemeinen klinkerartig ab-1 lappen geknickt werden. Wenn in besonderen Fällen beabsichtigt wirb, die Nähte zu joggeln, so ist die Entscheidung! deß O. K. M. einzuholen. Um eine durchlaufende Gurtung für die zugehörigen Spanten, Balken ober Versteifungen I zu schaffen, müssen im allgemeinen an den betreffenden Kreuzungsstellen vor Ausführung der» Nietung die Kehlen auf 40 fache Plattendicke vollgeschweißt werden. Stöße dürfen nicht gejoggelt werben/ sie werden geklinkert, ober sie erhalten Stoßbleche R Der Biegungshalbmesser der Ioggelung muß mindestens die doppelte, die KröpfungSbreiteJ die vierfache Plattendicke betragm. 4. Kröpfer Um daS Kröpfen von Formstahlen über die Flanschen von Gußstücken und über Platte«’! kanten zu vermeiden, sind die Gußflanschen und Plattenkanten auszuschärfen, oder eS sind Keil’M stücke einzulegen/ die Flanschen der Guß- und Schmiedestücke für Geschützstände dürft» nicht auS-L geschärft werden. Sponungm, Falze, Verblattungen find mit abgerundeten Ecken herzustellen. 5. Lochen Bördelungen und Ioggelungen sollen im allgemeinen erst nach dem Biegen gelocht werbe«/I im übrigen beachte A. B. B. Nr. 9 Abschn. D. 6. Versenken Jedes Versenk muß die vorschriftsmäßige Tieft und Form erhalten. Beachte A. DB. Nr und RM/HNA. Ni 1 bis 5.
OottaNtfmaai (7b 7—c 1) 7. Streichen Alle Eisenteile find vor de« Aufträgen des ersten Anstrichs durch Schrapen und Bürsten V von Rost und Schmutz gründlich zu reinigen. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, daß g die zu streichenden Bauteile vollständig trocken find, damit die Farbe bindet und das Eisen V unter der Farbschicht nicht rostet. Im besonderen ist die Beseitigung von Schwitzwaffer dadurch I ficherzufirllen, daß die zu streichenden Teile unmittelbar vor dem Anstrich in kleinen Flächen I abgetrocknet werden. Überlappungen, Laschen, Dopplungen und Derstärkungsplatten und überhaupt alle aus. I einanderliegenden Flächen find vor dem Zusammenlegen gut mit dicker Bleimennige zu streichen. Unter den Beschlägen und Augplatten ist ebenfalls hinreichend Bleimennige aufzutragen- dir Ränder find gut zu Verstemmen, damit sich infolge eindringenden Wassers kein Rost bilden kann. Dies ist besonders auch bei Befestigung genannter Teile auf dem Innenboden und an den unteren Plattengängen von Schotten zu beachten. Elektrisch geschweißte Nähte sowie Heft, schweißungen und die Verbindungsstellen sind mit Rücksicht auf die hier vorliegende erhöhte KorrosionSgefahr grundsätzlich mit Bleimennige vorzustreichen- nach Möglichkeit aber erst nach Ausführung der Druckprobe. Leichtnletalle müssen vor dem Streichen gut gereinigt und entfettet werden (Reinigung durch Sandstrahlen, Beizen in Natronlauge usw., Entfetten in geeigneten Lösungsmitteln). Für den Anstrich der Leichtmekalle sind geeignete und erprobte Spezial-Anstrichmittel zu ver- wenden. 8. Zusammenpassen Zusammenzunietende Flächen müffm in ihrer ganzen Ausdehnung unmittelbar aufein- anderliegen, u. a. auch die mit der Beplattung zu vernietenden Flanschen von L, £_, T und £ Spanten usw. an dm SchiffSenden und an ähnlichm Stellen mit stärkerer Krümmung. Bei zu nietendm Naht« und Stoßverbindungm mit Nahtstrrifen und Stoßblechm müssen die Plattmkanten gehobelt werdm. Bei zu schweißendm Plattenverbindungm genügt im allge« meinm schräger Scheren- oder Brennerschnitt- der mtstehende Grat ist zu beseitigm. Schweißung und Nietung gemäß Vorbemerkung 7 a, 5 und 6. 9. Dichten Bei geschweißten Wandungm soll die Dichtigkeit durch die Schweißung selbst ohne weitere Nacharbeit erreicht werdm. Gmietete Schotte usw. find grundsätzlich durch Verstemmen waffer¬und öldicht zu machm. Wo erforderlich, find Stemmlöcher oder Schweißlücher vorzusehen. 10. Verstemmen ° Seebanbteile 1. Stoßanordnung Nur in AuSnahmrfällm dürfen Dichtungsmittel verwendet werdm, und zwar Mennige- getränkte Segeltuchpackung bei wasserdichten Wandungen und Holzteerkitt für öldichte Wan- dungen mit folgmder Zusammensetzung: I GewichtSteil Zemmt, 2 Eisenmennige, 1 Graphit, 4 bis 4*/t Holzteer. Die feingemahlenen und gesiebten festen Bestandteile sind zunächst nur mit etwas Holzteer zu verrühren- erst dann wird der Rest des Holzteeres zugesetzt. Dieser Kitt darf jedesmal höchstmS nur für einm 14tägigen Bedarf angefertigt werden. An Stelle deS Holzteerkitts kann Petrolftster Kitt (Schellackkitt) verwendet werden. Außerdem sind »Copalit«-Dichtungsmasse (flüssig und Kitt) und die »Copalit«.Dichtungs- binde der Fa. A. G. Joh. Ieserich, Bln.-Charlottrnburg, für öldichte Wandungen und Slbunker- deckel (Heizöle und Dieselkraftstoff) zugelaffen. Alle genieteten wasser- und öldichten Wandungen sind sorgfälttg zu Verstemmen- hierbei müssen Kerbwirkungen an all dm Stellen, wo sie schwingungsbeanspruchten Bauteilen gefähr- lich werden können, durch geeignete Werkzmgführung verhindert werden. Stöße sind grundsätzlich so zu legm, daß fie aus den örtlichm velastungm keine ober nur unerhebliche Beanspruchungen erhalten.
11 SoibcmetbuMt* (7 c 1—4) neben Öffnungen 2. Stoßverbinbung Soweit bei den Baugruppen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, müße, die Stöße aller Längsverbandteile untereinander gut verschießen, und zwar bei NahtschweißunM die Stöße benachbarter Platten um mindestens Vs Plattenbreite, die- Stöße von LängsbänderM je nach der Stegdicke um 2—3 Formstahlhöhen. Bei genieteten Nähten muß der Vorschuß der Stöße entsprechend größer sein. In Beplattungen sollen neben größeren Öffnungen, z. B. querab von den Türmen, Stößel möglichst vermieden werden. Im Bereich von rechteckigen breiten Öffnungen soll der unmittel bar benachbarte Plattengang möglichst keinen Stoß ausweisen/ läßt sich dies wegen zu groß« Länge der Öffnung nicht vermeiden, so muß der Stoß ausreichenden Abstand von den Ende, der Öffnung haben. Alle Öffnungen müssen an den Ecken möglichst große Abrundungen erhalten. Im allgemeinen sollen Nähte und Stöße geschweißt werden. Wo Verbandteile noch genietet werden sollen, wird bei den einzelnen Gruppen bestimmt. In diesem Falle solle, durchlaufende Längsverband-Formstahle entsprechend geformte Laschen erhalten. Dies gilt aber nicht für die doppelten Winkel an Torpedoschotten sowie für Winkel an Platten mit Erleich¬terungslöchern, wenn der Stoß auf dem vollen Teil der Platten liegt. Der Nietquerschnitt bei Festigkeitsmietung ist so zu bemessen, daß sich die Spannungen der anzuschließenden Querschnitte zu den Spannungen der Nietquerschnitte verhalten wie 1 :0,6. Bei mehrreihiger Nietung sind außerdem Wertzahlen nach folgender Tabelle zu berück¬sichtigen: Bei Verbindung etwa gleichdicker Teile
Reihenzahl 1 2 3 4
Zug 1 2 2,7 3,4 Schub …. 1 2 2,3 — 3. Träger- Gurtplattrn -Stege 4. Endbefestigung Bei Verbindung von ‘Teilen, deren einer mehr als doppelt so dick ist als der andere, hat auch schon die zweite Reihe nicht den vollen Wert. Für Doppellaschen ist außerdem die Wertzahl 1,75 gegenüber Überlappungen anzuwenden. Die Breite der Gurtplatte von Trägern, Decksbalken und Versteifungen soll dem Biege- Moment entsprechend nach den Enden zu fischförmig ab- und nötigenfalls wieder zunehmen Bei durchlaufenden Gurtplatten darf an hochbeanspruchten Stellen, wie z. B. beim Gasdruik der Geschütze, kein Stoß angeordnet werden,’ wo das nicht zu umgehen ist, muß der Stoß unter einem Winkel von höchstens 45° zur Längsrichtung der Gurtung ungeordnet werden. Die Gurtungen dürfen nicht angebohrt oder sonstwie geschwächt werden. Scheren- oder Schneidgrate an Gurtplatten sind durch Behobeln oder Abschmirgeln p beseitigen. Die Stege von Schottversteifungen und, soweit zulässig, von Unterzügen usw. sollen dB Biegemoment entsprechende ab- und zunehmende Höhe erhalten. Die Steghöhr (und die Gurtbreite) an den Äuflagerstellen ist abhängig von dem err# baren Einspannmoment, bei dessen Ermittlung die Widerstandsfähigkeit der anschließenden Btt’ steifungen oder der mehr oder weniger unversteiften Wände berücksichtigt werden muß. Knit bleche dürfen angewandt werden, wenn dadurch kein Mehrgewicht entsteht. Wo bei Trägern, die an glatten Wänden abstoßen, Einspannung erzielt werben soll, Di» die Gurtungen durch die Platten hindurchzuführen und mit den Versteifungsstegen der enk’ sprechenden Wände oder Schottbeplattung gabelartig zu Verblatten und zu verschweißt”
Sinngemäß sollen im Bereiche des Gasdrucks der Geschütze an den Kreuzungen von DeckSbalkn, mit einem durchlaufenden Unterzug die Gurtungen der Decksbalken unter dem Unterzug durch, geführt werben. 5. Örtliche Belastung 6. .Kniebleche Wo Gurtungen senkrecht zu ihrer Ebene auf Zug beansprucht werden, ist durch Doll schweißen im Bereiche der Beanspruchungsstelle dafür zu sorgen, daß sie nicht vom Sh abgerissen werden. Hierfür gelten die beiden vorstehenden Abschnitte sinngemäß, d. h. an den Knieblechenden sind die anzuschließenden Bauteile durchlaufend zu schweißen. 7. Einfassung von Erleichteruugs- und Mann¬löchern In nicht wasser- oder öldichten Wänden, Bodenwrangen usw. sollen Erleichterungs- m Mannlöcher nicht durch ringartige Gurte eingefaßt werden. Statt dessen müssen, wenn nöti unter und über und erforderlichenfalls auch neben den Öffnungen waagerechte und senkrechte Versteifungen angebracht werden, die paarweise auf verschiedenen Seiten des Blechs antz schweißt werden können. Bei in wasser- und öldichten Wänden anzuschweißenden Mannlochzargen muß durch richt bemessene Längenzugabe und sachgemäßes Schweißen (Stoß zuerst, dann, vom Stoß anfangend die Verschweißung mit der Blechkante, wobei die Längenzugabe aufgebraucht werden soll) daf gesorgt werden, daß keine Schweißspannungen nachbleiben. Die obengenannten Versteifungen sind nötigenfalls außerdem anzubringen. 8. Unterbrochene Derbandteile Müssen Längs- ober Querverbände unterbrochen werden, so find fie durch Schlingen abzufangen, die bis zu dem nächsten durchlaufenden entsprechend zu verstärkenden Quer- ob Längsverband reichen. Dasselbe gilt sinngemäß für Schottversteifungen usw. 9. Ausschnitte für Längsbänder usw. in Spanten usw. In nicht wasserdichten Decks und Schotten und im Steg von Spanten und Balken darf der Ausschnitt für hinburchgehende Wulststahle usw. nur so groß gemacht werden, daß der Steg des Wulststahles zur Übertragung des Auflagerdrucks etwa in halber Höhe im Deck usw. oder am Spant- oder Balkensteg angeschweißt werden kann. Die Balken- und Spantstege müssen so bemessen werden, daß über den Durchführungsöffnungen ausreichender Querschnitt zur Aufnahme der eigenen Auflagekräfte stehenbleibt,’ nötigenfalls muß der Steg auf beiden Seiten des Längsbandes usw. auf ausreichender Höhe mit diesen verschweißt werden. Rand- und Befestigungswinkel an Platten mit Erleichterungslöchern sollen möglichst im Bereiche des vollen Teiles der Platten gestoßen werden. Bei Nietverbindungen sollen die Platten die Formstahle im allgemeinen nur so weit überlappen, als es für die Nietung nötig ist. Die Schenkel von Befestigungswinkeln sollen nicht breiter sein, als es die Nietung erfordert. 10. Öffnungen Sämtliche Öffnungen sollen abgerundete Ecken erhalten. Die Abrundung richtet sich nach der Größe der Öffnung und der durch sie hervorgerufenen Schwächung des Derbandteils. Beachte auch 8136. Für die Verstärkung der Ecken beachte Allgemeines zu 8113 bis 18. II. Erleichterungs- löcher Es dürfen nur die in den Bauunterlagen angegebenen Erleichterungslöcher eingeschnitten werden/ da sie diejenigen Teile der Platten begrenzen, welche erhalten bleiben sollen, müssen ihre Abmessungen geändert werden, wenn sich die Plattengrößen ändern. Bei der Bemessung der Erleichteruugslöcher sind außer den Biegungsspannungen im ganzen Träger noch die Schubspannungen und die im Bereiche des Loches durch die Querkrast hervorgerufenen zusätzlichen Biegungsspannungen zu berücksichtigen. 12. Kreuzende Verbandteile Wenn Spant-, Balken- oder Unterzug-Stege oder Wandungen und Decks von Verband teilen gekreuzt werden/ die auf diese Stege usw. Auflagerkräfte übertragen, so müssen diese Auflagerkräfte durch entsprechend bemessene Blechstücke den Stegen im Bereich der großen Schubspannungen/ d. h. etwa im mittleren Drittel abgenommen und zugeführt werden. Bei
13. Örtliche Verstärkungen 8 Wasser- und Ll- dichtigkeit Wandungen und Decks genügt u. U. die Anordnung leichter, in etwa 550 nun Abstand angeordH neter Flacheisenstege, die bis zum nächsten Balken reichen,’ im allgemeinen sind aber in dn» Ebene der kreuzenden Versteifungen ausreichend bemessene Flacheisen-, Winkel- oder 1-StäbM so weit auf die Wandungen und Decks hinaufzuführen, daß die Schubspannung nicht überM schritten wird und Wellenbilbung nicht zu befürchten ist. Bei der Befestigung von Augplatten, Augbolzen usw. an Beplattungen, wie Schott^»’ Decks, Außenhaut, ist zu beachten, daß bei Beanspruchungen in der Ebene der Beplattungen dir» Beplattung, bei Beanspruchungen senkrecht zur Beplattung die Versteifungen entsprechend der» Tragfähigkeit der Augplatten usw. zu verstärken sind. Der Umfang der Wasser- und Oldichtigkeit wird in dem Schema für wasser- und öldichtrU Wandungen festgelegt. Die schweren Schotte und Schächte sind, soweit sie nicht öldicht sein müssen oder nm» luftdicht zu sein brauchen, im allgemeinen bis zum Deck über der Druckhöhenlinie (beachte duR Zeichnung »Druckhöhen- und Belaftungsplan«) wasserdicht zu bauen. Inwieweit die einzelnen» Decks als Schwimmdeck zu betrachten sind und demnach für Belastung durch den Luftdruck» zu bemessen sind, ist im Druckhöhenplan festgelegt. Ebenso sind alle Außenwände oberhalb bt$| freien Decks wasserdicht herzustellen. Ausnahmen sind aus dem genannten Schema und am» der B. B. V. — S — zu ersehen. Die Außenhaut und der Innenboden sind wasserdicht zu machen, soweit sie nicht öldichtl sein müssen. Die Decks sind im allgemeinen wasserdicht und im erforderlichen Umfange öldichti zu machen. Wenn einzelne Decks oder Teile etwa nicht wasserdicht zu sein brauchen, wird dies in dec 8.8. V. — S — festgelegt. Zur Befestigung von Bauteilen sind Löcher in den Beplattungen für durchgehende Schrauben grundsätzlich zu vermeiden. Auf der Dersteifungsseite der Wandungen sind die Bauteile an den Versteifungen selbst oder auf zwischen diesen vorzusehenden Verbindungsstücken zu befestigen. Auf der Plattenseitr sind sie durch Schweißen oder Nieten unmittelbar mit den Platten selbst zu verbinden. Wo ausnahmsweise Schrauben verwendet werden müssen, sind die Schraubbolzen auf die Be> plattung zu schweißen, andernfalls sind Nictschrauben zu verwenden. Für die Herstellung von Dldichtigkeit gelten folgende Bestimmungen: 1. Genietete Verbandteile sind so anzuordnen, daß alle Dichtungsnähte sowie alle Kanten und Niete von einer Seite (der Hauptstemmseite) gestemmt werden können. Bei ein« seitig benetzten Wandungen ist im allgemeinen die unbenetzte Seite die Hauptstemm- feite. Es sollen möglichst wenig Verbandteile durch die Wände der Bunker und Tan8 gehen. Die erforderlichen Stemmlöcher sind vorzusehen. Wenn möglich sind nie mehr als zwei Bauteile durch dasselbe Niet zu verbinden. Es sollen so wenig Bauteile wie möglich an der Hauptstemmseite der Wände befestigt werden. Läßt sich dies nicht vermeiden, sind alle Nietköpfe und alle Kanten dieser Bauteile an der Hauptstennri’ feite zu stemmen. Ausnahmsweise dürfen die Köpfe von Nieten für Versteifung stähle, die an der Außenwand der Bunker und Tanks angebracht werden, auf der voi” öl benetzten Seite gestemmt werden. Kabel, Rohrleitungen usw. dürfen nicht W mittelbar auf der Hauptstemmseite befestigt werden. Die Hauptstemmseite soll eint« auffälligen Anstrich erhalten, um die Beachtung der vorstehenden Bestimmungen P sichern. 2. Alle geschweißten Derbandteile sind so anzuordnen, daß die Dichtigkeit ohne Raö arbeit erreicht wird. Hierfür sind Schweißlöcher in dem erforderlichen Umfang vorzusehen. 3. Die zu verstimmenden Kanten sind sauber zu bearbeiten, wenn möglich zu hobel”- Beim Lochen ist darauf zu achten, daß die Löcher von der Seite auS gestanzt werde”’ mit welcher die Derbandteile aufeinanderliegen sollen. Nähte und Stöße der Wa”’ düngen sind nicht zu joggeln.
1. Der Nietabstand soll bei allen Bauteilen, deren Kanten zu stemmen sind, betragen » nicht mehr als 3’/, Nietdurchmeffer bei Dicken unter 8 nun und nicht’Mehr als 4 Nietdurchmeffer bei Dicken von 8 mm an auswärts. Die Niete sollen zwei versenkte Köpfe haben, welche die zu verbindenden BaukilM nicht ganz durchdringen dürfen. Der Konus in den Dichtungsteilen muß genau juw dem der Nietköpfe paffen. An schlecht zugänglichen Stellen, an denen versenkte Nietr» nicht einwandfrei geschlagen werden können, dürfen Niete mit vorstehenden Setz« undI Schließköpfrn verwandt werden. Für die Ausführung der Schweißung ist die Schweißvorschrist maßgebend. 5. Bei genieteten Bauteilen darf Dichtungsmaffe angcwendet werden: a) bei Bauteilen, die eine Wand der Olbunker und «tanks durt^ringen, wem« Stemmlöcher aus Festigkeitsgründen nicht zulässig sind, d) an den Stellen, an denen sich Nähte und Wände oder Nähte und Versteifung^.» stähle kreuzen, o) dort, wo wegen Zusammentreffens mehrerer Derbandteile die Dichtung durch! Derstemmm unmöglich ist. Für die Ausführung der Verschlüsse und für die Oldichtigkeit von Rohr« und Gestänge-1 durchführungen usw. ist die in den Bauplänen angegebene Verwendung der Räume maßgebend. I Müssen an Torpedo- und sonstigen Schutzschotten oder an gepanzerten Decks unterhalb der Druckhöhenlinie (beachte die Zeichnung »Druckhöhen- und Belastungsplan«) Bauteile, die an! den beiden Plattenseiten einander gegenüberliegen, durch Schrauben befestigt werden, so ist die Schraubenteilung so zu wählen, daß die Löcher nicht aufeinandertreffen. Wenn bas nicht möglich ist, muß durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden, daß Ol oder Leckwasser nicht durch die Schranbenverbindung treten kann. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Wasserdichtigkeit. » Pritstm« d-r Wjg* Witz -Ächte« Wem tarn»« Alle wasser« und öldichten Längs« und Querspanten, Längsschotte, Querschotte, Decks, Plattformen sowie der Innenboden sind auf ihre Dichtigkeit unter Druck zu prüfen, soweit fit unter der vorgeschriebenen Druckhöhe liegen. Bei Wafferzellen ist der Prüfdruck durch Wafferfüllung herzustellen- bei Olbunkern und «tanks soll Ol von derjenigen Art benutzt werden, für welche die Bunker oder Tanks bestimmt sind. An Stelle des Ols darf Wasser verwendet werden, jedoch hat die Dauwerft in jedem Fallt bis zum Ablauf der Gewährfrist die bei einer nachträglichen ersten Füllung mit Ol entstandenen Mängel auf ihre Kosten zu beseitigen und den etwa entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Druckhöhen gehen aus der Zeichnung »Druckhöhen« und Belastungsplan« hervor,’ sie werden für die Bunker, Tanks und Zellen entweder nach der Standrohrhöhe für die Olüber- nahmeringleitung bestimmt oder so festgelegt, daß in den Wandungen dieser Räume eim bestimmte, auf dem Druckhöhenplan anzugebende Spannung nicht überschritten wird. Für dir sonstigen wafferdichten Schotte und Decks sind die Druckhöhen durch eine besondere Linie ia Druckhöhenplan bestimmt, die auf Grund von Leckrechnungen festgelegt wird in der Annahme, daß je nach Art und Größe des Schiffes, Bootes oder Fahrzeuges zwei oder mehr Abteilungen vorn oder in der Mitte oder hinten vollaufen. Für seitlich gelegene Räume, die nicht Bunker, Tanks oder Wafferzellen sind, muß diese Druckhöhe um ein Maß vergrößert werden, das einer Krängung von 10° nach der Seite des zu flutenden Raumes entspricht. Für Schlingerdämpfungszellen werden die Druckhöhen unter Berücksichtigung des Le triebsdrucks für die Dämpfungsanlage auf dem Druckhöhenplan besonders ftstgelegt. In der B. B. V. — 8 — und auf dem Druckhöhenplan ist besonders anzugeben, wen»! nicht sämtliche Doppelbodenzellen oder Zellen in der Stauung mit der oben gekennzeichnete«! Druckhöhe geprüft zu werden brauchen. Die oberhalb der Druckhöhenlinie liegenden Schotte und Zwischenschotte in Zwischendecks’ räumen usw. sind durch Abspritzen zu erproben, sofern nicht in der L. 8. V. — 8 — aus’ drücklich etwas anderes bestimmt wird. Zur Erreichung der vorgeschriebenen Druckhöbt sind nötigenfalls Rohre aufzusetzen. Es empfiehlt sich, die Druckproben, mindestens soweit die Prüfung der Außenhaut aus Dichtigkeit in Betracht kommt, auf Stapel oder im ®°® vorzunehmen.
10 Erhaltung der Wasser- und Lldtchtigkett und Prüfung von LüftungskanLlen, Sprachrohren usw. Wenn bei kurzer Bauzeit der Baufortgang erfordert, die Maschinen oder Kessel auf {*1 Helling einzusetzen, darf mit der vorher unter Vorlage der Bauzeichnungen einzuholendeM Genehmigung der O. K.M. ausnahmsweise von der Wasserdruckprobe der Schotte dn» betreffenden Maschinen- und Kesselräume abgesehen werden,’ die Arbeitsausführung diesnL Schotte ist in solchem Ausnahmefalle besonders eingehend und sorgfältig zu überwachen müM zu prüfen, in zweifelhaften Fällen sollen etwa nicht dicht erscheinende Bauteile durch Abspritze,« geprüft werden. Bei den Druckproben dürfen bleibende Durchbiegungen der Schotte nicht entstehen» Werden die Ausbuchtungen der Schotte im Laufe des Versuchs so groß, daß bei Vermehrung R des Drucks dauernde Durchbiegungen zu befürchten sind, so ist der Versuch zu unterbrechen und R erst nach dem Einbau hinreichender Versteifungen wieder aufzunehmen und burchzuführen. Bei den Versuchen dürfen die Schotte nicht abgestützt werden. Sind öldicht zu bauende Räume zunächst nicht als Ölbunker oder -tanks einzurichten, so ist» für die Druckhöhe der höchste vvrgeschriebene Fülldruck gleichartiger als Ölbunker oder -tauft I einzurichtender Räume maßgebend. Diese Bestimmung gilt auch für die öldicht zu bauendm Doppelbodenzellen. Über die Prüfungsergebnisse sind Verhandlungen gemäß A. B. B. II Nr. 5 aufzunchmenW und an die zuständigen Dienststellen zu geben. Bei allen nach Ausführung der Druckproben an den Schotten usw. noch vorzunehmenden 1 Arbeiten ist die größte Aufmerksamkeit auf Erhaltung der Wasserdichtigkeit zu richten. Durch-1 brechungen aller Art, Durchführungen von Kabeln, Gestängen, Dampf-, Pumpen und Sprach-» rohren, wasserdichte Türen usw. sind nach Fertigstellung in geeigneter und genauester Weise I auf Wasserdichtigkeit zu prüfen/ eine Wiederholung der Druckprobe durch Auffüllen ist jedoch im allgemeinen nicht erforderlich. Bei allen Durchbrechungen von größerer Bedeutung sink» > Versteifungen anzuordnen, die den durch die Durchbrechung entstehenden Verlust an Festigkeit ausgleichen. Bei der Prüfung der wasserdichten Sprachrohre und Lüftungskanäle ist wie folgt zu verfahren: s.) Sprachrohre. In einem Satz der Sprachrohrtabellen sind hinter jede zu prüfende Sprachrohr- leitung Prüfungsdruck und Prüfungsdatum in roter Tinte zu vermerken. Falls aus besonderen Gründen eine Prüfung nicht stattgefunden hat oder festgestellte Undichtig- l keiten nidjt beseitigt sind, ist dies in den Tabellen anzugebm. b) Luftkanäle. In einem Satz der Lüftungspläne ist in geeigneter Weise an den einzelnen wasser¬dichten Luftkanälen der Prüfungsdruck und das Prüfungsdatum einzutragen. Ferner ist kenntlich zu machen, wenn ein Kanal aus besonderen Gründen nicht geprüft werden [ konnte oder noch Undichtigkeiten aufweist. In den meisten Fällen wird die Ein¬tragung in die beiden Längsschnitte genügen. In allen Fällen ist anzugeben, ob mit Wasser oder Luft geprüft wurde. Den Anlagen Ü zum Neubaubericht ist je ein Exemplar der Auszeichnungen zu a und b beizufügen. Bei auf Privatwerften gebauten Schiffen ist dafür zu sorgen, daß bei der Übergabe M j Schiffes an die Marine die unerledigten Punkte der Marinewerft oder dem Arsenal bekannt- gegeben werden. Für die weiteren gemäß A. B. B. II Nr. 5 Abschnitt 8 und 6 vorgeschriebenen Rach- Prüfungen lebenswichtiger Räume unter Panzerdeck auf Dichtigkeit sollen Anschlußmöglichkeito» für Preßluft von vornherein vorgesehen werden. Diese Anschlüsse sind nach jeder Prüfung j zu plombieren. Für die Zusammenstellung der üntersuchungsergebnisse usw. gilt daS vor- stehend unter Vorbemerkung 9 am Schluß Gesagte. 11 Schwer zugäng- liche Stellen 1. Alle Räume müssen zugänglich sein. Schwer zugängliche Stellen, an welchen dir spätere Untersuchung und Erhaltung des Schiffskörpers erschwert ist oder unmöglich sein würde, müssen vermieden werden. Ist dies nicht zu erreichen, so ist folgend^ zu beachten:
^ g Dorbtmnkungen (11 12 Krostfchntz Alle toten Ecken und Winkel sind, soweit erforderlich, mit Zement oder Kork J Marineleim auszufüllen. Sofern einzelne Räume nicht gänzlich gefüllt werden, ^ sich an die teilweise Füllung ein sorgfältig ausgetragener Schutzanstrich von Asphch oder Marineleim anschließen. Wo eine Füllung des Raumes oder ein Schutzanstriß nicht vorgesehen werden oder wo letzterer nachher durch das Schweißen beschädigt wird (z. B. Ruder), können die Räume zur Konservierung mit Öl abgedrückt ww den. Die Füll« und Entleerungslöcher sind dann durch Schrauben aus Nirosta g verschließen, um bei llberholungsarbeiten die Ölkonservierung wiederholen zu können. Alle Ecken und Winkel, in denen sich Wasser ansammeln kann, wie im Boden der Schiffes, zwischen der Panzerdecksböschung und der Außenhaut usw., sollen so aus. zementiert werden, daß sich das Wasser an bestimmten Stellen sammeln kann. Auf der Panzerdecksböschung angeordnete Winkel für die Verbindung des Panzer, decks mit der Außenhaut sollen sorgfältig in Zement eingebettet werdm. Wo die Zementlage eine Dicke von 100 mm und darüber erhalten muß, ist zunächst eine 25 bts 30 mm dicke Schicht Zement aufzutragen. Hierauf ist eine Schicht gestoßen« Koks aufzubringen, der sorgfältig mit einer Zementschuht zu bedecken ist. Derartige Zementierungen sind auch sonst anzubringen, wo es erforderlich ist, jedoch so leicht und sparsam wie möglich auszuführen, um unnöttge Mehrgewichte zu vermeiden. 2. Ringsherum abgeschottete Räume, die unbenutzt bleiben, sollen in ihren Umschoi- Lungen Öffnungen erhalten, die nötigenfalls mit Deckeln oder losschraubbaren Plaß ten zu versehen sind, oder es sind ganze Wände mit Schrauben zu befestigen. Hierher gehören die zylindrischen Unterbauten der Geschütze, die Unterbauten von Boots« tränen usw., die Ecken und Winkel, die beim Einbau von Einrichtungen entstehen und Blechabschottungen erhalten (soweit sie nicht zu 1. gehören), die an den Decks« fenstern zum Schutz gegen Pulvergase durch Abschrägung geschaffenen Räume und dergleichen. Die Unterbauten der Hauptmaschinen, Kessel, Wellenleitung und Hilfs« Maschinen sind durch genügend große Öffnungen zugänglich zu machen. Diejenigen Bauteile, die ihrer Lage wegen nur selten untersucht werden können, sind namentlich an den Stellen, wo sie mit Bilgewasser in Berührung kommen, besonders sorgfältig mit dem vorgeschriebenen Anstrich zu versehen. 3. Wenn größere Flächen durch Rohrleitungen usw. bedeckt werden, so sind die Rohr« leitungen usw. möglichst in so großen Abständen von den Wandungen usw. zu ver¬legen, daß diese noch zugänglich bleiben. Dies gilt auch für die Aufstellung von Hilssmaschinen, Apparaten u. dgl. Bei Kabelbündeln wird die Zugänglichkeit der Wandungen häufig durch Lösen» der Kabelschellen und Abbiegen der Kabel erreicht werden können. Sofern die Kabel-V bündel jedoch sehr umfangreich und unbiegsam werden, sind sie aus besonderen Blech« streifen und in solchem Abstande von den Wandungen zu verlegen, daß deren Zugäng-I lichkeit gewahrt bleibt. Wo dies wegen Naummallgels nicht durchführbar ist, müsse« die Wandungen usw. durch Anstrich mit Marineleim oder Asphalt so geschützt werde« daß Rostbildung nicht auftreten kann. 4. Mit den Luftkanälen ist wie 3. zu verfahren, sofern sie nicht auch bei wasserdichte»! Kanälen im ganzen losnehmbar eingerichtet werden, um nicht nur die benachbarte« Bauteile, sondern auch die Kanäle selbst zugänglich zu machen. Wenn es notwendig wird, Luftkanäle unmittelbar auf einem Schott oder auf beM Außenhaut derartig zu befestigen, daß eine Wand des Kanals durch die betreffeniM Beplattung gebildet wird, so ist letztere dadurch zugänglich zu machen, daß in Kanälen Öffnungen (Handlöcher) mit verschraubbaren, bei wasserdichten Kanälen flif» wasserdichten Deckeln vorgesehen werden, oder ein größerer Teil einer Kanalwa^I losnehmbar eingerichtet wird. Gegen Sprengung durch Frost sollen hohle Teile durch Abdichtcn oder, wenn trohbelW Wasser in ba8 Innere gelangen kann, durch Entwässerungslöcher an der tiefsten Stelle obe« in anderer geeigneter Weise geschützt werden. Beachte Vorbemerkung II.
Durchfluß- öffnungen
14. Schutz gegen Splitterwirkung und Gasdruck In den nicht wasser« oder öldichten Längs« und Ouerspanten, im nicht waffer- oder öldichtn, Teile der Mittelkielplatte, in den Maschinen- und Keffelträgern und wo sonst noch erforderlich, sind Durchflußöffnungen in genügender Zahl und Größe vorzusehen, damit die Flüssigkeit den Saugern schnell genug zufließen kann. Von besonderer Bedeutung ist dies für Raume, aus denen Pumpen mit großer Lenzleistung saugen. Außer diesen Öffnungen sind für den Durchfluß kleiner Flüssigkeitsmengen (auch Schwitz, waffer) in den auf dem Boden und Innenboden sowie an der Bordwand angeordneten Bau- teilen (Querspanten, Längsspanten, Längsbänder, Maschinen« und Keffelträger u. dgl.) an der tiefsten Stelle ausreichende, dem Bauteil angepaßte Durchflußöffnungen anzuordnen. Schutz der Kabel gegen Splitterwirkung siehe 8160. Leicht verletzbare Einrichtungen und Apparate auf den Brücken, an den Aufbauten usw. sind so anzuordnen, daß sie der Wirkung des Gasdrucks möglichst entzogen werden. An Wän« den, Schallschirmen usw., die dem Mündungsdruck der Geschütze besonders stark ausgesetzt finb und heftig erschüttert werden, sind möglichst keine Teile, wie z. B. Schalter, Anlasser usw., an- zubringen. Wo dies ausnahmsweise nicht zu umgehen ist, sind diese Teile federnd in der Weist anzubringen, daß ihre Befestigung der auftretenden Beanspruchung gewachsen ist. Leichte Ein¬richtungen, bei denen eine Beschädigung durch Gasdruck zu befürchten ist, sind gegen Gasdruck geschützt aufzustellen. Sorgfältige Befestigung von Schellen, Vorreibern, Haltern und Bügeln für Kabel, Sprachrohre, Lampen usw. zur Vermeidung von Schießschäden siehe 8I60. Große oder schwere Einrichtungsgegenstände, die im Bereiche des Gasdrucks unter Deck angebracht werden, müssen so befestigt werden, daß sie beim Schießen nicht abfliegen können. Dies ist bei anzuschweißenden Halterungen besonders zu beachten. Für die Befestigung fest eingebauter Kammermöbel an Wanden, die dem Gasdruck ausgesetzt sind, beachte Allgemeines zu 8 Hl 2—4. Fensterblenden siehe 8II6. Die Decks, Außenhaut, Luksülle, Schächte, Türen, Lukendeckel usw. finb unter Berücksichti¬gung der neusten vorliegenden Erfahrungen für den Gasdruck der Geschütze ausreichend zu bemessen. Don 5 Kaliber hinter bis 20 Kaliber vor der Mündung ist der Gasdruck mit seinem vollen Betrag zu berücksichtigen/ nach hinten nimmt der Druck bis 15 Kaliber hinter der Mündung und nach vorn bis 65 Kaliber vor der Mündung auf 0 ab. Quer zur jeweiligen Rohrrichtung ist von minus 5 bis plus 20 Kaliber (der Länge nach) j der volle Gasdruck nur auf 5 Kaliber Breite auf jeder Seite einzusetzen. Der Gasdruck nimmt I auf 25 Kaliber Breite auf jeder Seite auf Null ab. Von minus 5 bis minus 15 bzw. pluS I 20 bis plus 65 Kaliber (der Länge nach) verringern sich die angegebenen Brüten (2x5 bzw. | 2 X 25 Kaliber) auf Null/ vgl. nachstehende Skizze. Das Widerstandsmoment der Wände und Decks soll bis zu dem Bereich, in welchem ^ Gasdruck größer ist als die im Druckhöhenplan angegebene Decksbelastung, gleichmäßig auf bas der unverstärkten Teile abnehmen. Verstärkungen sind, soweit sie nicht bereits in den Bauunterlagen vorgesehen sind, M Genehmigung vorzulegen.
15 Unbringe« von Einrichtungen am Panzer 1- Losnehmbare Banteile 17 Schutzanstrich 18 Zinkschutz 19 Frei zu haltende Decksfiächen LV Stauplätze 81 Bauzustand bet« Stapellauf Runde Seitenfenster, an denen Geschütze entlang feuern, sind bis zu einem Abstande von 6 Kalibern hinter und 40 Kalibern vor der Mündung mit Schießblenden zu versehen. Das- selbe gilt auch für runde Fenster in dem darunterliegenden Deck, über welche Geschütze in einer Höhe von nicht mehr als 4 m hinwegfeuern, jedoch verringert sich dann der Abstand aus 30 Kaliber vor der Mündung. Für rechteckige Fenster erhöhen sich die vorstehend angegebenen Abstände auf 70 Kaliber bei entlang feuernden und auf 60 Kaliber bei darüber hinweg feuernden Geschützen. Sofern jedoch bei den rechteckigen Fenstern infolge starker Erschütterung oder Durchbiegung bn Wand mit einem Zerspringen der Scheiben unter den Blenden zu rechnen ist, sind die Fenster bei entlang feuernden Geschützen bis auf 60 Kaliber und bei darüber hinweg feuernden Ge- schützen bis auf 50 Kaliber vor der Mündung durch elastische Lagerung der Scheiben in Gummi oder durch Verstärken der Wand im Bereiche des Fensterrahmens zu sichern. Wenn die Wand mit den Fenstern unter einem so spitzen Winkel überschossen wird, daß die größte Wirkung des Gasdrucks, das sind 2 m bei der leichten und mittleren und 3,5 m bei der schweren Artillerie, vor dieser Wand zur Geltung kommt, sind die Schüsse als Entlang- feuern aufzufassen. Ein Plan über die. Anordnung und Ausführung der Schießblenden ist zur Genehmigung vorzulegen. Beachte A. B. B. II Nr. 10. Unter Lüftungsöffnungen des Panzerdecks dürfen wichtige, leicht verletzbare Teile, wir Hilfsmaschinen, Rohrleitungen, Gestänge, Kabel usw., im allgemeinen nicht angeorbnet werben. Wo sich dies nicht umgehen läßt, sind diese Teile an gefährdeten Stellen nach Möglichkeit durch kräftige Schutzbleche gegen Splittergesahr zu schützen. Beachte auch 8124 und 54. An den losnehmbaren Bauteilen, die im Gefechtsfalle entfernt werden sollen, dürfen Ein- richtungen, die bann gebraucht werben, wie Befehlsapparate, Kabel, Rohrleitungen, Zugstangen für Dampfpfeifen usw., nicht befestigt werden. Für den Farbanstrich ist außer der A. B. B. Nr. 31 (beachte auch 8IV) die Verordnung des Reichsarbeitsministers über die Ausführung von Anstreicherarbeiten in Schiffsräumen vom 2. Februar 1921 (Reichsgesetzbl. 1921 Nr. 15) zu beachten. Es ist jedoch gemäß •§ 3 dieser Der- i ordnung anzustreben, daß, soweit irgend angängig, von der im § 2 vorgeschricbenen Anord- j nung der Zugangsöffnungen und von der Anbringung eines zweiten Mannloches für jeden Raum abgesehen wird. Bodenventile und Schieber sind von vornherein mit Zinkschutz zu versehen. Am Hinterschiff und Ruder sind Zinkschutzplatten erst während deS ersten Dockens nach I der Indienststellung anzubringen, soweit sich Anfressungen zeigen, die die Anordnung von I Zinkschutz zweckmäßig erscheinen lassen. Bei mehreren Schiffen, Booten oder Sonderschiffen gleichen Typs ist der Zinkschutz nach 1 den Erfahrungen bei dem zuerst in Dienst gestellten Schiff, Boot oder Sonberschiff schon beim L Dau anzubringen. Das Stb’Achterdeck bis zum Fallreep ist, sofern in den Bauunterlagen nichts andere- angegeben ist, von Teilen, die den Verkehr hindern, wie Trossenrollen, Staueinrichtungen, Aug- bolzen usw., möglichst frei zu halten. Ob außerdem noch andere Teile des Oberdecks usw. zu besonderen Zwecken frei gehaltn werden müssen, wird in der B. B. V. — 8 — bestimmt. Alle Teile der Ausrüstung (Ersatzteile, Geräte, Derbrauchsstoffe usw.), deren Lage nicht durch die Bauunterlagen festgelegt ist, sind möglichst tief zu stauen, um eine gute Stabilität i zu gewährleisten. Auch soll das Stauen der Ausrüstung mit dazu benutzt werben, um etwaige | Schlagseite oder ungünstigen Trimm des Schiffes auszugleichen. Für den Bauzustand beim Stapellauf und die zu treffenden Maßnahmen sind die mit Vfg. v. I. 5.1922 — BK Id 1244— erlassenen Vorschriften (Anhang 6) maßgebend. Die Stapellaufrechnung ist zur Genehmigung vorzulegen.
a Stiel b LSngsfPanten 8 I Schiffbauwerkstatt I S I Gruppe 4 Längsverbindungen Die Anordnung und der Verlauf der in dieser Gruppe aufgeführten LängsverbindungM gehen auS den Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie am« der Zeichnung »Anordnung der Längsverbände und Außenhaut« hervor. Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff« und »Hintn.» schiff« zn entnehmen. Für die Wasser- und Leichtigkeit stnd die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdicht« Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Waffer« maßgebend. Beachte auch VvtI bemerkung 8. Prüfung der wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. Durchbrechungen der Mittelkielplatte und der Längsspanten zur Durchfiihrung von Rohm» usw. stnd möglichst einzuschränken und gleichmäßig zu verteilen, keinesfalls übereinander anzu« ordnen. Derartige Öffnungen sind nur in der mittleren Hälfte der Länge dieser Längsverbin-T düngen zwischen zwei Hauptquerschotten zulässig. Für unterbrochene Längsverbände beachtm Vorbemerkung 7o 8, für Durchflußöffnungen Vorbemerkung 13. Die Mittelkielplatte soll möglichst vom Heck bis zum Vorsteven durchlaufen. Wo Mittel- längSschotte bis auf die Außenhaut reichen, ersetzen sie den Mittelkiel. Sind Kielwinkel von gesehen, so ist die Mittelkielplatte, soweit der Mittelkiel zum Docken herangezogen wird, unten genau bündig mit den Kielwinkeln abzuschlichten, um beim Docken die Niete zu entlasten. Schiffe nach dem Längsspantensystem sollen durchlaufende Längsspanten erhalten, dem Anzahl, Lage und Höhe aus den besonderen Bauunterlagen hervorgehen. Bei der Anordnung der Längsspanten im Bereiche der Maschinen- und Keffelräume ist in Zusammenarbeit mit dem Maschinenbau auf die Maschinen- und Kesselträger, soweit sie zur Verstärkung der Längsspanten herangezogen werden können, rechtzeitig Rücksicht zu nehmen. Di? Längsträger der Hauptmaschinenunterbauten sollen nach Möglichkeit über den Längsspanten liegen. Nach Bedarf sind die Längsspanten in diesem Bereich zu verstärken. Beachte 8112. Die Stöße der Längsspanten sollen, wenn angängig, aus 74 des Querschottabstandei liegen. Für Erleichterungslöcher in nicht dichten Längsspanten beachte Vorbemerkung 7o 11. D den Spantfeldern unmittelbar vor und hinter den Querschotten sind wegen der hohen Schub’ spannungen keine Erleichterungslöcher vorzusehen. Beachte auch das unter Vorbemerkung 7c9 »Ausschnitte für Längsbänder usw.« über Auflagerdruck Gesagte. Wenn erforderlich, sw zum Befahren der. Zellen Öffnungen in Mannlochgröße einzuschneiden. An den Enden sollen die Längsspanten, soweit sie nicht an Längsschotle herangefühlt werden, allmählich mit Dreiecksplatten in die Längsbänder übergeführt werden. e Längsbänder an der Der Abstand der Längsbänder voneinander und von den übrigen Längsverbänden dal Antzenhant die in den Zeichnungen »Hauptspant« und »Bauspantenriß« angegebenen Entfernungen i^ allgemeinen nicht übersteigen. Muß diese Entfernung ausnahmsweise an einer Stelle übt? schritten werden, so ist nachzuprüfen, ob mit Rücksicht auf eine unzulässige Belastung dkl Außenhaut durch den vorgeschriebenen Wasserdruck eine besondere Verstärkung notwendig wird Nach Bedarf sind kurze Längsbänder einzufügen. Die Gurtung der Längsbänder darf nirgend entfernt werden.
Bei Anordnung der Längsbänber ist darauf zu achten, daß die Seitenfenster von kn nach oben schlagenden Seeblenden gut frei gehen. Die Längsbänder sind an den Ouerspanten oder Querschotten, an denen sie aufhören, durch Kniebleche mittels doppelter Winkelstücke oder Schweißen zu befestigen. Ihre Stöße sollen nicht näher als ‘/s des Ouerschottabstandes am Querschott, im übrigen auf /< der Spantenentfernung liegen und durch Schweißen verbunden werden- wo die auf. tretenden Spannungen es erfordern, sind außerdem Laschen vorzusehen. Die Stöße dürfen mit entsprechenden» Verschuß in einem Spantfeld angeordnet werden, wenn dieses nicht von einem Querschott begrenzt wird. Wenn die Spannung unter 1000 kg/cm bleibt, dürfen die Längs, bändec an den Querschotten abstoßen. Im übrigen beachte Vorbemerkung 7c I -Stoß, anordnung«. Durch die öldichten Ouerspanten und Querschotte sind die Längsbänder öldicht durch, zuführen. Für unterbrochene Längsbänder beachte Vorbemerkung 7 v 8, für Durchflußöffnungen Vor- bemerkung 13. d Dockkiele Nach B. B. V. — S —. Für Unebenheiten der Dockkiele beachte A. B. V. — S119 — unter -Flachkiel und Boden- gänge im Bereiche der Dockkielsohle«. e Schlingerkiele Die Schlingerkiele sollen aus zwei dachförmig angeordneten Platten bestehen, von denen die untere senkrecht zur Außenhaut stehen soll. An der Außenkante der unteren Platte ist ein Rundeisen anzuschweißen. Auszusteifen sind die Schlingerkiele durch Querwände und durch aufgeschweißte Formstahle. Bei der Stoßverbindung der beiden Platten ist daraus Rücksicht zu nehmen, daß der Schlingerkiel außer den örtlichen Beanspruchungen noch die gleichen Span- nungen auszuhalten hat wie die benachbarten Bauteile. Der tote Raum der Schlingerkiele ist mit einem guten Teeranstrich zu versehen. Im übrigen beachte die besonderen Bauunter lagen. Die Zeichnungen der Schlingerkiele sind zur Genehmigung vorzulegen. 8 I Gruppe 5 Querspanten Die Anordnung und der Verlauf der Ouerspanten gehen aus den Zeichnungen -Bair- spantenriß«, -Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung ber Querverbände« hervor. Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff«, »Hinterschiff«, »Wellenträger« und »Geschützstänbe« zu entnehmen. Für die Wasser- und Oldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdicht z Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch Vor-1 bemerkung 8. Prüfung der wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. Der Abstand der Querspanten voneinander soll im allgemeinen I 500 nun nicht über- J schreiten. Spant 0 liegt im Schnittpunkt der Umrißlinie der Mittschiffsebene am Heck mit der J Konstruktionswafferlinie. Die Spantzahlen in den Zeichnungen geben die Entfernung vo« J Spant 0 in m an. ■
Als Mallkante der Ouerspanten soll von Mitte Schiff aus gerechnet nach hinten Dorkante, nach vorn die Hinterkante der Spanten ober Schotte gelten. Bei Verwendung Profilstangen jedoch (L, L/ 1/ 0/ die so anzuordnen sind, daß ihre an der AußechM liegenden Schenkel nach Mitte Schiff zeigen, bildet die nach den Schiffsenden zu liegende KanW die Mallkantr. Unter den Maschinen« und Keffelträgern sind die Ouerspanten nach Bedarf zu verstärkn.» Öffnungen und Ausschnitte in Ouerspanten dürfen mit Rücksicht auf die zu übertragens» Auflagekräfte nicht in der Nähe der Auflagestellen angeordnet werden. Beachte auch die ^1 gaben unter Vorbemerkung 7c9, » Ausschnitte für Längsbänder usw.« über Auflagedruck/ nötige! falls müssen die Ausschnitte für die Längsbänder in den Spantrahmenblechen an der de«! Längsspant zugewandten Seite kleiner gehalten werden als auf der anderen Seite. Wenn in den Gurtungen der Spantrahmen im Knick so große Kräfte auftreten, daß H Mittelkraft aus den Gurtkräften die Schweißverbindung mit dem Gurt des über dem Knij liegenden Längsbandes unzulässig hoch beansprucht würde, so muß die am stärksten beanspruche Gurtung durchlaufen und dazu aufgeschlitzt und über die Spantstützbleche gestreift werben. Dies gilt sinngemäß an allen hoch beanspruchten Rahmenecken, soweit sie Zugecken find! Für unterbrochene Querspanten beachte Vorbemerkung 7 o 8, für Durchfiußöffnungen Dov bemerkung 13. 8 I Gruppe 6 Vorsteven Siehe B.B. V. —SI 6—. SI Gruppe 7 Hintersteven Siche B. B. V. — SI 7 —. Das untere Ruderlager ist unter dieser Gruppe nur dann zu verwiegen, wenn es mit dein Hintersteven in einem Stück gefertigt wird, anderenfalls siehe 818. Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18.
S I Gruppe 8 Ruder Die Ruder der verschiedenen Schissßarten sind nach der Zeichnung »Hinterschiff« ^ Verdrängungsruder, und zwar als freischwingende Balanceruder wasserdicht auszuführen. DaS Innere der Ruder soll frei bleiben. Nur im unterm Teil ist eine Zementierung derart vorzusehen, daß sich etwaiges Leck- oder Schwitzwaffer in der Gegend des Ruderschaftes an. sammeln kann. Die Innenflächen der Ruder sind besonders sorgfältig zu konservieren/ beachtr Vorbemerkung 11. Um die Ruder von Schwesterschiffen austauschen zu können, find für die Längen- abmessungen und Durchmesser im unteren Lager, in der Iochnabe und im oberen Lager bei Ruderschaftes Stichmaße und Schablonen herzustellen und den Bauwerften der Schwesterschifft auf Anttag zu übersenden. Diese Unterlagen sind von der Bauwerft zu liefern, welche du Ausführungszeichnung für bie Ruber anferttgt. Bei der Ausarbeitung der Einzelheiten ist darauf zu. achten, daß die Ruder unbehindert mit Hilfe vön Kranen in einfacher Weise ein. gesetzt und herausgenommen werden können. Die Zeichnung und Berechnung der Ruder mit Lagerung sind zur Genehmigung vor- zulegm. Ruberschäfte Ruderblätter Beplattung und. Aussteifung Aufhängung der Ruber Untere Ruder- lager Sie sollen aus 8t 6 35 X Ll geschmiedet und in der Längsachsenrichtung nach Maßgabt der Zeichnung ausgebohrt werden. Die Bohrung der Schäfte soll als Peilrohr für etwaiges im Innern des Ruderblatte- sich ansammelndes Wasser und zum Einführen des Lenzfchlauches bienen/ an ihrem oberen Endt soll sie eine Peilverschraubung erhalten, bie gegen ein Auge zum Einsetzen unb Herausnehmen des Ruders ausgetauscht werden kann. Die Ruderblätter sollen im waagerechten Schnitt fischförmig, im senkrechten Schnitt trapezförmig verlaufen/ sie sind auS Platten als Hohlkörper zu bauen und durch Winkl oder Platten auszusteifen. Alle Teile sind untereinander und mit den Ruderschästen durch Schweißen । zu verbinden. , Die einzelnen Plattengänge und die Kappen sollen durchlaufen. Aussteifung in senk- rechter Richtung durch geschweißte Rahmen, deren Innenkante mit einer aufgeschweißten Gutt- platte zu versehen ist, in waagerechter Richtung durch Arme ober Rippen, bestehend aus Platten mit Erleichterungslöchern, an deren Rändern eine Gurtplatte auftuschweißen ist. Für die hinteren Ruderflächen, soweit sie für das Schweißen von innen nicht zugänglich find, sollen Dübel an den Armen und entsprechend große Schlitze in der Beplattung vorgesehen werden, i die untereinander zu verschweißen sind. Mit dem Ruderschast ist die Beplattung durch die Ruderarme und zwischen den Ruder- armen durch besondere nach Maßgabe der Zeichnung »Hinterschiff« angeordnete Zwischenarmt mittels Schweißen zu befestigen. Auch die obere Kappe des Ruderblatts ist mit dem Ruderschast zu verbinden. Die Ruder sollen im allgemeinen im unteren Lager aufgehängt werben. Zn Fällen, w» das untere Lager schwer zugänglich ist, oder bei großen Schiffen, die unten noch Gleitlager erhalten, sind die Dertikalkräfte im oberen Lager aufzunehmen. Die unteren Ruderlager sind entweder aus 816 25X21 zu schmieden oder a^ Stg 45 S KM als Stahlgußstücke auszuführen. Die Schmiede- ober Stahlgußstücke ^ Aussteifungsrippen, außerdem Quer-, Längs- und Diagonalrippen zur Befestigung an Quer- und Längsspanten erhalten. Bei der Verwendung von Gleitlagern ist bie Lageröffnung schwach konisch genau in * Richtung der Ruderachse auSzubohren und mit einer gegen Drehen gesicherten Grundbuchst””
mit einem Stopfbuchsendeckel aus Bronze zu versehen. Mr einen guten Abfluß des durch M Stopfbuchse dringenden Wassers sowie für eine möglichst leichte Bedienung der Stopsbu^M ist Sorge zu tragen. Bei der Verwendung von Pendelrollenlagern ist außer der oberen Stopfbuchse noch untere vorzusehm. Wird das untere Ruderlager mit dem Hintersteven aus einem Stück gefertigt, ist es uni« 817 zu verwiegen. Obere Ruderlager Für die Ausnahme der oberen Ruderschastenden sind aus 8t42-11 zu schweißende LagM vorzusehen. Zur Entlastung der Befestigungsschrauben für die Lager ist um jedes ein ScheniiM zu legen, der mit dem Lagerdeck zu verschweißen ist. Ausreichende Schmierung ist vorzuschE Uber die Anwendung der Gleit- oder Pendelrollenlagerung wird von Fall zu Fall schieden. Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18. Vorrichtungen zum Einsetzen der Ruder siehe 8II22. S I Gruppe 9 Wellenträger Die Form und Anordnung der Wellenträger ist den Zeichnungen »Hinterschiff« uni »Wellenträger« zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, daß die auf der Zeichnung »Wella träger« als Ergänzung des Linienrisses angegebenen äußeren Formen eingehalten werden. M wenn die konstruktiven Einzelheiten eine Verbesserung gestatten, ist diese in der zur Genehm! gung vorzulegenden Zeichnung darzustellen. Die Guß- und Schmiedestücke sind so zu bemeM daß trotz etwaigen Verziehens oder Schrumpfens dieser Teile beim Einbau in den Schiff« körper noch der erforderliche Werkstoff für die Bearbeitung vorhanden ist. Die genauen Durch« Messer für die Bohrung im Abschluhbock der Mittelwelle, in den Wellenböcken und in E Abschlußstücken für die Seitenwellen sind vom Maschinenbau anzugeben. Die Zeichnungen der Stahlguß- und Schmiedestücke sind zur Genehmigung vorzulegeM Es ist erwünscht, daß gleichzeitig mit den Zeichnungen der Wellenböcke auch die SchraubkW Zeichnungen vorgelegt werden. Wenn dies zu dem für die Herstellung der Böcke erforderliHM früheren Zeitpunkt noch nicht möglich ist, sollen auf den Zeichnungen der Wellenböcke die vM aussichtlichen Umrisse der Schraubennaben und die Wellen angegeben und bei Vorlage Schraubenzeichnungen etwaige Abweichungen hiervon besonders hervorgehoben werden. a Wellenträger für die Mittelwelle Abschlußbock Schottstutzen Der Abschlußbock für die Mittelwelle ist als Stahlgußstück (Stg 45 S KM auszuführen, zur Beftstigung mit der Außenhaut mit einer Sponung zu versehen ist. Bei der Formgeb^M ist auf einen glatten Übergang nach der Schraubennabe zu achten. Zur Verbindung mH Bauteilen im Schiff sind Rippen vorzusehen. Der Schottstutzen ist aus 81g 45 S KM oder St 42 • 11 herzustellen und der Welle sprechend aus Maß auszubohren. An den Durchführungen der Welle durch die wassert Schotte sind Schottstopfbuchsen (siehe Ick 111) vorzusehen.
d Wellentrager für die Die-Wellenböcke sind auS 816 25 Lick zu schmieden. Bei zu großen Abmessungen^» Teitenwellen Wellenböcke wird der Bauwerft fteigestellt, Vorschläge für geteilte Ausführung zu machen. Wellenböcke Mr ^jnere Boote und Fahrzeuge können die Wellenböcke aus Stahlguß-gefertigt werdn,,» jedoch ist hierzu die Genehmigung der O. K. M. einzuholen. Um einen glatten Übergang von der Wellenbocknabe nach der Schraubennabe und dn» Welle zu schaffen, soll die Wellenbocknabe eine Umhüllung erhalten, die nach vorn bis an Welle heranzuführen ist. Sie ist so zu gestalten, daß sie zusammen mit der SchraubtilnaKN und deren Hinteren Verlängerung einen tropfenförmigen Rotationskörper mit elliptischer Spi^L bildet. Der größte Durchmeffer soll auf etwa ‘/, seiner Länge von vorn liegen. Der Raun» zwischen Umhüllung und Wellenbocknabe ist zur Konservierung mit Kork und MarimleinL sorgfältig auszufüllen. Die Flanschen der Wellenbockarme sollen durch die Außenhaut durchgesteckt und mit dy» inneren Bauteilen sorgfältig verbunden werden. An den Durchführungsstellen der AußenhaM sind Dichtungsbleche (siehe 8119) anzuordnen, die mit der Außenhaut und mit den Well«« bockarmen zu verschweißen sind. Die Bodenwrangen sind im Bereiche der Wellenböcke verstärkt auszuführen. Abschlußstücke Die Abschlußstücke der Wellenhosen sollen aus ringförmigen Schmiedestücken mit angt» schmiedeten oder angeschweißten Flanschen aus 8142-11 bestehen, die mit den Span« blechen zu verschweißen und durch die Beplattung der Wellenhosen miteinander zu verbinde» sind. Die Beplattung soll um die Abschlußstücke herumfaffen, sie ist mit ihnen zu verschweiß« bzw. zu verschrauben. In den Schmiedestücken sind zwischen Außenbaut und Ringfläche möglichst an der tiefst« Stelle Durchflußschlitze anzuordnen. Zur Vermeidung von Wirbeln soll die Hinterfiäche der Abschlußstücke im Zuge der Wellen Hosen eine Haube erhalten. Zwischen Wellenbekleidung und Haubenranb ist mindestens 10 wo Spielraum zu lasten. Die Naben der Abschlußstücke sind den Wellenrohren entsprechend auSzubohren. Schottstutzen Beachte das unter a über Schottstutzen Gesagte. Zinkschutz gemäß Vorbemerkung 18. Lage der Schraubenwellen nach B. B. V. — S112 —. Beplattung der Wellenhosen siehe 8119.
S I Gruppe 10 Schwere Schotte¶
Die Anordnung der Schotte geht aus den Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Längsschnitt, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung der Querverbände« hervor. Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«, »Mittelschiff«, »Hinterschiß,i und -Geschützstände« zu entnehmen. Für die Wasser- und Öldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdicht! l Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Waffer« maßgebend. Beachte auch Lor.! bemerkung 8. Prüfung der waffer« und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. In Gruppe 10 sind alle in der B. B. V. — S110 — aufgeführten Schotte zu verwieg« - mit folgenden Ausnahmen: Deckshäuser in 8123, Schächte für Maschinen- und Kessel.- räume in 8124, Panzerquerschotte in dem auf der Zeichnung »Panzerabwicklung« dargestellt« Umfange in 8130 und 31, Unterbauten der Kommandotürme in 8134, Brücken in 8138, Munitionsschächte in 8148, Schächte für Schiffslüftung mit Ausnahme derjenigen für Ma. schinen- und Keffelräume in 81 54. Im allgemeinen sollen die Schotte, soweit in dm besonderen Bauunterlagm nichts änderet bestimmt ist, an den Decks abstoßen. Beplattung Öffnungen Die Platten sollen möglichst große Abmessungen erhalten. Beachte auch Vorbemerkung 6»? Sie sind sowohl in ihrm Nähten und Stößen als auch mit den angrenzenden Bauteilen durch Schweißen zu verbinden. Stöße von Längsschotten, die für die Längsfestigkeit in Betracht kommen, müssen in dem Bereich größter Längsbiegungsbeanspruchungen zwischen den Spantm so angeordnet werden, daß sie aus dem Wasser- oder Öldruck keine oder nur unerhebliche örtliche Belastungen erhalten. Dies gilt sinngemäß für alle Schottstöße und Nähte. Für die Nähte und Stöße der Schotte aus ungehärtetem Panzermaterial beachte die einzelnm Untergruppen der B. B. V. — S —. Soweit es für den Einbau der Wellen, Maschinm und Kessel erforderlich ist, dürftn io den Schotten Derkehrsöffnungen vorgesehen werden, die nach beendetem Einbau durch Platten! von der Dicke der Schotte zu verschließen sind. Diese Platten könnm bei Grundreparaturen! losgenommen werden. Beachte A. B. V. — MI 23 —. Tür- und Durchgangsöffnungen in schweren Schotten dürfm nur an den in dm Zeich^ nungen angegebenen Stellen angeordnet werden. Die Abmessungen sind der B. B. V. — 8 — zu entnehmen. Die Türöffnungen sind im allgemeinen unterhalb des untersten durchlaufmden Deiks oben und unten halbkreisförmig abzurunden. Oberhalb dieses Decks sollm sie allgemein recht’ eckige Form mit abgerundeten Ecken erhalten, falls sie nicht aus Jestigkeitsgrünben Halbkreis’ förmig abgerundet sein müssen. Die Abrundungen der rechteckigen Türöffnungen sind mit- einem Halbmesser von 150 mm auszuführen. Türen dürfen im allgemeinen nicht übereinanderliegen, sondern müssen so weit gege»’ einander versetzt werden, daß zwischen ihnen ein volles Versteifungsfeld durchläuft. Läßt sich dies nicht durchführen, so muß zwischen den Türen eine Versteifung von dem Devi über der oberen Tür bis zum Deck unter der unteren Tür durchlauft«/ in diesem Falle solle” auch die beiden äußeren Versteifungen durchgeführt tverden. Sofern Mannlöcher in Wänden von Olbunkern, Öltanks und Frischwasserzellen angeordnet; werden, sind sie so hoch wie möglich einzuschneiden.
Abmessungen der Türen usw. Durchbrechungen Falls die Niebergangsschächte für das Aus- und Einbringen von häufig auszuwechselnde«’ Gegenständen nicht genügen, sind Teile der Luftschächte oder Decks an geeigneten Stellen leicht losnehmbar einzurichten. Beachte 81 24, A. B. V. — MI — und MII »Allgemein Vorschriften«. Gemäß B. B. V. — 8 —. Bei Durchbrechungen von Hauptquer- und -längsschotten zur Durchführung von Rohr.» lcitungen, Sprachrohren, Gestängen u. dgl. ist zu beachten, daß die Leitungen zur Wahrung der 1 Schottfestigkeit in möglichst großen Abständen voneinander (mindestens 4mal Lochdurchmeßnj R verlegt werden. In Ausnahmefällen ist ein geringerer Lochabstand zulässig, jedoch ist dannU bei genieteten Schotten die Beplattung durch Doppelungen entsprechend zu verstärken. BnA geschweißten Schotten sollen entsprechend dickere Platten von vornherein eingefugt werdrn.R Sofern die Doppelungen mit, der Schottbeplattung vernietet werden müssen, sind sie mR Bereiche der Überlappung auf die Dicke der Schottbeplattung auszuhobeln und mit ibr wikR die Nähte und Stöße des betreffenden Schotts zu verbinden. Bei Anwendung von SchweißunzN sind sie auf die Dicke der Schottbeplattung abzufasen. Wenn mehrere Rohre von großem» Durchmeffer verlegt werden müssen, sollen sie möglichst nicht in demselben VersteifungsseldI nntereinanderliegen. Wenn gegenüber dem Entwurf nachträglich mehrere größere Durchbrechungen eingeschnitttn» werden müssen, so ist durch eine Rechnung der Nachweis zu erbringen, daß das Schott sowohl! bei Schiff im Seegang als bei Schiff im Dock imstande ist, die Biege- und Schubbeanspruchungen aufzunehmen. Bei der Durchführung von Kabeln und Leitungen sind die G. f. e. A. zu beachten. Lustkanäle sollen in möglichst großen Abständen von den Türöffnungen durch die Haupt- schotte geführt werden. An der Durchgangsstelle soll ein kreisförmiger oder quadratischer Querschnitt angestrebt werden. Eine Doppelung oder Verstärkung ist im allgemeinen nur dann anzubringen, wenn die Durchbrechung größer als 0,1 m* ist. Für die Führung von Luft^ kanälen zur Vermeidung von Schottdurchbrechungen beachte 8154. Für die Durchbrechungen der Torpedoschotte und Panzerschotte beachte das unter 8119 über »Durchbrechungen« Gesagte. Versteifungen Als Versteifungen sollen im allgemeinen senkrecht stehende, aus Steg- und Gurtplattrn zusammengeschweißte 1”-Stahle nach Maßgabe der Zeichnungen »Hauptspant«, »Vorschiff«’ »Mittelschiff«, »Hinterschiff« und »Geschützstände« verwendet werden. Beachte Vorbemerkung 7co »Steg- und Gurtplatten«. Werden Schotte von wichtigen Unterzögen durchbrochen, so sollen unter diesen Att’ steifungen stehen, die mit den Unterzügen gut zu verbinden und nach Bedarf zu verstärken sinh örtliche Verstärkungen nach Vorbemerkung 7 c 13. Wo Längsschotte über drei und mehr unter ihnen endende Querschotte reichen, sind sie mit diesen an den Kreuzungsstellen mittels das Deck durchdringender Zugbänder in geeigneter Weise zu verbinden. An Kreuzungsstellen senkrechter Versteifungen mit waagerechten Trägern auf der entgegen’ gesetzten Schottseite sind zur Erzielung der erforderlichen Einspannung Stützbleche beiderseits dec senkrechten Versteifungen anzubringen, die mit den angrenzenden Verbandteilen durch doppelte durchlaufende Schweißung zu verbinden sind. Für unterbrochene Versteifungen beachte Vorbemerkung 7 o 8. An Tür- und Durchgangsöffnungen sollen die Dersteifungsstahle möglichst nicht durv schnitten, sondern nahe neben ihnen angeordnet werden. Über den Türöffnungen und hei ein^ Süllhöhe von mehr als 150 mm auch unter denselben sind die Schotte durch waagerecht Schlingen auszusteifen, die sich über drei Versteifungsfelder erstrecken sollen.
27 8i io, ii Bei kleineren Öffnungen, wie z.B. Durchreichöffnungen für die Munition, brauch», Schlingen nur im Dersteifungsfeld der Öffnung angeordnet zu werden. Als Türrahmen am Schott sind aufgeschweißte Flacheisen zu verwenden. Die Schottversteifungen sind an ihren Enden im allgemeinen mit dem Innenboden, dr^ Decks usw. durch Schweißen zu befestigen. Bei allen Versteifungen der Wandungen von Flüssig keitsräumen (Bunkern, Zellen und Tanks) soll die Spannung in den Anschlußschweißungen bj Wert von 1200 kg/cm2, bei den Wandungen von durch Gebläse beaufschlagten Schlingers dämpfungszellen den Wert von 1000 kg/cm- nicht überschreiten. Bei Nietung dürfen tntJ sprechend niedrigere Nietspannungen nicht überschritten werden. Die Enden dieser Versteifung^ sind an den Auflagerstellen als eingespannt zu betrachten in einem Grade, der aus der Winkel- s änderung infolge Durchbiegung der anschließenden Wände oder der darauf befindlichen Dev steifungen ermittelt werden muß. Soweit die Versteifungen frei aufliegend sind, ist nur das Steg, ende mit den als Auflage dienenden Verbandteilen zu verbinden, und zwar mit nur so viel Niettill oder Schweißgut, als hier der Auflagedruck an Querschnitt erfordert. Wände und Niedergangsschächte, die zur Schvttaussteifung mitbenutzt werden, sollen mit ihren Enden in gerader Linie bis an die Decks, Plattformen oder bis auf den Innenbodn hinuntergeführt und mit diesen verbunden werden. Abstand der Um- schottungen von Luken und Notaus- gängen im Panzer- deck Beplattung Alle Umschottungen von Luken im Panzerdeck, die zu Räumen führen, die im Gefech besetzt sind, sollen so angeordnet werden, daß die Lukendeckel beim Offnen bis zu 45° mit einem Abstand von 150 bis 200 mm von den Umschottungen frei gehen. Dies gilt auch sinngemäß für Umschottungen von Notausgängen. Für den Bauzustand der Schotte beim Stapellauf ist die Stapellaufvorschrift (Vor bemerkung 21) maßgebend. Verzinken gemäß Vorbemerkung 7a7. Türen und Mannlochdeckel siehe 8II8. 8 I Gruppe 11 Innenboden Die Anordnung und der Verlauf des Innenbodens gehen aus den Zeichnungen -Bau- spantenriß« und »Stauungsplan« hervor. Die Bauart ist den Zeichnungen »Hauptspant«, »Mittelschiff« und »Innenbodm« j« entnehmen. Für die Wasser- und Leichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wasserdichte Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch Lor- bemerkung 8. Prüfung der wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. An den Enden ist die Beplattung nach Maßgabe der Zeichnungen zipfelartig auf de» I Mittelkiel, die Längsspanten und die Längsschotte überzuführen. Die Stöße der Innenbodenbeplattung sollen mit den Mannlöchern des InnenbodcnS, de» j Öffnungen für größere Bodenventile und sonstigen Schwächungen sowie mit den Stößen der ! Längsspanten verschießen. Soweit in den besonderen Bauunterlagen nicht etwas anderes vol’ geschrieben ist, dürfen bei Anordnung eines verstärkten Ganges über der Mittelkielplatte j^ Förderung des Baufortganges die Stöße der seitlichen Gänge mit Ausnahme etwaiger «r’
stärwr Gänge in eine Ebene gelegt werden, die auf etwa 7a des Schottabstandes vom Quer.» schott liegen muß. Die Stöße des Plattenganges über dem Mittelkiel und die der verstärkt^! Seitengänge müssen gegen die der übrigen Gänge verschießen. Verstärkte — oder bei genietetem Innenboden Doppelungs- — Platten sind im BereichM der großen Längsbiegungsspannungen an allen Öffnungen anzubringen und so zu bemessen,» daß der Querschnittsverlust wieder ausgeglichen wird. Soweit möglich, können benachbarte,» entsprechend zu verstärkende Längsspanten oder Längsbänder hierbei mit herangezogen werden.» Die Derstärkungs- oder Doppelungsplatten müssen die Öffnung entweder vollkommen oder,« wenn dies wegen zu großer Breite der Öffnung nicht möglich ist, mindestens an jeder Seite, um V« der Breite umfassen. Der Querschnitt der Dopplungen muß je nach der Form der Durchbrechung bis zu 10 v. H. größer genommen werden als der weggefallene Querschnitts Der Länge nach sollen die Platten so bemessen werden, daß ein ungestörter Kraftlinienfluß möglich ist. Die Dopplungen sollen die Öffnungen bei runden Durchbrechungen um etwa 0,5,^ bei ovalen um 0,75 und bei eckigen um 1,0 der wirksamen Dopplungsbreite überragen, betrog die Abschrägung der Verbindungslänge beginnt. Etwaige für die Maschincnanlage erforderliche Einbeulungen sind auf das unbedingt not. wendige Maß zu beschränken. Insbesondere ist zu beachten, daß die Längsspanten nach Mög. lichkeit in voller Höhe erhalten bleiben. Die halbkreisförmig abzurundenden Öffnungen für die Mannlöcher sollen im allgemeinen! eine lichte Weite von 600 x 400 mm erhalten, in Ausnahmefällen dürfen aus Platz- oder Festigkeitsrücksichten Löcher bis zu 400 X 300 nun oder runde Löcher von etwa 450 bÄ 500 mm lichtem Durchmesser angeordnet werden. Sie sind in der für die Zugänglichkeit dtl« Doppelbodenzellen nötigen Anzahl möglichst in V« Schottentfernung von den Querschotten! vorzusehen und sollen Sülle von 100 mm Höhe erhalten/ beachte auch Vorbemerkung 17. Bei artilleristischen Betriebsräumen, die unmittelbar auf dem Innenboden liegen, sind Mannlöcher nach Olbunkern, Öltanks und Wasscrzellcn möglichst zu vermeiden, um eine Ver¬schmutzung der artilleristischen Betriebsräume bei Öffnung und Benutzung der Mannlöcher zu verhindern. In den Räumen der Artillerie-Rechen- und -Schaltstellen sowie im Regelmaschinen. raum dürfen Mannlöcher zum Befahren der Ölbunker und -tanks nicht vorgesehen werden. Beachte auch — 8158 —. Für die Hilfslenzrohrstutzcn sind in die Innenbodenbeplattung im Anhalt an die in dein »Schema für die Einrichtungen für Wasser« angegebenen Stellen Lenzbrunnen von etwa 200 bis 3001 Fassungsvermögen öldicht einzubaucn. Sie müssen so liegen, daß die Bilgen bei jeder Trimmlage des Schiffes restlos gelenzt werden können. Sie dürfen aber nicht unmittel- bar an die Querschotte verlegt werden, um die als Gurtung dienende Innenbodenbeplattung^ nicht wegzuschneiden. Für die Zugänglichkeit der Lenzbrunnen beachte 8II9. Für die Schmierölsammeltanks sind im Doppelboden nach Maßgabe der Zeichnungen» Wannen (Zwischenböden) einzubauen. Zum Befahren der Wannen und der Leerzellen unter» den Wannen sind die erforderlichen Zugangsschächte und Mannlöcher vorzusehen. Eine Anordungszeichnung aller in die Innenbodenbcplattung einzuschneidenden Löcher» und der etwa vorzusehenden Verstärkungen iji zur Genehmigung vorzulegen. Stutzen für Boden- Zwischen der Außenhaut und dem Innenboden sind für die Aufnahme und Sicherung» Ventile der Bodenventile, der Saugrohre und der Auswurfrohre der Pumpen aus Platten HE» stellende Stutzen anzubringen, die mit der Außenhaut und dem Innenboden durch Schweiße»» zu verbinden und je nach ihrer Lage wasserdicht oder öldicht herzustellen sind. Sie sind, wen»» irgend angängig, in die Nähe der Längsspanten zu setzen. Überall da, wo Bodenventilstutzt»» nicht in unmittelbarer Nähe von hohen Längs- und Oucrspanten angeordnet werden könnt»,» wie z. B. zwischen Außenhaut und Wallganglängsschott, sollen, wo angängig, die Stutze»» 8-fürmig so geführt werden, daß stets Gefälle nach der Außenhaut hin vorhanden und Bildung von Luftsäcken ausgeschlossen ist. Die Zeichnung der Stutzen ist zur Genehmigung vot’» zulegen. Das über die Anordnung der Mannlöcher Gesagte gilt auch hier.
WjgPg^MSKMB S I 11, 12 Aussteifung
(Diejenigen Bodenstutzen, deren Unterkante nicht höher als 0,5 in über Unterkante -ül liegt oder die den von den benachbarten Längs- und Querspanten begrenzten Raum bei D Doppelbodens zu sehr beengen, sind möglichst an den Längs- und Oucrspanten selbst ^ befestigen, und zwar derart, daß die Spanten als ein Teil der Wandungen für die Bode», stutzen dienen. Als Ausgleich etwaiger Schwächungen durch Abrösten sind die die Bodenstutze» | begrenzenden Bauteile dicker auszuführen. Verstärkungen sind auch dort anzubringen, wo dir Längsbänder an der Außenhaut als Teil der Wandungen für die Bodenstutzen dienen. $«, stärkung der Außenhaut im Bereiche der Stutzen siehe 8119. Stutzen für Bodenventile an der Außenhaut siehe 8119. Stutzen für Bodenventile am unteren Plattformdeck siehe 8113 s. Stutzen für Bodenveptile am mittleren Plattformdeck siehe 8113b. Zur Aussteifung des Innenbodens zwischen den Längsspanten sind an der Unterseite der Beplattung LängSbänder aus Formstahlen vorzusehen. Im übrigen gelten die Vorschriften über LängSbänder unter 814 sinngemäß. Verstärkungen der Innenbodenbeplattung und Versteifungen unter den Maschinen- und Kesselträgern, an Bodenventilgehäusen und Mannlöchern sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen. Verzinken gemäß Vorbemerkung 7 a 7. Mannlochdeckel siehe SH8e. Anstrich der Stutzen siehe 8IV. Für die Anordnung und Lage der Bodenventile beachte A. B. V. — MI 10 — — MII28 — und — 8II 9g.
S I Gruppe 12 Maschinenträger.¶
Bei der Formgebung der Grundplatten und Gehäuse sowie der Anordnung der Unter¬bauten ist in enger Zusammenarbeit zwischen Schiffbau und Maschinenbau die jeweils günstigste Bauart anzustreben. Hierbei wird auf das unter 814 »Längsspanten« Gesagte hingewiesen. Für die Aufstellung von elektrischen Maschinen im Schiff sind die G. f. e. A. und B. B. V. — MII29 — zu beachten. Bei der Formgebung der Grundplatten für die DieseldynamoS ist auf die Besonderheiten der Gummilagerung Rücksicht zu nehmen. Die Befestigungsschrauben zwischen Maschinenteil und Unterbau sollen auf Mitte Steg der Unterbauträger oder so dicht wie möglich an den Stegen der Unterbauträger liegen, damit die Beanspruchungen, welche durch das Gewicht oder den Betrieb der Maschinen eintreten. durch die Schrauben unmittelbar auf die Maschinenträger übertragen werden. Die Abmessungen der Platten lind Winkel sind nach den auf sie entfallenden Belastungen j zu bestimmen. Auf gute Verbindung mit den benachbarten Schiffsverbänden ist besonderer, Wert zu legen. Zum Schweißen geeignete Konstruktionen sind in möglichst ausgedehnte!» j Maße anzuwenden. Die Durchbiegung des Bodenwerks einschließlick der Unterbauten darf die i für die Maschinen zugelassene Durchbiegung nicht überschreiten. Besondere Sorgfalt ist dort geboten, wo die Träger mit den Decken oder Wänden vo» j Olbunkern, Öltanks und Wasserzellen verbunden werden müssen. Vom Schweißen an Stelle dck I Nietens ist dabei weitgehend Gebrauch zu machen. Durchbrechungen für Rohre usw. sind möglichst zu vermeiden. Für Durchflußöffnunge» I beachte Vorbemerkung 13. Beim Einschneiden der Löcher ist nach Möglichkeit auf die Verleg»^ I der Rohre durch die Träger Rücksicht zu nehmen.
Die Zeichnungen der Unterbauten für die Hauptmaschinen, Kessel, Mellenlager und Wel!^ bremsen, der Träger für die Hilfskesscl, die Diesel- oder Turbodynamos, Lüftungsmaschin^ Maschinen für Waffenzwecke usw. sowie die Bauzeichnungen der Widerlager von Dampft«^ leitungen für Maschinen- und Schiffszwecke, die den vollen Dampfdruck der Stopfbuchsen a^ zunehmen haben, sind zur Genehmigung vorzulegen. Die Verbindung er Kesselteile mit den Trägern sowie die Belastung der Träger sind auf n en sprechen en Zej^ nungen einzutragen. Lage der Wellen nach B. B. V. — S112 —. Träger Die Unterbauten der Hauptmaschinen und Kessel sind aus Platten und Formstahlen try, sprechender Abmessungen und Dicke herzustellen und sollen im Verein mit der Bodenkonstruktio^ und, wo angängig, auch mit den Raumwänden ein zusammenhängendes Trägersystem bilb^ durch das eine möglichst starre Lagerung der Maschinen und Kessel gewährleistet wird. Es ist anzustreben, die Querträger nicht bis an die Torpedoschotte zu führen, damit bei einem etwaig«. Durchbiegen der Schotte infolge Detonation die Querträger nicht in Mitleidenschaft gezogn, werden. Beachte 8.8. V. — M15 —. Für die Unterbauten der Drucklager, Wellenbremsen, der Lager für die Schraubenwell« gilt sinngemäß dasselbe. Die Wellenbremsen sollen möglichst mit dem nächstliegenden Lauf , lager auf einem gemeinsamen Unterbau angeordnet werden, um eine bessere Kraftübertragung und Gewichtsersparnis zu erzielen. Für die Dampf- usw. Rohre, für die Hilfsmaschinen fiir Maschinen- und flir Schiffszwn» und für die Maschinen und Apparate für Waffenzwecke (soweit sie mit dem Schiffskörper ftV verbunden und von den Herstellern der Apparate nicht mitgeliefert werden) sind entsprechen» gebaute Träger vorzusehen. Etwa erforderliche Verstärkungen von Schiffsverbandteilen wie Längs- und Querspante« Schotte, Jnnenboden, Decks, Plattformen und dgl. siehe die entsprechenden Gruppen von 8W Halterungen für Kabel Zu den Halterungen für die Maschinen- und waffenelektrischen Kabel rechnen alle mit beuw Schiffskörper fest verbundenen Vorrichtungen, die konstruktiv nicht zu den Schotten, Decks usk» gehören, wie Kabelbahnträger (im Raum angeordnete Gerüste), Hörner, Konsolen, Schott- unm Decksdurchführungen (d. h. mit den Schotten oder Decks verschweißte Blechrahmen zur Av« nähme der Vergußmasse für die Kabelbündel) und die Bleche für die Befestigung der Kake« in den Munitionskammern (vgl. G. f. e. A. IX § 6). Verscbraubbare Kabelbahn-Abschlußschellen, Stopfbuchsen in den Schotten und Decks flir» Einzelkabel, Kabelrohre in Repräsentationsräumen, Isolierungs- und Dichtungsmaterial usw.» siehe LI II38 8. Allgemeines zu den Gruppen 8 I 13 bis 18, Decks Die Anordnung und der Verlauf der Decks gehen aus den Zeichnungen »Bauspantenriß’M »Längsschnitt«, aus den Decksplänen sowie aus der Zeichnung »Anordnung der OuerverbärrktM hervor. Decksbucht und -sprung nach den besonderen Bauunterlagen. Die Bauart der Decks ist den Zeichnungen »Hauptspant«, -Vorschiff«, »Mittelschiff« »Hinterschiff« zu entnehmen. Für die Wasser- und Oldichtigkeit sind die Zeichnungen »Schema für öl- und wafserkilkW Wandungen« sowie »Schema für die Einrichtung für Wasser« maßgebend. Beachte auch ^» bemerkung 8. Prüfung der wasser- und öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. Beplattungen Die Platten sind in möglichst großen Abmessungen zu verwenden. Beachte bemerkung 6 a. Die Nähte und Stöße sollen durch Schweißen verbunden werden, sofern die besonkessM Bauunterlagen nicht etwas anderes vorschreiben. Dickere Platten sind hierbei jeweils auf W
Dicke der dünneren Platten abzufasen. Die Stöße müssen zwischen den Balken so angeord^ werden, daß sie in den durch die Längsbiegung des Schiffes bereits hoch beanspruchten Stells keine oder nur unerhebliche Beanspruchungen aus den örtlichen Belastungen (und sinngew^ aus dem Gasdruck) erhalten. Über Lage der Stöße in der Nähe größerer Öffnungen bfatyJ die Ausführungen unter Vorbemerkung 7 61. Bei genieteten Decksbeplattungen, die nicht genügend örtliche Steifigkeit besitzen, könnet Formstahle als Nahtstreifen verwendet werden oder es sind andere Maßnahmen zu treffen, dH das Durchfedern des Decks Verbindern. Namentlich ist hieraus bei den im Bereiche des Gas¬druckes der Geschütze und den in nächster Umgebung der Geschützstände liegenden Teilen dn Decksbeplattungen zu achten. Auf Vorbemerkung 14 wird hingewiesen. Alle Verbindungen sind wasserdicht oder öldicht auszuführen. Für Hilfslenzstutzen sind in den Beplattungen im Anhalt an die im Schema -Einrichtung,! für Wasser« angegebenen Stellen Lenzbrunnen von etwa 2001 Fassungsvermögen öldicht obn! wasserdicht einzubauen. Beachte 8II9. Für besondere Beanspruchungen der Decks in der Ebene der Beplattungen, wie z. B. nebr, Verstärkungen ^ Pollern, dem Halslager der Spille usw., sind Vorbemerkung’7e 13, für Verstärkungen M Decks im Bereiche der Geschütze Vorbemerkung 14 und die besonderen Bauunterlagen zu b« achten. Bei Decks ohne Holzbelag ist gegen den Verschleiß im Bereiche des Ankerkettenlaufs eint] Verstärkungsplatte auf die Decksbeplattung zu legen. Decksöffnungen Bei der Anordnung von Decksöffnungen, wie Luken, Decksfenster usw., ist die Schwächung des Längsverbandes der Decks, soweit erforderlich, durch Verstärkungen auszugleichen. An dm Ecken von im oder unmittelbar am tragenden Längsverband liegenden Öffnungen sind d« Ecken umfassende Verstärkungsplatten einzuschweißen oder bei genieteten Decks aufzunieten. Füg die Abrundungen in den Ecken beachte Vorbemerkung 7 c 10. Wo größere Öffnungen (wie z. B. für Lüftungsschächte) im obersten Tragedeck beider-ü seits von schweren Schotten unmittelbar nebeneinanderliegen, ist darauf zu achten, daß für ör» geschwächten Decksqucrverband ein Plattenstreifen von 20facher Plattendicke nach jeder Sei« vom Steg, aber nicht unter einer Gesamtbreite von 250 mm als Gurtung für das Schot« stehenbleibt. Wo diese Anordnung unmöglich ist, muß durch geeignete Maßnahrmn eine Über« anstrengung der geschwächten Gurtung verhindert werben. Die Gürtung muß knicksest sein. 1 Die Öffnungen für die in den Längsverband eingezogenen Decks dürfen gegenüber fr» Bauunterlagen nur nach Genehmigung abgeändert werden/ beachte Vorbemerkung 7c 1 -Stoß« anordnung neben Öffnungen«. Luken, Mannlöcher Abmessungen der Luken und Mannlöcher nach B.B. V. — Allgemeines zu 8113 — 18 Öffnungen zum Ein- Bei der Platteneinteilung ist auf die Öffnungen zum Einsetzen der Hauptmaschimn, HMD bringen von Maschinen, Kessel und Hilfskessel usw. von vornherein Rücksicht zu nehmen, so daß die Öffnung»« Maschinen usw. ^ möglichst geringem Arbeitsaufwand und ohne größere Einrichtungen, Schotte, Aufbaute»» usw. entfernen zu müssen, freigelegt werden können. Rohrleitungen, Kabel usw. sind in diesem« Bereiche möglichst nicht zu verlegen. Für das Ein- und Ausbringen größerer Teile der vorstehend genannten Haupt» Maschinen usw. sind im allgemeinen die Verkehrsluken zu benutzen und nur, falls diese hiersiM nicht ausreichen, nach Einholung der Genehmigung d. O. K. M. besondere Förderwege vor^D sehen. Beachte auch die Allgem. Vorschriften zu MI und MII der A. B. V. — M —. DM Derschlußplatten sind im allgemeinen zu vernieten. Verschraubung ist nur dort anzuwendoM wo mit mehrfachem Öffnen innerhalb eines Jahres zu rechnen ist. Für das Ein- und Ausbringen der Ersatzmotoren für die Bordflugzeuge find die erfordel’J lichen Förderwege ebenfalls frei zu halten. Für den Ein- und Ausbau der Apparate in den Betriebsräumen der Artillerie- Torpedofeuerleitung sind die Förderwcge und die Abmessungen der Türen und Luken B. B. V. — S110 — und — Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks — vorzuseheM
Zum Einsetzen der Ruber sind in den Decks wasserdicht verschraubbare Montageöffnungy, anzuordnen. Für den Bauzustand der Decks beim Stapellauf beachte Vorbemerkung 21. Aussteifungen Querbalken, Längsbalken, Schlingen, UnterzÜge, Sülle, Süll- winkel Die Decks sind durch Querbalken, Längsbalken, Unterzüge usw. auszusteifen. Für di, Querbalken und Unterzüge sind im allgemeinen aus Steg- und Gurtplatten zusammengeschweißt, “»”-Stahle, für die Längsbalken Formstahle zu verwenden. Außerdem beachte: Für Längsbalken Unterbrochene Aussteifung Frei aufliegende Träger Fest eingespannte Träger Gurtplatten und Stege an den Decks-aussteifungen 814 »Längsbänder«, Vorbemerkung 7 c 8, S110 »Schottversteifungen«, Vorbemerkung 7c4 »Endbefestigung«, Vorbemerkung 7o 3 »Träger-Gurtplatten. » -Stege.« Die unteren Flanschen und Gurtungen der Decksaussteisungen dürfen für die Befestigung von Hängemattshaken, von Aufhängevorrichtungen für Backsbanke und -tische und von sonstigen Ausstattungsteilen nicht angebohrt oder sonstwie geschwächt werden. Wo Decksbalken parallel zu einem Schott laufen, an dem das Deck abstößt, ohne sich aus der anderen Seite fortzusetzen, sind vom Schott bis zum nächsten Balken in etwa 0,5 m Ent« fernung niedrige Versteifungen einzubauen, falls nicht andere senkrecht an das Schott heran- reichende Versteifungen vorhanden sind. Die Abmessungen der Versteifungen sind nach den Vor¬bemerkungen 7 612 »Kreuzende Verbandteile« zu bestimmen. An Kreuzungsstellen von Längs- und Querbalken oder Unterzögen mit darüberliegenden Schotten find zur Erzielung der erforderlichen Einspannung Stützbleche beiderseits der Balken oder Unterzüge anzubringen,, die mit den angrenzenden Verbandteilen durch doppelte durch- laufende Schweißung zu verbinden sind. Schlingen sind überall da anzuvrdnen, wo Längs- oder Querbalken unterbrochen werden müssen. Sie sind erforderlichenfalls losnehmbar einzurichten. Beachte Vorbemerkung 7 e8 »Unterbrochene Verbandteile«. Unterzöge find zum Abfangen der Querbalken einzubauen, wo Längsschotte nicht vorhanden find und wo die Balken infolge ihrer Länge zu hoch und zu schwer werden würden. Damit auch die Unterzüge nicht zu große Abmessungen erhalten, find zu ihrer Unterstützung zwischen den Querschotten Dccksstützen (siehe 8129) vorzusehen. Außerdem sind Unterzüge nach Bedarf an den Stellen anzubringen, wo stärkere Beanspruchungen auftreten, wie unter den Klampen, den Klüsen, den Pollern, den Spillen, den Spillmafchinen, der Motorlotmaschine usw. Uber die Befestigung von Unterzügen an Kreuzungsstellen mit darüberliegenden Schotten beachte das vorstehend Gesagte. Durchbrechungen der Hauptunterzüge zur Durchführung von j Rohren, Kabeln, Lüftungskanälen usw. bedürft« der Genehmigung. Für die Verstärkung und Abstützung von Decksbalken ist — KI Ag 431/11 v. 27.1.12 - | (Anhang G) zu beachten. Die Sülle der nicht umschotteten Niedergänge und Luken sollen in den Außendecks 200 mw, I in den übrigen Decks allgemein so hoch sein wie die Sülle der Verkehrstüren. Sülle um Luken auf dem Panzerdeck, die zu Räumen führen, die im Geftcht besetzt sind, I sollen 500 mm hoch sein und 150 bis 200 nun Abstand von den Luken haben. Die Dicke der Sülle für Luken richtet sich im allgemeinen nach der Decksbeplattung und ß der Beanspruchung/ wo die Sülle Decksschlingen ersetzen oder dem Gasdruck der Geschütze oder I dem Seeschlag ausgesetzt sind, sind sie entsprechend stärker zu bauen. Sie sind an den Ecken I abzurunben, mit der Decksbeplattung mittels Bördelung zu vernieten oder zu verschweißen und I am oberen Rande angemessen zu versteift». Für das Einlegen von Grätingblechen sind, N® 1 erforderlich, Knaggen vorzusehen. Sülle sämtlicher Öffnungen in Mannlochgröße sollen durch L 60x6 oder eingeschweißtt I Ringe aus Flacheisen 60 X 6 mm gebildet werden. Sülle für Decksftnster find nach den Musterzeichnungen auszuführen.
In der Umgebung von Hilfsmaschinen und Olsörderstellen sind die Decks, wenn erfordu, W lich, vor Verunreinigung durch aufgeschweißte oder aufgenietete Sülle zu schützen. Wo Sülle den Verkehr unzulässig behindern würden, sind mit den Decks bündigliegendt» Deckel anzuwenden. Luken- und Mannlochdeckel siehe 8II8. Lukendeckel für die gepanzerten Decks siehe 81 36, Beschläge siehe 8II4. cksbelaa Umfang, Art und Dicke des Decksbelages werden für die einzelnen Schiffsgattungen in du l Holz B. B. V. — 8 — bestimmt. Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke (einschließlich ihres zugk-D hörigen überdachten Schutzstandes) mit Signalstand und der Artilleriestände sollen keinen festeyJ Holzbelag, sondern Holzgrätinge (siehe 8III8) erhalten. Die Decks sollen in diesem BereiM einen Anstrich (siehe 8IV) und unten innerhalb von Kammern Wärme- und Schallisolierung V (siehe 8125) erhalten. Beim Verlegen von Holzdecks soll die Breite der Planken nicht über 140 mm betragen. Wo durch ungleich dicke Beplankung des Decks Unebenheiten entstehen würden, sind sie durch | Schlichten der Planken auszugleichen. Der Holzbelag soll über Stoßplatten, Nahtstreisen odnf dergleichen im allgemeinen nicht dünner als 45 mm werden. An den am tiefsten liegenden Stellen des Decks, möglichst an der Bordwand, sind Waffen läuft von angemeffener Breite vorzusehen. Die innere Begrenzung des Wasserlaufs soll durch, ein auf das Deck hochkant aufgeschweißtes Flacheisen gebildet werden, das um 5 mm niedriger zu halten ist als die Plankendicke. An Wasserläufen, Decksaufbauten und wo sonst erforderlich, sind Leibhölzer einzubauen. Wo der Holzbelag gegen Decksaufbauten oder dergleichen abstößt, müssen deren etwaige Befestigungswinkel über die Planken hervorragen, um ein sachgemäßes Dichten zu ermöglichen. Dor dem Verlegen des Holzbelags ist die Dccksbeplattung und die Unterseite der Planken zweimal mit Bleimennige sorgfältig zu streichen. Zur Befestigung der Planken sind auf die Dccksbeplattung eiserne verzinkte Schraubbolzen von 12 bis 15 mm Schaftdicke aufzuschweißen. Die Muttern sind so weit einzulassen, daß die Versenklöcher mit Holzpfropsen sachgemäß ausgefüllt werden können. Sei sollen Unterleg¬scheiben erhalten und sind durch Wergzöpfe und Mennigckitt abzudichten. Bei Decks von größerer Dicke können einschraubbare Bolzen mit Schlitz verwendet werden. Die Schraubenbolzen sollen abwechselnd an der einen und der anderen Kante der Planke» sitzen. Die Plankenenden sind mit je 2 Bolzen zu befestigen. Der Abstand der Bolzen soll betragen: a) auf Decksbeplattungen von weniger als 15 mm Dicke etwa 500 bis 700 mm, je nach dem Abstande der Decksbalken, b) auf Decksbeplattungen von 15 mm und größerer Dicke im allgemeinen etwa 1000 bis 1400 mm, jedoch von 2 m hinter bis 6 m vor den Ntündungen von Geschützen vo»! 15 cm und größerem Kaliber etwa 500 bis 700 mm. Die Nähte der Planken sind durch Werg sachgemäß zu dichten und darüber mit Marinrglnk Marke Supra II auszugießen. Vor Verkehrstüren und Verkehrsluken ist der Holzbelag zu verstärken. Unter dem Bugankerkettenlauf ist Moaholz oder eine um 30 mm verstärkte Beplankung ; aus möglichst schwerem Teakholz in einer Breite zu verwenden, daß die Kette beim Ankerfallt» i nicht von dem Belag herunterschlägt. Im Bereiche des Hülsenauswurfs der schweren Türme sollen um die Barbetten LkW! auf dem Holzdeck so angeordnet werden, daß sie den Decksbclag im Bereiche der aufschlagende«j Hülsen kanten schützen. Die Decksleisten sind im Anhalt an die Ausführung auf dem Libla^ schiff »Gneisenau« anzuordnen. Für die Ausführung des Wafferlaufs ist die B. B. V. — S — maßgebend.
Ungemustcrtes braunes Linoleum von 3,6 mm Dicke ist in den Wohnkammern, Mrss^ (mit Ausnahme der Offiziersmeffen auf Schiffen und Sonder schiffen — beachte den folgend^ Abschnitt »Gummi«), Anrichten, Vorräumen, Gängen, den Unteroffiziers- und Mannschasjj,! räumen außerhalb der Schränke, in den Kartenhäusern, Funkräumen, KommandotürniH Gängen der Salutmunitionskammer, Zentralen, Hilfsmaschinenräumen mit elektrischen lagen (Rudermaschinenräume, Bugspill-, Heckspill. und Bootswindenraum), Einzelbädern, aH kleineren Plattformen, wie Scheinwerferplattfvrmen, Leitstände usw., Brücken (mit Ausnahyx der frei liegenden Teile), und überall vorzusehen, wo es in der Marine gebräuchlich ist. Nicht mit Holz belegte Wetterdecks, die viel begangen werden und für die in den besondere, Bauunterlagen Linoleumbelag vorgeschrieben ist, sollen solche in 4-6 mm Dicke erhalten. In den Wohnräumen ist das Linoleum nur bis an die Spanten heran zu verlegen. Soweit Spinde auf Sockeln stehen, ist das Linoleum an die Sockel heranzuführen und durch einen nm an den Süllen der Sockel zu befestigenden Winkel vor Loslösen zu sichern. Decksflächen untq Spinden mit Füßen sind zur besseren Reinhaltung mit Linoleumbelag nach Zeichnung A77H der Deutschen Werke Kiel A. G. zu versehen. Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke (einschließlich ihres üb« dachten Schutzstandes) mit Signalstand und der Artilleriestände sollen keinen Linoleumbelau sondern Holzgrätinge (siehe 8III8) erhalten. Die Decks sollen in diesem Bereich einen A« strich (siehe 8IV) und unten innerhalb von Kammern Wärme- und Schallisolierung (fi« 8125) erhalten. Vor dem Belegen mit Linoleum sind die eisernen Decks von Schmutz und Rost gut» reinigen. Soweit gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) ein Anstrich für das Deck voi geschrieben ist, ist er erforderlichenfalls auszubeffern oder zu erneuern. Vorhandene Unebenheiten, wie Nahtstreifen usw., werden durch passende Holzleisten o« eiserne ausgeschärfte Schienen ausgeglichen, so daß das Linoleum glatt aufliegt. Das Linoleum ist mit Klebemasse oder Harzkitt aufzukleben. An Stellen, wo eine gi» Abdichtung und ein dauerndes Festhaften des Belages durch Aufkleben allein nicht gewährleist^ erscheint, z. B. an den Rändern und auf Nähten in Gängen und Mannschaftsräumen, wo » die Reinigung mit Wasser gespült wird, sind verzinkte Schienen vorzusehen. Die Schienen sind im allgemeinen durch unmittelbares Anschrauben am Deck zu befestig« Soweit die Decks von unten, z. B. infolge Wegerung und Isolierung, nicht zugänglich sinV sollen zur Vermeidung von Durchbohrungen des Decks Mutterschienen zur Aufnahme der NW festigungsschrauben oder an senkrechten Wänden nur an diesen zu befestigende Winkel vorgesthN werden. Die Art der Ausfiihrung ist zur Genehmigung vorzulegen. Über Zellen, Bunkern und Tanks ist mit Ausnahme der Kanten um Mannlochöffnung« : keine Schienenbefestigung anzuwenden. An den Stellen, wo der Linoleumbelag der Abnutzung besonders ausgesetzt ist, wie kW ! Verkehrstüren und an Niedergängen, ist ein auswechselbares Linoleumstück mit RiffelschitnW oder eine in einem Süll liegende auswechselbare Holzauflage vorzusehen. Vor Beginn W Arbeiten ist wegen der zu wählenden Ausftihrung anzufragen. Beim Verlegen der Schienen und bei Erneuerung des Linoleumbelages ist mit gröM Sorgfalt zu verfahren, damit die Wasserdichtigkeit der Decks gewahrt bleibt. Alte LöcherW Befestigungsschrauben, die bei Anordnung neuer Schienen nicht wieder benutzt werden könnM sind vor der Befestigung dieser Schienen dichtzuschweißen oder anderweitig wasserdicht M schließen. Obenliegende Verstärkungsplatten und Dopplungen, die wenig auffallen, brauchen keiW Belag zu erhalten. Im Bedienungsbereich der leichten Geschütze, wo der Linoleumbecksbelag Beschäbigu”M besonders stark ausgesetzt ist, sind Schweißwarzen in Verbindung mit einem DecksanßrU vorzusehen. Für den Bodenbelag in den L-Werken sind die in den G. f. e. A., Abschnitt III, § 12 Abschnitt Ylli, § 29 enthaltenen Bestimmungen maßgebend.
In Lasten, Hellegats und sonstigen selten begangenen Räumen oder an schwer zug^ lichen Stellen soll an Stelle deS Linoleums ein konservierender Anstrich gemäß A. B. B. (Neuentwurf) vorgesehen werden. Dor Beschaffung deS Linoleums ist anzufragen, ob ein anderer DeckSbelag gevM werden soll. Die OffizierSmeffen der Schiffe und Sonderschiffe sollen bis auf weiteres an Stelle ^ Linoleumbclages einen solchen aus Gummi erhalten. Der Belag ist auf vollständig ebenem Boden — am besten auf dünner Steinholzunty. läge — sachgemäß zu verlegen. Als Klebemittel ist ein nicht brennbarer, guthastender J j möglichst feuchtigkeitsbeständiger Klebestoff zu verwenden. Zur Herabsetzung der Schmutzempfindlichkeit ist ein dunkler und gesprenkelter (marine vierter) Farbton des Belages zu wählen. Terrazzo Terrazzobelag nach Musterzeichnung ist in der Bäckerei, den Küchen, Kühlräumen, Baden i (mit Ausnahme der Einzelbäder), Waschräumen und Aborten sowie im Raum für PflichtschH behandlung (Spritzraum), Lazarettbad und -abort zu verlegen. In den Küchen sind Abflußrinnen mit leichtem Gefälle nach den Speigatten vorzusehns Sie sind, soweit erforderlich, mit durchlochtem Blech abzudecken. Der Terrazobelag selbst soll nach Möglichkeit zur Rinne hin abfallen, um einen besieg Wafferzufiuß zu ermöglichen. Wegen etwaigen Fortfalls des Terrazzobelages und Ersatzes durch einen anderen Werkst« ist rechtzeitig anzuftagen. Gleitschutz Soweit die Decksbeplattung ohne Belag bleibt und begangen wird, sind zum Schutze geg^ Ausgleiten Schweißwarzen auf der Beplattung anzubringen. Auf den Außendecks soll an der Außenhaut und neben den Aufbauten je ein etwa 150 nm breiter Streifen von Warzen frei bleiben, damit beim Deckwaschen ein guter Abfluß des Waffel! und der Schmutzrückstände gewährleistet wird. Im Innenschiff sind Schweißwarzen in den Räumen für Maschinen und Schiffshilst Maschinen (Ausnahmen unter »Linoleum«), in den Werkstatträumen usw. vorzusehen. Für den Gleitschutz in der Maschinenwerkstatt beachte 8III 61c. In den Niedergängen zu Maschinen-, Keffel- und sonstigen Räumen sind statt der Schmiß waren schachbrettartig anzuordnende Riffelschienen nach Zchg. 8II 5 Nr. 20 der Kriegsmari« werft Wilhelmshaven auf das Deck zu schweißen. In den Gängen der Munitionskammern mit Ausnahme der Salutmunitionskammer stil i Riffelschienen einzubauen. Sie sind längsschiffs mit einem ‘Abstand von 120 bis 150 wwz« verlegm und mit dem Deck zu verschweißen. Die Schweißkuppen dürfen nicht höher sein ^ die Riffelung. 8 I Gruppe 13 Plattformdecks Siehe 8. B. V. — SI 13 —. 8 I Gruppe 14 Zwischendeck Siehe 8.8. V. — 81 14 —.
8 I Gruppe 15 Panzerdeck Siehe 8. 8.V. — 81 15 —. 8 I Gruppe 16 Batteriedeck Siehe 8.8. V. — 81 16 —. 8 I Gruppe 17 Oberdeck Siehe 8.8. V. — 81 17 —. 8 I Gruppe 18 Aufbaudecks Siehe 8.8. V. — 8118 -> 81 Gruppe 19 Außenhaut Für die Anordnung und den Verlauf sowie die Dicke der AußenhautgLnge sollen M Zeichnungen »Bauspantenriß«, »Anordnung der Längsverbände und Außenhaut« und »Haupt’ spant« maßgebend sein. Für die Wasser- und Lldichtigkeit beachte Vorbemerkung 8/ Prüfung der wasser- öldichten Wandungen gemäß Vorbemerkung 9. Es ist darauf zu achten, daß die Nähte die Längsspanten, Längsbänder und Decks möglM wenig überschneiden. Die Stöße sollen zwischen den Spanten so angeordnet werden, daß vor allem in durch die Längsbiegung bereits hoch beanspruchten Stößen keine oder nur unerhebliche anspruchungen aus dem örtlichen Wasserdruck entstehen und daß bei drei benachbarten Gäng^ nirgends mehr als ein Stoß zwischen denselben Ouerspanten liegt. Auf die Durc^rechun^l der Außenhaut für Bodenventile usw. ist nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Für die Abmessungen der Platten beachte Vorbemerkung 6 a. Wenn e8 die Linteilu^ erfordert, darf bei Schiffen über 150 m Länge an den äußersten Enden des Schiffe- die 8^ der Platten weniger als 12 in betragen.
Im allgemeinen sind Nähte und Stöße stumpf zu schweißen. Für den MontageauSgkjM dürfen aus jeder Schiffsseite zwei Überlappungen mit innen und außen durchlaufend vrM schweißter Kehle angeordnet werden. Bei schwierigen Platten im Hinter- und Dorsch« wird freigestellt, falls gegen die Schweißung dieser Nähte Bedenken bestehen, die Platten J überlappen und zweireihig zu nieten. Die zu nietenden Platten dürfen vor dem Nieten an Nähten schwach ausgebogen werden, damit die Gänge an Mallkante Spant anliegen. Außenliegende Kanten zu nietender Nähte, und Stöße sind zu hobeln, sosern sie nicht autogen geschnitten werden. Werden ausnahmsweise Stöße überlappt, so sollen die äußerer Kanten nach achtern zeigen und unter Wasser etwa unter 45° gebrochen werden. Ebenso W die Kanten von außenliegenden Dopplungsplatten unter Wasser zu brechen, soweit nicht riW Abschrägung durch Schweißen erfolgt. Schweißraupen im Vorschiff sind mit Rücksicht J den Schiffswiderstand möglichst niedrig zu halten. An den Austrittsstutzen von Rohrleitungen, an den Bodenvcntilstutzen und wo sonst ^ sorderlich, sind zum Ausgleich des Ouerschnittsverlustes entsprechend dickere Platten vorzusehnj die auf die Dicke der benachbarten Plattengänge abzufasen sind. Liegen die Öffnungen unmittelbar beiderseits von schweren Schotten oder dichten Quy spanten, so muß wie bei den Decks für den geschwächten Querverband ein PlattenstreiW der Außenhaut als Gurtung für das Schott oder Spant stehenbleiben,’ beachte »Allgemein» zu den Gruppen 8113 bis 18, Decks unter Decksöffnungen». Für die Saugebodenventile der Kühlwasserpumpen ist die Außenhaut nach Maßgabe b Musterzeichnung muldenförmig einzuziehen. Beachte auch das unter »Allgemeines« und i A. B. V. — N 110 —Gesagte. In den Bauunterlagen nicht vorgeschriebene vorstehende Teile an der Außenhaut bedürsi wegen ihres Einflusses auf den Schiffswiderftand und der Spritzwasserbildung der Genehm gung. Hierzu gehören auch die Mulden in der Außenhaut für Bodenventile (auch Maschine bauliche), Grätinge usw. Beim Bau ist mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, daß die für das Docken i« Schiffes in Frage kommenden Außenhautgänge (Flachkiel, Bodengänge im Bereiche der Dat kielsohle) in Qnerschiffsrichtung vollkommen waagerecht, in Langsschissrichtung vollkonm« gerade angeordnet werden, damit beim Docken des Schiffes unsachgemäßes Aufliegen U Dockkiels oder der Dockkiele ober gar unzulässige Formänderung des Schiffes nicht eintnid können. ‘ Dor dem Stapellauf ist durch genaue Messungen festzustellen, ob die Lage der Ünterfläck« der Dockkiele (bei mehreren Dockkielen auch zueinander) den Bauunterlagen entspricht. Eine Skizze der Dockkielsohle, in die etwa festgestellte Abweichungen eingetragen sind, dem O. K. M. zur Kenntnisnahme vorzulegen. Beachte ferner: Für die Aussteifung der Außenhaut durch Längsbänder 814, durch Duerspanten SU für besondere Beanspruchung der Außenhaut in der Ebene der Beplattungen und senkrecht ^ Vorbemerkung 7 o 13 »Örtliche Verstärkungen«, für die Durchführung der Wellenbockarme duls ‘ die Außenhaut 819, für die Durchführung der Bodenventilstutzen durch die Außenhaut SHl * für die Anordnung und Lage der Bodenventilstutzen 8II9 g, A. B. V. — M110 — MII28 —.
8 I Gruppe 20 Leichte Schotte Zu den leichten Schotten gehören alle dünnen Schotte, soweit sie nicht nach der B.B.y» __,S — unter 110 oder 123 zu verwiegen sind. Sie dienen im allgemeinen zur Abtrennu^M von Kammern, Hellegats, Lasten usw. Je nach ihrem Verwendungszweck sind die leichten Schotte wie folgt auszuführen: Schottbeplattung Dicke Süll Stahlblech Topplatte Stahlblech Dicke mm
- Dicke mm Höhe mm
150 oder
1,5 mm Stahlblech 3 300 2 1,8 mm Leichtmetall …… 3 150 2 1,8 mm Leichtmetall für Boote 2 150 2 3 mm Stahlblech — — — Drahtgeflecht od. Streckmetall 3 150 2 Senkrechte Versteifung Bördelung von 15—20 m^ Bördelung von 15—20 Bördelung von 15—20 m« r . 40x20x3 leichte -L Formstahle Die Schotte sind mit Ausnahme der Sülle im allgemeinen nicht wasserdicht herzu stelln« Alle Bleche und Formstahle aus Eisen von 3 mm Dicke und darunter sind zu verzinken. Da 2 mm dicken Topplatten an Kammerschotten, die der Feuchtigkeit nicht ausgesetzt find, brauch« nicht verzinkt zu werden. Beachte auch Vorbemerkung 7 a 7 sowie B. B. V. — 8 — Anbang El Die größere Süll höhe ist an solchen Stellen zu wählen, wo Schutz gegen größere Waffe« mengen erforderlich ist, z. B. für Kammern im Batteriedeck vor und in der Kasematte, für» Aborte, Bäder, Brausen, Waschräume u. dgl. Die nicht wasserdichten Umschottungen vo« Umformerräumen sollen wasserdichte Sülle in gleicher Höhe wie die nach B.B. V. — S110-1 vorgefchriebenen Sülle für Verkehrstüren in dem betreffenden Deck erhalten. Die Türöffnungen sind gut zu versteifen/ die Ecken der Umschottungen find abzurundwI Bei Baderäumen müssen die Schottplatten die Sülle innen überlappen, sonst außen.» Die Versteifungen sind durchlaufend zu verschweißen. Diejmigen Schotte, welche unter Decks stehen, die besonderen Beanspruchungen ausgesetzt» find, sollen verschiebbar an diesem Deck befestigt werden, um bei dessen Durchbiegung vor &>» schädigungen geschützt zu sein. Schotte, die an gehärtete Panzerwände stoßen, sind nicht am Panzer zu befestigen, füntewl mir einem stärkeren Form stahl zu versehen, der oben und unten an den Decks befestigt wird unt» gut am Panzer anliegt, zwischen dem Formstahl und dem Panzer ist eine Zwischenlage geteertem Filz anzubringen. Wo nicht aus besonderen Gründen eine andere Ausführungsweise erforderlich ist, für die in Frage kommenden Umschottungen nachstehende Blechdicken zu wählen: 1/5 mm dicke Stahlbleche für Bäder, Waschräume, Brausen, Wäscherei, Wäschetrockenräume, nicht wafferdieE Niedergänge in Maschinen- und Hilfsmaschinenräumen, Aborte (Trennungswät^W oben und unten offen). 1.8 mm dicke Bleche aus Reinaluminium oder 1.5 nun dicke Bleche aus Hydromalium oder anderen AlMg»CegierunflfÄ® mit 2^ bis 3 v. H. Nx für Kajüte, Messen, Kammern, Anrichten, Schreibstuben, Lazarett, Apotheke, Röntgt»’» raum, Raum für Pflichtschutzbehandlung, Hellegats, Lasten, Werkstätten sobekt» Hälfte der Umschottung Drahtgeflecht oder Streckmetall), Instrumenten, und Kartt»’» kammer, Reinigungsgeschirräume, Lüfterräume, Küchen und Bäckerei. Für die Ausführung dieser Umschottungen ist die Musterzeichnung maßgebe^l Für die Ausschottung der Zimmermanns-Werkstatt beachte die Angaben unter 8IU6W
Sonstiges Wohnkammerschotte sind oberhalb der Eingangstür zur besseren Lüftung zu durch, I bohren und dahinter mit einer leichten Klappe zu versehen. Bei nebeneinandtr.M liegenden Küchen kann die Trennungswand oberhalb aus Drahtgeflecht oder Strub» metall bestehen. Dickere Bleche sind nur bann zu verwenden, wmn die Lage einzelner vorstehend^ : Räume im Schiff oder örtliche Beanspruchungen der Schotte oder andere zwingend, Gründe die Anwendung dickerer Schotte notwendig machen. 3mm dicke Stahlbleche für Arrestraume, Hängemattsräume, Kartoffelräume sowie alle frei auf Wetterdecks und j Brücken stehende Häuser. Schotte aus Drahtgeflecht oder Streckmetall Umschottungen für Hellegats und Lasten können auch aus Drahtgeflecht oder Struk- metall hergestellt werden. Hiervon ausgeschloffen ist das Malerhellegat, das wegn, des Farbengeruchs dichte Umschaltungen erhalten muß. Ferner dürfen Lasten odn Hellegats zur Verhinderung von Entwendungen an den Stellen nicht mit Draht, gestecht umschottet werden, wo sie an stets zugängliche Räume grenzen. Die Höhen der Umschottungen und der Trennungsschotte der Waschräume find nach A. B. B. Nr. 34 auszuführen. Hängemattsräume von mehr als 1,5 m Höhe sind der Höhe nach in zwei Räume zu teilen; Der obere Raum ist erforderlichenfalls durch eine losnehmbare Leiter — siehe SII 5c - zugänglich zu machen. Größere Stauräume sind wiederum der Breite nach so zu unterteilen, daß die einzelnen Räume nicht mehr als 30 Hängematten fassen. Die Abteilungen des Kühlraumes sind durch Schotte aus Drahtgeflecht oder Streckmeta’ voneinander zu trennen. Beachte 8128. Uber den Montageluken für die Hauptmaschinen sind die leichten Schotte leicht loSnehmbar einzubauen. Wegerungsbleche siehe 8125. Für Lage usw. der Hellegats, Lasten und Kammern beachte 8128 und 58. Leichte Türen siehe 8111. Für die Verwendung von Leichtmetallen beachte Vorbemerkung 4 ä, 7 a 4 sowie B.B.V. — S’Anhang D —. SI Gruppe 21 Masten Anzahl, Art und Höhe der Masten richten sich nach dem Verwendungszweck der einzelne”« Schiffe. Die Masten sind so anzuorbnen, daß das Gewicht und die auS Wantspannungen aus’ L tretenden Druckkräfte möglichst unmittelbar auf tragfähige Bauteile gebracht werben. Masten sind in den Decks einzuspannen. Bei der Berechnung der Masten sind die austretenden Beschleunigungskräfte zu berüa’; sichtigen. Erforderlichenfalls muß bei der Berechnung die für artilleristische Apparate noch zulässig gehaltene Winkeländerung berücksichtigt werden. Die Eigenschwingungszahlen der Masten sind unter vereinfachenden Annahmen zu rechnen. Die Berechnung ist zur Genehmigung vorzulegen.
Scheinwerfer- leuchtstände Für die Aufstellung der Scheinwerfer sind Plattformen vorzusehen. Sie sind konsolartig zu bauen, mit einer angeschweißten Süllplatte zu versehen und fei Belastung entsprechend gegen den Mast, den Schornsteinmantel usw. abzustützen. Die M steifungen unter den Scheinwerfern sind so anzuordnen, daß die Besestigungsschrauben so dicht ! wie möglich neben den Stegen der Formstahle sitzen. Die Plattformen sind mit Linoleum J belegen. Beachte Allgemeines zu 8118 bis 18 »Decksbelag«. Speigatten (siehe 8II7) ^ an paffenden Stellen vorzusehen. Auf Booten sind die Plattformen aus durchlochtem Blech herzustellen. Die Beschläge für stehendes Gut usw. sind sachgemäß anszuführen. Beachte auch 8si Schlofferwerkstatt. Wellenbrecher 81 Gruppe 22 Schanzkleider Schanzkleider sind auf dem Oberdeck, den Brücken, den Artillerie-, Torpedo- und Signal! ständen, den Nachtleitständen, im Bereiche der leichten Geschütze (8 K C/30) usw. nach Maß^ gäbe der Einrichtungszeichnungen anzuordnen. Das Oberdeckschanzkleid ist an der Oberkante mit einem kräftigen Relingeisen zu vev sehen. Sturzpforten sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen. Bei den übrigen Schanzkleidern ist die Oberkante mit Gasrohr oder Halbrundes einzufaffen. Die Schanzkleider sind durch gebaute Stützen den örtlichen Verhältniffen ent¬sprechend auszusteifen und im Bereiche des Gasdrucks der Geschütze, oder, wo sonst besondere Beanspruchungen auftreten, zu verstärken. Die Höhe des Schanzkleides soll im allgemeinen 1450 min- über Eisendeck betragen- festes oder klappbarer Windschutz nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen. Oberkante Wind schütz soll grundsätzlich 1600 nun über Oberkante Holzgräting, falls solche nicht vorhanden, Ä der gleichen Höhe über dem Deck liegen. Hinter dem 1600 nun hohen Schanzkleid sind in etwa 250 nun Hohe über Eisend«k 250 bis 300 mm breite Auftritte anzubringen. Damit der Rudergänger von seinem Stand aut über das 1600 mm hohe Schanzkleid’ hinwegsehen kann, ist für ihn eine entsprechend hohe Ho^ gräting vorzusehen. An der Unterkante der Schanzkleider sind, wo erforderlich, Regenrinnen mit Abfluß rohren (siehe 8117) vorzusehen. Wellenbrecher sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen einzubauen. Sie si^ durch Kniebleche gut zu versteifen, so daß ein Kanten durch Seeschlag und dadurch entstehen Undichtigkeiten im Deck sicher verhindert werden. Aus den Gasdruck und den Senkung^ winkel der Geschütze ist Rücksicht zu nehmen. Die Oberkante der Wellenbrecher ist mit einem Gasrohr oder Halbrundeisen einzufafs^ 8 I Gruppe 28 Deckshäuser Siehe 8.8. V. — 81 23 —.
SI Gruppe 24 Schächte für Maschinen- und Keffelräume Die Schächte für die Maschinen- und Kesselräume sind in ihren Nähten und Stößen s^ zur Befestigung mit den Süllen oder Decks gu schweißen. An den Stellen, wo häufiger A^s schinenteile usw. durchzubringen sind, sind die Schächte leicht losnehmbar zu machen (bracht A. B. V. — MI23 —). Damit bei hochgesteigerten Fahrten und bei der Höchstmeile W Leistungen der Lüfter der Keffelräume voll ausgenutzt werden können, ist besonderer Wert aus eine möglichst widerstandslose Führung des Luftstromes in den Zuführungsschächten von dy Eintrittsöffnungen bis zum untersten Deck zu legen. Die zur Abführung der heißen Luft aus den Maschinenräumen bestimmten Schächte und Decksöffnungen dürfen durch Dampf-, Wasser-, Sprachrohre usw. nicht verbaut werden, um dirs Lüftung dieser Räume nicht zu beeinträchtigen. Es ist daher schon bei der Ausarbeitung feg Rohrpläne auf die Freihaltung der Lüftungsschächte zu achten. In diesen Plänen sind samt- lichc über den Rohren liegende Schächte anzudeutcn, um ersehen zu können, daß bei dem Dm legen der Rohre genügende Rücksicht auf die Lüftung genommen worden ist. Sülle der Rauch¬fänge und Rauch¬fangmäntel Wände der Rauch- fangschächte Sülle und Wände der Luftschächte Für die Rauchfänge und Rauchfangmantel sind nach Maßgabe der besonderen Bauuutm lagen in den Decks Sülle cinzubauen. Die unteren Rauchfänge und Rauchfangmantel sollen verschiebbar zwischen die Sülle tu untersten Decks hineinragen. Die oberen Rauchfänge und Rauchfangmäntel sind mit den Sülla der Decks 311 verschweißen und am oberen Ende mit dem Schornstein fest zu verbinden (sieh A. B. V. — M13 —). Die Rauchfangschächte sollen im allgemeinen bis zum nächsten über der Drnckhvhcnlini liegenden Deck sowie außerhalb der Aufbauten im Obcrschiff wasserdicht, im übrigen staubdicht sein. Die Plattendicke und Aussteifung der Schächte sind den benachbarten Schotten anzupais« soweit sie nicht zur Unterstützung benachbarter Bauteile oder als Splitterschutz starker gebach werden müffen. Sülle für die Luftschächtc der Maschinen- und Keffelräume nach den besonderen SM unterlagen. Für die Dichtigkeit der Luftschächtc gilt das vorstehend über die Rauchfangschächte Gesagte sinngemäß. Sie sind so zu bauen, daß sie gegen Wasserdruck ebensoviel halten wie die angrenz« den Schotte. Wo die Schächte zur Unterstützung benachbarter Bauteile herangczogen werbt«, sind sie entsprechend zu verstärken. Trennungswände sollen, soweit sic nur luftdicht zu sÄ brauchen, leichter ausgeführt werden. Oberhalb des Decks über der Druckhöhcnlinie und innkls halb von Scitenlängsschotten oder anderen schützenden Wänden können die Schachtwände itf die Luftkammern (beachte 81 54) ausgeführt werden, wenn nicht besondere Rücksichten cm stärkere Bauart erfordern. Falls die Versteifungen waagerecht angeordnet werden, sind sie n« außen zu legen. Die Öffnungen der Schächte sind mit Drahtgitter zu versehen, die vorb^ Öffnungen aller für eine häufige Reinigung in Frage kommenden Luftschächtc an den M Decks klappbar einzurichten sind. Gegen unbefugtes Öffnen des Gitters ist eine SicbeM vorzusehen. Für Trennungswände, Drahtnetze, Pilzkappen, Klappen an den oberen Enden der | beachte 81 54. In den Zuluftschächten der Keffelräume über Zwischendeck sind für ReinigunMv^ | wasserdichte Zugangstüren in der Größe von 750x500 mm und 500 nun Süllhöhe Vorzug l Die gleichen Maßnahmen sind, wo erforderlich, auch auf die Zu- und Abluftschäcktr | Maschincuräume, Hafenbetriebsanlage und sonstige Schächte auszudehnen, deren Reinigung ! Maschinenpersonal auszusühren ist.
Wegerung siehe 8125. Panzer-grätinge siehe 8136. Luftschächte für Schiffsräume siehe 8154. Einrichtungen zum Befahren siehe 8II5. Türen siehe 8118. Querschnitt der Luftschächte für die Maschinenräume beachte A. B. V. MI 14 bis 17 Gasklappen in den Schächten siehe 8II19. SI Gruppe 25 Wegerungen Zur Verwendung kommt hauptsächlich Alfol, 0,007 mm Alfol hart und. 0,04 nun Als» weich. Beachte auch Vorbemerkung 4 k. Der der Berechnung der Isolierungen zugrunde zu legende Wärmedurchgang beträgt I» i Schiffen mit Hochdruckdampfanlagen und den Schiffen, die für den Auslandsdienst in Fraz i kommen, 15 kcal/m2 h; bei den übrigen Schiffen ist ein Wärmedurchgang von 20kca1/m* zulässig. Für die zu schützenden Räume ist eine Höchsttemperatur von 30° C anzunehmen. Ack I nahmen sind im nachstehenden besonders behandelt. Das Isoliermaterial muß in bezug auf Wafferbeständigkeit, Wafferaufnahme, Brei« barkeit, Festigkeit usw. den Materialvorschriften entsprechen. Isoliermaterialien aus Gl« i dürfen im Oberschiff nicht verwendet werden. Im Bereiche der Geschütze sind die Verbindung« I mit dem Deckblech besonders sorgfältig auszuführen. Wenn erforderlich, können die Blechdick« an diesen Stellen erhöht werden. Allgemein ist, namentlich in Munitionskammern, anzustreben, daß eine metallische Vq bindung zwischen Wärmequelle und isoliertem Raum nach Möglichkeit vermieden wird. Wenn Kieselgur zur Isolierung verwendet wird, sollen im Unterschiff allgemein und in Oberschiff an den leicht mit Wasser in Berührung kommenden Stellen nur kernimprägniech an den übrigen Flächen gewöhnliche, aber wasserbeständige Platten eingebaut werden. Fürd« Alfolisolierungen sind hauptsächlich Knitterfolien zu verwenden. An allen Stellen, an dennt nur Blech als Isolierung verwendet wird, sind die Wände und Bleche an der dem HohlraunS zugewandten Seite mit Aluminiumbronze gemäß Ä. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) zu streichm I Wegerungsbleche aus Aluminium und Aluminium-Legierungen sind so zu verlegen, M sich an keiner Stelle Feuchtigkeit ansammeln kann. Sollten Feuchtigkeitsansammlungen trotzig festgestellt werden, ist für rechtzeitige Erneuerung des Anstrichs Sorge zu tragen. Leichtmetall ist gemäß den Vorbemerkungen 4 d, 7 a 4 sowie Anhang D der B. B. V. -i 8 — zu verwenden. Für die Verwendung von Holz ist Anhang F zu beachten. ü. Isolierungen gegen Wärme- und Luft¬ austausch a Oberschiff Für die Art der Isolierungen sind im allgemeinen die Musterzeichnungen und läufigen Musterzeichnungen sinngemäß maßgebend. Die Bordwände der Mannschaftsräume auf großen Schiffen werben im allgemeinen isoliert. Unter Wetterdecks ohne Holzbelag sowie an ten Außenwänden der Lese- und Unteroffizikl^ i räume, Arresträume, des Segelhellegats, des Raumes für Turn-, Fecht- und Zielgerät so^ an der Bordwand von Torpedobooten, Fahrzeugen usw., wenn hier keine Köjen vorgeskhI l sind, ist allgemein nur Leichtmetall als Isolierung (ohne Isoliermaterial) an der InnenkaH r
brr Spanten- oder Längsbänder und an der Unterkante der Decks- und Längsbalken mit W zwischenlagen an den Auslagestellen zu verwenden. Bei Holzbelag ist der unterhalb des Wassil lauss liegende Teil zu wegern. Die Dicke des Leichtmetalls als Abdeckblech soll etwa 1,3 mm betragen. Zur Gewichts [ ersparnis kann aus Booten und Sonderschiffen leichter Bauart das Wegerungsblech eine Di« von 0,8 bis 1,0 mm haben, in den Messen und besser ausgestatteten Räumen jedoch soll bj Wegernngsblech 1,0 mm bzw. 1,3 mm dick sein. Zur Beseitigung der Leichtmetallbleche unt« 1,3 mm Dicke sind Linsenkopfschrauben ohne Versenk zu verwenden. Neben den Schreibtischen oder Schreibplatten ist hier für den Kälteschutz des Armes tiJ Isolierung vorzusehen. Bei Schallisolierungen für Räume mit besonders wichtigem Hörempfang sind an Elch der Filzzwischenlagen solche aus »Buna« (Gummimaterial) in einer Breite von höchstes 50 mm bei etwa 3 mm Dicke an den Auflagestellen vorzusehen.. Die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke mit Signalstand und btt] Artilleriestände sollen in dem erforderlichen Bereich nur losnehmbare Holzgrätinge (fim 8III8) erhalten. Die Decken der darunterliegenden Kammern sind gegen Wärme und SchaH mit Alfol zu isolieren. Beachte auch Allgemeines zu den Gruppen S113 bis 18, Decks. Für die Isolierung der übrigen Wandungen, die der Sonnenbestrahlung oder der Kälte- Wirkung ausgesetzt sind — auch im Bereiche der Möbel — sowie an den Bordwänden vo» Mannschaftsräumen auf Torpedobooten, Fahrzeugen usw. (wenn hier Kojen vorgeseheis sind) ist auf allen größeren Schiffen zwischen Panzerdeck und den freien Decks Alfolisolierunj von entsprechender Dicke zu verwenden. Das Isolicrmaterial muß an den Auslagestellen durch gehen (vgl. die Musterzeichnung für Bvrdwandisolicrung. Decken- und Bordwandisolierung sollen gegeneinander und gegen die Decken oder Schom möglichst luftdicht abschließen, um einen Luftwechsel zwischen- dem Raum unter Deck und de« an der Bordwand sowie zwischen beiden und dem Wohnraum zu verhindern. Für die Abdeckung der Isolierung in der Wäscherei, der Plätterei, in den Wäschetrockm räumen und in allen Räumen mit hohem Feuchtigkeitsgehalt ist verzinktes Stahlblech zu verl wenden. Die Außenwände der Wohnräume auf den Brücken, namentlich die dem Fahrtwind aus gesetzten Flächen, sind besonders gut zu isolieren. Zum Entfernen von Schwitzwasser sind an geeigneten Stellen am Fuße der Bordwanl« isolierungen im Süllblech gut dichtende Vorsatzbleche mit Vorreibern in genügender Zahl uns Größe aus verzinktem Eisenblech vorzusehen. Wenn Isoliermaterial vorgesehen ist, sind auch! die Vorsatzbleche zu bekleiden. Kabel, Rohre usw. sollen nach Möglichkeit auf der Blechbekleii düng, nicht auf den Vorsatzblechen, verlegt werden, andernfalls sind die Isolierungen im erH forderlichen Umfange losnehmbar anzubringen. Beachte die Musterzeichnung für BordwaM isolierungen. Wo erforderlich, sind etwa 600 mm über Deck zwischen Außenhaut und IsolieruW Schutzgitter gegen Ratten anzubringen. Die auf freien Decks oder unter freien Decks ohne Holzbelag liegenden Lasten, Hellegat« Vorrats- und ähnliche Räume, Aborte, Bader und Waschräume (mit Ausnahme der MW offizier- und Mannschastswaschräume) sowie die Hängematlsräume sollen gegen SchwitzwastW isoliert werden. In besetzten Räumen mit besonderen Wärmequellen, wie Küchen, Bäckereien und Wäs^» reien auf oder unter den freien Decks, sind die Decken auch dann gegen Schwitzwasser zu iW lieren, wenn die Decks mit Holz belegt sind. An allen Abluftschächten, in Wäschetrockenräumen und an sonstigen besonderen War^i oder Kältequellen sowie an Kartoffellasten usw. ist Isolierungsmaterial und Blech zu wenden. Die Rauchfangschächte neben den Herden und Backöfen und ähnliche heiße Flächen mit feuersicherem Isoliermaterial und Blech besonders zu isolieren. Für den Alum.’BvUvW anstrich an den Innenseiten der Rauchfangschächte beachte die A. B. B. Nr. 31 (Neuentwu^W
b Ilnterschiff 1. Munitions- kammer» und sonstige Räume 2 Diesel-L-Werk Wo erforderlich, ist auch der Schornsteinmantel zum Schutze der Boote usw. angemessen zu bekleiden. Isolierung der Dampfrohrleitungen siche A. B, V. — M110 —. Wenn Dampsrohrleit. tungen über oder neben Kojen oder Hängematten geführt werben, sind außer der Isolierung innen blanke Schutzbleche gegen Wärmestrahlung vorzusehen. Überall/ wo sonst noch erforderlich, ist zur Abhaltung von Wärme, Kälte oder Feuchtigkeit (Schwitzwasserbildung bei den Zuluftschachten, Lichtschächten, Wasserbehältern usw.) ange- messen zu isolieren. Die Wandungen der Waschetrockenräume sind der vorgeschriebenen Raumtemperatur Don 45° C (beachte Vorschrift für die Dampfheizungsanlagen) und der zulässigen Temperatur in den angrenzenden Räumen entsprechend zu isolieren. A. B. B. Nr. 61 und 62 sind zu beachten. Gasschtttzhellcgats, deren Raumtemperatur durch Wärmequellen über 15° C steigen kann, sind an den in Frage kommenden Flächen so zu isolieren, daß der Wärmeübergang bei den, vorhandenen Temperaturunterschied zwischen Hellegat — + 15° C — und Wärmequelle höchstens 15 kcal/m2 h beträgt. Ein Entwurf der Isolierung für das Oberschiff ist zur Genehmigung vorzulegen. Wegen der Pläne und Angaben beachte das über das Unterschiff Gesagte. Verkleidungen siehe 8IIII. Die Munitionskammer« sollen mit feuersicheren Materialien und Blech isoliert werden. Mit. Ausnahme der Bodenisolierung ist die Isolierung innerhalb der Kammern vor- zusehen. Die Bodenisolicrung ist, wenn angängig, unter dem Boden anzuordnen. Die Boden- isolierung innerhalb der Kammern ist durch ein 100 mm hohes Süll gegen Eindringen vo^ Wasser zu schützen. Versteifungsstahle, Stützbleche, Decks und Schotte sind, soweit sie als Wärmebrücken für Temperaturunterschiede über 5° 6 in Frage kommen, zu bekleiden. Muß die Isolierung außerhalb der Räume angebracht werden, so ist sie nach Bedarf gegen» Feuchtigkeit und Beschädigungen sachgenräß zu schützen. Damit die Dichtigkeit der wasserdicht herzustelleirben Wandungen jederzeit nachgeprüftV werden kann, ist das Anbringen von zweiseitigen Isolierungen möglichst zu vermeiden. Im Bereiche der Durchführung von Kabeln, Sprachrohren, Luftkanälen und Gestänge»» sind die an wasserdichten Wandungen zu verlegenden Isolierungen in solchem Umfange los-» nehmbar herzustellcn, daß diese Durchführungen ohne Schwierigkeit auf Dichtigkeit geprüft» und nachgedichtet werden können. Bei der Ausführung der losnehmbarcn Isolierungen ist gaiiM besonders auf die Vermeidung von Wärmebrücken zu achten. Innerhalb der Munitionskammern sind Kanäle, die warme Luft abführen, zu isolier«« Wegen Einbau der Isolierungen in Munitionskammern beachte A. B. B. Nr. 37 unter« »Erprobungen auf Schiffsneubautcn«. Der Wärmeübergang in die Munitionskammer« darf bei gekühlten Kammern nicht mebr« als 15 kcal/m* h Einstrahlungsfläche betragen. Soweit bei nicht gekühlten Kammern Isolit-A rungcn erforderlich sind, soll an diesen Stellen der Wärmeübergang nicht mehr als 20 kcal/m’ betragen. Die Isolierung der Wärmebrücken darf bei Berechnung der Einstrahlung Kälteleistung nicht mit berücksichtigt werden. Die zulässige Raumtemperatur in den tionskammern beträgt 30° C. Wegen Zuschläge für Wärmebrücken usw. beachte A. 8. — MHI—, Isolierungen von Lüftungskanälen und Rohrleitungen siehe 81 54 und 8II 7 und 9. i Für den Schutz der Torpedoräume gegen Wärme beachte A. B. B. II Nr. 23. Decken und Wände der Räume sollen, soweit notwendig, nur mit feuersicherem MattN’aW isoliert werden.
Kühl raum
4. Akkumulatoren- räume .» Räume für Benzin-lagerung
1. Isolierungen gegen Schall a Zwischen-, Kammer- wände und Decken Der Wärineübergang soll bei einer Temperatur im Kühlraum von — 10” nicht #4 10 kcal/m2 h betragen. Dit Innenwände zur Unterteilung des Kühlguts nach LagertnnpM raturen sollen Isolierungen für einen Temperaturunterschied von 20° C erhalten. Das IsolieM material ist an den Wänden und Decken mit Zintblech zu bekleiden. Nähte und Kopse dM Befestigungsstifte sind sorgfältig zu verlöten. Das gesamte für den Kühlraum zu verwendende Material muß völlig geruchlos sein. Eine Zeichnung nebst Berechnung des Kältebedarfs (beachte auch A. B. V. — M n 1 ist bei Vorlage der Munitionskammern mit den erforderlichen Angaben über RaumgrößM Abzüge für Isolierung und Einrichtungen, Kühlgutmenge, Größe der Eislast usw. zur M nehmigung voczulegen. Die Lustkanäle im Kühlraum müssen so geteilt werden, daß sie nach Bedarf ofpJ Schwierigkeit gereinigt und desinfiziert werden können. Rohrleitungen dürfen nicht durch dq» Kühlraum geführt werden. Für die Wand zwischen dem Vorraum und dem Kühlraum ist eine Isolierung d« 2 X15 nun Holz mit einer Zwischenlage von 30 mm Alfol einzubauen. Anstrich im Kühlraum und in den Zugängen gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwmhl Grätinge im Mannschaftskühlraum und Haken für Kühlgut siehe 8128. Die Vorreiber für die Eingangstür zum Kühlraum müssen beiderseitig bedienbar st« Durch auffällige Schilder ist sicherzustellen, daß die Vorreiber erst nach Verlassen deß KüP raumes angeschlossen werden. Warnklingelanlage siehe NII. In Akkumulatorenräumen mit Batterien von mehr als 110 Volt Entladespannung soll« Wände und Decke Holzisolierung erhalten. Beachte G. f. e. A. III § 13. Akkuräume müß kühl liegen und gegen etwaige Wärmequellen so gut isoliert werden, daß auch bei abgestellli Lüftung nachteilige Temperaturen von über 30° 6 in den Räumen vermieden werden. Gegen Wärmequellen sind die Räume so zu isolieren, daß eine Raumtemperatur w etwa +.25° C nicht überschritten wird. b Funkräume und Fernsprechzellen c U. L.-Räume und -Horchstelle
Alle an Wohnkammern grenzenden Wände von Räumen mit Geräuschquellen sowie W Umschottungen aller Wohnkammern, für welche eine Schalldämpfung im dienstlichen IntenW erforderlich ist, sind gegen Schallübertragung zu isolieren. Die Krankenräume sowie die darin verlegten Lüftungskanäle sind gegen Schallübertr« gung und Temperaturunterschiede besonders gut zu isolieren. Der Boden in den Pflichtschutzbehandlungsräumen ist mit Terrazzo zu belegen. Alle Funkränme unb Fernsprechzellen sind gegen Wärme- und Geräuschübertragung soj» isolieren, daß der Horenrpfang in den 9Mümen nicht beeinträchtigt wird. Die Bodenisolierusi für Funkräume ist aus schalltechnischen Gründen nach Möglichkeit auf dem Boden vorzusch^ Sie ist mit 3 mm dickem verzinkten Stahlblech und 3,6 mm dickem Linoleum abzudecken. CM Versteifungen im Raum, so muffen zwei Lagen Alfol — weich — über diesen Versteifung dnrchgeführt werden. Die frühere Mnsterzeichnnng ist als Anhalt zu verwenden. Die BlH bekleidung der Isolierungen in den Räumen ist an den Seitenwänden mindestens Imai ai den Quadratmeter leitend mit dem Schott durch Erdungsbolzen zu verbinden. Die lTD.-Räume und -Horchstelle sind gegen Schall im Anhalt an die Musterzeichn^ für Schiffe zu isolieren. Überall, wo sonst noch erforderlich, ist gegen Schall angemessen zu isolieren. Isolierung von Luftschächten oder -kanälen sowie von Lüfterkam mern gegen Sd^H R 8154. In den Zuluftkanälen der Funk- und Horchräume sind Schalldämpfer vorzusehen. ®i 81 54.
46 . SI25 ^„ ben Lasten, Vorratsräumen und Hellegats, mit Ausnahme solcher Lasten und ähtz c. Sonstige Wegerung n ^ ^^ deren Inhalt nicht gegen Schwitzwasserbildung oder gegen Temperaturunty schiede geschützt zu werden braucht, sind die an die Außenhaut und an Olbunkerwändc g^ zcnden Wände mit losnchmbarem verzinktem Eisenblech von 1 mm Dicke zu isolieren. Die Wa^ düngen der Lebensmittellasten sind gegen den Wärmeübergang durch Wegerungen zu schütz^ die für eine Lagertemperatur von 10° C zu berechnen sind. Bei Lage der Kartoffellast und der Brotlast auf dein freien Deck müffen die Außenwäntu mit 50 rum Alfol — 5 Lagen zu 0,007 mm — gewegert werden. In den Kartoffelräumen sind Grätinge über dem Boden, an der Decke und den Wänd« i vorzusehen. Die Isolierungen der Brotlasten, Mehllastcn und Kantinenvorräte sind mit 15 mm] Kiefernholz abzudecken. Für die Möglichkeit, vorhandenes Schwitzwaffer schnell zu entfernen,’ ist Sorge zu tragen. Die Hängemattskasten sind an der Bordwand mit verzinktem Eisenblech, an den übriW Stellen mit Drahtgeflecht zu bekleiden. Die zur Verhütung von Verletzungen oder aus sonstigen, nicht unter »Wegerungen gegq Wärme und Luftaustausch« und »Wegerungen gegen Schall« fallenden Gründen erforderlich^ Verkleidungen sind vorzusehen. Beachte auch B. B. V. — SII 9o —. Verkleidungen aus Schönheitsrücksichten siehe 8II11. Die Entscheidung des O. K. M. über die für Olbunker anzunehmenden Temperaturen i rechtzeitig einzuholen. Entwürfe Der Entwurf für die Isolierung der Munitionskammern und der übrigen Räume nü Berechnung und Zeichnungen, aus denen die Anbringung der einzelnen Isolierungen, l Lage der Wärme- und Schallquellen usw. ersichtlich sind, sowie eine Zusannnenstellung der B rechnungsergebniffe sind zur Genehmigung vorzulegen. Beachte 8126 und A. B. V. J MHI —. Muster nach Skizzenbuch. Um unnötige Änderungen zu vermeiden, sind die Entwürfe möglichst erst dann vorzi legen, wenn keine größeren Raumänderungen mehr zu erwarten sind. Die zugehörigen Pläne — Mittschiffs-, Bb-, Stb-Längsschnitt, Decks und Querschnitt! und die Zusammenstellungen — sollen in übersichtlicher Form enthalten: Die Raum- und Flächentemperaturen der an die Munitionskammer» und sonstige Räume grenzenden Räume, die zugrunde gelegten Temperaturunterschiede, die farbig! schematische Darstellung der Isolierungen mit Angaben über deren Art, die Dicken und i Wärmeleitzahlen des zu verwendenden Materials, die errechneten Wärmedurchgangskoeffizienterl für die zu kühlenden Munitionskammern die Größe der einzelnen Einstrahlungsflächen in Our dratmeter mit den zugehörigen Wärmemengen in kcal/m2h sowie die GesamtwärmemeM für jede Kammer mit den gesondert anzugebcnden Zuschlägen für Wärmeschwankungen, WärB brücken, Verminderung des Wärmeschutzes der Materialien usw. Beachte A.B.V. — MUH Bei den gegen Schall zu schützenden Räumen mit Gefechtswert ist zur Beurteilung ^ Schallbämpfung das Gewicht der Wandungen in kg/m2 anzugeben — Platte, Versteifung Halterungen, Abdeckblech u. dgl. —. Nach Möglichkeit ist bei den Schallwegerungen eine Luftschicht von etwa 30 mm zwW Alfol und der Wand oder dem Abdeckblech vorzusehen. Die Art des Decksbelages ist in allen Plänen so weit anzugeben, wie es zur Beurteilt der Geräuschübertragung oder des Wärmeüberganges erforderlich ist. Für die Räume mit elektrischen Maschinen ist anzugeben, welche Wärmemengen von Maschinen an die Räume abgegeben werden und ob für die Maschinen Eigenlüftung ^ -knhlung vorgesehen oder ob Raumlustkühlung oder beides erforderlich wird. . Dor dem Entwurf ist zunächst mit den der Berechnung zugrunde zu legenden Tempt^ ! turen und der Anordnung der Isolierungen zur Genehmigung vorzulegen.
Staueinrichtunge« Artilltriemunitlon und Bomben für Flugzeuge Torpedo- munition S I Grilppe 26 Munitionskammern Die Milnitionskammern sind nach A. B. B. Nr. 37 zu bauen und einzurichten/ brennbyI Stoffe sind in den Munitionskammern möglichst zu vermeiden. Die Außen- und Zwischenwände der Geschoß- und Kartuschstapel und die StapelhölM sind dicht über Deck mit Wasserdurchlaßöffnnngen zu versehen. Um den Stauraum nicht zu beengen, sollen Kanäle, Kabelbahnen und Rohrleitungen mfol lichst nicht durch die Munitionskammern geführt werden. Allf den Schiffen sind alle Kammern für die Geschütz- und Gewehrnmnition (mit ft^ nähme der Kammer für Salutmunition) solvic für die Munition und Bomben der Flugzeugs mit Kühleinrichtung (siehe A. B. V. — MII1) zu versehen/ für Boote uild Sonderschiffe wi^ nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen von Fall zu Fall entschieden. Die Lage der Milnitionskammern und ihre Belegung mit Munition ist aus den Zeichnung zu ersehen. Genaue Angaben über Menge, Gewichte und Abmessungen der Munition aller Kalik sind einzufordern, soweit sie nicht durch die Sonderanlagen zur B. B. V. — 8 — bereits frf gelegt sind. In den Munitionskammern für die schweren Geschütze soll ausreichender Raum für da maschinellen Fördereinrichtungen bleiben. Etwaige Änderungen an den Munitionskammern, durch welche die Munitionsstauung um die Munitionsförderung beeinflußt werden, sind zur Genehmigung vorzulegen. Die zum Stauen erforderlichen Einrichtungen: Staugerüstc, Laufplanken, Plattform« Stufen, Tritte usw., sind nach besonderen, von der Bauwerft zu entwerfenden und vom O. K.A zu genebmigenden Stauplänen berzustcllen. A.B.B. Nr. 38 (Neuentwurf) und Munitionsla« Vorschrift (B W Ic 3810 v. 1.8. 29), WIII2101 v. 23. 4.12, X la 6491 v. 7.10.26 uni Kia7295 v. 10.11. 31 (Anhang G) sind bei Anfertigung der Staugerüste und der Stäup!« zu beachten. Wenn irgend möglich, ist alle Munition längsschiffs zu lagern. Die Munition der schweren und mittleren Artillerie ist nach Geschossen und KartusW büchsen getrennt zu stauen. Alle Geschosse müssen sich in ihren Lagern scharf machen lassen. ■ Die Staueinrichtungen in den Torpedomunitionskammcrn find nach A. B. B. II Nr. Ä auszuführen. Für die Anfertigung der Torpedomunitionsstauungspläne ist die H.8.&I Nr. 40 a maßgebend. In den Torpedozündungskammern sind außer den Torpedozündungen auch die SpreiW gerät-, Räumgerät- usw. -Zündungen unterzubringen. Für die Gefechtspistolen ist ein besonder« Raum von der Kammer nach den für Zündungen geltenden Vorschriften abzuschotten. NähM Angaben sind von der T. V. A. einzuholen. Für die Mitlvirkung der T. I. und S. I. beachte 8149. Die Elektrolote sind gemäß B W Ic 3810 v. 1.8. 29 unterzubringen. Vorrichtungen für die Aufstellung von tragbaren Lüftern in den künstlich gekühlM Munitionskammern sind vorzusehen, beachte A. B. V. — MIL 1 —. Schotte der Munitionskammer» siehe 8110. Wegerungen siehe 8125. Lüftung siehe 8154. Fluteinrichtung siche 8II9. Fördereinrichtungen in den Munitionskammern siehe 81114. Kühleinrichtungen siehe MII1.
S I Gruppe 27 Kettenkasten Siehe 8.8. V. — 8127 —. 81 Gruppe 28 Lasten, Hellegats usw. Kammern, Hellegats, Lasten, Bunker, Zellen, Tanks usw. sind für die einzelnen SchW gattungen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorzusehen. aumbezeichnungkn Für die Vorratsräume sind in allen baulichen Unterlagen (Zeichnungen, Büchern, Dor.» schriften, Beschreibungen usw.) nachstehende Raumbczeichnungen anzuwenden: 1. Zur Unterscheidung nach ihrem Inhalt und zur Kennzeichnung der Schutz räume: s a) für brennstofführende Räume: Bunker (z. B. Kohlen-, Heizöl-, TreibölM Benzin-, Benzolbunker), d) für wasserführende Räume und Schutzräume: Zellen (z.B. Speisewassn-Z Waschwasier-, Trinkwaffer-, Trimm-, Leerzellen), c) für schmierölführende Räume: Tanks (z.B. Turbinen-, Motoren-, Maschinen-« Zylinderschmieröltanks), ä) für Raume, in denen Geräte und Verbrauchsstoffe für die entsprechenden Abschnitt« in kleinen Mengen für den täglichen Bedarf bereitgehalten und durch ständig Vvu gesehenes Personal verausgabt werden: Hellegat, e) für die nicht ständig besetzten Räume zur Lagerung der Geräte, die nur in größer« Zeitabschnitten benötigt werden und sich wegen ihrer Größe und Sperrigkeit niÄ im Hellegat unterbringen laffen sowie der Verbrauchsstoffe in größerem Umfang» Last. II. Zur Unterscheidung nach ibrer Lage: z. B. Doppelboden- Doppelwand- Wallgang- bunker, -zellen usw. III. Zur Unterscheidung nach ihrer Verwendungsweise: z.B Vorrats-, Verbrauchs-, Gefechtsverbrauchs-, Uberlausbunker, Vorrats-, Au^ gleich-, Überlauf-, Gefechtsüberlaufzellen, Vorrats-, Sammel-, ReinigungstanU Einzelheiten Die Räume sind mit allen erforderlichen Einrichtungen dem Zweck und der Örtlichkeit ent– sprechend nach dem Gebrauche der Marine zu versehen: mit Abschottungen, Augen zum Staue» und Zurren schwerer Gegenstände, Borden, Bügeln, Haken, Haltern, Latten zwischen den Balke« Plattformen, Stehpulten, verschließbaren Schränken mit dichten Türen oder Türen aus DraU gestecht, Arbeitstischen, Schreibtischen, Schubkasten, Seitenbrettern, Verschlügen, Tritten, für Twist und Putzzeug usw. Zeichnerische Unterlagen dafür sind erforderlichenfalls von der Kriegsmarinewerft Wilhelms Haven anzufordern. Rückfragen über Lasten, Hellegats usw. sind an die Kriegsmarinewefft« Wilhelmshaven oder Kiel zu richten. Erforderliche Besichtigungen sind mit denselben Stells zu vereinbaren. Stückzahl, Abmeffungen und Gewichte der in den einzelnen Lasten, Hellegats usw. M stauenden Geräte und Verbrauchsstoffe sind aus den zugehörigen Geräte- und Derbrauchs^V listen zu entnehmen. Auf Schiffen sind die Einrichtungen der Lasten und Hellegats im allgemeinen au- zinktem Stahlblech von I mm Dicke, für leichte Gegenstände über Panzerdeck gegebenen^!”! aus Leichtmctall herzustellen. Unter Panzerdeck darf Leichtmetall nicht verwendet werden-
Auf Booten sind die Einrichtungen aus Leichtmctall zu fertigen, für Sonderschiffe geltM die Bestimmungen in der B. B. V. — S —. Für die Ausführung von Leichtmetallwänden sind die Bestimmungen unter 8120 beachten. Es ist tunlichst feuersicheres Material zu verwenden. Etwa 10 v. H. der BodenslW der Hellegats und Lasten sollen Grätinge erhalten, auf denen die Vorräte, welche durch Feucht keit leiden, gelagert werden können. Für die unter dem Panzerdeck liegenden Räume dürfet hölzerne Grätinge verwendet werden. Für den Einbau der elektrischen Beleuchtung in Lasten, Hellegats usw. sind die in b$ G. f. e. A. in Abschnitt X § 38 enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Bauart der Re» gale, Steh» pulte, Schränke, Arbeitstische, Kiste für Twist und Putzzeug Regale und Wände aus Stahlblech sind durch Flacheisen 30x3, die mit dem Schiffs körper zu verschweißen sind, zu befestigen. Sie müffen zur Konservierung der Außenhaut leiH herausnehmbar sein. Die Vorderkante der Regale ist etwa 40 nun hoch zu bördeln. Die Regall sind durch Zwischenwände zu unterteilen und durch Winkel oder Flacheisen angemessen Mw steifen. Dor sämtlichen Regalen sind Vorlegeleisten anzubringen. Bei Lasten in der Stauung empfiehlt es sich, für die Durchführung von Rohren und Lm kanälen unter dem untersten Regelboden und über dem obersten Bord genügend Raum ftei halten. Stehpult, 1100 nun hoch, neben Eingangstür, Oberteil mit Schreibfläche 600 X 500 na und darunterliegendem Schubkasten. Unterbau 400 nun tief auf 150 nun hohen Füßen inj 2 Türm und 2 Zwischenböden. Uber dem Stehpult schmale Regale zum Ablegen von Büchch Schränke mit mehreren Zwischenböden, nur für Gegenstände, die unter Verschluß lagq müssen. Die Türen sind der Höhe nach zu unterteilen und möglichst schmal zu halten, da« der Raum nicht zu sehr beengt wird. Türschlösser oder »Vorreiber. Schranke, die bis auf & Deck herunterreichen, sollen einen aufgeschweißten Sockel aus 1,5 mm dickem Stahlblech erhaltn Der unterste Schrankboden ist mit Deckel oder Klappe zu versehen, damit das Deck im Bereis des Schrankes konserviert werden kann. Zur Befestigung der Seiten und Böden an wasser- oder öldichten Schotten sollm FlaW eisenstücke 30 x 3 von 80 uuu Lange an den Schottwänden angeschweißt werdm. Zur BestW gung der Sockel an Deck sollen durchlaufende, wasserdicht an Deck zu schweißende FlacheiskV 30 X 3 verwendet werdm. Arbeitstisch nur dort, wo das Hellegat gleichzeitig als Arbeitsplatz dient. TischhöW 900 mm, Tischbreite je nach Raumverhältnissen 500 bis 700 mm, Sockel auf Deck 80 mm ho« Tischplatte aus 40 mm dickem Holz. An Vorderkante ein Winkel 40 X 4. Unterbau «V Schubkästm, Türen, Boden und Zwischenboden. Deckel im unteren Boden wie vorher. Oberhalb des Tisches schmale Regale bzw. Schubkasten zum Ablegen von Werkzeug mw Derbrauchsstoffen. Schubkästm 400 x 300 X100 mm mit Vorreibern gegen Herausgleitei« Teilweise Unterteilung in kleine Fächer. Kiste für Twist und Putzzeug in jedem Hellegat. Höhe über Deck 750mm, DM 700 mm, Länge je nach Raumverhältniffen mit aufklappbarem Vorder- und Oberteil. DortM klappe mit Riegel. 80 mm hoher Sockel auf Deck, Boden mit Deckel wie vorher. Richtlinien für Die Kleiderkammer soll zur Lagerung und Ausgabe von blauem Zeug, ParaöezexW die Ausstattung Unterzeug, Strümpfen, Mützen, Schuhen, Abzeichen sowie sonstigen Zubehörteilen für ll«W der Lasten, Hel» sonnen bienen. Der Raum ist gegen Feuchtigkeit zu wegern,’ sämtliche Regale, ZwischenböE legats usw. un$ Schubkästen sind mit Granitol zu bekleben. Einrichtung: Stehpult in der Nähe der Tür, großer Tisch (Platte mit Linoleum) W Ablegen von Zeug, Unterbau mit Schubkästen und Schrank/ Schränke mit Schubkästen dichten Türen. Die Schubkästen sind einzuteilen in kleinere Fächer für Knöpfe, Abzeichen Außerdem sind Schränke mit Zwischenböden und offene Regale in Abständen von etwa 450 anzuordnen. Die Regale, etwa 500 bis 600 mm breit, sowie die Schrankzwischenböden s^M aus mehreren nach unten umgebördelten Blechstreifen (etwa 120 mm breit, ZwischenroM
50 mm/ Bördelung 20 mm) bestehen. Für die Auflage der Blechstreifen sind Winkel 25 xi vorzusehen, die an den Trennungswänden zu befestigen sind. Abstand der TrennungSwS^ etwa 1200 mm. Der vorderste Streifen der einzelnen Regale ist gegen Durchbiegen vnW auszüführen. Zum Schutz gegen Verstauben des Zeugs ist vor sämtlichen Regalen eine Stanzt aus ‘//’Gasrohr zur Befestigung eines Vorhanges anzubringen. Stangen zum Aushang von Schuhen an geeigneten Stellen. Eingangstür mit Ausgabeklappe. Die Reserve-Kleiderkammer, die vorwiegend zum Lagern von Tropenzeug biny soll, ist erst vor Antritt einer Auslandsreise des Schiffes einzurichten. Das Bootsmann8Hellegat soll zur Aufbewahrung und Ausgabe von Reinigung gerät, wie Besen, Schrubber, Hützen, Rostkratzer, Blöcke, Tauwerk, Farbe, Pinsel u.d^ hergerichtet werden. Einrichtung: Arbeitstisch, Regale zum Verstauen des Gerätes, Stangen an der Dvt mit Haken. Zn der Bootsmannslast sollen vorwiegend bas Reinigungsgerät, wie Besen, Schrubb« Feudel, Wischtücher, Rostkratzer sowie sonstiges Arbeitsgerät für Bootsmann, untergebraif werden. In dieser Last oder in einem anderen geeigneten Vorratsraum ist auch der nur not in geringen Mengen an Bord erforderliche Sand zu lagern. Einrichtung: .1 Stehpult, Kiste für Twist und Tauwerk, Kasten für Sand, SchrÄr mit dichten Türen und Zwischenböden, Regale in Abständen vor» 350 bis 4OO mm (untech Regal etwa 500 mm über Decks/ außerdem nach Bedarf verschließbare Wäschespinde fi Bettwäsche und Handtücher der Kammerbewohner. In der Tau last sollen Stahltroffen, Ladegeschirr, Tauwerk und Sonnensegel verst« werden. Der Fußboden ist mit Holzgrätingen auszulegen. Möglichst 900 mm breite, zwt flügelige Eingangstür. Besondere Einrichtungen sind nicht vorzusehen. Das Segelhellegat soll zur Unterbringung von Kojenzeug, Hängemattsbezügty Wolldecken, Takelzeug, Handtüchern, Bezügen u. dgl. dienen. Einrichtung: Für Kojenzeug dichte Schränke mit mehreren Zwischenböden in etm 300 bis 35O mm Abstand, für die übrigen Gegenstände Regale in Abständen von eti« 500 bis 600 mm. Arbeitstisch an geeigneter Stelle. Die Bordwand ist dicht zu weger^ Das Steuermannshellegat soll der Unterbringung und Ausgabe der Flagge« Flaggensäcke, Laternen usw. sowie des nautischen Geräts dienen, soweit dieses nicht in Instrumentenkammer untergebracht werden kann. Die Flaggen sind in offenen Regalen, Fläggensäcke in einer Kiste zu lagern. Auf Schiffen mit besonderem Signalhellegat kann k« Steuermannshellegat entsprechend verkleinert werden. Signalhellegat (nur auf größeren Schiffen) möglichst in der Nähe der Brücke fürtM Unterbringung und Ausgabe der Flaggen, Flaggensäcke usw. Die Flaggen sind in offenen Regalen, die Flaggensäcke in einer Kiste zu lagern. Im Zimmermannshellegat sind unterzubringen: Werkzeuge, Schrauben, NögM Tanchergerät, Staufferfett, Linoleumkleister, Twist, Geräte für Kutter usw. Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, darüber mehrere Schubkästen mit kleinen Fächer« die durch Vorreiber gegen Herausgleiten zu sichern sind, Schränke mit Drahttüren für MM zeuge, Regale in Abständen von etwa 150 mm für kleinere, von etwa 3OO bis 35O mw E größere Gegenstände, Kiste für Twist und Putzzeug. Pumpenmeisterhellegat ^(mit Arbeitsstelle auf Schiffen und gegebenenfalls Sonderschiffen). Einrichtung: Arbeitstisch, Regale für Werkzeug, I Schrank mit etwa 6 bis 7 SchudkölM der erforderlichen Arbeitsplätze richtet, mit Platz für Schraubstock, Unterbau mit SchubkälM und Schränken, über dem Tisch schmale Regale für Werkzeuge, Schubkästen für MaterM in Größe von 400 x 300 X 100 mm, Regale zum Verstauen von Schläuchen, Munbstä<leM
Schlüsseln usw., Regalabstand etwa 300 bis 400 mm, ein Schrank mit Drahttüren ^N Zwischenböden, Kiste für Twist, ein wasserdichter Kasten mit wd. Deckel und Bodenhahn ^1 Aufbewahren von Gummimaterial für Schiffbauzwecke/ Abmessungen gemäß B.B. V. — 8.0 Auf Booten ohne Pumpenmeisterhellegat ist der wasserdichte Kasten in der SachverwalterlazU unterzubringen. Malerhellegat, zugleich Arbeitsraum für Maler. Einrichtung: 1 Arbeitstisch, Schrank zmn Aufbewahren von Pinseln, Regale (in U.W ständ« von 300 bis 400 mm) für Farbe in Dosen zum täglichen Gebrauch. Fächer zum Untn-L bringen von Reserveglaspmtten. Auf größeren Schiffen ist für den Bootsmann an Oberdeck in Nähe des Bootsmanns! Hellegats ein kleiner Raum mit Arbeitstisch für Farbenausgabe vorzusehen. LazarettyeUegat s A ? Einrichtung gemäß A. B. B. II Nr. 6 L 1. Lazarettlafk J Im Feuerwerkerhellegat sollen vorwiegend die Kästen mit Ersatzteilen für dir» Geschütze lagern. Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch mit Holzplatte, Unterbau mit Schubkästen Ml Schränken, darüber Regale bzw. Schrlbkästen, Abstand der Regale etwa 450 bis 500 nmZ ferner Schränke mit Drahttüren und Zwischmböden, Kiste für Twist, Stangen an der DvA mit Haken usw. Die Einrichtung ist zweckmäßig im Einvernehmen mit dem Baubelehrungskommani« einzubauen. Das Artilleriehellegat soll vorwiegend der Lagerung und Ausgabe von Ersau und Zubehörteilen für die Artillerie dienen. Einrichtung: Arbeitstisch, Regale für Werkzeuge, Schrank mit etwa 6 bis 7 Schm kästen in Größe von je 500 x 400 X100 mm, die in kleine Fächer zu unterteilen sind, Regals in Abständen von 200 bis 300 mm, Kiste für Twist. Die Eingangstür ist mit einer Am gabeklappe zu versehen. Im Hellegat für Artillerielandungsgerät sollen Stahlhelme, Kästen mit Z«4 behör und Ersatzteilen für Maschinengewehre u. dgl. untergebracht werden. Einrichtung: Stehpult, Schränke für Lederzmg, Regale für Kästen usw. Einteilung des Raumes ist zweckmäßig nach Aufmaßen der zu verstaumdm Geräte Bl im Einvernchmen mit dem Baubelehrungskommando vorzunehmen. In der Artillerielandungslast sollen artilleristische Zubehörteile gelagert wer-ta.V Einrichtung: Stehpult, Regale mit 300 und 400 mm Bordabständen. Im Artilleriemechanikerheklegat sollen Kästen mit Zubehörteilen für Artiüeri« und Meßinstrumente lagern. Einrichtung: Arbeitstisch und Regale, die nach Aufmaßen der Geräte und nach Angaben der Baubelehrung anzufertigen’sind. Im Artillerieelektrikerhellegat sollen vorwiegend Ersatz- und Zubehörteile für die» Artillerie untergebracht werden. Einrichtung: Arbeitstisch, Regale für Werkzeug, I Schrank mit etwa 6 bis 7 SchubkäfiaW in Größe von 500 x 400 x 100 mm, unterteilt in kleine Fächer, I Kiste für Twist, Regale B» Bodenabständen von 200 bis 300 mm. Die Eingangstür zum Hellegat ist mit einer Ausgabeklappe zu versehen. Die Handwaffenlast muß gut zugänglich sein und eine für die Ausgabe der WaßM zweckmäßige Lage habm. Einrichtung: Arbeitstisch mit Unterbau zur Lagerung des Gewehrreinigungsmateri^V Regale mit Halterungen für die liegend zu verstauenden Karabiner mit zugehörigen SetiaM gewehren. Schränke mit Borden in 300 mm Abstand für die Unterbringung des KoppelztU^D Eisenhalterungen sind mit Leder zu benähen.
Raum für Druckflüssigkeit ohne besondere Einrichtung außer Halterungen M Kannen. Etwaige anzubringende Borde müssen aus durchlvchten Blech hergestellt werden, A der Raum berieselt wird. Das Hellegat für Kopffernsprecher soll vorwiegend zur Lagerung und ReparaM der ReserveKopffernsprecher dienen, die übrigen Kopfhörer sind jeweils an den GebrauchMM unterzubringen. Einrichtung: Arbeitstisch, Schränke für Kopffernsprecher mit Fächern in I60mmAbsttM 320 mm Tiefe und mit Schiebetüren, hoher Schrank für Material und Sicherungen, mchrs, i unterteilt mit Schubkästen verschiedener Größe für Sicherungen (Hohe 60 bis 100 mm); j übrigen Zwischenböden in Abständen von 200 bis 300 mm. Im Torpedohellegat unterzubringende Geräte nach Angabe der T. I. Einrichtung: Schränke und Regale für Torpedogerät, Schränke für Leder- rmd Arbeit! zeug, Schreibgelegenheit für 1 Mann. Einteilung des Raumes nach Aufmaßen des zu verstauenden Torpedogerales im EiM nehmen mit dem Baubelehrungskommando. Im Gasschutzhellegat unterzubringende Geräte nach Angabe der T. I. Das Hellegat muß mit Rücksicht auf die an den Gasschutzgeräten befindlichen Gum, teile an möglichst kühler Stelle im Schiff angeordnet werden. Höchsttemperatur 15° Heizungskörper und Heizungsrohre dürfen weder eingebaut noch durchgeführt werden. Einrichtung: 1 Arbeitstisch (Platte mit Linoleum), darüber Wandschrank mit vech baren Borden für Gasmaskenzubehörteile, Regale für Gasmasken, Filterbüchsen, & Patronen, Sauerstoffflaschen usw. Die Abstände der Regale sind nach den Abmessungen zu verstauenden Geräte zu bemessen. Zum Aushängen von Gasschutzanzügen sind an der Decke des Hellegats Stangen an bringen. Platz für drei große Sauerstoffvorratszylinder mit Umfüllpumpen ist vorzusehen. Die Mannschaftsgasmasken weiten in den Mannschaftsspinden, die Flottenatmcr besonderen Spinden (siehe 8III 8) aufbewahrt. Im Gaßschutzhellegat soll nur das ResnI gasschutzgcrät lagern. Das Maschinenhellegat soll vorwiegend zur Unterbringung und Ausgabe v Werkzeug, wie Feilen, Bohrer, Schraubenschlüssel, Zangen, kleine Ölkannen usw., ferner« Feuerlöschern, Dosen mit Füllmaterial hierfür, Feuerschutzfarbe in Dosen, Dichtungsmatch usw., dienen. Einrichtung: Schrcibpult, Arbeitstisch, Regale für Werkzeug in kleinen Abständen, ach dem Regale in Abständen von 350 bis 400 mm, mehrere Schubkästen, in kleine Fächer uch teilt, Schränke für kleine Sachen, Schlüsselspind, Kiste für Twist und Putzzeug. In der Maschinenlast unterzubringende Gegenstände: Wasserstandsgläser, Manom^ Dootsfahrgerät, Ersatzteile für Maschinen, Twistballen (600 x450 mm bzw. 450 X 550 B u.dgl. Einrichtung: Für kleine Gegenstände Schränke mit Drahttüren und Zwischenboden, I Twistballen und größere Sachen Regale in Abständen von 500 bis 600 mm, Stauplatz I mehrere Tafeln Blech, Schreibgelegenheit für I Mann. Laboratorium für Ol und Wasser. Auf großen Schiffen sind hierfür getra« Räume vorzusehen. Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, Gerätespind, Regal für Reagenzgläser, SpüM aus säurebeständigem Werkstoff (Bleiblech, säurebeständiges Steingut). Im übrigen nach gaben der Schiffsinaschineninspektion und nach A. B. V. — MII22 —. D-Hellegat für Lagerung und Ausgabe von elektrischen Verbrauchsgegenständen R I Werkzeugen des L-Abschnitts. Einrichtung: Schreibpult, kleiner Arbeitstisch mit Platz für Schraubstock, darüber sch’” ‘ Regale zum Ablegen von Werkzeugen, Schrank mit mehreren Schubkästen, die in kleine zu unterteilen sind, herausziehbare Regale für Sicherungen in Abständen von ö0mni(Fl I kleine Fächer unterteilte Regale in Abständen von etwa 200 mm zum Verstauen von kleine Kiste für Twist. Beachte auch G. f. e. A. Abschnitt NI § 14 und A . B. V. — M H 34 —.
QL ast für die Lagerung von elektrischen Verbrauchsgegenständen, wie Birnen, Schaltn« Steckdosen, Fassungen, Sicherungen, Ersatzgläser und Ersatzteilen für Motoren. Einrichtung: Stehpult, Arbeitstisch, Schränke, in kleine Fächer unterteilte Negale, kltjW Kiste für Twist. In der Last für feuergefährliche Farben sollen Spiritus, Terpentinöl, FirnijW < Benzin, Benzol, Petroleum für Reinigungszwecke, Schiffsbodenfarbe u. a. aufbewahrt werdeiW Anzahl und Größe der Verpackungsgefäße für die Tvrpedoverbrauchsstoffe nach Angabe deM T. V. A. Einrichtung: Regale sind dem vorhandenen Raum und den zu verstauenden Gefäßen an;^ passen. Kanister und größere Gefäße sind gegen Umkippen zu sichern. A. B. B. Nr. 41 zu beachten. Die Sachverwalterlast soll zur Lagerung und Ausgabe für folgende Verbrauchsstofft dienen: Farbe, Fette, Seife, Soda, Besen, Schaufeln, Putzmaterial, Twist, Segeltuch, Schreis material usw. Einrichtung: 1 Schreibtisch von 800 mm Höhe (Länge und Breite nach Örtlichkeit^ Unterbau mit 80 mm hohem Sockel, Auszügen und Schränken,’ Boden mit Deckel uch Zwischenböden, Schubkästen, etwa 400 X 300 X100 mm groß, in mehrere Fächer unterteilt,! Schränke mit Zwischenböden für kleinere Sachen, Regale in Abständen von 300 bis 400 M (unterster Boden 500 mm über Deck), große Kiste für Twist und Putzzeug, Twistkasten mi Überfällen, Schränke mit Vorreibern und Augen zum Einhängen von Vorhängeschlössern. 1 Außerdem sollen in der Sachverwalterlast untergebracht werden: Backsgcschirr, Kaffeckrsskl große und kleine Teller, Tassen, Wassergläser und -Karaffen. Einrichtungen hierfür: 1 Stehpult, Schränke mit Zwischenböden in etwa 200 bis 250 IM Abstand, Regale für Backsgeschirr in etwa 400 bis 500 mm Abstand (unteres Regal ebR 600 mm über Deck)/ außerdem Tellerborde nach Anzahl der zu verstauenden großen uni kleinen Teller, Taffenhaken an der Decke, Kiste für Twist usw. Funkhellegat, Sperrhellegat, Räume für Scheibenmaterial, Turn^ Fecht« und Zielgerät, Musikinstrumente. Einrichtung: Einteilung der Räume zweckmäßig nach Aufmaßen der jeweils zu verstau enden Geräte und im Einvernehmen mit dem Baubelehrungskommando. Für die Einrichtung des Nachrichtenmittel-Hellegats sind die erforderlichen Angaben vo« der schiffskammerbildenden Werft (Maschinenbau, Abtlg. Elektrotechnik) einzuholen. Die Fnstrumentenkammer und die Kartenkammer sind nach A.B.B. Nr.83 und nach Musterzeichnung auszustaiten. Last fürMotorbootzubehvr. Einrichtung: Wenn Raumverhältnisse es gestattet Arbeitstisch, darüber kleinere Wandschränke mit 2 b’is 3 Fächern, 1 Schrank mit Fachern iq 200 und 300 mm Abstand, Regale mit Borden in 400 mm Abstand. In der Last für Flugzeugeinrichtungen sind Staueinrichtungen für Geräts Material und Ersatzteile einzubauen. Proviantlasten: Bei der Anordnung der Lasten für Lebensmittel ist zu beachten, daß die Räume von große» wärmeführenden Rohren, von Ventilen, wie z. B. Flutventilen usw., nach Möglichkeit frei gehalten werden. Die Staugerüste sind so anzuorbnen, daß ein günstiger Luftumlauf erzielt wird. Für unterteilte Proviantlasten sind zwecks Auskühlung der einzelnen Räume Drahtgiltw türen vorzusehen. Kommandanten«, Offizier- und Oberfeldwebellast Die einzelnen Lasten müssen verschließbar sein. Türen aus Winkelrahinen 35x4 ^ Maschendraht. Trennungswände etwa 1,5 mm, Regale 1,3 mm, Jlaschenborde 0,8wm dW Fede Last ist in eine Abteilung für Lebensmittel, eine Abteilung für Getränke und eine solche M zollpflichtige Sachen zu unterteilen. Einrichtung der Abteilung für Lebensmittel: Regale zum Lagern von Konserven u^ anderen Lebensmitteln in Abständen von 350 bis 400 mm, ein Holzbord und an der DeH Stangen mit Haken.
Einrichtung Ler Getränkeabteilung: Herausnehmbare Flaschenborde aus gewelltyM Blech, den Flaschen angepaßt/ etwa 1000 mm lang/ 650 mm breit für 2 Reihen Flaschen vor,» einander oder 300 mm breit für 1 Reihe Flaschen, Aussteifung der Borde an Vor- und HintevV kante durch je einen Winkel 40x20x3. Als Auflage für die Borde kleine WmkelstüM 25 x 3 etwa 60 mm lang/ die an den Trennungswänden zu befestigen stnd. Borde Kgm Herausfallen der Flaschen nach hinten um 150 bis 200 mm geneigt, oberstes Bord ohne Steigs zum etwaigem Verstauen von Flaschen in Kisten. Abstand der einzelnen Borde voneinander 200 mm. Die Getränkeabteilung ist an möglichst erschütterungsfreier Stelle des Schiffes anzuordne^ Einrichtung der Abteilung für zollpflichtige Sachen: Regale für Konservm um andere Lebensmittel, Flaschenborde und ein verschließbarer Schrank für Tabakwarm. Die Kantinenlast soll zur Lagerung für die in der Kantine verkäuflichm Sachen dien«,! Einrichtung: Stehpult, Schränke mit Türen und Regalen, Stangen mit Hakm an bnj Decke. Wenn nur 1 Kantinenlast vorhanden, ist ein Teil des Raumes für zollpflichtige Sach« abznschotten, sonst zweite Last als Zollast einrichten. -Soweit eine besondere Bierlast nicht bot! gesehen ist, ist in der Kantinenlast, wenn angängig, eine freier Platz zum Verstauen von Bin, fässern vorzusehen. In der Fleischlast sollen Konserven aufbewahrt werden. Einrichtung: Regale in Abständen von 350 bis 400 mm. Aufteilung nach den jeweilig« Raumverhältnissen. Br’otlast. Für die Lagerung der Brote sind zweckmäßig Holzgrätinge einzubaum, au denen das Brot (10 bis 12 Stck) in 2 Reihen voreinander lagert. Bauart der HolzgrätinW Holzrahmen 941 bzw. 788 mm lang, 650 mm tief, 50 mm hoch mit Zwischenfächern für^ l^ bzw. 10 Brote und 10 mm dicken Holzsprossen. Die Holzgrätinge, in 200 mm Höhenabstanl sollen auf Winkeln 25 x 3 gelagert werden, die an senkrechten Stützen zu befestigen stnd. EK stützm: L 35 X 4. Alle Einzelheiten sind aus der Musterzeichnung »Brotstaugerüst« ersichtlit Gegen Herausgleiten sind die Holzgrätinge durch Flacheisen an Vorderkante Gestell zu sicherm Brotgröße etwa 280 X 130 x 120 mm. Bei beschränkten Raumverhältnissen für die Brotlasten dürfen der Abstand der Hol grätinge von 200 auf 300 mm erhöht und die Brote in 2 Lagen übereinandergestaut werde^ Die Trockenlast soll zum Lagern von Mchl, Hülsenfrüchten, Suppenpulver, Kaffe« Räucherwaren usw. dienen. Einrichtung: Für Mehl Holzborde, in ihrem Bereiche Lattenwegerung,- übrige Einrit tung: Regale in Abständen von 350 bis 400 mm Abstand (unterer Boden 500 mm über Dech Stangen mit Haken für Räucherwaren an der Decke in den Gängen. Die Kartoffellasten sollen eiserne Umschottungen erhalten. Wände und Decken ff«! gemäß 8125 6 zu wegern und mit herausnehmbaren Lattengrätingen zu versehen. Für eint wirksame Durchlüftung ist Sorge zu tragen,- die verzinkten, durchlochten Lüftungsrohre müM bis zum Boden reichen, siehe auch 8154. Im darüberliegenden Deck ist eine Einschüttöfsnu« und an der tiefsten Stelle des Bodens eine Entnahmeöffnung mit Schieber oder Staubrett vo« zusehen. Die Schütthöhe der zu lagernden Kartoffeln darf 1 m nicht übersteigen,’ Lohe Rau« sind daher entsprechend zu unterteilen, ohne daß jedoch die laufende Kartoffelentnahme daduri erschwert wird. Für die Lagerung von Frischgemüse ist möglichst in der Nähe der Mmmschaftsküche ^ kleiner luftiger Raum mit einer Anzahl Regale vorzusehen. Sonstiges. In dem Raum für Regenzeug soll das Ölzeug frei hängen können. Für gute Lüft«^ durch Fenster, Luftöffnungen usw. ist Sorge zu tragen. Außer Benutzung befindliche Feuerlösch. und Reinigungsschläuche Räumen zu lagern, deren Temperatur im allgemeinen 5° nicht unter» und 25° nicht schreiten soll.
Einrichtung der Schlauchlasten: Regale für Ersatzteile mit Borden in etwa 300 mm Höhe, 1 Regal für Feuerlöschschläuche, 1 Stauraum mit großem Luk für die Olschläuch« Ä Einrichtung für Ölübernahme in See, auf günstige freie Förderwege zu diesem Raum ist achten. Übrige Einrichtung nach Angabe der Baubelehrung. Der Kühlraum soll einen Vorraum erhalten, der durch eine isolierte Schleuse zugängM zu machen ist und der in bezug auf Einrichtung, Wegerung und Kühlung so anzuordnen ist, dM er im Bedarfsfälle mit als Ki’chlraum verwendet werden kann. Im eigentlichen Kühlraum M für jede Messe und für die Kantinenvorräte verschließbare Abteilungen vorzusehen, die doM Dorraum aus getrennt zugänglich sein müssen. Trennungsschotte siehe 8120. Die ersorlM lichen Regale sind einzubauen. Für die Lagerung von Fleisch sind unter der Decke verzink» Eisenstangen in 360 nun Abstand anzubringen, an denen verzinkte Fleischhaken in 225 mm HM fernung voneinander anzuordnen sind. An den Wänden sind 2 Reihen verzinkte Haken vM zusehen. In dem für die Mannschaften vorgesehenen Teil des Kühlraumes sind für eine rdM erforderlich werdende Fleischlagerung auf dem Boden 3 mru dicke, verzinkte Lochblech-Grätiist so vorzusehen, daß zwischen dem Boden des Raumes und den Grätingm ein Zwischenraums 50 mm Höhe für Kaltluftkühlung des Fleisches bleibt. Die Grätinge sollen der BodenslH entsprechend so unterteilt werden, daß eine handliche Größe vorhanden ist. Ferner sind für die Unterbringung von kleinerem Kühlgut an geeigneten Wänden ix MannschaftskühlraumeS Aufhängevorrichtungen aus verzinktem Stahl oder Leichtmch j (kupferfreie Legierungen) anzubringen. Einrichtung der Kühlräume auf Booten gemäß 8. B. V. — S —. Die Kühlmaschinenräume sind möglichst so anzuordnen, daß Störungen der Hotz anlage vermieden werden. Die Ei 8 la st soll von dem Kühlmaschinenraum und vom Treppenraum aus zugänglich feil Trinkwasserzellen Waschwasserzellen Speisewasserzellen Beachte A.B.B. Nr. 74. Kondensatzellen — KI Ah 12839 v. 12.9.14 (Anhang 6) ist zu beachten —. Olbunker und Öltanks sind möglichst nicht unter oder neben Lasten für Mundvorrä zu legen. Wenn es sich nicht vermeiden läßt, muß bei dem Bau solcher Bunker und Taick bei der Anordnung ihrer Mannlöcher und beim Einbau der Ölleitungen besondere Sorgst darauf verwendet werden, daß keine Olgase nach den Vorratslasten übertreten können. 3 solchen Fällen sind die Mannlöcher zu den Olbunkern und »tanks in besonderen Vorräinstl anzuordnen, deren Wände bis etwa 400 mm über dem tiefsten Punkt des Vorraums öW im übrigen wasserdicht auszuführen sind. Alle Ölleitungen, Entlüftungsrohre, Fernmeßeimi^ I tungen usw. sind innerhalb dieses Vorraums in die Bunker oder Tanks zu führen, so da ! auch bei Undichtigkeiten oder Reparaturen an den Leitungen usw. keine Ölgase in die Borra^ | räume übertreten können. Die Vorräume sind durch besondere Abluftkanäle künstlich k entlüften. Zellen, Bunker und Tanks, die an der Bordwand liegen, dürfen je nach der Schiffsart ist ! zu 0,70 bzw. 0,85 ihres Rauminhaltes gefüllt werden. Für die übrigen Zellen, Bunker ist l Tanks ist eine Füllung bis zu 0,85 bzw. 0,95 ihres Raumgehaltes zulässig, bea^ ü. U. V. — 8 —. Wegen des Abstandes der Flüssigkeitsoberfläche von Munitionsstapeln vgl. A.B.B. SM I (Neuentwurf). Für die Aufstellung eines Fasses Petroleum für Reinigungszwecke ist ein geeigneter I auf freiem Deck vorzusehen. Das Faß muß gegen Seeschlag und Sonnenstrahlen geschützt I und sich bei Feuersgefahr leicht über Bord werftn lassen. Die erforderlichen Halterungen D anzubringen. Gegen die Verunreinigung des Decks durch Petroleum sind Vorkehrungen E k treffen.
Schwere Einrich- tungen Unter 8128 sind von den unter Einzelheiten aufgeführten Einrichtungen nur die schweren,» nicht unter 8III7 fallenden zu verwiegen, wie: Augen zum Stauen und Zurren schwerer V Gegenstände, Bügel, Fleischhaken, Haken, Halter, Plattformen usw., soweit sie nicht ihr«! Natur nach unter 8II22 fallen. Die Fleischhaken sind gegen Gleiten zu sichern. Bei Anordnung der Staugerüste für die Lasten ist darauf zu achten, daß Pumpen, Mann.» löcher, Rohrleitungen usw. möglichst in den ohnehin vorzusehenden Gängen liegen, so daß! besondere Zugänge hierfür nicht erforderlich sind. Ebenso ist beim Einbau der erwähntes Einrichtungen nach Möglichkeit auf die zweckmäßige Lage der Staugerüste Rücksicht zu nehmen.: Für den Einbau der letzteren sollen in erster Linie Wände und Ecken ausgenutzt werden, damit Platz zum Verstauen größerer Gegenstände bleibt. Umschottungen siehe 8 110 und 20. Kettenkasten und deren Einrichtungen siehe 8127 bzw. 8110 und 8 H 11. Wegerungen siehe 8125. Lüftung siehe 81 54. Türen und Deckel siehe 8111, 8II4 und 8II8. Treppen, Leitern und Tritte siehe 8II 5. Einrichtungen für Wasser siehe 8II9. Davits für Proviant- und Lastenübernahme sowie Beschläge siehe 8II22. Anstriche und Zementierungen siehe 8IV. Einrichtungen der Olbunker siehe A. B. V. — M12 — und — MII14 —. S I Gruppe 29 Deckstützen Deckstützen aus nahtlos gezogenen oder gewalzten Rohren sind unter den UnterziMit bzw. Balken der Decks nach Maßgabe der Zeichnungen und der B. B. V. — 8 — aufznstellen. Abmessungen der Rohre nach Normblatt DIN 2448. An Orten, wo es sonst die Verhältnisse erfordern, sind nach Bedarf weitere Stütze anzubringen. Wo erforderlich, sind die Stützen klappbar einzurichten. Die mit X IA 431/11 v. 27.1.1912 (Anhang G) erlassene Vorschrift über die Abstützung! von Decksbalken ist zu beachten. Zur zug- und druckfesten Verbindung der Rohre mit den Decks, Unterzügen und dem Innenbodcn sollen Stegplatten dienen, die in die entsprechend aufgeschlitzten Rohre einzuschweißen und mit dem Deck oder den Decksaussteifungen zu vernieten oder zu verschweißen sind. Beachte die zu vorstehender Vsg. gehörigen Skizzen. Werkstoff für Deckstützen nach Vorbemerkung 4 b (Nahtlose Rohre aus Flußstahl). Allgemeines zu den Gruppen 8130 bis 35 (Vertikalpanzerungen) Art und Verteilung der Panzerung, ungefähre Abmessungen und Bolzenverteilung sind der s Zeichnung »Panzerabwicklung« zu entnehmen. Für die Bearbeitung des Panzers, die Anordnung von Durchbrechungen, die Anbringung einer Holzhinterlage, die Panzerbefestigung und -Verbindung sowie für das Anbringen vog Einrichtungen am Panzer ist die A. B. B. II Nr. 10 maßgebend, soweit nicht Zeichnung R; B. B. V. — 8 — andere Angaben enthalten. Für die Panzerbolzen und Panzerschraubeg ist statt des Kordelgewindes Rundgewinde nach DIN 405 zu wählen. Entgegen der A. B. B. II Nr. 10 Abschnitt IV sind sämtliche Panzerlaschen aus Ww WM herzustellen.
81 Gruppe 30 Seiteupanzer Siehe s. 8. V, — 8130 ^ SI Gruppe 31 Zitadellpanzer Siehe».». V. — 8131 —. 81 Gruppe 32 Kasemattpanzer Siche B. 8. VM 8132 8 I Gruppe 33 Geschütztürme Drehtürme^) Mr die Aufstellung der Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie sind die M sonderen Bauunterlagen maßgebend. » Barbetten °) und Turmunterbauten der schwere« Artillerie BarbettenO) Die Dicke, Zahl und Form der Panzerplatten her Barbetten sind der Zeichnung »PanW abwicklung« zu entnehmen. Die Platten sind nach Maßgabe der Zeichnung am oberen nach innm abzuschrägen. Es ist mit besonderer Sorgfalt darauf zu achten, daß der obW Rand der Barbetten vollkommen waagerecht und eben eingebaut wird. Die senkrechten MatM stöße sind durch Verkämmung und Laschen zu verbinden. Der Schraubenabstand soll vier Durchmesser betragen. Die Laschen sind am oberen Ende abzurunden. Von OberkaW Barbette bis obere Einspannstelle des Turmunterbaues sollen Versenkkopfschrauben verlvnW werden. Der geringste Abstand zwischen Oberkante Barbette und Drehturm soll, soweit H ß. B. V. — 8 — nichts anderes vorschreibt, 50 mm sein. Etwa vorhandene ilngenauig^ dürfen höchstens ± 20 mm betragen. Die Abstände sind während des Baues nach MaßgA der Dfg. vom 8.3.1913 — KIBe. 16609 — (AnhangG) festzustellen. Das Ergebnis zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die in den Zeichnungen »’Geschützstände der schweren tillerie« angegebenen Hbhenmaße sind genau einzuhalten. °) Vgl. Zusammenstellung V Millagt zu § 5 IV der Liefervorschnft).
58 ^ 33 Turmunterbauten In jeder Barbette ist nach später einzuholenden Angaben eine Zugangsöffnung Panzertür nach Maßgabe der Zeichnung vorzusehen. Mit den Decks sind die Barbetteplatten nach Zeichnung »Geschützstände der schweiM Artillerie« zu verbinden. Die Decks sollen gegen die Barbctten abstoßen. Wo verstärkte DrM oder die zur Einspannung der Geschützstände dienenden Platten gegen den BarbettepanM stoßen, sind Paßstücke anzuordnen, bannt die Platten gut an der Barbette anliegen. Zwischen dem Boden des Turmüberhangs und den festen Schiffsteilen sollen etwa 100 mal Lust bleiben. Beachte die Zeichnungen »Geschützstände der schweren Artillerie«. Für Hülsenauswurf und Einsteigleitern beachte 8148. Steigeleitern an den Barbetten siehe 8II 5 c. Für die Berechnung der Turmunterbauten sind die größten Beanspruchungen zugruM zu legen, die sich aus dem Gewicht der Drehtürme und dem Rückstoß der Geschütze ergebn» Die Mantelplatten der Turmunterbauten sollen nach Maßgabe der Zeichnungen »Geschütz! stände der schweren Artillerie« auf dem Panzerdeck über den hierfür vorzusehenden Querschott« und Turmtragelängsschotten stehen. Auf dem Panzerdeck sollen sie achteckigen Grundriß eil halten, der nach oben allmählich in einen Kreis übergeht. Der Mantel der Turmunterbauten ist aus Platten herzustellen und mit dem Panzer« durch Schweißung zu verbinden. Die Mantelplatten sollen aufrecht stehen und in ganzer Höhe in einer Länge durchlauft« Die Plattennähte sollen geradlinig verlaufen und sind zu schweißen. Die an dem Mantel anzubringenden austechten Versteifungen sollen von der Deckplatß des Turmunterbaues (Geschützplattform) bis zum Panzerdeck in einer Länge durchlaufen uni mit der Geschützplattform und dem Panzerdeck nach Maßgabe der Zeichnungen verbünd» werden. Gegen Verkanten sind sie durch Kränze zu stützen. Als Versteifungen fi» aus Platten geschweißte ^-Stahle zu verwenden. Die Mantelfläche ist so zu formen, daß die Mallkanten der Versteifung geradlinig verlaufen. In die Turmunterbauten sind Zugangsöffnungen nach Maßgabe der Zeichnungen einm schneiden. Die Türen oder Deckel sind verschließbar und wasserdicht auszuführen. Die W nungen sind durch Schlingen zu fassen, die Schwächung des Mantels ist durch Dopplung« auszugleichen. Auf dem Mantel ist für den Lafettensockel eine vollkommen waagerechte und ebene Plat» form (Geschützplattform) herzustellen, und zwar durch eine auf den Mantel aufzuschweißen« Topplatte, deren Dicke nach dem Abdrehen mindestens 60 mm betragen muß. Die in dm Zeichnungen eingetragenen Höhenmaße für die Lage der ausgerichteten Geschützplattformen ßnV genau einzuhalten. Die Stöße der Plattformplatten sollen unter sich und mit den Stößen der Laftttensockel gut verschießen. Der Raum oberhalb der Geschützplattformen zwischen Sockelring und Barbette soll zur Wartung der Kugelbahn durch Mannlöcher in der Einspannplatte von unten auß j* gänzlich sein. In Höhe der Maschinenplattform sind nach Maßgabe der Zeichnung Plattformkränze «* zubauen, die mit dem Turmunterbau zu verbinden und angemessen zu versteifen sind. Um die Durchbrechungen des Panzerdecks für die Drehschächte sind wasserdichte Sülles 75 nun hohen, 8 nun dicken Platten vorzusehen. Die Schachträume sind in Höhe deß Panz^ decks durch Schleifdichtungen zwischen Panzerdeck und Drehplattform gegen unbeabsichtigt Luftwechsel zu sichern. An Unterkante des Ausschnitts im Panzerdeck ist ein Laufring für t Druckrollen vorzusehen, der durch Kniebleche abzustützen ist.
59 81 33, 34 Die Turmunterbauten sind in allen Teilen auf das genaueste auszuführen. Auf Schweißung I und Nietung ist besondere Sorgfalt zu verwenden. Die Lauf- °) und Führungsschienen °) für die Geschoßringwagen °) und für die Geschoß,» Plattformen”) sowie die Unterteilei’) der festen Labetische”) sind auf dem zugehörigen Platt.» formdeck zentrisch und rechtwinklig zur Drehachse der Türme auSzurichten und aüfzuschweißen. I Die Turmunterbauten sind bis zu der in den Vorbemerkungen unter 9 angegebenen Höh, I wasserdicht auszuführen. Entwässerung der Geschützstände siehe 8II9 ä. Die Einzelzeichnungen für die Geschützstände und die darunterstehenden Schotten mit ihre« Durchbrechungen und Versteifungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Etwaige Änderungen der Geschützstände/ sofern sie den Bau der Lafetten beeinfluss«,^ z. B. der Luken, Sülle, Decksdurchbrechungen, Öffnungen in bett Turmtrageschotten und in de»! Barbetten, der Versteifungen, Unterzüge usw., sind sofort der Firma Krupp in Essen nach (&< nehmigung durch das O. K. M. bekanntzugeben. Uber die von der Konstruktion der Drehschächte abhängigen Einzelheiten, als Decksaul. schnitte, Plattformen, Druckrollenanordnung usw., sowie über die endgültige Lage und Aus- führung der Zugangsöffnungen und Türen in den Barbetten und Turmunterbauten sind nähen Angaben einzuholen. d BarbettenO) und Lurmunterbimten der mittleren Artillerie BarbettenO) Turmunterbauten Dicke, Zahl und Form der Panzerplatten sind der Zeichnung »Panzerabwicklung« zu ritt- nehmen. Zwischen Oberkante Barbette und Drehturm soll ein 40 nun breiter Spalt bleiben. Im übrigen sind die Bestimmungen für die Barbetten und Turmunterbauten Artillerie auch hierfür sinngemäß zu beachten. Beachte die Zeichnungm -Geschützstände der mittleren Arttllerie«. der schwera 81 Gruppe 34 Kommandotürme Der Berechnung der Unterbauten für die Kommandotürme sind die Beanspruchungen durch daS Eigengewicht und die durch die Schiffsbewegungen entstehenden Beschleunigungskrästt zugrunde zu legen. Die Kommandotürme sollen Sehschlitze nach besonderen Angaben erhalten. Zum Hin durchführen von beweglichen Kabeln mit Steckern und von Sprachrohrschläuchen soll die licht» Weite der Schlitze 50 mm betragen/ die vorderen Ecken dieser Schlitze sind kreisförmig ans 70 mm Durchmesser zu erweitern (Blenden sie 8II6). Die Gestelle für die Aufnahme der Apparate in den Kommandotürmen sind in 50 nun Entfernung von der Panzerwand anzuordnen, die Apparate selbst sind bis auf 25 mm an die Panzerwand heranzurücken. Die Apparategestelle dürfen nicht mit der Turmwand verbünde» werden. Beschläge und Aufdrehvorrichtung für die Türen der Kommandotürme siehe 8II4. Nichtungsachsen für die Meßgeräte und Gradeinteilung siehe 81114 h. Ausstattung der Kommandotürme mit Befehls- und Meldcanlagen siehe 8 I116. Steigeisen (siehe 8II5) sind im Schacht für Befehls- und Meldeanlagen sowie im und«” den Kommandotürmen nach Bedarf anzubringen. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrlft).
8 1 34,35,36 Beplattung Verbindung Öffnungen und Durchbrechungen SI Gruppe 36 Deckpanzer Für die Vernietung des Deckpanzers sind die besonderen Bauunterlagen maßgebend. 81 Gruppe 35 Panzersülle Siehe B. B. V. — SI 35 —.
Die Beplattung soll überall aus einer Plattenlage bestehen. Die Platten sind an aUt« Kanten zu hobeln und genau zusammenzupassen. Bezüglich ihrer Abmessungen sind die in Dor.j bemerkung4b5 enchaltenen Bestimmungen zu beachten. Nähte und Stöße sind so anzuordnen, daß das Gewicht der Naht- und Stoßstreifen mög. lichst gering wird und daß die für Einbau und Instandsetzung der Maschinen- und Kesselanlagt erforderlichen Öffnungen unter tunlichster Verwendung bleibender Decksöffnungen leicht gv schaffen werden können. Die Nähte und Stöße an diesen Öffnungen sind, ohne daß Festigkeit und! Dichtigkeit darunter leiden, so zu vernieten, daß die Platten leicht losgenommen werden könnens Bei der Platteneinteilung des gepanzerten Oberdecks und, soweit nötig, der anderen! Panzerdecks soll die Längsfestigkeit der Decks berücksichtigt werden. Auf die unter Allgemeine! zu 8113 bis 18 zur Erhaltung der Längsfestigkeit gegebene Anweisung ist besonders zu achten.. Die Plattennähte sollen in möglichst großen Abständen von den großen Decksöffnungen (Rauch, fangöffnungen, Luftschächte, Deckfenster, Niedergänge usw.) liegen. Die Naht- und Stoßstreifen können im allgemeinen an den Decksbalken, Schlingen oder Schotten abstoßen, doch muß eine einwandfreie Herstellung der Wasserdichtigkeit gewährleist werden. Beim Oberdeck jedoch müffen die Nahtstreifen durchlaufen und ihre Stöße unterem«! ander und mit den Plattenstößen verschießen. Werkstoff nach Vorbemerkung 4 der B. B. V., — 8—. Die Verblattungen sind bündig auszuführen, um für die Laschen eine glatte Auflagefläche zu bieten. Unebenheiten auf der Laschseite sind abzuhobeln. Öffnungen sind stets mit abgerundeten Ecken auszuführen. Der Halbmesser der Abrun- dungen soll für Niedergangsluken und kleinere Öffnungen 50 bis 100 mm, für größere 150 bi! 200 mm betragen. In den gepanzerten Decks sind zwischen den Nauchfängen und den Rauchfangmänteln sowie zwischen den Rauchfangmänteln und den Rauchsangschächteu Lüftungsöffnungen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorzusehen. Für die Öffnungen zum Einbringen von Maschinen usw. sind die unter »Allgemeines« zu den Grüppen 8113 bis 18 enthaltenen Vorschriften zu beachten. Öffnungen und Durchbrechungen des Panzerdecks sind im allgemeinen nur in dem a« höchsten liegenden Teile innerhalb der Panzerquerschotte anzuordnen. Rohre, Gestänge, Kabel; usw. dürfen nur in diesem Teile durch das Panzerdeck geführt werden. Ausnahmen können m^ dann genehmigt werden, wenn sonst schwerwiegende Nachteile in Kauf aenommen werden müßten. Beachte auch 8II9 — Durchbrechungen von Panzerdeck — und A. B. V. — M »All- gemeine Vorschriften« —. Eine Zeichnung des Panzerdecks, in die sämtliche Öffnungen und Durchbrechungen ein- getragen sind, ist zur Kenntnisnahme vorzulegen. Abmessungen der Luken nach B. B. V. — Allgemeines zu 81 13—18 —, Decksverbände usw. beim Stapellauf nach Vorbemerkung 21.
Panzerdeckel Alle Öffnungen in gepanzerten Decks (Derkehrsluken, Deckfenster usw.) sollen, sofern in b« B. B. V. — S — nicht anders bestimmt ist, Panzerdeckel von der Dicke und dem Werkstoff -« betreffenden Decks erhalten. In die Decksbeplattung sind die Deckel so weit einzulassen, daß sie nur wenig Vorstes Ihre Ränder sind unter flachem Winkel so weit abzufasen, daß sie bündig mit dem Deck ^ Die Deckel der Deckfenster dürfen zweiteilig sein. Die Deckel der auf Decks mit Holzbelag liegenden Niedergangsluken find innerhalb Luksülle mit Holz zu belegen/ die Luksülle sind mit Abflußlöchern zu versehen. Beschläge und Dichtungseinrichtungen der Panzerdeckel siehe 8II4. Abstand der Umschottungen von Luken und Notausgängen im Panzerdeck gemäß SI10- Panzergrätinge Die Öffnungen in den gepanzerten Decks für Lustschächte mit einem freien Querschnitt von über 0,06 m8 sowie die Decksöffnungen für die Rauchfänge sollen Panzergrätinge erhalte«, die als Lochgrätinge auszuführen find. Für die Lüftungskanäle (auch für Munitionskammern) find Grätinge anzuordnen, wen, sich in den Decks Öffnungen von mehr als 0,06 ms und in den Seitensplitterschotten von mehr als 0,1 m8 nicht durch Ausnutzung der zur Derstigung stehenden Luftgeschvinbigkeiten ob« durch Anordnung von zwei genügend weit voneinanderliegenden Kanälen vermeiden lassen. Wenn in einem Raum auf einer Schiffsseite mehrere Öffnungen in den gepanzert« Decks mit einem freien Querschnitt von je höchstens 0,06 m* eingeschnitten werden müssen, bi, in einem geringeren Abstande als 2 m voneinander entfernt liegen, so sind diese Öffnungen zusaw menzulegen und die dazugehörigen Luftschächte alle durch diese eine Öffnung zu führen. Dii Öffnung ist dann mit einer Panzergräting abzudecken, sofern sie über 0,06 m8 hinausgeht Diese Bestimmung gilt sinngemäß für die Öffnungen in den Seitensplitterschotten bei Öffm gen über 0,1 m8 Querschnitt. Der Längsverbandquerschnitt darf durch die Zusammenlegu» der Öffnungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden. Die Grätinge der Lüftungsöffnungen in allen mit Raumlustkühlung oder Eigenkühlum der Aggregate versehenen Räume sowie für Lüftungsöffnungen in den Seitensplitterschott« sollen klappbar sein. Bei der Berechnung der Lüsterpreffung find die Grätingwiderstände an diesen Stellen also nicht in Rechnung zu stellen. Die Dicke der Grätinge soll betragen: für 20 mm »30 » - 40/50- - 60 - dicken Deckpanzer * 9 ..t. * > - - und darüber 55 mm 75 - 100 - 120 - . Besonderes Augenmerk ist auf richtige Bohrung, der Löcher zu richten, die für Abluft uni Abgase sich nach oben, für Zuluft nach unten trichterförmig erweitern sollen. Der freie Querschnitt in den Lochgrätingen muß mindestens 50 v. H. des zugehörige Schacht- oder Kanalquerschnittes betragen. Die Geschwindigkeit der Luft in den Löchern teq Grätinge für Schiffsraumschächte, oder -kanäle darf in keinem Fall 30m/Sek. übersteige«» anderenfalls sind die Öffnungen im Deck zu vergrößern. Luftgeschwindigkeit in den Grätinge« für Maschinenraumschächte siehe LI 114 bis 17. In den Rauchfängen müssen die Panzergrätinge wegen der Wärmeausdehnung mit gt’V nügendem Spielraum gelagert sein. Für das Hindurchführen von fliegenden Kabeln der Feuerleitrings- und sonstigen mandoanlagen durch die Lüftungsschächte sind in den Ecken der betreffenden Grätingen gut gängliche, herausnehmbare oder klappbare Teilgrätinge vorzusehen, die rund herum aufliegsU müssen/ sie sind durch (den für die großen Grätinge üblichen Halteknaggen ähnliche) leicht löstaltU Vorkehrungen zu haltern. Diese Teilgrätinge sind nur dann offen zu fahren, wenn HavarM kabel durchgeführt werden müssen. Die Größe dieser klappbaren oder herausnehmbaren Ml grätingc ist von Fall zu Fall besonders festzulegen und richtet sich nach dem Umfang der zusehenden Havarieleitungen. Gegen Abheben sind die Grätinge durch kurze Winkel oder Knaggen zu sichern. Werkstoff der Lochgrätinge nach Vorbemerkung 4 der 8. 8. V. — S —.
S I Gruppe 38 Brücken Zur Erzeugung eines kräftigen Aufwindes/ welcher die Brücke bis zu einer gewissen Höhe vv^ lästigem Zugwind freihätt, ist in ganzer Breite eine glatte Brückenfront ohne Vorbauten anz«, streben. Ihn dem Gegner das Einpeilen des Schiffskurses zu erschweren, soll die Brückenfront nicht geradlinig, sondern gering gewölbt sein. Bei der Ausarbeitung der Brücken ist weitestgehend darauf zu achten, daß das Gewicht M die aus den Bewegungen des Schiffes herrührenden Beschleunigungskräfte aus tragsahige Bay« teile, möglichst Querschotte, übertragen werden. Auch ist bei Anordnung von Ständen, Platz, formen u. dgl. zu berücksichtigen, daß die für für die einzelnen Apparate noch für zulässig erachteten Winkeländerungen nicht überschritten werden. Zur Vermeidung von Erschütterungen an den artilleristischen Geräten sollen die Unter- züge sowohl längs- als auch querschiffs eine gute Einspannung gegenüber Kippschwingung^ der Geräte ergeben. Die Unterzüge sind senkrecht unter den Befestigungsschrauben des Geräte-, sockels durchzuführen und sollen die Grundfläche des Sockels ringförmig oder rechteckförM nach Art eines kurzen dtützzylinders unterfangen. Ferner ist nach Möglichkeit sedes Deck, auf dem artilleristische Geräte aufzustellen fin^ zur Erzielung größter Biegesteifigkeit kastenförmig mit oberer und unterer Beplattung ausz^ führen. Kabel und Rohrleitungen sind innerhalb des Kastens zu verlegen. Die unten Beplattung ist zu diesem Zweck losnehmbar einzurichten. Entfernungsmeßgeräte sind schwingungsfrei zu lagern. Soweit sie auf Plattformen aus gestellt werden, sind diese auf Federn und Stoßdämpfern zu lagern, wobei die Lagerung genH den Gewichten und Trägheitsmommten des Em. abzustimmen ist. Bugklüsen 8 I Gruppe 45 Ankereinrichtungen Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Ankern ist die B. B. V. — 8 - maßgebend. $ Die Buganker sollen Schäfte mit rundem Querschnitt erhaltm, dessen Größe dem Wider standsmoment des entsprechenden normalen Schaftquerschnittes anzupassen ist. Das Gewichi der Anker soll dabei nicht überschritten werden, so daß eine Schaftverkürzung eintritt. Die Klüsen sind aus Flußstahl zu schweißen. Die Form der Klüsenränder, namentlich an der Hinterkante der unterm Klüsmmündungeh sind so zu wählm, daß die Kettenglieder nirgmdS ungünstig beansprucht werden. Die oben« Klüsenmündungen sind so zu formen, daß der Anker unbehindert fällt und ohne Schwierigkeit^ gezurrt werden kann. Der obere Teil des Klüsenrohres soll, wenn das unbehinderte Falla« des Ankers fraglich ist, eine etwas geringere Neigung zur Waagerechten als der untere erhaltch so daß der Ankerschaft in der Zurrlage nur in ersterem gestützt wird und der Anker beim 5^ geben der Kette kippt und abrutscht. Für das Aufliegen der Kette an dem unteren Klüsenrande kann als Grenzlage eine RichtuW von 60” — voraus und achteraus — gegen die Senkrechte angesehen werden. JnnerhM dieses Bereiches, besonders nach achteraus, ist die Ausrundung der Klüse so groß zu macht»’ als es die Auflage des Ankers sowie die Größe und Formgebung der Klüsenmündung irgt»^ gestatten. An den oberen Übergängen aus vorbenanntem Bereich ist für die KlüsenabrunbuO ein Halbmesser von mindestens 3 6 anzustreben (d = Kettendicke). Für den Auslaus der Kette an Deck ist der Abrundungshalbmesser der Klüse möglichst 9^ mindestens jedoch gleich 10 ä zu bemessen. Bei der Anfertigung von Klüsenmodellen sind vorstehende Hinweise zu beachten.
ß$ 81 4b, 46 Reserveklüsen Heckklüse Decksklüsen Die Reserveklüse ist ähnlich wie die Bugklüse zu formen, weil im Notfälle auch vor -M Reserveklüse geankert werden soll. Das Klüsenrohr muß so weit sein, daß neben dem Ankerschaft eine Bugkette von außM durchgeholt werden und der Anker dann mit dieser Kette fallen kann. Die Heckklüse für einen Anker mit verkürztem Schaft ist sinngemäß wie die Bugklüse am zuführen. Auf das Anbringen des Hoheitszeichens am Heck ist hierbei Rücksicht zu nehm«. Die Decksklüsen über den Kettenkasten der Bugankerkrtten sind aus Flußstahl entsprechens Dicke zu schweißen und kappenartig mit nach hinten weisender Öffnung auszubilden. De Öffnungen sollen gegen Eindringen größerer Waffermengen ins Schiff senkrechte Schirp erhalten, auf deren Durchbildung besondere Sorgfalt zu verwenden ist. Unter den Klüsen sind Führungstrichter oder Rohre für die Ketten nach Bedarf aiy, bringen. Sonstige Ankereinrichtungen siche 81111. Klüsendeckel siehe 8II8. 8 I Gruppe 46 Einrichtungen für Beiboote Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Beibooten”) ist die 8.8.1 — 8 — maßgebend. A. B. B. Nr. 54 ist zu beachten. Zum Ein- und Aussetzen der Boote sollen Krane oder Ladebäume dienen/ für das Kid bringen der Rettungsboote sind im allgemeinen Davits zu verwenden. Die Zeichnungen der Bootsaufstellung find zur Genehmigung vorzulegen. Barrmgs und Die Barrings sind ihrer Belastung entsprechend zu bäum und mit den zu ihrer Uilta Mampen stützung heranzuziehenden Bauteilen sachgemäß zu verbindm. Für alle Boote, mit Ausnahme der ständig in den Davits hängenden, sind eiserne KlaO« mit Holzfutter anzubringen, die nach Bedarf klappbar zu machen sind. Die Bootsklampen st biv Ei^sWecks auf das Deck, bei Eisendecks mit Holzbelag auf eine mit dem Deck (in Anlt nung an die Befestigung des Holzbelags) zu verschraubende Grundplatte zu schweißen und n” in Fällen, wo ein Versetzen der Klampen in Frage kommt (z. B. beim Verfahren der Beibooi bei Schießübungen), losnehmbar einzurichten. Bei der Anordnung der Motorboote ist darauf zu achten, daß der Motor zugänglich blei und unbehindert versehen werdm kann, auch wenn andere Boote in dem Sitzraum oder darüst gelagert werden. Tröger für die Davits Die Davits find durch gebaute Träger sachgemäß zu stützm. Sonstige Einrichtungen für Boote flehe 81112. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrift).
64 81 47, 48 8 I Gruppe 47 Takelage Verwiegung der Takelage gemäß Vorbemerkung 3. Sämtliches Bronze», Hanf», Manila» und Stahltauwerk, die Blöcke und sonstigen ^ der Takelage sollen den in der Marine gültigen Vorschriften und technischen Beding^ entsprechen. In der Nähe der Magnetkompasse ist unmagnetischer Werkstoff zu verwes A. B. v. Nr. 48 ist zu beachten. Zur Verhinderung von Schleifenbilbungen in der Takelage ist diese weitgehend dy doppelte Eierisolatoren zu unterteilen, so daß ein Takelagekurzschluß nicht mehr in ^ kommt. DaS stehende Gut ist so anzuorbnen, haß es durch daS Feuer der Geschütze nicht gefall wirb und baß deren Schwenkwinkel und das Meßfeld der Entfrrnungsmehgeräte m-A wenig beeinträchtigt werben. An den Stellm, wo Kreuzungen nicht zu vermeiden sind, ist eS so zu setzen, baß an Kreuzungsstellen ein Abstand von mindestens 120 mm bleibt. Die Rahen sollen Pferde erhalten. Die Backspieren und die Heckspier find mit Strecktauen, Dor» und Achterholern, T nanten, Standern, Jakobsleitern usw., die Schraubenschutzspieren mit Toppnanten, Dor. Achterholern zu versehen. Die Takelage für die Dootsaussetzvorrichtungen, Schutzsegel» und Signaleinricht« Signallaternen, Fahrt» und Ruderbälle, Nachtsignalapparate, Fernsignale usw. ist nach schrist und Gebrauch der Marine den Anforderungen entsprechend herzustellen. Die Strecktaue für die Schutzsegel find au8 bekleidetem Stahlta« zu fertigen. Eine Zeichnung der Takelage ist zur Genehmigung vorzulegen. Takelagezubehör stehe 81113. 8 I Gruppe 48 Artillerieeinrichtungen Schwere Geschützes Die schweren Geschütze werden in ausbalancierten Drehtürmen °) mit ««gehängten DaW schächten aufgestellt. Die Schwenkwerke werden elektrisch, die Höhenrichtmaschinen und ibV züge hydraulisch bewegt. Außerdem sind Reserveantriebe für Schwenkwerk und HöhenrW Maschinen sowie ReservemunitionSförderschächte vorgesehen. Die elektrisch angetriebeiW Druckpumpen zum Betriebe der Höhenrichtmaschinen und Aufzüge werden innerhalb Lafetten aufgestellt. Angaben über den Rückstoß der Geschütze, die größte Erhöhung und Senkung, die streichungSwinkel und Feuerhöhen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Der Abstand zwischen den Rohren in der Hartrichtung und den festen Teilen deS EchW körperS soll so groß sein, daß hie Geschütze mindestens 1° über die Hartrichtung hinwegdaM können. Hierbei sollen feste SchiffSteile hinter der Rohrmündung mindestens 50 mm von Rohren selbst, vor der Mündung mindestens 500 mm von der verlängerten Rohrachse entsell sein. Bei Anordnung der Poller, Klampen, Luftschächte u. dgl. ist zu beachten, daß & Senkung der Rohre möglichst weit ausgenutzt werden kann. Bugspille sind so anzuorbnen, ^ die Geschützrohre deS vordersten TurmeS mit Senkung frei durchschwenken können.
Jede Ladung besteht aus dem Geschoß, einer Kartusche und einer Vorkartusche. Zm Bereiche des Hülsenauswurfes und der Einsteigeleitern sollen im Schwenkbereich der Türme keine Teile über das Deck vorstehen, damit das Auswerfen der Kartuschhülsen und bat Einsteigen in die Türme während des Drehens nicht behindert wird. Für die Anbringung von nicht artilleristischen Zwecken dienenden Gegenständen an de« Außenseiten, auf der Decke und unter denn Überhang der Drehtürme ist die Genehmigung der O. K. M. einzuholen. Munitionsförve- rung für schwere Artillerie MunitionsauS- tausch für schwere Artillerie Geschütze^) der mitt- leren und leichden Artillerie Die für die Munitionsförderung in den Kammern vorzusehenden Einrichtungen’s) sind elektrisch und von Hand betriebene Hub- und Fahrwinden f), Förderbänder und Rollenbahnens) und Laufwindenf) für die Geschosse sowie Krane”) für die Kartuschen. Die elektrisch betrieb benen Hub- und Fahrwinden, die an Laufbahnen unter Deck fahren, sollen die Geschosse ton; den Stapeln nach den Förderbändern bzw. Rollenbahnen befördern, von wo sie mittels besonderer Einrichtungen über Geschoßringwagen”) zur Lafette gelangen. Die Durchfahr,) öffnungen in den Schotten sollen wasserdicht haltende Schnellverschlüsse (siehe 8II8) erhalten. Die Kartuschkrane”) sollen zum Herausnehmen der Kartuschen aus den Stapeln und zm^ Weitergabe nach besonderen Mulden^) dienen, von denen aus die Munition den Kartuschring. wagen °) zugeführt wird. Die Lage der Geschoßstapel und Laufschienen, der Durchfahröffnungen in den Schotten und, der Ladetische ist so zu wählen, daß ein in jeder Beziehung einwandfreier Geschoßtransporti möglich ist. Es ist ganz besonders darauf zu achten, daß die Cchwerpunktslage bzw. -weA der Geschosse in Stapeln, Hub- und Fahrwinden, Förderbändern und Rollenbahnen und Gd schoßringwagen genau aufeinander einspielen, da eine Berichtigung der Lage der Geschosse von Hand wegen ihres Gewichtes schwierig ist. Die gesamten Munitionsfördereinrichtungen sollet imstande sein, die in der B. B. V. — 8 — angegebene Schußzahl in der Minute an die Lade- tische der Lafette zu bringen. Zur Förderung etwaiger auf dem Boden der Kammer gelagerten Geschosse sollen Lauf- winden’s) dienen, die an Schienen (1100) laufen. Vor Beginn der Arbeiten für die Durchfahröffnungen und Schieber in den Schotten sind! Angaben einzuholen. Beachte B. B. V. — 81 10 Ag. —. Für die zulässigen Abstände von den Magnetkompassen beachte 8160. Für den Austausch der Munition sollen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlageuß Förderbahnen eingebaut werden. Sie sollen waagerecht so verlegt werden, daß die Stehhöhk! darunter möglichst groß bleibt. Die Krümmungshalbmesser in den Bahnen dürfen nichts geringer als 500 mm sein. Aus den Kammern soll die Munition durch außerhalb des Barbetten übereinanderliegende Öffnungen und Luken in das betreffende Deck geheißt werden.! Die Geschütze der mittleren Artillerie — in Drehtürmen mit angehängten DrehschächtaV oder in M. P. L. — und die Geschütze der leichten Artillerie sind nach Maßgabe der besondere«« Bauunterlagen aufzustellen und zu zurren. Sie sollen im Bereiche ihrer Bestreichungswinki» ihre größten Erhöhungen und Senkungen den örtlichen Verhältnissen entsprechend ausnutze«« können. Für eine etwaige zweite Zurrstellung (Alarmstellung) ist die Entscheidung des O.K.R-I einzuholen. Rückstoß der Geschütze nach B. B. V. — S —. °) vgl. Zusammenstellung V (Anlage zu 8 5 IV der Liefervorschrift).
66 81 <* Munition-förde- rung für mitt- lere und leichte Artillerie Munition-aus- tausch für mittlere Artil- lerie Maschinen- gewehre^) Die Munition für die mittlere Artillerie (Drehtürme) soll innerhalb der Türme vvv, Beladeraum direkt nach den Geschützen, für die Geschütze» in M. P. L. in Schächten durch > elektrisch betriebene Förderwerke aus den Kammern nach dem betreffenden Deck gefördert und von hier an die Geschütze gebracht werden. Für die leichten Geschütze soll die Munition durch Einzel- oder Doppelschächte aus den Kammern mittel- elektrisch betriebener Winden (siehe bä II15) oder elektrisch betriebener Förderwerke auf Deck gefördert und von hier an die Geschütze gebracht werben. Die mit BW II 4791 v. 9. ü. 1927 (Anhang G) erlassenen Vorschriften über die Re. triebssicherheit der Munition-förbergeräte find zu beachten. Genaue Angaben über Gewichte und Abmeffungen der Munition find einzufordev». Beachte auch 8126. Der Entwurf für die Munitionsförderanlage ist zur Genehmigung vorzulege«. Nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen. Aufstellungsorte für die Maschinengewehre find an geeigneten Stellen vorzusehen, sofern nicht die besonderen Bauunterlagen bereits bestimmte Plätze angeben. Die Bauteile solle» bei einer Beanspruchung von 800 kg/cm* folgenden Rückstoß ausnehmen können: 0,151 für die bä 6 08, 0,4 t » , MGC/30 in LC/30. Stauplätze für die doppelte Anzahl der im Fnlande an Bord befindlichen Maschinen- gewehre sowie Füllstellen für die Patronengurte sind vorzusehen. Für die Aufstellung der M G C/30 ist zu beachten, daß beim Schwenken der bä 6 die Bedienungsmannschaften zwischen Bordwand bzw. Geländer und Lafttte nicht durch die Haltevorrichtung für die Patronen- rahmen oder vorhandenen Kniebleche behindert werden. Munition-über- Die Einrichtungen sind so zu bemessen, daß die gesamte Munition der schweren, mittleren nähme und leichten Artillerie in höchstens 10 Stunden übergenommen werben kann. Die vorhandenen Bordeinrichtungen sind, soweit möglich, hierzu httanzuziehen. Außerdem sollen Einrichtungen Vorgesehen werden, welche die Übernahme von einzelnen Schüssen Übung-munition ohne um-fangreiche Vorbereitungen ermöglichen. Ein ausführlicher Entwurf ist zur Genehmigung vorzulegen. Dem Entwurf ist eine Be¬rechnung der Leistung sämtlicher Übernahmemittel und eine Festigkeitsrechnung für etwaige Spieren und Toppbäume mit ihrer Takelung beizufügen. Es ist dafür zu sorgen, daß das Deck im Bereiche der Förderwege möglichst eben hergestellt wird und Klampen, Augen usw. vermieden werden. für schwere Die Munition für die schwere Artillerie soll auf das Oberdeck übergenommen und durch Artillerie untereinanderliegende Öffnungen direkt in die Kammern gefiert werden. Für das Heranschasfcn der Munition auf den freien Decks sind von Hand getriebene Wagens) ohne besondere Schienen, Davits und Handwinden nach Bedarf vorzusehen. Fördereinrichtungen siehe 81114. für mittlere und Die Munition soll durch die MumtionSöffnungen, Schächte oder Luken mittels Munition– leichte Artille- winden, Handwinden ober Munitionswippen f) nach den Kammern gefördert werben (siehe rie 81114). LabeübunaS- Für die Stauung der Labeübungskanonen und des Exerzierladegeräts ist Platz M kanone°) zu halten. Exerzierlabe- Beftstigung der LadeübungSkanonen an Deck stehe 81114 i. gerät°) •) vgl. Zusammenstellung V (Anlage |u § 5 IV bei Virfervorfchrist).
67 8148 Landungslafetten”) Für die Unterbringung der Landungslafetten mit Zubehör ist der erforderliche Platz q Borb frei zu halten. Halterungen siehe 81114 i. Sonstiges Für die Aufstellung der großen und der beiden kleinen Bordscheiben sind die erforderlich« Halterungen anzubringen, llbernahmeeinrichtung siehe 81112. Um zu verhüten, baß die vorgeschriebenen BedienungSkreise der Geschütze im Bereich unmittelbar begrenzender Aufbau- und Luftschachtwände durch Pilzkappen, Schacht- uni Sicherungskasten eingeschränkt werben, sollen während des BauzustandeS die in Frage komm« den Wände durch einen auffallenden Anstrich oder durch Hinweistaftln kenntlich gemai werden. In einem Abstand von 2 m über dem Geschützstanddeck kann hinsichtlich deS $ dienungSkreises von dieser Einschränkung abgegangen werden. Einrichtungen für Bereitschaftsmunition siehe 8II14 k. Einrichtungen für EntfernungSmeßgeräte siehe 81114 h. Grundplatten siehe 811141. Akkumulatvrenspinde siehe 8 Ql 8. Geschützunterbauten der schweren Artillerie der mittleren Artillerie (Dreh- türme) der mittleren Artillerie in M.P.L. und der leichten Artillerie b MunitionSschSchte für schwere und mittlere Artillerie in Drehtürmen Geschützunterbauten der schweren Artillerie sowie der mittleren Artillerie in Drehtür« siehe 8133. Es ist durch geeignete Sicherheitsvorrichtungen Sorge zu tragen, daß die eintretend Leute durch die schwenkende Lafette nicht gefährdet werden (siehe 81114). Meßleisten für baS Ausrichten der Geschützstände siehe 8160. Für die Berechnung der Unterbauten sind die größten Beanspruchungen zugrunde zu leg« die sich aus dem Gewicht und dem Rückstoß des Geschützes ergeben können. Die Geschützunterbautrn find in allen Teilen auf daS genaueste auszuführen. Einzelheit der Bauart sind den Zeichnungen -Geschützstände« zu entnehmen. Die Sockelringe sind aus Flußstahl 8t 6 25 X N zu schmieden. Sie werden im allgemeinen von runden Stützzylindern getragen, die bis zum daruim liegenden Deck reichen. Gegen senkrechte Kräfte sind die Zylinder in geeigneter Weise an de benachbarten Bauteilen abzustützen. D«8 Innere des Zylinders ist durch Mannlöcher zugänglii zu machen. Die Oberkante der Sockelringe muß vollkommen waagerecht und eben sein und vor d Aufsetzen des Geschützes genau abgebreht werben. Zu beachten ist, daß die in den Geschti Zeichnungen angegebenen Abmessungen (Nennmaße) für die Durchmesser der Zentrieransätze a den Geschützsockeln mit festgesetzten Mindermaßen bis zu 0,15 mm ausgeführt werden büch Die Sockelringe der Stände (Geschützplattformen) sollen mindestens 0,5 mm größer ausgebn! werben als bas Nennmaß des Zentrieransatzes. Eine weitere Vergrößerung bis zu 0,5 ou ist noch znlässig. Die erforderlichen Einrichtungen für die Befestigung der im Innern deS Zylinders liegefl den Teile”) sind nach Angabe der Geschützlieferfirma vorzusehen. Meßleisten fiir daS Ausrichten der Geschützstände stehe 816V. Die Einzelzeichnungen für die Geschützstände und die barunterstehenben Schotte mit ihch Durchbrechungen und Versteifungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Etwaige Änderungen an den Geschützständen, sofern sie den Bau der Lafetten beeinfluss« sind sofort der Lieferfirma bekanntzugeben. Die Munitionsschächte °) für die Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie ^ finden sich an den Lafttten.
für mittlere Ar« tillerie in LI. P. L. und für leichte Artillerie A Torpedo- einrichtungen Stände der Torpedo, rohre 8 Einrichtungen für Sperrwaffeu Anzahl, Größe und Lage der Munitionsschächte für die mittlere Artillerie in M.P.d und für die leichte Artillerie sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Die Schächte sollen innen vollständig glatt sein. Wo sie in Schottwände eingebaut find, sollen sie die Dicke der angrenzenden Schottbeplattung erhalten. Bauart der Schächte für Förderwerke gemäß 8. 8. V. — 8 —. Die Schächte der Munitionsaufzüge für die leichte Artillerie sind, soweit nicht ändert ‘ bestimmt wird, in der Munitionskammer oberhalb der Eingabeöffnung trichterartig zu et», weitern. Die Wände an der Eingabeseite sollen dann nur so tief in die Munitionskammer hineinragen, daß noch Büchsen oder Fördetkörbe für Patronen daruntergestellt und angehaß werden können, während die übrigen Wände bis auf den Boden hinunterreichen sollen. Wo erforderlich, sind statt der Wände wegnehmbare Führungsschienen in den Munitionskammer» anzuordnen. Fahrbare Schachtuntersätze f) mit Zubehör und Tannenholzpuffer ohne Gummi« belag sind für die Kammern anzuordnen, aus denen die Munition in Büchsen gefördert wird. An den Oberenden der Schächte sind wasserdichte Deckel vorzusehen und, soweit keim Korbförderung vorgesehen wird, Sicherheitsklappen (siehe 8II14), die den Durchtritt von Stichflammen und Gas nach den Munitionskammern oder ein Herabfallen abgenommenn Munition in den Schacht möglichst verhindern sollen. Die Klappen müssen so eingerichtet sein, baß sie nur während des Übernehmens oder des Abgebens der Munition geöffnet sind. Fn den Munitionskammer» sollen die Schächte einen wasserdichten Abschlußschieber mit Schneide« einrichtung erhalten, die ein etwa im Schacht hängendes, unbelastetes Förderseil kappen so! Beim Bau der Munitionsschächte mit Windenbetrieb oder Hanbförderung ist zu beachte», daß die Zugseile für die mechanische Klingelanlage gleich im Schacht bzw. außerhalb am Scha« evtl, in Gasrohren mit verlegt werden. Die Förderung mit dem Förderkorb darf hierdmk nicht behindert werden. Je ein Schacht einer Kammergruppe (Einzel- oder Twppelschacht) ist als Notausgang ein« zurichten. Der Einzelschacht soll wasserdichte Taschen, der Doppelschacht in der Mittelwarr Steigelöcher erhalten. Der wasserdichte Deckel an dem oberen Schachtende soll wegnehmbar und so eingerichtet sein, daß er sich trotz der Stichflammenklappen vom Schachtinnern aus al heben läßt. Bei der Anordnung der Motoren, Munitionswinden, Aufzugschächte, Aufsatzklappen usw. sind die gegen früher beträchtlich gewachsenen Abmessungen der Packgefäße zu berücksichtigen. Vor Beginn der Arbeiten für die Munitionsschächte ist anzufragrn, ob das Fördersystem geändert werden soll. 81 Gruppe 49 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen für Sperrwaffe«, Rebelanlage, Bugschutzgerät Anzahl und Aufstellung der Torpedorohre für die einzelnen Schiffsgattungen sind ans den besonderen Bauunterlagen ersichtlich. Beachte auch 81115 A, A. V. B. II Nr. 23, A. B. B. Nr. 40 a und A. B. B. 13 lfd. Nr. 26. Für die Berechnung der Unterbauten sind die größten Beanspruchungen zugrunde st legen, die sich aus dem Gewicht und dem Rückstoß der Rohre ergeben können. Die Zeichnung der Torpedostände nebst Berechnung ist zur Genehmigung vorzulegen. Der Entwurf für die Anordnung und Unterbringung der Einrichtungen für die Sperl’ Waffen an Bord ist von dem Marinearsenal unter Mitwirkung der 8. J. aufzustellen. Er ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der 8. J. zur Stellungnahme zuzuleiten. Die 8^ führungszeichnungen sind von den Bauwerften nach Angabe des Marinearsenals (Sperrwafsin’ büro) zu stetigen.
gg 81 49, 50 C Nedelanlage 0 Bugschutzgerät°) Sockel für dte Mus- zeugschleudern Alle Teile, die mit dem Schiffskörper ftst verbunden werben oder von den normalen^ Teilen (z. B. Schienen) abweichen, sind von den Bauwerften herzurichten und einzubauen, weit diese Teile von der Schlosserwerkstatt ausgeführt werden, sind sie unter 8II15 8 J verwiegen. Alle für den Einbau der Einzelteile erforderlichen Unterbauten, Verstärkungen us3 sind vorzusehen. Die näheren Angaben sind rechtzeitig von dem Marinearsenal einzuholen. Die Umschottung der Schiffs-Nebelanlage und der Nebelbehälter für die Bordflugzeugs ist aus den besonderen Bauunterlagen ersichtlich. Die erforderlichen Lagerungen und Zurringe für die ^-Behälter °) sind einzubauen, dir? PreßluftflaschenO) zu Haltern. Soweit die Einzelteile von der Schlofferwerkstatt ausgefühns werden, sind sie unter 81115 6 zu verwiegen. Für die Lagerung der Nebelbehälter ist im Einvernehmen mit der 1. J. und dem Marin« arsenal ein Entwurf aufzustellen. Er ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der T. I. zur Stellungnahme zuzuleiten. Beachte auch A. B. B. II Nr. 23 unter IV 6 und V. Lüftung siehe 8154. Spül- und Entwäfferungseinrichtung siehe 8II9 und 8II7. Die Bugschutzanlage ist von dem Marinearsenal unter Mitwirkung der 8. J. zu entwerfen Der Entwurf ist gleichzeitig mit der Vorlage beim O. K. M. der 8. «I. zur Stellungnah« zuzuleiten. Die Ausführungszeichnungen sind von den Bauwerften nach Angabe des Maring arsenals zu fertigen. Weiteres gemäß B. B. V. — S149 —. 81 Gruppe 50 Flugzeugeinrichtungen Die Aufstellung der Flugzeuge für die einzelnen Schiffsgattungen ist den besonderen Da» unterlagen zu entnehmen. Mr die Landesegel °) (siehe 8II 15 F) sind, wo erforderlich, Verstärkungen am Schisst körper vorzusehen. Lagerung der Nebelsäure-Behälter für Bordflugzeuge siehe 8149 6. Unter 815V sind nur die Sockel für die Schleudern zu verwiegen. Zur Abstützung der Schleudern (siehe 81115 F) für die Flugzeuge sind Sockel als Rohrstreben oder Stützzylinder nach besonderer Angabe zu fertigen und an den in den Zeith nungen angegebenen Decksplätzen einzubauen. Die Decksflanschen dieser Sockel sind den Bea» spruchungen entsprechend sorgfältig nach dem Schiff abzustützen. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefer»orschrift).
81 Gruppe 52 Bekohlungseinrichtungen Nicht vorhanden. 81 Gruppe 53 Aschförderung «schaufzüge Nicht vorhanden. W Förderwege für ver- Zum Fortschaffen von verbrauchtem Mauerwerk, Ruß usw. sollen die in jedem Keffelrauock ü brauchte« Mauer- und im Hafenbetriebsraum nach Maßgabe der Einrichtungszeichnungen vorzusehenden Luti wert »sw. rinnungSöffnungen dienen. Unter jeder Öffnung ist zur Führung der Eimer ein loSnehmbareS Gestell aus Bandeise« vorzusehen. Die genaue Lage der Öffnungen ist nach dem Einbau der Kessel an Bord zu bestimmen. 81 Gruppe 54 Lüftungseinrichtungen Zweck Die Lüftungseinrichtungen dienen zur: Lusterneuerung, Luftkühlung, Entgiftung von Schiffsräumen. Lüftung von Kessel-, Maschinen- und Hilfskesselräumen stehe M114 biS 17. Luftbedarf
Für die Lüftung und den Luftwechsel ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die stehende Zusammenstellung deS stündlichen Lustbedarfs der Schiffsräume maßgebend. Zusammenstellung des stündlichen Lustbedarfs der Schiffsräume (Für Hauptmaschinen und Kesselräume besondere Angaben.) Zur Bestimmung der Luftmengen ist der leere Raum zugrunde zu legen. Abzüge ft Stauung oder Einrichtung sind nicht zu machen. Der angegebene Luftwechsel entspricht mittleren Erfahrungswerten, die nach der Daua des Schiffes und seiner Verwendung erhöht oder vermindert werden können. In Zweistl fällen sind sie beim Luftmengenplan zunächst beizubehalten. Für kühl oder besonders günst gelegme Räume kann der Luftwechsel vermindert, für besonders warme, ungünstig ob neben Wärmequellen liegende Räume vermehrt werden/ für Räume mit Wärmequelle« und unangenehmen Gerüchen soll die Abluft um mindestens lO v.H. größer sein als die Zuluft (Unterdrück). Unter. Zu- oder Abluft in Spalte »Bemerkungen« ist immer künstliche Lüftung zu ver stehen, wenn nicht ausdrücklich natürliche Lüftung angegeben ist. Die () Zahlen bedeuten die gesamte, für den betreffenden Raum geforderte Luftmen- in m. Räume, die in der Zusammenstellung nicht erwähnt sind, sollen den Verhältnissen ent’ sprechend gelüstet werben. Abweichungen von den Vorschriften sind zu begründen.
Stark erwärmte sowie mit schädlichen oder mit unangenehmen Gase, durchsetzte Luft ist stets in unmittelbarer Nähe des Entstehungsherdes abz«. saugen. In den betreffenden Räumen ist stets Unterdrück vorzusehen. Die Verminderung der Wärme ist in erster Linie durch zweckmäßig! fy. kleidung der Wärme ausstrahlenden Flächen anzustreben. Für den Luftbedarf in Räumen mit, neben oder über Wärmequellen ist die zu beseitign^ Wärmemenge maßgebend, wenn nicht der vorgcschriebene Luftwechsel höhere Leistungen erfvrdeä Dies gilt für die Leistung der Raumluftkühler in Räumen mit Raumluftkühlung. Für die Berechnung der Wärmemengen kommen in Frage: Wärmeabgabe von Maschine Aggregaten, Dampfrohren, Wärmeeinstrahlung von Nachbarräumen, Wärmeabgabe vU Menschen (für eine Person 100 kcal/h, Beleuchtung. Maschinen und Aggregate sollen nach Möglichkeit Kühler erhalten, deren Leistung für dit Abführung aller oben genannten Wärmemengen ausreichen soll (siehe MII »Allgemeine Do^ schriften und MII29). Nur in Ausnahmefällen sollen zusätzliche Raumluftkühler vorgesehen werden. Räume Stündlicher Luftbedarf Bemerkungen Leerer Rauminhalt in m* mal Anzahl der Personen mal m8 A. Räume mit Wäri 1. L-Werke (Schalt- stellen,L-Gefechts- stand) 2. Umformer 3. Torpedolustpumpen a) mit Dampfanti b) mit elektrischem Antrieb 4. Frischwassererzeugei 5. Waffenleiträume st u. Torp 6. Kommandozentrale 7. Kreiselumformer.. Urquellen Turbo- .. “Diesel- .. rieb oder Diesel- r …….. ir Artillerie 45—90’) 30—45’) 30—60’) 90 45 90 30’) 30’) 30—60’) 30—45’) 90 20 15 10 Zu- und Abluft. Unterdrück.
8 Rudermasckinen 9. Pumpen mit a) Dampfantrieb b) elektrischem Ar 10. Spillmaschinen al mit Damvkan
rtrieb…..
trieb — b) mit elektrischem Antrieb.. 11. Fla-Kreiselraum und Schalt¬stelle Zuluft. Rat. Abluft. 12. Kesselbetriebsräume 30—60 90 30—60’”) — 13. Rohrgänge (die nicht von Maschinenräumen mit gelüftet werden) Zu- und Abluft. 14. Schlingeranlage i — Zu- und Abluft. Unterdrück. ] Besondere Lüfter anstreben.
Zu- und Abluft. Unterdrück. I
>) Erforderlichenfalls Raumluftsühler. u) Außerdem Raumluftkühler. “) Luftwechsel richtet sich nach den abzuführenben Wärmemengen.
Räume Stündlicher Luftdedarf >
Rauminhalt in m8 mal Anzahl 1 der Personen 1 mal m8
Bemerkungen 1. 2. 3 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 8. Wohnräume Kajüten’) Arbeitszimmer«) Schlafzimmer Wohnkammern«) Messen’» a) Mannschaftsräume und Lese-räume in Decks ohne Wärme-quellen b) MannschaftSräume und Lese- räume neben oder über Wärmequellen Krankenräume«) und u) Nebenräume«) OperationSranm«) Apotheke«) Arresträume 10* 10 10* 20-30 10 10 15 1. 2. 6. Arbeitsräume Munitionskammern a) gekühlte Kammern b) nichtgekühlte Kammern .. b) Torpedozündungen d) Torpedoladungen …… e) Turmbeladeräume Hellegats 15«) 20 50*) 50 50 50* 30 ) 100 50 wie Munitionskammern 10 127) 3. 4. 5 Instrumentenkammer.. Kartenkammer Kartenhaus 10 30 30 6. 7. 8. Kleiderkammern Schreibstuben . Schmiede 9. Werkstätten 10—20 ”) 2010) 1510l (60—150) 50») 10. Raum für Barbiere 15 Zu- und Abluft. Zuluft. Abluft nach Bedarf, im J gemeinen durch die UmschottueM nach den Dvrräumen. Zu- und Abluft. Zu- und Abluft. Die LuftnaM sind unter Berücksichtigung dn Zii«M mit Wärmequellen und schlechte, tz« rüchen so zu regeln, daß dieZrlM stet- von den oberen nach den unten» Decks strömt. Zu- und Abluft. Unterdrück 1 Zuluft. Abluft im allgemeinen drei eine gegen Sprechverbindung isi geschützte Öffnung in der Tür. s Im allgemeinen Zu- und Abluft. Zu» und Abluft. Zu- und Abluft. Zuluft. Abluft im allgemeinen dich die Umschottung. Zu- und Abluft. Unterdmck. Zu« und Abluft. Zu- und Abluft. Zu- und Abluft. Zuluft. Abluft Raum wasserdicht die Umschottung. Zu- und Abluft. Unterdrück. nur, wenn * ist, sonst d«ck 8) Räume auf den freien DeckS, in welchen bei abgeblendelem Schiff sich dauernd mehrere Personen aufhalch (Messen, Kajüten», sollen besondere Lüfter erhalten. 8) Für Wohnkammern, die zeitweise al- Besprechungsräume dienen, wie ArbeitSraum für Admiral und Kommand« Kammer für I. Offizier, Leitenden Ingenieur und SchiffSzahlmeister, ist ein 10 facher Luftwechsel vorzusehen. 4) Wenn die Räume in unteren Decks liegen, ist die Luftmenge für jede Person in den Manns chastrräuoch auf 50 m zu erhöhen. 8) Besondere Lüfter — Z. und A. — vorsehrn. •) Wenn gekühlte Munitionskammer» zu gemeinsamen Lüftungsgruppen zusammengefaßt werden können, ist« gleichzeitige Lüftung aller MuaitionSkammern nicht erforderlich. B> i Lüftung etwa der Hälfte der MunitivntkamA muh 15 facher Luftwechsel vorhanden sein/ bei gleichzeitiger Lüftung aller Munitionskammer» genügt der 7,5 fache 8) “) Luftwechsel Wenn Arbeitsraum 15 fachen, wenn neben Wärmequellen 20—30fachen Luftwechsel. Bei ungünstiger Lage. Bei ungünstiger Lage. Wenn neben oder Über Wärmequellen, 20—30fachen Luftwechsel, vgl. Nr 22 Die größte Luftmenge ist zu nehmen.
Räume Stündlicher Luftbedarf
Rauminhalt in m» mal Anzahl der Personen mal m» 11. Räume für Handwerker 50”) 12. Bücherei 10 — 13. Postraum 10 50 14. Räume für Handruder — 15. Räume für Munitionsaufzüge 6 - ■ 16. Minenräume 6 .— 17. Turn-, Fecht- und Zielgerät .. 6 ; 18. Scheibenmaterial 6 / 19. Lagerräume für Munition in den oberen Decks 30 — 20. Gänge und Räume im Panzer- und Zwischendeck a) über den Keffelränmen .. ^mindestens b) über den Maschinenräumen J etwa 20 — 21. Räume für Rudergeschirr … 4 — 22. Maschinenleitstand 30u) 23. Maschinenhilfsleitstand 30 u) — 24. Kesselgefechtsstand 30”) — 25. Raum für Laurin-Gerät …. 60 — 26. Raum für Ol- und Master- Untersuchung 10 — D. Räume mit Quellen für Luftverschlechterung l. Aborte”) 20—30 — 2. Anrichten 15 3. Bäder. 20—30 4. Waschräume 30 — 1 5. Mesteküchen1S) / 30 für Z 40 » A — 6. Mannschaftsküchen “)……. { 45 für Z 60 » A — 7. Bäckereien”) { 30 für Z 40 , A 8. Kantine 9. Meffevorräte 10. gleischlasteu 11. Vorräte 15 “) 12. Trockenlasten 13. Brotlast 14. Kartoffellast 4 zu erhöhen. “) Wenn wand oder »».günstig gelegen, auf 100 m» “) Die Aborte erhalten einen besonderen Ablüfter. ”) Besondere Zentrifugal-Lüfter für g. u. A. Bemerkungen Zuluft. Abluft im allgemeiun» bin» die Umschottung. Zu« und Abluft. Zu- und Zu« und räumen Zu« und Abluft. Abluft. Abluft. Abluft nach den 8«, durch die Zugänge. Abluft. Zuluft im allgemeine durch Zugänge oder Umschottunge» Zu« und Abluft. Luftwechsel nach, zuprüfen nach den abzusthrende» Wärmemengen. Zuluft. Zu« und Zu« und Abluft durch die Zugänge Abluft. Abluft. Zu« und Abluft. Unterdrück. Nur Abluft. Zuluft von den vor- räumen durch Klappen in den unteren Teil der Umschottang. Zu« und Abluft. Unterdrück. Nur Abluft. Zuluft durch die Zugänge und Umschottuagea. Zu« und Abluft. E. 8154. Unterdrück. Zu« und Abluft. Unterdrück- “) Denn die Vorräte und Lasten über ober neben Wärmequellen liegen, ist der Luftwechsel zu erhöh«»-
Räume Stündlicher Lustdedarf Bemerkungen
Nauminhalt in m* mal Anzahl der Personen mal m* 15. Taulastm 6 —- Abluft. Zuluft im allgemeinen ^M di« Zugänge. 16 ÄnnfHiip Pslfttn . .. .. 6—12 w M z Zu- und Abluft.
17 ?uunels 6—12 — 18. Raum für Hängematten … -1 4 1 A b l u f t. Zuluft im allgemeinen buM । Zugänge oder Umschottungen. 1 IV, » » 1 . ^senkten J
, » Spiritus Siehe A. B. B. Nr. 41.
22. » » feuergefährliche 10 Materialien …., Abluft. (Vorsichtsmaßregeln 23. Niedergänge nach den Maschi-nenräumen — - (200) gegen Dampfgrfahr.) Die Keffelraum-Niedergänge find ul zu entlüften, wenn besondere Wdwi 24. • nach den Kessel- quellen in den Niedergängen M räumen OR Mninkelknnrmer Handen sind. Zu- und Abluft. Unterdmck.
10 “ ■ —’
Labeschränke Siehe G. f. e. A. III § 13.
Gasschutzhellegat 20 — I Nur Abluft. Zukrft durch die Z«
Gasreizraum18) 30 — 1 gänge und Umschottungen.
Verfügbare Räume 10—30 — Zu. und Abluft.
Wäscherei 30 — ^Ju- und Abluft. Unterdrück. |
31. Plätterei 30 — E. Räume für besondere Zwecke Diese Räume sollen migliä
besondere Lüfter erhalten.
I. Gefechtsverbandplätze 20 w) — 2. Zur Lagerung Verwundeter Zu- und Abluft. Unterdrück. - bestimmte Räume 15 “) 3. Wäschetrockenräume *— Abluft. (Vgl. A.B.B. Nr.8^ 4. Kühlmaschinenräume ^ 30 Zu- und Abluft. Unterdrück, l 5. Fleischkühlräume 4 Zu« und Abluft, um gelegentli!
die Luft erneuern zu können (der il Kühlraum angeordnete Lüfter di« nur zur Bewegung der gekühlt« Luft/ für die Bestimmung der ^ stung ist ein 6Ofachrr LuftwM gegen einen statischen Druck von sw bestens 60 mm W S zugrunde I* legen).
Kreiselkompaßraum 30 — Zu- und Abluft.
Funk- und Horchräume 30 h) Zu- und Abluft. Apparates Verschmutzen schützen. In den ^ nälen ist hinter der unmittelbar« Einströmungsöffnung rin 8chals<fti anzuordnen.
Kabelgänge 10—15
Kasematten (Geschützstände) .. 30 Abluft.
Akkumulatorenräume 30 Siebe S. f. r. A. III § 13.
11. Akkumulatorenschränke 30 — Siehe <B. f. e. 8L VH § 25. U) Größter Mannschaftswaschraum. “) Neben oder über Wärmequellen bis JOfachen Luftwechsel. ^) Die Kühlmaschinenräume erhalten immer besonder« Ablüfter.
Lüftung-arten Lüftung-gruppen Räume Stündlicher Luftbedarf
Rauminhalt in m * mal Anzahl der Personen mal mB 12. Olübernahmesteüen 20 A Z durch — 13. Räume für Benzinlagerung ^ Umschaltung 30’”) — 14. Raum für festringebaute Aze« tylkn-Entwickler für Schwerst« apparate’^ 30 15. Lm«Drehhaubm 30 — 16 Fahrtmeßanlagen 12 -— F. Räume, welche keine beson« bere Lüftung erhalten. 1. Doppelboden ••• 2. Doppelwand 3. Wallgang 4. Heizölbunker - - und der Stau« Sollen nach Bedarf durch die hi« vorgesehenen besonderen, tragt« Lüster mit elektrischem Nntried lüstet werden. ») Die Räume für Venzinlagerung Ablüfter. Abluft. Natürliche Zuluft durch sonderen, bi» in die Nußniluft führten Kanal. S. 8 I 54. Zu- und Abluft durch «mschM Schraubenlüster. Zu- und Abluft. Bemerkungen für festeingebauten Azetylen-Entwickler erhalten besM M) Wenn der vorgeschriebene 30fache Lustwechsel/Stunde für die Abführung der Wärmemengen nicht « reicht, so ist die Leistung de« Lüfter» entsprechend zu erhöhen. Mr die Ausarbeitung der Lüftungsbücher und Lüftungspläne sowie für die Bezeichn«! der Lüftungsanlagen an Bord ist Anhang 6 lfd. Nr. 2 zu beachten. Die Schiffsräume sind teils natürlich, teils künstlich zu lüften. Natürlich zu lüsten durch Fenster, Türen, Druck« und Saugköpst sind im allgemeinen«« die nicht bewohnten Räume oberhalb der freien Decks. Alle übrigen Räume sind künstlich zu lüsten. Die Wohn« und Arbeitsrämne, die Dorratsräume und die Lasten sollen umnittelb« künstliche Zu« und Ablust oder künstliche Zu« und natürliche Abluft oder umgekehrt erhalt« Für die im Gesicht besetzten Räume und die Räume mit oder neben Wärmequellen sind auM dem nach Bedarf Raumlustkühler vorzusehen. Die Schiffsräume sind zu Lüftungsgruppen so zusammenzufaffen, daß nach Möglich» jede Abteilung eine in sich abgeschlossene, selbständige Lüftung erhält. Ausnahmen find allgemeinen nur zulässig für die Schiffsenden. Die wasserdichte Teilung des Schiffes ist aufr« zu erhalten. Innerhalb der Abteilungen sollen, sosirn für die im Gefecht besetzten und für EinzelckW nicht besondere Lüfter vorgesehen sind, die Räume ohne Unterschied ihrer Art an die in dös betreffenden Abteilung vorhandenen Lüster angeschlossen werden, wobei anzustreben ist, W auch die innerhalb der Abteilungen liegenden wasserdichten Längsschotte und die sonsti-V wasserdichten Wandungen nicht oder möglichst wenig durchbrochen werden. Die Lüftung nach Art der Räume (Raumgruppenlüftung) ist innerhalb der Abteilung bann vorzusehen, wenn die Anordnung von besonderen Lüstern, Schächten und günstiger ist und keine wesentliche Vermehrung der Schott« und Decksdurchbrechungen Die nicht an die Lüftung angeschlossenen Schiffsräume unter und über dem sollen nach Bedarf durch die tragbaren elektrischen Lüfter zeitweilig gelüftet werden. A.B.V. —MH33—.
Schifssraumlüfter Kreiselgehäuse, Luftschächte, -kanäle und -kümmern Für die künstliche Lüftung der Schiffsräume find Fliehkraft-Lüfter und für Einzellig in den oberen Decks Schraubenlüfter — nach Bedarf für Zu- und Abluft umschaltbar (elektrischer Antrieb stehe A. B. V. und B. B. V. — MI119 —) aufzustellen, deren AnM Aufstellungsorte usw. der Tabelle in der B. B. V. — S — zu entnehmen sind. Als AblW sind Schraubenlüfter nicht zu verwenden, wenn sie starker Verschmutzung ausgesetzt sind, z. B. bei Küchen. Die günstigste Anordnung der Lüfter ist bei der Ausarbeitung des Entwurfs zu ermittch wenn möglich sollen die Lüfter in der Mitte ihres Bereichs (Druck- oder Saugeleitungen) ^ im Oberschiff innerhalb der Seitenlängsschotte angeordnet werden. Bei der Aufstellung Lüfter ist zu beachten, daß genügend Platz zum Aufnehmen der Maschinen und Abziehen Ankers mit Lüfterrad vorhanden ist. Beachte auch G. f. e. A. VI § 24. Die Raumluftkühler der im Gefecht besetzten Räume sollen, wenn Panzerschutz Vorhang ist, unter Panzerschutz aufgestellt werden und sollen unterhalb des Panzerdecks, im allgenuA unmittelbar neben diesen Räumen liegen. Für die Waffenleiträume müssen die Raumluftkühl^ soweit irgend möglich, außerhalb dieser Räume so aufgestellt werden, daß letztere gegen dM Einbruch des Kühlwassers weitgehend geschützt sind. Für Munitionskammern sind besondere Lüfter vorzusehen, wenn hierdurch nicht unnötiD Stränge erforderlich werden, die für den Verlegungsraum nicht ausgenutzt werden köniM oder wenn sie wegen der Luftmengenverteilung nach Anhang G lfd. Nr. 5 erforderlich siM Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob die Verlegung von Schächten für die Schiffsraum lüfter innerhalb oder unmittelbar neben den Maschinenraum- und Keffelraumschächten mW Rücksicht auf die Beeinflussung der Luftführung an den Ein- und Austrittsöffnungen « Schächte zweckmäßig ist. Die Querschnitte der Schächte für die Maschinen- und Kesselraum lüfter sind gegebenenfalls zu vergrößern. Bei Schwierigkeiten in der Aufstellung einzelner größerer Lüster oder zwecks günstigem Anordnung von Schächten, Kanälen und Verschlüssen können mehrere Lüfter mit entsprech«» kleinerer Leistung vorgesehen werden. Um die Zahl der Ersatzteile zu beschränken, sind möglichst wenig verschiedene Größen um Motoren vorzusehen. Für die Lüftung der im Gefecht besetzten Räume, für Einzelräume mit häufigerer Lüftim und für Räume mit Raumluftkühlanlagen sind im allgemeinen besondere Lüfter vorzchhe» Die in den B. B. V. angegebene Leistung der Lüfter ist die Nutz- oder Endleistung derselbe« Znr Ermittlung der Arbeits- oder Anfangsleistung ist ein Zuschlag für Verluste zu machen. I Die Leistung der Lüfter ist so zu bemessen, daß alle angeschloffenen Räume gleichzeiW gelüftet werden können, sofern nichts anderes bestimmt wird. Für tragbare Lüfter zur Lüftung der Schiffsräume ohne LüftungSeinrichtungen und m Luftbewegung in den künstlich gekühlten Munitionskammern und im Akkumulawrenrauui b« Ausfall des festen Lüfters beachte 8126 und siehe A. B. V. — MII 33 —. Vorrichtungen für die Aufstellung der tragbaren Lüfter in den Munitionskammer« W 8126. Luftbewegung im Lazarett, in GesechtSverbandräumen und in den Lagerräumen M Verwundete durch tragbare Kammerlüfter siehe A. B. V. —MII33— und — MII38 ju 33. Tragbare Lüfter sind ferner zur Entgiftung von Räumen, die durch Kampfgase versag worden sind, vorzusehen/ Angaben sind einzuholen. Für den Abstand der Lüfter von dem GefechtsnavigationSkompaß ist A. B. B. Nr.W maßgebend. Die Kreiselgehäuse sind aus verzinktem Blech herzustellen,’ sie müssen für die LüfltlkW Absaugen explosibler oder giftiger Gase gasdicht sein. Alle Einzelteile der Lüfterräder, W Ausnahme der Niete, sind nach vollständiger Formgebung und Bearbeitung, aber vor Zusammenbau, zu verzinken oder zu Phosphatieren (beachte auch Vorbemerkung 7 »7 und H
77 81 54 Die dem Motor zugewendete Seite der Gehäuse muß in Größe des Kreisels losnehmbar sM Die Luftgeschwindigkeit im Lüsterrad und im Saugeteil des Gehäuses soll etwa 15 w j, W Sekunde betragen. Die Luftschächte und -kanäle sollen keine wichtigen Verbände und insbesondne J wichtigen Schotte durchbrechen und sind daher grundsätzlich von oben in die Räume zu fW Wo dies nicht zu erreichen ist, soll das in der A. B. V. unter S110 Gesagte beachtet wertz^ Luftkanäle sollen in möglichst großen Abständen von den Türöffnungen durch die Haupts^ geführt werden. Welche Schotte und welche Teile der Decks überhaupt nicht durchbuÄ werden dürfen, geht aus der B. B. V. — S — hervor. Für Öffnungen in gepanzerten Decks oder Seitensplitterschotten ist ein Seitenverhält^ 1:2,5 anzustreben. Beachte auch 8136. Die Kreiselgehäuse, die unteren Enden der Schächte sowie die Kanäle (Waffersäcke) ^ mit Entwässerungshähnen und Reinigungslöchern zu versehen. Beachte auch 8II19. Die Schächte und Kanäle sind möglichst geradlinig zu führen und so zu verlegen, daß f nicht den Verkehr behindern und nicht das gute Aussehen der bewohnten Räume stören. Wm mehrere Kanäle nebeneinander vorgesehen werden, sind Zwischenräume zu vermeiden unbbi Unterkonten in gleicher Höhe anzuordnen. Vorstehende Erweiterungen an den Ein« u» Austrittsöffnungen sind an der Unterkante der Kanäle in bewohnten Räumen zu vermeid» Zwischenräume zwischen Umschortungen und Kanälen sind abzudecken. Allgemein ist anzustreb« daß in einem Raum (namentlich Krankenräume, Hilfsmaschinenräume und Munitionskammer nur die Leitungen für den Raum selbst liegen. Wenn Kanäle durch Munitionskammern hindurchgeführt werden müssen, sollen sie stet wasser- (vgl. ^Wasserdichte Lustkanäle«) und gasdicht aus verzinkten Blechen, wenn möglii durch Schweißung hergestellt werden. Mehrere nebeneinanderliegende Kanäle sollen von ein« gemeinsamen wasser- und gasdichten Schutzmantel umgeben sein. Die Kanäle sind so nahe»! möglich in den Kammerecken durch Schotte und Decks zu führen. Die Führung von Kanälen mit warmer Luft durch Munitionskammern ist, wenn angängig zu vermeiden, andernfalls sind sie zu isolieren. Für die Wegerung solcher Kanäle beacht 81 25. Bei Richtungsänderungen und Abzweigungen der Kanäle sind gut geformte Krümm anzuwenden. In die Zuluftkanäle sind an den Abzweigungen feste Leitzungen einzubauen. Gemeinsame Schächte für mehrere Lüster sollen durch Wände (Leitbleche), entsprechend de Zahl der angeschloffenen Lüfter, getrennt werden. Diese Wände sollen im allgemeinen nicht weniger als 2 m hoch sein. Wo Dampfgefahr in Frage kommt oder Lüfter mit verschiedenen Leistungen angeschW sind, sind die Trennungswänbe in den gemeinsamen Zuluftschächten für mehrere Räum bis « die Schachtenden zu führen. Bei Schiffen mit Panzerdeck sollen auf diesem die Wandungen der Schächte und KanÄ bei den wasserdichten Klappen für die Räume unterhalb des Panzerdecks in allen Lagers Verschlüsse etwa 50 nun vom Klappenrand entfernt bleiben. Für die Zugänglichkeit der Kanäle beachte Vorbemerkung II. 4. Die Austrittsöffnungen der Zuluftkanäle sind so anzuordnen und auSzubilben, W nirgends störender Zug entsteht. Besonders gilt dies für kleine Räume, in denen der mit hoW Geschwindigkeit austretende Luftstrom durch die Wandungen usw. zurückgeworftn und abgelksW wird. Die Kanäle sollen möglichst kurz sein. Die Luft ist so zu leiten, daß eine gute Du«W lüftung der Räume erreicht wird. Etwa nötig werbende Änderungen der Kanäle sind Maßgabe der Erprobungen vorzunehmen. Die Öffnungen der Zuluft sind so zu legen, empfindliche Maschinenteile nicht verschmutzt lverden. Die Zuluftöffnungen in den bewohnten Räumen, mit Ausnahme der Kammern, W trichterförmig zu erweitern. Beachte Skizzenbuch 20 Blatt 41. In den Öffnungen der Zuluftkanäle (mit Ausnahme der Kanäle in den Lasten Dorratsräumen) sind leichte, aber gut dichtende Klappen anzubringen, die in verschiede”^
Lagen feffgestellt und fchnell bedient werden können. Bei Raumen mit hohem Cufto^M — 30fach und darüber — ist die Drehachse der Klappe unten anzuordnen, so daß beim Lintrij kalter Lust eine bessere Luftvermischung stattfindet. Die Klappe erhält seitliche Backen, b^ die kalte Luft nicht herabfällt. Für die Leitftutzen und Drosselklappen in den Enden der ZM kanäle, in Kammern ohne Deckenwegerung beachte Skizzenbuch 20 Blatt 51 und 53, in dq Kammern mit Deckenwegerung keine drehbaren Leitstutzen, sondern den Decken angeW Austrittsöffnungen mit Gittern oder Luftverteilern, die in der Deckenverkleidung enden, in tq übrlmn bewohnten Räumen oh”- Wärmequellen beachte Blatt57 und in den JMwini Wmequellm Blatt 55. Di- 8* und Ablustöffnung-n der sch-llgewegert-n Stamern h sachgemäß gegen Abhören von Gesprächen durch mit gilz belegte Klappen zu sichere. ) Krankenraum sind möglichst Luftverteiler vorzusehen und alle Drosselklappen und Bedienung klappen für Lüftungsverschlüsse mit Filz zu belegen, bei den übrigen Kanälen nur die KlW für Zuluftöffnungen. In dm Wohnkammern und Mannschastsräumen sind keine Lüstungsöffnungm über Am ober Hängematten anzuordnen. Über Doppelkojen sind Kanäle zu vermeiden. Die Zulu« öffnungen für die Tageslüftung in den Mannschaftsräumen sollen unter Deck liegen. Kir di Nachtlüstung sind in jeder bewohnten Abteilung oder jedem größeren Wohnraum ein oiü mehrere Kanäle bis zur halben Raumhöhe nach unten zu verlängern, sofern nicht bereits I den Räumen Kanäle mit ausreichenden Luftmengen (etwa 50 % der Tageslüftung) und Aq schlüffe für die zeitweilige Lüftung von Räumen vorhanden sind, so daß durch Offnen du Bedienungsklappen der Verschlüsse am Deck die fraglichen Luftmengen in bas Deck ausström können. Beachte 8II 19. Im Krankenraum ist stets ein Kanal zur Nachtlüftung vorzusehq Für die durch Zugänge gelüfteten größeren Räume sollen die Kanäle der angrenzenden Mm bis an die Zugänge herangeführt werben. In Waffenleiträumen dürfen Lufteintrittsöffnungen nicht über empfindlichen elektrisch Einrichtungen liegen, damit Störungen in den Anlagen durch Feuchtigkeit, z. B. bei Erreich»! de- Taupunktes der Luft, vermieden werden. Auf die wirksame Durchlüftung der Proviantlasten ist besonders zu achten. In bie Stoll und die Kartoffellasten darf die Zuluft nicht unter 0° C eintreten / unter Umständen genügt di Erwärmung der Lust durch Führung des Zuluftkanals durch einen warmen Raum. Die M eignetste Anordnung ist von Fall zu Fall zu prüfen. Eine Abstellung der Lüftung für läng» Zeit ist für die Proviantlasten nicht zulässig. Die Winterlüftung für die beiden in gW stehenden Lasten ist im Lüftungsbuch anzugeben. Die Ablustöffnungen sind so zu legen, daß schlechte oder warme Lust unmittelbar an t« Entstehungsstellen abgesaugt wird und daß keine Ecken mit ruhender Lust entstchen können. ] Bäder, Aborte und Anrichten dürfen nicht an eine Leitung für bewohnte Räum am schloffen werden. Wenn kein besonderer Lüfter vorhanden ist, müssen die einzelnen Leitungr» beider Raumartcn gettennt bis an den Lüfter geführt werden. Dor den Kanälen der bewohntW Räume sind dann gut dichtende Klappen mit Filzdichtung anzubringen. Die Einttittsöffnungen der Abluftkanäle sind trichterförmig auf den etwa zweifaW Kanalquerschnitt in sachgemäßem Übergang zu erweitern/ beachte Skizzenbuch 20 BlattE Steüklappen zur Regelung der Luftmengen sind anzuordnen in den Kanälen vor allen zweigungen für größere Luftmengen an 6en Lüftungsmaschinen, den Hauptsträngen sowie den Abzweigungen der Kanäle für Mannschaftsräume und der zeitweilig zu lüftenden RänKW Alle Öffnungen der Lusttanäle und die nicht wasserdichten Kanäle über den Gehäusen wasserdichten Verschlüsse sind mit einem leicht herausnehmbaren Drahtnetz von 13 Maschenweite und 2 mm Drahtdicke oder einem Gitterblech mit entsprechenden Öffnungen« versehen. In den Öffnungen der Kanäle für Räume, in denen sich explosible Gase bilden find feinmaschige, doppelte Drahtgewebe (Messing) anzubringen. Zur Verringerung des stanies ist der Kanalquerschnitt unter 45° so zu erweitern, daß er ungefähr verdoppelt Der Drahtgewebeabstand soll etwa 30 bis 40 mm betragen. Die Einzelgewebe müssen herausnehmbar sein und jederzeit ohne Betriebsstörung gereinigt werden können.
79 Die Kanäle für die Lüftung der Munitionskammern sind an beiden Enden mit Drahtnetze von höchstens 10 mm Maschenweite zu versehm. Wo erforderlich, sind die Luftkammern, Lustschächte und Kanäle für Lazarett, Kajüte, Meffm usw. zur Vermeidung von Wärmeübertragung und Niederschlägen ober zur Dämpft^ von Geräuschen zu isolieren. Zwischen den Gehäusen der größeren Lüster und dem anschlieft«, den Schacht und Kanal sind zur Schalldämmung Segeltuchmanschetten von etwa 100 mri Länge in den Zuluftkanälen der Räume mit Hörempfang (Funk- und Horchräume) Schaj Kämpfer einzubauen. Kanäle, die säurehaltige Luft führm können, sollen innen einen säurebeständigen Anstrich erhalten/ sie dürftn nicht verzinkt sein (Schwarzblech). LüftungSeinrich- tungen besonderer Räume Auf Schiffen mit Panzerdeck sind für die unterhalb desselben liegenden und im Gefch besetzten Räume, soweit hierfür nicht bereits besondere Lüster im Raum vorgesehm find, Einxl kanäle vorzusehen, die getrennt voneinander bis zum Verschluß oder so hoch geführt wer» sollen, daß im Leckfall kein Wasser in die angeschlossenen Räume dringen kann. Die Treib- und Heizölbunker sollen nach Bedarf vermittels Anschlusses der tragbar« Lüfter (siehe A. B. V. — MII33—) an die mit einer Schlauchverschraubung versehens Durchlüftungshähne (siehe 8II 9i und beachte M12 und MII14) mit Zuluft versehen werdn^ Die Abluft soll durch dir Entlüftungsrohre — siehe M12 und MII14 — entweichen. Die Nischen für die Bedienungsanlagen der Ardex-Feuerlöschanlage sollen am Bode» einen absperrbaren Stutzen zum Anschlägen eines Saugeschlauchs für die tragbaren elektrisch« Lüfter erhalten, um erforderlichenfalls unten angesammelte Gase abzusaugen und ins Fr« fördern zu können. Für die Zuluft ist ein gasdichter Verschluß (siehe 8II 19) mit fei» maschigem Drahtgewebe in der Höhe der Decke vorzusehen. Räume für Benzinlagerung sollen durch einen in möglichster Nähe des Raumes ordnenden besonderen Ablüfter (Fliehkraftlüfter) entlüftet werden,’ die Frischluft soll duvf einen bis ins Freie zu führenden Schacht nachströmen. An dem Raum sind der Saugekma! des Lüfters und der Frischluftschacht mit ie einem wasser- und gasdichten Verschluß (Sin^ klappe) zu versehen. Zwischen dem Raum und den Öffnungen am steien Deck dürftn kri« Verschlüsse oder Gasklappen eingebaut werden. Die Öffnungen des Saugekanals sind in bei Hauptsache am Boden des Raumes vorzuseben. In allen Zu- und Abluftöffnungen in ben Räumen und am steien Deck sind feinmaschige doppelte Drahtgewebe anzuordnen. Im Druck schacht des Lüfters ist eine Schutzklappe vorzusehen, die sich im normalen Betriebe durch ben Luftdruck öffnet und bei einem von oben kommenden Explosionsdruck schließt. Zum Versehe« der Schutzklappe ist im Schacht eine Schauklappe anzuordnen. Die Austrittsöffnung des Ab luftschachtes an Deck muß steies Abströmen gewährleisten. Frischluft- und Abluftschacht erhalte am steien Deck an gegen die Wirkung der Funkenbildung sicheren Stellen je einen sachgrmq geführten Schwanenhals. Zur Überwachung der Entlüftung der Räume ist an geeigneter Stelle ein einfacher Lus Unterdruckmesser mit gefärbtem Wasser vorzusehen, von dem ein Schenkel mit dem Saugkani im Denzinlagerraum verbunden ist. Am Lüfter und an den Klappen sind Schilder M 8H22) mit den nötigen Anweisungen vorzusehen. Falls ein besonderer Raum für die Ans stellung der für die Benzinlagerung erforderlichen Apparate vorgesehen ist, wird dieser v« demselben Lüster entlüftet. Folgende Schilder sind anzubringen am Raumeingang und an dm Verschlüssen: Vorsicht — Explosionsgefahr! Offenes Feuer und Flamme ft^ halten! am Ablüfter: Dor Inbetriebnahme des Lüfters und Offnen der Abluftklappe Zuluftklappe öffnen, nach Abstellen beS Lüfters und Schließen Abluftklappe die Zuluftklappe schließen.
am Raum: Im allgemeinen soll der Raum nur gelüftet werden, wenn er aus irgendein^ Grunde betreten werden muß. Dor dem Betreten mindestens ‘/. Stunde Aistzi anstellen. Zugang darf erst nach dieser Zeit und wenn das Saugen aus und Drücken in Außenluft einwandftei festgestellt ist, geöffnet werden. Während des Aufenthalts im Raum dauernd lüften! Nach Bedarf Lüftung anstellen, wenn am Riechverschluß des Peillenzrohrs für fa Raum das Austreten von Benzindämpfen festgestcllt wird. Für die Bedienung der Lüftungseinrichtung der Räume für Benzinlagerung brach »Handbuch für den Bordfiugdienst«. Munitionskammern können durch Munitionsschächte entlüftet werden, wenn diese kn Förderwerk haben. Die oberen Öffnungen an den Schächten sollen einen Schwanenhals oder eine Schutzkappe mit einem doppelten Drahtgeflecht von höchstens 10 nun Maschenweitc so^ je nach ihrer Lage eine gas- oder wasserdichte Klappe erhalten. Die Abluftkanäle sind gegebenenfalls an die warmen Begrenzungswände heranzufühm Der Kühlraum ist durch Anschluß an die in der Nähe liegenden Schiffsraumlüster zril weise zu lüften. Der Zuluftkanal soll unmittelbar in den Raum für die Kühlschlangen führej Die Abluft soll aus dem Kühlraum und beim Abtauen aus dem Raum für Kühlschlan-j saugen. Zur Verteilung der Frischluft und der Umlauf-Kühlluft sind Kanäle aus verzinkt Eisenblech vorzusehen. Der Vorraum muß an die Umlauf-Kühlluft nach Bedarf angeschloffen werden köm Uber Bewegung der gekühlten Luft siehe A. B. V. — MII1 —. Zur Entlüftung der Räume im Bereiche der Kessel- und Maschinenraumzulüster sind a den Saugeschächten für die Kessel- und Maschinenräume Öffnungen vorzusehen. Die Sau öffnungen im Raum sollen unmittelbar unter dem Deck liegen. Vor den Säugöffnungen ii Raum sind wasser- oder gasdichte Klappen anzuordnen. Beachte 81119 und Skizzenbu Nr. 20 Blatt 52. Uber Löcher in gepanzerten Decks für die Lüftung des Raumes zwischen den Rauchs« schächten und Rauchsängen sowie über Lüftungsöffnungen in gepanzerten Decks mit L« grätingen siehe 8136. Für die Abluft sind in die unteren Teile der Türen oder Umschottungen von Aborten u» Bädern und in die oberen Teile der Kammerschotte, soweit sie nicht wasserdicht sind ui gegen Wasserschlag geschützt liegen, für die natürliche Zuluft grätingartige Öffnungen m Klappe (keine Schieber) einzubauen. In den Küchen ist bei Verlegung der Kanäle darauf zu achten, daß die aus den W aufsteigenden Dampfwrasen sowie der Herdbunst mittels eines Wrasen- und Dunstfängck der unmittelbar an den Ablüfter für die Küche angeschlossen ist, abgesaugt wird, und daß di Dämpfe von elektrischen Geräten, besonders von den nicht wasserdichten, ferngehalten Werda Die Aufstellungsorte der Kühlschränke sind gut zu entlüften. In den Umformerräumen sind die Zuluftkanäle so weit nach unten zu führen, daß « die Luftschichten am Boden der Räume in Bewegung gesetzt werden. Die erwärmte Lust! bei Maschinen ohne Eigenkühlung und Lüftung unmittelbar an den Maschinen und im Raus abzusaugen. Für die Lüftung der Räume zur Unterbringung der ftst eingebauten Azetylen-Sch^ apparate ist außerhalb des Raumes ein besonderer Ablüfter (Fliehkraftlüfter) vorzusthts Zuluft natürlich durch einen ins Freie zu führenden Schacht. Umschottung des Raumes M Gehäuse des Lüfters, Schächte und Kanäle außerhalb des Raumes müssen gasdicht sein. Lüfterschächte müssen möglichst hoch (über dem Sonnensegel) ins Freie geführt werben, & Austrittsöffnungen müssen gegen die Wirkung von Funkenbildung, gegen Wasserschlag und Hineinwerfen von Gegenständen durch einen Schwanenhals mit sachgemäß angeordnetrm, W maschigem und doppeltem Drahtgewebe geschützt werben. Absperrorgane (Verschluß Gasklappe) dürfen nicht eingebaut werden. Im Raum soll oben und unten durch abgesaugt werden. Ein Hineinwerfen von brennenden Gegenständen darf nicht möglich f^’ I
81 81 b4 Folgende Schilder find anzubringen bei der Zuluftklappe und an der Raumtür: Vorsicht — Explosionsgefahr! Offenes Feuer und Jla«^ fernhalten! bei dem Ablüfter: Nach Inbetriebsetzen des Lüfters Zuluftklappe öffnen,vorH, stellen des Lüfters schließen! an der Raumtür: */« Stunde vor Betreten des Raumes Lüftung anstellen! ] Das Sicherheitsventil des Azetylen-Entwicklers ist gasdicht mit dem Abluftschacht oberha» des Ablüfters zu verbinden, so daß bei Überdruck in dem Entwickler die Gase unmittelbar W Freie austreten können. Im übrigen gelten die Vorschriften für die Benzinlagerräume. Alle Räume, wie Zentralen, Rechen- und Schaltstellen, Funkräume, Umformerräum sollen für die Gefechtslüftung bei Abschluß gegen die Außenluft, wenn für die darin aufgesttW elektrischen Maschinen keine Eigenlüftung und -kühlung (Rückkühlung der Luft durch besoM Lüfter und Kühler an den Maschinen) vorgesehen werden kann, Raumluftkühlung buj besondere Lüfter und Luftumlaufkühler (Wasserkühlung in geschlossenen, vor dem Lüfter lieg«, den Kühlern durch Anschluß an Kühlleitung — siehe SII 9 m —) erhalten. Es ist anzuslrebva für jeden Raum eine besondere Raumluftkühleinrichtung vorzusehen. Wenn dieses etwa m Platzmangel nicht möglich, kann für mehrere unmittelbar benachbarte Räume eine SamM anlage vorgesehen werden in einem der Räume oder in einem unmittelbar angrenzenden bW derm Raum. Anlagen in den Räumen selbst sind gegen Geräuschübertragung gut zu tvegt« (gewegerte Umschottungen und Schalldämpftr in den Kanälen). Die Einrichtungen der KW dürfen durch diese Anlagen nicht behindert werden. Die Kanäle usw. sind im Zusammenhang mit der Raumeinrichtung und nach Festlegung derselben vorzusehen. Dor dem Eintritt dm Warmluft in den Kühler sind leicht herausnehmbare Drahtfilter von I mm Maschenweite mm ordnen. Die Umschottung der Raumlustkühler ist spritzwasserdicht mit einem 300 mm Hohm wasserdichten Süll auszuführen. Die an die Raumluftkühler angeschlossenen LüftungskaM und deren Verschlüsse brauchen ebenfalls nur spritzwasserdicht zu sein. Für die Berechnung der Leistungen des Lüfters und des Kühlers solcher Räume sind mi allgemeinen die Wärmeeinstrahlung und die von Aggregaten, Personen und der Beleuchtung abgegebenen Wärmemengen zugrunde zu legen, sofern nicht der vorgeschriebene Luftwechs« höhere Leistungen erfordert. Um möglichst kleine Decksdurchbrechungen zu erhalten, find Ml Anordnung des Kühlers vor dem Schiffsraumlüfter für die Berechnung der SchachtquerschnitA möglichst die kleineren Luftmengen si’ir den vorgeschriebenen Luftwechsel zugrunde zu legen« soweit hierdurch keine Nachteile für die Pressung entstehen. Die verschiedenen Leistungen fol Lüfter (für Raumluftkühlung und für den vorgeschriebenen Luftwechsel) sind durch AndernoU der Umdrehungen zu erreichen. Die Raumtemperatur dieser Räume darf beim Betrieb dell Raumluftkühlung und gesperrter Außenlüftung und Betrieb aller Maschinen und ApparaW 30° 6 im allgemeinen nicht übersteigen. Hierbei sind als Temperatur des Kühlwassers grunW sätzlich 22° 6 anzunehmen. Bei Heimatschiffen und bei anderen Schiffen kann, wenn MW Kühlwassermenge oder Lüfterleistung zu groß werden, eine Kühlwassertemperatur von 20° W zugrunde gelegt werden. Bei beschränkten Raumverhältnissen kann die höchste RaumtemperadW mit 35° 0 für folgende Waffenleiträume angenommen werden: Regelmaschinenräume, Mutterrichtanlagen, , Artl.-Berstärkerräume. Eigenlüftung und -kühlung der elektrischen Maschinen siehe A. B. V. — M — »MgeineinM Vorschriften« und MII29. Es sind zu beachten: * Für die Lüftung der Akkumulatorenräume die G. f. e. A. HI 8 13, für die Lüftung der Akkumulatorenladeschränke die G. f. e. A. VII. für Lüftung der elektrischen Maschinen ^. B. V. — M — »Allgemeine Vorschriß^U und M n 29.
82 SI54 Entwurf und Berechnung Der Entwurf für die Lüftungsanlage, Deckspläne, Längenschnitte — für Abluft M Zuluft getrennt — und Querschnitte, die Berechnung der Lustmengen sowie eine ZusamM stellung der Angaben über die Lüster, Verschlüsse, Motoren nsw. sind zur Genehmigung zulegm, und zwar zunächst die Berechnung der Lustmengen — siehe »Zusammenstellung stündlichen Luftbedarfs der Schiffsräume« — und die zugehörigen Pläne, nach deren GenehM gung die Pläne für die Lüftungseinrichtung und die Zusammmstellung. Um unnötige Änderungen zu vermeiden, sind die Entwürst möglichst erst dann vorzchgM wenn keine größeren Raumänderungen mchr zu erwarten sind. Die Lustmengen sind für die einzelnm Lüster zu trennen, wobei die zusammen aÄtiKchD Zu- und Ablüfter gegenüberzustellen sind. Die zugehörigen Pläne sollen für jeden Raum W zugrunde gelegten Raumgrößen und die Angabe über den Luftwechsel oder die Kopfzahl M die Luftmenge für jeden Kopf sowie die stündlichen Luftmengen enthalten. Für Räume M Wärmequellen sind Angaben zu machen über die Leistungen der Aggregate, deren WärM abgabe an den Raum und ob Eigenkühlung und -lüftung der Aggregate oder RaumluftkühlM vorhanden. Beachte auch 8125. Für Räume über oder neben Wärmequellen ist dn s« wechsel nach der Wärmeeinstrahlung, der Wärmeabgabe von Personen und der BeleuchtM nachzuprüfen. Der Bereich der einzelnen Lüster ober Lüftungsgruppen ist in allen Plänen fackig J kennzeichnen. Zn die Entwurfspläne sind ftrner die schematische Kanalführung und die Lage der La schlüsse in den vorgeschriebenen Farben — rot für Zuluft, blau für Abluft, grün für die Kai« führungen der Raumluftkühlanlagen -, die Querschnitte der Luftschächte in m«und J Hauptkanäle in cm-, bie Vustbewegüng in den ZugL-g-n dec b-k°ff-nd-n Abt°ttu»gm in 7llm Plänen di- Schächte für die Lüftung der M-schmm- und KeflelrSume Mit über die Lage der betreffenden Lüfter einzutragen. Die Luftmengen find so zu VMtfftN, eG in den unteren, namentlich in den warnten Räumen, ein so großer Unterdrück herrscht, M ein Übertreten von warmer Luft oder schlechten Gerüchen in die oberen Decks ausgeschlojs» ist. Ebenso ist für die bewohnten Decks Luftbewegung von den Schiffsenden nach Mitte SW anzustreben. Grundsätzlich ist in allen warmen und in Räumen mit schlechten Gerüchen fei Unterdrück so groß zu bemessen, daß ein Übertreten dieser Luft in die angrenzenden R« verhindert wird. Die Abteilungen sind in allen Plänen anzugeben und die wasserdichten Schotte Wandungen besonders kenntlich zu machen. Die K. W.L. ist nicht einzutragen. An den SchaW enden auf den steten Decks sind die angeschlossenen Lüfter und Räume, an den DurchbrechuaW der Kanäle nach unten die angeschlossenen Räume anzugeben. In der Zusammenstellung der Lüfterangaben sind anzugeben: die Nummern der LüftW Art der Lüftung (2 oder A), Aufstellungsort, die kurz gefaßte Bezeichnung der gelüsteten RäuW Anfangs- und Endleistung in m’/h, Gesamtpressung in mm W 8, angenommene Luftgesch»« digkeit für Druck- und Saugeschächte, Anfangsgeschwindigkeit in den Druck- und SaugekanH an den Lüftungsmaschinen, Endgeschwindigkeit in den Hauptsträngen in m/s und Länge de selben in m, die Zahl und Art der wasserdichten Verschlüsse, die Gesamtleistung der Zu- & Ablüfter, Energiebedarf, Drehzahlregler sowie Anzahl der Anlaßsteüen. Die Zeichnungen für die Lüftung der Messen, Kajüte, des Krankenraumes, der Küiht Bäckerei, Wäscherei, Kühlräume, der Raume, in denen sich giftige oder explosible Gast” wickeln können, sowie für die Lüftungseinrichtungen der Räume mit Raumluftkühlung undh Räume mit Eigenkühlung und Lüftung der elektrischen Maschinen sind besonders zur Genth« gung vorzulegen. Allgemein ist zu beachten: um kleine Querschnitte zu erzielen, dürftn LuftgcschwindigkeE für die Sauge- und Druckschächte bis zu 20 m/s, filr Sauge- und Druckkanäle oberhalb Panzerdecks bis zu 25 m/s und unterhalb des Panzerdecks und in den Öffnungen der grätinge bis zu 30 m/s angenommen werden.
a Luftschachte Die Austrittsgeschwindigkeiten der Zulust für bewohnte Räume dürfen nicht über 10^ für die Kaiüte und die Messen etwa 3 m/s betragen. Für die übrigen Räume und … Ablust darf der vorhandene Druck voll auSgenutzt werd» b« Lmt->Mg.schwmd.gkn^ * Mtlüstung - beacht, unter u LuMÄ^Z mit den Angaben über Lustmengen, Luftgeschwmdlgketten und Omrschnittk in Schächte» i^ Schwimmern sind zur Genehmigung vorzulegen. Sämtliche Luftschächte sind über dem Panzerdeck gegen Splitterwirkung mit einem 2W bis 300 mm hohen Süll aus 12 mm dickem ^Vd-Material zu versehen. Die Querschnitte der Schächte dürfen nicht durch Rohre, Kabel usw. verengt werdmg Grätinge in den Schiffsraumschächten siehe 8136. Die Lüftungsöffnungen im Panzerdeck für die unmittelbar unter diesem Deck liegend« Räume usw. dürftn nicht oberhalb von Maschinen, Rohren, Gestängen usw. angeordnet werde» Die wasserdichten Luftschächte unter dem Oberdeck bzw. Aufbaudeck sind, softrn sie nM als Träger kräftiger gebaut werden müffen oder dem Gasdrücke der Geschütze ausgesetzt sii« je nach Lage und Größe wie die Luftschächte für die Maschinenräume (beachte 8124) herzustellru Schächte von kleinerem Querschnitt, wie für Wäschetrockenräume, Kühlmaschinenräume uftJ sowie die nicht wasserdichten Trennungswänbe der Schächte und die nicht wasserdichten Schäch» dürfen wie die Luftkanäle ausgeführt werden, wobei jedoch Geräuschbildung durch Schwm gungen der Wandungen namentlich bei den Ansaugeschächten für die Verbrennungsluft der! Dieselmotoren, vermieden werden soll. Die nicht wasserdichten Lustschächte sollen gasdicht sei» Die oberen Schachtöffnungen sind so anzuordnen, daß Abluft und Rauchgase nicht wird« von Zulustschächten angesaugt werden können. Ablustschächte mit warmer Luft, mit schädlich« Gasen oder schlechtm Gerüchen sind bis über die Schutzsegel oder so hoch zu führen, daß dir’ ausströmende Luft nicht wieder in das Schiffsinnere gelangen kann. Unter den Schachtöffnungen an den freien Decks sind Wafferabweiser, über ihnen Regm kappen vorzusehen. An ihren oberen Enden sollen die Zulustschächte, soweit sie nicht vollkommen geschützt! liegen, feste Pilzkappen mit Leitblechen erhalten, die durch flache Halbrundeisen an ihren UntnJ kanten zu versteifen sind (beachte Skizzenblatt Nr. 40 im Heft 20). Im anderen Falle sind ei«-’ fache Öffnungen mit Drahtnetz vorzusehen. Die Abluftschächte erhalten feste, nach hinten odn seitlich offene Kappen von viereckigem Querschnitt. Die freien Eintrittsöffnungen zwisch« den etwa 75 bis 125 mm hohen Pilzkappen sollen mindestens gleich dem 1,5 fachen SchaÄ4 querschnitt, die Austrittsöffnungen der Abluftschächte mindestens gleich dem Schachtque« schnitt sein. Nur wo zur Vergrößerung der Durchtrittsöffnung unbedingt erforderlich, sind Klapps — keine Jalousien — in den Wänden und auf den Kappen der Schächte anzuordnen. Alle Schächte, auch die für Kessel- und Maschinenräume, sollen an dem oberen Ende unbj unter den Zugangsöffnungen leicht losnehmbare Rahmen mit Drahtgeflecht von etwa 25 bi! 35 mm Maschenweite und etwa 3 mm Drahtdicke erhalten. Hinter dem weitmaschigen Draht gestecht am oberen Schachtende für die Kessel- und Maschinenraumlüster ist ein zweites, leichts herausnehmbares Drahtgeflecht von höchstens 10 nun Maschenweite und etwa 1 nun Drahn dicke vorzusehen. Die Drahtgitter vor den Öffnungen aller für eine häufige Reinigung in Frage kommend« Lüstungsschächte an den steten Decks müffen klappbar eingerichtet werden. Gegen unbeftugt^ Offnen des Gitters ist eine einfache Sicherung vorzusehen. Für etwaiges Benutzen der SchäW als Notausgänge und für Reinigungsarbeiten in den Schächten müssen die Drahtgeflechte aM vom Schachtinnern schnell geöffnet werden können. Wenn die unterste Zugangsöffnung über dem Panzerdeck (Lochgräting) liegt, kann M Drahtgeflecht fehlen. Die dem Gasdruck der Geschütze und dem Seegange ausgesetzten Schächte müssen wafft” dicht, die Verschlüsse gegen Gasgesahr gasdicht verschlossen werden können. Siehe SII1®* Die Schächte für Verbrennungsluft der Motoren find so anzuordnen, baß die LufteintrittH Öffnungen gegen Wasserschlag oder den Gasdruck der Geschütze geschützt liegen und dauer’^ offen gefahren werden können, andernfalls sind Lie Öffnungen durch Abweiser und
Abbeckbleche zu sichern. Allgemein sollen Schächte für Räume, aus denen Diesel- oder & bläsemaschinen saugen können, an den Schachtenden keine Klappen, sondern nur Abdeckblq erhalten. Damit Lüfter auch bei schlechten! Wetter in Betrieb gehalten werden können, finb den Schachtenden auf den freien Decks, falls keine andere Lösung möglich, Notlüstungsschz^ mit Schwimmern vorzusehen. Der freie Querschnitt der Schwimmersitze soll annähernd de« Schachtquerschnitt entsprechen. Die Schwimmersitze sind durch Drahtgitter zu schützen. Die Notlüftungsschächte dürfen die Bedienung und das Schwenken der Türme bei größte Rohrsenkung sowie den Hülsenauswurf nicht behindern und beim Schwenken ein- oder <# steigende Personen nicht gefährden. Wafferdichtigkeit der Schächte gemäß Vorbemerkung 8. Kessel- und Maschinenraumluftschächte siehe 8124. Lochgrätinge in den Schächten siehe 8136 und beachte 8II19. Für die Heranziehung der Luftschächte für den Notverkehr beachte 8II8. Gasabschluh der Luftschächte oder -kanäle siehe 8II19. Für die Bauart der Schachtenden beachte Skizzenbuch Nr. 20 Blatt 40 und 45. b Lüfterkammern und Lüfterkammern sollen angeordnet werden für die in den Wohnräumen in unmittelbar« nicht wasserdichte Nähe von Schlafplätzen ober Kammern liegenden Lüfter, für Räume mit Hörempfang und wo Lnfttanäle ^ sonst zur Dämpfung von Geräusch notwendig ist. Die Bedienung der Motoren (Herausnehmen des Ankers) und Lüfter darf durch biti Lüfterkammern nicht behindert werden. Die Kammerwände sind, wenn erforderlich, lo^ nehmbar anzuordnen. Ihre Umschottungen aus etwa 2,5 mm dickem Blech mit leichten Dersteifungsstahlen sollm gasdicht und gegen Schallübertragung in die angrenzenden Räume gut isoliert sein. Dis Zugangstüren sind mit Filzdichtung zu.versehen. Anordnung der Motoren, Regelung der Umdrehungen und Anlasser siche A.B.V.j — MI119 — und die G.f.e. A. Oberhalb des Panzerdecks sollen die Kanäle im allgemeinen nicht wasserdicht sein,’ dM mit leichten Gasklappen versehenen Kanäle fiir die im Gdfecht besetzten Räume müssen jeboa gasdicht sein. Sie sind so zu verlegen, daß sie gegen Eindringen von Wasser und gegen Bk» schädigungen möglichst geschützt liegen. Sofern für nicht wasserdichte Kanäle keine wasserdichten Klappen in den Decksduns brechungen erforderlich sind, sind Sülle von 3 mm Dicke und etwa 300 mm Höhe vorzusehen Die Stoßbleche der nicht wasserdichten Kanäle sind wegen der besseren Verschraubung ii die Kanäle zu legen. Die Kanten der Stoßbleche sind gut abzuschrägen. Für Wanddicke beachte Anhang G lfd. Nr. 1. Schweißung ist zulässig. Für die Verwendung von Leichtmetall für die nicht wasserdichten Kanäle beachte M bemerkung 4ä, 7^4, Anhang 6 Nr. 1 sowie Anhang D der B. B. V. — S —. e Wasserdichte Luft« Bei der Ausführung des Kanalnetzes ist dafür zu sorgen, daß die wasserdichte Teilung des Schiffes in dem unter Vorbemerkung 8 angegebenen Umfange aufrechterhalten wirb. Unterhalb des Panzerdecks sollen, mit Ausnahme der Räume im Vor« und Hintersch« und der Zentralen, nur wasserdichte Kanäle eingebaut werben. Alle wasserdichten Kanäle sollen möglichst hoch und nahe der Mittschiffsebene liegen onbi so angeordnet werden, daß sie leicht untersucht werben können. Wenn Schotte oder Decks als Kanalwand benutzt werden, sind verschraubbare HandlöcheA zur Konservierung vorzusehen. Werkstoff und Wanddicke der Kanäle sollen sich nach deren Querschnitt, Lage und & anspruchung durch Wasserdruck richten/ beachte Anhang 6 lfd. Nr. 1. Die durch Munition^ kammern geführten Kanäle sollen mindestens 3 mm Wandbicke erhalten. Dgl. Kreiselgehäuf^ Luftschächte, Kanäle und Lüfterkammer. Die an Lüfter und Lüfterkammern unmitteld» angeschloffenen Kanäle sind der Pressung entsprechend auszuführen. Alle das Panzerdeck durchdringenden wasserdichten Kanäle sollen unter dessen Beplattru^ einen besonderen Dichtungswinkel erhalten.
§5 SIM/ 57/ 58 Kanäle mit einer geringeren Wanddirke al8 3 mm sollen dei Deck8durchbrechungrn ^H Bedarf wasserdichte Sülle von etwa 300 nun Höhe und 3 nun Dicke erhalten. Die Stoßbleche der wasserdichten Kanäle sollen an der Außenseite angebracht werden. ; Für Lochgrätinge in den Kanälen und in Seitensplitterschotten beachte 81119 unbSIjd Für die Bauart der wasserdichten Kanäle beachte Skizzenbuch Nr. 20 Blatt 32 biß 3g1 für die Prüfung auf Wasserdichtigkeit Vorbemerkung 10. Verschlüsse von Schächten und Kanälen, Entwässerungshähnen und Lüftungsköpse ^ 8II19. Bezeichnungsschilder siehe 8II22. Einrichtungen 81 Gruppe 57 Mannschaftsräume Die Unteroffizier’ und Mannschaftsräume sind nach Maßgabe der EinrichtungszeichminM und nach den A. B. B. Nr. 42 und 79 so einzurichten, daß seemännisches und technische- PnL sonal in getrennten Räumen wohnt. Die Angaben über die Anzahl der unterzubringnibM Hängematten, Backstische und -bänke, Kleiderspinde usw. sind der B. B. V. — S — entnehmen. Für Backskisten an Stelle von Kleiderspinden beachte 8III5 ä. Ein Reservezuschlag zu den Einrichtungen kommt nicht in Frage. Der Entwurf der Einrichtungen ist zur Genehmigung vorzulegen. Zum Aufhängen der Hängematten sind die erforderlichen Einrichtungen nach dem Brau« in der Marine anzubringen. Die Anordnung von Hängematten übereinander sowie die Belegung des Leseraumes ftii die Mannschaft mit Hängematten ist möglichst zu vermeiden. Der Abstand der HängematA haken voneinander soll 520 mm betragen. Bei der Verteilung der Hängemattsplätze ist daran zu achten, daß ein aufrechtes Gehen von Tür zu Mr bzw. Niedergang in den einzelnen Räum« möglich ist. Zum Aufschlagen und Verstauen der Backsttsche und -bänke sind an der Bordwand undj unter Deck die erforderlichen Einrichtungen zu treffen. Halter für die Backsspinde siehe 8II22. Sonstiges siehe 8III5. Räume für Waffenleitung 8 I Gruppe 58 Kammern Bei der Einrichtung der Betriebsräume der Artillerie- und Mrpebowaffe (Artillerie» zentralen, Torpedo-Rechen- und -Schaltstelle, Räume für Mutterrichtanlagen, DrehstroW anlagen und Regelmaschinen) ist darauf zu achten, daß die Wandflächen in erster Linie für ti«^ sachgemäße Anordnung der Jeuerleitungsapparate und Schaltkasten ausgenutzt werden. D« entsprechend sollen diese Räume von allen irgendwie vermeidbaren Rohrleitungen, Gestänges Luftschächten u. dgl. freigehalten werden. Mit Rücksicht auf die Empfindlichkeit der größtente« ungeschützt liegenden elektrischen Einrichtungen sollen Wasser-, Ql- und Dampfleitungen gruni^ sätzlich nicht durch diese Räume geführt werden. Beachte auch 8II9 »Rohrleitungen«. Mj demselben Grunde sollen Mannlöcher zum Befahren der unter den Rechen- und SchaltstellH sowie unter dem Regelmaschinenraum liegenden Olbunker nicht in diesen Räumen vorgeseht» werden. Etwaige Trennschotte in den artilleristischen Betriebsräumen sind wasserdicht ^ zuführen- zusätzliche Nottüren sollen hierbei nicht vorgesehen werden. Zur Anfertigung der Einrichtungszeichnungen der Räume für Artillerie, und Torpey ftuerleitungsanlagen seitens der Lieferfirmen dieser Anlagen sind dem O. K. M. je 4fach Rau^l Zeichnungen folgender Räume im Maßstab 1 :10 vorzulegen: Artillerie-Schalt-, Nebenschalt- und Rechenstellen, Fla-Schalt- und Rechenstellen, Torpedo-Schalt- und Rechenstelle,
86 SI 58, 59 Räume für Schlingeranlagen Räume für Mutterrichtanlagen, Räume für Drehstromschaltstellen, Räume für Kreiselumformer, Raum für Regelmaschinen, Raum für Generatorenverstärker. Auf diesen Zeichnungen sind darzustellen: Der Raumgrundriß, die Abwicklung der Raumwände, die Anordnung und Abmessung der Decks- und Schottversteifungen, die Lage und Abmessungen der Zugangsöffnungen, Lust^ kanäle, Rohrleitungen, Gestänge, Wegerungm gegen Schall und Wärme sowie der sonstig« schiffbaulichen und maschinenbaulichen Einrichtungen. Ferner ist auf jeder Zeichnung das Maß der Deckshühe einzutragen. Mit dem Einbau der Unterteilungsschotte der artilleristischen BetriebSräume ist möglihj so lange zu warten, bis die vorgenannten Einrichtungszeichnungen genehmigt find. Aus den Räumen der Mutterrichtanlagen soll zu Justierzwecken ein Ausblick durch senkrch übereinanderliegende Decksöffnungen von etwa 100 nun. Durchmesser nach dem freien Ob« oder Ausbaudeck möglich sein, derart, daß oberhalb der Öffnungen in einem möglichst großr^ Bereiche Fernziele angeschnitten werden können. Die Öffnungen sind durch Schraubdeckel j verschließen. Die Deckel sind unter der entsprechenden Gruppe der Bauvorschrist zu verwieg« Im übrigen siehe L. B. V. — S158 — Die Schlingerzellen sollen im allgemeinen mit Süßwasser gefahren werben/ außerd« sollen sie mit Seewaffer und mit Heizöl gefüllt werden können. Sie find mit den erforderliche Einrichtungen zum Füllen und Lenzen (siehe MII 36 und 8II9) zu versehen. Stb- und 86 Zellen find durch Luftkanäle (siehe 8160) an den maschinellen Teil der Schlingeranlage (sich NII36) anzuschließen. Die Wandungen der Schlingerzellen und des Qberlaufkanals sind erforderlichenfalls zu verstärken, daß bei dem ungünstigsten im Betrieb vorkommenben Druck und Unterdrück eine Beanspruchung von 1400 kg/cm* nicht überschritten wird. Die diesbezüglichen Zeichnung« und Berechnungen sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen. Die Einrichtungen der Schlingerzellen, die Luftkanäle mit Durchbrechungen der Schoch die Absperr- und Steuerorgane mit den mechanischen oder hydraulischen BetätigungSvorrH tungen sowie die Fundamente für den maschinellm Teil der Anlage gehören zum Schiffskörper Schotte fiche 8110. Fundamente siehe 8112. » vugverzierung I» Hoheitszeichen °) 81 Gruppe 59 Verzierungen Für Schiffe ‘ist eine einfache Bugverzierung aus Holz oder Leichtmetallguß (eloxiert) na< einem zur Genehmigung einzureichenden Entwurf herzustellen, anzubringen und nach Erfortta durch Bügel aus Rundeisen gegen Beschädigungen zu schützen. Für Sonderschiffe wird von Fall zu Fall entschieden. Alle deutschen Kriegsschiffe sollen das Hoheitszeichen erhalten. CS ist auS Holz ober Leichd metallguß (eloxiert) herzustellen und bei ben Schiffen am Heck, bei den Booten an der ft’®’ mandobrücke anzubringen. Die hierfür erforderlichen Malle der Schiffsform sind von den Werften rechtzeittg der Marinewerft zuzustellen. Für Sonderschiffe wird von Fall zu Fall entschieden. Schutzvorrichtungen gegen Beschädigungen wie unter a. Anstrich siehe 8IV. °) Dgl. Zusammenstellung V (Unlage zu § 5 IV b-r Llrfervorschrift.)
87 81 60 Ahminge SI Gruppe 60 Verschiedener Ausbau Für das Absetzen und Anbringen der Ahminge ist nachstehende Vorschrift mahgebeM 1. Geltungsbereich der Vorschrift 1 Die Vorschrift soll für alle gleich, und steuerlastig entworfenen Schiffe und Jahq^ gelten. 2. Lage der.Ahminge und ihrer Nullpunkte a) An den beiden Bordseiten des Hinter- und Vorschiffes ist je eine Ahming anzubringv und zwar 1. im Hinterschiff bei Einschraubenschiffen in einer rechtwinklig zur X. W. L. liegenden Qi« schnittsebene durch den Rudersteven, bei Zwei- und Dreischraubenschiffen a) bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern in einer rechtwinklig j K. W. L. liegenden Querschnittsebene durch die seitlichen Wellenböcke, j Vierschraubenschiffen durch die Hinteren Wellenböcke / ß) bei Torpedobooten, Zerstörern, Geleitbooten usw. in einer rechtwinkl zur K. W. L. liegenden Querschnittsebene durch den hintersten Punkt h geraden Teiles des Kiels/ 2. im Vorschiff am Vorsteven, 3. außerdem ist bei Schiffen mit unter den Kiel herausragenden festen Bauteilen, z.H Ruder, Ruderhacke, Schraubenkreis usw., eine zusätzliche Ahming in der Querschnitt ebene des am tiefsten unter den Kiel ragenden Bauteiles vorzusehen. h) Die Nullinie der Ahminge zu a1 und a2 ist die Gerade durch den hintersten und do bersten Punkt der Unterkante des nach der Zeichnung geraden Teiles des Kieles. Der Nullpunkt der Ahming zu »3 ist der unter »3 bezeichnete tiefste Punkt. o) Die Teilstriche der Ahminge sind parallel zur X. W. L. abzusetzen. d) Das Stichmaß für dm Nullpunkt der Ahming zu »3, bezogen auf die Nullinie de Ahminge zu a.1 und a2, ist festzustellen und dem O. K. M. und der Marinewerft dp dem Marinearsenal zwecks Aufnahme in das Schiffsbuch mitzuteilen. 3. Art der Ahminge a) Die Ahminge sind auf beiden Seiten des Schiffes durch Dezimeterzahlen in arabisch« Ziffern darzustellen, und zwar sollen bei Schiffen über 300 t nur die geradzahlig Dezimeter durch 100 nun hohe Ziffern, bei Schiffen unter 300 t hingegen alle Dezimeß durch 50 nun hohe Ziffern bezeichnet werden. Die Ziffern sind so anzubringen, daß H Unterkante mit dem angegebenen Tiefgänge zusammenfällt. Bei jeder Ahming ist die X. W. L. sowie mindestens eine Ziffer durch Anköriü sicher festzulegen, damit etwa verlorengegangene Ziffern leicht und zuverlässig wiedi angebracht werden können. b) Der Werkstoff, aus dem die Ziffern angefertigt werden, soll haltbar sein und so ycwÄ werden, daß Zerstörungen durch Anfreffungen infolge galvanischer Ströme usw. zu erwartm sind. Die Ziffern sind im allgemeinen aufzuschweißen. Wo Ahminge am Seitenpanzer (gehärteter Panzer) befestigt werden, ist daS GewW für die Befestigungsschrauben unter Verwendung von Gewindepfropfen in den PanzerW zuschneiden. Um die Zahl der Befestigungsschrauben möglichst cinzuschränken, sindW Ziffern der Ahminge gegebenmfalls auf etwa 170 mm breiten, 10 mm dicken BlechstrrW
usw. b diese mit etwa ‘/«”Schrauben in Zickzackanordnung ^ mit abgeschrägten Kanten UN ^ Verwendung von Gewindepfropfen) auf da etwa 500 mm Abstand rn der / ^^^Die^Ziffern^der Ahminge zu 2 s. 1 und 2 sind auf dunklem Grunde weiß, auf ^ schwarz, die Ziffern der Ahming zu 2 a 3 rot zu malen. 4. Bereich der Ahminge nach oben und unten Die Ahminge- sollen reichen nach oben hin bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern 2,5 m, bei Torpch booten, Zerstörern und Geleitbooten usw. mindestens 0,5 m über die Wafsnlq bei voller Ausrüstung, nach unten hin bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern 0,5 m, bei Torpeix booten, Zerstörern und Gleitbooten usw. 0,25 m unter diejenige Wasserlinie, Ars der bas Schiff in leerem Zustande (ohne Kohlen, Ol, Wasser, Munition, Provim Besatzung usw.) liegt. Bei Sonderschiffen wirb die Höhenausdehnung der Ahminge in jedem Falle besonders bestimmt. 5. HilfSahminge Außer den unter 2. vorgeschriebenen Ahmingen sind vor dem Stapellauf an bridet Schiffsseiten nach Bedarf einfache HilfSahminge an den SchiffSenden von der zu 2d M geschriebenen Nullinie und auf etwa V«, V2 und 8/4 deS AbstandeS zwischen den Ahmingq zu 2 s. I und u 2 von Unterkante Kiel an diesen Stellen deS Schiffes sorgfältig abzusetzen, ach zumalen und bis nach dem endgültigen Abschluß des Tiefgangsnachweises instand zu halt« Die Dezimeterstriche dieser HilfSahminge sind anzukörnen, am Seitenpanzer (gehärtetes Panzer) durch geeignete Maßnahmen kenntlich zu machen. 6. Festpunkte Für die in Abschnitt 5 auf ^ % und ‘/« des AbstandeS der Hauptahminge vorgeschriebem HilfSahminge sind an beiden Bordseiten Festpunkte in Höhe der Unterkante der obersten Ahmw zahlen anzubringen. Die Festpunktmarken sind auS seewasserbeständigem Werkstoff in 150 mm Länge, 10 mm Breite und 5 mm Dicke herzustellen und mittels ‘/«”-Schrauben zu befestigen oder aufzulöt« Für die Befestigung am Seitenpanzer (gehärteter Panzer) gelten die Bestimmung^ unter 3. sinngemäß. Die Unterkante dieser Marken kennzeichnet den Festpunkt. 7. Angaben über die Ahminge und Festpunkte in den Zeichnungen Die Ahminge und ihre Nullpunkte sowie die Festpunkte sind in den Linienriß und in dit zeichnerische Darstellung der Berechnungsergebnisse schematisch einzuzeichnen. Dor dem Anbringen der Ahminge und HilfSahminge auf Schiffsneubauten ist ta* O. K. M. eine Zeichnung »Verteilung der Ahminge und HilfSahminge über die Schiffslängef zur Genehmigung vorzulegen. Tiefgangstandrohre siehe 8II22. Besondere Dorrich- Alle Teile des Ausbaues, wie Gestänge, Rohrleitungen, Kabel und sonstige elektrische Teilt, tungen zur Be- soweit sie an den Beplattungen des Jnnenbodens und der wasserdichten und öldichten Schotts festigung von Ge- und Decks nicht durch Niete oder Schweißung befestigt werben können, sondern SchraubverbM stangen, Rohrlei- düngen erhalten müssen, sollen nicht unmittelbar an diesen Beplattungen befestigt werbe« tungen, Kabeln Zu ihrer Befestigung sind die Schott- und Decksversteifungen zu benutzen, oder es sind hierfÄ besondere Zwischenstücke, Winkelstücke od. dgl. anzunicten oder anzuschrveißen. Läßt sich in Ach nahmefällen die unmittelbare Befestigung solcher Teile an den Beplattungen mit Schraub« nicht vermeiden, so sind für die Ausführung dir Bestimmungen der Vorbemerkung 8 unbediW zu beachten. Zu diesen Ausnahmefällen rechnen auch alle Einzelkabel und Kabelbünbel vo» weniger als fünf Kabeln, sowie alle Kabelarmaturen.
89 SI 60 Als Befestigungsschrauben hierfür sind im Sinne der Vorbemerkung 8 nach Möglich^ ‘ aufzuschweißende Schraubbolzcn oder Nietschrauben zu verwenden, die nur vom Schiffbaubekitb’ angebracht werden dürfen. Um Schießschäden zu vermeiden, sind Schellen und Halterungen für Kabel, Sprachrohr usw. im Bereich des Gasdrucks der Geschütze besonders sorgfältig zu befestigen. Die Zwischen- und Winkelstücke sind unter dieser Gruppe, die eigentlichen Halterung« unter den beteiligten Gruppen von 8 und M, die Kabelbahnträger und Hörner unter SI12J zu verwiegen.
Echolotanlag »O) FahrtmeßanlageO) Fallreepstreppen Siehe B. B. V. — S —. Siehe B. B. V. — S -. Anzahl und Anordnung der Fallreepstreppen sind den besonderen Bauunterlagrn zu entnehmen. Für die Fallreepstreppen sind eiserne wegnehmbare Plattformen mit bölzernen Grätingen anzubringen. Die Treppen sollen hölzerne Wangen und Grätingstufen erhalten. Die Auße« feite der Wangen neben dem untersten Absatz ist zu polstern und mit Leder zu überziehen. Die Fallreepstreppen und Plattformen sollen Geländer mit hölzernen Handleisten erhalt^ Geländerstützen und Beschläge der hinteren Fallreepstreppcn auf Schiffen und der FallreM treppen, soweit vorhanden auf Booten und Sonderschiffen, sind aus Leichtmetall, in Goldt« eloxiert und nachverdichtet, herzustellen. Für Teile aus gezogenem Material ist Al. Mg. für Gußteile G. Al. Mg. nach den Werkstoffvorschriftcn der Kriegsmarine zu verwenden. Stützen und Beschläge der vorderen Fallreepstreppen aus den großen Schiffen sind aui Eisen, verzinkt, zu fertigen. Davits oder Ausleger mit eisernen Bügeln und Ketten zum Tragei der Treppen und Einrichtungen zum Zurren der Fallreeps in See und bei Klarschiff sind anz» ordnen. Für die Ausleger sind erforderlichenfalls Toppbäume vorzusehen. Flurplatten und Grätinge Gefechtssignalstellen Kasten für Streu- sand KompasseO) Feste und losnehmbare Flurplatten, wo erforderlich mit Fußleisten, sowie Laufbleche uni Grätinge sind in den Wallgängen und wo sonst nötig nach dem Brauch in der Marine vorzu sehen. Ilurplatten und Grätinge in den Haupt- und Hilssmaschinenräumen siehe MI bzw. » » » » » Lasten siehe 8128. Gemäß B. B. V. — 8 —. Zur Vermeidung von Unfällen bei Vereisung der Decks sind auf den Kriegsschiffbautei mit Dampfantrieb je nach Größe des Schiffes und dem Ort der Aufstellung 1 oder 2 Kasia von je 0,2 bis 1,0 m’ Fnhalt für die Unterbringung von Streusand einzubauen. Der Stand ort der Kästen auf den Außendccks im Vor- und Hinterschiff ist so zu wählen, daß eine Gesähl düng der Diesel-L-Maschinen und der Flugzeugmotoren durch Flugsand ausgeschlossen wird.! Für die Ausrüstung der einzelnen Schiffsgattungen mit Kompassen sind die besonder« Bauunterlagen maßgebend. Alle Kompasse sind unter Beachtung der A. B. B. Nr. 48 nach Maßgabe der Zeichnung fertig zum Gebrauch auszustellen. Ihre Standorte und Unterbauten sind so stark auszuführ^ daß störende Erschütterungen vermieden werden. Für alle Schiffsneubauten ist nach endgültiger Festlegung der Einrichtung der Kommando brücken eine Skizze der Peilfeder der M« und ^-Kompasse 2fach dem Oberkommando ber Krir« marine zur Kenntnisnahme vvrzulegen. Für Schiffsneubauten, auf denen für den Standort des oder der vorderen Magnetkompaß unmagnetischer Werkstoff vorgeswricben wird, ist eine Zeichnung »Kompaßaufstellung/ A«o^ u) Vgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Ljefervorschrift).
Lagerung der Re- serveschraubenbzw. Reserveschrauben-flügel Laternenbretter und Kasten für Seitenlichter Lotplattformen Marken für Flucht- und Rullinien nung der Steuerstellen zum Betriebe der Ruderanlage, Peilfelder und Verteilung des unmag^ tischen Materials« zur Genehmigung vorzulegen. Die Peiltochterkompasse auf der Kommandkf brücke müffen möglichst die ganze Rundsicht beherrschen. Geländer und Zugangstreppen siehe 8II3 und 8 H 5. Für die Lagerung der Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel sind Vorschläge ^i Genehmigung einzureicheu, die erforderlichen Halterungen sind vorzusehen. W Für die Anbringung sämtlicher Laternen sind die nötigen Vorrichtungen zu treffe^ Laternenbretter sind in der erforderlichen Anzahl in den verschiedenen Decks nach dem BraM in der Marine vorzusehen. Für die Ausführung und Anordnung der Kasten für Seitenlichter ist die Musterzeichmum maßgebend. Zum Loten von Hand ist auf jeder Bordseite nach Maßgabe der Zeichnungen eine klapp¬bare Lotplattsorm anzubringen. Für die nautischen und artilleristischen Richtanlagen sind Flucht- und Nullinien-Markets in dem erforderlichen Umfange vorzusehen. Eine Zeichnung über die Lage der Marken nebst Beschreibung ist zur Genehmigung bot» zulegen. Zum Messen von Schiffsdurchbiegungen während des Stapellaufs und während der $n< biensthaltung des Schiffes ist auf Deck eine möglichst gegen Witterungseinflüsse geschützt liegens Peillinie anzubringen. Eine Anordnungszeichnung ist zur Genehmigung vvrzulegen. Meßlatten für die Erprobung der Lei¬stung der Lenzpum¬pen unbLenzstrahler Für die gemäß 8119 verlangte Erprobung der Lenzeinrichtungen sind grundsätzlich Meßlatten in mindestens einem Raum vorzusehen, aus dem die zu prüfende Pumpe oder! der zu prüfende Lenzstrahler saugt. Wenn sich ein Naum aus irgendeinem Grunde als Meß« raum nicht eignen sollte, hat dies die Bauwerft zu begründen. Während des Baues sind von der Bauwerft nach dem Einbau sämtlicher größerer Em richtungen nur solche Räume auszumessen und mit Meßlatten zu versehen, bei denm dass Fluten mit Rücksicht auf den Bauzustand möglich ist und die Arbeiten nicht unnötig gestöm werden. Das wirb in den Leckpumpenräumen möglich, in den Maschinen- und Kesselräum« dagegen fraglich sein. Die während des Baues nicht ausgemessenen Räuntd sind während der Erprobungen oder bald danach bei geeigneter Gelegenheit auszumessen und mit Meßlatm zu versehen. Die Meßlatten sind bei Räumen mit größerer Grundfläche möglichst in der Mitte del Raumes anzubringen, um Fehler infolge von Trimm und besonders von Krängung zu ver« mindern. Meßleisten für das Ausrichten der Geschützstände und der Geräte in den artilleristischenBe- triebsräumen Meßleisten für das Ausrichten der Geschützstände sind grundsätzlich nur vorzusehen M den Unterbauten der Geschütztürme sowie der Geschützstände für Einzelaufstellung einschl. det Fla-Geschütze bis zum 8,8 om-Geschütz. Es genügt, wenn i n jedem Unterbau der Turmgeschütze ein Paar Meßleisten, eine läng^ schiffs, die andere querschiffs gerichtet, angebracht werben. Voraussetzung dabei ist, baß dir Meßleisten gut zugänglich sind und das Ablesen an beiden Libellenquadranten in MittschW und Querabturmstellung ohne Schwierigkeit gestatten. Die Meßleisten dürfen daher nicht i» Bereiche der Apparate-Aufhängewände in Höhe der Drehplattformen angeordnet werden.; Die Meßleisten für die Unterbauten der Geschütze in dl. P. L. sind zur besseren llberß^ an der Außenwand der Unterbauten anzubringen. Im übrigen gilt bas vorstehend Übels die Meßleisten in Turmunterbauten Gesagte sinngemäß auch hierfür.
Ferner ist je eine Meßleiste an einem Längsschott und einem Querschott in jedem MuttM richtraum an gut erreichbarer Stelle vorzusehen. Außerdem sind an den Schotten Marken J zubringen, die die Längst und Querschiffsrichtung erkennen lassen. Anzustreben ist, die Unterbauten für die Mittschiffs- und Seitentürme auf der HellinZ vollkommen baufertig herzurichten, um hiernach noch auf der Helling die Meßleiste« aller Geschütztürme einbauen und parallel zum Kiel ausrichten zu können. Falls dieses im Einzelfalle nicht möglich sein sollte, müssen die Unterbauten bei schoW mendem Schiff fertiggebaut werden. Das Schiff ist dann zu einem späteren Zeitpunkts docken- hierbei sind dann die Meßleisten in allen Türmen und Einzelgeschützständen gleichM parallel zum Kiel einzubauen. Auf den Schiffen, die keine Türme erhalten, sind die Unterbauten der EinzelgeschW möglichst auch vor dem Stapellauf baufertig herzurichten, damit die Meßleistcn noch der Helling eingebaut werden können. Läßt sich dieses nicht erreichen, dann muß das SH später, nach Einbau der Unterstützungszylinder und Fertigstellung der umliegenden BauÄ docken und bei dieser Gelegenheit alle Meßleisten erhalten. Für die Ausführung der Meßleisten beachte die Musterzeichnung. Eine Zeichnung über die Anordnung sämtlicher Meßleisten nebst Beschreibung ist l Genehmigung vorzulegen. Niedergangskappen Plattformen für Ankermanöver Plattformen für Sirene usw. Schächte für Anten¬nen Schächte für Not- auSgänge Schraubenschutz für Boote Siehe B. B. V. — S —. Zum Beobachten der Anker beim Hieven ist im Vorschiff auf jeder Bordseite n< Maßgabe der besonderen Bauunterlagen eine Plattform anzubringen. Zum Versehen der Sirme und des Dampfheulers sind nach Maßgabe der besonder Bauunterlagen am Schornstein Plattformen mit Schutzgeländer anzuordnen, soweit nü andere Plattformen, wie z. B. für Scheinwerfer, für diesen Zweck benutzt werden können, s Siehe B. B. V. — S —. Die in den Einrichtungszeichnungen vorgesehenen Schächte für Notausgänge find, sow sie nicht zu 8148 und 154 gehören, unter dieser Gruppe zu verwiegen. Beachte auch LUV Seefallreeps Splitterschutz für Kabel Staueinrichtung für Geräte Windmeßanlage”) Sonstiges Der Schraubenschutz für Boote ist in der aus Torpedobooten üblichen Weise als fest Schraubenschutz auszuführen. Seine Auslage ist so zu bemessen, daß die von AußenkA Schraubenschutz an den Schraubenkreis gelegte Tangente im Verhältnis 4 :1 geneigt ist. 8 schlüge siehe 8II22. Schraubenschutz für Schiffe siehe 8II 22. Als Seefallreeps sind lose überzuhängende Jakobsleitern nach dein Brauche in der Mari oder eiserne Seefallreeps nach Musterzeichnung an Bb und Stb vorzusehen. Sie sollen nicht der Nähe von Abdampfrohren, Lenzstrahlern oder Ausgüssen liegen. Für den Schutz der Kabel gegen Splitterwirkung sind die in den G. f. e. A. tinterW schnitt IX § 6 enthaltenen Bestimmungen zu beachten. Für den Werkstoff beachte — 8 Vorbemerkung 4 —. Die erforderlichen Staueinrichtungen für Geräte usw. für Nutz- und Rundhölzer sind zusehen. Hölzer sind gegen Nässe geschützt zu lagern. Vgl. auch Vorbemerkung 20. Siehe B. B. V. — S —. Alle Arten von Blech- und Winkelarbeiten der Schiffbauwerkstatt, die sonst noch erfom lich sind, sind in zweckentsprechender Weise auszuführen. Beachte auch 8II22 und SR
92 SH 1 811 Schlofferwerkstatt Beschläge an Rohres wie Masten, Ladepfosten, Spieren usw., müssi, diese ganz umschließen. Abweichungen hiervon bedürfen der besondres Genehmigung, Türen für Wohn-kammern, Kajüte und Messe» b Türen sür VLder, Aborte, Küche«, Hellegat- «sw. 8II Gruppe I Kammertüren Die Kammertüren sind im allgemeinen als Klapptüren auszuführen, die bei kammern usw. mit Vorhängen nach außen schlagen/ nur dort, wo die räumlichen VerhÄtniM keine Klapptüren gestatten, find die Kammertüren als Schiebetüren auszuführen. Die KI«M türm und Schiebetüren find aus Leichtmetall nach Musterzeichnung mit Türgriffen, Klinl« Schlössern und Hängen, Anschlägen, Feststellvorrichtung und sonstigen Beschlägen nach ^1 Gebrauch der Marine auszuführen. . Die Bezeichnungsschilder find bei Schiebetüren auf diesen, bei Klapptüren an gm siM barer Stelle oberhalb der Klapptür anzubringen. Die Oberkante der nicht wasserdichten Türen in den leichten Schotten der Kajüte, MkjsM Wohnkammern, Anrichten usw. soll 1 900 mm oberhalb ‘des Fußbodens liegen. Wenn wkgM zu geringer Deckshöhe oder aus anderen baulichen Gründen dieses Maß ausnahmsweise mW eingehakten werden kann, ist die Oberkante dieser Türöffnung so hoch wie möglich anzuordntW Jede Tür ist mit einer laufenden Nummer zu versehen, die auf einem besonderen SW anzubringen ist. Die Türen der Wohnkammern sind mit einer Vorrichtung zu versehen, welche gestatt« die Tür in nur wenig geöffnetem Zustand fepzustellen. Auf der Außenseite der Türen [ml eloxierte Leichtmetallrahmen von 80 X 40 mm lichter Weite zum Einschieben von Visitenkach des Bewohners anzubringen. Die Klosettüren find verschließbar einzurichten. Zweckmäßig find hierfür Kastens«! schlosser zu verwenden, die es ermöglichen, die Türen für den gewöhnlichen Gebrauch der Kl« fetts mit Türdrücker zu öffnen und im besonderen Falle von außen mit Einheitsschlüffel (Dit kant- ober Vierkantschlüssel) zu verschließen. Von innen ist die Tür mittels der Olive (Dreha zu öffnen und zu verriegeln, wobei das Schild »Frei — Besetzt« betätigt wird. Nähere Ai gaben über dieses Schloß sowie Skizze können von der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven eil geholt werdm. Die Türen zu den Abortvorräumen sind mit einem normalen Kammerschloß (Drehern« Schlüssel) zu versehen. Die Anschläge der in der Nähe von Wohnkammern liegenden Aborttüren sind mit W zu belegen. Die Klosettüren sollen nach dem Klosettraum schlagen und die gleiche Höh« N die Trenilungswände des Klosetts erhalten. Auch die Einzelabschottungen der Klosetts 8 Unteroffiziere und Mannschaften sind mit solchen Türen zu versehen. Die Türen der Küchen sind in der Höhe zu teilen, daß die obere Hälfte für sich geW und festgestellt werden kann. Die Türen der Hellegats sind mit einer Ausgabeklapp« 4 versehen. Bei nebeneinanderliegenden Küchen ist in dem Trennungsschott, wenn Platz Vorhang eine Schiebetür nach Ausführung des Trennungsschottes vorzusehen. Mit dem Baubelehrungskommando ist zu vereinbaren, welche Türen feste oder Dorha«Ä schlosser erhalten sollen. J Für die Verwendung von Leichtmetallen beachte auch Vorbemerkung 46, 7» 4 ; 8. B. V. — S Anhang D —. Wasserdichte und sonstige nicht wasserdichte Türen siehe 8II8.
Backspteren, Heckspieren Flaggenstöcke und Göschstock 8II Gruppe 2 Rundhölzer Die Lage und Länge der Backspieren für die einzelnen Schiffsgattungen sind au8 J besonderen Bauunterlagen ersichtlich. Die Backspieren sind aus nahtlos gezogenen Rohren zu fertigen, Werkstoff gemäß J bemerkung 4b. Sie sollen nach hinten beiklappbar eingerichtet werden. Die oberen Lq flächen sind mit Holz zu belegen. Die erforderlichen Beschläge sind vorzusehen. Zum W der Backspieren sind nach Bedarf Lager mit Überfällen an der Bordwand anzubrmgen. s Sämtliche Schweißungen sind mit größter Sorgfalt auszuführen. Für die Heckspieren gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Am Heck ist ein umlegbarer, stählerner Flaggenstock nach dem Brauche in der Mach aufzustellen. Er soll beim Gebrauch des Heckankers nicht hindern und nötigenfalls fortnehn^ sein. Seine Länge ist so zu bemessen, daß die Flagge von der größten Abmessung übn K Schutzsegel auswehen und auch nicht in das Wasser hängen kann. Um beim Unklarwerden der Flagge oder deren Leine das umständliche Andecklegen K gesamten Flaggenstocks zu vermeiden, soll er auf Schiffen in seinem oberen Teil unterteilt»« den, damit dieses Manöver leichter ausgeführt werden kann. Ferner ist an einer anderen geeigneten Stelle eine Halterung für einen ReserveHlag« stock anzubringen, damit die Flagge auch bei schlechtem Wetter oder bei Klarschiff gesetzt wcch kann. Auf der Bugklampe ist ein stählerner Göschstock nach dem Brauche in der Marine vor sehen. Er soll die Benutzung der Bugklampe nicht beeinträchtigen und nötigenfalls fortnehml sein. Seine Länge ist so zu bemessen, daß die Gösch über dem Schutzsegel auswehen kann.Z Flaggenstock und Göschstock sollen Flaggenknöpfe mit Scheiben und Hakenkreuz nach da Brauche in der Marine erhalten. Masten siehe 8121. Für die Takelage beachte 8147. »für Decks. Brücken, Marsen, Platt, formen 8 II Gruppe 3 Geländer Als Geländerstützen sollen abweichend von der Musterzeichnung aus Gasrohr aut» geschweißte Stützen verwendet werden. Sie sind, wo erforderlich, umlegbar einzurichten. Ä länderstützen, die beim Schießen an Deck niedergeklappt werden müssen, sind gegen Hochspriaj zu sichern. Die Eckstützen sind der größeren Beanspruchnung entsprechend stärker auszufüh« Im Bereiche der Geschütze sollen sie soweit wie möglich fest sein/ erforderlichenfalls! sie im oberen Teil so weit klappbar zu machen, daß die Geschütze über den stehenbleibk» Teil des Geländers mit Senkung hinwegschießen können. Die festen Gelander der Aufbauten im Bereiche der Geschütze und Munitionsentnah« stellen sollen unter dem untersten Durchzugc Drahtnetze erhalten. Soweit die Decks mit Schutzsegel überspannt sind, sollen die BordwandgeländerE durch Schutzsegelstützen ersetzt werden. Für die Ausführung dieser Schutzsegelstützen sind; Musterzeichnungen maßgebend. Dor Inangriffnahme der Arbeiten an den Schutzsegelstützt«’ anzufragen, ob die Bauweise geändert werden soll. Als Geländerdurchzüge sollen verM Flußstahlkettcn, feuerverzinkt, mit einem Durchmesser von 6 mm verwendet werden. Ihre^ destbruchfestigkeit soll im unverzinkten Zustande 1800 kg/cm8, im verzinkten 8»st^ 1600 kg/cm8 betragen. Die Schäkel sowie die sonstigen Zubehörteile sind aus Flußstahl
94 SD 3, 4 annähernd gleicher Festigkeit zu fertigen. Das Geländer soll, wo erforderlich, niedergeh werden können, und zwar je nach dem Decksteil auf Deck oder an die Bordwand. Ejq teilweise Klappbarkeit kommt bei dieser Ausführung nicht in Frage. Das Gewicht ist je n^ der ständigen Verwendung unter dieser Gruppe oder unter 8 II22 zu verwiegen. Die Zerstörer und Torpedoboote sollen auf den freien Decks, Plattformen, Wmkerständei und Podesten, soweit, kein Schanzkleid vorgksehkn ist, -in Geländer i» torpedobootkm-iiP Auisührung mit zwei Durchzügen erhalten, di- im s-stcn T-tl au» Gasrohr, >m klappbar,» stg aus Drahtstandern bestehen. Di- Geländerstüpen sind im Anhalt an di- Au-sührung der »Wois-Klaff-. aui Sich rohr wüt angeschweißten Augen str di- Durchzüge anszuführm Die MvpMH-n f« J Richtung de» Geländers klappbar sein. Hiersür gelten dl- vorstehenden B-sttmmmgen sii di, Schiffe sinngemäß. Für Geleitboote, Minensuchboote usw. sind die Geländerstützen etwas stärker als für di« Zerstörer usw. auszuführen. b für Luken und Treppe» Nach Musterzeichnung/ für Boote in torpebobootsmäßiger Ausführung. Zur Ersparung von Zink sind die eisernen Geländer der unter Deck liegenden Trey nicht zu verzinken, sondern blank, also ohne Anstrich, zu lassen. Für Fallreepsgeländer beachte 81 60. r sonstige Geländer Überall, wo es zum Begehen oder zum Festhalten bei schlingerndem »Schiff erforderlich ist, sind genügend hohe und starke Geländer, Stangen oder Handgriffe anzubringen. Schutzkleider siehe 8II22. 8II Gruppe 4 Beschläge für Panzertüren >und Panzerdeckel Für die Ausführung der Beschläge an Panzertüren und -deckeln sind allgemein die Muster« zeichnungen oder die Musterzeichnungen (Entwurf) maßgebend/ soweit solche noch nicht vor Handen oder die Musterzeichnungen durch einzelne Änderungen überholt sind, gelten smngemäi die Ausführungen auf dem letzten im Ausbau befindlichen Schlachtschiff oder Kreuzer. DK trifft auch zu für die Bewegungsvorrichtungen der Zugangstüren in den KommandoturE den Barbetten und den Panzerquerschotten, für die Zugangstüren im Dormarsstand sind Dewegungsvorrichtungen nur bei mehr als 30 mm Wanddicke erforderlich. Für wasserdichte und nicht wasserdichte Panzertüren und -deckel mit Ausnahme der Türe«! in Kommandotürmen (Musterzeichnung) sind bis zu einer Panzerdicke von 45 mm 30^ Derschlußbolzen mit I’/«” Gewindeteil, darüber bis zu 110 mm Dicke 50mm-Bolzen l’A” Gewindeteil zu verwenden. Diese Türen und Deckel sollen folgende Verschlußorgane erhalten: a) Bolzen mit Korb- oder Flügelmuttern, wenn der Verschluß nur von einer Seite R bedient zu werden braucht/ d) Vorreiber, ober Schraubenverschlüsse in allen übrigen Fällen. Die freie Kantenlänge zwischen zwei Verschlußorganen soll etwa 0,4 bis 0,6 m betrag Die Einzelteile der Verschlußorgane sind dem Bolzen entsprechend zu bemessen. Vierkante be« Bolzen sollen das größte bei den vorgeschriebenen Bolzendurchmeffern erreichbare Maß halten. Die Hängen zählen hierbei als Verschlußorgane mit, wenn sic keine Langlöcher habe»-
95 8 II 4 Die Handgriffe der Vorreiber, die Korbmuttern usw. müssen bei wasserdichten Türen und I Deckeln das Anziehen mit genügender Kraft gestatten. Damit beim Öffnen der PanzertürenH und -deckel mit Schraubverschlüssen die Korbmuttern mit ben Vorreibern stets parallel zu 4 dm Kanten der Öffnungen zu stehen kommen, sind M>t»-Hm°rnasm Ar .-uag^fe&jj reifen nnd «orbmuttem nach Ausführung auf dem letzten M Ausbau b-findlechm Schlei schiff oder Kreuzer vorzusehen. Ausführungszeichnungen sind zur Kenntnisnahme vorzulegen. Zum Schutze gegen eindringende Giftgase von oben her sind bei den Decksössnungen im Oberschiff, soweit wasserdichte Deckel oder wasserdichte oder gasdichte Umschottungen nicht ä besonders vorgeschricbcn sind, leichte gasdichte Deckel vorzusehen (siehe 8118 und brachte 8II19). Zur Ersparung von Zink sind die Beschläge der unter Deck liegenden Türen und Luken nicht mehr zu verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu versehen. a für Panzertüre«
Die Panzertüren über 20 mm Dicke sind schräg einzufalzen,’ hierbei sollen Schott- und Türflächen bei angezogener Tür bündig zueinander liegen. Bei einer Dicke von 20 mm und darunter sind keine Einfalzungen vorzusehen. Um ein Abheben solcher Türen durch starken Luftdruck usw. zu verhindern, sind die vorstehenden Türkantcn durch eine am Schott herumzu- führende Leiste von keilförmigem Querschnitt abzudecken. Die Türhängen sind ohne Langloch auszuführen. Zum Festhalten der schweren Türen sind ineinandergreifende Augbolzen mit Vorsteckrr-’ bolzen vorzusehen. Zum Öffnen der Türen mittels Talje ist je eine Augplatte an geeigneten Stellen auf der Tür und dem Deck im Anhalt an die Musterzeichnung vorzusehen. Türen in Seitensplitterschotten sollen, wo erforderlich, von beiden Seiten bedienbare Schraubverschlüffe mit innenliegenden Korbmuttern erhalten. Außer den Schraubverschlüssen sollen sie eine federnde Klinke mit Sperrvorrichtung erhalten, die so einzurichten ist, daß die Tür in jeder Stellung selbsttätig sperrt und nur beim Druck auf den Klinkengriff bewegt werden kann/ besondere Bewegungsvorrichtungen sind nicht erforderlich. Wo erforderlich, sind die Schraubverschlüsse durch ein Schloß gegen unbefugtes Öffnen zu sichern. Da die Türen für gewöhnlich offen und nur im Gefecht geschlossen gefahren werden, sollen die dem gewöhnlichen Verkehr dienenden Türöffnungen leichte, nicht wasserdichte Blechtüren (siehe 8II I) (Windfangtür) mit einfachem Klinkenverschluß und einfacher Schließvorrichtung erhalten (beachte die Zeichnung »Admiral Scheer« 8114 Nr. 1). Die seichten Blechtüren sind so auszuführen und anzuordnen, daß sie überall ohne besondere Einbauten die Öffnungen im Panzerschott verschließen. Sie können in dieser Ausführung je nach den Platzverhaltnissen nach innen ober außen schlagend angeordnet werden. Bei den nur dem Durchgang dienenden Türöffnungen in den Seitensplitterschotten sind keine leichten Türen vorzusehen. Leichte Blech- türen (siehe 8III), spritzwasserdichte oder wasserdichte Türen (siehe 8II8) sind erforderliche»’ falls auch bei sonstigen Türöffnungen in Panzerschotten, gepanzerten Kommandoturmunter- bauten, wenn nötig, vorzusehen. Das gleiche gilt auch für Panzerdeckluken. Nicht wafferbichst Türen im Gefecht besetzter Räume des Oberschiffes sind gasdicht (Filzdichtung) auszuführen (siehe 8II8 und beachte 8II19). Für Türöffnungen beachte 8110, 21, 30 bis 34 und 38. b für Panzerdeckes Pfortenklappen im Seitenpanzer Die Panzerdeckel sollen nach oben schlagen, Gummidichtung (sofern wasserdicht), starke Scharniere im Anhalt an die Zeichnung A 936 und Anzugsvorrichtungen (beachte 8II8) erhalten. Für die Ausführung gelten allgemein die Musterzeichnungen, soweit solche noch fehlen, sinngemäß die Ausführungen auf den letzten Schlachtschiffs- oder Kreuzerneubauten. D^ vorstehend unter a über die leichten Blechtüren Gesagte gilt sinngemäß auch für leichte Dust! an Danzerluken. Die Panzerdeckel über 20 mm Dicke sind rechtwinklig einzufalzen,’ bei 20 mm Dicke unt darunter gilt die Ausführung wie zu a.
Die Hängen der wasserdichten Deckel sind mit Langloch zu versehen. Wenn überstehende Verschlußteile den Verkehr unzulässig behindern, sind mit dem bündig liegende Schraubverschlüsse zu verwenden. An den Deckeln mit doppelseitigem Vorreiberverschluß ist der Bund des VorreiberbohrM in die obere Fläche der Deckel einzulassen, um ein Herausfallen des abgerissenen oberen Lor« reibergriffes beim Aufschlagen eines Geschosses zu vermeiden. Zum Aufheben mittels Talje ist auf jedem Deckel und an dem darüberliegenden Deck jr| ein Ring anzubringen. Die Deckel der Derkehrsluken, ferner die nicht dem ständigen Verkehr dienenden Panzer deckel, bei denen das Arbeiten mit Talje in Gängen und Räumen den Verkehr stört, uni auch die Deckel für Notausgänge sind im allgemeinen mit Federentlastung — zylindrisH Schraubenfedern mit kreisförmigem Querschnitt nach Musterzeichnung (Entwurf) oder Telles federn im Anhalt an die Skizzenblätter 13 Nr. 38 a und b — zu versehen. Beachte au< 8II8 6. Die Entlastungseinrichtung ist so anzuordnen, daß sie die freie Öffnung deß Luk möglichst wenig beengt. Die Panzerdeckel sollen in jeder Stellung annähernd im Gleichgewii sein und sich durch einen Mann öffnen und schließen lassen. Schwere Panzerdeckel sind nur im Klarschiffszustande zu schließen, sonst aber offen z fahren. Für besonders schwere Panzeröeckel, deren Gewicht die Verwendung einer FederentlastM aus Sicherheitsgründen nicht zuläßt, ist Spindel- und Kegelradantrieb im Anhalt an di Ausführung auf Schlachtschiff »Scharnhorst« zu wählen. Wo diese Ausführung wegen beschrän ter Raumverhältnisse (wie z. B. in Niedergangsumschottungen, Munitionskammern usw.) nich möglich ist, sind die einzelnen Fälle besonders durchzuarbeiten. Die Ausführungszeichnungen sowie eine llbersichtszeichnung. sämtlicher Panzerdecks mi Angabe über die gewählte Antriebsart sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen. Deckel für Notausgänge müssen sich von beiden Deckelseiten öffnen und schließen lass« Beachte auch 8II8 a. Zum Öffnen der Panzerdeckel für Entrinnungslöcher und Munitionsübernahmeöffnungei die dem Notverkehr dienen, sind die Schraubverschlüsse auch zum Öffnen von oben her mittel Schlüssel durch Einarbeiten eines Schlitzes in die bündig liegenden Bolzenköpft einzurichtot Zur Schaffung eines großen Hebelarmes für das Lösen der an der unteren Deckelfläche au- bringenden Korbmuttern ist erforderlichenfalls ein etwa 200 mm langer Rundeisenstab vot zusehen, der an der Untersläche der Deckel anzuketten ist. Bei den unmittelbar in der Do der Munitionskammern liegenden Munitionsübernahmeöffnungen, die zugleich zum Entrinnet aus den Kammern dienen, sollen die Korbmuttern des Deckelverschlusses durch Kette m Schloß gesichert werden. Bei besonders schweren Verschlußdeckeln ist zum Abdrücken von unt« her eine einfache Vorrichtung vorzusehen. Für den Abstand der Umschottungen von Luken und Notausgängen im Panzerdeck bracht — 8110 —. Zum Feststellen der geöffneten Deckel sind an benachbarten Schotten, Deckstützen uff” geeignete Vorrichtungen anzubringen. Psortenklappcn im Zitadellpanzer für die Ölübernahme siehe B. B. V. — SII4 -. | Für Decksöffnungen beachte 8113 bis 18 und 36. Panzergrätinge siehe B. B. V. — SII4 —.
S n Gruppe 5 Treppen Zum Schutz gegen Spritzwasser und herabfallenden Sand sind, wo erforderlich, die ^ feiten der Treppen mit einer leichten Blech» oder Segeltuchverkleidung zu versehen. Zur Ersparung von Zink sind die unter Deck liegenden eisernen Treppen nicht mehr p verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu versehen. Die Treppt schienen für eiserne Treppen und für Treppen aus Leichtmetall sind aus Flußstahl verzins herzustellen. Treppen ft für Decks und Brücken k für Maschinen» und ttesselräume c Leitern, Steigeisen, Stufen, Tritte «sw. Beachte die Musterzeichnung für SchiffStreppen. Für Boote sind die Treppen im Anhalt an die Musterzeichnung für SchiffStreppe» j, torpedobootsmäßiger Ausführung anzufertigen. Eiserne Fußleisten, Leitern, Steigeisen, Stufen und Tritte sind anzubringen in den W gängen, Lasten, Bunkern, Tanks, Munitionskammer», Geschützständen, Licht» und Luftschächt« am Schornstein, in den Notausgängen, in den Schächten für Befehls- und Melkanlagen unh wo es sonst für die Zugänglichkeit und die Ausnutzung der Räume erforderlich ist und nih Treppen am Platze sind. Soweit die Bedienung der Deckel in den Unterbauten für die Geschütz durch Steigeisen an den Schotten unter den Stützzylindern erleichtert werden kann, sind Steij eisen anzubringen. In den Niedergängen zu den Dorratslasten sind, auch wenn Treppen vorhanden find Steigeisen oder Leitern vorzusehen, wenn jene für die Förderung der Vorräte loSgenomn^ werden müßen. Beachte 8128. Im Oberschift, an den Aufbauten und überall, wo erforderlich, sind Steigeisen an SÄ von Leitern anzuordnen, wenn es die örtlichen Derhältniffe erfordern. An Aufbauwänd« welche bei Reinigungs- oder Anstreicharbeiten wegen ihrer Höhe vom Deck oder von Plat formen aus nicht bearbeitet werden können, sind Fuß» und Handleisten anzubringen. Außen- bords sind Steigeisen im Bedarfsfälle nur bei Klüsen und Backspieren vorzusehen. Wo groß Steighöhen zu überwinden sind, sind zu beiden Seiten der Steigeisen Handleisten aus Gasro8 mit nach außen gebogenen Haltern so anzubringen, daß die Hände ungehindert an ihm entlang gleiten können. Wenn erforderlich, sind zum Besteigen der Turmdecken der schweren und mittig Artillerie an den Barbetten zwischen den Rohren in der Zurrstellung Steigeleitern vorst sehen. Beachte 8133. Auf Schiffen sind als Ersatz für die Treppen auf den freien Decks, die dem Gasdr» ausgesetzt sind und daher bei Klarschiff sortgenommen werden müssen, Steigeeisen an in 8 Nähe befindliche Deckshauswänden anzubringen. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4 d, 7a 4 sowie B.B.V — 8 Anhang V —. Fallreepstteppen und Seefallreep siehe 8160. Treppengeländer siehe 8113.
S II Gruppe 6 Fenster Sämtliche Fenster, Lurch welche Licht nach außm scheinen kann, sollen leichte Blende («ichtblenden), soweit sic dem Seeschlag und Gasdruck der Geschütze ausgesetzt sind, schwer? Blenden (Seeschlag, bzw. Schießblenden) erhalten. Schießblenden sind nur in den Ausbaus soweit erforderlich, vorzusehen/ alle anderen Fenster sollen nur Seeschlagblenden erhalten. 8« Fenstern, die sonstigen Beschädigungen durch Stoß und Druck ausgesetzt sind, sind Schützing anzubringen. Wo erforderlich, sind die Fenster mit Gittern zu versehen. Soweit rechteckig, Fenster elastisch gelagert werden müssen, ist die Lagerung der Scheiben im Anhalt an daß Deckblatt zur Zeichnung »Möwe-Klasse Nr. 2066* auszuführen. Für die Anordnung von Schießblenden und die elastische Lagerung der Fensterscheiben beachte auch Vorbemerkung 14.^ Bei den Seitensenstern und festen Decksgläsern sollen die Durchdringungen durch d» Wegerungen trichterförmig aus Leichtmetall ausgeführt werden. Siehe 8125. 3« den bewohnten Räumen sind Decksfenster mit Wafferrinnen, Ableitungsrohren und losnehmbaren Abtropsbecken zu versehen. In den Wohnkammern usw. sind an Stelle der biz. herigen Tropfenbecken feste, etwa 15 mm hohe Wassexrinnen in den Fensterumbauten einzu- bauen. Das Leck- und Schwitzwaffer ist überall so zu leiten, daß es nicht an Kojen oder au sonstige Möbel gelangen kann. Ferner sind außen über den Fenstern und wo sonst noch erforderlich Wafferrinnen anzu. bringen, um das Spritz, mrd Regenwaffer abzulenken. Für die Scheiben der runden und eckigen Fenster ist 8 mm dickes gehärtetes Einschicht« Sicherheitsglas zu verwenden. Für die Klarsichtfenster sind optisch geschliffene Scheiben aus gehärtetem Einschicht- Sicherheitsglas vorzusehen. Die Seitenfenster der Kajüten und Messen sind so tief anzuordnen, daß vom Sitzplatz in diesen Räumen ein freier Ausblick auf die Kimm bei waagerechter Lage des Schiffes gewähr leistet ist. Damit die Fenster auch in Stehhöhe einen guten Ausblick gestatten, darf Unterkante Few ster (Durchblick) nicht tiefer als 1 250 mm über Deck gelegt werden. Teitenfeuster Die an der Bordwand liegenden Wohnräume, Kammern usw. sollen runde Seitenfenstck von 344 mm Glasdurchmesser in genügender Zahl erhalten. Abweichend von der vorläufigen Musterzeichnung »Bronzefenster 344 mm ^ mit ein« geschweißter Zarge und fester Seeschlagblende« sollen die Fenster in der Außenhaut zur & sparnis von Bronze wie folgt ausgeführt werden: Fensterrahmen aus Temperguß hhosphatiert (Te 35,92), Haltering für Scheiben aus 7e phosphatiert oder 8t vzkt, Hängebolzcn aus 8t mit aufgezogenen Messinghülsen oder in Messingbuchsen, Bolzen für Augschrauben aus 8t, Augschrauben und Scheiben aus Ms, Kock muttern aus le vzkt oder 8t vzkt, Blenden aus le phosphatiert oder St phosphatiert, Senh schrauben für Haltering aus 8t phosphatiert, Splinte aus 8t vzkt. Die Nuten in den Feustel rahmen sind vor dem Einlegen des Dichtungsqummis gut zu konservieren (Anstrich mit Blch Mennige), damit keine Rostbildung eintreten kann. Abmessungen der Gläser für Boote und Sonderschiffe gemäß B. B. V. — S —/ i® übrigen gelten die vorstehenden Bestimmungen sinngemäß. Die Fensterhöhen über den einzelnen Decks sind den besonderen Bauunterlagen zu rat’ nehmen. Deckfenster Die Deckfenster sind den Musterzeichnungen entsprechend im Anhalt an die Einrichtung Zeichnungen einzubauen. Zum Freihalten der Decksflächm sind sie, wo es möglich ist, an die Aufbauwände hera«^ zulegen. Deckfenster im Bereiche des Gasdrucks sollen an der Geschützmündung zugekebritNj Süllwand kräftige schräge Ableitbleche erhalten, anderenfalls muß diese Wand sattelförmig ausgeführt werden. Die Deckfenster der Küchen sind möglichst über den Herben anzuordnen.
99 sn 6 Die Boote sollen Deckfenster mit Gläsern von 140 mm ßf erhalten. Die Klappen dy Maschmenraumoberlichte sollen 3 nun, die der anderen Deckfenster 2,5 mm dick und IHty gewölbt sein. Sie sind mit einem gebördelten Rand von 25 bis 30 mm Höhe zu versehen.^ Für Sülle der Deckfenster beachte Allgemeines zu 8113 bis 18 und siehe 8117 und 18, e Decksgläser Decksgläser find, wo erforderlich, anzubringen. Beachte die Musterzeichnungen für DeckSgläser. Wo im Bereich von gepanzerten Außendecks zur Beleuchtung der darunterliegnden Rän^ DeckSgläser verwendet werden, sind dieselben loSnehmbar einzurichten. Für den GefechtffaS sind statt der DeckSgläser gepanzerte Deckel einzulegen. d Blenden für die Teh- Die Blenden in den Sehschlitzen der Kommandotürme sind wie bei den letzten Neubautyi !wtürme«**”TehschÄ auszuführen. Die Befestigungsteile sind so einzurichten, daß bei Klarschiff keine splitterbilk« fenster mit Blenden, den Teile am Panzer verbleiben. Uber den Sehschlitzen selbst sind an der Panzerwand Waffel’ ?Äen ^SchuvstLnd?« rinnen zum Abweisen des ablaufenben Waffers anzubringen. für die SchUsführung Die Sehschlitze im Vormarsstand sollen eine Größe von 250 x 50 mm erhalten. Lie “sw sind sowohl durch Fenster aus 8 mm dicken gehärtetem Einschicht-SicherheitSglas als auch dur^ Splitterschutzblenden au8 20 mm dickem ^dn/^-Material abzuschließen. Fenster und Blend« sind so anzuordnen, daß sie wahlweise über den Sehschlitz geklappt werden können. Die Fenster in den splittersicheren Schutzständen für die Schiffsführung und die Verbands führung sollen Abmessungen gemäß B. B. V. — S — und klappbare Blenden aus 20 nun dicke« ^Im/^-Material erhalten. In den Blenden des Schutzstandes für die Derbandsführung find Schlitze von 250 X 50 mm vorzusehen, die durch besondere Panzerblenden abzudecken sind, 1 Für die Zahl der in den Schutzständen vorzusehenden Klarsichtfenster (Atlas-Kent-Klalf fichtfenster) beachte B. B. V. — 8II6 —. e Fenster für Ans- Die Messe, Kajüte und die Wohnräume in den Aufbauten und Deckshäusern sollen in bauten, Schächte usw. gg^emeinen rechteckige, die übrigen Räume, Schächte, Niedergangskappen usw. nach Beda! runde oder viereckige Fenster mit Blenden und Scheiben nach den Musterzeichnungen erhaltq Näheres ist den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Alle Beschlagteile der Fenster und die Blenden sind aus kupferfreien ^1-Legierungen, d« Senkschrauben für die Halteringe aus 8t phosphatiert zu fertigen. Die aufzu schweißend« Stahlböcke für Hängen und Augschrauben sollen Leichtmetallbuchsen erhalten. An den Reik stellen mit den Stahlböcken sind Leichtmetallscheiben vorzusehen. Alle Leichtmetallteilr sind in Silberton zu eloxieren und sollen keinen Anstrich erhaltaf Im Bereich des größten Gasdrucks sind die Fensterrahmen der Seitenfenster aus TenM guß (16 35,92, Schwarzguß) herzustellen. Für diejenigen Seitenfenster in den Aufbauten, die beim Schießen herauSgenommm wnda müssen, sind Staueinrichtungen vorzusehen. In den Maschinenraumschotten und Turmtragequerschotten sind, wenn erforderlich, Scha» gläser mit wasserdichten Blenden anzuordnen. Wo es zur Beleuchtung und Lüftung zweckmäßig und ohne Gefährdung der Sicherheit des Schiffes durchführbar ist, sind auch sonst loSnehmbare ober aufklappbare rechteckige ffenfitl in Rahmen vorzusehen. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4ck, 7a4 sowie B.B.V. — 8 Anhang D —.
S II Gruppe 7 Speigatten Für Speigattrohre und Fallrohre (Abflußleitungen für Waschschüsseln, AbwasihbchL Ausgüsse usw.) ist allgemein das in 8II9 unter »Rohrleitungen« Gesagte und die A.H.YH Nr. 6 B 1 zu beachten, soweit nachfolgend nicht andere Bestimmungen getroffen sind. Der Entwurf der Speigattanlage mit Angabe der Durchbrechungen des SeitenyUM und deren Größe, des Werkstoffs und der Rohrdurchmeffer unter Beachtung der Mustn^M »Farben der Rohrleitungen« ist dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen/ zur beßyj Übersicht sind die Stb- und Bb-Längsschnitte sowie -Querschnitte in hinreichender Anu möglichst auf eine Zeichnung zu bringen. Bei allen Speigatten, Fallrohren und Ausgüssen, die innerhalb der WasserdichtiM grenze liegen, muß mindestens ein sicher wirkendes Absperrvrgan vorhanden sein, so daß $ bei Tiefertauchung oder Schlagseite kein Wasser von außenbords in die Schiffsräume übntq kann. Bei den Ausgüssen ist der wasserdichte Deckel als hinreichend sicherer Verschluß anzusrs Die Ablaufverschlüsse für Waschschüsseln, Waschtische, Badewannen oder SM. „ Abwaschbecken sind nicht als zuverlässige Absperrorgane anzusehen. Außer den VerschlüM Ablauf sollen die anschließenden Fallrohre daher stets durch einen Hahn oder Schieber MH bar sein, der möglichst in den gemeinschaftlichen Fallrohren anzuordnen ist. Bei der Anordnung der Speigatten und Fallrohre, besonders in großen Wasch. „ Baderäumen, ist darauf zu achten, daß auch bei Schlagseite oder Trimmlage des Schis« Abwässer gut ablaufen können. Alle Rohre sind mit möglichst großem Gefälle zu verlegen, waagerechte Leitungen rl scharfe Krümmungen sind zu vermeiden. Die gemeinschaftlichen Speigattrohre sind im a meinen innen an der Bordwand entlang zu verlegen und mittels Bordwandstutzen nach an zu führen,’ auf die Lage der Fallreeps ist hierbei zu achten. Wo erforderlich, müssen auf großen Schiffen mittschiffs gelegene große Räume und in Waschbecken usw., Wasch- und Baderäume, Lazarett usw. nach beiden Bordseiten hin entwä werden, weil ihre Speigattrohre oder Fallrohrleitungen nicht mit genügend großem Grs verlegt werden können. Werden zu diesem Zweck von Bord zu Bord geführte Rohrleitun angeordnet, so ist m diesen etwa mittschiffs ein Trennschieber vorzusehen, um ein sch Durchspülen der Rohre zu gewährleisten. Wo ein Entwässern der tiefgelegenen Räume oder der Wascheinrichtungen usw.»« außenbords nicht angängig ist, sind Abfallrohre (Entwässerungsrohre zum Ableiten v Abwässer in das Schiffsinnere) vorzusehen,’ beachte SII9d. Die Speigatten der Außendecks, Brücken und Deckshäuser sind grundsätzlich an die 2 gattrohre der Decks anzuschließen und sollen nicht aus den Außendecks enden. Diese Sprigat sollen keinen Verschluß erhalten. Beim Verlegen der Rohre, so z. B. im Bereiche der Brücken u. dgl., ist darauf zu acht daß der Ausblick aus den verschiedenen optischen Geräten nicht behindert oder das Gesicht? durch Rohre nicht verdeckt wird. In den Bordwandstutzen, mit Ausnahme derjenigen, welche nur für die Entwässms der Wetterdecks dienen, sind längsschiffs bewegende Rückschlagklappen vorzusehen. Die Bordwandstutzen sind im allgemeinen etwa 500 bis I 000 mm über Schwimotlit des ausgerüsteten Schiffes nach außen zu führen und innen mit der Außenhaut zu verschwel» In der Nähe der Schweißstellen sind die Stutzen mit einem Flansch zum etwaigen Losne« der Rohre zu versehen. Schutzbleche über den Außenhautlöchern sind entbehrlich. ^ brechungen des Seitenpanzers sind auf das mindeste zu beschränken. Durchbrechungen * Längsbändern und sonstigen Verbänden sind zu vermeiden, Einzelrohre sind an die flt®| schaftlichen Rohre anzuschließen. Im allgemeinen sind Fallrohre für Wasser, soweit nicht anderes vorgeschrieben, a«! Speigattrohre anzuschließcn. Fallrohre der Abort- und Pissoirbecken sind grundsätzlich^ mit Speigattleitungen wegen auftretender Gerüche zu verbinden/ Ausnahmen siehe unWl Die Speigatt- und Fallrohre sind unter Fortfall der Flanschen mit den Decks zu M schweißen/ dabei ist zu beachten, daß der Zinküberzug der Rohre nicht beschädigt werden dW
Werkstoffe * Tpeigatten Rohre Auf Schiffen Die Borbwandstutzen sind auf den auf die Außenhaut geschweißten DerstärkungSslanW mittels Stiftschrauben zu befestigen. Für die Druckschläuche der tragbaren Lenzpumpen — siehe 8 Hör» — und für Feuerlös« schläuche zum Durchspülen der Speigattrohre und Fallrohre sind, wo erforderlich, besondea bei den Mckschlagklappen in den Bordwandstutzen Anschlußstellen mit Einheitsschlauchkupplun« vorzusehen. Die Anschlüsse müssen stets zugänglich sein, wo nötig, find hierfür besonks Rohrstücke vorzusehen. Im -Pumpenbuch« ist darauf hinzuweisen, baß die DruckschläM der tragbaren Lenzpumpen an die Anschlüsse unmittelbar anzuschließen oder nach einem geeigW liegenden Speigattabfluß zu führen sind. ‘ Luftröhre sind, wo erforderlich, anzuordnen sbrachg auch 8H9i). Alle Rohre der Speigattanlage — Speigattrohre, Fallrohre für Abwässer «sw. - sind aus Flußstahl, die Bordwandstutzen, die Rohrstutzen, die Mckschlagklappen, die Grätig die Geruchverschlüsse, die Schieber und die Ventilverschlüsse aus Stahlguß ober FlußstH geschweißt, wo erforderlich, mit Bronzegarnitur, Gewindespindeln stets aus seewaW beständigem Werkstoff herzustellen. Sämtliche aus Flußstahl und Stahlguß herzustellmdck Bauteile sind gut zu verzinken, Uber LN-Normen und Temperguß beachte 8II9. Ferner ist die mit L Ilm 1115 vom 31.5.37 übersandte Liste über »Werkstoffe für Rohrleitung« zu beachten. In Abänderung der Musterzeichnungen für Aborte sind mit Rücksicht auf Spametai bis auf weiteres auch die Bordwandstutzen, Rückschlagklappen und Absperrschieber in d« Abortfallrohren aus Flußstahl gut feuerverzinkt herzustellen. Die Absperrschieber können aui aus hochwertigem Temperguß verzinkt hergestellt werden. Die Innenteile sämtlicher AbspH schieber sind aus Sondermessing oder Rotguß herzustellen. Beachte auch 8 H 9. Aus gleichem Grunde sind auch die an die Bordwandstutzen angeschlossenen senkrecht lieg« den Abort- und Pissoirfallrohre, statt wie bisher aus Kupfer, aus Flußstahl auszuführen, ^ weit sie nicht hinter Wegerungen verlegt und nicht isoliert zu werden brauchen, d. h. wo en leichtes Losnehmen der Rohrteile ohne große Schwierigkeiten während der Indiensthaltm des Schiffes möglich ist. Bei diesm Rohren ist der gemäß A. B. B. Nr. 31 (Neuentwurf) Ab schnitt 1D für Abortfallrohre vorgeschriebene Asphalt-(Bitumen-) Anstrich besonders sorgfäm aufzutragen. Um sie in der Werkstatt gut feuerverzinken zu können, find die Rohrteile möglich kurz zu halten. Solche Rohrteile sind zum Losnehmen mittels Flansch zu verbinden. Für die übrigen horizontal liegenden Abort- und Pissoirfallrohre mit geringem Gefälle sind nach w^ vor Kupferrohre zu verwenden. Nur in Fällen, wo Rückschlagklappen in der Schwimmlinie angeordnet werden muss« sind die Klappen, da sie dauernd mit Scewasser in Berührung stehen, aus seewasserbestandigS Werkstoff herzustellen. Das gleiche gilt für die hierbei erforderlichen Schieber in den Lock wandstutzen. Mit Rücksicht auf die besonders große Rostgefahr sind die aus Flußstahl auszuführen« Abortfallrohre in der Wanddicke nach den Kriegsmarine-Normen Lick8 der Spalte ND25 zu wählen. Allgemein sind jedoch aus bautechnischen Gründen die Rohre der Gruppe SH« nicht unter 2 mm Wanddicke auszuführen. In den Pumpenbüchern ist darauf hinzuweisen, daß die eisernen Bordwandstutzen «H Rohrteile mindestens alle 2 Jahre von feiten der Marinewerft oder des Marinearsenals pl untersuchen und erforderlichenfalls neu zu verzinken sind. Zur Entwässerung der Decks, Brücken, Scheinwerftrplattformen, Küchen, Aborte, und Waschräume, des Raumes für die Nebelanlage, der Wäscherei, des Lazaretts,^ Operationsraumes, des Raumes für Pflichtschutzbehandlung, beS Laboratoriums und wo M erforderlich sind Speigatten in ausreichender Zahl anzuordnen, deren Rohre allgemein an gemeinschaftlichen nach außenbords zu führenden Speigattrohre anzuschließen sind. Für die Speigatttohre sind im allgemeinen etwa folgende lichte Weiten vorzusehen: 110mm in den Wetterbecks, den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern^M Raum für Wäscherei, Küchen, für Geschirrabwaschanlage, für den Raum der anlage und wo sonst erforderlich,
102 SI17 70 mm in den überdeckten Decks, Deckshausdecken, Art.-Ständen, Brücken, ^ ständen und an Stellen, an denen Geräte in Gruben ausgestellt werden, ferner in der^ Bäckerei, dem Waschraum sür Fähnriche, den Unteroffizier- und Mannschaftsabort, räumen und in sonstigen Räumen, wo mit Deckwaschwasser zu rechnen ist, 40 mm für die übrigen Abort- und Baderäume, sür die Wäschetrockenräume uch” für kleinere Podeste und Plattformen. ?luf Booten und 70 rum für das freie Oberdeck, die Back und in der Küche, kleinen Sonder- 50 mm für das Aufbaudeck, die Kommandobrücke, das Oberdeck unter der Bach schiffen die Waschräume, Aborte und gegebenenfalls für die Wohnräume im Zwischendeck, ‘ 40 mm für die Decken der Deckshäuser, die kleineren Plattformen, EinzelbädeW Benachbarte Bade-, Wasch-, Aborträume o. dgl. sind möglichst gemeinsam nach tind Speigattleitung zu entwässern. Die Decksvffnungen der Speigatten sind im allgemeinen mit festgeschraubten Gräting zu versehen. Da der freie Querschnitt der Grätinge dem 1,5fachen SpeigattrohrquerschnM entsprechen muß, ist das Speigattrohr an der Decksbefestigungsstelle entsprechend zu erweitert« Zum Durchspülen der Speigattrohre ohne Decksventilverschluß sind festschraubbare Decke! von! der Größe der Grätinge mit Einheitskupplung zum Anschlägen eines Jeuerlöschschlauches als Geräte an Bord zu geben. Wo ein Übertreten von Wasser in Schiffsräume aus benachbarten oder höher gelegene« Räumen oder Decks — auch bei gleichzeitigem Versagen der Rückschlagklappe — durch an-z geschlossene Speigattrohre zu befürchten ist, sind unterhalb der Decksbeplattung VentilverschlüssA vorzusehen, deren Spindeln im allgemeinen im geschlossenen Zustande bündig mit der Grätmg im Deck anzuordnen sind, sie sollen durch Aufsteckschlüssel bewegt werden können/ nötigenfaW sind die Ventilspindeln etwa 1 m über Deck hochzuführen. Wo die Verbreitung von schlechten Gerüchen zu befürchten ist, sind sowohl bei btn| Grätingen als auch bei den Ventilverschlüssen Geruchverschlüffe vorzusehen. Beachte Skizze^ blatt Nr. 12,42. I) Fallrohre für Bäder, Waschräume, Aborte und Pissoire, Sammelkasten usw. Fallrohre sind anzuordnen zur Entwässerung der Badewannen, Waschtischplatten, Wasch- becken mit fließendem Wasser in den Offizier- und Oberfeldwebelkammern und sonstigen Kam mern, ferner, wenn wegen der Höhenlage möglich, der Spül- und Abwaschbecken, Ausgüsse füll Schmutzwaffer, Klosett- und Pissoirbecken, der Geschirrspülmaschinen und sonstiger Emrich-, tungen. Beachte auch 8II20,21 sowie 8III5 und 6. Für die gesamten Waschschüsseln benachbarter Mannschaftsbäder und für die Wasch- und Badeeinrichtungen benachbarter Bäder sind gemeinschaftliche Fallrohre vorzusehen. Die gemeinsamen Fallrohre für Bäder sollen etwa 80 mm, die Fallrohre fiir Dabe^ wannen etwa 60 mm lichten Durchmesser erhalten. Im übrigen sind die Fallrohrdurchmeffer nach dem Abflußstutzen der Becken usw., der -0” des gemeinsamen Fallrohres nach der Anzahl- der angeschlossenen Becken zu bemessen. Für Fallrohre der Spül- und Abwaschbecken beachte die Musterzeichnung und Marinewerft-Zeichnung, Gruppe 9 Nr. 117 und 122. Für Spüleinrichtungen beachte 8II9 h und m. Um eine Verbreitung von schlechten Gerüchen in den Wohnräumen, Bädern usw. zu vel’s meiden, sind die Abflüsse der Einzelwaschbecken in den Kammern (auch Schreibstuben usw.) UW Einzelbäbern, die Abflüsse der Badewannen, Fußbadewannen, der Spülbecken, der Pissoirs decken, der Abwaschbecken in den Anrichten, Küchen und Bäckereien (bei Abwaschbecken Backgeschirr nicht erforderlich, da hier die vorhandenen Absperrhähne bequem zu bedienen sind)^ und die Speigattventile der Einzelbäder, Waschräume und Wäschereien mit selbsttätig wirkens den Geruchverschlüssen zu versehen. Soweit Geruchkrümmer zur Anwendung kommen, find Verstopfungen zur Verbesserung der Reinigungsmöglichkeit im unteren und oberen Ende Krümmers Verschlußschrauben anzubringen. W Ferner sind für die Fallrohre der Schmutzwasserauögüffe Geruchverschlüffe am besten Sumpf mit Glocke und herausnehmbarem Sieb vorzuschen. Die von den Schmutzwafferkästen abgehenden Luftröhre dürfen nicht in WohnräuNltU j enden und sind daher nach dem freien Deck zu führen.
103 SU 7, 8 Bei den Waschtischen in den Wohnkammern und wo sonst erforderlich ist am Absl«^ stutzen der Außenbordsentwässerung ein Hahnabschluß — Dreiwegehahn — mit Schlag anschluß zum Durchspülen vorzusehen- beachte auch 8II 9 m. Wo nach Örtlichkeit lange Leitungen gespart werden können, und wo es sich um M geringe Mengen Wasser handelt und die Örtlichkeit es zuläßt, können Beckm u. dgl. durch ki^ Fallrohre unmittelbar über dem Speigattabfluß der Räume entwässern. Für die Klosett« und Pissoirbecken benachbarter Aborte sind gemeinsame Fallrohre di^ zusehen. Nur die Fallrohre der Abortbeckcn für Einzelpersonen dürfen einzeln an die nächst liegende Speigattleitung angeschlossen werden, wenn ihr Anschluß an Abortfallrohn äußer schwierig ist und hierdurch eine Seitenpanzerdurchbrechung gespart werden kann. Für die Fallrohre der Aborte ist die Musterzeichnung maßgebend mit dem Dorbehall, daß im allgemeinen Schieber nur in den Bordwandstutzen der Fallrohre für die weit im Dorschj liegenden Aborte vorzusehen sind- diese Schieber sind im Oberschiff bedienbar zu machen. W die übrigen Abortfallrohre, soweit Aborte nicht innerhalb der Wasserdichtigkeitsgrenze lieget können, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen, die Schieber in den Bordwandstuß« fortfallen. « Ausgüsse für Küchen, Schmutzwasser »sw. Zur Entftrnung von Abwasch« oder Schmutzwasser usw. sind auf jeder Bordseite Ach güsse im Oberschiffe in ausreichender Anzahl einzubauen. Sie sollen allgemein waffndü schließende Deckel, ftstgeschraubte Grätinge und Spülanschlüffe, wenn möglich an die Seewassn leitung (siehe 8II 9 m), erhalten. Die Fallrohre für die Schmutzwafferausgüffe, die mit den Speigatt-Bordwandstutz^ möglichst zu vereinigen sind, sollen mindestens 110 mm lichten Durchmesser erhalten. Für Küchenabfälle ist in der Nähe der Küchen an jeder Bordseite im Oberschiffe möglich an der Dorderwand ein Ausguß aus 6 mm-Blechen anzuordnen. Die Trichter sollen wassu dichte Deckel, die Fallrohre einen Querschnitt von etwa 250 x 250 nun — für Boote uni kleine Sonderschiffe einen Durchmesser von etwa 200 nun mit einer Blechdicke von 3,5 M im senkrechten Teil und 5 nun im unteren Krümmerstutzen — und ein Flacheisenkm 10 X 20 nun gegen Verstopfen des Fallrohres erhalten. Grätinge sind hier nicht vorzuseheiu Wenn Bordwandstutzen über dem Seitenpanzer angeordnet werden müssen, ist vor der M trittsöffnung eine von innenbords bedienbare Klappe anzubringen, die den Seeschlag abhäl und die Abfälle so ableitet, daß sie möglichst frei von der Bordwand fallen können. Solchs Ausgüsse sollen eine Vorrichtung erhalten, die das Anbringen einer bis zur Wasserfläche reichenden wegnehmbaren, schlauchartigen Segeltuchverlängerung (Bauwerftlieftrung) gestatten Bei jedem Ausguß ist eine Spülvorrichtung und eine Seewasserzapfstelle zum Abspülen bey Gefäße vorzusehen- siehe 8II9 h und m. Die Spülvorrichtung ist frostfrei zu verlegen. ä Verkleidung der Epeigatten »sw. Für die Verkleidung der Speigattrohre usw. gelten die Bestimmungen unter 8II9 o fiikj Wasserleitungen sinngemäß. 8 II Gruppe 8 Verschlüsse für Schotte, Decks und Außenhäut e Die wasserdichten Türen, Lukendeckel, Mannlochdeckel, Deckel für Munitions’llbernaha^ öffnungen usw. sind nach den »Musterzeichnungen für wasserdichte Verschlüsse« und, so»« solche noch nicht vorhanden, bis auf weiteres sinngemäß nach der Ausführung auf den letztes Schiffsneubauten, die gasdichten Türen nach der »Musterzeichnung für luftdichte Türen« h^’
zustellen. Es ist nachzuprüfen, ob an den Derschlußteilen überschüssiges Gewicht gespart kann. Auf sachgemäße Anordnung der beiden Dorreibergriffe an beiderseitig verblockten^ ist zu achten. Die Lage der wasserdichten und nichtwasserdichten (gasdichten) Türen und Lukenduh^ Mannlochdrckel usw. ist aus den Einrichtungszeichnungen oder Einzelzeichnungen zu ersehet beachte auch die Anlage 6 zu A. B. B. I Nr. 8. Die bisherigen »Grundsätze für den wasserdichter Türen« (einschließlich der nichtwasserdichten Türen und ausschließlich derPanM türen) sind, soweit anwendbar und im nachfolgenden nichts anderes vorgeschrieben ist, zu achten. Türen und Deckel sind im allgemeinen aus dem gleichen Werkstoff der zugehörig Schotte und Decks herzustellen. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbey kung 4, 7 a »Allgemeines« sowie B. B. V. — S Anhang D —. Zur Ersparung von Zink sind die Beschläge der unter Deck liegenden Türen und Lu« nicht mehr zu verzinken, sondern nur mit einem gut gegen Rost schützenden Anstrich zu versehr« Alle Öffnungen in den wasserdichten Schotten sollen wasserdichte Türen, alle Öffnung in den die Wasserdichtigkeit begrenzenden und in den tiefer gelegenen wasserdichten Decks svn, in den Wetterdecks sollen wasserdichte Deckel erhalten. In wasserdichten umschotteten Slitid gängen, die mehrere übereinanderliegendc wasserdichte Räume verbinden, sind wafferdiÄ Deckel in jedem Deck anzuordnen. Für Decksöffnungen unterhalb des Panzerdecks in wasserdiq umschotteten Niedergängen, die nur zu einem Raume oder mehreren Räumen im gleichen ^ oder nur zu Räumen in der Stauung führen, sind keine Deckel vorzusehen/ wenn jedoch soll Niedergangsschächte als Gruppenstand für den Lecksicherungsdienst herangezogen werden, sch sie gegen Wassereinbruch von unten her durch einen wasserdichten Deckel gesichert werden. H Ölbunker und -tanks sind die Deckel vldicht auszuführen. Die Türen der Küchen sind für die Essenausgabe der Hohe nach zu unterteilen. BcH auch 8III unter b. Die Schlupftüren in den Zuluftschächten (750 X 500 mm) sollen zwei Vorreiber undzwe Hängen ohne Langloch aus der gegenüberliegenden Seite erhalten. Mit den Decks bündig liegende Lukendeckel oder sonstige Deckel sind wegen der schwim« Unterhaltung nur dort anzuwenden, wo Sülle den Verkehr unzulässig behindern würben m wo die Deckel gewöhnlich dicht gefahren werden. Wasserdichte Verschlüsse, einschließlich der spritzwasserdichten, sollen im allgemein Gummidichtung, lüft- und gasdichte Verschlüsse Filzdichtung erhalten/ die Dichtung iff all gemein auf der Tür oder dem Deckel anzubringen. Für genügenden Anzug der Gummidichtn^ beachte a. Im allgemeinen sind die Anzugsvorrichtungen für wasserdichte Verschlüsse, soweit i« nachfolgenden nichts Besonderes vorgeschrieben, nach folgenden Gesichtspunkten vorzusehen: | a) Nur Schraubverschlüsse (Korbmuttern) sollen die Verschlüsse solcher Räume erhall« welche sowohl im Klarschiffzustande als auch außerhalb desselben nur vorübergeh« betreten werden (z. B. leere Räume, Vorratsräume, ferner Türen, die dem Gasdm ober dem Sog der Geschütze ausgesetzt sind, sofern sie nicht unter e fallen), sowie H als Nottüren dienenden Mannlochdeckel. b) nur Vorreiber sollen diejenigen Verschlüsse der im Klarschiffzustand besetzten Rau«E erhalten, welche für den Verkehr wahrend des Klarschiffzustandes sowie zum W kommen geöffnet werden müssen, sowie alle Nottüren/ c) Vorreiber- und Schraubverschlüsse zugleich sollen die Verschlüsse solcher RäM erhalten, welche im Klarschiffzustande unbesetzt, sonst jedoch besetzt sind, sowie « jenigen Verschlüsse der im Klarschiffzustande besetzten Räume, welche für den Derk« während dieses Zustandes nicht.geöffnet werden müssen (also nicht unter b Bei den dem Gasdruck oder dem Sog der Geschütze ausgesetzten Verschlüßen W weniger Vorreiber-, dafür aber mehr Schraubverschlüsse anzuordnen/ d) Mutterschrauben oder Stiftschrauben sollen die Verschlüsse erhalten, die Reinigen oder Konservieren von Ölbunkern oder -tanks oder Zellen (Frischwafftll zellen, Trimmzellen, Leerzellen usw.) nur selten geöffnet werden.
All- Anzugsvoriichtungrn sollen s° dicht w.° möglich °m R°nd° d°S WM« ft| Di- B°mib-r°°rschlüss- sind °us d°r d°. B°rr-ib-rzung- g-g°nub-rl>-g°nd°n S-U- mü Ax,, -ruckflächen -inzuri«-n, s° daß ihr. B°hm nur auf Zug b-ansprucht w-rd°nj dn Dmch. meff-r des Bolzens ist hiernach zu bestimmen. Die Borre.^rbo z.n sollen n> kräftigen Buch,„ gelagert werderi, die nach Möglichkeit mit Schleifbahnen für die Gegendruckstachen der reibet ^u versehen sind. Die Zungen sollen so lang sein, daß sie die ganze Fläche der Anzug?, keile bestreichen und die Keile mindestens 30 nun überdecken, wenn sie rechtwinklig zu diesen stehen. Bei Unten betteln sind erforderlichenfalls Schlitze mit Kappen am Süll vorzuseben, um diese Bedingung zu erfüllen. Die Anzugskeile sollen etwa 100 mm lang, ihre Steigung soll nicht großer als 1: lö jh^ Die Ausführung der Buchsen, Vorreiber, Keile, Schraubverschlüsse und Scharniere muß der Festigkeit der Vorreibcrbolzen entsprechen. Für die Vorreiber sind Anschläge oder Nasen vorzusehen, die ein zu weites Herumdrrhcnk der Vorreiber bei geöffneter Tür oder geöffnetem Lukendeckel verhindern. Die (Kreuzstellungen der Vorreiber sollen auf der Oberseite der Deckel durch die Buchstaben Z und 0 gekennzeichnet werden. Zum Schließen und Offnen der Drrschlußorgane ist allgemein folgendes zu beachten: Dorreiberverschlüffe an Türen sollen möglichst durch Drücken auf die Hebel geschlossen, durch Hebeie derselben geöffnet werden, Vorreiber- und Schraubverschlüsse an Lukendeckeln sollen auf der oberen Deckelfläche möglichst rechtsdrehend geschloffen werden. Außerdem ist eine Einrichtung zu treffen, die den Vorreiber in der geöffneten Stellung festklemmt. Wo erforderlich, sind Luken, soweit sie keine Geländer erhalten, besonders dort, wo sie vor Kammertüren liegen, mit klappbaren Schutzvorrichtungen zu versehen. Zum Feststellen der geöffneten Deckel sind an benachbarten Schotten, Deckstützen usw. geeignete Vorrichtungen anzubringen. Für Schott- und Decksöffnungen, Öffnungen im Innenboden sowie Form der Öffnungen beachte 8110, 11, 24 und 36 sowie Allgemeines zu den Gruppen 8113 bis 18. Panzertüren siehe 81 10, 21, 30, 31, 33, 34 und 38, Panzerdeckel siehe 8136. Beschlägt für Panzertüren und Panzerdeckel siehe 8II4. Die Zeichnungen für wasserdichte Verschlüsse, soweit sie von der bisherigen Normalau^ führung abweichen, sind zur Kenntnis, die Türen und Lukenverteilungspläne sowie ein Über« sichtsplan über die Anordnung aller dem Notverkehr dienenden Verschlüsse zur Genehmigung vorzulegen. Die Pläne sind, unter Beifügung einer einfach gehaltenen Zeichnung, aus welcher die jeweilige Bauart der Türen oder Lukendcckel zu ersehen ist, so übersichtlich wie möglich am zuführen,’ die einzelnen Verschlüsse, die Form und Abmessungen der Öffnungen, die Art, An« ordnung und Anzahl der Anzugvorrichtuugen, die Blechdicke usw. sind in einer Tabelle nach Decks geordnet zusammenzustellen. Damit eine Nachprüfung der Wegführung ohne Schwierig keiten möglich ist, sind in dem Türenplan auch die Luken und Niedergänge, in dem Lukenplan auch die Türen anzudeuten und in beiden Plänen die Räume zu bezeichnen. a wasserdichte Türen Für die Abmessungen der Türöffnungen beachte 8. 8. V. — 8110 und 21 —. Die Dorreiberverschlüffe für wasserdichte Türen sind, soweit Musterzeichnungen noch nicht vorhanden, nach der Marinewerft-Ausführung anzufertigen. Für die Schraubverschlüsse (Korbmutter) an wasserdichten Türen gilt die Musterzeichnungi hier ist anzugeben, von welcher Türplattendicke an (je nach der stärkeren oder leichteren Bauart des Schiffes) stärkere Verschlußteile vorzusehen sind. Für einen genügenden Anzug der ©urn^H dichiung ist zu sorgen. Die Breite des Türrahmens (Randflacheisen) soll bei gleichen über-, ständen für Schottdicken bis 17 mm 50 mm betragen. Diese Ausführungsart bietet einerft^ den Vorteil, daß bei baulichen Veränderungen die Schottüren ohne Schwierigkeiten von Schottseite auf die andere verlegt werden können- andererseits können hierbei die gleichen beschläge benutzt werden.
6 SU 8 Im allgemeinen sollen die wasserdichten Türen Anzugsvorrichtungen an der den Schatz nieren gegenüberliegenden Türseite und an der Scharnierseite erhalten. Die Türen in den : Aufbauten, auf den Brücken usw. sollen nur an der den Scharnieren gegenüberliegenden Tür. seite mit Anzugsvorrichtungen versehen werden/ soweit solche Türen nur spritzwasserdicht sein brauchen, sollen sie drei Dorreiber erhalten. Türen, die dem Gasdruck der Geschütz, ausgesetzt sind, fallen nicht unter diese Bestimmung. Im allgemeinen sind die wasserdichten Derkehrstüren mit gekuppelten Vorreibern zu ver- sehen. Außer den Anzugsvorrichtungen soll jede Verkehrstür eine selbsttätig einfallende Klinke ; und Schließfeder erhalten. Die Beschläge der Türen, die dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze au-, gesetzt sind, sind im Anhalt an die Musterzeichnung »Munitionskammertür (Entwurf)« ausz^ führen/ größere Türen solcher Art sollen je nach ihrer Größe und ihrer Beanspruchung ver. mehrte und möglichst innenbords liegende Anzugsvorrichtungen erhalten. Bei Schraub^ Verschlüssen sind Bolzen von 3/4 bis 1” -b zu verwenden. Vorreiberverschlüsse sollen dieselbe Festigkeit wie die Schraubverschlüsse haben und möglichst für jede Türseite gekuppelt werdens Die wasserdichten Türen in den Niedergangsschächten im Oberschiff und alle übrigen 4 mm dicken wasserdichten Türen sind mit leichteren Dorreibervcrschlüffen — 20 mm Bolzen« durchmesser — zu versehen/ die übrigen Türbeschlägc sind entsprechend leichter zu bemessen. Bei Türen in schrägen Wänden sind Vorkehrungen zu treffen, die das leichte öffnen und Schließen gewährleisten. Wasserdichte Türen, die dem Kesselraumüberdruck ausgesetzt sind (z. B. bei wasserdichten Schleusen), sollen zum Ausgleich des Luftdruckes eine wasserdicht schließende Luftausgleichklappt im Anhalt an die »Musterzeichnung für luftdichte Türen« erhalten. Warnungslampen bei den äußeren Schleusentüren siehe M II35. Iren und Luken für Für die Lage und Schlagrichtung der Türen und für die Lage der Lukendeckel von Mnnitionskammern Munitionskammern sind die Einrichtungszeichnungen, für ihre Ausführung folgende Bestim- m ungen maßgebend: A. Kammern, in denen Pulvermunition lagert «Pulverkammern, PatronenkammeW gemischte Pulver- und Granatkammern). 1. Trennungstüren zwischen Kammergruppen benachbarter Türme und zwischen be« nachbarten Kammern von Einzelgeschützen, soweit sie getrennte Aufzüge besitzen, sowie^ zwischen Kammern verschiedener Kaliber sind als Doppeltüren auszuführen. 2. Zugangstüren zu den einzelnen Kammern einer Turmgruppe bzw. eines Geschützes sind als einfache Türen auszuführen und so anzuorbnen, daß sie in der Reihenfolge! des Gebrauchs der Kammern in diese hineinschlagen. 3. Türen, die aus Munitionskammern in andere Schiffsräume führen, sollen als einfache Türen ausgeführt werden, die in die Munitionskammern hineinschlagen. 4. Nur in Ausnahmefällen, wo besondere Sicherheitsgründe vorliegen, können Türen nach außenschlagend angeordnct werden. 5. Lukendeckel sollen stets nach oben schlagen. B. Granatkammern. Für Granatkammern gilt das gleiche wie zu A, soweit dort überhaupt wegen der Förderbahnen Türverschlüffe möglich sind. 0. Pulver- und Granatkammern. Verbindungstüren zwischen Pulver- und Granatkammern sollen einfache Türflügel erhalten, die in die Pulverkammer hineinschlagen.
Nottüren Im einzelnen ist zu beachten: Die lichte Öffnung in den Schotten für öäunX-Türen soll allgemein I450x55hy^M diejenige in den Decks für ^lunX-Lukendeckcl allgemein 800 x800 mm betra-M für Boote und kleine Sonderschiffe genügt 600 X 600 mm. Die Türen und deren Beschläge müssen mindestens die für wasserdichte DnschM vorgeschriebene Festigkeit besitzen, soweit nicht nach den Bauunterlagen eine staM Ausführung erforderlich ist. Dies gilt auch für MunK-Lukendeckel. Die Türen zu A1 sollen an jeder Seite 6 Korbmutterverschlüsse, die übrigen ^1 4 Dorreiber- und 4 Korbmutterverschlüsse nach Musterzeichnung »MunitiM kammertür« erhalten. Die beiden auf jeder Seite der Tür angebrachten vnbloM Dorreiber müssen von beiden Seiten der Tür bedient werden können. An den Türen zu A 4 sind 4 Dorreiberverschlüsse und 4 Schraubverschlüsse bringen, die von beiden Türseiten angezogen und gelöst werden können. Sämtliche Türen und Lukendeckel sind zum Verschließen mit Kastenschloß richten, Doppeltüren derart, daß jeder Flügel von derjenigen Schottseite aut schließbar ist, nach welcher er schlägt. Die Lukendeckel sind mH 6 Schraub- bzw. Vorreiberverschlüssen zu versehen, dieM oben mittels Schlüssel und von unten mittels Korbmutter- bzw. VorreibergW bedienbar sein sollen. Bauweise der gepanzerten Türen und Lukendeckel siehe 8 II4. Die Bauweise der Deckel für die Durchreichöffnungen wird besonders bestim« Für die Anordnung von Notgängen — Nottüren — gelten folgende Grundsätze: Die Bezeichnung »Nottür« (an Stelle von Notausgang) gilt für diejenigen Türen, LM und Mannlöcher in wasserdichten Schotten und Decks, welche für den Nowerkehr dienen. ! Die Nottüren sollen ».) die Möglichkeit bieten, die in dem gefährdeten Raume befindlichen Gefechts»« zugänglich zu machen, wenn die Haupttür unbenutzbar ist/ b) dem Personal bei Gefechtshavarien das Entkommen ins Freie ermöglichen, w«W die Haupttür unbenutzbar ist/ o) dem Personal bei Betriebshavarien (Dampfgefahr usw.) das Enttommen in W gefährdete Nachbarräume erleichtern. Nottüren erhalten a) die Kesselräume, die Hauptmaschinenräume und diejenigen im KlarschisszustaW besetzten Hilfsmaschinenräume, in denen Dampf- und Gasgefahr durch Betti« bavarien eintreten kann/ b) die Munitionskammern -nur so weit, wie die für die Zugänglichkeit der Kam»«« und Geschütztürme und die zur Munitionsförberung erforderlichen Öffnungen Nottüren hergerichtet werden können/ o) die Kohlenbunker gemäß A. B. B. Nr. 24/ ck) die F.T.-Hauptstation und bei getrennt neben- oder übereinanderliegenden ZentrüW (Artillerie-, Kommando-, Torpedozentralen) jeder Raum, sofern er nur durch enW der Räume betretbar ist/ e) die sonstigen Räume im Ober- und Unterschiffe, nur soweit sie im KlarschiffzuD mit mehr als 10 Mann besetzt sind. Ausführung a) Wo eine zweite Haupttür vorhanden ist, soll diese als Nottür dienen. Diese H schränkung gilt nicht für Kesselräume und Hauptmaschinenräume. d) Die Nottür soll möglichst entfernt von der Haupttür und, wenn angängig? M geordnet werden, daß die eine (bei Dampf- und Gasgefahr) das Entkommen H unten, die andere (bei Waffergefahr) das Entkommen nach oben ermöglikbt.
108 c) Di- Nottür bars zwei Räume mit GeftchtSwerten nicht unmittelbar in Verbirg bringen. ä) Durch die Nottüren darf die Zahl der Durchbrechungen von AbteilungSschotten ^ von Panzerungen (Panzerdecks, Panzerschotte, Splitterschotte, Torpedoschottr) M vermehrt werden. e) Wenn eine der Bedingungen zu e oder ä nicht erfüllt werden kann, ist auf dir M tür zu verzichten. In zweifelhaften Fällen ist die Entscheidung des O. K. M. herbei.! zuführen. Die Lage der Nottüren und sonstigen dem Notverkehr dienenden Öffnungen ist im Anhal^ an die Einrichtungszeichnungen zu besttmmen. Ihre Derschlüffe sind so einzurichten, daß ße an beiden Seiten schnell geöffnet und geschlossen werden können/ es dürfen hierbei keine vn-^ blockten Verschlüsse verwendet werden. Das gleiche gilt auch für solche Zugangstüren (z.B. in den Wellentunneln), die gleichzeitig dem Notverkehr dienen. Für die als Nottüren dienenden Mannlochdeckel sind im Anhalt an die MusterzeichnunM drei von oben und unten bedienbare Schraubverschlüsse vorzusehen, da sich die früher angr« wendeten Zentralverschlüsse wegen ihrer Schwergänglichkeit nicht bewährt haben. Die Derschlußdeckel der Munitionsübernahmeöffnungen sind für den Nowerkehr kW richten, wenn sie innerhalb von Niedergängen liegen, die zwischen Panzer- und Batterie^ oder Oberdeck umschottet sind. Für den Notverkehr können auch Luftschächte dienen, in diesem Falle sind besonder« Panzerdecksöffnungen, die jedoch auf das notwendigste zu beschränken sind, mit wasserdüß schließenden Panzerdeckeln neben den Luftschächten anzuordnen und die Schächte für den Nch verkehr erst über dem Panzerdeck mit dem betreffenden Luftschacht zu vereinigen. Sofern Luft schachte für künstliche Lüftung ausnahmsweise für den Notverkehr verwendet werden, nm der Anschluß der Lüfter an solche Schächte wasserdicht ausgeführt sein, damit die Wajsw dichtigkeit des Rotganges auch bei havariertem Raume, in welchem der Lüster steht, unter allen Umständen gewährleistet wird. Wo Luftschächte, Aschaufzüge usw. als Notausgänge aus den Hauptmaschinen- und Kessel räumen bei Wassereinbruch nicht herangezogen werden können, sollen die Nottüren, um zusH liche Durchbrechungen des Panzerdecks zu vermeiden, in den Umschottungen der Hauptniedch gänge der betreffenden Räume oben unter Panzerdeck angeordnet werden. Sie sollen mW Steigeisen (siebe 8II 5) von der obersten Gräting aus erreichbar sein. Auch Oberlichter und Munitionsaufzugschächte können, wenn möglich, für den Notverkeh herangezogen werden. Die losnehmbaren wasserdichten Deckel der als Nottüren eingerichtet^ Munitionsaufzugsschächte (siehe 8148) müssen sich nicht nur von innen, sondern auch mit Schlüssel vom Deck aus öffnen und schließen lassen/ beachte die Ausführung auf den letzt« Schlachtschiffs- oder Kreuzer-Neubauten. Alle Schächte für Nottüren find allgemein so weit hochzuführen, daß sie auch bei tief liegendem Schiff und bei großer Schlagseite für den Notverkehr, noch benutzbar sind. Sowi es sich nur um Entrinnungsmöglichkeiten im Bereiche des Mittelschiffes handelt, kann aus hochgeführte Schächte verzichtet werden. b tust- und dampfdichte Luftdichte (gasdichte) Türen sind im Anhalt an die Musterzeichnung auszuführen und nach Maßgabe der Einrichtungszeichnungen anzuordnen. Die Blechdicke dieser Türen soll in allgemeinen 2 nun betragen. Die Türen, die dem Kesselraumüberbruck ausgesetzt sind Q. ©. . in den Kesselraumniedergangsschächten) sollen zum Ausgleich des Luftdruckes eine luftdicht schließende Luftausgleichklappe erhalten. Nicht wasserdichte Türen im Gefecht besetzter Räume des Oberschiffs sind gasdicht (gilf dichtung) auszuführen (beachte auch 8II4 und 19). e wasserdichte Luken- Für die Abmessungen der Luken beachte B. B. V. — Allgemeines zu den Gruppen 81^ bis 18, Decks -. Blechdicke für wasserdichte Lukendeckel und Deckel für Niedergangsluken in Wetttrd«lk gemäß B.B. V. — SII8c —. Deckel in gepanzerten Decks siehe L. L. V. — 8113 und 36 —, Beschläge stehe SH*
109 sn s Einlegedeckel, Deckel für Gasschutz und Schalldompfung d nicht Wasserdichte Lurendeckel e Mannlochdeckel Handlochdeckel Die Deckel zu den Luken sind auSzusteifen und mit Hängen von oben und J bedienbaren Anzugsvorrichtungen und Aufstellvorrichtung zu versehen/ sie sollen im aUgem^ nach oben schlagen. Für die dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze ausgesetzten Lukendelkrl d die Beschläge im Anhalt an die aus gleichem Grunde verstärkten Türenbeschlage auSzusührZ Wo über den Luken Treppen stehen, müsien die Lukendeckel so aufschlagen, daß eine M nähme der Treppe möglichst vermieden wird. Wasserdichte Lukendeckel, welche mehr als 75 kg wiegen und häufiger geöffnet midgWvW werden müssen, sind grundsätzlich mit Federentlastung zu versehen. Im übrigen ist das um 8II 4 b Gesagte zu beachten. Wo die Handhabung solcher Deckel mittels Talje den dauernd« Verkehr stark behindert, können ebenfalls Deckelentlastungen vorgesehen werden. Nur in besv« deren Fällen darf Gewichtsentlastung vorgesehen werden. Außer den wasserdichten Deckeln sind für die Luken, wo erforderlich, Einlegedeckel auf gelochtem Blech vorzusehen, die das geöffnete Luk abdecken sollen. Sie sind auf der ein« Seite mit Knaggen, auf der anderen mit einem beim Einlegen des Deckels sich selbsltäch schließenden Schnepperschloß zu versehen. Das Schloß ist von oben mit Schlüssel, von untej mit Handgriff oder Handknopf an der Falle zu öffnen. Um die Deckel von oben und uni« einlegen und herausnchmen zu können, sind Handhaben an beiden Dcckclflächen anzubrinm Bei den bündig liegenden Deckeln dürfen die Handhaben und sonstigen Teile an der vbcch Deckelfläche nicht vorstehen. Bei häufiger betretenen Lasten usw., wo das Abhcben der Gratis umständlich ist, kann ein Teil der Grätinge klappbar eingerichtet werden. Das Schloßen den wasserdichten Lukendeckeln, soweit diese nicht selbst verschlossen wer« müssen, kann fortfallen, wenn für die Luken Einlegedeckel mit Schncpperschloß vorgesem werden, die beim Schließen der Lukendeckel liegenbleiben/ sie sind für die Lüken der Munitio^ kammern, Hellegats, Lasten und Provianträume als Sicherheitsschloß auszubilden. Die wasser dichten Lukendeckel für Munitionskammer» sollen außerdem noch einen Sicherheitsverschlq erhalten. Für die Einlegedeckel sind Stauvorrichtungen in der Nähe ihrer Luken anzubringen. 1 Zum Schutze gegen von oben in das Schiff einbringende Giftgase sind bei den DeÄ öffnungen im Oberschiffe, soweit wasserdichte Deckel oder wasserdichte oder gasdichte Ä schottungen nicht vorgeschrieben sind, leichte gasdichte Deckel im Anhalt an^die Ausfübruna a« den letzten Neubauten vorzusehen (beachte auch 8II4 und 19). Soweit für die Decksöffn»M in bewohnten Decksräumen keine gasdichten Deckel erforderlich sind, sollen sie, wenn erfordert leichte Deckel gegen Schallwirkung erhalten. Für die Abmessungen der Mannlöcher in nicht gepanzerten Beplattungen beachte Sill sowie B. B. V. — S110 — und Allgemeines zu — S113 bis 18 —. Mannlöcher in gepanzerten Decks siehe 8113 und 36, zugehörige Deckelbeschläge 8H4. Blechdicke der Mannlochdeckel im allgemeinen wie unter o. Die dem Notverkehr dienenden Mannlöcher sollen im allgemeinen Klappdeckel erhalt^ die von beiden Seiten oder von oben und unten oder innerhalb und außerhalb der SchW bedienbar sein müssen/ Zentralverschlüsse sind nicht vorzusehen. Mannlochdeckel für die Öffnungen (600 x 400 nun) zum Befahren der äußeren M4 gänge find als Klappdeckel mit Korbmutterverschluß auszuführen. Mannlochbeckel für die Öffnungen zum Befahren der Olbunker, Frischwasscr/elleE Trimmzellen, Leerzellen und der Lenzwassersammelzellen find, soweit nicht andere Gnl»4 dagegen sprechen, als ebene Platten auszuführen und mit den Süllen durch Stiflsckra”^ zu verbinden. Wo Sülle fehlen, find die Deckel durch Stiftschrauben auf der entsprech^ verstärkten Beplattung zu befestigen. Mit Rücksicht auf bauliche Änderungen sind für Mannlochdeckel der Olbunker und Wasserzellen durchweg Schraubenabstände von 4ä zu wäW
110 sn 8 Die Stiftschrauben sind in den Süllflansch einzuschraubcn und durch leichte? Berfcfaei J mit Unterkante Flansch 311 befestigen, vgl. die Musterzeichnung. Für Mannlöcher ini Jnnenboden sind, wo erforderlich, etwa 100 mm hohe Sülle (iuj SIH) vorzusehen. Als Packungsmaterial für Plattendeckel der Heiz- und Treibölb,mker ist zu verwe«^ Asbestpappe mit Leinöl und Wachs oder mit 10 Teilen Firnis und 20 Teilen Wachs getchM oder ‘ Copalit«-Dichtungsmaffe (flüssig und Kitt) und die -Copalit«-Dichtungsbinde der ^1 A. G. Joh. Feserich, Berlin-Charlottenburg. Deckel für Frischwafferzellen, sofern sic in der Decke dieser Zellen liegen, sind mit MenniM kitt abzudichten. Mannlöcher in Wänden von Slbunkern oder -tanks, Frischwafferzellen, TrimmzellM usw. sind so hoch wie möglich einzuschneiden,- ist diese Anordnung aus örtlichen Gründen njM möglich, so müssen die Deckel von dem Flüssigkeitsdruck (im Bunker, Tank oder in dn UM auf das Schott angedrückt werden/ etwaige Schwierigkeiten sind hierbei in Kauf zu nehme!!.! Für solche Deckel ist, soweit Frischwafferzellen in Frage kommen, ein geeignetes DichtungM material zu verwenden. Die zum Messen der Temperatur und zum Peilen der Dlbunker oder -tanK vor« zusehenden Hähne von 55 mm lichter Weite sind möglichst auf den Mannlochdeckeln anzubringk« Zum Anschlägen der tragbaren Lüfter (Durchlüfter) sollen diese Hähne mit Schlauchkupplung für 90 mm^Zchläuche versehen werden. Beachte das Skizzenblatt Nr. 13, 32, ferner S15 und SII 9i. Soweit zum Anziehen der Mannlochdeckel Korbmuttern verwendet werden, sind sie tch, derlichenfalls durch Kette mit Schloß zu sichern. Mannlochdeckel für die Öffnungen in den Stützzylindern für die Geschütze der mittler« und leichten Artillerie (siehe 8148) sind klappbar einzurichten/ statt der Stiftschrauia sind einige Flügelkopfschrauben oder Korbmutterkopfschrauben zum schnelleren LoSnehmen j verwenden. f Pfortenklappen in Gemäß B. B. V. — 8 —. der Außenhaut 8 Sonstige Verschlüsse Wasserdichte Türen der Niedergangskappen auf dem Wetterdeck (beachte 8160) soll« soweit sie dem Gasdruck oder dem Sog der schweren Geschütze ausgesetzt sind, Vorreiber m Schraubverschlüsse erhalten/ sie sind mit Feststellvorrichtung zu versehen. Für die Durchreichöffnungen in den Munitionskammerschotten (beachte S148 u« 8II14) sind wasserdichte Schnellschlußschottschieber vorzusehen. Diese Schieber sind seH hemmend einzurichten. Die Anzugsvorrichtung ist so zu treffen, baß ein Festklemmen dt Schieber möglichst vermieden wird. Zum Anlüften der durch Fall geschlossenen Schieber si» entsprechende Vorrichtungen anzubringen. Fm übrigen sind für die Ausführung dieser ®» richtung die Erfahrungen auf den letzten Schlachtschiff- und Kreuzerneubauten zu berücksichtigt Eine Zeichnung ist zur Genehmigung vorzulegen. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4d, 7a4 sowie B Ö-3 — 8 Anhang D —. Türrahmen, Mannloch, und Luksülle siehe 8110, 11, 13 bis 18 usw. Panzerdeckel siehe 8113 und 36, Beschläge siehe 8II4. Kammertüren usw. siehe 8III. Deckel für Deckfenster siehe 8II6. Sturmhaken siehe 8II22.
S n Gruppe 9 Einrichtungen fiir Waffer Die Einrichtungen sind im Anhalt an die schematischen Zeichnungen »Einrichtungen f^ Wasser« und unter Beachtung der Vorbemerkung 8, A. B. B. Nr. 35, A. B. B. II Nr.6üi und Nr. 23, der Musterzeichnungen, Musterzeichnungen (Entwurf), Musterblätter Farben ter Rohrleitungen oder Normblätter auszuführen. Für alle Schiffsncubauten der Kriegsmarine gelten grundsätzlich für Rohre, Flanscht» und Armaturen die 1936 herausgegebenen Kriegsmarinenormen — KM —. Ausnahmen sind nur gestattet für Fahrzeuge, die nach den Vorschriften des Germanischen Lloyd Handels- schiffsmäßig auszuführen sind bzw. wo die Beschaffung nach XLI-Normen auf unüberwindliche Schwierigkeiten stößt. Auf die Durchführung dieser Bestimmung ist besonderer Wert zu legen, weil bei Instandsetzungen der Schiffe für notwendig werdenden Ersatz von den betreffenden Werften und dem Marinearsenal durchweg nur XN-genormte Teile auf Lager gehalten werden. Auf diese Weise soll die Ersatzbeschaffung erleichtert und verbilligt werden. Alle zu den Einrichtungen für Waffer gehörigen Pumpen einschließlich ihrer Antriebs- Maschinen und ihrer Wechselventilkasten, die von diesen abgehenden Sauge- und Druckrohre für maschinenbauliche Zwecke sowie die zugehörigen Absperrorgane siehe MII 2,4 bis 7 und 28. Alle Sauge- und Druckleitungen der für die »Einrichtungen für Wasser« gehörigen Pum¬pen, einschließlich der gesamten Hauptlenzeinrichtung und der schiffbaulichen Bodenventile sowie aller Absperrorgane in den Rohrleitungen der Pumpen sind, mit Ausnahme der Druckleitungen der Lenzpumpen, hier zu verwiegen. Über die Verbindungsrohre der Waschwasser- und Trink- wasserpumpen sowie über die Verbindung der Hinteren Waschwasserpumpe mit dein Speise- Pumpensaugerohr siehe MII28 zu 6 und 7 und Pumpenplan zu Gruppe 2 bis 7. Über Vakuummeter in den Saugleitungen und Luftröhren, in den Auswurfrohren der Leckpumpen sowie Manometer lind Entlüftungsrohre für die Punipen siehe M1128 zu 2. Einrichtungen zum Sammeln und Abgeben ölhaltigen Bilgewassers, soweit das yilfS- lenzrohr nicht in Frage kommt, wie Druckrohrleitungen nebst Absperrorganen, siehe MI2 Abschnitt D und MII28 zu 4. Beachte auch 8128. Soweit Pumpen für Schiffszwecke an maschinenbauliche Bodenventile angeschloffen werden, sind diese Bodenventile einschließlich der Pumpensaugerohre bei Maschinenbau zu verwiegen. Für Durchbrechungen der Panzerdecks beachte 81 36. Es ist dafür zu sorgen, daß Wasser zwischen eingebauten Teilen im Bereiche der Bilgen — beachte Vorbemerkung 13 — nicht stehenbleibt/ wo erforderlich, sind Schleusenrohre oder besondere Lenzstutzen — siehe c — oder Schaumverteilerrohre — siehe h — vorzusehen. Das Ab leiten oder Durchschleusen von gewöhnlichen Wassermengen — ausgenommen von Waffermengen bei Havariefällen oder beim Fluten von Munitionskammern — nach Schiffs- ; räumen, in denen sich ölhaltiges Bilgewaffer ansammeln kann, lind nach den Wellentunneln mit Rücksicht auf die Gefährdung der als Ringschmierlager ausgebildeten Wellenlager sowie nach den Akkuräumen ist grundsätzlich zu vermeiden/ für weitere Ausnahmefälle ist die Gene» migung einzuholen. In allen Räumen, wo ölhaltiges Bilgewasser sich ansammeln kann, sind in den Innen- ; boden Lenzbrunnen — siehe 8111 und beachte 8119c — von etwa 0,3 m3 — auf Booten und kleinen Sonderschiffen von etwa 0,15 m” — Inhalt öldicht oder wasserdicht einzubauen- Hierbei ist die Schlagseite und die Trimmlage des Schiffes zu berücksichtigen. )m allgemeinen sind solche Lenzbrunnen in besonders großen Räumen (wie in den Maschinen- und Kesselräumeni bei flachen Innenboden an Hinterkante dieser Räume anzuordnen, und zwar je einer an Stb und Bb/ bei aufkimmendem Innenboden ist nur ein Lenzbrunnen mittschiffs oder möglichst mittH schiffs einzubauen. An Vorkante der genannten Räume genügt in allen Fällen der Einbau 1 eines Lenzbrunnens mittschiffs oder möglichst mittschiffs. Wo aus Platzgründen die Mittschiffs’ I anordnung nicht möglich, ist eine besondere Bilgewasserablaufstelle in, Innenboden anzuordnen-1 Sie ist mit einem losnehmbaren Sieb zu verschließen und gegen unbefugtes Öffnen zn ficher«
Rohrleit» »gen Don der Ablaufstelle ist ein Ablauftohr von etwa 100 NW — für Boote und kleine Sonder-D schiffe von etwa 80 NW — mit genügend großem Gefälle in den seitlich einzubauenden Lenz« H brunnen zu führen. Für kleinere Räume mit Hilfslenzrohrstutzen — siehe C — sind Lenzbrunnen von etwa« 0,2 m3, für Boote und kleine Sonderschiffe von etwa 0,1 m3 vorzusehen, und zwar, wo angängig, j in den Leckpumpenräumen, in über dem Innenboden liegenden Wellentunneln, im KU.« maschinenraum und wo sonst erforderlich, möglichst an den tiefsten Stellen der zu lenzenden« Räume. Für die Kühlräume sind zweckmäßig Lenztöpfe nach Anordnung der Marinewerft-« Ausführung einzubauen. In das Pumpenbuch und in sonstige Vorschriften ist ein Hinweis aufzunehmen, daß biel Lenzbrunnen wegen der erhöhten Olbrandgefahr stets leer zu halten sind, besonders da, wo Ab-4 fallrohre ausnahmsweise hineingeführt werden. Um die Leistung und Brauchbarkeit der Leckpumpen im Bordbetrieb feststellen zu können, sollen während des Banes an Bord möglichst alle Leckpumpen eingehend erprobt werden (beachtet auch MII2), hierbei ist festzustellen, ob die Leckpumpen auch ohne besondere Einrichtungen beim Lenzen aus tief gelegenen Räumen oder Zellen zum Ansaugen gebracht werden können (beachte auch SII9a). Wo Lenzversuche mit Leckpumpen aus Betriebsräumen im allgemeinen keine einwandfreien Ergebnisse ergeben, wenn die Bilge dieser Räume mit Rücksicht auf die Maschinen« baulichen Einrichtungen nicht hoch genug unter Wasser gesetzt werden können und die Pumpen infolgedessen Luft mit ansaugen, sind bei Schiffen die Lenzversuche mit den an die Leckpumpen angeschlossenen Seitenlenzrohren durchzuführen. Zu diesem Zweck sind die, entsprechenden Wall« gangzellen so hoch wie nötig zu fluten. Um annähernd den gleichen Lenzrohrquerschnitt wie an der Pumpe zu erhalten, sind gleichzeitig die Zellen beider Schiffsseiten zu lenzen. Die Lenzve^ suche sind, wenn möglich, nach dem Stapellauf und zugleich mit den Erprobungen der Flut« und Entwässerungseinrichtungen der Munitionskammern — beachte SU 9e — durchzuführen. Um die gemäß Pfl. M. Heft 4 Ziffer 8 45 geforderte jährliche Erprobung der Leistung jeder zum Lenzen vorgesehenen Pumpe oder jedes zum Lenzen vorgesehenen Lenzstrahlers durch- führen zu können, sind grundsätzlich Meßlatten (siehe 8160) vorzusehen. Die Meßlatten sind bei Räumen mit größerer Grundfläche möglichst in der Mitte des Raumes anzubringen, um Fehler infolge von Trimm und besonders von Krängung zu vermindern. Wo Leckpumpen im Bereiche der Betriebsräume, deren Einrichtungen als Meßräume Schwierigkeiten bereiten, an Trimmzellen oder an zu flutende Wallgangszellen angeschloffen sind, können diese Zellen als Meßräume dienen. Alle Kreiselpumpen sind der Einheitlichkeit halber rechtsdrehend auszuführen. Pumpen- und Motorenkennlinienblätter sind nach den Erprobungen der Pumpen auf dem Prüfstand in doppelter Ausfertigung dem O.K.M. zur Kenntnisnahme vorzulegen. (Beachte auch A. B.V. — MII —.) Die Leckpumpen sind zur näheren Bezeichnung ihrer Lage im Schiff mit römischen Abtei- lungsziffern zu benennen. Befinden sich in einer Abteilung mehrere Leckpumpen, so ist hinter der römischen Ziffer eine arabische Ziffer zu setzen, und zwar bedeutet eine »I« erste Leckpumpt Stb, eine »2« erste Leckpumpe Bb, eine ”3« zweite Leckpumpe Stb usw. Befinden sich z. B. >” Abteilung VIII zwei Leckpumpen, je eine auf Stb und Bb, so ist die Benennung für die Stb Pumpe »Leckpumpe VIIII«, für die Bb-Pumpe »Leckpumpe VIII2?. Die übrigen schiffbaulichen Pumpen sollen, da sie in ihrer Wirkung nicht auf eine Abte’ lung beschränkt werden, durch Kennwort oder Ortsangabe unterschieden werden, Z. B. 8^ löschpumpe Hi Masch R Stb, Waschwasserpumpe v, Lenzpumpe K 2 usw. Für Rohrleitungen und deren Flanschen, für die Durchführung von Rohren durch waffck’ dichte und öldichte Decks, Schotte, Spanten, Innenboden, für die Anordnung von SchottringtN und für Schutzsti’lcke in ständig Secwasser führenden Kupfcrrohren (eiserne Einsatztöpst) ^ die Marinenvrmen oder Musterzeichnungen maßgebend. Die zur Aufnahme der eisernen Einsatz’
töpse vorzusehenden ^-Stutzen sind im allgemeinen auf die Rohrleitungen aufzulöten oder auf.! zuschweißen, wenn in der Nähe solcher i-Stutzen sich Absperrorgane in den Rohren befinde^ die ein Hineinsehen in das Rohrinnere nach Herausnahme derselben gestatten, andernfalls siM bronzene ^-Stutzen zu verwenden. Die nach Marinenormblatt XN 61 bis 65 vorzuskhende^ Schutzstücke sind im allgemeinen in Abständen von 5 m anzuordnen. An solchen Stellen, J infolge stärkerer Inanspruchnahme der Leitungen erfahrungsgemäß erhöhte AnfreflungSgefahr besteht, ist der Abstand der Schutzstücke entsprechend zu verringern. Insbesondere lomwetz hierfür folgende Stellen in Frage: in der Nähe von Krümmern, Anschlußstücken, Pumpes druckrohren, Schiebern, Ventilen, Abzweigrohren und im Bereich von Bade- und Abortanlag« Die Nohrabmessungen der Flutleitungen sind nach den X^l-Normen — Nenndruck big 2,5 — zu wählen. Auf ein restloses Entwässern dieser Rohre und ihrer Absperrorgane muß U Pumpenbuch hingewiesen werden. Unter nicht gepanzerten Decks und unter dem Innenboden sind Rohrleitungen dicht unter der Beplattung entlang zu führen, soweit Drtlichkeitsgründe nicht dagegen sprechen/ sie fyj möglichst so anzuordnen, daß sie leicht untersucht werden können/ auch dürfen sie durch andere Rohre, Kabel, Kanäle usw. nicht verdeckt werden. Dagegen sind kupferne Rohrleitungen, soweit sie durch Doppelbodenzellen geführt werden müssen und mit Seewasier in Berührung kommen können, möglichst entfernt von eisernen Beplattungen, wie Innenboden und Außenhaut sKono- ^^ Rohrleitungen^ den Bilgen stnd so hoch wie möglich unter die glurplutten zu »erlegt um eine Berührung mit dem Bilgewaffer möglichst ZU vermeiden und die Reinigung md) standhaltung der Bilgen zu erleichtern. Dies gilt insbesondere für Kupferleitungen. Um w Benetzen der Metallteile durch Bilgewasier zu verhindern, sind Rohre und Armaturen Wan schen, Schieber, Ventile) gut zu isolieren. Besonders an den Durchgangs- und Verbindung stellen von Kupfer- und Bronzeteilen mit tom Innenboden ist für eine gute Isolation Sorge z« tragen, um eine Berührung der Metallteile mit der eisernen Bodenbeplattung zu vermeid» und somit die Elementbildung auszuschließen. Über die zu wählende Ausführung der Isolatim ist Entscheidung einzuholen. Wasierführende und ölführende Rohrleitungen sowie Gestänge sollen, wenn irgend möglich^ nicht durch Räume für elektrische Maschinen, Schaltanlagen, Rechen- und Schaltstellen an« Funkräume geführt werden. Artilleristische Betricbsräume sind im Hinblick auf ihre Ei« richtungen von allen irgendwie vermeidbaren Rohrleitungen und Gestängen für Absperrorga« freizuhalten. Soweit dieses nicht möglich ist, nruß mit dem Einbau solcher Teile bis zur Genehmigung der fiir diese Räume besonders vorzulegenden Zeichnungen gewartet wer!« Dann sind aber die.Flanschen von Rohren so anzuordnen, daß sie nicht über Motoren od« solchen Hilfsmaschinen, Apparaten und Einrichtungen liegen, bei denen eine Schädigung oder Betriebsstörung durch Leckwasser oder Dl zu befürchten ist. Mit Ausnahme der Jlutrohre dürm Rohrleitungen im allgemeinen nicht in Munitionskammern verlegt werden. Solche Abweichung« sind bei Vorlage der in Frage kommenden Zeichnungen besonders kenntlich zu machen. Beachy auch A. B. V. — SI 58 —. Bei den Seewasserkühlleitungen für artilleristische Aggregate u. dgl. stnd jeweils an da Eintrittsstellen in den Schotten Absperrorgane vorzusehen, die in unbewachten Zeiten abM sperren sind/ gegebenenfalls sind die Absperrorgane der Aggregate selbst entsprechend zu legth Handelt es sich um eine unvermeidliche Durchführung von Rohren, so sind diese dickwandig auszuführen. Entwäfferungsschrauben, die grundsätzlich aus seewasserbeftandigem Materie herzustellen sind, sollen möglichst nicht in den in Frage stehenden Räumen angebracht werd« Um Anfressungen rechtzeitig zu bemerken, müssen die betreffenden Rohre von den Kommando« in angemessenen Zeitabständen, gegebenenfalls mit der instandsetzendcn Werft untersucht werde» Entsprechendes ist im Pumpenbuch sicherzustellen. Soweit Flutrohre durch Turmbcladeräume geführt werden müssen, ist zu beachten, das Abheben der Munition von darunterliegenden Durchreichmulden und die Bedienung W Absperrschieber nicht behindert werden. Bei Verlegung der Rohrleitungen allgemein ist darauf zu achten, daß die Zugänglichke« und Bedienbarkeit anderer Einrichtungen nicht behindert werden.
Die Halter der durch die Bilgen geführten Rohre sollen möglichst nicht am Innenboknj befestigt werden. Befestigungen von Rohrleitungen usw. an Beplattungen, die dem Gasdruck Z der Geschütze ausgesetzt sind, sind unter allen Umständen zu vermeiden. Bei allen Leitungen sind scharfe Biegungen, X* und ^Stutzen zu vermeiden undA dafür Krümmer zu verwenden. Abzweigungen der wasserführenden Rohre sind zur Verkleinerung 1 der Widerstände in der Bewegungsrichtung des Wassers in schlankem Bogen anzuschließen. Rohrleitungen sind so zu verlegen, daß ein Nachgeben der Rohrleitungen sichergestellt ty 1 Rohrkrümmer oder 8-Bogen sind stets so zu verlegen, daß Luftsäcke vermieden werden. Für Durchbrechung gepanzerter Schotte und Decks beachte die folgenden Bestimmungen« unter ‘-Durchbrechungen von Torpedoschotten, Panzerdecks und Panzerschotten”. Wasserführende und ölführende Rohre sind möglichst freiliegend zu verlegen, so daß^ undichte Stellen leicht auffindbar sind. Um schadhafte Rohrstücke, besonders in seewaffnH führenden Leitungen durch neue Rohrstücke schnell auswechseln zu können, sind die einzelnen Rohrstücke nicht zu lang zu wählen. Durch Olbunker und -tanks, Wasch- und Trinkwasserzellen sollen Rohrleitungen im allge-z meinen nicht geführt werden/ wenn dies nicht zu umgeben ist, sind solche Leitungen mit den^ Wandungen und den Decks, auch Dentilgebäuse mit dem Deck und einzelne Rohrstücke unter; einander gut zu verschweißen/ Flanschenverbindungen sind hierbei stets zu vermeiden. Dick Wanddicke solcher Rohre, die zur Vermeidung von Spannungen dann 8-bogenförmig zu vn z legen sind, soll nicht unter 4 mm betragen. Wo möglich, sind Rohrtunnel vorzusehen. Im allgemeinen sind Saugestutzen mit ihren Enden in die tiefste Stelle des zu lenzende« Raumes zu verlegen oder in die vorzusehenden Lenzbrunnen oder -topfe hineinzuführen. Diei Enden der Saugestutzen sollen so dicht wie möglich an den Boden der Saugestellen reichen, Ins allen Fällen ist dafür zu sorgen, daß die zu lenzenden Räume, Zellen, Lenzbrunnen usw.s möglichst restlos gelenzt werden können. Dies gilt auch für die Wasch- und Trinkwafferzellen.^ Sämtliche Saugestellen sollen leicht zugängliche Schutzsiebe von 3^/,- bis 4fachem odcrZ Saugekörbe von mindestens 2’/,fachem Querschnitt des zugehörigen Saugestutzens erhalten. Dies Saugestellen in den Lenzbrunnen sind außer den Schutzsieben mit Saugekörben zu versehen.z Die Saugekörbe der Saugestutzen sind so anzuordnen, daß sie von unbefugter Hand nicht weg-ß genommen werden können. Vorrichtungen zum Reinigen der Saugestellen sind so zu treffeW daß das untere Ende der Saugestutzen leicht losgenommen oder der Saugekorb über das untere Ende des Saugestutzens gestreift und beim Reinigen an dem Saugestutzen hochgehoben werden kann/ beachte das maschinenbauliche Skizzenblatt 46. Eine Zeichnung hiervon ist bei Vorlage : des Lenzplanes dem Q. K. M. zur Kenntnisnahme niit vorzulegen. Bei Verlegung der Saugestutzen in den Bilgen ist darauf zu achten, daß alle Saugestutzen und -körbe in den Lenzbrunnen zwecks Beseitigung von Verstopfungen leicht zugänglich angeordnet werden und daß diese Zugänglichkeit durch etwa später zu verlegende? Rohrleitungen usw. nicht versperrt wird. Von dem Augenblick an, wo mit den Lenzpumpen; gelenzt wird, müssen die Bilgen von Fremdkörpern (Holz, Blech, Wischbaumwolle, Späne usw.» vollkommen frei gehalten werden. In der Nähe der Außenhaut endende Saugerohre usw., sofern sie nicht dicht bei Längs-s oder Querverbänden liegen, sollen Krümmer oder Federbogen erhalten, damit sich die Rohre Bei einer Grundberührung umbiegen und den Innenboden oder die Wallgangslängsschvtte nicht ; durchstoßen. Bei Durchführung von Rohrleitungen durch Beplattungen (Decks, Innenboden, Wall’< gangsschotte u. dgl.) können die Rohre mit den Beplattungen verschweißt werden, wenn sie in nächster Nähe der Schweißstellen mit einem Flansch zum Losnehmen der Rohre versehen werden, andernfalls sind Rohrstutzen zu verwenden. Wo eine Wasserdichtigkeit nickt erforderlich ist, sind Stopfbuchsen für Rohre und Gestänge entbehrlich. Die Löcher in den Beplattungen sind dann möglichst klein ausznführen und nach Bedarf zu verkleiden, um das Übertreten von schlechter Luft oder Gasen von einem Raum in den anderen zu verhindern.
Durchbrechungen von Torpedo- schotten, Danzer- deckS und Panzer¬schotten Hür den Abstand der Rohrleitungen und Gestänge von Panzerungen beachte DvM bemerkung 15. Entwäfferungslöcher mit Dichtungsschraube oder Hahn sind an den Stellen vorzuseh^ß wo bei abgestellter Rohrleitung Wasser in dem Rohre ftehenbleiben kann, z.B. wo RHZ leitungen Wassersäcke bilden, über dem Ventilsitz der Bodenventile, im Gehäuseboden der schlagklappen in den Hauptlenzstutzen und Flutrohren für MunK, im unteren Teile Schiebergchäuse oder bei sonstigen Absperrorganen usw. Für Rohrleitungen, die für gewöhnlich ohne Wasser gefahren und durch sehr warM Räume verlegt werden, ist ein haltbares Packungsmaterial zu wählen. Zur Beobachtung des Druckes in der Feuerlösch-, Trink-, Wasch-, Seewasserspül. uM Seewafferkühlleitung ist für jede dieser Leitungen ein Manometer in der PumpenmeisteM arbeitsstelle und für die Feuerlöschleitung und Seewafferkühlleitung außerdem noch imß Maschinenleitstand vorzusehen. Für die letzteren bleibt es der Bauaufsicht unbenommen, auch an anderen Stellen, wo nach Ansicht der Baubelehung gelegentlich die Ablesung des Leitung druckes erwünscht ist, Stutzen zum Anschrauben eines Manometers anzuordnen. Wo ein Arbeiten der Kreiselpumpen gegen geschloffene Absperrorgane in der Pump« druckleitung in Frage kommt, z. B. bei den Feuerlösch- und Seewafferpumpen, sind Mrmez abfuhrleitungen und Drosselscheiben (beachte auch A. B. V. — M) vorzusehen. Hierbei sind die Wärmeabfuhrleitungen von der Druckseite der Pumpen abzuzweigen und unter Einschalturu einer Droffelscheibe nach einem ständig offen zü fahrenden Druckbodenventil, -schieber, Druck bodenstutzen oder Druckventil (bei nicht ständig offen zu fahrendem Bodenventil oder -schieb« unterhalb des Dentilkegels oder Dichtungskeiles) zu führen. Als Abschluß gegen See ist am En« der Wärmeabfuhrleitung (am Ausguß) ein im offenen Zustande zu plombierendes P.Z.-Venti einzubauen. Zur Vermeidung größerer Druckverluste ist die Durchflußöffnung der Drosst scheibe möglichst klein — entsprechend der zur Wärmeabführung ausreichenden Wassermen« jedoch nicht kleiner als 3 mm — zu halten. Da ein Verstopfen der kleinen Durchfiußöffnung in der Droffelscheibe eintreten kann, ist zur Kontrolle unmittelbar hinter der Drosselscheibe eil Probierhahn anzuordnen. Ein Vermerk hierüber ist in das Pumpenbuch aufzunehmen. Be Leckpumpen und bei den zur Druckbehälteranlage gehörigen Pumpen sind Umgehungsleitung^ entbehrlich. Anstrich der Rohrleitungen siehe 8IV. Rohrverkleidung siehe o, für Verzinkung brach Vorbemerkungen 7 a 7. Für Rohrleitungen usw. beachte auch A. B. V. — M I 10 Allgemeines und MII28. j In der Schmiede ist oberhalb des großen Amboffes die lichte Höhe des Raumes von jedn Behinderung — besonders Rohrleitungen — frei zu halten. Beachte MII22. Anbauten an den Torpedoschotten der Panzer- und Schlachtschiffe und an den inneren Wal ganglängsschotten der schweren Kreuzer sind möglichst zu vermeiden. Dies gilt auch für dal Anbringen und Durchführen von Rohrleitungen. Wenn die Durchführung von Rohren durch die Torpedoschotte sich nicht vermeiden laß sollen die Rohre je nach ihrer Lage möglichst hoch — nahe dem Panzerdeck — oder möglich tief — nahe dem Innenboden — durch die Schotte geführt werden. In der mittleren Höhe der .Schotte, wo die Durchfederung bei etwaiger Detonation am größten ist, sind im allgemein« nur Durchbrechungen für Teile mit kleinerem Durchmesser — etwa bis zu 32 NW — zulässig Für Durchbrechungen von größerem Durchmesser ist die Entscheidung des O. K. M. einzuhol« Die Durchbrechungen der Torpedoschotte sind so auszuführen, daß die an der DurÄ bruchsstelle befestigten Teile bei etwaigen Detonationen nicht Abspringen. Daher sind Stutzen für Rohrleitungen bis zu 32 NW durch Einschrauben in das Schott zu befestigen/ Durchführung von Rohren mit größeren Durchmessern ist ein Anhalt an die Skizze der Kriegs marinewerft Wilhelmshaven 8 125 — g 5 auszuführen. Die an den Torpedoschotten anzubringenden Absperrorgane sind besonders kräftig zuführen.
Gestänge Die Rohrleitungen sollen, soweit sie senkrecht aus das Torpedoschott zu geführt werde,,« einen Federbogen vor dem Absperrorgan erhalten, damit das Nachgeben der RohrleitungeM sicbergestellt ist. Wenn Rohrleitungen an den Torpedoschotten entlang geführt werden müssen, sollen nicht an ihnen befestigt, sondern nur lose aufliegend von ihnen getragen werden- dabei ist feil vorgeschriebene Sicherheitsabstand einzuhalten. )m übrigen beachte B. B. V. — S110 Ab —] und A. B. V. — MI 10 »Allgemeines« —. Bei Durchbrechungen der Panzerdecks durch Rohre, ausgenommen Peil- und Luftröhre, sindI dicht unter den Panzerdecks kräftige Absperrschieber vorzusehen, die allgemein für gewöhnlichH offen zu fahren und nur im Gefechtsfalle zu schließen sind. Dasselbe gilt auch simigemäßW bei Durchbrechungen von innerhalb der Wasserdichtigkeitsgrenze liegenden gepanzerten SchottnM Für die Anordnung von Durchbrechungen im Panzerdeck beachte 81 36 und A. B. V. — Ml »Allgemeine Vorschriften« —. Die Gestänge für die Flut-, Leck- und Feuerlöscheinrichtungen sind im allgemeinen ttn*| mittelbar bis zu dem ersten über der Wasserlinie befindlichen Deck zu führen. Durch PanzerD decks sind die Gestänge möglichst nur innerhalb der Zitadelle, soweit eine solche vorhanden ist,» und auch dort, wenn angängig, nur durch den am höchsten über Wasser liegenden Teil des Decks» zu führen. Das Unterwasserpanzerdeck vor und hinter der Zitadelle darf nur in Ausnahme« fällen nach vorheriger Genehmigung von Gestängen durchbrochen werden, wenn mit diese« Führung der Gestänge erhebliche Vorteile verbunden sind. Für Gestänge der Flutschieber in denß Kammern beachte 8II9 e. Die Gestänge sollen aus Jlußstahlrohren gefertigt werden. Sie sollen über Deck stets zu-» gangliche Bedienungsstellen (Handräder) erhalten,’ auch können sie in Deckverschraubung« endigen (beachte z. B. Skizzenbuch Nr. 12 — Blatt 22 —). Bei hintereinanderliegenden Zelle« und Räumen sollen die Bedienungsstellen der Gestänge — Handräder oder Deckverschraubungm» — in gleicher Reihenfolge hintereinander, bei nebeneinanderliegenden Räumen usw. in gleichem Reihenfolge nebeneinanderliegen. Übertragungsgetriebe sind einzuschränken. Bei Durchführung von Gestängen durch wasserdichte Beplattungen — beachte Dorbmer-i kung8 und 10 — sind Stopfbuchsen zu verwenden. Diese sind bei Decksdurchführungen stetßH auf den Decks anzubringen, um den Zutritt von Wasser in die Lagerstellen zu vermeiden. Jeder durch ein Deck hindurchzuführende Geftängeteil soll massiv sein. Bei der Durch-D führung durch Panzerdecks soll der massive Gestängeteil unmittelbar über dem Panzerdeck eins kräftiges Schutzrohr erhalten und an der Oberseite des Panzerdecks durch eine Stopfbuchse abgeD dichtet werden. Hierbei ist Vorsorge zu treffen, daß ein Zutritt von Waffer in die Lagerstelle« vermieden wird. Die Gestänge sollen möglichst nicht auf Knicken beansprucht werden. Werden Übersetzung« erforderlich, so sind diese so auszubilden und anzuordnen, daß die Gestänge möglichst wenig aus! Verdrehung beansprucht werden. Die Hauptlenzventile, Bodenventile, Bodenschieber, Seeventile und -schieber nebst ihrwH Gestängen, Spindeln, Lagerungen usw. sind so stark auszuführen, daß die Ventile auch vollständig überfluteten Räumen mit Sicherheit geöffnet werden können. Bei Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist ein Wasserdruck etwa von 12 M 10 m, bei Booten und kleinen Sonderschiffen etwa 7 bis 5 m der Berechnung zugrunde zu ltgtN/S soweit nicht die in der B. B. V. — S — enthaltenen Bestimmungen über die Prüfung **■ wasser- und öldichten Wandungen einen Hähern Druck ergeben. Das Übersetzungsverhältnis in den llbertragungsteilen der Gestänge ist so zu wählea»^ daß die Umfangskraft an den Bcdienungsstellen .’>0 kg nicht überschreitet. Allgemein sind die hochzuführenden senkrechten Gestänge und, wo erforderlich, auch waagerechten Gestänge zwischen den Lagerstellen verschiebbar auszuführen, damit sie si^ Grundberührungen oder Schottdurchbiegungen axial verschieben können.
Dedienungsstellen Jedes Gestänge soll unterhalb deS Panzerdecks guskuppelbar sein, damit die Flut-, 2«!« j und Feuerlöschventilgestänge auch von Räumen unterhalb des Panzerdecks aus bedient werde« I sönnen, wenn die Bedienungsstellen über Deck nicht mehr benutzbar sind. Auch in Räumen mit überflutungssicheren Motoren sollen die Bodenventile (Schiebey,^ Seeventile und die Absperrschieber für Flutleitung Gestänge erhalten, so daß sie in gleicher Weise wie die übrigen Hauptlenz- und Fluteinrichtungen von zwei ‘räumlich getrennten & dienungsstellen aus bewegt werden können. Der Hauptlenz« und Flutbetrieb soll also auch dann noch aufrechterhalten werden, wenn die Räume und Motoren der Leckpumpen übn, flutet sind. Die Nebenbedienungsstellen sollen — soweit ohne Schwierigkeiten und ohne lange Ge- stängeführungen durchführbar — in stets offenen Räumen und an stets zugänglichen Stellen liegen und mit Ausnahme der Feuerlöschventilgestänge durch Schutzkasten mit Sicherheitsschloß gesichert werden. Unter jeder Kupplung ist ein fest mit dem Gestänge verbundenes Handrad anzubringe». Falls kein Platz für das Handrad vorhanden, ist das Gestänge so auszubilden, daß es durch Knarre bewegt werden kann. Alle Gestänge, die Beschädigungen ausgesetzt sind, oder durch Unbefugte bewegt werden können, sollen feste Schutzverkleidungen erhalten. Werden für die Gestänge Kegelräder oder sonstige Übertragungen erforderlich, so sm dafür Schutzgehäuse vorzusehen, die zugleich als Lager der Gestänge ausgebildet werden sönnen^ Kegelräder oder sonstige llbertragungsgetriebe der Gestänge, die unter den Flurplattr» der Maschinen- und Keffelräume angeordnet werden müffen, sind, wo erforderlich, mit dichten, losnehmbaren Schutzgehäusen zu umgeben, bannt sie nicht durch Verunreinigung usw. gesperrt werden. Die unter den Flurplatten liegenden Gestänge selbst brauchen nicht verkleidet zu werden. Jede Bedienungsstelle und jede Nebenbedienungsstelle sollen erkennen lassen, ob das Ventil geöffnet oder geschlossen ist. Für die Bewegung der Gestänge der Einrichtungen sirr Wasser sind zum Aufsetzen von Handrädern oder Schlüsseln usw. im allgemeinen Einheitsvierkante von 24 mm und 19 mm zu wählen. Für Knarren beachte das schiffbauliche Skizzenblatt 12, 61. Die Gestänge sind allgemein entsprechend ihrer Beanspruchung auS Stahlrohren von 25/30 mm $ (24 mm Vierkant) und 21/25 mm §7 (19 mm Vierkant) herzustellen und zu ver¬zinken/ bei besonders hoher Beanspruchung sind entsprechend stärkere Bauteile zu wählen. Die besonders wichtigen Ventile sind durch Sicherheitsschlösser gegen unbefugtes Öffnen zu sperren. Als Grundsatz bei der Anordnung der Sicherheitsschlösser soll allgemein gelte« daß stets nur die Bedienungsstellen derjenigen Ventile oder Schieber sowie die Verschlüf der Nebenbedienungsstellen durch Sicherheitsschlösser zu sichern sind, welche dem Wasser am nächsten sind. Die unmittelbar zu den Leckpumpen gehörenden Absperrorgane der Hauptlenz- und Flut’ einrichtungen sollen ihre Hauptbedienungsstelle möglichst hoch über der X. W. I,. erhalten.^ Ihre Gestänge sollen in der Nähe der Leckpumpen leicht auskuppelbar sein, um die Absperr- organe auch von hier aus bedienen zu können. Ebenso sind die Häuptentwässerungseinrichtungen, die Gruppen- und Unterteilungsschieber in den Flutleitungen für Munitionskammern sowie die Unterteilungsschieber in der Hauptfeuerlöschleitung möglichst hoch über der K.W.L. be dienbar zu machen. (Beachte auch a — Schleusenschieber.) Bedienungsstellen der Hauptentwässerungseinrichtungen, die nur in besonderen Fäll« (bei Havarien, Rohrbrüchen, Entwässern gefluteter Munitionskammern usw.) benutzt werd«) dürfen, sind gegen unbefugtes Benutzen gut zu sichern. Absperrorgane der Einrichtungen für Wasser für nebensächliche Fälle sind im allgemeinen an Ort und Stelle oder in den unteres Räumen bedienbar zu machen. Die Gestänge der zum Geradelegen des Schiffes dienenden Fluteinrichtungen — siehe K unb k —, einschließlich der zugehörigen Flutluftrohre sowie der zum Trimmen deS Scbi!^ dienenden Fluteinrichtungen, sind möglichst nach dem über der X. W. L. liegenden Deck bis; etwa Im über demselben hochzuführen. Auf den Schlachtschiffen sind — sotveit ohne langes
118 S T1 9 Sicherheitsschlösser Gestängeführung möglich — die Gestänge der Schleusenschieber und Bodenventile in d äußeren Wallgängen nach den Ouergängen zu führen und dort auskuppelbar als 2. Bedienung stelle einzurichten. Für die übrigen unmittelbar nach dem Oberdeck zu führenden Gestänge fi<H um die Leichtgängigkeit zu begünstigen, Gelenkkupplungen kurz unter Danzerdeck einzubaue« die erforderlichenfalls auch vom Laufsteg aus gekuppelt werden können. Die Schieber der Seitenlenzrohre (8tn Lz Rohre) an den Torpedoschotten sind allgemein unterhalb des Panzerdecks/ möglichst hoch im Raume oder in Nachbarräumen, zu bedienen. Zn sind auch im Gefechtszustande geschlossen zu fahren. In das Pumpenbuch ist ein entsprechens Hinweis aufzunehmen. Die Hauptabsperrscbieber der 8tn Lz Rohre sollen im geslblosieneh Zustande plombiert gefahren werden. Im allgemeinen müssen alle Bedienungsstellen, auch die der Peil- und Luftröhre, stell zugänglich sein/ sie dürfen daher nicht in Wohnkammern oder verschlossenen Räumen lieg« Wo diese Bedingung wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erfüllt werden kann, muß ei« Höherführung der Gestänge und der Peil- und Luftröhre in Kauf genommen werden/ bei Dv^ läge der Zeichnungen ist auf solche Fälle besonders aufmerksam zu machen. Die Bedienungsstellen aller dem gleichen Zwecke dienenden wichtigen Einrichtungen, z.H der Fluteinrichtungen für die Wallgangs- und Trimmzellen und der zugehörigen Ilutluftrohn sind, wenn irgend angängig, beieinanderzulegen. Zusammenliegende Bedienungsstellen büch sich gegenseitig nicht behindern. Die Bedienungsstellen für Ventile der in die Lenzbrunnen mündenden Hjlfslenzrohrstuh« und, wo erforderlich, für die Unterteilungsschieber des Hilfslenzrohres — beachte o — sind si zu verlegen, daß sie auch bei Brandgefahr erreichbar sind. Soweit Hilfslenzventile in Räum« ohne Hauptlenzeinrichtungen liegen, sind sie wie die Hauptlenzeinrichtungen bedienbarju machen. Die übrigen Hilfslenzrohrabsperrorgane sind in den Räumen, wo eine Hauptler« einrichtung vorhanden ist, allgemein an Ort und Stelle durch feste Handkurbeln zu bediene» Im übrigen sind die Bedienungsstellen nach dem über dem betreffenden Raum liegenden DeH oder in Nebenräume zu führen. Für die Bedienung der Flutschieber in den Munitionskammern ist 8 II9e zu beachtn« Die Absperrschieber der Feuerlöschsteigerohre in den Türmen sollen Gestänge nach de» Turmbeladeräumen erhalten. Für die Schmierung der Stopfbuchsen und wo sonst angängig, sind Staufferbuchsen M verwenden. Gelenkkupplungen für Gestänge sind im Anhalt an das Skizzenblatt Nr. 12, 10 auM zuführen. Die Beschriftung der Bezeichnungsschilder — siehe 8II22 — für die Einrichtung«« für Wasser ist in VI^-Schrift auszuführen. Sicherheitsschlösser müssen erhalten: a) Natürliche Fluteinrichtungen: Alle Bodenventile für Munitionskammern, die Bobe« Ventile zum Spülen des HilfslenzrohreS und die Bodenventile zum Fluten btl§ Trimmzellen. b) Künstliche Fluteinrichtungen: Die Schieber oder Ventile in den Anschlußleitungt« und Mun K Gr Schb. c) Hauptlenzeinrichtungen: Alle Hauptlenzventile und Hauptentwässerungsventile oW| -schieber. d) Seitenlenzeinrichtungen: Die Bodenventile. Falls Bodenventile auch noch anderen Zwecken dienen (vgl. auch zu a), mW sehr oft oder beständig offen gefahren werden, müssen statt der Bodenventile die a« Bodenventil befindlichen Absperrventile (Seeventile) der Seitenlenzrohre gesichert werden. e) Schottschieber: Jeder Schottschieber oder dessen Gestänge soll durch ein Sicherheit schloß gesichert werden, gleichgültig ob der Schieber für Haupt-, Seiten- oder M lenzeinrichtungen dient.
Die Sicherheitsverschlüsse sind im allgemeinen so auszubilden, daß sie nur bei ganz schlossenem Ventil oder Schieber angelegt werden können. Erhalten Ventile oder SchottschieM jedoch Gestänge, welche von beiden Seiten eines wasserdichten Schottes aus zu bedienen MV dann sind die Bedienungsstellen nur durch Schutzkasten mit Sicherheitsschloß zu sichern. solchen Fällen wird auf den bei geschlossenen Ventilen oder Schiebern unmittelbar anzulegendM Sicherheitsverschluß verzichtet. Bei dm Sicherheitsschlössern sind der Wichtigkeit der einzelnen Ventile und Schieber sprechend noch zwei besondere Gruppen zu unterscheidm, deren jede einen gemeinsamen SicheM heitsschlüssel erhalten soll. 1. Gruppe. Ventile und Schieber für das Bestuten der MunitionSräume, bei Spirituslast und des Raumes für feuergefährliche Farben. (Der Schlüssel ist « der Kammer des Ersten Offiziers aufzubewohren.) 2. Gruppe. Alle übrigen Ventile und Schieber. (Den Schlüssel für die zweit Gruppe hat der Pumpenmeister unter eigener Verantwortlichkeit zu verwalt^ Die Sicherheitsschlüssel der einm Gruppe dürfen nicht für die Schlösser der ander« Gruppe passen. Die Schutzkasten für die Kupplungen sollen durch die gleichen Sicherheitsschlüssel geöffn^ werden können wie die Sicherheitsschlösser der zugehörigen Deckverschraubungen oder wie d Verschlüsse der Handräder. Bon jeder Sorte Sicherheitsschlüssel sind von der Bauwerft drei, Stück zu liefern. Drei kantschlüffel usw. werden als Sicherheitsschlüssel nicht anerkannt. Abweichungen von diesen Grundsätzen werden durch die 8.8.V. — 8— bekanntgegeb« Absperrorgane Ventile, Schieber usw. find nach den in der Marine dafür vorgeschriebenen oder son genehmigten Zeichnungen anzufertigen, mit den nötigen Gestängen, Deckverschraubung« Schraubenschlüsseln, Knarren, Handrädern oder Handkurbeln zu versehen und vorschriftsmäst zu bezeichnen. Alle Handräder oder Handkurbeln sind auf dem Vierkant durch kräftige Mutter zu befestigen. Für Frischwasserabsperrorgane sind Handräder nach Marinenormblatt Hdi für See- und Schmutzwasser Handkurbeln nach 8 ä 1 s. zu wählen. Alle Ventile, Schieber usw. müssen so zugänglich sein, daß da8 Dichtungsmaterial geprü und ersetzt werdm kann. Alle Ventilteller sollen einen kreisrunden Querschnitt haben. Alle Bodenventilstutzen, mit Ausnahme derjenigen zum Gegenfluten oder zum Trimms des Schiffes dienenden, sollen allgemein zwei Absperrungen gegen See erhalten. Hierbei sind« äußeren Absperrungen gegen See a!8 Sauge- bzw. Druckbodenventil oder -schieber, die innerq älß Sauge- bzw. Druckseeventil oder -schieber zu bezeichnen. Die Ventile für den Abschluß der Abfallrohre in Decksräumen des Unterschiffs, soweit zur Hauptentwässerung gehören, besonders in Munitionskammer» — siehe u — sind allgem« unterhalb der Decksbeplattungen so anzuordnen, daß ihre Teller von untm her gegen de^ Ventilsitz angedrückt werden, damit der Abschluß gegen eindringende Wassermengen von untm halb liegenden oder angrenzmden Räumen gesichert ist. Außerdem sind in den Abfallrohr« auch bei den unter ä aufgeführten, gegen Wassereinbruch, wo erforderlich, Rückschlagklap» (metallische Dichtung) vorzusehen. Wo mehrere Entwässerungsrohre von wichtigen Räum« wie Munitionskammern usw., an ein gemeinschaftliches Entwässerungsrohr angeschloffen iw« den, können diese Räume durch eine gemeinschaftliche Rückschlagklappe gegen Waffereinbruch vost unten her gesichert werden. Bei Anordnung von Rückschlagklappen in Rohren ist darauf ft achten, daß sich die Klappen längSschiffs bewegen und durch Schlagseite und Schlingern Schiffes nicht geöffnet werden. Alle in Leckpumpenräume geführte Entwässerungsrohre am Ende mit einer Mckschlagklappe zu versehen. Bei längeren Entwässerungsrohren außerdem noch vor der Klappe für gewöhnlich offen zu fahrende Absperrschieber vorzuseh« Diese Schieber sollen erst dann geschloffen werden, wenn die zugehörigen Rohrleitungen bei Havarien mit verletzt worden sind, so daß ein unerwünschtes überfluten der Leckpumpenräu«
von See her vermieden wird. Falls Entwässerungsrohre nach den Bilgen der Betriebtzräume abgeleitet werden müssen, sind die erforderlichen Rückschlagklappen feststellbar auszufuhren. Soweit diese Ventile nicht zur Hauptentwässerungseinrichtung gehören oder für Ventile kein hochgeführtes Gestänge erforderlich ist, sollen deren Spindeln im geschlossenen Zustand,) bündig mit der Gräting im Deck liegen und nur durch Aufsteckschlüssel bewegt werden können. I Alle zur Hauptentwässerung gehörenden Schleusenschieber und Abfallvmtile, gleichgültig,? ob sie hochgeführtes Gestänge erhalten oder von unten bedient werden, sind grundsätzlich j« ; geschloffenen Zustande gegen ein unbefugtes Offnen durch besonderen Verschluß zu sichern. Entwäfferungslöcher sind stets an der tiefsten Stelle der zu entwässernden Räume sZkllnhl oder Rohrleitungen und an zugänglichen Stellen anzuordnen, sie sollen durch Verschluß, schrauben, die stets außerhalb der zu entwässernden Räume oder Zellen gelöst, nur mit Werk«! zeug bewegt und gegen Abhandenkommen mit Ketten gesichert werden. Für alle Schlauchverschraubungen sind Einheitsschlauchkupplungen zu wählen, die mit Derschlußdeckel versehen werden sollen. Bei P. 2.»Ventilen — wo die Durchflußrichtung nicht ohne weiteres erkennbar — ist auf den Rohrplänen die Durchflußrichtung durch Pfeile zu markieren. Druckminderer sind grundsätzlich mit Manometer zu versehen. Bei den Waschbecken in den Kammern, Einzelbädern und Vorräumen der Aborte sindi einfache Dentilzapshähne (keine Selbstschlußstandventile) einzubauen. Dagegen sind bei ben i Waschbecken in den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern wafferschlagfreie Selbstschlußstandi Ventile zu verwenden, siehe 8II9 / und 8II20. Werkstoffe Die ständig Seewaffer führenden Rohrleitungen, wie die Feuerlösch-, die Sesvasser- spülleitung und die Seewasserkühlleitung sind aus Kupfer, die Lenz-, Flut-, Trink- und Wasch- Wasserleitungen, Abfallrohre (Entwässerungsrohre) sowie die Peil-, Luft- und Temperatur- rohre im allgemeinen aus Flußstahl verzinkt, in der Nähe der Magnetkompasse aus unmagneti- schem Werkstoff herzustellen. Teile der Waschwasserleitung, die warmes Wasser führen, smd aus unverzinnten Kupferrohren herzustellen. Die zu den Hauptlenz-, Seitenlenz-, Hilfslenz, und Fluteinrichtungen für Munitionskammern (Mun K) gehörigen Schieber, Ventile usw. sowie die Dentilkästen, Ventile usw. der Trinkvasser- und Waschwasserleitung sind aus Flußstahl mittels Schmelzschweißung oder aus dünnwandigem Stahlguß anzufertigen und zu verzinken. Die Schieber für die Trink- und Waschwafserleitungen können auch aus hochwertigem Temperguß (verzinkt) mit Innenteilen aus Sondermessing oder Rotguß angefertigt werden. Kleine« Armaturen der Trink- und Waschwassereinrichtungen sind aus Sondermessing herzustelleu,’ beachte auch 8. II20. Für Absperrorgane bis 150 NW in eisernen Leitungen und für minder¬wichtige Bauteile kann auch hochwertiger Temperguß gewählt werden. Beachte Vorbemerkung 4. Bodenventile und -schieber sowie Absperrorgane für ständig Seewasser führende Roh« und solche, die ständig mit Seewasser in Berührung stehen, sind aus seewasserbeständigem Weck- stoff herzustellen. Hierzu gehören auch Absperrungen der an die Saugeleitung der Hauvtkühl- wafferpumpe angeschlossenen Hauptlenzleitung. Die 2. Absperrung von und nach S« in der Seesauge- und Druckleitung (Seesauge- und Seedruckschieber) der Leckpumpen und in ähnlichen Fällen, wo eiserne Rohre unmittelbar an das 2. Absperrorgan angeschloffen wer¬den, können, um die Verwendung von Sparstoffen einzuschränken, aus Stahlguß bzw. Flu߬stahl geschweißt, verzinkt und ihre Garnituren aus seewasserbeständigem Werkstoff hergestellt werden. Für die Spindeln der Ventile oder Schieber sind allgemein seewasserbeständige Metalle zu verwenden. (Resistin der Isabellenhütte hat sich hierfür gut bewährt.) Überall da, wo besonders starke Korrosion auftritt und wo der Korrosion ausgesetzte Teile aus Sonbermcsßug mit Teilen aus kupferreichen Legierungen (Bronze, Rotguß, Kupfer) in Verbindung stehe« würden, sind im allgemeinen Aluminiumbronzen oder Manganbronzen (z. B. Resistin), also zinkfreie Legierungen zu verwenden. Außerdem können auch die Schieber- und Ventilspindel« aus Sondermessing So Ms BKM nach KM 9203 hergestellt werden.
Vorlage von Zeich- nungen usw. Die mit Hahnabschluß auszuführenden Endverschlüffe der Durchlüftungs- und Peilrohre i für Olbunker sind aus Temper- oder Stahlguß mit Küken aus Rotguß oder Sondermessing herzustellen. Die Gestänge sind allgemein aus nahtlos gezogenen glußstahlrohren (hartes Material)4 anzusertigen und mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit der Bedienungsgestänge zu verzinkn^ Im übrigen sind für Werkstoffe der Rohre und ihrer Armaturen, für Rohrschutz gegen 1 Anfressungen, Nennweiten und Wanddicken der Rohre, soweit für letztere keine anderen Besti«, mungen getroffen sind, Musterzeichnungen, LN-Normblätter und die mit Derfg. Klim 1115 v. 31. 5.37 übersandte Liste über »Werkstoffe für Rohrleitungen« maßgebend. Mr Schutzstücke in den ständig Seewaffer führenden kupfernen Rohrleitungen beachte das unter Rohrleitungen Gesagte. Für die Beschaffung von Blechen aus Flußstahl sowie von Form- und Stabstahl gelten! die Werkstoffvorschriften der deutschen Kriegsmarine gemäß Vorbemerkung 4. Nahtlose Kupferrohre sind, soweit für die Verarbeitung erforderlich, sorgfältig aus- zuglühen. Die Ventilsitze der Ventile in Seewaffer führenden Leitungen sollen im allgemeine Lederdichtung, Bodenventile dagegen Metalldichtung erhalten, für Leitungen in sehr warmmz Räumen und für heißes Wasser führende Leitungen ist eine Spezialdichtung — Thuringia-^ platten oder gleichwertige Dichtungen — zu verwenden. Bei den Trinkwafferfiltern — siehe k — ist mit Rücksicht auf die eingeschränkte Arr-z Wendung von Sparmetallen von der Ausführung der Filtergehäuse in Reinnickel abzusehen.! Die Gehäuse dieser Filter können bei sorgfältiger Ausführung bis auf weiteres aus Gußeisen ! — M26 — nach den technischen Lieferbedingungen für Gußeisen, Ausgabe 1932, inneiq emailliert, Sieb jedoch aus Reinnicke!, hergestellt werden. Als Werkstoff für Wasserzu- und -ablaufgarnituren der Wafferversorgungseinrichtungen — SU20 — sind an Stelle des bisher teilweise hierfür verwendeten Neusilbers (vernickelt)! Messing, Bronze oder Rotguß (vernickelt) zu verwenden (Sparmaßnahme). Für die Gemischleitungen bei Luftschaum- (Komet-) Feuerlöschanlagen, soweit Tutvgen als Löschmittel bmutzt wird, sind verzinkte Flußstahlrohre, für die Tutogen führenden Rohre - sinb Kupferrohre zu verwenden. Im übrigen, besonders für die Verwendung von Leichtmetall, beachte Vorbemerkung4,; 7a »Allgemeines« sowie B. B. V. — S Anhang D —. Zur Genehmigung sind unter Beachtung der Musterblätter »Farben der Rohrleitungen«! vorzulegen: ein schematischer Entwurf für die Einrichtungen für Wasser getrennt nach: 1. Anordnung der Haupt- und Hilfslenzeinrichtungen, der Gegenfiut- und Trimmst«» einrichtungen, der Flut- und Feucrlöscheinrichtungen. 2. Anordnung der Peil-, Peillenz-, Flutluft-,, Luft- und Durchlüftungseinrichtungen. 1 3. Schematische Anordnung der Wasch-, Trink- und Seewasserdruckbehälteranlagen. : 4. Anordnung der Waschwasser-, Trinkwasser- und Seewasserversorgung. 5. Anordnung der Seewasserkühleinrichtungen. 6. Anordnung der Schaum- bzw. Gasfeuerlöschanlagen. 7. Anordnung der Bodenventile bzw. -schieber (siehe auch 24110). Die Pläne sind durch eine hinreichende Anzahl Querschnitte übersichtlich zu gestalten» wo nötig, sind auch die Pläne auf das ganze Oberschiff auszubehnen. Unübersichtliche Stellen - müssen in einem größeren Maßstabe herausgezeichnet werden. Auf den Plänen sind ferner Durchmesser, Wanddicken, Werkstoff der Rohrleitungen und; der zugehörigen Absperrorgane sowie die Bedienungsstellen anzugcben. Wenn möglich, sind? auch die Leckraumzeichen, besonders in den Munitionskammern, einzutragen. Auf den Plänen, | einschließlich derjenigen zu 2 sind, außer den Farben der Rohrleitungen, die Wafferzellen, ; Olbunker, Munitionskammer», Trimmzellen, Zellen zum Geradelegen des Schiffes, Leerzelle« 1
usw. durch Anlegen von schwachen Farben kenntlich zu machen, um die Durchsicht der Pläne« zu erleichtern. Aus gleichem Grunde sind wafferdichte Abteilungsschotte, wafferdichte und nM wafferdichte Schotte und Wandungen in der Strichstärke deutlich voneinander zu unter^i^ l Erforderliche Berechnungen im besonderen Heft sind beizufügen. Bei Wiedervorlage von bereit-W genehmigten Zeichnungen ist auf Raumänderungen, soweit sie Änderungen in den »Einrich.D tungen für Waffer« erfordern, besonders aufmerksam zu machen. Das Pumpenbuch ist im Anhalt an das Pumpenbuch der letzten Schiffsneubauten ent. sprechender Schiffsarten mit den hier getroffenen Hinweisen aufzustellen. Eine Ausfertigung des vorläufigen Pumpenbuches ist dem O. K M. zur Kenntnisnahme vorzulegen. Ebenso ist dir Beschreibung und Bedienungsvorschrift für Gas-Löschanlagen bzw. für Luftschaum-Löschanlagen — siehe 8II 9h —, die im Anhalt an die der letzten Schiffsneubauten aufzustellen sind, vor der Drucklegung zur Kenntnisnahme vorzulegen. Diese Bücher sind in der gleichen Anzahl wir! in der A. B. B. für die Pumpenbücher vorgeschrieben, zu vervielfältigen. In Ergänzung der A. B. B. I Nr. 8 Anlage 2 wird bestimmt, daß die Anzahl der unkt E2 und 3 aufgeführten Pumpenbücher bei Serienschiffen, soweit für sie ein gemeinsam Pumpenbuch aufgestellt wird, für das O. K. M. — nach Spalte 3 — bzw. für die schiW kammerbildende Werft — nach Spalte 5 — nur je einmal, für das Schiff — nach Spalte 7 - dagegen für jedes Schiff zu liefern ist. Dies gilt auch für die Beschreibung und Bedienung« Vorschrift für Löschanlagen. Die Pumpenbücher sind nach DIN A 4, Papiergröße 210 x 297 mm anzufertigen und mit grüner Einbanddecke zu versehen. » Hauptlenzeinrich¬tung Hauptlenzstutzen Im allgemeinen soll mit der Hauptlenzeinrichtung jeder große Naum des Ilnterschiffei — im besonderen Räume mit Gefechtswerten — durch Hauptlenzpumpen unmittelbar oder mittelbar durch Schleusenschieber ober Hauptentwäfferungsventile gelenzt werden können. 1 Zum Lenzen dieser Räume können elektrisch angetriebene Leckpumpen, Kühlwafferpumpen der Hauptmaschinen oder auch Lenzstrahler — siehe MH — dienen. Anzahl, Aufstellung und Leistung wird durch die B. B. V. — 8 — bestimmt. Beim Lenzen sollen die Pumpen usw. das Leckwaffer durch besondere absperrbare Aus wurfrohre und -stutzen — siehe g — nach außenbords drücken. Leckpumpen sind so tief wie möglich im Raume aufzustellen. Falls wegen der geringeW Deckshöhe in Ausstellungsräumen Leckpumpen mit Saugeeintritt von unten nicht in Fra« kommen, sind diese Leckpumpen mit feitlicbmi Saugeeintritt auszuführen. Leckpumpen oder auch Hauptkühlwasserpumpen sollen auch zum Fluten der MunK diene^ (siehe e). Die Hauptlenzstutzen sind von den aus See saugenden Rohren der Flutpumpen — beachte« und g — abzuzweigen oder, wenn Saugrohre aus See nicht erforderlich sind, unmittelbar an die Pumpensaugestutzen anzuschließen. In jedem gemeinschaftlichen Lenzsaugestutzen der Leckpumpen ist eine gemelnschaftW wasserdicht schließende Rückschlagklappe nach Musterzeichnung (Entwurf) für die angeschlossknek Hauptlenzftutzen vorzusehen. Diese soll verhindern, daß bei geöffneten Hauptlenzventilen ober -schiebern und bei geöffneten Außenbordsanschlüssen Wasser in das Schiff gelangen kann. A dem Rohrstück zwischen Rückschlagklappe und Hauptlenzabsperrorgan ist zur Erleichternng des Ansaugens der Pumpen bei niedrigem Lenzwafferstand ein Entlüftungsrohr zum Entweih der Luft aus dem Rohrstück vorzusehen. Außerdem find getrennte Entlüftungsleitungen füt Saugeraum und Druckspirale der Leckpumpen — siehe MII 28 — einzubauen. Sämtliche Entlüftungsleitungen sind nach der Hauptbedicnungsstelle im Oberschiff zu führen und dort nut Hahnabschluß zu versehen. Die Saugeteil-Entlüftungsleitungen sollen fiir die Bedienung ^ Ausstellungsraum in der Nähe der Leckpumpen Dreiwegehähnc erhalten, die für gewöhnlich Durchgang nach dem Oberschiff offen plombiert zu fahren sind. Jode Rückschlagklappr in^ß Hauptlenzleitung soll eine Klappenabhebevorrichtung nach Musterzeichnung (Entwurst erhalt^
Im allgemeinen sollen die Leckpumpen durch die Hauptlenzstutzen aus den Aufstellung^ räumen und außerdem aus den Nachbarräumen unmittelbar lenzen können. Die Hinz» gehörenden Rohrleitungen sind so kurz wie möglich zu gestalten. Über Anschluß der 8t» I Rohre siehe d. Als Abschlüsse der Hauptlenzstutzen soffen allgemein Absperrventile — 0. Z. — im AM an die Ausführung der Marinewerft (Zchg. Gr. 2 Nr. 24) oder D. W.K. (Zchg. Krz. F.M.M, 28 810) dienen. Wo es die Örtlichkeit nicht zuläßt, können ausnahmsweise auch Schiebn gewählt werden. In beiden Fällen sind die Saugestutzen so einzurichten, daß große Wassn, mmgen fast restlos gelenzt werden können. Soweit für die Leckpumpen keine Ansaugemöglichkeit aus See vorhanden ist, sink zu» Ausfüllen der Hauptlenzstutzen, zwecks Ansaugens dieser Pumpen aus tiefgelegenen Räume»,’ absperrbare Rohrstutzen mit Schlauchkupplungen zum Anschlägen eines Feuerlöschschlauchch zwischen Rückschlagklappe und Absperrorgan der Saugestutzen anzubringen. GegebenenfallZ können auch für diesen Zweck Umgehungsleitungen mit Seeanschluß vorgesehen werden. Wo zutreffend, ist in den Pumpenbüchern darauf hinzuweisen. Durch die Hauptlenzstutzen mit ihren Absperrorganen kann auch das Leckwasser detz einen Raumes gegebenenfalls in die mit einer Leckpumpe versehene benachbarte Abteilung übw geschleust werden, falls die eine oder andere Leckpumpe ausgefallen ist und andere llberschleO Möglichkeiten nicht vorhanden sind. Die doppelten Absperrorgane in den Sauge- und Druckstutzen der Leckpumpen-Bode» schieber und -Seeschieber sind nach Möglichkeit in einigem Abstande voneinander einzubauns um dadurch ein gleichzeitiges Verschmutzen zu vermeiden. Als Dichtungsmaterial für Hauptlenzventile und Rückschlagklappen ist nur Gummi Z verwenden. Die Dichtungskante der Sitze ist schmal abzurunden, da bei breiten Flächen ch Festkleben der Gummidichtung beobachtet worden ist. An jedem Saugestutzen der Pumpen ist ein Anschluß für ein an geeigneter Stellt (Bedienungsstellen der Pumpen) anzubringendes Vakuummeter vorzusehen, um beim Lenzn! sofort sehen zu können, ob die Pumpe saugt. Bei den zum Fluten eingerichteten Leckpumpen ist außerdem noch ein Manometer M Messen des Druckes in der Druckleitung vorzusehen. Siehe A.B.V. — MII28 zu 2 —. 1 Manometer und Vakunmmeter sind bei den Leckpumpen selbst und bei den Hauptbct» nungsstellen der Pumpen anzuordnen/ soweit sie in Leckpumpenräumen untergebracht werbH ist für ihre Wasserdichtigkeit Sorge zu tragen. Pumpenbuch In das Pumpenbuch sind folgende Hinweise aufzunehmen: a) »Der Hahn im Entlüftungsrohr des Hauptlenzrohres der Hauptbedienungsstelle | für gewöhnlich geschlossen zu fahren und im Bedarfsfälle so lange zu öffnen, bis« Luft in dem Nohrteile entwichen ist. Hierbei ist der Dreiwegehahn im Bereicht Pumpe im Durchgang nach dem Oberschiff offen plombiert zu fahren und nur 4 Bedienung vom Ausstellungsraum im Durchgang zu schließen. Das gleiche gilt für die Saugeteilentlüftung der Pumpe. d) Die Rückschlagklappen sind von Zeit zu Zeit, besonders vor Beginn der jährlich v»rJ zunehmenden Hauptlenzversuche, mittels der Abhebevorrichtung von ihrem KlaPpeW sitze abzuheben, um einem etwaigen Festkleben vorzubeugen. o) Um ein sicheres Ansaugen der aus See saugenden Leckpumpen beim Lenzen W liegender Räume zu ermöglichen, ist vor Beginn des Lenzens die Pumpe von W nach See anzustellen, der Saugeschieber aus See zu drosseln, bis das Vakuum auf 0,8 bis 0,9 kg/cm2 steigt, dann das Absperrorgan deS Hauptlenzstutzens langsam zu öffnen und gleichzeitig der Sauge-Seeschieber und das -Bobenventil der VuH langsam zu schließen. Bei Leckpumpen ohne Saugemöglichkeit aus See sind für bas Auffüllen der Haups lenzstutzen, um das Ansaugen dieser Pumpen auS tiefgelegenen Räumen zu absperrbare Rohrstutzen mit Einheitsschlauchkupplungen zum Anschlägen eines löschschlauches angebracht. Für diesen Zweck ist jedoch nur die SeewafferP»^
Schleusenschieber und Hauptent-wässerungsrohre im Unterschiff wegen der geringen Druckhöhe heranzuziehen. Die Leitungen dürfen jedoch nur laufender Pumpe ausgefüllt werden. ä) Für den verschärften Verschlußzustand des Schiffes ist die Klarschiffvorschrift M Verschlußordnung zu beachten.« Die Anordnung der Schleusenschieber und Hauptentwäfferungsventile mit den erforbtJ ljchen Abfallrohren ist aus dem Schema »Einrichtungen für Wasser« zu ersehen. Um große Waffermengen aus Räumen mit Gesechtswerten und anderen großen Raumes für welche -er Örtlichkeit wegen keine Hauptlenzstutzen vorgesehen werden können, nach den Lr^ pumpenräumen oder anderen Räumen mit Hauptlenzstutzen überschleusen oder ableiten zu können, sind Schleusenschieber oder Hauptentwäfferungsrohre zu verwenden. Ebensolche EH richtungen sind, wo erforderlich, vorzusehen für Raume, welche zwar einen Haupilenzslutzeitz jedoch keine Reserve für diesen besitzen. Wo benachbarte Abteilungen durch die HauptlenzstutzH miteinander verbunden werden, können die Stutzen nötigenfalls als Schleusenkanäle benutzt werden. Das Flutwaffer aus den großen Dlunitionskammergruppen oder auch durch Havarie ein. getretenes Leckwasser soll möglichst auf dem kürzesten Wege durch die in der Nähe ausgestellt» Leckpumpen, entfernt werden, möglichst ohne benachbarte Munitionskammern oder anders wichtige Räume oder Schutzräume durch llberschleusen des Wassers in Mitleidenschaft zu zieh« Lenzen oder Entwäffern der unter den Munitionskammer» eingebauten Kabelkasten siche ( Die Entwässerungseinrichtungen der Munitionskammer» sind so anzuordnen, daß jc^ Munitionskammer möglichst unabhängig unmittelbar nach den Leckpumpenräumen entwässch werden kann. Durch diese Maßnahme soll bei Flutung von nur einer Munitionskammer tilg unnötige Überflutung der benachbarten Kammer vermieden werden. Ebenso sind die Belad« räume der Türme nicht als llberschleusräume für Wasser zu verwenden, um bei Wassercinbm in die Nebenräume der Türme die elektrischen Einrichtungen an der Lafette und im festen Teil der Beladeräume, im besonderen der Pivottabelzuführung nicht unnötig unter Wasser zu setzen und dadurch gegebenenfalls schwierig zu beseitigende Störungen des Turmtriebes hervorzurusenZ Desgleichen dürft» artilleristische Betriebsräume, wie Schalt- und Rechenstellen, Mutten richt-, Kreiselumformer- und Regelmaschinenräume sowie auch Räume mit elektrisches Maschinen und Schaltanlagen ausschließlich Funkräume nicht als Überschleusräume hem- gezogen werden. Die Turmbeladeräume und die größeren Munitionskammer» sind möglichst mit zwei^ voneinander unabhängigen Entwässerungseinrichtungen auszurüsten. Auf den Schlachtschiffen und schweren Kreuzern sind für größere Granat- und Pulves kümmern, Beladeräume, Funksende- und Funkempfangsräume und für sonstige größere Rauch mit Geftchtswert möglichst je zwei voneinander unabhängige Entwässerungen durch Abfall Ventile mit gesonderten Abfallrohren vorzusehen. Sämtliche zur Entwässerung der Munitionskammern dienenden Absperrorgane sind im geschlossenen Zustande zu plombieren. Die erforderlichen Absperrorgane sollen ihre Bedienung, sofern für sie kein Hochgefühls Gestänge — beachte »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgane« — erforderlich W im allgemeinen außerhalb der zu entwässernden Räume an stets zugänglichen Stellen erhalten und im geschlossenen Zustande gegen unbefugtes Offnen durch ein Schloß gesichert werden. Die Hauptentwässerungseinrichtungen sind im allgemeinen so zu bemessen, daß die jm hörigen Räume in etwa 20 Minuten entwässert werden können/ jedoch soll ihre lichte Wun« 700 cm* nicht überschreiten. Bei der Bemessung der Munitionskammer-Entwässerung ist W allgemeinen davon auszugehen, daß eine Kammer in etwa 20 Minuten entwässert werden kanm Der Querschnitt des Hauptentwäfferungsrohres soll mindestens dem Querschnitt des ÖntWÜffN rungsrohrs der größten angeschloffenen Kammer entsprechen. Hierdurch soll erreicht n>ert««/g daß die Abmessungen der Entwässerungsrohre in erträglichen Grenzen bleiben. Falls jfMI ohne außergewöhnlich große Hauptentwässerungsleitungen eine Verkürzung der Entwässerung i zeit erreicht werden kam, ist dieses anzustreben.
im Oberschiff Um Schleusenschieber bei etwa eintretender Verbeulung der Schotte gegen Festtlennneug zu sichern, sind, wenn die Hochführung der Gestänge hierdurch nicht schwieriger wird und tM Schieberöffnungen nicht in Schotteinspannstellen liegen, zwischen Schott und Schleusenschiebn J kurze Rohrstücke aus weichem Material einzuschalten. Um mehrere Schottdurchbrechungen zu vermeiden, dürfen benachbarte in ein und den-z selben Raum führende Hauptentwässerungsrohre zu einem gemeinsamen Abflußrohr vernniM werden. In diesem Falle ist besonders darauf zu achten, daß bei Havarien ein Überfluten btd angeschloffenen Räume durch die Entwässerungsrohre vermieden wird. Für die Ausführung der Abfallventile und etwaige Anordnung von Rückschlagllavpe« beachte »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgane«. Uber den Schleusenschiebern sind, wo erforderlich, Kappen vorzusehen, um ein Umher-i spritzen des Masters im Raum beim Durchschleusen möglichst zu vermeiden. Sonstige Entwässerung stehe cl. Um bei Uberwastertreffern in das Oberschiff eingedrungene Wassermengen aus den Abteil langen im Vorschiff und Hinterschiff entfernen zu können, sind Hauptentwäfferungseinrichtungnt vorzusehen. Abfallventile sind so einzurichten, daß bei Spindelbruch ihre Teller durch den Wasserdruck von unten her angedrückt werden können. Außerdem sind, wo erforderlich, noch Schleusenschieber in den Abteilungsschotten anz« ordnen, die ebenso wie die Abfallventile vom Batteriedeck möglichst hoch bedienbar sein sollen Näheres wird von Fall zu Fall durch die B. B. V. — 8 — bestimmt. b Seitenlenzeinrich- tung Die zum Gegenfiuten dienenden Wallgangzellen sollen durch von Bord zu Bord reichend Seitenlenzrohre — 8tu 1^ Rohre — an jeder Bordseite gelenzt werden. Die 8tu Lz Rohre sinl unmittelbar unter Einschaltung eines Absperrschiebers oder Absperrventils von den Sauger rohren der Leckpumpen — zweckmäßig zwischen Rückschlagklappe und Hauptlenzstutzen — ad zuzweigen. Die Rohre sollen oberhalb des Innenbodens’ bzw. unteren Plattformdecks durch die Torpedoschotte oder Wallganglängsschotte in die Zellen geftihrt werden. An den Durch brechungsstellen sind an jeder Bordseite auf der inneren Schottfläche Absperrschieber vorzuschen, die bei den Torpedoschotten besonders kräftig nach Marinewerftzeichnung auszuführen sind. Alle diese Schieber sind wie die Hauptabspcrrschieber in der Verbindungsleitung zwischer Hauptlenz- und Seitenlenzrohr stets geschlossen zu fahren. Die Hauptabsperrschieber sinl außerdem noch im geschlossenen Zustande zu plombieren. Im Pumpenbuch ist das über die Schieber Gesagte aufzunehmen. Die Saugestutzen der Stu Lz Rohre sind möglichst in der tiefst gelegenen Zelle einer Zellengruppe anzuordnen. Soweit Flutpumpen an Seitenlenzrvhre angeschlossen sind, sollen die entsprechendes Wallgangzellen zur Aufnahme des Flurwasserv für das Fluten der Munitionskammern im Dock dienen (beachte e, § und k). Der jeweilige Durchmesser dieser Seitenlenzrohre ist so gro zu bemessen, daß die angeschlvssenen Leckpumpen das Flutwasser aus den Zellen einer Bordseit in etwa 15 Minuten lenzen und in die Flutrohre drücken können. Der Ouerschnitt des Verbindungsrohres (gemeinsames Saugerrohr) zwischen Leckpumpe und Seitenlenzrohr soll drii doppelten Querschnitt des jeweiligm Seitenlenzrohres erhalten, damit aus den Stb- um Bb-Zellen zugleich gelenzt werden kann, es soll jedoch den Querschnitt des Leckpumpcnsauge- anschlusses nicht überschreiten. Der lichte Durchmesser der übrigen 8tn Lz Rohre und ihrer Verbindungsrohre zwischen Leckpumpe und 8tu Lz Rohre ist so groß zu wählen, daß die Zellen einer Bordseite in et>va 20—25 Minuten gelenzt werden können. Der Durchmesser aller Seitenlenzrohre soll jedoch etwa 250 NW nicht überschreiten. Um auch beim eingedockten Schiffe erforderlichenfalls die Bordstuerlöschleitung juM Feuerlöschen verwenden zu können, sind die Sangeleitungen der Fcuerlöschpumpen an benachbart’ in die Zellen für die Dockflutung geführte Seitenlenzrohre absperrbar anzuschließen.
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Alle Abzweigungen der Seitcnlenzrohre sind, wenn hierdurch keine ungünstigen Rohr.« führungen erforderlich, so zu treffen, daß bei einer Verletzung der Außenhaut ein automatische-1 Gegenfluten der gegenüberliegenden Wallgangzellen nach dem Offnen der Rohrschieber an den 1 Torpedoschotten durch die 8tn l.2 Rohre erzielt werden kann, ohne die Hauptlenzeinrichtung 1 in Mitleidenschaft zu ziehen. 8tn Lz Rohre für kleinere Zellen können, wenn hierdurch eine wesentliche Vereinfachung« der Rohrleitungen erzielt wird, ausnahmsweise an die Hilfslenzleitungen — siehe c — ange.ß schloffen werden. Auf die automatische Gegenflutung wird hier verzichtet. Schleusenschieber Zum Uberschleuscn eingedrungener oder eingelassener Wassermengen aus den nicht mit 8tnl^ Rohre versehenen Zellen einer Gruppe sind in den wasserdichten Querspanten Schleusen. ‘ schieber einzubauen, die auch gleichzeitig zum Unterwassersetzen der Zellen dienen sollen (siche f),’ durch welche das Wasser in die mit einem Stn Lz Rohr-Stutzen versehene Zelle der Gruppet abfließen kann. Die lichte Öffnung dieser Schieber soll sich nach der Größe der Zellen und je nach dem Zweck, ob als Flutschieber oder Entwafferungsschieber bemessen, richten, wobei stets der größere Querschnitt zu wählen ist. Diese Schieber sind so tief wie möglich über der Zementierung der Ecken (siehe IV) anzubringcn, damit ein restloses Lenzen — vgl. d — mittels der tragbare» Lenzpumpen — siehe n — möglich ist. t Hilfslenzeinrichtung Die Hilfslenzleitung soll im allgemeinen von hinten bis vorn reichen und im Anhalt an das Schema »Einrichtungen für Wasser« verlegt werden. Der lichte Durchmesser soll etwa 100 nun — für Boote und kleine Sonderschiffe 70 bis 80 mm — betragen, im übrigen beachte B.B. V. —8—. An die Hilfslenzleitung sind die Lenzpumpen (siehe VIII4) unter Einschaltung je eines Schlammfängers (siehe A. B. V. — MII28 zu 4 —) anzuschließen. Für die Leistung und Aufstellung der Pumpen ist die L. B. V. — 8 — maßgebend. Die Hilfslenzleitung soll im allgemeinen zum Lenzen kleiner Wassermengen aus den in seinem Bereiche liegenden wasserdichten Räumen des Unterschiffes, in denen sich ölhaltiges Bilgewasser ansammeln kann oder in denen ständig mit Leck- oder Abwasser von Überdruck Ventilen usw. zu rechnen ist, dienen. Für die Anordnung von Lenzventilen kommen demnach außer den mit Lenzbrunnen ver- sehenen Maschinen-, Kessel-, Hilfsmaschinen-, Drucklager-, Kühlmaschinen-, Leckpumpenräumen einschließlich L-Werken, L-Maschinenstellen und Wellentunneln auch solche Räume in Frage, in denen Pumpen, Wafferdruckbehälter und dergleichen untergebracht sind. Außerdem sind für die Zellen im Doppelboden für ölhaltiges Bilgewasser, Fahrtmesser, Ausfahrgeräte, Kondensat- zellen, Kühlräume und in Ausnahmefällen auch Doppelboden leerzellen — beachte auch i — mit Hilfslenzventilen zu versehen. Etwaige sonst noch erforderliche Hilfslenzrohranschlüffe werde» bei Vorlage der Genehmigungspläne entschieden. Im übrigen beachte 8119 — Rohr- leitungen —. Alle übrigen Räume, für die vorstehende Grundsätze nicht zutreffen, sollen durch die Hand lenzpumpe bzw. tragbare hydraulische Lenzpumpe gelenzt werden. L-Schaltstellen erhalten grundsätzlich keine Hilfslenzrohranschlüsse. Für jeden Lenzbrunnen zum Ansammeln von ölhaltigem Bilgewasser ist eine durch ei» etwas versenkt liegendes Sieb abzudeckende Abflußöffnung für das Bilgewaffer vorzuseheh welche gleichzeitig als Durchführungsloch für den Lenzstutzen sowie als Handloch für Reini- gungs- und Konservierungszwecke dienen soll. Wo nicht mit ölhaltigem Bilgewaffer zu rechnen ist, sollen die Hilfslenzrohrstutzen in Lenztöpfen oder Bodenvertiefungen enden. Alle Hilfslenzrohrstutzen sollen im allgemeinen den gleichen Durchmesser wie die Hilss’ lenzleitung erhalten. Hinsichtlich der Zugänglichkeit der Saugestutzen in der Bilge beachte das unter Rohrleitungen Gesagte. Die Stutzen für die Zellen für ölhaltiges Bilgewaffer und für Doppelboden-Leerzelle» sollen Absperrventile erhalten, entweder ganz geschloffen oder beim Einnehmen von Wasser -
127 8 II 9 d Sonstige Entwässe- rungseinrichtnngen unter dem Panzerdeck beachte k — ganz ausgestellt werden können oder beim Lenzen als Rückschlagventile wirk^W sollen — 0. P. ^.-Ventil —. Diese Ventile sind in geschlossenem Zustande gegen unbefugt#! Öffnen zu sichern. Ebenso sind für die Anschlüsse aus See und aus Hilsslenzleitung am SaugeW Ventilkasten der Lenzpumpen je ein O.^.^.-Ventil vorzusehen, um dadurch ein Durchspülen fa] Hilfslenzleitung durch Anschlägen eines Feuerlöschschlauches zu ermöglichen. In den Fällen, wo auf großen Schiffen vom Torpedoschott begrenzte, seitliche LeerzelW im Doppelboden durch die Hilfslenzleitung auch zum natürlichen Fluten eingerichtet teerten! sind die zugehörigen Hilfslenzrohrventile als 0. P. 2.«Ventile auszubilden. Diese Einrichtung» gilt jedoch nur für den Friedensfall. Für den Gefechtsfall müssen diese Zellen unter aüen] Umständen aus Sicherheitsgründen leer gefahren werden. Um dieses zu erreichen, sind die» zum Fluten und Lenzen eingerichteten 0. P. ^.-Ventile so auszubilden, daß sie im Mobils machungszustande durch eine schnell einsetzbare Feststellvorrichtung im Anhalt an das Skizzen-z buch Nr. 12, Blatt 65 nur noch zum Lenzen benutzt werden können. Irr das Pumpenbuch «im in die Klarschiffvorschrift (für letztere hat die Baubelehrung des Schiffes zu sorgen) ist anl paffender Stelle ein entsprechender Hinweis aufzunehmen. Die übrigen Stutzen des Hilfslenzrohres sollen niederschraubbare Rückschlagventile P. L-Dentile — erhalten. Zum Durchspülen der Hilfslenzleitung ist diese an geeignete Bodenventile —siehcg-l möglichst im Hinter- und Vorschiff, bei großen Schiffen auch im Mittelschiff anzuschlieM» Außerdem soll die Hilfslenzleitung am hinteren und vorderen Ende oder an gegebenen Stellki» je ein Ventil mit Schlauchkupplung zum Anschlägen eines Feuerlöschschlauches zwecks Durch« spülung erhalten, wobei eins der vorgenannten Bodenventile zum Durchdrücken des Spül« waffers nach außenbords zu öffnen ist. Für diesen Zweck sind jedoch nur die Seewasserpumpeiu heranzuziehen, da die Feuerlöschpumpen infolge ihrer großen Förderhöhe ein Sprengen dm Hilfslenzleitung verursachen könnten. Ein entsprechender Vermerk ist in das Pumpenbuch auf« zunehmen. Ebenso sind für querschiffsliegende Hilfslenzrohrstränge Einrichtungen zu treffens daß diese gut durchgespült werden können, bei Vorlage der Pläne ist hierauf besonders auf« merksam zu machen. Zum Unterteilen der Hilfslenzleitung sind Unterteilungsschieber zweckentsprechend vor« zusehen. Die Schieber sind so anzuordnen, daß im Hauptstrang der Hilfslenzleitung ein! Absperren des Saugeanschlusses jeder Lenzpumpe nach dem Vor- und Hinterschiff möglich ist« Hierdurch soll durch geschloffen zu fahrende Trennschieber erreicht werden, daß zum Lenzen MH Räumen, in denen sich ölhaltiges Bilgewaffer ansammeln kann, eine möglichst kurze Saug« leitung mit einer Lenzpumpe zur Verfügung steht. Für die Bedienungsstellen der Ventile und Untertcilungsschieber beachte Abschnitt» »Bedienungsstellen«. Einrichtungen der Saugerohrleitungen der Lenzpumpen zum Anschlägen von Schlaucht« zum Lenzen der Raume ohne feste Lenzeinrichtung oder aus der Bilge selbst oder zum Anschläge« eines Feuerlöschschlauches zum Durchspülen der Hilfslenzleitung siche MII28 zu 4. EiW richtungen zum Sammeln ölhaltigen Bilgewaffers, Abgeben usw. siehe M 19 a E. Zum Entwässern kleiner Waffermengen aus nicht an die Hilfslenzleitung angeschlossrnt« Raumen, wasserdicht umschotteten Niedergangsschächten, Dorräumen sowie zum Entwässern dkl kleinen Munitionskammern und wo sonst erforderlich, soweit diese Raume durch die tragbares Lenzpumpen nicht gelenzt werden können, sind Abfallrohre oder Schlcusenschieber vorzuselM durch die das Wasser nach Leckpumpenräumcn oder nach gegebenen Räumen oder Zellas abgeleitet werden kann. Erforderlichenfalls sind besondere an das Hilfslenzrohr anzuschließendt Sammelkästen vorzusehen oder aus den Sammelkästen saugende Handlenzpumpen anzuordne« die das Wasser nach außenbords drücken. Grundsätzlich dürfen Abwasser nicht in Schiffsräuint abgeleitet werden, in denen sich ölhaltiges Bilgewasscr ansannneln kann oder elektrische Anlage oder Vorräte untergebracht sind/ dieses ist im Pumpenbuch zu vermerken. Soweit unter s. Hauptrntwässerungsrohre oder -schleuscnschicbcr bereits vorgrschrieben W sind diese, soweit zulässig, zu verwenden.
128 SH9 Soweit für kleine Munitionskammern eine Hauptentwässerung — siehe a — nicht in Frage kommt oder ein Lenzen durch die tragbaren Lenzpumpen oder dieser Pumpen selbst von oben her nicht möglich ist, sind kleine Schleusenschieber oder 40-mm-Entwäfferungslöcher in den Umschottungen vorzusehen, durch die das Flutwaffer nach benachbarten, mit Hilsslenzstutzen versehenen oder mit Abfallrohren versehenen Räumen, Niedergangsschächten, Dorräumen oder Rohrgängen abgeleitet werden kann. In diesen Fällen kann der vorher aufgestellte Grundsatz fallengelassen werden, da es sich nur um vorübergehende Notmaßnahmen handelt. Die Absperr« organe sollen außerhalb der Munitionskammern bedienbar und im geschloffenen Zustande durch Plombenverschluß gesichert sein. Soweit Munitionskammern von Vorräumen oder Nieder- gangsschächten aus durch Türen zugänglich sind, besteht die Möglichkeit, das Flutwasser aus den Munitionskammern durch Aufzwängen der Türen in die Vorräume oder Niedergangs schächte abzuleiten und von hier aus durch in diesen Raumen liegende Entwässerungsrohre oder Luken nach unten in Räume mit festen Lenzeinrichtungen gelangen zu lassen. Abfallrohre sollen im allgemeinen etwa 85 nun — für Boote und kleine Sonderschisfe etwa 60 mm — lichte Weite erhalten und durch Niederschraubventile geschloffen werden. Die Anordnung der Abfallrohve ist so zu treffen, daß ein Überfluten der benachbarten Räume bei Verletzung der Rohre vermieden wird/ wo erforderlich, sind Rückschlagklappen vorzusehen. FA den Fall, daß große Wassermengen eindringen können, die ein Lenzhalten der Decks ausschließen, sind die Abfallrohre auch von unten absperrbar (feststellbare Rückschlagklappe) einzurichten. Für die Kabelkästen unter den Drehschächten der Geschütze — siehe 8113 — sind Ent-wässerungsmöglichkeiten vorzusehen. Hierbei sind im allgemeinen für die Türme der 8. A. un^ M.A. absperrbare Entwässerungen von 60—80 NW — je nach Größe der Kabelkästen — ein- zubauen. In die Quergänge der inneren Wallgänge etwa eingedrungenes Wasser ist mittels der tragbaren Pumpen zu lenzen. Zum Entwässern der zum Gegenfluten dienenden, nicht mit Seitenlenzrohrstutzen versehenes Zellen nach den Zellen mit Seitenlenzrohrstutzen — siehe b — sowie benachbarter Trimmzelle« können Schleusenschieber (Flutschieber — siehe f —) dienen. Das nicht mit den Seitenlenzrohren (siehe d) zu lenzende Restwaffer aus den Wallgang^ zellen ist durch tragbare Lenzpumpen zu lenzen, um umfangreiche Auszementierungen — stehe IV — zu sparen. Die Kettenkasten sollen, wo möglich, durch die Hilfslenzleitung —siehe o—gelenzt werden! Entwässerung von Diese l-I>Werken in Plattformdecks Für Leckwasser soll jedes Diesel-^-Werk, das nicht an die Hauptlenzeinrichtunz angeschlossen ist, ein Abfallrohr von 120 oder 250 mm Durchmesser erhalten. Der groß« Durchmesser ist für solche Räume vorzusehen, welche an Torpedo- oder Wallgangsschotte odey an die Außenhaut grenzen. Das Abfallrohr soll außerhalb der Grube angeordnet werden, die mit einem wasserdichtes Süll von etwa 200 nun Höhe zu umgeben ist. Das Abfallrohr erhält ein NiederschraubventA das an Ort und Stelle und in einem benachbarten Raume bedienbar sein soll. Die Bedienung^ stellen müssen plombiert gefahren werden. Tageswasser und Ol der Dynamo soll nicht durch ein Abfallrohr aus der Grub^ entftrnt werden/ die Grube soll vielmehr eine Sammelstelle von etwa 10 Liter Inhalt erhalten, aus der mit einer ftst eingebauten Handlenzpumpe Wasser und Ol in Pützen übergepumH werden kann. Folgende Bedienungsvorschrift ist in bas Pumpenbuch aufzunehmen: »Die Abfallrohre der Diesel-L-Werke dürfen nicht zur Entfernung von Tage^ wasser und Ol der Generatoren benutzt werden, sondern sollen geschlossen und PloM’ biert gefahren und nur zur Entfernung von Leckwasser geöffnet werden, damit nicht bei Überflutung des Raumes, in den bas Abfallrohr mündet, Wasser in die ö* neratorgrube eintreten und die Generatoren beschädigen kann, bevor die Gefahr erkannt worben ist.«
Heizölübernahmeleitung siehe M12. Treibölübernahmeleitung siehe MU28 zu 29. Lenzen der Olbunker und -tanks durch die Olpumpen, der Speisewasserzellcn durch bie| Speisepumpen siehe M12 und 10 und MII14 und 28. über dem Panzerdeck Der lichte Durchmesser der Abfallrohre soll allgemein etwa 85 mm betragen. Ur^ Schleusenschieber in den Schotten sind entsprechend große Querschnitte zu wählen. Für die Abwässer aus dem Gesechtsverbandplatz — beachte 8 I 58, 8 III 6 e und: A.B.B.II Nr. 6B — ist ein absperrbares Nbfallrohr vorzu sehen, welches an das barunfal liegende Abfallrohr anzuschließen ist. Das Fallrohr für die Abwässer der Waschschüsseln in diesem Raum soll über dem Abfallventil enden. Die Absperrorgane für die Entwässerung des Panzer- und Zwischendecks sind stets g^ schloffen zu fahren unb gegen unbefugtes Offnen zu sichern. Im übrigen gilt sinngemäß auch- das unter »unter dem Panzerdeck« Gesagte hinsichtlich des Einbruchs von großen Waffer-z mengen in die Decks. Die Abfallrohre des Panzerdecks innerhalb der Turmstützmäntel sind im Anhalt cm baj; Schema »Einrichtungen für Waffer« anzuordnen und an Ort und Stelle zu bedienen. Zum Lenzen der Räume ohne Lenz- oder Entwäfferungsmöglichkeiten sollen die tragbar« Lenzpumpen (siehe n) dienen. Peillenzrohre siehe i. Zum Entwässern der oberen wasserdichten Einspannstellen zwischen Turmunterbau und; Barbette der Drehtürme und zum Ableiten von Ol und Waffer aus den Lafettensockeln sin^ im Anhalt an die Ausführungen auf den letzten Neubauten Abfallrohre vorzusehen, Ante» halb der Absallrohre für Waffer und Ol aus den Sockeln sind zur Aufnahme in ein Gesa« Zapfstellen mit Hahnabfluß anzubringen. Aus den Schiffen sind unter jedem Abflußrohr dch Oltropfrinnen der 8. A.« und M. ^.-Türme Sammelgefäße nach D. W. L.-Ausführung anzug ordnen. Die Gefäße müssen nach Entleerung der Rohre zum Ausgießen abgenommen werde» können. Zum Ableiten eingedrungener Wassermengen zwischen Turmunterbau und Barbette beim vorderen Geschützturm sind etwa 4 Entwässerungsrohre vorzusehen, die in benachbarten Lem pumpenräumen enden sollen. e Künstliche Flutein- Alle Munitionskammern — Mun K — und die Lasten für feuergefährliche Farben unb richtung Spiritus sind allgemein künstlich zu fluten. Nur in solchen Fällen, wo geeignete Pumpen fütz die künstliche Beflutung nicht zur Verfügung stehen und die oberste Munitionslage von tieft liegenden Nuu L 1,5 m oder tiefer unter der Schwimmwasserlinie des Schiffes liegt, kaum natürliche Beflutung durch Bodenventile — siehe § — gewählt werden. Vgl. die B.B. V. — S.-j Die Mun K sind in Flutgruppen zu unterteilen, die unabhängig voneinander jede für sich: geflutet werden können. Die Flutgruppen sind von hinten beginnend mit arabischen Ziffer« (z. B. Flutgruppe 1, 2, 3 usw.) zu bezeichnen. Auf großen Schiffen sind für das Dor- und Hinterschiff zwei in sich abgeschlossene HauM fiutleitungen vorzusehen, die mit den zum Fluten eingerichteten Leckpumpen oder Hauptküh» wasserpumpen unmittelbar zu verbinden sind. Wo erforderlich, ist als Ersatz die FeuerlösÄ leitung mit den einzelnen Flutgruppenleitungen durch eine Derbindungsleitung zu verbinde^ (beachte auch h). Aus den Bezeichnungen der Fluteinrichtungen soll Zweck- unb Lagebestimmung eindeutig zu erkennen sein. An den Absperrorganen und an den Bedienungsstcllen derselben sind Schilder (siehe 8II22» mit den entsprechenden Bezeichnungen anzubringen. Einzelheiten über Die Munitionskammern sind zum Befluten so einzurichten, daß sämtliche, zu einer FluW Einrichtung der gruppe vereinigten Kammern durch Offnen der Hauptverschlüffc in den Hauptflutrohrcn grund-f Munitionskam- sätzlich gleichzeitig geflutet werden können. Die für die einzelnen Kammern vorgesehenen Flutschieber sind stets offen zu fahre«« Durch Schließen dieser Schieber können im Gefecht diejenigen Kammern, die nicht unmittelbar:
Hauptflutleitung Ringleitung Gruppenflutleitung gefährdet sind, von der gemeinsamen Flutung einer Gruppe ausgeschlossen werden. Sta l Schließen darf jedoch nur auf besonderen Befehl durch da8 für die Bedienung der FlutschieberD zuständige Personal von der in der Kammer liegenden Bedienungsstelle deS Schiebers geschehen. | Die außerhalb der Kammer liegende zweite Bedienungsstelle soll in erster Linie die Möglichkeit | bieten, die Flutschieber wieder zu öffnen, wenn die Kammer nachträglich, ohne betreten M 1 werben, geflutet werden soll. Gegen daS unbefugte Bewegen der Flutschieber sind deren BebienungSstellen durch s Plombenverschlüffe zu sichern. Die in den Flutrohren der künstlichen Flutleitung in den MunitionSkammern eingebautenz »selbsttätigen Flutwasser-Abschlußklappen und Rückschlagklappen gegen Stichflammen« find aus i ihre Beweglichkeit häufiger nachzuprüfen. Zn daS Pumpenbuch ist ein entsprechender Hinweis j aufzunehmen. Durch die Anordnung von 2 Gruppenschiebern — bei großen Schiffen zur Vermeidung größerer Rohrabmessungen ausnahmsweise 3 Gruppenschieber — für große Flutgruppen soll ermöglicht werden, daß bei teilweiser Zerstörung der Hauptflutleitung (z T. Ringleitung) oder bei Beschädigung des Gestänges eines Gruppenschiebers noch die zweite Flutleitung oder da andere Gruppenschieber benutzbar bleibt. Ilm bei Verletzung von Teilen der Hauptflutleitungen die Einrichtungen möglichst lange gebrauchsfähig zu erhalten, sind Unterteilungsschieber zweckentsprechend einzubauen. Die Unterteilungsschieber find für gewöhnlich offen zu fahren und in diesem Zustande gegen unbe- fugtes Schließen zu plombieren. Sie sollen nur geschlossen werden, wenn der eine oder da andere Strang der Leitungen verletzt ist. Falls erforderlich, können noch weitere Trennung^ schieber zweckmäßig in die Hauptfiutleitungen eingebaut werden/ die Anzahl solcher Schicker ist jedoch auf da8 Notwendigste zu beschränken. Hierbei ist nachzuprüfen, welche von diesch Schiebern für gewöhnlich »offen« oder »zu« gefahren werden können, um beim schnell« Fluten nicht unnütze Zeit für das Anstellen der Absperrorgane zu verlieren. Die Stellung aller Schieber ist auf der vorzulegenden Zeichnung durch die Buchstaben 8o und Sz (Schickes offen oder zu) kenntlich zu machen. In das Pumpenbuch soll dann ein diesbezüglicher HinweÜ ausgenommen werden. Zum Fluten sollen allgemein die Leckpumpen — auf Booten und kleinen Sonderschiffe« gegebenenfalls die Lenz« oder Feuerlöschpumpen — dienen/ wo möglich und erforderlich, sind auch die Hauptkühlwasserpumpen zum Fluten heranzuziehen. Die Druckrohre der Pumpen find entsprechend ihrer Leistung zu bemessen, wobei eine Wassergeschwindigkeit in den Druckrohre« von etwa 3,5 m/s zugrunde zu legen ist. Die Flutpumpen sollen das Flutwasser von außenbords durch Bodenventile — g -I saugen und durch Druckrohre in die Hauptflutleitung drücken. In die Druckleitung jeder Flut« Pumpe ist ein Flut-Absperrschieber einzubauen, so daß jede Pumpe fiir sich an- und abgestella werden kann. Die Einrichtungen zum Fluten der Mun K usw. sind im allgemeinen so zu bemessen, daßs alle zu einer Gruppe gehörigen Räume gleichzeitig in etwa 15 Minuten unter Wasser geschE werden können. Der freie Querschnitt der Gruppenflutrohre soll gleich der Summe alle» Querschnitte der an sie angeschlossenen Flutrohre (Verteilungsrohre) sein. Dabei soll der l. Durchmesser der Flutringleitungen nicht größer sein als der l. Durchmesser eines Leckpumpen» druckanschlusses. Im allgemeinen sind Unterteilungsschieber für die Gruppenflutrohre nich vorzusehen. Als Ersatz für die Flutleitung kann auch die Feuerlöschleitung bienen. Zu diesem Zweckt ist die Flutleitung mit der Feuerlöschleitung durch eine Rohrleitung zu verbinden. An den beiden Anschlußstellen ist ein Schieber — am Flutrohr der »Ersatz-Gruppenschieber«, Fcnerlöschrohr der »Feuerlöschflutschieber« — einzubauen. Damit beim Fluten mit den Feuerlöschpumpen kein unzulässiger Überdruck in der Flutleitung entstehen kann, ist in M Derbindungsleitung noch ein Sicherheitsventil von entsprechender Grüße mit einem Überlang rohr einzuschalten. Das Sicherheitsventil ist auf etwa 1,5 kg/cm* llberdruck einzustellen. llberlanfrohre können in einen gegebenen Raum, z. B. Leckpumpenraum, oder, da es sich
um eine Notmaßnahme handelt, ausnahmsweise in einen nächstliegenden Lenzbrunnen in den 1 Bilgen eines großen Raumes — c — entwässern. Wenn der Querschnitt des Flutrohres gleich 1 oder weniger als das Doppelte des Querschnittes vom Feuerlöschrohr beträgt, ist in der Der-1 bindungsleitung zwischen deni Feuerlöschschieber und dem Sicherheitsventil noch ein Druck-1 minderer einzuschalten. Außerdem ist allgemein in den Verbindungsrohren zwischen den beiden I Absperrschiebern je ein stets offen zu fahrender Probierhahn vorzusehen, durch den bei etwaiger Undichtigkeit des Schiebers im Feuerlöschrohr das hindurchtretende Waffer vor Ein-; tritt in die Ilutleitung abgeleitet werden kann. Ein Sprengen der Munitionskammern bei fortgesetztem Fluten durch die Leckpumpen bzw. Feuerlöschpumpen wird durch den Einbau von Flutwasserabsperrklappen — nach Musterzeichnung (Entwurf) — nicht befürchtet. Um bei großen Flutgruppen die Munition im Dock stuten zu können, soll das Flutwasser den vor dem Docken aufzufüllenden geeigneten Wallgangzellen oder sonstigen Zellen — 1 — durch die Leckpumpen mittels der Seitenlenzrohre o. dgl. — b — entnommen und in die Haupt- ] flutleitungen gefördert werden. Um im Dock die Munition durch die Landwasserleitung berieseln zu können, sind von = den Hauptflutleitungen kleinerer Munitionskammergruppen Steigerohre in ausreichender Anzahl abzuzweigen und nach dem Oberschiff zu st’ihrcn. Am oberen Ende der Steigerohre sind’ Absperrungen mit Schlauchkupplungen vorzusehen, an welche die mit der Wasserleitung oder Landfeuerlöscheinrichtung verbundenen’Druckschläuche angeschlagen werden können. Ebenso^ können die in der Nähe befindlichen Feuerlöschstutzen für den gleichen Zweck herangezogen werden/ Im Pumpenbuch ist in auffälliger Weise auf den Zweck und die Handhabung der Ilut-s einrichtung auch fiir das gedockte Schiff hinzuweisen. Flut- und Beriefe- lungsrohre für Munitionskam- mern Für jede Flutgruppe sind, wie vorher erwähnt, von der Hauptflutleitung (z.T. Ring.’ leitung) unter Einschaltung von Gruppenabsperrschiebern gemeinschaftliche Gruppenflutrohn und von diesen für jeden Raum ein Flutrohr mit Berieselungsrohren (Verteilungsrohren) ab« zuzweigen. Die Flutrohre in den Munitionskammern müssen möglichst so angeordnet werden, daß sie nach den Linn K zu Gefälle erhalten, damit vermieden wird, daß bei Flutversuchen usw. in den Rohren Waffer stehenbleibt und bei bewegtem Schiff in die Mun K läuft. Auch die Beriefe«; lungsrohre müssen nach den Enden zu Gefälle erhalten, damit — besonders beim Fluten mit der Dockfluteinrichtung mit Landwafferanschluß — das Wasser bis zum äußersten Ende der Beriefe« lungsrohre gelangen kann. Aus dem gleichen Grunde sind senkrechte Rohrbögen beim Verlegers der Rohre zu vermeiden. Die Querschnitte der Flutrohre sind den Fluträumen entsprechend zu bemessen unter 1 Annahme einer Flutzeit von etwa 15 Minuten für alle Munitionskammer» usw. sowie einer | Waffergeschwindigkeit von etwa 3,5 bis 4 m/Sek. je nach Lage der einzelnen MunK. Für die l von den Pumpenanschlüssen bzw. Gruppenschiebern weiter ab liegenden Flutrohre sind den 1 größeren Leitungswiderständen entsprechend größere Querschnitte zu wählen. Die Rohrab« z Messungen der Flutrohre in den MunK sind daher zweckmäßig — wenn ohne SchwierigkeitB möglich — nach den Widerstandshöhen der einzelnen Rohrstränge (einschließlich Berieselungs« z rohre) unter Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten zu ermitteln. Bei der Herstellung der Berieselungsrohre ist darauf zu achten, daß der beim Bohren der 1 Berieselungslöcher, deren l. Durchmesser nicht unter 4 mm und nicht über 8 nun sein soll, z entstehende Grat vor dem Verzinken der Rohre sorgfältig entfernt wird. Die Berieselungslöcher 1 sind am Anfang der Rohre in größeren Abständen als nach den Enden zu einzubohren. Diel mit Berieselungslöchern versehenen Rohre dürfen, um ein Verstopfen der Löcher zu verhüten, V keinen Farbanstrich erhalten,’ durch ein an die Berieselungsrohre angebrachtes Schild ist auf J diese Bestimmung hinzuweisen. In jedem Flutrohr ist vor der Abzweigung der Berieselungsrohre in der Mim K ein Flut- j schieber und hinter diesem (zwischen Flutschieber und Berieselungsrohren) eine selbsttätige Flut- L wafferabsperrklappe zur Verhütung dsss Sprengens der Umfassungswände der MunK und Rück j schlagklappe zur Verhütung des Durchtritts größerer Gasmengen und des Durchschlagens von ] Stichflammen einzubauen.
Die Flutschieber der einzelnen -MAIK K sollen in den Kammern, und zwar möglichst in der ; Nähe ihrer Zugangstür oder ihres -luks, durch.Handrad oder Kurbel bedienbar sein. Der Plombenverschluß gegen unbefugtes Schließen ist so zu wählen, daß er nur bei geöstnetem Schieber angelegt werden kann. Unter geöffneter Schieberstellung ist in diesem Falle diejenige ; zu verstehen, bei welcher für die sämtlichen Mun K einer Gruppe ein möglichst gleichmäßiges ; Fluten aller Kammern in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen ist. Diese Stellung -ist bei den i glutversuchen festzulegen und durch die Anzeigevorrichtung mit »Offen« zu kennzeichnen. Bedingen örtliche Verhältnisse die Anordnung eines Schutzkastens für die Bewegungs- Vorrichtung, dann soll nur der Schutzkasten den Plombenverschluß erhalten. Jede Bedienungs¬stelle soll an gut sichtbarer Stelle eine Anzeigevorrichtung für die Schieberstellung erhalten. Bei ■ Anordnung eines Schutzkastens ist die Anzeigevorrichtung außerhalb desselben anzubringen. Außer der Bedienungsstelle in der MunK soll noch eine zweite Bedienungsstclle mit Zeiger« ’ Vorrichtung und Plombenverschluß zum Schließen der Flutschieber außerhalb der Kammer vorgesehen werden. Diese Bedienungsstclle darf in einem Vorraum oder einem anderen ge- eigneten Nachbarraume, nicht aber in einer anderen Mun K liegen/ sie darf auch auf dem über der Nun K liegenden Deck angeordnet werden, wenn a) keim geeigneten Vor- bzw. Nachbarräume vorhanden sind oder b) wenn dadurch die Gestängeführung vereinfacht wird. Die Flutwasserabsperrklappen und die Gasklappen sind nach den neuesten Musterzeichnungen auszuführen. Soweit in Kartuschbeladeräumen keine Muution ständig gelagert wird, sind hier keine Flutrohre zum Unterwassersetzen der Räume vorzuschen, sondern nur einfache, von dem Flutrohr einer benachbarten MunK abzuzweigende Berieselungsrohre. Diese Einrichtungen sind so zu treffen, daß bei eintretenden Pulverbränden die in der Transportmulde liegenden Kartuschen durch Wasserberieselung ausreichend geschützt werden können. Die Flutwasserabsperr¬klappen in den MunK sind so anzuordnen, daß eine vollständige Flutung der Munitionsstauung beim Zuschlägen der Klappen gewährleistet ist. Flutlustrohre stehe i. Für die Entlüftung der Munitionskammer beachte 8154. Für das Fluten der Zellen für Benzinlagerung beachte 8.8. V. — 8 —. Durch die Erprobungen der Flut- und Entwässerungseinrichtungen soll festgestellt werden, a) ob sämtliche Kammern einer Flutgruppe gleichmäßig und ungefähr in der gleichen - Zeit geflutet werden können, d) ob die vorgeschriebene Flutzeit bei gleichzeitiger Flutung aller Kammern einer Flut- j gruppe innegehalten wird (bei der Erprobung der natürlichen Fluteinrichtungen sind 1 die Flutzeiten von dem vorhandenen auf den rechnungsmäßigen Tiefgang um- j zurechnen), o) ob — besonders bei Erprobung der Dockfluteinrichtung mit Landwasseranschluß auf i Booten und kleinen Sonderschiffen — bei gleichzeitiger Flutimg aller Kammern einer 1 Flutgruppe das Wasser bis zum äußersten Ende der Berieselungsrohre austritt. Auf großen Schiffen, wo bei Landwasseranschluß eine gleichzeitige Berieselung | aller zu einer großen Flutgruppe gehörigen Mun K nicht möglich ist, sind diese Ver- | suche durch Berieselung einer großen Mun K, gegebenenfalls mehrerer kleineren Kam- | mern, nacheinander getrennt durchzuführen. d) soweit möglich, der Zeitunterschied beim Fluten einer größeren Kammer zwischen der | Flutung ohne Berieselungsrohre und der Flutung mit Berieselungsrohren, e) der bei geschlossenen Gruppenschiebern in den Hauptflutrohren der künstlichen Flut- z einrichtung an den Pumpen erzielte Druck, k) der beim Fluten — mit der der vorgeschriebenen Flutzeit entsprechenden Wasser- I geschwindigkeit — entstehende Pumpendruck,
8119 g) ob Lie Flutwasserabsperrklappen in den Flutrohren einwandfrei arbeiten. Im brson- | deren ist dabei festzustellen, daß ein vorzeitiges Zuschlägen der Klappen vor Er- ] reichung des höchsten Wasserstandes (bis zur Munitionsstauung) in den Mun K un- I bedingt vermieden wird und die Klappen nach Entwässerung der Mun K auch wieder in ihre Anfangslage zurückfallen. Dieser Versuch ist mindestens 3mal hintereinander 1 zu wiederholen. h) in welcher Zeit die gefluteten Kammern durch ihre Entwäfserungseinrichtung Wicher entwässert werden können. Um die Erprobungen möglichst vollständig durchführen zu können, sind die Einrichtungen ; wahrend des Baues so früh wie möglich zu erproben. Es sind daher die zur künstlichen■ Flutung gehörigen Leckpumpen oder sonstigen Flutpumpen und die Flutleitungen mit den nötigen Absperrorganen und Flutwafferabsperrklappen sowie die Entwässerungseinrichtungen rechtzeitig einzubauen. Bei den Erprobungen müffen alle zu der zu flutenden Grrcppe gehörigen Absperrorgane in den Flutleitungen geöffnet und die Flutschieber in den MunK nach Bedarf so eingestellt werden, daß die vorgeschriebene Flutzeit eingehalten und die gleichmäßige Beflu¬tung der Kammern einer Flutgruppe sichergestellt werden. Der elektrische Strom für die elektrisch angetriebenen Flutpumpenmotoren muß gegebenen¬falls von Land aus zugeleitet werden. Die Einrichtungen können bei der Feststellung zu g) ohne Berieselungsrohre erprobt werden. Die vorgeschriebenen Erprobungen der Flut- und Entwäfferungseinrichtungen der Muni¬tionskammern usw. auf den Schiffsneubauten lassen sich nur dann ordnungsmäßig durchführen, wenn die Flutgruppen unter Einschaltung der Flutwafserabsperrklappen und der Berieselungs¬rohre biß zum Zuschlägen der Klappen geflutet werden. Falls ein vorschriftsmäßiges Fluten — bis zu 15 Minuten — wegen des Bauzustandes des Schiffes nicht möglich sein sollte, muß eine kürzere Flutdauer in Kauf genommen, werden. In diesem Falle muß — möglichst ohne behelfsmäßiges Herunterführen der Flutrohre und der Jlutwafferabsperrklappen — in Segeltuchsäcken geflutet werden, die so hoch zu führen sind, daß die Klappen zum Dichtschlagen kommen. Sämtliche Flutwafferabsperrklappen sind vor dem Einbau in der Werkstatt oder auf dem Prüfstand auf Dichtigkeit, Gangbarkeit und einwandfreies Arbeiten zu erproben. Ein kurzes Berieseln mit der Dockfluteinrichtung muß — besonders bei den kleinen Schiffen, bei denen nur durch Landwafferanschluß geflutet werden kann — unter allen Umständen durch¬geführt werden. Da erfahrungsgemäß die Flutversuche der durch die Hauptkühlwasserpumpe zu flutenden Gruppen erst kurz vor Fertigstellung des Schiffes durchgeführt werden können — die betr. Pumpe ist nicht früher betriebsklar — und bis zu diesem Zeitpunkt in manchen Fällen mit dem Einbau der Wegerung und der Munitionsaufzüge nicht gewartet werden kann, sind die Berieselungsversuche vor dem Einbau der genannten Einrichtungen vorzunehmen. Wenn die Kammern, aus baulichen Gründen, die dem O. K. M. rechtzeitig zu melden sind, erst nach dem Einbau der Kammerwegerung geflutet werden können und besonders wenn die natürlichen Fluteinrichtungen wegen des erforderlichen Tiefganges erst in fortgeschrittenem Bauzustande erprobt werden können, ist der Einbau der Bodenwegerung zurückzustellen und die Seitenwegerung zunächst nur bis etwa zur Höhe der Türsülle herab einzubauen. In diesem Falle kann bis dicht unter die Seitenwegerung geflutet werden. Wenn ausnahmsweise mit Rücksicht auf die Fertigstellung des Schiffes die gesamte Wege¬rung vor Durchführung der Flutversuche eingebaut werden muß, so sind die Absperrorgane der Flut- und Entwässerungseinrichrungen nur auf ihre Gangbarkeit zu prüfen und ist ein kurzes Fluten in Segeltuchsäcke oder in sonstige Behälter ohne Berieselungsrohre vorzunehmen. j Solche Fälle sind ebenfalls rechtzeitig dem O. K. M. zu melden. Zur Schonung der Wegerung bei den Flutversuchen sind die Nähte der blechernen Seiten-, wegerung, soweit sie nicht verlötet sind, mit Kitt oder in anderer Weise so abzudichten, daß , während des Versuches Flutwasser (auch durch Überlaufen beim Versuch) nicht hinter die 1 Wegerung dringen kann.
Unmittelbar nach den Erprobungen ist das in den Kammern zurückgebliebene Maßer schnell und sorgfältig zu entfernen und sind die Kammern aufzutrocknen. Ein Erprobungsplan über Flut- und Lenzversuche ist zur Genehmigung rechtzeitig vorzu, legen. k Natürliche Fluteinrichtung g Bodenventile ein- schließlich Wasser- sanger Die Zellen zum Geradelegen oder Trimmen des Schiffes sollen durch Bodenventitz — siehe g — unter Wasser gesetzt werden können. Zum Fluten der Zellen vor und hinter der mit einem Bodenventil versehenen Zelle sind in dm Schotten Schleusenschieber anzuordnen, die auch gleichzeitig zum Entwässern — siehe d — dienen Die Schieber sollm einen der Jiutzeit entsprechend großen lichten Querschnitt erhalten und wie die zugehörigen Bodenventile bedienba^ gemacht werden. Der lichte Querschnitt der Bodenventile und der Flutfchieber für dir zm Geradelegen des Schiffes bestimmten Zellen ist unter Zugrundelegung des Konstruktion tiefganges und eines Krängungswinkels von etwa 10° zu bemessen. Bei Bemessung der Fluteinrichtungen für die Trimmzellen ist der geringste Tiefgang (größte Austauchung) bei 85 •/• Füllung der Zellen zugrunde zu legen. Über Fluten der Heizölbunker (Ballastwasser), über Ballastwasser-Entölungsanlagr und die zugehörigen Pumpm wird von Fall zu Fall durch die 8. 8. V. — SII9 f unbMI2E — entschieden. Allgemein sind die Einrichtungen der Anlage so zu treffen, daß der Zutritt von Wasser in die Heizölleitungen unbedingt vermieden wird Für die Bunker, die zum Füllen mit Ballastwasser einzurichten sind, ist eine besondere Rohrleitung einzubauen, mit der sie entweda mit Seewasser gefüllt oder mit der die Ballastwaffermengen nach dem Entölungstank und bur^ diesen nach See gedrückt werden könnm. Hierbei ist zu beachten, daß das nach See gedrückt Wasser nicht wieder in das Schiff durch andere Pumpen angefaugt werden kann. Fluten der Zellen für ölhaltiges Bilgewaffer siehe o. Fluten der Treib- und Heizölbunker siehe M12 und MII28. Flutluftrohre siehe i. Die Bodenventilstutzen sollen so . angeordnet werden, daß die Bodenventile ungehinbck versehm werben können, ohne daß Dockstapel entfernt werden müssen. Bei der Anordnung de Bodenvmtile im Vorschiff ist auf die Ankerführung Rücksicht zu nehmen. Um zu vermeiden, das die aus Ausgußstutzen austretende Luft von anderm Pumpen angesaugt wird, find die Hui gußstutzen möglichst hinter den in der Nähe liegenden Saugestutzen und weiter nach der Kinm zu anzuordnen, wenn angängig, auf abliegenden Gängen. Wo es sich ermöglichen läßt, soll«! die Schlingerkiele zur Trennung der Saugestutzen von den Ausgußstutzen ausgenutzt werdas Bei Verlegung der Bodenstutzen der zum Feuerlöschen, Kühlen und Spülen dienen« Pumpm — h und m — ist besonders zu beachten, daß nicht etwa nach außenbords $ drücktes Ql von den Pumpen angesaugt werden kann. In den Außenhautöffnungen dies« Stutzen sind bündig liegende Grätinge anzuordnen. Die Bodenventilgehäuse müssen so ausgeführt sein, daß sie im Dock vom SchiffsinncrkW aus bequem zu untersuchen und nachzuarbeiten sind. Die als Flutpumpen dienenden Leckpumpm sollen getrennte Sauge- und Ausgußstuhr« die nur zum Lenzen dienenden Leckpumpen nur Ausgußstutzen erhalten. Die Saugestutzen der Leckpumpen sollen möglichst nach vorn, die Stutzen für die Ausgüss dieser Pumpen möglichst nach hinten geneigt sein. In den Außenhautöffnungen fiir die Sau- stutzen sind mit der Außenhaut bündig liegende Grätinge, für die Stutzen der Ausgüsse ßa keine Grätinge vorzusehen. Die Druckrohre der Lenzpumpen sind, soweit möglich, an die Ausgußstutzen der dena^ barten Leckpumpen absperrbar anzuschließen. Zum Unterwaffersetzen der zum Gegenfluten dienenden seitlichen Zellen und der Trinn» zellen sind Bodenventile im Anhalt an die schematische Zeichnung anzuordnen. Zur ErleW rung des Einbaues und zur Vereinfachung von Uberholungsarbeiten wird es zweckmäßig solche Bodenventile von außen her durch die Außenhautöffnungen in die Zellen cinzubringt^ hierbei ist Sorge zu tragen, daß Außenhautschwächungen über die zulässige Grenze hinaW vermieden werden. Als Anhalt für die Ausführung und Anordnung dieser Bodenventile die Marinewerst-Zeichng. 8 125 8 H 9 x Nr. 4 und 5 dienen.
Die l. W. der zum Unterwafsersetzen dienenden Bodenventile ist so groß zu bmeffesj daß alle in ihrem Bereiche liegenden Zellen zum Geradelegen oder Trimmen des Schisfezz in etwa 15 Minuten geflutet werden können — beachte i —, sie soll sedoch im allgnntiW 250 mm nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen, besonders bei allen größeren Schlacht^ schiffen, kann bis 275 mm gewählt werden. Falls das eine oder andere Bodenventil zu großi ausfallen sollte, können hierfür zwei kleinere Bodenventile vorgesehen werden. Die Gehäusel dieser Bodenventile sind mit einem Flansch zu versehen, an welchem später, falls notwendig ein Seeschieber angebracht werden kann. Die Stutzen dieser Bodenventile sind in der SssnuM der Außenhaut mit aufklappbaren Wafferfängern und Grätingen zu versehen, welche zur An^ meidung von Schiffswiderständen im geschloffenen Zustande bündig mit der Außenhaut liege« sollen. Die aufklappbaren Wafferfänger sind dem Wasserdruck entsprechend kräftig herzustelleiu so daß sie bei Schiff in Fahrt (höchstens 12 bis 15 sm/h) ohne allzu großen Kraftaufwand geöffnet und geschloffen werden können. An Stelle von Bodenventilen für Schiffszwecke ohne Wafferfänger dürfen Bodenschiebn vorgesehen werden, wo ein dahinterliegendes Absperrorgan (Seeschieber) als zweiter Verschluß (beachte auch »Gestänge, Bedienungsstellen und Absperrorgan«) für die angeschloffene Mhu leitung vorgeschrieben ist. Bei Bodenventilen darf der Ventilkonus 60° nicht überschreiten. Zum Spülen des Hilfslenzrohres ist ein absperrbarer Anschluß an den Stutzü geeigneter Bodenventile im Vor- und Hinterschiff vorzusehen — c —. Damit schiffbauliche und maschinenbauliche Bodenventile (auch Bodenschieber) bei weH selndem Gebrauch nicht gegenseitig in Mitleidenschaft gezogen werden, sind die Bodenventih möglichst nach Schiffbau und Maschinenbau zu trennen. Wo jedoch zur Verminderung vo« Außenhautdurchbrechungen — besonders in den Betriebsräumen — gemeinsame Bodenventi anschlüsse unvermeidbar sind, sind maschinenbauliche und schiffbauliche Abzweigungen obechal des Kegels anzuordnen. ES sind hierbei außer dem für gewöhnlich offen plombiert zu fahrend« Hauptbodenventil in jeder Abzweigung zwei Abschlüsse vorzusehen, damit die Benutzung un abhängig bleibt. Handelt eS sich um schiffbauliche Bodenschieber oder -Ventile, deren Hauptanschlüsse seltr« und deren Nebenanschlüsse häufiger oder dauernd gebraucht werden, so sind die NebenanWfs unterhalb deß Kegels oder Schieberteiles anzuschließen (z. B. Saugebodenschieber oder -venti der Leckpumpen mit Anschluß für Saugestutzen der Seewasser- oder Feuerlöschpumpen). Aul können, wenn aus räumlichen Gründen bedingt, Zwischenstutzen verwendet werden. In beidü Fällen sind jedoch für jede Abzweigung zwei Absperrungen vorzusehen. Zu beachten ist ferner, daß zur Vermeidung von Bruchgefahren die Bodenfchieber oder -Ventile und die Zwischenstutzq besonders kräftig ausgeführt werden. Bei gleichmäßiger Benutzung annähernd gleich großer schiffbaulicher Anschlüsse, z.? Saugeanschluß der Feuerlösch- und Seewasserpumpen, genügt außer einem gemeinsamen Bode« Ventil oder -schieber ein Abschluß in jeder Abzweigung. Nur bei Anschluß einer längeren Rohlj leitung ist ein zweiter Abschluß in jeder Abzweigung unmittelbar an der Pumpe zweckmäßig Stutzen für Bodenventile: an der Außenhaut siehe 8119, am Innenboden siehe 8111, am unteren Plattformdeck siche 8113 a, am mittleren Plattformdeck siehe 8113 b. Im übrigen sind die Stutzen bei dem Bauteil zu verwiegen, den sie wasserdicht oder öldi<E abschließen sollen. Für Tiefgangsstandrohre sind allgemein besondere Bodenventile vorzusehen, für den q schluß von Bodenventilstutzen für Tiefgangsstandrohr beachte 8II22. Für Verzinkung und Zinkschutz beachre Vorbemerkung 7 s. 7, 18 und Anhang $ 1 B. B. V. — S —. H Die schiffbaulichen Bodenventile ober Bodenschieber sind grundsätzlich einheitlich N’e zu bezeichnen:
136 su » Alle Bodenventile usw., die zum Geradelegcn und Trimmen des Schiffes dienen und 1 Waffersänger erhalten, sind mit dem Leckraumzeichen des Raumes, in dem sie liegen, zu be-1 nennen/ z. B. Bodenventil VIII. 4.2. Im Sprachgebrauch, im Schriftverkehr und auf den Zeichnungen und Be-H schreibungen sind die Bodenventile (-schieber) und die Seeventile (-schieber) in den Sauge-H bzw. Druckleitungen der Leckpumpen von und nach See und soweit zutreffend, auch der Lenz-,J Feuerlösch- und Seewafferpumpen nach der Benennung der zugehörigen Pumpen, die übrigen E Bodenventile usw. nach ihren jeweiligen Zwecken zu benennen. An Bord: an den Boden- und Seeventilen (-schiebern) von und nach See, an ihren | Bedienungsstellen und auf der Liste — Verzeichnis der Bedienungsstellen — erhalten die ge-j nannten Absperrungen zum besseren Verständnis für das Bedienungspersonal Bezeichnungs-H schilder mit einer Aufschrift nach folgender Gegenüberstellung:
—
Bezeichnung im Sprachgebrauch, im Schriftverkehr und auf den Zeichnungen und Beschreibungen an Bord: an den Absperrungen, an ihren BedienungsA stellen und auf der Liste »Verzeichnis der Bedienungsstellen«
A
Saugebodenventil Leckpumpe III Saugeseeschieber - » Druckbodenschieber » - Druckseeschieber » » Saugebodenventil Feuerlöschpumpe X 2 Saugeseeventil » K 2 Bobenventil hinteres Tiefgangsstandrohr 1 Don See außen Leckpumpe III » » innen » » Nach » außen » » » » innen - » Don » außen Feuerlöschpumpe K2 - > innen » K 2 » » hinteres Tiefgangsstandrohr. h FeuerlSschetnrich- tung Lbschmittel: Wasser Die Hauptleitung der Feuerlöscheinrichtung ist auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen und« Kreuzern unter dem Panzerdeck als Einzelstrang zu verlegen. Im übrigen ist die B. B. V. 1 — 8 — maßgebend. Von der Hauptleitung sind die erforderlichen Steige- und Zweigrohrei mit Feuerlöschstutzen zweckentsprechend abzuzweigen. In die Hauptleitung sollen die Feuerlöschpumpen drücken, die zweckentsprechend auH zustellen sind. Außer den Feuerlöschpumpen können noch Seewafferpumpen — siche MII4 J und 5 — unmittelbar an die Feuerlöschleitung angeschlossen werden. Für Leistung und Überdruck am Pumpendruckstutzen beachte B. B. V. — S —. Die Pumpen sind als elektrisch angetriebene Kreiselpumpen auszuführen. Die Feuerlöschpumpen sollen auch bei eingedocktem Schiff bas zum Feuerlöschen nötige» Wasser aus den zum Fluten im Dock aufzufüllenden Zellen — stehe b und vgl. e — sauget können und in die Bordfruerlöschleitung brücken. Falls die Feuerlöschleitung auch als Ersatz zum Fluten der Mun K usw. — siche e und beachte B. B. V. — S — herangezogen wird, ist ein gleichzeitiges Feuerlöschen und Fluten der an die Feuerlöschleitung angeschlossenen Flutgruppen stcherzustellen. Ein entsprechender Vermerk .ist bann in das Pumpenbuch aufzunehmen. Die Hauptleitung ist durch Unterteilungsschirber, von denen je einer vor und hinter den Druckanschlüssen der Feuerlösch- und Seewasserpumpen (soweit letztere in Frage kommen) an-zuordnen ist, zu unterteilen. Durch diese Schieberanordnung soll bei etwaiger Verletzung eines’ Rohrstranges ein Ausfallen einer größeren Rohrlänge der Hauptleitung vermieden werdens Außerdem sind die Anschlüsse der Seewafferpumpen vor dem Feuerlöschrohr durch je einenj Absperrschieber, der für den gewöhnlichen Betrieb offen zu fahren ist, abzutrennen. Der lichte Durchmesser der Hauptfeuerlöschleitung und der Steigerohre wird durch L, B. V. — 8 — bestimmt, desgleichen der Betriebsdruck der Feuerlöschleitungen in der Näh^j
der Anschlußstellen der Feuerlöschpumpendruckrohre, der Druck in den entferntesten Druckst«^« und der Probedruck der gesamten Leitung. Der Durchmesser der Zweigrohre soll sich nach der; Zahl der angeschlossenen Feuerlöschstutzen richten. Zur Beobachtung beS Druckes sind Manometer einzubauen — beachte Rohrleitungen — I Die erforderlichen Zweigrohre mit Feuerlöschstutzen sind so anzuordnen, daß im Obn-Z schiffe in jeder Decksabteilung und besonders dort, wo wasserdichte Schotte nicht durch Tvre^ durchbrochen sind, in jeder Abteilung mindestens eine Schlauchkupplung vorhanden ist. Ami zweckmäßigsten sind die Feuerlöschstutzen möglichst in der Nähe der Türöffnungen anzuordnen» Don den Zweigrohren sind die erforderlichen Steigerohre nach den Aufbauten, Brücker» usw. zu führen. Die in die freien Decks usw. zu führenden Feuerlöschstutzen sollen zum Schutzs gegen Einfrieren unterhalb ihrer Decksdurchführung ein Abfperrorgan mit Entwässerungseiv- i richtung erhalten. Im Unterschiffe find Feuerlöschstutzen allgemein nach Maßgabe der 8.8. V. — 8 — vor-4 zusehen. Am zweckmäßigsten werden sich für die Unterbringung von Feuerlöschstutzen Dor-z räume ober Niedergangsschächte eignen, besonders dann, wenn von hier auS Räume miti elektrischen ober mit vor Wasser zu schützenden Einrichtungen zugänglich sind. Im allgemeinen müssen alle Feuerlöschstutzen so verlegt werden, daß mit nicht allzu langem Schlauchlängen die Brände bekämpft werden können. An geeignetm Stellen sollen Feuerlöschstutzen zum Spülen deS HilfSlenzrohreS — o — mittels Schlauchs herangezogen werden, wobei zu diesem Zweck nur eine Seewafferpumpe (kem Hochdruckpumpe) benutzt werden soll. In den Kartuschbeladeräumen und den Maschinenplattformen der Türme der schwere« Arttllerie sind zum Ablöschen von Pulverbränden Zweigrohre von 40 mm -0” mit den erfott derlichen Feuerlöschstutzen vorzusehen. Für jeden Turm ist ein gemeinsames Zweigrohr VW der Feuerlöschleitung abzuzweigen, welches an der Anschlußstelle einen Absperrschieber erhaltend soll, der nur im Gefechtsbetriebe zu öffnen ist, für gewöhnlich soll der Schieber im geschloffener» Zustande gut gesichert sein. Da diese Leitungen stets trocken gefahren werden sollen, sind fiel aus Flußstahlrohren, gut verzinkt, anzufertigen und mit Entwässerungseinrichtungen zu vm schm, so daß sie nach Gebrauch entwässert werden können. In den Steigerohren ist unmittelbar über dem Feuerlöschstutzm im Kartuschbeladeraum ein Absperrschieber einzubaum, der strtß offen gefahren und nur dann geschlossen werden soll, wenn bas Steigerohr oberhalb des Schief bers infolge Verletzung betriebsunklar geworden ist. Ein entsprechender Hinweis über die Handhabung der Wasserfeuerlöscheinrichtung ist in das Pumpenbuch aufzunehmen. Für den Friedensbetrieb sind zum Ablöschen von Kabelbränden oder Bränden an elek^ irischen Anlagen die hierfür vorgesehenen Ardex-Handfeuerlöscher zu verwenbm. Zum Durchspülm jedes Raumes für Nebelanlage ist von der Feuerlöschleitung ein Roh^ abzuzweigm, welches außerhalb des Raumes ein an Ort und Stelle zu bedienendes Absperrs organ erhalten soll. Innerhalb der Räume sind die Abzweigrohre von der Feuerlöschleituna mit einer 45 nun Schlauchkupplung — für den Anschluß eines Derbindungsschlauches zum Durchspülen der Armaturm — zu versehen. Im übrigen beachte Prinzipskizze des Marin« arsenals. Für den Antrieb der tragbaren hydraulischen Pumpen (n) sind an geeigneten Stellens insbesondere wo ein Lenzen mittels der hydraulischen Lenzpumpen aus Räumen ohne feste CcnH oder Entwässerungseinrichtung in Frage kommt, in den Steigerohren und Zweigrohre« Stutzen mit 60 mm Absperrschiebern und Schlauchkupplungen für 70 mm Betriebsschläum zweckentsprechend vorzusehen. In dm Steigerohren im Bereiche des Oberschiffes ist, wo für erforderlich gehalten, unmittelbar über diesen Stutzen ein Absperrschieber einzuschalten, um diese Stutzen noch verwenden zu können, wenn die Feuerlöschleitung oberhalb dieser AbsPtttH schieber verletzt ist. Bei der Anordnung der Stutzen für die Anschlüsse der Betriebsschluß der Pumpen ist darauf zu achten, baß die Betriebsschläuche möglichst bequem und ohne durch Türen und Luken verlegt werden können, so daß nicht zu lange Schläuche erforderlich
AWA 138 8”^ Die Stutzen für den Antrieb der hydraulischen Pumpen sind gleichzeitig als Feuerl-schl stutzen zu verwenden. Zu diesem Zwecke sind für jeden Stutzen Verbindungsstücke mit Kupp, lungen für einen 70 mm Druckschlauch und für zwei Feuerlöschschläuche ober, wenn ausreichend^ für einen Feuerlöschschlauch an Bord zu geben. Diese Verbindungsstücke sollen für gewöhnlich,« um die FeuerlüscheinrichtuNg stets betriebsklar zu halten, an die Pumpenstutzen angeschlaM sein und erst dann abgenommen werden, wenn die tragbaren hydraulischen Pumpen in Betrieb , genommen werden müssen. Die Verbindungsstücke sind gegen Abhandenkommen mittels Art« ten an der Schottwanb zu befestigen. Sonstige fest eingebaute Feuerlöschstutzen sind in den Steige- und Zweigrohren in der erforderlichen Anzahl anzubringen, mit Absperrventilen für zwei 45.mm.Einheit8schlaM kupplungen für Feuerlöschschläuche oder für eine solche zu versehen. Sie sind in der RW von Luken, Niedergängen, Türen ober Durchgängen derart anzuordnen, daß sie auch leiH erreicht werden können, wenn die Räume verqualmt sind. Die Feuerlöschstutzen sollen auch zum Anschlägen von Feuerlöschschläuchen an die Einheitsschlauchkupplungen an den Speigatt-i und Abortfallrohr-Bordwandstutzen, Abwaschbecken, gemeinsamen Fallrohren der Waschtische Platten in den großen Waschräumen und an Hilfslenzleitung zum Durchspülen dienen/ fielet SH7b und c und SU9c. Für diese Zwecke ist die Feuerlöschleitung von einer Seewasser^ pumpe unter Druck zu halten/ ein entsprechender Vermerk ist in da8 Pumpenbuch aufzumhmM Küchen- und Schmutzwasserausgüsse sind im allgemeinen durch feste Leitungen an die Seewasst^ spülleitung anzuschließen/ siehe 8II 9m. Zum Durchspülen der TiefgangSstanbrohre — siehe 8II22 (beachte die Musterzeich nung) — sind die erforderlichen Stutzen mit den hierfür nötigen Einrichtungen vorzusehE Die Verschlußbeckel der Schlauchkupplungen sind mit einer Druckablaßschraube zu ver^ sehen. Beachte Skizzenblatt Nr. 12,52. Auf Schiffen mit nur einer Seewafferpumpe an Bord (ohne besondere Seewafferkühl-i leitung) ist an passenden Stellen die Feuerlöschleitung mit der Seewasser-Spülleitung A Anhalt an daS Skizzenblatt Nr. 12, 66 zu verbinden. Hierdurch soll ein wesentlicher Drurk-i abfall in der Feuerlöschleitung und eine dadurch bedingte Überlastung des AntriebSmoto« der Feuerlöschpumpen gegenüber der Anordnung nach dem überholten Skizzenblatt Nr. 12,51j vermieden werden. Die Ventile der DerbindungSleitungen sind gut zugänglich anzuordnen. Auf Schiffen mit Seewafferspülleitung und Seewasserkühlleitung, wo also mehrere Sw wasserpumpen vorhanden sind, die als Reserve auch unmittelbar in die FeuerlöschleitW drücken sollen, sind die DerbindungSleitungen zwischen Feuerlösch- und SeewasserspülleitwiE entbehrlich. Bei Schiff im Dock ist die Landwasserleitung mit einigen Feuerlöschstutzen ar Bord durch Schläuche zu verbinden. Ein Vermerk hierüber ist in das Pumpenbuch aufzunehme^ Für den Anschluß an die Seewasserkühlleitung beachte m. Löschmittel: Gas AlS weitgehender Feuerschutz gegen größere Olbrände in den Kesselräumen, Mtom- räumen, im HilfSkesselraum, in den Dieseldynamoräumen, in den Turbinenräumen und Turbo, dynamoräumen der mit Hochdrurkheißdampf arbeitenbm Turbinen sowie in sonstigen Räumen, wo mit Olbränden gerechnet werden muß, ist eine Zentral-Gasfeuerlö schanlage nach bei R. B. V. — S — vorzusehen. ES find stets mehrere Bedienungsanlagen, die in Ausnahmefällen auch miteinander du« Rohrleitungen zu verbinden sind, aufzustellen. Die einzelnen Anlagen sind möglichst im Oben schiff in wasserdicht zu schließenden Nischen oder Spinden unterzubringen, und zwar so, baß U bei« auftretenden Bränden schnell erreicht werden können. Als Sicherung gegen unbefugA Offnen der Nischen der Spindtür sind an die Borreiber geschützte Plombenverschlüsse artzl bringen. Im allgemeinen sind die Gas-Feuerlöschanlagen so einzurichten, daß für jeden größer^ Raum (Turbinenraum, Kesselraum u. dgl.) eine Bebienungsanlage (Ardexin oder MinimaM und Stickstofflasche) mit gegenseitiger Reserve auch für die außerdem noch angeschlosseneH kleineren Räume — durch Einbau kurzer Anschlußleitungen an daß Derteilungsrohrneh benav barter Bedienungsanlagen — zur Verfügung steht. Durch diese Einrichtung besteht die MÜS’ lichkeit, jeden Raum von zwei oder mehreren Stellen aus möglichst schnell zu begasen, so beim Ausfall einer Bedienungsstelle stets eine wettere Anlage zur Verfügung steht.
Zu einer Anlage gehören: Ein Löschstoffbehälter, eine Stickstofflasche, Derteilerbatterie, Manometer und die erfordn-1 lichen Armaturen/ alle diese Teile sind von der Lieferfirma zu beziehen. Um einer durch Wärmeausdehnung verursachten unzulässige Drucksteigerung in der für ‘ gewöhnlich unter 150 Atm. stehenden Stickstofflasche vorzubeugen, ist, wo erforderlich, für eine ausreichende Wegerung der Nischen ober Spinde Sorge zu tragen. Die Angaben über die höchst.: zulässige Erwärmung der Stickstofflaschen und Löschstoffbehälter sind von der Lieferfirma einzuholen. Zum Entleeren der Nischen ober Spinde bei undicht gewordenen Löschstoffbehältrrn sind Einrichtungen zweckentsprechend vorzusehen. Wenn irgend möglich, ist die ausgelaufene Flüssig, feit auf freie Decks abzulassen oder durch ein an benachbarte Speigattleitungen angeschlossenes absperrbareS Rohr nach außenbords abzuleiten. Ist beides ausgeschlossen, muß die Flüssigkeit durch eine hierfür besonders vorzusehenbe kleine Handpumpe abgesogen und nach außenbords geleitet werben. Für den Anschluß der Handpumpe ist am Boden der Nische ein absperrbarer Stutzen für Saugeschlauch mit Probierhahn anzubringen. Zur Entlüftung der Nischen oder Spinde sind, wo nötig, über dem Boden derselben ab- sperrbare Stutzen zum Anschlägen eines Saugeschlauches für die tragbaren Lüster — MII33 - und für die Zuluft ein gasdichter Verschluß mit feinmaschigem Drahtgeflecht in der Höhe der Decke vorzusehen. Wo Nischen oder Spinde auf dem freien Deck untergebracht find, sind vor¬stehende Einrichtungen nicht erforderlich, da sie durch Affnen der Nischen- oder Spindtür ent¬lüftet werden können. Über Vorlage der Zeichnungen und der Beschreibung der Zentralfeuerlöschanlage mit Bedienungs- und Prüfvorschrift beachte »Vorlage von Zeichnungen usw.«. Anweisung für den Einbau und die Erprobung der Gas- (Ardex-) Löschansagen. Dir Löschstoffbehälter, Stickstofflaschen, Derteilerbatterien, sämtliche zur Anlage gehörigen Armaturen und die Löschstofflüssigkeit werden von der auszuführenden Feuerlöschfirma geliefert. Die Rohrdurchmesser werden von der Lieferfirma festgelegt und in das von der Bauwerst vor- zulegenben Rohrschema bei der Genehmigung eingetragen. Don der richtigen Verlegung der Leitungen hängt zum großen Teil das richtige Arbeiten der Löschanlage ab. Es ist deshalb beim Einbau der Leitungen besonders gewissenhaft zu verfahren und die Anweisung genau zu beachten. Die aus dem Rohrschema ersichtlichen Abmessungen sind hinsichtlich der lichten Weiten und der Längen der Rohre unbedingt ein¬zuhalten. Beim Einbau erforderlich werdende Änderungen der Leitungslängen, die IO v.y. der aus dem Rohrschema ersichtlichen Längen überschreiten, sind der Lieferfirma mitzuteilen, da dann unter Umständen die Rohrdurchmesser geändert werdm müssen. Verlegung der Leitung« Für die Leitungen ist gezogmes und weich geglühtes Kupferrohr, für die Verbindung der einzelnen Rohrlängen miteinander, für die Anschlüsse an Behältern, Verteilern, Abzweigungen und Düsen sind Lötverschraubungen zu verwenden. Die Rohre sind stets im schlanken Bogen mit einem Krümmungshalbmesser von möglichst nicht unter 100 mm zu verlegen. Die Leitungen und besonders die Düsen find zwecks guter Kontrollmöglichkeit möglichst leicht zugänglich und überfichtlich zu verlegen. Durch wasserdichte Schotte, Decks usw. sind die Rohre mittels besonderer Armaturen der Ardex-Gefellschaft wasserdicht durchzuführen. Die Rohre sind in Abständen von etwa 60 cm an den Schotten, Decks usw. durch Schellnr (Bauwerftlieferung) zu befestigen. Bei Abzweigungen und Kreuzstücken sind die Schellen etwa 5 om vom Abzweig für jede Leitung anzubringen. Soweit Rohrleitungen nicht an fiste Bord einrichtungen angebracht werden können, sind sie durch Verlegen ln besonderen, leichten L* oder j^-Eisen gegen Verbiegen zu schützen. In der Bilge sind die Rohre mit den Düsen dicht , unter dem Flurboden anzubringen. Als Befestigungsschrauben aller Halteschienen und Schelle»
140 8 II 9 der Rohre sind eiserne Schrauben zu verwenden. (Messingschrauben schmelzen bei starker Hitze,) L Schrauben, die der Korrosion ausgesetzt sind (z. B. in den Bilgen), sind zu Parkern oder zu L Sondern. Wo nötig, sind die Leitungen mittels Holzhammer und Holzkeil allseitig gut auszurichten. j Die Kupferrohre sind mit den Armaturen durch die Lötverschraübungen wie folgt zu verbinden: Zunächst wird die Überwurfmutter auf das Kupferrohr geschoben, dann ist das Rohrende mit einer Schlichtfeile sorgfältig zu entgraten. Falls das Rohrende’ unrund ist, kann es über einen leicht konischen Dorn mittels Holzhammer gerichtet’ werden. Hierauf ist der aus Kupfer hergestellte Konus auf das Rohrende zu schieben. Sollte der Konus hierbei zu schwergängig sein, so daß ein Aufpaffen nicht möglich’ wäre, so ist das Rohr abzuschleifen, bis der Konus paßt. Das Rohrende muß mit dem aufgepaßten Konus abschneiden. Sollte das Rohrende aus dem Konus heraus« ragen, so ist dieses mit einem Spiel bis zu 1 mm zulässig. Auf feinen Fall darf das Rohrende innerhalb des Konus liegen. Nunmehr ist der Konus hart aus das Rohr aufzulöten. Hierbei muß beachtet werden, daß nach beendeter Lötung der Durchgang des Rohres nicht durch Hartlot verringert worden ist. Das Rohr ist nun in das Zwischenstück einzuschieben und durch Aufschrauben der Überwurfmuttern ohne Derlötung zu sichern. Die Kappen der Spritzdüsen sind fest anzuziehen (nicht zu verlöten), da diese zwecks Reinigung losnehmbar bleiben müssen. Die Düsen sind durch weitmaschige, leicht losnehmbare, anzukettende Drahtkörbe gegen Beschädigungen, Verstopfungen durch Farbanstrich usw. zu schützen. Alle für Raumbegasung vorgesehenm Düsen sind etwa I m über den zu schützenden Maschinen usw. anzuordnen, da hierbei im Umkreis von 2,4 na -0” die günstigste Löschwirkuns erzielt wird. Bekleidung der Rohrleitungen für die Gasfeuerlöschanlage SH9o. Unterbringung der Bedienungsanlagen Ardexinbehälter, Druckbehälter (Stickstofffiasche), Verteilerbatterie sowie die erforderlichen Armaturen hierzu sind zu einer Bedienungsanlage zusammengefaßt. Die Bedienungsanlagen sind in gasdichten Nischen oder Spinden knit wasserdichtem Sül unterzubringen. Der Raumbedarf der Bedienungsanlagen ist im Einvernehmen mit der Liefer« firma festzulegen. Bei der Anordnung der Behältrrhalterungen und gasdichten Nischen« oder Spindetüren ist zu beachten, daß die Ardexinbehälter und Druckbehälter leicht losnehmbar und herausnehmbar sein müssen. Der Verschluß der gasdichten Türen ist zu plombieren. Über Entwässerung und Entlüftung der Nischen oder Spinde wird von Fall zu Fall entschieden. Erprobung Dichtigkeitsprobe der Haupt« und Derbindungsleitungen: Nach erfolgtem Einbau ist die durch mehrere Abteilungen oder Räume geführte Hauptleitung von der Derteilerbatterie bis zum ersten Abzweig der Raum« bzw. Bilgeleitungen mit Preßluft von etwa 10 E abzudrücken. Die an der Haupt»; leitung befindlichen Raum- oder Bilgeleitungen sind während dieser Erprobung zu lösen und die Verschraubungen an der Hauptleitung durch Blindverschraubungen dichtzusetzen. Die Verbindungsstellen der Hauptleitung sind mit Seifenwafser zu bestreichen, so daß undichte Stellen an der Blasenbildung erkannt werden können.. Ebenso sind die Derbindungsleitungen zu prüfen. Durchlässigkeitsprobe des Rohrnetzes: Vor dem Aufschrauben der Düsen ist die gesamte Leitung durch Durchblasen «tt Preßluft gut zu reinigen, wobei jede Düsenleitung auf Durchlässigkeit zu unter», suchen ist. Hiernach sind die auf Durchlässigkeit untersuchten Düsen aufzuschrauben..
141 SH9 Durchlässigkeitsprobe der Düsen mit grischwasser: Dllrch diese Probe soll festgestellt werden, ob dir Anschlüsse der Düsen richtig s gewählt sind und ob aus jeder Düse annähernd die gleiche Jlüssigkeitsmenge auStritt. 1 Bevor das vom Ardexinbehälter kommende Rohr an die Derteilerbatterie cmy, < schloffen wird, ist hier, um so den tatsächlichen Bordverhältniffen zu entsprechen, | Rohr von gleichem Durchmesser anzuschrauben und mit eimm geeigneten Druck. - behälter, etwa in der gleichen Gröhe des Arde^nbehälters, so zu verbinden, daß id diesem Behälter gefülltes Frischwaffer — entsprechend der Menge des in Fra« kommenden Ardexins — durch Druckluft vom Betriebsdruck deS ArbexinbehLltr» in bas Rohrnetz gedrückt werden kann. Beim Durchführen dieses Versuches find die bei jeder Düse auSströmenden Waffe« mengen durch vorher untergestellte oder untergehängte Gefäße zu messen. Ergeben sich; hierbei bei den einzelnen Düsen größere Unterschiede in den Wassermenzen, so sind! die Durchmesser der in Frage kommenden Derteilerrohre, wenn nötig im Em4 vernehmm mit der Lieferfirma, entsprechend zu ändern, worauf der Versuch zu; wiederholen ist. . Nach Abschluß der Wasserprobe ist das etwa noch im Rohrnetz befindliche Daffm durch Durchblasen mit Preßluft zu entfernen. Löschmittel: Luftschaum Als Feuerschutz gegen Benzinbrände und zur allgenreinen Bekämpfung von Bränden int Oberschiff (oberhalb des Panzerdecks) sind Luftschaum-Feuerlöscheinrichtungen unter Berück« fichtigung der neuesten Erfahrungen etwa wie folgt vorzusehen:
Auf dem Oberdeck sind vor und hinter dem durch Benzinbrände gefährdeten Deckst« — zweckmäßig auf beide Bordseiten verteilt — je zwei Kometrohre und zur allgemeinen M kämpfung von Bränden im Vor- und Hinterschiff je ein Komet-Luftschaumrohr — Größe Vs Modell 8 — aus Leichtmetall, gut greifbar und schnell losnehmbar mit Feuerlöschschlauch ge-i kuppelt in besonderen Halterungen aufzuhängen. Zn gleicher Weise sind zum Löschen brennend« in das darunterliegende Deck gefloffener Benzinmengen und zur allgemeinen Bekämpfimg yo« Bränden unter Deck (Batterie- und Zwischendeck) außer einigen Tornistergerätrn mit Komet« rohren Größe II8 auch Komet-Luftschaumrohre Größe II Modell 8 zweckentsprechend unter– zubringen. Die Anzahl wird durch die B. B. V. —S — bestimmt. Für die auf dem freien Deck unterzubringenden Komet-Luftschaumrohre Größe V find Abständen von etwa 10 bis-12 rn besondere Feuerlöschstutzen mit 45 nun-Schlauchanschluß ach Stb- und Bb-Seite anzuorbnen. Diese Stutzen sind an besondere Strigerohre anzuschließ« welche zur Ersparnis von Panzerbecksdurchbrechungen von einem in der Nähe liegenden Feuch löschsteigerohr unmittelbar oberhalb des Panzerdecks absperrbar abzuzweigen sind. Oberhall der Anschlußstelle ist noch ein Absperrschieber anzuorbnen, damit bei abgestellter Feuerlösch leitung im Oberschiff oder bei einer Zerstörung derselben die Benutzung der Anlage möglich! lange erhalten bleibt. Für die Tornistergeräte und Kometrohre Größe II unter Deck sind dit vorhandenen Feuerlöschstutzen zu benutzen. Die nach dem fteien Deck zu führenden Steigeroha der Luftschaumseurrlöschanlage such mit Entwäfferungseinrichtungen (Schutz gegen Einfrieren zu versehen. Die Schaumbildner-Flüssigkeit ist den Kometrohren Größe II »mb V mittels etwa 3 dil 5 m langer Saugeschläuche aus Dorratsbehältern (Geräte) von etwa 35 bzw. 501 Schau«’ bildner-Znhalt unter Einschaltung von Zumischern zuzuleiten, über die Art der Zumischer ist vorher beim O. K. M. anzuftagen. Die Behälter, deren Anzahl durch die B. B. V. — S — bestimmt wird, sind zur Erleichterung der Handhabung mit einer geeigneten Tragevorrichtuni (Marinewerftausführung) zu versehen. Außerdem sind zur Bekämpfung von höher gelegt”^ Feuern je Schiff 2 Krümmer für die Kometrohre V an Bord zu geben.
i Peil-, Luft-, Peil- lenzrohre — Dnrch- lüftungshähne »der -rohre Um diese Feuerlöschmittel bei Bedarf schnellstens einsetzen zu können, ist der hierfür 1 erftröerliche Teil der Feuerlöschleitung stets unter dem höchsten Druck der Leitung zu halten, 1 was im Pumpenbuch besonders zu vermerken ist. Aus gleichem Grunde sind auch die Komet. I rohre und Schaumbildnergefäße möglichst in der Nähe der Feuerlöschstutzen unterzubringen.H Sonstige Feuerlöscheinrichtungen siehe M12. Im allgemeinen soll jeder wasserdicht abgeschlossene Raum des UnterschiffeS oder jede ? wasserdicht abgeschlossene Zelle eine Einrichtung zum Peilen und zum Entweichen oder Zutritt | der Luft erhalten. Für nicht zu flutende Räume und Zellen mit Zugang von oben, deren ! Lukenbeckel beim Lenzen leicht geöffnet werden können, sind Luftröhre entbehrlich. Mr die in Plattformdecks und in der Stauung liegenden, von oben her zugänglichen und nicht ständige verschlossenen Räume sind im allgemeinen keine Peilrohre erforderlich/ diese Frage ist bei Aus. j arbeitung des Planes noch eingehend zu prüfen. Für Luftröhre usw., die im Wetterdeck enden und dem Seeschlag ausgesetzt sind, gilt btt unter Flutluftrohre Gesagte. Peilrohre sollen im allgemeinen an den ttefsten Stellen der Räume und Zellen endens Zum Peilen sind allgemein Peilbänber (Geräte) der Firma Leistner, Leipzig 83, Kantstraße 22, | in der neuesten Ausführung zu verwenden. Dabei ist zu beachten, daß die Gehäuse der Peil-! bänder folgende Kennzeichnung haben: für Ol violett, für Seewaffer Mn und für Frisch. | wasser gelb. Die Peilrohre sind deshalb so tief hinunterzuführen, daß ihr unterstes Ende! etwa dicht über den Boden zu liegen kommt, um ein Festkeilen des am Peilband angebrachtes Beschwerungsbolzens zwischen Boden und Peilrohrende zu verhüten. Wo angängig, brauchen Peilrohre nur in etwa halber Höhe oder auch nur in der Decke zu enden, wenn hierbei ein fehlerloses Peilen mit dem Peilband ohne Schwierigkeitm gewähr« leistet wird. Peilrohre sollen mit Mcksicht auf später eintretende Verkrustung und Verbeulung einen? Durchmesser von 32 NW erhalten. Hierbei darf der Krümmungshalbmesser der Rohres 500 mm nicht unterschreiten. Zum Peilen der zur Aufnahme der Benzinbehälter für Flugzeuge dienenden Zellen oder’ Schutzräume um fest eingebaute Bunker und zum Lenzen kleiner Waffermengen aus diesen Zellen oder Schutzräumen ist für jede Zelle oder Schutzraum ein Peillenzrohr von 50NW? zum Anschlägen einer Handlenzpumpe einzubauen. Für den Endverschluß dieser Rohres gilt die Musterzeichnung. Hierbei ist die Einrichtung getroffen, daß erst dann der Ab-? schlußhahn geöffnet und der Deckel der Einheitsschlauchkupplung abgenommen werden kam, wenn die Verschlußschraube des in dem Deckel befindlichen Riechloches losgenommen ist. Beim^ Wahrnehmen von Benzingerüchen, die auf eine Undichtigkeit der Benzinanlage schließen lassen, muß die Zelle oder der Schutzraum sofort durch die hierfür vorzufehende Entlüftungsanlage^ — siehe S154 — durchlüftet werden. Beim Peilen der Zellen oder Schutzräume ist wie folgt? zu verfahren: Verschlußschraube losnehmen, Sicherungsbügel umlegen, Abschlußhahn öffnens Benzingerüche feststellen, Verschlußdeckel abnehmen. Nach dem Peilen sind alle Der«! schlußteile wieder in ihre Anfangsstellung zu bringen. Für die Handhabung dieser Einrichtung ist ein mit entsprechender Aufschrift zu ver« sehendes Schild an jedem Endverschluß anzubringen. Ebenso ist in das Pumpenbuch ein ent-, sprechender Hinweis aufzunehmen. Jluttufttohre, Luftröhre oder Lufthähne sind im allgemeinen an der höchsten Stelle der Zellen, Räume oder Rohrleitungen, im besonderen bei den Warmwafferlcitungen — beachte 1-7 anzubringen. Bei vorgeschriebenen Füllungsgraden — beachte S128 — sind die Luftröhre; bi- zur Oberfläche der nach Vorschrift bei normaler Schiffslage aufgefüllten Zellen hinein’) zuführen. Luft- bzw. llberlaufrohre der Speisewaffer-, Kondensat- und Uberlaufzellen siehe! MI 10 Am. Wenn möglich, sind Peil- und Luftröhre im Anhalt an das Skizzenblatt Nr. 12, 30 z» vereinigen. Wo angängig, soll dann der in den Naum hineinragende Teil des PeilrohreS bei ? Zellen, deren Füllungsgrad nicht vorgeschrieben ist, oben unter der Decke Luftlöcher erhalte»!
ober bas Peilrohr mit der Decke de8 Raumes oder Ler Zelle abschließen, vorausgesetzt, daß in M solchen Fällen mit Lem Peilband ohne Schwierigkeiten auch fehlerlos gepeilt werden kann. Vei 1 vorgeschriebenen Füllungsgraden dürfen Luftlöcher in die Peilrohre nur in Höhe der zulässigen 1 Flüssigkeit-oberfläche eingebohrt werden. Dor dem Peillufthahn der Trink, und Waschwafferzellen ist ein in einen SchwanenhaltM endendes Luftrohr von 32 N. W. unter Einschaltung eines selbsttätigen SchwilnmerventilS MH Sicherung gegen Waffereinbruch von See her abzuzweigen, so daß der Peillufthahn während ] deö PumpbetriebeS geschlossen gefahren werden kann. Arn Ende des LuftrohreS ist ein LusthahnM vorzusehen. Als Peilrohrendverschluß soll ein Deckel- und Hahnverschluß — ähnlich den EndverschlüsseM der Durchlüftungsrohre für ülbunker - dienen. Diese Verschlüsse sind während des PmnH penbettiebes geschlossen zu halten. nobrleituna oder ohne Panzerdecksdur^ Auf Schiffen, wo die Luftröhre ohne längere RY g SchwimmerVentileV brechungen etwa bis in das freie Deck hochgeführt werden können, s ervtMW und Hahnverschlüsse in den Luftröhren entbehrlich. Die Endverschlüsse der Peilluftrohre für die Waschwasser- und Trinkwasserzellen, welche i außerhalb der Räume ihrer Saugeventilkästen liegen, sollen Luft- und Probierrohre von 20 N. W. erhalten. Diese Rohre find möglichst bis in die Nähe der zugehörigen SaugeventilH kästen zu führen und dort mit einem Hahnabschluß zu versehen. Durch diese Maßnahme soll der beim Füllen der Zellen erreichte zulässige Füllungsgrad dem Bedienungspersonal angezeigs werden. Durch baS Pumpenbuch ist sicherzustellen, daß unter allen Umständen vor bet Wafferübernahme die Probierhähne und Endverschlüsse der Peilrohre der betreffenden Trinks und Waschwasserzelle geöffnet werden müssen. Ein Schild mit entsprechender Auffchrist ist; bei den Einrichtungen anzubringen. Alle Olbunker und, wo erforderlich, auch Öltanks, die Zellen zur Aufnahme von ölhaltige«’ Bilgewasser sowie die Kondensatzellen sollen Durchlüstungshähne zum Anschlägen der trag- baren Lüfter — siehe MII33 — erhalten. Die Durchlüftungshähne sind möglichst auf den Mannlochdeckeln — siehe 8II8 und beachte 8II4 — anzubringen- die Olbunker in dm Wall- gängen sollen, wo zutreffend, von den Ouergängen bzw. von den äußeren Wallgängm aus, je nach der Lage der Mannlochdeckel entlüftet werden. Zum Entlüftm aller ülbunker, der Zellm für ölhaltiges Bilgewaffer, der Kondensatzellen, der Olsammeltanks und Tanks für verschmutztes^ Schmieröl sind außer den Durchlüftungshähnen oder -rohrm EntlüftungSrohre — siehe MI 2—! vorzusehen. Um die mit Durchlüftungseinrichtungen versehenen Zellen, besonders der Slbunkr, im geleerten Zustande vor dem Befahren vollständig entlüftm zu können, ist daraus zu achte»,? daß die Mündungen der DurchlüftungS- und Entlüftungseinrichtungen innerhalb dieser Räume; möglichst weit voneinander mtfernt angeordnet werden. Besondere Peilrohre für Olbunker; sind im allgemeinen nicht einzubauen, da hierfür besondere Einrichtungm zum Messen deS öl* Verbrauchs und OlstandSanzeiger — siche M12 — eingebaut werden. Für dm Fall, daß diese’ Einrichtungen versagen, soll mit Peilband durch die Durchlüftungshähne gepeilt werde». Wmn aus DrtlichkeitSgründen Durchlüftungshähne nicht so angeordnet werdm könnm, daß ein zuverlässiges Peilen auch ohne Führung deß Peilbandes möglich ist, find anschließend an die Durchlüftungshähne zur Führung des PeilbandeS noch besondere Rohre vorzuschm. In de» Durchlüftungs- und Peilrohren für Heizölbunker sind, um einer Verkrustung der Rohre vor-i zubeugen, zwei Langlöcher von etwa 20 x 10 nun in der Höhe der höchsten zulässigm Füllhöhe vorzuschm. Die Endverschlüsse der Rohre sind so hoch wie möglich über dem Olspiegel der für die Olbunker vorgeschriebenen Füllung — vgl. die Zeichnung -Verteilung von öl undi Wasser« — anzuordnen, damit ein Überkommen von Ol in die Schiffsräume bei schlingermZ dem Schiff vermieden wird. Für die Wahl der Endverschlußart der Durchlüftungsrohre gilt! die Musterzeichnung (Entwurf), für Werkstoff beachte das unter -Werkstoffe« Gesagte. Der Durchlüftungshahn für die Kondensatzeüen ist auf da8 obere Ende des PeilrohrrSi aufzusetzen. Die gleiche Einrichtung ist auch für die Zellen für ölhaltiges Bilgewasser zu treffe».I Wo Durchlüftungshähne dem Decksverkchr hinderlich sind, find sie zum Einschrauben i«J die Deckel einzurichten, die Löcher in den Decks sind durch Kopftchrauben, in den Panzerdecks I durch besonders kräftige Kopfschrauben zu dichten.
Wo besondere Luftwege von ausreichendem Querschnitt vorhanden sind, können Peilrohre zugleich alS Lenzrohrr ausgebildet werden (für Peillenzrohre beachte auch d). Solche Peillenzrohrt, ; welche für den Anschluß der tragbaren hydraulischen Pumpen oder der tragbaren Handlenz- pumpe einzurichten sind, sollen, wo erforderlich, vorgesehen werden, z. B. für Zellen, die keine besondere Lenz- oder Entwäfferungseinrichtung erhalten oder bei denen ein restloses Lenzen oder Entwässern nicht möglich ist. Die Peillenzrohre der Olsammeltanks sind am oberen Ende zum Anschlägen einer Handlenzpumpe — siehe MI - einzurichten, damit daß am Boden der Zellen sich ansammelnde Wasser mittels dieser Pumpe von Zeit zu Zeit entfernt werden kann. Peillenzrohre sollen so tief wie möglich in die Zelle hineinrcichen. Im allgemeinen sind Peil- und Luftröhre sowie Durchlüftungsrohre für mittschiffs gelegme Olbunker bis über das den betreffenden Raum abschließende Deck, wenn erforderlich, biS zu 1 m über dasselbe, im Bereiche der Maschinen- und Kesselräume bis etwa 0,5 m über die Flurplatten zu führm. Die Endverschlüsse der Rohre müssen in allen Fällen jedoch so hoch liegen, daß beim Offnen derselben, beim Überholen des Schiffes ein Austreten der Flüssig. keiten in die Schiffsräume durch die Endverschlüsse vermieden wird. Die Rohre sollm mindestens folgende Nennweiten erhaltm: NW Peillenzrohre 80 » für Boote und kleine Sonderschiffe 40 Flutluftrohre für Trimmzellen und Zellen zum Geradelegen deß Schiffes .. 60—70 Durchlüftungsrohre (Peilrohre für Olbunker) 50 Peilrohre, die gleichzeitig zur Temperaturmeffung dienen 50 Peilrohre 32 Luftröhre 32 Luftröhre für Räume und Zellen, für die Peillenzrohre vorgesehen werden …. 20 Der Durchmesser der Peilrohre für Olsammeltanks soll sich nach der Weite deS Sauge- rohres der an diese Rohre anzuschließenden maschinenbaulichen Handpumpe richten — beachte Flut-Luftröhre MI —. Der Durchmesser der Peilrohre für die Kondensatzeüen ist so groß zu wählen, daß ein Gefäß oder Heber zur Entnahme von Kondensatproben eingeführt werden kann. Die Wand- dicke von in Ol gelegenen Rohren kann für den Rohrteil herabgesetzt werden, soweit ein Durch- rosten der Rohre infolge der konservierenden Wirkung des Ols nicht zu befürchten ist. Peilrohre, Luftröhre und Peilluftrohre sollen als obere Entwerschlüffe Hähne, Pell- lenzrohre und DurchlüftungSrvhre Hähne mit Kupplungen für 9v-uuu^augeschläuche der tragbaren hydraulischen Lenzpumpen (siehe u) bzw. für 90-mro-Schläuche der tragbaren Lüfter — siehe MII33 und beachte 8154 — erhalten/ für die Peilrohre der Olsammeltanks soll sich die Kupplung nach dem Saugestutzen der angeschloffenen Pumpe — beachte MI5a — richten. Als Endverschlüffe für Peilrohre können auch Deckverschraubungen gewählt werden, wenn Hähne hinderlich sind. Alle Endverschlüffe sollm stets zugänglich sein, in stets zugänglichen Räumm liegen und erkennm laffm, ob sie geöffnet oder geschloffen sind. Für alle Hähne muß ein einheitliches Schlüffelmodell passen. Für die Endverschlüsse sind die Musterzeichnungm bzw. die Ausfüh- rungm auf dm letztm Neubauten der Kriegsmarine maßgebend. Alle Räume, welche geflutet werdm, sollen Luftröhre erhalten, um das Austreten der Raumluft beim Flutm ficherzustellen. Diese Rohre heißen Flut-Luftrohre. Jeder Flutraum erhält ein besonderes Flut-Luftrohr, das nicht mit einem anderen ver- einigt werdm darf. Bei denjenigen Räumen, welche zur Änderung der Schwimmlage des Schiffes geflutet werdm (Trimmzellm, WallgangSzellm usw.), sind die Flutrohre vom höchsten Punkte des Flutraumes bis in einm geeignetm darüber oder danebenliegenden Raum zu führm (soweit. nicht durch die B. B. V. — 8 — besondere Bestimmungen getroffen sind) und dort mit einem. Verschluß zu versehen. Die Flutluftrohre sind möglichst so anzuordnm, daß ihre Endverschlüffe in der Nähe der zugehörigm Fluteinrichtungen — siehe f und g— bedient werden könnm. Rohre und Verschlüsse sind, wenn möglich, so anzuordnen, daß sie gleichzeitig auch zum Peilen deS Raumes dienm könnm (Peillustrohre). Diese Rohre erhaltm etwa 60 bis 70 nuu I. Durch-’ Messer.
Bei denjenigen Räumen, welche gegen Feuer- oder Detonationsgefahr geflutet werden (Munitionskammern, Torpedoladungen und -Zündungen, Spirituslasten, Räume für few gefährliche Farben usw.), sind Luftröhre vom höchsten Punkte des Flutraumes aus mit möglichst wenig Schott- und Deckdurchbrechungen bis auf das freie Deck zu führen, wo sie in einem genügend langen Schwanenhals endigen sollen. Um das Hineinwerfen von Gegenständen zu verhindern, ist der Schwanenhals durch ein Drahtnetz von 10 mm Maschenweite abzuschließen. Die Luftröhre dürfen keine Verschlüsse erhalten und müssen durch ihre Lage gegen Eindringen von Wasser von obenher geschützt sein. Der l. Durchmesser der Rohre ist entsprechend der nachstehenden Zusammenstellung zu wählen: glut-Lustrohr Lust- geschwindig- keit m/s Luftdruck Luftmenge ] in 15 Minuten | = Größe btS I glutraumeS j bis mm Querschnitt cm* Geschwin-digkeitshöhe mm/WS Widerstandshöhe Gesamt- druckhöhe mm/WS
1 Reibungen
10 m Rohr-länge mm/WS für 4—90° Rohr- krümmer mm/WS 30 7,06 14,3 13,0 94,0 13,0 120,0 9,1 35 9,62 15,2 14,7 91,0 14,7 120,4 13,15 1 40 12,56 15,8 16,1 88,0 16,1 120,2 17,9 45 15,90 16,6 17,6 85,0 17,6 120,2 23,8 - 50 19,63 17,3 19,1 81,0 19,1 119,2 30,6 j 55 23,75 18,2 21,1 78,0 21,1 120,2 38,9 60 28,27 18,6 22,0 76,0 22,0 120,0 47,5 65 33,18 19,2 23,5 73,0 23,5 120,0 57,5 70 38,48 19,6 24,5 i 71,0 24,5 120,0 68,0 80 50,26 20,5 26,8 | 66,0 26,8 119,6 93,0 Größere Durchmesser sind nicht zulässig. Falls das Flutluftrohr für feuergefährliche Farben und Petroleumkanifter gleichzeitig für die Lüftung des Raumes dient, ist sein Durchmesser nach der Luftmenge, jedoch nicht größeü als 80 null, zu wählen. An den äußeren bzw. oberen Enden der Luftröhre sind Bezeichnung« schilder (siehe 8II22) mit der Angabe des zugehörigen Raumes anzubringen. Etwaige Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen regelt die B. B. V. — S —. j Alle aus Wetterdccks endenden und dem Seeschlag ausgesetzten Luftröhre, besonders diel Flutluftrohre für MunK, sollen im Schwanenhals einen Verschluß nach Ausführung derß Marinewerftzeichnung »Schwimmerverschluß für Flutluftrohre 80 NW« erhalten. Leichte Gasklappen in den Flutluftrohren für Munitionskammern gegen Gasverseuchun« sind im Anhalt an die Ausführung der Marinewerft für die im Gefecht besetzten MunitionS-z kommern vorzusehen. Die gasdichten Verschlüsse sind in den Mim K so hoch wie möglich anz»ß ordnen, damit sie die Munitionsstauung nicht behindern. Die Gasklappen sind gegen Farbeu-u anstrich durch Schutzkörbe zu sichern. Die mit Gasabschluß in den Flutluftrohren versehenen Munitionskammern, die leine« Zugang von oben her haben oder bei denen ein Offnen der Verschlüsse in den Luftkanälen,; Munitionsschächten u. dgl. bei gefluteter Kammer nicht möglich ist, sollen eine zur Einhaltung^ der vorgeschriebenen Lenzdauer entsprechend große Öffnung bzw. 2 oder mehrere solch« Öffnungen von etwa 40 mm l. -b so hoch wie möglich in den llmschottungen erhalten, um da« Nachströmen von Luft beim Entwässern der Munitionskammern zu ermöglichen. Dieß Öffnungen sind mit einer bronzenen Kopfschraube, die anzuketten ist, zu dichten,’ sie ist besseren Auffinden gut kenntlich zu machen. An den EntwäfferungSeinrichtungen ist daraufJ hinzuweisen, daß gleichzeitig mit dem Offnen des Entwässerungsorgans auch die Dichtungs-ß schraube zu entfernen und nach dem Entwässern der Kammer wieder wasserdicht einzuschrauöeiW ist. Ein entsprechender Hinweis ist auch in das Pumpenbuch aufzunehmen.
k Trlnkwafferlettuxq Zur Übernahme des TrinkwafferS in die Trinkwafferzellen und zur Förderung deS Trink. I Wassers aus den Zellen nach den Verbrauchs- und Entnahmestellen (beachte auch 8128 und L MII28 zu 7) sind die erforderlichen Sauge- und Druckleitungen vorzusehen, an welche dir L Trinkwasserpumpe (siehe MII7) anzuschließen ist. Für Schlachtschiffe und Kreuzer sind zwei V Trinkwasserpumpen (je eine im Vor- und Hinterschiff) vorzusehen. Bei der Bemessung btt 1 Rohrleitungen ist für Saugeleitungen eine Wassergeschwindigkeit von 1,2 bis 1,5 m, für Druck-1 leitungen eine solche von 1,5 bis 1,8 m/8 zugrunde zu legen. Die Waschwasserzellen sollen durch die Waschwasserpumpen, die Trinkwasserzellen durch I die Trinkwasserpumpen gelenzt werden können. Beachte Ns II28 zu 6 und 7. Zum llberschleusen | des Wassers aus den Warmwasser- und Trinkwafferzellen, in welche das Wasser von den I Frischwassererzeugern geleitet wird, in die angrenzenden Zellen gleichen Inhalts sind Dn-> bindungsschieber in den Zellenwänden vorzusehen, um das llberpumpen zu sparen. Diese Schieber sind stets geschlossen zu fahren und sind nur während des Gebrauchs zu öffnm. Cm ! entsprechender Vermerk ist in das Pumpenbuch aufzunehmen (beachte auch 8II9 k und I). Die für die Übernahme und Abgabe von Trinkwaffer dienenden festen Rohrleitungen z sollen auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen großen Schiffen mit ähn-H kicher Besatzungsstärke eine N W von 80, auf Booten und kleinen Sonderschiffen eim solche 1 von 40 erhalten. Leistung, Anzahl und Ausstellung der Pumpen sowie Durchmesser der Rohrleitungen nach B.B.V. — 8—. Pumpen- und Motoren-Kennlinienblätter sind dem O. K.M. Mi Kenntnisnahme vorzulegen. Für die Trinkwasserversorgung ist eine Druckbehälteranlage einzubauen. Die Größd der Druckbehältcr ist so zu bemessen, daß außerhalb der Hauptverbrauchszeiten l für den Durchschnittsverbrauch die Trinkwafferpumpen höchstens I5mal in der Stunde durch den, automatischen Druckfchalter in Tätigkeit gesetzt werden. Der Anfangsdruck der für die Druck-s behälter erforderlichen Druckspanne ist so zu wählen, daß auch in den höchsten Zapfstellen jeder¬zeit ein für die Entnahme von Wasser ausreichender Druck vorhanden ist. Der Anfangsbrucks muß daher je nach Erfordernis durch den automatischen Druckschalter verstellbar sein. Dagegen^ soll der Enddruck der Druckspanne auf keinen Fall 5,5 kg/cm* überschreiten. Da nach diesers Anlage an den niedrig und unmittelbar in der Nähe der Drucktanks befindlichen Zapfstellen rin verhältnismäßig hoher Druck vorhanden ist, sind, um Wafferschläge in der Leitung zu vermeiden, wasserschlagfreie Zapfdentile oder -Hähne einzubauen. Die Leitungen sind für einen Betriebs druck von 5,5 kg/cm* zu bemessen. Für die Aufstellung und Größe der Druckbehälter ist die 8.8. V. — 8 — maßgebend. An den Druckbehältrrn sind folgende Anschlüsse vorzusehen: Wasserzulauf (versetzt über den Ablauf), Wasserablauf, Umwälzleitungen (Lufterneuerung), Sicherheitsventil, Manometer, Wafferstand, Anschluß für den Druckschaller und Entleerung. Außerdem soll jeder Behälter ein Mannloch erhalten. Zwischen Pumpe und Druckbehälter ist in jeder Druckleitung ein 8. ^.-Ventil mb rin Luftburchreißventil einzuschalten,’ letzteres kann bei Verwendung von Sihi-Pumpen oder ähn¬lichen selbstansaugenden Pumpen (siehe 8. 8. V. — Ns II — und vgl. B. 8. V. — SII 9 k —) fortfallen, wenn hierbei ein Auffüllen des Luftkissens bis zur unteren Druckgrenze ohne weitens erreicht werden kann. Die Druckbehälter find aus Flußstahl herzustellen und zu verschweißen, innen mit einem Schutzanstrich in der Art des WaschwafferzellenanstrichS, außen mit einem Rohrschutzanstrich zu versehen. Bei der Anordnung von zwei Pumpen sollen diese unabhängig unter Einschaltung je eines Druckbehälters durch ein Steigervhr in die für Dor- und Hinterschiff getrennt anzuordnende Entnahmeleitung drücken. Auf den Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist für den Reservefall unterhalb des Panzerdecks eine für gewöhnlich leer zu fahrende Derbindungsleitung beider Anlagen, welche sowohl für Trinkwasser als auch für Waschwasser verwendet werden kann, vorzusehen. Für die Druckbehälteranlage ist eine Betriebsvorschrift in das Pumpenbuch aufzunehwen/^ ebenso ist an jedem Behälter eine solche Vorschrift anzubringen.
An den einzelnen Trinkwaffermtnahmestellen, wo Trinkwasser dauernd im ungekochten« Zustand verbraucht wird, sind einwandfrei arbeitende, wassergeschmackverbessernbe und wasser« 1 reinigende Aktivkohle-Filter vorzusehen. Im allgemeinen sind Aktiv-Kohlofilter zu verwenden, 1 und zwar auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen großen Schiffen mit | ähnlich großer Besatzungsstärke: Je 1 Filter in den Anrichten für Kommandant, Offiziere, Oberfeldwebel, Unter-? Offiziere und Mannschaften, in jeder Küche, Bäckerei und bei jedem Selterwasser-Apparat. § Je 1 Filter in jedem größeren Unteroffizierraum und Mannschaftsraum- ihre Aer-z teilung auf die einzelnen Räume ist so zu treffen, daß die Entnahmemenge aus ben 1 einzelnen Filtern möglichst gleich groß ist. 1 Filter im Krankenraum oder in der nächsten Nähe desselben. Auf den übrigen Kriegsschiffen ist, soweit zutreffend, finngemäß zu verfahren. Allgemein kommen für die Lieferung von Aktiv-Kohlefiltern solche mit einer stündlichen z Leistung von 50, 100, 200 und 3001 in Frage. Die Filtergrößen sollen sich nach der Anzahl der jeweiligen Verbraucher richten. Für jeden Verbraucher ist mit etwa 1.1/h filtrierten Trinkwassers zu rechnen. In den vorzulegenden Wafferversorgungsplänen find die Filtergrößen, die Anzahl der ! jeweiligen Verbraucher und die Lieferfirma anzugeben. Im übrigen beachte die Bestimmung über Werkstoffe in dieser Gruppe. Für Kochzwecke, wie in den Küchen, Anrichten, Kantine, Bäckerei und wo sonst erforderlich, ist stets unfiltriertes Trinkwaffer unmittelbar aus der Trinkwafferleitung zu entnehmen. Um für diese Zw^ke eine schnellere Entnahme unfiltrierten Trinkwaffers unabhängig von den Filterleitungen zu ermöglichen, sind Abzweigleitungen zweckentsprechend anzuordnen. Durch die Einzel-Filteranordnung fallen die bisherigen großen Trinkwasserfilter (Schiffsfilter) fort. Im Oberschiff sind außer einigen Zapfstellen zur Entnahme von Trinkwaffer zum Trinkch etwa folgende Verbrauchs- und Entnahmestellen für Trinkwaffer vorzusehen: Mr Küchens Bäckereien, Anrichtm, für die zum Kühlm deS Trinkwassers eingerichtetm Kühlschränke, die; Zapfstellen für Erfrischungsgetränke, Kaffeekochkessel für Mannschaften und den Selterwasser– apparat für den Verbandstoff-Sterilisator im Operationsraum sowie für die Wascheinrichtung für das Sanitätspersonal im Operationsraum und in dm GefechtSverbandplätzm — beacht« A.B.B.II Nr. 6 L1 —. Auf dm Schiffen, wo zum Auffüllen der großen Trinkwasserbchälter in den Gefechts» Verbandplätzen besondere Trinkwasserleitungen unter Panzerschutz vorgesehen werden, wo also im Gesechtsfalle die Behälter jederzeit nachgefüllt werben können, kann zwecks Platzgewinn in Abänderung der A. B. B. II 6 B1 der Gesamt-Trinstvasservorrat von Fall zu Fall ver¬ringert werden. Um im Gefechtsfalle eine Entnahmemöglichkeit von Trinkwasser für die einzelnen Geftchtß stationen sicherzustellm, ist auf großen Schiffen eine Trinkwasser-Entnahmestelle mit Sichert heitsschloß unter Vorschaltung eines größeren Aktiv-Kohlefilters unterhalb des Panzerdeck« an der Druckleitung der Trinkwasserpumpe vorzusehen. Bei solchen Schiffen, wo im Dor- und Hinterschiff eine Trinkwasserleitung unter Panzerdeck vorgesehen wird, soll an zugänglicher Stelle je eine solche Zapfstelle für dm vorgenannten Zweck an diesen Leitungen vorgeseheni werdm. Die Entnahmestelle in dem unter Panzerdeck liegenden Gesechtsverbanbplatze wird hierdurch nicht berührt. Die Trinkwafferbehälter in den Kühlschränken find so groß vorzusehm, baß sie für die Nachtentnahme von Trinkwaffer ausreichen,’ bie Entnahmestellen müssen bauernd zugänglich sein.. Bei dm mit EiSkühlung versehmen Trinkwasserentnahmestellen ist zu beachtm, daß die Temperatur des entnommenen Trinkwaffers 17° 6 nicht unterschreitet. Hierauf ist durch ein Schild besonders hinzuweifm. Die Trinkwafferleitung ist gut zu isolieren, siehe o. Um im Bedarfsfälle nicht größere Teile der Trinkwafferleitung im Oberschlff absperrt« zu müffm, sind mehrere Zapfstellen zweckentsprechend zu einer Gruppe zusammenzufaffen und mit einem durch Aufsteckschlüssel zu bedimendm Abspcrrorgan zu versehen. AuS gleiche«
Gründm — besonders auf großen Schiffen — sind noch Trennschieber in auSreichmder Anzahl 1 einzubauen. Für Küchen und für die Wascheinrichtung für Sanitätspersonal im Operation-. 1 raum sind jedoch die Entnahmestellen so anzuschließen, daß jederzeit eine Trinkwafferentnahme 1 möglich ist. An diesen Zweigstellen ist auch je ein Hahn zur Entnahme von Trinkwaffer für 5 die Besatzung vorzusehen. Auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen, Kreuzern und sonstigen Schiffen mit ähnlich großer ß Besatzungsstärke sind zur genaueren Feststellung der Wafferverbräuche in einer absperrbarm | Umgehungsleitung für jedes Steigerohr der Druckbehälter, eine Wafferuhr einzubaum. Außer 1 den vor und hinter der Wafferuhr vorzusehenden Absperrorganen ist im Steigerohr zwischm den z Anschlußstellen jeder Umgehungsleitung ein Absperrorgan einzuschalten, um dadurch wahlweise I die gesamte Waffermenge, unmittelbar oder durch die Wafferuhr, in die Derbrauchsleitimg W drücken zu können. Die Ablesevorrichtung der Wafferuhr ist den jeweiligen Wafferverbräuche« I anzupaffen und so einzurichten, daß mindestens halbstündlich der für 24 Stunden zu erwartende | Wasserverbrauch einwandfrei abgelesen werden kann. Aus Booten und kleinen Sonderschisfm 1 sind die Wasseruhren mit Umgehungsleitung und Absperrorganen dem ersten Boot jeder Bau- z werft lose an Bord zu geben/ sie müssen für alle späteren Boote passen, so daß der Ein- und 1 Ausbau vom Bordpersonal ohne Schwierigkeiten vorgenommen werden kann. Für die Übernahme und Abgabe von Trinkwaffer sind auf Schlachtschiffen, Panzerschiffm 1 und Kreuzern im Dor- und Hinterschiffe an jeder Bordseite Stutzen entsprechend der N.W. 1 der festen Rohrleitungen im Anhalt an das Skizzenbuch 21 Blatt 20*, 202 und 203 anzuordnm. 1 Bei Anordnung von Deckverschraubungen für die Übernahme muß wegen der Überwurf- V schraube der Anschlußkrümmer der Abstand zwischen den Verschraubungen genügend groß sein, ä z. B. bei 65 nun Schlauchanschlüssen erfahrungsgemäß mindestens 270 mm, bei 90 mm 1 Schlauchanschlüffen mindestens 320 nun betragen. Die Schlauchkupplungen sollen unter Der« I Wendung von Derjüngungsstutzen oder Hosenstutzen auch zur Übernahme von Waffer aus der 1 Landwafferleitung dienen. Bei der Anordnung der llbernahmestellen für Trinkwasser ist zu z beachten, daß ein zuverlässiges Ansaugen der Pumpe bei Übernahme von Wasser aus Prähmen 1 nicht in Frage gestellt wird, da die Schiffspumpen erfahrungsgemäß schon bei etwa 6,5 m i Saughöhe das Waffer aus den Prähmen nicht mehr mit Sicherheit ansaugen. Die llbernahmekrümmer und Hosenstutzen für Decksverschraubungen sind bis auf weiteres ! nicht mehr, wie im Skizzenbuch 21, Blatt 20* und 203 angegeben, aus Kupfer verzinnt, sondern | aus verzinktem Flußstaht herzustellen. Als Ersatz für die Trinkwafferpumpen sollen die Waschwasserpumpen dienen. In daS | Pumpenbuch ist daher folgende Vorschrift über die Benutzung der Reserveleitung aufzunchmen: | »Die Reserveverbindung zwischen den Trink« und den Waschwasserpumpen ist | unter Verschluß zu haltm und nur im Notfälle zu gebrauchen. Wird die Einschal« i tung der Reserveverbindung notwendig, so sind entweder die Waschwafferpumpen l und die Reserveleitung vor Beginn der Trinkwasserförderung oder die Trinkwaffer« 1 pumpen und die Reserveleitung nach Beendigung der Waschwasserförderung fünf I Minuten mit Trinkwasser zu spülen. Das Spülwasser ist nach einer Waschwasser« I zelle abzuleiten. Jede zur Wasserentnahme bestimmte Stelle soll verschlossen werden j können, damit der Wasserverbrauch geregelt werden kann.« Auf Schiffen mit 2 Druckbehälteranlagen ist als weiterer Vermerk in das Pumpenbuch 4 aufzunehmen: -Die Derbindungsleitung für die Druckbehälteranlage ist vor der Trinkwasser« | förderung 5 Minuten mit Trinkwasser zu spülen, dieses Wasser ist nach einer Wasch« z wasserzelle abzuleiten.« Um sicherzustellen, daß die Trinkwasserschläuche nicht durch eine andere Art Frischwaffer | (Waschwasser oder Speisewasser) verunreinigt werden, sind sie auffällig zu kennzeichnen. Elektrische Warmwafferbereitungsapparate in Küchen, Anrichten, Geftchtsverbandplätze», 1 Operationsraum usw. — siehe bä II21. Trinkwassererzeuger siehe bä II26. Eine schematische Darstellung der Trink« und Waschwafferdruckbehälteranlage ist mit da» j Wasserversorgungsplänen zur Genehmigung vorzulegen.
I Waschwafferleltnng
Für die Übernahme des Waschwassers in die Waschwasserzellen und Förderung des Wasch. 1 wasser« aus den Zellen nach den Verbrauchs- und Entnahmestellen — beachte 8128 und 1 MH28 iu 6 für die Druckwasserbehälteranlage, Wasseruhr mit Umgehungsleitung,! Leistung und Anzahl der Pumpen, Durchmesser der Rohrleitungen, Wassergeschwindigkeiten in | Rohrleitungen, festen llbernahmeleitungen, Anordnung von zwei Waschwasserpumpen, Pumpen-V und Motoren-Kennlinien sowie für das Zusammensassen von (Gruppen, um im Bedarfssallk! nicht größere Teile der Waschwasserleitung abzusperren, gilt bas unter k Gesagte sinngemäß. ! Trimmzellen können auch als Reserve-Waschwasserzellen eingerichtet werden/ dies wird durch I Meß. 8.V. —8—bestimmt. Für Bade- und Waschwassereinrichtungen in Räumen für sanitäre Zwecke beachte! A. B. B. H Nr. 6 B1. An Stelle der bisher für die Warmwaschwasserversorgung verwendeten Gegenstrom-V apparate bzw. Universalmischventile sowie der elektrisch beheizten Warmwafferapparate ist eine I Warmwaschwasserzentralanlage einzubauen. Hierfür sind von der Kaltwaffer-DerbrauchS-1 leitung ein bzw. zwei AbKveige (wenn zwei örtlich voneinander getrennt liegende Anwärmer! vorhanden sind) nach den Waschwafferwärmern — siehe LI II20 und 28 zu 20 — vorzusehen, ß Diese Anordnung gilt sinngemäß auch für die Steigerohre von dm Anwärmern nach der ! Warmwaschwasser-Derbrauchsleitung. Um an den Entnahmestellen eine möglichst gleichmäßige Erwärmung des Wassers znl erzielen, ist das im Anwärmer erwärmte Wasser über die Entnahme- und RücklaufleitungZ mittels einer Umwälzpumpe — siehe MII20 — zur Wärmequelle zurückzuführen, um so) durch fortwährende Zirkulation eine gleichmäßige Erwärmung des Waschwassers an ben^ Entnahmestellen sicherzustellen. Zur Erleichterung der Zirkulation, auch ohne Mitwirkung dn! Umwälzpumpen, sind Luftsäcke im Rohrnetz zu vermeiden/ wo dieses nicht durchführbar, für eine ausreichende automatische Entlüftung zu sorgen. Leistung der Anwärmer gemäß 8. 8. V. — 8 —. Um die Lebensdauer des Termostates — siehe LI II20 — durch plötzliche Temperatur-! schwankungen bei Entnahme großer Waffermengm nicht ungünstig zu beeinflussen, ist in dem! Steigerohr des Anwärmers — siehe LI II20 — ein Ausgleichbehälter — beachte die B. B. V.j — 8 — einzuschalten. Eine maßstäbliche, farbig ausgeführte Zeichnung über die Aufstellung der Anwärme« nebst Umwälzpumpen mit sämtlichen an diese angeschloffenen Rohrleitungen ist mit den Wafferversorgungsplänen zur Genehmigung vorzulegen. In den Fällen, wo Entnahmestellen besonders lange Vor- und Rücklaufleitungen erfordern,) können Gegenstromapparate bzw. Mischventile beibehakten werden. Etwa folgende Warmwaschwasseranschlüffe sind neben den Kaltwaschwafferanschlüffen vor-i zusehen: für Badewannen, Brausen in Einzelbädern, für Waschbecken in den Bädern, Kam! mern für Admiral, Kommandant und Flottenchef — sofern nicht im Bad ein Warmwaffer-z anschluß vorhanden —, für Waschtischplatten, Brausen und Fußbadewannen in den Wasch! räumen der Unteroffiziere, Mannschaften und Fähnriche — beachte 8II 20 —, für die Hand I Waschbecken in den Vorräumcn der Aborte für Offiziere und Oberfeldwebel, in der Barbier-l stube- im Pflichtschutzbehandlungsraum und in der Apotheke, für die Wäscherei, für einigt) Entnahmestellen zur Schiffsrrinigung sowie für die Abwaschbecken in den Anrichten, Küchens Bäckereien und für dir Abwaschbecken für Backsgeschirr, sofern hierfür die Warmwasser- anlagen nicht allzu umfangreich ausfallen oder Geschirrspülmaschinen — beachte SIII6 H nicht vorgesehen werden bzw. sirr die großen Backsgeschirre nicht beschafft werden können. R diesen Fällen sind die Abwaschbecken für Backsgeschirr mit ihren Einrichtungen (Dampfmisch Ventile, bei Schiffen mit Warmwaschwaffer-Versorgung Mischbatterien mit Zapfstellen J^ Entnahme von warmem Wasser) in der bisherigen Ausführung (Mustrrzeichnung) beizu- behalten. Auch für den Fall, baß Geschirrspülmaschinen zum Einbau gelangen, sind für beNi Reservefall einige Abwaschbecken vorzusehen. Bei Warmwafferanfchluß an die Abwaschbecke«! find Mischventile nicht erforderlich, e8 genügen in der Zufiußlettung für kalt und wann)
Drosselrückschlag-Dentile. Im übrigen find die Marinewerft-Zeichnung Nr. 154HI SK2 — Abwascheinrichtung für Backtzgeschirr — und Zeichnung Gruppe 9 Nr. 117 und 122 □ Schematische Darstellung der Bade-, Klosett- und Abwascheinrichtungen — zu beachten. Ebenso sollen die Geschirrspülmaschinen Anschluß an die Warmwafferleitung erhalten. In jedem Falle ist vor Ausführungen solches Einrichtungen und wegen der Geschirrspülmaschinen! anzufragen. Die für fließendes Wasser einzurichtende» frei stehenden Einzelwaschbeckm — siehe: S Til 4 — in den Offizier- und Oberfeldwebelkammern sowie in den Kammern für Köche und; Kellner, die Waschbecken in den Aborten für Unteroffiziere und Mannschaften und in der Dun^ kelkammer find nur an die Kaltwaschwafferleitung anzuschließen. Ebenso sind Kaltwaschwafser- anschlüsse für Spülbecken in der Kantine, der Apotheke, der Schuhmacherwerkstatt und zum Auffüllen der Kreiselkompaßanlagen — siehe MII — vorzusehen. Don den in Waschräumen vorzusehenden Brausen sind */, der Brausen an die Wasch¬wasserleitung für kaltes und warmes Waschwasser anzuschließen. Beachte auch m. Uber den Wannen der Bäder sind an Stelle der festen Waschwasserbrausen Handbrausen vorzusehen. Hierbei ist für jede Handbrause ein Metallschlauch von ausreichender Länge und eine Lagerung so anzuordnen, baß die Handbrause auch als Kopsbrause zu benutzen ist. Zur Wasserentnahme für die Schiffsreinigung sollen an geeigneten Stellen (Vorräumn und Gänge) im Schiff Zapfhähne (13 NW) zur Entnahme von kaltem und warmem Wasch– wasser vorgesehen werden. Die Zapfventile dieser Entnahmestellen sind mittels Aufsteckschlüssel bedienbar einzurichten. Außer diesen Entnahmestellen sind zur Entnahme von kaltem unH warmem Waschwasser für die Einzelwaschschüsseln — beachte SII20 und B. B. V. — S —; an gegebener Stelle Zapfhähne (Selbstschlußstandventile) anzuordnen. In den Unteroffizier-s und Mannschaftsbädern sowie im Fähnrichswaschraum ist eine Zapfstelle (16 NW) für Kalt-; wasser- und Warmwafferentnahme für Zeugwäsche, Farbewaschen usw. sowie zum Hand« waschen vorzusehen. Für den gleichen Zweck ist eine Zapfstelle (16 NW) für die Entnahme vom heißem Waschwasser in der Wäschereianlage einzubauen. Alle Zapfstellen sind so anzuordnen^ daß das Waschwasser in untergestellte Baljen, Wafferkasten oder in die untergehaltenen Einzels Waschschüsseln laufen kann. Die Zapfhähne für Kaltwasser sollen Lederdichtung, für Warm- wasser eine Spezialdichtung (beachte 8119 -Werkstoffe«) erhalten und sind gegen unbefugte: Wasserentnahme mit Verschluß zu versehen. Auf dem Oberdeck sind für Reinigungszwecke an geeigneten Stellen mehrere mit Dampn beheizte Warmwaschwasserkästen im Einvernehmen mit der Baubelehrung aufzustellen. Dor jedem Dentilzapfhahn (gewöhnliche Standventile) der Waschbecken in den Kammern^ Bädern und Dorräumen der Aborte sowie in der gemeinsamen Zuleitung jeder Waschbecken« gruppe in den Unteroffizier- und Mannschaftsbädern ist ein Regulierventil zur Regulierun« der Auslaufgeschwindigkeit vorzusehen. Außerdem ist durch Schließen -es Regulierventils die’ Möglichkeit gegeben, unabhängig vom Hauptstrang der Waschwasscrleitung Reparaturen an dm: Dentilzapfhähnen oder Standventilen vorzunehmen. Für die von dem Hauptstrang der Kaü4 und Warmwaschwasserleitung abzweigenben Einzelleitungen sind mit Aufsteckschlüssel bedienbary Absperrungen vorzusehen. In den Hauptsträngcn dieser Leitungen sind zur »vetteren Unters teilung Trennschieber zweckmäßig einzubauen. Zum llberschleusen des abgekühlten Waschwassers aus den Warmwafferzellen in die am: grenzenden Waschwafferzellen — beachte S128 — sind Schleusenschieber vorzusehen, die Übrige« Waschwasserzellen sollen, um Gestänge zu sparen, keine Schleusenschieber erhalten. Die llbernahmestellen und der Anschluß an die Werftwasserleitung sind in gleicher Weists wie die für Trinkwasser anzuordnen. Luftröhre siehe i. Gegenstromapparate und Universalmischventile flehe bl II20. Derbindungsschieber in den Waschwafferzellen sind hier zu verwiegen. Frischwaffererzeuger siehe bl II26.
m Leewasserleitung Seewafserspül- leitung, See- wasserkühlleitun Für die Förderung von Seewasser nach den Verbrauchs’ und Entnahmestellen — Bade« I wannen, Brausen, Klosettspüler (Aqua), Zapfhähne —, zum Spülen der AborteinrichtungenH sowie zum Durchspülen der Fallrohre für die festen Waschbecken in den Kammern und der 1 Einzelwaschschüsseln und wo sonst erforderlich, ist eine Seewasserspülleitung im Oberschiff mit 4 den erforderlichen Zweigleitungen und den notwendigen Absperrventilen vorzusehen. Durch» spüleinrichtungen für Speigatt- und Abortbordwandstutzen, für die gemeinsamen Fallrohre der I Abortanlagen und der Waschtischplatten in den großen Waschräunnn, für die Fallrohre der | Küchen- und Schmutzwafferausgüsse stnd im allgemeinen mittels Feuerlöschschlauch an die | Feuerlöschleitungen — siehe SII9 h — anzuschließen, während die Spüleinrichtungen der 1 Fallrohre für Küchen- und Schmutzwafferausgüsse durch feste Rohrleitungen von 32 NW an i die Seewasserspülleitung anzuschließcn sind. In Ausnahmefällen — besonders bei den kleinen 4 Schiffsneubauten — wo keine Seewasserspülleitung vorhanden ist, sind vorstehende Einrichtun- W gen an die Feuerlöschleitung anzuschließen. Für eine unmittelbare Verbindung der Seewaffer-Spülleitung mit der Landwafferleitung z sind Ventile mit Schlauchanschlüffen Bb und Stb an paffenden Stellen vorzusehen. Über Derbindungsleitungen zwischen Seewafferspülleitung und Feuerlöschleitung beachte 1 das unter h Gesagte. Auf Schlachtschiffen, Panzerschiffen und Kreuzern ist außer der Seewafferspülleitung Z noch eine 2. Leitung als Seewaffer-Kühlleitung für die nicht mit eigener Kühlung versehenen 1 Apparate unterhalb des Panzerdecks anzuordnen. Diese Leitung soll außerdem auch, soweit sie z ausreicht, als Reserve für die mit eigener Kühlung ausgerüsteten Apparate usw. dienen. Beachte I MH 28. Die Abzweigrohre der für den Normalbetrieb an die Seewafferkühlleitung— aus Booten z und kleinen Sonderschiffen von der Feuerlöschleitung — angeschloffenen Kreiselkompaßanlagen, 1 der Luftkühler der Ruderanlagen, Umformer u.dgl. sind bei NII28 zu verwiegen. In den» artilleristischen Räumen find die Absperrorgane der Abzweigleitungen möglichst unmittelbare am Schott anzuordnen. Von den Druckventilkästen (P. 2.-Ventile) der Seewasserpumpen find die Pumpendruck-1 rohre sowohl an die Seewafferspülleitung als auch an die Seewasserkühlleitung unmittelbar! anzuschließen, desgl. auch an die Feuerlöschleitung h. Durch diese Maßnahme soll im Bedarfs-J falle (Überholung oder Ausfall einer Pumpe) eine unmittelbare Förderung von Seewaffer in 1 die entsprechenden Leitungen ermöglicht werden. Sämtliche Bedienungsstellen an den Seewafferpumpen sind möglichst zentral und in der 1 Nähe der jeweiligen Pumpe anzuordnen, um von einer Stelle aus sofort den jeweiligen För-1 derungsbereich der Pumpe zu erkennen. Für die Speisung der Seewasser-Spülleitung und Unterdruckhaltung der FeuerlöschleitungZ kann für gewöhnlich zur besseren Wasserverteilung eine möglichst in der Schiffsmitte liegendes Seewasserpumpe herangezogen werden. Alles Nähere wird durch B. B. V. — 8 — bestimmt.» Die Seewaffer-Spülleitung und Seewasser-Kühlleitung sind durch je ein durch das 4 Panzerdeck geführtes Steigerohr (Derbinbungsrohr) im Dor- und Hinterschiff miteinander 1 zu verbinden. Diese Anordnung ist so zu treffen, daß beide Leitungen für den gewöhnlichen j Betrieb unabhängig voneinander in Betrieb gehalten werden können, um unnötige Druck¬schwankungen in den Leitungen zu vermeiden. Falls die Pumpendruckleitungen nach der See 4 wafferspülleitung in der Nähe der vorgenannten Steigerohre zu liegen kommen, können zur r Ersparnis von Panzerdecksdurchbrechungen die beiden Seewafferleitungen auch unter demi Panzerdeck absperrbar verbunden werden. Zum Speisen der Leitungen sind elektrisch angetriebene Seewasserpumpen — siehe l MII5 — vorzusehen und zweckentsprechend aufzustellen. Die in die Seewaffer-Spülleitung unmittelbar drückende Seewasserpumpe (oder -pumpen)» soll (sollen) — für den ersten Wasserbedarf zum Feuerlöschen — die Feuerlöschleitung ständig j unter Druck halten. Um außerhalb der Hauptverbrauchszeiten — besonders während der Nachtzeit — ein | dauerndes Arbeiten der zur Speisung der Seewasscr-Spülleitung und Feuerlöschleitung in 1
n Handpumpen Feste Pumpen Tragbare Pumpen Betrieb zu haltenden Seewafferpumpe zu vermeiden, kann zwischen Druckstutzen und Druck. ] Ventilkasten einer Seewafferpumpe eine Umgehungsleitung unter Einschaltung eine« Druck-, behälters (beachte k) vorgesehen werden. Alles Nähere sowie die Anzahl, Ausstellung, Anschlüffe, Leistung der Seewafferpumpe« : usw. werden durch die B. B. V. — S — bestimmt. Eine llbersichtszeichnung, aus der die Anschlüffe aller von der Seewaffer-Kühlleitungl zu speisenden Apparate usw. zu ersehen sind, mit Angabe deS jeweiligen Kühlwafferbedarfs, ist zur Genehmigung vorzulegen. Um bei teilweiser Zerstörung der Seewaffer-Kühlleitung nicht gleichzeitig mit dem Aus¬fall der angeschlossenen Pumpen rechnen zu müssen, ist je ein Absperrschieber vor und hinter! den Pumpenbruckrohren in die Seewasser-Kühlleitung einzuschalten. Wenn erforderlich, kann die Leitung noch weiter durch Schieber unterteilt werden. Ebenso ist die Seewaffer-Spülleitung im Oberschiff durch Absperrschieber zweckmäßig zu! unterteilen/ hiervon ist je ein Schieber vor und hinter dem Anschluß der angeschlossenen i Pumpen vorzusehen. Alle diese Schieber sind für gewöhnlich offen zu fahren. 3« den Küchen, in der Bäckerei, Wäscherei, in den Waschräumen für Unteroffiziere und Mannschaften, im Waschraum für Fähnriche, Pflichtschutzbehandlungsraum, in den Gangem im Bereiche der Wohnkammern, Dorräumen der Aborte und wo sonst erforderlich, sind zum. Ausspritzen der Räume Ventile mit Schlauchkupplung zum Anschlägen eines Gummischlauche» von etwa 25 mm — für Boote und kleine Sonderschiffe 16 nun — lichter Weite einzubauerm In Wannenbädern und Einzelbrausebädern genügt hierfür ein Anschluß für einen Schlauch vons 13 mm, beachte Skizzenbuch Nr. 21 Blatt 23. Zum Abspülen der Gefäße ist eine Zapfstelle bon| 13 mm l. & bei den Ausgüssen für Küchenabfälle und Schmutzwasser (8II7 e) vorzusehen. Die Seewasser-Spülleitung für größere Mortanlagen ist so in Gruppen einzuteilen, daß’ diese mit denen der Fallrohrleitungen übereinstimmen, damit bei Instandsetzungsarbeiten an der Leitung nicht die ganze Anlage abgestellt werden muß und ausfällt. Als Spüleinrichtunj für die Einheitsklosettkörper sind mit Rücksicht auf die Lagerhaltung einheitlich Aqua-Spülert einzubauen. Von den in den Waschräumen vorzusehenden Brausm sind etwa 7« der Brausen an die Seewaffer-Spülleitung (nur für kaltes Wasser) anzuschließen. Anwärmecinrichtungen für’ Seewasser sind durchweg nicht vorzusehen. In dm Einzel-Brausebädern und Wannenbäder» ist außer der Brause für Waschwasser (für kaltes und warmes Wasser) noch eine besonder« Brause für Seewasser (nur für Kaltwasser) vorzusehen. In den Wannenbädern ist außerdem noch die Einrichtung zu treffen, baß die Wanne auch mit Seewasser (nur für Kaltwasser! gefüllt werden kann, beachte Skizzenblatt Nr. 21,23. Seewasseranschluß für Spülbecken für! Uringläser beachte 8II21. Im Einvernehmen mit der Baubelehrung ist an geeigneter Stell« auf dem freien Deck (Oberdeck) eine losnehmbare Seewasser-Ringbrause im Anhalt an die^ Ausführung auf den Zerstörer-Neubauten (D. W. K.) vorzusehen. Uber den Wannen der Bäder sind für Scewasser feste Brausen, wie bisher üblich, ein^ zubauen. Für die Einrichtung der Aborte sind die Musterzeichnungen maßgebmd. Für Einrichtungen im Lazarettabort ist die A. B. B. II Nr. 6 81 zu beachten. Luftröhre siehe i. Für die Verwendung von Seewasserpumpen zum Durchspülen der Weüenrohre und für die Anordnung der Saugebodenventile für diese Pumpe (beachte g und siehe MII28 zu 5) ist die; 8.8. V. — 8 — zu beachten. Gemäß 8.8. V. —8—. Zum Lenzen von Waffermengen aus Räumen ohne feste Lenz- oder EntwässerungSmöglich^s kett, wo mit längerer venzzeit zu rechnen ist, sind tragbare, hydraulisch angetriebene Pampas mit je einer Förderleistung von etwa 1,5 m’/min — siehe Ick II8 und beachte b und i ^t
153 “S,w 0 Verkleidungen für Rohre und Ge-stänge und außerdem zum Lenzen von kleineren Wassermengen tragbare Handlenzpumpen — MHß — vorzusehen. Das Nähere wird durch die R. B. V. — 8 — bestimmt. Bei den tragbaren, hydraulisch angetriebenen Lenzpumpen ist zu beachten, daß die Einheitskupplung für den Le- triebsschlauch mit denjenigen an der Feuerlöschleitung übereinstimmt. Zur Vermeidung von Niederschlägen sind die Kaltwasierrohre (z. B. die Feuerlösch-, Trink- und Waschwasserleitung und die Seewasserleitungen) in Räumen mit starken Wärme¬quellen und dort, wo sie durch Kammern, Messen oder deren Dorräume oder über Backstische, Kleiderspinde und Hängematten geführt werden, zu bekleiden. Wo eine Erwärmung deS durch die Rohrleitungen fließenden Wassers unerwünscht ist, sind die Rohrleitungen ausreichend zu isolieren. Die Trinkwasserleitung ist gegen Wärme besonders gut zu isolieren. Dies gilt auch für die im Kühlraum liegenden Einrichtungen für Wasser. Sämtliche Rohre und Halteschienen der Rohrleitungen für die Zentralgasfeuerlöschanlagen sind in den Betriebsräumen und dort, wo größere Brände entstehen können, z. B. in der Nähe von Flugzeugen, mit Asbest zu bekleiden. Die Warmwaschwasserleitung ist ebenfalls gut zu isolieren. Anwärmer siehe MU20. Rohrleitungen, die für die Horchanlage störende Geräusche weiterleiten können, sind aus¬reichend zu isolieren. Im Oberschiff sind nur feuersichere Materialien — Asbesttuch oder -schnür ober Kiesel- gur — zu verwenden. Die Isolierungen sind an den Halterungsstellen mit dünnem, verzinktem Blech zu bekleiden, das bis aus die zur Bezeichnung dienenden Farbenringe — siehe 8IV — ohne Anstrich bleiben soll. Dort, wo die Rohrleitungen, Ventile oder Schieber Beschädigungen ausgesetzt sind, sollen entsprechend starke Blechverkleidungen angebracht werden. Für Verkleidungen der Gestänge beachte -Gestänge usw.«. Für Verkleidungen der Rohre, Kanäle usw. im Lazarett beachte auch 8III6. A. Antrieb des Ruders mittels Schraubenspindel 8II Gruppe 10 Steuereinrichtungen Anzahl und Lage der Haupt- und Reservesteuerstellen, Anordnung der Steuereinrichtung | sowie Art des Antriebs für das Ruder — Schraubenspindel oder Quadrant — für die ein-1 zelnen Schiffsgattungen sind aus den besonderen Bauunterlagen zu ersehen. Der größte Ruderwinkel soll betragen: für Schiffe 40°; Durchführung der Berechnung für 40 ° 4- 2° Nachlauf, | » Boote und kleine Sonderschiffe 35°; > » » - 35° 4- 2° - An den Steuerapparaten ist ein besonderes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen: I »Bei A. K.-Rückwärtsfahrt darf mit Rücksicht auf die vorhandene Rudermaschinenleistung r nur bis …. Grad Ruder gelegt werben.« Der Grenzwinkel wird erst nach Abschluß der betreffenden Probefahrten auf dem Schild | angegeben. Das Rudergeschirr soll aus einer waagerecht liegenden Schrauben spinbel (Rechts- und | Linksgewinde) bestehen, die durch zwei mit Führungsmuffcn versehene Muttern und zwei Lenk- 1 stangen das Ruderjoch bewegt, das seinerseits wieder den Ruderschaft mit Ruder betätigt. Die | Vorrichtung ist selbstsperrend einzurichten. Für den Antrieb der Schraubenspindel sind Motoren und eine Handstruervorrichtung 1 vorzusehen. Ruberlagezeiger sind am Rudergeschirr anzubringen.
154 «ml) Berechnung Die rechnerische Beanspruchung der Teile, deren Abmessungen nicht besonder« vorge« schrieben sind, soll bei Rückwärtsfahrt für 8t 6 25 K M = 1 500 kg/cm*, > St C 35 K M = 2 000 » DorwärtSfahrt » St C 25 K M = 1200 - StC35 KM = 1 500 » » » im allgemeinen nicht überschreiten. Bi8 auf das Ruderjoch, daS auS 8t. 42 - II KM zu fertigen ist, ist für alle zu schmiedenden Einzelteile 8t C. 35 • 61 K.M. zu wählen. Alle Teile sind nach den Technischen Lieferbedingungen der Kriegsmarine für -Schmiedematerial» mit größter Sorgfalt herzustellen. Für den Abstand vom Panzerdeck und besten Versteifungen beachte Vorbemerkung 15. Ausreichende und zuverlässige Schmierung für alle gleitenden Teile sowie ausreichende Sicherung für alle Schrauben, einschließlich Befestigungsschrauben an den Fundamenten, find vorzusehen. Ruberjoch Das aus 8t 6 25 X M zu schmiedende Ruberjoch ist aus zwei Teilen zusammenzusetze«, auf den Kopf des Ruderschaftes aufzukeilen und durch vier Keile aus 8t C35KM gegen Verdrehen zu sichern. Die beiden Jochteile sind durch vier geschmiedete Schraubbolzen (8t 6 35 X N) zu verbinden. Die Enden der Jocharme sollen gabelförmig und mit Bohrungen für die Zapfen der Lenkstangen versehen sein, llber Stichmaße beachte 818. Lenkstangen Die zu schmiedenden Lenkstangen sollen bei Vorwärtsfahrt eine mindestens 8fache Sicher« heit gegen Knicken besitzen. Sie sollen an beiden Enden mit Bronze ausgebuchste Augen erhalten und durch hohle Zapfen mit dem Ruderjoch und den Führungsmuffen verbunden werden. Die Zapfen sind gegen Herausgleiten zu sichern. Die Lenkstangen find an ihrem Hinteren Ende im Bereich des kleinsten Querschnitts zylindrisch auszuführen, und zwar in einer Länge von etwa 400 bis 500 mm, um das unbehinderte Aufsetzen von Kohledehnungsmeffern mit einer Meßlänge von 200 mm zu ermöglichen. Schraubenspindel, Führungsmuffen, Führungsstangen Die zu schmiedende Schraubenspindel soll am vorderen Ende zweigängiges Trapez-Rechts- gewinde, am Hinteren Ende zweigängiges Trapez-Linksgewinde erhalten und ist an drei Stcken in ihrer Längsachse verschiebbar zu lagern. Der Steigungswinkel des Gewindes soll nicht mehr als 4° und der spezifische Druck in den Muttern nicht mehr als 55Lx/em* bei Vorwärts- V fahrt betragen. Durch die Drehung der Schraubenspindel werden je zwei in einem Stück ge« | schmiedete Führungsmuffen in Bewegung gesetzt, in welchen in waagerechten Gabeln, wie beim | Ruderjoch, je ein gegen Herausspringen gesicherter hohler Zapfen gehalten wird. An diese greift« L die Lenkstangen an. Der auf der Schraubenspindel sitzende Teil jeder Muffe soll ein bronzene« 1 Futter erhalten, das mit scharfgängigem Gewinde einzuschrauben und gegen Losdrehen zu | sichern ist. In das Futter ist das Muttergewinde der Schraubenspinbel einzuschneiben. Die - Hülsen der Führungsmuffen, welche auf den geschmiedeten und ausgebohrten Führungsstangen j gleiten, sollen Bronzefutter erhalten. Die Führungsstangen sind an den Enden mit Gewinde zu versehen und durch geficherte: Schraubenmuttern in den Enblagern zu befestigen. Die zu schmiedenden Endlager, die Beftstigung der Führungsstangen und das ebenfalls zu schrinedende mittlere Lager müssen so stark sein, daß sie den Druck der gegen die Lager 1 lausenden Muffenmuttern unter der Voraussetzung mit Sicherheit aufnehmen können, daß bei stilliegendem Schiff unter Berücksichtigung der Bremse die volle Kraft der Rudermotoren auf die Spindel wirkt. Beim Einbau ist darauf zu achten, baß sich die Muttern der Mih« rungsmuffen in den Endstellungen gegen beide Endlager und in der Mittelstellung gegen da« mittlere Lager gleichzeitig anlegen. Die Laufbuchsen und Muttern der Führungsmuffen sowie alle Lager sollen Schmiergefäße für ununterbrochene Qlzuführung erhalten. Tropfbecken sind in genügender Zahl und Gröhe anzubringen.
155 Lu 10 Ruderbremse 6. Antrieb des Ruders mittels Quadranten Berechnung Handsteuer« Vorrichtung Ruderball« einrichtung Zeigervorrichtungen mit Gradeinteilung zum Ablesen der Ruderwinkel sind außer am Rudergeschirr an den Antriebsmaschinen, an den Umkupplungsstellen und an der Handsteuer-W stelle anzudringen. Die zu schmiedende Kupplung zwischen Schraubenspindel und AntriebswellrL muß die erforderliche Verschiebung der Schraubenspindel in der Längsrichtung gestatten. Eine Bremseinrichtung ist vorzusehen, um ein Festklemmen der Schraubenspindel in drn i Muttern bei einem zu großen Nachlauf der Rudermotoren zu verhindern. Sie ist so stark zu 1 bemessen, daß das Drehmoment unter Berücksichtigung der in Frage kommenden Massenwirkung L (Beschleunigungskräfte) aus dem Wege der Schraubenspindel von 2° Ruderwinkel aufgezehrtj wird. Die Zeichnungen und Berechnungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Das Rudergeschirr soll aus einem Quadranten auS Stahlguß und einer Hauptruderpinne 1 aus StC35 KM bestehen. Beide sind mit Zugstangen und Uerdinger Pufferfedern mit«D einander zu verbinden. Das Schneckengetriebe der Maschine muß selbstsperrend sein, so daß! eine Bremsvorrichtung bzw. eine Feststellvorrichtung des Ruders nicht erforderlich ist. Ruders lagezeiger sind am Ruderquadranten vorzusehen/ ferner ist ein mechanischer Ruderzeiger an der! Schottwand des Ruderraumes anzuordnen, der vom Ruderschaft aus mechanisch betätigt wird-V Eine vollständige Pufferfeder ist als Ersatz mitzulieftrn. Ausreichende und zuverlässige Schmierung für alle gleitenden Teile und ausreichendes Sicherung aller Schrauben einschließlich der Unterbauschrauben sind vorzusehen. Bremseinrichtung sinngemäß wie A. Die Teile des Rudergeschirrs bis zur selbstsperrenden Schnecke sind so stark zu bemessens daß sie das größte Drehmoment, das bei Vorwärts« oder Rückwärtsfahrt des Schiffes auf« treten kann, noch aufzunehmen vermögen. Für die Beanspruchung des Materials gelten diel unter A angegebenen Werte. Siehe auch MII Gruppe 9. Die Zeichnungen und Berechnungen sind zur Genehmigung vorzulegen. Um das Ruder bei Ausfall der Maschinen mittels Handkrast legen zu können, soll ein« besondere Handsteuervorrichtung nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen eingebaut werden. Die Kupplung zwischen dem Motoren« und Handantrieb soll eine Mittelstellung und^ Federanpressung erhalten, damit beim Umschalten der Kupplung die Klauen des verschiebbaren! Teils beim Drehen der Welle selbsttätig einspringen können. Auf Schiffen soll hiermit das Ruder bei etwa 10 Knoten, auf Booten und Sonderschiffea bei etwa 15 Knoten Schiffsgeschwindigkeit bis zu mindestens 15” aus der Mittschiffseben« gelegt werden können. Der Festigkeitsberechnung ist das von den Bedienungsmannschaften an! den Handrädern ausübbare größte Drehmoment zugrunde zu legen, wodurch keine bleiben« Formänderung im Werkstoff der Handsteuervorrichtung eintreten darf. Gemäß B. B. V. — S —. Ruber stehe 818. Träger der Steuereinrichtungen siehe 8112. Unmagnetisches Material siehe 8160. Rudermaschinenanlage, Anlaßstellen siehe NII9.
SII Gruppe 11 Ankereinrichtungen Beachte auch 81 45. A Vorschiff a Bugankerfptll Elektrisch augetriebene Bugankerspille sind den besonderen Dauunterlagrn entsprechend so aufzustellen, daß sie das Bestreichungsseld der vorderen Geschütze möglichst nicht beschränken und ein Durchschwenken der Geschützrohre mit Senkung zulassen. Beachte auch 8148. Die Spilte sollen auch zum Verholen dienen. Ihre aus 8t 6 25 X N zu schmiedend«^ Spindeln sind im oberen Halslager so zu bemessen, daß sie bei einer BiegungsbeanspruchuW durch eine Kraft gleich der I,5sachen Bruchbelastung der Kette keine bleibende Formänderung erleiden. Auch die übrigen Spillteile dürfen bei der Bruchbelastung der Kette oder der stärkstes an Bord befindlichen Stahltrvffe noch nicht bis zur vorgeschriebenen Mindestgrenze beansprucht werben. Die Reeptrommeln find mit bronzenen Kälbern zu versehen und so hoch zu machen, daß die stärkste Hanstroffe mindestens viermal herumgenommen werden kann. Die mit einem Spakenkranz versehenen Köpfe sollen als obere Druckteller für die Lamellenbremsen dienen, so daß nach dem Lösen derselben die Reeptrommeln unabhängig von der Kettenscheibe von Hand und mit der Maschine betrieben werden können. Die Lamellenbremsen sind so einzurichten, daß zwei Mann — bei Booten und Sonders schiffen ein Mann — ohne Benutzung von Spaken die Bremsen bis zu einem Drittel der Bruchbelastung der Kette anziehen können. Die Lamellenbleche sind stufenförmig zu lagern. ; Die Öffnungen im obersten Deck für die Durchführung der Spillspindeln sind durch unten» liegende Stopfbuchsen abzudichten. Die Spindeln sind bis zu dem in den besonderen Bauunterlagen angegebenen Deck durch» zuführen und gegen Anheben durch den Schnecken» oder Pallendruck zu sichern. Spillmotor und Schneckenvorgelege sind nach Maßgabe der Einrichtungszeichnungen an»l zuordnen. Das Schneckenrad ist mit der Spindel durch eine Klauenkupplung zu verbinden. Etwaige Blechverkleidungen an dm Ankerspillköpfen sollen durch den Gasdruck der eigenen Geschütze nicht losgeriffen werden können. Das Deck muß an den Spillen je nach der Größe der Schiffe 30 bis 50 nun unbehindert durchfedern können. Die Handräder sind leicht losnehmbar anzubringen. Hinter den Spillen sind Schutzbleche für die Bedienungsmannschaften vorzusehm. Handantrieb Für den Handantrieb sind außer dem Spakenkranz am Spillkopf nach Maßgabe der beson¬deren Bauunterlagen an den Spillspinbeln losnehmbare Spakenkränze anzubringen. Spaken» kränze und Spaken sollen nur für ein Spill vorgesehen werden und müssen nach Bedarf für jedes der beiden Spille zu verwenden sein. Die Pallkränze sind für auf und nieder schwingende Pallen einzurichten. Diese sind sichtbar und leicht zugänglich anzuordnen und mit Ausfluß Vorrichtung zu versehen. b Bugverholfpill Gemäß B. L. V. — 8 —. e Bugankerkran Richt vorhanden. ä Sonstiges Schlippstoppcr Kettmschlippstopper nach Musterzeichnung sind hinter den Dugklüsen anzubringen. Sie sollen zum kurzfristigen Halten der Ankerketten (z. B. beim Vermooren) sowie zum Schleppen dienen und sind mit ihrer Befestigung an Deck so stark zu bemessen, daß sie beim Bruch der Ankerkette keine bleibende Formänderung erleiden. Auf Schiffen mit Haupt» und Reserveanker auf einer Schiffsseite ist ein gemeinsamer Schlippstopper mit Kette anzuordnm.
8II II, 12 b Heckverholspill c Heckankerkrau d Sonstiges Beschläge für die Kettenkasten 8 Hinterschiff » Heckankerspill Kettenkneifer
An jeder Decksklüse find Kettenkneifer in Form von Hebeln — bei Booten und Sonder schiffen als Schieber ^ unter Deck vorzusehen. Al8 Zurrvorrichtung für die Anker sind an jeder Bugklüse und bei Schiffm mit einem Zurrvorrichtungen . “ für die Anker usw. Reserveanker auch an der Reserveklüse eine Kette mit Spannschraube und Schlipphaken sowie zwei Augbolzen vorzusehm. Abhalterollen, Augbolzen, Führungsrollen usw. sind, wo erforderlich, anzubringen. In den Kettenkasten st»b Augen sfr die Schlipphaken bet Ketten, Augen zur B-ststigu^ einer Jakobsleiter und sonstige Beschläge nach dem Brauche m der Marim so anzubring«^ daß sie durch Schlagen der Kette nicht beschädigt werden.
Gemäß B. B. V. — S —. Elektrisch angetriebene, niedrige Heckverholspiüe sind nach Maßgabe der besonderen Bau^ unterlagen auszustellen. Sie sollen zum Hieven des Heckankers und zum Verholen dienen. Spills motor und Schneckenvorgelege sind nach Maßgabe der Zeichnungen anzuordnen. Die Abmessungen der Spillteile sind nach der Vorschrift für die Bugankerspillr (Aa) zu ermitteln. Wegen der Lagerung der Spindeln im obersten Deck und der Sicherung gegm Anheben ist die gleiche Vorschrift zu beachten. Die Einrichtungen zum Verholen sind so zu treffen, daß die Trosse nach hinten und nach jeder Bordseite genommen werden kann. Für den Handbetrieb find abnehmbare Spakenkränze anzubringen. Spakenkränze und Spaken sollen nur für ein Spill vorgesehen werden und müssen bei der Anordnung von zwei Spillen nach Bedarf für jedes der beiden Spille zu verwenden sein. Für die Anordnung der Pallen für Handbetrieb gilt das unteren, Gesagte finngemäß.’ Für Heckspille, die nur Handantrieb erhalten, soll die vorstehende Vorschrift sinn« gemäß gelten. Nicht Vorhanden.
Abhalterollen, Kettm- und ein Troffenkneifer sind an paffenden Stellen zu befestigen^ Zurrvorrichtungen für Heckanker wie unter Ad. Für Kettenkasten beachte 8127. Klüsen siehe 8145. Trossenrollen siehe 8II22. Spillmaschinen siehe LI II10 und II. Die Zeichnungen und Berechnungen der Ankereinrichtungen sind zur Genehmigung vor» zulegen. 8II Gruppe 12 Einrichtungen für Beiboote Zum Aus- und Einsetzen der Beiboote (mit Ausnahme der Rettungsboote) sind Krane obei Lademasten mit Bäumen nach Maßgabe der besondern Bauunterlagen aufzustellen. Nutzlast und größte Ausladung find der B. B. V. — 8 — zu entnehmen. Die Krane sowie Lademasten und Bäume sollen auch zum Aus« und Einsetzen der Bord- ^ flugzeuge und Borbscheiben sowie zur Munitions- und Proviantübernahme verwendet werbeni können.
■ und b Bootskrane e Lademasten mit Ladebäumen d Davits Die Bootsaussetzvorrichtungen sind im Anhalt an die A. B. B. Nr. 54 auszuführen. | Beachte auch 8I46. Lebenswichtige Teile der Krane und Lademassen sind, soweit möglich, J unter Deck und hinter Splitterschutz anzuordnen. Die im Bereiche der Krane und der Lademasten liegenden Bauteile sind erforderlichenfalls 1 zu verstärken. Beachte Vorbemerkung 7 o 5 und 13 sowie Allgemeines zu 8113—18 »Der- l stärkungen«. Die Zeichnungen und Berechnungen der Bootsaussetzeinrichtungen mit Abstützung sind | zur Genehmigung vorzulegen. Beim Nichtgebrauch sind die Krane im allgemeinen niederzulegen. Die Zurrvorrichtungen | sind so stark zu bemessen, daß sie auch außergewöhnlichem Seegang standhalten. Die Krane sind so einzurichten, daß sie beim Aussetzen des elektrischen Stromes mit Hand I geschwenkt werden können und das im Hang befindliche Boot von Hand gefiert werden kann. | Außerdem sind für jeden Kran von dem maschinellen Antrieb unabhängige Einrichtungen vor- | zusehen, die das Zuwafferbringen und das Einsetzen aller Boote mit Handkraft gestatten (beachte | auch A. B. B. Nr. 54). An allen Leitscheiben sind Sicherungsbügel anzubringen, die das Abgleiten der Seile der« , hindern. Die Führungen sind so zu bemessen, daß bei einem Krängungswinkel des Schiffes von 1 10° das Schamfilen des Drahtseiles noch sicher vermieden wird. Maschineller Antrieb zum Heißen, Schwenken und Wippen siehe NI112. Die Lademasten sind freitragend ohne Verwendung von Stagm anzuordnen. Für I Berechnung sind 10° — für Boote und kleine Sonderschiffe 15° — Schiffsneigung an¬zunehmen. Die Ladebäume sind zum Nieberlegen einzurichten. Die erforderlichen Lager hierfür find vorzuschen. Für die zum Schwenken der Ladebäume notwendigen Geeren und Taljen find die erforder¬lichen Augplatten und Klampen an geeigneter Stelle vorzusehen. Für die Rettungskutter sind im allgemeinen Drehdavits, Klappdrehdavits oder Barkunev aufzustellen. Sie sind aus Blechen zu schweißen. Rostbildungeil im Innern sind durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Für die Berechnung der Davits sind 10° — für Boote und kleine Sonderschiffe 15° — Schiffsneigung anzunehmm. Die Spur- und Halslager sind als Schmiedestücke mit Bronzebuchsen anzufertigen. Die vorschriftsmäßigen Augbolzen, Klampen usw. für die Läufer, Scheiben, Stanberketten, Stellringe, Taljen usw. sind anzubringen. Die Davits sollen auch zur Munitionsübernahme benutzt werden können. Augbolzen und sonstige Teile des Takelagezubehörs 8 H Gruppe 13 Takelagezubehör Die Zubehörteile zur Befestigung und für den Gebrauch der Takelage, wie Augbolzen, ] Augplatten, Schäkel- und Spannschrauben für das stehende Gut, Augen, Spuren, Bügel und | Überfälle für Backspieren, Flaggenstöcke, Göschstock und Ladebaum, Fußblöcke, Klampen usw., | find, wo erforderlich, nach dem Brauche in der Marine anzubringen. Schamfil-Platten oder -Rollen aus Bronze ober Mesfing sind an den Leitklampen, Scheib- | gatten in der Bordwand, den Luksüllen und wo sonst erforderlich vorzusehen. Für die Takelage beachte 8147.
a Munitionsaufzüge S n Gruppe 14 Artillerieeinrichtungen Für die Betriebssicherheit aller Munitionsfördereinrichtungen sind die mit 8 WII4791 vom 9. Juni 1927 erlassenen Bestimmungen maßgebend Beachte auch 8148. für Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie Die Munitionsaufzüge °) für die Drehtürme der schweren und mittleren Artillerie 1 befinden sich in den Drehschächten der Türme. für mittlere Artillerie in M. P. L. Irl die Schächte (siehe 8148) sind Förderwerke für elektrischen und Handbetrieb ein-1 zubauen, wobei die Erfahrungen der letzten Ausführung zu berücksichtigen sind. Dor Beginn der’ Arbeiten ist wegen der Förderleistung anzufragen. Geschoffe und Kartuschen sollen bei senkrecht angeordneten Schächtm stehend gefördert; werden. Der Auswechselbarkeit wegen sind die Förderwerke für Schächte gleicher Länge in gleicher Bauart auszuführen. Sie sollen kräftig gebaut sein und bei bewegtem und bis 10° ‘ überliegendem Schiff anstandslos arbeiten. Bei den Förderwerken ist zwischen dm bewegten und festen Teilen genügend Spielraum zu lassen, damit sie bei geringm Verbeulungen der Schächte durch Splitter nicht klemmen und festsetzen. Aus dem gleichm Grunde sind die Führungsschienen der Ketten nur in Höhe der Decksdurchbrechungen mit dem Schacht zu verbinden. Der Abstand der Mitnehmer voneinander ist gleich dem Umfang des Teil’s kreises der Kettenräder. Da die Ein- und Ausgabevorrichtungen des Förderwerkes auf die Ein- ■ stellung der Förderkette genau abgestimmt sind, müssen die Kettenräder so ausgeführt werden, daß auch nach Fnstandsctzungsarbeiten die Ketten nur in die für sie zutreffende Zahnstellung aufgelegt werden können. Aus gute Schmierung und möglichst geräuschloses Arbeiten ist größte Sorgfalt. zu verwenden. Die Kettengeschwindigkeit soll nicht mehr als 0,4 m/s betragen. Rückwärts« gang ist für den maschinellm Antrieb der Aufzüge nicht vorzusehen. Die Stichmaße der Mit¬nehmer, Ladetische und die Entfernungen der Führungsschienen voneinander sind genau inne- zuhalten. Der Handbetrieb mit Kurbeleinrichtung soll nur zum Herausschaffen der bei Strom« oder Motorausfall im Schacht etwa steckengebliebenen Munition dienen. Die Handkurbeln sind beson¬ders kräftig auszuführen und mit Handschalen zu versehen, auf sorgfältig befestigten Unter¬stützungen sicher zu lagern, auszubalancieren und gut bedienbar aufzustellcn. Bei Motorbetrieb | darf der Handbetrieb nicht mitlaufen. Die Kupplung für den Handbetrieb ist leicht zugänglich, leicht beweglich und sichtbar anzuordnen sowie gut zu beleuchten. Sie soll in höchstens 10 Sekun-s den umgekuppelt werden können. An den Ausgabe« und Entnahmestellen der Förderwerke sind Ladetische vorzusehen, die das selbsttätige Beladen und Entladen der Förderwerke gestatten. Die Ladetische sind so anzuordnen^ daß die Munition längsschiffs rollt. Die vorstehenden Kattten der Ladetische sind zu bördeln. Ladetische bzw. Entladetische sollen etwa 900 nun über Deck liegen. Die Entnahmetische sind mit einer Vorrichtung zu versehen, die den Motor selbsttätig auf Halt stellt, wenn die Munition^ yicht vom Entnahmetisch abgenommen wird. Ersatzteile sind nach besonderen Vereinbarungen vorzusehen. Für die Befehlsübermittlung an den Aufzügen sind Sprachrohre und mechanische Zeiger¬telegraphen bzw. elektrische Signalanlagen im Anhalt an die letzte an Bord erprobte Aus¬führung einzubauen. Stauvorrichtungen für die Einzelteile der Aufzüge sind in der Nähe der Aufzüge an¬zuordnen. Motoren (siehe M n 15) und Handbetriebseinrichtungen sind nach den besonderen Bau¬unterlagen aufzustellen.
Die loSnehmbaren Teile der Handantriebe sind durch Anbringen von BezeichnungSschilderu I (siehe 8II22) kenntlich zu machen. Alle bisherigen Verbesserungen sind zu berücksichtigen, auf besonders sorgfältige Aus. 1 führung der Förderwerksteile ist zu achten. Jeder Aufzug soll so rechtzeitig einer 5 Minuten ununterbrochen dauernden Vorprüfung h im Leerlauf und einer etwa 3 bis 5 Minuten ununterbrochen dauernden Vorprüfung 1 mit Exerziermunition auf einwandfreies Arbeiten sämtlicher Aufzugsteile und der Handbetriebe I unterworfen werden, daß etwaige Mängel noch vor Ablieferung des Schiffes behoben werden 1 können. Das Ergebnis der Vorprüfung ist spätestens 14 Tage vor der Ablieferung des Schisses | vorzulegen. Für Verschlußkappen und Gasklappen beachte 8148. für leichte Artillerie Zum Fördern der Munition für die leichten Geschütze sind elektrisch betriebene Winden (siehe Al II15) zu verwenden. Die erforderlichen Aufhängevorrichtungen, FußblöcK und Leit« rollen usw. sind anzubringen. Die Windm find gegen Pendeln zu fichern. Dor Beginn der Arbeiten ist anzufragen, ob da8 Fördersystem geändert werden soll. AlS Behelfsmittel sind Taljen vorzusehm, die auch zur Übernahme der Munition benutzt werden sollen. Für die Maschinenwaffen auf dm Vormars« und Scheinwerferlmchtständm find der Örtlichkeit anzupaffende Fördereinrichtungen einzubaum. Zur einwandfreien Befehlsübermittlung an den MunitionSaufzugschächtm mit Windm« betrieb ober mit Handförderung sind mechanische Klingelanlagm ohne Rückmeldeeinrichtung vorzusehen. Weitinögliche Gewichtersparnis ist anzustreben. An der Entnahme« und Ausgabe¬stelle ist an der Klingelanlage ein Schild mit der Aufschrift »Auf« und »Ab« anzubringm. Diese Schilder mit Betätigungshebel sind handlich und gut übersichtlich für dm Munitions- männer in der Munitionskammer und dm Windmbedienungsmann an der Entnahmestelle an¬zuordnen. Schächte siehe 8148. Deckel für Munitionsschächte siehe 8II8. d SinrichtAnge« für HilfSaufrüge Für den Fall, daß der maschinelle Antrieb der Förderwerke der mittleren Artillerie ausfällt, soll die Munition mittels Hilfsaufzüge gefördert werdm. Zu diesem Zweck find nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen senkrecht übereinanderliegende Öffnungen von entsprechendem ^ einzuschneiben und nach Bedarf zu umschotten (siehe 81 48 b), so baß die Munition mittels Windm (siehe LI H 15) au8 den Munitionskammern bis nach dem betref« fmdm Geschützdeck gefördert werdm kann. Zur Führung der Förderkörbe sind bei nicht fest umschotteten Aufzügm zwischen den einzelnen Decks Führungsschimm einzubauen. Die Öffnungen bzw. Schächte sollen zugleich als Notausgänge dienen. Die Einrichtungen für die Hilfsaufzüge sind auch für die Übernahme, dm Austausch und die Rückförderung der Munition (beachte 81114 v) zu benutzm. Im übrigen sollen die vorstehend für die Aufzüge der leichten Munition angeführte« Bestimmungen sinngemäß auch hierfür gelten. e «»»ttr-n-fürdo r««s in dr« Kammern für die Munition der schweren Artillerie In den Geschoßkammern sind über den Stapeln elektrisch betriebene Hub« und Fahr- winden f (siehe MII15) vorzu sehen. Die Laufschienen f (nach den besonderen Bauunterlagen) sind am Deck zu befestigen und mit besonderm Laufflächen f aus Flacheisen zu versehe«. Abstand der Bahnmitten im Geschoßbeladeraum von der Turmquerachse und Abstand der Träger der Hub« und Fahrbahn von der Bahnmitte (nach den besonderen Bauuntrrlagen). Die Laufschienen für die Winden müssen genau geradlinig, parallel zueinander und zu de«
für die Munition der mittleren und leichten Artillerie Bahnträgern angebracht werben. Die genaue Einhaltung des Spurmaßes an allen Stellen 1 der Fahrbahn ist unbedingt erforderlich. Der Raum zwischen den Bahnträgern muß von i Laschen, Niet- und Schraubenköpsen sowie Schweißraupen in einer Höhe von mindestens | 180 mm frei bleiben. In den Turmtragequerschotten sind nach Bedarf Schaugläser mit wasserdichten Blenden f (siehe 8II6) vorzusehen. An -die Hub- und Fahrwinden sind Geschoßzangen -j- mit Wirbelschäkeln unmittelbar anzu. schäkeln. Unterlagen für die Geschoßzangen sind einzufordern. Zum Transport der Geschosse aus den Geschoßkammern in die Turmbeladeräume soll eine - Rollenbahnanlage bzw. Förderbandanlage f- dienen, die im Anhalt an die letzte an Bord! erprobte Ausführung einzubauen ist. Die Öffnungen in den Schotten, durch welche die Geschosse hindurchgefördert werden, sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8II8) zu verschließen. Zum Transport etwaiger unmittelbar auf Deck gelagerter Geschosse und zur Geschoß. Übernahme sind Laufwinden 1- vorzusehen. Sie sollen Kettenantrieb, Lastdruckbremse und eine Fahrbremse erhalten. Zum Anhängen der Geschoßzangen t, von denen für jede Laufwinde eine vorzusehen ist, sollen sie Lafthaken haben. Das Nähere über den Weitertransport der Geschosse nach den Geschoßringwagen °) ist dm besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Für die Pulverkammern sind Kartuschkrane °) mit Mulden nach dem in der Marine hier- für verwendeten Modell auszusühren. Für die Lauswagen der Krane sind je zwei Laufschienen f, für die unteren Stützrollen je zwei Führungsschienen f (nach den besonderen Bauunterlagen) anzubringen. In den Schotten, durch welche die Kartuschen hindurchgefördert werden, sind leicht weg- nehmbare Mulden 1- vorzusehen. Die betreffenden Schottöffmmgm sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8118) zu schließen, welche an der Außenseite des Turmbeladeraumes liegm sollen. Die Mulden sind mit Sicherungen gegen das Herausrutschen der Kartuschen bei schlin« gerndem Schiffe zu versehen, alle Vorsprünge und Kanten sind gut abzurunden. Alle zum Fördern der Munition in den Kammern erforderlichen Hilfseinrichtungen 7 (Augbolzen, Bedienungstritte, Handgriffe, Schutzvorrichtungen usw.) sind vorzufehen. Alle Einrichtungen für den Transport der Munition in den Kammern müssen so gebaut werden, daß sie bei Maschinenbetrieb bei 8 °, bei Handbetrieb 4 ° dauernder Krängung betrie« den werden können und daß beim Schlingern die Munition sicher gelagert und das Personal nicht gefährdet ist. Bei der Durchbildung der gesamten Kartuschförderung ist zu berücksichtigen, daß die Stoff« hülle der Vorkartuschen nicht beschädigt werden oder mit Teilen, die zur Konservierung ein- gefettet sind, in Berührung kommen darf. Um ein glattes Fahren der Winden, Wagen und Krane sicherzustellen, sind die Laufschienm durch völlig glattgeschlagene Niete zu befestigen und sauber auszurichten. Ihre Laufflächen i sollen blank gehalten werden. Im Bereiche der Fahrschienen der Laufwinden dürfen keine Niete, Schrauben usw. über die Unterkante des Decks hervorstehen. Die Einzelteile der Fördereinrichtungen sind so zu bauen, daß sie sich durch Luken (800 x 800 mm bzw. 600 x 600 mm) und durch die Türen der Munitionskammer» ein- und ausbringen lassen. Für die Förderung der Munition aus den Granat- und Pulverkammern nach dem ] Beladeraum der mittleren Artillerie sind die erforderlichen Durchreichmulden im Anhalt an die letzte erprobte Ausführung einzubauen. Die Durchreichüffnungen in den Schotten sind durch wasserdichte Schieber (siehe 8II8) zu verschließen.
162 snu i MunitlnnSfSrd- tuns i* den Decks • Mnnltinnsüber« nähme »nd -auetansch für die Munition der schweren Artillerie für die Munition der mittleren und leichten Artillerie Laufschiemn, Mulden usw. für die Förderung ^der mittleren und leichten Artillerie in den Kammern find, wo sonst noch erforderlich, vorzusehen.. Nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen sind ünter den Deiksbalken MunitionsbahnenE mit Drehscheiben oder Weichen und Laufwinden t sowie Davits mit allem Zubehör einzubauen.3 Die Bahnen sind, soweit möglich, fest einzubauen. Die Schienen find eben auszuführen) die Krümmungshalbmeffer dürfen nicht geringer als 500 mm sein. Wegnehmbare Teile find nach Möglichkeit zu vermeiden. Für die Durchreichöffnungen in den Decks sind die erforderlichen Einrichtungen vorzusehen. Die Entwürfe sind zur Genehmigung vorzulegen. Die schwere Munition soll über das freie Deck übergenommen und durch übereinander« liegende Öffnungen direkt in die Kammern gefiert werden. Ausleger, Davits usw. mit allem Zubehör für die Munitionsübernahme im Hafen und in See sowie für den Munitionsaustausch find nach besonderen Angaben herzustellen und anzubringen. Bei der Bemeffung der Aus« leger usw. sind die von den Artillerie-Depots zur Übernahme bereitzustellenden Geräte, wie Übernahmezangen, Heißjoche für Kartuschbüchsen, Äbernahmegeräte für k^Kartuschbüchsen, Transportkosten für Geschoffe usw., zu berücksichtigen. Für Munitionsaustausch beachte auch 8148. Für die Übernahme der Munition sind senkrechte Förderwege vorzusehen. Hierzu sind m erster Linie die Schachte, Hilssaufzüge, Munitionsöffnungen und die vorhandenen Decks öffnungen, wie Luken usw., heranzuziehen und nur, wenn erforderlich, besondere Decksöffnung« einzuschneiden. Handwinden, Handwippen 1’, Davits, Taljen -f, Augen, Bolzen, Klampen und sonstig geeignete Vorrichtungen sind nach Bedarf vorzusehen. I Einrichtungen für Bereitschaftsrnuni- tim» der schweren und mittleren Artillerie (Drehtürme) der mittleren Artillerie in M. P. L. und der leichten Artillerie Die Einrichtungen °) für die Bereitschaftsgeschoffe der schweren und mittleren ArtilleW befinden sich in dm Drehtürmen. Nach Maßgabe der B. B. V. — 8 —. Soweit die Spinde für die BereitschastSmunition auf freien Decks der Sonnenbestrahlung ausgesetzt sind, müssen hierfür behelfsmäßig einfache Schutzeinrichtungm vorgesehen werdm Wo sie in Räumen unter der Geschützplattform aufgestellt werdm, sind diese Räume zu läster (flehe 8154). Die in Frage kommmdm Bauzeichnungen für die Spinde find von der Marinewerft an zufordern. Eine Zeichnung über die Verteilung sämtlicher Bereitschaftsmunitionseinrichtungm, bü gleichzeitig auch die Anordnung der Zubehörspinde für die Artillerie und der Spinde für Motoo punkter enthaltm muß (beachte 8III8), ist zur Genehmigung vorzulegen. g Dichtungen für Drehtürme und Scharten” An der Außenkante der Barbette ist nach Prinzipskizze AI Nr. 362 ein Winkelkranz an zubringm, zu dessm Befestigung an Stelle von Schrauben Preßbolzen zu verwenden sind. Zwi- ) schm Dichtungswinkel und Barbettpanzer ist Dichtungsmaterial zu verwenden, damit Uneben heitm im Panzer ausgeglichm werdm können. Der Ring ist gut zu verstemmm, um Rest
fürSchilde h Einrichtungen für Entfernungsmeß- gerate und Ziel- gerate streifen am Panzer zu vermeiden. Der mit diesem Winkelkranz zu verschraubende zweite Winkelring °) ist sauber auszurichten und mit den an den Drehtürmen zu befestigenden Teilen °) der Dichtungsvorrichtung so zusammenzupassen, daß das Eindringen von Seewaffer verhindert, das Drehen der Türme dabei nicht gestört wird. Uber die Dichtung zwischen Barbette und Drehturm sind nähere Angaben einzuholen. Die Spalten zwischen der Lafette und dem Schiffskörper sind in den Decks und an den Kränzen der Drehplattformen nach besonderer Angabe gegen Flammen- und Gasdurchtritt abzudichten. Die Scharten, Zielschlitze und Sehschlitze der Drehtürme erhalten losnehmbare Deckel °), die sachgemäß zu verstauen sind. Die Scharten und Zielschlitze an den Schilden erhalten Dichtungen °) nach dem Muster der Marine. Die Dichtungsrahmen und -deckel sind sachgemäß zu verstauen. Entfernungsmeßgeräte °) sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen einzubauen. Sie sind schwingungsfrei zu lagern. Soweit die Entfernungsmeßgeräte auf Plattformen aufgestellt werden, sind diese auf Federn und Stoßdämpfern zu lagern, wobei die Lagerung gemäß den Gewichten und Trägheits¬mommten des Um abzustimmen ist. Etwa erforderliche Klappsitze und Fußbänke zur Bedimung der Apparate find mitzuliefern. An allen Stellen, wo Entfernungsmeß- und Zielgeräte zum Einbau kommen, sind Rich- tungsachsm vorzusehen, und zwar eine parallel zu Mitte Schiff und eine querab gerichtete. Der Schnittpunkt beider Achsen muß mit der Drehachse des Gerätes zusammenfallen. Der günstigste Platz für das Anbringen der Achsen ist im Einvernehmen mit dm für die Geräte in Betracht kommenden Dienststellen festzulegen. Die Richtungsachsen sollm gut sichtbar ein¬geritzt werben und möglichst lang sein. Das Meßfeld der Em°) und der Sehrohres ist möglichst von jeder Behinderung frei* zuhalten, wobei ein Schlingerwinkel von ±12° und ein Stampfwinkel von + 6° anzunehmen ist. Bei dm Fla-Lm°) ist außerdem die Erhöhung der Zielrichtung bis zu 88° zu berück¬sichtigen. Meßleisten in den Mutterrichträumen, den Artillerie-Rechenstellen und in dm Unter¬bauten für die Fla-Leitstände siehe 8160. Für den Ausblick aus den Räumen für die Mutterrichtanlagen beachte 8158. An der Unterseite der Lm°)-Hauben in den Kommandotürmen ist eine Gradeinteilung an- zumalm und ein an entsprechender Stelle am beweglichm Teile der Lm-Lagerung oder des Schwmkwerkes angebrachter Zeiger vorzusehen. Der Nullpunkt und deffen Bezeichnung ist einzugravieren. Die Schablone für die Gradeinteilung ist dem Schiffskommando zu überlassen. Ähnliche der Örtlichkeit anzupassende Einrichtungen sind auch für die übrigen Em°) vorzusehen. Für die Lm-Drehhauben sind Feststellvorrichtungen im Anhalt an die letzte Ausführung einzubaum. Alle für den Einbau der Feuerleitgeräte erforderlichen schiffbaulichen Maßnahmm find rechtzeitig zu treffen, damit der Einbau der Apparate seinerzeit ohne Schwierigkeit möglich ist. Träger und Halterungen für Apparate, soweit sie mit dem Schiffskörper fest verbunden und von dm Herstellem der Apparate nicht mitgeliefert werden, siehe 8112 e. i Sonstiges Alle zum Bedienen und Zurren und zum Ein- und AuSbringm der Geschütze, Mafch.-Gew., Salut- und Abkommläufe usw. (beachte 8148) erforderlichen Einrichtungen am Schiffskörper sind nach dem Brauche der Marine herzustellen.
Für die Aufstellung der LadeübungskanonenO) sind an geeigneten Stellen des Oberschistr die erforderlichen Befestigungen an Deck vorzusehen. Eine Zeichnung, auS der die gewählte Anordnung und die nähere Umgebung ersichtlich sind, ist vor Aufstellung der Kanonen dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen. Die für die Zurrung der Landungslafetten an Borb erforderlichen Einrichtungen sind an- zubringen/ sie dürfen nicht verkehrsstörend wirken und sind so leicht als zulässig zu bauen. Für die Aufstellungsplätze der Landungskafetten ist die Genehmigung einzuholm. Die Grundplatten für die 8. M. G. sind, soweit sie auf Eisendeck liegen, in Holz ein¬zulassen und durch ein hochkant auf Deck geschweißtes Flacheisen besonders zu Haltern, außerdem sind Halterungen für die 1. M. G. vorzusehen. Karabinerschränke, Pistolenspinde, Spinde für Zündungen, Signalmunition und Signal¬pistolen, Kästen für Abkommkanonen, Maschinengewehre, Munitionswinden usw., Einrichtung der Feuerwerkerhellegats, der Artilleriewerkstätten, Artillerieschreibstube, ArtilleriehellegatS sowie Einrichtungen zum Verstauen der Artilleriegeräte in den Decks siehe 8III5 bis 8. Im Panzerdeck sind nach Maßgabe der Geschützstandzeichnungen an dm Ausschnittm für die Drehschächte Leitschienen anzubringm, auf denen die Pivotrollen der Lafette laufm. In Höhe der drehbarm Plattformen der Drehschächte oder wo sonst erforderlich, find zur Vermeidung von Unglücksfällen beim Schwenken der Türme Sicherheitsvorrichtungen nach besonderer Angabe vorzusehm. (Beachte auch 8148.) Soweit für die einzelnen Geschützkaliber Motorpunkter °) vorgesehen werden, die auf Schimm °) laufen, sind für diese Schienen die erforderlichen Decksbuchsm anzufertrgen und vor dem Geschütz einzubauen. Da der Motorpunkter mit dem Geschütz horizontal laufen muß, ist die etwa vorhandene Balkenbucht zu beachten. Für die Motorpunkter aller Geschützkaliber sind, soweit sie nicht unter Deck in Lasten usw. verstaut werden können, leichte, wasserdichte Spinde (siehe 8 Hl 8) anzufertigm und möglichst in der Nähe der Geschütze, dem Gasdruck entzogen, aufzustellen. Für die schweren Scheibengerüste, die zum Abstimmen der Visiereinrichtungen der S.A. an Deck aufgestellt werden und ein gleichzeitiges Arbeiten an den überhöhten und niedrigen Türmen ermöglichen sollen, find die erforderlichen Decksspuren anzufertigen und einzubauen. Munitionsstauung siehe 8126. Geschützaufstellung siehe 8148. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 46, 7 3,4 sowie B. B. V. — 8 Anhang D —. Ä Torpedoetnrich- tungen 8II Gruppe 15 Torpedoeinrichtungen, Einrichtungen für Sperrwaffett, Rebelanlage, Bugschutzgerät Beachte 8149 A. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefer»orschrist).
a Übernahmekrane, Davits, Spieren, Spieren^ an den Rohrsätzen d Torpedobahnen und Weichen e Fördermulden d Torpedolukendeckel e Torpedolager f Träger für Ziel- apparate g Sonstiges » Einrichtungen für Sperrwaffen 6 Nebelanlage D Bugschutzgerät ) Gemäß A. B. B. II Nr. 23 und den besonderen Bauunterlagen. Für die Förderung der Torpedogefechtsköpfe sind die erforderlichen Einrichtungen einzu bauen. Für die Förderung der Torpedos sind nach Bedarf wegnehmbare Mulden vorzusehen. Nach Bedarf. Nach Bedarf. Die Torpedos sollen im allgemeinen in den Rohren lagern. Die in Frage kommenden Zielgeräte °) sind möglichst erschütterungsfrei aufzustellen. Das unter 8II 14h über Richtungsachsen und Gradeinteilung Gesagte gilt auch hierfür. Zum Einführen des Torpedos in den Torpedoarbeitsraum sind erforderlichenfalls Hand« Heißwinden vorzusehen. In der Nähe der Ausstoßrohre sind Bereitschaftskasten für die Torpedoausstoßmunition einzubauen. Beachte 8149 B. Beachte 8149 6. Beachte 8149 v. a Flugzeugschleu- dern”) b Zurreinrichtungen für die Flugzeuge 8II Grlchpe 15 F Flugzeugeinrichtungen Beachte B. B. V. — S150 —. Für die Schleudern”) der Bordflugzeuge sind von der Bauwerst die hierfür erforderlichen Prrßlustbchälter °) unter Einbeziehung der für die Torpedoeinrichtung bereits vorgesehenen einzubauen. Nähere Angaben siehe entsprechende Untergruppe der B. B. V. —8—. Kabelleitungen siehe 14II38. Für die an Deck oder in besonderen Hallen stehenden Flugzeuge sinh die erforderlichen Klampen mit Zurreinrichtungen vorzusehen. Die auf den Schleudern stehenden Flugzeuge sollen eine zusätzliche Zurrung und für die Tragedecks sowie für die Seiten- und Höhensteuer nach Bedarf besondere Abstützungen erhalten. Für die Flugzeug-Ersatzteile (Ersatzteilkisten, Neserveschwimmer, .Propeller, -strcbeN’s -seitenruder, -Waffenteile und Materialien) sind die erforderlichen Staueinrichtungen vorzusehen. / Soweit diese Gegenstände an den Wänden usw. der Flugzeughalle ohne Beeinttächtigung den Flugzeugförderung nicht untergebracht werden können, ist für die gesondert zu lagernden Teile, ein geeigneter Raum vorzusehen. Für die Unterbringung eines Ersatzmotors (mit Kiste und in diese eingebaute Ersatzteil- j kiste) ist ein Platz im Schiff unter Panzerschutz stei zu halten.
e Landesegele,firich- tnngen nebst Zubehör Für die nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagcn vorgesehene Landesegeleinrichtung sind die fest an Bord bleibenden Lagerböcke, Augplattcn, Abstützungen usw. nach besonderer Angabe zu fertigen und einzubauen. Wafferabweiser für Flütspier siehe B. B. V. — S122 —. Sprachrohre nab Fernsprecher SH Gruppe 16 Befehls- und Meldeanlagen Anordnung-der Hauptkommandostellen nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagrn. Befehls- und Meldeanlagen siche auch dl II35. Für die Ausstattung der Kommandostellen mit Sprachrohren für allgemeine Schiffszwecke Maschinenanlage, Artillerie- und Torpedowaffe sowie mit Fernsprechern für allgemeine Schiffs- zwecke sind die A. B. B. II Nr. 20 A und B maßgebend. Die Sprachrohre sind im Anhalt an die letzte Ausführung auf dem Schiff gleichen Typ einzubauen. Ein besonderer Sprachrohrplan mit Angabe der Führung der einzelnen Sprarl rohre im Schiff, ferner schematische Übersichten aller in Aussicht genommenen Sprachrohre und Fernsprecher sowie eine schematische Skizze sämtlicher Havariekabel und deren Führung von den Havariesteckern zu den Derbrauchsftellen mit Angabe der Lage und Größe der unbedingt erforderlichen Durchbrechungen der gepanzerten Decks sind zur Genehmigung vorzulegrn. Die Wege für die Havariekabel und Hauptkabel sind gleichzeitig festzulegen. Sämtliche Fernsprecher, Telegraphen und Klingelleitungen siehe MII35. Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 4d, 7a4 sowie B.B.V — S Anhang D — SII Gruppe 17 Bekohlungseinrichtungen Richt vorhanden. 8II Gruppe 18 Aschfördereinrichtungen Richt vorhanden. Augen, Deckel usw. für Schächte zur Förderung von verbrauchtem Mauerwerk usw. Handheißvorrichtungen für die Förderung von verbrauchtem Mauerwerk, Stuß uftv. sind nach Bedarf vorzusehen. Aufzugseinrichtungen siehe 8153.
811 Gruppe 19 Lüftungseinrichtungen Beachte 8154 und das Skizzenbuch 20. a Tchachtverschliisse Sofern die Querschnitte nicht zu groß sind, sollen alle Schächte der unterhalb des Panzer« 1 decks (bzw. des nächsten über bwK.W.L. liegenden Decks) stehenden Lüfter im Ausstellungsraum 1 des Lüfters Verschlüsse erhalten, die Schächte der Lüfter über dem Panzerdeck (bzw. dem nächsten 1 über der K.W.L. liegenden Deck) nur an etwa erforderlich werdenden Durchbrechungen von | Abteilungsschotten, nicht an Decks. Anordnung usw. unter b. b Verschlüsse für wasserdichte Kanüle Alle wasserdichten Kanäle sollen am Anfang und am Ende wasserdichte Verschlüsse — An« j fangs« und Endverschluß — erhalten. Die Anfangsverschlüsse sind im allgemeinen am Panzer« I deck (bzw. dein nächsten über der K. W. L. liegenden Deck) oder an den Schiffsendcn an den nach z Mitte Schiff liegenden Schotten anzuordnen. Sie sollen in stets zugänglichm Räumen liegen 1 und bedient werden. Die Endverschlüsse — mit Ausnahme der Verschlüsse für den Akkumula« z tvren- und für den Kühlmaschinenraum — müssen im angeschlossenen Raum angeordnet und I hier bedient werden. In Lasten, Vorratsräumen und anderen voügestauten Räumen dürsin 1 keine Verschlüsse vorgesehen werden. Verschlüsse für dm Akkumulatormraum gemäß G. f. e. A. III § 13/ der Verschluß für den 1 Kühlmaschinellraum muß wegen der Kohlensäuregefahr außerhalb des Raumes bedient werden ] können. Alle Verschlüsse für die Lüftung der Schiffsräume sollen unmittelbar an Schottm oder | Decks liegen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn die Anbringung oder die Bedienung der | Verschlüsse hier nicht angängig ist und bei den Verschlüssen für besondere Zwecke/ für diese s Ausnahmefälle ist die Genehmigung des O. K. M. einzuholen. Für die wasserdichten Verschlüsse sind bei den Einzelklappm Klappen mit Gummidichtung, ] Hebelverschluß und Korbmutter vorzusehen/ bei den zweiseitig bedienbaren Einzelklappen ist! Zahnrad mit Schnecke und Handrad zu verwenden. Hähne sind nur bei Rohrm, Schiebern! nur da, wo unvermeidlich, anzuordnen. Die Verschlüsse oder ihre Bedienungsvorrichtungen müssen jederzeit erkennen lassen, ob; der Verschluß geöffnet oder geschloffen ist. Für die Ausfiihrung der Verschlüffe an Decks und Schotten, Dicke der Deckel, Anordnung j der Lochgrätinge usw. beachte »Lüftungsnormalzeichnung Nr. 204 und 205« der Marinewerft« und die Skizzenblätter im Skizzenbuch 20. Die Gehäuseklappe mit Montageöffnung muß jedoch spritzwasserdicht sein/ Mindesthöhe des f Klappengehäuses 200 nun. Wenn Grätinge für Lüftungsöffnungen in Seitensplitterschotttn (siehe 8110 8) vorgesehen ! werden, beachte die »Lüftungs-Normalzeichnungen, Abschnitt III Nr. 212 und 213« und Zeilb-z nung »8 123 81119 Nr. 55« der Marinewerft. c Verschlüsse für nicht wasserdichte Kanäle Die nicht wasserdichten Kanäle über dem Panzerdeck (bzw. dem nächstm über der K.W. L. | liegenden Deck) sollen an allen wasserdichtm Schottm und Decks, die sie durchbrechen, Der«? schlösse (Einzelklappen) erhalten, und zwar in den darüber oder nach Mitte Schiff zu liegenden« Räumm. Gehäuseklappe wie unter b. Die nicht wasserdichten Kanäle unter Panzerdeck (bzw. dem nächsten über der K. W. L.1 liegenden Deck) sollen an den Durchbrechungen der Abteilungsschotte Einzelklappen an jeder I Schottseite (Doppelvcrschluß) erhalten, die von jeder Schottseite einzeln geöffnet, aber nur ; gleichzeitig geschloffen werden können. Beachte Skizzenbuch 20 Nr. 46. Für sonstige nicht wasser- ’ dichte Kanäle unter dem Panzerdeck für Räume innerhalb der Schotte (Zentralen usw.) sind l Einzelklappen an jeder Schottseite und zweiseitig bedienbare Einzelklappen an den Decks vorzusehen. |
d Ginzelverschlüffe e Gruppenverschlü sie ( Verschlüsse für besondere Zwecke Die wasserdichten Einzelkanäle (beachte 8154 unter »Lüftungseinrichtungen für besondere I Räume«) sollen nach Möglichkeit Einzelklappen erhalten. Nur wenn dieses aus Platzmangel I nicht angängig ist, dürfen Gruppenklappen angeordnet werden. Die Kanäle der im Gefecht gelüfteten Räume, deren besondere Lüfter etwa nicht im Raum, | sondern aus Platzmangel auf dem darüberliegenden Deck stehen, sollen zweiseitig bedienbare 1 Einzelklappen — Bedienung von dem darüberliegendcn Deck und dem gelüfteten Raum aus — | erhalten. Doppelverschlüffe sind hier nicht anzuwenden, weil beim An- oder Abstellen der z Lüfter die obere Klappe nicht vom Raum bedient werden kann. Zwischen dem Lüster und der | zweiseitig bedienbaren Klappe dürfen keine weiteren Verschlüsse liegen. Die Verschlüsse in den Munitionskammern müssen so angeordnet werden, daß sie ohne 1 Schwierigkeit schnell bedient werden können und im geöffneten Zustand die Stauung nicht be-1 hindern. Wenn für die Bedienung der Verschlüsse Kanäle innerhalb der Kammern nötig I werden, müssen sie bis zum Verschluß wasserdicht sein. Die Gruppenverschlüsse sollen zum gleichzeitigen Abschluß mehrerer zu einer Gruppe der- z einigten wasserdichten Kanäle dienen. Sie sollen in der Hauptsache nur für Munitionskammern, « Lasten oder Vorratsräume verwendet werden. Es dürfen auf keinen Fall im Gefecht besetzte , und nicht besetzte Räume an einen Gruppcnverschluß angeschloffen sein. Die Verschlüffe der Luftschächte gegen Gasdruck der Geschütze und gegen Seeschlag sind als ] Klappen mit Gummidichtung auszuführen. Gasdichter Abschluß gegen die Außcnluft ist vorzusehen oberhalb des Oberdecks für die! bewohnten Räume als Ganzes, nicht für die einzelnen Wohnräume unter sich, für Küchen,! Bäckerei und für alle Räume mit Lebensmitteln, für Kartenhaus, Funkräume und Kommando-r türm. Unterhalb des Oberdecks für alle im Geftcht besetzten Räume, für die Decks unter sich,; für die Munitionskammern und Hilfsmaschinenräume, sowie für die außer Betrieb befindlichen Maschinen- und Keffelräume. Die Lüftungsschächte für Schiffs-, Maschinen-, Hilfsmaschinen, und Keffelräume, mit Aus- nähme der Schächte für Derbrennungsluft der Dieselmaschine, für Akkumulatorenräume, Kühl- ] maschinenraum, Räume für Benzinlagerung, Benzinaggregatraum und Raum für Azetylen-r apparat sind deshalb (soweit nicht Olbrandklappen vorhanden sind) zur Sicherung gegen Gas- j gefahr mit leichten Klappen (Drosselklappen mit Filzdichtung) zu versehen, die in Höhe der freien Decks innerhalb der Schächte oder an den Schachtöffnungen auf den freien Decks liegen! sollen. Bei Schächten, deren Öffnungen im angeschloffenen Raum oder an den freien DeckSi bereits wasserdichte Klappen oder Verschlüsse gegen Gasdruck besitzen, sind feine besonderen GaS-f klappen erforderlich. Für die Schächte oder Kanäle der mit Dampflöscheinrichtung versehenen! Räume sind unmittelbar über den gefährdeten Räumen liegende und bedienbare, leichte Klappens — Olbrandklappen — als Abschlußeinrichtungen vorzusehen, die grundsätzlich auch dann! anzuordnen sind, wenn am freien Deck bereits wasserdichte Klappen oder Kappen gegen Gas»! druck vorhanden sind. Die Klappen sind gegen eindringendes Wasser von oben spritzwasserdicht auszuführen und müssen eine Entwässerung (siehe 8II9) erhalten. Alle Klappen müssen so r angeordnet sein, daß ein unbeabsichtigtes Schließen ausgeschlossen ist und daß sie schnell bedient! werben können. Gegen unbeabsichtigtes Schließen sollen die Olbrandklappen mit leichten ’ Plomben und mit entsprechendem Warnungsschild versehen werden. Wenn Klappen in Schächten liegen, die als Notausgang dienen sollen, müssen sie auch vom Schachtinnern schnell geöffnete werden können. Für die Kesselräume find die in MI 14/17 vorgeschriebenen Faloufieklappen an den Lüsteraustritten sinngemäß zu verwenden, deren Bedienungsstellen dann jedoch in den Nieder-j gängen liegen müssen. Leichte Gasklappen sind ferner vorzusehen für alle Durchbrechungen von Lüftungskanälen ; in den Decks und in den Abteilungs- und wasserdichten Seitenlängsschotten auf dem Panzerdeck, i wenn durch die Kanäle die Decks ober Abteilungen miteinander verbunden find, sowie für die Lüftungsöffnungen in den im Gefecht besetzten Räumen und im Gasreizraum. Gasabschluß tu . den Aufzügen der Munitionskammer« siehe 8148, gasdichte Lukendeckel siehe 8II8.
169 S II 19, 20 g Druck- und Sauge- köpfe Zeichnungen — Längsschnitt und Decks — über die Lage und Bauart der Klappen sind 1 zur Genehmigung vorzulegen. Die Schächte der Notlüftung sollen Korkschwimmer mit Gummidichtung und Bronze-1 führungen und zum Versehen derselben Klappen mit Korbmuttern ohne besondere Dichtungen erhalten. Die Notschächte sollen einfache Klappen erhalten, die vom Schiffsinnern bedient - werden können, um sie beim Versagen schließen zu können. Beachte Skizzenbuch 20 Nr. 45. An sämtlichen Verschlüssen, mit Ausnahme derjenigen an den freien Decks, sind Sicher« j heitsschlösser mit einem gemeinsamen Schlüssel anzubringen, die nur dann verschlossen werdens können, wenn auch die Verschlüsse geschlossen sind. An den Gehäusen der Flügelräder, an den unteren Enden der Schächte und an den Kanälen i sind Entwässerungshähne und Reinigungslöcher nach Bedarf anzubringen. Für die natürliche Luftzuführung sind Druckköpfe, für die natürliche Entlüftung Sauge* köpfe zu verwenden. Die Köpfe sind, wo erforderlich, wegnehmbar einzurichten. Ihre Stutzen sollen Deckel mit Gummidichtung und Scharnieren erhalten. Für die abnehmbaren Köpfe sind Stauvvrrichtungen vorzusehen und mit den gleichem Bezeichnungen wie die Köpfe und Stutzen zu versehen. Schächte, Kanäle siehe 81 54. Elektrischer Antrieb der Lüfter siche N1119. a Badewanne» h Brausen c Waschschüsseln mit Gestellen und Einzel Waschschüsseln 8 II Gruppe 20 Badeeinrichtungen Die Lage der Bade- und Waschräume sowie die Anzahl der Wannenbäder, Brausebäder, Brausen, Waschtischplatten und Fußbadewannen für die einzelnen Schiffsgattungen sind den be¬sonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Wird einer der Mannschaftsbaderäume als Gasreiz- raum hergerichtet, muß er eine Durchgangsschleuse erhalten. Der Platz in den Waschräumen ist aufs sorgfältigste auszunutzen, damit soviel Wasch¬gelegenheiten wie möglich geschaffen werden können. Waschbecken aus Kristallporzellan sollm zur Verhütung von Schießschäden nach Möglichkeit an geschützten Plätzen (an Innenwänden usw.) ausgestellt werden, anderenfalls muß eine federnde Befestigung für die Becken vorgeschen werden. Für Unteroffiziere und Mannschaften sind Einzelwaschschüffeln aus eloxiertem Reim aluminium für Sonderfälle (Erhöhung der Bordstärken bzw. Sonderzuschlag, sowie für sani« täre Zwecke während des Klarschiffzustandes u. dgl.) sollmäßig 20 v.H. der Kopfzahl der Unter¬offiziere und Mannschaften an Bord zu geben. Im Hinblick auf die besonderen Verhältnisse der Auslandsschiffe in den Tropen soll sollmäßig jedes Auslandsschiff statt der obigen Anzahl so viel Einzelwaschschüffeln erhalten, wie die Kopfzahl der seemännischen Mannschaften (ohne Unteroffiziere) beträgt, nebst einem Zuschlag von 10 v. H. Diese Anzahl Einzelwaschschüffeln gegenüber der vorstehenden Anzahl ist den Schiffen jedoch erst vor ihrer Auslandsreise an Bord und nach Beendigung derselben wieder von Bord zu geben. Die Einzelwaschschüffeln sind an Bord in Racks unterzubringen. Im übrigen sind die A. B. B. Nr. 34 Abschnitt s (ohne Lu und b) und A.B. B.H Nr. 6 Bl zu beachten mit der Änderung, daß in den Wohnräumen für Unteroffiziere die Wasch’ stelle mit zwei Waschschüsseln nicht vorzusehen ist und daß etwa ‘/, der Brausen an Seewasstc (kalt) und etwa */■ der Brausen an die Waschwasserleitung (kalt unb warm) anzu sch ließen sind) beachte 8II 9m und 1.
170 8U20 GepreßteWaschtisch- platten aus emailliertem Stahlblech Waschbecken aus Kristallporzella A. Gepreßte Waschtischplatten aus emailliertem Stahlblech nach Musterzeichnungen (Ent- 1 wurf) sind in den Fähnrichs., Unteroffizier, und Mannschaftswaschräumen, dem Lazarett bzw. 1 dem Lazarettbad, dem Operations- bzw. ärztlichen Untersuchungsraum, den Mohnkammern des 1 Zivilpersonals (Köche, Kellner, Barbiere) und überall dort, wo es die räumlichen Verhältnisse Z gestatten, z. B. in den Offizier- und Obcrfeldwcbelbädern bzw. Brausen, den Fähnrichs-, Unter- 1 Offizier- und Mannschaftsklosetts, den Schreibstuben und Barbierstuben usw., vorzusehen. Bei 1 den Waschbecken, die nur Kaltwafferanschluß erhalten, ist in den Waschtischplatten nur ein Zapf. H hahnloch vorzusehen oder das zweite Hahnloch in der Platte (in geeigneter Weise) dicht zu setzen, j Die Gestelle und die Befestigungen der Waschtischplatten sowie die Anordnung der Waffer- I anschlüffe und die Armaturen sind im Anhalt an die Musterzeichnungen (Entwurf) auszuführen. | Diese Zeichnungen 1. Gestelle für emaillierte Waschtischplatten, 2. Waschtischplatte für Unteroffiziere und Mannschaften, 3. Befestigung der Waschtischplatten und Anordnung der Wafferanschlüffe, 4. Mannschaftsbad, 5. Zapfventil für Waschtischplatten. In den Fähnrich-, Unteroffizier- und Mannschafts- I waschräumen wafferschlagfreie Selbstschlußstandventile aus Messing, poliert, im 1 übrigen gewöhnliche Standventile (Ventilzapfhähne) aus Messing, vernickelt. 6. Ablaufstutzen mit Konusverschluß für Wascktischplatten^ 7. Befestigung der Handtuchhalter find, soweit bei den Bauwerften noch nicht vorhanden, von der Marinewerft einzufordern. Regulierventile in der Zufiußleitung und Dreiwegehähne zum Durchspülen des Ablauf-H stutzens — bei Gruppenwaschtischplatten für jede Gruppe — sind ähnlich wie bei den Kristall-1 Waschbecken vorzusehen. Für die Waschtischplatten aus emailliertem Stahlblech sind einfache Derschlußstöpsel mit I Kette vorzusehen, weil der Konusverschluß (in Unkenntnis der Handhabung) häufig von der ; Kette loSgeriffen wird. Für das Durchspülen der Abflußleitungen sind eine Anzahl Konusverschlüffe (gleich der 1 Zahl der Waschbecken des größten Waschraumes, + 10 % Reserve) als Pumpenmeistergerät, M ferner als Ersatz für abhanden gekommene Verschlußstöpsel eine Anzahl (gleich 10°/, der ein- 1 gebauten Waschtischplatten) als Verbrauchsstoff an Bord zu geben. 8. Für die Ausführung und den Einbau der Abwaschbecken für Backsgeschirr, der Ab- I Waschbecken in den Anrichtm, Küchen und Bäckerei aus emailliertem Stahlblech geltm die | Musterzeichnungen (Entwurf). 9. Für Offizier- und Oberfeldwebelkammern sind folgende Einrichtungen zu wählen: 1. Becken aus stoßfestem Kristallporzellan oder gleichwertigem Material mit kom- ] diniertem Ab- und Überlauf nach Zeichnung v. Blohm & Voß Rr. 4553 Seite 1. 2. Wafferzuflußventile je nach den Bestimmungen für kaltes oder für kaltes und warmeS Z Waffer — beachte SII9l — gewöhnliche Standventile 3/8” aus Messing, vernickelt, 1 wie Zeichnung v. Triton-Belco T1815. Für die Wafferzuführungsleitungen der 1 Waschbecken, die beim Schießen starken Erschütterungen ausgesetzt sind, sind klastische j Verbindungen (Metallschlauch) vorzusehen. 3. Ablaufstutzm aus Messing, vernickelt, mit Hartgummistöpsel und Kette, untm gewellt, 1 für Gummimuffe wie auf Zeichnung v. Triton-Belco Nr. v 54. Ein Verschluß mit 1 Umlegehebel ist wegen der komplizierten Konstruktion, auch wegen der höheren In- J standhaltungskosten, nicht vorzusehen. 4. Dreiwegehahn zum Spülen aus Messing, oben gewellt, für Gummimuffe, Spül« I anschluß zum Anschlägen eines 25-mm.Schlauche8 mit Abschlußkappe, nach Zeichnung 1 v. Triton-Belco Nr. 8 v 189.
171 8” 20, 21 5. Regulierventil aus Messing für 8 mm l. W., Verschraubungen mit Kupferkonus für Kupferrohre von II mm Außendurchmeffer, ähnlich Zeichnung v. Blohm & Voß Nr. 1057. 10. Für Aborte, Einzelbrausebäber, Einzelwannenbäder und Schreibstuben, sofern gepreßte Waschtischplatten au8 emailliertem Stahlblech wegen Platzmangels nicht eingebaut werden können: 1. Becken aus Kristallporzellan oder gleichwertigem Material mit kombiniertem Ab- und Überlauf — Außenmaße 440 X260 mm — nach Zeichnung von Blohm & Voß Nr. 4553 Seite 3. 2. Wasserzuslußventile je nach den Bestimmungen für kaltes oder für kaltes und warmes Wasser — beachte 8II9/ — aus Messing, vernickelt, •//’, ähnlich Zeichnung v. Triton-Belco 8 M Nr. 256. 3. Ablaufstutzen 4. Dreiwegehahn 5. Regulierventil wie zu 6. 11. Für Aborte mit besonders beschränkten Raumverhältnisien. 1. Becken mit Außenmaßen 350 X 260 mm, sonst wie zu B 1). 2. Wasserzuflußventil 3. Ablaufstutzen 4. Dreiwegehahn $ 5. Regulierventil Die aufgeführten Zeichnungen sind, soweit bei den Bauwerften noch nicht vorhanden, von der Marinewerft einzufordern. Für Fußbodenbelag beachte Allgemeines zu 8113 bis 18. Umschottungen siehe 8120. Türen siehe 8III und 8. Speigatten und Fallrohre siehe 8II7. Wasserleitungen siehe 8II 9 k, 1 und m. Wascheinrichtungen in den Kammern siehe 8III4. Sonstige Einrichtungen siehe 8III6. Einrichtungen zum Anwärmen des Badewassers siehe 8 II S k. Für den Werkstoff der Wasserzu« und Ablaufgarniturew der Wasserversorgungseinrich- tungen beachte 8II9 »Werkstoffe«. H Aborte l* Pissoire SII Gruppe 21 Aborteinrichtungen Die Lage der Aborte sowie die Anzahl der Klosett« und Pissoirbecken für die einzelnen Schiffsgattungen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Für die Bauart und Einrichtung der Aborte sind die A. B. B. Nr. 34, Abschnitt G und die Musterzeichnungen für Aborte maßgebend. Für Unteroffiziere und Mannschaften sind ebenso wie für die Offizier« und Oberfeldwebel-Aborte Einheitsklosettkörper aus Kristallporzellan nach Musterzeichnung zu verwenden. Für die Klosettbecken sind Aqua«Spüler (siehe 8II 9m) ein« zubauen. Die Klosettbecken in den Einzelbädern der Kammerbewohner und die Becken im Lazarett- abort sollen Sitzbrett mit Deckel, alle übrigen Klosetts Sitzbrett ohne Deckel erhalten. AlS Sitzbretter sind tegofilmverleimte Abortsitze zu verwenden.
172 SU 21, 22 Neben dem Pissoirbecken im Lazarett ist ein Spülbecken für Uringläser mit fester See- und Frischwafferzuleitung nebst Ableitung einzubauen, beachte auch A. B. B. II Nr. 6 B1. Die Abflußrohre (siehe 8II 7 b) für die Piffoirbecken sind mit 32 NW auszuführen. Für Fußbodenbelag beachte Allgemeines zu 8113 bis 18. Umschottungen siehe 8120. Türen siehe 8111 und 8. Speigatten und Fallrohre siehe 8II7. Seewafferleitung siehe 8II 9 m. Sonstige Einrichtungen siehe 8III6.
Augplatten, Bügel usw. Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und Doppelgläser (D.F.) Halterungen, Spuren S n Gruppe 22 Verschiedener Ausbau Zum Einsetzen und Herausnehmen der Ruber, der Schrauben und der Schraubenweüen! sowie zum Auswechseln der Lagerschalen in den Wellenböcken sind die erforderlichen Dor« - richtungen, wie Augbolzen u. dgl., am Heck vorzusehen. Zur Vermeidung der Wirbelbildung j im Schraubenwasser sollen einschraubbare Augbolzen verwendet werden. Zu diesem Zweck - sind Buchsen in der Außenhaut einzubauen, die als Verschluß Schrauben aus nicht rostendem 1 Material oder verzinktem Eisen erhalten sollen. Bei Bemessung der Materialdicken usw. ist darauf zu achten, daß die volle Belastung unter Umständen von einem Augbolzen ausgenommen | werden muß. Gegebenenfalls sind die Poller zum Einsetzen und Herausnehmen der Schrauben und Wellen zu benutzen. Für den Bojenstander ist ein Bügel nach der Blockvorschrist anzubringm. Wo Wielinge zur Verwendung kommen, sind auf dem Oberdeck nach Bedarf an Bb u. Stb ; in Abständen von etwa 7 bis 8 m Augen vorzusehen. Auf den freien Brücken sind in der Nähe der Peilkompasse und der Halterungen für D. F. | regensichere Bereitschaftskästen für Peilaufsätze und D. F. einzubauen. Für die Hecklaterne ist am Flaggenstock, 2 m über Deck, eine Halterung anzuordnen. Außer« - dem ist zur Befestigung der Hecklaterne bei niedergelegtem Flaggenstock, ohne Rücksicht auf die. Bestreichungswinkel der Geschütze, ein losnehmbarer, 2 m hoher, möglichst einfacher Laternen« t träger am Heck vorzusehen, gegebenenfalls ist eine Halterung für die Hecklaterne an hinteren Deckshause anzubringm. Für die Rettungseinrichtungen, wie Marcks-Geräte, Schwimmwesten, Rettungsringe usw. sind die erforderlichen Spuren und Halterungen vorzusehen. Schwimmwestenkästm für Boote und Sonberschiffe (soweit sie mit festen Schwimmwesten ausgerüstet werden) sowie Schutz« behälter für Marcks-Rettungsbojen nach Musterzeichnung siehe 8III8. Für den Registrierapparat des Patentlogs sind an geeigneten Stellm Halterungen an« zubringen. Auf dem Signalstand und im Hinterschiffe sind an geeigneten Stellen Halter für die Signalscheinwerfer vorzusehen. (Dgl. MII31.) Für Doppelgläser sind Halterungen”) mit Höhenausgleich nach Zeichnung der Marine¬werft »Fernrohr Nr. 32« im Stand für die Schiffsführung (Friedenssteuerstelle), im Friebens«I stand für die Flottenführung, auf der Kommandobrücke und auf den beiklappbaren Nocken der Kommandobrücke anzubringen. Zum Aufstellen der Hand- und der Motorlotmaschine”) sind auf Booten und Sonder« schiffen an geeigneter Stelle im Schiff auf Bb und Stb Spuren anzubringen. Für bei Draht¬führung der Lotmaschine ist eine Otterspier herzurichten. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage ju § 5 IV der Liefervorschrist).
Vor Inangriffnahme der Arbeiten ist wegen etwaigen Fortfalls der Motorlotmaschine anzufragen. Die Bauwerft hat die Aufstellungs- und Einbauplätze für die nautischen Geräte, wie z. B. Handlotmaschinen, Schlingerpendel im Kommando-Maschinenraum und Steuerhaus, Wachuhr im Karten- und Steuerhaus, Barograph und Aneroidbarometer im Kartenhaus, Chronometerspind, Wachuhren in Maschinenräumen usw., bei Ausarbeitung der Einrichtungs- Pläne im Einvernehmen mit dem Navigationsressort der kammerbildenden Werft festzulegen. Poller und Klam- pen Schiffsglocke Schilder Poller und Klampen sind für die einzelnen Schiffsgattungen nach den besonderen Bau- unterlagen und nach Musterzeichnung auszuführen. Bei der Ausführung der Bug- und Hecklampe ist auf die Olübernahme und -abgabe in See Rücksicht zu nehmen. Über die Anordnung der Poller, Klampen u. dgl. beachte auch 8148 und das obenstehend unter Augplatten usw. Gesagte. Zum Befestigen von Prähmen und Fahrzeugen sind Kreuzpoller nach den besonderm Bauunterlagen anzuordnen. In der Nähe der Kreuzpoller sind zur Schonung des Tauwerks beim Holen über die Bord- wand Rohrabdeckungen oder Lippen bzw. Bordwandklüsen (beim Schanzkleid) anzuordnen. Für die Olübernahme und -abgabe in See ist das Schiff mit den hierfür erforderlichen allgemeinen Einrichtungen, wie Lippen, Mulden usw., auszurüsten. Beachte auch B. B. V. — 8158 —. Die Zeichnung der Anordnung und Unterstützung der Poller und Klampen ist zur Kenntnisnahme vorzulegen. Die Form der Glocke ist so zu wählen, daß neben guter Haltbarkeit (Vermeidung von Sprüngen) ein möglichst heller Ton und große Hörweite erzielt werden. Werkstoff: Schiffsglocken mit einem Durchmesser von 300 mm und darüber sind aus Stahl- guß zu fertigen; unter 300 mm Durchmesser sind die Glocken weiterhin aus Bronze oder aus Leichtmetall, soweit hiermit praktische Erfahrungen vorliegen, herzustellen. Namensschilder sind an geeignter Stelle in der Nähe des Hecks nach A. B. B. Nr. 8 anzubringen. Beschriftung in fetter NeichSdruckerei-Fraktur. Bezeichnungsschilder sind überall dort anzubringen, wo es erforderlich und in der Marine üblich ist. Sie müssen haltbar und auch bei schwachem Licht gut lesbar sein. Beim Anbringen der Schilder für Räume ist zu beachten, daß die Schilder auch bei geöffneter Tür oder geöff- netem Lukendeckel gut sichtbar sind. Die Bezeichnungsschilder für Räume sind in deutscher Schrift — Schwabacher Fraktur —, alle übrigen Bezeichnungsschilder in OM-Schrift auszuführen. Als Bezeichnungsschilder können Emailleschilder oder Schilder aus Reinaluminium, hart, mit gut verdichteter Eloxalschutzschicht verwendet werden. Bei den Leichtmetallschildern ist die Schrift durch Gravieren oder Ätzen (gegebenenfalls auch durch Färben der Eloxalschicht-Hartal- verfahren) herzustellen. Bei den (gravierten und geätzten) Schilbern mit vertiefter oder erhabener Schrift sind Schrift, Grund oder beides mit Farbe auszufüllen, so daß die Schilder, besonders auch in dunklen Räumen gut leserlich sind.
An Stelle der vorgenannten Schilder könnm auch gegossene Schilder auS der Legierung! (JAI, Mg, Si verwendet werden. Vor dem Auslegen mit Farbe müssen sie ebenfalls eloxiert; werben. Bezeichnungsschilder, die außergewöhnlich starker Korrosion ausgesetzt sind und für die Emailleschilder nicht in Betracht kommen, wie z. B. Schilder auf Deck, die betretm und von ; Seewasser bespült werden, sind aus Messing herzustellen. Die Hängemattsräume sind mit Schildern zu versehen, die angeben, wie viele gezurrte,! mit zwei wollenen Decken versehene? Hängematten gestaut werden können. Die Bezeichnungen der Luftkanäle sind nach Anhang 6 lfd. Nr. 2, die der Luftröhre nach ‘ S n 9 i auszuführen. Auf Booten sind die Längsschiffslagen der Bordwandstutzen im Unterwafferschiff für Sauge« und Druckbodenventile, für die Fahrtmeßanlage usw. durch kurzbeschriftete Schilder’ auf dem freien Deck an Bb bzw. Stb kenntlich zu machen. Für die Austrittsöffnungen für Schwerter usw. der Unterwasserhorcheinrichtungen sind keine Schilder anzubringen. Schlösser und Zu- Für die Art des Verschlusses der Türen sollen KI Ah 8697 v. 10.11.13 mit den behör erlassenen Änderungen maßgebend sein. DerkehrStüren über der X. W. L. und solche, die für die Munitionsförderung in Frage kommen, sollen Sturmhaken erhalten. Haken, Klinken, Riegel, Schlösser, Schlüssel u. dgl: sind au8 Leichtmetall eloxiert, Stahl- oder Temperguß, gegebenenfalls mit metallischen Schutzüberzügen (verzinkt, vernickelt, ver¬chromt) herzustellen. Bronze oder Messing dürfen nur in Ausnahmefäüm mit besonderer Genehmigung deS O.K.M. verwendet werden. Die Schlüssel sollen Blechmarken mit dm Türnummern erhalten. Auf Verschiedenartig¬keit der Schlösser ist Wert zu legen. Für alle Zugänge (Türm und Luken) der Munitionskammer» find feste Sicherheits¬schlösser nach Art des von der Firma Steinbach & Dollmann, Heiligenhaus, Bezirk Düsseldorf, herausgebrachten Kolumbusschlosses vorzusehen. Die Schlösser sollen so beschaffen sein, dich jede Tür und jedes Luk durch einen anderen Schlüssel zu öffnm ist, ferner müssen mit einem besonderen Schlüssel (Hauptschlüssel) sämtliche Zugänge der Munitionskammern geöffnet werben können, so daß bei einem etwaigen Verlust von Schlüsseln die Öffnung der entsprechenden Zugänge ohne weiteres sichergestellt ist. Für jeden Zugang sind zwei Schlüssel (davon einer als Reserve) erforderlich. Hauptschlüssel sind im allgemeinen drei Stück vorzusehen/ für Boote, und Sonderschiffe ohne I. O., I. A. O. und II. A. O. genügen zwei Hauptschlüssel. Die Zündungsspinde — siehe 8III8 — sind mit Sicherheitsschlössern zu versehen. Die Tür der Last für Unterbringung der Kasten für Verschlußsachen und der SchiffSkassti bei Klarschiff — beachte 8III8 — ist zur Sicherung gegen Einbruch mit einem Sicherheits¬schloß mit mehreren Riegeln »Basküle-Verschluß« zu versehen. Schutzeinrichtungen Die Schraubenschutzvorrichtungen find im Anhalt an die Musterzeichnung in der Ebene deS Spitzenkreises der Schraubenflügel anzubringm. Ihre Auslage ist so zu bemessen, daß die von der Außenkante Schraubenschutz an den Schraubenkreis gelegte Tangente im Verhältnis 4:1 geneigt ist. Zur Erhöhung der Sicherheit ist die Spier etwa 100 nun länger auSzusühren. Der Fußpunkt der Spier ist möglichst weit nach oben zu legen. Die Ausführungszeichnung ist zur Genehmigung vorzulegen. Schraubenschutz für Boote siehe 8160. Soweit nicht feste Schanzkleider vorhanden sind, sind an den vorderen Brücken, den Scheinwerserleuchtständen und wo sonst erforderlich an den Geländern gegen Wind und Wasser gut abschließende Schutzkleider aus Segeltuch anzubringen. DaS Schutzkleid des Nachtleitstandes soll bis zur Höhe der Sprachrohrmundstücke reichen.
Iackstage zur Befestigung der Schutzkleider find vorzusehen. Schutzsegel nach dem Gebrauche der Marine mit Kauschen, Reihleinen, Seitenstandern, Toppnanten, Zeisings usw. sind in dem durch XI A h 16028/14 v. 29.6.15 festgesetzten Um« fange einschließlich der Nachtleitstände für Boote und Sonderschiffe gemäß den besonderen Bau» unterlagen vorzusehen. Die einfachen Seitensonnensegel fallen jedoch fort. Die mit dem Schiffskörper fest verbundenen Teile, wie Decksspuren, Reelingaugen sowie etwa erforderliche - Augbolzen, Haken, Stützen usw., sind nach dem vorgeschriebenen Muster und der Örtlichkeit entsprechend anzubringen. Beachte auch 8147. Soweit die Schutzsegelstützen als Geländerstützen Verwendung finden, siehe 8II3. Strecktaue an Deck mit den zugehörigen Stützen, Beschlägen usw. sind, wo erforderlich, I vorzusehen. Die nicht umschotteten oder überdachten Niedergangsluken auf den freien Decks sind mit > Regenkappenbügeln zu versehen. Strecktaubügel Bei hochbordigen Schiffen find zum Verholen der Beiboote an jeder Schiffsseite etwa 2 m über K. W. L. Strecktaubügel in Abständen von etwa 6 m anzubringen, sofern nicht andere Teile den Bootshaken Halt gewähren. Die Bügel müffen der normalen Bootshakenform ent¬sprechen. Tiefgangsstand, rohre Sonstiges Die Stanbrohre zum Ablesen der Tiefgänge sind nach Musterzeichnung auszuführen. i Außerdem ist in der Mitte zwischen dem vorderen und Hinteren Tiefgangsstandrohr im ‘ Doppelboden ein Anschlußstutzen mit Bodenventil einzubauen, auf das eine Tiefgangsmeß- 1 einrichtung für die Probefahrten und für den Leckdienst aufgesetzt werden kann. Nähere An- | gaben über die Meßeinrichtung sind einzuholen. Allgemein ist zu beachten, daß Tiefgangsstandrohre nicht an Bodenventile angeschlossen ; werden dürfen, durch die ständig Wasser durch Pumpen angesogen und ausgestoßen wird, | da dieses fließende Waffer die Genauigkeit der Ablesungen beeinträchtigen könnte. Sind in der t Nähe der Tiefgangsstandrohre geeignete Bodenventile nicht vorhanden, so sind besondere Boden- 1 stutzen vorzusehen. Leckpumpenausguß- bzw. Sauge-Bodenventile oder Schieber werden im i allgemeinen geschloffen, gefahren, hieran angeschloffene Tiefgangsstandrohre können daher nur 1 unterhalb des Kegels dieser Ventile bzw. des Dichtungskeiles der Absperrschieber angeschlossen s werden. Eine Zeichnung über die Anordnung der Standrohre ist zur Genehmigung vorzulegen, j Angaben über die Trimmlagen sind vorher einzuholen. Falls TiefgangSstandrohre auf Booten und Sonderschiffen eingebaut werden sollen, find j hierfür die besonderen Bauunterlagen maßgebend. Die Troffenrollen für die sollmäßigen Troffen und eine Kabelrolle für bas Landanschluß- ] kabel sind nach Maßgabe der Musterzeichnung an geeigneten Plätzen aufzustellen. Flaggenleisten nach Musterzeichnung sind auf dem Signalstand und wo sonst erforderlich i anzubringen. Zur Entlastung der Fallreeps ist für die Proviant- und Lastenübernahme ein wegnehm- | barer Davit in Form eines etwas vergrößerten Fallreepsdavits an Bord zu geben. Die < hierfür erforderlichen Spuren und Halterungen sind vorzusehen. Die Wasserkeffel in der Küche sollen mittels Winde und Klappläufer anznheben sein. Da? z Drahtseil ist über zwei Rollen einer Laufkatze zu führen, so daß beim Verfahren eine Änderung 1 in der Höhe des vorgeheißten Kessels nicht eintritt. Weitere Arten von Beschlägen, die für die einzelnen Einrichtungen noch erforderlich sind, 1 find in zweckentsprechender Form und Ausführung vorzusehen. Beachte 8160 und 8III8. 1 Für die Verwendung von Leichtmetall beachte Vorbemerkung 46, 7 a 4 sowie B. B. V — 8 Anhang v —.
17g S m 1, 2 bi« 4 * «Verkleidungen b Tapete« Abmessungen, Bauart und Aufstellung der Möbel usw. D 8 HI Tischlerwerkstatt I Für die Verwendung von Holz für Einrichtungsgegenstände ist der Anhang F maßgebend. 1 Im übrigen sind die Gegenstände tunlichst aus Leichtmetall herzustellen. Beachte Dor« 1 bemerkung 4d, 7a4 unter »Leichtmetalle« sowie AnhangD. Grundsätzlich sind alle Spinde in Wohnräumen und Gängen mit Linoleumbelag (Unter-1 offizier«, Mannschasts«, Fähnrich-, Kadetten-, Heizerspinde usw.) auf Sockel zu stellen. Die z Böden dieser Spinde sind zur Konservierung der nach A.B.B. Nr. 310 und v, lfd.Nr. 18 ä, 1 zu streichenden Decksflächen unter dm Spinden mit Deckeln oder Klappen zu versehen. 8III Gruppei Verkleidungen Verkleidungen zu Schönheitszwecken nur nach Maßgabe von A.B.B.42 Ziffer 10.« Die Decken der repräsentativen Räume (Kajüten, Messen, Arbeitsräume fiir Admiral, 4 F. d. M., F. d. U., Kommandant, Kammern für I. Offizier, Leitenden Ingenieur und Schiffs« j arzt) sind mit dünnem Blech (Leichtmetall) zu verkleiden. Wegerungen siehe 8125. Nicht vorhanden. Allgemeines zu den Gruppen 8m 2 bis 4 Bei der Einrichtung der Kajüte, Messen und Wohnkammern ist besonders auf Wohnlichkeit ] zu achten. Für die Ausstattung der Räume des Admirals, F. d. M., F. d. U., des Kommandanten I sowie der Offizier«, Oberfeldwebel« und Feldwebelkammern ist A. B. B. Nr. 42 mit den unter I 8III2, 3 und 4 gegebenen Ergänzungen maßgebend. Soweit der Raum es gestattet, sind I jedoch Schränke und Schubfächer über die vorgeschriebene Zahl und Größe zur Unterbringung 1 von Kleidern und Wäsche vorzusehen. Für Boote und Sonderschiffe gilt die A.B.B. Nr.42 sinngemäß mit den in der B.B.V. 1 — 8 — angegebenen Ergänzungen. Schreibtische, Sofakojen und Sofadoppelkojen sind nach den Mustcrzeichnungen auszuführen. I Wascheinrichtungen vgl. 8III4 und siehe 8II9 /. Die Tischplatten und Stühle, die Schutz« 1 bretter an den Wänden neben den Kojen sowie die Abschlußleiste für Linoleumbelag an | Dorkante Schreibtisch und die Unterkante der Schreibtische über den Knien sind aus Holz zu | fertigen (beachte auch Anhang F). Die Vorderkanten der Schreibtischunterbauten an den 1 Sitzöffnungen sind zum Schutze der Knie möglichst abzurunden. Die ausziehbaren und nichtausziehbaren Tische in der Kajüte sowie in den Offizier« und 4 Oberfeldwebelmessen sollen Schlingerleisten nach Musterzeichnung erhalten.
177 8 III 2 bis 4, 2 Schranktüren sind so schmal zu machen, daß sie den Kammerraum möglichst wenig beengen. Sie sollen sich im allgemeinen so öffnen, daß der Innenraum des Schranks beleuchtet ist. Schränke, Spinde unb Schubladen sind mit Granitol auszuklebcn und mit verschiedenen Schlöffern zu versehen. Zum Aufkleben darf nur ein nicht brennbarer Klebestoff verwendet werden. Die Möbel sind leicht losnehmbar auf Sülle zu stellen, die wasserdicht auf dem Deck zu befestigen sind. Fest eingebaute Kammermöbel an dem Gasdruck der Geschütze ausgesetzten Wänden sind nach Musterzeichnung federnd anzuordnen. Scharfe Ecken und Kanten sind, wo störend, zu vermeiden. Borde oder Schränke über den Sofas sind so anzuordnen, daß man sich nicht an ihnen stößt. Kleiderhaken dürfen nicht in der Nähe der Waschbecken angebracht werden. Vorrichtungen zum Aufhängen der Vorhänge sind über den Türen und Fenstern der Kajüte, Messen und Kammern, solche zum Aufhängen von Bildern in der Kajüte, den Arbeitszimmern, der Offiziermesse und über den Schreibtischen der Offizier- und Oberfcldwebelkammern anzubringen. Gardinenstangen für Seitensenster nach Normblatt. Dollpolstermöbel — Sofas und Sessel — sollen zur Verminderung der Brandgefahr während des Gefechts im Gestell aus feuerfestem Material mit leicht losnehmbaren Sitz- und Rückenpolstern hergestellt werden. Wo eine befriedigende Lösung hierfür nicht gefunden werden kann, sollen im Mob -Fall die Sofas und die Vollpolsterseffel entfernt und durch nicht brenn¬bare Sessel oder Stühle in Stahl- bzw. Leichtmetall-Rohrkonstruktion ersetzt werden. Stühle für querschiffs stehende Schreibtische sollen, wenn sie infolge der Decksbucht schräg stehen, schief gepolsterte Lederkissen, die nach Bedarf gedreht werden können, erhalten. In den Messen sind Einrichtungen für Filmvorführungen vorzusehen. a Kajüte b Arbeils- und Schlaf- räume usw. c Brückenkammern 8 m Gruppe 2 Einrichtungen für den Admiral, für den Führer der Minensuchboote (J. d. M), der U-Boote (F. d. ll.) und für den Kommandanten Für die Bemessung des Speisetisches ist eine Platzbreite von 0,6 in zugrunde zu legen. Polsterstühle sind für die Kajüte des Admirals und für die Arbeitsräume des Admirals, des F. d. M., des F. d. U. und des Kommandanten nach Bedarf aufzustellen. In jeder Schlaf¬kammer ist ein Spind zur Unterbringung schmutziger Wäsche vorzusehen. Die Aufenthaltsräume (Brückenkammern) für den Admiral, den Chef des Stabes, den I. Asto, den F. d. M., den F. d. U. und den Kommandanten sind nach den A. B. B. Nr. 42 einzurichten.
Sm Gruppe 3 Einrichtungen der Meffen a Offiziermeffe b Oberfeldwebelmefse e Kühnrichmefse i Offizierkammern Anzahl der Tischplätze gemäß den besonderen Bauunterlagen. Auf Booten und kleinen Sonderschiffen ist daS Sofa in der Offiziermeffe als Schlafsofa (mit Vorhang) einzurichten. Eine Anwesenheitstafel aus Eichenholz nach dem Brauche in der Marine ist anzufertigen und anzubringen. Vgl. auch Anhang F. In der Offiziermeffe ist in der Nähe des Eingangs je eine Tafel für eingehende Brief- Post und für den Aushang von Befehlen, Bekanntmachungen u. a. m. vorzusehen. sm Gruppe 4 Einrichtungen der Wohnkammern In den Kammern sind frei stehende Waschbecken aus stoßfestem Material (Kristallporzellan, Duraba oder gleichwertiges Material) in handelsüblicher Ausführung, jedoch nicht über 5 bis 6 l Wafferinhalt vorzusehen, die so rinzubauen sind, daß sie den Stößen beim Schieße» mit den schweren Geschützen standhalten. Sie sind so weit entfernt von der Wand auf- zustellen, daß beim Waschen der darüber angeordnete Toilettenschrank nicht stört. Ausführung des Schrankes nach Musterzeichnung Auf Schiffen und Sonderschiffen sind für jede Doppelkammer 2 Wascheinrichtungen für fließendes Wasser und 2 Toilettenschränke vorzusehen/ sie sind so aufzustellen, daß ei» gleich- zeitiger unbchinderter Gebrauch möglich ist. Auf Booten sollen die Doppelkammern nur ein Waschbecken erhalten, die anzubringende» Toilettenschränke sollen jedoch der Anzahl der Kammerbewohner entsprechen. Soweit der Platz es zuläßt, ist auch die doppelte Anzahl Möbel und Einric^ungSgegenstände aufzustellen. Auf Schiffen und Sonderschiffen darf 1 Waschbecken nur dann angeordnet werden, wenn der freie Raum oder der Inhalt der Spinde in den Kammern durch den Einbau von 2 Beck» unzulässig bemgt würden. Toilettendoppelschränke sind für Schiffe, Boote und Sonderschiffe nur vorzusehen, wen» der Einbau von 2 Einzelschränken au8 Platzmangel nicht möglich ist. Für den A. T. Offizier und die Ingenieuroffiziere, die viel mit größeren Zeichnungen zu arbeiten haben, ist die Schreibtischplatte der Tiefe nach zu vergrößern. Bei der Einrichtung der Kammer für den SchiffsverwaÜungSoffizier ist darauf zu achten, daß der Kaffenschrank möglichst neben dem Schreibtisch so aufgestellt wird, daß der SchiffS- Verwaltungsoffizier iu der Lage ist, vom Schreibtisch aus den Kaffenschrank zu beobachten. In dem Arbeitsraum der AstoS ist ein großer frei stehender Tisch und außerdem ein Arbeitstisch für AstoS und Chef des Stabes anzuordnen. b Oberfeldwebel- und Aeldwebeltammern « Summer« für «Sch« «ud Kellner Auch in den Kammern für Oberfeldwebel und Feldwebel ist je nach der Belegungsstärke die entsprechende Anzahl Waschgelegenheiten und, soweit der Platz es zuläßt, auch die entsprechende Anzahl Möbel und Einrichtungsgegenstände aufzustellen. Für die Aufstellung der Waschbecken gilt daS unter a Gesagte. Eiserne Geheimfächer mit Sicherheitsschloß zur Auf- bewahrung von Verschlußsachen sind in den Schreibtischen der Oberfeldwebelkammern und Feldwebelkammern nach A.B.B. Nr. 42 vorzusehen. In den Kammern find unterzubringen: für jeden Mann 1 Koje, 1 Kleiderschrank, I Wäscheschrank, für je zwei Mann 1 Doppel- waschbecken, ferner in jeder Kammer 1 Klapptisch, I Bord für Wasserflaschen und Gläser sowie Stühle und Kleiderhaken nach den Naumverhältnissen und der Belegungszahl.
179 sm 5 Der Arbeitsraum für Fähnriche ist mit der entsprechenden Anzahl Spinden (nach Muster- zeichnung) auszustatten. Wascheinrichtung siehe 8II20. Waschwasseranschluß zu a—c siehe SH9t 8III Gruppe 5 Einrichtungen der Mannschaftsräume Beachte 8157, A. B. B. 42, 46 und 79. Für die Wohnlichkeit der Räume sollen die unter »Allgemeines zu den Gruppen 8III2 bis 4« enthaltenen Bestimmungen sinngemäß gelten. Die Unteroffizierräume sind zur Hebung der Wohnlichkeit durch leichte Schotte und kurze Durchgangsvorhänge zu unterteilen. In jedem Mannschafts- und Unteroffizierraum ist für je 50 oder angefangene 50 Mann I Wandspiegel anzubringen. In einem möglichst großen Mannschaftsraume sind Einrichtungen für Filmvorführungen vorzusehen. » Backstische und Für die Unteroffiziere sind feste Tische mit hölzernen Platten und Linoleumbelag sowie hölzerne Stühle, für die Mannschaften Backstische aus Leichtmetall mit Linoleumbelag und - hölzerne Backsbänke mit Rückenlehnen vorzusehen. Im übrigen sind die Musterzeichnungen zu beachten. Werden Backskisten (siehe 6) eingebaut, sollen sie als Sitzgelegenheit dienen. Auf Booten sind die Backstische für Unteroffiziere und Mannschaften in der auf Torpedo-ß booten üblichen Ausführung und Gröhe nach Musterzeichnung vorzusehen. Als Sitzgelegenheit^ sollen im allgemeinen die Backskisten (siehe ä) dienen. Soweit diese nicht ausreichen, sind für die Unteroffiziere hölzerne Stühle, für die Mannschaften hölzerne Backsbänke mit Rückenlehnen^ vorzusehen. d Backsspinde Spinde für das planmäßige Backsgeschirr und für frischen Proviant nach Musterzeichnung ; sind in genügender Anzahl vorzusehen. Sie sollen möglichst in der Nähe des Eingangs zu dem zugehörigen Wohnraum liegen. In den Unteroffizierräumen mit Anrichten fallen die Backsspinde fort. Die Spinde sind nach Musterzeichnung auszuführen. e Abwaschbecken Abwaschbecken aus emailliertem Stahlblech nach Musterzeichnung (Entwurf) für das Back« 1 für Backsgeschirr gefeit! mit Universalmischventilen zum Mischen von Dampf und Waschwasser sind in den i Mannschaftsräumen für die gesamte Mannschaft einzubauen und so zu verteilen, daß auf etwa je 30 Mann ein Becken entfällt. Auf Booten sind Anzahl und Aufstellung der Abwaschbecken den besonderen Bauunterlagen ■ zu entnehmen. Waschwasserleitung stehe 8II92, Universalmischventile siehe MII21, Abwaschbecken für die Anrichten siehe 8III6. 4 Kleider- und Heizer- Die Kleider- und Heizerspinde für Unteroffiziere und Mannschaften sowie die Fähnrich« ; und^Koje^^^” spinde sind nach Musterzeichnung anzufertigen und müssen leicht losgenommen werben können. Auf den Mannschaftskleiderspinden sind Halterungen für die Unterbringung der Utensilien- kästen anzubringen, soweit dadurch die Anordnung der Hängematten nicht beeinträchtigt wird, i Auf Schiffen sollen Backskisten in den Unteroffizierwohnräumen längsschiffs an der: Außenhaut, an den Querschotten oder auch an Bauteilen im Raum (z. B. Barbetten), in den i Mannschaftswvhnraumen an geeigneten Stellen eingebaut werden. Sie sollen möglichst als zu« j sätzlicher Spindraum für Ältere der Mannschaft dienen. Aus Booten sollen zur Aufnahme der Kleider für die Unteroffiziere und Mannschaften allgemein Backskisten verwendet werden. Die Hängcmattsschläfer müssen Kleiderspinde erhalten, j
180 SlUb Die Dackskisten sind aus Leichtmetallblech, die Deckel aus Holz mit Linoleumbelag nach Musterzeichnung anzufertigen. Der Boden der Backskiste soll durch eine Gräting gebildet werden, der Raum darunter muß sich nach Herausnahme der Gräting bequem reinigen lassen. Für die Durchlüftung sind Löcher in den Seitenwänden vorzusehen, auch ist dafür zu sorgen, daß das Schwitzwasser der Außenhaut nicht in die Kisten gelangen kann. Die Backskisten sind zur Benutzung als Kojen einzurichten, für welche die gleiche Muster- Zeichnung gilt. Oberkojen, die sich über Sitzen befinden, sind nach obm so weit klappbar ein- zurichten, daß sie die Benutzung des Sitzplatzes nicht behindern. Nebeneinanderstehmde Kojen sind durch Zwischenwände zu trennen. Für die Unterbringung der Mäntel und Stiefel sind besondere Spinde von ausreichender Größe in den einzelnen Wohnräumen einzubauen. Heizerspinde zur Unterbringung von Arbeitszeug und Stiefeln sowie Spinde für das schmutzige Zeug der technischen Unteroffiziere sind in den Kessel- und Maschinenräumen oder an anderen geeigneten Orten in der erforderlichen Anzahl aufzustellen. Es ist daraus zu achten, daß die Bedienung von Einrichtungen, die im Gefechte gebraucht werden, nicht durch die Spinde behindert wird. Uber den Panzerdecksöffnungen für die Maschinen- und Keffelanlage — beachte 8113 bis 18 und 8136 — sind Einrichtungen möglichst zu vermeiden, jedenfalls aber leicht los¬nehmbar anzubringen. e Karabiner-, Pistolen-, Seitengewehr schränke, Trommel-brett Staubdichte Schränke für Karabiner, Seitengewehre, Pistolen usw. nach Musterzeichnung sind, soweit die Unterbringung der Handwaffen nicht in einem gemeinsamen Raum (Hand¬waffenlast) erfolgt, an geeigneten Stellen im Schiff aufzustellen. Falls die Schränke nicht unter Deck untergebracht werden können, müssen sie wasserdicht hergestellt werden. Für den sofortigen Bedarf sind auf Schiffen von diesen Schränken folgende Schränke im Oberschiff (unter Deck) erforderlich: a) 1 Wachkarabinerschrank für 10 Karabiner und Seitengewchre, 5 Pistolen sowie die zugehörigm Patronentaschen und Leibriemen für Seitengewehre. ß) 2 Karabinerschränke für die verstärkte Sicherheitswache zu je 10 Karabinern und Seitengewehren mit Zubehör (wie zu a). y) Die hierzu erforderliche Munition ist für die Karabiner in Patrkst. M/80 Zn und für die Pistolen in Patrkst. M/04 zu stauen. Unterbringung der Handwaffen auf Booten und Sonderschiffen gemäß 8. 8. V. — 8 —. Nähere Angaben über Gesamtzahl der Karabiner, Pistolen usw. sind der Sonberanlage zur 8.8. V. — 8 — zu entnehmen. Ein Trommelbrett für die Wache ist an paffender Stelle anzubringen. Die Einrichtungen sind mit den erforderlichen Nummertafeln — siehe 8II22 — zu versehen. Halter für Backstische, Hängemattshaken usw. siehe 8157. Schlöffer siehe 8II22. I Lese- und Schreib» räume für Unter- ofsiziere und Mann-schaften g UnterrichtSraum für Unteroffiziere und Mannschaften Für Unteroffiziere ist ein besonderer Lese- und Schreibraum nicht vorzusehen. Der Ltse- und Schreibraum für Mannschaften ist zweckentsprechend und wohnlich einzurichten und mit einem Bücherschrank auszustatten. Der Haupt-Gefechtsverbanbplatz (beachte B. B. V. — 8158 —) ist als UnterrichtSraum für Unteroffiziere und Mannschaften einzurichten. Die Einrichtungsgegenstände hierfür sind leicht losnehmbar anzubringen, damit der Gefechtsverbandplatz im Bedarfsfälle in seiner Verwendung nicht behindert wird. Für Boote beachte B. B. V. — S —.
^^^ SIU 6und7, 6 Allgemeines zu den Gruppen SHI 6 und 7 Die Kammern für besondere Zwecke, die Hellegats, Vorratsräume und Lasten stnd mit | allen nötigen Einrichtungen, wie Arbeitstischen, Backskisten, Borden, Grätingen, - Pulten, | Schreibtischen, Schubkasten, Seitenbrettern, Spinden, Taurollen, Verschlügen usw., nach dem 4 Brauche in der Marine zu versehen. Für Verbrauchsstoffe, Geräte, Zubehör- und Ersatzteile, 1 die infolge Raummangels nicht in Lasten oder Hellegats unlergebracht werden können, sind I Staumöglichkeiten (Spinde, Regale o. dgl.) an geeigneten Stellen im Schiff vorzusehen. Etwaige auf dem Fußboden anzuordnende Schränke in Räumen mit Terrazzobelag sind 1 grundsätzlich mit Füßen zu versehen, damit das Waffer nicht in die Schränke, sondern unge- I hindert in das Speigatt fließen und die Decksfläche unter den Schränken sauber gehalten werden I kann. Wo mit Rücksicht auf die Schrankhöhe Füße nicht vorgesehen werden können (z.B. 3 Kühlschränke), sind die Schränke auf Sockel zu stellen, die auf Deck zu schweißen sind. Die Einrichtungen sind tunlichst aus Leichtmetall oder anderem nicht splitterndem, feuer- i sicherem Material herzustellen und, wo erforderlich, innen mit Granitol zu verkleiden. Zum | Aufkleben darf nur ein nicht brennbarer Klebestoff verwendet werden. a Küchen, Anrichten, Bäckerei» Kantine SHI Gruppe 6 Einrichtung der Kammern für besondere Zwecke Bei der Einrichtung der Schiffsküchen ist durch Anordnung hinreichender Ausgabemöglich¬keiten, zweckmäßige Aufstellung der Kochkessel und durch Schaffung von ausreichenden Zu- und Abgangsmöglichkeiten für die Backschafter dafür zu sorgen, daß sich der gesamte Küchenbetrieb in kürzester Zeit abwickelt. In den Küchen sind nach Bedarf Borde, Fleischbänke, Fleischspinde, Schemel, Speiscschränke und Tische vorzusehen, letztere, wenn verkehrshindernd, klappbar. Die Arbeitstische sind nach unten hin genügend abzusteifen, damit sie beim Arbeiten mit Schlagwerkzeugen nicht federn. Für Kochtöpfe und Küchengeräte sind Borde und möglichst geräumige Spinde einzubauen. Falls Speiseaufzüge eingebaut werden, sollen sie einen Schachtquerschnitt von 600 X 600 nun erhalten. Das Nähere ist den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Die Mannschaftsanrichten sollen zweckmäßig an freien Gängen liegen, damit sich der Ausgabebetrieb von Tagesproviant reibungslos abwickeln kann. Für die Ausgabe der Zulagen sind im Eingang der Räume Klappbretter oder lose Ausgabebretter, die fest gelagert werden können, anzubringen. Die ‘Arbeitstische sind mit einer starken Holzplatte zu versehen und nach unten hin genügend abzusteifen. Die Anrichten sollen Abwaschbecken mit Zufluß für Kalt- und Warmwasser (siehe 8II9 i), die nötigen Borde für Teller und Gläser, Schemel, Spinde und sonstige Einrichtungen nach dem Brauche in der Marine erhalten. Zum Trocknen der Brote sind in der Bäckerei Brotracks vorzusehen. Sofern diese Vor¬richtungen aus Platzmangel vor der Bäckerei angeordnet werden müssen, sind die Ständer ver¬schließbar einzurichten. Die Kantinen sollen möglichst große Ausgabeöffnungen erhalten, die so anzuorbnen sind, daß die Durchsicht auf die Registrierkassen und ihr Zählwerk gewährleistet ist. Unter jeder Öffnung ist zum Abstellen von Gegenständen eine schmale, klappbare Konsole anzubringen. Die Kantinen sind mit Borden, Haken, Spinden und festen Tischen hinter den Ausgabe- öffnungen auszustatten. Luftgekühlte Kühlschränke für Messen, Anrichten und Kantinen sind nach Maßgabe der besonderen Bauunterlagen vorzusehen. Wassergekühlte Schränke sind nur zulässig für die mit Trinkwasserkühlung versehenen Schränke für Kantinen und Anrichten im Dor- und Hinterschiff der Schlachtschiffe, Panzer¬schiffe, Kreuzer und Flugzeugträger.
182 sm# Grundsätzlich find auf denselben Schiffen nur Schränke einer Art einzubauen. Der Nutzraum der Schränke soll betragen: für alle Meffeanrichten auf größeren Schiffen und für die Unteroffizieranrichten von ; Schiffen mit über 1000 Mann Besatzung 0,4 bis 0,5 ma, für alle Meffeanrichten auf kleineren Schiffen 0,3 bis 0,4 ma, für die Schränke der Speisemeffen (in oder neben den Küchen), für die Anrichten der Unteroffiziere auf Schiffen unter 1000 Mann Besatzung und für die Fähnrich« 1 anrichten 0,3 m’, für Fahrzeuge und Torpedoboote 0,2 bis 0,3 m*, für Sonderschiffe nach B. B. V. — 8 —, Die Kühlschränke für Mannschaftsanrichten und Kantinen find mit Einrichtungen zum 1 Kühlen von je 60 Ltr. Trinkwasser in der Stunde auf größeren Schiffen und 30 Ltr. Trink« I wasser auf kleineren Schiffen und Fahrzeugen von 35° auf 17° 6 — selbsttätige Aus«! > schaltung — zu versehen. Die Leistung dieser Schränke ist so zu bemessen, daß die Schrank« und? Wasserkühlung gleichzeitig und dauernd in Betrieb gehalten werden können. Bei der Auf«: stellung dieser beiden Schränke ist darauf zu achten, daß das Trinkwasser jederzeit, auch nachts,^ entnommen werden kann. Wassergekühlte Schränke müssen bei einem Aussetzen des Wafferzuflusses sich selbsttätig auSschalten. Für die Lüftung der Aufstellungsräume von Kühlschränken beachte 8154. d wasch- und vade- räume. Äsorte e Lazarett, Gefechts Verbandplätze Die Wasch-, Baderäume und Aborte sind im Anhalt an die A. B. B. Nr. 34 einzurichten. Beachte auch 8IIV1, w, 20 und 21. Hölzerne Grätinge in den Wasch« und Baderäumen siehe 8III8. Die für die einzelnen Schiffsgattungen vorzusehenden sanitären Einrichtungen sind den besonderen Bauunterlagen zu entnehmen. Für die Ausstattung der Räume sind die A. B. B. II Nr. 6 B1 und die Musterzeichnungen für Sanitätseinrichtungen maßgebend. Die Einrichtungszeichnungen des Lazaretts mit Nebenräumen und der Gefechtsverband« Plätze sind zur Genehmigung vorzulegen. Kühlschrank für Lazarettzwecke bei Auslandsreisen gemäß A. B. B. II Nr. 6 B1. d Kartenhaus, JnffninicirtciifiniiiH^ Kartenkammer, Unterstand für das Signalpersonal, Kommandozentrale, Artillcriezentrale, Artillerie-Rechen und Tchaltsteue«, Torpedo-Rechenstelle«, Funkräume, V.’r.-Räume nnd -Horchstelle Bordwetterwarte usw. Die Kartenhäuser sind im Anhalt an die Ausführung auf dem letzten Typschlff einzu- richten. An den Tischen im Schiffs« und Admiralskartenhaus sind Schlingerleisten anzubringen. Zur Aufbewahrung von Geheimsachen (Büchern, Seekarten usw.) ist ein Geheimspind nach Musterzeichnung anzufertigen und so anzubringen, daß es leicht über Bord geworfen werde« kann und sofort im Wasser versinkt. Beachte auch A. B. B. Nr. 42 und 83. Die Einrichtungszeichnung der Kartenhäuser ist zur Genehmigung vorzulegen. Die Instrumentenkammer und die Kartenkammer sind nach den A. B. B. Rr. 83 und nach Musterzeichnung einzurichten. Eine Zeichnung über die Anordnung des Funkpeilkreises und der Funkpeiltochter im Schiffskartenhaus ist im Einvernehmen mit der Inspektion des Torpedowesens zu entwerfet und zur Genehmigung vorzulegen. Der Unterstand für das Signalpersonal ist mit den erforderlichen Schränken, einem- Schreibpult und einem leicht losnehmbaren Geheim kästen für das Signalbuch (siehe 8III8) i nach Musterzeichnung auszustatten. In der Kommandozentrale sind ein Kartentisch nach Musterzeichnung, ein Geheimspind z und die notwendige Anzahl Schemel vorzusehen. Beachte A. B. B. Nr. 83. Eine Zeichnung! über die Einrichtung der Kommandozentrale ist zur Genehmigung vorzulegen. In der Leckwehr- und Leckwehrhilfszentrale ist für die Erledigung von schriftlichen Arbeiten i und zur protokollarischen Niederlegung von Befehlen und Meldungen während deS LerÜvehr-1 dienstes je 1 Schreibpult einzubauen. In den Räumm für die Waffenleitung (beachte B. B. V. — S168 —) find die erforber-z liehen Schemel für das Bedienungspersonal der Apparate vorzusehen.
183 sm6 0 Schreibstuben t Raum für Messe« gerät, Raum für Musik« instrumente g Dunkelkammer d Arresträume ! Wäschetrokkenräume K Werkstätten In den Fla.-Rechenstellen sind die erforderlichen Reinigungsspinde vorzusehen. Eine 1 Zeichnung über die Einrichtung der artilleristischen Rechen« und Schaltstellen, UmformerräumeW usw. ist zur Genehmigung vorzulegen. Funkräume, 17.1.«Räume und «Horchstelle sind nach den A. B. B. II Nr. 206 und den i G. f. e. A. Abschnitt XlVa auszustatten. Stühle, Schlüsselmittel und Zubehör sind in den Junkräumen sachgemäß zu halten, um den 1 Funkverkehr auch bei schlechtem Wetter aufrechtzuerhalten. Borbwetterwarte: Im Arbeitsraum für den Meteorologen ist ein Kartenschrank mit | Leuchtplatte und ein Bücherbord, im Bildfunk-Empfangsraum ein kleines Bücherbord ein-z zubauen. Die Schreibstuben sind nach Bedarf mit Schreibtischen, die Maschinenschreibstube mitH Schreib« und Zeichentischen auszustatten. Soweit die Benutzung von Schreibmaschinen in - Betracht kommt, sollen Schreibplätze mit Einrichtungen für versenkbare Schreibmaschinen nach; Musterzeichnung vorgesehen werben. Akten« und Bücherborde, Aufstellungsmöglichkeiten für] Vervielfältigungsapparate, Einrichtungen für die Druckerei und für Postzwecke, Spinde usw.” sind nach dem Brauche in der Marine vorzusehen und für die unterzubringenden Vordrucke,^ Akten usw. entsprechend zu bemessen. Die Artillerie« und Maschinenschreibstube sollen je einen Schrank für die Aufbewahrung^ von Zeichnungen erhalten. Auf großen Schiffen ist von der Maschinenschreibstube durch eine leichte Wand ein Raum als technische Rollenschreibftube abzutrennen. Zur vorübergehenden Unterbringung von Geheimsachen ist in den Schreibtischen oder in den Spinden ein Jach mit Sicherheitsschloß anzuordnen. Bücherschrank siehe 8III8, Die Räume für Messegerät und Musikinstrumente sind nach den: Brauche in der Marine einzurichten. Die Einrichtung mit Tisch, Borden usw. ist sachgemäß herzustellen. Die Arresträume sind nach dem Brauche in der Marine auszustatten. Die Pritschen sind 1 aus Holz herzustellen. Beachte A. B. B. Nr. 62. Für die Lage der Werkstätten beachte 8. B. V -*• S158 —I Maschinenwerkstatt. Zum Schutze gegen Ausgleiten sind auf die Decksbeplattung Blechstreifen aufzuschweißen. | Einrichtung je nach Bedarf und Angaben der schiffskammerbildenöen Werft (Maschinen-1 bauressort). Z. B. für ein Schlachtschiff: 1 große Drehbank, 1 kleine Drehbank, Fräsmaschine, | Säulenbohrmaschine, Schmirgelftein,’ über der großen Drehbank eine Förderbahn mit Lauf-» katze für etwa 500 kg Tragfähigkeit, bis zu 8 Arbeitsplätze mit Schraubstock, Stehpult in der 1 allgemein üblichen Ausführung. Wenn Platz vorhanden, sind über den Arbeitsplätzen Regale 1 für Maschinenteile mit 250 mm Bordabftand einzubauen. Siehe auch A.B.V. und B.B.V. — MII22 —. ^Werkstatt (Mechanikerwerkstatt). Einrichtung: Arbeitstische in der üblichen Ausführung mit Kiefernholzplatte, darüber 1 und Über den Heizkörpern kleine und größere Regale, I Schrank mit herausziehbaren Fächern, D I Schrank mit Böden in 250 mm Abstand, 1 Kiste für Twist. Siehe auch A. B. V. und B. B. V. — MII22 —. Artilleriemechanikerwerkstatt. Einrichtung (für ein großes Schiff): 2 Drehbänke (davon 1 meistens in einer LO-Werk- j statt aufgestellt), Fräsmaschine, Säulenbohrmaschine, Stehpult, bis zu 7 Arbeitsplätze mit 1 Schraubstock, 1 Kiste für Twist, Schränke für Material mit 3 Böden übereinander in 250 ww I
Abstand, Schrank mit ausziehbaren 100 mm hohen Fächern, Regale und kleinere Schränke t nach vorhandenem Platz. Weitere Einrichtungen nach Angabe der Artillerie. Beachte auch A. B. V. und B. B. V. — MII22 — sowie die Musterzeichnung. LV.Werkstatt. Große Schiffe erhalten 2 LV-Werkstätten, eine vordere und eine Hintere. Einrichtung: Stehpult, mehrere Arbeitstische, darüber Regale mit 250 mm Bordabstand, I Schränke mit Böden in 200 und 300 mm Abstand, 1 Kiste für Twist. Beachte auch A. B. V. und B. B. V. — M H 22 — sowie die Musterzeichnung. Zimmermannswerkstatt. Die Begrenzungswände der Werkstatt sind entgegen der Angabe bei 8120, wo für die | obere Hälfte der Umschottung Drahtgeflecht vorgeschrieben ist, bis oben hin aus vollem Blech 1 zu bauen. Einrichtung: 1 bis 2 Hobelbänke, über denen ein Bord, einige Schubkästen und Werkzeug-J Wandschränke anzubringen sind. Im übrigen sind nach dem vorhandenen Platz Regale mit 1 Borden von 300 und etwa 600 mm Abstand, ferner Bügel für das Ablegen von Holz einzu« bauen. Unter Deck sind Stangen zum Aufhängen der Hängematten vorzusehen. (Diese Hänge-: mattestangen sind notwendig, weil bei Zimmermannsarbeiten oft Nachtschichten gemacht werden ; müssen und dann für diese Leute die Werkstatt am Tage als Schlafraum dienen muß.) Schweißwerkstatt. Es ist anzustreben, die Schweißwerkstatt unmittelbar neben der Schmiede anzuordnen und s durch eine Tür zu verbinden, um auch größere Werkstücke unter Zuhilfenahme der Schmiede 1 bearbeiten zu können. Je nach Örtlichkeit muß in der Schweißwerkstatt ein Wandteil los- z nehmbar eingerichtet werden, um auch sperrige Stücke transportieren zu können. Einrichtung: Schweißtisch, Spind für Schweißwerkzeuge (Elektrodenhalter, Schwei߬pistolen, Autogenbrenner usw.), Kasten für Elektroden und Schweißdrähte. Ferner sind vor- zusehen die Fundamente (siehe 8112) für die Schweißuniformer und die Anschlüsse für Azetylen und Sauerstoff. Schmiede. Einrichtung (auf einem großen Schiff): 1 Amboß mitten im Raum, ferner IPreßlust-, Hammer, 1 Rundfeuer, 1 Feldschmiede, Schleifstein, 1 bis 2 Arbeitstische mit Kiesernholzplatte. | Auf ausreichende Deckshöhe über dem Amboß ist zu achten, damit mit dem Vorschlaghammer • frei ausgeholt werden kann. Schneiderwerkstatt. Sie soll den Schneidern gleichzeitig als Wohnraum dienen. Werkstattseinrichtung: Nähmaschinen, Arbeitstische mit Holzplatten und einem Unterbau, “ der als Schrank einzurichten ist, Kleiderhaken, Stange für Kleiderbügel. Schuhmacherwerkstatt. Gleichzeitig Wohnraum für die Schuhmacher. Werkstattseinrichtung: Nähmaschine, Tisch mit Holzplatte, Schubladen unter dem Tisch, | je nach Örtlichkeit mehrere Regale zum Abstellen der Stiefel. Segelmacherwerkstatt. Ein besonderer Raum ist hierfür nicht erforderlich, da die Werkstatt nur selten ge- | braucht wird. Für die elektrisch anzutreibende Nähmaschine ist ein verschließbares Spind in der Nähe | des Arbeitsplatzes des Segelmachers einzubauen,’ auch ist an geeigneter Stelle des Arbeitsplatzes ; eine Festsetzvorrichtung für die Nähmaschine beim Gebrauch vorzusehen. l Barbierstube Die Barbierstube ist nach Musterzeichnung mit Rasierstühlen auszustatten. »Einrichtungen für Wasser« siehe 8II9 r. w Wäscherei, Plätterei Die erforderlichen Bügeltische, Tische und Borde für Sortierung, Annahme und Ausgabe j der Wäsche usw. sind vorzusehen. Werkstoff: Holz. »Einrichtungen für Wasser« siche 8II9 /.
185 sm 7,8 SIH Gruppe 7 Einrichtungen der Hellegats, Borratsräume und Lasten Die Einrichtungen sind nach dem Brauche in der Marine vorzusehen. A.B.B. Nr. 41 . und die Vorschriften in 8128 sind zu beachten. Wegerung siehe 8125. Schwere Einrichtungen siehe 8128. Leichte Spinde und Staueinrichtungen in den Decks 8HI Gruppe 8 Sonstiges Leichte Staueinrichtungen, Spinde und Borde zur Unterbringung von Geräten und Ersatz- teilen sind in und auf den Decks, wo erforderlich, vorzusehen, jedoch darf hierdurch der Der- ] kehr in den Gängen nicht unzulässig behindert werden. Spinde für die Maschinenwaffen und i artilleristischen Zubehörteile sind möglichst in der Nähe der Gefechtsstationen aufzustellen/ ihre ; Einbauplätze sind in die zur Genehmigung vorzulegende Zeichnung über Verteilung der Bereit- » schastsmunitionseinrichtungen einzutragen. Halterungen von Kästen, Spinden usw. an freien ] Decks sind so zu bemessen, daß sie auch außergewöhnlichem Seeschlag standhalten. Etwaige dem j Gasdruck der Geschütze (Überdruck bzw. Unterdrück) ausgesetzte Spinde und Kästen auf freien Decks sollen Verstärkungen an den Decken (Deckenstege bzw. Deckeln sowie an den Verschluß- einrichtungen erhalten. Soweit Ausführung und Anordnung der Spinde es zulaffen, können Beschädigungen auch durch Druckausgleichlöcher verhindert werden. Die Angaben über die zu stauenden Geräte , sind seitens der Bauwersten rechtzeitig von den schiffskammerbildenden Werften bzw. von den Baubelehrungen anzufordern. Zur Verringerung von Brandgefahr sind die Kasten für Geräte und Zubehör aller Details, soweit sie nicht unter Panzerdeck verstaut oder nach der Klarschiffvorschrist von Bord gegeben werden, aus verzinktem Eisenblech, Zinkblech oder Leichtmetall herzustellen. Wem die in den Kasten aufzubewahrenden Teile gegen Temperatureinflüsse oder aus anderen Gründen isoliert werden müssen, sind sie mit einem geeigneten Werkstoff zu bekleiden. In den Wohndecks sind Halterungen für Papierkörbe anzubringen. Holzgrätinge sind in dem erforderlichen Umfange vorzusehen: Auf den Brücken mit Signal¬ständen, den Artillerieständen, Wasch-, Baderäumen usw. Die Grätinge auf den Brücken find als Rahmengrätinge, alle übrigen als Lattengrätinge auszusühren. Außerdem sind vorzusehen: ein beiklappbares Pult mit Rand von der Größe des aufgeklappten Signalbuchs, ein Kasten für letzteres nach A. B. B. Nr. 83, ein beiklappbares Pult für das Logbuch, ein losnehmbarer Kartentisch mit Glasplatte, Halter für Schwenklaternen und ein Kasten für Fernrohre. Diese ; Gegenstände sind, soweit angängig, in den Gängen neben dem Schiffskartenhause oder in den Unterständen für das Signalpersonal unterzubringen. Beachte auch 8III6 d. Staukasten für die Fenster im Stand für die Schiffsführung sind in der Nähe der Brücke, aber nicht aus derselben anzubringen. Beachte 8138. Auf der Brücke sind an Bb und Stb je ein Spind für Kopfhörer aufzustellen. Für die Unterbringung der Rettungsbojenlichte und der Nachtschußbojcn ist KI b 7502 vom 26.10.1928, für die Unterbringung der Elektrolote BWIc 3810 v. 1.8.1929 mb Kia 2308 v. 10.9.1928 mit Ergänzungen (Anhang 6), für die Unterbringung von Torpedo-Leuchtspitzen und -Leuchtbehältern die A. B. B. II Nr. 23 Abschnitt IV zu beachten. Angaben über Größe und Form der VerpackungskastenO) für Leuchtspitzen und Leuchtbehälter sind von der T. I. einzuholen. °) Dgl. Zusammenstellung V (Anlage zu § 5 IV der Liefervorschrift).
Zur Unterbringung der Lederjacken für bas Maschinenpersonal sind innerhalb oder in der Nähe der Maschinen- und Kesselraumniebergänge verschließbare Drahtspinde nach Muster¬zeichnung einzubauen/ ebensolche Spinde sind auch für das Artillerie- und Torpedopersonal vorzusehen. Für die Ausrüstung des Schiffes mit Schweißgeräten sind die erforderlichen Einrichtungen einzubauen. Elektrische Schweißeinrichtung siehe MU22. Für die Signalflaggen sind Spinde gemäß Musterzeichnung auf dem Signalstand auf- zustellen. Ein Chronometerspind nach der Musterzeichnung ist nach A. B. B. Nr. 49 neuer Fassung v. 12.8.13 anzubringen. Schiffe (Schlachtschiffe, Kreuzer und Flugzeugträger) sollen eine voll- ständige Chronometerausrüstung mit drei Chronometern, Boote (Zerstörer, Torpedoboote, Ge¬leitboote usw.) eine solche mit nur einem Chronometer erhalten. Für Sonderschiffe und für Fahrzeuge wird von Fall zu Fall entschieden. Für die Artilleriezeichnungen sind Spinde nach Musterzeichnung anzufertigen und auf- zustellen. Auf den einzelnen Gefechtsstationen sind Halterungen für die Zeichnungen anzuordnen. Zur Unterbringung der Karten für artilleristische Zwecke ist nach Möglichkeit in der Adjutantenkammer ein flacher Behälter einzubauen. Für die Mappen der Maschinenzeichnungen ist auf Booten und Sonderschiffen au geeig¬neter Stelle im Schiff ein gegen Feuchtigkeit geschützter, verschließbarer Behälter einzubauen. Die verschließbaren Kasten für die Verschlußsachen und die Schiffskasse sind bei Klarschiff in einer hierfür geeigneten Last unter Panzerdeck zu verstauen. Verschluß der Last siche 8II22. Leckdienstkasten und Pumpenmeisterspinde sind nach Gebrauch und-Vorschrift der Marine an geeigneten Plätzen aufzustellen. Ein Schrank nach Musterzeichnung für die Unterbringung der Bücher, Akten usw. für das Schiff ist in der Schiffsschreibstube oder in deren Nähe einzubauen. Für die vorübergehende Unterbringung von Geheim-Büchern im Führer-Funkraum ist ein gewöhnlicher, mit Sicher¬heitsschloß versehener Behälter einzubauen. Für die Unterbringung der Bücherkiste des Flotten¬kommandos ist ein geräumiges Spind vorzuschen. In der Nähe der Wachuhr ist ein Wandpult von etwa 0,6 m Breite und 0,5 m Tiefe mit zwei verschließbaren Schubladen von je etwa 0,15 m Höhe für die Aufbewahrung der Urlaubs- bücher usw. anzubringen. Im Gang vor der Kajüte ist ein klappbares Zahlbrett dicht neben dem Kaffenschrank vorzusehen. Leichte Spinde für Gefechtsersatz-Glühlampen und -Schmelzsicherungen sind nach den G. s. e. A., Abschnitt III, § 14 einzubauen. Staueinrichtungen für Glasteile der Scheinwerfer, wie Spiegel, Streuer, Abschlußgläser, sind unter Panzerschutz vorzuschen. Die zur Stauung der Maschinengewehre, der Abkommkanonen, der gesamten Artillerie¬geräte und der artilleristischen Zubehörteile erforderlichen Einrichtungen sind nach dem Brauche in der Marine herzustellen. Für die LI. G• C/30 mit Zubehör sind Aufbewahrunbsspinde statt der bisher gebräuchlichen Aufbewahrungskästen einzubauen. Die 5 eru-Abkommkanonen sind in wasserdichten, eisernen, zylindrischen Behältern auf¬zubewahren und nach Vereinbarung mit dem Schiffskommanbo so aufzustell.en, daß sie möglichst in der Nähe ihrer Geschütze stehen, ohne den Verkehr zu behindern. Genügend Raum zum Einbringen der Abkommkanonen muß vorhanden sein, ebenso Schutz vor Beschädigungen durch den Gasdruck der eigenen Geschütze. Die 3,7 om-Abkommkanonen sind in ihren eisernen Kasten im Feuerwerkerhellegat oder an anderen geeigneten Plätzen unter Deck unterzubringen. Für die Ersatzwinden zur Muntionsförberung sind Staueinrichtungen möglichst in der Nähe ihrer Derwenbungsorte, für auf freien Decks anzuordnende Winden sind wasserdichte j Kasten vorzusehen.
Die Füllstellen für die Gurte der Maschinenwaffen sind mit einem Klapptisch usw. au-« zustatten. Für die Unterbringung der artilleristischen Instrumente sind Spinde gemäß XI» 8357/27 H vom 1.3.1928 (Anhang G) einzubauen. Spinde für die Nachtvistereinrichtungen sind nach Musterzeichnungen vorzusehen. Zn jeder Granat- und Pulverkammer und jeder Patronenkammer ist ein Spind für Mel Geschoßzündungen der Gefechtsmunition, außerdem in den Hinteren und vorderen Munition-W kammern je ein Spind für die Zündungen der llbungs«, der Leuchtfeuer«, Signal«, Wursgewehr« und Zielmunition aufzustellen. Sicherheitsschlöffer siehe 8II22. Für Stau« und Ladespinde der tragbaren Akkumulatoren beachte LI II34, G. f. e. A. Abschnitt III und VII sowie B. B. V. ?— S158 —. Sternsignalpatronenspinde sind nach der Musterzeichnung vorzusehen. Ein kleines wafferdichtes Bereitschaftsspind für etwa 3 X 20 Sternsignalpatromn ist aufz der Brücke an geeigneter Stelle fest einzubauen, soweit diese Patronen nicht in dem Unterbam des Signalpultes auf der Brücke untergebracht werden können. Nähere Angaben sind einzuholenZ Gasmaskenspinde für Boote nach L. L. V. — 8 —* Für die Unterbringung der Flottenatmer sind Spinde nach Mnsterzeichnung einzubauens die nach Angabe des Kommandos auf die Mannschaftsdecks und die Niedergänge zu den Be« triebsräumen verteilt werden. Zum Entseuchen geringer Mengen Gasschutzgerät (etwa 2 bis 3 Masken) ist ein gasdichtes Spind — »Entseuchungsspind für Gasschutzgerät« — an geeigneter Stelle im Schiff ein«, zubauen. Für Spinde für Reinigungsgerät beachte 8158. Auf Booten und Sonderschiffen (soweit sie mit festen Schwimmwesten ausgerüstet werdens sind für das Personal an Deck und in den Aufbauten die Schwimmwesten in Blechkästen nach Musterzeichnung unterzubringen. Die Kästen mit Deckel und klappbarer Dorderwand find so anzubringen, baß aufgehängt werden. Außerdem ist für jede Person einer Wache in den Maschinen« und Keffelräumen je eine feste Schwimmweste in dem umschotteten Rieder^ gang an Oberdeck oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, in dem betreffenden Raum selbst^ in der Nähe der Niedergänge anzubringen. An heißen Wänden dürfen die Schwimmwesten nicht unmittelbar befestigt werden. Alle Arbeiten der Tischlerwerkstatt, die sonst noch erforderlich sind, sind in zweckentspreche««; der Weise auszuführen. Beachte 8160 und 8II22.
SIV Malerwerkstatt Die zur Erhaltung und Dichtung der zusammengebauten Stahlteile gebrauchte Farbe ist unter den Gruppen von 81 und 8II zu verwiegen. Für.den Farbenanstrich sind die A.B.B. Nr. 31 (Neuentwurf), Nr. 35, 42 und 48^.1112 maßgebend. Für den Anstrich der Rohrleitungen und Gestänge gelten die Musterblätter »Farben der Rohrleitungen«. Die Verordnung über die Ausführung von Anstreicherarbeiten m den Schiffsräumen vom 2. Februar 1921 ist zu beachten. Beachte Vorbemerkung 17. Zur Vermeidung unnötiger Ausbefferungsarbeiten sind die Deckanstriche erst möglichst kurz vor der Fertigstellung auszuführen, soweit es sich nicht um Teile handelt, die dann nicht mehr zugänglich sind. Bei Bauteilen aus Leichtmetall muß schon während des Baues für die Herstellung und Erhaltung eines guten Schutzanstriches gesorgt werden. Der Boden von Lasten, Hellegats, Vorrats- und sonstigen selten begangenen Räumen sowie Stellen, die nicht begangen werden und für die Reinigung schwer zugänglich sind, z. B. unter den Schränken und Spinden der Offizier- und Oberfeldwebelräume sowie Mannschafts¬spinden, unter Badewannen, sollen Farbanstrich erhalten. Beachte »Allgemeines« zu 8113 bis 18. Für Kühlraumwegerungen, für den Kühlraum und dessen Zugänge dürfen nur geruchs¬freie (keine teerhaltigen Anstriche) verwendet werden. Die Blechverkleidungen für die Isolierungen der wasserführenden Rohre sollen bis auf die zur Bezeichnung dienenden Farbringe ohne Anstrich bleiben. Zur Erleichterung des Leckdienstes sind auf dem untersten freien Deck möglichst nahe an der Bordwand, etwa am Wasserlauf- oder Außenhautwinkel, in Abständen von etwa 6 m ein senkrechter Strich und die Spantnummer deutlich sichtbar in Farbe anzubringen. Die Stutzen der Bodenventile zwischen dem Innenboden (beachte 8111) oder dem unteren Plattformdeck (beachte’ 8113 a) und der Außenhaut sind mit Asphaltzement “zu streichen, sofern Kaltwasser durch dieselben geführt wird. Hohlräume, die nicht durch Handlöcher zugänglich gemacht werden können, und Ecken oder Vertiefungen, aus welchen ein restloses Lenzen mit den tragbaren Handlenzpumpen (beachte 8II 9n) nicht möglich ist (z. B. untere Ecken in den äußeren Wallgangszellen — beachte SII 9b und d —), sind mit Bimsstein und Zement auszufüllen. Auf möglichste Gewichtsersparnis ist dabei besonders zu achten. Beachte auch Vorbemerkung 11. Bei der Übergabe des Schiffes sollen alle Anstriche in tadellosem Zustande fein, Roststellen dürfen nicht vorhanden sein. Ahminge siehe 8160. Soweit im vorstehenden nicht anders bestimmt, sind die Anstriche wie folgt zu verwiegen: ] Gruppe 1 Aufbauten und Brücken Alle über das Oberdeck frei hervorragenden Aufbauten, Brücken, Plattformen, Schein- ] werferstände usw., die für sich ein abgeschlossenes Ganzes bilden, ferner die Außenflächen der J Masten, Luftschächte, Schornsteinmäntel und alle Aufbauten, Decksenster usw. auf der Back z und der Hütte. Gruppe 2 Oberdeck Alle Einrichtungen oberhalb des Oberdecks, soweit diese nicht unter Gruppe 1 fallen. Rohrleitungen siehe 8IV 13.
Gruppe 3 Batteriedeck Alle Einrichtungen vom Batteriedeck bis einschließlich der Unterseite des Oberdecks. Rohrleitungen siehe 8IV13. Gruppe 4 Panzerdeck Alle Einrichtungen von der Flucht des Panzerdecks bis einschließlich der Unterseite des Zwischendecks. Rohrleitungen siehe 81V13. GruppeS Zwischendeck Alle Einrichtungen vom Zwischendeck bis einschließlich der Unterseite des Batteriedeck. Rohrleitungen siehe 8IV13. Gruppe 6 Plattformdecks Alle Einrichtungen vom untersten Plattformdeck bis einschließlich der Unterseite des Panzerdecks. Rohrleitungen siehe 8IV13. Gruppe 7 Maschinen- und Kesselräume Alle Räume für die Hauptmaschinen und für die Kessel. Rohrleitungen siehe 8IV13.. Gruppe 8 Sonstige Räume Die inneren Flächen aller durch mehrere Decks hindurchgehenden Niedergangs’, Munitions-, Asch-, Licht-, Luftschächte, sonstigen Schächte und Masten, alle Räume für Hilfsmaschinen, die Wallgänge, Vorratsräume, Lasten und sonstigen Räume in der Stauung, soweit nicht zur Gruppe 7 und 9 bis 13 gehörig. Rohrleitungen siehe 8IV13. Gruppe 9 Doppelboden Alle Abteilungm des Doppelbodens einschließlich der Hauptlenzrohre, jedoch ausschließlich Wasserzellen, Olbunker und -tanks, Petroleumlasten usw., die besonderen Anstrich erhalten (siehe 8IV13). Die übrigen Rohrleitungen siehe 8IV13. Gruppe 19 Außenbords unter Wasser Der äußere Schiffsboden unter Wasser, soweit der Anstrich mit Schiffsbodenfarbe reicht. Gruppe 11 Außenbords über Wasser Die Bordwände über Wasser. Gruppe 12 Zementierungen Alle Zementierungsarbeiten. Zementanstriche der Wasserzellen siehe 8IV13. Gruppe 13 Besondere Anstriche Alle Wasserzellen, Olbunker und -tanks, Petroleumlasten, Trimmzellen und Akkumulatoren- räume, soweit diese Räume besonderen Anstrich erhalten. Alle Rohrleitungen ausschließlich der ■ Hauptlenzrohre (siehe 8IV v). Schilder zur Bezeichnung von Schotten, Kanälen usw., Verzierungen.
A Verzeichnis der von der Bauwerst dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegenden Einzelzeichnungen, Berechnungen usw.*)
Lfde. Nr. 1 2 3 Etwaige Abweichungen von den Verwiegungsvorschriften Verzeichnis der aus Leichtmetall anzusertigenden Gegenstände Etwaige Vernietung von Bauteilen an Stelle der vorgeschriebenen Gruppe Vorbemerkung 3 i Vorbemerkung 7 a4. ■ Schweißung Vorbemerkung 7»tz 4 Biegen von ungehärtetem Panzermaterial mit einem Krümmungs¬halbmesser unter 50facher Plattendicke » 7bi 5 Verstärkungen infolge Gasdrucks der Geschütze, Anordnung von Schießblenden - 14 6 Stapellaufrechnung sowie Maßnahmnn für den Stapellauf gemäß II 4 der Stapellaufvorschrift ‘ » 21 7 . Schlingerkiele I 4 8 Ruder mit Lagerung und Berechnung I 8 9 Wellenböcke und Abschlußstücke I 9 10 Anordnung aller in die Innenbodenbeplattung einzuschneidenden Löcher und der etwa erforderlichen Verstärkungen II Stutzen für Bodenventile ‘ 12 Unterbauten für die Hauptmaschinen, Kessel, Wellenlager und Wellen- bremsen, Träger für die Hilfskesselanlage, Diesel- und Turbodynamos, Lüftungsmaschinen, Maschinen für Waffenzwecke usw 13 Änderungen von Öffnungen im Oberdeck gegenüber den Bauunterlagen 14 Jörderwege außer den Verkehrsluken für das Ein- und Ausbringen größerer Teile der Maschinen, Keffel, Hilfsmaschinen, Apparate der Artilleriefeuerleitungsanlagen usw 15 Durchbrechungen von Unterzügen 16 Befestigung der Linoleumschienen 17 An der Außenhaut vorstehende Spritzwasser bildende Teile, auch Mulden in der Außenhaut 18 Isolierungen 19 Etwaige Änderungen an den Munitionskammern 20 Munitionsstaupläne 21 Einzelzeichnungen der Geschützstände und der darunterstehenden Schotte mit Durchbrechungen und Versteifungen 22 Bootsaufstellung ‘. 23 Takelage 24 Etwaige Anbringung von nicht artilleristischen Zwecken dienenden I 11 I 11 I 12 I 13—18 I 13-18,36 I 13—18 I 13—18 I IS I 25 I 26 I 26 I 10, 33, 48 I 46 I 47 Gegenständen an den Drehtürmen I 48 25 Munitionsförderanlage I 48, II 14 26 Entwurf der Munitionsübernahme nebst Berechnung I 48 27 Torpedostände nebst Berechnung I 49^ 28 Einrichtungen für Sperrgerät I 498 29 Nebelanlage I 496 30 Bugschutzanlage I 49 D *) Alle zur Genehmigung vorzulegenden Zeichnungen, Berechnungen usw. sind vor brr Bauausführung *«- zureichen, damit Änderungen bei den Materialbestellungen noch berücksichtigt werden können.
Lfb-Nr. T R. 31 32 Schächte für Notlüftung ^ ^4 33 Einrichtungen der Mannschaftsräume 1 57 34 Schlingeranlage- nebst Berechnung I 58 35 Bugverzierung I 59 36 Ahminge - I 60 37 Aufstellungsort für die Reserveschrauben bzw. Reserveschraubenflügel … I 60 38 Kompaßausstellung, Anordnung der Steuerstellen zum Betriebe der ‘Ruderanlage, Peilfelder und Verteilung des unmagnetischen Materials I 60 39 Meßleisten zum Ausrichten der Geschützstände usw I 60 40 Marken für Flucht- und Nllllinien I 60 41 Peillinie’ für Messungen von Schiffsdurchbiegungen I 60 42 Ausführungs- uild Übersichtszeichnung sämtlicher Panzerdeckel II 4 43 Speigattanlage mit Angabe des Werkstoffs und der Rohrdurchmesser II 7 44 Tür- und Lukenverteilungspläne H 8 45 .Schuellschlußschieber in den Munitionskammern II 8 46 Schematischer Entwurf für die Einrichtungen für Wasser nebst’ Be- rechnung und Beschreibung II 9 47 Erprobungsplan der Flut- und Entwässerungseinrichtungen für WrnL II 9 48 Zeutralfeuerlöschanlage II 9 49 Trink- und Waschwasser-Druckbehälter-Anlage, Ausstellung der An¬wärmer usw II 9 50 Übersichtszeichnung aller von der Seewafferkühlleitung zu speisenden Apparate II 9 51 Steuereinrichtungen Uebst Berechnung …., H 10 52 SpillaUlagen nebst Berechnung II 11 53 Bootsaussetzeinrichtungen nebst Abstützung n 12 54 Verteilung der Bercitschastsmunitionseinrichtungen sowie Einbauplätze für Spinde der Maschinenwaffen und artilleristischen Zubehörteile …. II 14;III 8 55 Aufstellung der Ladeübungskanonen und Landungslafetten II 14 56 Sprachrohrplan, schematische Übersicht der Sprachrohre und Fernsprecher -sowie schematische Skizze sämtlicher Havariekabel und deren Führung von den Havariesteckern zu den Verbrauchsstellen H Z 57 Lage und Bauart der Gasschutzklappen H 58 Etwaige Verschlüffe für die Schiffslüftung, die nicht unmittelbar an Schotten ober Decks liegen II ’” ! 59 Schraubenschutz II j 60 Anordnung der Tiefgangsstandrohre . II 22 61 Lazarett mit Nebenräumen und Gefechtsverbandplätze Ill 6 62 Einrichtung der Kartenhäuser Ill 6 63 Funkpeilkreis und Tochterkompaß im.Schiffskartenhaus III 6 64 Einrichtung der Kommandozentrale III 6 65 Einrichtung der artilleristischen Rechen- und.Schaltstellen, Umformer¬räume usw III 6 B Verzeichnis der von der Bauwerft demO. K. M. zur Kenntnisnahme Lfdk. Nr. vorzrüegenden Zeichnungen usw. I Etwaige Änderungen schwerer Stahlguß- oder Schmiedestücke Vorbemerkung 6b 2 Skizze der Dockkiclsohlcn mit etwaigen Abweichungen I 19 3 Abstände zwischen Unterkante Turmpanzer und Oberkante Barbette ‘I 33 4 Öffnungen und Durchbrechungen des Panzerdecks I 36 5 Zeichnungen der Räume für Artillerie- und TorpedofeuerleitaUlagen … I 58
fifbe. Nr. Gruppe 6 Stichmaß für zusätzliche Ahming 1 6V 6a Peilfelder der M* und L-Kompasse * I 60 7 Beschläge für die Panzertüren • U 4 8 Wasserdichte Verschlüsse U 8 9 Pumpen- und Motoren-Kennlinienblätter U 9 10 Saugestutzen mit Schutzsieb U 9 11 Pumpenbuch * H 9 12 Anordnung der Poller und Klampen mit Unterstützungm II 22 13 Anordnung der Leckpumpen H 9 C Verzeichnis der vom O. K. M. der Bauwerst noch zu liefernden , Zeichnungen und Angaben*) de. Nr. o r o » / Gruppe 1 Abnahmebedingungen für Chromnickelstahl Vorbemerkung 4b7 • 2 Zu verwendende Nietdurchmesser nach A. B. B. Nr. 9 oder nach Ni 1—3 » 7a6 3 Decksbelag vor Verkehrstüren, Niedergängen nsw. I 13—18 4 Etwaiger Ersatz des Linoleum- und Terrazzobelages durch einen anderen Werkstoff 1 13—18 5 Anzunehmende Temperaturen für Olbunker 1 2$ 1 6 Gewichte und Abmessungen der Munition -” ®r 7 Zugangsöffnungen in den Darbetten ^ 83 r 8 Don der Konstruktion der Drchschächte der schweren Geschütze abhängige Einzelheiten I 33 9 Angaben über die Durchfahröffnungen und Schieber in dm Turmtrage- schotten I 48, II14 10 Alarmstellung der Geschütze I 48 11 Änderung de8 MunitionSfördersystemS I 48 und II 14 12 Sockel für Flugzeugschleudern 15Ö, II15 F 13 Tragbare Lüfter zum Entgiften von Räumen I 54 14 Bauweise der Schutzsegelstützen n 3 15 16 Isolation von Kupfer- und Bronzeteilen an den Durchführungsstellen durch dm Innenboden U 2 17 Art der Zumischer . - • 11 9 h 18 Leistung der Förderwerke für M. A II 14 19 Dichtungen für die Drehtürme H 14 20 Sicherheitsvorrichtungen in Höhe der drehbaren Plattformen …….. H 141 21 Lagerböcke, Abstützungen usw. für die Landesegeleinrichtung II 15 F 22 Etwaiger Fortfall der Motorlotmaschine H 22 23 Tiefgangsmeßeinrichtung für die Probefahrten und für den Leckdienst, Trimmlagen deS Schiffes II 22 24 Bereitschaftsspind für Sternsignalpatronen HI 8 D Verzeichnis der gegebenenfalls aus Leichtmetall anzufertigenden Gegenstände Gemäß B; B. V. — S — E Verzeichnis der zu verzinkenden BauteUe Gemäß B. B. V. — 8 — *) Die Dauwerst ist für di« rechtzeitig« Anforderung dieser Zeichnungen und Angaben verantwortlich
F Verzeichnis der Einrichtungs- und Bauteile, für welche Holz zu verwenden ist Lfbe. Nr. Gegenstand Gruppen-Nr. der Bauvorschrist oder Nr. der A. B. B. 1 2 3 4 5 6 7 Decksbelag >…… ……… ^………….. Hinterlage für Seitenpanzer Wegerung der Kühlräume nebst Vorräume und der Akkuräume Unterlagen in sämtlichen Munitionskammern, Vorsatzbretter in den Geschoßkammern der S. A Losnehmbare Holzrosten in Brotlasten Grätinge in Lasten, wo Fußbodm als Staustäche dient …. Grätinge für die frei liegenden Teile der Admirals-, der Kommandobrücke und der Artilleriestände, für Bäder, Brausen, Waschräume, Küchen usw 8113 bis 18 8130 8125 8126, A. B. B. Nr. 38 8128 8128 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Futter für Bootsklampen Futter auf den Torpedo-Ladeschalen und .Transportwagen, in den Bereitschaftsmunitionskasten und Munitionsförder- mulden, Puffer unter den Munitionsaufzügen auf Deck Laufbrett der Backspieren Handläufer an Treppen im Bereiche von Offizierskammern Funkstenge, Funkrahen und Wimpelstöcke Tellerborde und Gläserbretter in den Anrichten, Regale für Wäsche in Plätterei, Regal für Kaffee- und Mehllagerung in Trockenlasten Schutzbretter an den Wänden neben Kojen, Kojenbretter der Schwingekojen im Lazarett Knieschutz cm Schreibtischen, Abschlußleiste für Linoleum- belag an Vorkante Schreibtisch Backsbänke für Mannschaften, Sitzbretter in Aborten, Sitz- bank in Bädern und Brausen, Pritschen in Arrestzellen Tischplatten für feste Tische in Wohnkammern und Meffen für Offiziere, Oberfeldwebel und Unteroffiziere, Tischplatten für Arbeitstische in Werkstätten, Kiichen, Bäckerei, Wäscherei, Plätterei, Wäscheausgabe, Hellegats. Hängetisch im Gefechtsverbandplatz sowie Tisch im Lazarett Stühle in den Wohnkammern, Messen, Schreibstuben, Räumen für Unteroffiziere und Schreib- und Leseräumen für Mannschaften, Reitsitze auf den Kommandobrücken, Rahmen für Sofapolster Spiegelrahmen für Einzelspiegel, Rahmen für Taufteden, Traditionstafeln, Rollentafeln, Namentafeln, Eßbretter für Kranke, Schlüsselbretter Verpackungskosten und Futter in solchen aus Eisen für Torpedomunition und für Artilleriegerät, Einsatzkasten für Chronometerspinde. Kasten für Akkumulatoren (tragbare) 8III6 und 8, A.B.B. Nr. 43 8146, A. B. B. Nr. 54 8112 8112 8IH6 und 8III7 8III2—4 8III2—4 8 HI 5 und 6 8III2—6 8 III 2—5
Lfbe. Nr. 21 22 23 24 25 26 27 Gegenstand Gruppen-Nr. der Bauvorschrift oder Nr. der A. B. B. Hinterlage der Leck«, Lenz- und Fluttafel-Stöpselbretter …. Innere Einrichtung im Laboratoriumsschrank für Unter- suchung von Wasser und Öl MII22 Backtröge in Bäckerei Futter für Klampen der Flugzeuge Wegerung, Boden und Zwischenboden in Kartoffel- und Gemüselasten SIII7 Futter für Sauerstoff-Dorratszylinder im Gasschutzhellegat 8III7 Wegerung in Lasten zum Schutz gegen Feuchtigkeit an Wänden, wo Vorräte (Brot, Mehl, Kaffee usw.) lagern G Abschriften zu beachtender Verfügungen und Vorschriften Der Text ist nach den später erlassenen, am Kopf vermerkten Ergänzungs- und Änderungsverfügungen vervollständigt Lfde. Nr. Buch-Nr. Datum betrifft 1 — — Luftkanäle 2 — — Lüftungsbücher 3 KIA 431/11 27. Januar 1912 Abstützung von Decksbalken 4 Will 2101 23. April 1912 Signal- und Salutmunition 5 KIBe 16699 8. März 1913 Abstände zwischen Unterkante
Turm und Oberkante Barbette
6 KIA 8697 10. November 1913 Verschluß der Räume 7 KIA 12839 12. September 1914 Kondensatzellen 8 KIAli 16028/14 29. Juni 1915 Schutzsegel 9 BKId 1244 1. Mai 1922 Stapellaufvorschrist 10 { Kia 6491 » 7295 7. Oktober 1926 10. November 1931 ? Leuchtnmnition 11 BWII 4791 9. Juni 1927 Munitionstransportgeräte 12 Kia 8357/27 1. März 1928 Spinde fiir artilleristische 13 Instrumente
» 2308 10. September 1928 Freilote bzw. Elektrolote
- 14 KIb 7502 26. Oktober 1928 Rettungsbojenlichte, Nacht-
schußbvjen
15 BWIc 3810 1. August 1929 Muuitionslagervorschrift
J Bestimmung Nr. 1 Wanddicken für Luftkanäle Wasserdichte Nichtwasserdichte Kanäle Querschnitt: Wanddicke: Bis 9 50 100 cm’ = 0,5 mm » = 0,8 » Bis 100 cm2 = 1,0 mm - 150 » — 1,0 - » 200 » — 1,5 » 9 200 » — 1,3 » , 400 - = 2,0 » 9 300 - — 1,5 » » 600 - — 2,5 » 9 400 - = 1,8 - Darüber = 3,0 » » 600 » == 2,0 > Darüber = 2,5 - Material: Verzinktes Stahlblech Material: Leichtmetall Die Kanäle aus Leichtmetall sind mit einem Innenanstrich zu versehen, der in Richtun des Luftstromes aufzutragen ist. Mr Querschnitte bis 100 mm ^ können Rohre verwendet werden, und zwar für wafferdichte Leitungen Rohre von 1,0 bis 1,5 mm Wanddicke und für nichtwafferdichte Leitungen Rohre von 0,5 bis 1,0 mm Wanddicke. Dtaterial: verzinktes Stahlblech oder Leichtmetall. Luftleitungen von 0,5 mm Wanddicke sind gegen Beschädigungen geschützt zu verlegen Außer der Querschnittsgröße der Kanäle richtet sick die Wanddicke derselben nach der Lag, der Schwimmebene. Mr die unterhalb der Schwimmebene liegenden wasserdichten Kanäle find du vorgeschriebenen Dicken innezuhalten, und es ist hier von Fall zu Fall zu erwägen, ob be besonders gefährdeter Lage nicht die nächsthöhere Dicke zu wählen ist. Für die in genügend« Höhe oberhalb der Schwimmebene liegenden wasserdichten und nichtwasserdichten Kanäk kann bei geringer Überschreitung der Grenzwerte für die Kanalquerschnitte die nächstgeringere Dicke genommen werden. Gerade Kanäle Nietung NtetMW
— —
Deckplatte Krümmer Nietung ^’^ + Die Kanäle sind nach den nebenstehenden Skizzen anzufertigen. Wafferdichte Kanäle sind zu schweißen. –t- Nietung Nittung Für die Wandbicken der Schächte siche 81 24 und 81 54.
Bestimmung Nr. 2 Bestimmungen für die Ausarbeitung der Lüftungsbücher, der Bezeichnungen der Lüftungsanlagen an Bord sowie der Lüftungspläne. Die Sinnbilder für schematische Pläne sind zu beachten. A. Lüftungsbücher Die Bezeichnung auf dem Einband und der ersten Seite ist: »Lüftungsbuch« (hier folgt Schiffsklasse und Name). Das Buch ist mit dem Aufdruck »Nur für den Dienstgebrauch« zu versehen. Der Inhalt ist wie folgt zu ordnen: 1. Allgemeines 1. LüftungSarten, 2. Lüfter, 3. Luftschächte, 4. Luftkanäle, 5. Notlüftung, 6. Wasserdichte Verschlüsse in dem Lüftungs-Kanalnetz, 7. Gasdichte Verschlüsse, 8. Llbrandklappen, 9. Tragbare Lüfter. 1. Zusammenstellungen der LüftungSanlage für die Schiffsräume 2. Lüfter und deren Anschlüsse, 3. Wasserdichte und wasser- und gasdichte Verschlüsse, 4. Gasdichte Verschlüsse. 5. Olbrandklappen. III. Vorschrift für die Bedienung der Anlage 1. Allgemeines, 2. Lüftung der Lüftungsgruppen und der besonderen Räume, 3. Gasschutzmaßnahmen. IV. Lüftungstafeln Unter I. »Allgemeines« ist kurz die Beschreibung der gesamten Anlage sowie der Zweck derselben nach den aufgeführten Unterabteilungen anzugeben. Für die unter II. aufgeführten Zusammenstellungen sind die nachstehenden Muster zu benutzen: Dgl. Abschnitt B. 1. Lüfter und deren Anschlüsse Lüfter Angeschlossene Räume Nummer der zugehörigen wasserdichten Verschlüsse Bemerkungen Art und Nr. des Lüsters und Aufstellungsort Angaben Stündliche Leistung in ms etwa Bezeichnung Leckraum- -eichen Deck Spt Seite Abtlg. Z.2 ZwdSpttS—17Bb Einseitiger Luftein. tritt — 508 mm 0 Gesamtpressung 65 mm WS Drehrichtung von der Motorseite ge» sehen: link» Umdrehungen: 2100/min 65 PS —4.784 kW Danneberg und Quandt mit Eonz Motor 7 000 Tunnel Tunnel Ruderraum Stg OPlfd —1-^-6 —1H-6 —3-r-8 Bb Stb mittsch I I I
2. Wasserdichte und wasser- und gasdichte Verschlüsse Lfd. Nr. Nummer deS Verschlusses Lage des Verschlusses Angeschlossene Räume Art de« Verschlusses Bedienung des Verschlusses
Deck Spt Seite Bezeichnung Leckraum-zeichen
1 2.1.1. UPlfd 6—7 Stb Handruder LKl Gang Spt 7/11 Stb 2 Z. 1.2. G. » 6—7 Bb . » 7/11 vb
3. Gasdichte Verschlüsse Lfd. Nr. Bezeichnung der Verschlüsse Abgesperrt wird Bedienung des Ver¬schlusses Bemerkungen
a
Wasser- und gasdicht b Nur gasdicht
Deck Spant Seite
1 2.1. 3. 6. Schacht für 2.1. Obd 28/29 Bb 2 A. 2. 6. G. » » A. 2. » » Stb 3 G.A.N. » » nat. Abluft der O.-Messe Abd 31/32 mittsch. 4 Z. 3. 2. G. Schacht für 2. 3. Obd 34/35 Bb 5 G. Z. 4. - - 2. 4. » 36/37 Stb 4. Olbrandklappen Lfd. Nr. Bezeichnung des Verschlusses Abgesperrt wird Lage deS Verschlusses Bedienung des Verschlusses I A. 20. Nr. 10.0”. Treibölförderg.-Raum Zwd Spt 60/61 Bb am Verschluß 2 2. 21. Nr. 19.0”. T reibö lfbrderg.-Raum - » 61/62 Stb am Verschluß 3 Olbrandklappe 1. Motorenraum 2. Schacht Bb » » 74 V, Bb im Durchgang 4 Olbrandklappe 1. Motorenraum 2. Schacht Stb » »73 Stb im Niedergang Abkürzung 2. — Zuluft A. = Abluft Z.3. = Zulüfter Nr. 3. A.4. = Ablüfter Nr. 4. Z.3. 14. = Wasserdichter Verschluß Nr. 14 am Zulüster 3. A. 4.15. = Wasserdichter Verschluß Nr. 15 am Ablüfter 4. 2 .4.1.8. — Wasserdichter Verschluß, zugleich gasdichter Verschluß G.Z. 5.2. — Nur gasdichter Verschluß 3 N = Zuluft, natürlich AN = Abluft, natürlich Stg — Stauungsplan Plfd — Plattformdeck UPlfd — Unteres Plattformbeck n. MPlfd — Mittleres Plattformdeck OPlfd — Oberes Plattformdeck Zwd — Zwischendeck Pzd — Panzerdeck Battd — Batteriedeck Obd — Oberdeck Abd — Aufbaudeck Hn — Hahn EKl — Einzel klappe EKl 2 — Einzelklappe mtt zweiseitiger Bedienung EndKl — Endklappe GrKl — Gruppen klappe StKl — Stellklappe SD — Schalldämpfer 0 — Olbrandklappe Unterm. 1. »Allgemeines« sind u.a. folgende Bestimmungen aufzunehmen: Das Lüftungsbuch dient als Anhalt für die sachgemäße Verwendung der LüftungS- einrichtung der Schiffsräume. Es ist vom Schiffskommando nach den im Betriebe an Borb gewonnenen Erfahrungen nach Bedarf zu ergänzen.
Die künstliche Lüftung ist nach Bedarf anzustellen. Bei hohen Außen« temperaturen empfiehlt es sich, die Lüftung der kühlen und der meisten unter Wasser liegenden Räuine einzuschränken, weil die Temperatur der zugeführten Luft höher ist als die Raumtemperatur und sich Schwitzwasser bildet. Die Flügelradgehäuse, die Kühlerelemente und die Lüfterkammern sind bauernd sauber zu halten und zu entwässern. Die Panzergrätinge und die Drahtgeflechte in den Luftschächten und Kanälen sind rein zu halten. Der Lustquerschnitt darf nicht durch Farbe verkleinert werden. Ein Verstopfen der Kanäle durch Twist usw. ist verbotm. In den Lasten ist bei dem Stauen der Vorräte darauf zu achten, baß die Öffnungen der Kanäle ftei bleiben Wenn die Munitionskammern künstlich gekühlt werden, ist ihre Lüftung abzustellen. Die Klappen vor den Öffnungen der Kanäle sind zu schließen. Im Bedarfsfälle ist die Lüftung nur bei niedrigster Tages- oder Nachttemperatur vorzunehmen. Für gekühlte Kammern wird es genügen, wenn etwa alle 8 Tage einmal gelüftet wird. Die wasserdichten Verschlüsse der Kanäle sind unter Beachtung des jeweiligen Verschlußzustandes nur für die Dauer der Lüftung zu öffnen und nach derselben sofort zu schließen. Gummi- und Filzdichtungen der Verschlüsse dürfen nicht mit Farbe überstrichen werden. Die gasdichten Verschlüsse sind wie die wasserdichten Verschlüsse zu behandeln. Für die tragbaren Lüfter sind die Lenz- und Saugeschläuche (90mm-Spiral- schläuche) zu benutzen. Die Schwimmer der Notlüftung sind häufiger zu reinigen und auf ihre Gangbarkeit zu prüfen. Die reibenden Teile sind einzufetten, desgleichen die Korkschwimmer, um ein Hartwerden zu vermeiden. Für den Verschlußzustand des Schiffes ist die Klarschiffvorschrift und die Verschlußorbnung maßgebend. Bei Gasalarm und Feuerlärm sind alle Lüfter abzustellen und alle Lüftungsverschlüffe und Gasklappen zu schließen. Dgl. auch HI 3. Der Abschnitt IN 2 »Lüftung der Lüftungsgruppen und der besonderen Räume« soll den Kommandos einen Anhalt für die sachgemäße, der Absicht des Erbauers entsprechende Ver¬wendung und Ausnutzung der vorhandenen Lüftungseinrichtungen in die Hand geben. In der Vorschrift ist anzugeben, wie jede Gruppe oder einzelne wichtige Räume gelüftet werden sollen, das heißt, welche Lüfter angestellt, welche Schächte und Verschlüsse geöffnet oder geschlossen, welche Stellklappen in den Kanälen zu bedienen sind usw. Für Räume mit Luftumlaufkühlung und für Räume mit Eigmkühlung und Lüftung der elektrischen Maschinen ist die Wirkungsweise dieser Einrichtungen durch Beschreibung und Skizzen eingehend zu erläutern. Es ist ferner anzugeben, welche Räume nur zeitweilig gelüftet werben sollen und welche Maßnahmen an den Lüftern und in denjenigen Kanalnetzen, an welche Räume mit zeitweiliger und mit dauernder Lüftung angeschloffen sind, getroffen werden müssen, um den nötigen Luft¬wechsel zu erlangen. Sind Räume vorhanden, welche zeitweilig einen erhöhten Luftwechsel erhalten können (Geftchtsverbandplätze, Räume mit besonderen Wärmequellen, einzelne Gruppen von Wohn- räumen usw.), so ist anzugeben, wie die beabsichtigte Steigerung des Luftwechsels zu erreichen ist. Die Lüftung des Kühlraums, der Räume mit Raumluftkühlanlagen, der Räume für die Benzinlagerung und für den Azetylenentwickler für Schweißerei, die Anordnung und Be¬dienung der wasserdichten Verschlüsse, der tragbaren, elektrisch angetriebenen Lüfter unter Benutzung der vorhandenen Spiralschläuche, der Notlüftung sowie alle besonderen Vorrich¬tungen, deren Zweck und Verwendung nicht ohne weiteres als bekannt angenommen werden kann, sind näher zu erläutern. Für den Kühlraum und für die Räume mit Raumluftkühl¬anlagen sind Skizzen beizufügen.
Unter Abschnitt HI 3 sind die für den Gasschutz erforderlichen allgemeinen Maßnahmen anzugeben. Die Angaben sollen nur die eine Seite der Vorschrift einnehmen. Die andere Seite soll für etwaige Eintragungen de8 Kommandos frei bleiben. Am Kopf dieser Seitm ist des¬halb zu setzen: »Eintragungen des Kommandos«. Die einzelnen Abschttitte usw. können sinngemäß erweitert werden. v. Bezeichnungen für die Lüster, für die Verschlüsse und für die Kanäle Die Lüster und Verschlüsse für die Schiffsraumlüftung sind wie folgt zu bezeichnen: Die Lüfter mit deutschen Ziffern in fortlaufender Reihenfolge von hinten nach vorn, von unten nach oben und von Bb nach Stb, z. B. für Zuluft 21., für Abluft A 2.? die Verschlüsse mit deutschen Ziffern von hinten nach vorn, von unten nach oben, an Bb mit geraden, an Stb mit ungeraden Zahlen. a) Bei den wasserdichten Verschlüssen für die künstliche Lüftung beginnt die Rechenfolge für jeden Lüfter von neuem und in den Decks fortlaufend. Die Bezeichnung des zugehörigen Lüfters ist der Zahl des Verschlusses voranzustellen, z. B. 2 3. 14., A. 4. 15. Sofern die wasserdichten Lüftungsverschlüsse gleichzeitig Gasverschlüsse sind, ist der Numerierung noch ein »6.« nachzustellen, z.B. 2 5. 16 G., A4. 3 G. Die leichten Gasklappen, die nur zum Gasschutz dienen, find gesondert mit der Be¬zeichnung 0. und des angeschloffenen Lüfters zu versehen, z. B. G Z 5, G A 4. b) Die wasserdichten Verschlüsse für natürliche Lüftung erhalten die Zahlenbezeichmmgen in fortlaufender Reihenfolge durch das ganze Schiff unter Voranstellung von ZN bei natürlicher Zuluft und AN bei natürlicher Abluft, z. B. 2 N 2, A N 3 Sofern diese wasserdichten Verschlüsse gleichzeittg Gasverschlüffe sind, ist ein 6. nachzu- stellen, z.B. ZN2G.,AN3G< Sind sie nur Gasverschlüffe, ist ein 6-. voranzustellen, z. B. GAN 2., G A N 3. Llbrandklappen — beachte S n 19 — sind besonders zu kennzeichnen (H). Bei den Anfangsverschlüssen ist der angeschloffene Raum anzugeben. Alle Schilder (siehe 8II 22) müssen gut sichtbar angebracht sein, um ein schnelles Finden der Verschlüsse usw. zu ermöglichen. Die Höhe der Ziffern und großen Buchstaben soll etwa 20 nun betragen. Für die Be¬zeichnung der Luftrichtnng ist auf den Kanälen ein Schild mit einem Pfeil anzubringen. Der Pfeil soll etwa 100 nun lang sein und für Zuluftkanäle in roter, für Abluftkanäle in blauer Farbe ausgeführt werden. Die Zahl der Pfeilschilder richtet sich nach der Länge des zu bezeichnenden Kanals. Es wird im allgemeinen genügen, wenn für kleinere Räume ein Schild und für größere je ein Schild an den Enden derselben angebracht wird. Beachte auch A. B. B. I Nr. 8.
Abschrift Nr. 3 mit den Skizzen Blatt Nr. I und I» KI Ag 431/11 vom 27. 1. 1912 mit den mit KIAg 10243 v. 22. 7. 12 nnd Kle 5634 v. 8. 9. 1930 verfügten Änderungen. Vorschrift*) über die Verstärkung und Abstützung von Decksbalken 1. Ausfiihrungsarten Balken können verstärkt und abgestützt werden: 1. durch Gurtungen aus Gegenwinkeln, Gegenbalken und Dlechstreifen, 2. durch querlaufende Unterzüge ohne Stützen, 3. durch querlaufende Unterzüge mit Stützen, 4. durch kurze Zwischenstücke zur Verbindung eines einzelnen belasteten BalkenS mit den benachbarten Balken und 5. durch Stützen. Für genietete Ausführungen soll die Skizze Nr. 1, für geschweißte Ausführungen die Skizze Nr. la maßgebend sein. IL Verwendungsbereich der verschiedenen Ausführungsarten ^.Mehrere nebeneinanderliegende Balken Es kommen die Ausführungsarten 1 bis 3 und 5 in Frage. Die Arten 1 und 2 find an» zuwenden bei Kasemattdecken, über die Geschütze hinwegfeuern, oder bei solchen Decks, die wegen ihrer Lage in den unteren Teilen des Schiffes bei Bodenbeschädigungen Gefahr laufen würden, durch Stützen von unten her beschädigt zu werden. Auch sonst sind die Arten 1 und 2 in der Regel den Arten 3 und 5 vorzuziehen, weil Stützen sich nur selten sachgemäß anbringen lassen. Müssen Stützen angewendet werden, so ist die Art 3 der Art 5 vorzuziehen. Klappbare Stützen sind im allgemeinen zu vermeiden. Wenn sie ausnahmsweise nicht umgangen werden können, sind ihre Einzelheiten dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen. Außerdem ist bei der Wahl der Ausführungsarten zu beachten: a) Bei der Art 2 darf die Gurtung des Unterzuges nur dann mit der Unterkante der Decksbalken bündig liegend angeordnet werden, wenn die Länge des Unterzuges die halbe, nicht unterstützte Balkenlänge nicht überschreitet,’ wird die Länge des Unter« zugeS größer, so muß er im allgemeinen mit größerer Steghöhe gebaut werden. Vergleiche Teil IN. b) Bei der Art 3 gilt als ftei tragende Länge im Sinne der Ausführungen unter a die Länge zwischen zwei Stützen. e) Stützen sollen stets bis auf oder dicht neben ein Schott geführt werden. L. Einzelne Dalken ES kommen die Arten 1, 4 und 5 in Frage. Die Arten I und 4 sind der Art 5 vorzuziehen. Fm übrigen gilt sinngemäß das unter A Gesagte. *) Die Vorschrift gilt für alle Balten, für welche in der Bauvorschrift 8 nicht- andere- vorgeschrieben ist.
HL Einzelnes Vorbemerkung Für die Berechnung von Widerstands« und von Trägheitsmomenten dürfen Decks beplattungen bis zu einer Breite gleich ihrer 40fachen Dicke herangezogen werden. Die Beanspruchung soll folgende Werte nicht überschreiten: ») bei dauernden Belastungen: für Schiffbaustahl …. 1 500 kg/cm2, » Niete 900 » b) bei vorübergehender Belastung durch Wasserdruck: für Schiffbaustahl 2 200 kg/cm’, » Niete 1200 > . 1. Verstärkte Balken Gurtplatten und ähnliche Verstärkungen dürfen an den Enden auf nicht mehr als 7» der frei tragenden Länge fortfallen. Die Nietabstände für die Verbindung der Balken mit dem Deck und mit der Gurtung dürfen an den Enden auf mindestens 7< der Balkenlänge höchstens 4, dazwischen bis 6 Durch« meffer betragen. 2. Unterzüge ohne Stützen Unterzüge, deren Länge weniger als das 1,3fache der nicht unterstützten Dalkenlänge beträgt, sollen keine Stützen erhalten, Ist die Länge des Unterzuges nicht größer als die halbe nicht unterstützte Balkenlänge, so sollen die Unterzüge nach Skizze 1a oder 1b ausgeführt werden. Überschreitet die Länge des Unterzuges die halbe nicht unterstützte Balkenlänge, so soll das Trägheitsmoment des Unterzuges gleich sein dem Trägheitsmoment eines BalkenS mal der Anzahl der Balken, die der Unterzug zu tragen hat, mal Li (siehe weiter unten). Außerdem soll das Widerstandsmoment des Unterzuges nicht kleiner sein als das Wider« standsmoment eines Balkens mal der Anzahl der Balken, die der Unterzug zu tragen har, mal Liv. Werte für Li und Lw Länge des Unterzugrs, bezogen auf die nicht unterstützte Balkenlänge Li kw 0/5 — 0/6 …. 1/0 1/75/ 0,6 — 0,7 …. 1/3 1,85/ 0,7 — 0,8 …. 1/75 2,00, 0,8 — 0/9 …. 2,25 2,2, 0,9 — 1,0 …. 3,0 2,4, 1,0 — 1/1 …. 3Z9 2,6/ 1,1 —1,2 …. 5,0 2,8, 1,2 —1,3 …. 6,3 3,0. Die Skizzen 1s. und 15 sollen als Anhalt dienen. Mit den Stützstellen sind die Unterzüge besonders sorgfältig zu verbinden. 3. Unterzüge mit Stützen Unterzüge, deren Länge mehr als das 1,3fache der nicht unterstützten Baskenlänge de« »ragen würde, sollen durch Stützen so abgestützt werden, daß ihre freitragende Länge nicht größer als die nicht unterstützte Balkenlänge wird. Wenn die freitragende Länge mehrfach unterstützter Unterzüge nicht größer wird als daS O,7fachc der nicht unterstützten Balkenlänge, so soll der Querschnitt des Unterzuges nach Skizze 1s oder lb gewählt werden.
Überschreitet die freitragende Länge deS Unterzuges die angegebene Dalkenlänge, so sind Trägheits- und Widerstandsmoment nach den unter 2 gegebenen Formeln zu bestimmen- für ki und kw gelten dann folgende Werte: Länge des Unterzuges, bezogen auf die nicht unterstützte Balkenlänge ki kw 0/7 — 0,8 …. 0z35 1,35/ 0,8 —0,9 …. 0/45 1,45, 0,9 — 1,0 …. 0/60 1,60. DaS Trägheits- und das Widerstandsmoment einmal unterstützter Unterzüge, d. h. solcher Unterzöge, die außer an den Enden nur noch in der Mitte ihrer Länge einmal gestützt sind, sollen jedoch mit den unter 2 gegebenen Werten für Ki und Kw bestimmt werden. 4. Zwischenstücke Zwischenstücke zwischen benachbarten Balken sind wie kurze Unterzüge im Anhalte au Skizze la und 1b auszuführen. 5. Stützen a) Stützen sind im allgemeinen so anzuordnen, daß der Abstand der äußersten Stützen von den Enden des Unterzugs nicht größer als % des Abstandes der übrigen Stützen vom einander wird. d) Für Stützen sind nahtlose Flußstahlrohre nach DIN 2448 zu verwenden. Ihr Quer- schnitt soll nicht kleiner fein als 9mal das Widerstandsmoment des zugehörigen Balkens mal der Anzahl der Balken, die die Stütze zu tragen hat, geteilt durch die frei tragende Länge des Balkens zwischen zwei Stützstellen. Das Trägheitsmoment soll nicht kleiner sein als das Widerstandsmoment eines Balkens mal der Anzahl der Balken, die die Stütze zu tragen hat, mal dem Quadrat der Deckshöhe geteilt durch den 400 fachen Betrag der frei tragenden Länge des Balkens zwischen zwei Stützstellen. Die einzusetzenden Größen sind auf 1 cm als Einheit zu beziehen. c) Die Rohre dürfen in besonderen Fällen durch Profile von gleichem Querschnitt und gleichem Trägheitsmoment ersetzt werden. ä) Stützen sollen stets auf widerstandsfähigen Bauteilen stehen. Randwinkel von Schotten, auf denen Stützen sichen, sind unter dm Stützenfüßen der Tragkraft der Stützen entsprechend zu vernieten. b) Bei Kammerschotten sind die Stützen zur Gewinnung von Platz und zur Vermeidung von Schmutzecken möglichst an die Schotte anzubauen. f) Köpfe und Füße der Stützen sollen aus Stahlguß hergestellt und im allgemeinen so aufgepaßt werden, daß die Verbindungsniete oder Schrauben entlastet sind. Stehen die Stützen unter Decks, die durch den Gasdruck der Geschütze beansprucht werden, so soll die Festigkeit der Verbindung der Köpfe und Füße mit den Rohren und mit den Unterzögen gleich der halben Tragkraft der Rohre sein. Stehen die Stützen in einem Raume, der über¬flutet werden kann, so soll die Festigkeit der Verbindung der Köpfe und Füße mit den Rohren und mit den Unterzügen gleich der Tragkraft der Rohre sein. x) Wenn Stützen durch mehrere Decks reichen, sind sie möglichst nicht unter die Decks-balken, sondern dicht daneben zu stellen. Köpfe und Füße sind in diesem Falle im Anhalt an die Skizzen 2, 3 und 4 auszuführen und so stark miteinander zu verbinden, daß die Trag¬kraft der Verbindungsmittel mindestens gleich der halben Tragkraft der Rohre ist. Wenn es in besonderen Fällen nicht möglich ist, die Stützen neben die Dccksbalken zu stellen, so dürft» sie ausnahmsweise in die Stegebene der Balken gesetzt werden. Die Füße und Köpft der übereinanderstehenden Stützen sind dann so miteinander zu verbinden, daß der Balkensteg entlastet wird. Einzelzeichnungen sind dem O. K. M. zur Genehmigung vorzulegen. h) Bei Stützen unter einzelnen Balken dürfen die Köpfe und Füße durch sachgemäße- AuSschmieden der Rohre hergestellt werden.
Abschrift Nr. 4 W UI 2101 Vom 23. April 1912. Detr. Etatssätze für Signal« und Salutmunition der Schiffe Gemäß der am Schluß der Vfg. aufgeführten Nachweisung, in der die Sätze an Salut- und Wurfgewehrmunition zusammengestellt sind, ist der Etat für die Schiffe zu bemeffen. Bei der angegebenen Salutmunition handelt es sich nur um solche für Salut- und Signal« zwecke. Die Salutmunition zu Manöverzwecken wird nach der »Z. d. llbgs. Mun.« oder nach besonderen Verfügungen stets für sich berechnet. An Zielmunition 07 sind für jeden Teilnehmer an der Gewehrschiehübung -20 Geschosse für Zielmunition« und »20 Zündkapseln für Zielmunition« zu berechnen. Da die Geschosse und Zündkapseln zu 500 Stück verpackt sind, so ist die gesamte Etats¬zahl stets auf 500 nach oben abzurunden. Falls später Änderungen in diesen Sätzen eintreten sollten, hat die Marinewerft dafür Sorge gu tragen, daß die Privatwerften hiervon rechtzeitig Kenntnis erhalten. Rachweisung über Signal« und Salutniunitton für die Aufstellung der Munitionsetats der Schiffe Lfde. Nr. Ben en n u n g des Gegenstandes Linien-schiffe Kreuzer Kleine Kreuzer Kanonen- boote Fluß« kanonen- boote Bemerkungen I Achsenstabsignalraketen… 40 40 30 20 20
- 20*) 20’) 15’) 10’) 10’) i) Zuschlag für
Auslandsreisen
- 2 Stäbe zu Achsenstabsignal«
- rateten 40 40 30 20 20
20’) 20’) 15’) 10’) 10’)
- 3 Pillenlichte 44 44 33 22 22
22’) 22’) 16’) 11’) 11’)
4 Fackelfeuer . 50 50 30 30 30
50’) 50’) 30’) 30’) 30’)
5 Fackelfeuerzünder 55 55 33 33 33
55’) 55’) 33’) 33’) 33’)
- 6 Rettungsbojenlichte C/88 5 5 5 5 —
5’) 5’) 5’) 5’) —
7 Sternsignalpatrone, rote 480 480 480 480 480 8 » , grüne 600 600 600 600 600 9 » , weiße 540 540 540 540 540 10 Salutpatronen i) 100 100 100 40 25 “) Flaggschiffe 40 mehr
Salutkartuschen
11 900 1020 1008”) 22 56’) 44’) 56’) 56’) ’) 5 cm Sai.
- 12 Salutkartuschbeutel )…. 90 100 100’) 2 6’) 6^ *) 10%bttefaH
2 6’) mäßigenSalut- kartuschen
13 Preßspanböden 900*) 1020*) 1008’)’) 22’) 56’)’) 44’) 56’) 56»)’) *) und 5% 9“’ schlag f. Bruch, Zündschraube«
- 14 Patronen für bas Cordes« entsprechend etatisierrn
sche Wurfgewehr 50 50 50 50 —
1b Dorschlagplatten f. besgl. 50 50 50 50 —
Abschrift Nr. 5 KIBe 16699 v. 8. März 1913. Die Schwankungen in den Abständen zwischen Unterkante Turm und Oberkante Barbette können ihren Grund haben: 1. in Unebenheiten der unteren Fläche des Drehtnrms, 2. in Unebenheiten der oberen Fläche der Barbette Um von dem Abstande von Turm und Barbette in verschiedenen Turmstellnngen eiy genaueres Bild zu erhalten, ist es erforderlich: 1. von einem festen Punkte B der oberen Fläche der Barbette in acht gleichmäßig ver- teilten Turmstellungen die Entfernung der unteren Fläche des DrehturmpanzerS zu bestimmen, 2. von einem festen Punkte v der unteren Fläche des Drehturmpanzers in den ent- sprechenden Turmstellungen wie zu 1. den Abstand der oberen Fläche der Barbette zu messen. Etwaige Unebenheiten an den Stößen der einzelnen Barbetteplatten sind hierbei zu be- achten und etwaige Vorsprünge zu messen. Bei den Messungen soll der Punkt B für alle Barbetten auf ^ 0° (d. h. recht vorauf der Punkt v für alle Drehtürme vorn in der Mitte zwischen den Rohren angenommen werden. Da der Destreichnngswinkel bei allen Türmen erheblich kleiner als 360° ist, so wird tf erforderlich, zur Überbrückung der toten Winkel Hilfsmeßpunkte (8) und (D) vorzusehen, um die zu untersuchenden Flächen in ihrem ganzen Unifange ausmessen zu können. Im allgemeinen dürfte je ein solcher Hilfspunkt, der 45 ° vom Hauptpunkt entfernt ist, genügen. Vor den Messungen selbst muß unter Schwenken des Turmes durch Stichmaße festgestellt werden, ob die beiden Punkte 8 uud (8) bzw. v und (0) in derselben Drehebene liegen. Anderenfalls müssen bei den Eintragungen in die Tabelle die erforderlichen Berichtigungen vorgenommen werden, sobald es sich nm Abstandsmaße der Punkte (8) und (D) handelt. Die Werft wird ersucht, nach den vorstehenden Gesichtspunkten zu verfahren und der besseren Übersicht wegen die Maße nach dem folgenden Schema zusammenzustellen.
205 Abschriften (Rr.5)
■SthEr» Füa vie L^ir^Luu-«, PER RBSTRHDL r^ Lp RBLTTE y. DREHT U RH. HÖREHHRSSTHB A^E. TuRh R.
Abschrift Nr. « K I Ah 8697 v. 10. November 1913 mit den KI Ah 14458 .18. 9.1914 und K I Ah 6372 v. 21. 4. 1917 erlassenen Änderungen. Für den Verschluß der Räume auf den Schiffsneubauten sollen folgende Bestimmungen maßgebend sein: I. Nicht verschließbar sollen sein: die Verkehrstüren und -luken in den Decks, II. Räume, deren Türen feste Sicherheitsschlösser oder Sicherheits- Vorhängeschlösser erhalten sollen: 1. Die Zugangstüren zu den Kessel-, Maschinen- und Hilfsmaschinenräumen, Leit- und Gefechtsständen (vorausgesetzt, daß die Aufbewahrung der Schlüssel und eine regelmäßige Überwachung der verschlossenen Räume sichergestellt sind), 2. Die Kammern der Mitglieder von Verbandsstäben, der Artillerie-, Torpedo- und F. T.- Offiziere, der Adjutanten und der Verwaltungsofsiziere, 3. alle Zugänge zu den Kommandotürmen und Geschütztürmen, 4. Zentralkommandostelle, 5. Artilleriezentrale, 6. Achtere Artillerierechenstelle und Reserveschaltstelle, 7. Zugänge zum Mittelgang und zu den Seitengängen, 8. Entfernungsmeßstände, 9. Munitionsräume für Artillerie und Torpedos, 10. Munitionsaufzüge, 11. Torpedoräume, 12. Torpedoluftpumpenräume, 13. Räume für Sperrgerät, 14. Funkräume und Schallräume, 15. Raum für elektrischen Mutterkompaß, Mutterrichtanlage und Regelmaschinen, 16. Schreibstuben, 17. Kühlräume, 18. Arresträume, 19. Kantinen und deren Vorratsräume, 20. Provianträume, 21. Kleiderkammern, 22. Wäschetrockenräume, 23. Zugänge zu den Wallgängen und Zellen, 24. Akkumulatorenräume und Schränke, Sicherheitsschlösser sind, wo irgend möglich, nicht als Vorhängeschlösser, sondern als innenliegende Kastenschlösser auszuführen. Wo Vorhängeschlösser verwendet werden müssen (z. B. an wasserdichten Türen und Luken), sind sie besonders kräftig auszuführen und zu befestigen. III. Alle übrigen abgeschotteten Räume, soweit sie nicht unter I und II auf- gesührt sind, sollen einfache feste Schlösser oder, dem Zweck der Räume entsprechend, einfache Vorbänaeschlbller erkalten.
IV. Räume für den Verschluß zollpflichtiger Gegenstände. Für die Aufbewahrung zollpflichtiger Gegenstände soll in den nachstehend aufgeführten Räumen ein Teil (mit den vorhandenen Einrichtungen und einigen Regalen für Flaschen) durch Drahtgeflecht und Türen mit Sicherheitsschloß abgetrennt werden: 1. Von dem Raum für Admiralsvorräte (einschließlich Weinlast) etwa 10 v. H., 2. von den Räumen für die Vorräte der Kommandanten, Offiziere und Oberfeldwebel (einschließlich der Weinlasten) je 5 v. H., 3. von der Materialienverwalterlaft 2 v. H. Abschrift Rr. 7 K IAh 12839 v. 12. September 1914. Für das dllrch die Heizvlwärmeeinrichtungen erzeugte Kondensat soll auf den Nellbauien eine besondere Kondensatzelle im Doppelboden vorgesehen werden, um das Kondensat bei voll¬ständiger Olfreiheit im Steffel betrieb weiter verwenden zu können. Für die Lage der Zelle sollen die folgenden Gesichtspunkte maßgebend sein: a) Die Zelle soll 20 bis 30 ms Inhalt besitzen,’ ihre Anordnung in möglichster Nähe eines Olkesselraumes ist erwünscht. Da fiir im Bau vorgeschrittene Neubauten der nachträgliche Einbau wasser¬dichter Längs- und Querspanten ohne erhebliche Mehrkosten nicht durchführbar ist, . kann für diese Neubauten eine vorhandene Doppelbodenzelle mit größerem Inhalt gewählt werden. Die Hinweise zu b und c müssen aber erfüllt werden. d) Die Zelle darf nicht unmittelbar an Heiz- oder Treibölbunker angrenzen, damit dje Olfreiheit des Kondensats einwandfrei festgestellt werden kann. c) Sie darf nicht unter oder neben kühl zu haltenden Räumen, noch an Trink- oder j Waschwasserzellen angeordnet werden. Läßt sich diese Forderung ausnahmsweise ; nicht erfüllen, dann soll die Kondensatzelle sorgfältig isoliert werden. d) Zur Weiterverwendung des Kondensats im Keffelbetrieb soll die Zelle einen Nohr- z anschluß an die Saugventilkasten der zur Übernahme von Speisewasser dienenden I Reservespeisepumpen erhalten, damit das Kondensat unmittelbar nach den Speise- i wasserzellen gedrückt werden kann. Um ölhaltiges Kondensat entfernen zu können, ist außerdem ein Hilfslenzrohr- j anschluß vorzusehen. e) Wenn irgend möglich, soll die Zelle ein gemeinschaftliches Peil- und Luftrohr > erhalten, das so groß zu wählen ist, daß ein Gefäß oder Heber zur Entnahme von j Kondensatproben eingesührt werben kann und das Offnen der Mannlochdeckel für ; diesen Zweck vermieden wird. f) Die Mannlöcher sollen an möglichst gut zugänglichen Stellen angeordnet werden und je nach ihrer Lage Sülle bis zu etwa 300 mm Höhe erhalten, um das Übertreten ölhaltigen Bilgewassers bei geöffnetem Deckel und bei bewegtem Schiffe (z. B. beim Reinigen der Zelle) zu verhindern. g) Die Zelle ist wie die wasserführenden Zellen zu streichen.
Abschrift Nr. 8 KI Ah 16028/14 v. 2V. Juni 1915 Vorschrift für die Ausstattung der Schiffe mit Schutzsegeln 1. Umfang und allgemeine Anordnung der Schutzsegeleinrichtung A. Linienschiffe, Große und Kleine Kreuzer a) Für den Znlandbienst: Einfache Schutzsegel über den freien Decks einschließlich der Aufbauten, soweit > Wohnräume, Mannschastsräume und Schreibstuben darunter liegen. Über größeren Boots- A gruppen, wo die Schutzsegel beim Bootsmanöver hinderlich sein würden, sind keine Schutzsegel I anzubringen. b) Für den Auslandsdienst: 1. Einfache Schutzsegel wie zu a, soweit das Deck Holzbelag besitzt. 2. Doppelte Schutzsegel wie zu a, soweit das Deck keinen Holzbelag besitzt. 3. Einfache Schutzsegel über den Kommandobrücken, soweit nicht nach 5 2 doppelte Schutzsegel nötig sind. 4. Einfache Sonnensegel zum Schutze der Bordwand auf beiden Schiffsseiten im 1 Bereiche der Wohnräume, Mannschaftsräume und Schreibstuben. B. Kanonenboote 1. Doppelte Schutzsegel über allen freien Decks einschließlich der Aufbauten und l Kommandobrücken. 2. Einfache Seitensonnensegel zum Schutze der Bordwand auf beiden Schiffs-Z feiten im Bereiche der Wohnräume, Mannschaftsräume und Schreibstuben. 6. Spezialschiffe Schutzsegel in dem durch die Bauvorschrist nach dem Verwendungszwecke festgesetzten! Umfange. U. Lieferung «nd bauliche Ausführung der Schutzsegeleinrtchtuag Für Linienschiffe, Große und Kleine Kreuzer sind von der Bauwerst nur die für denz Jnlanddienst vorgeschriehenen Schutzsegel nebst Einrichtungen zu liefern, die Stützen sind | jedoch an den Stellen, wo für den Auslandsdienst doppelte Schutzsegel vorgeschrieben sind,i von vornherein hierfür paffend auszuführen. Die sonstigen für den Auslanbsdienst hinzu- kommenden Teile sollen erst von der das Schiff hierzu ausrüstenden Werst angestrtigt werden. Z Für die Ausführung der Schutzsegelstützen soll im allgemeinen die Zeichnung des Schiffs- ! inventarien-Atlaffes Titel III, Tafel 57, gelten. Die Stützen auf Kleinen Kreuzern und I Kanonenbooten sowie auf den Kommandobrücken können entsprechend leichter ausgeführt D werden.
Abschrift Nr. 9 BK Id 1244 vom 1. 5. 1922. Stapellauf-Vorschrift für Kriegsschiffsneubauten I. Bauzustand beim Stapellauf 1. Allgemeines. Bis zum Stapellaufe sollen alle wesentlichen Längs- und Quer- verbände des Schiffes fertig eingebaut sein und dürfen nach dem Stapellaufe nicht wieder los- genommen werben, soweit im folgenden nicht Ausnahmen zugelaffen sind. Solche Verbände j müssen jedoch beim Stapellaufe vorläufig eingebaut sein mit Ausnahme von Decksteilen, die zwischen den Schornstein- und Luftschächten liegen und deren Breite nicht wesentlich überschreitm. Zu den Hauptlängsverbänden ist daS obere Gurtungsdeck auch in den Fällen zu rechnen, 1 in denen es nicht über die gesamte Schiffslänge durchläuft, sondern an den Schiffsenden ab- 1 gesetzt ist. Decksbalken der oberen Decks, deren Enden beim Stapellaufe infolge ihrer Lage j an Barbettausschnitten u. dgl. noch nicht befestigt sein können, sind durch Hilfsmittel so abzufangen, daß die Balken nicht nach oben oder unten ausweichen können. 2. Panzerquerschotte. Panzerquerschotte müffen vor dem Stapellaufe eingebaut sein, wenn sie nach dem Stapellaufe nur nach dem Losnehmen von Teilen der Decksbeplattungen in das Schiff eingebracht werden können. 3. Kessel. Die Kessel sind im allgemeinen vor dem Stapellaufe einzusetzen, damit der Decksverbanb nicht nachträglich gelöst zu werden braucht. Nur wenn die vorhandenen Öffnungen für die Schornstein- und Luftschächte zum Einsetzen der Kessel ausreichen oder nur Decksteile ausgenommen zu werden brauchen, die in der Verlängerung dieser Öffnungen liegen, ist es gestattet, Kessel nach dem Stapellaufe einzusetzen. In diesem Falle dürfen in der Mitte des Schiffes etwa auf ein Viertel der Schiffslänge Teile von Längsschotten und von Quer¬schotten wieder losgenommen werden, von letzteren jedoch zu gleicher Zeit nicht mehr als von einem. Außerhalb der angegebenen Strecke dürfen Teile von Längsschotten nur dann wieder losgenommen werden, wenn diese Schotte ihrer Bauart und Lage nach zur Aufnahme von Scherkräften nicht geeignet sind. 4. Turbinen. Die Einsetzluken für die Turbinen sind nach Möglichkeit so anzu- 1 ordnen, daß sie innerhalb der Flucht von Schornsteinschacht, Luftschacht und Barbettöffnungen j liegen. Bei einer Dreiteilung der Turbinenanlage sind daher nach Möglichkeit die seitlichen Turbinen zuerst durch ein über dem mittleren Turbinenraum liegendes Einsetzluk einzusetzen und seitlich auf ihre Träger zu verschieben. Die Längsschotte dürfen in diesem Falle wieder losgenommen werden, auch wenn sie außerhalb des unter 3. angegebenen Bereiches liegen und J zur Aufnahme von Scherkräften geeignet sind. Eine Zeichnung über die Anordnung der Turbineneinsetzluken ist zur Genehmigung vorzulegen. 5. Besondere Maßnahmen. Wenn zum Einsetzen der Turbinen und in Aus¬nahmefällen zum Einsetzen von Kesseln Decksteile außerhalb der Flucht der vorhandenen großen Decksöffnungen nach dem Stapellaufe wieder losgenommen werden müssen, sind besondere ; Vorkehrungen zu treffen, damit der Decksverband voll zur Aufnahme der Beanspruchungen im Seegange herangezogen werden kann. Zu diesem Zwecke ist das Schiff zum Schließen der Decksöffnungen im Schwimmdock zu docken. Das Schwimmdock ist dabei so zu beballasten, , daß die Durchbiegung des Schiffes verschwindet. Die Beballastung des Schwimmdockes ist vorher so zu ermitteln, daß die Belastungskurve mit der Auftriebskurve zur Deckung kommt. Eine zeichnerische Darstellung dieser Ermittelungen ist zur Kenntnis vorzulegen. Die Durch¬biegung des Schiffes ist vor dem Docken durch Tiefgangsmessungen an den Haupt- und Hilfs- ahmings nach vorgenommener Beballastung durch Ausvisieren zu bestimmen. Die Ergebnisse dieser Meffungen sind gleichfalls vorzulegen. Falls ein Schwimmdock nicht zur Verfügung steht, ist das Schiff durch Fluten von Doppelbodenzellen, Wallgangszellen und Schutzbunkern annähernd spannungslos zu machen. Um die Flutmenge nach Möglichkeit einzuschränken, ist das Schließen der Einsetzluken in einem Bauzustande vorzunehmen, bei dem das Längsbiegemoment durch den Einbau schwerer Gewichte, wie Barbetten und Seitenpanzer, bereits verringert worden ist. Die Genehmigung der vor-
zunehmenden Maßnahmen ist unter Vorlage einer zeichnerischen Darstellung der Ermittelung der Biegemomente vor und nach dem Fluten einzuholen. Die Durchbiegungen des Schiffes - sind durch Tiefgangsmessungen an den Haupt- und Hilfsahmings vor dem Offnen der Cinsetz- luken, nach dem Offnen der Einsetzluken, aber vor dem Einsetzen der Turbinen, nach dem, Einsetzen der Turbinen und nach dem Schließen der Einsetzluken zu ermitteln. Die Ergeb- ‘ nisse der Messungen sind vorzulegen. Die Einsetzluken im Panzerdeck sind in allen Fällen vor dem Docken bzw. vor dem Fluten zu schließen, weil das Panzerdeck wesentlich zur Aufnahme von Querbeanspruchungen beiträgt, die beim Docken bzw. beim Fluten vergrößert werden. Die Einsetzluken in den oberen Decks brauchen nicht unmittelbar nach dem Einsetzen von Turbinen und Kesseln ■ geschlossen zu werden, sondern können, wenn der Spannungsausgleich durch Fluten von Räumen : herbeigeführt wird, so lange offen gelassen werden, bis durch den Einbau genügender, schwerer * Gewichte die günstigsten Vorbedingungen für das Fluten geschaffen worden sind. II. Maßnahmen für den Stapellauf 1. Schlittenanorbnung. Die Schlitten sind, soweit es die besonderen Der-; hältnisse gestatten, so anzuordnen, daß der Stapeldruck durch vorhandene feste Verbände, wie Längsschotte u. dgl., ausgenommen werden kann. 2. Außere Abstützung. Die Schlittenabstützung soll die Außenhaut nur an solchen Stellen berühren, die durch Längsspanten, Stützbleche usw. genügend ausgesteift sind. An diesen Stellen sind daher Unterlegstreifen aus Hartholz anzuordnen, so daß der nicht aus¬gesteifte Teil der Außenhaut frei bleibt. Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, um den vorderen Läuferdruck beim Aufkanten aufnehmen und auf eine größere Länge übertragen zu können. Eine Zeichnung der äußeren Abstützung und der Schlittenanordnung ist zur Kenntnis vorzulegen. 3. Innere Aussteifung. Wenn die Schlitten nicht unmittelbar unter genügendl tragfähigen Längsschotten u. dgl. angeordnet werden können, sind Hilfsverstärkungen aus Platten und Winkeln vorzusehen. Die Beanspruchungen des Plattenmaterials sollen babei für ruhende Belastungen 1 500 kg/cm2, die des Nietmaterials 750 kg/cm2, während der Bewegung 2 000 kg/cm2 bzw. 1 000 kg)cm2 nicht überschreiten. Die Verteilung des Stapel-; druckes während des Ablaufes ist dabei unter Berücksichtigung der Elastizität des Schiffes und des Schlittenaufbaues zu ermitteln/ für den Schlittenunterbau ist ein Elastizitätsmodul von 1 000 kg/cm2 anzunehmen, wenn nicht für das zu verwendende Holz wegen seiner ge¬ringeren Zusammendrückbarkeit ein h ö h e r e r Wert eingesetzt werden muß. Eine rechnerische Ermittelung der Beanspruchungen des Schiffes und seiner Verbände und deren Verstärkungen beim Ablauf sowie Zeichnungen der Stapellaufsverstärkungen sind rechtzeittg zur Genehmigung vorzulegen. 4. Es muß dafür gesorgt werden, daß das ablaufende Schiff nach dem Freischwimmen rechtzeitig zum Stehen gebracht wird. Je nach der Größe des Schiffes und der verfügbaren? Auslauflänge müssen ausreichend bemessene Anker, Bremsflöße, fest angebrachte Bremsschilde oder andere geeignete Bremseinrichtungen vorgesehen werden. Das ablaufende Schiff durch 1 Schlepper aufzuhalten, wird nur bei kleineren Schiffen oder bei ganz geringer Freischwimm- ‘ geschwindigkeit und großer Auslauflänge als genügend angesehen. Spätestens 4 Wochen vor dem Ablauf muß unter Angabe der beim Freischwimmen zu t erwartenden Geschwindigkeit über die in Aussicht genommenen Maßnahmen berichtet werden, z
Abschrift Nr. 10 K la 6491 v. 7. Oktober 1926 und K la 7295 v. 1V. November 1931. Betr.: Einrichtungen für I^.-Munition auf den Neubauten Bei der Einrichtung der Munitionskammern und der Ausarbeitung der Muntionsstaupläne der Kreuzer «Königsberg« bis »Köln« sind abweichend von den Bauunterlagen die Lg. berM. A. nicht in der Kammer OK Plfd 8pt 35*/,—38*/, zu stauen, sondern ebenso wie die ^.’Kar¬tuschen auf die einzelnen Türme gleichmäßig zu verteilen, damit die I^-‘Munition mit dm Lx.-Turmaufzügen gefördert werden kann, und jeder Turm gleich gut zum Schießen ver¬wendbar wird. Nur eine Granat- und Pulverkammer jedes Turmes soll je nach dm örtlichm Verhält¬nissen einen oder mehrere hintereinanberliegende Stapel für Lg. erhalten. Die Lg.«Äar< tuschen dürfen auf mehrere Kammern verteilt werden. Auf günstige Lage der ^-Munition zu den Aufzügen ist bei Einrichtung der Kammern zu achten. Die Leuchtmunition darf wegen ihres geringen Gewichtes nötigmfallS höher gestapelt werden als die Gefechtsmunition, wenn die bessere Raumausnutzung dies bedingt. Gute Hand¬habung muß bei Bemessung der Stapelhöhe gewahrt bleiben. Die Lg. sind tunlichst entfernt von den in der gleichen Kammer untergebrachten Kartuschstapeln zu lagern. Die i-ß.-Stapel sollen an den Seiten, an denen Kopf oder Bodm der Geschosse liegen, durch Schutzbleche abgedeckt werden. An der Kopfseite der 15 em-I.§..Stapel ist 12 mm dicker, an der Bodmseite 10 nun dicker Schiffbaustahl zu verwenden. Verwendung dünnerer Platten mit verhältnismäßig höherem Widerstandsmoment gegen Durchschlagen ist zulässig. Die Schutzbleche sollen den Stapel in Höhe und Breite etwa 100 mm überragm. Sie dürfen wegnehmbar, schiebebar oder klappbar ausgeführt werdm und müffm mittel- geeigneter Feststellvorrichtungen an festen Stapel- oder Schiffsteilen ausreichend gegen Weg¬schleudern gesichert sein. Besondere Trennung mehrerer hintereinanderliegender L-x.-Stapel durch Zwischenbleche ist nicht nötig. Liegen die Lg. mit dem Kopf oder dem Boden an einem Schott, so ist das Schott nötigen- falls durch Dopplungen auf die vorstehend geforderte Widerstandsfähigkeit zu bringen. Die ^.-Patronen können künftig in gemeinsamen Kammern mit rauchschwacher Munition zusammen gelagert werden. Auf den Kreuzern -Königsberg« bis -Köln« und den Zerstörern der -Möwe«-Klaffe werden die vorgesehenen besonderen I^.-Patronenkammern beibehalten. Die 8,8 om-I^. .Patronenstapel erhalten, wenn die Geschosse nach der Kammer zu liegen, an der Kopfseite 10 mm dicke Schutzbleche, wenn die Geschosse nach dem Kammerschott zu liegen, ist das Schott im Bereiche des Stapels auf 10 mm zu verstärken. Dieselben Schutzeinrichtungen sind auch für die 10,5 cm-Lg.Rationen vorzusehen. Für die Ausführung der Schutztüren und Schutzbleche ist die mit Verfügung vom 31.12.1926 — Kia 8376 — und vom 27. 4. 1927 — Kia 2157 — genehmigte Zeichnung maßgebend. In Ergänzung der Vfg. Kia 6491 vom 7.10. 1926 wird bestimmt, daß die Stapel für 15 vm-Leuchtgeschosse L/4,3 und die 17 om-Leuchtgeschosse L/3,7, die beide rückwärtigen Aus¬stoß haben, Schutzbleche erhalten sollen von 12 mm Dicke an der Boöenseite und 10 mm Dicke an der Kopfseite der Geschosse. Wo die Leuchtgeschosse mit dem Boden an Kammerschotten liegen, sind die Schotte auf 14 mm zu verstärken. Die Stapel der 12,7 om-Leuchtgeschosse sollen an Kopf- und Bodenseite Schutzbleche von 10 mm Dicke erhalten.
Abschrift Nr. 11 B W n 4791 v. 9. Juni 1927 Vorschriften für Munitionstransportgeräte Für den Entwurf und die Prüfung neuer Munitionstransportgeräte an Bord und für ‘ die znr Marine gehörigen Küstenbefestigungen (Laufkatzen, Taljen, Wippen, Winden (Lauf- windenj, Munitionstransportschienen und ihre Aufhängung, Geschoß- und Kartuschzangen, Körbe, Gurte, Mulden, Wagen usw.) sowie die Handwinden, Drehscheiben, Weichen, Davits und Kraftrollen mit ihrer Aufhängung gelten folgende Bestimmungen: 1. Sicherheit Die Sicherheit soll in allen Konstruktionsteilen mit Rücksicht auf die häufig Vorkommen- den Stöße und Erschütterungen eine mindestens fünffache sein, d. h. alle Teile sind mit einer zulässigen Materialbeanspruchung zu berechnen, die Vz der Bruchfestigkeit des verwendeten Werkstoffes beträgt. Alle Teile, die der Abnutzung im Betriebe unterworfen sind, müssen so stark bemessen sein, daß die fünffache Sicherheit auch dann noch vorhanden ist, wenn die Abnutzung 7,5% des Durchmessers oder 15”/g des Querschnitts oder 20% des Widerstands¬moments beträgt. Sofern an einzelnen Geräten erfahrungsgemäß eine größere als fünffache Sicherheit erforderlich ist, ist die größere Sicherheit auch bei Neuanfertigungen oder Neu- entwürfen beizubehalten. Bei Geräten, bei denen Ketten oder Seile als lasttragende Glieder dienen, ist die fünffache Nennlast entsprechend der Bruchlast der genormten Zugorgane abzu¬stufen. Bei allen Konstruktionen ist Übereinstimmung mit den Vorschriften und Normen der Blockvorschrift nach Möglichkeit anzustreben. Die Festsetzung der fünffachen Sicherheit erfordert neben einer konstruktiv einwandfreien Wirkungsweise der Geräte und einer zweckmäßigen Form¬gebung die Verwendung nur bester Werkstoffe und eine sorgfältige und sachgemäße Arbeitsaus- führung, worauf von allen beteiligten Dienststellen besonders zu achten ist. 2. Material Für die Wahl der Konstruktionsmaterialien gelten die Bestimmungen der Blockvorschrift, Kettenvorschnft und der Materialvorschriften bzw. die für den Geschützbau maßgebenden Richtlinien für Werkstoffe. Zahnräder, Haspelräder, Laufrollen u. dgl. sind aus S.-M.- Flußeisen, Stahlguß oder Bronze herzustellen. Gußeisen darf nicht verwendet werden. Für nicht tragende und ausschließlich auf Druck beanspruchte Teile, wie Rädergehäuse u. dgl., kann die Zulassung von Gußeisen, Temperguß auf besonderen Antrag genehmigt werden. Alle Materialien müssen nach den Bedingungen der Materialvorschriften und der Kettenvorschrist geprüft und abgenommen sein. 3. Ausführung Sämtliche hervorstehenden Teile der Geräte sind zum Schutz des Bedienungspersonals gegen Handverlrtzungen gut abzurunben. Hervorstehende Splinte sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Nicht eingekapselte Zahnräder, Sperräder o. dgl. sind zu umgittern. Für aus¬reichende Schmierung aller beweglichen Teile ist Sorge zu tragen. Zwischen Seilrollen und Wangen der Blöcke usw. ist ein Zwischenraum von nicht mehr als 1 mm zu lassen, um ein Einklemmen der Seile zu vermeiden. Alle Schrauben und Muttern sind gegen selbsttätiges Lösen zu sickern. Die Achsen der Handkurbeln, Hand- und Kettenräder und die sonstigen Bedienungsgriffe oder Hebel sind auf jeden Fall so stark zu machen, daß sie allen im Dienst auftretenden Beanspruchungen gewachsen sind. Leichte und empfindliche Teile sind so anzu¬ordnen, daß sie gegen Bestoßen geschützt sind. Die Verbindung zwischen Wippen, Winden, Taljen usw. soll außer durch Schäkel nur durch Karabinerhaken mit innenliegender Feder nach dem Muster der Marine erfolgen. Ferner ist in das Gehänge stets ein Wirbel einzu- schakeln, damit die Last gedreht werden kann. Auf jeder Laufkatze, Talje oder Winde sowie auf jeder Geschoß- ober Kartuschzange, jeder Geschoßtrage (Korb, Gurt, Mulde) und Kraftrolle ist die Gerätebezeichnung und die höchste zulässige Tragkraft durch ein Schild anzugeben.
213 4. Abnahme Alle neuen oder teilweise erneuerten Munitionstransportgeräte sind vor der Anbordgabe bzw. Abgabe an das zuständige Art.-Depot von der Marinewerft bzw. dem Marinearsmal , einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Zusammengesetzte Geräte sind zu zerlegen, auf die | Güte des Materials und der Arbeitsansführung sowie auf Übereinstimmung mit den Zeich- nungen zu besichtigen und nachzumeffen. Hierauf sind alle Geräte einer Probebelastung mit 40°/o der Bruchbelastung = dem zweifachen der Gebrauchslast zu unterziehen, auseinander- zunehmen und zu besichtigen. Bei der Prüfung soll die Belastung möglichst der in Wirklich, keit austretenden ungünstigsten Belastung entsprechen. Zeigen sich bei der Prüfungöbelastung Mängel, so ist die Lieferung in Lose von höchstens 20 Stück einzuteilen und aus jeder Lieferung ein Gerät einer Bruchprobe — der fünffachen Gebrauchslast zu unterziehen. Wird die vorgeschriebene Bruchlast nicht erreicht, so ist das betreffende Los zu verwerfen, in zweifelhaften Fällen ist eine Ersatzprobe zulässig. Die auf Grund der Prüfungsbelastungen oder Zerreißproben als brauchbar erkannten ’ Geräte werden dadurch gekennzeichnet, daß an gut sichtbarer Stelle der Marinestempel und daneben der Anfangsbuchstabe der abnehmenden Dienststelle sowie Jahreszahl und Monat der Prüfung und Datum der nächsten Prüfung eingeschlagen werden. Verworfene Stücke werden mit V gestempelt. 5. Prüfungskosten Siehe Materialvorschriften der Deutschen Kriegsmarine. Abschrift Nr. 12 XI» 8357/27 v. 1. März 1928. Betr. Spinde für L-Uhren usw. Die Angaben über die Anzahl der an Bord der Schiffe unterzubringenden artilleristischen Instrumente auf der mit XIA h 12039 vom 21. Juli 1916 genehmigten Musterzeichnung der Spinde für X-Uhren, X. II.-Anzeiger und Aufschlagmelder sind überholt. Die Anzahl dieser und dazugehöriger anderer Instrumente richtet sich nach der Armierung und dem Verwendungszweck des Schiffes. Sie ist in den Artiüeriegerätesollen festgesetzt. Weiter hat sich die Notwendigkeit ergeben, für diese Geräte nicht ein gemeinsames Spind vorzusehen, sondern in jeder Rechenstelle und in jedem 8.0.-Raum — falls ein solcher vor¬handen ist — je eine E.A.«U^r, eine Windscheibe, einen E.U.« und 8. V.-Anzeiger und eine Beobachtungsuhr unterzubringen. Größe und Form der Spinde für diese Instrumente müssen sich den örtlichen Verhältnissen in den betreffenden Räumen von Fall zu Fall anpassen. In keinem Falle darf aber die plan¬mäßig vorgesehene Anordnung der Feuerleitgeräte in den Rechenstellen und 8. Ü.-Räumm wegen der Spinde geändert werden. Es müssen daher, falls die Geräte in den betreffenden Räumen nicht in einem gemeinsamen Spind untergebracht werden können, einzelne kleine Spinde eingebaut werden. Für die Unterbringung der übrigen für das Artillerieschießen vorgesehenen Geräte sind im Feuerwerker- oder Mechanikerhellegat besondere Spinde vorzusehen, die aber so groß zu be¬messen sind, daß während der Werftliege- oder Fachschulzeiten auch die Geräte aus den Rechen¬stellen und 8. Ü.-Näumen darin aufbewahrt werden können. Sämtliche Spinde müssen mit Sicherheitsschloß versehen sein, damit Unbefugte nicht an die Geräte herankönnen. Mehrkosten und Mehrgewichte dürfen durch diese Änderung nicht entstehen. Die Genehmigung der eingangs erwähnten Musterzeichnung wird hiermit aufgehoben.
214 Abschriften (Nr. 13, * 14) Abschrift Nr. IS Kia 2308/28 v. 10. September 1928 Kia 4156 v. 31.Mai 1933 und Kia (SD) 12 v. b. Januar 1934 (im Auszuge). gehe.: Unterbringung von Freiloten bzw. Elektroloten auf Schiffen und Fahrzeugen Schiffe und Fahrzeuge der Kriegsmarine erhalten an Bord nur noch die Elektrolote in den handelsüblichen Blechbüchsen von 135 nun Durchmesser und 215 nun Länge, ohne nochmalige Verpackung in Holzkisten. Die Elektrolote dürfen stehend oder liegend mit beliebiger Achsen« richtung gelagert werden. DaS Jahressoll an Freiloten beträgt: Linienschiff und Kreuzer Vermessungsschiffe Stückzahl nach der Eondrranlage Torpedoboote zur Bauvorschrift »S« Minensuchboote Führerboote Die in heimischen Gewässern fahrenden Schiffe sollen höchstens das halbe, Schiffe, die eine Auslandsreise ausführen, möglichst das ganze Jahressoll mitnehmen. Freilote sollen Temperaturen über +30° C nicht ausgesetzt und unter gleichen Bedin¬gungen und Vorsichtsmaßnahmen behandelt werden wie sprengkräftige Zündungen (Spreng- kapseln). Die außer dem Bereitschaftsvorrat an Bord zu gebenden Freilote sind auf Schiffen, die Kammern für Torpedozündungen haben, in diesen Kammern mit unterzubringen, soweit noch Platz verfügbar gemacht werden kann, auch dürfen die außerhalb der Artilleriemunitions¬kammern kühl gelegenen Spinde für Artilleriezündungen, aber nicht die Kammern für Artillerie¬munition zur Lagerung von Freiloten herangezogen werden. Für alle anderen Schiffe ist Ent¬scheidung von Fall zu Fall einzuholen. Als Bereitschaftsvorrat sind 2 Büchsen zu je 10 Stück Elektrolote unterzubringen, und zwar in einem vorhandenen, verschließbaren Spind- oder Kastenfach im Kartenhaus. Wo dies nicht angängig ist, ist ein Spind auf der Brücke an einem gegen Erwärmung möglichst ge¬schützten Platze aufzustellen. Das Spind ist im Anhalt an die genehmigte Zeichnung -Bereit¬schaftsspind für Freilote« anzufertigen. Abschrift Nr. 14 Lid 7502 v. 26.Oktober 1928 Unterbringung von Rettungsbojenlichten und Rachtschußbojen 1. Rettungsbojenlichte zu je 4 Stück verpackt in eisernen, wasserdichten Kasten von 390x390x350 mm Außenmaßen sind in folgenden Mengen an Bord zu geben: Panzerschiffe und Kreuzer je 4 Kasten — 16 Lichte, Torpedoboote je 2 » »°- 8 » Fischereischutz, Peil-, bä.« und U. 2.-Boote, Tender, DermeffungS- und Segelschulschiffe .. je 1 - - 4 - .
21 * Abschriften (Str. 14, ich Abschrift Nr. 15 2. Rachtschußbojen zu je 12 Stück verpackt in nicht wasserdichten Hvlzkasten von 295x330x455 nun Außenmaßen erhalten: Panzerschiffe 2 Kasten - 24 Bojen, Alte Kreuzer 1 » “12 » Neue Kreuzer 4 » – 48 » Torpedoboote 2 » «24 » . 3. Nur je ein Rettungsbojenlicht soll auf den Schiffen in der Nähe der Rettungsboje (bei Torpedo- und ^.-Booten auf der Brücke) jeden Abend in einem wasserdichten Dereitschaftskasten (nach Musterzeichnung) untergebracht/ an die Boje angesteckt und morgens wieder in den Verpackungskasten geborgen werden. 4. Da die Rettungsbojenlichte und Nachtschußbojen ohne große Mühe nach Bedarf an die Verbrauchsstellen geholt werden können, ist es nicht unbedingt nötig, die Der- Packungskasten auf freien Decks unterzubringen. Es genügt, wenn sie unter Deck gegen Wasser- und Witterungseinflüsse geschützt und unbefugten Gebrauch gesichert aufbewahrt werden. Erst wenn geeignete Räume nicht verfügbar sind, käme die Aufbewahrung in besonderen Spinden in Frage, die bei Aufstellung auf freien Decks zwar wasserdicht und verschließbar, im übrigen aber wesentlich leichter auszuführen wären als. die von der Marinewerft vorgeschlagenen. BWIc3810 v. 1.August 1929. Trennung der Artillerie-Munitionsarten bei der Lagerung an Bord der Schiffe, Torpedoboote und Fahrzeuge der Kriegsmarine Die Artillerie-Munitionsarten der nachstehenden Gruppen sind in voneinander getrennten Räumen (Artillerie-Munitionskammern) zu lagern. Ohne Genehmigung des O.K.M. darf eine abweichende Lagerung nicht stattfinden. Gruppe 1. Rauchschwache Pulvermunition. Hülsenkartuschen einschl. Manöverhülsenkartuschen, Patronen für Schnellade-Kanonen einschl. Leuchtgeschoßpatronen (für letztere müssen aber die vorgeschriebenen besonderen Sicherungen durch Schutzplatten vorhanden sein), Patronen für Maschinen- und Handwaffen mit rauchschwachem Pulver, Geschosse einschl. Leuchtgeschosse (für letztere müssen aber die vorgeschriebenen besonderen Sicherungen durch Schutzplatten vorhanden sein), Stielhandgranate 24 mit den dazugehörigen Tragefedern*), Töpfe*) für llbungsstielhandgranaten 24, Stiele mit Abreißschnur und Knopf*) sowieTragefedern*) für Übungsstielhandgranaten 24, Geschoßzündungen einschl. Brennzünder 24 für Stielhandgranaten 24 und Brennzünder 24 mit Übungsladung 24 fürÜbungsstielhandgranaten24, aber auSschließlichSpreng- kapseln Nr. 8 für Stielhandgranaten 24 (vgl. Gruppe 4). *) Die Tragefedern für Stielhandgranaten 24 sowie die Töpfe, die Stiele mit Abreißschnur und Knopf und die Tragefedern für Übung-stielhandgranaten 24 dürfen bei Platzmangel in anderen Räumen, z. B. Feuerwerker» Hellegat, aufbewahrt werden.
21 ß Abschriften (Nr. 15) Die zum Scharfmachen der Geschosse erforderlichen Geschoßzündungen und der vor» geschriebene Zuschlag, die Brennzünder 24 für Stielhandgranaten 24 und die Brennzünder 24 mit Übungsladung 24 für Übung-stielhandgranaten 24 sind in ihren Packgefäßen in Zündung-« spinden mit Sicherheitsschlöffern innerhalb der betreffenden Munition-kammern aufzubewahren. Wo die Raumverhältniffe dazu zwingen, dürfen die den Artillerie-Geschoßzündungen ent-sprechenden Torpedozündungen in besonderen Torpedozündung-svinden innerhalb der Artillerie» Munition-kammern für rauchschwache Munition untergebracht werden. Soweit für die Geschoßzündungen für Übung-munition, für Brennzünder 24 und für Brennzünder 24 mit Übung-ladung 24 in den Zündung-spinden innerhalb der betr. Munition-» kammern kein Platz vorhanden ist, sind sie außerhalb der Munition-kammern in Zündungs¬spinden zu lagern. Gruppe 2. Schwarzpulvermunition. Saluthülsenkartuschen, Salutkartuschen, Preßspandeckel für Saluthülsenkartuschen, Scharst Patronen 71, Platzpatronen 71/84, Pulverpatronen für Torpedoausstoß (letztere aber in besonderen Zündung-spinden). Gruppe 3. Signalmunition. Sternsignalpatronen, Achsenstabsignalraketen mit den dazugehörigen Stäben, Fackelfeuer und Fackelfeuerzünder, Patronen für das Cordesche Wurfgewehr, Zielmunition, Zündschrauben. Sternsignalpatronen dürfen auch an Deck in besonderen Sternsignalpatronenspinden unter gebracht werden. Fackelfeuer, Fackelfeuerzünder, Patronen für da- Cordesche Wurfgewehr, Zielmunition und Zündschrauben dürfen auch außerhalb der Munition-kammern und in den Granatkammern in Artillerie-Zündung-spinden aufbewahrt werden. Gruppe 4. Sprengkapseln Nr.8 für Stielhandgranaten 24. Sprengkapseln Nr. 8 für Stielhandgranaten 24 dürfen nicht in den Munitionskammer» mit anderer Munition zusammen gelagert werden/ sie sind stets außerhalb der Munition-» kammern in Artillerie»Zündungsspinden mit unterzubringen oder, wo solche nicht vorhanden sind, in besonder- eingebauten Spinden außerhalb der Kammern. Gruppe 5. Freilote (Elektrolote). Elektrolote sind in den Torpedozündung-kammern oder in außerhalb der Artillerie» Munition-kammern kühl gelegenen Artillerie-Zündung-spinden oder in besonderen Spinden für Freilote unterzubringen. Der Bereitschaftsvorrat ist in dem dafür vorgesehenen Kastenfach oder Spind im Karten¬haus oder auf der Brücke zu lagern. Die Elektrolote sollen Temperaturen über -(-30° 6 nicht ausgesetzt werden. In den Munition-kammern dürfen Elektrolote nicht untergebracht werben. 1M$«»nrt»rit 11M0. 39. SB.
Skizze / zu Ifd. Nr. 3 Unterzüge und Deckstützen Unterzüge Skizze 1a Skjm 1b Querschnitt der Gurtungen gleich dem dreifachen Querschnitt des Balkenflansches. Schnitt a—b Deckstützen an Unterzügen Skizze 2 Ausführung bei mehreren Unterzügen übereinander. Stützenfuß neben einem Schott. Schnitt c—d Gurtungsquerschnitt Paßstück zu beiden Seiten der Gurtung Skizze 3 Ausführung an einem Deck ohne Unterzug Skizze 4 Stützenfuß auf- Schnitt g—h einem Schott Schott «
Geschweißte Unterzüge und Deckstützen i Schwere Deckstützen , Oberm Deck Leichte Deckstützen Die Schweißung der Köpfe und Füße der Deckstützen ist für den ganzen Druck, welcher in die Stütze kommt, zu berechnen. Der Druck ist aus dem Stützenquerschnitt zu er¬rechnen. Die Ringschweiße, mit welcher das Stützenrohr oben und unten befestigt wird, ist bei der Berechnung der Stützplattenschweißung unberücksichtigt zu lassen, da das Rohr nicht genau passend zwischen den Decks ein- gesetzt werden kann und Spannungen in die Ring¬schweiße kommen. Die senkrechten Schweißen der . Stützplatten am Stützenrohr werden auf Abscheren beansprucht. p — Druckbelastung in kg Fstütze — Querschnitt des Stützenrohres in cm2 Fschweiße — Querschnitt der Schweiße in cm2 lD = Lange der auf Druck beanspruchten Schweiße in cm ls = Länge der auf Abscheren beanspruchten Schweiße in cm k —– Schenkellänge des Sch weißdreiecks in cm d = Dicke der Schweiße in cm KD = T500kg/cm2 für Stütze Q 0 = 650kg/cm2 für Sch weiße] für wechselnde <j$ = 550kgl cm2 für Schweiße} Belastung P — FStütze *K D FSchweiße Qd Ö5 . Fschw / _ f,Schw_ d In Fällen, in denen der Stützen-$ größer ist als die Breite der Balken- bzw. Unterzuggurtung, ist die Kopf¬form „B“ zu wählen. Es wird freigestellt, die Form „B“ auch in anderen Fällen zu verwenden