g^asM#* Sicherheits-Hängehefter und mit K ^ er 221.32 Aamois Besteu 221.33 gelb 221.34 grau 221.35 orange 221.36 IT hellblau 221.36 d’dunkelblau 221.37 grün 221.38 rot zur FORTSCHRITT-Hänge-Registratur Lfd. Nr. /f i–L Staatsgeheimnis. Geheim Haltungsverpflichtung beachte«!

Allgemeine Baubestimmungen Nr. 31. Vorschrift für die Ausführung der Farbanstriche auf Schiffen und Fahrzeugen der Kriegsmarine.

Ausgabe März 1940.

(Anstrichübersicht) (für Boote gelten noch die bisherigen ABB. Nr. 31 Teil E, für R- und S-Boote sowie für A°Boote (Maschinenbaus folgen besondere Vorschriften).

Teil A — B

A - Vorbemerkungen. B - Zusammensetzung der Farbanstriche.

Vorbemerkungen

a. Anstrichvorschriften

  1. Die angegebene Anzahl der Anstriche ist im allgemeinen die Mindestzahl; die Zahl der erforderlichen Anstriche hängt im Einzelfall wesentlich von der Zeitdauer de- Baue-, der Deckfähigkeit der Farbe und anderen Bedingungen ab. Die Grundanstriche sind in jedem Falle so oft zu ergänzen oder auSzubesiern, daß eine Rostbildung nicht eintritt. Damit die Deckanstriche in der vorgesehenen Zahl au-reichen, sind sie möglichst erst im letzten Bau¬stadium aufzutragen und im übrigen ebenfalls so weit zu erneuern, daß der Anstrich bei der Ablieferung des Schiffe- sauber ist und gut deckt. Bei Instandsetzung ist eine Erneuerung des Grundanstrichs nur nötig, soweit der alte Grundanstrich schadhaft ist. Im allgemeinen genügt für in Dienst gestellte Schiffe bei Reparaturen die Erneuerung de- vorgeschriebenen Deckanstriches. Auf den Anstrich schwer zugänglicher Stellen ist besondere Sorgfalt zu verwenden.

  2. Verzinkte Bleche erhalten einen Grundanstrich nur an den Stellen an denen der Zinkbelag, wie besonders im Bereiche von Nietungen und Schweißungen und an den Blech¬rändern, beschädigt ist. Erforderlichenfalls ist dafür der Deckanstrich um einen Anstrich zu erhöhen. Verzinkte Schottbeplattungen in den Bilgen außerhalb der Maschinen- und Kessel- räume erhalten Grund- und Deckanftriche. Zinkschutzplatten dürfen nicht angestrichen werden.

3. Blanke Maschinenteile, Bekleidungsbleche au- verzinktem Blech wie z. B. Keffelbekleidungen, Zylinderbekleidungen für Haupt- und Äilfsmaschinen, Turbinenbekleidungen und Bekleidungen für Verdampfer erhalten keinen Anstrich. Blanke bewegliche Maschinenteile sind nicht mit Farbe, sondern mit Fett zu konser¬vieren. Wenn in besonderen Fällen der Farbenanstrich nicht entbehrt werden kann, so ist er vor Ablieferung des Schiffes sorgfältig zu entfernen, damit die Teile betriebsfertig gemacht werden können. Leiftungsschilder und Teile aus Gummi, z. B. Gummischlauchleitungen in den E-Anlagen dürfen nicht gestrichen werden, da das Aebermalen von Leistungsschildern die Kontrollen des Bedienungspersonals unmöglich macht und Farbanstriche auf Gummi diesen brüchig werden lassen und somit die Betriebssicherheit der Anlagen gefährden. Diejenigen Dampfrohre, die gegen Wasser isoliert sind, sind auf der Isolierung l mal mit Reichseinheitsleinölfirnis und 2 mal mit weißer Feuerschutzfarbe darüber 1 mal mit Wasserglas zu streichen. Bei Ausbesserungen ist nur Wasserglas zu streichen. Der erste Anstrich, der nicht bekleideten Teile der Kessel ist erst nach erledigter Druckprobe in der Werkstatt auszuführen.

  1. Heiz» und Betriebs’ölbunker sind, wenn sie mit Wasser geprüft werden, nach der Prüfung und nach sorgfältiger Reinigung mit einem Anstrich von Mineralöl (Lecköl) zu versehen. Werden dieselben jedoch mit Oel auf Dichtigkeit geprüft, so ist kein Anstrich erforderlich, da die haftenbleibende Oelschicht für die Konservierung genügt.

  2. Holzkelle werden mit einer der Holzart anzupassenden Grundfarbe und Deckfarbe gestrichen oder nur geölt, soweit nicht besondere Lolzlacke oder Politur anzuwenden sind.

  3. Zementanstrich.Beim Aufbringen des Zements müssen die Wandungen metallisch rein sein, weil sonst der Zement nicht haftet. Es ist deshalb Farbe, Schmutz und Rost durch Schrapen oder Waschen mit starker Sodalauge sorgfältig zu entfernen. Die Masse wird in kleinen Mengen von 5 bis 6 kg aus zwei Gewichtsteilen Zement und einem Gewichtsteil Wasser zu einem dünnflüssigem Brei gemischt und mit einem reinen Pinsel sofort nach dem Ansetzen verstrichen. Es ist ein dreimaliger Anstrich nötig, welcher eine 3 bis 4 mm dicke Zemensschicht bildet. Für 1 qm Fläche sind ungefähr 6 kg Zement erforderlich.

b. Herstellung-Vorschriften

1. Bei der Herstellung von Zinktveißfarben auf Oelbasis kann da- Zinkweiß bis zur Hälfte durch „KronoS-Titanweiß, (Standard T)” ersetzt werden (Klh 5707 v. 28.4.36 — 21 608 —). Für die Herstellung der Grundanstriche und der getönten Zinkweißanstriche ist zur Ersparung von Zinkweiß mit 99% 2n0-Gehalt Zinkweiß mit 90% TnOGehalt zu verwenden. (Klh 24 685 vom 24. 11.37).

  1. Reichseinheils - Leinölfirnis kann mit Ausnahme deS obersten Deckanstriches von Außenflächen für alle Oelanstriche verwendet werden.

  2. Für die Farbtöne sind die Farbtonkarten III AK 4 F 1 und F 2 maßgebend.

4. Oelfarben, die für Außenanstriche an Bord gegeben werden, sind im allgemeinen als Taufeuchtfarben zu liefern, weil bei der Ausführung der Anstriche durch Bord« Personal ein einwandfteier trockener Untergrund nicht immer gewährleistet erscheint. (Taufeuchtzusatz kann von der Firma Hallack G.m.b.H., Lalle-Nietleben, bezogen werden).

c. Sonstige Vorschriften

1. Alle feuergefährlichen Anstrichmittel, die also Gefahrenklafle I und H mit einem Entflammungspunkt unter 21” bzw. von 21” — 55° entsprechen, müssen auf den Farbdosen den Aufdruck „Feuergefährlich” (schwarze Schrift auf rotem Grund) erhalten. Beim Hantieren mit diesen Farbbüchsen ist Vorsicht zu üben und beim Verstreichen der Farbe ist offenes Licht und Feuer fernzuhalten. Derartige Farben sind: Schiffsbodenfarben, Wafferlinienfarben, Fluganit M 616 grau, matt, Al. Bronzelack, Grafitum V C, Agm-Einheitskunstharzfarben, Teersirnis. Bei der Zulassung von neuen Farben werden den einschlägigen Firmen bereits ent¬ sprechende Bezeichnungsvorschriften zugestellt.

Zusammensetzung der Farbanstriche

Table from here on to be formatted

Nr. Sortenbezetchnung Zusammensetzung Vermerk

Bindemittel

I Leinöl (l..) Nack R. A. L. Nr. 848 A 2 Leinölfirnis (Lf.) Nach R. A. L. Nr. 848 B 3 4 Reichseinheits-Leinölfirnis (Elf.) Feuchtöl Nach R. A. L. Nr. 848 F Spezialfabrikat siehe Vorbemerkungen^ b2 - „ AM siehe Lieferantenliste

Rostschutzgrundanstrichc

10 Bleimennige, Oel- (Bl. >0) Mindestgehalt an Bleisuperoxyd (PbOä) 32,5°/o bei hochdisperser Form; 3l,5o/o bei disperser Form. mit 20% Schwerspat oder 40% Silcar verschnitten Gehalt an Bindemittel bis zu 230/0 bei hochdisperser Form; 18°/o bei disperser Form; 0—30/8 Verdünnungsmittel. 11 Bleimennige, Spezialschnelltrocknend (Bl. 11) i Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste ‘ 12 Lelgenfarbe (ii.) Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 7 13 Rostschutzfarbe, Spezial bleifrei (R. S. 13) Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste

Lfd. I Nr. | Sortenbezeichnung Zusammensetzung Vermerk Lleberwafferölfarben (außen und innen) |ölf.] 30a Oelfarbe weiß, matt Für Grundanstriche und getönte Deckanstriche Zinkweiß mit 90% ZnQ, 15% Leinölfirnis, 22% Terpentin, 2 -3% Trockner. Anbordgabe nur für Auslandschtff« 30b Oelfarbe weiß, matt Für Deckanstriche Zinkweiß mit 99% ZnO, 15% Leinölfirnis, 22% Terpentin, 2—3% Trockner. 31a Oelfarbe hellgrau Für Grundanstriche Zinkweiß mit 90% ZnO, 0,1% Kienruß, 35—40% Leinölfirnis, 5—10% Trockner und Verdünnungsmittel. 31b Oelfarbe hellgrau Für Deckanstriche Zinkweiß mit 99% ZnO, 0,1% Kienruß, 25—30% Leinölfirnis, 15% Leinöl¬standöl, 5—15”/o Trockner und Verdünnungsmittel. 32a Oelfarbe dunkelgrau wie lfd. Nr. 31s jedoch mit 0,25—0,3% Kienruß. 32b Oelfarbe dunkelgrau wie lfd. Nr. 31d jedoch mit 0,25—0,3% Kienruß. 33 Oelfarbe gelb 36% Zinkweiß mit 90% ZnO, 24% Ocker, hell, 20% Leinölfirnis, 15% Leinölstandöl, 5% Sikkativ. 34 Oelfarbe blau 50% Ultramarin, 3% Zinkweiß mit 90% ZnO, 28% Leinölfirnis, 15% Leinölstandöl, 4% Trockner. 35a Oelfarbe Kaiserrot I Für Grundanstriche 72% Kaiserrot I, 9% Leinöl¬firnis, 15% Leinölstandöl, 4% Trockner. 35b Oelfarbe Kaiserrot II Für Deckanstriche wie 34s jedoch mit Kaiserrot 11. 36 Oelfarbe Luxrot, Lindolin Spezialfarbe für Feuerschiffe. siehe Lieferantenlifie- 37 Oelfarbe grün 60% Ehromgrün, 20% Leinölfirnis, 15% Leinöl¬standöl, 5% Sikkativ.

Lfd. Nr. Sortenbezetchnung Zusammenstellung Vermerk

Kunstharzfarben (außen) IKa.,

50 Einheitskunstharzfarbe hellgrau Spezialfabrikat Kunstharzbasis flehe Lteferantenliste 51 Einhettskunstharzfarbe dunkelgrau 58 Tarnfarbe, petrolfest (Tp.) Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 59 Trittfeste Außendecksfarbe (Tr. D.) * Kunstharzfarben (innen) [KL] 60 Einheitskunstharzfarbe weiß Spezialfabrikat Kunstharzbasis siehe Lieferantenliste 61 Einheitskunstharzfarbe hellgrau * 62 Einheitskunstharzfarbe dunkelgrau * 63 Kunstharzfarbe gelb • 64 Kunstharzfarbe blau

Lfd. Nr. Sortenbezeichnung Zusammensetzung Vermerk 67 Kunstharzfarbe grün Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 68 Kunstharzfarbe schwarz 69 Kunstharzfarbe rot * Spezialanstrich Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 70

71

Zellenfarbe, Leißwasser biÄ 120° (Z 72b) Zellenfarde, Trinkwasier (Z 73) 74 1!

Feuerschuyfarbe elfenbein (F. S. 75b)

Lackfarbe, säurebeständig, Deckfarbe (Lack 78K) Lfd. I Nr. Sortenbezeichnung Zusammenstellung Vermerk 79 Lackfarbe kraststoffbeständtg lLack 79) Spezialfabrikat stehe Lieferantenliste ^^ Leichtmetallanftriche [L. M.]

1. innen und außen 80a Leichtmelallfarbe weiß, Grundfarbe Spezialfabrikat Kunstharzbasis siehe Lieferantenliste 80b Leichtmetallfarbe weiß, Deckfarbe 81a Leichtmetallfarbe hellgrau, Grundfarbe 81b Leichtmetallfarbe hellgrau, Deckfarbe 82a Leichtmetallfarbe dunkelgrau, Grundfarbe 82b Leichtmetallfarbe dunkelgrau, Deckfarbe 1. Leichtmetallgeräteanstriche, Einbrennlack (auch für Anstriche)

83a Leichtmetallfarbe für Grund 83b Leichtmetallfarbe für Deckanstrich 1. Unterwasser

84a Leichtmetallfarbe Grundfarbe 84b Leichtmetallfarbe Zwischenfarbe 84c I Leichtmetallfarbe Deckfarbe

B kfd. Nr. Sortenbezeichnung Zusammensetzung Vermerk Sonstige Anstriche 90 Bootslack (Naturharz) 91 Bootslack (Kunstharz) Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 94 Kemickfarbe (Kem.) Spezialfabrikat siehe Lieferantenliste 95 Wafferfarbe hellgrau (V) 47% Schlemmkreide, 0,5% Frankfurter Schwarz, 1% Ultramarinblau, 6,3% Leinölfirnis, 1,2% Trockner, 2,5% Talg, 41,5% Wasser.

99 TeerfirniS (Tf.) Phenolgehalt 0—2% muß frei von Sulfursäuren sein

Eingegangen 13. MAI 1941 Erl | . Docläufige technische Lieferbedingungen für Spe;iaianftrichfarben für Schiffe und sabneuge der Kriegsmarine stusgabe Veremder 1940 Kriegsmarinewerft wiltfelmoifaven

Vorläufige technische Lieferbedingungen für Spezialanftrichfarben für Schiffe und sabrreuge der Kriegsmarine

Ausgabe Dezember 1940

Kriesgmarine Wilmshamshaven

I. Allgemeines:

  1. Herstellung,

  1. Zulassung zur Lieferung,

  1. Bedingungen für die Aufnahme in die Versuchsreihe.

II. Anforderungen an die einzelnen Spezialanftriche.

  1. Vorbemerkung,

  1. Spezial-Rostschutzgrundanstriche Unlerwasseranstriche (Schiffsbodenfarben) Wasserlinienanstriche

Spezialanstrich für Feuerschiffe Ueberwasseranstriche außenbords Tarnanstriche, petrolfest Trittfeste Außendecksanstriche Jnnenanstriche
Bilgen- und Referveölbunkeranstriche
Heißwasser- und Kondensatzellenanstriche
Trinkwasserzellenanstriche
Farbige Feuerschutzanstriche
Alumniumbronze
Baderaumanstriche
Säurebeständige Anstriche
Kraftstoffbeständige Anstriche

Leichtmetall-Außen- und Jnnenanstriche Leichtmelallgeräteanstriche (auch L-Anstriche) Leichtmetall-Unterwasseranstriche Bootslacke.

III. Durchführung der Prüfungen:

  1. Vorbemerkung,

  1. Untersuchungsmelhoden,

  1. Richtlinien der Beurteilung.

IV. Zulassung zu Marinelieferungen.

V. Abnahme der Lieferungen.

a. Herstellung: Technische Lieferbedingungen für Spezialsarben haben für dell Abnahmebeamten nur einen begrenzten Wert. Von einer genauen Hcrstelluugsvorschrifl über die prozentuale Zusammensetzung von Bindemittel, Pigment, Löser und Verdünner wird daher abgesehen. Zweckmäßig werden immer Pergleichsversuche der angeborenen bzw. angelieferten Farbe« mit den bisher bewährten und zur Lieferung zugelassenen Anstrichfarbell durchgeführt. Der Wert der Farbe kann nicht nach dem niedrigsten Preis des v o r g e s ch r i e b e n e n An strichstosfes bemessen werden, sondern nur nach dem niedrigsten Preis - bezogen auf die beste Haltbarkeit. Es wird hierdurch sicher » gestellt, daß nur Qualitätserzeugnisse angeboten werden und nicht Farben, die lediglich äußerlich in ihrer allgemeinen Zusammensetzung den gestellten Lieferbedingungen entsprechen. Durch dieses praktische Persuchsverfahren wird die Forschungsarbeit angeregt, die 311t Bereitstellung hochwertiger Erzeugnisse bei der notwendigen Um stellung auf einheimische Rohstoffe erforderlich ist.

b. Zulassung zur Lieferung: Um die Gewähr für gleichbleibende Beschaffenheit der zur Per Wendung bei der Kriegsmarine zuzulassenden Anstrichfarben 311 haben, wird eine Besichtig llng des Betriebes und insbe¬sondere des Laboratoriums der antragstellenden Firma dllrch die Versuchsabteilung des Schiffbauressorts der .ztriegsmarinewerst Wil helmshaven vorgenommen. Der Bericht über den Besichtigungs- befund wird dem O.K.M. zusammen mit dem Untersuchnngsergebnis der. zulassungswürdigen Farben vorgelegt.

  1. Allgemeines.

c. Bedingungen für die Aufnahme in die Versuchsreihe: Für die zur Erprobung vorgesehenen Farben sind Fragebogen - Anlage 1 — gewissenhaft und erschöpfend unter Angabe der A r 1 der ev. verwendeten Kunstharze auszufüllen und mit genauer Streich- vorschrift, aus der auch der vorgesehene Verwendungszweck (Innen-, Ueberwasser-, Wasserlinien- oder Unlerwasseranstriche usw.) ersichtlich ist, der Kriegsmarinewerfl Wilhelmshaven zur Vorprüfung einzu¬senden. Der Antrag auf Einreihung in die laufende Jahresversuchsreihe ist bis zum 15. Januar eines jeden Jahres bei der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven, Schiffbauressort, zu stellen. Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrages bei der Kriegs- marinewerft ist Mitteilung an das Oberkommando der Kriegsmarine - Hauptamt Kriegsschiffbau — Berlin W 35, Tirpitzufer Nr. 72/76, zu machen, daß der Antrag bei der Werft gestellt ist. Für die Erprobung jedes auf Grund- und Deckfarben bestehenden Fertiganstriches ist ein Unkostenbeitrag in Höhe von RM 150.— bei der Kasse der Kriegsmarinewerft unter der Bezeichnung „Für Farben Versuchsprogramm des Schifsbauressorts” einzuzahlen. Als Fertiganstrich gilt jede Zusammenstellung von Grund- und Deckfarben, also auch dann, wenn z. B. eine Grundfarbe für mehrere Deckfarben vorgesehen ist oder umgekehrt. Werden nur Grund- oder nur Deckfarben zur Erprobung eingereicht, so gellen diese für sich gleichfalls als ein Anslrichsystem. ;0ap0 l^icya® Ksvurasö qun ;zvh3öjjo;jrvctL u 3 vulr 3 v ijlpijögut jnv ;iagg Qiiat U3M3jjhjtzNLjjuR uo^v l3^ qu3q3ötzvm — ^ söv)U)tz „3 u l r v m § V 3 r r U r 3 q 3 tp 11 ;J it ^ inj ; P; j r 3 q n u 0 ; q r v L” aiq 4l augjqivg 3rq ing ^U^^^du3mmvjnk ^U3qr3m ;kuvöi3 qu3jnv;;aoj jrvq3E h)vu 3lq ‘uo;Plj -r3qnprulZ) U3qu3v)ojh)vu ul quzj )3;;lmh3lLljuvlvlk3cjD U3l3qu3ma3a 3Ulivmßö3lLN r3q ßU3;pj U3ljvl;chlm 3lq rnj U3öunr3qioju)tz ÄlT :öun-L3M-qroA <i? ‘rlp^tluoiorlsüs U3U|MU|9 3JQ UV usSunaagzo/uü II

b. Spezial-R ostschutzgrundanstriche.

(Lfd. Nr. 11—13 der Anstrichübersicht.. 1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufzurühren sein.

  1. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis 4-30° C für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stun den bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  2. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung aus nur mit der Stahl- bürste entrostetem Eisen.

  3. Trockenzeit nicht über 8 Stunden.

5. Anstriche müssen bei normaler Trockenzeit über und unter Wasser E bei zweimaligem Auftrag guten Rostschutz bieten und nachfolgend mit allen Ueber- und Unterwasserfarben verträglich sein. Blasen bildung darf unter Wasser nicht eintreten.

  1. Anstriche müssen auf der Helling bei zweimaligem Auftrag den Witterungseinflüssen mindestens 6 Monate ohne Deck a n st r i ch standhalten. Korrosions- und Kreidungserscheinun gen dürfen während dieser Zeit nicht eintreten, so daß nachher sofort mit Ueber- und Unterwasser-Deckfarben weilergearbeitet werden kann.

  2. Die einzelnen Farbschichten dürfen sich gegenseitig nicht anlösen.

  3. Möglichst geringes Gewicht.

  4. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Austrocknung.

  5. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xvlol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und E Löser und Verdünner (ohne Pigment., zugesetzt werden.

  6. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen. W12. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwir kenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  1. Farbton ist, da er sich nach dem verwendeten Pigment richtet, außer schwarz, freigestellt.

  2. Zur Untersuchung sind je 2 kg der zu prüfenden Farben kosten los einzusenden.

d. Unterwasseranstriche. (Schiffsbodenfarben)

(Lfd. Nr. 20 a bis c und 22 a> bis c der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeil; streichfähig bei Temperaturen von - 5” bis +30° <’ für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftfähigkeit und Rostschutzwirkung.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig gegen Seewasser für 1 Jahr.

  6. Anwuchshindernd für mindestens 1 Jahr.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Fertiganstrich muß aus 3 bis 4 Farbfilmen bestehen.

  9. Farbton: vgl. lfd. Nr. 1 und 5 der Farbtonübersicht (nur für die letzten Deckanstriche gültig!). Für die Grund- und Zwischen anstriche ist der Farbton freigestelU und nur aus anstrichtechnischen Gründen etwas unterschiedlich zu wählen.

10. Zur Untersuchung sind je 2 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden. Erprobung: Unterwassererprobung, Danertanchnng in natürlichem Seewasser, minbeftens für die Zeit von Mai bis Dezember (34 Wochen)

e. Wasserlinienanstriche.

(Lfd. Nr. 21 3—b und 23 3—b der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbfilm muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis +30° <■ für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftfähigkeit und Rostschutzwirkung.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig für 1 Jahr bei Einwirkung von Seewasser, Seeluft und Sonnenbestrahlung.

  6. Anwuchshindernd für mindestens 1 Jahr.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Fertiganstrich muß aus 3 bis 4 Farbfilmen bestehen.

  9. Farbton: Vgl. lfd. Nr. 1 der Farbtonüberstcht (nur für den letzten Deckanstrich gültig!). Für die Grund- und Zwifchen- anstriche ist der Farbton freigestellt und nur aus anstrichtech¬nischen Gründen etwas unterschiedlich zu wählen.

10. Zur Untersuchung sind je 2 Kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden. Erprobung: Dauertauchung in natürlichem Seewasser, sowie Wechsel tauchung zwischen Flut und Ebbe, mindestens für die Zeit von Mai bis Dezember (34 Wochen).

f. Spezialanstrich für Feuerschiffe.

(Lfd. Nr. 36 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder ausrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeil; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis, +30° C für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung. Ä

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh- und Seewasser und starke Sonnenbestrahlung.

  6. Anstrich darf nicht ausbleichen.

  7. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwachen Sodalösungen (2^ige Kalz.-Sodalösung, 50° c, 1 Std.).

  8. Möglichst geringes Gewicht.

  9. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  10. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  11. Keine weißen Flecken durch Seewasser, Regen und ändere Stoffe.

  12. Anstrich darf nicht kreiden.

  13. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  14. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden» Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  15. Farbton: rot. (Lfd. Nr. 7 der Farbtonübersicht.) <£

  16. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  17. Deckanstriche müssen mit Grundanstrichen aus Oel-Bleimennige verträglich sein.

  18. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  19. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Ueberwasseranstriche außenbords.

(Lfd. Nr. 50 und 51 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5” bis +30° c für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh- und Seewasser und starke Sonnenbestrahlung.

  6. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwachen Sodalösungen. (2^ige Kalz.-Sodalösung, 50” c, 1 Sid.)

  7. Möglichst geringes Gewicht.

  8. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  10. Keine weißen Flecken durch Seewasser, Regentropfen und andere Stoffe.

  11. Anstrich darf nicht kreiden.

  12. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  13. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zett einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  14. Farbton: dunkelgrau, hellgrau (lfd. Nr. 3 und 1 der Farbtonübersicht).

  15. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  16. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Oel-Bleimennige verträglich sein.

  17. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  18. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Tarnanstriche, petrolfest. (Lfd. Nr. ?>^ der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen barten Bodensatz bildell. Der abgesetzte Farbkörper nulß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich mit» Decksähigkeit; streichfähig bei Temperaturen Volt 5>” bis ‘ .40” <’ iür die Zeit eines Arbeitstages von ^ Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu NO %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschntzwirkung.

  4. Trockenzeit nicht über 8 Stunden. fJ

  5. Anstrich muß matt auftrocknen.

  6. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh ttltd Seewasser und starke Sonnenbestrahlung.

  7. Steine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stosse.

  8. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser. Beim Abwaschen und Abreiben sowie dttrch die Reibung des Wassers während der Fahrt darf der Anstrich nicht glänzend werden.

  9. Anstrich darf nicht kreiden.

  10. Beständig gegen Dieseltreibstoff.

  11. Möglichst geringes Gewicht.

  12. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Austrocknung.

  13. Tie Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürsen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel ulld E Löser und Verdünner lohne Pigment), zugesetzt werden. w 14. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  1. Möglichste Brandbeständigkeil. Geringste Entwicklung von Ranch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Teniperaturen. stein Ausslammen und Weilerbrennen des * Farbsilms.

  2. Zwischen- und Deckanslrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  3. Deckanslriche müssen mit Spezial-Grundierungen verträglich sein.

18. Die einzelnen Farbschichten dürsen die darunter liegenden (auch * alle) nicht anlösen

  1. Farbton: schlickgrau matt für die Erprobung. Geaalter Farbton wird bei der Beslellltug bzw. Zulassung augegeben.

  2. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Trittseste Außendecksanstriche. (Lfd. Nr. 59 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5” bis +30°« c für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung auch ohne besondere Grundierung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 2 Stunden.

  5. Anstrich muß matt auftrocknen.

  6. Hohe Tritt- und Scheuerfestigkeil.

  7. Beständig gegen See- und Regenwasser sowie starke Sonnen-bestrahlung.

  8. Keine Fleckenbildung durch Seewasser, Regentropfen und andere Stoffe.

  9. Anstrich darf nicht kreiden.

  10. Möglichst geringes Gewicht.

  11. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  12. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  13. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  14. Farbton: dunkelgrau, schwarz. (Lfd. Nr. 1 und 8 der Farbton- Übersicht.)

  15. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch L und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkendcn “ Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  16. Kein Zwischenanstrich.

  17. Deckanstriche müssen mit allen von der Werft zugelassenen Grun-dierungen verträglich sein.

  18. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  19. Zur Untersuchung sind je 5 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Jnnenanstriche. (Lfd. Nr. 60—62 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperatnren von —5” bis *30” <’ für die Zeit eines Arbeitstages von 8

I Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %. 3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung.

  1. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  2. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh- und Seewasser, sowie gutes Aussehen für die gleiche Zeit.

  3. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen- und schwachen Sodalösungen. (2%iße Kalz.-Sodalösung, 50” <’, 1 Std.)

  4. Möglichst geringes Gewicht.

  5. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Auftrocknung.

  6. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Lylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  7. Keine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  8. Anstrich darf nicht kreiden.

  9. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebnndenen Rohstossen.

  10. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weilerbrennen des Farbfilms.

  11. Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau, dunkelgrau. (Lfd. Nr. 14,15,4, 2 der Farbtonübersicht.)

  12. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.^

  13. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Oel-Bleimennige verträglich sein.

  14. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht’ anlösen.

  15. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

  1. Bilgen- und Reserveölbunkeranstriche.

(Lfd. Nr. 70 der Anstrichübersichy

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —50 bis 4-30° l* für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung auf nur mit der Stahl- bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit bis zu 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Heizöle (Steinkohlen — Braunkohlen — Erdöl) von 50” ^ Gasöl, Treiböle, Mischöle, Schmieröl und Seewasser¬ölgemisch. (48 Std. Trockenzeit zwischen jedem Anstrich, 7 Tage Trockenzeit nach dem letzten Anstrich bis zur Vornahme der Prüfung).

  6. Guter Rostschutz, Fertig anstrich muß aus 2—3 Farbfilmen bestehen, nach Möglichkeit nur eine Qualität.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen und entzündlichen Dünsten. Die Farben müssen sich in engen Räumen ohne Gasmaske verarbeiten lassen.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner, zugesetzt werden.

  10. Für Bilgen möglichst Heller Farbton.

  11. Möglichste Brandbeständigkeil. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  12. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Heitzwasser- und Kondensatzellenanftriche. (Lsd. Nr. 72 a, b, der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzle Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —50 bis 4-30° <’ für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rosischutzwirkung auf nur mit der Stahl- bürste entrostetem Eisen. O

A 4. Trockenzeit bis zu 8 Stunden.

  1. Beständig gegen Heißwasser bis 100” und Kondensate bis 120” (sehr aggressives Wasser) bei geringen Beimengungen von Heizöl. (48 Std. Trockenzeit zwischen jedem Anstrich, 7 Tage Trockenzeit nach dem letzten Anstrich bis zur Vornahme der Prüfung.)

  2. Guter Rostschutz.

  3. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstofsen.

  4. Frei von unangenehmen Gerüchen sowie gesundheitsschädlichen und entzündlichen Dünsten. Die Farben müssen sich in engen Räumen ohne Gasmaske verarbeiten lassen.

  5. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner, zugesetzt werden. Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigung.

  6. Fertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen.

  7. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Trinkwasserzellenanstriche.

(Lsd. Nr. 73 der Anstrichübersicht) 1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  1. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis +30° c für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  2. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung auf nur mit der Stahl¬bürste entrostetem Eisen.

  3. Trockenzeit nicht über 10 Stunden.

  4. Beständig gegen Trinkwasser (Prüfung wird vom Sanitätsamt durchgeführt).

  5. Keine Abgabe von gesundheitsschädlichen Stoffen an das Wasser.

  6. Möglichst geringes Gewicht.

  7. Frei von unangenehmen Gerüchen sowie gesundheitsschädlichen und entzündlichen Dünsten. Die Farben müssen sich in engen Räumen ohne Gasmaske verarbeiten lassen.

  8. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xvlol dürfen nur bis zu 20 ^, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  9. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  10. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Auftlammen und Weilerbrennen des Farbfilms.

  11. Farbton: weiß, hellgrau. (Lfd. Nr. 14 und 4 der Anstrichübersicht.)

  12. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  13. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  14. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

l>) Farbige Feuerschntzanstriche.

iLfd. Nr. 75 <i, b, der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen miet) nach längerer Lagerung keinen harten. Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Decksähiakeit; streichfähig bei Temperaturen von 50 bis ! 30” <’ für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung.

  4. Trockenzeit nicht über 5 Stunden.

  5. Beständig gegen leichte Einwirkungen von Seewasser und Oel sowie Seewasserölgemischen.

  6. Gutes durchtrocknen auch aus mit Oel verschmutztem Untergrund.

  7. Möglichst geringes Gewicht.

  8. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xvlol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel 1111b Löser und Verdünner lohne Pigment), zugesetzt werden.

10. Höchste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Färb films. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebnndenen Rohstoffen. Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau. (Lfd. Nr. 14,15, 4 der Färb lonübersicht.)

  1. Zwischen und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  2. Deckanstrich muß mit Oel-Bleimennigen und Spezial-Rostschutz- f ^ grundfarben verträglich sein.

  3. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  4. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Aluminiumbronze. (Lsd. Nr. 76 b der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis +30° C für die Zeit eines Arbeitstages von 9 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90%.

  3. Gute Haftbarkeit und Rosischutzwirkung auf nur mit der Stahl- ‘ bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 5 Stunden.

  5. Beständig gegen Gasölspritzer.

  6. Anstrich darf unter Lufteinwirkung den ursprünglichen Ton nicht ändern.

  7. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  8. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20^, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  9. Höchste Brandbeständigkeil. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weilerbrennen des Färb films.

  10. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  11. Farbton: heller Silberion. (Lfd. Nr. 16 der Farblonübersicht.)

  12. Anstrich mutz mit Oel-Bleimennigen und Spezial-Rostschutzfarben verträglich sein.

13.. Die einzelnen Farbschtchlen dürfen die darunter liegenden (auch F alte) nicht anlösen.

  1. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

h) Baderaumanstriche. (Lfd. Nr. 77 «, 0 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen anch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gnte Streich- und Tecksäbigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5” bis ! 30” <’ für die Zeit einös Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zn 90 %.

3. Gute Haftbarkeit und Nostschutzwirkung ans nur mit der Stahls bürste entrostetem Eisen. W D 4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  1. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh und Seewasser und Einwir kung von scharfen Soda- und Seifenlösungen sowie Wasser¬dämpfen. (5% iße Kalz. Sodalösung, 50” <1 Std.)

  2. Möglichst geringes Gewicht.

  3. Frei von unangenehmen Gerüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  4. Tie Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xvlol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel llnd Löser imb Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden. Ausnahmen bedürfen besonderer Genehmigung.

  5. Keine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  6. Anstrich darf nicht kreiden.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Möglichste Brandbeständigreit. Geringste Entwicklung von Ranch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Anfflammen nnb Weilerbrennen des Färb films.

  9. Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau. (Lfd. Nr. 14, 15, 4 de^ Farbtonübersicht.)

  10. Deckanstriche müssen mit Grundanstrichen aus Oel-Bleimennige und mit Spezialgrnndierungen verträglich sein.

  11. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darnnter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  12. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

  1. Säurebeständige Anstriche.

(Lfd. Nr. 78 3, b der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- uud Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5” bis >30” <’ für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 % ‘

  3. Gute Haftbarkeit uud Rostschutzwirkung auf nur mit der Stahl- M bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig gegen 24stüudige Einwirkung von Schwefelsäure (spez. Gewicht 1,24, Akkumulatorensäure).

  6. Beständig gegen Seewasser mit Zusatz von 10 % Schwefelsäure • (spez. Gewicht 1,24).

  7. Beständig gegen Säuredünste.

  8. Beständig gegen Abwaschen mit Wasser, Seifen und schwachen Sodalösungen. (2%igc Kalz.-Sodalösung, 50” <1 Sid.)

  9. Möglichst geringes Gewicht.

  10. Frei von unangenehmen Gerüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  11. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis 311 20 %, berechnet auf Bindemittel uud Löser und Verdünner lohne Pigment), zugesetzt werden.

  12. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farbfilms.

  13. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen. ^14. Farbton: hellgrau, weiß, elfenbein. (Lfd. Nr. 4, 14, 15 der Farbtonübersicht.)

  1. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  2. Deckanstriche müssen mit Grundanstrichen aus Oel-Bleimennige und mit Spezialgrundierungen verträglich sein.

  3. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  4. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

d) Kraftstoffbeständige Anstriche. (Lfd. Nr. 79 der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich- und Deckfähigkeit; streichfähig bei Temperaturen von —5° bis -J 30° c für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Rostschutzwirkung auf nur mit der Stahl-, bürste entrostetem Eisen. E

  4. Trockenzeit nicht über 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Leichttreibstoff. Treibstoffgemisch, Seewasser etc. und Seewasser-Treibstoffgemisch.

  6. Möglichst geringes Gewicht.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Tuluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werven.

  9. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  10. Farbton: hellgrau, weiß. (Lfd. Nr. 4 u. 14 der Farbtonübersicht.^

  11. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  12. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  13. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

1. Anforderungen an die einzelnen Spezialanpriche. b) Leichtmetall-Außen- und Jnnenanstriche. (Lfd. Nr. 80 s—82 b der Anstrichübersichy

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper mutz leicht wieder aufrührbar sein.

3. Gute Streich-, Spritz- und Deckfähigkeit; streich- und spritzfähig bei Temperaturen von —5” bis 4-30° c für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %. f 3. Gute Haftfähigkeit und Rostschutzwirkung auf vorher entsetlelem nicht aufgerauhtem Leichtmetall aller Legierungsgattungen, sowie Zinklegierungen.

  1. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  2. Beständig für 1 Jahr im Freiversuchsfeld bei gelegentlicher See-wasserbenetzung und bei starker Sonnenbestrahlung.

  3. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwachen Sodalösungen. (2^6ige Kalz.-Sodalösung, 50” 0, 1 Std.)

  4. Heine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  5. Anstrich darf nicht kreiden.

  6. Möglichst geringes Gewicht.

  7. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Austrocknung.

  8. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  9. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstosfen. W 13. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden > Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Farb¬films.

  1. Farbton: dunkelgrau, hellgrau und weiß. (Lfd. Nr. 3, 4 und 14 der Farbtonübersicht) Grundanstrich nur weiß oder hellgrau.

  2. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen. (Erwünscht ist sogar eine Einheitsfarbe für Grund-, Zwischen- und Deckanstrich).

  3. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlösen.

  4. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben einzu-senden.

b) Leichtmetallgeräteanstriche (auch L-Anstriche). (Lfd. Nr. 83 s, b der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Spritz-, Streich- und Deckfähigkeil.

  3. Gute Haftfähigkeit und Rostschutzwirkung auf vorher entfettetem nicht aufgerauhtem Leichtmetall aller Legierungsgattungen, sowie Zinklegierungen.

  4. Wenn lusttrocknend, nicht über 12 Stunden Trockenzeit. ”

  5. Bei ofentrocknenden Lacken nicht zu lange Einbrenndauer. (An¬gabe der Temperaturen und Einbrenndauer erforderlich.)

  6. Beständig für 1 Jahr im Freiversuchsfeld bei gelegentlicher See-wasserbenetzung und bei starker Sonnenbestrahlung.

  7. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwachen Sodalösungen. (2^-ige Kalz.-Sodalösung 50” H 1 Std.)

  8. Keine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  9. Anstrich darf nicht kreiden.

  10. Möglichst geringes Gewicht.

  11. Frei von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Austrocknung.

  12. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  13. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  14. Möglichste Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch- und Brandgasen auch bei hohen, auf längere Zeit einwirkenden Temperaturen. Kein Aufflammen und Weiterbrennen des Färb- films.

  15. / Farbton: dunkelgrau und schwarz. (Lfd. Nr. 3 und 8 der Farb- / tonüberficht.)

  1. Zwischen- und Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  1. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden nicht anlösen.

  2. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

b) Leichtmetall-Unterwasseranstriche. (Lfd. Nr. 84 o c der Anstrichübersicht)

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich-, Spritz- und Deckfähigkeil; streich- und spritzfähig bei Temperaturen von —5° bis + 30 <’ für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relariven Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

3. Gute Haftfähigkeit und Rostschutzwirkung aus vorher entfettetem nicht aufgerauhtem Leichtmetall aller Legierungsgattungen.

  1. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  2. Beständig gegen Seewasser für 1 Jahr.

  3. Anwuchshindernd.

  4. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  5. Farbton: dunkelgrau. (Lfd. Nr. 1 der Farbtonübersicht, nur für die letzten Deckanstriche gültig.) Für die Grund- und Zwischen¬anstriche ist der Farbton freigestellt. Er soll jedoch aus anstrich- technischen Gründen etwas unterschiedlich vom Deckanstrich sein.

9. Zur Untersuchung sind je 2 Kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden. Erprobung: Unterwassererprobnng.Dan^ in natürlichem Seewasser, mindestens für die Zeit von Mai bis Dezember (34 Wochen).

b. Bootslacke.

(Lfd. Nr. 90 und 91 der Anstrichübersicht)

  1. Bootslacke dürfen auch nach längerer Lagerung nicht eindicken.

  2. Gute Lackierfähigkeit, lackierfähig bei Temperaturen von —5° bis +30° c für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit bis zu 90 %.

  3. Gute Haftfähigkeit und Abdichtung auf allen Holzarten.

  4. Gute Füllkrast.

  5. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  6. Beständig für 1 Jahr gegen Seewasser, Regenwasser und starke^ Sonnenbestrahlung.

  7. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwachen Sodalösungen. (l%iße Kalz.-Sodalösung, 50° c, i Std.)

  8. Lacke dürfen nicht vergilben bzw. nachdurckeln.

  9. Fr^ von unangenehmen Gerüchen und gesundheitsschädlichen sowic entzündlichen Dünsten.

  10. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 %, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment), zugesetzt werden.

  11. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstofsen.

  12. Die einzelnen Lackschichten dürfen die darunter liegenden (auch alte) nicht anlöfen.

  13. Bootslack muß ohne Schleif- bzw. Vorlack auf allen Untergründen verarbeitet werden können.

  14. Zur Untersuchung ist 1 kg des zu prüfenden Lackes einzusenden.

III. Durdifühtimg der Prüfungen. a) Vorbemerkung. Die Prüfgänge sind den praktischen Erfordernissen des Kriegs-schiffbaus weitgehend angepaßt. Die an die einzelnen Anstrichmittel gestellten hohen Anforderungen sind jedoch, wie die Erfahrung lehrt, erfüllbar. Die Prüfung wird nur (abgesehen von besonderen Untersuchun ‘ gen der Werft) an dem Gesamtanstrichsystem von Grund- und Deck¬farbe, durchgeführt. Soweit noch Oel - Bleimennige als Grundierung vorgesehen ist, wird vor Austragung der Deckfarbe eine zweimonatige Trockenzeit der Bleimennige festgelegt. Mit Aus- ^nahme der Schiffsbodenfarben werden alle Probeplatten nach V7tägiger Ablagerung der Korrosionsprüfung und wenn erforderlich, nach 4wöchentlicher Ablagerung der Brandprobe unterzogen.

  1. Untersuchungsmethoden.

1. Korrosionsproben. Für diesen Versuch sind jeweils 2 Platten aus 5t 34 vorge sehen, die der Praxis entsprechend, mit der Stahlbürste entrostet werden. Leichtmelallfarben, die für alle Aluminium-Legierungs- gattungen brauchbar sein müssen, werden auf vorher entfettete Leichtmelallbleche der verschiedenen Legierungen (Al 99,5 Duralumin 681 B und Hydronalium 3 weich) gestrichen. Je nach Verwendungszweck werden die Korrosionsproben entweder der Seeluft und Seewasserspritzern, oder der Seeluft und dem Seewasser wechselweise, oder dem Seewasser allein, oder wechselweise Seewasser und allen in der Kriegsmarine verwendeten Heizölen, oder Heißwasser, oder Destillat, oder Trinkwasser ausgesetzt.

2) Anwuchsproben. Die der Korrosion ausgesetzten Proben dienen gleichreitig der Feststellung der anwuchshindernden Wirkung der Schiffsböden- farben. Bei Wasserlinienfarben werden außerdem gestrichene Bojen in die Versuchsreihe einbezogen.

3) Brandprüfung. Die Brandbeständigkeit der Farben ist besonders bei den Innen-, Zellen- und Baderaumfarben von großer Bedeutung. Geprüft werden sowohl der mit Hilfe von Abziehpapier her- gestellte vollständige Farbfilm, d. h. das aus Grundierung und Deckfarbe bestehende Anstrichsystem, sowie mit dem Anstrich versehene Eisenplatten von 2 und 4 mm Dicke.

111. Durchführung der Prüfungen. Im ersteren Falle wird die Brenndauer und Abbrennlänge eines 40 mm breiten Farbfilmstreifens festgestellt. Der Farb¬film wird dabei auf einen u-förmigen Sperrholzrahmen geklebt, der einen Einschnitt von 40 mm Breite und 100 mm Länge hat. Die offene Seite des Rahmens wird dann unter einer Neigung von 70° nach oben an eine Bunsenflamme von 900° geschoben. Der sich dabei entzündende Farbfilm soll im Falle Abbrennens der ganzen Länge von 10 cm mindestens 20 Sek. dazu benötigen. Soweit er vorher erlischt, wird interpoliert. Generell gesehen ist er in diesem Falle als günstig anzusehen, da in der Haupt¬sache des Weiterleiten des Feuers durch den Farbfilm von Bedeutung ist. Beim Anstrich auf die Eisenplatten wird eini praktischer Versuch unter Zuhilfenahme von Schweißbrennern unter Beobachtung der Rauch- u. Gasentwicklung durchgeführt.

4) Soda- und Seifende ständigkeit. Die Innen- und Außenfarben dürfen keine Veränderung zeigen, _ wenn sie 1 Stunde lang einer 2^igen Kalz.-Sodalösung bei 50° c ausgesetzt werden. Baderaumfarben werden gleicher- / weise geprüft, jedoch mit einer 5^igen Sodalösung, Bootslacke mit seiger Lösung.

5) Außerdem wird laboratoriumsmäßig geprüft. Die Streichfähigkeit, die Decksähigkeit, der Geruch, die Ergiebigkeit, die Trockenzeit die Haftfähigkeit nach Erichsen, die Neigung zum Kreiden und Verfärben, die Rohstoffannieile deutscher Herkunft u. a. m.

c) Richtlinien für die Beurteilung. Als Richtlinie für die Beurteilung der Korrostonsbeständigkeit und der Anwuchshinderung der Farben dienen die Werksnormen- blätter AK 4. Die Beurteilung erfolgt in Zwischenräumen von 2-3 Wochen und ermöglicht dadurch eine lückenlose Bewertung des Anstrichshstems. Besonderer Wert wird bei den Innen-, Bilgen- und Zellen¬anstrichen aus die Vermeidung der Entwicklung explosibler und gesundheitsschädlicher Dünste, (auch während der Anstricharbeiten) gelegt, da bei den schwer zugänglichen Flächen und der häufig unmöglichen Versorgung der Räume mit ausreichender Frischluft und den gelegentlich gleichzeitig in der Nähe durchaeführten Schweiß arbeiten große Gefahrenmomente entstehen können.

IV. Zulassung zu Marinelieserungen. Nach Durchführung aller Versuche, die im Durchschnitt jeweils von Mai bis November währen, wird dem Oberkommando ein aus¬führlicher Bericht vorgelegt. Das O. K. M. entscheidet über die Zulassung der brauchbaren Fabrikate zu Marinelieferungen und die Aufnahme in die Lieferantenliste. Alle beteiligten Bauwerften erhal ten Kenntnis von der Zulassungsverfügung, die Lieferfirmen erhal¬ten Lichtbilder und Mitteilung über die Versuchsergebnisse, letztere durch das O. K. M. Einige besonders wichtige Spezialanstriche wie Schiffsbodenfarben und Ueberwasseraußenanstriche werden vor der endgültigen Zulassung noch einem Großversuch an der Front unter- Hogen. Ergeben sich bei diesen Großversuchen keine besonderen Nach leite mehr, so wird die Farbe endgültig für die Verwendung in der Kriegsmarine zugelassen. Dies geschieht auf Grund eines erneut von der Versuchsabteilung Wilhelmshaven vorgelegten Berichtes durch Bekanntgabe an die Firma und an die Bauwerften von Seiten des O. K. M. Zulassnngsbedingnngen. Nach der so erfolgten sorgfältigen Auslese der besten und im allgemeinen nur wenigen Erzeugnisse ist bei der Lieferung folgendes zu beachten: Eine Aenderung in der Zusammensetzung ist nur mit aus- drttcklicher Genehmigung des Oberkommandos der Kriegs¬marine zulässig. Die Firmen verpflichten sich zur genauen Einhaltung des erprobten Rezeptes. Die Lieferung hat streichgerecht in 5 und 12^. kg galv. verzinkten Büchsen oder eisernen 50 kg Fässern, wie bei der jeweiligen Bestellung angegeben wird, zu erfolgen. Die Büchsen sind mit Sickungsringen und zugewalzten Deckeln versehen zum Versand zu bringen. b Alle Büchsen tragen Inhaltszettel mit Behandlungsvor schrift nach Anlage 2. Feuergefährliche Farben sind besonders zu kennzeichnen.

V. Abnahme der Lieferungen. Aus jedem Ansatz werden durch einen Beauftragten der Versuchs-abteilung der K. M. W.-Wilhelmshaven möglichst auf dem Lieferwerk je V2 kg Farbe entnommen und plombiert. Diese Muster werden zu lfd. Vergleichsversuchen aus der Werft verwendet. Die Abnahmeprüfung erstreckt sich auf folgende Untersuchungen: Viskosität, Streich- und Deckfähigkeit, Glanzgrad, Trockenzeit, Abwaschbarkeil, 4 Farbton, Brandprüfung. Stellen sich hierbei wesentliche Unterschiede gegenüber den für die Zulassung durchgeführten Versuchen heraus, wird die Farbe der Firma zur Verfügung gestellt. Bei Wiederholung mangelhafter Lieferungen wird sie von weiteren Lieferungen unter Mitteilung der Gründe ausgeschlossen. Anlage 1 Fragebogen für den vrundanstrich ,r„„. Fragebogen »?>< marintmerft «jt öic Lieferung von gnftrichmttteln I Dal Schiffbauressort ‘ ^ Lieferfirma: Benennung der Farbe und Nr.: — Verwendungszweck: Farbton: BastS: Preis: AF/Kg Trockenzeit in Preis: .5^/100 kg Zusammensetzung: Bindemittel und Weichmacher: % Pigment: % Löser und Verdünner: % • Bindemittel und Weichmacher i • Vas Pigment besteht aus: bestehen aus: • Genaue Typenbezeichnung und Hersteller ist anzugeben. A. Bindemittel (n % : | 100% • Löser und Verdünner:

100% 100% Handelsübliches Verdünnungsmittel: vermerk: Der Fragebogen ist für eine eingehende Erprobung und Beurteilung, sowie für die Sicherstellung der Rohstoffe, gewissenhaft auszufüllen. Die gemachten Angaben werden vertraulich behandelt. Ich bestätige nach bestem Wissen und Gewissen die Richtigkeit vorstehender Angaben.

, den Der Betriebssührer: 19

Kriegomarinewerfl Wilhelmshaven farbtonüberstcht • Anstriche der Kriegsmarine Werkstoff-Tellblatt 71r. AÄ-4 F 1 Scklffbaurefforl -1 TU LfV ?lr. ^ a r b 1 o n Farbenbezeichnung 9 Blau, Ultramarlnblau n Kal 5004 Lio Braun, Absatzfarbe n. Rai 8011 11 Grün, Chromgrün n. Rai 6005 12 Ockergelb für Masten Ver Feuerschiffe

n.Kal 1011 13 Gelb, Chefbootfarbe n. Rai 1003 Rostschutzfarbe, weiß, für lnnen und außen Baderaume

n. Kal 9002 15 Elfenbeln, Feuerfchutzfarbe für Maschinen» und Moloren- räume auf U-Boolen n. Rai 9003 16 Alumlnlumbronze n. Rai 90ü6

kriegomortnewerft tUilhdmoiiaDen Schtffbauressort InhaltSzettel und Behandlungsvorschrift der Anstrichstoffe für dle Krieg-marine III AK 4 Blatt

140 120 kg D Agm-Einheitskunstharzfaibe (weift für Innen und Aussen) Verdünnungsmittel: Lieferfirma: Ltefertag: abgenommen: Stempel D z. B. Agm-Einhett-kunstharzfarbe weifi für Innen und Außen oder Spezlalfarbe weifi für Trinkwasserzellen usw. + Vetzandlungovorschrift. 1. Anstrichstoffe vor Gebrauch solange durchrühren, bi- gleichmässige Zusammensetzung erzielt und segltcher Bodensatz etngemengt ist. 2. Die Anstrichstoffe sind stretchferttg eingestellt und sollen im allgemeinen nicht verdünnt werden. Büchsen sind gut verschlossen zu halten. -|- Diesen Aufdruck kn rot erhalten GchiffSbodenfarben bezw. Farben, die schnellvervunstende Löser und Verdünner enthalten.

für die Aufnahme in die Versuchsreihe. Für die zur Erprobung vorgesehenen Farben sind Fragebogen gewissenhaft und erschöpfend unter Angabe de: Art der ev. verwendeten Kunstharze auszufüllen und mit genauer Streichvorschrift, aus der auch die vorgesehene Verwendung, Innen-, Oberwasser-, Wasserlinien- oder Un-terwasserfarben ersichtlich ist, der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven zur Vorprüfung einzusenden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daB für Erprobung jedes aus Grund- und Deckfarben bestehen- Fertiganstriches ein Unkostenbeitrag in Höhe von 150,- zu zahlen ist. Als Pertiganetrich gilt jede Zusammenstellung von Grund-und Deckfarben, also auch dann, wenn z.B. eine Grundfarbe für mehrere Deckfarben vorgesehen ist oder umgekehrt. Werden nur Grund- oder nur Deckfarben zur Bi probung eingereloht, so gelten diese für sich gleiohfal als ein Anstrichsystem. Der Antrag auf Einreihung in die Versuchsprogramme ist bis zum 15.Januar eines jeden Jahres bei der Kriege marinewerft Wilhelmshaven, Schiffbaureseort, zu stellen

A. Anforderungen an den Unterwasseranstrich.

Anforderungen an den Wasserlinienanstrich

1. 2. 3. 4. Die Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbfilm muß leicht wieder aufrührbar sein. Gute Streich-u. Deokfähigkeit. Streichsähigkeit bei Temperaturen von -5° bis +30° C für die Zeit eines Ar-beitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuch-tigkeit von bis zu 90 S. lute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Eisen. Trockenzeit nicht über 12 Stunden. 5. 6. Beständig für 1 Jahr bei Einwirkung von Seewasser Seeluft und Sonnenbestrahlung. Anwuchshindernd. 7. 9. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen. Fertiganstrich muß aus 3 bis 4 Farbfilmen bestehen. 9. Zur Untersuchung sind je 2 kg kostenlos einzusenden Erprobung: Im Freiversuchsfeld für die Zeit von Mai bis Dezember.

C. I Anforderungen an den Uberwasseranstrich außenbords. i

  1. Ülv ?Lrvsri Lilr^sn I<s1riON kQi»1:eri 2028:1821:2 d1.I2sn. 2sr sd- I Lvss 1:2^8 ?srdkcjrxvi’ mu2 Islalil: wieder aufrührbar sein. I

  2. Gute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempera- I turen von -5° bis +30°C für die Zeit eines Arbeitstages I von 0 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis!

zu 90 #. I

  1. Gute Haftfähigkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl4

bürste entrostetem Eisen. :

  1. Trockenzeit nicht über 12 Stunden. !

  2. Ausbesserung alter Ölfarbenanstriche muß möglich sein.

  3. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh-u. Seewasser und starke Sonnenbest rahlung.

  4. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwa¬chen Sodalösungen.

  5. Möglichst geringes Gewicht.

  6. Freisein von unangenehmen Gerüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  7. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20 & berechnet auf Bindemittel u. Löser und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden.

  8. Keine weißen Flecken durch Seewasser, Regentropfen und andere Stoffe.

  9. Farbe darf nicht kreiden.

  10. Möglichst geringer Prozentsatz an devlsehgebundenen Roh-stoffen.

  11. Größte Feuerbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen.

  12. Hellgrauer Farbton.

  13. Zwisohen-u. Deckanstrich soll aus gleichen Farbfilmen be-stehen.

  14. Deokanstriche müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein.

  15. Die einzelnen Farbschlchten dürfen die darunter liegenden nicht anlösen.

  16. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

Anmerkung: Für Leichtmetalle wird lfd.JTr.3.Gute Haftfähigkeit auf vorher entfettetem nicht aufgerauhtem Leichtme¬tall aller Legierungsgattungen. Lfd.Nr.17. fällt fort. D. Anforderungen an don Innenanstrioh 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.

Die Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der ab- gesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufzurühren sein« Jute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempera-turen von -5° bis +JO°C für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 90 %. Gute Haftfähigkeit und Sohutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Eisen. Trockenzeit nicht über 12 Stunden. Ausbesserung alter Ölfarbenanstriche muß möglich sein. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh-u. Seewasser, sowie gutes Aussehen für die gleiche Zeit. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen- und schwachen Sodalösungen. Möglichst geringes Gewicht. Freisein von gesundheitsschädlichen Gerüchen und gefähr-lichen, sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Auftrock- nung. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. T#luol u. Xylol Löser Reine Farbe können nur bis zu 20#,berechnet auf Bindemittel u und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden. Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe, darf nicht kreiden. 15. 16. 17. 18. 19. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh-stoffen. Größte Feuerbestündigkcit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen. Der abgelöste Farbfilm darf eben¬falls nicht brennbar sein. Heller Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau. Zwischen-u. Lackanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein. Jie einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden nicht anlösen. Zur Untersuchung sind Je 1 kg kostenlos einzusenden. Anmerkung Fdr Leichtmetalle wird Ifd.Nr.5.)Gute Haftfähigkeit auf vorher entfettetem nicht aufgerauhtem Leicht-metall aller Legierungsgattungen.Lfd. 2Jr. 17)fällt fort.

  1. Ole Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein

  2. Gute Streich-u. Denkfähigkeit, streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +30°0 für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig¬keit von bis zu 90 S.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stai bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit bis zu 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Braunkohlenheizöl von 50° C, Gasöl etc und SeewasserÖlgemisoh.

  6. Guter Rostschutz.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Freisein von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheits¬schädlichen und leioht entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol u

und Loser und Verdünner zugesetzt werden. 10. Für Bilgen möglichst heller Farbton. 11. Pertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen. 12. Zur Untersuchung sind le 1 kg kostenlos einzusenden.

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streioh-u. Denkfähigkeitj streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +30°C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Schntzwirkung auf nur mit der Stahl bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit bis zu 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Heizöle (Steinkohlen»-Braunkohlen-Erdöl) von 5O°C, Gasöl, Treiböle, Mischöle, Sohmieröl und See-wasserölgemisch.

  6. Guter Rostschutz.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh¬stoffen.

  8. Frei von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheitsschäd¬lichen und leicht entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol u. Xylol dürfen nur bis zu 20 £, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner, zugesetzt werden.

  10. Für Bilgen möglichst heller Farbton.

  11. Fertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen.

  12. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein. Gute Streioh-u. Deckfähigkeit; streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +30°C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig¬keit von bis zu 90 %.

Z. Gute Haftbarkeit und Sohutzwirkung auf nur mit der 1. 01s Farten dürfen keinen h.irten Bodensatz bilden. 3er abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein. 2. Gute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +30° C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 3 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig-keit von bis zu 90 ^. 3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Jisen. 4. Trockenzeit bis zu 8 Stunden. 5. Beständig gegen Heißwasser bis 100° und Kondensate bis 120 zeitweise bis 150° C (sehr aggressives Wasser) bei geringen Beimengungen von Öl. 6. Guter Rostschutz. 7») Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen. 8. Freisein von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheits¬schädlichen und leicht entzündlichen Dünsten. 9. Oie Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20 A, berechnet auf Binde¬mittel und Löser und Verdünner zugesetzt werden. 10. Fertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen. 11. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

Anmerkung zu S.) Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmi¬ gung.

  1. vis Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der ab-gesetzte Farbkörper muß leioht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Deckfähigkeit, streiohfähig bei Tempera-turen von -5° bia +30° C für die Zeit eines Arbeitstages von 6 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl-bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Itunden.

  5. Ausbesserung alter Lackfarbenanstriche muß möglich sein.

  6. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh-und Seewasser und Ein-wirkung von scharfen Soda-und Seifenlösungen sowie Wasser- dämpfen.

  7. Möglichst geringes Gewicht.

  8. Freisein von unangenehmen Gerüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20 S, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden.

  10. Keine Flockenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  11. Farbe darf nicht kreiden.

  12. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh-stoffen.

  13. Größte Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen.

  14. Heller Farbton; weiß, elfenbein, hellgrau.

  15. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein.

  16. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunterliegenden nicht anlösen.

  17. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

Lsd • ::r .<£?£… Feuentwurs der A.P.B. Nr. ZI Teil A - 1 (für Boote gelten noch die bisherigen A.”.B. ^11 für P. und S.Foote folgen besondere Vorac’ r i; ,• .. Msitii 1. Bei der Bors#eU*Jlf JJJ linken! Kerber k,. ZinkwoAA bi» «#* WUfW Bur eh • Kronos -Ti t- (Standard r)* erootnt «erden (Klh jr oy v. 21 6oe-i 2.1

den la «ar alt d” U1 «eitere I ten Liste tufetfÜLT Wo# v.17.2. >o gen. su rer sehen (Mat*1* Grund-und Da«Kanutr le. nicht Mir w »tmSU’.1’* ^^^^^”^•^••Leliiölfirnio tosn* alt ^uav»^/ obersten Bookacstrichen von AuSenflächen rui Ans tri oho verwendet werden« (KIb 4.04? ^eh.v. ^6 und KIb 4946 geh. ▼. 6.11.>.) 4^) Bur für Abschnitt “V”. Anstatt der dünkeIgreuen Roetbebutzfarte ; r. 1 17 der lsd. nr.Ia lat die froegasltfurbe 7i , K und für dl« hellgraue ßostsohutsfarbe Zr.14 < 15 dor lsd. Nr.2. Die Franka«itfarbe 71 719c der Fe. Furnann Frenkel als Deekanstrich zu^d - sen. (aiel*e B.Mr.44) «1» t.8.2.>7, .B.?:r.’ ‘^>

Vor□•mcrkurzen 1« Farben- und öl-Anstrich d) s)

der Anstriche Ist im allgemeine« 41* der erforderlichen Anstriche hängt la von der Zeitdauer des Baues, der Deck« Fähigkeit der Farbe und anderen Bedingungen ab« Die Grundkn- striche sind in Jeden Falle so oft zu ergänzen oder su daß eine Bostbildung nicht eintritt« Dealt die Dcckanstriehe der vorgesehenen Zahl euere leben, sind sie Möglichst erst la letzten Kaustadium aufzutragen und la übrigen ebenfalls so weit zu erneuern, daß der Anstrich bei der Ablieferung dos Bohls fee sauber ist und gut deokt. Bel Instandsetzung ist eine Erneuer¬ung des Grundanstricha nur nötig« soweit der alte Grundanstrich schadhaft ist. Ta allgemeinen genügt für in Dienst gestellte Schiffe bei Reparaturen die Erneuerung den vor geschriebenen Deckanstriches. Die Deckfarben sollen seewasser-und wetterbeständig sein einen reiner, gut deckenden Farbton haben und bei genügender Elastizität so hart und blank auf trocknen, da- sie wenig Schmu amnehcoen und leicht abgewaschen werden können« Aas den Anstrich schwer zugänglicher ‘teilen ist besonders Sorgfalt zu verwenden« Verzinkte Bleche erhalten eiman Grundanstrich nur an den 8 an denen der Zinkbelag, wie besondere 1K Beretebe von Nietungen und SSchweifungen und an den Bleabrändern, beschädigt lat« >r- f order liebens alle ist dafür der Deckanstrich MM eisen Anstrich zu orhähaxu Verzinkte s cbottbeplattungen in den Bilgen au. srhal der Masohlnen-und Kessel räume erhalten Grund-und wekanatriche« Zinksobutzplatten dürfen nicht engestrieben werden« Blanke Masohinegtelle, Bekleidungsbleche aus verzinkte« liech wie z.B. Kesselbekleidungen, Zylinderbekle Idingen für Haupt-und Hilf Maschinen, Terbinonbekleidungen und Bekleidungen Ur Fer« dampfer erhalten keinen Anstrich. Blanke bewagliehe Ms seh ine« teile sind sieht Mit Farbe, so«* dern mit Fett zu toMsorrieren« Wenn in besonderen Fällen der Farbenanstrich nicht entbehrt werden kann, so ist er Vgr Ablie#- orung des Schiffes sorgfältig zu entfernen, daalt die Teile be¬triebsfertig gemacht werden können«

.«LU«» D^Hrtture, Ai« s««»» basser Isoliert sind, sind ^ I cf Lv» laollerMg drslml in Zslschenräumn von mindestens 4 stunden alt weiter dostsehütsfarbs (ZinkweiB,LoinaifiFnla» I Terpentin und Slttatlt) u streichen, darüber ein Anstrich nlt I aaferglM I uar ertte Anstrich, der nicht bekleideten Telle #< K|iml iet I erst weh erledigter Druekfrobo in der Werkstatt eeeeaftihrer.• I • ‘ Hetzhund Botrlebaölbunker sind, wenn eie alt ‘aeaer geprüft werden, nach der Prüfung und netto sorgfältiger hoinlgung Ht I ..LvUL>HMWlWRWdMWM LLv»r»I^1 fL^KDül) LU ^»ruuD»». Carlen die» I :v12« jedoch Kit 4 auf Dichtigkeit geprüft, eo lat kein AB» I strloh or faxe er! leb, de die toasten ul ei bände Iscblcht iür die ! “onnarvIrrung genügt, f’ ’ol;» teile »erden K! : wincr der Holznrt «nzupnasenden Grundfarbe usc acksproe gestrichen oder nur ^cölt, soweit nicht besondere ’‘nlrlacke oder olitur ansuuenden aind» g, Zonen tone V^c U< Wed* Aakkrlngcn den lernen ha wüsten die Sendung** MUUhiB. rein sein, weil sototot der feeent nictot tont«« le i#dtsMl| , t Hirte, sehnet» und hont durch schreien oder iMMon Mit |M>fer tsodelauge eaegttoiilg an ent fernen. ‘ ^ ^ ‘ /• / Pie «SM« wird in kleinen mengen rtn - ZO^ DH L«M-MM «’MLckPtzurGLlO» LMWMD USA einen Su«LaKDArsÄAM^E^ ^8^’” »<)u»L 1^»»^»L Brei e^Mteit und mit einer ^HtfMl^Mbl wiBMiL L nach derc Annetten Tersaeiwtoen. Ts ist ein dreIIMTtast JUbosnoto1 nötig, »sicher eine ) Ms 4 *• diske ZMMati|liuMvl1W*to ‘ ‘ Mr 1 QB fliehe eint ungerahr 6 kg d» ^^. ^.^..^.-‘5^. ‘.I’r. ^6k?o7 “’. I d V. 8.12.1937» pr tri 1 st: 81 lcar-r,l*s ir.ennlge. Zur weiteren Einsparung *on Blei und Leinöl kam ^ fortan für alle V^nnlgeFrdr.danstriobe statt der Blei- mennige mit 20 < Sobwerapat-Vorschnitt (vergl.KIh 177M t T. 23.lo.36) solche mit 43 $ 31loar-Verschnitt (SLLLMßG» Carbid des Piektro-noh^elzwerkes Kempten) verwendet war» den. Diese Sil oar «Bleimennige hat gegenüber der Bchwer« epat«Vennige den Vorzug des sie sieh besser aufrühren läßt und unter Verwendung von eikkati^lbrb* 01o4itl»^ auBer einer betrdohtl lohen Lelhölersparnlo eine hwree ‘^ Trockenzeit -0«. 12 Stunden« aufwetet. Sie wird daher den Bauwerften zur Verwendung empfehlen. ; Kjr.Btrffc ‘TJ * eirflmia (T) ItuMnÖawr Ü®1 - -Uff «(Ml) /«■ant < H^> tsrixi r^ 5,0 iffttboftt#Mti . / I ’ rot ; <3 111 A rvh) ^.»^oLvr^! ^.W I . •” 1 |TH } »r it r»jodens er Le ‘ 71 jr e u N III gr») - Jstaahuc»r«rW wli Jao : li «^ « 3. Mr . ii4C 2 1 »left YemßTx za J>< ) HUT tital- VL t r e . ‘ ‘77 r.etKur-xad«! L Lr-. rialauper- I oxy n i ( ‘ ^- ») ‘^^^ ^»LmrdLIirpvravri fam 51,J$ ludlspirMr I T uro ■ 3U£ il t ar VLMk»^ t.;vL tXs S xu 2> c^fraMtf ir p e rt or rwra “ 12 5r t^UBy^rsar FCD» * j-y WrtäaauügBtJ. ttal -ju£ frei «a ilutforsterii «ein - iMMl^Ualt 0^2 A A#p5xal t-(, rmi »«^rLo»^^>rt QIMT ?ixt3«®«vL .^11 streit von 9^-106° c. yw ial tahriwt der (£ia&r« - flm»r JgJ^arwM*^ itatas. p^^gB worhso䮓 x7er Sciohier 3 C111 rtfM> > k*v® X ßC“ teure tz «mL tut aas -a «dar ohg#-> rührt worCoci« ?its auf »teitur« 15t riein&i T.-t’o K.lt io Ver- •chuitt Lu var> (tm”17781 v«2 2^U.56.)

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A. Anforderungen rm den Unterwasseranstrich ——————————————————–

  1. Dio ?Qr>vsn äilrL’sri 1(6lnan harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +30° C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 90 ^.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden

  5. Beständig gegen Seewasser für 1 Jahr.

  6. Anwuchshindernd.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Fertiganstrich muß aus 3 bis 4 Farbfilmen bestehen.

9. Zur Untersuchung sind Je 2 kg kostenlos einzueenden. Erprobungen: Unterwassererprobung in natürlichem Seewasser mindestens für die Zeit von Mai bis Dezember.

Anforderungen an den WaBserlinienanstrich.

  1. Die Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbfilm muß leioht wieder auf rührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Deokfähigkeit. Streichfähigkeit bei Temperaturen von -5° bia +30° C für die Zeit eines Ar-beitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuch-tigkeit von bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Beständig für 1 Jahr bei Einwirkung von Seewasser, Seeluft und Sonnenbestrahlung.

  6. Anwuchshindernd.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Fertiganstrich muß aus 3 bis 4 Farbfilmen bestehen.

  9. Zur Untersuchung sind je 2 kg kostenlos einzusenden.

Erprobung: Im Freiversuchsfeld für die Zeit von Mai bis Dezember.

Anforderungen an den überwassoranstrich außenbords.

  1. Ols Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der ab- gesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempera¬turen von -5° bis +3O°C für die Zeit eines Arbeitstages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 90 A.

  3. Gute Haftfähigkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Ausbesserung alter Ölfarbenanstriche muß möglich sein.

  6. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh-u. Seewasser und starke Sonnenbestrahlung.

  7. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen und schwa¬chen Sodalösungen.

  8. Möglichst geringes Gewicht.

  9. Freisein von unangenehmen Geirüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  10. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20. berechnet auf Bindemittel u. Löser und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden.

  11. Keine weißen Flecken durch Seewasser, Regentropfen und andere Stoffe.

12. Farbe darf nicht kreiden. 15. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh-stoffen. 14. Größte Feuerbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen. 15. Hellgrauer Farbton. 16. Zwisohen-u. Deckanetrich soll aus gleichen Farbfilmen be-stehen. 17. Deokanstriohe müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein. 18. Die einzelnen Farbsohichten dürfen die darunter liegenden nicht anlösen. 19. Zur Untersuchung sind je. kg kostenlos einzusenden.

Anmerkung: Für Leichtmetalle wird lfd.JTr.3.Gute Haftfähigkeit auf vorher entfettetem nicht aufgerauhtem Leichtme¬tall aller Legierungsgattungen. Lfd.Nr.17. fällt fort. / 7 Anforderungen an den Innenanstrioh. ——————————————————–

  1. Die Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der ab- gesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufzurühren sein.

  2. Oute Streich-u. Deckfähigkeit, streichfähig bei Tempera¬turen von -5° bis ♦3O°C für die Zeit eines Arbeitstage® von. Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis zu 90 %.

  3. Gute Haftfähigkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Bisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Ausbesserung alter ölfarbenanstriche muß möglich sein.

  6. Beständig für. Jahr gegen Sprüh-u. Seewasser, sowie gutes Aussehen für die gleiche Zeit.

  7. Beständig gegen Abwaschen mit Seewasser, Seifen- und schwachen Sodalösungen.

  8. Möglichst geringes Gewicht.

  9. Freisein von gesundheitsschädlichen Gerüchen und gefähr-lichen, sowie entzündlichen Dünsten; auch nach Austrock¬nung.

  10. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol u. Xylol können nur bis zu 20$,berechnet auf Bindemittel u. Löser und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden.

  11. Keine Fleckenbildung durch Wasser und andere Stoffe.

  12. Farbe darf nicht kreiden.

  13. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh-stoffen.

  14. Größte Feuerbestundigkcit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen. Der abgelöste Farbfilm darf eben¬falls nicht brennbar sein.

  15. Heller Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau.

  16. Zwischen-u. Lackanstrich soll aus gleichen Farbfilmen bestehen.

  17. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein.

  18. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunter liegenden nicht anlösen.

  19. Zur Untersuchung sind Je 1 kg kostenlos einzusenden.

Anmerkung: Für Leichtmetalle wird Ifd.Nr.3.Gute Haftfähigkeit auf vorher entfettetem nicht ausgerauhtem Leicht¬metall aller Legierungsgattungen.Lsd.Nr.17)fällt. fort..

Anforderungen an Bilgen- und Ölzellenanstriche.

  1. Ole Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein*

  2. Gute Streioh-u. Deokfähigkeit, streichfähig bei Tempe¬raturen von —5° bis +30°C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 3 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig¬keit von bis zu 90 S.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit bis zu 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Braunkohlenheizöl von 50° C, Gasöl etc. und Seewassorölgemisoh.

  6. Guter Rostschutz.

  7. Täglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  8. Freisein von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheits-schädlichen und leloht entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol u. Xylol können nur bis zu 20 H, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner zugesetzt werden.

  10. Für Bilgen möglichst heller Farbton.

  11. Pertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen.

  12. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute 3treioh-u. Deckfähigkeitj streichfähig bei Tempe¬raturen von -5° bis +3O°C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuohtigkeit von bis zu 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Schntzwirkung auf nur mit der Stahl bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit bis zu 10 Stunden.

  5. Beständig gegen Heizöle (Steinkohlen,-Braunkohlen-Erdöl) von 5O°C, Gasöl, Treiböle, Misohöle, Schmieröl und See- wasserölgemisch.

  6. Guter Rostschutz.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh¬stoffen.

  8. Frei von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheitsschäd¬lichen und leicht entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nioht zulässig. Toluol u. Xylol dürfen nur bis zu 20 £, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner, zugesetzt werden.

  10. Für Bilgen möglichst heller Farbton.

  11. Fertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen«

  12. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

  1. Die Farben dürfen auch nach längerer Lagerung keinen harten Bodensatz bilden. Der abgeeetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Oute Streloh-u. Decksähigkeit; streichfähig bei Tempe-raturen von -5° bis ♦30°C für die Zeit eines Arbeits¬tages von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig¬keit von bis zu 90 %.

  1. Gute Haftbarkeit und Sohutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem Bisen.

  1. Trockenzeit bis zu 8 Stunden.

  1. Beständig gegen Heißwasser bis 100° und Kondensate bis 120° (sehr aggressives Wasser) bei geringen Beimen¬gungen von Heizöl.

  2. Guter Rostschutz.

  3. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  4. Frei von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheitsschäd-lichen und leicht entzündlichen Dünsten.

  5. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol dürfen nur bis zu 20 L, berechnet auf Binde¬mittel und Löser und Verdünner, zugesetzt werden.

  6. Fertiganstrich muß aus 2 bis 5 Farbfilmen bestehen.

  7. Zur Untersuchung sind je 1 kg der zu prüfenden Farben kostenlos einzusenden.

Anmerkung zu 9« Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmi¬gung. Anforderungen an Heißwasaer-u. KondensatzellenanstricheJ

  1. Dis Farben dürfen keinen h;irten Bodensatz bilden. Der abgosetzte Farbkörper muß leicht wieder ausrührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Denkfähigkeit, streichfähig bei Tempe¬raturen von -5U bis +30° 0 für die Zeit eines Arbeits¬tages von 3 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtig-keit von bis zu 90 ^.

  3. ‘lute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahlbürste entrostetem’ Jisen.

  4. Trockenzeit bis zu 8 Stunden.

  5. Beständig gegen Heißwasser bis 100^ und Kondensate bis 120° zeitweise bis 150° C (sehr aggressives Wasser) bei geringen Beimengungen von 01.

  6. Guter Rostschutz.

  7. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Rohstoffen.

  1. Freisein von unangenehmen Gerüchen, sowie gesundheits¬schädlichen und. leicht entzündlichen Dünsten.

  1. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20 A, berechnet auf Binde¬mittel und Löser und Verdünner zugesetzt werden.

  2. Fertiganstrich muß aus 2 bis 3 Farbfilmen bestehen.

  3. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

Anmerkung zu S.) Ausnahmen bedürfen der besonderen Genehmi¬gung.

  1. vis Farben dürfen keinen harten Bodensatz bilden. Der ab-1 gesetzte Farbkörper muß leicht wieder aufrührbar sein.

  2. Gute Streich-u. Denkfähigkeit, streichfähig bei Tempera- I turen von -5 bis +50° C für die Zeit eines Arbeitstages I von 8 Stunden bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von bis 90 %.

  3. Gute Haftbarkeit und Schutzwirkung auf nur mit der Stahl¬bürste entrostetem Eisen.

  4. Trockenzeit nicht über 12 Stunden.

  5. Ausbesserung alter Lackfarbenanstriche muß möglich sein.

  6. Beständig für 1 Jahr gegen Sprüh-und Seewasser und Ein¬wirkung von scharfen Goda-und Seifenlösungen sowie wasser dämpfen.

  7. Möglichst geringes Gewicht.

  8. Freisein von unangenehmen Gerüchen und gefährlichen sowie entzündlichen Dünsten.

  9. Die Verwendung von Benzol ist nicht zulässig. Toluol und Xylol können nur bis zu 20 -4, berechnet auf Bindemittel und Löser und Verdünner (ohne Pigment) zugesetzt werden.

  10. Keine Fleckenbildung durch ‘..’asset und andere Stoffe.

  11. Farbe darf nicht kreiden.

  12. Möglichst geringer Prozentsatz an devisengebundenen Roh-stoffen.

  13. Größte Brandbeständigkeit. Geringste Entwicklung von Rauch-u. Brandgasen auch bei hohen auf längere Zeit ein¬wirkenden Temperaturen.

  14. Heller Farbton: weiß, elfenbein, hellgrau.

  15. Deckanstriche müssen mit Grundanstrich aus Bleimennige verträglich sein.

  16. Die einzelnen Farbschichten dürfen die darunterliegenden nicht anlöeen.

  17. Zur Untersuchung sind je 1 kg kostenlos einzusenden.

Besondere Bedingungen für die Lieferung von nostschutzfarben.

1. Beschaffenheit» Die Farben müssen für eine Temperatur von 20 0 C streichfähig geliefert werden, bie dürfen keinen Bodensatz bil¬den» der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht ochnell wieder einmengen läset. Balls bei streich- fertiger B’.oL.’.cnnige sich s chlammiger Bodensatz bildet» muss eien dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrtthren noch gut mit der Farbe vermischen lassen» Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu licjern» Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten» die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmung sorg ane reizen oder die äusseren Or¬gane das menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei ♦ 2o° 0 in 24 Stunden staubtrocken sein. Eie Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und koxn- frei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsullat), bchwerapat, Gips, Kreide, Talkum, schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignetes griffe beizumischen ist verboten» Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthalten, oie muss entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr» 844 B mindestens 51,5 odez 32,5 Bleisuperoxyd (Pb 02) enthalten. Zinkweiss muss mindestens 99 / Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Magneaiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berech¬net, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 / enthalten so inj die wifetssen Farben müssen einen rein weissen und lieh1.beständigen Farbton huben, arb- stoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, un gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern». Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydrierten Naphthalin bestehen» Sie müssen klar und farblos sein» Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbe» lohde müssen bis 200° C mindestens 98 A übergehen. Das Raumeinhel ta¬ge wicht muss bei 20° c unter o,9oo liegen. 1. Beschaffenheit: Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Materialprüfungsbehörden, durch einen Stadt- chjmiker oder durch eine Untersuchung auf der Werft festge- stellt ist, daß ihre Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckentsprechend sind. Firmen, die erst-malig zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben daher ohne weitere Aufforderung das Untersuchungsergebnis der für die Werft zu liefernden Rostschutzfarbe kostenlos einzureichen Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein Test ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von +20 C streichfertig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Umrühren in den angelicferten Gebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streichfertiger Bleimennige sich schlammiger Boden¬satz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe ver¬mischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahrcsbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragser¬teilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffs enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und d ie Atmungsorgane - 3 - - reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers an-greisen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20°C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinst- vermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe unge¬eignete Stoffe beizumischen, ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5^ Verun¬reinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß ent¬sprechend den Sorten Ale oder A 1d des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31 >5 oder 32,5 Bleisuperoxyd (Pb O2) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe 2$ 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 70 enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und licht- beständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmäßig feine, leichtverstreich¬bare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21°C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis bis 200°C mindestens 96 A übergehen. Das Raumeinheitsgcwlcht muß bei 20°C unter O,9OO liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzöl- firnisse und deren Standölo zu verwenden. Die Zusammen¬setzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel mUß frei von Co- lophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Störch-Morawskische Reaktion positiv ergeben Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf 30 A nicht unter-schreiten. Bei der Bleimennige richtet sich der Bindemittel- ^ 0 gehalt nach dem Dispersitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15-18 % und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %• Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. ■ -^*rr>4«SW*<#WfiM*»**#^ 2« Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - audh bei Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzu¬prüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marine- E werft angewendete Untersuchungsverfähren bezw. das einfache Prüfverfahren des RAL (Heft Nr. 840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holz¬spachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Ausrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürze¬rer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem einem langstieligen Schöpfgesäß vom unteren Teil des Gefäß- inhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfer¬tigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die ausgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Licht best ändigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salz¬haltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Ab¬waschen mitSodalauge festgestellt. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, ko¬stenfrei einzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vor¬stehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Ferner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlosse¬nen, mit zugewalzten Deckeln versehenen Weißblechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Blei¬mennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Die Mantelfläche der Z^kso SO11 mit fol¬genden Bezeichnungen versehen sein:

  1. ) Name der Lieferers

  2. ) FarbbeZeichnung und Farbton

  3. ) Lieferungsdatum

  4. ) Nettogewicht des Inhalts.

Ersatz. Farben, die bei der Güteprüfung den Be¬dingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlos werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäße Anstrichstoffe zu ersetzen. ^ ‘ I Ei iv V -^onl I , y/4 Besondere Bedingungen | !f für die Lieferung von Rostschutzfarben.

1. ) Beschaffenheit»

Die Farben müssen für cs Iris Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angeliefarten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach ■ Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° c in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschöht, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kyeide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. , < * < Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c oder A 1d des R.A.L. Nr.844 B mindestens 51,5 oder 52,5 Blei- superoxyd (Pb Og) enthalten- Zinkweiß muß mindestens 99 0 Zn 0 und F.isenoxydrot mindestens Bisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium-und Magnesiumverbindungon dürfen, auf Ca 0 be¬rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohdo müssen bis 200° C mindestens 98 % übergehen. Des Raumeinheitsgcwicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Des Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün¬nungsmittel darf 30 ^»«Flicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Bindomittelgehalt nach ^vrü Dispersitäts-• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 19 - 18 # und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

2. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - auch bei Teillieferungen Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange¬wendete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei beoon- ders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer • Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgefäß vom unteren Teil des Gefäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtb es tändigkeit ‘geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalauge festgestellt.

5. Muster; Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusendenf Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fer - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem -4-

dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nechge- prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir¬men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung» Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenon, mit zu¬gewalzten Deckeln versehenen,geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeich- n ungen versehen sein:

  1. Name des Lieferers,

  2. Farbbezeichnung und Farbton,

  3. Lieferungsdatum,

  4. Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^pmäße Anstrichstoffe zu ersetzen. Technische Bedingungen. Rostschutzfarbe rot. Die rote Rostschutzfarbe muss bei sachgemässem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschliessenden Überzug ergeben, der witterungs- und seewas gerbe ständig ist. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder 5 kg bezw. in Fässern zu Ko kg lettoinhalt zu liefern. Die Büchsen müssen mit zugewelzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güte probe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich ist, in einer unbeklebten Blechdose kosten- und portofrei einzureiohen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörperi Eisenoxyd mit mindestens 65 ^ FtgOy Bindemittel» oa. Zo % Leinölfirnis, 5 % Holzölstandöl. Verdünnungsmittel! 5 - 15 %• die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von RostschutzfaTben” hingewiesen. Technicohe Bedingungen., • Rostschutzfarbe, w312; Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht-beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durch¬aus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs-und seewasserbe- atändig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut ver- t rägt. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 50 bzw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten-und porto-frei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenset zung: Farbkörper: Zinkweiß mit 99 A ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiß kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiß(Stand- ard I”) ersetzt werden. Bindemittel: 20 - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnung smit t el: 5 -15 0« Im übrigen wird auf die beigefügten”Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben hingewie- sen. Marinewerft Wilhelmshaven* Schiffbauressort. Technische Bedingungen, Rostschutzfarbe , weiß. Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasser¬beständig ist,. Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg “und in Fässern zu 50 bezw. 10G kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugealzten Deckeln zu versehen. Mit dem Ängebbt ist eine Süteprobe von 1kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbe¬klebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeich¬nungen sind mit einem .Anhängezettel kenntlich zu machen. Zus ammens e t zung • Farbkörper: Zinkweiß mit 99 A ZnO ( nach R.A.L.844 0 ). Bindemittel: 20 - 25 # Leinölfirnis, 15 A Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 ^. «Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. Ver’crauchsstoff-xlr. 210205/206 - Technische Bedingungen» / Rostschutzfarbe weiss. Die weisse Rostschutzfarbe muss eihen rein weiysen, lichtbestän¬digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasserbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in gepar^erten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 5o bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeliebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung* Farbkörper: Zinkweiss mit 99 A ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiss kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiss (Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 $ Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 A» Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben”hingewiesen. Besondere Bedingungen y - y für die Lieferung von Rostschutzfarben. /

  1. Beschaffenheit.

Die Farben müssen für eine Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen lässt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensetz,Jbildet, muss sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu lieiern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch efzeugen und die Atmungsorgane reizen oder die äusseren Or¬gane des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei + 2o° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinst vermahlen und ko zn- frei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere iur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeigneten Stoffe beizumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthalten. Sie muss entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr. 644 B mindestens ZI, Z oder 52,5 Bleisuperoxyd (Pb O2) enthalten. Zinkweiss muss mindestens 99 ^ Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe 2^ 5 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berech¬net, im Eisenoxydro.t nur bis zu 5 % enthalten seinj die wfetssen Farben müssen einen rein weissen und lichtbeständigen Farbton haben. Farb¬stoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. - Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen I aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphthalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-übbe. lohde müssen bis 200° C mindestens 98 > übergehen. Das Raumeinheits¬gewicht muss bei 20° C unter o,9oo liegen. - 2 - - Jai sachgemäßem Verstreichen nljgg«v sIs dsl -4- Zy^ In 24 Ztunäen st^lir^sAsH sein.. Dia Farbstoffe müssen ungeachönt,feinat- vermahlen und kox-nfrei sein. Kaolin, Blanks ix ( Bariumsulfat ), Schwerspat,Gips,KreideTal¬kum, Schief arehl, Lithopone oder andere zur Her¬stellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei zumisehen, ist verboten. ‘ Bleimennige darf höchst«ns 1,5 < Verunrei¬nigungen einschl. Feuchtigkeit «nthalt«n. Sie muß. entsprechend den Sorten A le oder A Id des R.A.L. Nr. 644 B mindestens 31,5 oder.32,5 Bleisuperoxyd ( Pb Og ) enthalten. . Zinkweiß muß. mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Marn.aciurnverbinduneen dürfen auf Oa 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 £ enthalten aein. Di« weißen Farben müssen einen rein weißen und licht beständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen put abgerieben werden uw gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern.. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gerei¬nigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos •ein. Der Flammpunkt nach £bel Lüg üb«r 21° 2 liegen. Beim Destillieren nach Endler ^hbalohde müssen bis 200°C mindestens f8% Überrehen.Das Raumeinheitsr «wicht muß bei 20° “ unter 0,900 liegen. • Als Bindemittel sind Leinöl- und Holz- ölfirhisse und deren Standöle zu verwenden.Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils, bestellten Farbe besonders ange^ben. Das Bindemittel mu- frei von Kolophonium, Kumaron und Allen solchen Stoffen sein, die die Storch- Vorawskiache Reaktion positiv ergeben.. Der Geholt «n Bindemitteln ohne Verdünnun^smit-.- tel darf• 30 % nicht unx’-rschraitan. Bei dar Bleimennige richtet sich der Bindewitt«lreh«lt nach dem Disp^rsitätarrnd das Farbkörpers. ’Kr beträgt beträgt bei der gemahl-nsn Form 15 — 18 % und bei dar hochdisp^rs ‘-n Form bis zu 23 <. Ala Anstrichstoffs können mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. 2. GutePrüfung. Bei der Anlieferung das Anstrichstoffs- auch bei Teillieferungen- behalt sich die Marinewerft des Facht vor, die bedingungsgem?°e Lieferung der Färb« n^chzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Varine- werftjangewendete UntersuohungsverfAhren bazw. das einfache Prüfverfahren dea HAL ( Fest Fr. 840 A 2 ). Vor Entnahme der Proben wird der In¬halt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufruhren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli¬gen Schöpfe«fäß vom unteren “eil dea ^efäPinhelts entnommen. Die Prüfung erstreckt ‘sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkait, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche- nen Proben werden dar Witterung ausgesetzt und auf Bostschutz und Lichtbeständirkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwassar und beim Abwäschen mit Sodalau^a festgestAllt. 3, Kuster. Vor dem Einreichern der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in <-ut verschlossenem Gefäß, das keine Firmanaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei sinzusenden. Dieses Muster mu£ mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung - 4 - - Lieferung -maßgebend. Ferner ist din genaue Zusammensetzung der Fnrbe ( unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzulec^ndQn nest) einzuraichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent¬stehenden Kosten können von den Firman einge¬zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugewalzten Deckeln versehenen ^eiß-*. blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Drahthenlel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 k^. Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen- Bezeichnungen veteehen sein : Name des Lieferers Tarnbezeichnung und Farbton Lieferungsdatum H Nettogewicht de^ Inhalts. jjrrmgg/ Farben, die bei der Güteprüfung den Bedinsun’ gen nicht entsprechen und von der Ahn&hme ausge^ schlossen weffren, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung” durih’ bäding^ingsgemäße Anstrich- s-toffe zü~ersetz5en. ;

I Besonder? Bedingungen | f’ür die Lieferung von Hostschützfärben 1. Beschaffenheit. Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mate- rialprüfungsbehorden, durch einen Stadtchewiker oder durch eine Untersuchung auf 6er ‘“erst fest- gestellt ist, daß ihrs Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckent-sprechend sind. Firmen, die erstmalig zur Ange¬boteabgabe »ufgefordert werden, haben d^her ohne weitere Aufforderung d^s Unt-rsuchungsercebnia der für die Werft zu liefernden ^ostschutzforhe kostenlos einzureicben. Firmen, die beraits hei einer -früheren Ausschreibung ein “est ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung- weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von + 20° C streichfartig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden,’der sich durch leichtes Umrühren in den an^lieferten Gebinden nicht schnell wieder einmangan läßt, ^ells bei streichfertiger Bleimennige sich schlp””nirer Bodensatz bildet, mu? sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um-rühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur DI Lis nach Ab¬lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe enthalten, die einen schwr^en Geruch erzeugen und di» .Atmun^sor/’nne reizen oder die äußeren Organe des ■’angeblichen ^rpers angreifen. Bei

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Erl - technische Bedingungen ^ Teerfirnis muß säurefrei, dünnflüssig, tiefschwart uni als Rostschutzanstrich geeignet sein» Er sali schnell troc¬knen und dann glänzen, in der Wärme den Glans nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und möglichst frei von starken, gesundheitsschädigenden Gerüchen sein« Ferner muß er frei von Sulfo säuren SO^ sein und darf nur einen geringen Gehalt von höchstens 2 Vol. Prozenten an Phenolen enthalten« Mit dem Angebot sind Güteproben von nicht unter 3 kg» kosten- und portofrei einzusenden, die für eine evtl» Lie¬ferung verbindlich bla iben« Angebote mit Proben unter 3 kg» können nicht berttekaigktigl werden« .IW

Technische Bedingungen Besondere Bedingungen für die Lieferung von Bootechutzf»rben 1. Beachesf^nheit. Für die Lieferung kommen nur aolche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mate- rialprüfun^sbehörden, durch einen Stadtchemiker oder durch eine Untersuchung auf der ^srft fest- gestellt ist, daß ihrs Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckent¬sprechend sind. Firmen, die erstmalig zur Ange- botsabgabe aufmefordsrt werden, haben dcher ohne weitere Aufforderung das Unt-rsuchungeergebnis der für die Werft zu liefernden Rostschutzfarbe kostenlos ?inzureichen. Firmen, die bereits hei einer früheren Ausschreibung ein “est ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von + 20° 0 atreichfartig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der eich durch leichtes Umrühren in den an^slieferten Gebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. Rells bsi streichfertiger Bleimennige sich schlammiger’ Bodensatz bildet, mu? sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um- rühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ab- * lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmun^sor^ane reizen oder die äußeren Orrane des menschlichen ^rpers angreifen. 2a 1

Technische Bedingungen. Marinewerft Wilhelmsha ven Schiffbauressort Rotschutzfarbe weiß Datum: 1. 11. >5

Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht¬beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu veistr-eichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werden¬den glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewas¬serbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg und in Fässern zu 50 bezw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten- und portofrei einzurefchen. Bezeichnun¬gen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung. Farbkörper:Kann zu 50 % aus Titanweiß und ^U^b^^ 50 % ” Zinkweiß bestehen. Zinkweiß mit 99 % ZnO (nach R.A.L. 044 C). Bindemittel:20-25 A Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. * ^ 400 Verdünnungsmittel: 5-15%« Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedln- gungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen - 2

Marinewerft hinein ahaven Schisfbaureaaort Technische Bedingungen Rostschutzfarbe rot Datum: 4.11.35

Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden Überzug ergehen, der witterungs- und seewasserbeständig ist. Die Forba ist in. ^eiQblfrchbüchsen zu Nettoinhalt zu liefern. Die B^chs^en müsssan mit zugewalz- ten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist *ine üüteprobe von 1 k% die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer un^kljJ^^ kosten- und portofrei ein¬ zureichen. Bezeichnungen sind mit Einern Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: ‘ Eisenoxyd mit mindestens 65 95 VegO $. Bindemittel; ca. 30 $ Leinölfirnis, 5 % ^olzölstand^l. Verdünnungsmittel; 5 - 15 % Im übrigen wird auf die beirafügtan n Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben “ hingewiesen.

Caloium-und Magnesiumverbindungon dürfen, auf Ca 0 be¬rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben« Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreiohbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis 200° C mindestens 98 ^ übergehen. Das Raumeinheitsgewicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Das Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün¬nungsmittel darf JO % nicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Bindomittclgehalt nach dem Dispersitäts -• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 Jl und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

2. Gütcprüfung. Boi der Anlieferung dos Anstrichstoffs - auch bei Toillioferun^en ^’eillieferungen - behält eich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange- wondete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei booon- ders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpsgefäß vom unteren Teil des Gefäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trookenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschütz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalauge festgesteilt. J.) Muster: Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenausschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusenden^ Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fc-r - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Tert) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nechge- prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir-*- men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort.

4. Lieferungs Die Lieferung hat in luftdicht verschlossener., mit zu¬gewalzten Deckeln versehenen,geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezcich- n ungen versehen sein:

1. Name des Lieferers, 2. 3. Farbbezeichnung und Farbton, Z.) Lieferungsdatum, 4«) Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossenw.erden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^mäße Anstrichstoffe zu ersetzen. Als Bindemittel sind Leinöl— und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel mussibei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reaktion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf ZO % nicht unterschreiten. Bei der Bleimennige richte , sich der Bindemittelgehalt nach dem Disper-sitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Fora 15 - 18 ^ undbei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

2. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrich, toffes - auch Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemässe Lie¬ferung der Farbe nachzuprüfen. Massgebend hierbei ist das bei der Marinewerft angewendete Unter¬suchungsverfahren bezw. das einfache Prüfverfahren des RTA.L. (Heft Nr. 84 o A 2). Vor Entnahme der Proben wirdder Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durch¬gerührt, wobei besonders auf das Aufruhren des Bodensatzesgeachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit •’ gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpsgefäss vom unternn Teil des Gesässinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich ausser auf die Zusammensetzung auf Fest¬stellung von Bodensatz, Streichsertigkeit, Deckkrest, Trockensähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die ausgestrichnen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit ge¬prüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihi Verhalten in salzhal¬tiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Soda¬lauge festgestellt.

3. Muster: Vor dem Einreichen des Angebots ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gesäss, das keine Firmenaufschrift oder sonstige Bezeich nung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muss mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lie¬ferung massgebend. Berner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 borzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft• Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen- 3 - werden. (-) fällt bei Bleimennige fürt).

4. Lieferung. Die Liefe ung hat in luftdicht verschlossenen» mit zugewalzten Deckeln versehen, geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Draht¬henkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu lo kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeichnungen ver- ■ pehen seins 1. ) Name des Liefereres, 2. ) ParbbeZeichnung und Parbton, Z.) Lieferungsdatum, 4. ) Nettogewicht des Inhaltes. 5. ) Ersatz. Parben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht ent¬sprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aofforderung durch bedingungsgemässe Anstrichstoffe zu ersetzen. Marinewerft Besondere Bedingungen Datum: WilheImshaven für die Lieferung von Schisfbauressort Rostschutzfarben. 19.9, 34. 1• Beschaffenheit: Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Materialprüfungsbehörden, durch einen Stadt- chsmiker oder durch eine Untersuchung auf der Werft festge¬stellt ist, daß ihre Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckentsprechend sind. Firmen, die erst-malig zur Angebotsabgabe ausgefordert werden, haben daher ohne weitere Aufforderung das Untersuchungsergebnis der für die Werft zu liefernden Rostschutzfarbe kostenlos einzureichen Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein Test ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine - ■ “■’l* ,,-, –“—.■—r direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von ♦ 20 0 C streichfortig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Umrühren in den angelicferten Gebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streichfertiger Bleimennige sich schlammiger Boden¬satz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges.Umrühren noch gut mit der Farbe ver¬mischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahrcsbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragser¬teilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und d ie Atmungsorgane roi-

Technische Bedingungen., Rostschutzfarbe rot. Die rote Rostschutzfarbe muss bei sachgemässem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschliessenden Überzug ergeben, der witterungs- und seewasserbeständig ist. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder 9 kg bezw. in Fässern zu Ko kg lettoinhalt zu liefern« Die Büchsen müssen mit zugewalzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güte probe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich ist, in einer unbeklebten Blechdose kosten» und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörperi Eisenoxyd mit mindestens 65 ^ Fe20y Bindemittelr oa. Jo % Leinölfirnis, 5 ?C HolsölBtandöl. Verdünnungsmittel! 5 - 15 %. Im übrigen wird auf die bei gefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. Technisghe Bedingungen. • S Rostschutzfarbe, w3iß. Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht¬beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durch¬aus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs-und seewasserbe- Otändig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut ver¬trägt. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 50 bzw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten-und porto-frei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung? Farbkörper: Zinkweiß mit 99 A ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiß kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiß(Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel; 20 - 25 # Leinölfirnis, 15 ^ Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 1 5 #• Im übrigen wird auf die beigefügten”Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben hingewie- sen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel mussibei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reaktion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf 30 ^ nicht unterschreiten. Bei der Bleimennige richte „ sich der Bindemittelgehalt nach dem Disper¬sitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Foim 15 - 18 ^ undbei der hochdispersen Fonn bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. 2. Güte prüfung. Bei der Anlieferung des Anstrich, toffes - auch Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemässe Lie¬ferung der Farbe nachzuprüfen. Massgebend hierbei ist des bei der Marinewerft angewendete Unter¬such ungsveifahren bezw. das einfache Prüfverfahren des R-rA.L. (Heft Nr. 84 o A 2). Vor Entnahme der Proben wirdder Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durch¬gerührt, wobei besonders auf das Aufruhren des Bodensatzesgeachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgefäss vom unteren Teil des Gesässinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich ausser auf die Zusammensetzung auf Fest¬stellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkreft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichnen Proben werden der Witterung ausgesetzt unL auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit ge¬prüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihi Verhalten in salzhal¬tiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Soda¬lauge festgestellt. 3. Muster: Vor dem Einreichen des Angebots ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gesäss, das keine FirmenaussChrist oder sonstige Bezeich nung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muss mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lie¬ferung massgebend. Berner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 borzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft• Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen - 3

werden. (-) fällt bei Bleimmnnige fort).

4•) Lieferung. Die Liesei ung hat in luftdicht verschlossenen, mit zugewalzten Deckeln versehen, geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Draht¬henkel, zu erfolgen, bei Bleimmnnige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu lo kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeichnungen vei>- wehen sein:

  1. Name des Liefereres,

2. Fsrbbezeichnung und Farbton, Z •) Lieferungsdatum, 4.) Nettogewicht des Inhaltes. 5•) Ersatz.

Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht ent¬sprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aofforderung durch bedingungsgemässe Anstrichstoffe zu ersetzen. Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe ^0 3 enthalten. Calcium-und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 be¬rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben» Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis 200° C mindestens 96 A übergehen. Das Raumeinheitsgewicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Das Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün-nungsmittel darf 30 A nicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Bindemittolgehelt nach dem Dispersitäts •• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 % und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %• Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

2.) Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - auch bei Teillieferungen

/ 2 -Z- eillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange- wendete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei bcoon- ders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgesäß vom unteren Teil des Gesäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkrast, Trookensähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die ausgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodelauge festgestellt. J.) Muster: Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenausschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusendenj Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fer - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem WWWWWWWWWMW -4- dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Teet) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachge¬prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir- men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung;

Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenen, mit zu¬gewalzten Deckeln versehenen,geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezcich- n ringen versehen sein: 1. Name des Lieferers,

  1. Farbbezeichnung und Farbton,

  2. Lieferungsdatum,.

  3. Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^pmäße Anstrichstoffe zu ersetzen.

1. Beaches f enheit. Für die Liefe tun/» kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mate- rialprüfungsbehorden, durch einen Stadtchemiker oder durch eine Untersuchung auf 3er ^erft fest¬gestellt ist, daß ihre Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckent¬sprechend sind. Firmen, die erstmalig zur Ange- botsabgabe eufgefordert werden, haben d^her ohne weitere Aufforderung das Unt-rsuchungsergebnis der für die Werft zu liefernden ^ostschutzforbe kostenlos einzureichen. Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein “est ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von ♦ 20° 0 streichfertig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Uwrühren in den an^elieferten Gebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. iMls bsi streichfertiger Bleimennige sich schleimiger Bodensatz bildet, mu? sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um- rühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur H’.’lfte nach Ab¬lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe enthalten, die einen scherten Geruch erzeugen und die .Atmun^sortens reizen oder die äußeren Organe des menschlichen ^rpers angreifen. fol I Eingegnt J 28 M 1935 Technische Bedingungen I Rostschutzfarbe H J , M - Datum: 4.11.38. rot Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden Überzug ergeben, der witterungs- und seewasserbeständig ist. Die Farbe ist in. ^eiQbl^hbüohs?n zu 5 I Nsttoindsl-d 2U liefern. Die Btfchs’en müssean mit zugewalz- ten Deckeln versehen sein. ® Mit dem Angebot ist aine ^üteprobe von 1 k*, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbaklebten Blechdoge kosten- und portofrei ein¬zureichen. Bezeichnungen sind mit einer Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: ‘ Eisenoxyd mit mindestens 68 $ ^e^o $. Bindemittel: ca. 30 $ Leinölfirnis, 8 % ^olzölstand^l. Verdünnungsmittel: 5 - 15 % Im übrigen wird auf die beigafügtan „ Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben “ hi ng e wi e s an. kl/ I M in ‘ i Marinewerft Wilhelmshaven. Datum: 4.11,35, • 3chiffbaure s sort. f– ■y» ■■ ‘ -“I I Eingegnn’ ^n | Technische Bedingungen, I— I I -2. DEL 1935 I Rostschutzfarbe , weiß. | Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht- I beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasser¬beständig ist,. Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut vaträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg und in Fässern zu 50 bezw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugealzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbe¬klebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeich- 1 nungen sind mit einer. .Anhängezettel kenntlich zu machen. Zus ammens e t zung, Farbkörper: Zinkweiß mit 99 $ ZnO ( nach R.A.L.844 0 ). Bindemittel: 20 - 25 % Leinölfirnis, 15 ^ Leinölstandöl« Verdünnungsmittel: 5 - 15 £. Jm übrigen wird auf die beigefügten »Besonderen Bedingungen für die LieferLmg_jron~Rp_9tschutz^ hingewiesen, Vercrarchsstoff-Nr, 210205/206, Technische Bedingungen, Rostschutzfarbe weiss. Die weisse Rostschutzfarbe muss eihen rein weissen, lichtbestän¬digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasLerbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe Ist in gepar^erten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 5o bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeliebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung* Farbkörper: Zinkweiss mit 99 % ZnO (nach R.A.L^ 844 6) Zinkweiss kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiss (Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 ^ Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 %• Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. Technische Bedingungen

für dis Lieferung .von Bostschützfärben

1. Beschaffenheit. Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mate- rialprüfun^sbehorden, durch einen Stadtchemiker oder durch eine Untersuchung auf der ^rft fest¬gestellt ist, daß ihrs Farben den technischen Bedingungen der Werft genügn und zweckent¬sprechend sind. Firmen, dis erstmalig zur Anre- botsahgabe »ufrefordert werden, haben d®her ohne weitere Aufforderung das Unt-rauchungser^ebnia der für die Werft zu liefernden ^oatachutzforbe kostenlos ?inzureichen. Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung sin “est ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung’ weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von + 20° C streichfartig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Umrühren in den an^elieferten Gebinden nicht schnell wieder einmsngsn läßt, ^alls bei atreichfertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, mu? sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um- rühren noch gut mit dar Ferbs varmiachen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ab-lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe ®nthalt®n, die einen scharfen Geruch erzeugen und di® Atmun’-sor^ane reizen oda^ die äußeren Oranna des -“enschlichen ^rpera angreifen. Bei Technische Bedingungen

Teersirnis muß säurefrei, dünnflüssig, tiefschwäre und als Rostschutzanstrich geeignet sein« Er soll schnell trok— knen und dann glänzen, in der Wärme den Glanz nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und möglichst frei von starken, gesundheitsschädigenden Gerüchen sein« Ferner muß er frei von Sulfo säuren SO^ sein und darf nur einen geringen Gehalt von höchstens 2 Vol. Prozenten an Phenolen enthalten« Mit dem Angebot sind Güteproben von nicht unter 3 kg» kosten- und portofrei einzusenden, die für eine evtl« Lie¬ferung verbindlich biß iben» Angebote mit Proben unter 3 kg» können nicht berücksichtigt werden» Technische Bedingungen. Rotschutzfarbe weiß Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht¬beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu veistr-eichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werden¬den glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewas¬serbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg und in Fässern zu 50 bezw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten- und portofrei einzurerhen. Bezeichnun¬gen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung. Farbkörper:Kami zu 50 % aus Titanweiß und ^v ^b^«, 50 % “ Zinkweiß bestehen. ^j?W Zinkweiß mit 99 ^ ZnO (nach R.A.L. 844 0). Bindemittel:20-25 A Leinölfirnis, 15 H Leinölstandöl. * Verdünnungsmittel: 5-15%* Im übrigen wird auf die bei gefügten “Besonderen Bedin¬gungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. ‘ Utz tz<5üLöL^R6^^^ -»4——■«,f,tiMia>ia für die Lieferung von Rostschutzfarben*

1. Beschaffenheit r Die Farben müssen für «eine Temperatur von 4-20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° c in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c • oder A 1d des R.A.L. Nr.844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Blei- suporoxyd (Pb 0^) enthalten» Zinkweiß muß mindestens 99 ^ Zn 0 und Eisenoxydrot Calcium-und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 be-rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Englcr-Übbelohdo müssen bis 200° C mindestens 98 ^ übergehen. Des Raumeinheitsgewicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Des Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün¬nungsmittel darf JO 5&*tiicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Blndomittolgehalt nach doA Dispersitäts -• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 0 und bei der hochdispersen Form bis zu 23 A. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

2. GütePrüfung. Bei der Anlieferung dos Anstrichstoffs - auch bei Teillieferungen Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange¬wendete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei beoon- ders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kenn der Inhalt schon in kürzerer • Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgefäß vom unteren Teil des Gefäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rost schütz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalauge festgestellt.

3. Muster; Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusendenf Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fer - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem

dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nechge- prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir¬men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort.

1. Lieferung» Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenen, mit zu- gewalzten Deckeln versehenen,geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeich¬nungen versehen sein:

  1. Name des Lieferers,

  2. Farbbezeichnung und Farbton,

  3. Lieferungsdatum,

  4. Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossenw erden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^pmäße Anstrichstoffe zu ersetzen.

Bei der Ferstel lang von Zlnkwel Marber KZ Zinkeeifl bis s#r miste 4MT oh Kronos-Tit (Standard H erst**« «erden (Klh s’ o7 ▼. ri 6oe-) Leiohtaoteilbestelle «*• ^/□^Xi 1 dem la der Mt Tf«. #• IJlod ?e^ ten Liste aufgef#hrW» ^^E^ F^rhtroV su wer sehe« .(Eeljndgalge ^^ Lcichtmot nicht MV su strolchen). Reiahaeinbelts-Leinölfirnis kenn mit äuana? obersten Deokerstrichen von AuSenflachen lut Xustriohe verwendet werden« (KIb 494? 30h.v.. 36 und KIb 4946 geh. w. 6.1U>.) lux für Abschnitt «V”. Anetatt der dunkelgreuen Bestachstzfarte r.i 17 der Ifd. Nr. la ist die Brosfeezitserbe Zi. H und für die hellgraue Bostsohutsfarbe Lr.14. 15 dor Ifd. Kr«2« Vv» Fredkasitfarbe Zi 7Ho der Fs. fürmn Freabel W« BooMnetricb zu-ei sen« (eiahe F.Nr.443 WB t»8«^»)7» 7 .B.r:r. >>z

Vor oemcrkunfron. I 1# Farben— uad öl”Anstrich. Z. I

a. Dia angegebene Anzahl der Anstriche ist in allgemeine 41* I Mindestzahl; die Zahl der erforderlichen Anstriche hängt la I ‘ Einzelfall wesentlich von der Zeitdauer des Baues, der Desto- I Fähigkeit der Farbe und anderen Bedingungen ab. Die Grundan¬striche sind in jeden Falle so oft zu ergänzen oder zu erneuern! daß eine Rostbildung nicht ointrltt. Dealt die Deckens tri ehe 1BI der vorgesehenen Zahl auarelehon, sind sie mög liehst erst la I letzten Baustadlum auf zu tragen und in Übrigen ebenfalls so weit! zu erneuern, daß der Anstrich bei der Ablieferung dos Schiffes I sauber ist und gut deckt. Bei Instandsetzung ist eine Erneuer- | ung des Grundanstrichs nur nötig, soweit der alte GrundanstrichI schadhaft ist. ID allgemeinen genügt für in Dienst gestellte j Schiffe bei Reparaturen die Erneuerung den vor gas ehr 1 ebenen I Deckenstriehes. I Die Deckfarben sollen seewasser-und wetterbeständig sein, einen reinen, gut deckenden Farbton haben und bei genügender Elastizität so hart und blank auf trocknen, da- sie wenig Schnute •nnetaen und leicht abgewaschen werden können« ■ Auf den Anstrich schwer zugänglicher stallen ist besondere I Sorgfalt zu verwenden« |

b. Verzinkte Bleche erhalten einen Grundanstrich nur an den SteUn an denen der Zinkbelag, wie besonders la Berel ab« ree Nietungen | und Schweifungen end an den Rleahrdndern, beschädigt ist« Fr- forderllAenfalls ist dafür der Deckanstrich tat eisen Anstrich zu erMbMU Verzinkte Schottbeplattungen in den Bilgen au.erhaln der Maochinen-end Kes sein um erhalten Gruod-und ^ekanatriche. ZInkachutzplatten dürfen nicht angestrlchen worden«

e. Blanko Maschinenteile, Mrleidnngsbloehe aus verzinkten Blech wie z.B. Kesselbekle 1 düngen, Zylinderbekleidungen für Haupt-und Hilfsmasohinen, Turbinoabekloidungon und Bekleidungen für Ver- dampfer erhalten keinen Anetrioh. Blanke bewegliche Maschinenteile sind zielt alt Farbe, son¬dern nit Fett zu konservieren. Wenn in boaeoderen Fallen der Farbenanstrich nicht entbehrt werden kann, so ist er vor Ablio#- crung dos Schiffes sorgfältig zu entfernen« daalt die Tello be-triebsfertig gemacht werden kennen. Diejenigen»

  • -eigen OaBHt^*» ^^ gegen Wanner TeoTiorx sind, wird’’ I

Mt do« LMHerwäg drtiml in Zelachenräunen von niadaatouB I 4 s tunden mit wniMr aoetechutrftrbe (Sink«eit,LeiaOlslrnle, I Terpentin wM SlttiUt) »u streichen, darüber ein Anatrieh vit I a^sorglna« I DAT ergbe lAvlriö, der sicht bekleideten Telle 4# Kännel ist I ernt nach erWlf^r )rwekprobe in dar Werkstatt MMnMÜret» I •i Heiz«und öetrlebaölbunker sind, nenn eie alt ’anner geprüft I werden, nach der Prüfung und nach srrgfnitiger Reinigung Mt I lr»£i>SBS#stÄrWB Mineralöl (Lecköl) zu versehen« Verleb die» I «vlVON jedoch Eit 4 «uf Dichtigkeit geprüft, co ist kein AB» I ütrloL or sorc er) Ich, da dl# Masten ul ei bände Iscbicht für die I :.oci£.arirlezur^ genügt# T r? ’ol? Lulle »erden «d - einer der Wolznrt anzupausenden’Grundserbe] uar ecksaroe «estricheM oder «er <;cölt, soweit nicht besonder el ’ cUlr-cke oder ^litur ausübenden alrc • | 2, Zehntens tri cU. -i& > Mel* Ausbringen das tonen ta FÜG een die aendunftaB amiXli# t rein aaln, seil sonst dar !«wM nicht Mattas la la^ deoMIM Ärbe, cchmrta und uont durch sehr»?«» oder •Mts# H^P^HchD^ : 9OH1M0 aorgMlilg M «Mfum. Ä-Ö^ k’ > Plc intsoe wird in kleinen tt<ge« .Tpk £y|^|£ ‘l^ Cenientw teilen Tams «ad einen Geeicht#test faeaef bi et^jftn dünnflüssigen tret g^Meeht und mit einer rkNIHb MM|bXwW < nach der. Ansätzen ▼erstritten. ^« ist «in drojnenftst AbesrleM’ uütig, welcher dlae J Ms 4 E. dicke ^aacntadkiaht’bstdsi« Mr 1 QB Fl deka sind ungefähr 6 kg Zcnstt eri Order li#K MiE gern. O.K..V. - ‘fr. r.^r. LsSo? K I b v. H. 12.1937. Pf tri 1 st: K1 IeLr”^I^ 1i”.«nn1 x«. Zur weiterer. Eineparune: von Blei und Lainöl kann ^ fortan für alle Vonnlgegruidanatriohe statt der Blei« aemlge mit 20 * Schwerspat-Verschnitt (worgl.KIh 177M * v. 23.lo.3C) solche mit 43 3 Siloar-Vereohnltt (31 list #h Carbid das Flektro-^oh^elzwerkee Keaptea) verwendet «et* den. Diese Silcar-Bleimennige hat gegenüber der Bchver-/ spat-Bennl^o den Vorzug, da? eie sieh besser ausrühren IBBt und unter Verwendung von eikkatiVTortaei Olo4dtl»01 auBer einer betrdohtl lohen LwlhGlsrsparnls eine kwrne ^ Trockenzeit -ca. 12 Stunden- aufweist» Sie Wird daher den Bauwersten zur Verwendung espftblei.

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Ölfarbe, Ma« Mee»

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1. Beschaffenheit. Die Farben müssen für eine Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen lässt. Palls bei streich¬fertiger Bleimennige sich s chlammiger Bodensatz bildet, muss sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu lieiern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch efzeugen und die Atmungsorgane reizen oder die äusseren Or¬gane des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei + 2o° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinst vermahlen und kom- frei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere tur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeigneten Stbffe beizumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthalten. Sie muss entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder 32*5 Bleisuperoxyd (Pb 02) enthalten. Zinkweiss muss mindestens 99 ^ Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe 20 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berech¬net, im Eisenoxydro.t nur bis zu 5 ^ enthalten sein? die wfeissen Farben müssen einen rein weissen und lichtbeständigen Farbton haben. Farb¬stoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. . Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen I aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphthalin bestehen. Sie müsssn klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° c liegen. Beim Destillieren nach Engler-Ubbe. lohde müssen bis 200° C mindestens 98 > übergehen. Das Raumeinheits¬gewicht muss bei 20° C unter o,9oo liegen.

Bei sachgemäßem Verstreichen n^ss^Q als bei -K 2QÄ-. 0 in 24 Stunden staubt rocken sein« Die Farbstoffe müssen ungeschönt,feinst- vermahlen und kovnfrei sein.Kaolin,Blanksix ( Bariumsulfat ), Schwerspat,Gips,Kreide Tal¬kum, Schief er ehl, Lithopone oder andere zur Her¬stellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe beizumischen, ist verboten. ‘ Bleimennige darf höchst«ns 1,5 % Verunrei¬nigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß. entsprechend d-en Sorten A le oder A Id des B.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder.32,5 Bleisuperoxyd ( Pb O2 ) enthalten. . Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 ^ ?s ^0 3 enthalten. ( Kalcium- und Marneciumverbinduneen dürfen , auf Ga 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 * enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeatändi^an Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen ent abgarieben werden um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern.. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, cerei- nigtam Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem’ Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos •ein. Der Flammpunkt nach ^bel müß üb^r 21° 2 liegen. Beim Destillieren nach Endler ^hbalohde müssen bis 200°0 mindestens c8% Überrahen.Das Baumeinheitsc«wicht muß bei 20° “ unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holz¬öls irhisse und deren Standöle zu verwend an.Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils, bestellten Farbe besonders ange^ben. Das Bindemittel mu- fr«i von Kolophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch- Vora^skische Reaktion positiv ergeben.. Der Geholt «n Bindemitteln ohn« Verdünnun^smit-.- tel darf1 30 % nicht un4”-rschraiten. Bei der Bleimennige richtet sich der Binde^itt«lrsh«lt nach dem Disp«rsitätsrr«d das Farbkörpers. Er beträgt

beträgt bei der gemahl-n^n Form 15 - ]8 % und bei der hochSisp-’rs^n Form bis zu 23 %• Ala Anstrichstoff9 können mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

1. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs- auch bei Teillieferungen- behalt sich die Marinewerft d*s Fecht vor, die bedinrun^agem?°e Lieferung der Färb« nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist des bei der Marine- werftfangewendete Untersuchunraverfahren bazw. das einfache Prüfverfahren des HAL ( Fest Fr. 640 A 2 ). Vor Entnahme der Proben wird der In¬halt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgehiseht werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli-gen Schöpftefäß vom unteren “eil des ^efäPinhelta entnommen. Die Prüfung erstreckt ‘sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigksit, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche¬nen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Hostschutz und Lichtbeständickait geprüft. Daneben wird ja nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Rodalau^e festgestöllt.

1. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in r*ut verschlossenem Gefäß, das keine Firmanaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei sinzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung Lieferung ^angehend. Ferner igt di« genaue Zusammensetzun** der Farbe ( unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzulstanden negt) einzuraichen. Dia Angaben werden erforderlichenfalls durch aine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent¬stehenden Kosten können von den Firmen einge¬zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugereisten Deckels versehenen ^eiß*. Blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht andere angegeben, in Büchsen zu 10 k^. Inhelt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen¬den Bezeichnungen vateehen sein : 1. Name des Lieferers 2. Farbbezeichnung und Farbton 3. Lieferungsdatum’ 4. Nettogewicht de4 Inhalts.

Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingun¬gen nicht entsprechen und von der Abnahme ausge^ schlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen noch Aufforderung- durih’ Bedingungsgemäße AnstTich- staffe zü-erseta’en. / Besondere Bedingungen für die Lieferung von noetschutzfarben.

I. Beschaffenheit. Die Farben müssen für eine Temperatur von *20 0 C streichfähig geliefert werden» Lie dürfen keinen Bodensatz bil¬den« der sich durch leichtes Umrtlhren in den angelieferten Ge¬binden nicht achnell wieder einmengen lässt» Falls bei streich- fertiger Bleimennige sich s chlammiger Bodensatz bildet« muss sicn dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrtlhren noch gut mit der Farbe vermischen lassen» 2ur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten« die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmungeorgane reizen oder die äusseren Or¬gane des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei * 2o° 0 in 24 Standen staubtrocken sein» Eie Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und koxn- frei sein. Kaolin« Blankfix (Bariumsulfat)« Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeigneten otbffe bei Zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 $ Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthalten, bie muss entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr» 844 B mindestens 31,5 odei 32,5 Bleisuperoxyd (Pb 02) enthalten. Zinkweiss muss mindestens 99 X Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 ^ Fe 20 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berech¬net, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 ^ enthalten sein) die wAAssen Farben müssen einen rein weissen und lichtbeständigen Farbton huben. Farb¬stoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, un gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern». Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydrierten Naphthalin bestehen» Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Ubbe» lohde müssen bis 200° C mindestens 98 % übergehen. Das Raumeinheids- gewicht muss bei 20° C unter o,9oo liegen.

reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers an- greisen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20°C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinst- vermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, G-ips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe unge¬eignete Stoffe beizumischen, ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1 ,5 £ Verun-reinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß ent¬sprechend den Sorten A 1c oder A 1d des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31 >5 oder 32,5 Bleisuperoxyd (Pb 0^) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 70 enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und licht- beständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmäßig feine, leichtverstreich bare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21 C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis bis 200°C mindestens 98 A übergehen. Das Raumeinhoitsgcwicht muß bei 20°C unter 0,90° liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzöl- firnisse und deren Standölo zu verwenden. Die Zusammen¬setzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel muß frei von Co- lophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die StOrch-Morawskische Reaktion positiv ergeben* Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf Z0 A nicht unter-schreiten. Bei der Bleimennige richtet sich der Bindemittel¬gehalt nach dem Dispersitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15-19 % und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %• Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. ■ -»^w^^er»«»« ^ÄA*^»^<* - -v 2« Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - audh bei Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzu- prüfen. Maßgebend hierbei ist das bei dor Marine¬werft angewendete Untcrsuchungsverfahrcn bezw. das einfache Prüfverfahren des RAL (Heft Nr. 840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holz¬spachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürze¬rer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem einem langstieligen Schöpfgesäß vom unteren Teil des Gefäß- inhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfer¬tigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die ausgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rost schütz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salz¬haltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Ab¬waschen mitSodalauge festgestellt. Z. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, ko¬stenfrei cinzusendcn. Dieses Muster muß mindestens den vor¬stehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Ferner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort.

1. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlosse¬nen, mit zugewalzten Deckeln versehenen Weißblechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Blei¬mennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die

Dio Mantelfläche’ , ne der Büchse soll mit fol¬genden Bezeichnungen versehen sein; 1. Name der Lieferers

  1. FarbbeZeichnung und Farbton

  2. Lief erungsdatum

4. Nettogewicht des Inhalts. 5« Ersatz. Farben, die bei der Güteprüfung den Be¬dingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäße Anstrichstoffe zu ersetzen. Technische Bedingungen, Rostschutzfarbe rot. Die rote Rostschutzfarbe muss bei sachgemässem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschliessenden Überzug ergeben» der witterungs- und seewas gerbe ständig ist. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder 5 kg bezw. in Fässern zu Ko kg lettoinhalt zu liefern. Die Büchsen müssen mit zugewalzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg» die für eine etwaige Lieferung verbindlich ist» in einer unbeklebten Blechdose kosten» und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper» Eisenoxyd mit mindestens 65 ^ FOgOy Bindemittelr ca. Jo % Leinölfirnis, 5 # Holsölstandöl. Verdünnungsmittel» 5 - 15 %. Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben“ hingewieeen. Technioohe Bedingun.^en. Rostschutzfarbe, wgiß, Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht¬beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durch¬aus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs-und seewasserbe- fltändig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut ver¬trägt. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 50 bzw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten-und porto-frei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenset zung? Farbkörper: Zinkweiß mit 99 A ZnO (nach R.A.L. 644 C) Zinkweiß kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiß(Stand- ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 20 - 25 # Leinölfirnis, 15 56 Leinölstandöl. Ver dünnung smit t el: 5 - 15 #• Im übrigen wird auf die beigefügtenMBesonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben hingewie- sen. 9 - 2 - G Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel muss Ibei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reaktion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf 30 % nicht unterschreiten. Bei der Bleimennige richte. sich der Bindemittelgehalt nach dem Disper¬sitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 % undbei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

1. Güte prüfung. Bei der Anlieferung des Anstrich, toffes - auch Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemässe Lie¬ferung der Farbe nachzuprüfen. Massgebend hierbei ist des bei der Marinewerft angewendete Unter¬such ungsveifahren bezw. das einfache Prüfverfahren des RTA.L. (Heft Nr. 84 o A 2). Vor Entnahme der Probern wirdder Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durch¬gerührt, wobei besonders auf das Aufrührän des Bodensatzesgeachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgefäss vom unteren Teil des Gesässinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich ausser auf die Zusammensetzung auf Fest¬stellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkreft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriebnen Proben werden der Witterung ausgesetzt uni! auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit ge¬prüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihz Verhalten in salzhal¬tiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Soda¬lauge festgestellt.

1. Muster: Vor dem Einreichen des Angebots ist ein Farbmuster von 1 kg in gut I verschlossenem Gesäss, das keine Firmenausschrist oder sonstige Bezeich nung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muss mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spatere Lie¬ferung massgebend. Berner ist die genaue Zusammensetzung der Parte (unabhängig von dem nach Ziffer 1 borzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen 5 werden. (-) fällt bei Bleimennige fort).

1. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenen, mit zugewalzten Deckeln versehen, geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Draht¬henkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu lo kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeichnungen vei>- pehen sein:

  1. Name des Liefereres,

  2. Farbbezeichnung und Farbton,

  3. Lieferungsdatum,

  4. Nettogewicht des Inhaltes.

5. Ersatz. Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht ent sprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Acfforderung durch bedingungsgemässe Anstrichstoffe zu ersetzen. Caloium-und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 be¬rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 ^ enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben» Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis 200° C mindestens 98 ^ übergehen. Das Raumeinheitsgewicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Das Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün¬nungsmittel darf JO % nicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Bindomittelgehalt nach dem Dispersitäts •• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 -t und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

1. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - auch bei Teillieferungen

^’eillieserungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen* Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange- wendete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei beoon- ders auf das Aufruhren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgesäß vom unteren Teil des Gefäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trookensähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalauge festgesteilt. J.) Muster: Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenausschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusendenj Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fc-r - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem dem nach Ziffer 1 vorzul egenden Te?t) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachge¬prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir-*- men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort.

1. Lieferung: Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenen, mit zu¬gewalzten Deckeln versehenen,geparkertcn Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezoich n üngen versehen sein:

  1. Name des Lieferers,

  2. Farbbezeichnung und Farbton,

  3. Lieferungsdatum,

  4. Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossenwerden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^mäße Anstrichstoffe zu ersetzen.

Marinewerft Wilhelmshaven Schiffbauressort

1. Beschaffenheit. Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mats- rialprüfungsbehördan, durch einen Stadtchemiker oder durch eine Untersuchung auf 3er ^erft fest¬gestellt ist, daß ihre Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckent-sprechend sind. Firmen, die erstmalig zur Ange- botsabgabe aufgefordert werden, haben d*her ohne weitere Aufforderung das Unt-rauchungsergebnis der für die Werft zu liefernden Rostschutzfarbe kostenlos einzureicben. Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein “est ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von ♦ 20° 0 atreichfartig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes ümrühren in den an^elieferten Qebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. Rells bsi streichfertiger Bleimennige sich schlammiger’ Bodensatz bildet, mu? sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um- rühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ab¬lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe enthalten, die einen scheren Geruch erzeugen und di° .Atmun^sor^ane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen ^rpers angreifen. Bei Rostschutzfarbe ! _. . vstuw: 4.11.35. r o t Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden Überzug ergeben, der witterungs- und seewasserbeständig ist. Die Forha ist in. ^eiQblachbüchsen zu 5 ^^ Nettoinhalt zu liefern. Die B^chs^en müsssan mit zugewal ten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist sine ^üteprobe von 1 k% die für eins etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbaklebten Blechdose kosten- und portofrei ein¬zureichen. Bezeichnungen sind mit einer Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: ‘ Eisenoxyd mit mindestens 65 < ^QgO $. Bindemittel: ca. 30 $ Leinölfirnis, 5 % ^olzölstand*! Verdünnungsmittel: 5 - 15 % Im übrigen ^ird auf die beirafügten „ Besonderen Bedingungen für dia Lieferung von Hostschutzfarben * hingewiesen. Marinewerft Wilhelmshaven. Schisfbaure s s ort. r _.’”’ “ 1 I EinRAnrn- °n I Technische Bedingungen. | I ———————————– I -2. DEL 1935 I Rostschutzfarbe , weiß. —J Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasser¬beständig ist,. Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut vaträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg und in Fässern zu 50 bezw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büch¬sen sind mit zugealzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Oüteprobe von 1kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbe¬klebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeich¬nungen sind mit einem .Anhängezettel kenntlich zu machen. Zus ammens e t zung. Farbkörper: Zinkweiß mit 99 S ZnO ( nach R.A.L.844 C ). Bindemittel: 20 - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 9=. Jm übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen Ver’cravchsstoff-iTr. 21 0205/206, Technische Bedingungen« Rostschutzfarbe weiss» Die weisse Rostschutzfarbe muss eihen rein weissen, lichtbestän- digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewasserbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe Ist in gepar^erten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 5o bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. uÄe Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg/, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung* Farbkörper: Zinkweiss mit 99 % ZnO (nach R.A.L. 844 6) Zinkweiss kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiss (Stand4 ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 %• Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben”hingewiesen. Technische Vsäiv-un^Kii Eingern n^ -2. DEL 1935 Marinewerft Wilhelmshaven Schisfb^uressort Besonder? Bedingungen 5’Lr die run^ von Hostschützfärben Datun: 19,9,04

I. Beschefs^nheit. Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Mate- rialprüfungsbehorden, durch einen Stadtchemiker ^ oder durch eine Untersuchung auf der ‘“erst fest- gestellt ist, daß ihrs Farben den technischen Bedingungen der Werft genügn und zweckent¬sprechend sind. Firmen, die erstmalig zur Ange- botsahgabe ^ufrefordert werden, haben dcher ohne weitere Aufforderung ä»s Unt-rsuchungser^ebnis der für die Werft zu liefernden ^ostschutzforbe kostenlos ?inzureichen. Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein nest ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung’ weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von + 20° 0 streichfertig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Umrühren in den entlief arten Gebinden nicht schnell wieder einmengsn läßt, ^alls bei streichfertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, mu? sich dieser hei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Um¬rühren noch gut mit dar Farbe vermischen lassen* Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur H”lfte nach Ab- lauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dür¬fen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und dia Atmun^sortens reizen oder die äußeren Organe des menschlichen ^rpers angreifen. Bei

technische 1o1li8UI|eg Teerfirnis muß säurefrei, dünnflüssig, tiefschwäre und als Rostschützanstrieh geeignet sein. Er seil schnell trete» knon und dann glänzen» in der Wärme den Glans nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und möglichst frei von starken, gesundheitsschädigenden Gerüchen sein. Ferner muß er frei von Sulfo säuren SO^ sein und darf nur einen geringen Gehalt von höchstens 2 Vol. Prozenten an fhenolen enthalten« Mit dem Angebet sind Güteproben Von nicht unter ) kg« kosten» und portofrei einzusenden, die für eine evtl. Lie» ferung verbindlich bleiben« Angebote mit Proben unter 3 kg« können nicht berücksichtigt werden« • Technische Bedingungen.

Die weiße Rostschutzfarbe muß einen rein weißen, licht¬beständigen Farbton haben und darf nicht zähe zu veistr-eichen sein. Bei sachgemäßem Verstreichen muß sie einen hurten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werden¬den glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewas¬serbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in Weißblechbüchsen zu 5 kg und in Fässern zu 50 bezw. 100 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbekleb¬ten Blechdose kosten- und portofrei einzurefchen. Bezeichnun¬gen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung. Farbkörper:Kann zu 50 % aus Titanweiß und 51 &>k0 50 % * Zinkweiß bestehen. Zinkweiß mit 99 ^ 2nv (nach R.A.L. 844 0). Bindemittel:20-25 A Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. * ^ jOO Verdünnungsmittel: 5-15%* Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedin¬gungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen.

für die Lieferung von Rostschutzfarben*

1. Beschaffenheit: Die Farben müssen für «eine Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühr^n in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° c in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c • oder A 1d des R.A.L. Nr.844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Blei- superoxyd (Pb Og) enthalten» Zinkweiß muß mindestens 99 ^ Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens Bisenoxydrot mindestens 65 % Fe $0 3 enthalten. Calcium-und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 be-rechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 ^ enthalten sein,; die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbeständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abge¬rieben werden, um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis 200° C mindestens 98 ^ übergehen. Das Raumeinheitsgowicht muß bei 20° C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölfirnisse und deren Standöle zu verwenden. Die Zusammensetzung des Bindemit¬tels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders ange¬geben. Das Bindemittel muß frei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch-Morawskische Reak¬tion positiv ergeben. Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdün¬nungsmittel darf 30 ^»flicht unterschreiten. Bei der Bleimen¬nige richtet sich der Bindomittelgehelt nach ^LÄ Dispersitäts -• grad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15 - 18 % und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %• Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage.

1. Güteprüfung. Bei der Anlieferung dos Anstrichstoffs - auch bei Teillieferungen ^eillioferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marinewerft ange¬ wendete Untersuchungsverfahren bzw. das einfache Prüfverfah¬ ren des R.A.L. (Heft Nr.840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei beoon- ders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer • Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieligen Schöpfgefäß vom unteren Teil des Gefäßinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammen¬setzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rost schütz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalauge festgestellt• 5.) Muster: Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufschrift • oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusendenf Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Fer - ner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem Vdll

dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Anga¬ben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nechge- prüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fir¬men eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort. 1. Lieferung»

Die Lieferung hat in luftdicht verschlossenen, mit zu-gewalzten Deckeln versehenen,geparkerten Blechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgenden Bezeich- n ungen versehen sein: 1. Nsms des Lieferers,

  1. Farbbezeichnung und Farbton, Z.) Lieferungsdatum,

  2. Nettogewicht des Inhalts.

4. Ersatz: Farben, die bei der Güteprüfung den Bedingungen nicht M entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingung^pmäße Anstrichstoffe zu ersetzen.

  1. Bei der Fer stell MM re» Zlnheoi Marter k~ Zinkwei# 11« HT Miste durch *Kronos^it (Standard TT» ersetzt «erden (KIh >’v7 ▼. 21 608-)

  2. Lei ohtne teil beutel le Siad bie aul «eiterns i des in «er Alt Vf«. KTh 13I04 V.17.2.-O gern ten Liste aufeefthrton Gründ*und Beete ans tric. su rer sehen .(Blelneaalge ist auf u ich tret nicht MV xu streichen).

Reiohselnbeita-Lalnölflrnis kann oberste» Deokaratri eben von AuSenf lochen i ui «ns tri ehe versendet serden« (KIb 4.04? ^eh.v. 36 und KIh 4946 geh. ▼. 6.11.>.) Bur für Abschnitt «v». Anstatt der dunkeler«wen ÄMtbehotsfarte Lr.i 17 der lsd. mr.lb ist dM IHMiitfärbe Zi , H und für die hellgwa*-BeetsoMtafarbw ZT. 14 15 dar tfd Sr-2. W Fr enkasl Warte Zi 719o !r ;’• L »J2fc«l MM Deehan«trieb zu c dar ra. roroABA e A 9 x? n een. (siel« ».Nr.44- ^ ^».r.)7.. t. - . Hl v? Mäfe ■—■ ‘■— - । ■— । « । voroeincrkungen. I 1. Farben- und Cl-Anstrlch. i I a) Dia abgegebene Anzahl der / ne tri ehe ist im allgemeinem 41a I . Mlndeatzahl; die Zahl der erforderlichen Anstriche hängt la ( Einzelfall wesentlich von der Zeitdauer des Baues, der Deck« I ‘ Fähigkeit der Farbe und anderen Bedingungen ab. Die Gründen- ; striche sind in Jeden Falle so oft zu ergänzen oder zu erneuern 1 daß eine Bostbildung nicht eintritt. Dealt die Deckenstriebe i>| der vorgesehenen Zahl ausreieken, sind sie möglichst erst 1B letzten Baustadium auf zu tragen und im übrigen ebenfalls so weit! zu erneuern, daß der Anstrich bei der Ablieferung des Schiffes I sauber ist und gut deckt. Bei Instandsetzung ist eine Erneuer- I ung des Grundanstrichs nur nötig, soweit dar alte GrundanstrichI schadhaft ist. Im allgemeinen genügt für in Dienst gestellte Schiffe bei Reparaturen die Erneuerung dea vorgeeahriebenen I Deckanstriches. Die Deckfarben sollen saewasser-und wetterbeständig sein, I einen reiner, gut deckenden Farbton haben und bei genügender Elastizität so hart und blank auftrocknen, da- sie wenig Schmit! aanehioen und leicht abgewaschen werden können« Auf den Anstrich schwer zugänglicher stellen ist besondere I , Sorgfalt zu verwenden. I J b) Verzinkte Bleche erhalten einen Grundanstrich nur an den SMUM an denen der Zinkbelag, wie besonders la Bereiste von MetaMM| und ssehweitungen end an den Blechrändem, beschädigt lat« Fr- I forderlLdhenfalls Ist dafür der Deckenstrloh MB eisen Anstrich zu erhöhen. Verzinkte Schottbeplattungen in den Bilgen aurarhalJ der Masohinen-und Kesse Irl uns erhalten Grund-Und wokanatriche. I Zinkschutzplatten dürfen nicht enges trieben werde#« e) Blanke Maschinenteile, Rekle!dungebleche aus verzinktem Blech I. wie z.B. Kesselbekleidungen, Zyl Inder Bekleidungen für Haupt-und I HilfanasebfDO#« Turbinenbekleidungen und Bekleidungen für Ver- dumpfer erhalten keinen Anstrich. Blanko bewegliche BBsehineatello sind nleht alt Farbe« am« I dem mit Fett za konservieren. Werna in besonderen Feile# der I Farbenanstrich nicht entbehrt werden kann, so lat er Wk AbHo#-| orung des Schiffe» sorgfältig zu entfernen« dealt die 9eile be- I triobofertig gemacht werden kennen. ausuata 1

  • ‘-eigen Qa^srAra, Ai« gegen Pastor Isoliert, sind, »Ind I

cf L«, laollerMg draiml in Zwischenräume von mindesten» I 4 stunden alt weider doeteehütaf trbo (Zinkweiß,Loi»aiffirnie, I torpeetts uni Slttltiv) u atrolohen, darüber ein Anatrieh alt 1 adwrglu. I HAT ernte Anatrieh, der nicht bekleideten Teile 4# X<IM1 ist I erat nach erledigter !)r«tk>robe in der verte»teil MAMfthrer, I • ‘ Neis-und Botrlebaölbunker aind, wenn nie eit ‘aeaer geprüft 1 werden, nach der Prüfung und nach errgsältiger Reinigung ult I iraci,HMMWLNL^WWM Mineralöl (Loeköl) zu versehen. ^arL«. die* I N»Io« jedoch nit S1 auf Dichtigkeit geprüft, so lat kein AB* I strich orforöarlich, de die haftend«ibände lachicht Ihr die :.o®£.jrviar ung ÄOhügt, i? lol* Lells »erden ».1 : «Incr der Holzart enzupnusenden Grunds erb» uar eckreroe gestrichen oder nur cjcölt, soweit nicht besondere’ ■*< lecke oder olltur »Muhenden »1^. 2 ♦ Zeaen tena g|g U< Wein Ui fWlngen den Xe ran ha Müssen die .vandungW ne Kille# rein aaln, »all eonct dar Conant nicht batte*» la l*^4wMM|.. narbe, SetaMir und uoet durch sichreren oder «atoM» tt* ** aotelaaga oorgWitig w wfum. i w S , - Plc n«M« wird in kleinen wW*en ran * ZG^ß DH LNN^MHH <^LckPtz«LGLlO» Tr—wt und einen Goel ob tatest 9 aanof W wt^M dünntlüaalten Brei g^Meaht und nit einer r*t#W TW#el WDWtH nach L«2 AnMtioo v*r«uiWn. rt ist ein ireimlWt Wtoift* nvtig, welcher eine ) M« 4 »< liehe ZMaantngWaht’bildee« Hr 1 Q» Mhcla eint ungefähr 6 DU W#il •rfnterli#^

für die Lieferung von Rostschutzfarben. 1. Be s chaf fenhe i t. Die Farben müssen für eine Temperatur von +20 0 0 streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen lässt. Palls bei streich¬fertiger Bleimennige sich s chlammiger Bodensatz bildet, muss sich dieser bei einer Lagerimg bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu lieiern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch efzeugen und die Atmungsorgane reizen oder die äusseren Or¬gane des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei + 2o° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kom- frei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere tur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeigneten Stbffe beizumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthalten. Sie muss entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr. 644 B mindestens 31,5 oder 32»5 Bleisuperoxyd (Pb O2) enthalten. Zinkweiss muss mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe 2O 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berech¬net, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 l/ enthalten seinj die wfeissen Farben müssen einen rein weissen und lichtbeständigen Farbton haben. Farb¬stoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. . Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen I aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphthalin bestehen. Sie müssan klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° c liegen. Beim Destillieren nach Engler-Ubbe. lohde müssen bis 200° C mindestens 98 > übergehen. Das Raumeinheits- gewicht muss bei 20° C unter o,9oo liegen.

Bei sachgemäßem Verstreichen m^Jg^ri sie bei +- 20^- ” in 24 Stunden staubt rocken sein. Die Farbstoffe müssen unreschönt,feinst¬vermahlen und koi’nfrei sein. Kaolin, Blanks ix ( Bariurasulfat ), Schwerspat,Gips,Kreide Tal¬kum, Schi es er’ ehl, Lithopone oder andere zur Her¬stellung einer ruten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe beizumischen, ist verboten. ‘ Bleimennige darf höchstens 1,5 0 Varunrei- nirungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß. entsprechend d-en Sorten A le oder A Id des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder.32,5 Bleisuperoxyd ( Pb Og ) enthalten. . Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 0 Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Mafn^ciuriverbindungen dürfen , auf Oa 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 0 enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und licht beständigan Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abgarieben werden um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern- vis 2ur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gerei¬nigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach 4bel müß üb^r 21° 2 liegen. Beim Destillieren nach Endler ^bbalohde müssen bis 200°C mindestens °80 Überrehen.Das BaumeInhalts#«wicht muß bei 20° “ unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holz- ölfirhisse und deren Standöle zu verwenden.Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils, bestellten Farbe besonders anre^ben. Das Bindemittel mu- fr«i von Kolophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch- l’orawskiache Reaktion positiv ergaben. . Der Geholt «n Pindemitt‘ln ohn« Yerdünnun^smitw ■ tel darf-30 % nicht unx’rschr»itan. Bei dar Bleimennige richtet sich der Binde^itt-lrahnlt nach dem Disp«rsitätsrrad das Farbkörpers. Rr beträgt z beträgt bei der gemahl-nsn Form 15 - 18 % und bei der hochdispers’n Form bis zu 23 <. Ala Anstrichstoffe kommen mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. 2. GütePrüfung. Bei der Anlieferung das Anstrichstoffs¬auch bei Teillieferungen- behölt sich die Marinewerft d°s Hecht vor, die bedinrungsgem?°® Lieferung der Färb« nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marine¬werf tfangewendete Untersuchungaverfehren bezw. das einfache Prüfverfahren des HAL ( Fest Fr. 840 A 2 ). Vor Entnahme der Proben wird der In¬halt der Fässer mit einem sauberen Eolzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli¬gen Schöpfgefäß vom unteren “eil des ^efäPinhelts entnommen. Die Prüfung erstreckt ‘sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigksit, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche- nan Proben werden dar Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständickeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwassar und bfim Abwaschen mit Sodalau^e festgestftllt. 3, Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in “ut verschlossenem Gefäß, das keine Firmanaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei sinzusenden* Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung Lieferung ergebend. Ferner ist di« genaue Zusammensetzung der Farbe ( unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzule^ndon “’est) einzuraichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent¬stehenden Kosten können von den Firnen ainge¬zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugewalzten Deckeln versehenen ^eiß«. Blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht andere angegeben, in Büchsen zu 10 k^. Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen¬den Bezeichnungen veteehen sein :

  1. Name des Lieferers

  2. Farbbezeichnung-und Farbton

  3. Lieferungsdatum-

  4. Nettogewicht de^ Inhalts.

Farben, die hei der Güteprüfung den Bedingun¬gen nicht entsprechen und von der Abnahme ausge-” schlossen wessen, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung- durih’ beding|ingsg9mäße Anstrich- s-tuffe zu-ersetzen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölsirniaee und deren Standöle zu verwenden. Die ZueanuenSetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben* Des Bindemittel mussibei von Colophonium, Kumaron und allen solchen Stoffen sein* die die Storch-Morawsxische Reaktion positiv ergeben* Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmi ttel darf 30 # nicht unterschreiten* Bei Cer F.eimennige lichte sich der Bindemittelgehelt nach dem Disper- sitätßgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Könn 15 • 1Ö ^ undbei der hochdispereen Polin biß zu 23 ^. Ale Anstrichstoffe kommen* mit Aumshme von Bleimennige# nur bleifreie Farben in Frage*

1. GütePrüfung* Bei der Anlieferung des Anstrich toffes - auch Teillieferungen - behält sich die Marinewerft daß Recht vor, die bedingungsfer.äese M#— ferung der Farbe nachzupiüfen* Massgebend hierbei ist duc bei der Marinewerft angewendete Unter» suchungbve fahren bezw. das einfache Prüfverfahren des KvA.L. (Heft Nr. 8 o A 2). Vci Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fäec.er mit einem scuceien nolzspachtel mindestens 5 Knuten lang kräftig durch¬gerührt, wobei besonders fuf las Aufruhren deß BodensctzeEgeachtet wird. Bei Kleineren Gebinden zenn der Inhalt schon in kürzerer Zeit¬gut durchgemiacht werden. Dann wird die Fröbe mit einer langstieligen schöpfgefäss vom unteren Teil des Gefässinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich ausser ruf die Zusammensetzung auf V»»H» Stellung von Bodensatz, Streichfertigkeit* Deckkreft# Trockenfähigkeit# Farbton» Geruch und Verbrauch. Die aufgestnehnen Pi oben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und LichtheständigKeit ge¬prüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihx Verhalten in salzhal— tiger Luft* bei salzhaltigem bpritzwaeser und beim Abwaschen mit Soda¬lauge festgestellt.

1. Muster» Vor dem Einreichen deß Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut M verschlossenem Gefäss* das keine Finnenaufschrift oder sonstige Bezeich nung tragen darf* kostenfrei einzueenden. Dieses Muster muss mindesten* den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lie¬ferung massgebend. Berner ißt die genaue Zusammensetzung der Falbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 borsulegenden Test) einzureiohen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprttft* Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Filmen eingesogen Bsi sachgemäßer Verstreichen mässen als bei + 20^- in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen unveschönt,feinst- varmahlen und kornfrei sein.Kaolin,Blankfix ( Bariunsulfat ), Schwerspat,Gips,Kreid?Tal¬kum, Schiefer-ehl, Lithopone oder andere zur Her¬stellung einer nuten Rostschutzfarbe unff?eirn»te Stoffe beizurischen, ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % vgrunrei- nirünnen einschK’Feuchtigkeit ^nthaltan. Sie muß entsprechend den Sorten A lc oder A Id des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Bleisuperoxyd ( Pb Og ) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 95 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 $ Fe gO $ enthalten. Calcium- und l’amaciumverbindune’n dürfen , auf 7s 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und licht beständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen vut abgsrieben werden um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, verei¬nigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß üb^r 21° 7 liegen. Beim Destillieren nach Endler T*bb = lohde müssen bis 200°C mindestens 98% über^hen.Das Baumeinheitsve^icht muß bei 20° “ unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind leinöl- und Holz- ölfirnisse und deren Standöle zu verwend an.Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders Rnca^bjen. Das Bindemittel muß fr-i von Golophoniuc, Kumaron und allen solchen Sto^f^n sein, die die Storch- Vora^skisehe Reaktion positiv ?r^=ben.. Der Geholt «n Bindemitteln ohnc Verdünnungsmit¬tel darf 30 % nicht unx’ rschr^itan. Bei dar Blei’-ennige richt?t sich der Binde^itt-lrehnlt nach dem Disp^rsitätsrrad d^s Farbkörp°ra. Vr beträgt

beträgt bei der gemahl-n=n Form 15 - 18 % und bei der hochdiap°rs^n Form bia zu 23 S. Ala Anstrichatoffe kommen mit Ausnahme von Bleimennige, nur blaifreie Farben in Frage. 2. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anatrichatoffs- auch bei Teillieferungen- behält aich die Marinewerft d*s Facht vor, die bedingungs^em?°e Lieferung der Färb« nachzuprüfen. Maßgebend hierbei iat dea bei der M-rine- werft|angewendete Untersuchungsverfobren baz^. das einfache Prüfverfahren dea PAL ( Heft Fr. 840 A 2 ). Vor Entnahme der Proben wird der In¬halt der Fäeaer mit einem sauberen Holzspachtel mindeatena 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei beaondera auf daa Aufrühren dea Bodenaatzea geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgehseht . werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli-gen Schöpfgafäß vom unteren “eil dea ^efäPinhelts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche- nen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständirkeit geprüft. Daneben wird ja. nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasaer und beim Abwaschen mit Sodalou^e featgeat°llt.

1. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist • ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmanaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen’ und ist für di« spätere Lieferung’

Lieferung ^s.^es^svö, Ferner ist di* ^sv«us Zusammensetzung der Farbe t unabhängig von dem nach Ziffer 1 verzollenden Test) einzuraichen. Dia Angaben werden erforderlichenfalls durch sine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent* stehenden Kosten können von den Firmen einge- zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort* 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugereisten Deckeln versehenen ^812-. Blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Drahtheule1, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 k^. Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen¬den Bezeichnungen vergehen sein :

  1. Name des Lieferers

  2. ‘Farbbezeichnung und Farbton

  3. Lieferungsdatum

  4. Nettogewicht des Inhalts.

5. Brsatz. Farben, die hei der Güteprüfung den “Badinrun gen nicht entsprechen und von der Abnahme ausge¬schlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäße Anstrich¬stoffe zu ersetzen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20^- 0 in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen unveschönt,feinst- verwahlen und kornfrei sein.Kaolin,Blankfix ( Bariunsulfat ), Schwerspat »Gips,Kreid? Tal¬kum, Schiefar’shl, Lithopone oder andere zur Her-stellung einer nuten Rostschutzfarbe ungeeirnate Stoffe beizumischen, ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % verunrei- nivunven einschK * Fruchtigkeit ^nthalt^n. Sie muß entsprechend den Sorten A lc oder A Id des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Bleisuperoxyd ( Pb Og ) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 £ Fe gö 3 enthalten. Calcium- und Earnaaiumverbinduns~n dürfen auf 7s 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 % enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und lichtbcgtändi^en Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen vut abgsrieben werden um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farhan zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, verei¬nigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Ahal muß üb^r 21° 7 liegen. Beim Destillieren nach Endler ^hh^lohde müssen bis 200°C mindestens 98% über^hen.Das Raumeinheitspricht mu® bei 20° “ unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holz¬ölfirnisse und deren Standöls zu verwenden.Die Zusammensetzun? des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders anme^hen. Das Bindemittel mu-fr-i von Kolophonium, Kumaron und allen solchen-Stoffen sein, die die Storch- Vora^skische Reaktion positiv ?r^cben.. Der Geholt ^n Binda-nitt^ln ohn° Verdünn^’n^emit- tel darf 30 % nicht unx’-rschr^itan. Bei der Bleimennige richtet sich der Binde^itt-lreh«lt nach dam Disp^rsitätsrr=»d d^s Farbkörpars. Kr beträgt

beträgt bei der gemahl-n^n Form 15 - 18 % un* bei der hochdispers-n Form bia zu 23 %. Ala Anstrichstoffe können mit Ausnahme von Bleimennige, nur bl=ifröie Farben in Frage.

1. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs- auch bei Teillieferungen- behält sich die Marinewerft d*a Facht vor, die bedinrunrgn’am?0© Lieferung der Färb® nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist des bei der Marina- werft|angewendete Untersuchungsverfobren b^z^. das einfache Prüfverfahren des PAL ( Heft Fr. 840 A 2 ). Vor Entnahme der Proben wird der In¬halt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt . werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli¬gen Schöpsgefäß vom unteren “eil des ^efäßinhal ts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche- nan Proben werden dar Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständirkeit geprüft. Daneben wird je. nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodal^u^e festgest®llt.

1. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist • ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmanaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen’ und ist für dis spätere Lieferung

Lieferung ^s?es^9nc!, Ferner ist di* genaue Zusammensetzung der Farbe (. unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzule^=nden Test) einzuraichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent* stehenden Kosten können von den Firmen einge¬zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugewalsten Deckeln versehenen **815-. Blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Drahtheule1, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 k”. Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen¬den Bezeichnungen vergehen sein :

  1. Name des Lieferers

  2. Farbbezeichnung und Farbton

  3. Lieferungsdatum

  4. Nettogewicht des Inhalts.

5. Ersatz. Farben, die bei der Güteprüfung den Bsdincun gen nicht entsprechen und von der Abnahme ausge¬schlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäfie Anstrich¬stoffe zu ersetzen. . , Die Farbstoffe müssen ungeschönt,feinst- vsr^sklsn und kornfrei sein.Kaolin,Blankfix ( Bariunsulfat ), Schwerspat,Gips,Kreid?Tal¬kum, Schiefer’ehl, Lithopone oder andere zur Her¬stellung einer nuten Rostschutzfarbe ungeeirnate Stoffe beizurischen, ist verboten. Bleimennige darf höchst-ns 1,5 % ^erunrei- ni<rünnen einschl; ’Feuchtigkeit ^nthaltan. Sie muß entsprechend den Sorten A lc oder A Id des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Bleisuperoxyd ( Pb 0$ ) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Marneaiumverbindung-n dürfen auf 7s 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bia zu 5 £ enthalten sein. Dis weißen Farben müssen einen rein weißen und lichth^ständi^an Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen vut abgsrieben werden um gleichmäßig feine, leicht verstreichbare Farhan zu liefern. Dia zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, verei¬nigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach £hel muß übar 21° 7 liegen. Beim Destillieren nach Endler T*bh?lohde müssen bis 200°0 mindestens 98% Übergaben.Das Baumeinheitsve^icht nu® bei 20° “ unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holz- ölfirnisse und deren Standöls zu verwenden.Die Zusammensetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angethan. Das Bindemittel mu-fr-i von Oolophoniuc, Kumaron und allen solchen Stoffen sein, die die Storch- Vora^skisehe Reaktion positiv er^ban.. Der Geholt ®n BindsTiitt^ln ohn® Verdönn’?n<~emit- tel darf 30 % nicht unx•rschr®itan. Bei dar Bleimennige richt?t sich der Binde^itt-lv®h®lt nach dam Disp^rsitätsrrad des Farbkörp®rs. Hr betrögt

beträgt bei der gemahl-n^n Form 15 - 18 % und bei der hochdisp^rs^n Form bis zu 23 S. Als Anstrichstoffe kommen mit Ausnahme von Bleimennige, nur bl-sifr^ie Farben in Frage. 2. Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstriohstoffs- auch bei Teillieferungen- behält sich die Marinewerft d®s Fecht vor, die bedinrunrs^am?°e Lieferung der Färb« nachzuprüfen. Maßgebend hierbei ist des bei der Marina* werf t|ange wendete Untersuchungsverfobren b^zw. das einfache Prüfverfahren des PAL ( Fest Fr. 840 A 2 ). Vor Entnahme, der Proben wird der In¬halt der Fässer mit einem sauberen Holzspachtel ‘ mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Aufrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürzerer Zeit gut durchgemischt . werden. Dann wird die Probe mit einem langstieli¬gen Schöpfgafäß vom unteren “eil des ^efäPinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfertigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit,. Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestriche- nan Proben werden dar Witterung ausgesetzt und auf Roatschutz und Lichtbeständickeit geprüft. Daneben wird je. nach Verwendungszweck ihr Ver¬halten in salzhaltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Abwaschen mit Sodalou^e festgest°llt.

1. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist • ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmaiiaufschrift oder sonstige Bezeichnung tragen darf, kostenfrei einzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vorstehenden Be¬dingungen entsprechen’ und ist für dis spätere- 1 4 -

Lieferung Teßgebend, Ferner iat di**genaue Zusammensetzung der Farbe (. unabhängig von dem nach Ziffer 1 verzollenden ^est) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch ent¬stehenden Kosten können von den Firmen einge¬zogen werden. ( - ) fällt bei Bleimennige fort. 4. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlos¬senen, mit zugereisten Deckeln versehenen ^eiß-. Blechbüchsen von 5 kg. Inhalt, ohne Draht henkel, zu erfolgen, bei Bleimennige, wenn nicht anders f angegeben, in Büchsen zu 10 k”. Inhalt. Die Mantelfläche der Büchse soll mit folgen¬den Bezeichnungen vergehen sein : 1.) Name des Lieferers

  1. ‘Farbbezeichnung und Farbton

  2. Lieferungsdatum

  3. Nettogewicht des Inhalts.

5 . Ersatz. Farben, die hei der Güteprüfung den Dedincun- gen nicht entsprechen und von der Abnahme ausge¬schlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäße Anstrich¬stoffe zu ersetzen. Ala Bindemittel sind Leinöl- und Holzölsimiaee und deren Standöle zu verwenden» Die SuaanmenSetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben« Des Bindemittel mussibei von Colophonium» Kumaron und allen solchen stossen sein» die die Storch-Morawskische Reaktion positiv ergeben« Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf 30 ^ nicht unterschreiten« Bei der F. eiwnnige lichte sich der Blndemittelgehelt nach dem Dleper- sitätsgrad des Fnrtkörpers« Er beträgt bei der genahlenen Fora 15 — 1Ö ^ undbei dei hochdieperaen Form bis zu 23 %• Ale Anstrichstoffe kommen» mit Ausnehme von Bleimennige« nur bleifreie Farben in Frage«

2•) QUtePrüfung« Bei der Anlieferung des Anstrich toffes - such Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingenssfen^sse Ma¬serung der Farbe nachzupiüfen. Massgebend hierbei ist da< bei der Marinewerft angewendete Unter- suchunguve fahren bezw. aus einfache Frü; verfahren des KvA.L. (Heft Nr« 8’ o A 2)« Vcx Zutnahue öcr Proben wirdder Inhalt der FSsper mit einem Dateien boLzspi-chtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durch- geruhrt, wobei besonders ouf las Aufruhren des Bodenectzesgecchtet wird« Bei Kleineren Gebinden zann der Inhalt schon In kürzerer Zelt¬gut durchgeh! acht werden. Dann wird die Fröbe mit einen langstieligen öchöpfgefäss vom unteren Teil des Gefässlnhalts entnommen« Die Prüfung erstreckt sich, ausser auf die Zusammensetzung auf hsV Stellung von Bodens tz, Streichfertigkeit, Deckkreft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch« Die aufgestnehnen Pi oben werden der Witterung ausgesetzt unfl auf Rostschutz und Llchtheständigkoit ge¬prüft« Daneben wird je nach Vei-wendungszweck ihi Verhalten in Baishai— tiger Luft, bei salzhaltigem bpritzwaeser und beim Abwaschen mit Sota— lauge festgestellt«

3«) Muster: Tor dem Einreichen des Angebots ist ein Farbmuster von 1 kg in gut I verschlossenem Gefäss, das keine Firmenaufsehr!ft oder sonstige Bezeioh nung tragen darf, kostenfrei einzueenden. Dieses Muster muss mindesten* den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lie¬ferung massgebend. Berner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 borzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Fixsen eingezogen Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzölsimisse und deren Standöle zu verwenden« Dia ZueanuenSetzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben« Des Bindemittel mussAei von Colophonium, Kumaron und allen solchen stossen sein» die die Storch-MorawsKische Reaktion positiv ergeben« Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünningsmittel darf 30 ^ nicht unterschreiten« Bei der B. eim-nnige lichte sich der Bindemlttelgehelt nach dem Disper- sitätsgrad des Farbkörpers« Er beträgt bei der gemahlenen Fora 15 - lö ^ undbei der hochdisperaen Form bis zu 23 ^. Ale Anstrichstoffe kommen* mit Annahme von Bleimennige* nur bleifreie Farben in Frage«

2•) GütePrüfung. Bei der Anlieferung des Anstrich toffes - euch Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedinfungsgeoMsse Lie¬ferung der Farbe nachzupiüfen. Massgebend hierbei ist du< bei der Marinewerft angewendete Unter- suchungsve fahren bezy». dao einleche Prüäverfuhren des KvA.L« (Heft Nr. 8’ o A 2). Vci Entnahme üor Preben wirdder Inhalt der Fheaer mit einem uoaceien ilolzspachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durch¬gerührt, wobei besonders auf las Auf rühren des Bodensätze eg eichtet wird. Bei Kleineren Gebinden Kenn der Inhalt schon in kürzerer Zeit¬gut durchgemi seht werden. Dann wird die Probe mit einer, langstieligen schöpfgefäss vom unteren Teil des Gefässinhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich ausser auf die Zusammensetzung auf Fest¬stellung von Bodensatz, Streichfertigkeit* Deckkreft* Trockenfähigkeit» Farbton, Geruch und Verbrauch. Die aufgestnehnen Pi oben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit ge¬prüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihi Verhalten in salzhal— tiger Luft, bei salzhaltigem bpritzwaeser und beim Abwaschen mit Soda¬lauge festgestellt.

3«) Muster» Vor dem Einreichern des Angebots ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäss, das keine Finnenaufschrift oder sonstige Bezeioh nung tragen darf, kostenfrei einzueenden. Dieses Muster muss mindesten* den vorstehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lie¬ferung massgebend. Berner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 Vorzulegenden Test) einzureichen. He Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft« Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen Technische Bedingungen Rostschutzfarbe, rot» Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden Überzug ergeben, d er witterungs-rund seewasserbeständig ist» Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder 5 kg bzw. in Fässern zu 50 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen müssen mit zugewalzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten-und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: Eisenoxyd mit mindestens 65 A FegO^. Bindemittel: ca. 30 % Leinölfirnis, 5 S Holzölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 0 . Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen . Fr । ^ Technische Bedingungen. ‘ Rostschutzfarbe, rot. Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden Überzug ergeben, der witterungs-rund seewasserbeständig ist. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder M 5 kg bzw. in Fässern zu 50 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen müssen mit zugewalzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten-und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: Eisenoxyd mit mindestens 65 A Fe20y Bindemittel: ca. JO ^ Leinölfirnis, 5 # Holzölstandöl. ® Verdünnungsmittel; 5 - 15 0 . Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen .. Technische Bedingungen. Rostschutzfarbe, rot. Die rote Rostschutzfarbe muß bei sachgemäßem Verstreichen einen harten, durchaus dichten, die Luft gut abschließenden*’*’ Überzug ergeben, d er witterungs»und seewasserbeständig ist. Die Farbe ist in geparkerten Blechbüchsen zu 1 kg oder 5 kg bzw. in Fässern zu 50 kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen müssen mit zugewalzten Deckeln versehen sein. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten-und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammenstellung. Farbkörper: Eisenoxyd mit mindestens 65 % Fe20y Bindemittel: ca. 30 ^ Leinölfirnis, 5 S Holzölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 0 • Im übrigen wird auf die beigefügten besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen _,. ‘ B ö 3 ö nLü^ ‘ Ve dfTngün^ an für die Lieferung von Rostschutzfarben..

1. Beschaffenheit* Die Farben müssen für ;eine Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 % Verunreinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c •• oder A 1d des R.A.L. Nr.844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Blei- superoxyd (Pb 0^) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindest ens ^^EWWlMWWWWWWDMMMWWW– . Technisehe Bedingungen. ‘ / Rostschutzfarbe weise» Die weisse Rostschutzfarbe muss einen rein weissen, lichtbestän- digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewascerbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in geparierten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 50 bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung! Farbkörpert Zinkweiss mit 99 % ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiße kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiss (Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittelt 5 - 15 S. Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. Rostschutzfarbe weiss. Die weisse Rostschutzfarbe muss einen rein weissen, lichtbestän¬digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht rissig werdenden, glänzenden Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewascerbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in gepar^erten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu Ho bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. Die Buchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung! Farbkörper! Zinkweiss mit 99 % ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiss kann bis zur Hälfte durch “Kronos-Titanweiss (Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Verdünnungsmittel: 5 - 15 %• Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewiesen. Iv otinl. s cüiv Lsäln^nLsn. ^ / Die weisse Rostschutzfarbe muss einen rein weissen, licht best fin¬digen Farbton haben und darf nicht zähe zu verstreichen sein. Bei sachgemässem Verstreichen muss sie einen harten, durchaus dichten, dabei elastischen und nicht ^rissig werdenden, glänzenden I Farbfilm ergeben, der witterungs- und seewascerbeständig ist, Schmutz schwer annimmt und das Abwaschen gut verträgt. Die Farbe ist in gepar^erten Blechbüchsen zu 5 kg oder in Fässern zu 5o bezw. loo kg Nettoinhalt zu liefern. Die Büchsen sind mit zugewalzten Deckeln zu versehen. Mit dem Angebot ist eine Güteprobe von 1 kg, die für eine etwaige Lieferung verbindlich bleibt, in einer unbeklebten Blechdose kosten- und portofrei einzureichen. Bezeichnungen sind mit einem Anhängezettel kenntlich zu machen. Zusammensetzung* Farbkörperi Zinkweiss mit 99 % ZnO (nach R.A.L. 844 C) Zinkweiß« kann bis zur Hälfte durch ”Kronos-Titanweiss (Stand¬ard T”) ersetzt werden. Bindemittel: 2o - 25 % Leinölfirnis, 15 % Leinölstandöl. Ve rdünnungsmi tte1: 5 - 15 %• Im übrigen wird auf die beigefügten “Besonderen Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben” hingewieeen. B e dingungen für die Aufnahme in die Versuchsreihe Für die zur Erprobung vorgesehenen Farben sind Fragebogen gewissenhaft und erschöpfend unter Angabe Ls» Art der ev. verwendeten Kunstharze auszufüllen und mit genauer Streichvorschrift, aus der auch die vorgesehene I Verwendung, Innen-, Uberwasser-, Wasserlinien- oder Un- I terwasserfarben ersichtlich ist, der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven zur Vorprüfung einzusenden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daß für I die Erprobung jedes aus Grund- und Deckfarben bestehen- I den Fertiganstriches ein Unkostenbeitrag in Höhe von RM. 150,- zu zahlen ist. Als Fertiganstrich gilt jede Zusammenstellung von I Grund-und Deckfarben, also auch dann, wenn z.B. eine Grundfarbe für mehrere Deckfarben vorgesehen ist oder umgekehrt. Werden nur Grund- oder nur Deckfarben zur Er-I probung eingereioht, so gelten diese für sich glelohfallls als ein Anstrichsystem. Der Antrag auf Einreihung in die Versuchsprogramme ist bis zum 15.Januar eines jeden Jahres bei der KriegaH marinewerft Wilhelmshaven, Schiffbauressort, zu stellen.! Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrages bei der Kriegsmarinewerft ist Mitteilung an das Oberkommando! der Kriegsmarine Berlin, Tirpitzufer Nr.72/76. zu machen, daß der Antrag bei der Werft gestellt ist. Be dingungen für die Aufnahme in die Versuchsreihe, Für die zur Erprobung vorgesehenen Farben sind Fragebogen gewissenhaft und erschöpfend unter Angabe dex Art der ev. verwendeten Kunstharze auszufüllen und mit genauer Streichvorschrift, aus der auch die vorgesehene Verwendung, Innen-, Uberwasser-, Wasserlinien- oder Un¬terwasserfarben ersichtlich ist, der Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven zur Vorprüfung einzusenden. Es wird noch besonders darauf hingewiesen, daB für die Erprobung jedes aus Grund- und Deckfarben bestehen¬den Fertiganstriches ein Unkostenbeitrag in Höhe von RM. 150,- zu zahlen ist. Als Fertiganstrich gilt jede Zusammenstellung von Grund-und Deckfarben, also auch dann, wenn z.B. eine Grundfarbe für mehrere Deckfarben vorgesehen ist oder umgekehrt. Werden nur Grund- oder nur Deckfarben zur Er¬ probung eingereioht, so gelten diese für sich gleiohfal als ein Anstricheystem. Der Antrag auf Einreihung in die Versuchsprogramme ist bis zum 15.Januar eines jeden Jahres bei der Kriege* marinewerft Wilhelmshaven, Schiffbauressort, zu stellen Gleichzeitig mit der Einreichung des Antrages bei der Kriegsmarinewerft ist Mitteilung an das Oberkommando der Kriegsmarine Berlin, Tirpitzufer Nr.72/76. zu machen» daß der Antrag bei der Werft gestellt ist. Teerfirnir ruF 3 säurefrei, dünnflüssig, tiefschv<arz und sl? HOF to chut z3nc tT ich geeignet sein. r roll schnell trok- knen und dann glanzen#, in der T^rws den Glanz nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und möglichst frei von rt-rken, ges und ne its schädigenden Gerüchen sein. Ferner muss er frei von « ul fes ^ur en ^Oz ^ sin und darf nur einen geringen Genalt von höchstens 2 vol.Prozenten an pnenolen enthielten. Lit dem Angebot sind Güteproben von nicht unter ) kg kosten- unu portofrei eiuzus enden, die für eine evtl.Lie- ferung verbiuQliCü bleiben. Angebote mit Proben unter ) kg können nicht berücksichtigt werden. ? b T e o h n i s a h e ü®dinguD&en Teerfirnir muss säurefrei, dünnflüssig, tiefsahwarz und alp H OE ts ohutzan? trloh geeignet sein. r roll rchnell trok- knen und dann glänzend, in der W^rme den Glanz nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und möglich? t frei von st’Tken, gesundneitr schädigenden Gerüchen sein. Ferner muss er frei von ^ulfesüuren £ 0. ‘’ein und darf nur einen geringen Genalt von nöcns ten? 2 vol.Prozenten an Phenolen enthalten, kit dem Angebot sind Güteproben von ment unter ) kg kosten- una portofrei eiuzus euaen, die für eine evtl.Lie¬ferung verbindlich bleiben. Angebote mit Proben unter Z kg können nicht berücksichtigt werden« 7 T e c h n i F O h 9 Bedingungen Teerfirnir mue 3 säurefrei, dünnflüssig, tiefschv<arz und als HOF ts chutzans trieh geeignet sein. r roll schnell trok- knen und dann glänzend, in der Würme den Glanz nicht ver¬lieren oder klebrig werden, und mögliche t frei von st-rken, gesund neitf schädigenden Gerüchen sein. Ferner muss er frei

von nöcns tenr- 2 Vol.Prozenten an Phenolen enthalten. Lit dem Angebot sind Güteproben von nicht unter ) kg kosten- unu portofrei emzus euaen, die für eine evtl.Lie- ieiuag verbiaalica bleiben. Angebote mit Proben unter ) kg können nicht berücksichtigt wer den«

1. Beschaffenheit: Die Farben müssen für oeine Temperatur von +20 0 C st.reichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge¬binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich-fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu ,8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 7* Verunreinigungen einschl Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c oder A Id des R.A.L. Nr.844 B mindestens 51,5 oder 32,5 Blei- superoxyd (Pb Og) enthalten« Zinkweiß muß mindestens 99 # Zn 0 und F.isenoxydrot mindestens Besondere Bedingungen für die Lieferung von Rostschutzfarben.

1. Beschaffenheit: Die Farben müssen für aeine Temperatur von +20 0 C streichfähig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bil¬den, der sich durch leichtes Umrühren in den angelieferten Ge-binden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streich¬fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Blei¬mennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach ■ Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmunjsorgane reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers angreifen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20° C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinstvermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, Gips, Kyeide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete Stoffe bei¬zumischen ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5 ^ Verunreinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß entsprechend den Sorten A 1c oder A 1d des R.A.L. Nr.844 B mindestens 31,5 oder 32,5 Blei- superoxyd (Pb Og) enthalten- Zinkweiß muß rrlndestens 99 ^ Zn 0 und F.isenoxydrot mindestens Besondere Bedingungen / für die Lieferung von noutschutzfarben.

1. Beschaffenheit. Die Farben müssen für eine Temperatur von 20 0 C streichfähig geliefert werden Eie dürfen keinen Bodensatz bil¬den» der sich durch leichtes Umrühren in den angdieferten Ge¬binden nicht ochnell wieder einmengen lässt* Falls bei streich*» fertiger Bleimennige sich schlammiger Bodensatz bildet» muss sien dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe vermischen lassen. Zur Vermei¬dung einer längeren Lagerung ist der Jahresbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liebern. Die Farben dürfen keine Stoffe enthalten» die einen scharfen Geruch erzeugen und die Atmungsorgane reizen oder die äusseren Or¬gane des menschlichen Körpere angreifen. Bei sachgemässem Verstreichen müssen sie bei * 2o° 0 in 24 Standen staubtrocken sein* Eie Farbstoffe müssen ungeschönt» feinstvermahlen und ko un¬frei sein. Kaolin, Biankfix (Bariumauilat)» ochwerspat, Gips, Kreide, Talkum, Schiefemehll Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe ungeeignete« stosse beizumischen ist verboten* Bleimennige darf höchstens 1,5 $ Verunreinigungen einschliesslich Feuchtigkeit enthul Len. bie mass entsprechend den horten A 1c oder A Id des 3.AM4 Nr. 844 B mindestens 31,5 ode/ 32,5 Bleisuperoxyd (Pb 0^) enthalten* Zinkweiss muss mindestens 99 / Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe gO 3 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 gerech¬net, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 ^ enthalten sein? die wfeissen Farben müssen einen rein weissen und lieh’.beständigen Farbton huben, arb- steffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmässig freine, leicht verstreichbare Farben zu liefern.. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydrierten Naphthalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muss über 21° C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Jbbe» lohde müssen bis 200° C mindestens 98 £ übergehen. Das Raumeinhelts- gewicht muss bei 20° C unter o,9oo liegen. Marinewerft Wilhelmshaven Schisfbaurcssort

1. Beschaffenheit: Für die Lieferung kommen nur solche Firmen in Frage, bei denen durch eine Untersuchung durch eine der Staatlichen Materialprüfungsbehörden, durch einen Stadt- chimiker oder durch eine Untersuchung auf der Werft festge- stellt ist, daß ihre Farben den technischen Bedingungen der Werft genügen und zweckentsprechend sind. Firmen, die erst¬malig zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, haben daher ohne weitere Aufforderung das Untersuchungsergebnis der für die Werft zu liefernden Rostschutzfarbe kostenlos einzureichen Firmen, die bereits bei einer früheren Ausschreibung ein Test ihrer Farben eingereicht haben, werden, falls keine direkte Aufforderung erfolgt, von der Einreichung weiterer Teste entbunden. Die Farben müssen für eine Temperatur von + 20 0 C streichfertig geliefert werden. Sie dürfen keinen Bodensatz bilden, der sich durch leichtes Umrühren in den angelicferten Gebinden nicht schnell wieder einmengen läßt. Falls bei streichfertiger Bleimennige sich schlammiger Boden¬satz bildet, muß sich dieser bei einer Lagerung bis zu 8 Monaten durch kräftiges Umrühren noch gut mit der Farbe ver¬mischen lassen. Zur Vermeidung einer längeren Lagerung ist der Jahrcsbedarf für Bleimennige zur Hälfte bei Auftragser¬teilung und zur Hälfte nach Ablauf von 6 Monaten zu liefern. Dio Farben dürfen keine Stoffe enthalten, die einen scharfen Geruch erzeugen und d ie Atmungsorgane roi- reizen oder die äußeren Organe des menschlichen Körpers an¬greisen. Bei sachgemäßem Verstreichen müssen sie bei + 20°C in 24 Stunden staubtrocken sein. Die Farbstoffe müssen ungeschönt, feinst- vermahlen und kornfrei sein. Kaolin, Blankfix (Bariumsulfat), Schwerspat, G-ips, Kreide, Talkum, Schiefermehl, Lithopone oder andere zur Herstellung einer guten Rostschutzfarbe unge-eignete Stoffe beizumischen, ist verboten. Bleimennige darf höchstens 1,5^ Verun¬reinigungen einschl. Feuchtigkeit enthalten. Sie muß ent¬sprechend den Sorten A 1c oder A 1d des R.A.L. Nr. 844 B mindestens 51>5 oder 52,5 Bleisuperoxyd (Pb Op) enthalten. Zinkweiß muß mindestens 99 % Zn 0 und Eisenoxydrot mindestens 65 % Fe pO 5 enthalten. Calcium- und Magnesiumverbindungen dürfen, auf Ca 0 berechnet, im Eisenoxydrot nur bis zu 5 70 enthalten sein. Die weißen Farben müssen einen rein weißen und licht- beständigen Farbton haben. Farbstoffe und Bindemittel müssen gut abgerieben werden, um gleichmäßig feine, leichtverstreich bare Farben zu liefern. Die zur Herstellung der Farbe nötigen Verdünnungsmittel müssen aus Terpentinöl, gereinigtem Kienöl, Erdöldestillat oder hydriertem Naphtalin bestehen. Sie müssen klar und farblos sein. Der Flammpunkt nach Abel muß über 21°C liegen. Beim Destillieren nach Engler-Übbelohde müssen bis bis 200°C mindestens 96 ^ übergehen. Dos RaumeinheitsgewLoht muß bei 20°C unter 0,900 liegen. Als Bindemittel sind Leinöl- und Holzöl¬firnisse und deren StandÖlo zu verwenden. Die Zusammen¬setzung des Bindemittels wird bei der jeweils bestellten Farbe besonders angegeben. Das Bindemittel muß frei von Co- lophoniüm, Kumaron und allen solchen Stoffen sein,~ die die Störch-Morawskische Reaktion positiv ergeben* Der Gehalt an Bindemitteln ohne Verdünnungsmittel darf ZV % nicht unter¬schreiten. Bei der Bleimennige richtet sich der Bindemittel- gehalt nach dem Dispersitätsgrad des Farbkörpers. Er beträgt bei der gemahlenen Form 15-18 % und bei der hochdispersen Form bis zu 23 %. Als Anstrichstoffe kommen, mit Ausnahme von Bleimennige, nur bleifreie Farben in Frage. -^^>7>^>er»,^> s»Ät4-»>u»L* - ^ 2« Güteprüfung. Bei der Anlieferung des Anstrichstoffs - audh bei Teillieferungen - behält sich die Marinewerft das Recht vor, die bedingungsgemäße Lieferung der Farbe naphzu- prüfen. Maßgebend hierbei ist das bei der Marine¬werft angewendete Untersuchungsverfähren bezw. das einfache Prüfverfahren des RAL (Heft Nr. 840 A 2). Vor Entnahme der Proben wird der Inhalt der Fässer mit einem sauberen Holz¬spachtel mindestens 5 Minuten lang kräftig durchgerührt, wobei besonders auf das Ausrühren des Bodensatzes geachtet wird. Bei kleineren Gebinden kann der Inhalt schon in kürze¬rer Zeit gut durchgemischt werden. Dann wird die Probe mit einem 7^ einem langstieligen Schöpfgesäß vom unteren Teil des Gefäß- inhalts entnommen. Die Prüfung erstreckt sich außer auf die Zusammensetzung auf Feststellung von Bodensatz, Streichfer¬tigkeit, Deckkraft, Trockenfähigkeit, Farbton, Geruch und Verbrauch. Die ausgestrichenen Proben werden der Witterung ausgesetzt und auf Rostschutz und Lichtbeständigkeit geprüft. Daneben wird je nach Verwendungszweck ihr Verhalten in salz-haltiger Luft, bei salzhaltigem Spritzwasser und beim Ab¬waschen mitSodalauge festgestellt. Muster. Vor dem Einreichen der Angebote ist ein Farbmuster von 1 kg in gut verschlossenem Gefäß, das keine Firmenaufsehrist oder sonstige Bezeichnung tragen darf, ko-stenfrei cinzusenden. Dieses Muster muß mindestens den vor¬stehenden Bedingungen entsprechen und ist für die spätere Lieferung maßgebend. Ferner ist die genaue Zusammensetzung der Farbe (unabhängig von dem nach Ziffer 1 vorzulegenden Test) einzureichen. Die Angaben werden erforderlichenfalls durch eine Analyse nachgeprüft. Die hierdurch entstehenden Kosten können von den Firmen eingezogen werden. (-) fällt bei Bleimennige fort.

1. Lieferung. Die Lieferung hat in luftdicht verschlosse¬nen, mit zugewalzten Deckeln versehenen Weißblechbüchsen von 5 kg Inhalt, ohne Drahthenkel, zu erfolgen, bei Blei-mennige, wenn nicht anders angegeben, in Büchsen zu 10 kg Inhalt. Die Die Mantelfläche der Büchse soll mit fol¬genden Bezeichnungen versehen sein:

  1. Name der Lieferers

  2. FarbbeZeichnung und Farbton 3*) Lieferungsdatum

4. Nettogewicht des Inhalts. Ersatz. Farben, die bei der Güteprüfung den Be¬dingungen nicht entsprechen und von der Abnahme ausgeschlossen werden, sind innerhalb 3 Wochen nach Aufforderung durch bedingungsgemäße Anstrichstoffe zu ersetzen.